Bundesstraße 474

Bundesstraße in Deutschland
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Die Bundesstraße 474 (Abkürzung: B 474) ist eine deutsche Bundesstraße in Nordrhein-Westfalen im Münsterland und im nördlichen Ruhrgebiet.

Vorlage:Infobox hochrangige Straße/Wartung/DE-B
Bundesstraße 474 in Deutschland
Bundesstraße 474
Karte
Verlauf der B 474
Basisdaten
Betreiber: Deutschland Bundesrepublik Deutschland
Gesamtlänge: ca. 71 km

Bundesland:

Ausbauzustand: 2x1 Fahrstreifen
Straßenverlauf
Legden/Ahaus A31
Legden
Rosendahl-Holtwick
Coesfeld-Brink
Ortsumgehung Coesfeld
Coesfeld-Süd B525
Ortsumgehung Coesfeld-Lette
Vorlage:AB/Wartung/Leer Im Bau:
Beginn der Kraftfahrstraße
Vorlage:AB/Wartung/Leer ab hier 3-streifig
Borken/Bocholt B67
Ortsumgehung Dülmen
(5)  Dülmen-Nord A43
Ende der Kraftfahrstraße
Seppenrade-Nord B58
Lüdinghausen-Seppenrade
Olfen-Rechede B235
Vorlage:AB/Wartung/Leer Im Bau:
Ortsumgehung Datteln
Vorlage:AB/Wartung/Leer Weiterbau geplant:
Vorlage:AB/Wartung/Leer ab hier 4-streifig
Ortsumgehung Waltrop
(12/2)  Kreuz Dortmund-Nordwest A2 A45
Übergang in A45

Geschichte/Weiteres Bearbeiten

Die Bundesstraße 474 wurde Anfang der 1960er Jahre eingerichtet, um das Netz der Bundesstraßen zu verbessern. Im Laufe der Zeit wurde sie an einigen Stellen durch Ortsumgehungsstraßen ersetzt. Von der Fertigstellung der Ortsumgehung Dülmen bis Ende September 2023 wurde die B 474 zwischen den Anschlussstellen (AS) Dülmen und Dülmen-Nord über die A 43 geführt und erreichte erst dort den bisherigen Autobahnzubringer B 474n, der bereits mit Bau der Autobahn fertiggestellt wurde; die alte Führung durch Dülmen wurde abgestuft.[1]

Der lange Zeit fehlende, westliche Anschluss an die als Kleeblatt ausgeführte AS Dülmen Nord ist in der Planung der B 67, Abschnitt Reken-Dülmen, enthalten und wurde am 29. September 2023[2] als erster Bauabschnitt für den Verkehr freigegeben.[3]

Geplant ist, ein weiteres Teilstück der B 474 im nördlichen Ruhrgebiet zu bauen. Es soll als Verlängerung der A 45 vom Autobahnkreuz Dortmund-Nordwest an Waltrop vorbei zur B 235 nördlich von Datteln führen und die Bundesstraße 235 in Datteln und die Landesstraße 609 in Waltrop entlasten. Die Planung läuft unter dem Arbeitstitel „B 474n“ und hat bei betroffenen Waltroper Anliegern Proteste ausgelöst. Die Ortsumgehung Datteln ist mittlerweile planfestgestellt[4], der Beschluss wurde beklagt, ist aber rechtskräftig.[5] Mit dem Bau wurde im Oktober 2019 begonnen.[6]

Der Abschnitt zwischen der A 31 (AS Legden/Ahaus) und der B 54 bei Gronau wurde zum 1. Januar 2010 zur Landes-, Kreis- und Gemeindestraße herabgestuft.[7]

Siehe auch Bearbeiten

Weblinks Bearbeiten

Commons: Bundesstraße 474 – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Amtsblatt für den Reg.-Bez. Münster; Nr. 1/2008, 4. Januar 2008, S. 1@1@2Vorlage:Toter Link/www.bezreg-muenster.de (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im April 2018. Suche in Webarchiven)  Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. (PDF; 2,7 MB).
  2. B67 / B474: Teilfreigabe des ersten Bauabschnittes
  3. Sitzungsvorlage der Bezirksregierung Münster für den Regionalrat@1@2Vorlage:Toter Link/www.bezreg-muenster.nrw.de (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im April 2018. Suche in Webarchiven)  Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. (PDF; 539 kB)
  4. Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der B 474n – Ortsumgehung Datteln -@1@2Vorlage:Toter Link/www.mbv.nrw.de (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im Juni 2023. Suche in Webarchiven)  Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
  5. BUND scheitert mit B 474n-Klage. WAZ, abgerufen am 28. Januar 2013.
  6. B474n: Ortsumgehung Datteln entlastet Bürger und bindet Industrie- und Gewerbegebiet NewPark an. Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen, 4. Oktober 2019, abgerufen am 7. Oktober 2019.
  7. Amtsblatt für den Reg.-Bez. Münster; Nr. 50/2009, 11. Dezember 2009, S. 535 ff. (PDF; 124 kB)