Sollte der Botschafter abwesend, krank oder nicht vorhanden sein (durch Ableben, Abzug oder Nichtbenennung), ist sein Ständiger Vertreter höchster Diplomat im Gastland. Jener ist für gewöhnlich der ranghöchste Mitarbeiter im Stab der jeweiligen Botschaft unterhalb des Missionschefs. Dieser Ständige Vertreter ist für die entsprechende Zeit Geschäftsträger (franz. Chargé d’affaires) der diplomatischen Angelegenheiten zwischen Gast- und Herkunftsland. Gesandte (lat. legati) sind Diplomaten, die vom Rang her mit einem Botschafter ähnlich stehen, allerdings keine Botschaft mit Amtsbezirk verwalten und für gewöhnlich keine Konsulartätigkeiten erledigen.
Den Amtsbezirken eines Botschafters sind bei Notwendigkeit (General-)Konsulate untergeordnet. Die Bundesrepublik Deutschland unterscheidet hierbei zwischen Generalkonsuln, Konsuln und Honorarkonsuln. Generalkonsuln und Konsuln sind deutsche Beamte, die einem Generalkonsulat bzw. einem Konsulat vorstehen. Honorarkonsuln sind Ehrenbeamte, besitzen meist die Nationalität des Gastlandes und sind befugt, konsularische Amtshandlungen auszuüben. Weltweit arbeiten (Stand November 2021) 327 Honorargeneralkonsuln und Honorarkonsuln für die Bundesrepublik Deutschland.[1]
Die Bundesrepublik Deutschland unterhält derzeit diplomatische Beziehungen zu 195 Staaten und unterhält dabei 226 Auslandsvertretungen. Hiervon sind 152 Vertretungen Botschaften, 53 Generalkonsulate, 7 Konsulate, 12 Multilaterale Vertretungen sowie ein Vertretungsbüro und ein Deutsches Institut (Stand: November 2021).[1] Botschafter können durch Mehrfachakkreditierung mehreren Staaten gleichzeitig zugeordnet werden. Ein Botschafter kann beispielsweise neben der Vertretung in seinem Gastland zusätzlich noch in einem Staat akkreditiert sein, in dem keine deutsche Botschaft unterhalten wird.
Gastland/Organisation: Name des Landes bzw. der Organisation, für die die Akkreditierung besteht.
Auslandsvertretung: Botschaft oder Ständige Vertretung, die von dem Botschafter geleitet wird. Bei Mehrfachakkreditierungen ist die für das Gastland zuständige Auslandsvertretung genannt.
Leiter: Name des Botschafters (bei Gastländern, sofern nicht anders angegeben) bzw. des Ständigen Vertreters (bei Organisationen).
Amtsantritt: Beginn der Amtszeit. Maßgeblich ist (sofern zutreffend und bekannt) das Datum, an dem das Beglaubigungsschreiben überreicht wurde.
Hauptartikel: Link auf die Detailliste mit den jeweiligen Amtsvorgängern.
Leiter der deutschen Auslandsvertretungen (Botschafter)
The Europa Year Book. A Survey and Directory of European Organisations and Countries. London 1926 bis 1988 (Nachschlagewerk für die Recherche nach Botschaftern weltweit, wobei der jeweilige Jahresband gewählt werden muss).
The Europa World Year Book. (Seit 1989 als Nachfolger des The Europa Year Book).
Handbuch für das deutsche Reich. Hrsg. vom Reichs- und Preussischen Ministerium des Innern. Berlin 1874–1936 (Nachschlagewerk für die Besetzung der deutschen Auslandsvertretungen bzw. des diplomatischen Korps in Deutschland).
Jahrbuch für auswärtige Politik, internationale Wirtschaft und Kultur, Weltverkehr und Völkerrecht. Hrsg. vom Auswärtigen Amt. Frankfurt am Main 1929–1963.
Enrico Brandt, Christian Buck (Hrsg.): Auswärtiges Amt: Diplomatie als Beruf. 4. Auflage. Wiesbaden 2005.
↑ abteilen sich den Botschafterposten im Jobsharing; beide sind akkreditiert und wechseln sich alle acht Monate bei der Leitung der Botschaft ab
↑Deutschland unterhält keine diplomatischen Beziehungen zu Taiwan. Die inoffizielle Auslandsvertretung der Bundesrepublik ist das Deutsche Institut Taipei.