Wikipedia Diskussion:Relevanzkriterien/Archiv/2017/Dez

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Inkonsequenz bei den RK von Kommunalpolitikern

In den RK heißt es :

  • oberster (erster) Bürgermeister oder Äquivalent einer Kommune über 20.000 Einwohner,
  • hauptamtlich tätiger Stellvertreter des obersten (ersten) Bürgermeisters oder Äquivalent von Städten ab 100.000 Einwohnern und kreisfreien Städten.

Und bei den kreisfreien Städten gibt es solche, die eine Zeit lang, nachdem sie diesen Status bekamen, noch unter 20.000 Einwohnern hatten. Das Paradoxon ist jedoch das: Für diesen Zeitraum, als diese kreisfrei waren UND weniger als 20.000 Einwohner hatten, sind die obersten Bürgermeister nicht WP-relevant, deren Stellvertreter hingegen schon. Wie löst man diesen Widerspruch auf? AF666 (Diskussion) 11:51, 8. Dez. 2017 (CET)

Ich löse ihn so, dass ich bei jeder Stadt, die schon einmal über 20.000 Einwohner hatte und jetzt nicht mehr, auch den aktuellen Bürgermeister als relevant betrachte. Sonst könnte man auch einen Löschantrag gegen Andreas Hollstein stellen. --Gereon K. (Diskussion) 12:19, 8. Dez. 2017 (CET)
Nein, so geht es nicht. Ein Bürgermeister ist (laut den harten RK) nur dann relevant, wenn die Kommune zu seinen Amtszeiten 20.000 Einwohner hatte, und sei es auch nur einen Tag lang. Wäre Herr Hollstein nicht durch das Attentat bekannt geworden, müsste man den Artikel auch löschen. --HH58 (Diskussion) 10:06, 27. Dez. 2017 (CET)
Das löst sich über "Landrat oder Äquivalent" eine Zeile drüber. Der Bürgermeister einer kreisfreien Stadt entspricht (unabhängig von der Einwohnerzahl) in diesem Sinne einem Landrat. --Rudolph Buch (Diskussion) 12:37, 8. Dez. 2017 (CET)
Gilt das rückwirkend auch für die Zeit als die Stadt nmoch kreisfrei war UND weniger als 20.000 Einwohner hatte? AF666 (Diskussion) 23:13, 8. Dez. 2017 (CET)

Gute Frage ! Was ist bei Mitgliedern eines Stadtrats von großen Städten wie Köln, Frankfurt am Main Bremen oder München ? München ist zwar Landeshauptstadt, aber die Mitglieder des Stadtrats haben hier keine Relevanz, außer wenn sie vielleicht besonders öffentlich in Erscheinung getreten sind. In Bremen gibt es Mitglieder der sogenannten Stadtbürgerschaft, die aber - weil zugleich Landtagsabgeordnete - hier relevant sind? --Hannover86 (Diskussion) 14:42, 14. Dez. 2017 (CET)

Die Inkonsistenz ergibt sich auch bei Städten über 20.000 - die durch Zusammenlegungen entstanden sind. Nur für den Ort der ursprünglich den Namen trug ist auch de rBgm relevant. Oder wo ist das wie geregelt. -K@rl 18:06, 14. Dez. 2017 (CET)
Hier zeigt sich wieder die Schwierigkeit, die wir bekommen, wenn wir die Relevanzkriterien als harte Einschluß- oder Ausschlußkriterien sehen. Wenn eine Person eine überregionale bleibende Berichterstattung bekommen hat, sollte all dies keine Rolle spielen. Wenn es außer die Jahre der Amtszeit nichts über die Person zu berichten gibt, sollte man besser ein wenig länger Quellen suchen, bevor man einen Artikel veröffentlicht, egal wie relevant nach der Stadtgröße der Bügermeister ist. --Gereon K. (Diskussion) 18:20, 14. Dez. 2017 (CET)
Genau genommen ist Bürgermeister von mehr als 20 000 Einwohnern gemeint. Gilt also nur dann, wenn. Graf Umarov (Diskussion) 23:22, 26. Dez. 2017 (CET)

Mich interessiert aber mal wer ist hiermit gemeint: "direkt vom Volk gewählter Amtsinhaber oberhalb der Ebene der Gemeinden," könnte man da im RK vielleicht mal Beispiele anführen. Mit fällt da auf Anhieb nur Kreisrat ein. Ist ein Amt, ist vom Volk gewählt, oberhalb der Gemeinde und nicht in anderen RK genannt. Graf Umarov (Diskussion) 23:22, 26. Dez. 2017 (CET)

Die RK gelten ja weltweit, anderswo mag es andere Ämter geben, die direkt gewählt werden. -- Perrak (Disk) 00:13, 27. Dez. 2017 (CET)
Meinst Du Mitglied des Kreisrats oder ein Amt? Das Amt heißt afaik üblicherweise Landrat, Mitglied in einem gewählten Parlament auf Kreisebene ist kein Amt im Sinne der RK. Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 00:19, 27. Dez. 2017 (CET)
Da irrst du. Kreisrat ist ganz offiziell ein Amt. So ist es in Gesetzen zur Wahl in das Amt eines Kreisrates als solches bezeichnet. Ihr bleibt die Antwort schuldig, wer sonnst ist gemeint ? Graf Umarov (Diskussion) 01:04, 27. Dez. 2017 (CET)
Ein Amt ist eine besoldete Beamtenplanstelle, nicht ein Sitz. Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 01:20, 27. Dez. 2017 (CET)
Vielleicht meint Graf Umarov mit "Kreisrat" "Mitglied des Kreistages". Das gibt es genau so wie ein Mitglied des Stadtrates. --Gereon K. (Diskussion) 09:03, 27. Dez. 2017 (CET)

 Info: Hintergrund ist diese aktuelle LD: Wikipedia:Löschkandidaten/18. Dezember 2017#Stefan Hartmann (Apotheker). Kreisräte sind Mitglieder der Legislative und IMHO nicht Amtsinhaber im Sinne unserer RK. Sie heißen ja nur in BaWü und Bayern so, andernorts in D sind es Kreistagsmitglieder o.ä. Da sollte mal der Text unserer RK glattgezogen werden, um Fehlinterpretationen wie hier von Graf Umarov zu vermeiden. --79.240.241.82 09:36, 27. Dez. 2017 (CET)

Graf Umarov meint diese hier: Art. 21 Wählbarkeit für das Amt des Gemeinderatsmitglieds und des Kreisrats aus dem Bayrischen Gesetz über die Wahl der Gemeinderäte, der Bürgermeister, der Kreistage und der Landräte (Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz – GLKrWG) Danach heißen sie dort nicht nur Kreisrat es ist zweifelsfrei auch ein Amt. Das ist keine Fehlinterpretation sondern eine Unschärfe der RK. Graf Umarov (Diskussion) 14:17, 27. Dez. 2017 (CET)

Dass die Bayern (und wohl auch die BaWüler) diese Nichtämter im Sinne der RK als Amt bezeichnen, ist leider niemandem aufgefallen, da muss dann, wenn es tatsächlich jemand mit einer Extreminklusionistenagenda dreist auszunutzen versucht, wohl was klargestellt werden. Ich gehe davon aus, dass das dem Grafen von Anfang an klar war, er sich bloß, wie üblich, keiner Rabulistik zu schade ist, wenn es um seine Agenda geht. Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 14:27, 27. Dez. 2017 (CET)
Und du bist dir keines PA zu schade wenn dir die Sachargumente ausgehen und nichts übrig bleibt als POV. Offizielle Quellen bezeichnen es als Amt, damit ist es eines. (siehe auch Art. 48 Amtshindernisse, Amtsverlust, Nachrücken) Von Amt im Sinne von... steht in den RK nichts. Und bisher hat niemand erklären können, wer/was sonnst mit dem RK gemeint sein soll. Von Anfang an klar war, dass Kreisräte gem. RK relevant sind. PUNKT. Es ist nicht mein Problem, wenn ihr die RK nicht lest. Graf Umarov (Diskussion) 15:13, 27. Dez. 2017 (CET)
In NRW gibt es da ein Aufwandsentschädigung. Die treffen sich ab und zu mal. Da würde ich eine Relevanz absprechen für ein reines Mitglied des Kreistages. --Gereon K. (Diskussion) 17:52, 27. Dez. 2017 (CET)
Ich würde auch jedem Autor mit nur zwei Romanen die Relevanz absprechen. Problem ist, das Gegenteil steht so in den RK. Graf Umarov (Diskussion) 17:55, 27. Dez. 2017 (CET)
Ist doch ganz einfach: Man müsste nur die RK folgendermaßen umformulieren:
*oberster (erster) Bürgermeister oder Äquivalent einer Kommune über 20.000 Einwohner oder kreisfreien Stadt,
*hauptamtlich tätiger Stellvertreter des obersten (ersten) Bürgermeisters oder Äquivalent von Städten ab 100.000 Einwohnern und kreisfreien Städten.
--HH58 (Diskussion) 10:06, 27. Dez. 2017 (CET)
Vielleicht können wir das mal systematisch angehen: Mitglieder von Gemeinde-, Stadt- und Kreisräten (sowie von kommunalpolitischen Kollegialorganen unterhalb der Gemeindeebene) sind nicht qua Amt relevant (können es natürlich aufgrund anderer Eigenschaften sein). Kreisräte im Sinne von Mitgliedern des Kollegialorgans Kreistag sind damit nicht relevant. Landräte sind es. Bürgermeister nur bei großen Gemeinden (20k); ihre Stellvertreter sind nur bei Großstädten (100k) relevant. Alle Ersten Bürgermeister (Oberbürgermeister, etc) kreisfreier Städte sollten unabhängig von der Einwohnerzahl auch sein, weil sie Landräten gleich stehen. Wenn ihr der Meinung seid, dass der Wortlaut das derzeit nicht hergibt, dann könnten wir das anpassen. Grüße --h-stt !? 18:50, 28. Dez. 2017 (CET)
Klingt gut. -- Perrak (Disk) 00:17, 8. Jan. 2018 (CET)
+1 im Ausland analog. Graf Umarov (Diskussion) 11:06, 27. Jan. 2018 (CET)

Grundsätzlich auch Zustimmung. Die Auflistung sollte zudem klarer zwischen "subnational" und "kommunal" trennen. Zudem sollten wir die Regel zu den "Amtsinhabern" neu fassen, da "Amt" recht beliebig verstanden werden kann und hier in den RK nicht klar definiert ist. Es wurde in jüngster Zeit bspw. mehrfach versucht, daraus Relevanz für Kreistagsmitglieder abzuleiten. M.E. brauchen wir diese Regel lediglich für die subnationale Ebene, alles darunter ist durch den Verweis auf Landrat/Bürgermeister und Äquivalent bereits abgedeckt. Zudem ist nach dieser Regel übrigens derzeit bspw. jeder Sheriff eines US-Countys relevant, was ich beim besten Willen nicht als ausgewogen und angemessen im Vergleich zu unseren übrigen RK bewerten mag. Formulierungsvorschlag daher:

  • subnationale Ebene:
    • Regierungschef,
    • Regierungsmitglied,
    • Staatssekretär, Stellvertreter des Ministers, Leiter der Staatskanzlei, Bevollmächtigter des Landes beim Bund,
    • Mitglied der Legislative (Abgeordneter des Parlaments auf subnationaler Ebene, z. B. Landtagsabgeordneter, oder in die Legislative gewählt),
    • Vorsitzender auf oberster subnationaler Ebene einer in der Volksvertretung dieser Ebene vertretenen Partei,
    • direkt vom Volk gewählter Amtsinhaber der Judikative oder Exekutive,
    • Datenschutzbeauftragter oder Äquivalent,
    • Regierungspräsident,
    • Präsident eines Oberlandesgerichts oder Äquivalent,
    • Mitglied eines (Landes-)Verfassungsgerichts,
    • Bezirkstagspräsident,
  • kommunale Ebene:
    • Landrat (D) oder Äquivalent,
    • oberster (erster) Bürgermeister oder Äquivalent einer kreisfreien Stadt oder einer Kommune über 20.000 Einwohner,
    • hauptamtlich tätiger Stellvertreter des obersten (ersten) Bürgermeisters oder Äquivalent von Städten ab 100.000 Einwohnern und kreisfreien Städten.

Gruß, --Wdd. (Diskussion) 14:18, 2. Feb. 2018 (CET)