Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2023/02
afghanische Flagge
Guten Tag,
ich muss ehrlich sagen, dass die Veröffentlichung der Taliban-Flagge als afghanische Flagge sehr beleidigend ist. Es gibt kein Land auf dieser Welt, die die terroristische Regime anerkannt hat und Wikipedia bewegt sich in Richtung der Anerkennung. Ich als Afghaner fühle mich verletzt zu sehen, dass die terroristische Flagge meine afghanische Flagge ersetzt. Taliban sind für 99% der afghanischen Bevölkerung keine Regierung und die Flagge wird auch nicht akzeptiert. Ich bitte Sie höflichst die alte Flagge zum Erscheinen zu bringen.
Sollte es nicht der Fall werden, werde ich Wikipedia in Deutschland und in den USA für die Unterstützung der Taliban anklagen.
Vielen Dank. (nicht signierter Beitrag von 149.233.5.164 (Diskussion) 14:35, 1. Feb. 2023 (CET))
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Keine Urheberrechtsfrage. Magnus (Diskussion) 14:39, 1. Feb. 2023 (CET)
Darf so ein Dokument schon auf Commons sein?
In dem Artikel über Wilhelm Hochgreve entdecke ich kürzlich ein Foto dieses Original-Jagdscheins aus dem Jahr 1958. Der Fotografierte starb erst 1968. Ist es zulässig, den Jagdschein mit seinem Passfoto zu veröffentlichen? Der Fotograf ist unbekannt. Danke vorab --Maimaid ✉ 01:13, 2. Feb. 2023 (CET)
- Die Wiedergabe des Fotos ist eine Verletzung der Rechte des Fotografen oder seiner Rechtsnachfolger, es sei denn, wir haben eine Freigabe, die im Fall eines Passfotos auch von einem Erben des Abgebildeten stammen kann. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 17:07, 2. Feb. 2023 (CET)
- Dankeschön, Gnom. Der Löschantrag auf die Datei ist gestellt. --Maimaid ✉ 17:43, 2. Feb. 2023 (CET)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Maimaid ✉ 17:44, 2. Feb. 2023 (CET)
Artikel-Auslagerungen Christopher Bear und Daniel Rossen
Hallo liebe Experten-Kolleg*innen,
ich habe gestern Artikelinhalte aus Past Lives (Film) in zwei eigenständige biografische Artikel Christopher Bear und Daniel Rossen ausgegliedert. Ins Zusammenfassungsfeld habe ich jeweils den den Link zum Artikel, zur Ausgliederungsbegründung, den Hauptautor und den Link zur Versionshistorie gesetzt (s. Christopher Bear bzw. Daniel Rossen). Ich weiß, dass ich dabei nicht die eleganteste Variante gewählt habe (Stichwort: Hilfe:Artikelinhalte auslagern). Aber stellt mein Tun tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung dar, wie mir der Autor der Fließtexte hier vorwirft? Viele Grüße, --César (Diskussion) 09:09, 1. Feb. 2023 (CET)
- Vielen Dank für die Info. Das hatte ich mir gedacht. --César (Diskussion) 12:08, 3. Feb. 2023 (CET)
- Vielen Dank für die Info. Das hatte ich mir gedacht. --César (Diskussion) 12:08, 3. Feb. 2023 (CET)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 12:20, 3. Feb. 2023 (CET)
Foto
Ist es möglich, dieses Foto eines Genfer Mädcheninternats in der deutschen Wikipedia zu verwenden? Das Foto wurde um 1895 aufgenommen. Über den Fotografen ist mir nichts bekannt. Viele Grüße, Schnurrikowski (Diskussion) 12:31, 5. Feb. 2023 (CET)
- Das Foto ist ja laut den dortigen Angaben von der Firma Charnaux Frères & Cie, so ist es auch signiert. Gemäss foto-ch.ch waren das die Geschwister Auguste Charnaux (1862-1930), Georges Charnaux (1864-1939), Charles Charnaux (1852-1937) und Marie Charnaux (1854-1932). Ich gehe mal davon aus, dass eine(r) von diesen die Fotografie aufgenommen haben wird. Sie sind alle vor mehr als 70 Jahren gestorben und damit müsste die Fotografie gemeinfrei sein. Ich denke also, du kannst die Fotografie nach Commons hochladen, wobei ich als Lizenzvorlage
{{PD-old-70-expired}}
vorschlage und in der Beschreibung ausführen würde, dass das Foto wohl jemand von den Geschwistern Charnaux gemacht hat, von denen der Längstlebende Georges 1939 gestorben ist. Und damit kannst du es dann natürlich auch hier verwenden. Gestumblindi 17:01, 5. Feb. 2023 (CET)- Danke!
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Schnurrikowski (Diskussion) 18:12, 5. Feb. 2023 (CET)
Bild abmalen
Hallo, ist es erlaubt, ein urheberrechtlich geschütztes Bild abzumalen bzw. die Konturen nachzuzeichnen und diese Skizze dann unter eine freie Lizenz zu stellen? Hintergrund: Wikipedia:Fragen zur Wikipedia#selbstgemalte Bilder?. -- Gruß, aka 20:14, 1. Feb. 2023 (CET)
- Im vorliegenden Fall ist es eine urv. Ralf Roletschek (Diskussion) 20:50, 1. Feb. 2023 (CET)
- Unsinn. Zur generellen Frage: Es kommt darauf an. --2A02:3030:818:30D7:3509:2CC6:A5A3:F3AD 09:58, 2. Feb. 2023 (CET)
- Kein Unsinn, im konkreten Fall ist es keine eigene schöpferische Leistung. Allgemein stimmt: es kommt darauf an. --Ralf Roletschek (Diskussion) 10:03, 2. Feb. 2023 (CET)
- Das ist deine Meinung, mehr nicht. --2A02:3030:818:30D7:3509:2CC6:A5A3:F3AD 10:16, 2. Feb. 2023 (CET)
- Der Unsinn ist deine Meinung, mehr nicht. Wir schreiben hier keine Dissertation. --Ralf Roletschek (Diskussion) 10:38, 2. Feb. 2023 (CET)
- ob es eine "schöpferische leistung" ist, ist hier ja nicht die frage. sondern ob es eine URV ist. ist es nicht. im vorliegenden fall ist es weder eine kunstfälschung, noch eine verletzung von werkreproduktionsrechten. --Designkritik (Diskussion) 15:02, 2. Feb. 2023 (CET)
- Der Unsinn ist deine Meinung, mehr nicht. Wir schreiben hier keine Dissertation. --Ralf Roletschek (Diskussion) 10:38, 2. Feb. 2023 (CET)
- Das ist deine Meinung, mehr nicht. --2A02:3030:818:30D7:3509:2CC6:A5A3:F3AD 10:16, 2. Feb. 2023 (CET)
- Kein Unsinn, im konkreten Fall ist es keine eigene schöpferische Leistung. Allgemein stimmt: es kommt darauf an. --Ralf Roletschek (Diskussion) 10:03, 2. Feb. 2023 (CET)
- Unsinn. Zur generellen Frage: Es kommt darauf an. --2A02:3030:818:30D7:3509:2CC6:A5A3:F3AD 09:58, 2. Feb. 2023 (CET)
- @Aka: Es kommt darauf an, ob die Skizze im Einzelfall ausreichende "schöpferische Distanz" zum Original wahrt. Im Regelfall erfüllen "abgemalte" oder "nachgezeichnete" Skizzen aber diese Voraussetzung nicht und stellen damit Urheberrechtsverletzungen dar. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 17:09, 2. Feb. 2023 (CET)
- die vg bild-kunst, die im übrigen ihre mitglieder ausdrücklich und eindringlich davor warnt, reproduktionen ihrer werke für die wikipedia unter cc-lizenz freizugeben, weist die nachfragen ihrer mitglieder nach reproduktionsrechtevergütung zurück, wenn werke nur nachempfunden werden. strich- bzw vektorgrafiken, die fotos nachempfunden sein könnten, bewertet die verwertungsgesellschaft als nicht schutzrechterelevant. warum sollte ausgerechnet eine, resp DIE verwertungsgesellschaft auf solche umsätze "freiwillig" verzichten? wie ich schon zuvor im anderen thread geschrieben habe, ist im vorliegenden fall noch nicht einmal eindeutig, ob es sich bei dieser fotografie um kunst handelt. nur weil dieses foto von getty verwertet wird, bedeutet das noch nicht automatisch, dass es kunst ist. was mir in meiner bisherigen betrachtung dieses falls entgangen war, ist, dass die motivische umsetzung an sich schon als schöpferische anzusehen ist. ob "gut" oder "schlecht" – das ist spätestens seit duchamp oder beuys kein kriterium für kunst oder nichtkunst mehr. im 21.jhdt ist sowohl der anti-kunst und der appropriation art außerdem längst die "nichtkunst" und die "nichtnichtkunst" gefolgt (siehe zb kunstforum international bd 262, august 2019, thema "borderlines"!). auch wenn die damit gesamtgesellschaflich einhergegangenen ästhetischen implikationen nur mit verzögerung berücksichtigung finden konnten, sind sie dennoch im laufe der zeit in die rechtsprechung eingeflossen. --Designkritik (Diskussion) 22:49, 2. Feb. 2023 (CET)
- Das lässt sich alles hören, aber ich muss bei meiner Aussage bleiben. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 23:36, 2. Feb. 2023 (CET)
- ist das jetzt eine privatmeinung oder gibt es hierfür bezüge aus der rechtsprechung (präzedenzen, §§, etc), die dazu dienen würden, privatinterpretationen dieser für die WP essenziellen fragen auf ein verbindliches fundament zu stellen, auf das die nutzer zurückgreifen könnten statt immer wieder wild herumzuspekulieren? --Designkritik (Diskussion) 14:21, 4. Feb. 2023 (CET)
- Wir geben hier grundsätzlich keine Rechtsberatung, daher sind das hier alles nur "Privatinterpretationen".
- Die Leute, die hier Fragen beantworten, befassen sich aber schon seit vielen Jahren mit urheberrechtlichen Belangen und manche, so wie Gnom, der studierter Jurist ist, sind auch echte Fachleute. -- Chaddy · D 20:02, 4. Feb. 2023 (CET)
- Es geht hier um Fragen der Bearbeitung, konkret um die Abgrenzung zwischen § 23 Abs. 1 S. 1 und 2 UrhG. Ich zitiere aus der Einleitung des verlinkten Artikels: "Für die Veröffentlichung [...] der Bearbeitung ist gemäß § 23 S. 1 dUrhG [...] stets die Zustimmung des Urhebers des bearbeiteten Werkes notwendig." Eine Ausnahme von dieser Regel, ein so genannter "hinreichender Abstand zum benutzten Werk", liegt in den hier diskutierten Fällen im Regelfall nicht vor. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 21:33, 4. Feb. 2023 (CET)
- genau das ist doch der springende punkt – der "hinreichende Abstand zum benutzten Werk". absolut hypothetisch ist hier die annahme, dass überhaupt ein werk benutzt wurde. und wenn es doch so wäre – das eine ist eine fotografie, das andere eine strichgrafik. völlig unterschiedliche medien. eine verwechslung ist absolut ausgeschlossen (stichwort "hinreichender abstand"). von weiterer, nicht unerheblicher relevanz wäre dann noch die frage, ob das ur-werk kunst oder gebrauchsfotografie ist. und wie gesagt gibt es mit sicherheit genügend präzedenzfälle in der zeitgemäßen dt rechtsprechung zu dieser frage, die jeder fachanwalt für urheberrecht aus dem ärmel schütteln können müsste. daher auch mein hinweis auf die vg bild-kunst. --Designkritik (Diskussion) 12:18, 5. Feb. 2023 (CET)
- Es geht bei "hinreichender Abstand zum benutzten Werk" nicht um Verwechslungsgefahr, sondern um eine eigenschöpferische Leistung. -- Chaddy · D 14:56, 5. Feb. 2023 (CET)
- absolut hypothetisch ist hier die annahme, dass überhaupt ein werk benutzt wurde - ich hatte vor meinem allerersten Kommentar in dieser Sache beide Bilder in einem Bildbearbeitungsprogramm überlagert. Es besteht da kein Zweifel. -- Gruß, aka 16:11, 5. Feb. 2023 (CET)
- worin genau(!) besteht denn "kein zweifel"? --Designkritik (Diskussion) 17:50, 5. Feb. 2023 (CET)
- Dass die Quelle des nachgemalten Bildes dieses Foto ist. -- aka 18:18, 5. Feb. 2023 (CET)
- daran, dass hier eine perspektivische übereinstimmung besteht, bestand ja kein dissens. was aber keineswegs gleichzeitig bedeutet, dass das foto die "quelle" ist. getty, eine der mächtigsten fotoagenturen der welt, verfügt mit sicherheit auch über eine der schlagkräftigsten urheberrechtsabteilungen der welt. wenn hier was zu holen gewesen wäre, hätten die sofort die große keule rausgeholt. worin soll der sinn bestehen, dass die dtWP sich in einem mehr oder weniger selbst eingeredeten oder eingebildeten vorauseilendem gehorsam unnötig selbstkannibalisiert? --Designkritik (Diskussion) 19:41, 5. Feb. 2023 (CET)
- Wenn du mal selbst beide Bilder übereinander legen würdest, hättest auch du keine Zweifel mehr. -- Gruß, aka 20:14, 5. Feb. 2023 (CET)
- nochmal: keine zweifel woran? das vorherige nicht gelesen? --Designkritik (Diskussion) 11:06, 6. Feb. 2023 (CET)
- Das hatte ich doch oben schon geschrieben. Deutlicher geht nicht. -- aka 11:15, 6. Feb. 2023 (CET)
- Ja, es besteht wirklich kein Zweifel daran, dass die Aussage " absolut hypothetisch ist hier die annahme, dass überhaupt ein werk benutzt wurde" falsch ist und stattdessen die Zeichnung erstellt wurde indem Linien über das genannte Foto gelegt wurden (die Computerversion von Durchzeichnen durch ein Transparentpapier). Einfach der Empfehlung von aka folgen und mal beide Bilder übereinanderlegen. --Naronnas (Diskussion) 11:30, 6. Feb. 2023 (CET)
- "abzeichen", "durchzeichnen", "freihandzeichnen", ob von hand, per IT oder KI - die technischen methoden sind für die rechtsfrage doch völlig irrelevant. auch spielt es, genausowenig wie bei der in schutz zu nehmenden fotografie, eine rolle, ob die zeichnung eine anerkenneswerte gestalterische höhe erreicht. ein hinreichender ästhetischer abstand zwischen den beiden extrem gegensätzlichen darstellungsformen ist in jedem fall gegeben. --Designkritik (Diskussion) 12:08, 6. Feb. 2023 (CET)
- Ja, es besteht wirklich kein Zweifel daran, dass die Aussage " absolut hypothetisch ist hier die annahme, dass überhaupt ein werk benutzt wurde" falsch ist und stattdessen die Zeichnung erstellt wurde indem Linien über das genannte Foto gelegt wurden (die Computerversion von Durchzeichnen durch ein Transparentpapier). Einfach der Empfehlung von aka folgen und mal beide Bilder übereinanderlegen. --Naronnas (Diskussion) 11:30, 6. Feb. 2023 (CET)
- Das hatte ich doch oben schon geschrieben. Deutlicher geht nicht. -- aka 11:15, 6. Feb. 2023 (CET)
- nochmal: keine zweifel woran? das vorherige nicht gelesen? --Designkritik (Diskussion) 11:06, 6. Feb. 2023 (CET)
- Wenn du mal selbst beide Bilder übereinander legen würdest, hättest auch du keine Zweifel mehr. -- Gruß, aka 20:14, 5. Feb. 2023 (CET)
- daran, dass hier eine perspektivische übereinstimmung besteht, bestand ja kein dissens. was aber keineswegs gleichzeitig bedeutet, dass das foto die "quelle" ist. getty, eine der mächtigsten fotoagenturen der welt, verfügt mit sicherheit auch über eine der schlagkräftigsten urheberrechtsabteilungen der welt. wenn hier was zu holen gewesen wäre, hätten die sofort die große keule rausgeholt. worin soll der sinn bestehen, dass die dtWP sich in einem mehr oder weniger selbst eingeredeten oder eingebildeten vorauseilendem gehorsam unnötig selbstkannibalisiert? --Designkritik (Diskussion) 19:41, 5. Feb. 2023 (CET)
- Dass die Quelle des nachgemalten Bildes dieses Foto ist. -- aka 18:18, 5. Feb. 2023 (CET)
- worin genau(!) besteht denn "kein zweifel"? --Designkritik (Diskussion) 17:50, 5. Feb. 2023 (CET)
- genau das ist doch der springende punkt – der "hinreichende Abstand zum benutzten Werk". absolut hypothetisch ist hier die annahme, dass überhaupt ein werk benutzt wurde. und wenn es doch so wäre – das eine ist eine fotografie, das andere eine strichgrafik. völlig unterschiedliche medien. eine verwechslung ist absolut ausgeschlossen (stichwort "hinreichender abstand"). von weiterer, nicht unerheblicher relevanz wäre dann noch die frage, ob das ur-werk kunst oder gebrauchsfotografie ist. und wie gesagt gibt es mit sicherheit genügend präzedenzfälle in der zeitgemäßen dt rechtsprechung zu dieser frage, die jeder fachanwalt für urheberrecht aus dem ärmel schütteln können müsste. daher auch mein hinweis auf die vg bild-kunst. --Designkritik (Diskussion) 12:18, 5. Feb. 2023 (CET)
- danke für Deine recht putzige belehrung. aus langjährigen eigenen erfahrungen im juristischen glatteisgebiet urheberrecht habe ich schon viele arrvierte fachanwälte für urheberrecht stürzen sehen. natürlich regelmäßig so, dass sie nicht selbst auf der nase landen, sondern ihre mandanten im sturz so mit umreißen, so dass der schaden für diese sich noch um die anwaltskosten vergrößert. --Designkritik (Diskussion) 12:08, 5. Feb. 2023 (CET)
- Freut mich auch überaus, dass du unsere ehrenamtlichen Bemühungen, die Frage eines völlig anderen Benutzers zu beantworten, derart freundlich auffasst. -- Chaddy · D 14:57, 5. Feb. 2023 (CET)
- gut gemeint ist ja bekanntlich nicht per se gleich gut gemacht. wer soll denn nun hier der "völlig andere" benutzer sein? ich hatte das bild wieder eingestellt, weil mir die begründung "mögliche" URV für eine sofortige löschung nicht angemessen genug erschien. für meinen rettungsversuch wurde ich sogleich im forum aufn topf gesetzt und kassierte zusätzlich noch eine VM dafür von einem "völlig anderen" benutzer. und was möchtest du mir mit "unsere ehrenamtlichen bemühungen" mitteilen? doch nicht etwa, dass ich hier als unerwünschte fremde betrachtet werde, die eine verschworene gemeinschaft stört, die partout ihr eigenes süppchen kochen möchte? --Designkritik (Diskussion) 18:12, 5. Feb. 2023 (CET)
- Freut mich auch überaus, dass du unsere ehrenamtlichen Bemühungen, die Frage eines völlig anderen Benutzers zu beantworten, derart freundlich auffasst. -- Chaddy · D 14:57, 5. Feb. 2023 (CET)
- Es geht hier um Fragen der Bearbeitung, konkret um die Abgrenzung zwischen § 23 Abs. 1 S. 1 und 2 UrhG. Ich zitiere aus der Einleitung des verlinkten Artikels: "Für die Veröffentlichung [...] der Bearbeitung ist gemäß § 23 S. 1 dUrhG [...] stets die Zustimmung des Urhebers des bearbeiteten Werkes notwendig." Eine Ausnahme von dieser Regel, ein so genannter "hinreichender Abstand zum benutzten Werk", liegt in den hier diskutierten Fällen im Regelfall nicht vor. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 21:33, 4. Feb. 2023 (CET)
- ist das jetzt eine privatmeinung oder gibt es hierfür bezüge aus der rechtsprechung (präzedenzen, §§, etc), die dazu dienen würden, privatinterpretationen dieser für die WP essenziellen fragen auf ein verbindliches fundament zu stellen, auf das die nutzer zurückgreifen könnten statt immer wieder wild herumzuspekulieren? --Designkritik (Diskussion) 14:21, 4. Feb. 2023 (CET)
- Das lässt sich alles hören, aber ich muss bei meiner Aussage bleiben. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 23:36, 2. Feb. 2023 (CET)
- die vg bild-kunst, die im übrigen ihre mitglieder ausdrücklich und eindringlich davor warnt, reproduktionen ihrer werke für die wikipedia unter cc-lizenz freizugeben, weist die nachfragen ihrer mitglieder nach reproduktionsrechtevergütung zurück, wenn werke nur nachempfunden werden. strich- bzw vektorgrafiken, die fotos nachempfunden sein könnten, bewertet die verwertungsgesellschaft als nicht schutzrechterelevant. warum sollte ausgerechnet eine, resp DIE verwertungsgesellschaft auf solche umsätze "freiwillig" verzichten? wie ich schon zuvor im anderen thread geschrieben habe, ist im vorliegenden fall noch nicht einmal eindeutig, ob es sich bei dieser fotografie um kunst handelt. nur weil dieses foto von getty verwertet wird, bedeutet das noch nicht automatisch, dass es kunst ist. was mir in meiner bisherigen betrachtung dieses falls entgangen war, ist, dass die motivische umsetzung an sich schon als schöpferische anzusehen ist. ob "gut" oder "schlecht" – das ist spätestens seit duchamp oder beuys kein kriterium für kunst oder nichtkunst mehr. im 21.jhdt ist sowohl der anti-kunst und der appropriation art außerdem längst die "nichtkunst" und die "nichtnichtkunst" gefolgt (siehe zb kunstforum international bd 262, august 2019, thema "borderlines"!). auch wenn die damit gesamtgesellschaflich einhergegangenen ästhetischen implikationen nur mit verzögerung berücksichtigung finden konnten, sind sie dennoch im laufe der zeit in die rechtsprechung eingeflossen. --Designkritik (Diskussion) 22:49, 2. Feb. 2023 (CET)
- Entweder is es WP:TF oder WP:URV. habitator terrae 20:27, 5. Feb. 2023 (CET)
- einzig(!) das vorhandensein oder die vermutung einer perspektivischen ähnlichkeit bis übereinstimmung begründet weder das eine oder das andere. --Designkritik (Diskussion) 11:10, 6. Feb. 2023 (CET)
- Das scheint nun aber ausschließlich deine Privatmeinung zu sein. -- aka 11:17, 6. Feb. 2023 (CET)
- weder "scheint" noch ist es meine privatmeinung. es entspricht der gängigen rechtstheorie und -praxis. ich habe mehrere printpublikationen in meinem archiv, in denen die inkrimierte methode seriell und offensiv angewendet wurde, auf dass die vg bild-kunst kampflos die gräten strecken musste. das wird getty hier ähnlich (einge)sehen (haben müssen). sonst hätten die wie gesagt ja längst die keule rausgeholt. selbst wenn es mehr als unwahrscheinlich ist, dass zeichnung und foto gleichzeitig, bzw die zeichnung sogar früher und "nach" einem früheren foto aus gleicher perspektive (pressetermin etc...) gefertigt worden wäre – die fotografie kann ja nicht urheberschaft an der abgebildeten person barthes erheben. ist die fotografie selbst kunst, wird sie durch das völlige fehlen ihrer ästhetischen gestalteigenschaften (licht, schatten, graustufen,...) durch eine ähnliche perspektive nicht in ihren reproduktionsrechten tangiert. die zeichnung stellt viel mehr eine ästhetische gegenposition dar. URV somit komplett ausgeschlossen. --Designkritik (Diskussion) 11:48, 6. Feb. 2023 (CET)
- Was die VG Bild-Kunst macht, ob Getty von dieser URV wusste und ob das Bild Kunst ist, das spielt hier doch gar keine Rolle. Ansonsten drehen wir uns im Kreis. -- aka 11:59, 6. Feb. 2023 (CET)
- weder "scheint" noch ist es meine privatmeinung. es entspricht der gängigen rechtstheorie und -praxis. ich habe mehrere printpublikationen in meinem archiv, in denen die inkrimierte methode seriell und offensiv angewendet wurde, auf dass die vg bild-kunst kampflos die gräten strecken musste. das wird getty hier ähnlich (einge)sehen (haben müssen). sonst hätten die wie gesagt ja längst die keule rausgeholt. selbst wenn es mehr als unwahrscheinlich ist, dass zeichnung und foto gleichzeitig, bzw die zeichnung sogar früher und "nach" einem früheren foto aus gleicher perspektive (pressetermin etc...) gefertigt worden wäre – die fotografie kann ja nicht urheberschaft an der abgebildeten person barthes erheben. ist die fotografie selbst kunst, wird sie durch das völlige fehlen ihrer ästhetischen gestalteigenschaften (licht, schatten, graustufen,...) durch eine ähnliche perspektive nicht in ihren reproduktionsrechten tangiert. die zeichnung stellt viel mehr eine ästhetische gegenposition dar. URV somit komplett ausgeschlossen. --Designkritik (Diskussion) 11:48, 6. Feb. 2023 (CET)
- Das scheint nun aber ausschließlich deine Privatmeinung zu sein. -- aka 11:17, 6. Feb. 2023 (CET)
- einzig(!) das vorhandensein oder die vermutung einer perspektivischen ähnlichkeit bis übereinstimmung begründet weder das eine oder das andere. --Designkritik (Diskussion) 11:10, 6. Feb. 2023 (CET)
EOD.
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 11:10, 6. Feb. 2023 (CET)
Wikipedia-Logo "entführt"
Hallo, ist die Verwendung des Wikipedia-Logos, der bekannten Weltkugel, hierher rechtens? (Ich hoffe, mit meiner Frage hier richtig zu sein.) Gruß, --Anselm Rapp (Diskussion) 09:18, 6. Feb. 2023 (CET)
- Nö. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 09:38, 6. Feb. 2023 (CET)
- Als Laie würde ich auch sagen: Es fehlt hinsichtlich Urheberrecht mindestens ein Verweis auf [1] mit der dortigen korrekten Lizenzierung. Außerdem ist das Logo auch markenrechtlich geschützt und darf nur in bestimmten Fällen verwendet werden [2], diese Website würde ich als nicht davon eingeschlossen sehen. --Naronnas (Diskussion) 10:17, 6. Feb. 2023 (CET)
- Geht da jemand dagegen vor, wenn es bei uns erst mal bekannt ist? (Ich selbst möchte in diesem Fall nicht in Erscheinung treten.) Gruß, --Anselm Rapp (Diskussion) 11:54, 6. Feb. 2023 (CET)
- Bitte hier melden: Wikipedia:Weiternutzung/Mängel/Logo. -- Jonathan 11:56, 6. Feb. 2023 (CET)
- Habe ich getan. Vielen Dank und Gruß, --Anselm Rapp (Diskussion) 12:10, 6. Feb. 2023 (CET)
- Bitte hier melden: Wikipedia:Weiternutzung/Mängel/Logo. -- Jonathan 11:56, 6. Feb. 2023 (CET)
- Geht da jemand dagegen vor, wenn es bei uns erst mal bekannt ist? (Ich selbst möchte in diesem Fall nicht in Erscheinung treten.) Gruß, --Anselm Rapp (Diskussion) 11:54, 6. Feb. 2023 (CET)
- Als Laie würde ich auch sagen: Es fehlt hinsichtlich Urheberrecht mindestens ein Verweis auf [1] mit der dortigen korrekten Lizenzierung. Außerdem ist das Logo auch markenrechtlich geschützt und darf nur in bestimmten Fällen verwendet werden [2], diese Website würde ich als nicht davon eingeschlossen sehen. --Naronnas (Diskussion) 10:17, 6. Feb. 2023 (CET)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 12:14, 6. Feb. 2023 (CET)
Soundschnipsel
Hallo zusamen, ich hätte gerne eure Einschätzung über einen Soundschnipsel, der sich gut für Triggerwarnung eignen würde: externer Link auf meinem Google-Drive, ohne Anmeldung. Meiner Meinung nach ohne Schpöfungshöhe. Aber greifen da vielleicht andere Rechte aus dem Audiobereich? Quelle . Danke. --Raymond Disk. 14:12, 6. Feb. 2023 (CET)
- Ja, leider: § 85 UrhG, das Äquivalent zum Lichtbildschutz nach § 72 für den Audiobereich. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 15:52, 6. Feb. 2023 (CET)
- @Gnom Ach Mist, ich ahnte, da ist was. Mache zu wenig mit Musik. Und danke für die schnelle Antwort. --Raymond Disk. 16:10, 6. Feb. 2023 (CET)
- @Gnom Ach Mist, ich ahnte, da ist was. Mache zu wenig mit Musik. Und danke für die schnelle Antwort. --Raymond Disk. 16:10, 6. Feb. 2023 (CET)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 17:05, 6. Feb. 2023 (CET)
Wie ist eure Einschätzung - Wäre dieses Logo Commonsfähig? --Calle Cool (Diskussion) 14:41, 13. Feb. 2023 (CET)
- Frage über dieses Lizenzierte Bild selbst beantwortet. Es geht.--Calle Cool (Diskussion) 14:45, 13. Feb. 2023 (CET)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Calle Cool (Diskussion) 14:45, 13. Feb. 2023 (CET)
Logos Olympische Spiele
Hallo,
wie ist die Situation bei den Logos der Olympischen Spiele, einige sind in der deutsche Wikipedia ja vorhanden. Es fehlen jedoch die Logos der Olympischen Sommerspiele 1960, 2016 und 2024 sowie der Winterspiele 2022. Wie können diese ergänzt werden? --TWsk (Diskussion) 17:29, 3. Feb. 2023 (CET)
- @TWsk: Das wird leider nichts: Die Logos sind urheberrechtlich geschützt und wir haben keine Freigabe des Rechteinhabers. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 18:38, 3. Feb. 2023 (CET)
- Das verstehe ich, bei den Logos der anderen Spiele ist es jedoch kein Problem? --TWsk (Diskussion) 11:36, 4. Feb. 2023 (CET)
- Ich habe sie nicht alle angesehen, aber entweder sind die anderen Logos okay (weil fehlende Schöpfungshöhe, also z. B. nur sehr einfache geometrische Formen und Text) oder sie sind zumindest auch urheberrechtlich fragwürdig. (Wann genau eine relevante Schöpfungshöhe erreicht ist, ist umstritten und die Einschätzung hat sich auch mit der Zeit geändert). -- Jonathan 11:54, 6. Feb. 2023 (CET)
- Das verstehe ich, bei den Logos der anderen Spiele ist es jedoch kein Problem? --TWsk (Diskussion) 11:36, 4. Feb. 2023 (CET)
ChatGPT
Hallo.
ChatGPT gehört zu einer Gruppe von Programmen, die mit einer großen Menge an Texten trainiert werden, zu denen insbesondere auch das Gesamt der WP Artikel gehört. Die Artikel (und alle anderen Trainingsquellen) werden dabei im Prinzip zusammengepackt und vermischt mit anderen Quellen wieder ausgegeben. Zu beachten ist auch, dass durch geeignete Verfahren ggfls. die Orginale (ganz oder in Teilen) wieder als Erzeugnisse auftreten können. Für das Gesamt der "Packung" aber auch für die Einzelerzeugnisse beansprucht der Hersteller OpenAI das ausschließliche Urheberrecht (siehe z.B. [3]). M.E. ist diese Verwendung des Werks (WP, bzw. das der Autoren) neu und müsste überhaupt erst lizensiert werden. Wie sehen die Meinungen hier dazu aus? Ich glaube, dass die Autoren hier gespalten wären, ob sie diese Verwendung durch die bisherige Lizenz noch gedeckt sehen. (Siehe en:Artificial_intelligence_art#Copyright für ein ähnlich gelagertes Thema).
-- Cobalt pen (Diskussion) 14:44, 5. Feb. 2023 (CET)
- Ist überhaupt schon geklärt, ob nicht OpenAI selber sich urheberrechtlichen Risiken aussetzt? habitator terrae 20:36, 5. Feb. 2023 (CET)
- Tja, das hängt wohl auch vom Verhalten der Urhebern selber ab: https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__31a.html Nun hat OpenAI meines Wissens nach weder die WMF noch die Autoren nach einer Einräumung von Rechten gefragt. Nimmt man die unlizensierte Nutzung aber vor dem Hintergrund der aktuell laufenden Medienkampagne hin, dann gilt das ggfls. auch als Einräumung. Ich für meinen Teil bin jedenfalls so erst mal nicht einverstanden da die aktuelle Verwendung durch OpenAI kein share-alike, sondern eine ausschließende Aneignung in Verbindung mit Verbreitung und gewerblicher Nutzung ist. Da das Gesamt der WP Artikel betroffen ist, sollte man sich m.E. vergewissern, ob die drei Monatsfrist nicht bereits läuft, bzw. vorbereitend widersprechen. Kennt sich da jemand genauer aus? -- Cobalt pen (Diskussion) 22:31, 5. Feb. 2023 (CET)
- Mal gefragt unter der Lizenz mit der wir hier haben, wo ja der Urheber genannt werden muss (bzw. die Versionsgeschichte) wenn ein Text von hier verwendet wird. Sollte chatgbt & co einen Satz aus der hiesigen deWP Wortgenau zitieren und die Lizenz dabei nicht angeben, macht sich dann ein potentieller Nachverwender unetr umständen eines Lizenzverstosses schuldig?--Maphry (Diskussion) 23:24, 5. Feb. 2023 (CET)
- Ein einziger Satz, zumal im "enzyklopädischen Stil", dürfte normalerweise keine Schöpfungshöhe aufweisen und damit nicht urheberrechtlich geschützt sein. - Die Ausgangsfrage ist interessant und m.E. nicht einfach zu beantworten. Die AI "liest" die Wikipedia ja nur und erzeugt daraus dann ihr "eigenes Ding" - also eigentlich vergleichbar mit dem, was wir als Menschen hier tun, wenn wir Quellen auswerten, diese dann aber nicht einfach abschreiben, sondern unsere Artikel in eigenen Worten verfassen. Dafür benötigt man aber keine Lizenz. Gestumblindi 00:51, 6. Feb. 2023 (CET)
- +1 Die entnommenen Textfragmente dürften kaum SH aufweisen. Im Umkehrschluß kann auch die Firma kein Urheberrecht geltend machen. Außerdem können durch Computer erzeugte Texte nicht geschützt sein. --Ralf Roletschek (Diskussion) 09:49, 6. Feb. 2023 (CET)
- Dass die SH gering ist, teile ich. Die WP wird nur mechanisch in Parameter eines Rechenausdrucks umgewandelt, der das Orginal hinterher wieder mehr oder minder annähert. Geplant ist aber, das resultierende Modell anständig zu versilbern: https://www.internetworld.de/data-analytics/chatgpt-plant-bezahlmodell-20-dollar-monat-2836881.html und entsprechend Dritte von der Nutzung auszuschließen. Mich treibt die Frage um, dass dies die Lizenz offenbar verletzt. Dies hinzunehmen, könnte aber etwa via §31 (a) UrhG die Lizenz schwächen. Denkbar wäre auch §23, Bearbeitung (Urheberrecht), die aber in der Regel auch eine Lizenz erfordert. -- Cobalt pen (Diskussion) 11:23, 6. Feb. 2023 (CET)
- Die Lizenz gilt für unsere Texte, soweit sie Schöpfungshöhe aufweisen, in ihren konkreten Formulierungen - nicht für die enthaltenen Fakten. Genau das ist es ja auch, worauf wir uns selber gerne berufen. Darum finde ich es schwierig, eine Lizenzverletzung zu konstruieren. Bei einer Bearbeitung müsste das Ausgangsmaterial immer noch erkennbar sein. Gestumblindi 12:07, 6. Feb. 2023 (CET)
- PS: Denkbar wäre vielleicht, die Wikipedia (auch) als Datenbankwerk zu betrachten...? Gestumblindi 21:07, 6. Feb. 2023 (CET)
- Ja, so sehe ich das auch. --Ralf Roletschek (Diskussion) 21:53, 6. Feb. 2023 (CET)
- Dass die SH gering ist, teile ich. Die WP wird nur mechanisch in Parameter eines Rechenausdrucks umgewandelt, der das Orginal hinterher wieder mehr oder minder annähert. Geplant ist aber, das resultierende Modell anständig zu versilbern: https://www.internetworld.de/data-analytics/chatgpt-plant-bezahlmodell-20-dollar-monat-2836881.html und entsprechend Dritte von der Nutzung auszuschließen. Mich treibt die Frage um, dass dies die Lizenz offenbar verletzt. Dies hinzunehmen, könnte aber etwa via §31 (a) UrhG die Lizenz schwächen. Denkbar wäre auch §23, Bearbeitung (Urheberrecht), die aber in der Regel auch eine Lizenz erfordert. -- Cobalt pen (Diskussion) 11:23, 6. Feb. 2023 (CET)
- Unterstellt das ("vergleichbar mit dem, was wir als Menschen hier tun") nicht die KI würde den Text verstehen? habitator terrae 22:58, 6. Feb. 2023 (CET)
- Urheberrechtlich kommt es auf den "Output" an: Ob wir als Menschen intellektuell einen Text auswerten oder ein komplexes Programm automatisch; wenn das Resultat ein neuer Text ist, der auf den ausgewerteten Fakten basiert, ist er wohl keine Urheberrechtsverletzung. Ausser man kann eben irgendwie die "Datenbankwerk"-Schiene fahren... Gestumblindi 23:07, 6. Feb. 2023 (CET)
- Und was wäre wenn es sich chatgpt in einem Fall einfach macht und quasi Wikipedia abschnittsweise wortwörtlich zitiert? Wenn den Text dann jemand übernimmt und Lizenzunkonform veröffentlicht könnte man ja gar nicht mehr unterscheiden ob chatgpt am Werk war oder ein Nutzer nur einfach abgeschrieben hat. Die Frage ist halt wieviel Text exakt identisch sein muss bis man an die Grenzen von Zitatrecht oder Lizenzrecht kommt.--Maphry (Diskussion) 23:33, 6. Feb. 2023 (CET)
- Das müssten dann aber wirklich lange und dazu auch noch schöpferisch formulierte Passagen sein, wie sie bei uns typischerweise am ehesten in Artikeln mit Lesenswert/Exzellent-Auszeichnung vorkommen... und gibt es denn Hinweise, dass ChatGPT zu langen wörtlichen Textübernahmen neigt? Gestumblindi 23:36, 6. Feb. 2023 (CET)
- Würde dieser Standard (wörtlichen Textübernahmen) dann nicht aber dazu führen, dass ich solange ich ein Programm schreiben kann, dass Wörter und grammatikalische Struturen hin und her tauschen kann, ich jedes Buch praktisch kopieren und damit das Urheberrecht ad absurdum führen könnte?
- Nein, Urheberrechtlich kommt es auf die Schöpfung an.
- Handelt es sich (sofern ChatGPT nicht zu eigenen Schöpfungen fähig ist, was ich nicht weiß) nicht um eine Bearbeitung?
- habitator terrae 00:25, 7. Feb. 2023 (CET)
- Das berührt gleich mehrere komplizierte Fragen: Ist ein komplexer, langer Text, den ChatGPT ausspuckt, und den es so, in diesen Formulierungen, vorher noch nirgends gab, eine Schöpfung und wenn ja, wer ist der Urheber? Ist es vielleicht so, dass genau der gleiche Text, wenn ihn ein Mensch geschrieben hat, urheberrechtlich geschützt ist, aber nicht, wenn ihn ChatGPT erzeugt hat, da ein Programm keine Urheberrechte haben kann? Kann das Unternehmen OpenAI, das ChatGPT entwickelt hat, wirklich das Urheberrecht an seinen Erzeugnissen beanspruchen? Oder vielleicht eher ein Leistungsschutzrecht? Wie sieht es mit amerikanischem Copyright vs. europäischem Urheberrecht aus? Eine Bearbeitung würde ich auf jeden Fall, wie gesagt, verneinen, wenn ChatGPT Texte erzeugt, die nicht mehr erkennbar von einem bestehenden Text abgeleitet sind. Wie ebenfalls schon gesagt, wir hier berufen uns für unsere enzyklopädische Arbeit ja ständig darauf, dass Fakten nicht schutzfähig sind. Wenn also ChatGPT Fakten aus Wikipedia-Artikeln extrahiert und mit diesem "Wissen" eigene Texte schreibt, könnten wir uns (auch hier wiederhole ich mich) wohl höchstens auf einen Schutz der Wikipedia als Datenbankwerk berufen, was aber wiederum dadurch verkompliziert wird, dass die Wikimedia Foundation meines Wissens gar nicht als Rechteinhaber irgendwelcher Inhalte der Wikipedia auftritt, sondern dies nur alle die einzelnen Beitragenden sind, die ihre jeweiligen Textbeiträge alle individuell unter die CC-BY-SA gestellt haben. Vielleicht wäre für die WMF aber trotzdem so etwas möglich wie "Die Texte sind urheberrechtlich Eigentum ihrer jeweiligen Verfasser, aber die Wikipedia als Ganzes ist ein Datenbankwerk, an dem als Datenbank die WMF die Rechte hält"? (Deutschland: § 87a UrhG). *kopfkratz*... Allerdings sind Datenbanken nur für 15 Jahre ab Veröffentlichung geschützt und die Wikipedia ist schon älter - oder wie sieht es bei kontinuierlich nachgeführten Datenbanken aus...? Sind dann neuere Einträge noch geschützt, ältere nicht mehr? Das wüsste vielleicht Gnom. Das ist jedenfalls nun mal wirklich alles "Neuland", würde ich sagen... Gestumblindi 00:56, 7. Feb. 2023 (CET)
- Noch zu "Würde dieser Standard ..." - Es gab tatsächlich schon vor Jahren Wikipedia-Nachdrucker, die genau das auf primitive Weise (nicht zu vergleichen mit ChatGPT) versucht haben. Sie produzierten on demand gedruckte Bücher, die aus Inhalten der englischen Wikipedia bestanden, bei denen Begriffe automatisiert durch Synonyme ersetzt wurden. Hier ein Beispiel von 2015. Das finde ich urheberrechtlich höchst zweifelhaft. Auch einen Text einfach nur Satz für Satz umzuformulieren, aber in der Gedankenführung usw. nichts zu ändern, dürfte schnell eine URV sein. Aber das macht ChatGPT ja nicht, ChatGPT formuliert "eigene" Texte. Gestumblindi 01:06, 7. Feb. 2023 (CET)
- Ich bin mir wie gesagt nicht so sicher ob Teile davon ein Synonymwörterbuch für Grammatik sind, dafür habe ich ChatGPT schlicht nicht benutzt.
- Wenn nun ChatGPT tatsächlich "'eigene' Texte" produziert (?), hätte das übrigens nicht nur rechtliche, sondern auch ethische Implikationen.
- habitator terrae 02:11, 7. Feb. 2023 (CET)
- Ich habe ChatGPT selbst auch noch nie genutzt, aber es scheint schon ziemlich "genial" zu sein - es schreibt dir ohne mit der Wimper zu zucken ein Kuchenrezept in jambischen Fünfhebern auf die simple Aufforderung Write a recipe for a sponge cake, in the iambic pentameter style of William Shakespeare's "Macbeth" hin, siehe diese nette Video-Demonstration... Niemand würde bei diesem Kuchen-Gedicht, hätte es ein Mensch geschrieben, die Schöpfungshöhe anzweifeln... (als Rezept war die erste Version nicht brauchbar, da wichtige Zutaten fehlten, und Atomic Shrimp musste mit weiteren Anweisungen nachhelfen, aber darum geht es ja nicht). Gestumblindi 02:55, 7. Feb. 2023 (CET)
- Hm, allerdings § 87c: "Die Vervielfältigung eines nach Art oder Umfang wesentlichen Teils einer Datenbank ist zulässig (...) 4. zu Zwecken des Text und Data Mining gemäß § 44b"; das könnte die Verwendung der Wikipedia auch als Datenbankwerk für ChatGPT zumindest in Deutschland eh erlauben...? Gestumblindi 01:12, 7. Feb. 2023 (CET)
- Noch zu "Würde dieser Standard ..." - Es gab tatsächlich schon vor Jahren Wikipedia-Nachdrucker, die genau das auf primitive Weise (nicht zu vergleichen mit ChatGPT) versucht haben. Sie produzierten on demand gedruckte Bücher, die aus Inhalten der englischen Wikipedia bestanden, bei denen Begriffe automatisiert durch Synonyme ersetzt wurden. Hier ein Beispiel von 2015. Das finde ich urheberrechtlich höchst zweifelhaft. Auch einen Text einfach nur Satz für Satz umzuformulieren, aber in der Gedankenführung usw. nichts zu ändern, dürfte schnell eine URV sein. Aber das macht ChatGPT ja nicht, ChatGPT formuliert "eigene" Texte. Gestumblindi 01:06, 7. Feb. 2023 (CET)
- Das berührt gleich mehrere komplizierte Fragen: Ist ein komplexer, langer Text, den ChatGPT ausspuckt, und den es so, in diesen Formulierungen, vorher noch nirgends gab, eine Schöpfung und wenn ja, wer ist der Urheber? Ist es vielleicht so, dass genau der gleiche Text, wenn ihn ein Mensch geschrieben hat, urheberrechtlich geschützt ist, aber nicht, wenn ihn ChatGPT erzeugt hat, da ein Programm keine Urheberrechte haben kann? Kann das Unternehmen OpenAI, das ChatGPT entwickelt hat, wirklich das Urheberrecht an seinen Erzeugnissen beanspruchen? Oder vielleicht eher ein Leistungsschutzrecht? Wie sieht es mit amerikanischem Copyright vs. europäischem Urheberrecht aus? Eine Bearbeitung würde ich auf jeden Fall, wie gesagt, verneinen, wenn ChatGPT Texte erzeugt, die nicht mehr erkennbar von einem bestehenden Text abgeleitet sind. Wie ebenfalls schon gesagt, wir hier berufen uns für unsere enzyklopädische Arbeit ja ständig darauf, dass Fakten nicht schutzfähig sind. Wenn also ChatGPT Fakten aus Wikipedia-Artikeln extrahiert und mit diesem "Wissen" eigene Texte schreibt, könnten wir uns (auch hier wiederhole ich mich) wohl höchstens auf einen Schutz der Wikipedia als Datenbankwerk berufen, was aber wiederum dadurch verkompliziert wird, dass die Wikimedia Foundation meines Wissens gar nicht als Rechteinhaber irgendwelcher Inhalte der Wikipedia auftritt, sondern dies nur alle die einzelnen Beitragenden sind, die ihre jeweiligen Textbeiträge alle individuell unter die CC-BY-SA gestellt haben. Vielleicht wäre für die WMF aber trotzdem so etwas möglich wie "Die Texte sind urheberrechtlich Eigentum ihrer jeweiligen Verfasser, aber die Wikipedia als Ganzes ist ein Datenbankwerk, an dem als Datenbank die WMF die Rechte hält"? (Deutschland: § 87a UrhG). *kopfkratz*... Allerdings sind Datenbanken nur für 15 Jahre ab Veröffentlichung geschützt und die Wikipedia ist schon älter - oder wie sieht es bei kontinuierlich nachgeführten Datenbanken aus...? Sind dann neuere Einträge noch geschützt, ältere nicht mehr? Das wüsste vielleicht Gnom. Das ist jedenfalls nun mal wirklich alles "Neuland", würde ich sagen... Gestumblindi 00:56, 7. Feb. 2023 (CET)
- Das müssten dann aber wirklich lange und dazu auch noch schöpferisch formulierte Passagen sein, wie sie bei uns typischerweise am ehesten in Artikeln mit Lesenswert/Exzellent-Auszeichnung vorkommen... und gibt es denn Hinweise, dass ChatGPT zu langen wörtlichen Textübernahmen neigt? Gestumblindi 23:36, 6. Feb. 2023 (CET)
- Und was wäre wenn es sich chatgpt in einem Fall einfach macht und quasi Wikipedia abschnittsweise wortwörtlich zitiert? Wenn den Text dann jemand übernimmt und Lizenzunkonform veröffentlicht könnte man ja gar nicht mehr unterscheiden ob chatgpt am Werk war oder ein Nutzer nur einfach abgeschrieben hat. Die Frage ist halt wieviel Text exakt identisch sein muss bis man an die Grenzen von Zitatrecht oder Lizenzrecht kommt.--Maphry (Diskussion) 23:33, 6. Feb. 2023 (CET)
- Urheberrechtlich kommt es auf den "Output" an: Ob wir als Menschen intellektuell einen Text auswerten oder ein komplexes Programm automatisch; wenn das Resultat ein neuer Text ist, der auf den ausgewerteten Fakten basiert, ist er wohl keine Urheberrechtsverletzung. Ausser man kann eben irgendwie die "Datenbankwerk"-Schiene fahren... Gestumblindi 23:07, 6. Feb. 2023 (CET)
- +1 Die entnommenen Textfragmente dürften kaum SH aufweisen. Im Umkehrschluß kann auch die Firma kein Urheberrecht geltend machen. Außerdem können durch Computer erzeugte Texte nicht geschützt sein. --Ralf Roletschek (Diskussion) 09:49, 6. Feb. 2023 (CET)
- Ein einziger Satz, zumal im "enzyklopädischen Stil", dürfte normalerweise keine Schöpfungshöhe aufweisen und damit nicht urheberrechtlich geschützt sein. - Die Ausgangsfrage ist interessant und m.E. nicht einfach zu beantworten. Die AI "liest" die Wikipedia ja nur und erzeugt daraus dann ihr "eigenes Ding" - also eigentlich vergleichbar mit dem, was wir als Menschen hier tun, wenn wir Quellen auswerten, diese dann aber nicht einfach abschreiben, sondern unsere Artikel in eigenen Worten verfassen. Dafür benötigt man aber keine Lizenz. Gestumblindi 00:51, 6. Feb. 2023 (CET)
- Ich glaube, §31 a UrhG (neue Nutzungsart) trifft die Lage am besten. Ich stimme Gestumblindi zu, dass die Lizenz für unsere Texte und nicht für die Fakten gilt. An die "Fakten" kommt ChatGPT aber sowieso nicht ran. Aus den Texten werden mit einem modernen statistischen Verfahren Worthäufigkeiten (speziell auch im Zusammenhang) ermittelt. Diese werden dann im Kern eingesetzt, einen Zufallstext zu erzeugen, der einen anfänglichen Text weiterführt. Die Texte aus WP für Experimente einzusetzen, ist wohl ziemlich üblich und m.E auch OK. Dass das Ergebnis wie zu erwarten letztlich eine Art mehr oder minder wüstes Wortgewölle ist, zeigt ein Beispiel in https://karpathy.github.io/2015/05/21/rnn-effectiveness/ (suche nach "Wikipedia") noch ganz gut. Am Ende ist das bei ChatGPT auch nicht anders, nur dass es nicht ganz so auffällt. Der urheberrechtlich relevante Aspekt ist aber, dass die Orginal-Texte im Datengrab der Milliarden und bald auch Billionen von statistischen Kennzahlen eben noch so weit enthalten sind, dass man sie ggfls. reproduzieren könnte, wenn man diese Daten hätte. Dies ist jedenfalls bei Bilderzeugungssystemen mehrfach unangenehm aufgefallen, die natürlich ebenfalls heftig mit Raubkopien gefüttert werden. Die Autoren weisen dort auf ähnliche Ergebnisse mit Sprachmodellen hin ([11],[7],[31]), darunter auch [4], für Rechteverletzungen an Quelltexten. Der urheberrechtliche Punkt ist dann aber, dass das durchaus gemeinte "SA" (share-alike) im CC-BY-SA nicht mehr berücksichtigt wird. -- Cobalt pen (Diskussion) 06:59, 7. Feb. 2023 (CET)
- Mal gefragt unter der Lizenz mit der wir hier haben, wo ja der Urheber genannt werden muss (bzw. die Versionsgeschichte) wenn ein Text von hier verwendet wird. Sollte chatgbt & co einen Satz aus der hiesigen deWP Wortgenau zitieren und die Lizenz dabei nicht angeben, macht sich dann ein potentieller Nachverwender unetr umständen eines Lizenzverstosses schuldig?--Maphry (Diskussion) 23:24, 5. Feb. 2023 (CET)
- Tja, das hängt wohl auch vom Verhalten der Urhebern selber ab: https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__31a.html Nun hat OpenAI meines Wissens nach weder die WMF noch die Autoren nach einer Einräumung von Rechten gefragt. Nimmt man die unlizensierte Nutzung aber vor dem Hintergrund der aktuell laufenden Medienkampagne hin, dann gilt das ggfls. auch als Einräumung. Ich für meinen Teil bin jedenfalls so erst mal nicht einverstanden da die aktuelle Verwendung durch OpenAI kein share-alike, sondern eine ausschließende Aneignung in Verbindung mit Verbreitung und gewerblicher Nutzung ist. Da das Gesamt der WP Artikel betroffen ist, sollte man sich m.E. vergewissern, ob die drei Monatsfrist nicht bereits läuft, bzw. vorbereitend widersprechen. Kennt sich da jemand genauer aus? -- Cobalt pen (Diskussion) 22:31, 5. Feb. 2023 (CET)
Bild von Museums-Seite
Für einen Artikel benötige ich dieses Bild. Auf Commons existiert bereits eine SW-Version. Kann ich die Farbversion einfach darüberladen? Nga Ahorangi (Diskussion) 14:40, 15. Feb. 2023 (CET)
- (BK) Von wem stammt die Kolorierung? Oder ist das Original in Farbe und wir haben aus welchem Grund auch immer nur eine SW-Reproduktion (ich gehe von dieser Konstellation aus)? Falls letzteres der Fall ist, kannst du es problemlos hochladen, aber vielleicht besser als eigene Datei. Falls die Kolorierung nachträglich von einem*einer anderen Künstler*in hinzugefügt wurde, müssten wir die Lebensdaten dieser Person wissen. -- Chaddy · D 15:13, 15. Feb. 2023 (CET)
- Ölgemälde, Artist: Elisabeth Jerichau-Baumann, Danish, born 1819, dead 1881. Nga Ahorangi (Diskussion) 15:36, 15. Feb. 2023 (CET)
- Ja, und ich würde mich freuen, wenn du beim hochgeladenen des Bildes das Template:Artwork oder per Copy/Paste statt Information die Einträge aus dem Template einfügst und mit den Informationen der von Dir verlinkten Seite versiehst. Du kannst bei"Referenzen" noch dieseSeite selbst als URL eintragen. --Wuselig (Diskussion) 16:45, 15. Feb. 2023 (CET)
- Ja, das war geplant. Nga Ahorangi (Diskussion) 18:21, 15. Feb. 2023 (CET)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 13:32, 20. Feb. 2023 (CET)
Spielzeug(e) keine utility articles?
Ich hatte bislang überlesen, dass in diesem Satz zum copyright law to exempt utility articles bei Spielzeug in vielen Fällen keine Gebrauchsaspekte unterstellt werden. Ich dachte bislang, dass bei Spielzeug natürlich der Gebrauchsaspekt im Vordergrund steht (Zeug zum Spielen = Gebrauch) Weiß jemand wie es dazu kam? --IgorCalzone1 (Diskussion) 14:14, 13. Feb. 2023 (CET)
Und fällt das Copyright irgendwann mal weg? Die Figuren [rechts] sind nun fast 50 Jahre alt...--IgorCalzone1 (Diskussion) 14:16, 13. Feb. 2023 (CET)
- Hallo @IgorCalzone1, nach deutschem Recht sind solche Figuren "Werke der angewandten Kunst" und nach dem Geburtstagszug-Urteil des Bundesgerichtshofs urheberrechtlich schutzfähig. Sie müssen deshalb auf Commons klar gelöscht werden. Der Schutz erlischt dann 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 14:25, 13. Feb. 2023 (CET)
- Und wer ist in einem solchen Fall (Ü-Ei-Figuren) der Urheber, Gnom? Derjenige, der die Figuren entwickelt hat? --IgorCalzone1 (Diskussion) 14:27, 13. Feb. 2023 (CET)
- @IgorCalzone1: Korrekt. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 16:28, 13. Feb. 2023 (CET)
- Und wer ist in einem solchen Fall (Ü-Ei-Figuren) der Urheber, Gnom? Derjenige, der die Figuren entwickelt hat? --IgorCalzone1 (Diskussion) 14:27, 13. Feb. 2023 (CET)
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass nicht alle Spielzeuge in Überraschungseiern als Werke der angewandten Kunst eingestuft werden. Es hängt davon ab, wie künstlerisch das Spielzeug gestaltet ist und wie viel Beitrag die ästhetische Gestaltung zur Funktionalität des Spielzeugs leistet.--Fornax (Diskussion) 21:50, 13. Feb. 2023 (CET)
Der Name „Wiki...“
Kann eigentlich jeder Dödel (m/w/d) einen Beitrag ins Netz stellen, der den Namen Wikidingsbums hat? Eben las ich einige Beiträge in einem Wiki, das sich „WikiMANNia“ nennt, und ich muss sagen, ich war entsetzt. Was da so abgelassen wird, ist schlicht unter jeder Sau. Könnte man den Namen „Wiki-“ nicht schützen lassen? ODER IST DAS EIN „OFFIZIELLES“ WIKI?
Kopfschüttelnd
--Alf aus Mannheim (Diskussion) 15:17, 13. Feb. 2023 (CET)
- Das Wort "wiki" ist nicht schutzfähig. Deshalb darf jede Dödelin ihr Projekt so nennen. Grüße --h-stt !? 16:40, 13. Feb. 2023 (CET)
- Siehe auch Wiki - Wikis gibt es seit den 1990ern; die Wikipedia ist inzwischen nur das bekannteste geworden. Während Wiki- nicht schutzfähig ist, ist Wikipedia hingegen tatsächlich eine geschützte Marke der Wikimedia Foundation - es gibt manchmal auch Wikis, die als "Wikipedia für XYZ" auftreten wollen, das ist nicht erlaubt. Gestumblindi 21:37, 13. Feb. 2023 (CET)
Brechttexte vom Spaziergang
Zur Feier des 125. Geburtstag von Bertolt Brecht in Augsburg wurden bei einem Spaziergang in den Lechauen Gedichte und Texte von Betolt Brecht vorgetragen. Wir haben einiges davon im Rahmen unserer MUC-KulturTour audiomäßig mitgeschnitten, via Smartphone. Die Qualität ist erstaunlich gut, so dass wir sie gerne bearbeitet und strukturiert unter der Brechtspaziergang-Kategorie hochladen würden. Wir haben beim mit uns befreundeten BB-Rechteinhaber (Adoptivsohn von Brechts Tochter Hanne Hiob) nachgefragt. Er meinte, das Zitieren von Texten in Audios, die im Rahmen von kostenlosen quasi privaten Veranstaltungen und das Hochladen dieser Aufnahmen würden die Urheberrechte des Dichters nicht tangieren, eine CC-Freigabe der BB-Texte wäre deshalb in diesem Fall nicht vonnöten. Stimmt das? --Pimpinellus (Diskussion) 13:18, 20. Feb. 2023 (CET)
- Das ginge theoretisch als Zitat, akzeptieren wir aber nicht. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 13:32, 20. Feb. 2023 (CET)
- Diese Aussage des Adoptivsohns würde ich auch mal bezweifeln. Soweit ich verstanden habe geht es um Vollzitate von Gedichten, nur eben als Audioaufnahme und nicht als schriftlicher Text. Die Aussage hinsichtlich "privaten Veranstaltungen" mag zwar stimmen (da es dann keine Veröffentlichung ist, wie wenn ich Zuhause meiner Familie einen Hollywoodfilm zeige), daraus ergibt sich aber nicht, dass bei solchen Verantstaltungen aufgenommenen Aufnahmen ohne Zustimmung veröffentlicht werden dürften (denn ein Hochladen auf Commons mit einer CC-Lizenz ist eine Veröffentlichung, wie wenn jemand auf meiner privaten Filmvorführung ein Video vom Fernseher machen würde und ins Internet hochläd)--Naronnas (Diskussion) 13:41, 20. Feb. 2023 (CET)
@Dr. Peter Schneider: meint, ganze offene Briefe anzugeben wäre ein "Zitat". In meinen Augen schießt er da nicht nur massiv über das Ziel hinaus, sondern begeht eine klare Urheberrechtsverletzung. Auf Diskussion:Liste von offenen Briefen während des Ukrainekriegs hat er zunächst auf meinen Einwurf nicht reagiert, sondern noch weiter einen ganzen Brief eingestellt. Nach meiner Löschung der in meinen Augen glasklaren Urgeberrechtsverletzungen hat er dieses wieder rückgängig gemacht. Mal davon ab, dass es sich in meinen Augen dabei um glasklaren Vandalismus handelt, empfinde ich es als Hohn, komplette Briefe als "Zitate" zu bezeichnen. Zitat Wikipedia: "Das Zitat (lateinisch citatum „Angeführtes, Aufgerufenes“ zu lat. citāre „in Bewegung setzen, vorladen“, vgl. „jemanden vor Gericht zitieren“[1][2]) ist eine wörtlich oder inhaltlich übernommene Stelle aus einem Text oder ein Hinweis auf eine bestimmte Textstelle." – ein kleines Stück eines Textes darf man zitieren. Nicht ganze Werke. Das wäre ein Großzitat, wofür es keine rechtliche Grundlage gibt.
Selbst wenn man sich auf den Standpunkt stellen würde, ein Offener Brief wolle die Verbreitung ja und sei deshalb als "frei" anzusehen, gibt es zwei Hindernisse:
- Wikipedia ist nicht Presse. Was wir schreiben ist für eine längere Zeit ausgerichtet und nicht nur auf einen kurzen Effekt.
- Der Sinn eines Offenen Briefes ist die Verbreitung einer unveränderbaren Botschaft. Das wiederum ist mit unseren Lizenzen nicht vereinbar, weil diese auf eine grundsätzliche Veränderbarkeit von Texten auch auf Dritte zielt.
Fazit: ich bitte die Briefe wieder zu löschen. Der Autor kann gerne ausgewählte Kurzpassagen in Begleittexten wiedergeben. Mehr aber auch nicht. Darüber hinaus bitte ich darum, dass der Autor sich mit dem Urheberrecht und mit Zitatrecht befasst. -- Marcus Cyron Stand with Ukraine and Iran! 14:10, 22. Feb. 2023 (CET)
- @Marcus Cyron: Du hast natürlich vollkommen Recht. Und neben den urheberrechtlichen Problemen finde ich die Komplett-Widergabe auch nicht besonders enzyklopädisch. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 22:19, 22. Feb. 2023 (CET)
Wäre es mögich dieses Bild auf Commons zu bekommen? --Calle Cool (Diskussion) 09:17, 23. Feb. 2023 (CET)
- Erst mal eine etwas aussagekräftigere Seite: Nunn.
- Aber so auf den ersten Blick lässt sich das nicht sagen. Es kann nur um das Urheberrecht des Fotografen gehen, der das Bild vor 80 oder mehr Jahren geschossen hat. Gut möglich, dass der noch keine 70 Jahre tot ist. Ich würde dort mal anfragen, es gibt ja eine Mailadresse. Und nachdem das, wenn ich das richtig sehe, auch ein "Zeitschriftenverlag" ist, sollten die so eine Anfrage auch verstehen.
- Ob das UK-Urheberrecht noch andere Möglichkeiten bietet, weiß sicher einer der Kollegen. --Erastophanes (Diskussion) 10:09, 23. Feb. 2023 (CET)
- Dasselbe Foto gibt es auch hier, mit der Angabe "First published: February 1945". --Túrelio (Diskussion) 11:11, 23. Feb. 2023 (CET)
Sollte dies die falsche Stelle sein, bitte ich um Information. Zur Sache: Das Bild zeigt einen ranghohen Soldaten, aufgenommen höchstwahrscheinlich im Dienst. Aus meiner Erfahrung heraus würde ich sagen, dass das Foto durch einen Fotografen der Bundeswehr aufgenommen wurde. Hat dann dieser Fotograf das Recht, dieses Bild als own work und unter cc hochzuladen? M.E. müssten die Nutzungs- und sonstogen Rechte bei der Institution Bundeswehr liegen, weswegen das Bild aufgrund fehlender Freigabe gelöscht werden müsste. Oder liege ich völlig falsch? Gruß--LW-Pio (Diskussion) 09:16, 9. Feb. 2023 (CET)
- Es ist doch als Fotograf Michael Mey angegeben. Das könnte durchaus der Benutzer:Mimey27 sein. Mit AGF würde ich das akzeptieren, insbesondere da er anscheinend nur das Foto hochgeladen und im Artikel Andreas Henne geändert hat (dieses Jahr und auch schon mal 2020 ein anderes Bild).
- Ob er dann das (Nutzungs-) Recht hat, das Bild hier einzustellen, ist eigentlich nicht mehr unser Problem. Wenn er Bundeswehrfotograf ist, kennt er die Rechtslage. --Erastophanes (Diskussion) 09:55, 9. Feb. 2023 (CET)
- @Eratophanes: danke für die Antwort. Die Verknüpfung von Account und Person war nicht der kritische Punkt, weswegen ich nachgefragt habe. Und auch ob er die Rechtslage kennt und danach handelt, kann ich nicht bewerten. Aber ich versuche es mal mit einem Analogieschluß. Person P ist Fotograf und angestellt beim Fotoatelier F. P lädt Bilder in die de-wp hoch, die während seiner Arbeit für das Fotoatelier F entstanden sind. Frage: a) darf er das; b) würdest du das auch als nicht unser Problem ansehen, wenn er es aufgrund der Rechtslage nicht dürfte? Gruß--LW-Pio (Diskussion) 10:16, 9. Feb. 2023 (CET)
- @LW-Pio: Die Antwort auf deine Frage hängt davon ab, ob der Fotograf der Bundeswehr ein einfaches (dann darf er selbst hochladen) oder ein ausschließliches (dann braucht er die Genehmigung der Bundeswehr) Nutzungsrecht eingeräumt hat. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 13:09, 9. Feb. 2023 (CET)
- Jetzt unabhängig von diesem Fall: ich bin auch bei einer Behörde tätig. Ich könnte Fotos während der Arbeitszeit machen und hier einstellen. Muss nicht der Arbeitgeber mir ein Nutzungsrecht einräumen anstatt umgekehrt? --2003:C5:871C:262A:E955:E7BD:669F:8247 10:05, 14. Feb. 2023 (CET)
- Nein. Urheber bleibt Urheber, der Arbeitgeber hat keinerlei Rechte an den Fotos, solange nicht vertraglich etwas anderes vereinbart wurde. --Ralf Roletschek (Diskussion) 09:40, 25. Feb. 2023 (CET)
- Jetzt unabhängig von diesem Fall: ich bin auch bei einer Behörde tätig. Ich könnte Fotos während der Arbeitszeit machen und hier einstellen. Muss nicht der Arbeitgeber mir ein Nutzungsrecht einräumen anstatt umgekehrt? --2003:C5:871C:262A:E955:E7BD:669F:8247 10:05, 14. Feb. 2023 (CET)
- @LW-Pio: Die Antwort auf deine Frage hängt davon ab, ob der Fotograf der Bundeswehr ein einfaches (dann darf er selbst hochladen) oder ein ausschließliches (dann braucht er die Genehmigung der Bundeswehr) Nutzungsrecht eingeräumt hat. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 13:09, 9. Feb. 2023 (CET)
- @Eratophanes: danke für die Antwort. Die Verknüpfung von Account und Person war nicht der kritische Punkt, weswegen ich nachgefragt habe. Und auch ob er die Rechtslage kennt und danach handelt, kann ich nicht bewerten. Aber ich versuche es mal mit einem Analogieschluß. Person P ist Fotograf und angestellt beim Fotoatelier F. P lädt Bilder in die de-wp hoch, die während seiner Arbeit für das Fotoatelier F entstanden sind. Frage: a) darf er das; b) würdest du das auch als nicht unser Problem ansehen, wenn er es aufgrund der Rechtslage nicht dürfte? Gruß--LW-Pio (Diskussion) 10:16, 9. Feb. 2023 (CET)
Die beiden Bilder sind laut Angaben anscheinend aus einem Programmheft des Stadttheaters Klagenfurt abfotografiert. Ist das rechtlich unbedenklich? --JasN (Diskussion) 22:34, 25. Feb. 2023 (CET)
- Das was Benutzer:Ljubov da hochgeladen hat (5 Objekte), muss alles, aus verschiedenen urheberrechtlichen Gründen, gelöscht werden. Leider ist das so. --Goesseln (Diskussion) 00:07, 26. Feb. 2023 (CET)
Sehr geehrte Damen und Herren,
Für o.g. Datei habe ich nach mehreren Gesprächen mit dem Niedersächsischen Landesarchiv in Wolfenbüttel (NLA WF) eine Veröffentlichungsgenehmigung bekommen, die ich nun eingereicht hatte, da hinsichtlich der Freigabe bzw. Lizenz zum o.g. Bild (im Benutzernamensraum eingestellt) ein Problem aufgetreten war (ich darüber per E-Mail informiert worden bin). Nach Angabe des Wikipedia-Support-Teams (Permission) beziehe sich nun diese Freigabe zu dem Bild nur auf "für den von Ihnen genannten Benutzungszweck", was sie für Wikipedia ungeeignet mache. (Das Bild müsse ausdrücklich unter eine Freie Lizenz gestellt werden, die auch eine Nachnutzung zulasse) - Dies sollte einem Landesarchiv aber doch mittlerweile bewusst sein (meint es dass dann damit nicht konkludent?) Ich habe die Antwort vom Support auch noch einmal an das NLA WF gesandt...bislang ohne Antwort.
Empfohlen wurde mir, hier einmal nachzufragen, ob das Bild z.B. als "amtliches Werk" durchgehen könnte und/oder man die Schutzdauer als "einfaches Lichtbildwerk" kürzer ansetzen könnte.
- Das Foto ist von 1948, aufgenommen von unbekannt in der Untersuchungshaftanstalt in Braunschweig (erkennungsdienstliche Aufnahme). - Laut NLA WF seien die Nutzugsrechte an sie übergegangen. - Der gezeigte ist im Jahre 1978 verstorben.
Vielen Dank für die Hilfe !
--Macmatrix (Diskussion) 17:34, 23. Feb. 2023 (CET)
- Archive und Museen begehen nur zu gerne Schutzrechtsberühmung, indem sie behaupten, sie hätten die ausschließlichen Nutzungsrechte an Werken, die in ihrem Besitz sind. Werke werden nicht automatisch amtlich, wenn sie ein Beamter herstellt. Aber hier würde ich von einem Lichtbild ausgehen, da in der gezeigten Situation kaum Spielraum für geistige Schöpfung existiert. Andere Meinungen? --Ralf Roletschek (Diskussion) 09:34, 25. Feb. 2023 (CET)
- Richtig, das ist ein (reines) Lichtbild und kein Lichtbildwerk. Die Rechte daran hält (hielt) das Land Braunschweig. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 11:25, 26. Feb. 2023 (CET)
- Als Lichtbild ist die Schutzfrist abgelaufen. Ich habe
{{Bild-PD-alt}}
eingetragen. --Ralf Roletschek (Diskussion) 12:23, 27. Feb. 2023 (CET)
- Als Lichtbild ist die Schutzfrist abgelaufen. Ich habe
- Richtig, das ist ein (reines) Lichtbild und kein Lichtbildwerk. Die Rechte daran hält (hielt) das Land Braunschweig. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 11:25, 26. Feb. 2023 (CET)
zur Info: Tapete im Hintergrund wird zur URV
Auf heise.de wird ein aktuelles Urteil des LG Köln zu URV durch Veröffentlichung eines eigenen Zimmer-Fotos samt einer gekauften "Fototapete" im Hintergrund diskutiert. "Beiwerk" wurde vom LG verneint. --Túrelio (Diskussion) 11:25, 23. Feb. 2023 (CET)
- Ich habe es gerade im Commons-Forum platziert, hier warst du schneller :-) --Rosenzweig δ 14:34, 23. Feb. 2023 (CET)
- Ist ja klar, wie sich die Freaks auf Heise dazu äußern, am besten soll das Urheberrecht abgeschafft werden. --Ralf Roletschek (Diskussion) 20:26, 23. Feb. 2023 (CET)
- Hier trollt jemand mittels Urheberrecht (vgl. https://www.heise.de/forum/heise-online/Kommentare/Foto-von-Fototapete-verletzt-Urheberrecht-des-Fototapeten-Fotografen/auf-Abmahnungen-hin-optimiertes-Geschaeftsmodell/posting-42328378/show/) und die Kommentatoren die imho absolut zu Recht diese Auswüchse des Urheberrechts die das ermöglichen kritisieren werden als Freaks bezeichnet. Verkehrte Welt. ~~~ --RustyShacklef0rd1953 (Diskussion) 21:52, 25. Feb. 2023 (CET)
- Ich muss sagen: Aus urheberrechtlicher Sicht ist das Urteil nullkommanull überraschend. Entsprechend haben sich auch schon mehrere Experten geäußert. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 11:50, 26. Feb. 2023 (CET)
- Als ich den Beitrag in der Beobachtungsliste sah, ahnte ich schon, was dahintersteckt. Das Urheberrecht existiert, es ist geltendes Recht, auch wenn das einige nicht mögen. --Ralf Roletschek (Diskussion) 12:14, 27. Feb. 2023 (CET)
- Ich muss sagen: Aus urheberrechtlicher Sicht ist das Urteil nullkommanull überraschend. Entsprechend haben sich auch schon mehrere Experten geäußert. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 11:50, 26. Feb. 2023 (CET)
- Hier trollt jemand mittels Urheberrecht (vgl. https://www.heise.de/forum/heise-online/Kommentare/Foto-von-Fototapete-verletzt-Urheberrecht-des-Fototapeten-Fotografen/auf-Abmahnungen-hin-optimiertes-Geschaeftsmodell/posting-42328378/show/) und die Kommentatoren die imho absolut zu Recht diese Auswüchse des Urheberrechts die das ermöglichen kritisieren werden als Freaks bezeichnet. Verkehrte Welt. ~~~ --RustyShacklef0rd1953 (Diskussion) 21:52, 25. Feb. 2023 (CET)
- Ist ja klar, wie sich die Freaks auf Heise dazu äußern, am besten soll das Urheberrecht abgeschafft werden. --Ralf Roletschek (Diskussion) 20:26, 23. Feb. 2023 (CET)
Für uns bzw. auf Commons stellt sich ja die Frage, ob sich das Urteil auf unsere Praxis im Umgang mit "unwesentlichem Beiwerk" auswirkt. Da wir diesbezüglich schon recht streng sind, denke ich, dass sich keine dramatischen Auswirkungen ergeben. Wir werden kaum sehr viel mehr löschen müssen, als wir eh schon löschen. Interessant finde ich, dass die Beklagte sich selbst überhaupt nicht auf "unwesentliches Beiwerk" berufen hatte (sondern m.E. noch weniger erfolgversprechend, dass sie davon ausgegangen sei, "dass sie ordnungsgemäß die Fototapete erworben habe, über die Fototapete selbständig habe verfügen und sie deshalb auch in ihren Räumlichkeiten habe verkleben können", und dass sie auf ein zu beachtendes Urheberrecht hätte hingewiesen werden müssen), sondern der Kläger schon sozusagen vorsorglich argumentierte, das Zimmer wirke "mit den weiß gestrichenen Wänden karg und kalt, während das Zimmer mit den Tulpen-Motiven warm wirke und der Betrachter es als Besonderheit bei einem Hotelzimmer empfinde. Es sei daher nicht von bloßem Beiwerk im Sinne von § 57 UrhG auszugehen." Dem hat sich das Gericht dann ja angeschlossen, indem "eine derart untergeordnete Bedeutung (...) dem mitverwerteten Werk regelmäßig nicht mehr zugewiesen werden [kann], sobald es erkennbar stil- oder stimmungsbildend oder eine bestimmte Wirkung oder Aussage unterstreichend in den eigentlichen Gegenstand der Verwertung einbezogen wird, einen dramaturgischen Zweck erfüllt oder sonst charakteristisch ist". Was dann für die Tulpentapete bejaht wird, da sie "erkennbar stimmungsbildend für das beworbene Gästezimmer verwendet" werde. - Auf Commons kann man sich unter commons:Category:De minimis-related deletion requests/deleted und commons:Category:De minimis-related deletion requests/kept eine Auswahl (es sind längst nicht alle, diese Kategorisierungen sind etwas willkürlich) von Löschanträgen anschauen, in denen "unwesentliches Beiwerk ja oder nein?" eine Frage war. Die meisten betreffen allerdings Fälle ausserhalb Deutschlands. Gestumblindi 15:13, 4. Mär. 2023 (CET)
- Es ist ein LG-Urteil, nicht mehr. Deshalb können wir es getrost ignorieren. Zumal es gut begründete Kritik am Urteil gibt. Grüße --h-stt !? 18:16, 4. Mär. 2023 (CET)
Bilder von Commons wegen URAA nach de:WP verschieben
- PDD und PD-US
Den Artikel zum Fotografen Otto Skall habe ich 2016 angelegt. Seinerzeit hatte ich mich vergewissert, dass sein PDD am 1. Januar 2013 war, und ich hatte daher auch ein paar Fotos eingestellt, was auch andere Benutzer schon gemacht hatten. Der Bestand an Objekten ist derzeit 23.
Ich wurde nun (mal wieder) darauf aufmerksam gemacht, dass die Regeln, um ein gemeinfreies Foto bei Wikipedia nutzbar zu machen, bei Commons wegen der Zugrundelegung des US-amerikanischen Urheberrechts schon recht speziell sind, das Kriterium Public Domain Day nach 70 Jahren reicht durchaus nicht.
- Kurz gesagt: alle 23 von Otto Skall erstellten Fotos müssen bei Commons gelöscht werden, und werden dort auf eine irgendwie geartete lange URAA-Bank geschoben.
- Nur sagt das halt keiner, ein jeder duckt sich weg. Und nun wird gerade mal ein Objekt gelöscht werden und 22 bleiben im Schwebezustand. Und ein paar tausend ähnlich gelagerte Fälle ebenso.
- Prozedur
Ich habe jetzt von diesem einen Objekt
eine neue Version aus dem Original erstellt und habe es hilfsweise bei de:WP hochgeladen,
da dort die speziellen US-Urheberrechte nicht zu Anwendung kommen, sondern die Werke Skalls seit 2013 schlicht PD-old-70 sind.
Da so ein Kopierverfahren etwas aufwendig ist, hier meine Frage: gibt es eine Prozedur, mit der Bilder aus Commons nach de:WP verschoben werden können?
--Goesseln (Diskussion) 22:06, 22. Feb. 2023 (CET)
- Der Wdwdbot von Wdwd verschiebt Fotos halbautomatisch nach Commons. Ich schätze, theoretisch müsste das auch andersherum gehen, wenn man den Bot entsprechend anpasst. -- Chaddy · D 23:52, 22. Feb. 2023 (CET)
- Zwei Punkte: 1. "inverser commonstransfer": Wäre via bot machbar, ist aber derzeit nicht implementiert. Schaue ich mal durch, kann aber derzeit keine Zusagen geben. 2. Konkret zu c:File:Der Sonntag Beilage Der Wiener Tag 6 Dezember 1936 2.jpg: Dieser Scan/Foto einer Zeitungsseite wäre in der ersten Dateiversion auch hier auf de.wp eine URV, da der (umfangreiche) Text dazu bis 2056 geschützt ist. (siehe Löschantrag und Kommentare dazu c:Commons:Deletion requests/File:Der Sonntag Beilage Der Wiener Tag 6 Dezember 1936 2.jpg- der Löschantrag auf commons referenziert auch keinen Punkt aus dem URAA-Umfeld.) Die aktuelle (zweite) Dateiversion auf commons, ident mit der Datei hier auf de.wp,
sollte meiner Meinung auch auf commons Bestand haben - da würde (aus meiner Sicht, derzeitiger Stand) kein Bedarf einen Rücktransfers bestehen.--wdwd (Diskussion) 11:29, 23. Feb. 2023 (CET) Korrektur zu 2.: Auch die zweite Dateiversion ist auf commons wegen URAA nicht haltbar--wdwd (Diskussion) 13:51, 23. Feb. 2023 (CET)- Es ist halt kein Einzelproblem. Hier ein Satz von mir beobachteter Bilder , die ich nur peu á peu in den von mir bereits im Dezember 2008 (Eckenfelders Bilder, wurden bis auf die URAA-Ausnahmen im darauffolgeneden Monat gemeinfei) erstellten Artikel einbauen kann.
- Ich könnte mich mit einer automatisierten Rückverschiebung also auch anfreunden. --Wuselig (Diskussion) 12:09, 23. Feb. 2023 (CET)
Ich bring mich nochmal in Erinnerung, nachdem jetzt dieses eine Objekt wegen URAA gelöscht wurde (das ich aber schon "gerettet" hatte): Es wackeln nicht nur die anderen 22 Fotos von Otto Skall, sondern es sind ein paar zehntausende Fotos, die bei Commons als PD-old eingestellt wurden, die aber die URAA-Latte reissen. Da würde es sich imho schon lohnen, eine Prozedur zu haben, mit der wenigstens fallweise ein paar Bilder in einen sicheren Hafen transferiert werden könnten. Für die Prozedur könnte man dann natürlich in den Textbausteinen der Löschprozedur werben.
Tatsächlich kein Handlungsbedarf vorhanden? --Goesseln (Diskussion) 21:56, 6. Mär. 2023 (CET)
Ich wäre froh um Feedback in dieser Sache, um eine sinnvolle Lösung zu finden. --Leyo 16:11, 23. Feb. 2023 (CET)