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INSEK-Dokumente Bearbeiten

Hallo Rosenzweig, zum Thema Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept fehlt eine entsprechende Commons-Kategorie. Gibt es eine bessere Kategorie als Urban studies and planning? Ich würde erff. auch eine zutreffende Unterkategorie neu anlegen, dann wäre auch ein Weblink im WP-Artikel Stadtentwicklung bzw. -planung denkbar. Ist INSEK (ggf. mit einer erläuternden Information) brauchbar oder müsste das englisch sein (ggf. wie am Besten)?

Ich gehe davon aus, dass wegen öffentlicher Auslage, umfassender Bürgerbeteiligung und Beschluss im Kommunalparlament das Abschlussdokument als PD-GermanGov auch Commons-tauglich ist. Allerdings enthalten die Seiten eines pdf's (auch wenn der Text entsprechend in Pfade / Bild umgewandelt ist) immer noch Textlinks aus dem Inhaltsverzeichnis bzw. zu den Fußnoten. Sehr hilfreich beim Lesen, ich nehme aber an, dass das in Commons unzulässig ist. Gibt es einen Weg, die Links erforderlichenfalls zu beseitigen? Danke für Hinweise und Hilfe, viele Grüße --Wilhelm (Diskussion) 19:48, 18. Dez. 2022 (CET)Beantworten

Hallo Wilhelm,
es gäbe noch c:Category:Urban planning in Germany, aber ansonsten bin ich in dem Thema nicht so drin. Gem. c:Commons:Categories#Category names sind Kategorienamen grundsätzlich auf Englisch, ggf. mit Ausnahme einiger Eigennamen.
Ob das gemeinfreie amtliche Werke sind, bin ich mir nicht sicher. Nicht jedes amtliche Werk ist in Deutschland gemeinfrei und auch für Commons ok, sondern nur die, die in § 5 Abs. 1 UrhG abschließend aufgezählt werden, nämlich Gesetze, Verordnungen, amtliche Erlasse und Bekanntmachungen sowie Entscheidungen und amtlich verfaßte Leitsätze zu Entscheidungen. Die anderen Werke in § 5 Abs. 2 unterliegen einem Änderungsverbot und werden deshalb von Commons nicht akzeptiert. Mit Entscheidungen sind solche von Gerichten gemeint (Entscheidung (Gericht)), Gesetze oder Verordnungen werden es eher nicht sein, blieben also noch Erlasse (vgl. Dekret) und Bekanntmachungen. Vor einem Hochladen solltest du dich kundig machen, ob eine dieser Kategorien tatsächlich zutrifft. Gruß --Rosenzweig δ 20:15, 18. Dez. 2022 (CET)Beantworten
Danke. Weisst Du, ob die internen Links erlaubt wären? Viele Grüße --Wilhelm (Diskussion) 18:29, 21. Dez. 2022 (CET)Beantworten
Hallo Wilhelm,
diese Zusatzfrage habe ich leider verpennt, die muss bis jetzt in anderen Benachrichtigungen untergegangen sein. Bzgl. internen Links in PDFs fällt mir spontan keine Commons-Regel ein. Ich vermute, dass nichts dagegen spricht, kann das aber nicht garantieren. Gruß --Rosenzweig δ 11:24, 5. Feb. 2023 (CET)Beantworten
:-) Danke und viele Grüße --Wilhelm (Diskussion) 12:01, 5. Feb. 2023 (CET)Beantworten

Neuer freier Adminchat Bearbeiten

Wir möchten dich zum neuen Adminchat auf Mattermost einladen. Der Zugang ist über diesen Link möglich (gelöschte Version).

Bedarf an einem stärkeren Austausch wurde mehrfach geäußert. Ziel ist eine niederschwellige datenschutzkonforme Austauschplattform zu schaffen. Beitritt ist ausschließlich für Admins per Einladungslink möglich (ebenfalls SG-A, CU-A). Das Wikipedia-Benutzerkonto zu verknüpfen ist leider nicht möglich. Weitere Informationen im WikiProjekt Administratoren. Der Chat wird bereits gerne genutzt wird. Schaue vorbei und probiere es aus    Gruß, --Wnme (Diskussion) 09:07, 5. Feb. 2023 (CET)Beantworten


Verteiler zur einmaligen Einladung aller Admins zum neuen Adminchat.

Hymne der DDR Bearbeiten

Hallo, ich hätte gerne gewußt, warum die Datei Auferstanden aus Ruinen.wav aus der DDR-Seite der ligurischen (genuesischen) Wikipedia (LIJ), wo ich ein Admin bin, entfernt wurde. Eini Gruß, Luensu1959 --Luensu1959 (Diskussion) 11:34, 21. Feb. 2023 (CET)Beantworten

Steht doch in c:Commons:Deletion requests/File:Auferstanden aus Ruinen.wav: Tonaufnahmen sind urheberrechtlich geschützt, und zwar für 70 Jahre in Deutschland (siehe Verwandte Schutzrechte, §§ 73 ff. und 81 UrhG) und den anderen EU-Ländern sowie in den USA (für alles, was nach 1922 fixed, bspw. auf Tonträger gebracht wurde) für einen Zeitraum von (je nach Datum) 95 bis 110 Jahren, siehe c:Template:PD-US-record-expired. Dass diese Aufnahme vor über 70 Jahren entstand, wurde nicht nachgewiesen und ist dem Klang nach auch unwahrscheinlich. Und vor 1923 kann sie nicht entstanden sein. Unabhängig von der Tonaufnahme ist auch die Hymne als solches noch geschützt: Der Textdichter starb 1958, der Komponist 1962. Also ist sie in Deutschland/EU noch bis Ende 2032 urheberrechtlich geschützt, in den USA noch bis Ende 2044 (1949 + 95). Gruß --Rosenzweig δ 13:25, 21. Feb. 2023 (CET)Beantworten

Abgelehnter Löschantrag auf Commons Bearbeiten

Hoi Rosenzweig

Du hast meinen Löschantrag auf commons:Commons:Deletion requests/File:Igus-Logo Vektor orange.jpg abgelehnt. Mit der Begründung, dass Rasterbilder wenn eine Vektorversion verfügbar ist, nicht gelöscht werden. Ich finde die Begründung komisch, da bis jetzt alle meine Anträge um Rasterbilder zu löschen genehmigt wurden und ich dachte wenn man eine Vektorversion hochladet sollte man die Rasterbilder zur Löschung vorschlagen.

Dieses vorgehen hilft mit dem Speicherplatz. Unerfahrene Benutzer verwendet manchmal die Rastergrafiken anstelle von Vektorgrafiken wenn beide vorhanden sind und man muss diese wieder ersetzen. Dies kann nicht passieren, wenn nur die Vektorgrafik vorhanden ist. --🤾‍♂️ Malo95 (Diskussion) 11:15, 28. Feb. 2023 (CET)Beantworten

Das hilft mitnichten "mit dem Speicherplatz", weil gelöschte Dateien überhaupt nicht tatsächlich vom Server gelöscht, sondern nur für Benutzer ohne erweiterte Rechte (also Nicht-Admins) unzugänglich gemacht werden. Und wenn "unerfahrene Benutzer" jetzt in irgendeinem Artikel anstelle des SVGs das JPG verwenden, was soll's? Sieht das bei der üblicherweise kleinen Größe, in der diese Dateien angezeigt werden, wirklich schlechter aus? Dass man "diese wieder ersetzen" "muss", sehe ich nicht als zwingend an. Um diese Art von Löschungen gab's auf Commons vor längerem viel Streit (siehe c:Commons talk:Superseded images policy), deshalb wird da nicht automatisch gelöscht, und man muss auch keineswegs Rasterbilder zur Löschung vorschlagen, wenn es dazugehörige Vektorbilder gibt. Im vorliegenden Fall wurde das JPG fast 10 Jahre vor dem SVG hochgeladen, und zwar wohl von Igus selbst. Commons ist zudem nicht nur Dateispeicher für die diversen Wikipedien und anderen WMF-Wikis, sondern auch für diverse andere Wikis (Stichwort InstantCommons) und Websites, darunter auch solche für Logos. Weil wir aber nicht genau wissen, welche dieser externen Seiten eine Datei womöglich nutzen, löschen wir solche Dateien nach Möglichkeit eher nicht. Gruß --Rosenzweig δ 12:28, 28. Feb. 2023 (CET)Beantworten

Diskussion:Joseph Keller (Maler) Bearbeiten

Hallo Rosenzweig, der einzige Abschnitt in dieser Diskussion "Kupferstich von Tübingen" betrifft das Bild File:A Seyffer u Keller - Tübingen von Westen (Kupferstich 1800er Inv.5184).jpg und nicht den Maler; er ist nicht der Autor des Bildes. Könntest du bitte diese Diskussion auf Commons verschieben, als Diskussion zu dieser Datei. Gruß --Mewa767 (Diskussion) 20:56, 15. Mär. 2023 (CET)Beantworten

Brauchst du da mich dazu? Mehr als simples Rüberkopieren per Copy & Paste kann ich in dem Fall auch nicht machen. Irgendwas mitsamt Versionsgeschichte usw. nach Commons zu verschieben ist nur für Dateien vorgesehen, nicht für Artikel oder Diskussionsseiten. Gruß --Rosenzweig δ 21:20, 15. Mär. 2023 (CET)Beantworten

Ich bin kein Administrator und deswegen weiß ich nicht ganz genau, was Administratoren können bzw. nicht können. Jetzt habe ich das nach deinem Rat erledigt. Grüße --Mewa767 (Diskussion) 01:09, 16. Mär. 2023 (CET)Beantworten

Commons Löschanträge Bearbeiten

Hallo, Rosenzweig, verzeihen Sie, wenn ich die Löschanträge zunächst auf Ihrer Diskussionsseite anspreche. Auf Deutsch fällt es mir leichter. Ich bin vielleicht etwas zu blauäugig an die Einstellung von Fotos heran gegangen. Meine Ablichtungen von Gemälden beziehen sich natürlich auf Werke, die von den jeweiligen Künstlern an Privatpersonen verkauft wurden. Bei der Kollage der drei Portraits von Wilhelm Brückner handelt es sich sogar um reine Auftragsarbeiten der Künstler für Wilhelm Brückner, die er nach Fertigstellung jeweils erworben hat, und die zu fotografieren und zu veröffentlichen er mir selbstverständlich gestattet hat. Auch die drei Ludmilla von Arseniew Gemälde befinden sich in Privatbesitz in Berlin, übrigens jener Person, dessen Portrait ich in dem Artikel über ihn veröffentlicht habe, weil er mir versicherte, ein Copyright werde nicht geltend gemacht. Ähnliches gilt für Emmanuel Levy und Wolfgang Weber. Mag sein, dass ich es mir bei der Brückner Bratsche etwas zu einfach gemacht habe, indem ich als Aufnahmedatum das Veröffentlichungsdatum bei Wikipedia genommen habe. In der Tat entstand es wesentlich früher, aber das Geigenbau-Buch, aus dem ich es genommen habe, stammt von mir persönlich, ich habe also nur bei mir selbst „gewildert“. Ich weiß nicht, wie ich das jetzt alles belegen soll. "Lülsdorf 1904" hatte ich beim Geigenbauerverband gefunden, aber wenn es wegfällt, ist das sicher auch nicht schlimm. Letztlich ist es mir aber auch nicht so wichtig. Ich bin immer bemüht, meine Beiträge mit Bilden aufzulockern und anschaulicher zu gestalten, habe es aber aus arbeitsökonomischen Gründen bisher vermieden, Fotos einzufügen, bei denen ich zuvor eine offizielle Genehmigung hätte einholen müsste. Das heißt ich greife ausschließlich auf Aufnahmen zurück, bei denen ich mir sicher sein kann, dass niemand, der eventuell selbst betroffen sein könnte, eine Copyrightverletzung geltend macht. Einzige Ausnahme, und da bekenne ich mich schuldig und bitte sehr um Verzeihung: Flughafen Erfurt. Das eine Foto hätte ich niemals(!) verwenden dürfen. Ich hatte es mal für eine private Collage zusammengestellt und bei der späteren Wikipedia-Veröffentlichung vergessen, dass es nicht meine Aufnahme war. Sorry! Wenn das zu Irritationen führt, dann muss ich halt damit leben, wenn die beanstandeten Bilder aus den Artikeln wieder gelöscht werden. Ich fände es aber schade. Ich bitte die Löschanträge unter diesem Aspekt nochmal zu überdenken. Beste Grüße! --Rundstef (Diskussion) 11:57, 25. Apr. 2023 (CEST)Beantworten

Hallo Rundstef,
da scheinen bezüglich Urheberrecht ja einige Missverständnisse vorzuliegen. Ob ein Gemälde etc. sich im Privatbesitz (von wem auch immer) befindet, ist für das Urheberrecht nicht von Belang, das läuft trotzdem weiter und liegt beim Urheber (also i. d. R. dem Künstler) bzw. nach dessen Tod 70 Jahre lang bei den Erben. Es geht auch nicht auf den Käufer über oder dergleichen. Wer bspw. einen Picasso ersteigert, besitzt dann zwar das Kunstwerk als solches, aber nicht das Urheberrecht daran und ist auch nicht befugt, zum Beispiel Reproduktionen oder Kunstdrucke dieses Werks zu verkaufen.
Das Urheberrecht sieht zwar für Zwecke der Berichterstattung, der Wissenschaft und für einige andere Zwecke die Benutzung auch urheberrechtlich geschützter Werke vor. Wikipedia und Wikimedia Commons wollen aber nur Werke, die komplett frei von urheberrechtlichen Beschränkungen sind und von jedermann für jeglichen Zweck verwendet werden dürfen, ausdrücklich auch für kommerzielle Zwecke. Die Werke müssen also entweder gemeinfrei sein (in ihrem Ursprungsland und in den USA, weil die Wikimedia-Stiftung da ihren Sitz hat) oder unter einer freien Lizenz stehen. Und die Genehmigung, diese Werke unter einen freien Lizenz verbreiten zu dürfen, muss ggf. auch nach einem bestimmten Verfahren dokumentiert sein.
Generell gilt: Quellen immer angeben, also bspw. das Buch oder die Website, wo man ein Bild entnommen hat, und als Datum nicht das Hochladedatum bei Wikimedia Commons angeben, sondern das Datum, zu dem das Werk geschaffen bzw. erstmals veröffentlicht wurde. Und bei Fotos etc. auch hinschreiben, ob man die selbst fotografiert hat, oder ob das Fotos von anderen sind, die man wo auch immer gefunden hat. Auch Fotografien unterliegen dem Urheberrecht (des Fotografen, falls urheberrechtlich geschützte Werke abgebildet werden, ggf. auch noch dem Urheberrecht des Urhebers dieser Werke).
Zum Nachlesen auf Wikimedia Commons: c:Commons:Licensing/de und c:COM:VRT/de, beides auf Deutsch. Gibt es auch in anderen Sprachen, verbindlich ist im Zweifelsfall der englische Originaltext. Viele Grüße --Rosenzweig δ 12:34, 25. Apr. 2023 (CEST)Beantworten
Dann hilft wohl nur löschen, obwohl sich - bis auf den Flughafen - ganz sicher niemand in seinen Rechten beschnitten fühlen wird. Schade! --Rundstef (Diskussion) 14:15, 25. Apr. 2023 (CEST)Beantworten

Deine Änderung an Piper Aztec Bearbeiten

Sollte man den Satz nicht einfach entfernen? Belegt ist er nicht und es dürfte wohl auch schwierig werden, dafür eine entsprechende Quelle zu finden, um ihn zu datieren. Gruß --Frank, the Tank (sprich mit mir) 13:45, 6. Mai 2023 (CEST)Beantworten

Auch eine Möglichkeit. Ich stecke im Artikel nicht drin, ob datieren oder rausnehmen sollen andere entscheiden. Gruß --Rosenzweig δ 14:47, 6. Mai 2023 (CEST)Beantworten

Dennis Klecker Bearbeiten

Hallo @Rosenzweig, ehrlich gesagt wundere ich mich etwas über Dein Vorpreschen hier. Ich finde, man muss nicht vorauseilend einen Artikel wiederherstellen, nur weil ab einem Zeitpunkt in der Zukunft Relevanz gegeben sein könnte. Wir wissen doch noch gar nicht, ob dann überhaupt ein Antrag auf Wiederherstellung des Artikels kommen wird, und wenn es so sein sollte, wäre es im September immer noch früh genug. Viele Grüße --Maimaid    12:11, 7. Aug. 2023 (CEST)Beantworten

Hallo Maimaid,
ich wundere mich eher über deinen Beitrag hier. Hast du womöglich ein Problem damit, dass es sich um einen AfDler handelt? Da ist nichts mit vagem "Relevanz gegeben sein könnte", das ist jetzt schon beschlossen, dass der Mann nachrückt. Und zwar nicht in der fernen Zukunft, sondern in 3 1/2 Wochen. Ich hätte den Artikel auch selbst wiederherstellen können, bin aber extra regelkonform vorgegangen. Bis der dann wiederhergestellt und überarbeitet ist, ist es auch nicht mehr lange bis September. Gruß --Rosenzweig δ 12:30, 7. Aug. 2023 (CEST)Beantworten
@Rosenzweig Dass dann Relevanz gegeben sein wird, bezweifle ich ja gar nicht, aber bisher wollte außer Dir ja noch niemand diesen Artikel wieder haben. Es muss m. E. nicht zu jedem Nachrücker, egal welcher Partei, „pünktlich“ zum Eintritt in den Landtag einen WP-Artikel geben. Diesbezüglich sind wir offenbar unterschiedlicher Meinung. Viele Grüße --Maimaid    12:57, 7. Aug. 2023 (CEST)Beantworten
Muss nicht, ist aber nicht verkehrt. Bisher haben den halt nur wenige auf dem Schirm, ich habe es hingegen über die lokale Berichterstattung schon mitbekommen. Gruß --Rosenzweig δ 13:00, 7. Aug. 2023 (CEST)Beantworten

Georg Sacke (Foto gelöscht) Bearbeiten

Wenn ich es richtig sehe, hast Du das Foto von Georg Sacke gelöscht, weil die Copyright-Angaben nicht korrekt sind. Das Urheberrecht lag bei der 1958 verstorbenen Journalistin und Fotografin Lenka von Koerber und liegt nun bei Giv von Koerber als Enkel und Vertreter seiner zwei Geschwister. Eine Genehmigung zur Veröffentlichung in Wikipedia liegt vor. Vielleicht kannst Du mir helfen, den Copyright-Eintrag so zu ändern, dass er den Richtlinien entspricht. Vielen Dank im Voraus @Ehrenburg --Ehrenburg (Diskussion) 01:20, 8. Nov. 2023 (CET)Beantworten

Hallo Ehrenburg,
eine „Genehmigung zur Veröffentlichung in Wikipedia“ reicht nicht, denn Wikipedia und auch Wikimedia Commons wollen nur freie Inhalte. Das heißt, es bräuchte eine Genehmigung, dass jeder dieses Foto für jeglichen Zweck benutzen darf, ausdrücklich auch für kommerzielle Zwecke (siehe c:Commons:Licensing/de). Falls eine solche Genehmigung vom Inhaber des Urheberrechts vorliegt, muss sie erfasst und dokumentiert werden, indem dieser Urheber selbst die Genehmigung per E-Mail schickt. Details und die Adresse, an die die E-Mail gehen soll, siehe unter c:COM:VRT/de. Falls diese Genehmigung akzeptiert wird, kann die Datei wiederhergestellt werden. Gruß --Rosenzweig δ 08:59, 8. Nov. 2023 (CET)Beantworten

Plakat-Foto keine Schöpfungshöhe Bearbeiten

Hallo Rosenzweig, ich habe von einem Weihnachtsmarkt ein Text-Plaket fotografiert, dass ich mit "ohne Schöpfungshöhe" als gemeinfrei angeben möchte. Es handelt sich um einen Ablauf, Auflistung von Datum / Uhrzeit / geplantes Ereignis und teilnehmende Vereine. In einer Ecke ist eine kleine Kerzenflanne, die könnte ich notfalls ausweißen. Mir ist aber die entsprechende Codierung / der Tag nicht geläufig. Was müsste ich günstigerweise angeben? Danke, viele Grüße --Wilhelm (Diskussion) 20:08, 4. Dez. 2023 (CET)Beantworten

Hallo Wilhelm,
es gibt {{Bild-PD-Schöpfungshöhe}}. Meinst du das? Gruß --Rosenzweig δ 06:34, 5. Dez. 2023 (CET)Beantworten

Joseph Adler Bearbeiten

Ich habe im Ahnenforschungsforum folgende Lebensdaten gefunden: geb. 1880 in Göding, Mähren (Hodonín), gest. 1939 in Buch (mutm. Berlin-Buch); er war wohl Kritiker, schrieb im Sturm, wohl auch im Simplicissimus (Heft 5/1931-32), angeblich auch im Vorwärts, in der DNB ist er unbekannt. Joseph Adler (Q124216119) habe ich lückenhaft angelegt.

Kannst du das verifizieren bzw. zu ihm herausfinde? --Matthiasb –   (CallMyCenter) Wikinews ist nebenan! 03:25, 11. Jan. 2024 (CET)Beantworten

Hallo Matthiasb,
also die DNB kennt ihn schon, bloß ohne Geburts- und Sterbejahre, das DLA Marbach hat ihn auch, beides habe ich bei Wikidata eingetragen. Über Ancestry lässt sich ein Schriftsteller Josef Adler (mit "f") in den Berliner Personenstandsbüchern finden. Am 30. Juli 1919 hat er eine Witwe Emilie Anna Mannaberg, geb. Schulz, ohne Beruf, geheiratet, Standesamt Neukölln II. Demnach ist er am 22. November 1880 in Göding in Mähren geboren (Sohn des verstorbenen Kaffeehausbesitzers Samuel Adler in Göding und dessen Ehefrau Emma geb. Keiser), seine Frau am 6. November 1884 in Berlin. Beide Religion "dissident", also entweder konfessionslos oder Freikirche. Gestorben ist der Schriftsteller Josef Adler, jetzt "mosaisch", lt. Sterbebuch Berlin-Buch am 20. März 1939 im Ludwig-Hoffmann-Hospital in Berlin-Buch an "Gehirn- und Rückenmarksschwund, Bronchopneumonie, Herzschwäche". Geburtsdatum und -ort werden im Sterbebuch bestätigt. Verheiratet war er lt. Sterbebuch mit Anna-Lotte Adler, geborenen Schulz, wohnhaft in Berlin-Neukölln, Donaustraße 12. Das könnte er schon sein, aber ob das der Joseph Adler vom "Sturm" ist, müsste man anhand von Details und Umständen abgleichen. Gruß --Rosenzweig δ 07:46, 11. Jan. 2024 (CET)Beantworten

Bilder Reichshandbuch Gesellschaft Bearbeiten

Hallo Rosenzweig, du hast damals diese Löschorgie veranstaltet. Wann sind den namenlose Bilder gemeinfrei? [1] 2021 hat Berns Schwabe diese Lister der Fotografen gefunden. Also sind das keine Fotos ohne Autor. Wann sind denn bilder von Fotografen aus einem 1930 herausgegebenen Buch gemeinfrei? Gruß --Nordlicht3 (Diskussion) 09:56, 26. Jan. 2024 (CET)Beantworten

„Löschorgie veranstaltet“? Komische Vorstellungen hast du, das war ein regulärer Löschantrag. Die Antwort ist wie so oft „Kommt drauf an“, und zwar auf den Einzelfall. Für die deutschsprachige Wikipedia kommt es neben den „Hausregeln“ auf das deutsche Urheberrecht an (und das österreichische und schweizerische, die aber meist zum selben Ergebnis kommen), für Wikimedia Commons auf das Urheberrecht des Ursprungslandes (beim Reichshandbuch also Deutschland) sowie zusätzlich immer auch auf das amerikanische Copyright (das für de.wp de facto keine Rolle spielt).
Amerikanisches Copyright ist noch recht einfach, verkürzt gesagt: Was in Deutschland 1930 veröffentlicht wurde, ist in den USA für (unabhängig von der Person des Urhebers) 95 Jahre ab Veröffentlichung geschützt und wird dann im 96. Jahr am 1. Januar gemeinfrei (“public domain”). 1930 in diesem Buch veröffentlichte Fotos sind also ab 2026 in aller Regel in den USA frei, die aus dem zweiten Band von 1931 ab dem Jahr 2027. Für Commons reicht das noch nicht, aber die englischsprachige Wikipedia würde die dann als “public domain” akzeptieren. Es kann auch sein, dass ein Foto schon vor 1930 anderswo veröffentlicht wurde (was nachgewiesen werden müsste), dann wäre es entsprechend früher in der “public domain”.
Deutsches Urheberrecht geht nach der Person des Urhebers (bei Fotos also: des Fotografen). Dessen Werke sind zu seinen Lebzeiten sowie weitere 70 Jahre nach seinem Tod geschützt und werden dann im 71. Jahr am 1. Januar gemeinfrei. Es gibt im deutschen Urheberrecht noch die Kategorie anonyme Werke, die sind 70 Jahre ab Veröffentlichung geschützt. Es reicht aber nicht, dass bei der Veröffentlichung kein Urheber angegeben ist, denn sobald die Person des Urhebers dieses Werkes irgendwie bekannt ist, ist das Werk wieder zu Lebzeiten sowie 70 Jahre danach geschützt. Hierzuwiki (de.wp) werden daher keine anonymen Werke nach 70 Jahren akzeptiert, du kannst aber mindestens 100 Jahre alte Werke hochladen, wenn du auch nach gründlicher Suche keinen Urheber gefunden hast. Commons akzeptiert im Prinzip anonyme Werke nach 70 Jahren, aber wegen der beschriebenen Rechtslage ist das für das deutsche Werke ein ziemliches Kuddelmuddel und eine unsichere Sache, zumal viele eben nicht gründlich nach einem Urheber suchen, sondern (fast) alles zum anonymen Werk erklären, das mindestens 70 Jahre alt und nicht schnell genug auf dem nächsten Baum ist. Wie de.wp die 100-Jahre-Regel hat Commons eine 120-Jahre-Regel, man kann also in der Regel hochladen, was mindestens 120 Jahre alt ist (es sei denn natürlich, der bspw. deutsche Urheber ist bekannt und noch keine 70 Jahre tot).
Gem. Artikel Reichshandbuch der deutschen Gesellschaft ist prinzipiell bekannt, von welchen Fotografen oder Studios die Fotos stammen. Ich habe das Buch aber nie selbst gesehen und weiß nicht, ob bei den Bildern die Fotografen dabeistehen, ob es vielleicht ein zentrales Bildverzeichnis mit Zuordnung gibt, oder ob nur diese pauschale Liste enthalten ist. Den gelöschten Dateien auf Commons (die von ziemlich schlechter Qualität sind) lässt sich diesbezüglich nichts entnehmen. Von den genannten Fotografen sind bei einigen die Lebensdaten bekannt und entweder in der Wikipedia oder bei Wikidata festgehalten (Ernst Hoenisch und Eduard Birlo habe ich heute recherchiert). Die zu Beginn der Liste genannte Ruth Asch lebte bis 1989 (Werke also in D noch bis Ende 2059 geschützt), Marie Boehm von Becker & Maass starb 1953 (Werke in D seit diesem Jahr gemeinfrei), Suse Byk starb 1943 (frei), Franz Schensky 1957 (noch geschützt), usw. Wenn nur ein Studio oder eine Agentur wie Transocean genannt ist, hat man meist keine Ahnung, wer denn nun der Urheber ist. An dem hängt im deutschen Recht aber die Dauer der Schutzfrist, denn anders als in den USA gibt es (bis auf wenige Ausnahmen bei Altfällen) keine Körperschaften als Urheber.
Letztlich müsstest du also die einzelnen Fotos spezifischen Urhebern zuordnen können, damit (vielleicht) eine Aussage zum Urheberrechtsstatus möglich ist. Und das ist unter Umständen schwierig bis unmöglich.
Zum Nachlesen: Wikipedia:Bildrechte, c:Commons:Licensing, c:Commons:URAA, c:Commons:Germany, c:Commons:USA. Gruß --Rosenzweig δ 23:47, 26. Jan. 2024 (CET)Beantworten
Danke für Deine Ausführungen. Ich habe Deine Antwort eben erst entdeckt. ich habe mich mit dem Reichshandbuch der Deutschen Gesellschaft viel beschäftigt. es ist eine wichtige Quelle für die Geschichtsschreibung. Besonders auch die Fotos. Ich prüfe noch einmal nach, ob wirklich jedes Foto einem Fotografen zugeordnet wird. Ich finde eine Löschung von etwa 100 Fotografien, die ein wichtiger Bestandteil vieler Artikel waren, eine Riesenaktion. das Wort Löschorgie war sicherlich fehl am Platz. Mir sind die Angelegenheiten der Bildrechte sehr fremd. das hängt auch mit manchen Protagonisten des Bereiches zusammen, die einem schon Bilder löschen, wenn man noch darüber diskutiert. So eine Löschung von Inhalten ist für mich ein schwerwiegender Eingriff. ich kenne natürlich auch die Gegenseite, wo bedenkenlos fremdes geistiges Eigentum verletzt wird.

Das Fotostudio Becker und Maaß ist im Lemma Reichshandbuch in der Liste der Fotografen aufgeführt. ich brauche also das von mir geschossene Foto garnicht. Nur hat der User Tozina vor zwei Tagen in der Liste der Fotografen des Handbuches den Firmennamen ebenfalls Becker und Maass geändert, obwohl es sich um historisches Dokument handelt. ich habe das natürlich zuückgeändert. Wenn Du meine Edits nicht einsiehst, können wir den Fall auch in der Redaktion Geschichte klären. Für mich sagt übrigens meine Sprachgefühl, dass ein langes aa nicht mit dem ss zusammenpasst, das einen kurzen Vokal erfordert. beste Grüße —Nordlicht3 (Diskussion) 09:27, 31. Mär. 2024 (CEST)Beantworten

Ich habe mittlerweile gesehen, dass Becker & Maaß ihre eigene Schreibweise nicht immmer einhielten. Insofern lag ich falsch mit meinen diesbezüglichen Vorwürfen an Dich. Shame on me. —Nordlicht3 (Diskussion) 12:49, 31. Mär. 2024 (CEST)Beantworten
Oh weih, ein Rundumschlag auf drei Diskseiten gleichzeitig und Anlass ist eine einfache Wikiverlinkung ... Statt an die Redaktion Geschichte viell. einfach zu deinem Sprachgefühl an die Redaktion Sprache wenden? Ist nur ein Tipp. Und vielleicht ein bisschen über die Wirkung von schwergewichtigen Wörtern reflektieren? Dann braucht man sich hinterher nicht zu entschuldigen und hat andere nicht getreten, sondern gemeinsam gearbeitet. Und ich bin ziemlich verblüfft, wie belegarm der Artikel Reichshandbuch daherkommt, wenn du dich so viel damit beschäftigt hast. "ihre eigene Schreibweise" ist übrigens weiterhin falsch in deinem Kopf. VG, Tozina. P. S. Bin eigentlich zur Galeriefrage auf Rosenzweigs Disk gekommen. --Tozina (Diskussion) 12:53, 31. Mär. 2024 (CEST)Beantworten

Becker und Maass-Disk, Galerieanzeige Bearbeiten

Hallo Rosenzweig. Ich hatte extra so Nordlicht3 geantwortet, dass auch anderen ähnlichen, ggf. späteren, Vorwürfen der Wind aus den Segeln genommen wird. Leider hat die Galerieanzeige nicht geklappt. Wir mache ich das, dass die Fotos auf einer Disk klein (eben nur als Hinweis) und nebeneinander erscheinen? Du bist doch technisch ziemlich versiert. Wenn du eine Lösung hast, kannst du direkt in meinem Abschnitt korrigieren. Dankeschön! --Tozina (Diskussion) 12:58, 31. Mär. 2024 (CEST)Beantworten

Hat sich erledigt. Hab den Fehler im Quelltext gefunden (Einrückung) --Tozina (Diskussion) 13:22, 31. Mär. 2024 (CEST)Beantworten

BuM in Wikidata und Commons Bearbeiten

Da du dich mit Wikidata besser auskennst: Könntest du die unterschiedlichen Firmeninhaber, die ich in der Hauptcat bei Commons mit ihren Beteiligungszeiten aufführte, in Wikidata aufnehmen? Dann stehen sie in der Infobox und ich könnte den großen Text in Commons löschen. --Tozina (Diskussion) 13:26, 31. Mär. 2024 (CEST)Beantworten

Becker, Maaß und Boehm sind drin, aber die anderen müsste man jeweils erst mal in Wikidata als Personendatensatz anlegen. Das ist ein ziemlicher Aufwand, zumal das, wenn man's sauber machen will, schon einiger Quellenangaben bedarf, die ich alle erst mal ermitteln bzw. nachvollziehen müsste. So nach und nach geht das schon, aber nicht nebenbei. Gruß --Rosenzweig δ 18:47, 31. Mär. 2024 (CEST)Beantworten
Sorry, Maaß habe ich wieder rausgenommen, da habe ich den falschen erwischt. Es gab bei Wikidata schon einen in Berlin tätigen Fotografen Heinrich Maaß, aber mit Geburtsjahr 1881 kann das nicht der von Becker & Maaß sein. Illustriert schön die angesprochenen Probleme ... --Rosenzweig δ 20:48, 31. Mär. 2024 (CEST)Beantworten
So, jetzt ist der (hoffentlich) richtige Maaß drin: d:Q29049386. --Rosenzweig δ 21:37, 31. Mär. 2024 (CEST)Beantworten