Landesregierung von Sachsen-Anhalt

Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt, ist das Leitungsorgan der Exekutive des deutschen Landes Sachsen-Anhalt. Es besteht nach der deutschen Wiedervereinigung 1990 auf Grundlage des Ländereinführungsgesetzes wieder gebildeten Landes Sachsen-Anhalt gemäß Artikel 64 Absatz 1 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt aus dem Ministerpräsidenten von Sachsen-Anhalt und den Ministern.[1]

Landesregierung
Staatliche Ebene Land
Stellung Verfassungsorgan
Gründung 21. Juli 1947 (1952 aufgelöst)

3. Oktober 1990 (Bundesrepublik Deutschland)

Hauptsitz Magdeburg
Vorsitz Reiner Haseloff (CDU), Ministerpräsident

Armin Willingmann (SPD), 1. stellv. Ministerpräsident

Lydia Hüskens (FDP), 2. stellv. Ministerpräsidentin

Website www.sachsen-anhalt.de

Die Landesregierung vollzieht insbesondere die vom Landesparlament beschlossenen Gesetze und führt die Landesverwaltung. Sie ist darüber hinaus allgemein zu politischen Staatsleitung berufen und hat unter anderem großen Einfluss auf die Gesetzgebung (auch im Bund). Sie hat ihren Sitz in der Landeshauptstadt Magdeburg.

Staatskanzlei, Magdeburg

Seit dem 16. September 2021 ist die Regierung aus CDU, SPD und FDP unter Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) im Amt[2].

Der Ministerpräsident bestimmt die Richtlinien der Politik der Landesregierung und trägt dafür die Verantwortung. Er leitet die Geschäfte der Landesregierung nach Maßgabe der Geschäftsordnung. Der Ministerpräsident wird vom Landtag von Sachsen-Anhalt ohne Aussprache in geheimer Abstimmung gewählt. Die Minister werden vom Ministerpräsidenten ernannt und entlassen. Der Ministerpräsident bestellt einen Minister zu seinem Stellvertreter.

Landesregierungen von 1946 bis 1952 Bearbeiten

Ministerpräsident beteiligte Parteien Zeitraum Kabinett
Erhard Hübener (LDP) LDP, KPD, SPD, SED 1945–1946 Kabinett Hübener I
LDP, SED, CDU 1946–1949 Kabinett Hübener II
Werner Bruschke (SED) SED, LDP, CDU, NDPD 1949–1950 Kabinett Bruschke I
SED, CDU, LDP, NDPD, DBD 1950–1952 Kabinett Bruschke II

Durch Gesetz vom 23. Juli 1952[3] wurde das Land Sachsen-Anhalt aufgelöst und sein Gebiet in die neuen Bezirke Halle und Magdeburg aufgeteilt.

Landesregierungen seit 1990 Bearbeiten

Lydia HüskensClaudia DalbertArmin WillingmannPetra Grimm-BenneJens BullerjahnHorst RehbergerGerlinde KuppeHeidrun HeideckeWolfgang RaulsGerd BrunnerReiner HaseloffWolfgang BöhmerReinhard HöppnerChristoph BergnerWerner MünchGerd Gies


Die Landesregierung als Kollegialorgan, der Ministerpräsident und die Ministerien gelten (neben dem Rechnungshof) als oberste Landesbehörden. Die Regierung legt ihre Geschäftsbereiche eigenverantwortlich fest, der Landtag muss diesem aber Beschluss zustimmen. Zur Ausübung der Amtsgeschäfte besteht die Staatskanzlei und Ministerium für Kultur als Behörde des Ministerpräsidenten und 9 Fachministerien:

Aufgrund von Landtagswahlen und Regierungsumbildungen amtierten im 1990 wieder hergestellten Land Sachsen-Anhalt bisher folgende Kabinette:

Ministerpräsident Regierungsparteien Zeitraum Kabinett
Gerd Gies (CDU) CDU, FDP 1990–1991 Kabinett Gies
Werner Münch (CDU) CDU, FDP 1991–1993 Kabinett Münch
Christoph Bergner (CDU) CDU, FDP 1993–1994 Kabinett Bergner
Reinhard Höppner (SPD)[A 1] SPD, Grüne 1994–1998 Kabinett Höppner I
SPD 1998–2002 Kabinett Höppner II
Wolfgang Böhmer (CDU) CDU, FDP 2002–2006 Kabinett Böhmer I
CDU, SPD 2006–2011 Kabinett Böhmer II
Reiner Haseloff (CDU) CDU, SPD 2011–2016 Kabinett Haseloff I
CDU, SPD, Grüne 2016–2021 Kabinett Haseloff II
CDU, SPD, FDP seit 2021 Kabinett Haseloff III
  1. Die von Ministerpräsident Reinhard Höppner (SPD) geführten Landesregierungen der 2. und 3. Wahlperiode des Landtags (1994 bis 2002) waren Minderheitsregierungen, die von der Landtagsfraktion der PDS toleriert wurden.

Weblinks Bearbeiten

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt vom 16. Juli 1992. Landesrecht Sachsen-Anhalt, abgerufen am 26. Mai 2016.
  2. tagesschau.de: Wahl. Abgerufen am 10. Oktober 2022.
  3. Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Länder in der Deutschen Demokratischen Republik. (Nicht mehr online verfügbar.) verfassungen.de, 23. Juli 1952, archiviert vom Original am 24. April 2017; abgerufen am 26. Mai 2016.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.verfassungen.de