Wikipedia Diskussion:Meinungsbilder/Vorgezogene Schiedsgerichtswahlen bei Arbeitsunfähigkeit

Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von 92.72.144.76 in Abschnitt Stellungnahme und Vorschläge

Diskussion vor Start des Meinungsbildes Bearbeiten

Spanische Verhältnisse? Bearbeiten

Hi Toni!

Super Ansatz!!! Aber was passiert, wenn die gleichen Gründe, die viele SG-Mitglieder zum Rücktritt bewegt haben, andere Benutzer von einer Kandidatur abhalten und sich gar nicht ausreichend Kandidaten zum Auffüllen finden bzw. nicht gewählt werden? Bleibt das SG dann schlimmstenfalls ein Jahr lang arbeitsunfähig? Oder wird so lange gewählt bis mindestens fünf Schiedsrichter zusammengekommen sind? -- DschungelfanInakt.Admins 17:34, 14. Dez. 2016 (CET)Beantworten

Jetzt mal mal nicht den Teufel an die Wand. Benatrevqre …?! 13:42, 16. Jan. 2017 (CET)Beantworten

voll unverständlich und daneben Bearbeiten

Gerade läuft eine Diskussion, welche die Nachteile eines voreiligen MBs aufzeigt. Ich finde es schon sehr unverantwortlich, dass du, und gerade du mit zig gescheiterten MBS, damit jetzt kommt und Öl ins Feuer gießt. Du musst echt noch viel lernen. -jkb- 17:39, 14. Dez. 2016 (CET)Beantworten

In einem Punkt muss man jkb recht geben: es ist verfrüht jetzt schon an einem MB zuarbeiten wenn die Gemüter sich noch nicht beruhigt haben und eine Diskussion zu möglichen Lösungen im Gange ist... --RedRede mit mir 17:42, 14. Dez. 2016 (CET)Beantworten
Manche Gemüter werden auch in zwei Wochen noch nicht beruhigt sein (manche auch nie ;) ), von daher muss jeder selber für sich entscheiden, ab wann er in der Lage, sachlich und konsensorientiert an einem MB mitzuarbeiten. Ich für meinen Teil habe heute von den Rücktritte etc. erst im Nachhinein auf der SG-Disk erfahren, als bereits alles vorbei war, von daher war mein Gemüt nie erhitzt. Grüße, -- Toni (Diskussion) 18:04, 14. Dez. 2016 (CET)Beantworten
Nicht voreilig Das scheinbare Argument, dass es angeblich unverantwortlich sein solle, dieses MB auf den Weg zu bringen, scheitert daran, dass dieses MB nicht voreilig ist. Es ist geboten ein MB wie dieses zu starten, weil das SG handlungsunfähig geworden ist. Die Voreiligkeit dieses MBs ist lediglich Demagogie und nicht auf irgendwelche Fakten gestützt. Die Erstellung dieses MBs ist auf Fakten gestützt. --Manorainjan 20:58, 7. Jan. 2017 (CET)Beantworten
Auf diesen Satz, Die Voreiligkeit dieses MBs ist lediglich Demagogie... warte ich seit ca einem Jahrzehnt. Mindestens. Ohne nachzusehen, aber sowas schafft nur jemand, der noch nie einen Artikel erstellt hat. --Hubertl (Diskussion) 17:58, 12. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Modus Bearbeiten

In einem solchen Fall sollten Nachrücker gewählt werden, die lediglich bis zur nächsten turnusgemäßen Wahl gewählt werden. Denn ein solcher Fall hat wohl stets außergewöhnliche Gründe, auf die zwar zügig reagiert werden sollte, was aber nicht zu einer regulären Wahl im einer aufgeheizten Stimmung führen sollte. Ggf. als Abstimmungsalternative zur Wahl stellen. --gdo 17:39, 14. Dez. 2016 (CET)Beantworten

Also bei der letzten Wahl blieben gar keine Nachrücker mehr übrig. -- DschungelfanInakt.Admins 17:41, 14. Dez. 2016 (CET)Beantworten
Was ich meinte: der Turnus Mai/November sollte nicht geändert werden und die Dauer der SG-Angehörigkeit sollte in solchen Fällen auf die Zeit bis zur nächsten turnusgemäßen Wahl beschränkt sein (Wiederwahl möglich). Natürlich braucht man dafür überhaupt mal (neue oder alte) Kandidaten. --gdo 18:16, 14. Dez. 2016 (CET)Beantworten

Drei Änderungsvorschläge Bearbeiten

Hallo,
drei kleine Änderungsvorschläge:

  • statt "da es aus nur noch vier Mitgliedern besteht" sollte stehen "da es aus nur noch weniger als fünf Mitgliedern besteht"
  • am Ende zu ergänzen: "Die Wahl erfolgt für die fünf bestplatzierten bis zur übernächsten regulären Wahl, für alle anderen Gewählten bis zur nächsten regulären Wahl."
  • Am Anfang, am Ende oder wo es passt: "Eine solche zusätzliche Wahl findet nur statt, wenn der nächste reguläre Wahltermin mehr als zwei Monate in der Zukunft liegt"

Vorschlag 1 und 2 sollten selbsterklärend sein, beim dritten Vorschlag kann man den Zeitraum auch anders festlegen. Aber es wäre unsinnig, unmittelbar vor der regulären Wahl eine Sonderwahl durchzuführen, das sollten wir abfangen. -- Perrak (Disk) 17:53, 14. Dez. 2016 (CET)Beantworten

Hallo Perrak, danke für deine Änderungsvorschläge! Du kannst das aber ruhig auch gerne direkt auf der Vorderseite anpassen, ich beanspruche das MB nicht für mich alleine, sondern sehe das als Gemeinschaftsprojekt :) Grüße, -- Toni (Diskussion) 18:02, 14. Dez. 2016 (CET)Beantworten
Änderungsvorschläge für MBs, die über reine Grammatik- oder Rechtschreibverbesserungen hinausgehen, stelle ich immer erst zur Diskussion, bevor ich sie einarbeite. Kann ja sein, dass ich was wichtiges übersehen habe, und ich mag es nicht besonders, revertiert zu werden ;-)
Beide umseitige Vorschläge beziehen sich immer noch auf die normalen Regeln. Diese sehen einerseits eine Wahl für ein bzw. ein halbes Jahr vor, aber auch feste Wahltermine im Mai und November. Das widerspricht sich, wenn wir zwischenzeitlich wählen. Zumindest im ersten Vorschlag sollte das dadurch abgefangen werden, dass die Wahl nur bis zum nächsten bzw. übernächsten regulären Wahltermin gilt. Im zweiten Vorschlag (Neuwahl des gesamten SG) könnte man natürlich auch eine Verschiebung der Wahltermine für die Zukunft vorsehen, diese müssen ja nicht unbedingt bei Mai und November bleiben. -- Perrak (Disk) 23:09, 14. Dez. 2016 (CET)Beantworten

Neuwahl oder Nachwahl? Bearbeiten

Im MB-Entwurf ist noch nicht deutlich, worum es sich handeln soll. Neuwahl? Das hieße, dass die verbliebenen SG-Mitglieder indirekt ihres Amtes enthoben werden. Oder Nachwahl? Das hieße, dass nur die vakanten Plätze besetzt werden. --Jürgen Oetting (Diskussion) 17:57, 14. Dez. 2016 (CET)Beantworten

Ich will das nicht entscheiden, wollte ja schließlich nur den Anfang machen, denke aber, dass eine Nachwahl sinnvoller ist, um die vakanten Plätze zu besetzen und wieder die Arbeitsfähigkeit zu erlangen. Weitere Meinungen ausdrücklich erwünscht. Grüße, -- Toni (Diskussion) 18:01, 14. Dez. 2016 (CET)Beantworten
Wenn es nur um Nachwahlen ginge, könnten wir uns das MB auch gleich schenkten - weil es das Problem nicht löst. Aus dem aktuellen Dillema kämen wir wohl nur mit einer kompletten Neuwahl raus. // Martin K. (Diskussion) 18:04, 14. Dez. 2016 (CET)Beantworten
(BK) Wenn die Handlungsunfähigkeit erreicht ist, ist IMHO auch ein freiwilliger Rücktritt der restlichen SG-Mitglieder unumgänglich, um einen Neustart zu ermöglichen. MfG, --Prüm 18:06, 14. Dez. 2016 (CET)Beantworten
@Martin K. und Prüm: Genau das können wir ja als zwei Vorschläge zur Abstimmung stellen. Vorschlag Nr. 1: Nachwahl; Vorschlag Nr. 2: Neuwahl. Grüße, -- Toni (Diskussion) 18:09, 14. Dez. 2016 (CET)Beantworten
Siehe mein Beitrag ganz oben. Wir könnten schlimmstenfalls zu Spanischen Verhältnissen kommen. Ein bisschen haben wir sie jetzt schon. Gerade erst wurden die Reihen wieder aufgefüllt und drei Wochen später ist schon wieder Chaos. Vollständige Neuwahl würde zu mehr Stabilität führen, weil es einen echten Neubeginn ermöglicht. -- DschungelfanInakt.Admins 18:08, 14. Dez. 2016 (CET)Beantworten
+@Martin K....was nützt es, wenn wir nun neue Sg-ler nachwählen und die dann wieder ein Problem damit haben mit Magister zusammenarbeiten zu müssen? Das Problem ist erst gelöst, wenn Magister abgewählt ist. Wenn er hingegen wiedergewählt werden würde, dann müsste man sich einen Kopf darüber zerbrechen wie es mit dem Schiedsgericht weitergehen soll (denn voreingenommene (und sei es auch nur ein klitze kleines bißchen) Schiedsrichter wird wohl niemand akzeptieren)...wie auch immer...eine Nachwahl ist Unfug...wenn, dann müsste das gesamte Schiedsgericht neu gewählt werden.--Eddgel (Diskussion) 23:34, 24. Dez. 2016 (CET)Beantworten

Probleme in den momentanen Vorschlägen Bearbeiten

Die regulären SG-Wahlen sollen ja nicht angetastet werden, wenn ich das richtig verstehe. Demgemäß:

So es keine Zwangsauflösung des SG gibt (Vorschlag 1), sollten die vakanten Plätze aufgefüllt werden, sodass (bei keinen Ex-aequo-Platzierungen und ausreichend gewählten Leuten) bei der nächsten regulären Wahl fünf und bei der übernächsten Wahl auch wieder fünf freiwerdende Plätze gibt, und nicht fix fünf bis zur übernächsten Wahl ins SG kommen.

So es eine Zwangsauflösung des SG gibt (Vorschlag 2), erwarte ich, dass man recherchieren, was in der Zwischenzeit mit SG-Wiki und Mailingliste passiert. Ich weiß es nämlich nicht. … «« Man77 »» (A) wie Autor 19:15, 14. Dez. 2016 (CET)Beantworten

PS: Und ich würde anregen, dass Nachwahlen nur eingeschoben werden, wenn die Nachwahl vor Beginn des regulären Wahlzyklus endet. … «« Man77 »» (A) wie Autor 19:16, 14. Dez. 2016 (CET)Beantworten

Hallo Man77, berechtigter Einwand. Zustimmung zur Auffüllung aller vakanten Plätze bei Vorschlag 1 (ich bin mir nur unsicher wie man das formuliert). Das Problem bei Vorschlag 2 betreffend habe ich keine Ahnung, was mit SG-Wiki und Mailingliste ist. Wenn das SG-Wiki ein Wiki wie die Wikipedia ist, ist es doch nicht schlimm, wenn sich da zwei Wochen keiner anmeldet oder? Wenn das doch jemand verwalten muss, würde ich vorschlagen, dass die urspünglichen Schiedsrichter dies solange tun, bis die Neugewählten ihre Arbeit aufnehmen. Kann man sich denn noch im SG-Wiki anmelden, wenn man nicht mehr Schiedsrichter ist? Grüße, -- Toni (Diskussion) 20:05, 14. Dez. 2016 (CET)Beantworten
Wer im SG-Wiki gesperrt ist, kommt nimmer rein, und meinem Wissen nach kann man sich nicht einmal als Steward Zugriff verschaffen (zumindest nicht, wenn man keinen SG-Wiki-Account hat). Ausgeschiedene Schiedsrichter werden gesperrt, ausscheidende sperren sich manchmal auch selbst.
Um für mich zu sprechen: Wenn ich schon zwangsaufgelöst werde, sehe ich mich nicht veranlasst, für eine geregelte Übergabe zu sorgen. … «« Man77 »» (A) wie Autor 20:12, 14. Dez. 2016 (CET)Beantworten
Das habe ich mal mit DerHexer mal besprochen: wenn er kein Konto hat im SG-Wiki, kommt er nicht rein. Nur Developer könnten ... falls ... -jkb- 20:18, 14. Dez. 2016 (CET)Beantworten
Geht es eigentlich zumindest rein technisch, dass man der letzte Benutzer ist, mit Zugang zum SG-Wiki und sich dann selbst sperrt? (und damit niemand mehr reinkann?) --DWI (Diskussion) 20:07, 15. Dez. 2016 (CET)Beantworten

Ich sehe ehrlich gesagt nicht, warum man mit Nachwahlen warten muss, bis die Handlungs-Unfähigkeit des SGs eingetreten ist. Ein paar Vorchläge dies zu verhindern wären:

  • Einführen von Nachrückern: Derzeit sind Nachrücker ausgeschlossen, wir könnten sie ausdrücklich ermöglichen. Wenn also bei einer Wahl mehr Benutzer eine positive Stimmenzahl haben als es Plätze gibt, dann könnten die "Überzähligen" auf eine Warteliste gerückt werden für den Fall eines Rücktrittes.
  • Man könnte es erlauben jederzeit für freie SG-Plätze zu kandidieren, so wie man auch jederzeit als Admin kandidieren kann. Die Amtszeit wäre dann begrenzt bis zur nächsten Regulären Wahl. --DWI (Diskussion) 20:32, 14. Dez. 2016 (CET)Beantworten
Die Nachrückoption fände ich grundsätzlich gut, bei einem Gremium mit einer feststehenden Mitgliederzahl. Im aktuellen Fall würde das aber sicher in Beschimpfungsorgien ausarten, insofern bin ich da eher skeptisch. Vielleicht was für die Zukunft… --Prüm 20:39, 14. Dez. 2016 (CET)Beantworten
Nachrücker auf die Zeit bis zur nächsten Wahl zu beschränken klingt sinnvoll, da diese ja weniger Stimmen erhalten hätten als die eigentlich Gewählten. Wenn man Kandidaturen jederzeit erlaubt, sollten die so Gewählten aber bis zur übernächsten Wahl gewählt werden, also mehr als ein halbes Jahr. -- Perrak (Disk) 23:11, 14. Dez. 2016 (CET)Beantworten
(BK)Ich persönlich würde die Zangsauflösung bevorzugen, da dadurch sichergestellt ist, dass das komplette SG nach der vorgezogenen Wahl das Vertrauen der Community hat. Bei einer Nachwahl ohne Zwangsauflösung könnte es sein, dass z.B. "Problemschiedsrichter", deren Verhalten ursächlich für die zur Wahl führenden Rücktritte war, im Gremium verbleiben und die Neu-SR dann mit diesen nicht zusammenarbeiten können/wollen oder dass sich bei der Wahl einfach nicht genug Kandidaten finden. Außerdem wäre durch die Zwangsauflösung sichergestellt, dass es nach der Neuwahl nur Benutzer im SG gibt, denen die Community zu diesem Zeitpunkt mehrheitlich vertraut.
Bezüglich des SG-Wikis: Wäre es möglich, für die Zeit von der Zwangsauflösung bis zum Ende der Neuwahl einem Steward oder Oversighter (Da im SG-Wiki, nach dem, was ich gelesen habe, möglicherweise persönliche(re) Daten zu Fällen, die in der WP geOSed würden, zu finden sind, denke ich, dass ein OS dafür am besten geeignet ist) die Betreuung des Wikis übernimmt?
Der Nachrück-Option stimme ich auch zu, aber ich hoffe, dass es künftig nicht so viele Rücktritte aus dem SG geben wird ;-) Sturmjäger (Diskussion) 23:24, 14. Dez. 2016 (CET)Beantworten
Bezüglich der Zwangsauflösung: In der derzeitigen Situation würden uns Nachrücker gar nichts oder nur wenig bringen, aber hier diskutieren wir über eine Änderung der Regeln die die allgemeinen Fälle abdecken sollen. Schiedsrichter können aus verschiedenen Gründen ausscheiden: Tod, keine Lust mehr, keine Zeit mehr, es können einzelne Personen zurücktreten weil diese kritisiert wurden (von den derzeit zurückgetretenen wurde ja keiner dazu gedrängt).
Technisch ist es wohl möglich einer beliebigen Person zugang zum SG-Wiki zu geben, aber das müsste von der Community gesondert legitimiert werden.--DWI (Diskussion) 20:07, 15. Dez. 2016 (CET)Beantworten
Gegen eine Nachrückregelung spricht, dass Schiedsrichter, anders als etwa Admins, nur mit einfacher Mehrheit gewählt werden müssen, obwohl sie potenziell folgenreichere Entscheidungen treffen können (schon weil die Entscheidungen allenfalls noch per Meinungsbild angreifbar sind). Da trägt es zur Legitimation bei, dass sich ein Schiedsrichter eben zusätzlich noch gegenüber anderen Kandidaten durchsetzen muss. Nachrücker haben eben das nicht geschafft. Das Problem zahlreicher Rücktritte löst eine Nachrückregelung ohnehin nicht zuverläsig, da es ja irgendwann zu einer Erschöpfung der Liste kommt --Mark (Diskussion) 22:32, 15. Dez. 2016 (CET)Beantworten

Nachdem das MB nun „droht“ zu starten noch einmal der Hinweis, dass die Sache mit dem möglichen vollständigen Besetzungswechsel absolut nicht ausgegoren ist. „Wird es aufgelöst“, wie es im Neuwahl-Vorschlag heißt, enthält null Informationen zum Wie der Auflösung: per sofort, mit Einleitung der Neuwahl, bei Ende der Neuwahl, bei Konstituierung des neuen SG? Wie stellt man sich die Übergabe der Amtsgeschäfte vor? Das sind keine Selbstverständlichkeiten, vor allem deswegen nicht, weil das SG eine Infrastruktur verwaltet, die futsch ist, wenn man die zwischenzeitliche Auflösung ernsthaft durchzieht. … «« Man77 »» (A) wie Autor 16:00, 29. Dez. 2016 (CET)Beantworten

Ich hab mal "wird es aufgelöst " rausgenommen. Es bleibt noch "[Wahl] in der alle zehn Schiedsrichter-Posten neu besetzt werden." Würden damit die normalen Übergangsregeln gelten? --DWI (Diskussion) 16:08, 29. Dez. 2016 (CET)Beantworten
Welche Übergangsregeln? An das Szenario einer SG-Auflösung und einer außerplanmäßigen Neuwahl wurde beim Schreiben der Regelseite nicht gedacht, hier muss man präzise sein.
Alles, was die Regelseite an Anhaltspunkten zu bieten hat, ist endet mit dem Anfang der Amtszeit der Schiedsrichter, die durch die jeweils übernächste Wahl ins Amt gewählt werden, das trifft auf mich und Ali1610 aber nicht zu. Die Regelung zur Amtszeitverlängerung ist was komplett anderes, und würde nur greifen können, wenn es Anfragen gäbe, die zu Ende gebracht werden müssen. … «« Man77 »» (A) wie Autor 16:23, 29. Dez. 2016 (CET)Beantworten
Das ist also eigentlich eine Regellücke die man grundsätzlich, also unabhängig von den derzeitigen Anlässen, schließen sollte? --DWI (Diskussion) 16:36, 29. Dez. 2016 (CET)Beantworten
Wenn man Nach- oder Neuwahlen bei Eintreten eines definierten Szenarios einführen will, sollte man für diese Details eine Lösung anbieten, die den Ablauf vorgibt. Also ja. Aber Regellücke ist das keine, da die Lücke (Neuwahlen) gerade erst geschaffen wird (möglicherweise). … «« Man77 »» (A) wie Autor 17:18, 29. Dez. 2016 (CET)Beantworten

"Demnach ist das Schiedsgericht arbeitsunfähig, wenn weniger als fünf aktive Schiedsrichter vorhanden sind." Bearbeiten

Diese Schlußfolgerung sehe ich weder in den Regeln, noch faktisch. --AchimP (Diskussion) 13:36, 15. Dez. 2016 (CET)Beantworten

Siehe WP:Schiedsgericht/Regeln#Zusammensetzung: Das Schiedsgericht ist arbeitsfähig, wenn wenigstens fünf aktive Schiedsrichter vorhanden sind. Grüße, -- Toni (Diskussion) 13:43, 15. Dez. 2016 (CET)Beantworten
Wer lesen kann ist klar im Vorteil.    Danke. --AchimP (Diskussion) 14:36, 15. Dez. 2016 (CET)Beantworten
Trotzdem ist das Schiedsgericht bei fünf Mitgliedern aufgrund von Befangenheiten wohl nur sehr bedingt handlungsfähig. Könnte man nicht auch zur Abstimmung stellen, dass schon bei weniger als x Mitgliedern (sinnvollerweise eine Zahl zwischen 5 und 10) Neuwahlen stattfinden? Jeder darf seine bevorzugte Menge nennen und es wird der Median genommen. Liebe Grüße, KPFC💬 14:49, 15. Dez. 2016 (CET)Beantworten
  dafür Bei fünf Mitgliedern ist das SG theoretisch handlungsfähig, jedoch nicht praktisch – ist nur ein Richter befangen, kann der Antrag nicht angenommen werden. Es müßten also immer mehr als fünf SR vorhanden sein, um solche Situationen zu vermeiden… Gruß, der Gunslinger Klönschnack 20:14, 15. Dez. 2016 (CET)Beantworten
Hallo ihr beide, das stimmt, berechtigter Einwand. Jedoch halte ich diese Methode mit dem Median nicht für diesen Fall geeignet, da unnötig kompliziert (die Frage ist im Grunde nur, ob bei weniger als 5 oder schon bei 5 Schiedsrichtern), was wiederum die Ablehnung gegenüber dem MB erhöhen würde. Da es jedoch gegen den Titel dieses MBs spricht, wenn wir schon bei 5 Schiedsrichtern Nach- bzw. Neuwahlen ansetzen (da per Definition dann noch nicht arbeitsunfähig), bräuchte er wirklich eine breite Mehrheit auf dieser Disk, damit wir das auf der Vorderseite von "weniger als fünf" auf "fünf" erhöhen können. Viele Grüße, -- Toni (Diskussion) 20:38, 15. Dez. 2016 (CET)Beantworten
OK, warten wir ab, was Andere dazu sagen. Ist zwar durchaus sinnvoll, verschreckt aber auch Wikipedianer mit eingeschränkter Aufmerksamkeitsspanne. Aber: So, wie ich (und Du womöglich auch) die MBs kenne, wird das Thema erst dann angesprochen, wenn die Abstimmung bereits läuft… Eine „Einsame Entscheidung“ deinerseits geht aber auch nicht, weil zwischen „weniger als fünf“ und „fünf“ eben der Unterschied liegt, ob jetzt sofort zu handeln sei, oder erst nach Ausscheiden eines weiteren SR. Catch-22 eben… Gunslinger Klönschnack 21:04, 15. Dez. 2016 (CET)Beantworten
Ich finde die Idee mit dem Median am besten. "unnötig kompliziert" ist das jetzt nicht, jeder schreibt halt neben seine {{Pro}}- oder {{Kontra}}-Stimme eine Zahl von 4 bis 9. Auf jedenfall ist das besser, als nur die Wahl zwischen "Ja, und zwar bei weniger als 5" und "Nein" zu haben. –Tesser4D (Diskussion) 19:08, 22. Dez. 2016 (CET)Beantworten
Ich bin der Meinung, dass man mit Nachwahlen nicht so lange warten sollte, bis das SG tatsächlich nicht mehr arbeiten kann, sondern rechtzeitig vorher anfangen. Ich würde die Grenze bei weniger als acht Schiedsrichtern ziehen; da braucht es einerseits genug Rücktritte, dass nicht ständig Nachwahlen ausgelöst werden, andererseits sind sieben Schiedsrichter noch genug, dass die meisten Verfahren nicht an Befangenheit scheitern werden. --Mark (Diskussion) 22:16, 15. Dez. 2016 (CET)Beantworten

Ich sehe das so: Nachwahl bei X Schiedsrichtern

  • 09 = paranoid
  • 08 = über-vorsichtig
  • 07 = sehr vorsichtig
  • 06 = vernünftiger Zeitpunkt
  • 05 = spätestmöglicher Zeitpunkt
  • 04 = zu spät, versagt!

Zudem könnte man sagen, dass Nachwahlen automatisch anstehen, wenn es nur noch 6 Schiedsrichter sind, aber das SG selbst auch Nachwahlen beantragen kann, wenn es 7 oder 8 Leute sind, da man davon ausgehen kann, dass das SG von innen heraus besser abschätzen kann, wie stabil oder instabil die Personaldecke gerade ist. So käme es nicht 'automatisch' zu vermeidbarer Hektik, nur weil 2-3 Schiedsrichter ausgefallen sind, sondern nur dann zu relativ frühen Nachwahlen, wenn der Rest des SGs weitere Erosion vorhersehen kann. Frühe (<=8) Nachwahlen also, wenn >=4 Schiedsrichter dafür sind. --Manorainjan 21:26, 7. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Andere Ideen Bearbeiten

Zunächst möchte ich mal anregen die Ausrichtung des MBs etwas breiter anzulegen und nicht nur den Fall der (eingetretenen) Arbeitsunfähigkeit mit der Lösung durch Wahlen zu behandeln, sondern die Arbeitsfähigkeit allgemeiner zu betrachten. Dazu könnte man auch den Namen anpassen, etwa "Arbeitsunfähigkeit des SG".

Derzeit ist die Regelung, dass mindestens fünf Schiedsrichter einen Fall annehmen müssen. Das könnte man umformulieren zu: "Mindestens die Hälfte der amtierenden Schiedsrichter muss einen Fall annehmen, aber mindestens drei" Oder auch Varianten davon. --DWI (Diskussion) 21:21, 15. Dez. 2016 (CET)Beantworten

Hallo DWI, ich würde es nicht für sinnvoll erachten, die Grundregeln des SGs anzutasten (wie z.B. die Zahl der Schiedsrichter, die einen Fall annehmen zu müssen), da weiß man von vorneherein, dass dafür keine Zweidrittelmehrheit zusammenkommen wird. Viele Grüße, -- Toni (Diskussion) 21:25, 15. Dez. 2016 (CET)Beantworten
Das Quorum von fünf hat schon seine Berechtigung. "Mindestens die Hälfte" hieße jedoch unter Umständen, dass fünf Annehmende zu wenig sind: Das SG kennt auch Überhangmandate. … «« Man77 »» (A) wie Autor 13:17, 16. Dez. 2016 (CET)Beantworten
Man könnte aber sehr wohl im Meinungsbild ein anderes Kriterium als maximal 4 verbliebene Schiedsrichter wählen. Man kann durchaus auch bei höherer Anzahl verbliebener Schiedsrichter anfangen, Nachwahlen durchzuführen. Den maßgeblichen Schwellenwert kann man dabei in einer Zusatzfrage zur Abstimmung stellen. Vielleicht liegt das aber auch daran, dass die eigentlich sinnvollen Nachwahlen nur als Vehikel für Neuwahlen benutzt werden. Bei diesem Ziel muss man natürlich die Nachwahlen als unwirksames, weil derzeit nicht anwendbares Mittel hinstellen. Seriös ist das nicht. Aber solange umseitig noch im Vorschlag steht "bei einer Nachwahl könnte dasjenige SG-Mitglied, wegen dem die Rücktritte erfolgten, weiterhin im SG verbleiben", hat das Meinungsbild 1A-Chancen, bei der formalen Akzeptanz durchzurasseln. Es wäre schade um den Vorschlag zur Nachwahl. MBxd1 (Diskussion) 23:08, 16. Dez. 2016 (CET)Beantworten
Du hast recht, das sind unsachliche Mutmaßungen. Sind raus. Danke für den Hinweis -- Toni (Diskussion) 23:28, 16. Dez. 2016 (CET)Beantworten
Mit dem Quorum bezog ich mich auf die fünf, die einen Fall bearbeiten. Dass Nachwahlen auch bei noch fünf vorhandenen Schiris und damit formaler Arbeitsfähigkeit denkbar sein können, sehe ich – ganz privat – eigentlich auch so. Die Zahl fünf passt ja auch allgemein gut in die schiedsgerichtliche Zahlenmystik, eine Nachwahl wegen eines vakanten Postens empfände ich aber eher als etwas Lächerliches. Wenn man an der Zahl schraubt, wie viele Schiris ausgefallen sein müssen, um eine Nachwahl einzuleiten, gerät man aber in Konflikt mit dem MB-Namen. … «« Man77 »» (A) wie Autor 23:39, 16. Dez. 2016 (CET)Beantworten
Ich hab schon verstanden, was Du meintest. Ich meinte es wirklich als Vorschlag, sich für Nachwahlen nicht an das Unterschreiten des 5er-Limits zu klammern. Und das Ändern des Meinungsbilsnamens ist da noch das geringste Problem. Man muss hier halt einen Kompromiss zwischen dem Erhalt der Arbeitsfähigkeit und der Vermeidung permanenter Nachwahlen finden. Ich persönlich würde ihn wohl bei 6 verbliebenen Schiedsrichtern setzen, d. h. nach 4 Rücktritten würde nachgewählt. Aber das kann man getrost einer Zusatzfrage im Meinungsbild überlassen. MBxd1 (Diskussion) 23:49, 16. Dez. 2016 (CET)Beantworten
Ich stimme zu, dass die Mindestzahl der SG-Mitglieder um mindestens eins höher sein sollte als die Mindestzahl der für die Annahme eines Falles notwendigen Mitglieder. D. h. wenn sich, wie bisher, 5 für die Annahme eines Falles aussprechen müssen, sollten mindestens 6 im SG sein. Ansonsten könnte, wie jetzt, ein einzelnes Mitglied die Annahme jedes Falles blockieren. Auch würde ein Druck erzeugt, sich nicht für befangen zu erklären, da sonst der Fall platzt. Ein potenzieller Antragsteller, der bzgl. eines Mitgliedes Besorgnis der Befangenheit hat, müsste zwischen den Alternativen wählen, entweder auf einen Befangenheitsantrag oder auf die ganze SG-Anfrage zu verzichten. Das kann nicht Sinn der Sache sein bei einer Einrichtung, die als Kollektivgremium ja gerade den letztlich individuell entscheidenden Admins gegenübergestellt wurde. --Amberg (Diskussion) 16:44, 18. Dez. 2016 (CET)Beantworten
Hallo Man77, MBxd1 und Amberg, ich sehe dass genauso wie ihr, dass es eigentlich besser wäre, schon bei 6 Schiedsrichtern, also nach 4 Rücktritten, nach- bzw. neuzuwählen, um min. einen Schiedsrichter "als Polster" zu haben. Wenn irgendjemand einen konkreten Vorschlag hat, wir wir das auf der Vorderseite sinnvoll integrieren können, wäre ich sehr dankbar. Viele Grüße, -- Toni (Diskussion) 22:52, 18. Dez. 2016 (CET)Beantworten
Einfach den Anfang der umseitigen Formulierung ändern: "Besteht das Schiedsgericht nur noch aus weniger als sechs Mitgliedern und wäre damit arbeitsunfähig, sobald ein weiteres Mitglied verhindert ist, ...". Wahlweise sechs/ein durch sieben/zwei ersetzen. Eine Auswahl im MB würde ich nicht zur Wahl stellen, das splittet nur die Stimmen: Hier entscheiden, welche Zahl sinnvoll ist, und die dann zur Wahl stellen. Die Community mag einfache Fragestellungen. -- Perrak (Disk) 19:24, 22. Dez. 2016 (CET)Beantworten
Wenn man die konkrete Zahl zur Abstimmung stellt, geht das natürlich nur in einer Zusatzfrage, die nur bei Annahme des Vorschlags auszuwerten wäre. Deswegen habe ich oben ja auch von einer "Zusatzfrage" geschrieben. MBxd1 (Diskussion) 22:15, 22. Dez. 2016 (CET)Beantworten
Klar. Und genau das sollte man meiner Meinung nach nicht tun, da es die Erfolgsaussichten des MBs als solchem verkleinert. Hier in der Diskussion auf eine Zahl einigen, diese zur Abstimmung stellen. -- Perrak (Disk) 00:02, 23. Dez. 2016 (CET)Beantworten
Stimme Perrak absolut zu. Ist das hier eine Lose-Lose-Situation? Wenn wir das per Zusatzfrage regeln würden, wird die Ablehnung steigen mit der Begründung "zu kompliziert/zu viele Fragen". Wenn wir eine konkrete Zahl in den Vorschlag einbauen, um die Situation zu vereinfachen, würdest du mit Kontra abstimmen, MBxd1? Grüße, -- Toni   (Diskussion) 18:18, 23. Dez. 2016 (CET)Beantworten
Ich kann nicht nachvollziehen, warum eine einfache und naheliegende Zusatzfrage die Chancen verringern sollte. Es kann auch andersrum sein, weil man mit einer hier ausgehandelten Zahl möglicherweise nicht den Mehrheitswillen trifft. In Frage kämen aber wohl sowieso nur 6 oder 7 verbleibende Schiedsrichter. Dann würfelt eben was aus, wird schon passen. Aber bitte nicht noch zusätzlich über Neuwahlen abstimmen, das kann man getrost dem anderen Meinungsbild überlassen. MBxd1 (Diskussion) 19:40, 23. Dez. 2016 (CET)Beantworten
Zusatzfragen verringern die Chancen, weil jeder, der eine der Zahlen für grundsätzlich falsch hält, vorsichtshalber mit Nein stimmen würde. Und weil es immer Leute gibt, die die Verknüpfung der Fragen für nicht passend halten und deshalb die formale Gültigkeit ablehnen. Muss nicht so kommen, war aber schon häufig so. -- Perrak (Disk) 13:10, 24. Dez. 2016 (CET)Beantworten
So pauschal kann man das wohl nicht sagen. Da dürfte eine suboptimal gewählte feste Zahl die größere Beeinträchtigung sein. In ganz anderer Größenordnung liegt allerdings der umseitige Vorschlag, sich zuerst dafür zu entscheiden, dass was passiert, und dann erst für Nachwahl oder Neuwahl. Das sind zwei völlig unterschiedliche Vorschläge. Es wäre wohl besser, zuerst das andere Meinungsbild, das nur die Neuwahl kennt, gegen die Wand fahren zu lassen und dann hier nur noch über eine Option abstimmen zu lassen. MBxd1 (Diskussion) 21:16, 30. Dez. 2016 (CET)Beantworten

Rücktritte in der Nachwahlphase Bearbeiten

Zu klären wäre noch, was passiert, wenn es während eines laufenden Nachwahlverfahrens zu weiteren Rücktritten kommt. Wird dann die zusätzlich freiwerdende Position noch durch die laufende Wahl mitbesetzt oder nicht? Während der Nominierungsphase hielte ich es für unproblematisch, sie mitzubesetzen, in der eigentlichen Wahlphase nicht mehr. Der Satz „Die Zahl der gewählten Kandidaten hängt von der Zahl der vakanten SG-Plätze ab“ sollte also in „Die Zahl der gewählten Kandidaten hängt von der Zahl der zum Ende der Nominierungsphase vakanten SG-Plätze ab“ geändert werden. Oder, wenn man es inhaltlich anders regeln will, sollte jedenfalls der Zeitpunkt genannt werden, zu dem die Zahl der vakanten Plätze entscheidend ist. --Mark (Diskussion) 22:33, 15. Dez. 2016 (CET)Beantworten

  dafür Ich baue das Unterstrichene mal umseitig ein, genauso wie mein Unterstrichenes vom Abschnitt darunter. @Toni: Wenn Du’s nicht magst, nimm’s halt wieder ’raus :) Ich meine, das ist eine Verbesserung, Gunslinger Klönschnack 14:30, 16. Dez. 2016 (CET)Beantworten
@Gunslinger.1970: Danke für die beiden Präzisierungen! Viele Grüße, -- Toni (Diskussion) 18:57, 16. Dez. 2016 (CET)Beantworten

Amtszeit der neugewählten Schiedsrichter Bearbeiten

Unter Wikipedia:Schiedsgericht/Regeln#Wahltermine steht geschrieben (Hervorhebung von mir):

„Zu diesen Terminen werden jeweils fünf Schiedsrichter für ein Jahr gewählt. Sollte die Anzahl der Schiedsrichter, deren Amtszeit noch nicht endet, kleiner sein als fünf, dann werden entsprechend viele Schiedsrichter für ein halbes Jahr nachgewählt. Die Auszählung der Stimmen erfolgt so, dass die fünf Bestplatzierten jeweils für ein Jahr gewählt sind, die nachfolgenden für jeweils ein halbes Jahr.“

Das würde die Wahltermine nach Anwendung zerstreuen, was wohl kaum gewünscht ist. Daher schlage ich folgende Präzisierung vor: Beide Vorschläge werden um den Satz „Abweichend von den allgemeinen Regeln endet die Amtszeit der neugewählten Schiedsrichter zum übernächsten bzw. nächsten regulären Ende der SG-Amtsperiode.“ ergänzt. Kann man vielleicht noch besser formulieren… Da in den Vorschlägen explizit auf die allgemeinen Regeln hingewiesen wird, müssen auch die Abweichungen explizit aufgeführt werden. Gruß, der Gunslinger Klönschnack 10:15, 16. Dez. 2016 (CET)Beantworten

Hatte ich oben unter "Drei Vorschläge" bereits geschrieben. Meine Formulierung gefällt mir etwas besser als Deine, weil klar drinsteht, welche Gewählten bis zur übernächsten regulären Wahl drin sind. -- Perrak (Disk) 00:06, 19. Dez. 2016 (CET)Beantworten
Ist jetzt in Vorschlag 2 mit drin. Mir fällt aber keine nicht unhandlich komplizierte Formulierung für Vorschlag 1 ein, ich möchte da keinen Roman schreiben. Die Amtszeit der Neugewählten ist ja jeweils abhängig von der restlichen Amtszeit der Ausgeschiedenen. Das kann man sich ja jetzt schon dazudenken, nur ein griffiger Text fehlt mir noch. Vorschläge? Gunslinger Klönschnack 11:30, 19. Dez. 2016 (CET)Beantworten

Nachrücker ? Bearbeiten

Mit automatischen Nachwahlen hab ich so meine Probleme und für die derzeitige Wahlperiode ad hoc eine Neuregelung einführen geht IMHO überhaupt nicht.

Was man aber auf jeden Fall für zukünftige Wahlperioden beschliessen sollte: dass bei Rücktritt eines SG-Mitglieds der nächstplatzierte Kandidat der letzten SG-Wahl für die Periode bis zur nächsten Wahl nachrückt – sofern er bei der Wahl das nötige Quorum erreicht hatte. Also mehr pro- als kontra-Stimmen.

Was mir auch noch aufgefallen ist, dass es für SG-Kandidaten keine Mindestanszahl von Pros gibt wie bei Admins. --Heinrich Reuhl (Diskussion) 11:39, 16. Dez. 2016 (CET)Beantworten

Hallo Heinrich Reuhl, das ist generell ein überlegenswerter Gedanke, das Problem ist nur einfach, dass es für automatische Nachrücker bei Rücktritten einfach nicht genug Kandidaten gibt, die bei der vorherigen Wahl die Kriterien erfüllt haben. Bei den letzten vier Wahlen (habe gerade noch mal nachgeschaut) hätte es nur bei der vorletzten Wahl (also bei einer von vier Wahlen) zwei weitere Kandidaten gegeben, die diese Kriterien erfüllt hätten. Insofern ständen uns im aktuellen Fall mit einer solchen Regelung gar keine Nachrücker zur Verfügung, weil bei der letzten Wahl schlicht keine weiteren Kandidaten als die gewählten SG-Mitglieder die Kriterien erfüllt hätten. Damit ist der Vorschlag mangels zur Verfügung stehender weiterer Kandidaten auf absehbarer Zeit nicht praktikabel. Viele Grüße, -- Toni (Diskussion) 13:11, 17. Dez. 2016 (CET)Beantworten
Hallo Toni ich habe mir vor meinem obigen Beitrag,die SG-Wahlergebnisse angeschaut. Dass das aktuell nicht weiterhilft ist mir bewusst – und selbst wenn es weiter Personen gäbe, die das Stimmquorum gehabt hätten, wäre ich gegen ein Nachrücken in der momentanen Situation. Mein Vorschlag zielt darauf, dass man die aktuellen Probleme als Anless nehmen sollte, um für zukünftige Wahlperioden eine bessere Regelung als die derzeit geltende zu finden. Die derzeitige Situation dadurch heilen zu wollen, dass man mitten in einer Wahlperiode die Regeln ändert, delegitimiert das betroffen SG nur noch weiter. Ob wir ein paar Monate kein Schiedsgericht haben oder doch, ist meiner Auffassung nach nicht sonderlich wichtig. Die wahren Probleme des Projekts liegen nicht in irgendwelchen Gremien uder Funktionen mit erweiterten Rechten sowie deren Wahlmodus, sodern im alltäglichen Handeln der WP-Autoren im Umgang miteinender, in der(Un-)fähigkeit mit Kritik umgehen zu können, in der (Un-)fähigkeit trotz kontroverser Standpunkte gemeinsam an einem Ziel zu arbeiten. Ich selber habe da leider auch keine Lösungen anzubieten, ausser zu versuchen, mich persönlich unter Kontrolle zu halten und bevor ich hier etwas poste, wofür ich mich morgen entschuldigen müsste, lieber den Rechner auszumachen. --Heinrich Reuhl (Diskussion) 14:17, 17. Dez. 2016 (CET)Beantworten
Denoch halte ich die Idee von Nachrückern für deutlich einfacher, schneller und somit besser als Nachwahlen. Wir sollten statt dessen, das Konzept des Nachrückers in die regulären Wahlen einbauen, und gegebenen Falls dort die Kritärien anpassen, falls nicht genug Nachrücker entstehen sollten. --Aineias © 21:53, 21. Dez. 2016 (CET)Beantworten
Sehe ich auch so, in jedem Parlament gibt es Nachrücker. Daher wäre hier zu prüfen, wer denn bei der letzten Wahl hinter den Gewählten die nächsthöhere Zahl an Stimmen erhalten hat. Dieser wäre erster Nachrücker, der mit den zweitmeisten nichtgewählten der nächste usw. Desweiteren wäre festzulegen, ab welcher Anzahl generell ein nicht mehr arbeitsfähiges Gremium vorliegt. --DonPedro71 (Diskussion) 16:04, 27. Dez. 2016 (CET)Beantworten

@Heinrich, Aineias, DonPedro & all: Nochmal, da sich den Diskussionsverlauf anscheinend niemand durchliest: Ja, das Nachrücker-Prinzip würde komfortabler und ohne Zusatzwahl funktionieren, der entscheidende Haken ist jedoch, dass oft keine entsprechenden Nachrücker zur Verfügung stehen. Nur bei einer der letzten vier Wahlen gab es Kandidaten, die die Wahlkriterien erfüllt hätten; im aktuellen Fall stünden uns mit einer solchen Regelung gar keine Nachrücker zur Verfügung. Insofern bringt eine Nachrücker-Regelung nichts, wenn sie nicht anwendbar ist. Und noch ein Nachteil: Nachrücker haben aufgrund ihrer hinteren Platzierung (ab Platz 6) oft nur eine geringe Positive-Stimmen-Differenz. Wollen wir wirklich Benutzer als Schiedsrichter, die z.B. nur eine Differenz von +4 haben, also z.B. 84 Pro-Stimmen bei 80 Kontra-Stimmen? Sind bei 80 Kontra-Stimmen nicht auch Zweifel an der Eignung des Benutzers als Schiedsrichter berechtigt? Grüße, -- Toni   (Diskussion) 16:32, 27. Dez. 2016 (CET)Beantworten

@Toni: Da hast du Recht, ich habe gestern mal die letzten Wahlen durchgesehen, da sieht es wirklich sehr dünn aus - scheint also auch kein so beliebter Job zu sein bzw. viele Kandidaten wurden in den letzten Wahlen relativ "abgewatscht" (warum auch immer). Aber dennoch wäre eine Nachrückerregelung meine bevorzugte Regel. Denn was bei vorgezogenen Neuwahlen passieren kann, das haben uns Staaten wie Italien und Spanien jahrzehntelang mit ihren Parlamenten demonstriert: Man kann sich nicht einigen, dann wählt man einfach neu... Ergebnis: Jahrelanger Stillstand, weil kein Gremium so lange im Amt war, um irgendwelche Entscheidungen vorzubereiten und abzustimmen. Also wohl keine gute Lösung... Und das Nachrückerprinzip funktioniert in den kommunalen Gremien hervorragend. Bzgl. deinem letzten Satz: Doch auch +4 ist eine demokratische Legitimation! Wenn jemand eine Stichwahl mit 50,01% der Stimmen gewinnt, ist er demokratisch gewählt. Also 84:80 ist zwar kein Traumergebnis, aber es stimmten mehr Benutzer für als gegen den Kandidaten, demnach wäre er gewählt. Aber wir haben ja eh keine Nachrücker, also ist es müsig, drüber zu diskutieren. Dann brauchen wir halt ne andere Lösung á la Espana oder Italia :-) --DonPedro71 (Diskussion) 17:33, 28. Dez. 2016 (CET)Beantworten
@Toni: Die Tatsache, dass bei den letzten Wahlen keine oder nicht genügend Nachrücker zur Verfügung gestanden hätten, hindert einen doch nicht, eine abgestufte Regelung als Vorschlag 1 einzuführen: Bei Ausscheiden erst Nachrücker; falls nicht genügend Nachrücker, entsprechende Nachwahlen. Und eine geringe Pro-Contra-Differenz von z. B. +4 verhindert ja auch bei den regulären Wahlen bislang nicht, dass ein Kandidat SG-Mitglied wird, wenn er damit unter den oberen 5 Plätzen landet. --AchimP (Diskussion) 12:44, 13. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Neuwahl auf Wunsch des SG Bearbeiten

Mir kam gerade die Idee, dass die (verbleibenden) Schiedsrichter doch auch intern darüber abstimmen könnten, ob Sie das SG für arbeitsunfähig halten und es dann neugewählt wird. – KPFC💬 00:08, 23. Dez. 2016 (CET)Beantworten

Ich kann mir aber gut vorstellen, dass die eine Nachwahl wollen. Schließlich gibt es bei 3 der 4 Schiedsrichter so weit ich weiß, keine Aufforderungen, zurückzutreten. –Tesser4D (Diskussion) 10:42, 23. Dez. 2016 (CET)Beantworten
Kann ich mir nicht so gut vorstellen, da man durch eine Nachwahl niemanden abwählen kann (wobei man natürlich auch die Möglichkeit kreieren könnte, dass Schiedsrichter andere Mitglieder ausscheiden lassen können, was hier aber bisher nicht zur Diskussion stand). – KPFC💬 15:22, 23. Dez. 2016 (CET)Beantworten
Warum sollte eine interne Abstimmung im SG die per MB beschlossenen Regeln aushebeln können? -- Perrak (Disk) 18:00, 23. Dez. 2016 (CET)Beantworten
Wie Perrak. Wir können jedereit intern befinden, dass wir uns auflösen wollen, nur muss erstens immer noch jeder selbst zurücktreten und zweitens führt ein geschlossener Rücktritt keineswegs in vorgezogene Neuwahlen. Es gibt dafür momentan keinerlei Grundlage. … «« Man77 »» (A) wie Autor 10:49, 26. Dez. 2016 (CET)Beantworten
Ich führe da mal den Gedanken von eins weiter oben Nachrücker weiter: Eigentlich ist es doch egal, ob ein Mtglied des Gremiums aus äußeren Gründen (z.B. längere Krankheit, usw.) ausscheidet oder aus eigenem Willen zurücktritt. Das Resultat ist dasselbe: Er steht dem Gremium nicht mehr zur Verfügung. Dann könnte das Gremium bis zum nächsten regulären Wahltermin mit Nachrückern aufgefüllt werden. Stehen nicht genügend Nachrücker zur Verfügung, dann wäre das Gremium mit der verbleibenden Anzahl an Mitgliedern solange handlungsfähig, bis eine Mindestanzahl an SG-Mitgliedern unterschritten wäre. Da es eine solche Mindestanzahl nicht gibt (oder doch?), bestünde das SG bis zur nächsten regulären Wahl aus den verbleibenden Mitgliedern. Außer es gäbe eine Mindestanzahl, dann wäre eine Neuwahl bei Unterschreiten dieser Mindestanzahl anzusetzen. Hierfür wäre dann ein Termin festzulegen, der eine bestimmte Frist für die Neubewerbungen enthalten müsste. Dies wäre imho ein gangbarer und sauberer Weg. Neuwahl auf Wunsch des Gremiums selbst kenn ich im RL so nicht. --DonPedro71 (Diskussion) 16:19, 27. Dez. 2016 (CET)Beantworten
Sorry, aber hast Du die umseitigen Vorschläge überhaupt gelesen? Natürlich gibt es eine Mindestzahl, die liegt bei fünf, da das SG nur Anfragen bearbeitet (bearbeiten darf), die von mindestens fünf Mitgliedern des SG angenommen wurden.
Die Möglichkeit des Nachrückens zu schaffen klingt zwar grundsätzlich sinnvoll, hätte aber bei der jetzigen Krise nichts genutzt, da niemand die erforderliche Stimmenzahl erhalten hat. Bei anderen Wahlen, wo es potentielle Nachrücker gegeben hätte, hätte es diese möglicherweise nicht gegeben, wenn es eine Nachrückerregel gegeben hätte: Ohne diese Regel brauche ich nicht gegen den abgeschlagenen sechsten Bewerber zu stimmen, wenn ich in keinesfalls als SG-Mitglied will. Mit der Nachrückerregel schon. -- Perrak (Disk) 23:05, 27. Dez. 2016 (CET)Beantworten

Wann starten? Bearbeiten

Nachdem die 10 Unterstüzterstimmten nun da sind: Wann ungefähr soll das MB starten? Für nebenan plane ich einen relativ zügigen start, so ab dem 7. Januar bis etwa 21. Januar. (Verschiebung möglich) Dann sollten alle wieder aus dem Urlaub zurück sein. --DWI (Diskussion) 15:31, 29. Dez. 2016 (CET)Beantworten

Ich fände einen zügigen Start auch gut. Meinetwegen könnte es gleichzeitig mit dem MB „nebenan“ laufen. -- UKoch (Diskussion) 19:49, 1. Jan. 2017 (CET)Beantworten
Nun, ich würde auch einen zügigen, jedoch nicht vorschnellen Start bevorzugen. Das Problem ist, dass (wie es Man77 oben nochmal angemahnt hat) es noch offene Fragen bzgl. der praktischen Durchführung von Vorschlag 2 (Neuwahl) gibt. Solange die nicht geklärt sind, kann man das MB nicht in dieser Form starten lassen. Man könnte das MB natürlich auch ohne Vorschlag 2 starten lassen, die Frage ist jedoch, ob es dann nicht auf mehr Ablehnung stößt, weil vielleicht viele doch die Neuwahl-Option bevorzugen. Und „mehr Ablehnung“ kann man sich in einem MB, das sowieso eine Zweidrittelmehrheit braucht, kaum leisten. Daher freue ich mich nach wie vor über konkrete Vorschläge, die das MB voranbringen, von denen es bisher noch kaum welche gab. Grüße, -- Toni   (Diskussion) 19:55, 1. Jan. 2017 (CET)Beantworten
Meines Erachtens müsste halt irgendein Passus rein, der das Ende des SG-Mandats der „zwangsausgeschiedenen“ Mitglieder festlegt. Wenn die Community wünscht, dass das SG seine Infrastruktur weiter behalten und pflegen kann, sollte dieser Punkt so gewählt werden, dass die ausscheidenden zumindest noch den Zugang für die reinkommenden Mitglieder einrichten können, das heißt bei Veröffentlichung des SG-Wahlergebnisses + X. Ansonsten scheint mir das MB ausgegoren zu sein. … «« Man77 »» (A) wie Autor 21:01, 1. Jan. 2017 (CET)Beantworten
@Man77: Habe gerade eingefügt: Um eine Einführung der neu gewählten Schiedsrichter und die Übergabe des SG-Wikis an diese zu ermöglichen, verbleiben die ausscheidenden Schiedsrichter bis eine Woche nach Ende der SG-Wahl im Amt. Ist das so okay oder fehlt da etwas? Ansonsten könnte man (@Gunslinger) den Start für den 7. Januar ansetzen. Grüße, -- Toni   (Diskussion) 22:40, 1. Jan. 2017 (CET)Beantworten
Ich hab sowas beim anderen Meinungsbild schon geschrieben: Die Alten sollten von den Neuen nach der Übergabe entlassen werden. Wenn man eine feste Anzahl an Tagen reinschreibt, dann schlägt irgendwann Murphy zu und Terminkonflikte verhindern eine Übergabe. --Wurgl (Diskussion) 21:11, 1. Jan. 2017 (CET)Beantworten
Ich fände es richtig, die beiden MB gleichzeitig zu starten: Das nebenan ist ja eher ein Ad-Hoc-MB für einmalige Verwendung, das eine sofortige Lösung für das aktuelle Problem sucht, und (hoffentlich) keine Lex Magister anstrebt. Dieses MB ist für die dauerhafte Lösung ähnlicher Probleme geeignet. Soll die Community entscheiden, wie es weitergeht… Die Ankündigung könnte sofort passieren, sofern Toni und DWI einverstanden sind; den fehlenden Übergabe-Passus kann man wohl in einer Woche einarbeiten, bevor es losgeht. Gruß, der Gunslinger Klönschnack 22:30, 1. Jan. 2017 (CET)Beantworten
Wollt Ihr die Neuwahl-Option nicht doch lieber den Chaoten im anderen Meinungsbild überlassen? Die beiden Vorschläge sind so unterschiedlich, eigentlich schon gegensätzlich, dass man dem Vorschlag als ganzes gar nicht zustimmen kann. Wer Nachwahlen will, wird einer Neuwahl kaum zustimmen können. MBxd1 (Diskussion) 21:06, 2. Jan. 2017 (CET)Beantworten
Bitte lese dir die Vorderseite nochmal richtig durch. Es gibt keinen "Vorschlag als ganzes", sondern zwei verschiedene Vorschläge, die unabhängig voneinander sind. Grüße, -- Toni (Diskussion) 22:19, 2. Jan. 2017 (CET)Beantworten
Willst Du mich verarschen? Was ist denn wohl "Abstimmungsschritt 1: Generelle Einführung"? Es ist eine pauschale Annahme oder Ablehnung einer Änderung, die erst im zweiten Schritt bestimmt wird, wobei dort zwei völlig gegensätzliche Vorschläge zur Wahl stehen. So was kann man machen, wenn es nur um ein kleines Detail geht, bei dem man annehmen kann, dass die meisten Leute auch dann zustimmen, wenn die Detailfrage nicht im eigenen Sinne entschieden wird. Es geht hier um die Frage, ob Schiedsgerichtsmitglieder eine Neuwahl des ganzen Schiedsgerichts erzwingen können oder nicht. Das ist ein so fundamentaler Unterschied, dass man das nicht in einer Zusatzfrage versenken kann. So bleibt nur, für formal ungültig zu stimmen. Ich bin mir nur nicht sicher, ob hier einfach nur Unfähigkeit seitens der Initiatoren vorliegt oder ob es ein Vehikel sein soll, ein ganz bestimmtes Mitglied des Schiedsgerichts rauszukegeln, während die anderen sich dann gleich wieder zur Wahl stellen können. MBxd1 (Diskussion) 19:08, 3. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Überarbeitung des Abstimmungsmodus Bearbeiten

@Toni Müller: Wo MBxd1 recht hat, hat er recht. Läge die „falsche“ Option vorne, müßte ich meine „generelle“ Stimme wieder streichen, um Schlimmes zu verhindern. Wir haben jetzt zwei Möglichkeiten:
  • DWI den Vortritt lassen und – falls sein Ad-Hoc-MB keine Mehrheit findet – die Neuwahl-Option fallenlassen.
Wäre IMHO etwas feige…
  • Schnell starten, aber die Abstimmoptionen anders sortieren:
    • Nachwahl Pro/Kontra/Enthaltung
    • Neuwahl Pro/Kontra/Enthaltung
Wer generell dagegen ist, muß dann eben zweimal Kontra stimmen. Kommen beide Vorschläge über 50% (das sollte doch genügen, oder?), ist derjenige angenommen, der die höhere Quote hat. Die Abstimmenden sind aufgefordert, zu beiden Vorschlägen Stellung zu nehmen.
Die zweite Möglichkeit ist sauberer, würde aber wohl nicht mit 2/3-Mehrheit funktionieren. Die ist m.E. bei einer Ergänzung eines bestehenden Verfahrens aber auch nicht nötig. Oder? Gruß, der Gunslinger Klönschnack 20:41, 3. Jan. 2017 (CET)Beantworten
Natürlich braucht man hier ne 2/3-Mehrheit.
Dieses MB von Toni ist mal wieder formal und inhaltlich vermurst. Das Problem ist, dass insgesamt drei Möglichkeiten zur Wahl stehen (status quo, Teilneuwahlen und Gesamtneuwahlen) und man erst für Neuwahlen abstimmt, dann für die Frage, was neugewählt werden soll. Gesamtneuwahlen halte ich aus bestimmten Gründen für die schlechteste Option, man kann aber nicht entsprechend mit "Teilneuwahlen > status quo > Gesamtneuwahlen" abstimmen. Dadurch ergibt sich die Möglichkeit eines negativen Stimmgewichts (ähnlich wie bei den anderen MBs). Formal werd ich wieder mit Nein stimmen.--Kabob (Diskussion) 20:52, 3. Jan. 2017 (CET)Beantworten
Ja, ohne Zweidrittelmehrheit geht hier gar nichts. Der Vorschlag von Gunslinger ist machbar. Zuvor hatte mich beim Gedanken an diese Option irritiert, dass der Fall eintreten kann, das beide angenommen werden. Dann einfach die höhere Zustimmung gewinnen zu lassen, wäre eine gute Lösung. Man kann das so machen, auch mit Zweidrittelmehrheit. Taktisches Abstimmen kann auch da eine Rolle spielen, wenn für jemanden beide Vorschläge akzeptabel sind, aber die zweite Wahl vorn liegt. Es wäre aber immer noch klar besser als der derzeitige Vorschlag.
Ich möchte trotzdem noch mal nachdrücklich empfehlen, dieses Meinungsbild als seriöse und pragmatische Alternative zum anderen Meinungsbild zu positionieren. Ja, ich weiß, die beiden Neuwahloptionen sind nicht identisch, weil eins eine einmalige Aktion wird und das andere eine Standardregel. Seriös und pragmatisch, vielleicht auch konservativ, wäre die Beschränkung auf die Nachwahl der fehlenden Schiedsrichter. Das ist eine notwendige und vermittelbare Maßnahme, die (im Gegensatz zum anderen Vorschlag) in keiner Weise politisch anrüchig sein kann, weil sie einfach nur das aktuelle Problem löst und keinen "Neuanfang" für das Schiedsgericht aufbauen will. Eigentlich müsste man die Neuwahl als Notlösung doch noch mit einbauen, nämlich für den Wahl, dass trotz Nachwahl keine Entscheidungsfähigkeit des Schiedsgerichts herbeigeführt werden kann. Das würde aber zu komplex werden, auch wenn ich diesen Fall gerade derzeit durchaus für möglich halte. Schließlich waren die akzeptierten Kandidaten immer knapp, und die zurückgetretenen Schiedsrichter werden bei einer Nachwahl sehr wahrscheinlich nicht antreten. Für eine perfektionierte Variante kann man das einbauen, möglicherweise ist es jetzt aber wichtig, als erstes zu starten. Das erststartende Meinungsbild dürfte bessere Chancen haben. MBxd1 (Diskussion) 21:23, 3. Jan. 2017 (CET)Beantworten
Eigentlich hab ich mich mit Toni darauf geeinigt dass wir gleichzeitig starten [1] --DWI (Diskussion) 21:31, 3. Jan. 2017 (CET)Beantworten
Das dort eingetragene Datum ist allerdings nicht haltbar, weil die Ankündigung mindestens eine Woche vorher erfolgen muss - also nicht erst 5 Tage vorher. Natürlich ist das Datum im Meinungsbild selbst maßgebend. MBxd1 (Diskussion) 23:55, 3. Jan. 2017 (CET)Beantworten
@Der-Wir-Ing: Da ich das Startdatum am 2. Januar eingetragen habe und eine 7-Tage-Frist eingehalten werden muss: Montag oder Dienstag morgens/mittags/abends? Grüße, -- Toni (Diskussion) 11:32, 4. Jan. 2017 (CET)Beantworten
Hallo @MBxd1: Entschuldige bitte, jetzt verstehe ich, was du meintest. Ja, ich finde deinen Standpunkt nachvollziehbar. Danke, dass du das hier ansprichst und das MB nicht vor die Wand laufen lässt. Also, dann werden wir den Abstimmungsvorgang in a) "Nachwahl (Pro/Kontra/Enthaltung)" und b) "Neuwahl (Pro/Kontra/Enthaltung)" umändern, jeweils Zweidrittelmehrheit notwendig, der Vorschlag mit der höheren Mehrheit ist angenommen. Hat jemand Einwände? Grüße, -- Toni (Diskussion) 21:41, 3. Jan. 2017 (CET)Beantworten
Ja, noch immer sind Verzerrungen möglich. Wenn ich die Präferenz status>Nachwahl>Neuwahl habe, werde ich uU bei Nachwahl abstimmen, damit sich diese Option gegen Neuwahl durchsetzt. Mit anderen Worten: Obwohl ich eigentlich kontra bin, stimme ich mit pro ab. Oder andersrum: Nehmen wir an, 2/3 sind für Neuwahl>Nachwahl>status, stimmen also zweimal für pro. 1/3 ist für status quo, will aber auf jeden Fall Option Neuwahl verhindern, stimmt daher bei Nachwahl für pro. Es setzt sich die Option Nachwahl durch. Dann wird ein neues MB gestartet, das nur die Option Neuwahl hat. Es wird mit 2/3-Mehrheit angenommen.
Wie gesagt, es ist selten leicht, einen vernünftigen Abstimmungsmodus mit mehr als zwei Abstimmungsmöglichkeiten zu finden. --Kabob (Diskussion) 08:28, 4. Jan. 2017 (CET)Beantworten
Hallo Kabob, vielleicht liegt es daran, dass ich heute morgen noch nicht ganz auf der Höhe bin, aber das verstehe ich jetzt ehrlich gesagt nicht. Wenn ich für den Status quo bin, stimme ich sowohl bei Nachwahl als auch bei Neuwahl mit Kontra, wenn ich für einen der beiden Vorschläge bin oder sogar mit beiden Vorschlägen leben kann, gebe ich an der entsprechenden Stelle eine/zwei Pro-Stimme(n) ab. Man kann mit keinem Wahlmodus verhindern, dass Leute aus taktischen Gründen Prostimmen vergeben, obwohl sie gegen einen Vorschlag sind oder Kontrastimmen vergeben, obwohl sie für einen Vorschlag sind. Grüße, -- Toni (Diskussion) 11:32, 4. Jan. 2017 (CET)Beantworten
Keine Einwände von mir, mit welcher Mehrheit auch immer. Versaubeutelt es bloß nicht, ich bin jetzt zwei Tage offline ;-) Gunslinger Klönschnack 09:02, 4. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Hallo zusammen, schaut nach dieser Änderung (Überarbeitung des Abstimmungsmodus infolge dieser Diskussion) nochmal bitte über das MB drüber, wo noch Verbesserungsbedarf besteht und was noch bis zum Abstimmungsbeginn angepasst werden müsste. Ein Ping noch mal an die Unterstützer und Diskussionsteilnehmer: @MBxd1, Kabob, Gunslinger.1970, Man77, Der-Wir-Ing:, @Liberaler Humanist, Septembermorgen, Coffins, UKoch, Yanikor:, @Bunnyfrosch, Pass3456, Freddy2001: Ich bedanke mich im Voraus für Rückmeldungen zum MB und eure Mithilfe. Viele Grüße, -- Toni (Diskussion) 12:00, 4. Jan. 2017 (CET)Beantworten

 Ok Gunslinger Klönschnack 13:24, 4. Jan. 2017 (CET)Beantworten
Aus meiner Sicht auch ok. --Septembermorgen (Diskussion) 13:44, 4. Jan. 2017 (CET)Beantworten
  • Anmerkung ich finde die einschränkung, dass nur eine stimme abgeben werden kann, nicht sinnvoll. ziel des meinungsbildes ist es einen änderungsvorschlag der mindestens 2/3 erreicht und ggf. die meisten stimmen hat, zu erlassen. auf der anderen seite kann gegen jede option votiert werden, was die gegner einer solchen regelung beruhigen sollte. auf der anderen seite, steht aber das ziel eine 2/3-unterstützte-regelung zu erzielen. und da ich mir durchaus vorstellen kann, dass es nutzer gibt, die beide optionen, ohne emotion unterstützen würden, da es ihnen nur um eine sinnvolle regelung für solche szenarien geht, wäre es sinnvoll, diese leute, ergebnisorientiert, nicht vor eine entweder oder wahl zu stellen, sondern hier einfach zwei stimmen (eine für jede option) zu zulassen. für den unwahrscheinlichen fall, dass am ende der laufzeit, 2x 2/3-mehrheit erlangt wurde, kann eine regelung eine verlängerung des meinungsbildes um eine woche zulassen. as my few words Bunnyfrosch 15:42, 4. Jan. 2017 (CET)Beantworten
Info: „Jeder allgemein stimmberechtigte Benutzer hat in beiden Abstimmungsschritten jeweils eine Stimme und kann jeweils mit „Pro“, „Kontra“ oder „Enthaltung“ abstimmen.“ Man kann zweimal mit Pro stimmen. --Kabob (Diskussion) 15:54, 4. Jan. 2017 (CET)Beantworten
Hallo Bunnyfrosch, siehe den Hinweis von Kabob, ich habe sicherheitshalber statt "eine" lieber "jeweils" kursiv gesetzt, das hat vorher vielleicht verwirrt. Grüße, -- Toni (Diskussion) 19:45, 4. Jan. 2017 (CET)Beantworten
(BK)@Toni: „Man kann mit keinem Wahlmodus verhindern, dass Leute aus taktischen Gründen Prostimmen vergeben, obwohl sie gegen einen Vorschlag sind oder Kontrastimmen vergeben, obwohl sie für einen Vorschlag sind.“ Das ist so iA falsch. Man muss nur entsprechend komplexe Abstimmungsvorgänge finden, wenn man mehrere Vorschläge zur Wahl stellt (was wie schon gesagt aber meist problematisch ist), zB die Schulze-Methode. Eine Wahl, die ohne Not Wähler bevorzugt, die entgegen ihren Ansichten abstimmen, ist formal abzulehnen.
Ich würde die Option Neuwahl komplett rauslassen, denn zum einen verlieren gewählte SR durch vollständige Neuwahlen ihr Amt, obwohl sie nicht notwendiger Fehler gemacht haben. Zum anderen ist das Problem, dass sich schon jetzt zu wenig User finden lassen, die den Job machen möchten und zusätzlich noch halbwegs das Vertrauen der Community besitzen, und das wird auch sonst in der Regel der Fall sein, wenn #SG<5. Eine Wahl, die alle 10 Stellen neu besetzt, wird bei vorliegendem Personalmangel das Vertrauen in die Institution eher mindern. Sinnvoller wäre es da, nur so viele Stellen zu besetzen, dass das SG wieder formal handlungsfähig ist, also in diesem Fall eine. --Kabob (Diskussion) 15:50, 4. Jan. 2017 (CET)Beantworten
Mit der Schulze-Methode ist nix auszurichten, die würde nicht akzeptiert werden. Man kann es so starten, allerdings nicht zum angegebenen Datum, weil es zu spät im Meinungsbild eingetragen wurde und zudem danach noch wesentlich verändert wurde. Ich bleibe aber bei meiner Empfehlung, die Neuwahl ganz wegzulassen. MBxd1 (Diskussion) 13:47, 5. Jan. 2017 (CET)Beantworten
Wurden die notwendigen zehn Stimmen erreicht, kann die Startzeit des Meinungsbildes vom Initiator [...] festgelegt werden. Die Abstimmungsphase sollte nicht weniger als eine Woche nach Festlegung des Termins beginnen. "sollte" ist eine Auffallend weiche Wortwahl, schon gegenüber dem im Wikiversum üblichen "soll", und vor allem gegenüber den sonstigen Regeln zu MBs: "...darf erst dann gestartet werden, wenn...", "Diese Benutzer müssen...", "Wurden die notwendigen zehn Stimmen erreicht, kann...", "...unter die Mindestzahl von zehn Stimmen, darf das Meinungsbild nicht...", "Die Teilnehmer müssen allein anhand des Abstimmungstexts...", "Modalitäten der Auswertung müssen..." --DWI (Diskussion) 14:25, 5. Jan. 2017 (CET)Beantworten
Die Einhaltung der Wochenfrist ist Pflicht. Bitte akzeptiert das, sonst gibt es gleich den nächsten Stunk um ein ungültiges Meinungsbild. Und zwar ganz ohne Not. Die Frist beginnt mit der gültigen Eintragung. Wenn Ihr es jetzt korrekt macht, ist der 11. der erstmögliche Termin. MBxd1 (Diskussion) 14:31, 5. Jan. 2017 (CET)Beantworten
Wieso am 11.? Wenn wir doch beide am 2. den Start eingetragen haben [2], [3], geht es doch schon am 9., oder? Grüße, -- Toni (Diskussion) 14:42, 5. Jan. 2017 (CET)Beantworten
Der umseitige Text wurde heute das letzte Mal geändert. Normalerweise sollte nach der letzten solchen Änderung eine Woche Zeit sein, dass alle Unterstützer Gelegenheit haben, sich die Änderungen anzuschauen, um zu entscheiden, ob sie ihre Unterstützung aufrecht erhalten oder nicht.
Da es sich um eine "soll"-Vorschrift handelt, kann man davon natürlich abweichen. Wenn man das tut, sollte man aber einkalkulieren, dass das zusätzliche Ablehnungen grundsätzlicher Natur provoziert. Sinnvoll ist es daher nicht, wenn es nicht aus irgendwelchen Gründen sehr dringlich ist, dass das MB zum ursprünglich geplanten Termin startet -- Perrak (Disk) 23:22, 5. Jan. 2017 (CET)Beantworten
Gut, dann würde ich eine Laufzeit vom 14.-29.01.17, 8 Uhr vorschlagen. Info @Der-Wir-Ing: Grüße, -- Toni (Diskussion) 23:27, 5. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Ich bin mit der Neufassung des Abstimmungsmodus einverstanden und denke, die beiden MB sollten gleichzeitig starten. -- UKoch (Diskussion) 23:34, 7. Jan. 2017 (CET)Beantworten

+1. Beide MBs am Samstag zu starten wäre ohnehin arbeitnehmerfreundlicher. --Pass3456 (Diskussion) 12:13, 8. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Beginn Amtszeit neue und Ende Amtszeit alte SG-Mitglieder Bearbeiten

Hallo,
da die Vorschläge sich jeweils auf die allgemeinen Regeln beziehen, beginnt die Amtszeit neu gewählter Mitglieder des SG jeweils am 1. des der Wahl folgenden Monats. Im Extremfall kann das vier Wochen nach Ende der Wahl sein. Es wäre daher sinnvoll, für das Ende der Amtszeit der ausscheidenden SG-Mitglieder einen Termin vorzuschreiben, insbesondere bei Vorschlag 2. Wie wäre es mit "14 Tage nach Beginn der Amtszeit der neu gewählten Mitglieder des SG"? Das sollte selbst im Falle von Ferien oder ähnlichem eine reguläre Übergabe von SG-Wiki und Mailinglist ermöglichen. -- Perrak (Disk) 17:00, 2. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Hallo Perrak, danke für deinen Hinweis! Darfst du gerne auf der Vorderseite anpassen, ansonsten kann ich das erst morgen machen, da ich gerade nur am Handy bin. Grüße, -- Toni (Diskussion) 22:22, 2. Jan. 2017 (CET)Beantworten
Soeben entsprechend angepasst, danke an Perrak! So ok? Viele Grüße, -- Toni (Diskussion) 15:32, 3. Jan. 2017 (CET)Beantworten
Klingt gut, Aus rein lautlichen Gründen würde ich noch ein Fugen-s einfügen, also Schiedsgerichtswahl. Ist aber Geschmackssache. -- Perrak (Disk) 20:18, 3. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Rückfrage an die aktuellen Schiedsrichter Bearbeiten

Um mal die zu fragen, die von dieser Regelung direkt betroffen wären: @Ali1610, Freddy2001, MAGISTER, Man77: Wie steht ihr zu den Vorschlägen dieses MBs? Findet ihr das so ok? Was muss evtl. noch angepasst oder ergänzt werden? Danke im Voraus für eure Rückmeldungen! Viele Grüße, -- Toni (Diskussion) 15:28, 3. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Prinzipiell finde ich es in Ordnung, dass die Community über eine generell anwendbare Lösung für ein definiertes Szenario "SG ist nicht arbeitsfähig" abstimmt.
Nachwahlen sehe ich nicht dramatisch. Die Frage ist in meinen Augen eher, ob es genug Kandidaten geben wird, die eine Chance haben auch gewählt zu werden, gerade in der Situation, wie wir sie haben.
Neuwahlen und damit einhergehend Mandatsentziehungen finde ich mal aus Sicht eines vielleicht Betroffenen nicht wirklich super, und ganz allgemein sehe ich da einen drohenden Dammbruch, den ich nicht im Entferntesten haben möchte. (Und theoretisch kann das SG auch arbeitsunfähig werden, weil bei einem SG-Treffen sieben SGler vom Hotelkoch vergiftet werden. Es ist nicht so, dass dem definierten Szenario ein Konflikt zugrunde liegen muss, der durch Mandatsentzug aus dem SG entfernt wird.) … «« Man77 »» (A) wie Autor 19:39, 3. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Ab wann genau ist das SG arbeitsunfähig? Bearbeiten

@Toni Müller:Gerade hab ich noch ein Detail geändert [4]. Auch nach einer Neuwahl könnte das SG aus weniger als 5 Mitgliedern bestehen, aber ist es auch dann sinnvoll sofort nochmal zu wählen? Vielleicht ist die Community geneigt umstrittenen Kandidaten dann doch eine Chance zu geben, vielleicht auch nicht.

Was aber geklärt werden sollte: Ab wann genau ist das SG arbeitsunfähig? Sobald derjenige Schiedsrichter bei dessen Auscheiden weniger als 5 SR im SG vorhanden sind,

a)seinen Rücktritt erklärt. (Difflinkt, hier oder auf meta)
b)nachdem ihm die SG-A, Signatur entzogen wurde,
c)wenn er auf der Schiedsgericht-Seite ausgetragen wurde
...

Vor allem ist zu bedenken, dass diese Ereignisse an verschiedenen Tagen stattfinden können und davon die Wahl abhängt.

Weitere Frage: Kann man vom Rücktritt nochmal zurücktreten? (Vorschlag: 24 Stunden lang, oder bis zu Beginn der Kandidaturphase) --DWI (Diskussion) 16:59, 3. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Das SG ist mE arbeitsunfähig, wenn nur noch weniger als 5 Benutzer die SGA-Rechte besitzen, d.h. mit dem Rechteenzug des fünftletzten SG-Mitglieds. -- Toni (Diskussion) 17:27, 3. Jan. 2017 (CET)Beantworten
Ich persönlich würde den Zeitpunkt der Rücktrittserklärung nehmen. Theoretisch könnte ja sogar der Fall eintreten, dass einige SR zurücktreten aber der Rechteentzug auf meta wird verschleppt. --DWI (Diskussion) 18:59, 3. Jan. 2017 (CET)Beantworten
@Man77: Entschuldige bitte, dass ich dich so oft anpinge, aber könntest du bitte noch einmal helfen? Danke im Voraus, -- Toni (Diskussion) 21:43, 3. Jan. 2017 (CET)Beantworten
ad Meta: Der Rechteentzug ging jetzt immer äußerst unkompliziert, ziemlich zügig und ohne Nachfragen.
Für mich ist der Rücktritt erfolgt, wenn er öffentlich mitgeteilt wurde, aber mehr als "endet bei Rücktritt" in den SG-Regeln gibt es nicht. Ist diskutabel. Variante b) von oben gefällt mir weniger, weil das eine reine Spielerei ist. Bei c) stellt sich die Frage, wer denn eigentlich auf welcher Basis austragen dürfen soll, wenn das denn eine besondere Bedeutung bekäme. Prinzipiell ist auch der Rechteentzug auf Meta kein wirklich passender Bezugspunkt: Erstens sind nicht alle ausscheidenden Schiedsrichter zu entknopfen, zweitens sind Adminrechte nur eine Begleiterscheinung, nicht aber die Insignien des SG-Mandats. b), c) und auch der Rechteentzug können mindestens so gut auch als Folgen des Rücktritts gesehen werden. … «« Man77 »» (A) wie Autor 21:57, 3. Jan. 2017 (CET)Beantworten
Also eine Woche ab dem Zeitpunkt der Rücktrittserklärung. Ich gehe davon aus, dass es nicht möglich ist, eine Woche später, wenn die Nominierungsphase begonnen hat, wieder vom Rücktritt zurückzutreten? -- Toni (Diskussion) 22:08, 3. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Ah, noch was: Wann genau beginnt die Kandidaturphase: "nach einer Woche" heißt es.

nach minutengenau einer Woche
oder am Morgen des achten Tages (dann sind sieben Tage vorbei)

Auf der SG-Seite heißt es "Jeder nach obigen Kriterien wahlberechtigte Benutzer kann für das Schiedsgericht bis zum 7. Tag um 23 Uhr des Abstimmungsmonats kandidieren." Hier auf der Vorderseite steht nur was von 7 Tagen dauernde Kandidaturphase. --DWI (Diskussion) 19:04, 3. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Hier würde ich eindeutig b) sagen, wenn auch am Morgen des siebten Tages. Bsp: Rücktritt an einem Montag -> Nominierungsphase beginnt eine Woche später ebenfalls am Montag. -- Toni (Diskussion) 22:08, 3. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Mehrheit: Fast alle bisherigen MBs zum Schiedsgericht verlangten nur die einfache Mehrheit Bearbeiten

Momentan verlangen beide MBs eine Zweidrittel-Mehrheit, was mir auch lange korrekt vorgekommen ist. Allerdings: Die MBs zur Einführung des Schiedsgerichtes 1,2, haben nur eine einfache Mehrheit verlangt und auch die Schiedsrichter benötigen zu ihrer Wahl nur eine einfache Mehrheit (Admins brauchen eine Zweidrittel-Mehrheit). Das MB zur Reform der SG-Wahl, hat eine einfache Mehrheit verlangt und das MB zur Ergänzung der SG-Wahlen hat auch nur die einfache Mehrheit verlangt. Die einzige Ausnahme ist das MB zur Amtszeitverlängerung das sowohl für die formale als auch die inhaltliche Abstimmung eine 2/3-Mehrheit verlangte (und erhalten hat). --DWI (Diskussion) 22:03, 3. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Das war anno 2007, da war noch Aufbruch. Heute ist alles etwas gesitteter (sorry, kleiner Scherz). Aber im Ernst, heute haben wir ein umfassendes Regelwerk, da muss eigentlich nichts mehr neu erfunden werden und große Umbrüche werden nur schwer akzeptiert. Massenträgheit halt. Wenn Du nur eine einfach Mehrheit ansetzt, ist Dir imho die formale Ablehnung sicher. --Wassertraeger (‏إنغو‎)   07:46, 4. Jan. 2017 (CET)Beantworten
Ich denke auch, dass ohne 2/3-Mehrheit nichts läuft. -- UKoch (Diskussion) 23:35, 7. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Höhere Zustimmung Bearbeiten

„Erreichen beide Vorschläge die Zweidrittelmehrheit, gilt der Vorschlag mit der höheren Zustimmung als angenommen.“ - es sollte unbedingt gesagt werden, was "höhere Zustimmung" eigentlich meint. Mehr Zustimmer, also mehr Pro-Stimmen? Höhere Differenz Pro-Kontra? Höherer Anteil der Pro-Stimmen? --Global Fish (Diskussion) 17:31, 8. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Naja, die höhere Zustimmung in Prozent ist halt gemeint. Wie soll man das schreiben? Grüße, -- Toni (Diskussion) 17:38, 8. Jan. 2017 (CET)Beantworten
"Höherer Anteil an Pro-Stimmen im Verhältnis zur Gesamtzahl der Pro- und Kontrastimmen." Aber mir egal, wie das da steht, mir ist auch im Grunde egal, ob Ihr nun die Differenz oder das Verhältnis nehmen wollt. Aber ihr müsst (ganz fett!) m.E. da Euch für irgendwas entscheiden und das schreiben. Sonst dürfte formelle Ablehnung sicher sein. Jeder könnte ansonsten reininterpretieren, was er will.--Global Fish (Diskussion) 17:43, 8. Jan. 2017 (CET)Beantworten
Drückt es "größere Mehrheit" aus? Es gibt ja auch feststehende Begriffe wie "einfache Mehrheit" und "Zweidrittelmehrheit". Wenn also die größere Mehrheit erreicht werden muss, wird damit doch deutlich, dass Vorschlag A als angenommen gilt, wenn er eine 81-prozentige Mehrheit bekommen hat, und nicht Vorschlag B mit einer 74-prozentigen Mehrheit, oder? Grüße, -- Toni (Diskussion) 17:50, 8. Jan. 2017 (CET)Beantworten
Drückt es "größere Mehrheit" aus? -ganz eindeutig: nein.
Das ist kein Stück eindeutiger, tut mir leid. Eher würde ich sogar größere Mehrheit (gegen Deine Intention) als Differenz denn als Verhältnis interpretieren, aber das kann man auch andersherum deuten. --Global Fish (Diskussion) 17:53, 8. Jan. 2017 (CET)Beantworten
Jetzt aber hoffentlich ;) -- Toni (Diskussion) 17:58, 8. Jan. 2017 (CET)Beantworten
Danke! Mir fällt nichts störendes auf, ich hoffe, auch keinem anderen. ;.) --Global Fish (Diskussion) 18:40, 8. Jan. 2017 (CET)Beantworten
Ich habe zu danken für deinen Hinweis! Viele Grüße und einen schönen Abend, -- Toni (Diskussion) 18:42, 8. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Bei Vorschlag 1 stimmen 70 dafür und 30 dagegen. Bei Vorschlag 2 stimmen 60 dafür und 20 dagegen. Wer hat jetzt eigentlich gewonnen? Fragt sich --77.9.7.186 06:50, 9. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Siehe Vorderseite: Der Vorschlag mit 75% gewinnt. --Gunslinger Klönschnack 10:36, 9. Jan. 2017 (CET)Beantworten
Vorschlag 1: 70 Pro bei 100 Stimmen = 70%
Vorschalg 2: 60 Pro bei 80 Stimmen = 75%.
Also gewinnt 2 wegen des höheren Prozentsatzes gegenüber dem Vorschlag 1 mit mehr Beteiligung. --Wassertraeger (‏إنغو‎)   12:50, 9. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Oder eher:

  • "Gesamtzahl der Pro- und Kontrastimmen": 70+30 + 60+20 = 180
  • "Verhältnis Pro-Stimmen" Vorschlag 1: 70/180 = 0,389
  • "Verhältnis Pro-Stimmen" Vorschlag 2: 60/180 = 0,333

Oder so. Oder so ähnlich. Oder ganz anders. --77.9.8.49 19:42, 10. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Mhm, ausgehend von dem wohl absichtlich falsch verstandenen Ansatz der IP (warum eigentlich nicht angemeldet?) kann man in der Tat noch eine weitere Frage in den Raum stellen.
Umseitig steh da:"Jeder allgemein stimmberechtigte Benutzer hat in beiden Abstimmungsschritten jeweils eine Stimme (jeweils „Pro“, „Kontra“ oder „Enthaltung“)."
Angenommen ich mag nur zum ersten Vorschlag abstimmen, wird meine Enthaltung dann automatisch zu einer ablehnenden Stimme und dort eingetragen? Das dadurch eine Stimmzahlgleichheit entsteht ist kein Problem, weil ja die Differenz entscheidet. Praktisch wird natürlich niemand die Stimmen dort eintragen, aber damit hätte man auch den Punkt "Enthaltung" komplett entfallen lassen können (alle Nicht-Pro-und-Nicht-Kontrastimmen sind ja implizit Enthaltungen). Kommentare gehören ja ohnehin eher auf die Disk. --Wassertraeger (‏إنغو‎)   13:00, 12. Jan. 2017 (CET)Beantworten
„höherer Anteil an Pro-Stimmen im Verhältnis zur Gesamtzahl der Pro- und Kontrastimmen“ - Enthaltungen zählen also nicht, und so ist es eigentlich auch üblich. --Global Fish (Diskussion) 13:03, 12. Jan. 2017 (CET)Beantworten
Das meinte ich ja. Ich fand es nur interessant, das damit ja quasi eine Stimmabgabe erzwingen wird (wenn man "Enthaltung" als nichtzählende Stimme nimmt). Praktisch hat es allerdings keine Auswirkung und das ist ja auch gut so. Ich fand es nur lustig, wie leicht man in Grenzbereiche kommt, egal wir gut man das zu formulieren sucht. --Wassertraeger (‏إنغو‎)   13:10, 12. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Regelung zu Nachwahlen des Schiedsgerichts wegen ausgeschiedener Mitglieder Bearbeiten

Der Titel des MBs ist derzeit: Vorgezogene Schiedsgerichtwahlen bei Arbeitsunfähigkeit.

Das ist in so fern verständlich, weil der aktuelle Anlass für die Erstellung des MBs die bereits eingetretene Arbeitsunfähigkeit des SGs ist. Im Verlauf der Diskussion ist es aber vielen aufgefallen, dass es nicht klug ist, erst bei Eintritt der Arbeitsunfähigkeit zu reagieren. Und dieses MB soll auch keine Ad hoc-Aktion sein, wie das MB Wikipedia:Meinungsbilder/Neuwahl des Schiedsgerichtes, sondern eine nachhaltige Ergänzung bestehender Regelungen. Es soll auch kein 'politisches' Instrument sein, um derzeitige Schiedsrichter aus dem Amt zu drängen. Die Bemühung um eine nachhaltige Regelung erfordert also ganz eindeutig, dass weitere Schiedsrichter nachgewählt werden, bevor die Arbeitsunfähigkeit eintritt. Daher schlage ich sowohl formale als auch inhaltliche Änderungen vor:

Formal:

  • "Regelung zu Nachwahlen des Schiedsgerichts", weil der Ausdruck vorgezogene Schiedsgerichtswahlen impliziert, dass eine eine reguläre Wahl vorgezogen wird, was ja bedeuten würde, dass die reguläre Wahl dann vorgezogen statt finden würde und der reguläre Termin dann entfallen würde.
  • wegen ausgeschiedener Mitglieder an Stelle von "bei Arbeitsunfähigkeit", weil letzteres einfach zu spät ist. die AU soll möglichst vermieden werden und nicht nur behoben.

Inhaltlich:

  • Automatische Nachwahl bei <=6 Schiedsrichtern.
  • Vom SG selbst angestoßene Nachwahl bei <=8 Schiedsrichtern wenn 3+ Schiedsrichter dafür sind.

Wie lange die Nachgewählten dann im Amt bleiben sollen, wird von meinem Vorschlag nicht berührt.

Die Frage, ab wie vielen Schiedsrichtern denn die Nachwahl beginnen soll, stelle ich mir also relativ flexibel und doch eindeutig vor. 4 war der Tenor bei Erstellung des MBs aufgrund der akuten Problematik. 5 behebt das Problem der Arbeitsunfähigkeit zwar prinzipiell vorbeugend, aber es gibt Stimmen, die zu Recht darauf hinweisen, dass dies nur eine prinzipielle - rein rechnerische - Arbeitsfähigkeit wäre und nicht unbedingt eine tatsächliche. Daher 6 als unteres Limit.

Gegen "voreilige" Nachwahlen beim Ausscheiden von nur wenigen Schiedsrichtern spricht, dass es den Aufwand scheinbar unnötig in die Höhe treiben würde und man befürchten könnte, praktisch "jede Woche" Nachwahlen zu haben. Da die tatsächliche Arbeitsfähigkeit von den Mitgliedern des Schiedsgerichtes natürlich besser eingeschätzt werden kann, als von Außenstehenden, kann die Gefährdung der Arbeitsunfähigkeit, also die Gefahr dass Arbeitsunfähigkeit eintreten könnte, vom SG auch besser eingeschätzt werden. Daher mein Vorschlag, es - im Grenzbereich von 8 bis 7 - dem Urteilsvermögen des SGs zu überlassen, ob und wann Nachwahlen geboten erscheinen. Das ließe auch einen gewissen Raum dafür, dass es Unklarheiten gibt, wer denn nun genau dabei ist und wer nicht. Das könnte sich der eine oder andere Schiedsrichter ja dann noch mal überlegen. Aber bei <=6 wäre es dann definitiv und Schluss mit Rumgehampel. So lange es noch 6 sind, gäbe es dann also keine Rechtfertigung für Außenstehenden "Nachwahl! Nachwahl!" zu rufen.

Und natürlich braucht die Flexibilitäts-Regelung ein objektives SG-internes Kriterium: Es müssen 3 oder mehr der amtierenden Schiedsrichter dafür sein. Die Gefahr, dass sich diese 3 Schiedsrichter bei weiterem Zerfall nicht finden lassen, ist einerseits gering und wird andererseits durch die objektive Grenze "bei <=6 gibt's auf jeden Fall Nachwahlen" dann absolut begrenzt. --Manorainjan 19:20, 8. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Mögliches Ausfallen der Neuwahl Bearbeiten

@Toni Müller: In beiden Vorschlägen steht der Satz "Eine solche Neuwahl findet nicht statt, wenn die nächste reguläre Wahl in weniger als zwei Monaten stattfinden würde." was erstmal sinnvoll erscheint. Bei Vorschlag 2 geht es aber gerade darum, dass sämtliche (!) Posten neu vergeben werden. Wenn die Neuwahl nun ausfällt, weil in weniger als 2 Monaten eine reguläre Wahl stattfindet, dann ist ein solcher Neubeginn nicht möglich, denn bei der regulären Wahl wird nur aufgefüllt aber nicht ersetzt. Sinnvoller wäre es dann mMn den regulären Wahltermin ausfallen zu lassen.

Ach übrigens "Ist das Schiedsgericht arbeitsunfähig, da es durch das Ausscheiden des fünftletzten SG-Mitglieds aus weniger als fünf Schiedsrichtern besteht," es wird immer noch nicht präzisiert wann genau ein SG-Mitglied ausscheidet. Was ist wenn 63 Tage vor der nächsten Wahl die Rücktrittserklärung kommt, der Rechte-Entzug 61 Tage davor (=weniger als zwei Monate) und die Austragung auf der SG-Seite erst 59 Tage davor?

Und weiters "in weniger als zwei Monaten" ab wann und bis wann genau? Die "nächste reguläre Wahl", beginnt sie mit der Kandidaturphase oder mit der Abstimmung (eigentliche Wahl)? Ab wann wird gezählt? Ab Ausscheiden des fünftletzten SR, oder ab (geplantem) Beginn der Kandidaturphase für die außerordentliche Wahl oder ab der (geplanten) Abstimmungsphase? --DWI (Diskussion) 18:36, 10. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Diskussion nach Start des Meinungsbildes Bearbeiten

Was würde eine Nachwahl jetzt bedeuten? Bearbeiten

Ali und Man sind ja noch bis November gewählt. Es blieben 3 Plätze für 9 Monate und 3 für 3 Monate.

Stellen sich 3 unumstrittene Promis auf, so kandidieren alle weiteren Kandidaten de facto für 3 Monate, die sie zusammen mit dem allseits beliebten Rest-SG verbringen dürfen. Und selbst, wenn es in dem Zeitraum eine Anfrage geben sollte, werden sie diese vor der nächsten Wahl kaum abschließen können. Müßten höchstens nach 3 Monaten nochmal antreten. Super Aussichten.

"Attraktiv" ist eine solche Nachwahl nur für Leute, die eh schon immer ein Pöstchen haben wollten. Denn es werden noch weniger "seriösere" Wikipedianer kandidieren als sonst. --Elop 13:57, 12. Jan. 2017 (CET)Beantworten

zu Abs. 1: Ja, das wäre wohl so. Was wäre die Alternative? Kein handlungsfähiges Schiedsgericht / Entfernen gewählter Schiedsrichter. Ich persönlich ziehe Nachwahlen vor…
zu Abs. 2: Unseriöse Pöstchenjäger bekämen wohl nicht mehr Pro- als Kontrastimmen. Da sehe ich keine große Gefahr. Gruß, der Gunslinger Klönschnack 14:45, 12. Jan. 2017 (CET)Beantworten
Die Pöstchenjäger würden nicht gewählt werden, richtig. Und ernstzunehmende Kandidaten träten kaum an. Wir beschlössen also u. U. eine Nachwahl, die uns kein funktionierendes SG brächte. --Elop 15:07, 12. Jan. 2017 (CET)Beantworten
Reine Spekulation. Es würde mit Sicherheit fünf vielversprechende Kandidaten wie Ali und Man bei der letzten Wahl geben. Und wenn es ein paar weniger wären, auch nicht schlimm, zwei oder drei wären ja schon ausreichend. Fest steht: Das Schiedsgericht kann nur arbeitsfähig werden, wenn wir etwas dagegen unternehmen und nicht jeden solchen Versuch in diese Richtung scheitern lassen. Und fest steht auch: Die Institution Schiedsgericht wird so schnell von sich aus nicht scheitern, höchstens wegen einer größeren Zahl Benutzer, die es gescheitert sehen wollen. Grüße, -- Toni (Diskussion) 16:04, 12. Jan. 2017 (CET)Beantworten
Schade, anscheinend eine gute Chance vertan, hier gemeinsam zu einer tragfähigen Lösung zu kommen, wenn ich mir das Ergebnis bisher anschaue… --79.249.164.131 10:39, 14. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Dies Meinungsbild wird nur zukünftig zu Nachwahlen führen Bearbeiten

 

Da dies Meinungsbild nur zukünftig zu Nachwahlen führen wird, wenn es wieder einmal ein Massensterben oder Massenrücktritt geben sollte, sehe ich keinen großen Einfluss auf die Wikipedia. Denn der Termin "Eine Woche nach dem Ereignis" läßt diese Regelung für die aktuelle Situation nicht greifen. Groetjes --Neozoon (Diskussion) 16:13, 12. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Interessanter Hinweis. --JosFritz (Diskussion) 17:59, 12. Jan. 2017 (CET)Beantworten
in der Beschreibung des Vorschlags steht aber "Ist das Schiedsgericht arbeitsunfähig,..." nicht "Wird das Schiedsgericht arbeitsunfähig". Wenn einer der beiden Vorschläge angenommen wird, so gilt doch dann, dass diese Voraussetzung erfüllt ist (das SG ist ja jetzt schon arbeitsunfähig) und somit käme die Neuregelung nach meinem Verständnis gleich zum Tragen, d.h.: "eine Woche später" (d.h. 1 Woche nach Annahme des MB) kommt es zu einer vorgezogenen Schiedsgerichtswahl. Was ist an dieser Lesart falsch? --Qcomp (Diskussion) 00:40, 13. Jan. 2017 (CET)Beantworten
Du nimmst an, dass dort war steht :-), was aber nicht der Fall ist... -jkb- 00:46, 13. Jan. 2017 (CET)Beantworten
Wo nehme ich das an? Die Regel spricht von "ist" und ich argumentiere mit "ist": Wenn das SG mal arbeitsunfähig ist, hört es ja leider nicht auf es auch weiterhin zu sein... Die neue Regel sagt, "wenn es arbeitsunfähig ist, ist die u das zu tun" und sie beginnt zu greifen sobald sie in Kraft tritt (also, nehme ich an, sobald das Ergebnis zertifiziert und veröffentlicht ist o.dgl.) --Qcomp (Diskussion) 00:51, 13. Jan. 2017 (CET)Beantworten
Nee, da steht ja, dass es "eine Woche später zu einer vorgezogenen Schiedsgerichtswahl" kommt, wenn das SG arbeitsunfähig ist, und zwar bei beiden Vorschlägen. Das SG ist zurzeit seit dem 19.12. arbeitsunfähig (Datum des Rücktritts von Sebastian), da es bei weniger als 5 Mitgliedern auch davor schon keine aktuelle Anfragen mehr gibt und es keine neuen annehmen kann. Damit würde gemäß diesem MB eine vorgezogene Schiedsgerichtswahl ab Weihnachten, nämlich ab dem 26.12.2016 eingeleitet: "Diese Wahl besteht […] aus einer einwöchigen Nominierungsphase (beginnend mit Anbruch des siebten Tages nach dem Ausscheiden des fünftletzten SG-Mitglieds) […]" Dieser Termin ist schon seit über 2 Wochen vorbei, also ist das im MB vorgesehene Prozedere de facto gar nicht mehr möglich und somit kann es für diese Situation auch nicht gelten. Dann hätte man es anders formulieren müssen, wenn es nicht nur grundsätzlich eingeführt werden soll, sondern auch für die aktuelle Situation. --Bjarlin 00:58, 13. Jan. 2017 (CET)Beantworten
//BK// Lies bitte den ersten Satz des Vorschlags und auch was oben Neozoon schrieb: "eine Woche später", d.h. nicht rückwirkend zwei Monate oder wieviel schon. -jkb- 01:02, 13. Jan. 2017 (CET)Beantworten
Neozoon und Du geht von einem "Ereignis" (das SG wird arbeitsunfähig) aus, das die Neuwahl triggert. Ich lese im Vorschlag Ist das Schiedsgericht arbeitsunfähig, da es durch das Ausscheiden des fünftletzten SG-Mitglieds (Rücktrittserklärung, Todesfall, etc.) aus weniger als fünf Schiedsrichtern besteht, kommt es eine Woche später zu einer vorgezogenen Schiedsgerichtswahl. die Beschreibung eines Zustands (arbeitsunfähig sein), der dann zu Neuwahlen führt. Rückwirkend ist daran nichts. Müssen wir dann das SG zur Interpretation des MB anrufen? ;-) Was war die Intention der Proponenten des MB? (Ich hab aus dem "aktuellen Bezug" in der Problembeschreibung geschlossen, dass es um das jetzige und die künftig möglw. auftretenden derartigen Problem geht...) --Qcomp (Diskussion) 01:22, 13. Jan. 2017 (CET)Beantworten
Um die jetzige Situation geht es ja im anderen parallelen MB schon, wo genau das das Thema ist. Und du hast hier noch mal die Formulierung "einwöchigen Nominierungsphase (beginnend mit Anbruch des siebten Tages nach dem Ausscheiden des fünftletzten SG-Mitglieds)" unter den Tisch fallen lassen, die klar aussagt, dass der Beginn der Nominierungsphase genau 1 Woche nach dem Ausscheiden ist, also wäre das hier der 26.12.2016 und nicht irgendwann später. Dies ist aber faktisch unmöglich. Dann würde die Wahl selbst ja jetzt seit dem 2.1.2017 laufen und am 15.1. abends beendet sein. Wenn es für diese Situation abweichend vom Vorschlag angewendet werden sollte trotz des parallelen MBs mit ähnlicher Intention, dann stünde es dabei. Und es müsste dann auch noch den Fall klären, wenn das eine MB eine Nachwahl und das andere zeitgleich eine Neuwahl beschließen würde. --Bjarlin 01:48, 13. Jan. 2017 (CET)Beantworten
dass die beiden MB abgestimmt eingebracht wurden und es daher nicht die Intention gewesen sein sollte, dass sie einander widersprechen, ist ein Argument. Ich kann zwar keine explizite Aussage des Proponenten finden, dass die beiden verschiedene Fragen behandeln, aber in der Diskussion (vor Eröffnung der Abstimmung) blieb eine entspr. Aussage (z.B. Gunslinger in der Dikussion zu "Wann starten?") unwidersprochen. (MBxd1 interpretiert aber weiter unten in derselben Disk -ebenfalls unwidersprochen- die beiden MBs als alternativ zueinander und auch dieses hier als Lösungsansatz für die derzeitige Situation). Und wenn man sich die Anmerkungen der Abstimmenden anschaut, ist auch klar, dass nicht alle dort davon ausgehen (z.B. Nr. 19, 28, 32. 47 bei "Ich bin gegen Nachwahlen" oder 11, 29 bei "Ich bin für Neuwahlen"). Für mich hier EoD, wichtig ist mir ohnehin nur die allgemeine Regelung, nicht so sehr die nächsten 4 Monate --Qcomp (Diskussion) 12:29, 13. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Respekt, das ist hardcore-Wikilawyering vom Feinsten. Gerade weil der Vorschlag die 2/3 Mehrheit wohl knapp verfehlen könnte, sollten wir das ergiebigst ausdiskutieren. Wohlan Kollegas, ich meine der Rechtspositivismus wäre überwunden. Da jede Textformulierung „Schwächen“ aufweist, kann das „sprachlich Mögliche“ nicht die Grenze für eine (weitere) Auslegung bedeuten (Vgl. z. B. Rüthers, Methoden der Rechtswissenschaft, 4. Kapitel, D.) Die vier canones gebieten neben der grammatikalischen Auslegung v.a. auch die teleologische Auslegung und die historische Auslegung. Unter Berücksichtigung der Gesetzesbegründung unter "Aktueller Bezug" sowie unter Heranziehung der Entstehungsgeschichte, also der Diskussionen bei Erstellung des Meinungsbildes sehe ich einen klaren Willen der Meinungsbilderlasser, das Ergebnis des Meinungsbildes auch auf den "Aktuellen Bezug" anwenden zu wollen. Vorbehaltlich einer ausreichenden Mehrheit bei der Auszählung versteht sich. --Pass3456 (Diskussion) 01:16, 13. Jan. 2017 (CET)Beantworten

@Pass3456: So richtig dein Beitrag ist, so unverständlich ist er auch für die allermeisten. Kurz gesagt - ich hoffe dich richtig verstanden zu haben - bedeutet es nichts anderes, dass die ursprüngliche Intention des Gesetzgebers, soferne nicht einedeutig aus dem (Gesetzes)-Text ersichtlich (ursprüngiche Intention ist Diskussion!) herangezogen werden soll, um den Zustand (wieder) zu erreichen, der dem ursprünglichen Meinungsbild entspricht. Ja, so ist es. Die Kernfrage, welche ich aaO. angeführt habe war: Wann weicht ein Zustand vom intendierten so weit ab, dass es notwendig ist, den ursprünglichen wieder herbeizuführen. Meine Antwort dazu war, dass der ursprünglich intendierte Zustand das Vorhandenseins eines Gerichts ist, somit ein Senat, der das umsetzen kann, was die Ursprüngliche Intention des SG war. Gibt es diesen Senat nicht mehr, dann exisiert auch kein SG. Somit haben aus meiner Sicht sofortige Neuwahlen ohne Berücksichtigung der noch vorhandenen Schiedsrichter (nicht sie sind das Gericht, ein funktionierender Senat ist es!) stattzufinden. Eine Kritik habe ich dazu: Kann genau das dazu führen, dass in Zukunft politische Entscheidungen durch Rücktritte getroffen werden, die ganz gegen den Willen derer abläuft, welche gerade eine andere - ihnen genehmere Entscheidung - damit provozieren wollen? Mehrheitsverhältnisse haben immer zwei Gesichter. Interessant in diesem Fall die Zurückhaltung der Karlsruher Richter in Sachen NDP, welche damit u.U. sogar eine Tür aufgemacht haben, die praktisch jeder für endgültig zubetoniert glaubte. --Hubertl (Diskussion) 11:19, 18. Jan. 2017 (CET)Beantworten
Ach komm, jetzt bitte nicht mit irgendwelchen laienhaften und nicht fundierten Intepretationen der Karlsruher Entscheidung daherkommen. Sowas tut nun wirklich nichts zur Sache, über die wir hier diskutieren. Benatrevqre …?! 13:58, 18. Jan. 2017 (CET)Beantworten
@Hubertl: genau so ist es gemeint. Ob ein funktionierendes SG eher durch neuwahlen oder eher durch Nachwahlen wiederhergestellt werden kann ist aktuell die Frage an den Souverän (die Benutzer). Zu dem Urteil antworte ich dir auf deiner Disk. --Pass3456 (Diskussion) 00:23, 19. Jan. 2017 (CET)Beantworten
Sorry, aber das ist schon deswegen gar nicht möglich, weil es ja ein zeitgleich durchgeführtes paralleles MB Wikipedia:Meinungsbilder/Neuwahl des Schiedsgerichtes gibt, das sich ausschließlich auf die aktuelle Situation bezieht und mit dem nur diese geklärt werden soll. Denn wenn beide MBs formal und inhaltlich angenommen würden, hier aber eine Nachwahl und im anderen MB eine Neuwahl beschlossen würden, dies wohlgemerkt zeitgleich, dann müsste man ja anschließend sowohl eine Nachwahl als auch eine Neuwahl durchführen. Das kann unmöglich der Sinn der beiden MBs gewesen sein. Also kann das nicht gelten und das andere MB ist für die aktuelle Situation da und dieses nur für die allgemeine Situation, aber nicht für die aktuelle. Das wird ja auch durch die Tatsache bestätigt, dass der Termin für die aktuelle Situation vorbei ist und somit nicht gelten kann. Damit ist es doch klar aufgeteilt: 1 MB für die aktuelle Situation und 1 für die grundsätzliche Regelung. Andernfalls hätte man die MBs irgendwie zusammenführen müssen, wenn es diese Aufteilung nicht geben sollte. Der aktuelle Bezug bezieht sich ja nur darauf, dass dieser der Auslöser für das MB war wie auch für das parallele. --Bjarlin 01:37, 13. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Die Intention sowie Sinn und Zweck dieses MBs ist, dass es natürlich auch im jetzigen Fall zu vorgezogenen Schiedsgerichtswahlen kommt, da das Schiedsgericht ja auch derzeit arbeitsunfähig ist. Würde der Vorschlag auf der Vorderseite angenommen werden, würde eine Woche nach Ende des MBs die Nominierungsphase sowie eine weitere Woche später die zweiwöchige Abstimmungsphase beginnen. Gruß, -- Toni (Diskussion) 12:23, 14. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Deutlicher Einspruch, das hätte man vor der Abstimmung deutlich machen müssen mit dem genauen Termin das es sofort zu einer Nachwahl kommt. Das wird glaube ich nicht ohne Widerspruch durchzusetzen sein da die neue Regel dies nicht hergibt. Groetjes --Neozoon (Diskussion) 00:11, 15. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Im Meinungsbild heisst es: "Ist das Schiedsgericht arbeitsunfähig, da es durch das Ausscheiden des fünftletzten SG-Mitglieds (Rücktrittserklärung, Todesfall, etc.) aus weniger als fünf Schiedsrichtern besteht, kommt es eine Woche später zu einer vorgezogenen Schiedsgerichtswahl," also Schiedsgericht arbeitsunfähig -> Nachwahl. Dass die Wochenfrist bereits verstrichen ist bedeutet nach allgemeiner Logik dass die Wahl asap anzusetzen wäre.

Die gegenteilige Auslegung ist absurd. Bei der Wahl des österreichischen Bundespräsidenten hat man den ursprünglich angesetzten Termin nicht halten können (Kleber-Affäre und so). Da ist auch niemand auf die Idee gekommen die Wahl deshalb ganz ausfallen zu lassen. P.s. ich glaube eher nicht dass eine der Varianten dieses Meinungsbildes eine 2/3 Mehrheit bekommen, schlicht weil einige mit einem arbeitsunfähigen Schiedsgericht glauben gut leben zu können. Aber Toni hat der Community zwei mögliche Lösungen vorgelegt, das ist nobel und dann muss man nicht auf Teufel komm raus dran rumkritteln. --Pass3456 (Diskussion) 01:00, 15. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Das ist deine Meinung, steht so aber nicht im Text oder der Erläuterung in diesem Meinungsbild. Im parallel laufenden Meinungsbild ging es um sofortig Aktion. Das war deutlich und fängt seinen Vorschlag an mit "Es kommt zu unverzüglichen Neuwahlen des Schiedsgerichtes." Das hätte man so in diesem MB auch schreiben können, wenn es gewollt gewesen wäre, denn es geht ja auch um Neu- oder Nachwahl. Hat man aber nicht getan. Denn sonst wären es ja die gleichen Meinungsbilder gewesen. Hier geht es um eine neue Regel für die Zukunft, um nicht eine Sonderregel für diesen einen Einzelfall zu schaffen. Das entspricht auch der Gesamtstimmung, das eine Wahl die nächste Woche starten soll wohl kaum ein Erfolg wäre. Groetjes --Neozoon (Diskussion) 01:16, 15. Jan. 2017 (CET)Beantworten

der Text ist mE eindeutig und sagt (falls das MB angenommen würde), dass es zu Nach- bzw Neuwahlen kommt: die Logik des Vorschlags wir formuliert ist "Situation X" (nämlich SG arbeitsunfähig) führt zu "Aktion Y" (nämlich Wahl innerhalb von 2 Wochen). Wenn das MB noch Chancen hätte, angenommen zu werden, müsste man hier wohl noch ausgiebig diskutieren, aber so ist das ja eher müßig. (Mit der "Regel nicht anwendbar, weil das SG schon lange arbeitsunfähig"-Interpretation, ließe sich die Regel ja auch in anderen Fällen "umgehen": angenommen, einer von verbleibenden 5 SR stürbe und dies würde dem SG aber erst nach 10 Tagen bekannt, dann wäre das SG ja schon 10 Tage arbeitsunfähig und so wir Du die Regel interpretierst, könnte sie dann keine Neu/Nachwahlen mehr bewirken. Das finde ich absurd.) --Qcomp (Diskussion) 20:21, 17. Jan. 2017 (CET)Beantworten
+1, gutes Beispiel übrigens --Pass3456 (Diskussion) 00:44, 18. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Der AfD-Mann MAGISTER soll nicht ohne Neuwahl weitermachen dürfen! Bearbeiten

Keine Nachwahlen, sondern Neuwahlen! Denn solange Benutzer:MAGISTER im SG sitzt, würden nur solche Accounts sich aufstellen lassen, die, im Gegensatz zu den neun (9!) aus guten Gründen zurückgetretenen Schiedsrichtern, kein Problem darin sehen, ausgerechnet mit dem Benutzer, der durch sein antidemokratisches, unkollegiales Verhalten dieses Gremium rücksichtslos gesprengt hat, erneut zusammenarbeiten zu müssen. Ein solches Schiedsgericht unter erneuter Beteilgung von MAGISTER, der sich als Einziger keiner Neuwahl stellen müsste, würde die Institution Schiedsgericht ebenso wie die aufrechten zurückgetretenen SG-Mitglieder und deren WählerInnen regelrecht verhöhnen.

Deshalb stimmt bitte für Neuwahlen und lehnt Nachwahlen ab, damit MAGISTERs Coup nicht auch noch im Nachhinein abgesegnet wird! Grüße, --JosFritz (Diskussion) 18:10, 12. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Korrekt. Aktuell ist das SG die Geisel eines penetranten Postenklebers, der bekennender Funktionär einer Partei ist, die gegen das Grundgesetz agitiert und Fremdenhass schürt. Die redlichen Mitglieder sind zurückgetraten, und die Gemeinschaft het keine Chance, den unredlichen Postenkleber loszuwerden. Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 18:19, 12. Jan. 2017 (CET)Beantworten
Lieber JoasFritz, Du bist ein noch schlimmerer Antidemokrat als die AFD, da Du versuchst demokratische Meinungsbildung bewußt zu manipulieren, um die "allein richtige" politische Meinung durchzusetzen. Das ist die Vorgehensweise "Diktatur". andy_king50 (Diskussion) 18:25, 12. Jan. 2017 (CET)Beantworten
jaja. Du darfst mich gern Diktator nennen, wenn es Dir Erleichterung verschafft... :) --JosFritz (Diskussion) 18:36, 12. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Ich würde sagen, die Rücktreter und WP:Anon-Vandalen haben wohl mit Applaus für sich und dem Hängen eines anderen gerechnet. Geht hoffentlich nach hinten los, dieser billige Manipulationsversuch. --Zxmt 18:27, 12. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Ach Gottchen, eure unsägliche Mobbing-Kampagne ist ins Leere gelaufen und nun wird per Agitprop versucht das Ruder nochmal rumzureißen. Wie erbärmlich ist das denn? --Sakra (Diskussion) 18:34, 12. Jan. 2017 (CET)Beantworten
Also wenn ich hier sowas wie "Geisel", "antidemokratisch", "unkollegial", "gesprengt", "agitiert", "schürt", "unredlich" lese, dann kommt mir das Essen hoch. Aber anscheinend glauben manche Benutzer hier, dass man nur lange genug "unredlich", "unkollegial", "antidemokratisch" "politisch schüren" und "agitieren" muss, um sich zu manifestieren. Und wenn man die Diskussionen verfolgt, sehen sich solche Benutzer auch noch in einer Linie mit lauteren Kämpfern für "eine gerechte Sache"... Es wird Zeit, dass Politdiskussionsaccounts wieder dorthin zurückkehren, wo man ungehemmt "eindreschen" kann, wie z.B. Facebook oder Twitter. Haltet euch doch bitte mal den Spiegel vor die eigene Nase, was ihr hier seit Wochen von euch gebt an antidemokratischer politischer Agitation! Aber bitte lasst endlich dieses mittlerweile nicht mehr zu ertragende Gesenfe aus der Wikipedia, es ist die letzten Wochen nur noch zum Kotzen, wenn man sich durch den Metabereich liest! --DonPedro71 (Diskussion) 18:35, 12. Jan. 2017 (CET)Beantworten

In sechseinhalb Stunden stimmten 97 Benutzer ab, mit ziemlich klaren Mehrheiten. Das sind mehr als bei Adminwahlen. Von viele bekommen es gar nicht mit kann eigentlich nicht die Rede sein. Hier läuft es noch deutlicher. Soll nicht langsam mal Frieden einkehren, wenigstens bis Mai? Ihr könnt natürlich auch weiter Euer Pulver verschießen .. --Anti   ad utrumque paratus 18:46, 12. Jan. 2017 (CET)Beantworten

persönlichen Schlagabtausch incl. PA entfernt--Fiona (Diskussion) 19:52, 12. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Leute, bitte. Benutzt dieses MB nicht als Werbung für eure privaten Meinungen zum SG. Danke, -- Toni (Diskussion) 18:56, 12. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Unsinn: Jedes Meinungsbild wird als "Werbung" für "private" Meinungen benutzt - ich würde es ja eher als "Darstellung" oder "Begründung" von "persönlicher Meinung" bezeichnen, sei's drum. Dazu ist ein "Meinungs"bild schließlich da - und sollte jetzt ein Einwand kommen, dass es nicht um "Politik" gehen soll. Doch ! Auch darum geht es natürlich in jedem "Meinungsbild". Und gerade bei diesem Meinungsbild sticht der politische Zweck geradezu ins Auge - und JosFritz trifft mit seiner Meinungsbegründung den Nagel auf den Kopf. Er hat recht. Die Mehrheit der SG-Mitglieder ist offensichtlich deswegen zurückgetreten, weil sie sich nicht vorstellen kann, mit MAGISTER zusammenzuarbeiten, eben weil dieser sich offensichtlich zu einer aktiven Mitarbeit in einer - moderat ausgedrückt - rechtspopulistischen Partei bekennt. Es ist nicht abwegig, zu befürchten, dass dieser Schiedsrichter sich in seinen Entscheidungen von politischen "Inhalten" ... von mir aus auch "Werten" der AfD leiten lässt. Eine Nachwahl würde bedeuten, dass eben dieser Eine, wegen dessen Ansichten die Mehrheit zurückgetreten ist, im SG verbliebe. Das wäre absurd. Nicht nur, weil es die Gewissensentscheidung der Ausgetretenen verhöhnt, sondern weil es logisch wäre, dass die bei einer Nachwahl antretenden Kandidaten im Wissen darum, dass Magister weiterhin im SG sitzt, offensichtlich - im günstigen Fall - kein Problem damit haben, mit einem AfD-Funktionsträger zu kooperieren, und im ungünstigen Fall seine politische Selbstzuordnung teilen. Ergo: Eine Nachwahl im Wissen darum, dass mit Magister ein AfD-Funktionär bereits im SG sitzt, ohne dass dieser selbst sich einer Kandidatur stellen muss, würde zwangsläufig darauf hinauslaufen, dass das SG als solches von entsprechenden Inhalten wenn nicht geleitet, so doch dominiert würde. Wie eine potenzielle SG-Anfrage von bekannten, gar als links bekannten Gegnern der AfD von einem solchen SG entschieden würde, kann sich jede/r, der/die seinen Kopf auch zum selber Denken gebraucht, ausmalen. Da braucht's nicht viel Fantasie --Ulitz (Diskussion) 21:31, 12. Jan. 2017 (CET)Beantworten
Und wenn wir ein gesinnungskontrolliertes Schiedsgericht voller Antifa-Aktivisten haben, dann können sich alle bekennenden Burschis sicher sein immer fair vom SG behandelt zu werden, weil Linke nunmal so sind? --Carlos-X 21:43, 12. Jan. 2017 (CET)Beantworten
1. Die Antifa hat was gegen Faschismus. - Du nicht? Sie hat den Anspruch, gegen faschistische Tendenzen anzugehen. Das halte ich für richtig und notwendig, auch in WP. - Du nicht? 2. Wie kommst du darauf, dass das SG voller "Antifa-Aktivisten" wäre? Welche/n der Zurückgetretenen siehst du warum als "Antifa-Aktivist"? Und wenn eine/r darunter wäre, was wäre schlimm daran? 3. Ich selbst bin Sympathisant der Bewegung, die manche hier so gerne als "Antifa" denunzieren, und zugleich erachte ich mich als Demokrat. Darin sehe ich keinen Widerspruch, sondern ein sich gegenseitig bedingendes Werteorientierungspaar. Von daher spricht für mich nichts gegen Leute im SG, die sich zum Antifaschismus bekennen. 3. Welchen der zurückgetretenen Accounts würdest du warum als "Antifa-Aktivist" bezeichnen wollen. Ich finde keinen, der in seiner Rücktrittserklärung das Wort "Antifa" erwähnt hat, allerdings hoffe ich doch sehr, und nehme auch an, dass es sich um Leute handelt, die sich als Demokraten und Antifaschisten begreifen. 4. Ich selbst bin seit 2004 ganz normaler WP-Account, habe etwa ein Dutzend als lw oder exz ausgezeichnete Artikel verfasst, habe jedoch keine besonderen Entscheidungsfunktionen, ich war nie Admin und nie Schiedsrichter und habe einen entsprechenden Posten weder in der Vergangenheit angestrebt, noch habe ich es in der Zukunft vor. 5. Was meinst du mit Gesinnungskontrolle? Wer (der Zurückgetretenen) im Schiedsgericht kontrolliert wie welche Gesinnung? --Ulitz (Diskussion) 22:17, 12. Jan. 2017 (CET)Beantworten
Die berufslinken Agitprop-Accounts sind also sogar bereit, durch den Kampfaufruf „Neuwahlen!“ die demokratische Legitimation der letzten Wahl auszuhöhlen. Interessant. MfG, --Brodkey65|...Am Ende muß Glück sein. 22:31, 12. Jan. 2017 (CET)Beantworten
Wenn sich halt nach der Wahl herausstellt, dass ein Gewählter die Wähler hintergangen hat, indem er eine wichtige Sache, hier die aktive unterstützende Mitarbeit bei einer gegen die Demokratie und die Grundwerte der BRD agierenden Partei, verschwiegen hat, dann ist das schon eine Ausnahme. Außerdem hat sein uneinsichtiges Verhalten und seine Rücktrittweigerung das SG handlungsunfähig gemacht, weil die redlichen und aufrechten Mitglieder natürlich mit so jemand, der gegen die Wikiwerte steht, nicht weiter zusammenarbeiten konnten. Er klebt halt an seinem Pöstchen und hat augenscheinlich keinen Funken Anstand in Leib. Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 22:40, 12. Jan. 2017 (CET)Beantworten
Ja! Wenn das Stimmvolk den Falschen wählt, dann muss ganz demokratisch sofort neu gewählt werden. Aber diesmal die Richtigen! Das hat in der DDR doch schließlich ganz demokratisch und antifaschistisch auch geklappt. War schließlich nicht alles schlecht dort. --Zxmt
Papier ist geduldig und die „Antifa“ so antifaschistisch wie die DDR demokratisch war. Der Anspruch, gegen faschistische Tendenzen anzugehen, wäre für die „Antifa“ zuvorderst ein Gebot zur Selbstauflösung. Ich hatte die Ehre, Menschen zu begegnen, die in der NS-Zeit unter Einsatz ihres Lebens Widerstand geleistet haben. Die hätten jedem einzelnen aus dieser gewaltgeilen, selbstgerechten Rotte namens „Antifa“ ins Gesicht gespuckt. --Anti   ad utrumque paratus 22:44, 12. Jan. 2017 (CET) PS: Nein, ich halte keinen der Zurückgetretenen für einen „Antifa“-Aktivisten.Beantworten
wenn wir schon dabei sind. Ich kannte noch persönlich den letzten überlebenden Zeitzeugen dieser Familie (Emil) als Mitbegründer der VVN-BdA Reutlingen, sein ältester Bruder von den Nazis in KZ-Haft ermordet, er selbst und sein anderer Bruder in der Bundesrepublik nach dem KPD-Verbot zu Gefängnisstrafen aufgrund ihrer Parteimitgliedschaft von ehemaligen NS-Juristen verurteilt. Mir ist es ja ziemlich wurscht, wem dein Bekannter oder du selbst "ins Gesicht spucken magst" (nutzt nix - jdf der aus der Familie, den ich persönlich kannte, ist seit 1990 tot). Ich für meinen Teil finde es bloß ekelerregend, wie an der Stelle vermeintlich "gute" (vermutlich konservative) gegen vermeintlich "böse" (kommunistische oder sonstwie linke) Antifaschisten von dir ausgespielt werden. --Ulitz (Diskussion) 23:32, 12. Jan. 2017 (CET)Beantworten
Es gibt eine ganze Reihe dezidiert linker Antifaschisten, denen ich großen Respekt entgegenbringe. Keiner von denen hätte sich mit einer Schlägertruppe eingelassen, deren Methoden sich von denen der SA höchstens in Nuancen unterscheiden. Und wer Hitlers Zwilling Stalin unterstützt hat, kann das Wort Antifaschismus durch Inanspruchnahme allenfalls beschmutzen. --Anti   ad utrumque paratus 00:14, 13. Jan. 2017 (CET)Beantworten
OK, können wir vielleicht festhalten:
>>Es gibt eine ganze Reihe dezidiert linker Antifaschisten, denen ich großen Respekt entgegenbringe. Keiner von denen hätte sich mit einer Schlägertruppe eingelassen, deren Methoden sich von denen der SA höchstens in Nuancen unterscheiden. Und wer Hitlers Zwilling Stalin unterstützt hat, kann das Wort Antifaschismus durch Inanspruchnahme allenfalls beschmutzen.<<
Also Zwillingsbrüder.
Wer sind denn eigentlich "Antifaschisten im Wortsinne"?
Meine Frage ist durchaus ernst gemeint. Bildet die WP überhaupt ab, was Du darunter verstehst? --Elop 00:45, 13. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Ich weiß, ich sollte auf solche Auslassungen eines bewusst denunzierenden Zeitgenossen überhaupt net antworten. Aber diese Person wirft mir ad personam vor, "antidemokratisches, unkollegiales Verhalten dieses Gremium rücksichtslos gesprengt" ... vor. Sorry, wo bin ich hier? Antidemokratisch stimmt, ich habe die im Sommer 2016 sich ergebende Führungsrolle nach der Wahl zum SG im Frühjahr 16 net erwähnt ... Schlimm genug. Ich war unkollegial, als ich mir persönlich bekannte SG-Member von meiner politischen Orientierung in Kenntnis setzte. Ich wurde net persönlich, als persönliche Informationen herausposaunt wurden? Gelle, Anna S.? Nun aber mag ich net stillhalten, wenn ein "Whistleblower", wie Denunzianten beschönigend genannt werden, in exponierter Position nun zu einem "Nicht Weitermachen" aufruft. Sorry, werte Administration, dagegen gibt es ein Veto. Die Bezeichnung, benannten User betreffend, behalte ich aufrecht. Ich bitte meine Einsicht in mein Fehlverhalten auf die Verfahrensweise im unweigerlich folgenden VM zu berücksichtigen; ich musste das einfach mal loswerden, auch, wenn es im Widerspruch zum Wesen des Projektes steht. VG--Magister 01:32, 13. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Jo, mal wieder Behauptungen von dir, die du einfach immer wieder schreibst,weil du denkst, sie brächten dich persönlich weiter: ich habe sehr ausführlich in meiner internen SG-Stellungnahme geschrieben, _was_ ich weiter gegeben habe und ich habe auch in der Wikipedia in meiner Stellungnahme bekannt gegeben, was von mir kam. Dabei handelte es sich _nicht_ um Informationen zu deiner _Person_! Diese Informationen waren im Dezember schon bekannt - und zwar nicht nur JosFritz und genau das weißt du auch (von anderer Seite). Ich kann nichts dafür, dass einige, die meine Aussagen zu den Vorgängen insgesamt (!) bestätigen könnten, nicht aufstehen und es tun - das solltest du aber nicht bewusst für irgendwelche Spielchen nutzen. Ich kann mir inzwischen nach deiner Mail vorstellen, welche weitere Info du von mir möchtest (reine Mutmaßung) - die wirst du von mir nicht bekommen. Es wäre also inzwischen ganz angebracht, wenn du aufhörtest, dieses Feuer weiter zu schüren, es entspricht nicht der Wahrheit - da können noch so viele gelles und nets stehen... --AnnaS.aus I. (Diskussion) 03:16, 13. Jan. 2017 (CET)Beantworten
Sorry, wenn ich mir den Thread hier so durchlese, dann denke ich, dass du da einem Falschen ein „dieses Feuer weiter zu schüren“ vorwirfst. Wie wäre es, wenn du mal bei dem anfängst, der die Kapitelüberschrift wählte? – Bwag 11:37, 13. Jan. 2017 (CET)Beantworten
wieso sollte ich? Der verbreitet ja nicht immer und immer wieder eine Behauptung über mich, die nicht zutrifft. --AnnaS.aus I. (Diskussion) 11:44, 13. Jan. 2017 (CET)Beantworten
Sorry, auf SG-Disk um 18:15, 13. Dez. 2016 (CET) hast du sehrwohl bekanntgegeben, dass du dem offensichtliche Linksfraktionssprecher des SG einiges an Interna bekannt gegeben hast, obwohl du dazu nicht berechtigt warst und die dann der Vorgenannte öffentlich ausschlachtete, um das eine SG-Mitglied zum Rücktritt zu zwingen. Wenn ihr schon solche innerliche ideologische Probleme gehabt habt, dass ihr nach jahrelanger problemloser Zusammenarbeit nicht mehr konntet, nachdem euch bekannt wurde, dass er ein AfD-Mitglied ist, warum seid ihr dann nicht als SG-Gruppe aktiv geworden und habt stattdessen „JosFritz“ vorgeschoben? – Bwag 12:08, 13. Jan. 2017 (CET) PS: War es von höherer Stelle auch schon vorab abgesprochen, dass er für den ANON-Verstoß nur einen 3-Tage-Maulkorb verpasst bekommt?Beantworten
Du erzählst Märchen und spinnst nebenbei noch ein paar niedliche Verschwörungstheorien. Muss wohl Spaß machen.--Mautpreller (Diskussion) 12:28, 13. Jan. 2017 (CET)Beantworten
@Bwag: "einiges an Interna", die ich in meiner Stellungnahme bekannt gegeben habe, war genau das: Durch die Nennung dieser Zustimmung habe ich Interna weitergegeben. Punkt. Zum Rest hat Mautpreller schon dankenswerterweise geschrieben. --AnnaS.aus I. (Diskussion) 13:20, 13. Jan. 2017 (CET)Beantworten
Die Stellungnahmen von @Man77 (A/SG) und Ghilt auf der SG-Disk legen nicht nahe, als ob diese Form der m. E. peinlich anmutenden Offenlegung so geplant war. Und das es eine Zustimmung gab lese ich in MAGISTERS Statement auch nicht. Die Sache stinkt... --Schreiben Seltsam? 18:39, 13. Jan. 2017 (CET)Beantworten

@Benutzer:MAGISTER:Sorry, wo bin ich hier? Genau das hättest Du Dich längst fragen müssen. Du bist in einem demokratisch gewählten Gremium Schiedsrichter. Als solcher hast Du Dich nicht als AfD-Funktionär mit Flüchtlingsfragen auf eine Art und Weise zu beschäftigen, dass drei KollegInnen angewidert das Gremium verlassen, weil sie nichts mit Dir zu tun haben wollen. Und Du hast auch nicht die verbleibenden Mitglieder über Deine wohl im Wortsinn unsäglichen Entgleisungen zum Schweigen zu verpflichten. Und Du hast nicht weitere sechs angewiderte KollegInnen, die Du ins offene Messer Deiner unerträglichen Präsenz im Schiedsgericht hast laufen lassen, zu beschimpfen, weil sie es eben auch nicht mit Dir aushalten wollen. Frage Dich lieber mal, wer Du eigentlich bist, dass Du es Dir erlaubst, hier ein demokratisch gewähltes Gremium zum Platzen zu bringen und neun seiner Mitglieder sowie die Wählerinnen und Wähler als Souverän mit dreister Trotzigkeit vorzuführen. --JosFritz (Diskussion) 11:45, 13. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Lieber JosFritz, du bist ja kein Gremiumsmitglied. Wie kommst du daher zu einer solchen Aussage: „Als solcher hast Du Dich nicht als AfD-Funktionär mit Flüchtlingsfragen auf eine Art und Weise zu beschäftigen, dass drei KollegInnen angewidert das Gremium verlassen“? – Bwag 11:57, 13. Jan. 2017 (CET) PS: Und sollte dies stimmen - was ich bezweifle-, warum sprichst du da offensichtlich für ein Grüppchen des Gremiums - hast du von diesen einen Auftrag über SG-Interna zu sprechen? – Bwag 11:57, 13. Jan. 2017 (CET)Beantworten
Ist das so gewesen? Wenn ja, ist das Schweigegebot über die Vorkommnisse sehr problematisch, da z.B. Anna aus I., aber auch die anderen in eine ganz besch... unfaire Situation kommen.--Belladonna Elixierschmiede 12:03, 13. Jan. 2017 (CET)Beantworten
Darüber können ja sicher MAGISTER oder andere SG-Mitglieder Auskunft geben... wäre wünschenswert. Ich frage mich was es mit "Führungsrolle" im SG auf sich hat und inwiefern bzw. ob "Flüchtlingsfragen" die SG-Arbeit tangiert haben. Und letztlich frage ich mich durch wen SG-Interna weitergegeben wurden, da seid ihr der Community Antworten schuldig. Mir scheint, das ein Nicht-SGler mehr Interna kennt als manch SGler. Ein solcher Wissensvorsprung kann in einem Konflikt dem Informationsabholer helfen, da müsst ihr Vertrauen wiederherstellen. Immer dran denken - die Causa MAGISTER ist irgendwann vorbei. Ich denke die Mehrheit der Community wünscht ein SG, das den Namen auch verdient und keinen Tratschtantenverein. --Schreiben Seltsam? 19:24, 13. Jan. 2017 (CET)Beantworten
Wieso war mir das klar? Man kann ja nicht irgendwie ständig die Glocke schwingen, ohne immer wieder das gleiche Vokabular rauszuholen. Ist dir eigentlich klar, was du hier bezüglich der Veröffentlichungsfrage verlangst? Du verlangst das Ausplaudern von Interna, für das du andererseits eine Infinit-Sperre, einen Verstoß gegen WP:ANON und seit dem 13. Dezember die immer gleichen "Worte" hast... Es ist im Übrigen eine ziemlich verkürzte Weitergabe, wenn man ständig nur eine Seite der Medaille nennt. Aber who cares? Wen interessiert schon das SG oder der Diskurs an sich? So macht's doch viel mehr Spaß. Ich habe letztens ein Gedicht geschenkt bekommen, in dem die Rede von Zyklopen ist - statt des viel zitierten Geisterfahrer-Bildes drängt sich mir hier immer mehr ein Bild dieser Zyklopen auf. --AnnaS.aus I. (Diskussion) 20:10, 13. Jan. 2017 (CET)Beantworten
Da hast du wohl Recht sofern es Interna betrifft. Aber es ist doch offensichtlich, dass einige (außerhalb des SG-Gremiums stehende Benutzer) mehr Informationen zum Vorgang haben und diese je nach Diskussionsstand mal eben so in den Raum raunen. Was soll man mit diesen Unwahrheiten, Halbwahrheiten oder auch präzisen Kenntnissen denn anfangen? Ich werde nun nicht weiter fragen. Fakt ist: Informationen gingen nach außen und das Ergebnis sind solche Diskussionen und natürlich ne Menge Spekulationen etc. Ich hätte mir da einen anderen Umgang gewünscht. Übrigens habe ich MAGISTERs Handeln in diesem Rahmen schon deutlich kritisiert, mir ging es hier aber um einen anderen Aspekt. Das habe ich in meinem Beitrag eins weiter oben ausgeführt. --Schreiben Seltsam? 11:33, 14. Jan. 2017 (CET)Beantworten
Könnte es eine Lösung sein, wenn ihr gegenüber einem oder zwei Mitgliedern der Community, die als sehr vertrauenswürdig gelten und nicht im SG sind, euch "abgesegnet" darüber aussprecht (z.B. Rax)...und dass diese Person(en) dann die Community grob über die Vorkommnisse angemessen aufklärt, so dass die Angelegenheit einordnungsbar wird, die Spekulationen weniger werden und das Vertrauen ins SG nicht weiter geschädigt wird? --Belladonna Elixierschmiede 20:22, 13. Jan. 2017 (CET)Beantworten
Das wäre eine Idee, die im Gremium nochmal diskutiert werden müsste. Bislang wurden ja auch Benutzer involviert, die genau das Kriterium nicht erfüllen. --Schreiben Seltsam? 13:36, 14. Jan. 2017 (CET)Beantworten

JosFritz kann es mal wieder nicht erwarten. Für ihn begann der Bundestagswahlkampf schon gestern. --Niedergrund (Diskussion) 13:06, 13. Jan. 2017 (CET)Beantworten

? Ich gehe wahrscheinlich nicht mal zur Wahl. Wann hat er denn für die Junge Freiheit begonnen? --JosFritz (Diskussion) 14:47, 13. Jan. 2017 (CET)Beantworten
Zu 1. So liest sich ein klassischer Wahlaufruf. Zu 2. Aha. Zu 3. Die Zeitung wird eine Telefonnummer und Adresse haben, dort solltest Du bei Interesse nachfragen. --Niedergrund (Diskussion) 15:03, 13. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Solche politischen Aufrufe sind das letzte, was wir brauchen. Linke und rechte Polit-Aktivisten sollen ihre Neigungen bitte ausserhalb der Wikipedia ausleben. Hier drin ist solcher Aktivismus mit den Grundsätze der Wikipedia nicht vereinbar. --MatthiasGutfeldt (Diskussion) 09:59, 14. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Nicht ein bißchen zu große Worte für einen Matthias Gutfeldt?? Klingt ja schon fast dramatisch nach einem geistigen Gegenstück zu den Universal Declaration of Human Rights, nämlich der Artikel 19a, der darlegt, wo "the freedom of opinion and expression" NICHT stattzufinden habe. Und weil man sich wie du geistig nicht festlegen will erfindet man eine ominöse Mitte, auf die dann ausschließlich der Artikel 19 anzuwenden ist, der Rest ist Extremismus, dem Freiheitsrechte abzusprechen sind. Tutu auch denken, Matthias? --Hubertl (Diskussion) 11:08, 14. Jan. 2017 (CET)Beantworten
Wir können es natürlich auch so machen, werter Hubertl, daß Miraki den Hindenburg gibt + seine v.Papen-SG-Mitglieder, mit denen er zusammenarbeiten will, selbst zusammenstellt. mfG, --Brodkey65|...Am Ende muß Glück sein. 11:14, 14. Jan. 2017 (CET)Beantworten
Schlecht geschlafen oder jetzt erst nachhause gekommen, Hubertl? Was hat deine Replik mit dem Kommentar von MatthiasGutfeldt zu tun? – Bwag 11:16, 14. Jan. 2017 (CET)Beantworten
Ich wusste, dass das für dich und andere etwas zu kompliziert ist zu begreifen! --Hubertl (Diskussion) 12:27, 14. Jan. 2017 (CET)Beantworten
Sorry, jeder kann nicht so intelligent sein wie du. – Bwag 12:56, 14. Jan. 2017 (CET)Beantworten
Ach Hubertl! Ich liebe dich auch! --MatthiasGutfeldt (Diskussion) 16:19, 14. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Ich bin geneigt zu widersprechen Bearbeiten

Wie wir ja alle wissen, die Anzahl der Wähler ändert sich nicht, nur die Verteilung der Wählerstimmen auf Wahlwerber. Die Wahlbeteiligung ist ständig am Sinken (oder hat sich nun eingependelt, nach ein paar Jahren). Ich kann mir schwer vorstellen, dass die potentiellen 15 oder mehr Prozent, welche die AfD abzuräumen imstande ist, aus der Gruppe der Nichtwähler kommt. Wo waren eigentlich diese AfD-Wähler, als es diese Partei nicht gegeben hat? Bei der CDU, SPD, CSU, Grüne wie mir scheint.

Wir haben seit Jahren einen Funktionär der Grünen aus Hamburg als Administrator, es ist allgemein bekannt. Aber offenbar ist das kein Problem, wenn ein Funktionär einer Partei hier aktiv ist, welche mitverantwortlich für Maßnahmen zur Vorbereitung eines Angriffskrieges steht, einen solchen auch gemeinsam mit einer ehemaligen Arbeiterpartei beschlossen und umgesetzt hat. Deren eine Vorsitzende, ehemaliger Vizekanzler und Außenminister sich heute als Rüstungslobbyist betätigt, der andere ehemalige Vorsitzende und Kanzler Ölindustrielobbyist ist. Eine Partei, die verantwortlich für ein soziales Desaster namens Hartz IV ist und kein Problem hat, wenn es ein Säbelrasseln in Europa gibt, welches zu einem veritablen Desaster führen kann. Und dessen heutiger Vorsitzender sich einzig und allein dadurch von einem anderen typischen politischen Arschloch unterscheidet, dass er sich für ein Pressefoto absichtlich ein Marihuanapflänzchen hinstellen lässt.

Es sind aber oftmals dieselben Leute, die ehemals SPD, Grüne, CDU gewählt haben, aber es denen bewusst geworden ist, dass sie einfach verarscht wurden. Oder natürlich NPD in der Erwartung, im Falle einer Übernehme der Reichsgeschäfte dann doch die Kontrolle - wenn es sein muss per Stiefeltritt - zu bekommen. Jetzt wählen sie (vielleicht) AfD. Um es denen zu zeigen. Nicht mit mir! Oder sie wählen nicht. Und im Zweifel aber dann doch die Stimme der Enttäuschten abzugeben.

Etwas unbestimmmt, wofür dann der Einzelne steht und wofür nicht, eine CDU in Baden Württemberg gilt noch immer als reputabel (da haben wir auch einige Funktionäre in Wikipedia), auch wenn inzwischen für herausgeschossene Augen hunderttausende Euro gezahlt werden müssen. Wo bitte ist die Aufregung gegenüber möglichen CDU-Wählern? Oder SPD-Wählern, wo sich deren Vorsitzende, so stark wie er fett ist, dafür einsetzt, die Republik an Investoren zu verkaufen, in der Erwartung dass ihn die paar restlichen bierverblödeten Arbeiter und Pensionisten trotzdem wählen werden? Dürfen SPD Ortsvereinsmitglieder gewählte Mitglieder des Schiedsgerichts sein?

Ich denke, dass wir zur Kenntnis nehmen sollten, dass wir uns europaweit inzwischen in einer Situation befinden, die wir als postfaschistisch bezeichnen müssen (und das ist nicht einmal falsch so), aber wir weigern uns es einzugestehen, dass diese Situation nicht durch die AfD, sondern von denen geschaffen worden sind, welche in Wikipedia sogar Schiedsrichter sein dürften - sogar wenn sie sich in einer Ortsgruppe aktiv betätigen. Wohl mit Bauchweh bei manchen, wenn es um die gegenüberliegende gesellschaftliche Gehirnhälfte geht, aber wer zumindest 20 Jahre bereits akzeptiert ist im sogenannten demokratischen Rummel, der darf.

Auch wenn mir der Magister zutiefst unsympatisch ist (so wie ich wahrscheinlich ihm auch), weil seine Ausflüchte danach derartig deppert, kaum aushaltbar waren, so glaube ich nicht, dass er mehr darstellt, als das aktuelle, von Demokraten zu akzeptierende geistige Mehrheitsverhältnis in diesem Lande. Und auch nichts anderes, dass es bei eine neuen Partei wie die AfD immer Jobs zu vergeben sind. Was bei den meisten der Hauptgrund ist, mehr zu tun als nur zu wählen. So ein kleiner Gemeinderatsposten ist besser bezahlt, als man je monatlich verdient hat. Geistig unterscheiden sich CDUSUSPDFDP Wähler oft nur aus Tradition von denen der AFD, aber doch nicht inhaltlich! Wenn wir diejenigen, welche sich noch in der gesellschaftlichen Akzeptanz suhlen, nicht rechtzeitig die Stirn ohne AfD bieten (wo bitte finden sich solche Leute außer den Linken?), dann werden wir das in Deutschland bekommen, was vor knapp dreißig Jahren in Österreich mit einem Haider begonnen hat, und nun durch ein politisches Würschtel namens Strache weitergeführt wird - ohne etwas nachweisliches zu leisten, wie dieses legendäre Video bzw. diese weitere Rede eines Landtagsabgeordneten beweist. Der Unterschied ist, dass die österreichischen Mandatare so blöd sind, dass sie schon fast sympatisch rüberkommen.

Intelligenz bedarf es keiner mehr - ist eher störend -, wenn es darum geht, jemanden abzustrafen. Und das ist nun einmal die Tatsache, mit der die Altparteien in ihrer und aufgrund ihrer Überheblichkeit konfrontiert sind.

Mit Bauchweh und gleichzeitig großer Erleichterung stellen wir in Österreich (und in Europa) fest, dass - unter Einbeziehung aller Kräfte in Österreich, die formal nicht der FPÖ nahestehen -, es gerade einmal 53% der Wähler waren, welche verhindert haben, dass es einen Hofer als Präsidenten gibt. Mehr als 46 % für jemanden, der dasselbe Gedankengut vertritt wie die AfD, Front National, Vlaamse Blok und die postfaschistischen Parteien in Italien? Wahrscheinlich noch schlimmer, wenn man sich die Koalitionen anschaut, mit der die FPÖ zusammenarbeitet bzw. sympatisiert - bis hin zu Neonazigruppierungen! Dieses Verhindern wird dann als Erfolg verkauft, die Grünen sind sogar der Meinung, ihre eigenes Denkmodell (soferne man von so einem ausgehen darf) wäre im Aufwind dadurch. Welche Jämmerlichkeit!

Mit wieviel Stimmen würde ein Steinmeier in De zum Präsidenten gewählt werden, würde man - wie in Österreich - das Volk fragen? Wohlweislich wussten das die Gründerväter der Bundesrepublik zu verhindern. Der österreichische SPÖ-Kandidat 2016 hatte, wie der ÖVP-Kandidat, gerade noch 11 % bekommen. Hallo! SPÖ-Amtsträger wie dasselbe von ÖVP sind reputable Herrschaften, auch wenn sie sich als Schiedsrichter bei Wikipedia bewerben würden.

Geht es nach den Umfragen in Österreich, hat die FPÖ eine Mehrheit und kann in Folge den Kanzler stellen. Zweitstärkste Partei waren sie schon einmal und haben danach mit einem Kanzler des drittstärksten Wahlwerbers ÖVP ein Desaster hingelegt, von dem sich die zweite Republik bis heute finanziell nicht erholt hat. Zumindest die Justiz ist damit noch über Jahre beschäftigt, gerade gestern wurde einer der Hauptproponenten mit zweieinhalb Jahren Knast noch freundlich bedient. Aber das ist völlig egal. Hauptsache, man trifft als Wähler die, welche für die Enttäuschung die man erlebet, verantwortlich gemacht werden.

Aber das werden diese, nun abgelehnten Parteien nicht verstehen. Uns bleibt übrig uns selbst zu fragen: Auch wenn ein Magister nie mehr in eine Funktion bei Wikipedia gewählt wird, so werden es zig andere sein (siehe die Diskussionbeiträger oben an, das sehe ich doch von halbrechts bis rechtsextrem genug Leute diskutieren). Und diese werden noch viel mehr, sie werden unter anderen Namen auftreten (oder haben diese bereits), sie werden das tun, was man vorrangig benötigt, um eine Funktion in Wikipedia zu bekommen und zu behalten: Maul halten, angepasst sein, keine Meinung zu haben. Und es werden genug Kinder kommen und ganz begeistert von diesen Leuten sein, weil irgendein Erwachsener sie endlich ernst nimmt und sie nicht wie in der Schule gemobbt werden, sie dürfen wählen - obschon noch nicht 18 - sie können theoretisch was werden, was im Real Life so unendlich schwierig ist. Sie können ihren Elo ohne ausgelacht zu werden, herzeigen. Erfahrung, elaboriertes Können, belastbare Urteilsfähigkeit spielt keine Rolle, Angepasstheit umso mehr.

Das sind die Grundlagen dafür, was und wer in Zukunft dieses Land und Wikipedia regieren wird. Wir habens verbockt! Wenn dann die ersten aktiven Wikipedianer nicht wissen (wollen), wer mit wem im zweiten Weltkrieg verbündet war (denn wozu benötigt man dass, es muss doch endlich einmal Schluss sein!), wer sich ohne Widerspruch darüber echauffieren darf, dass er das alles deswegen nicht wissen muss, weil er dafür nicht verantwortlich ist, der wird dann auch einen guten Grund finden, warum es kein Problem für ihn ist, dass man als reicher Europäer Afrika ausbeutet (wenn es sein muss auch mit Bombeneinsatz) und Unverständnis in Folge da sein wird, dass sich die Ausgebeuteten sinnloserweise im Mittelmeer selbst ertränken. Das Lemma Lemminge bekommt dann einen Verweis bei "siehe auch" zu Ersaufen im Mittel mehr als früher?. --Hubertl (Diskussion) 12:27, 14. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Um eine Antwort auf @JosFritz: zu geben: Nein, ausgrenzen wird nicht gehen. Aber eines ist trotzdem sicher: Stellt man keine klaren Verhältnisse her, werden alle, die sich nicht klar positioniert haben, zu einem Erfolg dieser Leute von diesen Leuten umgemünzt. Und wie in den 80er-Jahren in Österreich, als Waldheim, dessen Pferd - und nur dessen Pferd - Mitglied im Nationalsozialistischen Reiterclub war, sich zweimal zum Präsidenten hat wählen lassen können, Mit dem Slogan: Jetzt erst recht!. Wie kamen sie doch damals aus den Löchern gekrochen die Nazis!

Das war der letzte Erfolg einer Volkspartei in Österreich auf Bundesebene, erstaunlicherweise dadurch, dass sie einen Nazi gefördert haben. Eine Partei, welche möglicherweise bei der nächsten Wahl unter die 10%-Marke rutschen wird. Aber immer noch reputierlich genug für das Schiedrichteramt in Wikipedia. Was machma, JosFritz und Kollegen? --Hubertl (Diskussion) 12:58, 14. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Ach ja der Waldheim. Für einen UNO-Generalsekretär war er gut genug, aber kaum kandidiert er in so einer Supermacht wie Österreich für diesen machtvollen und die Welt verändernden Grüßonkel, schon muss aus allen Rohren geschossen werden. Au ja! Der ist ein gutes Beispiel für … ja für was? Für Postenschacher oder für eine klare Haltung zur Vergangenheit? Suchs dir aus. --Wurgl (Diskussion) 13:18, 14. Jan. 2017 (CET)Beantworten
Hm. MAGISTER ist ja eben nicht als AfD-Mann gewählt worden, und ab Mai sind wir die AfD zumindest im Schiedsgericht wieder quitt. Tatsächlich handelte es sich um einen Unfall, MAGISTER konnte seinen Mund einfach nicht halten. Nichtsdestotrotz wurden die anderen SG-Mitglieder dadurch gezwungen, sich dazu zu verhalten. Und da bestand dann leider der Minimalkonsens darin, entweder zurückzutreten und zu schweigen oder sitzen zu bleiben und zu schweigen. - Das AfD-Problem und die Frage, ob Ausgrenzung von “Nazis“ (oder wie auch immer sie sich gerade nennen) der richtige Weg ist oder ob man mit denen reden, sie gar an den Institutionen der Demokratie teilhaben lassen muss, weil sie zur Gesellschaft gehören, wird sich natürlich dennoch stellen, auch wenn sich das SG-Problem der Wikipedia im Mai durch Zeitablauf erledigt haben wird. --JosFritz (Diskussion) 13:23, 14. Jan. 2017 (CET)Beantworten
Schön, dass der Begriff „Nazi“ auch wieder mal verwendet wird - ich hab' ihn schon vermisst! – Links oder rechts? 13:30, 14. Jan. 2017 (CET)Beantworten
So ganz nebenbei, mitterechtsganzaußenoderdochnicht, ein Faktum, welches du sogar aus einer meiner Erzählungen kennen solltest: Mein Vater ist damals in den 80ern gemeinsam mit seinen anderen, bislang schmähstaden Freunden, aus den Löchern gekrochen. Selbstbewusst wie Bismarck. Und wenn ich Nazi sage, dann meine ich das! Eben aus eigener Erfahrung. --Hubertl (Diskussion) 20:13, 14. Jan. 2017 (CET)Beantworten
@Hubertl:ich denke, wir können mit unsern Eltern auch gnädig sein. Es ist verdammt schwer, ein Vaterbild Nazi/Vorbild/liebevoll zu verarbeiten. Für diese Generation gabs keine psychologische Hilfe, dies in den Griff zu kriegen.--Belladonna Elixierschmiede 20:38, 14. Jan. 2017 (CET)Beantworten
Ja ich weiß, der furtschrittliche pubertierende Bua hoat bereits Anfang der 70er Jahren (!) dem Voata an Vurwurf g'moacht, wei der Voata mit 18 Joahrn sich einziagn loaßn hoat und nur mehr mit an Haxn hoamkema ist. – Links oder rechts? 20:30, 14. Jan. 2017 (CET)Beantworten
Ich bin überrascht? Sollte man die Dinge nicht beim Namen nennen? Wer sich mit dieser Materie beschäftigt sollte schon darauf aufmerksam gemacht werden, in welchen Gefilden er sich bewegt. Sonst wäre alles Jacke wie Hose... Maßgeblich zu helfen, Thessalonki judenfrei zu machen, dazu bedarf es schon einiger innererer Überzeugung (Trotz Heimaturlaubs) - ich bin sicher, das könntest du nie!! Da ist schon das Gewissen vor... --Hubertl (Diskussion) 13:48, 14. Jan. 2017 (CET)Beantworten
Ja, als 20-Jähriger hat er „Thessalonki judenfrei“ gemacht. – Links oder rechts? 14:38, 14. Jan. 2017 (CET)Beantworten
Wie du ja weißt, geschätzter Mittebisganzrechtsaußenoderdochnichtsoweitjenachwetterlage, er hat ja nur seine Pflicht gemacht. Er und sein Pferd. Das Problem war ja weniger die Tatsache, wie alt er damals war, sondern eher der Umstand, dass er das dann in Folge leugnen wollte. Aber so sind sie, diese Recken! Wenn´s vorwärts geht über Leichen, dann sind und waren sie die größten Helden, beim Rückzug sind sie nur noch lächerlich und wehleidig. Genauso wie Mutti zuhause. Ach wie stolz waren sie doch, diese Nazisoldatenfrauen auf ihre Männer. So wie Erika Steinbach bis heute. Jetzt wechselt sie aber eh die Fronten. --Hubertl (Diskussion) 20:29, 14. Jan. 2017 (CET)Beantworten
Der Zeitpunkt der Aufdeckung war das Interessante. Der Waldheim ist von irgendeinem Waschl der SPÖ dem Mock als Kandidat vorgeschlagen worden, der Mock wollte dem SPÖ-Waschl eine "einidruckn" und hat den Waldheim alleine vorgestellt. Und dann sind die Roten heißgelaufen und haben die Schlammschlacht begonnen. Wenn der Mock brav stillgehalten hätte, dann wüssten wir heute wohl immer noch nichts. Und deshalb eignet sich der Waldheim nicht als Beispiel (außer für ein Beispiel von Schlammschlachten). --Wurgl (Diskussion) 20:45, 14. Jan. 2017 (CET)Beantworten
Ich hatte Deine persönliche Empfindlichkeit in dieser Sache leider nicht beachtet, Bwag, sonst hätte ich eine Warnung vorausgeschickt, dass "besorgte Bürger" lieber nicht weiterlesen sollten. --JosFritz (Diskussion) 13:54, 14. Jan. 2017 (CET)Beantworten
Kein Problem, JosFritz, nur ich dachte wir sind hier sozusagen in einer Nachfolgeredaktionsstube des Brockhauses und nicht in einer Antifa-Redaktionsstube - sorry, dass ich gestört habe. – Links oder rechts? 14:38, 14. Jan. 2017 (CET)Beantworten


Nach meiner Erinnerung ist ein WP-Admin wegen Kosovo-Krieg einmal aus den Grünen ausgetreten? Wer soll den Schamrn lesen. Labert der Eingangspost so lang, damit darin die persönlichen Angriffe darin untergehen. Vermutlich ist "Marihuanapflänzchen" das entscheidende Stichwort. Also Angesichts von Hanf als Rauschmittel#Mögliche Auswirkungen auf die Gesundheit lieber einen kontrollierte Entzugstherapie machen als unter Einfluß von Rauschmitteln auf Wikipedia andere mit ungefragten Darlegungen des eigenen Sicht auf Gott und die Welt zu nerven, Rosenkohl (Diskussion) 14:57, 14. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Angesichts der Mehrheiten auf der Vorderseite und diversen Diskussionsseiten denke ich nicht, dass sich das sogenannte „SG-Problem der Wikipedia im Mai durch Zeitablauf erledigt haben wird“ (Zitat JosFritz). Eher dürfte, sofern Magister nochmal antritt, eine Mehrheit auch dann ihren Unwillen gegen Ausgrenzung Andersdenkender und Gesinnungsfilter für WP-Ämter zum Ausdruck bringen, indem sie für ihn stimmt. Ich würde seine ANR- und Metabeiträge unter die Lupe nehmen (außerhalb der aktuellen Diskussion habe ich von ihm noch nichts gelesen) und mich dann entscheiden. Wie bei jedem anderen Kandidaten.
Übrigens stimme ich auch bei den Wiederwahlen des „Funktionär der Grünen aus Hamburg“ (Zitat Hubertl) seit langem nicht mehr gegen ihn (und davor hatte das andere Gründe als seine Parteizugehörigkeit), würde ihm bei knappem Wahlverlauf vielleicht sogar ein Pro geben. --Anti   ad utrumque paratus 15:19, 14. Jan. 2017 (CET)Beantworten
(reinquetsch zu Stand 13:30)
Mein nachträgliches Danke an Hubertl aus der (nie wieder) Ostmark für seine zusammenfassende Darstellung der (Wahl-)Umstände um 12:27 Uhr. Auch wenn ich mit seinem letzten Absatz „… in Zukunft …“ nicht zwangsläufig d'accord gehe, stimme ich seiner Kritik der extremismustheoretischen Ansätze ausdrücklich zu. Weil ich seinen Kommentar erst nach Verlassen des „Wahllokals“ gelesen habe, findet mein Tippfehler „… nichts gewusst.a posteriori seine zwamgslose Fortsetzung in „… nichts gewusst, weil …“
Noch ein Hinweis an die bekennenden (und aus Funk und Fernseh SG-Diskussionen bekannten) Anti-Hardcore-Ideologen: Weltnetz-Kompetenz macht sich nicht nur an Godwins law fest oder wie man einen Domaininhaber feststellt. Könnte vielleicht ein Amtshilfeersuchen weiterhelfen? Wahrscheinlich nicht, dazu müsste ein „berechtigtes Interesse“ nachgewiesen werden können.
Und im übrigen trifft für meinen Beitrag das Argument TLDR; nicht zu, ich lese eure Beiträge ja auch. --grixlkraxl (Diskussion) 16:25, 14. Jan. 2017 (CET)Beantworten
(wurde vergessen) und wer und wann sprach vom "Lumpenprekariat"? Arieswings (Diskussion) 11:13, 27. Jan. 2017 (CET)Beantworten

arbeitsfähig Bearbeiten

Nur mal so am Rande:

Aus der Regel

"Das Schiedsgericht ist arbeitsfähig, wenn wenigstens fünf aktive Schiedsrichter vorhanden sind.“ 

kann man nicht folgern

"Demnach ist das Schiedsgericht arbeitsunfähig, wenn weniger als fünf aktive Schiedsrichter vorhanden sind."

Aus (A ==> B) folgt nicht (¬A ==> ¬B) (siehe Aussagenlogik#Materiale Implikation) --AchimP (Diskussion) 21:02, 12. Jan. 2017 (CET)Beantworten

das wäre korrekt, wenn man den Satz als Implikation list; es ist aber die Definition von arbeitsfähig (denn laut dem MB, mit dem das SG dauerhaft eingeführt wurde, müssen sich mindestens 5 SR an einem Fall beteiligen. --Qcomp (Diskussion) 21:14, 12. Jan. 2017 (CET)Beantworten
Du bist witzig ... Für Definitionen gelten keine Aussagenlogik ... Vorlage:Smiley/Wartung/applaus  --AchimP (Diskussion) 22:13, 12. Jan. 2017 (CET)Beantworten
Albern! Bekanntlich gilt bei (A ==> B) eben auch (¬B ==> ¬A), also: "Bei mindestens fünf aktiven Schiedsrichtern, ist das Schiedsgericht nicht arbeitsunfähig". So what? --Knud Klotz (Diskussion) 23:42, 12. Jan. 2017 (CET)Beantworten
Sorry, aber da scheinst du etwas zu verdrehen. Hier ist A "Es gibt weniger als fünf Schiedsrichter" und B "Das Schiedsgericht ist arbeitsunfähig." Die Aussage (A ==> B) ist also die Regel "Wenn es weniger als fünf Schiedsrichter gibt, dann ist das Schiedsgericht arbeitsunfähig.". (¬B ==> ¬A) ist dementsprechend "Wenn das Schiedsgericht nicht arbeitsunfähig ist, dann gibt es nicht weniger als fünf Schiedsrichter." oder anders formuliert "Wenn das Schiedsgericht arbeitsfähig ist, dann hat es fünf oder mehr Mitglieder.". Das was du geschrieben hast wäre (¬A ==> ¬B). --Eddie 00:07, 13. Jan. 2017 (CET)
Was soll dann dieser Abschnitt? --Anti   ad utrumque paratus 22:25, 12. Jan. 2017 (CET)Beantworten
Ich habe nur die witzige (falsche) Aussage nochmal wiederholt. Naürlich gelten für Definitionen Aussagenlogik. Man hätte ein kleines "nur" oder "genau dann" vor "arbeitsfähig" einfügen können. Man kann auch mit dem verlinkten MB noch erlaubte Tätigkeiten fürs SG ableiten. Z.B. steht da nicht, dass sich "ständig" mindestens 5 Mitglieder an einem vorgebrachten Fall beteiligen müssen. Ein SG mit < 5 Mitgliedern könnte (mit >=5 Mitgliedern begonnene) Fälle noch zuende führen, es könnte sich selbst auflösen, usw.
"arbeitsunfähig" ist etwas anderes. --AchimP (Diskussion) 22:52, 12. Jan. 2017 (CET)Beantworten
(nach BK) Diese Regel darf man nicht verstehen als "wenn A dann B", sondern als "B genau dann, wenn A" (A<==>B, also auch ¬A <==> ¬B). Du hast recht, dass für einen Logiker ein gewichtiger unterschied zwischen "wenn" und "genau dann, wenn" liegt, aber diese extrem detaillierte sprachliche Präzision sollte man nicht für jede Regel in der WP erwarten. Ich sehe es so wie die Qcomp: Wesentlich ist, dass man versteht, was die Regel meint. Ich denke, das wird durchaus sehr deutlich. Übrigens scheint es mir nach dem Link von Qcomp so, dass die Regel gar nicht in diesem Wortlaut formuliert wurde, sondern nur jemand sie so umformuliert hat. Der Teil, dass sich 5 SR an einem Fall beteiligen müssen (und ein Fall nicht bearbeitet werden kann, wenn es nicht mindestens 5 tun), ist absolut im Sinne des MB, der Regel und der lange bewährten Praxis. Insofern sollte man sicherlich aufgrund dieser minimalen sprachlichen Ungenauigkeit nicht die seit geraumer Zeit bestehender Praxis, die Feststellung, dass das SG arbeitsunfähig und das komplette MB anzweifeln. --Eddie 23:02, 12. Jan. 2017 (CET)
Ich habe gerade noch mal nachgeschaut. Wenn ein Fall bereits von 5 Schiedsrichtern angenommen wurde (und jemand danach ausfällt), dann gilt das (Wikipedia:Schiedsgericht/Regeln#Sachentscheidung):
  • "An Abstimmungen müssen sich mindestens 3 Schiedsrichter beteiligen, die für oder gegen einen Punkt votieren, anderenfalls gilt der Abstimmungspunkt als nicht auswertbar."
Das bedeutet, angenommene Anfragen können auch von nur 3 Schiedsrichtern zu Ende geführt werden. Das SG ist damit für angenommene Anfragen noch arbeits- und entscheidungsfähig, es kann nur keine neuen Anfragen mehr annehmen und bearbeiten. Wenn es aber wie seit ca. September gar keine laufenden Anfragen gibt, kann natürlich auch nichts mehr gemacht werden. --Bjarlin 23:20, 12. Jan. 2017 (CET)Beantworten
Stimmt, man kann jetzt darüber diskutieren, was arbeitsfähig eigentlich heißt. Genau genommen gibt es teilweise arbeitsunfähig (weniger als fünf Mitglieder und aktuelle Fälle vorhanden) oder vollständig arbeitsunfähig (weniger als fünf Mitglieder und keine aktuellen Fälle; aktuelle Fälle vorhanden, aber weniger als drei Mitglieder). Ich glaube aber, dass wir die Diskussion dazu nicht brauchen. Fakt ist: Das SG kann bei vier oder weniger Mitgliedern nach unseren Regeln nicht alle seine Aufgaben vollständig erledigen. --Eddie 23:54, 12. Jan. 2017 (CET)
Es spricht sicher nichts dagegen, dies so zu interpretieren, dass der im MB anvisierte Fall dann eintreten soll, wenn das SG teilweise arbeitsunfähig ist, also insbesondere in Bezug auf jede neue Anfrage. Denn es ist ja auch die Rede von mindestens 5 Schiedsrichtern bzw. dem "Ausscheiden des fünftletzten SG-Mitglieds".
AchimP hat jedenfalls schon Recht damit, dass es deswegen nicht auch vollständig arbeitsunfähig ist, wie sonst auch angenommen wurde. Also folgt daraus bspw., dass es auch bei 4 Mitgliedern noch die SG-Seiten moderieren oder dass es noch im SG-Wiki kommunizieren oder auch eine Telefonkonferenz durchführen kann. Nur mit der Beschlussfähigkeit ist das so eine Sache. Man wird sicher beschließen können, einen PA von einer SG-Disk. rausnehmen oder die Seite kurzfristig schützen zu können. Aber Verfahrensfragen zu beschließen wie ein SG mit mindestens 5 Mitgliedern, das dürfte doch nicht mehr der Fall sein. --Bjarlin 01:21, 13. Jan. 2017 (CET)Beantworten
Würde ich so unterschreiben. Ich wollte vor allem darauf hinaus, dass diese Diskussion hier für das MB nicht relevant ist. Dann noch eine gute Nacht. ;-) --Eddie 02:13, 13. Jan. 2017 (CET)

Da wir nun festgestellt haben, dass ein SG mit weniger als 5 Mitgliedern NICHT per se "arbeitsunfähig" ist, würde ich das auch nicht so in die Abstimmungspunkte 1 und 2 schreiben: Alt:

"Ist das Schiedsgericht arbeitsunfähig, da es durch das Ausscheiden des fünftletzten SG-Mitglieds (Rücktrittserklärung, Todesfall, etc.) aus weniger als fünf Schiedsrichtern besteht, "

Vorschlag:

"Besteht das SG durch Ausscheiden eines oder mehrerer Mitglieder aus weniger als fünf Schiedsrichtern, ..."

--AchimP (Diskussion) 12:30, 13. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Das Meinungsbild läuft bereits. Jetzt noch etwas daran zu ändern, verstößt gegen unserere Regeln für Meinungsbilder: Jeder Abstimmende, unabhängig davon, wann er abstimmt, bekommt in der Einleitung genau die gleiche Informationen. Eine solche Änderung nach Beginn des Meinungsbildes ist unzulässig und lässt das ganze Meinungsbild formal ungültig werden (zumindest sind dann viele Stimme bei "formal ungültig" absolut sicher). Wenn man das unbedingt ändern wollen würde, müsste man also das MB abbrechen und mit dem neuen Text neu erstellen, die vorgegebene Zeit (ich meine eine Woche) warten, bevor das neue Meinungsbild startet und da dann alle nochmal abstimmen lassen. Sorry, aber dafür ist die Änderung meiner Meinung nach nicht wichtig genug. Es ist auch im aktuellen Text deutlich genug klar, was gemeint ist. --Eddie 21:36, 13. Jan. 2017 (CET)
Der Einwand des TO ist unbegründet. Man achte auf das Wort "wenigstens". Benatrevqre …?! 13:46, 16. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Übereilte Aktion mit schlecht formulierten Zielen Bearbeiten

Ich nenne als Beispiel mal nur den einen Teilsatz zu den Folgen: "dann werden entsprechend viele Schiedsrichter für ein halbes Jahr nachgewählt."

Ich glaube, die beabsichtigte Formulierung ist, dass "entsprechend viele Schiedsrichter für den Rest der verbleibenden Wahlperiode nachgewählt werden" ODER "entsprechend viele Schiedsrichter für den Rest der verbleibenden Wahlperiode und der darauffolgenden Wahlperiode (max. also 11 Monate) gewählt werden."

Aber hier ging anscheinend Geschwindigkeit vor brauch- und tragfähige Formulierung. Yotwen (Diskussion) 11:46, 13. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Also wenn ich mir das andere, parallel laufende Meinungsbild anschaue, @Yotwen:, dann finde ich dieses hier um Längen besser, weil es wenigstens differenziert und eine gute Arbeit von @Toni Müller:. Konstruktiv wäre es von Dir gewesen, den letzten Satz gar nicht erst zu schreiben, sondern einfach nur deinen Verbesserungsvorschlag hier darzulegen.    --79.249.164.131 10:51, 14. Jan. 2017 (CET)Beantworten
Danke! @Yotwen: Zitierst du gerade #Aktueller Zustand und Problembeschreibung? Bitte mal die Vorschläge eins und zwei genau durchlesen. Abgesehen davon ist der nun mehrmals vorgebrachte Vorwurf, es würde sich um einen "Schnellschuss" handeln, nicht zutreffend. Andere hätten für genau dasselbe MB vielleicht fünf Monate gebraucht; durch meine Arbeit und die Arbeit einiger anderer wurde es bereits letzte Woche fertig. Grüße, -- Toni (Diskussion) 12:29, 14. Jan. 2017 (CET)Beantworten
Das hängt jetzt seit ein paar Jahren in den Seilen. Es kommt wirklich nicht auf ein paar Tage an. Schnell ist kein Kriterium. Und die Formulierung ist weiterhin falsch bzw. verführt zu falschen Vorstellungen. Yotwen (Diskussion) 16:35, 14. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Blick nach vorn Bearbeiten

Das parallel Meinungsbild das für sofortige Neuwahlen gesorgt hätte wird keine Zustimmung finden.

Dies Meinungsbild was eine Regelung für ähnliche Vorkommnisse in der Zukunft schaffen möchte wird wohl auch keine 2/3 Mehrheit finden.

Somit ist das Szenario das wir in ein paar Monaten ganz regulär neue Schiedsgerichtsmitglieder wählen können. Ich schlage vor sich auf einer separaten Seiten darüber Gedanken zu machen, ob es in Zukunft Änderungen an den SG Regeln geben soll, z.B.

  • wie mit Real-Life Aspekten der Schiedsrichter umgegangen werden soll
  • ob es eine einheitliche Vorstellung zur Kandidatur geben soll
  • wie mit weitgehenden Fragen zur Privatsphäre umgegangen werden soll
  • wie in Zukunft mit möglichen Verstößen gegen die Vertraulichkeit umgegangen werden soll
  • Ob die Vertraulichkeit aufgehoben werden soll
  • Ob es noch Skype konferenzen geben soll oder nur noch schriftliche Kommunikation
  • Beliebige weitere Punkte die ich als niemals SG Mitglied mir gar nicht ausdenken kann

Fände es gut wenn erfahrene Alt-SG Mitglieder diese Initiative starten / begleiten würden und die dazu zu schaffende Seite moderieren würden. Ausdrücklich würde ich dafür nicht die bestehende SG seite wählen

Groetjes --Neozoon (Diskussion) 11:56, 13. Jan. 2017 (CET)Beantworten

+1. Wir müssen nach vorne schauen. Bis Mai 2017 sollten wir uns Alle überlegen, wer in unserem Projekt soviel Vertrauen genießt, als Schiedsrichter tätig sein. Überlegen wir uns einfach, welche Kollegen wir vllt wg einer Kandidatur ansprechen und überlegen wir uns vllt auch, ob es nicht an der Zeit wäre, mal selbst Verantwortung zu übernehmen. MfG, --Brodkey65|...Am Ende muß Glück sein. 12:15, 13. Jan. 2017 (CET)Beantworten
Soweit ja. Aber ich denke, der erste Schritt muss erst mal ein Plan sein, wie das SG denn aussehen soll, damit es überhaupt wieder eine akzeptable/akzeptierte Instanz werden kann. Es gibt ja nun einige Stimmen die gleich nach einer Abschaffung rufen (ich allerdings eher für eine Neudefinition anstelle einer ersatzlosen Streichung, notfalls aber auch die komplette Abschaffung). Die Nominierung wie bei den Adminwahlen dürfte imho auch bei SG-Wahlen möglich/erwünscht sein. Ein einfach noch mal neu- oder nach-wählen oder vorschlagen ist imho die schlechteste Option. --Wassertraeger (‏إنغو‎)   12:32, 13. Jan. 2017 (CET)Beantworten
+1.--Mautpreller (Diskussion) 12:35, 13. Jan. 2017 (CET)Beantworten
Guter Ansatz. Welche Planungsthemen schweben euch vor? Yotwen (Diskussion) 13:08, 13. Jan. 2017 (CET)Beantworten
Vielleicht diese? Benutzer Diskussion:Andropov#Ping --Mautpreller (Diskussion) 13:13, 13. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Zaghafter Startversuch Wikipedia:WikiProjekt SG-Development

Ich bitte um Unterstützung hinsichtlich Gestaltung und Moderation und vorwärtsgerichtetes Engagement Groetjes --Neozoon (Diskussion) 13:31, 13. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Der BLICK NACH VORN: Der Abstand zwischen Etablierten und Neu-Autoren wird immer größer und unüberwindlicher - und die Selbstherrlichkeit der Spitze wird steigen und steigen und steigen... Wegen meiner SG abschaffen, war und ist eh nur ein Papiertiger und fungiert hier als "demokratischer Placebo". MfG --Methodios (Diskussion) 09:20, 14. Jan. 2017 (CET)Beantworten
Der Neuanfang muß mMn vorallem auch in personeller Hinsicht geschehen. Neue Köpfe, neue Gesichter. Wenn Massen-Rücktritte als Politikum eingesetzt werden, dann habe zumindest ich zu solchen Vertretern genauso wenig Vertrauen, wie zu demjenigen, der seinen Platz nicht frei macht. MfG, --Brodkey65|...Am Ende muß Glück sein. 10:44, 14. Jan. 2017 (CET)Beantworten
Sehe ich genauso – was übrigens auch der Grund sein dürfte, dass man sich beim politischen System Deutschlands in Bezug auf die Abwahl des Kanzlers für ein konstruktives Misstrauensvotum entschieden hat; die Rücktritte hier haben zwar persönliche Standpunkte klar gemacht, der Wikipedia als „Institution“ allerdings haben sie einen Bärendienst erwiesen, wie auch diese Seite hier zeigt. Abhilfe kann nur geschaffen werden, wenn alle mal wieder versuchen, auf die Sache zu schauen und nicht nur auf Magister und nach ernsthaften Lösungen suchen. --79.249.164.131 10:49, 14. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Bewerbungsfristen Bearbeiten

Bei regulären Wahlen kann sich jeder seinen Kalender stellen, um dann seinen Hut in den Ring zu werfen. Die eine Woche ist dann zwar knapp, aber wohl ausreichend. Aber eine Arbeitsunfähigkeit kann sich ja auch noch näher an Weihnachten oder mitten in den Sommerferien ergeben. Dann ist das sehr problematisch. An eventuelle Manipulationen mag ich da garnicht denken. --Eingangskontrolle (Diskussion) 02:54, 14. Jan. 2017 (CET)Beantworten

@Eingangskontrolle: Nach diesem Modell hätte man ja eine Woche Zeit nach dem Ausscheiden des fünftletzten SG-Mitglieds, dann eine weitere Woche, in der man seine Kandidatur einreichen kann, bevor danach erst die zweiwöchige Abstimmungsphase beginnt. Also selbst wenn ein SG-Mitglied am 24. Dezember zurücktritt, wäre eine Woche "Übergangszeit" bis zum 31. Dezember, dann würde die Nominierungsphase bis zum 7. Januar laufen und die Abstimmungsphase bis zum 21. Januar. Sehe das nicht als zeitlich eng an. Ok, mit Sommerferien wäre das etwas anders. Find ich aber zeitlich ok. Grüße, -- Toni (Diskussion) 14:34, 14. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Hier fehlt ein Abstimmungspunkt Bearbeiten

Abschaffung des SG. --CaSa 13:56, 14. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Ja, sehr lustig. Bitte Titel und diverse Abschnitte des MBs und lesen und verstehen. Grüße, -- Toni (Diskussion) 14:30, 14. Jan. 2017 (CET)Beantworten
Danke für die Belehrung. Grüße. --CaSa 14:44, 14. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Sinn und Unsinn dieses Meinungsbildes: Was machen wir hier eigentlich? Bearbeiten

Worüber stimmen wir hier eigentlich ab? Und wem der Abstimmenden ist das überhaupt klar? Auf dieser Seite wird sehr lebhaft diskutiert, ob es Nachwahlen oder Neuwahlen geben soll und was das für den Fall MAGISTER bedeutet. Wenn ich es richtig sehe: Gar nichts, siehe dazu oben. Wer also glaubt, hier darüber abzustimmen, ob auch MAGISTER (und drei verbliebene SG-Kollegen) sich Neuwahlen stellen müssen oder ob nur die neun zurückgetretenen SG-KollegInnen die "Arschkarte" gezogen haben, irrt sich genauso wie ich, als ich oben vor diesem vermeintlichen Hintergrund für die Option "Neuwahl" plädiert habe. Geregelt werden nach dem eindeutigen Wortlaut nur zukünftige Fälle, die es so wahrscheinlich nie wieder geben wird. Ich denke, dass diese Fakten die Abstimmung insgesamt für viele Kolleginnen und Kollegen in einem anderen Licht erscheinen lassen. Das sollte nicht unter ferner liefen auf dieser Diskussionsseite untergehen. Grüße, --JosFritz (Diskussion) 21:05, 14. Jan. 2017 (CET)Beantworten

"Wer also glaubt..." Könnte glatt von mir stammen. Ich glaub hier an gar nix mehr, und das ist auch gut so. So bleibt man un(ent)täuschbar. Und macht doch, was ihr wollt, macht ihr doch sowieso. MfG --Methodios (Diskussion) 22:22, 14. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Kandidaturen zurückgetretener SG-Mitglieder Bearbeiten

Hat sich eigentlich jemand Gedanken darüber gemacht, ob nicht das passive Wahlrecht der zurückgetretenen Mitglieder für einen bestimmten Zeitraum eingeschränkt werden sollte? Wenn Teile des Personals antreten, die das Chaos durch ihren politisch motivierten Rücktritt verursacht haben, besteht jederzeit die Gefahr, daß sie nach ihrer Wahl dasselbe Spiel erneut durchziehen, um mißliebige Kandidaten aus dem Amt zu drängen. --Tommes  15:43, 16. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Nein, der Vorschlag ist absolut unbegründet. Jeder muss es mit seinem Gewissen vereinbaren können, SG-Mitglied zu sein. Es gibt auch keinen zu leistenden Eid oder eine Verpflichtung, dass ein SG-Mitglied nicht vor Ablauf der Amtsperiode vom ihm übertragenen Amt zurücktreten dürfe. Und falls solche Rücktritte Anlass zu dem Verdacht geben sollten, durch den eigenen Rücktritt die Arbeitsfähigkeit des SGs bewusst und absichtlich anzugreifen und dessen Handlungsfähigkeit zu untergraben, so müsste dieser unterstellte Vorsatz im Einzelfall (!) zunächst bewiesen werden oder müssten wenigstens entsprechende Indizien dafür vorhanden sein. Benatrevqre …?! 15:59, 16. Jan. 2017 (CET)Beantworten
(nach BK) Wer Verantwortung für die jetzige Lage hat, ist umstritten; es war MAGISTER, der seine politische Funktionärstätigkeit in dieses Gremium getragen und es damit langsam, aber sicher gesprengt hat. Niemand kann ihn daran hindern, bei der nächsten Wahl wieder anzutreten, genauso wie auch die anderen Schiedsrichter eine solche Entscheidung nach ihrem freien Ermessen treffen können. Es ist an der Gemeinschaft, sich beim Wahlakt zu deren jeweiliger Tragbarkeit Gedanken zu machen. --Andropov (Diskussion) 16:01, 16. Jan. 2017 (CET)Beantworten
Doch, es ist sehr wohl umstritten, wer die Verantwortung für ein nichtfunktionierendes SG hat. Es sind diejenigen, die immer wieder die Qualität der Mitarbeit anderer in diesem Projekt von dessen/deren politischen Ansichten abhängig machen. --Tommes  17:19, 16. Jan. 2017 (CET)Beantworten
Die Arbeitsunfähigkeit wurde durch die Rücktritte ausgelöst. Das steht fest. Alles andere ist Spekulation. Niemand wurde vor der Wahl nach anderen Ämtern, Religion, Beruf, Herkunft oder Parteizugehörigkeit befragt. Das wäre auch garnicht möglich, solange hier anonym gearbeitet werden darf. Die Mitglieder des Schiedsgerichts hatten viele andere Optionen. Zum Beispiel in anzunehmenen Fällen einem Mitglied zu raten sich als befangen zu erklären. Oder für zukünftige Wahlen entsprechende Fragen zu verlangen oder eine Änderung im Wahlverfahren anzuregen. Und wenn jemand gegen die Anonymitätsregel verstoßen will, das zu Beginn der nächsten Wahl zu machen. --Eingangskontrolle (Diskussion) 18:43, 20. Jan. 2017 (CET)Beantworten
Persönliche Meinung, kein stichhaltiges Argument, denn das läßt sich nicht belegen. Benatrevqre …?! 17:59, 16. Jan. 2017 (CET)Beantworten
Ich sehe wenig Sinn in so einer Regelung. Wenn die Community diese Zurückgetretenen nicht wählen will, dann bekommen die einfach nicht genug Stimmen – in dem Fall hätte wohl ein Meinungsbild Erfolgschancen. Wenn aber die Community diese wählen will, dann bekommen die auch Stimmen nur dann hätte ein Meinungsbild auch wenig Chancen. Abgesehen davon braucht man nicht für alles und jedes eine Regel. --Wurgl (Diskussion) 16:04, 16. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Wenn die Community diese Leute gleich wieder ins Amt wählen würde, dann hätte sie nichts besseres verdient. Daher keine Notwendigkeit für Sperrfristen o.ä. --Zxmt 16:05, 16. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Jeder Wähler muß für sich entscheiden, ob er Leuten sein Vertrauen schenkt, denen persönliche Befindlichkeiten wichtiger waren als die Verantwortung für unsere WP-Gemeinschaft. MfG,--Brodkey65|...Am Ende muß Glück sein. 19:46, 20. Jan. 2017 (CET)Beantworten
So isses, das Regelwerk setzt da keine Einschränkungen und kann das auch nicht tun. Aber ein Rücktritt ist immer noch ein Rücktritt, und ich würde es schon als ziemlich abwegig und unanständig empfinden, wenn jemand erneut für eine Amtszeit kandidiert, für die er bereits teilweise gewählt wurde. Mit AGF kann man das als Wankelmütigkeit und somit mangelnde Eignung auslegen. Würde bei mir jedenfalls unmittelbar zu Kontra führen. Solche Leute will ich nicht als Schiedsrichter. MBxd1 (Diskussion) 20:26, 20. Jan. 2017 (CET)Beantworten
Spätestens damit wäre klar, dass es nur darum ging, einen missliebigen Kollegen loszuwerden. Einige (nicht alle) der Zurückgetretenen dürften spekuliert haben, die Community würde Magister so sehr unter Druck setzen, dass auch er zurücktritt. In dem Kontext sind wohl auch die Indiskretionen zu verstehen. Und dass man dann in einem politisch homogenen Schiedsgericht in Ruhe weiter machen kann. Schon das allein wäre auch für mich ein Grund für Kontra, denn so funktioniert Demokratie nicht. --Anti   ad utrumque paratus 11:32, 22. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Fazit vor dem Ende des MB Bearbeiten

Da es keine zuständige Instanz bei der WP gibt, möchte ich hier einfach mal dem MB-Team (Initiator, Mitmacher...) Danke für die offenbar gelungene Vorbereitung danken. Zum Einen finde ich die Abfrage wichtig und, unabhängig vom Ausgang, zum Anderen war die Vorbereitung gut. So gut, das es mit deutlicher Mehrheit (>10:1) angenommen wurde. ein wirklich erfreuliche Abwechslung zu den MB der letzten Zeit. --Wassertraeger (‏إنغو‎)   07:49, 17. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Naja, sehe ich nicht ganz so. Ein Meinungsbild, welches wenn es angenommen würde zu großen Diskussionen führt, was nun eigentlich als nächstes passieren würde (Nachwahlen direkt oder erst beim nächsten Mal) hat aus meiner Sicht noch Verbesserungspotential in der Vorbereitungsphase. Groetjes --Neozoon (Diskussion) 19:35, 17. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Zwischenstand zur Halbzeit Bearbeiten

Als kurze Info, damit keiner selber blättern und rechnen muss. Stand: 19. Januar 2017 7:18

Pro Kontra Enth. Zustimmung
Vorzogene SG-Wahlen
MB 145 15 4 91%
Nachwahlen 120 86 11 58%
Neuwahlen 49 138 8 26%
Neuwahl SG
MB 89 63 3 59%
Nachwahlen 33 139 12 19%

Falls jemand die Prozente mit Enthaltungen als Stimmen haben möchte: 88%/55%/25% und 57%/18% Demnach besteht imho noch eine gewisse Chance auf Nachwahlen. --Wassertraeger (‏إنغو‎)   07:26, 19. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Die Hoffnung stirbt zuletzt, aber Dir ist scho bewußt, das es nun noch 53 Pro-Stimmen braucht, ohne das jemand weiteres mit Contra stimmt? Wenn man von 200 hyperaktive Wikifanten ausgeht, dürften die bereits abgestimmt haben (Gesamt 217). Mal unabhängig davon, was ich von einer verzögerten Stimmabgabe halte. Selbst wenn das Ergebnis noch kippt, zeigt es eine tiefgehende Spaltung der Gemeinschaft.Oliver S.Y. (Diskussion) 07:33, 19. Jan. 2017 (CET)Beantworten
Oh... kleines Missverständnis. Ich will gar keine Nach- oder Neuwahlen sondern lieber einen Neuanfang nach einer besser längeren Pause (siehe auch: Wikipedia:WikiProjekt SG-Development). Das war eigentlich nur als neutrales "ist noch möglich" und nicht als "schaffen wir hoffentlich noch" gemeint, also ohne Wertung. Ergo: Ja, die Spaltung sehe ich auch und Nein, ich will möchte keine 53 Pro-Stimmen. Wobei die Wahrscheinlichkeit, das nur noch 53 abstimmen und das nur mit "Pro" eher unwahrscheinlich sein dürfte. :oP --Wassertraeger (‏إنغو‎)   08:54, 19. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Wann ist Tagesanbruch? Bearbeiten

Wann genau ist "mit Anbruch des siebten Tages"? Und was passiert, wenn dieser Zeitpunkt verpaßt wird? --.js[Demokratie needed] 01:07, 26. Jan. 2017 (CET)Beantworten

1. 0:00:00±0:00:00,001 Reicht Dir das aus, oder soll ich es noch etwas präzisieren?
2. Dann gibt es keine Nominierungen. Ich halte aber den Fall, dass binnen einer Woche niemand nominiert wird für eher unwahrscheinlich. --Wassertraeger (‏إنغو‎)   07:44, 26. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Diskussion nach Ende des Meinungsbildes Bearbeiten

Stellungnahme und Vorschläge Bearbeiten

Liebe KollegInnen,

nachdem diese Meinungsbild ja mehr oder weniger gescheitert ist, zwar selbst, aber keiner der Vorschläge angenommen wurde, habe ich mich dazu entschlossen, meine Meinung dazu in einer Stellungnahme kund zu tun. Wer keine Lust hat sie zu lesen, kann es lassen, aber ich muss jetzt einfach mal ein paar Dinge loswerden. Wenn ihr antworten wollt, lest bitte DIE KOMPLETTE Stellungnahme durch, bevor ihr das tut!

Das Schiedsgericht gibt es jetzt seit dem Meinungsbild im April 2007, also seit fast zehn Jahren. Jedes Jahr bearbeitet das Schiedsgericht 20 bis 25 Anfragen. Lediglich das Jahr 2013 sticht hier mit 38 bearbeiteten Anfragen heraus. Von all diesen Anfragen wird scheinbar der Großteil nicht angenommen, wie diese Seite hier zeigt. Ob unberechtigt oder nicht, interessiert mich an dieser Stelle nicht.

Es stellt sich für mich grundsätzlich die Frage, ob ein Fortbestehen des Schiedsgerichts überhaupt Sinn macht. Lohnt es sich, wenn alle sechs Monate Wahlen für etwas stattfinden, das (mit Glück) vielleicht 20 Mal im Jahr in Anspruch genommen wird?

Und gerade die derzeitige Situation ist schlicht und einfach inakzeptabel! Es kann nicht sein, dass so wenige Mitglieder vorhanden sind, nur weil die Regularien zu steif sind, einen sofortigen Ersatz für jemanden zuzulassen, der zurückgetreten ist. So wenige Mitglieder, dass das Schiedsgericht gleich nicht mehr handlungsfähig ist. Ich weiß, genau ein MB dafür ist soeben gescheitert, aber meiner bescheidenen Meinung nach gibt es genau folgende Möglichkeiten:

1. Komplette Abschaffung des Schiedsgerichts;
2. Komplette Neuschaffung des Schiedsgerichts, dies umfasst unter anderem:
  • Eine Neudefinierung und Ausweitung des Aufgabenbereiches;
  • Neubestimmung der Amtszeit (z. B. einmalige Wahlen des ganzen Schiedsgerichts für zwei Jahre);
  • Neubestimmung der Anzahl der Mitglieder (z. B. zehn);
  • Schaffung einer bestimmten Anzahl von sogenannten Ersatzmitgliedern, die im Falle eines Rücktritts aufrücken (z. B. zehn);
  • Schaffung der Stelle eines Vorsitzenden, eines zweiten und dritten Vorsitzenden innerhalb dieser zehn Mitglieder, die durch die von der Gemeinschaft gewählten Mitglieder des Schiedsgerichts gewählt werden (Ist es technisch möglich, die Wahlberechtigung hier auf diese Mitglieder zu beschränken?; eher SEKUNDÄR!);
  • Schaffung der Stelle eines Generalsekretärs (und möglicherweise eines zweiten und dritten Generalsekretärs), der/die verwaltende Aufgaben wie Auszählen der Stimmen oder Eröffnung/Schließung eines Antrags übernimmt;
3. Beibehaltung der derzeitigen Situation - ähm ... nein.

Vielleicht habe ich persönlich einfach zu wenig Erfahrung im administrativen Bereich, da ich mich in meinen nun bald drei Jahren bei der Wikipedia lange Zeit größtenteils auf die Artikelarbeit beschränkt habe, aber ich habe das Gefühl, dass es so nicht weiter gehen kann. Wie bereits beschrieben, stellt sich die Frage nach der Sinnhaftigkeit eines Schiedsgerichts, wenn das ein paar Tage nach der letzten Wahl für ein halbes Jahr arbeitsunfähig ist, weil einige Mitglieder zurückgetreten sind (Gleichzeitig MUSS natürlich auch das Recht auf Rücktritt gewahrt werden, daher auch mein Vorschlag mit den „Ersatzmitgliedern“).

Ich würde eine bestimmte Anzahl an Mitgliedern installieren, von denen die ersten fünf, die sich bei einer Anfrage melden, sozusagen stimmberechtigt zur Abarbeitung dieser Anfrage ist. Den „Generalsekretär“ (Name sicherlich diskutierbar) sollte es geben, um den Mitglieder mitzuteilen, wenn sie gewählt wurden, und um beispielsweise eine Anfrage mit einem „Erledigt“ zu versehen und er sollte kein Mitglied des Schiedsgerichts selbst sein. Einen Vorsitzenden braucht es jetzt nicht unbedingt ...

Das Wahlsystem ist ebenfalls zu überdenken, es lohnt sich einfach nicht dermaßen oft Wahlen für nur Teile des Schiedsgerichts zu veranstalten. Aufgabenbereich könnte zudem auch die Vandalismusmeldung werden. Den restlichen Aufgabenbereich sollte man beibehalten.

Um die Reform abzuschließen würde ich das derzeitige Schiedsgericht einäschern und dem neuen den Namen „Neues Schiedsgericht“ geben, um auch die Geschichte voneinander abzugrenzen.

Über Antworten würde ich mich in der Art freuen, wer Interesse hat, mit mir das Schiedsgerichtssystem zu überarbeiten kann sich auch bei mir persönlich melden. Natürlich bin ich auch für alternative Vorschläge offen, ich bitte sogar darum!

Gruß, --Mupa280868 (Diskussion) 23:49, 26. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Du brauchst das Rad eigentlich nicht neu erfinden, es reicht wohl, wenn Du Dich an den bereits laufenden Arbeiten beteiligst: Wikipedia:WikiProjekt SG-Development --Wassertraeger (‏إنغو‎)   07:31, 27. Jan. 2017 (CET)Beantworten
Dass es das Schiedsgericht überhaupt noch gibt ist ein Ergebnis von unsinnigen 2/3 Mehrheiten bei MBs (und auch der Grund für mich jedes MB das 2/3 Mehrheiten fordert formal abzulehnen). In Wikipedia:Meinungsbilder/Schiedsgericht abschaffen? sprachen sich 51,4 % für eine Abschaffung des SG aus. D.h. die Mehrheit der interessierten User hier will das Ding nicht. Und deshalb braucht sich auch keiner wundern, dass erst mal eine Weile Pause ist. Generator (Diskussion) 15:15, 27. Jan. 2017 (CET)Beantworten
Die Alternative zum Schiedsgericht ist die Wiederbelebung des Vermittlungsausschusses, falls da überhaupt noch Bedarf besteht, und generell auch Meinungsbild, damit die Community mehr direkte Einflussmöglichkeiten hat. -- 92.72.144.76 15:58, 27. Jan. 2017 (CET)Beantworten