Das Kabinett von Epp bildete als kommissarischer Ministerrat vom 10. März bis 12. April 1933 die kommissarische Landesregierung von Bayern.[1]

Kabinett von Epp
Kommissarischer Ministerrat
Franz von Epp
Kommissarischer Leiter Franz von Epp
Wahl 1932
Legislaturperiode 5
Bildung März 1933
Ende 12. April 1933
Dauer 42 Tage
Vorgänger Kabinett Held II
Nachfolger Kabinett Siebert
Zusammensetzung
Partei(en) NSDAP

Entwicklung

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Das Kabinett von Epp verdrängte die Regierung Held in den Tagen vom 7. März bis 27. März 1933 schrittweise von der Macht. Die Reichstagswahl vom 5. März 1933 sah eine Mehrheit der NSDAP. In der Folge setzte Reichsinnenminister Frick am 9. März Franz von Epp zum Reichskommissar in Bayern ein („zur Erhaltung öffentlicher Sicherheit und Ordnung“). Epp proklamierte am 16. März, er habe nach dem „Rücktritt“ Helds nun mit seiner Kommissariatsregierung alle Regierungsmacht übernommen. Held erklärte am 27. März in der Schweiz die Zustimmung zu seiner Absetzung.[2]

Mitglieder

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Amt Name Bild Partei
Kommissarischer Leiter Franz von Epp
 
NSDAP
Äußeres
Stellvertreter Adolf Wagner
 
NSDAP
Inneres
Justiz Hans Frank
 
NSDAP
Kultus Hans Schemm
 
NSDAP
Finanzen Ludwig Siebert
 
NSDAP
zur besonderen Verwendung Ernst Röhm
 
NSDAP
Hermann Esser
 
NSDAP

Einzelnachweise

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  1. Walter Ziegler: Kabinett Held IV, 1932-1933, publiziert am 29. November 2010; in: Historisches Lexikon Bayerns, abgerufen am 9. Februar 2020.
  2. Winfried Becker: Heinrich Held (1868-1938). Aufstieg und Sturz des bayerischen Parlamentariers und Ministerpräsidenten, in: Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte 72 (2009), 807–891.