Schnelllöschung

Hallo, ich habe einen Fehler gemacht und ein Porträtfoto aus dem Jahr 1902 unter der Lizenz für Bilder, die älter als 100 Jahre sind und deren Urheber unbekannt ist, hochgeladen. Dabei hatte ich zwar den Bildnachweis des Büchleins im Anhang nachgelesen, wo kein Urheber steht, aber im Text selbst nicht richtig hingeschaut und übersehen, dass auf der Seite gegenüber des Bildes in der Broschüre doch ein Urheber angegeben ist und sogar eine kleine Geschichte zu dem Bild erzählt wird (der Fotograf hatte damit den 1. Preis in einem Wettbewerb gewonnen). Die Recherche nach den Lebensdaten hat ergeben, dass der Fotograf 1945 noch lebte und wahrscheinlich erst zwischen 1954 und 1957 gestorben ist,[1] das Bild dann also noch gar nicht gemeinfrei wäre und ohnehin nicht unter diese Lizenz gehört, sondern ggf. in ein paar Jahren auf Commons hochgeladen werden kann.

Aus dem Artikel, in dem ich das Bild benutzt hatte, werde ich es gleich entfernen, aber die Dateiseite will ich auch löschen. Kann ich dazu einfach einen SLA stellen oder muss ich das über einen regulären Löschantrag organisieren? Wenn hier ein Administrator mitliest, der mir den SLA mit diesem Hintergrundwissen direkt abarbeiten würde, wäre das hilfreich, danke.--Jordi (Diskussion) 09:34, 1. Mär. 2021 (CET)

Danke! --Jordi (Diskussion) 10:26, 1. Mär. 2021 (CET)
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Logos des Freilichtmuseum Stübing

Hallo, ich hätte eine Frage ob ich das alte (hier) und das neue Logo (hier) einfach hochladen kann, oder ob ich das aus Urheberrechtsgründen nicht geht. Wie würde es mit hochauflösenden SVG-Dateien dieser Logos ausschauen, wäre sowas rechtlich auch noch ok?. Danke und LG --Liuthalas (Diskussion) 19:22, 1. Mär. 2021 (CET)

@Liuthalas: Das neue Logo ist in jeder Hinsicht unproblematisch, das alte ist nach dem strengen österreichischen Maßstab aber leider tabu. Gruß, --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 20:12, 1. Mär. 2021 (CET)
Hallo Gnom, danke für die schnelle Auskunft. Schade dass das alte Logo leider nicht geht. Hat das neue Logo überhaupt schon eine Schöpfungshöhe? Wäre ein Upload hier oder auf Commons besser geeignet? --Liuthalas (Diskussion) 20:19, 1. Mär. 2021 (CET)
Nein, das neue Logo erreicht keine Schöpfungshöhe, gerade deshalb ist es ja ok, das hochzuladen.
Logos sind auf Commons nie so wirklich sicher, aber in diesem Fall ist das Logo so simpel, dass auch auf Commons eine Löschung nicht zu befürchten ist. -- Chaddy · D   22:18, 1. Mär. 2021 (CET)
Danke für die Auskunft, ich habe das neue Logo jetzt auf Commons hochgeladen. LG --Liuthalas (Diskussion) 17:38, 2. Mär. 2021 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Liuthalas (Diskussion) 17:38, 2. Mär. 2021 (CET)

neues Logo Kreis Düren

Der Kreis Düren hat passend zum Relaunch seiner Website ein neues Logo erhalten. Es besteht aus einem Kreis mit mehreren farbigen Strichen, die Himmel, Wasser und Landschaft symbolisieren sollen. Erfüllt dieses Logo die Anforderungen für Schöpfungshöhe? Kann man es ähnlich wie Wappen vielleicht als amtliches Werk ansehen, das dann gemeinfrei wäre? Falls wir das Logo hier verwenden können, wäre noch zu klären, ob man es mit oder ohne den nebenstehenden Schriftzug (Kreis Düren - Seen & Entdecken) verwenden darf. --MSchnitzler2000 (Diskussion) 14:25, 4. Mär. 2021 (CET)

Bestimmt kein amtliches Werk. Ich wüsste auch nicht, warum das (oder das alte) in den Artikel des Kreises sollte. Dafür gibt es doch das Wappen. --Magnus (Diskussion) 15:33, 4. Mär. 2021 (CET)
Ich möchte das Wappen ja logischerweise auch nicht ersetzen, sondern wenn möglich das Logo zusätzlich hinzufügen. Es ist überall zu sehen: auf der Website und den Social-Media-Accounts des Kreises, am Eingang des Kreishauses und an anderen Stellen. Damit ist es ein wichtiges Erkennungszeichen für den Kreis. --MSchnitzler2000 (Diskussion) 21:58, 4. Mär. 2021 (CET)
Ich sehe da gewisse Parallelen zu Datei:MV Landessignet RGB.jpg und würde das ähnlich handhaben. --M@rcela   22:05, 4. Mär. 2021 (CET)
Ich habe es jetzt mal nach Marcelas Vorschlag umgesetzt und das Logo als Datei:Kreis Düren Logo 2021.svg hochgeladen und in den Artikel Kreis Düren und das entsprechende Portal eingebunden. Wenn es doch noch Probleme gibt, kann es ja gelöscht werden. --MSchnitzler2000 (Diskussion) 16:58, 5. Mär. 2021 (CET)
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Hallo. Bei einem der oben genannten Logos stimmt etwas nicht: bei Ersterem ist angegeben, es stelle ein Logo dar, das dem Markenrecht unterliegt (Bild-LogoSH), bei Letzterem handelt es sich anscheinend nur um ein Textlogo, welches keine Schöpfungshöhe erreicht. Außer einer leicht veränderten Farbe sind die beiden Dateien optisch aber identisch. Ich tendiere eher auch zum Textlogo, aber was ist denn nun richtig? --MfG – olivenmusProblem? Da geht’s lang!Beiträge • (20.08.2018–07.02.2021 LH ♡ RIP †) • 22:42, 7. Mär. 2021 (CET)

Beides ist richtig. Dieses Logo erreicht keine Schöpfungshöhe, unterliegt aber dem Markenrecht. Der einzige Unterschied ist, dass ersteres hier lokal vorhanden ist, zweiteres auf Commons liegt. Auf Commons wiederum gibt es andere Lizenzbausteine als hier, die textlich also leicht abweichen können. -- Chaddy · D   00:33, 8. Mär. 2021 (CET)
Hmm ok, ich hätte gemeint, dass Bild-LogoSH für Schöpfungshöhe steht, somit wären beide genau gegenteilig zueinander. Ok, danke für die Aufklärung. --MfG – olivenmusProblem? Da geht’s lang!Beiträge • (20.08.2018–07.02.2021 LH ♡ RIP †) • 08:13, 8. Mär. 2021 (CET)
Nein, das steht tatsächlich dafür, dass die Logos keine Schöpfungshöhe haben. Logos mit Schöpfungshöhe dürfen wir nur mit einer Freigabe verwenden.
Der Baustein ist aber eh ziemlich unglücklich und wird von mir schon lange kritisiert, weil er die urheberrechtliche Situation absichtlich verschweigt. So kommt es dann zu Missverständnissen wie bei dir. -- Chaddy · D   14:16, 8. Mär. 2021 (CET)
Sehr verwirrend. Denn bei Logos, die sehr wohl eine Schöpfungshöhe erreichen (meiner Meinung nach), wird dieselbe Vorlage verwendet. Das sollte entsprechend angepasst werden bzw. verschiedene Vorlagen verwendet werden. --MfG – olivenmusProblem? Da geht’s lang!Beiträge • (20.08.2018–07.02.2021 LH ♡ RIP †) • 17:59, 8. Mär. 2021 (CET)
Eigentlich sollten hier keine Logos mit SH sein, bzw. wenn, dann nur mit entsprechender Genehmigung. Wenn du doch eines findest, das deiner Ansicht nach SH hat, kannst du hier ja nachfragen. -- Chaddy · D   18:58, 8. Mär. 2021 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: MfG – olivenmusProblem? Da geht’s lang!Beiträge • (20.08.2018–07.02.2021 LH ♡ RIP †) • 22:21, 8. Mär. 2021 (CET)

2D oder 3D? (erl.)

Bräuchte diese Titelseite für einen Artikel. Das Heft selbst stammt vom Ende des 18. Jh., das Bild ist natürlich jung. Fällt es unter die 2D-Freiheit oder ist es als 3D zu betrachten und damit nicht wp-fähig? --Aalfons (Diskussion) 20:17, 10. Mär. 2021 (CET)

Ah: Hier steht: "domena publiczna, dla wszystkich bez ograniczeń", also Public Domain, für alle ohne Begrenzung.
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Ist PD. --Aalfons (Diskussion) 20:23, 10. Mär. 2021 (CET)
Ich wollte grad was anderes behaupten aber deine Fundstelle ist gut für uns. --M@rcela   20:30, 10. Mär. 2021 (CET)

Lego

Guten Morgen! Ich habe eine Frage bezüglich des Urheberrechts bei Bildern. Angenommen ich möchte ein Bild eines LEGO-Sets reinstellen (genauer: LEGO Hidden Side), darf ich das dann überhaupt? Oder muss ich ein Foto davon machen, wenn jemand damit spielt? Kann ich dass einfach so? Ich frage, weil ich überhaupt bezweifle, dass das Hereinstellen von Bilder der LEGo-Sets ein Problem darstellen sollte. Schließlich sind die LeGO-Produkte ja direkt zum Spielen da, nicht zum Anschauen... LG und danke schon mal für die Antworten, Gabriel (Diskussion) 10:02, 12. Mär. 2021 (CET)

Soweit es sich nicht um einfache Legosteine, sondern um gestaltete Objekte (originelles Spielzeug) handelt, gehe ich von einem urheberrechtlichen Schutz aus, damit dürfen solche Fotos nicht hochgeladen werden, siehe die Erläuterungen auf Commons zu Spielzeug. Gestumblindi 12:05, 12. Mär. 2021 (CET)
Und, soweit ich weiß, ist der Hersteller eher unentspannt, wenn er meint, dass seine Rechte verletzt sein könnten. Frag mal den Held der Steine ;-) --Erastophanes (Diskussion) 12:12, 12. Mär. 2021 (CET)
Das betrifft eine völlig andere Problematik, ausführlich hier dargestellt.--Chianti (Diskussion) 21:37, 12. Mär. 2021 (CET)
Auf Commons wird früher oder später alles gelöscht, was auch nur entfernt an Spielzeug erinnert. Die bilder sollten hier hochgeladen werden. M@rcela   12:15, 12. Mär. 2021 (CET)
Datei:Lego Technic 42114 6x6 Volvo Articulated Hauler (50128562661).jpg
Lego Technic 42114 6x6 Volvo Articulated Hauler
Wenn man sich unsere Artikel, u.a. Lego, Lego Technic sowie die commons-Kategorien anschaut, scheint das Thema zumindest auf commons entweder nicht angekommen zu sein oder es gibt eine andere Auffassung. Bilder wie das nebenstehende haben wir en masse und ich denke auch, dass das ziemlich problematisch ist. Bei eigenen MOCs oder einzelnen Steinen sehe ich da kein Problem, wie man aktuell jedoch im Fall der Minifigur und den diversen Abmahnungen sieht, ist zumindest die bereits problematisch - das würde ich auch bei designten Modellen annehmen. Gruß -- Achim Raschka (Diskussion) 12:16, 12. Mär. 2021 (CET)
Okay, vielen Dank, für das viele Feedback! Bin jetzt sehr viel schlauer als vorher... vielleicht halt ich mich da besser zurück. Und dass der „Held der Steine“ (@Erastophanes:) da schon was erzählt hat, weiß ich. (Held der Steine Fans-Highfive!) Ich dachte nur, die sind da vielleicht bei lediglichen Fotos entspannter. Ja, ich weiß, ich bin naiv... 😆Liebe Grüße, Gabriel (Diskussion) 12:30, 12. Mär. 2021 (CET)
Der Held der Steine ist natürlich großartig.
Zur Frage: Nicht jedes Modell hat meiner Ansicht nach Schöpfungshöhe. Gerade irgendwelche generische Dinge (Autos, Häuser, Gegenstände usw.) aus der City-Welt z. B. sind meiner Ansicht nach nicht so problematisch. -- Chaddy · D   13:31, 12. Mär. 2021 (CET)
Joa, aber ich möchte ja Lego Hidden-Side Produkte fotografieren (welche der Held der Steine ja irgendwie nicht so mag😅). Und die sind schon sehr individuell, deshalb lass ichs denke ich doch lieber. Liebe Grüße, Gabriel (Diskussion) 13:42, 12. Mär. 2021 (CET)

Irgendwie schnalle ich das nicht: Ein normales Auto aus Blech darf man fotografieren und zeigen, ein Baustein-Auto von Lego dagegen nicht? Was genau habe ich verpasst? Viele Grüße, Schnurrikowski (Diskussion) 14:23, 12. Mär. 2021 (CET)

Ich versteh die Logik dahinter auch nicht so ganz.... stimmt scho..Gabriel (Diskussion) 15:27, 12. Mär. 2021 (CET)
Fotos von echten Autos sind aufgrund der Panoramafreiheit ok, weil diese Autos ja dazu gedacht sind, sich dauerhaft in der Öffentlichkeit zu befinden. Bei Spielzeug- und Modellautos trifft dieses Argument natürlich nicht zu. Diskutieren kann man bei Modellautos, wenn da der Anspruch ist, eine möglichst exakte Abbildung des Originals zu schaffen und somit kein Raum für eine geistige Eigenleistung bleibt. In solchen Fällen sehe ich kein Problem, andere sehen das aber anders. -- Chaddy · D   16:20, 12. Mär. 2021 (CET)

Okay, ich habe jetzt eine Stunden lang durchgehend recherchiert. Tatsächlich ist es knifflig. Sehr knifflig. Einige Aspekte stimmen sogar dafür, dass es unter Fair Use völlig unbedenklich ist! Ich weiß das trifft auf Wikipedia selten zu, aber tatsächlich könnte es in diesem Fall zu treffen. Puh... sehr schwierig! Wenn niemand unbedingte Einwände hat, würde ich jetzt einfach mal ein Bild von einem Set veröffentlichen und schauen was passiert. LG, Gabriel (Diskussion) 16:13, 12. Mär. 2021 (CET)

Fair use geht hier in der deutschsprachigen Wikipedia nicht, auch nicht auf Commons. -- Chaddy · D   16:20, 12. Mär. 2021 (CET)

Gerade bei Spielzeug wird recht viel im rechtlichen Grenzbereich vorauseilend gelöscht. Lego verklagt im Moment seine Kunden auch wegen deutlich kleinerer Verstöße. --Ailura (Diskussion) 16:30, 12. Mär. 2021 (CET)

Pfuh, deswegen hasse Lego als Firma. Tolle Produkte, scheiß Firma. Da lob ich mir Bluebrix oder sowas... Gabriel (Diskussion) 16:33, 12. Mär. 2021 (CET)
So toll ist Bluebrixx auch nicht: [2]. -- Chaddy · D   17:48, 12. Mär. 2021 (CET)
Oh Mann, was darf ich eigentlich noch ruhigen Gewissens kaufen!!!?😅😆Gabriel (Diskussion) 18:22, 12. Mär. 2021 (CET)
Viel Glück, ich hoffe Du hast eine Rechtsschutzversicherung. --Ailura (Diskussion) 18:46, 12. Mär. 2021 (CET)
Die Firmen sind doch gezwungen, ihre Marken aktiv zu schützen, weil sie sonst den Schutz verlieren können. --M@rcela   20:25, 12. Mär. 2021 (CET)
 
Getriebe aus verschiedenen Zahnrädern

Die Frage hier bezog sich ja nicht auf das Markenrecht oder den Qman-LEGO-Streit / Held der Steine und Qualitätsprobleme bei LEGO-Sets - es geht vielmehr darum, ob Fotos von Lego-Sets (und damit auch Sets anderer Hersteller wie Bluebrixx, Qman, Xinbao, Cobi ...) in die Wikipedia eingebaut werden dürfen. Ich denke, wir sind uns einig, dass die Bausteine selber gezeigt werden können - das Urheberrecht auf die Noppensteine und alle Abwandlungen desselben ist abgelaufen und es gibt hierfür auch keine gültige 3-D-Marke oder anderen Desinschutz (die Mini-Figur mal aussen vor). Damit wäre es auch möglich, aufgebaute Lego-Elemente zu fotografieren, wenn man das selber macht (MOCs). Strittig (bzw. in meinen Augen eigentlich klar) ist die Frage, wie das mit Sets aussieht, die von einem externen Designer geschaffen wurden und die über einen Anbieter als solche auf den Markt kommen. Man kann argumentieren, dass generische Autos etc. da unkritisch sind (vor dem Geburtstagszug-Urteil erscheint mir das mutig). Bei komplexeren Sets - wie etwa den Technic-Sets oder auch Hidden Side etc., bei denen Designer am Werk waren, müsste man jedoch aus meiner Warte (IANAL) auf jeden Fall davon ausgehen, dass sie urheberrechtlich als eigenständige Werke geschützt sind und ohne Freigabe nicht abgebildet werden dürfen (@Gnom: ?). Diese Annahme würde ich auch bei Sets vertreten, die ein reales Vorbild haben (Auto, Gebäude), die wir in WP abbilden können. Details und Konstruktionselementen - etwa den Zahnraddesign in einem Technikset wie dem nebenstehenden oder die Verkleidung bei Gebäuden durch "plates modified" bei Lego Architecture können wir wahrscheinlich wieder zeigen (oder?). Gruß -- Achim Raschka (Diskussion) 10:27, 13. Mär. 2021 (CET)

Eine Präzisierung zu "Das Urheberrecht auf die Noppensteine und alle Abwandlungen desselben ist abgelaufen": Meines Wissens waren die Noppensteine selber nie urheberrechtlich geschützt (wären sie urheberrechtlich schützbar, wäre der Schutz wohl noch nicht abgelaufen, da der Erfinder Ole Kirk Christiansen vor weniger als 70 Jahren gestorben ist), sondern es ging um Patente und diese sind längst abgelaufen, da der Patentschutz viel kürzer ist als der urheberrechtliche (in Deutschland 20 Jahre nach Registrierung). Ich glaube dabei, dass Lego zwar versucht hatte, einen urheberrechtlichen Schutz auch für diese Steine in Anspruch zu nehmen, was von Gerichten wohl verneint wurde, da die Formgebung technisch bedingt ist - oder hatten sie sich nur auf das Markenrecht berufen; darauf, dass die Formgebung der Steine als Marke eingetragen sei? Drei Paar Schuhe: Urheberrecht, Markenrecht, Patente - aber unter allen drei Aspekten sind die einfachen Noppensteine wohl inzwischen frei, man darf sie natürlich nur nicht "Lego" nennen, wenn man sie kopiert. Ansonsten folge ich der Darstellung von Achim Raschka und gehe eben, wie schon oben geschrieben, davon aus, dass schöpferisch gestaltetes Lego-Spielzeug geschützt ist. Gestumblindi 12:31, 13. Mär. 2021 (CET)
ich sehe eure Argumente und stimme euch im Allgemeinen zu. Aber rein von der Logik her, würde Lego mich da wirklich anmachen? Vielleicht dürften sie es rechtlich, das weiß ich jetzt nicht so sicher, aber in der Praxis wäre es doch dumm. Ich mache doch hier eher Werbung für ihr Set, als dass ich das irgendwie als mein Werk bezeichne oder so. Dass das ein Set von Lego ist ja klar, und eigentlich mache ich damit doch viel eher Werbung für Sie, kostenlose wohl gemerkt, als irgendetwas anderes was nicht legal ist. Daher ist doch dumm mich zu verklagen. Vor allem wegen so einer Lappalie. Gabriel (Diskussion) 13:14, 13. Mär. 2021 (CET)
Ich habe Achim Raschka und Gestumblindi nichts hinzuzufügen, würde ich sagen: So etwas ist urheberrechtlich nicht schutzfähig, so etwas eben schon. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 13:27, 13. Mär. 2021 (CET)
"Aber rein von der Logik her, würde Lego mich da wirklich anmachen?": Bei so rechtlichen Fragen sollte man sich NIE darauf verlassen, dass die Gegenseite einen schon in Ruhe lassen wird, selbst wenn es kostenlose Werbung ist (siehe Held der Steine). Besonders bei so großen Firmen bei der die linke Hand (Marketing) nicht weis was die rechte Hand (Rechtsabteilung) macht. Was vermutlich schützenswert bzw nicht ist und damit für Bilder auf Commons ungeeignet/geeignet ist wurde ja bereits gesagt.--Naronnas (Diskussion) 18:23, 13. Mär. 2021 (CET)
Es ist bekannt, dass Lego solche Prozesse gegen die eigenen Kunden durchzieht.--Ailura (Diskussion) 18:32, 13. Mär. 2021 (CET)
Dazu passend: Darum lässt Lego in Bremerhaven bunte Spielzeugsteine beschlagnahmen (Radio Bremen, buten un binnen). — Speravir – 01:02, 14. Mär. 2021 (CET)

@Gestumblindi:@Erastophanes:@Chianti:@Ralf Roletschek:@Achim Raschka:@Chaddy:@Schnurrikowski:@Ailura:@Gnom:@Naronnas:@Speravir: Ich möchte mich an dieser Stelle noch einmal bei allen zahlreichen Benutzern bedanken, die sich jetzt doch so umfassend mit diesem Thema befasst haben, super, bin sehr froh darüber! Wie mein Plan ist: Ich werde das Bild jetzt erstmal drinlassen und einmal schauen, ob Wikimedia das Bild überhaupt zulässt. Wenn nicht, hat sich das Thema ja eh gegessen. Wenn Wikimedia zu dem Bild nach zwei Wochen (bis zum 26. März) nichts zu beanstanden hat, werde ich das Bild tatsächlich drin lassen. Dank euch bin ich mir jetzt über die Risiken bewusst und werde auch an sie denken, wenn mich jemand kritisch darauf ansprechen sollte. Das Bild ist bei mir schon eher auf der Liste „Vielleicht doch wieder rauslöschen“. Vielen Dank eich nochmal, ihr habt mir sehr weiter geholfen! Wer noch mit mir zu diesem Thema (oder einem anderem) Kontakt aufnehmen will, schreibt mir gerne auf meine Disk, da ist jeder willkommen der freundlich ist! ;-) Liebe Grüße, Gabriel{ohne -e am Schluss ;-)} (Diskussion) 01:35, 14. Mär. 2021 (CET)

Nur eine kurze Ergänzung: "Wikimedia" löscht normalerweise keine Bilder, sondern das sind auch nur Autoren bzw. Admins wie hier (Ausnahme sind Office Actions, wenn wirklich schon ein Rechtsstreit läuft). Eine Schnellöschung auf eigene Bilder bekommst Du auf Commons nur innerhalb einer Woche wirklich unkompliziert, einfach selbst wieder rauslöschen geht jedenfalls nicht. --Ailura (Diskussion) 10:29, 14. Mär. 2021 (CET)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Gabriel{ohne -e am Schluss ;-)} (Diskussion) 01:36, 14. Mär. 2021 (CET)

Laut Lizenzierung dieser Datei stammt das Werk von einem US-amerikanischen Außenministerium und ist somit laut einigen amerikanischen Gesetzen gemeinfrei. Gilt das nur für die Vereinigten Staaten oder weltweit? --MfG – olivenmusProblem? Da geht’s lang!Beiträge • (20.08.2018–07.02.2021 LH ♡ RIP †) • 13:06, 13. Mär. 2021 (CET)

Eigentlich gilt es nur für die Vereinigten Staaten, aber in der Praxis verwenden wir solche Dateien auch in der deutschsprachigen Wikipedia, z.B. Fotos der NASA im grossen Stil. Ein pragmatischer Ansatz, da die Behörden der USA ihre im Ausland eigentlich bestehenden Rechte offenbar nie einfordern und das bei der Wikipedia als Projekt aus den USA wohl erst recht nicht machen würden. Wir sind hier oft recht streng und verwenden Dateien, die nur in den USA public domain sind, nicht, obwohl sie auf Commons liegen, aber bei Werken von Behörden der USA hat sich durchgesetzt, dass wir sie durchgehen lassen. Gestumblindi 13:17, 13. Mär. 2021 (CET)
Wie Gestumblindi. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 13:35, 13. Mär. 2021 (CET)
Also kann das Foto ohne Probleme auf Christiane zu Salm eingefügt werden? --MfG – olivenmusProblem? Da geht’s lang!Beiträge • (20.08.2018–07.02.2021 LH ♡ RIP †) • 13:45, 13. Mär. 2021 (CET)
Ja. Gestumblindi 14:06, 13. Mär. 2021 (CET)
Danke, wollte nur nochmal genau fragen bevor ich noch Haue Haue bekomme  Vorlage:Smiley/Wartung/:d  --MfG – olivenmusProblem? Da geht’s lang!Beiträge • (20.08.2018–07.02.2021 LH ♡ RIP †) • 14:37, 13. Mär. 2021 (CET)
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Frage bezüglich der Nutzung von historischen Fotos.

Sehr geehrtes Wikipedia Team,

ich wende mich an Sie, da ich eine Frage bezüglich der Nutzung von historischen Fotos in Wikipedia Artiekln haben. Ich möchte einen Artikel über eine Familie erstellen, welche Anfang bis Mitte des 20 Jahrhunderts eine wichtige Rolle in der spanischen Politik einnnahm. Die Familie hat mir hierzu Fotos zukommen lassen, die Portraits und verschiedene Alltagssituation aus dem Leben der wichtigsten politischen Persönlichkeit der Familie zeigen. Leider sind der Famillie die Fotografen der Bilder nicht bekannt. Die jüngsten Fotos stammen ca. aus den 30er-Jahren. Ich möchte anfragen, ob und unter welcher Lizenz es möglich ist, die Fotos hochzuladen ohne dass sie anschließend gelöscht werden. Es ist mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass die Urheber seit über 70 Jahren vertstorben sind.

Mit freundlichen Grüßen,

Wki2021Castil (nicht signierter Beitrag von Wiki2021Castil (Diskussion | Beiträge) 11:22, 4. Mär. 2021 (CET))

Das spanische Urheberrecht ist ähnlich kompliziert wie das sowjetische. Prinzipiell gilt in EU 70 Jahre pma, allerdings gab es in Spanien von Franco meines Wissens 50 Jahre. Ob das Urheberrecht nachträglich neu aufgeflammt ist, weiß ich nicht, Spanien war Gründungsmitglied der Berner Konvention 1886 aber die 70 Jahre wurden in der EU erst 1993 beschlossen. In der Zweiten Republik Mitte der 30er Jahre wurde das Urheberrecht zeitweise in einigen Regionen ganz abgeschafft. @Gnom: weißt du Näheres?
Ohne Lebensdaten der Fotografen wird es schwierig. Es gibt in der de.WP eine pragmatische 100-Jahres-Regel. Findet man nach intensiver Recherche keine Lebensdaten, können Fotos mit 100 Jahren Alter hochgeladen werden. Eine ähnliche Regel besteht für Bilder von 1923 oder älter. Wenn es erkennbar Fotos aus dem rein privaten Umfeld sind und sich die Erben einig sind, können sie festlegen: "Das war Onkel XYZ, der hatte damals als einziger eine Kamera und er ist YYYY verstorben". --M@rcela   20:59, 5. Mär. 2021 (CET)

Hallo. Ich möchte übertragen dieses Bild auf Commons, aber die Lizenzvorlage erlaubt es nicht. Es ist kein URAA-problem. Kann Sie mir helfen? Danke. --Regasterios (Diskussion) 15:05, 3. Mär. 2021 (CET)

Ich kann kein Problem erkennen, sieht das jemand anders? --M@rcela   22:10, 4. Mär. 2021 (CET)
"Bild-PD-alt|Commons=ja" . Probiere es bitte nochmal, die Benutzerführung ist etwas erklärungsbedürftig. --Goesseln (Diskussion) 09:48, 6. Mär. 2021 (CET)

Medaille Ehepaar Kühlewein

Ist diese hier abgebildete Medaille trotz Lizensierung mit cc-by-nc-sa hier verwendbar? Die Medaille ist von 1902, der Medailleur Ernst Deitenbeck wurde 1868 geboren, Sterbedatum unbekannt. -- Platte ∪∩∨∃∪ 16:54, 18. Mär. 2021 (CET)

@ Platte: Leider nein, da das Foto der Medaille unter der cc-by-nc-sa-Lizenz steht. Die andere Frage ist nach dem Urheberrecht des Medailleurs, die hier offen bleiben muss. — Raymond Disk. 17:03, 18. Mär. 2021 (CET)
Das sehe ich ebenso. Die Vorlage ist ganz klar dreidimensional und das ist auch ein gestaltetes Foto, das hat offenbar jemand gemacht, der weiß, wie man solche Vorlagen gut darstellen kann. Die Belichtung ist exzellent. Das Bild hat klar SH, damit können wir es nicht verwenden, da man ja NC nicht mag. --M@rcela   17:12, 18. Mär. 2021 (CET)
Danke für die schnelle Hilfe. -- Platte ∪∩∨∃∪ 17:34, 18. Mär. 2021 (CET)
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Abgestimmte Nutzung von Fotos/Bilddaten Dritter

Für meine Beiträge in der Wikipedia habe ich von Freunden/Bekannten Fotos/Bilddaten zur Verwendung bei Wikipedia erhalten. Diese wurden mit korrektem Hinweis auf die jeweiligen Urheber mit der vereinbarten Lizenz bei Wikimedia Commens hochgeladen. Da Benutzer Hinnerk11 ein Foto im Beitrag Pomade offenbar aus rein subjektiven Gründen ("Eine Pomade-Dose langt für einen recht kurzen Artikel") nicht passte, löschte er es am 16.03.2021 zunächst aus dem Beitrag. Später behauptete er aus hiesiger Sicht rechtsirrig, die abgestimmte Verwendung von Fotos Dritter sei eine Urheberrechtsverletzung. Mit der zutreffenden aber m.E. unerheblichen Begründung, ich hätte Fotos von drei Urhebern hochgeladen, löschte Túrelio am 18.03.2021 zunächst drei Fotos und heute auf Veranlassung von Hinnerk11 auch alle übrigen von mir seit Anfang 2020 bei Wikimedia Commens hochgeladenen Fotos. Aus hiesiger Sicht ist dieser "Bildersturm" mit der Gesetzeslage, den Richtlinien von Wikipedia sowie der Wikiquette unvereinbar. Auch nach der FAQ-Seite auf Commons ist eine Lizensierung nicht zwingend ("muss") nachzuweisen, sondern wird bestenfalls angeraten ("sollte"). Im konkreten Fall ist die Lizensierung m.E. ausschließlich eine Angelegenheit zwischen den Urhebern/Nutzungsrechtsinhabern und mir. Um Stellungnahme wird gebeten. --Fritz1934 (Diskussion) 19:24, 19. Mär. 2021 (CET)

Hallo Fritz1934, hier geht es um den Nachweis der ordnungsgemäßen Lizenzierung, die offenbar angezweifelt wurde, was zur Löschung geführt hat. Wenn du diesen Nachweis nachträglich erbringst, können die Bilder wiederhergestellt werden. Gruß, --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 21:20, 19. Mär. 2021 (CET)
@Gnom: Deine Stellungnahme bringt in der Sache nicht weiter, da Du unterstellst, dass der Nachweis einer ornungsgemäßer Lizensierung zwingend erforderlich ist. Da liegst Du einfach daneben: Dieser Nachweis ist rechtlich sowie aufgrund der kommunizierten Regeln von Wikipedia Commens (s.o.) nicht zu erkennen. Sicherlich kennst Du den Tatbestand des § 164 StGB; sinngemäß ist dieser natürlich auch auf die Stellungnahmen von Hinnerk11 und Túrelio anzuwenden. Die Beweislast liegt nunmehr bei Hinnerk11 und Túrelio. (Eigentlich habe ich zur eigenen Bespaßung bei Wikipedia angefangen, Ihr macht es mir echt schwer ...) --Fritz1934 (Diskussion) 21:56, 19. Mär. 2021 (CET)
Das Thema ist hier am falschen Ort. Das gehört auf Commons besprochen. Aber ich vermute, mit deinem Auftreten wirst du auch dort nichts erreichen. Kein Fall für de.WP --M@rcela   09:33, 20. Mär. 2021 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: M@rcela   09:33, 20. Mär. 2021 (CET)

Bilder aus YouTube-Video extrahieren

Mir ist eben das Einfügen eines Bildes beim Škoda Kushaq aufgefallen. Dieses Bild kommt (wie in der Quelle auf Commons auch angegeben) aus einem YouTube-Video. Ich frage mich jetzt, ob das einfach so möglich ist und die Bilder dann auch unter Creative Commons veröffentlicht werden dürfen. Kennt sich damit jemand aus? Danke und viele Grüße--Alexander-93 (Diskussion) 16:54, 20. Mär. 2021 (CET)

Habe mir die Lizenzbeschreibung nochmal näher angeschaut. Dort steht: Dieser Screenshot oder dieses Video wurde ursprünglich auf YouTube unter einer CC-Lizenz hochgeladen. Deren Website schreibt dazu: „YouTuber können ihre Videos mit einer Creative-Commons-Lizenz vom Typ CC BY versehen.“ An Hochladende: Ein Link (URL) zur Originaldatei und zum Urheber muss, sofern verfügbar, angegeben werden. Scheint also erlaubt zu sein, oder?--Alexander-93 (Diskussion) 16:57, 20. Mär. 2021 (CET)
Wie meistens: "Es kommt darauf an". Im konkreten Fall: Ja, ist in Ordnung. YouTube erlaubt Hochladern, für ihre Videos neben der für uns nicht geeigneten "YouTube-Standard-Lizenz" alternativ eine CC-BY-Lizenz auszuwählen. Wenn du bei diesem Video auf YouTube auf "Mehr ansehen" klickst, siehst du ganz unten nach der Beschreibung auch tatsächlich den Hinweis: "Lizenz: Creative Commons-Lizenz mit Quellenangabe (Wiederverwendung erlaubt)". Das ist aber längst nicht immer der Fall. Bevor du also ein Bild aus einem YouTube-Video extrahierst, musst du auf diese Weise prüfen, ob es unter CC-BY steht. Und es werden auch Videos auf YouTube hochgeladen, deren Urheber offensichtlich nicht der Hochlader ist, und bei denen die Lizenz dann zweifelhaft scheint. Gestumblindi 17:25, 20. Mär. 2021 (CET)
Wie Gestumblindi. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 17:26, 20. Mär. 2021 (CET)
Danke für die schnelle Antwort.--Alexander-93 (Diskussion) 17:28, 20. Mär. 2021 (CET)
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Bildrechte

Hallo, wäre es möglich dieses und auch dieses Bild zu verwenden? Und dürfte ich das erste Bild auch in eine .svg-Datei umwandeln? Viele Grüße --FelixL. (Diskussion) 15:24, 19. Mär. 2021 (CET)

Das geht leider nicht so ohne weiteres, bei Landkarten sind die Hürden recht hoch. Unsere Kartenwerkstatt kann diese Karten aber auch einfach nachbauen. -- Chaddy · D   16:32, 19. Mär. 2021 (CET)
Ok. Danke für die schnelle Antwort! Viele Grüße --FelixL. (Diskussion) 19:36, 22. Mär. 2021 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: FelixL. (Diskussion) 19:36, 22. Mär. 2021 (CET)

Bildrechte

Liebe Mitarbeiter,

für eine Biografie über Margot Sponer habe ich eine Fotografie von ihr aus dem Jahr 1920 auf der Website http://willisch.eu/41_SponerBilder.html gefunden. Margot Sponer starb 1945, der Fotograf, Alfred Pieperhoff, Halle 1934.

Darf ich das Foto verwenden? Oder muss ich die Erlaubnis des Herausgebers der Seite einholen? Viele Grüße--Fiona (Diskussion) 10:38, 5. Mär. 2021 (CET)

Das darfst du benutzen. Der Fotograf ist wohl zweifelsfrei mehr als 70 Jahre tot. Der Besitz eines Fotos bewirkt keinerlei Urheber- oder sonstigen Vermarktungsrechte, auch wenn (gerade Museen und Sammlungen) oft so tun, als ob. Das oft verwendete "Foto: Sammlung Franz Mustermann" oder "Foto: Heimatmuseum Kleinkleckersdorf" ist rechtlich vollkommen irrelevant. Einzig der Fotograf oder seine Erben können ein Urheberrecht beanspruchen, niemand sonst. Deshalb ist es auch nicht erforderlich, eine Genehmigung einzuholen. M@rcela   10:40, 5. Mär. 2021 (CET)
Herzlichen Dank, auch für die hilfreiche Erklärung. Grüße --Fiona (Diskussion) 09:19, 6. Mär. 2021 (CET)

Und schon ein Löschantrag.--Fiona (Diskussion) 11:10, 6. Mär. 2021 (CET)

Bitte schnell eine CC-Lizenz zufügen, dann wäre das wohl erledigt. Viele Gtüße --Wilhelm (Diskussion) 11:16, 6. Mär. 2021 (CET)
Hat Krd erledigt und den Bot-Eintrag entfernt. --Felistoria (Diskussion) 11:25, 6. Mär. 2021 (CET)

Auf keinen Fall eine CC-Lizenz, das wäre völlig falsch. M@rcela   12:43, 6. Mär. 2021 (CET)

Jedenfalls muss eine Commons-zulässige Lizenz da hin. Welche passt Deiner Meinung nach und - wenn ich da zu blauäugig war - warum nicht die jetzige ? Viele Grüße --Wilhelm (Diskussion) 20:13, 11. Mär. 2021 (CET)
Der Fotograf ist 70 Jahre tot, deshalb ist das Bild nicht mehr geschützt und niemand kann dafür eine Lizenz vergeben, es ist gemeinfrei. So wie jetzt, ist es korrekt. Wenn man Krümelkackerei betreiben will: In Mexico ist das Foto noch einige Jahre geschützt, das interessiert aber auf Commons nicht. --M@rcela   20:19, 11. Mär. 2021 (CET)

Kann man dies auch in Deutschland nutzen?--2001:16B8:71F8:6600:BCE0:45C0:728:39DC 15:05, 5. Mär. 2021 (CET)--2001:16B8:71F8:6600:BCE0:45C0:728:39DC 15:05, 5. Mär. 2021 (CET)

Ja. --M@rcela   20:31, 5. Mär. 2021 (CET)
Naja, die "Lizenz" ist etwas schwammig. Aber wir wollen mal nicht päpstlicher als der Papst sein... Gestumblindi 20:28, 11. Mär. 2021 (CET)
Das kann ich nicht einschätzen mangels Englischkenntnissen. Wenn da Quelle: ...gov steht und irgendein Baustein mit Bemerkungen "The State of California...", gehe ich davon aus, daß das ok ist. Wenn der Baustein stimmt, es in den USA gemeinfrei ist, dann dürfen wir das hier verwenden. Ob das so ist, muß jemand anderes einschätzen. --M@rcela   20:23, 12. Mär. 2021 (CET)
@Ralf Roletschek: In diesem Fall ist es halt keine der üblichen PD-US-Gov-Lizenzen, sondern es wurde der Baustein "PD-because" verwendet und manuell die Begründung eingetragen, dass der Staat Kalifornien in den Nutzungsbedingungen seiner Website schreibe (meine Übersetzung): "Im Allgemeinen werden Informationen auf dieser Website, wenn nicht anders angegeben, als public domain betrachtet. Sie können gesetzlich zulässig [oder: auf gesetzlich zulässige Weise? soweit gesetzlich zulässig? "as permitted by law"] verbreitet und kopiert werden". Der Weblink zu diesen Nutzungsbedingungen funktioniert allerdings gar nicht mehr. Sie sind jetzt unter https://www.cdcr.ca.gov/conditions-of-use/ zu finden. Und gleich im nächsten Satz steht dort: "However, CDCR does make use of copyrighted data (e.g., photographs) which may require additional permissions prior to your use." Also: "CDCR [die kalifornische Strafvollzugsbehörde] benutzt jedoch auch Copyright-geschützte Daten (z.B. Fotografien), die zusätzliche Genehmigung vor der Nutzung erfordern können". Wenn ich mir das so anschaue, scheint mir die Lage (auch in den USA) eigentlich doch unsicher genug zu sein, um auf Commons einen Löschantrag auf das Foto zu stellen... es ist nicht wirklich klar, dass diese Fotografie ein in den USA freies Behördenwerk ist. Gestumblindi 11:38, 16. Mär. 2021 (CET)
Ich habe jetzt also mal einen Commons-LA gestellt, um die Frage zu klären. Gestumblindi 20:48, 16. Mär. 2021 (CET)

Urheberrecht und Bildrechte bei Portraitzeichungen

Folgender (konstruierter) Fall. Eine künstlerisch begabte Person kann sehr gut Portaits zeichnen. Und zeichnet gern Portraits von prominenten Personen. Dürfte dieser Zeichner ein (selbstfotografiertes) Foto seiner eigenen Zeichung bei Wikicommons hochladen? (Ich meine: ja) Gibt es weitere Erwägungen hinsichtlich Bildrechte? Was ist z.B., wenn der Gezeichnete die Veröffentlichung auf Wikipedia nicht wünscht? Lg --Doc Schneyder Disk. 21:53, 15. Mär. 2021 (CET)

Was der Künstler macht ist egal, da es immer seine eigenen Werke (Portrait und Foto) sind an denen er auch die Rechte hat und die er Commonsfähig mit entsprechenden Lizenzen versehen und hochladen kann. Der Rest ist keine Frage des Urheberrechts, sondern der Persönlichkeitsrechte des Gezeichneten und dass kann man so pauschal nicht beantworten. Bei Angela Merkel steht etwa auser Frage, dass eine Veröffentlichung ohne Zustimmung möglich ist, da sie eine so bedeutende und in der Öffentlichkeit stehende Persönlichkeit ist (wobei man da auch Grenzen haben kann etwa bei Beleidigungen). Bei Frau Müller aus der Bäckerei von nebenan ist es dagegen sicher nicht so, da diese eben nicht in der Öffentlichkeit steht, da bräuchte man auf jedenfall die Zustimmung.--Naronnas (Diskussion) 22:10, 15. Mär. 2021 (CET)
prominente Personen" haben es meist (aber nicht immer) hinzunehmen, daß Porträtzeichnungen oder ~fotos von ihnen angefertigt und veröffentlicht werden. Derartige Zeichnungen stellen meistens (aber auch nicht immer) ein eigenes Werk dar, womit der Zeichner die Urheberrechte besitzt und entscheiden kann, unter welcher Lizenz sein Werk veröffentlicht werden darf. Es kommt auf den konkreten Fall an. --M@rcela   22:39, 15. Mär. 2021 (CET)
Habe jetzt diese Seite "entdeckt": Inge Meysel. Vielleicht im Einzelfall eine Möglichkeit die Bilderarmut Wikipedias zu verringern...--Doc Schneyder Disk. 23:40, 15. Mär. 2021 (CET)
Urheberrechtlich: Die eigene Zeichnung darf nicht nur eine abgezeichnete Fotografie sein, wie es manchmal gemacht wird. Wenn klar erkennbar ist, dass die Grundlage der Zeichnung eine bestimmte Fotografie ist und der Zeichner dieser sklavisch gefolgt ist, handelt es sich um ein abgeleitetes Werk und der urheberrechtliche Schutz der zugrundeliegenden Fotografie ist immer noch zu beachten. Wenn dieses Problem nicht besteht, kann man solche Lösungen hier aber immer noch skeptisch betrachten, auch im Sinne von WP:KTF - man könnte darüber streiten, ob wir wirklich wollen, dass ein Artikel über eine Person mit der privaten "Vision" eines Wikipedianers von deren Aussehen illustriert wird. Das ist dann aber keine Urheberrechtsfrage. Gestumblindi 12:00, 16. Mär. 2021 (CET)
Wie Gestumblindi: Vorsicht beim "vorbildgetreuen" Abzeichnen einer Fotografie. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 12:41, 16. Mär. 2021 (CET)

Scampolo

In der englischen Wiki gibt es vom deutschen Film Scampolo (1958) ein Poster-Foto: https://en.wikipedia.org/wiki/File:Scampolo_(1958_film).jpg

Das hätte ich auch gern in der deutschen Wikipedia. Zu Commons kann man es aufgrund eines technischen Problems nicht exportieren. Darf man das verwenden? Kann man das händisch auf Commons hochladen? Danke und Grüße, --Schotterebene (Diskussion) 10:00, 15. Mär. 2021 (CET)

Das fragliche Bild fällt unter das angloamerikanische Recht als "Fair Use", du kannst es darum nicht in der deutschsprachigen Wikipedia verwenden (siehe FAQs zu Bildern).--Naronnas (Diskussion) 10:19, 15. Mär. 2021 (CET)
Richtig. Und das ist auch kein technisches Problem, dass die Datei nicht nach Commons exportiert werden kann, sondern beabsichtigt. -- Chaddy · D   12:37, 15. Mär. 2021 (CET)
Weil nämlich auch Wikimedia Commons kein fair use akzeptiert, so ist es. Das Bild ist in der englischen Wikipedia nur aufgrund einer "lokal" dort geltenden Regelung vorhanden. Gestumblindi 20:45, 18. Mär. 2021 (CET)

Hallo Naronnas, Chaddy und Gestumblindi, vielen Dank für die Antworten. Grüße, --Schotterebene (Diskussion) 10:04, 27. Mär. 2021 (CET)

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Urheberrechte Artikel Hans Schmitz-Wiedenbrück

In den Artikel über Hans Schmitz-Wiedenbrück wurden in letzter Zeit einige neue Bilder und ein Foto eingefügt. So weit, so gut und dankenswert. Der Maler starb 1944 und damit vor mehr als 70 Jahren. Allerdings finde ich bei den Quellen dann Angaben wie "Photo-Hoffmann" oder "Verlag Thormann & Goetsch", die die Sache weniger klar erscheinen lassen. Das kürzlich eingefügte Porträtfoto des Malers wurde laut Quelle schließlich aus einem Zeitungsartikel aus dem Jahr 1944 entnommen. Gelten nicht für entsprechende Lichtbildwerke 70 Jahre nach Tod des Fotografen - wobei hier vollkommen unklar ist, wer die Fotografen waren und wann sie starben? Kann hier vielleicht jemand mit mehr Sachwissen als ich weiterhelfen? ----Roland Olmsbach (Diskussion) 10:28, 27. Mär. 2021 (CET)

Die Urheberrechte für das Porträtfoto sind in der Tat unklar, ich habe bei Commons einen Überprüfungsantrag eingestellt. --Goesseln (Diskussion) 12:05, 27. Mär. 2021 (CET)
Zu den Reproduktionen von Gemälden des Künstlers: Auf Commons vertritt man, gestützt auf amerikanisches Recht, schon immer die Auffassung, dass Reproduktionen gemeinfreier Werke als solche auch nicht geschützt seien, und lässt diese daher zu. In Deutschland ist das hingegen eigentlich noch ein Problem, siehe auch den Fall Reiss-Engelhorn, jedoch sieht es ab Juni 2021 anders (besser) aus, siehe Lichtbild: "Art. 14 DSM-Richtlinie begrenzt die Möglichkeit der Mitgliedsstaaten hinsichtlich des Lichtbildschutzes bei Reprofotografie von Werken, deren urheberrechtliche Schutzfrist abgelaufen ist, jedoch ab Juni 2021: Artikel 14 Gemeinfreie Werke der bildenden Kunst Die Mitgliedstaaten sehen vor, dass nach Ablauf der Dauer des Schutzes eines Werkes der bildenden Kunst Material, das im Zuge einer Handlung der Vervielfältigung dieses Werkes entstanden ist, weder urheberrechtlich noch durch verwandte Schutzrechte geschützt ist, es sei denn, dieses Material stellt eine eigene geistige Schöpfung dar." In diesem Zusammenhang ein Ping an Gnom: Unsere Darstellung mit dem gestrichenen Text ist so sowieso unbefriedigend, könntest du sie vielleicht (schon jetzt? evtl. erst im Juni?) auf den aktuellen Stand bringen...? Gestumblindi 18:58, 27. Mär. 2021 (CET)
@Gestumblindi: Ich habe es mal versucht. Gruß, --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 10:04, 2. Apr. 2021 (CEST)
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Zusammengefügter Artikel - Urheberrecht

Schönen Guten Tag,

Ich habe am 16.03.21 den Artikel "Axialbelastungen" (verlinkt unter dem Artikel "Lagerungskonzepte") verfasst. Am 17.03.21 hat der Benutzer "Kein Einstein" meinen Artikel mit anderen zusammengefügt. Nun heißt der Artikel "Axialkraft" und ich bin nicht als Autor für den Mittelteil des verfassten Text angegeben. Ich bin nur unter meiner Grafik verlinkt! Hat das so seine Richtigkeit?

Mit freundlichen Grüßen Silas Jepp (silas_vj21) --Silas vj21 (Diskussion) 13:17, 20. Mär. 2021 (CET)

Der Benutzer hat bei der Textübernahme [3] im Bearbeitungskommentar vermerkt: "Textspende von 2003:6:21C0:CC73:34C0:3910:17FA:749C aus https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Axialbelastungen&oldid=209857385" und damit Originalautor und Quelle (Uniform Resource Identifier, URI) genannt. So wie es in den Lizenzbestimmungen unter "4. Restrictions" in Punkt 3. verlangt wird: "You must ... provide ... (i) the name of the Original Author (or pseudonym, if applicable) if supplied ...; (iii) to the extent reasonably practicable, the URI, if any, that Licensor specifies to be associated with the Work ... ; and (iv) ... in the case of an Adaptation, a credit identifying the use of the Work in the Adaptation". Deine IP als Urheber des Originaltextes ist in der Versionsgeschichte erhalten, somit hat das so seine Richtigkeit.--Chianti (Diskussion) 23:19, 21. Mär. 2021 (CET)

Lizenz bzw. Status - was sollte da bei einem abgelaufenen Patent stehen?

Liebe Experten, ich bin noch recht neu hier, würde aber gern einen meiner ersten eigenen Artikel [Nancy Johnson] mit diesem zusätzlichen Bild aus dem Originalpatent von 1843 illustrieren: https://patents.google.com/patent/US3254A/en Mit dem Hochladeassistenten von Wikicommons wurde es dann schwierig, besonders als ich Angaben zur "Lizenz" machen sollte wusste ich nicht was ich schreiben sollte, da die Urquelle nur einen "Status: expired lifetime" angibt. Daher wüsste ich gern: a) Kommt das Bild grundsätzlich für eine Aufnahme in Frage? b) Bekomme ich das als technisch nicht so versierte Anfängerin selbst hin oder wäre es einfacher, wenn das jemand mit besseren Grundkenntnissen macht? MfG Llydia (Diskussion) 09:33, 22. Mär. 2021 (CET)

ja, das kommt in Frage und die passende Lizenz ist {{PD-scan|PD-old-auto-expired|deathyear=1890}}, siehe c:Template:PD-scan und c:When to use the PD-scan tag. Dazu nutzt du das Standardformular und hängst die Lizenzinformation unten dran:
{{Information
|Description= <hier Bildbeschreibung eintragen>
|Source= Patentschrift US 3254 A https://patents.google.com/patent/US3254A/en
|Date=1843-09-09
|Author=Nancy Johnson (1794-1890)
|Permission=
|other_versions=
}}
== {{int:license-header}} ==
{{PD-scan|PD-old-auto-expired|deathyear=1890}}
Mit der Vorschaufunktion kannst du prüfen, ob es so aussieht wie es soll. VG, Chianti (Diskussion) 11:35, 22. Mär. 2021 (CET)

Herzlichen Dank Chianti, es war nur leider so, dass ich dann diese Information erhielt: Copy uploads are not available from this domain. Also bin ich jetzt wahrscheinlich offiziell am Ende meiner Möglichkeiten, denn auch der Versuch einen umkweg zu nehmen, in dem ich alternativ versucht habe es so https://todayinsci.com/Events/Patent/IceCreamFreezer3254.jpg zu lösen, hat leider nicht funktioniert. Dennoch lieben Dank, MfG Llydia (Diskussion) 20:33, 22. Mär. 2021 (CET)

Hallo Llydia, wenn du nicht "Quell-URL" anklickst, sondern das Bild herunterlädst und dann den Upload über "Quelldatei" von deinem Rechner aus machst, klappt es – normalerweise. Allerdings nicht bei dem von dir verlinkten JPG, denn das ist nur 11,6 KB groß – du wirst allerhöchstwahrscheinlich eine Fehlermeldung "Diese Aktion wurde automatisch als schädlich erkannt und deshalb nicht ausgeführt" mit der Regelverletzung "Cross-wiki upload filter" bekommen (das soll das unbedachte Hochladen von niedrig aufgelösten, im Internet "gefundenen" Bildern durch Benutzer, die sich mit dem Urheberrecht nicht auskennen, vermeiden).
Versuche also zuerst einmal den Copy-Upload mit folgender Quell-URL: https://patentimages.storage.googleapis.com/eb/51/77/2d5ab22c335065/US3254-drawings-page-1.png und wenn das nicht klappt, lade das PNG herunter und wie beschrieben über Quelldatei hoch, ohne "Quell-URL" anzuklicken. Spätestens dann sollte es klappen. LG, Chianti (Diskussion) 21:13, 22. Mär. 2021 (CET)

Non-Commercial

Ein Aktenstück der Universität Graz steht als BY-NC-SA (Non-Commercial) im Internet: https://unipub.uni-graz.at/obvugruada/content/titleinfo/1597878. Was ich erst nach dem Herunterladen gesehen habe. Ich hatte den Promotionsakt als PD ineligible eingestellt. Nehmen wir auf den erklärten Willen des Besitzers der Akte Rücksicht und löschen den Vorgang bei Commons, oder nicht? --Goesseln (Diskussion) 22:38, 30. Mär. 2021 (CEST)

Ich würde da weder das eine noch das andere sehen. Das Werk ist geschützt, da Frau Szekely keine 70 Jahre tot ist. Die Lizenz der Uni ist Schutzrechtsberühmung. Die Datei in der Quelle ist wesentlich größer als die auf Commons. Falls hier ein Konsens auf Behalten gefunden wird, das sind 23 MPix bei 600 DpI. --M@rcela   22:52, 30. Mär. 2021 (CEST)
Sehe ich auch so bzw. ich sehe nicht, wie man die Datei behalten könnte. Müsste noch bis 2049 geschützt sein. Ich habe auf Commons gleich mal einen LA darauf gestellt. Gestumblindi 23:26, 30. Mär. 2021 (CEST)
ok, ich bin da fast leidenschaftslos, aber auch nur fast. Das (handschriftliche) Schreiben hat imho keine Schöpfungshöhe, es ist in Formulardeutsch abgefasst und wäre eine prima Beispiel für so einen Antrag, der lediglich einem Formalismus entsprechen muss und das auch tut. Und die untertänigste Sprache, derer sich die Antragsstellerin befleißigt, ist auch kein Ausdruck von Schöpfung, sondern von k.k.-Formalismus. Was in Berlin oder München seinerzeit vielleicht nicht ganz so gekonnt formuliert wurde.
Aber gut, wenn ihr denn meint, dann löschen wir den Fall. Wenn es den Ablauf bei Commons erleichtert, dann könnte ich auch einen Rückzieher-Löschantrag stellen. Soll ich? --Goesseln (Diskussion) 23:40, 30. Mär. 2021 (CEST)
Oh, du kannst diese Argumentation (Formulardeutsch, keine Schöpfungshöhe) doch gerne auch als Antwort auf den LA vorbringen, man kann das sicher so sehen und auch ich bin leidenschaftslos, was den Ausgang dieser Diskussion angeht. Mir selber scheint der Text auch dann, wenn er schablonenhaft geschrieben ist, einfach zu lang und zu komplex, um ihm die Schöpfungshöhe abzusprechen. Aber auch deine Sichtweise ist plausibel. Überlassen wir dem abarbeitenden Commons-Admin die Entscheidung, würde ich sagen? Gestumblindi 23:57, 30. Mär. 2021 (CEST)
PS: Der Besitzer der Akte könnte sich allerdings eventuell als Basis für die CC-BY-NC-SA, die ansonsten bei einem sowieso gemeinfreien Dokument ignoriert werden könnte, auf editio princeps berufen, falls es nie zuvor veröffentlicht wurde...? Also, wenn es dir zu unsicher ist, kannst du es natürlich auch per "SLA" bzw. COM:CSD#G7 löschen lassen... Gestumblindi 00:00, 31. Mär. 2021 (CEST)
Das österreichische Recht kennt editio princeps, allerdings muß derjenige, der es beansprucht, beweisen, daß das Werk noch nie veröffentlicht wurde, was in der Praxis unmöglich ist. Gib 10 Personen die Aufgabe, diesen Brief zu schreiben (zur damaligen Zeit). Wenn 10 verschiedene Briefe herauskommen, gibt es SH, wenn die 10 ziemlich gleich sind, gibts keine SH. Das ist also ein Grenzfall. --M@rcela   19:57, 31. Mär. 2021 (CEST)
Darf ich fragen, wo du das herhast? Soweit ich das den Kommentaren (zB Horak in Kucsko/Handig, urheber.recht2 § 76b UrhG) entnehmen kann, geht man eher davon aus, dass Veröffentlichung (§ 8 UrhG) nicht reicht, sondern richtlinienkonform Erscheinen (§ 9 UrhG) verlangt wird, Wortlaut des Gesetzes hin oder her. Höchstgerichtliche Judikatur aus Österreich scheint es ja dazu nicht zu geben. Ich halte es für eher sehr lebensnah, dass diese Seite nie veröffentlicht wurde geschweige denn erschienen ist. (Deine Anforderungen an die Schöpfungshöhe erscheinen mir auch etwas überzogen.) --emu (Diskussion) 23:45, 31. Mär. 2021 (CEST)
Wie ich gerade auf Commons geschrieben habe, nachdem auch Gnom sich dort im Sinne von Chaddy und Goesseln geäussert hat, habt ihr mich nun eigentlich überzeugt, es ist höchstens noch die editio princeps-Frage offen; aber wenn gar nie ein schutzfähiges Werk vorlag, ist das womöglich eh nicht anwendbar? Gestumblindi 13:13, 2. Apr. 2021 (CEST)

Ich denke, die Frage ist geklärt; Túrelio hat den LA auf Commons geschlossen, die Datei kann behalten werden. @Goesseln: Ich erlaube mir daher mal, den Erledigt-Baustein zu setzen. Gestumblindi 13:19, 3. Apr. 2021 (CEST)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gestumblindi 13:19, 3. Apr. 2021 (CEST)

Ich hab noch die volle Auflösung drübergeladen. --M@rcela   19:41, 3. Apr. 2021 (CEST)

Wie viel Text darf man einbinden?

Hallo ihr Lieben,

leider konnte ich keine passende Antwort finden für mein Anliegen. Ich bin auch Neu hier und hoffe, ich stelle die Frage hier richtig. Ich wollte wissen, wie viel Text man tatsächlich einfügen kann. Als Beispiel habe ich eine Seite gefunden, welche fast alle Inhalte von wikipedia einfügt.

dewiki.de/Lexikon/Verein_der_Plakatfreunde

die dazugehörige wikipedia-seite ist: https://de.wikipedia.org/wiki/Verein_der_Plakatfreunde

Ist der Satz dazu unten im footer zulässig: "Der original-Artikel stammt aus Wikipedia und ist hier abrufbar. Hier finden Sie Informationen zu den Autoren des Artikels. An Bildern wurden keine Veränderungen vorgenommen - diese werden aber in der Regel wie bei der ursprünglichen Quelle des Artikels verkleinert, d.h. als Vorschaubilder angezeigt. Klicken Sie auf ein Bild für weitere Informationen zum Urheber und zur Lizenz. Die vorgenommenen Änderungen am Artikel können Sie hier einsehen."

Hintergrund meiner Anfrage ist, dass ich gerne auf meiner Website Inhalte/Auszüge von Vereinen präsentieren möchte. Ich konnte aber nicht ganz nachvollziehen, wie viel man tatsächlich einfügen darf. (nicht signierter Beitrag von Verbandsbuero (Diskussion | Beiträge) 08:27, 23. Mär. 2021 (CET))

Hallo Verbandsbuero: Von Wikipedia darfst du den gesamten Text verwenden, wenn du dabei die Lizenzbestimmungen beachtest (ganz unten auf jeder Wikipediaseite sind die verlinkt: Wikipedia:Lizenzbestimmungen Creative Commons Attribution-ShareAlike 3.0 Unported, hier verkürzt auf deutsch). Vereifacht gesagt muss du dazu folgendes beachtet: Die gleiche Lizenz angeben (etwa durch einen Link auf https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.de) und die Autoren der Wikipediaseite von der du kopierst (etwa durch einen Link auf die entsprechende Seite mit verweis dass diese dort zu finden sind). Bei dewiki.de haben die das also schon richtig gemacht.--Naronnas (Diskussion) 08:55, 23. Mär. 2021 (CET)
Aus der Anfrage geht leider nicht eindeutig hervor, ob Du Inhalte aus Wikipedia einbinden möchtest, oder solche von Webseiten von Vereinen. Für Wikipedia-Inhalte ist die Antwort ja schon gegeben. Inhalte anderer Webseiten im Normalfall gar nicht. Da brauchst Du von den jeweiligen Urhebern eine Erlaubnis/Lizenz. Es sei denn, die hätten die Inhalte ausdrücklich unter eine offene Lizenz gestellt. So wie das die Wikipedia macht, weswegen es hier erlaubt ist (bei Einhaltung der erwähnten Lizenzbestimmungen). d65sag's mir 17:28, 23. Mär. 2021 (CET)
Mann kann auch Großzitate nach Zitatrecht verwenden, nur nicht in der Wikipedia. --M@rcela   17:46, 23. Mär. 2021 (CET)

Hallo ihr Lieben,

erst einmal vielen Dank für die Infos. Jetzt fühle ich mich zu 90% sicher.

Ich habe dies einmal selbst für meine Seite an einem Beispiel angelegt und würde mich freuen,wenn man mir sagt, dass es okay ist. Ich habe mich persönlich entschlossen, keine Bilder anzulegen.

Hier wäre mein Beispiel: https://verbandsbuero.de/list/bv-deutschen-arbeitgeberverbaende/ (nicht signierter Beitrag von Verbandsbuero (Diskussion | Beiträge) 10:22, 24. Mär. 2021 (CET))

Zwei Fehler habe ich gefunden: Der original-Artikel stammt aus Wikipedia und ist hier abrufbar. Hier finden Sie Informationen zu den Autoren des Artikels. verlinkt jeweils auf den Verein Deutscher Eisenbahnverwaltungen, nicht auf die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände. Wird das korrigiert, sind m.E. die Lizenz- und Urheberangaben ansonsten korrekt.--Chianti (Diskussion) 16:36, 24. Mär. 2021 (CET)

Alte Commons-Enschränkungs-Vorlage

Hallo. Ich in in der rechtlichen Frage völlig unbedarft, deshalb vorsorgliche Bitte um Entschuldigung, wenn sie albern sein sollte: diese Vorlage ist aus dem Jahr 2008 und benennt das Jahr 1923 als unbedenklich. Ist das 13 Jahre später immer noch so? Danke & schönes Wochenende --Si! SWamP 01:30, 27. Mär. 2021 (CET)

@Si! SWamP Das kann vermutlich ohne Probleme analog zu Wikimedia Commons auf 1926 geändert werden. Die Vorlage c:Template:Pd-1923 leitet seit einiger Zeit auf c:Template:PD-US-expired um. Dort wird 1926 genannt, nächstes Jahr dann 1927 usw. Oder mache ich gerade einen Denkfehler, liebe Kolleginnen und Kollegen? — Raymond Disk. 11:08, 27. Mär. 2021 (CET)
Ja. Siehe Wikipedia Diskussion:Bildrechte/Archiv/011#Die 1923er-Richtlinie müsste eigentlich kontinuierlich angepasst werden mit weiterführenden Links.--Chianti (Diskussion) 20:48, 27. Mär. 2021 (CET)
In der Tat; bis 2019 lag die Grenze für die USA fix bei 1923, seither verschiebt sie sich jährlich um ein Jahr nach vorne (es gilt nun ein Schutz für 95 Jahre ab Veröffentlichung). Wir bräuchten nun also eine dynamische Vorlage wie auf Commons. Gestumblindi 21:41, 27. Mär. 2021 (CET)
Die pragmatische Regelung hat sich zwar damals an PD-US orientiert, es gibt aber keinen Grund, diese sowieso in einer Grauzone befindliche Regelung für die de-WP anzupassen. Die 9 Monate bis zum Jahresende braucht man nicht mehr daran herumzuschrauben, bis sie mit {{Bild-PD-alt-100}} zusammenfällt und verschwinden kann.--Chianti (Diskussion) 22:04, 27. Mär. 2021 (CET)
Auch wieder wahr. Gestumblindi 22:29, 27. Mär. 2021 (CET)
Siehe auch hier: "Wir hatten uns in früheren Diskussionen drauf geeinigt, dass wir es aus pragmatischen Gründen bei 1923 als Schwelle belassen wollen, bis sie mit unserer 100-Jahre-Regel zusammenfällt und wir erst dann zur moving wall übergehen wollen" (h-Stt).--Chianti (Diskussion) 18:32, 28. Mär. 2021 (CEST)

nachgezeichnete Wappen

Hallo, es geht um nachgezeichnete Wappen (Originale aber unklarer Herkunft) (siehe Benutzer Diskussion:Dorado): „bin dabei auf alte von dir angelegte Wappen gestoßen: Datei:Knoblauch(Ott).png, Datei:Knoblauch-Wappen2.png. Datei:Knobloch-Wappen.png etc. Warum verschieben/kopieren wir die nicht auf Commons?“ MMn ist es zulässig, wenn die Vorlage/Quelle gemeinfrei ist. (Das Wappenrecht ist da natürlich unabhängig davon zu betrachten.) Vorlagen gibt es auf commoins schon zB File:Knoblauch-Wappen.jpgKnoblauch-Wappen2.png. lG --Hannes 24 (Diskussion) 18:35, 26. Mär. 2021 (CET)

Das ist natürlich auch auf Commons eine Schutzrechtsberühmung, wenn das Wappen aus dem "Genealogischen Handbuch des Adels" stammt. --Reinhard Kraasch (Diskussion) 01:24, 27. Mär. 2021 (CET)
bitte um eine klare (auch für Nichtjuristen) verständliche Antwort. Wenn die Abbildung aus dem GHdA stammt und noch in die 70/100-jährige Schutzfrist fällt, ist das was anderes als wenn es eindeutig älter ist. Was ist mit Büchern, die von Verlagen einfach 1:1 nachgedruckt wurden? Schafft das reine Nachdrucken alter, gemeinfreier Werke neue Rechte? Es ist kompliziert ;-) --Hannes 24 (Diskussion) 09:03, 27. Mär. 2021 (CET)
Es ist doch ganz einfach. §2(2) UrhG Werke im Sinne dieses Gesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen. --M@rcela   09:29, 27. Mär. 2021 (CET)
und warum ist dann der Warnbaustein da drinnen? --Hannes 24 (Diskussion) 10:27, 27. Mär. 2021 (CET)
Weil auf Commons gerne mal Wappen gelöscht werden, auch wenn sie gemeinfrei sind. --M@rcela   14:37, 27. Mär. 2021 (CET)

@Reinhard Kraasch: Dein Löschantrag ist sachlich falsch. Das Wappen ist uralt und schon lange nicht mehr geschützt. Bitte ziehe deinen Löschantrag zurück. -- Chaddy · D   18:40, 27. Mär. 2021 (CET)

Ja, du hast recht, da hab ich daneben gelegen. --Reinhard Kraasch (Diskussion) 18:45, 27. Mär. 2021 (CET)
aus meiner Sicht ist das hier erledigt. (gegebenenfalls mit Baustein archivieren). --Hannes 24 (Diskussion) 09:47, 8. Apr. 2021 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 13:56, 9. Apr. 2021 (CEST)

Lichtbild von 1930 aus Österreich – Urheberin noch nicht 70 Jahre tot

Dieses Bild von Franziska Wolf wurde 1930 (oder davor) von P. E. Lenhard in Wien erstellt. Es kann sich bei der Urheberin nur um Paula Ernestine Lenhard (1882–1965; Taufbuch Wien Rennweg, tom. XVIII, fol. 1, Faksmilie) handeln — sie hat das Atelier ihres Vaters Hans Lenhard übernommen und firmierte im Telefonbuch als Photographin. Meine Frage wäre nun: Soweit ich das sehe, unterlagen Lichtbilder 1930 in DACH nur einer relativ geringen Schutzdauer (höchstens 50 Jahre ab Veröffentlichung). Darf ich das Bild hochladen und wenn ja, nur in de.wp oder auch in Commons? Herzlichen Dank! --emu (Diskussion) 23:07, 28. Mär. 2021 (CEST)

Ein derartiges Portraitfoto ist m.E. urheberrechtlich sicher kein Lichtbild, sondern ein Lichtbildwerk.--Chianti (Diskussion) 08:23, 29. Mär. 2021 (CEST)
Aus heutiger Sicht bestimmt, aber diese Kategorie wurde doch erst nach dem Zweiten Weltkrieg eingeführt, oder? --emu (Diskussion) 08:58, 29. Mär. 2021 (CEST)
Stimmt, siehe Lizenzbaustein hier.--Chianti (Diskussion) 09:20, 29. Mär. 2021 (CEST)
Nach nochmaliger Durchsicht der wirklich komplexen Rechtslage gehe ich davon aus, dass durch die Schutzdauerrichtlinien der urheberrechtliche Schutz wieder aufgelebt ist und das Foto nicht verwendet werden kann. Schade. --emu (Diskussion) 11:32, 29. Mär. 2021 (CEST)
Das österreichische Gesetz von 1936 widerspricht der Berner Übereinkunft, der Österreich 1920 beigetreten ist und die mindestens 50 Jahre pma verlangt. 1972 wurde 70 Jahre festgelegt. Ich bin ratlos. --M@rcela   20:17, 31. Mär. 2021 (CEST)
@Ralf Roletschek: Die Berner Übereinkunft verlangte zwar 50 Jahre pma, aber zumindest in der damaligen Fassung nicht für Lichtbilder. Selbst in den späteren Fassungen, zT nach dem Zweiten Weltkrieg, gibt es da Ausnahmen. Aber wenn ich das richtig verstehe, ist das ohnehin alles müßig, weil durch Unionsakte aus den 90ern ohnehin irrelevant. Aber ich hatte in Immaterialgüterrecht an der Uni auch nur eine mittelprächtige Note. --emu (Diskussion) 23:25, 31. Mär. 2021 (CEST)

Bilder aus Regional-Wikis einbinden. Erlaubt? Falls ja, wie vorgehen?

Folgender Fall: Das Foto von Branko Oblak ist ja katastrophal. Das Bild im Gelsenkirchen-Wiki https://www.gelsenkirchener-geschichten.de/wiki/Branko_Oblak#/media/Datei:3211_oblak1_1.jpg ist ja vielfach besser und ist dort mit der Lizenz Creative commons 3.0 veröffentlicht. Darf ich das bei Wikipedia commons hochladen und in den Artikel einbinden? Oder wie gehe ich sonst am besten vor? Lg--Doc Schneyder Disk. 14:07, 17. Mär. 2021 (CET)

Ich gehe nicht davon aus, dass die Datei korrekt lizenziert ist. Das sieht sehr danach aus, als hätte jemand die Datei einfach aus dem verlinkten Forum geklaut (und auch der Forenbenutzer hab es womöglich einfach nur von irgendwoher genommen). Besser also nicht hier hochladen. -- Chaddy · D   14:11, 17. Mär. 2021 (CET)
Sehe ich auch so - die ursprüngliche Herkunft und Urheberschaft des Bildes ist unklar, ich würde dieser Lizenz nicht trauen. Gestumblindi 20:43, 18. Mär. 2021 (CET)
Ich auch nicht. --M@rcela   21:19, 18. Mär. 2021 (CET)
@Doc Schneyder, fragst du bitte dort mal nach? Scheint ja ein sympathisches Wiki zu sein, das dann auch keinen Ärger erhalten soll. Und im Idealfall könnten wir das Bild ja sogar nutzen. --Hachinger62 (Diskussion) 17:19, 19. Mär. 2021 (CET)
Hi @Hachinger62, wie stellst Du Dir das geanu vor? Und was genau soll ich wen fragen? Lg --Doc Schneyder Disk. 18:47, 19. Mär. 2021 (CET)
@Dr. Peter Schneider: Du könntest dort fragen, woher die das Foto haben, damit wir hier entscheiden könnnen, ob wir das Foto guten Gewissens verwenden können. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 10:31, 2. Apr. 2021 (CEST)
Kann das bitte jemand anders machen? Ich weiß nicht, wen ich fragen soll, ich bin dort nicht angemeldet. Auch möchte niemanden verdächtigen, unkorrekt gehandelt zu haben. --Doc Schneyder Disk. 11:16, 2. Apr. 2021 (CEST)

übernommene Sätze

Die Sätze im Artikel Museum Wolmirstedt sind größtenteils identisch mit denen im Weblink des Artikels, der vom Landkreis stammt. Ist das ok?--Gregornill (Diskussion) 07:24, 26. Mär. 2021 (CET)

@Gregornill: Ja, das ist kein Drama. Gruß, --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 10:25, 2. Apr. 2021 (CEST)

Hallo. Bei der o. g. Datei gibt es Klärungsbedarf (siehe dort). Eine vorausgehende kurze Diskussion wurde hier geführt. Über Unterstützung würde ich mich freuen. – PsY.cHo (Diskussion) 18:32, 31. Mär. 2021 (CEST)

Gemeinfrei aufgrund fehlender SH stimmt schonmal nicht, das ist klar eine menschliche Darstellung und diese gelten prinzipiell als geschützt. Amtliches Werk wäre denkbar, kann ich aber nicht einschätzen. Sieht mir eher wie ein metereologischer Dienst aus? --M@rcela   19:48, 31. Mär. 2021 (CEST)
Das Logo wird nicht nur vom französischen Wetterdienst Météo-France verwendet, sondern z. B. auch auf der Webseite der französischen Regierung und der französischen Verwaltung. – PsY.cHo (Diskussion) 20:53, 31. Mär. 2021 (CEST)
das hat ein Profi gemacht (ziemlich sicher auch ein bisschen was dafür bezahlt bekommen). Da es aber ein offizielles Logo ist, (wie zB File:Logo bmwa.png in Ö), könnte es gemeinfrei sein? Da muss man sich aber des franz. Recht ansehen. --Hannes 24 (Diskussion) 21:15, 31. Mär. 2021 (CEST)
Amtliches Werk könnte in Frage kommen, da es ja als Hoheitszeichen verwendet wird. -- Chaddy · D   21:37, 31. Mär. 2021 (CEST)
Es ist kein Hoheitszeichen, sondern im Bereich des Corporate Design einzuordnen.--Chianti (Diskussion) 14:09, 1. Apr. 2021 (CEST)
Darum schrieb ich ja auch "als Hoheitszeichen verwendet". -- Chaddy · D   15:39, 1. Apr. 2021 (CEST)
eben nicht, da nicht auf amtlichen Dokumenten verwendet.--Chianti (Diskussion) 16:52, 1. Apr. 2021 (CEST)
Dann ist der Artikel Hoheitszeichen Frankreichs#Beschreibung irreführend. -- Chaddy · D   16:58, 1. Apr. 2021 (CEST)
Nein, da wird völlig korrekt zwischen offiziellem Staatssymbol (siehe Reisepass), Behördenlogo (um das es hier geht) und Staatssiegel unterschieden.
Gemäß c:Copyright_rules_by_territory/France/de#Allgemeines kann man nicht davon ausgehen, dass solche Logos gemeinfrei sind.--Chianti (Diskussion) 20:58, 1. Apr. 2021 (CEST)
Aus deutscher Sicht ist das leider kein amtliches Werk im engen Sinne. Wir sind damit also bei der Frage, ob die Gestaltung des Kopfes die urheberrechtliche Schutzschwelle überschreitet. Bei der Beantwortung dieser Frage ist erheblich, inwiefern die Gestaltung hier individuelle Eigenart aufweist. Dabei ist zu beachten, dass die Silhouette der Marianne ja eine uralte Darstellung ist, so dass nur das hier zumindest auf den ersten Blick nur das etwas 'apart' wehende Haar individuell ist. Da könnte man sagen, dass das nicht genügt – aber auch anderer Meinung sein. Gruß, --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 09:26, 2. Apr. 2021 (CEST)

URV-Frage nach zusammenkopiertem Artikel

Der Artikel Münsterland (Schiff, 1960) wurde offensichtlich zu einem Teil aus Inhalten der Artikel Saarland-Klasse und Gelbe Flotte zusammenkopiert. Wie ist in Bezug auf die Lizenzbestimmungen zu verfahren, wenn Inhalte ohne Angabe der Autoren nicht nur aus einem, sondern mehreren Artikeln in einen neuen Artikel kopiert wurden? --Fegsel (Diskussion) 00:11, 26. Mär. 2021 (CET)

@Fegsel: Bei solchen rein beschreibenden Sachtexten ist das kein Drama. Man könnte aber einen Hinweis in die Versionsgeschichte aufnehmen, wenn man mag. Gruß, --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 10:27, 2. Apr. 2021 (CEST)
Danke, @Gnom:. Wo ist denn dann der Unterschied zu "nicht rein beschreibenden Sachtexten"? Letztlich bestehen die Artikel hier doch genau daraus, und wenn man Inhalte aus anderen Artikeln auslagert oder eben verwendet, ist ein Versionsimport nötig (genau den hätte ich beantragt, wenn es nur einen Artikel gegeben hätte, aus dem Inhalte kopiert worden wären)? --Fegsel (Diskussion) 00:00, 3. Apr. 2021 (CEST)
@Fegsel: Richtig, bei typischen Wikipedia-Texten besteht oft gar kein Urheberrecht am eigentlichen Text. Da das aber nicht immer hundertprozentig sicher ist (und man ja auch respektvoll mit den Autoren umgehen möchte), empfiehlt sich ein Hinweis auf die Ausgangs-Artikel in der Versionsgeschichte durch eine entsprechende Angabe in einer Bearbeitungszusammenfassung. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 10:02, 3. Apr. 2021 (CEST)
Hm, das widerspricht aber den sonst im Zusammenhang mit dem Urheberrecht geäußerten Angaben und auch dem, was unter Wikipedia:Urheberrechte beachten und Hilfe:Artikelinhalte auslagern zu lesen ist. Demnach sind die Ursprungsautoren zu nennen, wenn man ganze Artikel oder Abschnitte kopiert? --Fegsel (Diskussion) 20:15, 5. Apr. 2021 (CEST)
@Fegsel: Genau, sicher ist sicher. Deshalb habe ich ja geschrieben: Da das aber nicht immer hundertprozentig sicher ist (und man ja auch respektvoll mit den Autoren umgehen möchte), empfiehlt sich ein Hinweis auf die Ausgangs-Artikel in der Versionsgeschichte durch eine entsprechende Angabe in einer Bearbeitungszusammenfassung. Gruß, --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 21:59, 5. Apr. 2021 (CEST)
Mir scheint, wir drehen uns im Kreis. Laut den schon genannten Regeln ist die Angabe der Quelle zwingend. Das ist in dem vorliegenden Fall nicht geschehen. Es ist aber sicherlich nicht die einzige nicht regelkonforme Auslagerung von Artikelinhalten in der Wikipedia. Gruß, --Fegsel (Diskussion) 15:23, 18. Apr. 2021 (CEST)