Kann ich Bilder aus einem unter Creative Commons Attribution CC BY 3.0 IGO publizierten Buch in WikiCommons hochladen? (Bildquelle bekannt)

Hallo, liebe Experten.

  • Meine zusammengefasste Frage lautet: Kann ich Bilder aus einem unter Creative Commons Attribution CC BY 3.0 IGO publizierten Buch in WikiCommons hochladen, wenn für diese im genannten Buch eine designierte Quelle angegeben wurde?
  • Konkreter Fall: In einem Buch (Citation: Structural Measures Against Tsunamis. In: Federica Ranghieri, Mikio Ishiwatari (Hrsg.): Learning from Megadisasters - Lessons from the Great East Japan Earthquake. World Bank Publications, Washington, DC 2014, ISBN 978-1-4648-0153-2, Chapter 1, S. 25–32, doi:10.1596/978-1-4648-0153-2 (Werk online zugreifbar auf Google Books [abgerufen am 3. April 2018])., Lizenz: Creative Commons Attribution CC BY 3.0 IGO.) ist eine Abbildung (S. 27, Figure 1.1 "Inundation area in Fudai Village, Iwate") mit der Quellenangabe "Source: MLIT" ("MLIT" steht für: Ministry of Land, Infrastructure, Transport and Tourism), die ich gerne in WikiCommons hochladen würde, falls dies rechtlich zugelassen ist. Gruß, --Anglo-Araneophilus (Diskussion) 21:16, 3. Apr. 2018 (CEST)
(Einschub) Das Buch kann auch kostenlos als PDF (11,2 MB) heruntergeladen werden unter https://openknowledge.worldbank.org/bitstream/handle/10986/18864/9781464801532.pdf --Gretarsson (Diskussion) 01:56, 5. Apr. 2018 (CEST)
M.W. dürfen Werke Dritter in Werken, die unter einer bestimmten CC-Lizenz veröffentlicht werden, nur dann enthalten sein, wenn sie mit dieser Lizenz kompatibel sind, sprich: zuvor den Autoren unter der gleichen CC- oder einer weniger restriktiven Lizenz verfügbar gemacht wurden. Daher würde ich davon ausgehen, dass dies für die Bilder des MLIT zutrifft. --Gretarsson (Diskussion) 21:28, 3. Apr. 2018 (CEST)
Uii, das ging verflixt schnell. Danke sehr, Gretarsson. Der Wortwahl nach vorsichtig, hört sich deine Antwort in der Sache klar befürwortend an. Dann versuche ich mein Glück und hoffe, dass nix falsch daran ist :) Gruß,--Anglo-Araneophilus (Diskussion) 21:44, 3. Apr. 2018 (CEST)
Kannst ja noch ein paar Minuten warten, ob mir vllt. jemand widerspricht (wenngleich ich nicht damit rechne)... --Gretarsson (Diskussion) 22:34, 3. Apr. 2018 (CEST)
Klar, so schnell schießen die Wikipedianer nicht ;) Bei manchen Bildquellangaben in diesem Buch steht auch ein Copyrightzeichen und/oder der Hinweis "Used with permission. Further permission required for reuse.". Einerseits macht das vorsichtig, weil es ja ausdrücklich darauf hinweist, dass eine Erlaubnis eingeholt werden müsste. Andererseits aber auch Hoffnung, weil es ja so klingt, als ob man schon gewarnt wird, wenn es nicht ohne Erlaubnis geht. Nochmals danke und ja, ich warte noch zur Sicherheit. Heute mache ich da nichts mehr. Gruß,--Anglo-Araneophilus (Diskussion) 22:42, 3. Apr. 2018 (CEST)
Das IGO verwirrt mich ein bisschen, dem bin ich der Form noch nie begegnet. Aber der einfach Lizenztext lässt sich auch auf deutsch aufrufen [[1]]. Ob sich cc-by 3.0 und cc-by 3.0 IGO beisst, weis ich nicht, aber vielleicht Benutzer:Gnom. Und JA, ein Textwerk kann unter CC-By 3.0 stehen, und "unfrei" Abbildungen beinhalten bzw. solche die unter einer strengeren Lizenz stehen (ist ja auch bei der Wikipedia so, nicht alle Bilder sind unter CC-By-SA 3.0 bzw GFDL lizenziert). --Bobo11 (Diskussion) 22:50, 3. Apr. 2018 (CEST)
Ja, das ist halt die Frage. In WP sind Text und Bilder explizit separat lizensiert, was geht, weil sie an unterschiedlichen Stellen liegen und ein Artikel erst im Browser „montiert“ wird. Bei einem Buch im PDF-Format geht das aber nicht, sodass es Sinn macht, dass Text und Bilder unter der gleichen CC-Lizenz stehen... --Gretarsson (Diskussion) 23:20, 3. Apr. 2018 (CEST)
Kann denn mal jemand schlüssig erklären, was "IGO" denn bedeutet bzw für was die Abkürzung steht. Die Zusammenfassungen der Lizenzen lesen sich für CC BY 3.0 "mit IGO" und "ohne IGO" weitgehend identisch. Einziger Unterschied ist dieser zusätzliche Vermerk unter "Hinweise" bei "mit IGO":
«Sofern die Lizenzgeberin eine zwischenstaatliche Organisation ist, werden Rechtsstreitigkeiten durch mediation and arbitrationMediation und Schiedsverfahren beigelegt, falls nicht abweichend vereinbart.»
Die Lizenzen im vollen Wortlaut lassen sich leider nicht vergleichen, da die Verlinkung im Falle von "IGO" auf einer Fehler-404-Seite landet. Falls hier eine Erkenntnis bezüglich "IGO" zu Tage tritt, sollte man diese auch gleich mal im Artikel "Creative Commons" einfließen lassen--Ciao • Bestoernesto 03:02, 4. Apr. 2018 (CEST)
Vielen Dank an Alle soweit - ich warte erst mal weiter ab, ob sich hier dazu noch mehr ergibt, bevor ich irgendetwas unternehme. Gruß,--Anglo-Araneophilus (Diskussion) 07:13, 4. Apr. 2018 (CEST)
Hallo Anglo-Araneophilus, bitte entschuldige, aber was hält dich davon ab, die Datei bei Commons hochzuladen und dabei die konkrete Lizenz anzugeben? Bist du dir unsicher, ob die Lizenz für das ganze Buch auch die Grafik angeht? Gruß, --Gnom (Diskussion) 10:25, 4. Apr. 2018 (CEST)
Also ich sehe gerade, dass in dem Buch alle Bilder, die anscheinend nicht unter der CC-BY-Lizenz stehen, mit dem Vermerk „Used with permission. Further permission required for reuse.“ versehen sind. „Anscheinend“ deshalb, weil das auf S. iv nicht explizit kommuniziert, aber durch den Satz „If you wish to re-use a component of the work, it is your responsibility to determine whether permission is needed for that re-use and to obtain permission from the copyright owner.“ im Disclaimer unterhalb der Lizenzbedingungen nahegelegt wird. Abb. 1.1 auf S. 27 trägt keinen solchen Vermerk... --Gretarsson (Diskussion) 01:56, 5. Apr. 2018 (CEST); nachträgl. Erg. 03:57, 5. Apr. 2018 (CEST)
Danke sehr, Gnom und Gretarsson. Ja, ich war mir unsicher, welche Grafiken ich aus dem Werk nehmen und gesondert hochladen darf, bzw. unter welchen Konditionen. Ich habe bemerkt, dass einige Abbildungen den Vermerk Used with permission. Further permission required for reuse. tragen, aber den Hinweis If you wish to re-use a component of the work, it is your responsibility to determine whether permission is needed for that re-use and to obtain permission from the copyright owner. im Disclaimer übersehen. Ich bin mir immer noch etwas unsicher. Aber ich verstehe eure Hinweise so, dass nichts gegen eine Verwendung auf Commons zu sprechen "scheint". Vielen Dank für eure schnelle Hilfe. Ich werde dann die Abbildung hochladen und hoffe, dass das in Ordnung ist. Gruß,--Anglo-Araneophilus (Diskussion) 07:56, 5. Apr. 2018 (CEST)
Wunderbar.
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In diesem Artikel wird der kurze Liedausschnitt als URV gekennzeichnet. In diesem Fall bin ich mir nicht ganz so sicher. Kennt sich jemand mehr mit Liedtextteilen aus und kann uns auf die Sprünge helfen? Danke sehr, – Doc TaxonDisk.WikiMUCWikiliebe?! 15:13, 8. Apr. 2018 (CEST)

Hallo Doc Taxon, das ist (war) leider eine URV. Einzelne Zeilen im Fließtext zu zitieren, ist dagegen überhaupt kein Problem. --Gnom (Diskussion) 18:34, 8. Apr. 2018 (CEST)
Danke, – Doc TaxonDisk.WikiMUCWikiliebe?! 22:30, 8. Apr. 2018 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: – Doc TaxonDisk.WikiMUCWikiliebe?! 22:30, 8. Apr. 2018 (CEST)

Hat das Bild jetzt eine Freigabe oder nicht? Siehe in der Beschreibung: Urheber: © Dirk Eusterbrock for Sandra Navidi. Da stört doch das ©, oder? --Informationswiedergutmachung (Diskussion) 22:01, 12. Apr. 2018 (CEST)

Hat eine OTRS-Freigabe. Wurde mW damals der WP zur Verfügung gestellt. MfG, --Brodkey65|...Am Ende muß Glück sein. 22:04, 12. Apr. 2018 (CEST)
Das Copyright verschwindet nicht durch das Recht zur Weiternutzung. --Magnus (Diskussion) 22:06, 12. Apr. 2018 (CEST)
Das Copyright, also das Kopierrecht, wurde damit freigegeben. Nur nicht die Urheberschaft. Zwei völlig verschiedene Dinge. Soll mich ein Jurist eines besseren belehren. --Informationswiedergutmachung (Diskussion) 22:25, 12. Apr. 2018 (CEST)
In Kontinentaleuropa existiert sowieso kein Copyright, nur in GB, Canada und USA. --M@rcela   22:36, 12. Apr. 2018 (CEST)
@Gnom: Kein Erledigung ohne Erklärung. Was soll das? Muss ich erst einen SLA auf Commons stellen? --Informationswiedergutmachung (Diskussion) 23:09, 12. Apr. 2018 (CEST)
Wer droht, und sei es auch nur auf diese Weise, hat auf dieser Seite nichts zu suchen.
Tja, und wer Wind sät, wird Sturm ernten. Nun dann eben auf Commons, bester Gnom. Du hast übrigens hier nichts zu suchen. --Informationswiedergutmachung (Diskussion) 23:15, 12. Apr. 2018 (CEST)
@Gnom: Du darst übrigens den wikipedianischen Gegebenheiten der Signatur durchaus nachkommen. Es ist nicht verboten. MfG --Informationswiedergutmachung (Diskussion) 23:18, 12. Apr. 2018 (CEST)
Auch Dateien, die unter einer freien Lizenz stehen, sind natürlich urheberrechtlich geschützt. Das © widerspricht dem also gar nicht. Eine freie Lizenz bedeutet, dass der Urheber klar definierte Nutzungsrechte an seinem Werk einräumt. Er verzichtet dadurch aber keineswegs auf sein Urheberrecht.
Und ich weiß, das fällt dir üblicherweise schwer, aber zumindest hin und wieder könnte man auf gewaltfrei kommunizieren... -- Chaddy · D   23:55, 12. Apr. 2018 (CEST)
Das Copyright, also das Kopierrecht, wurde damit freigegeben. Nur nicht die Urheberschaft. Zwei völlig verschiedene Dinge. Soll mich ein Jurist eines besseren belehren. Eine Erle ist keine Belehrung. Im Common Law kann man sein Urheberrecht abtreten, im deutschen Recht nicht. Da bleibt der Urheber immer Urheber. Dazu braucht es nicht mal ein Jurastudium, um das zu wissen. --Informationswiedergutmachung (Diskussion) 00:00, 13. Apr. 2018 (CEST)
Siehe Chaddy - Urheberrecht und (c) widersprechen nicht einer freien Lizenz. Und da wir grad am Schreien sind: Es gibt in Kontinentaleuropa kein Copyright.--M@rcela   00:16, 13. Apr. 2018 (CEST)
Mich interessiert schon nicht mal Chaddys Aussage als Nichtjurist, sondern nicht mal Gnoms inhaltliche Nichtaussage, der im übrigen Jurist ist (so nach seiner Aussage auf seiner Benutzerseite, ich habs nicht nachgeprüft). Eine saubere juristische Begründung habe ich bisher nicht, ich Nichtjurist, aber: ich habe hier ja hier nichts zu suchen. Weil ich nachfrage. Interessant. --Informationswiedergutmachung (Diskussion) 00:19, 13. Apr. 2018 (CEST)
Ich habe deinen SLA in LA auf Commons umgewandelt, kannst dich gern da weiterstreiten. Ich habe übrigens in allen meinen ~zigtausend Bildern auf Commons ein (c). --M@rcela   00:23, 13. Apr. 2018 (CEST)
Nö, ich will nur eine korrekte Lizensierung, und die will ich erklärt haben. Und du hast hier nichts zu suchen macht mich widerspenstig. Auch ohne Jurastudium masse ich mir einfach juristisches Verstehen an. Warum sei dahingestellt, aber Erlen wie Ich Anwalt, du nichts, du nix zu suchen hier macht mich störrisch, weil diese Art der Erle störrisch ist. --Informationswiedergutmachung (Diskussion) 00:27, 13. Apr. 2018 (CEST)
Mit deinem Tonfall hier hast du Glück, dass dir überhaupt wer antwortet. -- Chaddy · D   00:34, 13. Apr. 2018 (CEST)
+1 Die Lizenzierung ist korrekt. Weiter auf Commons. --M@rcela   00:36, 13. Apr. 2018 (CEST)
Na Gottseidanke hat wenigstens das Bild File:1918-11-08-Abdankung-Ernst-August-Braunschweig.jpg von dir, Ralf, keinen C-Vermerk... :) --Informationswiedergutmachung (Diskussion) 00:40, 13. Apr. 2018 (CEST)
Ist ja nicht mein Bild. --M@rcela   00:43, 13. Apr. 2018 (CEST)
und wenn gnom nicht einfach geerlt hätte, sondern sich kurz zeit genommen hätte, das juristisch, als anwalt zu erklären, dann hätten wir die diskussion nicht. aber es hat ja nicht mal für eine signatur gereicht. ich kenn das, ich habe nur einen vornamen, meine eltern konnten sich nicht mehr leisten... ich bin kein reichsdepp oder ähnliches, den man einfach ignorieren sollte. ich kenne zu viele anwälte (ja, privat), als das mich ich bin ein anwalt, ich habe recht, ich muss nix erklären sonderlich beeindrucken kann. mich kann (vielleicht) kompetenz überzeugen, nicht (nur) zulassung. hier aber beendet, da 1.) auf commons und 2.) ich nun heia gehe. --Informationswiedergutmachung (Diskussion) 00:54, 13. Apr. 2018 (CEST)
Deine Frage war zum Zeitpunkt von Gnoms Erle längst beantwortet. Warum stellst du hier eigentlich überhaupt ne Frage, wenn du von niemandem eine Antwort akzeptierst? -- Chaddy · D   01:07, 13. Apr. 2018 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) 23:12, 12. Apr. 2018 (CEST)

Fürs Protokoll: Den Löschantrag auf Commons habe ich auf Behalten entschieden. Es liegt eine gültige Freigabe via OTRS vor. Das © hat heutzutage nur noch informellen Charakter, siehe Copyrightzeichen. — Raymond Disk. 08:24, 13. Apr. 2018 (CEST)

Und hätte Gnom sachlich wie Raymond geantwortet statt persönlich, hätten wir uns eine sinnlose VM, ich mir Chaddy und Bobo11s Geschwätz und die beiden sich meins erspart. Von seinem Anspruch Mir ist sehr an einem freundlichen und respektvollen Umgang gelegen. ist er jedenfalls meilenweit entfernt. Da besteht noch ein bisserl Nachholbedarf. Wikipedia-intern möchte ich versuchen, mich zurückzuhalten. sollte er vielleicht ausdehnen. Oder wenigstens signieren üben. So schwer kann das doch nich sein. --Informationswiedergutmachung (Diskussion) 09:47, 13. Apr. 2018 (CEST)
@Gnom: Aber danke nochmals, explizit an dich, für deine überaus sachliche, kompetente, ruhige Art. Bitte mach weiter so. Das hat uns allen Ärger erspart.
Ach ne, das war ironisch, der ehrliche Dank geht an Raymond.
--Informationswiedergutmachung (Diskussion) 10:04, 13. Apr. 2018 (CEST)

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Screenshot von Navigationssoftware

Mir ist eben im Atikel OsmAnd der Screenshot aufgefallen. (Datei:Sörmlandsleden Etapp 3 OsmAnd 1.png) Laut

nicht zulässig (dem Kartenmaterial hab ich Schöpfungshöhe unterstellt) Seht ihr das auch so? Ansonsten bin ich über die Suchfunktion erstmal gelandet auf Wikipedia:Grafiktipps/Screenshots. Vielleicht möchte dort mal jemand einen passenden Link einfügen für die erwähnten, aber nicht beantworteten, lizenzrechlichen Fragen. --DWI (Diskussion) 00:21, 2. Apr. 2018 (CEST)

Die AUszeichnung des ScreenShots als "eigenes Werk" ist natürlich Blödsinn. Das bedeutet aber hier nicht das wir diese Dateien löschen müsse, schließlich:
Man müsste hier also einfach nur die falschen Lizenzangaben durch die obengenannten Lizenzen im {{free screenshot}}-Container austauschen. // Martin K. (Diskussion) 00:44, 2. Apr. 2018 (CEST)

Der Artikel enthält eine Übersetzung des Rätsels, das vor ca. 60 Jahren in einer Zeitschrift abgedruckt wurde. Handelt es sich dabei nicht um eine Urheberrechtsverletzung? Oder ist das noch vom Zitatrecht gedeckt? -- Discostu (Disk) 10:25, 4. Apr. 2018 (CEST)

Hm, wahrscheinlich ist das ein Zitat. Gruß, --Gnom (Diskussion) 10:34, 4. Apr. 2018 (CEST)

PD-Canada

Hallo, gemäß der SG?-Diskussion frage ich hier mal an, ob dieses Bild auf der deutschen Wikipedia erscheinen kann? Gemäß Commons ist es nur in Kanada gemeinfrei (wenn ich das richtig verstanden habe). --Redrobsche (Diskussion) 20:48, 9. Apr. 2018 (CEST)

Ich fürchte, das wird nichts. --Gnom (Diskussion) 22:10, 9. Apr. 2018 (CEST)
Sehe ich ebenso. Da ist ja fast gar nichts angegeben. --M@rcela   23:54, 9. Apr. 2018 (CEST)

URVs von archive.org verlinken?

Zu meiner Entlastung verweise ich auf diese und diese Anmerkungen zur Verlinkung von PDF-Dateien von Büchern des Informatikers und Mathematikers Donald E. Knuth (aka DEK) auf dewiki. Die Dateien liegen bei archive.org und wurden dort wohl von einem russischen Benutzer hochgeladen. Die Bücher aus der Reihe The Art of Computer Programming sind weiterhin im Buchhandel erhältlich, es sind keine autorisierten Fassungen, sie stehen nicht unter freier Lizenz, DEK hat damit nichts zu tun. Es ist bekannt, dass schon seit Jahren URVs seiner Texte im Netz herumschwirren, und wenn er oder die AMS davon erfahren, gehen sie auch dagegen vor. Deshalb hatte ich Verlinkungen auf diese Texte zurückgesetzt und den Autor angesprochen. Der revertierte Autor spricht mich aus technischen Gründen heute heute erst an und möchte auf der Diskussionsseite des Artikels DEK fortfahren – wozu mit aber wiederum in diesen Wochen schlicht die Zeit fehlt… – Sachkundige Beiträge wären daher erwünscht. – Danke!--Aschmidt (Diskussion) 13:58, 9. Apr. 2018 (CEST)

Auf archive.org kann man nichts "hochladen" und wer dort etwas sichern läßt, ist nicht nachvollziehbar. Es geht uns nichts an, ob archive.org etwas speichern darf oder nicht. Bei zwitgenössischen Künstlern ist es überall üblich, die nicht hochladbaren Werke irgendwie zu verlinken. --M@rcela   20:06, 9. Apr. 2018 (CEST)
Soweit ich mich erinnere wurde diese Frage schon früher mal besprochen: Darf ich eine Webseite verlinken, deren Inhalt ich für URV halte? Meine Meinung: Wir wissen doch überhaupt nicht, ob der Inhalt der externen Webseite Urheberrechte verletzt. Könnte ja sein, dass der Rechteinhaber dem Seitenbetreiber erlaubt hat, seine Seite zu bringen. Daher sollten wir uns keine Gedanken machen, ob die verlinkte Webseite URV ist - wir wissen es schlicht nicht. --tsor (Diskussion) 20:12, 9. Apr. 2018 (CEST)
Eines von vielen Beispielen: Akt mit grünen Blättern und Büste - und durchaus mit archive.org gut vergleichbar. --M@rcela   20:47, 9. Apr. 2018 (CEST)

Danke für eure Beiträge – die leider weitgehend an dem konkreten Thema vorbeigehen. – URVs werden in WP nicht verlinkt, und ich habe mich mittlerweile versichert, dass die Texte vom Autor nicht freigegeben worden sind; URVs werden, wie schon beschrieben, auch weiterhin verfolgt. Die Dateien werden demnach nicht mehr lange bei archive.org vorhanden sein.--Aschmidt (Diskussion) 13:37, 10. Apr. 2018 (CEST)

Das sind doch ganz ähnliche Fälle wie Picasso. Wo steht "URVs werden nicht verlinkt"? --M@rcela   13:52, 10. Apr. 2018 (CEST)
Wikipedia:Weblinks Punkt 7: „Keine Links zu rechtswidrigen Websites […] Dies betrifft insbesondere auch vereinzelte Seiten auf Video- und Musikplattformen wie z. B. ein Videoportal, wenn auf ihnen eine offensichtlich rechtswidrig zum Download bereitgestellte Vorlage angeboten wird – dies ist dann der Fall, wenn der Uploader offensichtlich keine Berechtigung zum Upload hatte.“ --King Rk (Diskussion) 14:01, 10. Apr. 2018 (CEST)
Du unterschlägst dabei das Wichtigste: "solange deren Inhalte nicht selbst Gegenstand des Artikels sind". Dieser Halbsatz macht den Rest überflüssig und erlaubt wieder die Verwendung derartiger Inhalte. Das ist grober Unfug. Diese Richtlinien enthalten lauter Quatsch, Punkt 7 ist nur einer. Niemand von uns kann festlegen, was eine externe URV ist. Alles nur Vermutungen. Ob eine fremde Seite URV enthält, geht uns nichts an. --M@rcela   14:19, 10. Apr. 2018 (CEST)
Selbstverständlich kann man als angemeldeter Benutzer Content bei archive.org hochladen, und die beiden verlinkten Bücher sind auch nicht Gegenstand des Artikels Donald E. Knuth. Diese Bücher bei archive.org sind offensichtliche URV, und für genau solche Fälle haben wir WP:WEB Punkt 7. --FordPrefect42 (Diskussion) 15:14, 10. Apr. 2018 (CEST)
Eher noch einen Schritt weiter: „Die Inhalte der Website archive.org“ sind nicht Gegenstand des Artikels Donald E. Knuth. Es geht wohl darum, ob man zum Beispiel die Website von Chrysi Avgi in deren Artikel verlinken darf oder nicht (kA ob deren Website rechtswidrig ist, aber man kann sich ja ein ähnliches Beispiel denken), oder http://www.boerse.bz im Artikel Boerse.bz. So wie du, Ralf, diese Richtlinie verstehst, würde sie nichts anderes bedeuten, als dass man Webseiten nur dann in den Weblinks auflisten darf, wenn sie die Kriterien von Wikipedia:Weblinks#Allgemeines erfüllen. Da sind wir uns einig: Auch wenn das grundsätzlich korrekt wäre, an dieser Stelle wäre es in der Tat grober Unfug; aber deswegen ist das auch nicht so gemeint.
Und was soll heissen „geht uns nichts an“? Schon möglich, dass die Wikipedia nicht haftbar ist. Offenbar ist es aber einem wesentlichen Teil der Wikipedianer nicht einfach egal, ob auf illegale Kopien von Werken gelinkt wird, sonst gäbs diese Richtlinie nicht. --King Rk (Diskussion) 16:12, 10. Apr. 2018 (CEST)
Da die von mir vorgenommenen Verlinkungen bzw. deren Entfernung die Ursache der vorliegenden Befassung sind, erlaube ich mir einen auf die praktische Anwendbarkeit ausgerichteten Hinweis: Wikipedia:Weblinks Punkt 7 besagt, wie oben dargelegt: „Keine Links zu rechtswidrigen Websites […]“. Die Ausnahmetatbestände (wie Gegenstand des Artikels) sind offenkundig hier nicht anwendbar. Aber: Trotz einzelner URV, wie anscheinend im vorliegenden Fall, ist archive.org m.E. keinesfalls eine „rechtswidrige Website“. URV kommen dort vor, auch bei Wikipedia und bei vielen Verlagen, bei denen es unbeabsichtigt zumindest vorübergehend zu Fehleinschätzungen kommt. Maßgeblich für die Rechtswidrigkeit der Site ist das „Gesamtkunstwert“, das heißt, ob das Ganze von der Rechtswidrigkeit lebt oder zumindest nach dem Motte „Legal, illegal, sch...egal“ keine seriösen Mechanismen kennt, URV im Vorfeld zu prüfen und im (seltenen!) Fall eines Verstoßes abzustellen (also nicht im Sinne eines Alibi-abuse-Links, der wie bei bookzz.org-Vorgängern und -Nachfolgern so hohe Hürden aufstellt, die kaum zu nehmen sind).
Mein Resümee: Ich halte meine Verlinkung für konform im Sinne der WP-Richtlinien, werde den gelöschten Link aber nicht mehr einfügen und habe den anderen Link selbst entfernt, weil der Hinweis „habe mich mittlerweile versichert, dass die Texte vom Autor nicht freigegeben worden sind“ des Kollegen Aschmidt für mich ausreichend ist. Ohne einen solchen Hinweis würde ich aber derzeit aufgrund der WP-Richtlinien keinen Anlass sehen, in gleichgelagerten Fällen wieder einen Link zu setzen.--JavaScriptKiddie (Diskussion) 08:53, 11. Apr. 2018 (CEST)

Allgemeine Fragen zur Panoramafreiheit

Obwohl mir zu (leider schon Jahrzehnte zurückliegenden) Schulzeiten überdurchschnittliche Intelligenz bescheinigt wurde, reicht diese offensichtlich nicht aus um dieses WP-Urheberrechts-Regel-Gedöns erfolgreich zu durchschauen. Ich habe schon oft evtl für WP interessante Foto-Motive vor Augen gehabt, aber mit den inzwischen schon zu Tage lang aufaddierbaren WP-Urheberrechts-Regel-Studien im Hinterkopf es dann doch nicht weiter verfolgt. Insbesondere auf dieser Seite hier habe ich schon unzählige Lesestunden verbracht und dabei die Erkenntnis gewonnen, dass die Wahrscheinlichkeit für WP an aussagekräftige Bilder/Zeichnungen etc zu kommen, im Vergleich zum Weltmarkt-Angebot, im Nano-Bereich liegt, zumal auch hoch ambitionierte Löschfetischisten unterwegs zu sein scheinen, die begeistert gegen URV-Windmühlen zu Felde ziehen. (Siehe Wappen-Diskussion oben). Da ich aber in Zukunft trotzdem mal das eine oder andere Bild beisteuern möchte, aber wie gesagt immer noch mit beiden Beinen auf dem Schlauch stehe, mal ein paar erste Fragen, die sich mir kürzlich Anlass bezogen stellten, zu denen ich aber keine geeignete (genaue) Antwort finden konnte. Erstmal zur Panoramafreiheit. Zählt da auch dazu:

  1. ein Objekt, das sich auf einem nicht öffentlichen eingezäunten Grundstück befindet, durch dessen Umzäunung (z.B. Maschendrahtzaun man aber problemlos z.B. vom öffentlichen Gehweg aus schauen und fotografieren kann? Ja.
    1. … statt Zaun eine Glasscheibe, dahinter ein Show Room z.B. eines Autohauses?? Ja. Bitte beachte aber, dass ein urheberrechtlich geschütztes Werk, dass sich in einem Autohaus befindet, möglicherweise nicht "bleibend" angebracht ist.
  2. ein Objekt, das sich auf einem nicht öffentlichen, aber nicht als solches z.B. durch Schilder deklarierten und nicht eingezäunten Grundstück befindet, dass ich aber betreten müsste, um das Foto machen zu können? Nein.
  3. ein Objekt, das sich in einem nur zeitweilig öffentlich betretbaren Bereich befindet, wie z.B. Friedhof der nur zu bestimmten Zeiten zugänglich ist. Ja.
  4. ein Objekt, das sich auf einem Ausstellungs- oder Museumsgelände befindet, welches aber nur während der Öffnungszeiten (aber unentgeltlich) betreten werden kann? Ja.

Nun noch zu einer potentiellen Fundgrube für Wikipedianer. Die Deutsche Nationalbibliothek hat eine Virtuelle Ausstellung "100 Jahre Erster Weltkrieg und Novemberrevolution" online gestellt. Da gäbe es unzählige Dokumente, Plakate, Briefe, Fotos etc zu holen. Schwierig aber die Frage, was ist ohne URV möglich?

  1. Dieses künstlerische Plakat von Willy Jaeckel, der vor 74 Jahren starb, sollte somit gemeinfrei sein. Ja.
  2. Aufruf des Arbeiter- und Soldatenrats Hamburg um 1919, fällt sowas überhaupt unter ein Bild? oder wären es Text-Urheberrechte? Der Urheber dürfte wohl kaum zu ermitteln sein; der Arbeiter- und Soldatenrat Hamburg evtl eine "Juristische Person des öffentlichen Rechtes" als Urheber? oder die 100-Jahre-Regelung? Das ist als Schriftwerk urheberrechtlich schutzfähig. Der Urheber ist ein Mensch, gegebenenfalls ist die vor-1923-Regel anwendbar.
  3. Aufruf zu Ruhe und Ordnung von Gustav Noske für den Arbeiter- und Soldatenrat Kiel, 1918. Gustav Noske starb vor 72 Jahren somit kein Problem oder? Ja. Außerdem ist dieser Text urheberrechtlich nicht schutzfähig.
  4. Schlange stehen 1923 mehr gibt der Beschreibungstext nicht her; erst 2024 gemeinfrei? Wohl ja.
  5. Und, hat hier die DNB hier irgend welche Copy Rights, oder Anspruch auf eine Quellen-Angabe? Nein.

Vlt. hat ja jemand schon die ganze Sammlung bei WP gebunkert. Würde mich trotzdem freuen für die Beispiele eine WP-gemäße Einordnung in die Urheberrechts-Regelungen zu kriegen--Ciao • Bestoernesto 06:57, 2. Apr. 2018 (CEST)

Antworten oben kursiv. Gruß, --Gnom (Diskussion) 09:22, 2. Apr. 2018 (CEST)
Kleine Ergänzung: Bitte bedenke, dass das was Du da im Rahmen der Panoramafreiheit photographierst bleibend so angebracht sein muss, dass es öffentlich einsehbar ist.
  • Bleibend ist z.B. Architektur, eine einbetonierte Statue, eine festinstallierte Infotafel, ein Relief, usw.
  • Nicht bleibend (und damit nicht panoramafrei) sind z.B. Plakate, Flyer, Bücher, temporäre Ausstellungen, Poster, Projektionen, Fahnen, Werbeplanen usw.
Und letztlich ist die Panoramafreiheit erst dann von Belang, wenn das, was DU da siehst überhaupt urheberrechtlich geschützt ist. Um uralte Gebäude oder Gemälde, Tiere oder Menschen zu photographieren braucht man keine Panoramafreiheit. // Martin K. (Diskussion) 12:31, 2. Apr. 2018 (CEST)
@Gnom: zu Punkt 1.1 Show Room eines Autohauses - wie verhält es sich da mit dem Satz „Bei Bauwerken erstrecken sich diese Befugnisse nur auf die äußere Ansicht.“ (§ 59)? Auch bei dem Museumsgrundstück hörte ich mal gegenteiliges. Immerhin handelt es sich dabei ja i.d.R. um Privatflächen, die auch abgegrenzt sind und nicht der Öffentlichkeit gewidmet sind (gibt ja auch Hausrecht dort). Selbst Bahnhöfe sind ja im Gegensatz zu Friedhöfen nicht öffentlich. --Quedel Disk 00:18, 3. Apr. 2018 (CEST)
Es zählt die Ansicht, die von aussen zu sehen ist, und wenn die so geschaffen ist, dass man ins Gebäude rein schauen kann, dann ist dem eben so. Gesamtaufnahme eines Gebäudes mit Beiwerk (z.B. Sichtbare Kunstwerke im Innenraum) ist -wenn man sich von dem Standort auf die Panorama-Freiheit berufen kann versteht sich- immer möglich. Kritisch wird es dann wenn ich durch das Fenster, ein bestimmte Kunstwerk im Innenraum anvisiere. Denn dann funktioniert das mit Beiwerksregel nicht, und das Kunstwerk müsste fest installiert sein, was ja mehr oder weniger heisst, es müsste Teil des Gebäudes sein. --Bobo11 (Diskussion) 23:17, 3. Apr. 2018 (CEST)
(nach BK) Lieber Quedel, da kann man anfangen zu diskutieren, ob etwas, was (bleibend) hinter einem Schaufenster aufgestellt wird, sich an einem öffentlichen Weg befindet. Bei dem Museumsgrundstück kann der Fall je nach den konkreten Umständen auch anders zu beurteilen sein, da hast du Recht. Gruß, --Gnom (Diskussion) 23:21, 3. Apr. 2018 (CEST)
Quedel, die äußere Ansicht des Bauwerks. Das Auto ist nicht Teil des Bauwerks, sondern selbständiges Kunstwerk. (Seit der AIDA-Kussmund-Entscheidung wird, nebenbei bemerkt, auch anzunehmen sein, dass gewöhnliche Fahrzeuge hinter Schaufenstern auch das Bleibend-Erfordernis erfüllen – ausnahmsweise, will man an den Fragesteller gewandt hinzufügen, weil gewöhnliche Fahrzeuge es an sich haben, sich bestimmungsgemäß ständig in der Öffentlichkeit zu bewegen. Das gilt nicht für andere Dinge hinter Schaufenstern, die sich dort nämlich aller Erfahrung nach nur vorübergehend befinden, vgl. Panoramafreiheit#Kriterium „öffentlich“, zweitletzter Absatz). Bezüglich des Objekts auf einem „Ausstellungs- oder Museumsgelände“ teile ich deine Skepsis. Durch die Qualifizierung „unentgeltlich“ durch den Fragesteller wird die Anwendbarkeit der Panoramafreiheit zwar wahrscheinlicher; hier verbleiben allerdings größere Zweifel. Auch viele unentgeltlich betretbare Gelände dieser Art werden in irgendeiner Form Kontrollen aufweisen, was weite Teile der Kommentarliteratur als Hinderungsgrund für eine Anwendbarkeit der Panoramafreiheit ansehen (vgl. die Nachweise in Panoramafreiheit#Kriterium „öffentlich“, 4. Absatz; siehe auch OLG Brandenburg GRUR 2010, 927, 928 – Preußische Gärten und Parkanlagen: bestimmungsgemäße Zugänglichkeit umzäunter Parkanlagen für die Öffentlichkeit durch tagsüber geöffnete Tore nicht ausreichend). Abgesehen davon werden sich – worauf auch Gnom schon an anderer Stelle hingewiesen hat – Objekte auf „Ausstellungs- oder Museumsgelände[n]“ oftmals nur vorübergehend dort befinden, sodass nicht davon auszugehen ist, dass sie aus Sicht der Allgemeinheit dazu bestimmt sind, „für längere, meist unbestimmte Zeit an dem öffentlichen Ort zu bleiben“; in diesem Fall scheitert eine Anwendbarkeit der Panoramafreiheit am Erfordernis des bleibenden Verbleibs (Panoramafreiheit#Kriterium „bleibend“). — Pajz (Kontakt) 23:28, 3. Apr. 2018 (CEST)
Tja, da habe ich mich wohl zu früh über Gnoms Auskünfte gefreut. Schon tauchen die Bedenkenträger auf und es werden wieder Haare gespalten wie beim Holzhacken. Vollkommen perplex bin ich über Pajz's Einstufung des Autos als Kunstwerk. Sollte dies rechtens sein, dann sind bei WP wohl etliche Hundert, wenn nicht Tausend Auto-Fotos zum Abschuss freigegeben, da sie, wie er selbst schreibt, "sich bestimmungsgemäß ständig in der Öffentlichkeit bewegen." Das von mir auserkorene Objekt, dürfte wohl noch länger hinter der Glasscheibe des Autohauses zu sehen sein und sich kaum jemals auf der Straße bewegen, da es sich nur um das Chassis eines TESLA (ich glaube eines Roadster) handelt. Die Objekte, auf die ich scharf wäre, sie zu fotografieren und bei WP hoch zu laden, wären meines Erachtens keine Kunst- sondern Technik-Gegenstände wie das hier zufällig auf diesem Foto zu sehende Boot auf dem Gelände des Deutschen Museums, dass hier schon seit Jahren nebst anderen technischen Objekten "dauerhaft" rum steht. Und bei dieser Gelegenheit die Frage, bei welchem Zeitraum hört "vorübergehend" auf und fängt "dauerhaft" an?
Noch zu "Auch viele unentgeltlich betretbare Gelände dieser Art werden in irgendeiner Form Kontrollen aufweisen …", was sonst? Auf der Straße kann man von der einen Polizeistreife zur nächsten sehen und ein solches Gelände soll dann anarchistisches Freifeld zum Beispiel für Vandalisten bleiben? Wenn da kontrolliert und nachts abgesperrt wird, hat das was mit Sicherheit zu tun und ist kein Nicht-Öffentlichkeits-Kriterium--Ciao • Bestoernesto 05:58, 4. Apr. 2018 (CEST)
Ich weiß nicht, an wen die Fragen gerichtet sind – ich hoffe jedenfalls, nicht an mich, dann gewiss werde ich keine Zeit aufwenden, um auf solche herablassend eingeführten Einlassungen („Schon tauchen die Bedenkenträger auf und es werden wieder Haare gespalten“) inhaltlich zu antworten. — Pajz (Kontakt) 07:44, 4. Apr. 2018 (CEST)
Naja, so kann man sich auch um eine Antwort drücken, die man z.B. nicht weiß oder wenn man nicht zugeben will, dass die vorherige Aussage nicht ganz richtig war. Aber zu deiner Beruhigung, die Fragen waren nicht speziell an dich gerichtet, sondern an jeden der sie liest und beantworten kann. --Ciao • Bestoernesto 16:59, 4. Apr. 2018 (CEST)
@Bestoernesto: Wenn Dir die Rechtslage nicht passt, dann beschwer Dich bei denen, die daran etwas änderen können, statt die anzumotzen, die hier ehrenamtlich und in ihrer Freizeit anderen dabei helfen sich im Dickicht des Urheberrechts zurecht zu finden. Dass das Urheberrecht keine triviale Angelegenkeit ist, ist definitiv nicht die Schuld der hier aktiven Wikipedianer. Daran ändern auch Rumpolemisieren und der In-/Exkludisten-Fundamentalismus der Vergangenheit nichts...
Ansonsten hatte ich ja oben schon geschrieben: Die Panoramafreiheit spielt eigentlich nur dann eine Rolle, wenn Du etwas abbilden möchtest, was Werkcharacter erreicht. Für alles, was kein Werk ist, sind die oben diskutierten Fragestellungen weitgehend ohne Belang.
Und wenn Du von uns wissen möchtest ob etwas ein Werk ist oder nicht, dann beschreib uns bitte genau, worum es konkret geht. Mit irgendwelchen Andeutungen kommen wir da nämlich nicht weiter. // Martin K. (Diskussion) 17:45, 4. Apr. 2018 (CEST)

Autos als selbständiges Kunstwerk

@Pajz:, wenn ich mir zu Deiner obigen Aussage: Das Auto ist nicht Teil des Bauwerks, sondern selbständiges Kunstwerk Randfragen erlauben darf und mit Bitte um Hinweis wenn ich mich da wo verlaufe: In den USA ist es grob so wie in der EU auch und Deiner Aussage folgend: Das Design von Autos oder auch banale Dingen wie (gebrauchsübliches) Küchengeschirr etc. pp. mit künstlerischen Gestaltungen sind urheberrechtlich geschützt (Schrankenregeln mal beseite gelassen). Es gibt nun in den US, nur meine unscharfe Formulierung, sowas wie ein Art übergeordnete Regelung welches offensichtlich aus den 1950er Jahren (mazer v. stein aka "Mazer Case") zu einer Regel führte: Wenn etwas ein Gebrauchsgegenstand/Nutzgegenstand ist, wie ein Auto, tritt der urheberrechtliche Schutz an diesem Gebrauchsgegenstand zugunsten der allgemeinen Verwendbarkeit von Darstellung/Abbildungen in den Hintergrund.
Daraus folgt, das Aufnahmen von ansich urheberrechtlich geschützten Auto-Designs z.b. ein Foto in Tiefgarage (keine Panoramafreiheit) vom flitzigen neue Sportwagen, urheberrechtlich kein Problem sind und keine Zusatzfreigabe vom Schöpfer/exkl. Rechteinhaber des Designs des Autos benötigen.
Daraus folgt aber auch, dass wenn ein Modell wie eine verkleinerte Ausführung von dem Auto angefertigt wird, welches im Design genauso wie das Original aussieht und was für sich genommen vom Aussehen her keine eigene schöpferische Leistung beinhaltet, dann Aufnahmen von diesem Modell sehrwohl zusätzlich zum Foto eine Freigabe vom Designer der Aussenform des ursprünglichen Autos benötigt. (=abgebildetes Kunstwerk) Denn bei dem verkleinerten und gleich aussehenden Modell liegt, anders als beim "echten" und als Auto benutzbaren Auto, kein Gebrauchsgegenstand/Nutzgegenstand vor, womit quasi der urheberrechtliche Schutz an dem Design bei dem Modell auflebt.
Im Prinzip ist das der Grund der auf US-Recht basierenden Löschungen auf commons nach c:COM:TOYS (in diesem Bezug weniger auf die üblichen Spielzeug/Puppen bezogen, wenngleich damit zusammenhängend, sondern z.b. auf Aufnahmen von Vitrinenmodellen von Fahrzeugen, Flugzeugen, etc..) und es im Prinzip auf die Frage ob es "utilitarian objects" sind, hinaus läuft.
Fragen:
  1. Gibt es zu dieser US-Regelung/Handhabung entsprechende vergleichbare (urheberrechtliche) Regeln auch in der EU, oder zumindest in DACH? (DE/CH/AT)
  2. Nach welchen Regeln (Schranken) sind Aufnahmen von realen aktuellen Autos in einer Tiefgarage (um bei den Beispiel zu bleiben) ohne Freigabe vom Designer/Künstler des Autodesign möglich? (Bildverwendung in de.wp)
  3. Benötigen Aufnahmen von einem exakten 1:1 Modell (Vitrinenmodell, Gegenstand nicht als Auto verwendbar) eines im Design geschützten Autos eine zusätzliche Freigabe vom Rechteinhaber am Autodesign? (für commons lautet die Antwort ja. Die Antwort für DE, auch unter weglassen von CH/AT, lautet?)--wdwd (Diskussion) 21:57, 10. Apr. 2018 (CEST)
Wdwd, ad 1) Ich bin nicht sicher, ob ich die Frage richtig verstehe. Man kann im deutschsprachigen Raum jedenfalls nicht davon ausgehen, dass ein Auto abgebildet werden kann, bloß weil es eine Gebrauchsfunktion erfüllt. Das ist in den USA allerdings – spätestens seit der Entscheidung Star Athletica, L.L.C. v. Varsity Brands, Inc., 137 S.Ct. 1002 (2017), aus dem letzten Jahr – auch nicht der Fall. Die „deutsche“ Analyse wird eben darauf hinauslaufen, ob die Fahrzeuggestaltung ein Werk der angewandten Kunst darstellt (auch wenn dies offenbar geeignet ist, den Kommentator von oben in den Zustand der Perplexität zu versetzen; siehe aber BGHZ 151, 15, 20 f. – Stadtbahnfahrzeug für die Gestaltung eines Stadtbahnwagens; A. Nordemann in Fromm/Nordemann, Urheberrecht, 11. Aufl. 2014, § 2 Rn. 159; Anschütz in WRP 1998, 937, 947). Ein solcher Schutz setzt nach neuerer Rechtsprechung in Deutschland voraus, dass das Fahrzeug über seine von der Funktion vorgegebene Form hinaus künstlerisch gestaltet ist und diese Gestaltung eine Gestaltungshöhe erreicht, die Urheberrechtsschutz rechtfertigt (BGHZ 199, 52 – Geburtstagszug, Rn. 41). Dies ist m.E. vielfach denkbar. So passierte die Gestaltung des Stadtbahnwagens im angeführten Beispielfall ja sogar noch die höhere Schutzschwelle für angewandte Kunst vor der Geburtstagszug-Entscheidung. // Ad 2) Da die Panoramafreiheit für die Aufnahme in einer Tiefgarage nicht anwendbar ist und mir keine andere einschlägige Schrankenbestimmung ersichtlich ist, bleibt eben nur die Möglichkeit, dass das Fahrzeug erst gar keinen urheberrechtlichen Schutz genießt. Wenn du das Foto aber vom öffentlichen Straßenland aus anfertigst, wird die Panoramafreiheit anwendbar sein (siehe meine erste Antwort oben) // Ad 3) Wenn sich die schutzfähigen Elemente auch im Modell finden, ja. Zusätzlich mag der Urheber des Modells ein Bearbeiterurheberrecht innehaben. Zu bedenken ist dabei, dass für ein Modell auch Schutz als wissenschaftlich-technische Darstellung in Frage kommt (siehe etwa Katzenberger in FS Dittrich, 2000, 177, 182 für nachbildende Modelleisenbahnen). // Gruß, — Pajz (Kontakt) 10:01, 12. Apr. 2018 (CEST)
Danke für die ausführliche Beantwortung und eingefügten Referenzen.--wdwd (Diskussion) 15:02, 12. Apr. 2018 (CEST)

Ich möchte dieses Bild gerne auf die Seite unserer Generalsekretärin Luisa Boos hochladen, wir haben als SPD Baden-Württemberg die Rechte für das Bild gekauft. Es steht bereits öffentlich auf flickr: https://www.flickr.com/photos/spdbw/40798328072/in/dateposted-public/ Mir liegt auch eine Einverständniserklärung der Fotografen Benjamin Stollenberg vor: https://www.spd-bw.de/dl/spd_luisa_001.pdf

Stefanie Liepins --Tiffel79 (Diskussion) 14:38, 4. Apr. 2018 (CEST)

Moin! Für derartige Freigaben auf dem Projekt für Bilder ist commons:Commons:OTRS/de zuständig, am Besten, Du liest Dir das da durch und wendest Dich direkt an das Team dort. Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 15:02, 4. Apr. 2018 (CEST)
Hallo, bin ja gerade bestrebt über URs zu lernen, deswegen wär's toll, wenn hier doch jemand die richtige Antwort parat hätte. Hier mal mein Prognose-Versuch: Das Bild ist bei Flickr aktuell mit der Lizenz "©" Alle Rechte vorbehalten zu finden. Da geht doch gar nix bei WP, benötigt würde die Lizenz CC BY 3.0, selbst wenn der aktuelle Rechteinhaber es selbst bei WP hochläd, oder?
Hab da gleich noch ne Anschlussfrage: Nehmen wir an, der Rechteinhaber läd das Bild tatsächlich mit der Lizenz CC BY 3.0 bei WP hoch, ändert aber die Lizenzangabe anderenorts, z.B. bei Flickr oder auf der eigenen Homepage nicht, was für eine Situation haben wir dann? (Insbesonders könnte das Foto ja auch schon in Schriftwerken, hier beispielsweise ein Partei-Jahrbuch oder Partei-Programm mit "©" abgedruckt worden sein, da ließe sich ja gar nix mehr ändern!) Und könnte es sein, dass der Fotograf das Copyright schon früher mal z.B. an die DPA verkauft hat, was wäre dann?--Ciao • Bestoernesto 16:45, 4. Apr. 2018 (CEST)
Die Rechteinhaber kann frei entscheiden, welche Lizenz er erteilt. Er kann durchaus sein Foto auf Flickr mit "alle Rechte vorbehalten" markieren und es trotzdem hier unter einer freien Lizenz hochladen (bzw. die Freigabe dafür erteilen).
Wenn er die Rechte an wen anders oder eben eine Agentur verkauft hat stellt sich aber natürlich die Frage, ob er noch selbst freie Lizenzen erteilen kann. Das ist aber seine Sache. Solange wir diesbezüglich nichts konkretes wissen ist das für uns irrelevant. -- Chaddy · D   17:15, 4. Apr. 2018 (CEST)
...vorausgesetzt natürlich, er besitzt das für eine solche Freigabe notwendige vollumfängliche bzw. exklusive Nutzungsrecht. Die meistens vergebenen einfachen Nutzungsrechte reichen dafür nicht aus, weil sie weder das Recht zur Unterlizensierung, noch einen unbeschränkten Nutzungsumfang umfassen. Daher ist in den meisten Fällen eine Freigabe direkt durch den Urheber notwendig, der für sein Werk natürlich beliebigen Lizenzen vergeben darf, so lange diese sich nicht gegenseitig ausschließen. // Martin K. (Diskussion) 17:54, 4. Apr. 2018 (CEST)
Auch wenn Dateinamen Schall und Rauch sind... Das Wort Portrait gibt es im Deutschen nicht ;) --M@rcela   17:58, 4. Apr. 2018 (CEST)
... nicht mehr --Ciao • Bestoernesto 18:25, 4. Apr. 2018 (CEST)
(nach BK jetzt von Martin K. eigentlich schon vorausschauend beantwortet) Danke Chaddy, der Satz "Wenn er die Rechte an wen anders oder eben eine Agentur verkauft hat stellt sich aber natürlich die Frage, ob er noch selbst freie Lizenzen erteilen kann" wirft bei mir schon wieder eine neue grundsätzliche UR-Frage auf: Wenn ich Dir mein Auto verkaufe, bin ich's los und Du der neue Eigentümer; klarer Fall. Aber wie ist das mit diesen UR-Rechten? Ist der Verkäufer sie dann selbst los? Ich stelle mir das eher so vor, dass man die Rechte zum Abdruck oder zur Online-Stellung immer wieder an Verlage oder Online-Medien verkaufen kann, oder aber auch eben an Agenturen, die dann selbst ein Verkaufsrecht bekommen müssten. Nur verliert man dann seine eigenen Rechte? --Ciao • Bestoernesto 18:16, 4. Apr. 2018 (CEST)
Es ist so ähnlich, wie du es vermutest. Das Urheberrecht selbst ist nicht übertragbar, man kann nur Nutzungsrechte einräumen. Die aber sehr weitreichend. Und da kann es eben dann auch durchaus sein, dass die Rechte umfassend überlassen werden, so dass man selbst dann auch nicht mehr entscheiden kann, wer das Werk nutzen darf. -- Chaddy · D   18:35, 4. Apr. 2018 (CEST)
Allgemein kann zu Chaddys völlig zutreffendem Kommentar gesagt werden, dass Urhebern viele, fein abgestufte Möglichkeiten zur Veräußerung der Nutzungsrechte an ihren Werken offenstehen. Deren radikalste ist die Überlassung eines räumlich und zeitlich unbeschränkten, exklusiven und vom Nutzungsnehmer beliebig übertragbaren Nutzungsrechts. In diesem Fall genießen Urheber zwar noch Urheberrechtsschutz (zum Beispiel Namensnennung, Schutz vor Entstellung des Werks), dürfen ihr eigenes Werk und dessen Vervielfältigungen aber über den privaten Bereich hinaus nicht mehr nutzen (sprich: verbreiten). Das andere Extrem ist die abgestufte Mehrfach-Lizenzierung des selben Werks. So ist es zum Beispiel möglich, dass Urheber die nichtexklusiven, zeitlich und räumlich eingeschränkten Nutzungsrechte an einem Werk an eine natürliche oder juristische Person gegen Honorar verkaufen (zum Beispiel, um durch einen individuell abgeschlossenen Nutzungsvertrag Rechtssicherheit für den Nutzungsnehmer zu schaffen), gleichzeitig aber die Nutzungsrechte an dem selben Werk unter eine freie, räumlich und zeitlich unbefristete (jedoch nicht-exklusive) Lizenz stellen und die Nutzungsrechte daran der Wikimedia Foundation honorarfrei zur Verfügung stellen – sowie im Prinzip und nach geltendem Recht in Deutschland (woanders kenne ich mich leider nicht so gut aus) beliebig viele weitere Lizenzierungen an verschiedene Abnehmer. — frank (Diskussion) 12:13, 12. Apr. 2018 (CEST)

Foto des Landesarchivs NRW

Gibt es irgendeine spezielle Regelung, mit der es möglich wäre ein nicht gemeinfreies Foto aus dem Landesarchiv NRW zu verwenden? Benutzerkennung: 43067 13:17, 5. Apr. 2018 (CEST)

@Morty: Was für eine Regelung sollte das sein?
Wir können hier grundsätzlich nur solche Photos nutzen, die entweder gemeinfrei sind oder unter von ihrem Urheber oder dem Inhaber der vollumfänglichen Nutzungsrechte unter einer freien Lizenz veröffentlich wurden. Wenn keines von beidem der Fall ist, bliebe der Weg den Urheber direkt anzuschreiben und um eine Freigabe zu bitten. // Martin K. (Diskussion) 17:20, 5. Apr. 2018 (CEST)
Es hätte ja sein können, das es irgendeine Vereinbarung zwischem Wikimedia und dem Archiv geben würde, die eine Nutzung hier erlaubt und von der ich nichts mitbekommen habe. Wäre ja nicht die erste dieser Art gewesen. Benutzerkennung: 43067 17:45, 5. Apr. 2018 (CEST)
Ja, solche „speziellen“ Regelungen gibt es: Entweder Du „bearbeitest“ die Rechteinhaber so lange, bis sie eine Kopie des betreffenden Werks selbst in einem Wikimedia-Projekt unter einer passenden Lizenz hochladen, … oder Du triffst eine Vereinbarung mit denen darüber, dass Du das Hochladen einer digitalen Kopie des Werks nach Wikimedia selbst unternimmst – mit dem Versprechen, dass sie per QTRS-Ticket an die Foundation der Veröffentlichung rechtsgültig zustimmen. Gruß, — frank (Diskussion) 12:25, 12. Apr. 2018 (CEST)

besitzen die Buchcover Schöpfungshöhe? --Schnabeltassentier (Diskussion) 17:33, 13. Apr. 2018 (CEST)

Nein, beide nicht. -- Chaddy · D   18:20, 13. Apr. 2018 (CEST)
Sehe ich ebenso. --M@rcela   18:54, 13. Apr. 2018 (CEST)

Copyright Notice der Europäischen Union

Ist diese European Union Copyright Notice eine freie Lizenz? Welche? Creative Commons welche? Wenn ja, könnte man verschiedene hochauflösende Karten wie z.B. diese hier auf Commons laden.--Ratzer (Diskussion) 17:08, 11. Apr. 2018 (CEST)

Es gibt ja einschränkende Vermerke. Da steht „Reuse is not applicable to documents subject to intellectual property rights of third parties.” Vielleicht weiss jemand besser wie das einzuordnen ist - @Gnom: ? Viele Grüße --Wilhelm Zimmerling PAR (Diskussion) 23:34, 11. Apr. 2018 (CEST)
Naja, die Lizenz ist simpel: Man muss den Urheber nennen. --Gnom (Diskussion) 23:04, 12. Apr. 2018 (CEST)
Also {{Bild-by}}?! // Martin K. (Diskussion) 10:15, 13. Apr. 2018 (CEST)

Ich würde das jedoch nicht als Freibrief für die Nutzung jeglicher Art von Inhalt auf diesen Seiten interpretieren. @Ratzer: Um welchen oder welche Inhalte geht es denn konkret? // Martin K. (Diskussion) 10:15, 13. Apr. 2018 (CEST)

Danke. Es geht um allerlei Karten, die teilweise bis in die 1950er Jahre zurückreichen (keine hochaktuellen Karten). Z.B. die beiden hier angebotenen Karten. Grüße,--Ratzer (Diskussion) 12:10, 13. Apr. 2018 (CEST)
@Ratzer: Da bei diesen Karten seperate Urheberangaben vorhanden sind (die Richtung Neuseeland deuten) und es sich eher um ein Archiv von Fremdmaterialien und nicht um EU-eigene Publikationen handelt, würde ich nicht davon ausgehen, dass diese frei verwendbar sind. Zumal ich es für unwahrscheinlich halte, dass die EU selbst überhaupt die dafür nötigen Rechte hält.
Kurzum: Nein, ich sehe bei diesen Karten keine ausreichende Lizenz/Freigabe dokumentiert. Eine Freigabe direkt durch den Urheber (bzw. dessen Rechtsnachfolger) wäre natürlich möglich - müsstest Du nur erstmal recherchieren, wer das heute überhaupt ist und wie man den erreicht. Englische Textvorlagen für solche Anfragen findest Du hier. // Martin K. (Diskussion) 10:48, 16. Apr. 2018 (CEST)

Coverbild zu „Like a Lion“

Hallo zusammen. Ich erstelle gerade einen Artikel zu diesem Lied. Das dazugehörige Cover zur Single (hier) ist sehr schlicht gehalten bzw. besteht nur aus einer Aufschrift. Deswegen die Frage: Erreicht dieses Cover eine nötige Schöpfungshöhe um Urheberrechtsschutz zu genießen, oder kann es ohne zusätliche Freigabe mit Hilfe von "{{PD-textlogo}}" auf Commons hochgeladen und zu enzyklopädischen Zwecken verwendet werden? Gruß. ChrisHardy (Diskussion) 11:34, 15. Apr. 2018 (CEST)

Das kannst du mit "{{PD-textlogo}}" hochladen, richtig. Gruß, --Gnom (Diskussion) 22:08, 15. Apr. 2018 (CEST)
Ist unter File:Like a Lion – Cover.jpg nun da. --Quedel Disk 00:34, 29. Apr. 2018 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Quedel Disk 00:34, 29. Apr. 2018 (CEST)

Musée Camille Claudel

Kann jemand so nett sein und mir sagen, warum wir dieses Bild nicht verwenden können? Es liegt nicht auf Commons, aber kann das nicht dorthin verschoben werden? Hmmm. Mit Gruß --Andrea (Diskussion) 15:57, 25. Apr. 2018 (CEST)

Nachtrag: im englischen Artikel über die Künstlerin Camille Claudel liegt das Bild, bei unserer Camille Claudel geht es nicht? Sie hat vor einem Jahr ein eigenes Museum bekommen. Sorry für die etwas verhuschte Anfrage. --Andrea (Diskussion) 16:41, 25. Apr. 2018 (CEST)

In Artikeln können nur Dateien aus dem eigenen Projekt (hier de.wp) und Wikimedia Commons eingebunden werden (Sprachvarianten wie de.wp und en.wp sind im Sinne dieser Definition eigene Projekte). Auch ist es derzeit nicht möglich, die Dateien nach Commons zu verschieben, da es Urheberrechtsprobleme Geben könnte. (Wartungskategorien: [...] Files with no machine-readable description|Files with no machine-readable author|Files with no machine-readable source) Grüße, Victor Schmidt Was auf dem Herzen? 19:00, 25. Apr. 2018 (CEST)
Ich sehe keinen Grund, warum das Foto nicht nach Commons könnte. Die Lesbarkeit für Bots ist nur eine technische Einschränkung. --M@rcela   23:34, 25. Apr. 2018 (CEST)
Was tun, sprach Zeus fragt --Andrea (Diskussion) 18:37, 26. Apr. 2018 (CEST) P.S.: Am liebsten würde ich Dich, M@rcela, ja fragen, ob Du das nicht dort hinbringen und es bei der Gelegenheit auch gleich hübsch machen könntest, aber das traue ich mich nicht. Gruß --Andrea (Diskussion) 18:37, 26. Apr. 2018 (CEST)
Du darfst sowas nicht nur fragen. Du mußt es. Allerdings ist mein Computer krank und noch ne Weile im Spital, ich hab nur ein Tablet und damit hat Photoshop wenig Sinn :-( Entweder du wartest noch ne Woche oder fragst mal auf Wikipedia:Fotowerkstatt. Ich würde die Senkrechten gerade machen, Weißabgleich und den Grauschleier entfernen, außerdem versuchen, noch etwas Zeichnung in den Himmel zu bekommen. --M@rcela   20:02, 26. Apr. 2018 (CEST)
Uiii, dis klingt ja supi, M@rcela! Dankeschön! Na denn warte ich mal. Ist doch nicht eilig. Dann haben wir für die Camille noch n schönes Foto, wo sie doch schon ein eigenes Museum bekommen hat. Gibste mir n Ping, wenns soweit ist? Schönes Wochenende allerseits --Andrea (Diskussion) 06:38, 27. Apr. 2018 (CEST)
 

erledigtErledigt ich habs dann mal mit Photoshop auf dem Tablet gemacht. Dürfte so annähernd passen? --M@rcela   20:48, 27. Apr. 2018 (CEST)

Achja @Andrea014: --M@rcela   20:49, 27. Apr. 2018 (CEST)
Na das ging ja schneller als der Wind. Herzlichen Dank! 💐 Auch erledigtErledigt: Liegt im Artikel. --Andrea (Diskussion) 05:27, 28. Apr. 2018 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Andrea (Diskussion) 05:27, 28. Apr. 2018 (CEST)

Foto einer Stickerei

Was meint ihr, ist diese Stickerei c:File:Die Leinenstickerei "Hexeneinmaleins", das 1948 fertig erstellte Hauptwerk als Abrechnung mit dem Hitler-Regime...jpg urheberrechtlich geschützt? Danke für eure Antworten. --Hadi (Diskussion) 12:15, 28. Apr. 2018 (CEST)

Auch eine Stickerei ist ein dreidimensionales Werk, dass der Panormafreiheit unterliegt. Sollte diese gegeben sien, so sehe ich keinen Verstoß. --K@rl 12:19, 28. Apr. 2018 (CEST)
Panoramafreiheit? Das Ding hängt doch sicherlich im Museum, und Innenräume mit Eintritt sind nicht unstreitig panoramafrei. --Quedel Disk 16:18, 28. Apr. 2018 (CEST)
Bevor ihr hier weiter mutmaßt, ich hatte heute den „Einsteller des Fotos bei Commons“ angesprochen, und er hat geantwortet : Benutzer Diskussion:Gerhard.Trottmann. Es ist wie ich befürchtet habe, der gute Wille eine Enzyklopädie zu schreiben macht die Urheberrechte von fremden Künstlern und Fotografen nicht obsolet. Das muss jetzt nur noch jemand dem Hochlader schonend beibringen. --Goesseln (Diskussion) 16:54, 28. Apr. 2018 (CEST)
da meinen Zwischenruf scheints niemanden interessiert, hier von der o.a. verlinkten Benutzerdiskussionsseite die Auskunft des Hochladers:
Dieses Foto ist vom Kunstmuseum Basel gemacht worden. Das Werk wurde um 1948 fertig gestellt durch M.Riede-Hurt. Aufnahme 2013.
Wir haben also wie bei Reiss-Engelhorn das Foto eines Museumsmitarbeiters, welches der Hochlader irgendwo abgefischt hat (bei den Nachkommen der Künstlerin in einer Schublade?) und 2012 abfotografiert hat.
Ob das Foto wegen der Trotteln eine Dreidimensionalität wiedergibt, das ist eine untergeordnete Nebenfrage.
Bleibt das Hauptproblem, dass nur durch eine Freigabe (inklusive OTRS) durch die Erben gelöst werden kann:
Die Künstlerin Mathilde Riede-Hurt ist 1988 gestorben (+ 70 = 1. Januar 2059).
--Goesseln (Diskussion) 23:39, 28. Apr. 2018 (CEST)
Ok, wenn die Reproduktion ebenfalls nicht vom Uploader ist, dann müssen wir wohl von einem doppelten Copyvio ausgehen?! D.h. natürlich sofern der Uploader keine Bildfreigabe arganisiert. // Martin K. (Diskussion) 00:31, 29. Apr. 2018 (CEST)


@Karl Gruber: Wie kommst Du denn auf die Panoramafreiheit? Von der ist so ein in einem Museum hängendes Stück Textil doch so weit entfernt, wie es nur geht. Und ob etwas dreidimensional ist oder nicht, spielt für die Panoramafreiheit auch keine Rolle. Bitte lies Dir nochmal den zugehörigen Artikel durch - da scheint es ja einige Missverständnisse zu geben. // Martin K. (Diskussion) 17:13, 28. Apr. 2018 (CEST)
@Hadi: Ich befürchte, hier wäre eine Freigabe durch die Erben von Mathilde Riede-Hurt notwendig. // Martin K. (Diskussion) 17:13, 28. Apr. 2018 (CEST)
@Martin Kraft: - wo steht was, dass das in einem Museum hängt - außerdem wenn es bei uns in einem Museum, darf ich es fotografieren (da kann höchstens das Hausrecht verbieten. Es steht nirgens wo es hängt - oder weißt du das? --K@rl 22:01, 28. Apr. 2018 (CEST)
PS: Ich wollte damit angeben, dass das Urheberrecht nicht zieht, da es von 3D auf 2D geht, egal wie alt es ist. --K@rl 22:02, 28. Apr. 2018 (CEST)
Ähm, nein. Sorry, Karl Gruber aber Du scheinst da einigen Missverständnissen aufgesessen zu sein. Bitte lies Dir noch mal Bildrechte und den Artikel Panoramafreiheit durch. Wenn es dann noch Unklarheiten gibt, helfen wir hier gerne weiter.
Kurz zur Erläuterung:
  • Die Panoramafreiheit greift nur dann, wenn ein Werk bleibend so an einer Stelle montiert ist, dass es vom öffentlichen Raum aus ohne zur Hilfenahme von Hilfsmitteln zu sehen ist. Bleibend im Sinne der Panoramafreiheit sind z.B. Gebäude, Statue, Infotafeln, die da fest montiert sind. Nicht bleibend, sind alle mobilen Gegenstände (also z.B. Gemälde, Plakate, Textilien, etc.).
  • Diese 2D/3D-Geschichte spielt nur in sofern eine Rolle, als das nach Auffassungen der WMF bei Repruduktionen von 2D-Gegenständen kein zusätzliches Urheber-/Leistungsschutzrecht an der Reproduktion entsteht. Das hat aber nichts mit dem Urheberrecht des Werkes zu tun, was da reproduziert wird. Ums vereinfach zu sagen: Bloß weil ich einen Giacometti-Plastik oder ein Picasso-Gemälde abphotographiere, wird dieses nicht plötzlich gemeinfrei.
// Martin K. (Diskussion) 22:59, 28. Apr. 2018 (CEST)
Kleiner Hinweis an der Stelle: Aufgrund der Einbindung kann man vermuten, dass es dauerhaft im Kunstmuseum Basel (dem es gehört) ausgestellt ist. Und die Schweiz kennt Panoramafreiheit auch innerhalb von Gebäuden. Daher mein Einwurf oben, da umstritten ist, ob Museen nun öffentlich sind oder nicht nach Schweizer Recht. In Österreich beim K@rl würde das nicht gehen. --Quedel Disk 00:32, 29. Apr. 2018 (CEST)
Das ändert aber nichts daran, dass die diese Stickerei genauso wenig "bleibend" angebracht ist wie jedes andere dort hängende Gemälde. // Martin K. (Diskussion) 08:01, 29. Apr. 2018 (CEST)
Hi, ich habe mit Gerhard.Trottmann vereinbart, dass er Freigabeerklärungen sowohl der Erbin der Künstlerin als auch des Museums einholt. Gruß, --Gnom (Diskussion) 08:53, 30. Apr. 2018 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) 16:46, 30. Apr. 2018 (CEST)

Ich habe den Artikel TCR Swiss Trophy erstellt und ich möchte das Logo der Rennserie in den Artikel stellen. Darf ich das Logo hier hochladen? --Auto1234 (Diskussion) 12:03, 16. Apr. 2018 (CEST)

Hallo Auto1234, Logos sind immer geschützt. Hochladen erfordert das Einverständnis des Rechte-Inhabers. Bitte verständige Dich mit dem Rechte-Inhaber - ohne deesen Einverständnis geht nichts. Er müsste der Veröffentlichung unter einer freien Lizens zustimmen und dies an OTRS mitteilen, oder am Besten selbst hohladen (und dabei zustimmen). Egal wie ärgerlich es ist, wenn der nicht will, ist der Artikel ohne Bild. Viele Grtüße --Wilhelm Zimmerling PAR (Diskussion) 14:54, 16. Apr. 2018 (CEST)
Das ist falsch. Logos sind nur geschützt, wenn sie Schöpfungshöhe erreichen.
@Auto1234: Bei diesem Logo ist keine SH vorhanden. Du kannst es hochladen. Bitte suche aber eine qualitativ bessere Version als diese. -- Chaddy · D   15:21, 16. Apr. 2018 (CEST)
@Chaddy: Kannst du mir bitte eine bessere Logo Version raus suchen, denn ich finde keine andere Version? Danke im voraus. --Auto1234 (Diskussion) 22:42, 16. Apr. 2018 (CEST)
Tut mir leid, dass ich hier falsch lag. Ich hatte Schöpfungshöhe unterstellt, nichts für ungut. Viele Grüße --Wilhelm Zimmerling PAR (Diskussion) 23:23, 16. Apr. 2018 (CEST)
Nimm am besten die Version. Müsste man nur zuschneiden. -- Chaddy · D   23:48, 16. Apr. 2018 (CEST)
Für Österreich hätte Wilhelm Zimmerling PAR ja recht... (Schöpfungshöhe wird dort zwar auch benötigt, aber zwei unterschiedliche Schriftarten reichen schon dafür...) Gestumblindi 01:03, 17. Apr. 2018 (CEST)
Hätte ich das Logo der Rennserie nie hier hochladen dürfen? --Auto1234 (Diskussion) 23:15, 17. Apr. 2018 (CEST)
Nach der immer noch vorherrschenden Praxis war das ok. -- Chaddy · D   01:24, 19. Apr. 2018 (CEST)
Ich hatte ja meinen Einwand zurückgezogen. Schöpfungshöhe wäre ein Problem (lösbar mit der Zustimmung der Logo-Eigners / -erstellers), wenn die nicht gegeben ist, ist alles in Ordnung. Chaddy hat mehr Erfahrung als ich. Viele Grüße --Wilhelm Zimmerling PAR (Diskussion) 08:21, 19. Apr. 2018 (CEST)

Der Artikel ist in großen Teilen identisch mit einer Bachelorarbeit. Soweit ich das sehe hat das der eigentliche Autor selbst eingestellt, aber erstens unbequellt und wenn ich mich nicht irre hat der GRIN-Verlag das ausschließliche Nutzungsrecht. Was tun? PοωερZDiskussion 17:32, 17. Apr. 2018 (CEST)

Woher weißt du, dass der Verlag das ausschließliche Nutzungsrecht hat? -- Chaddy · D   17:42, 17. Apr. 2018 (CEST)
„Mit Annahme des Verlagsvertrags zur eBook- und Print-Veröffentlichung räumen Sie uns für die Vertragsdauer das ausschließliche, zeitlich und räumlich sowie inhaltlich unbeschränkte Nutzungsrecht ein.“ [2] Ich hab aber keine Ahnung, ob und inwieweit das in diesem Fall auch zutrifft. PοωερZDiskussion 18:10, 17. Apr. 2018 (CEST)
Aus Sicht der Seite hier ist das ein Problem des Einstellers. Er ist Urheber, also kann er (auch mehrere) Nutzungsrechte vergeben. Er ist dafür verantwortlich, dass sich diese Nutzungsrechte nicht widersprechen. Wir können das hier auch nicht überprüfen: Im konkreten Beispiel "für die Vertragsdauer": Wie sollen wir diesen Passus werten, ohne die Vertragsdauer zu kennen? Wir können hier also nur davon ausgehen: Ja, er ist Urheber, ja er hat die Inhalte unter freier Lizenz zur Verfügung gestellt und er wird schon das mit anderen Rechteinhabern abgestimmt haben. Aus Sicht des Benutzers ist das natürlich anders. Er läuft da ggf in Haftungsfragen rein. Daher ist es sinnvoll, den Benutzer anzusprechen und ihn auf das Problem aufmerksam zu machen. Dann kann er mit dem Verlag sprechen, ob das ok ist. Wenn nicht, würde ich im Interesse des Benutzers einem SLA stattgeben.--Karsten11 (Diskussion) 18:59, 17. Apr. 2018 (CEST)
Sehe ich ähnlich. -- Chaddy · D   18:30, 18. Apr. 2018 (CEST)
Na ja, wirklich unerheblich ist das für den Nachnutzer nicht (denn wenn der – vermeintliche – Lizenzgeber nicht lizenzieren konnte, ist der – vermeintliche – Lizenznehmer, also unser Weiternutzer, ja trotzdem den Ansprüchen des Rechteinhabers ausgesetzt). Im Ergebnis stimme ich den Vorrednern aber zu. Eine derart tiefgehende Klärung ist in einem Projekt wie Wikipedia nicht möglich, Erwägungen über das Rechteverhältnis zwischen Autor und Verlag sind spekulativ. In rein praktischer Hinsicht wäre unser Standardvorgehen in solchen Fällen allerdings – ich nehme jetzt einfach mal an, dass du mit dem Umfang der Inhaltsübernahme recht hast –, den Nutzer zur Freigabe des Textes gegenüber permissions-de@wikimedia.org aufzufordern. Siehe Wikipedia:Textfreigabe. Dann wird er auch Gelegenheit haben, sich die Rechtslage vielleicht noch einmal durch den Kopf gehen zu lassen. — Pajz (Kontakt) 08:17, 19. Apr. 2018 (CEST)

Blumenarrangements auch Kunst?

Inspiriert durch einen Besuch in der Wilhelma eine Frage zu unüblichen Kunstwerken: Können Blumenbeete auch Kunstwerke sein, und unterliegen als solche dem Urheberrecht? Immerhin ist das Ergebnis der gärtnerischen Arbeit teilweise schon sehr beeindruckend. Panoramafreiheit greift natürlich nicht, da nicht dauerhaft angebracht (und im Falle der Wilhelma auch nicht öffentlich zugänglich). Und wie ist es mit einzelnen Pflanzen? Bei einem Bonsai oder Buchsfiguren könnte ich mir das auch vorstellen. Dass es in der Wilhelma auch noch andere Aspekte wie Parkordnung zu beachten gibt, sei mal außen vor, es gibt ja auch genug öffentlich zugängliche Parks. (nicht signierter Beitrag von Erastophanes (Diskussion | Beiträge) 23:16, 17. Apr. 2018 (CEST))

Ja, in Ausnahmefällen ist das möglich. --Gnom (Diskussion) 07:58, 18. Apr. 2018 (CEST)
Wie der Vorredner, wobei man schon auch betonen muss, dass die Pflanzenwelt vielerlei beeindruckende Ergebnisse hervorbringt, nicht immer aber auch eigenschöpferische Prägung dahintersteckt. Möchte außerdem ergänzen, dass ich die vermeintliche Nichtanwendbarkeit der Panoramafreiheit in der Eindeutigkeit nicht sehe. Das wird vom Einzelfall abhängen. Natürlich gibt es Anlagen mit Ausstellungscharakter. Aber wenn etwa jemand die Hecken in einem Park so zurechtstutzt, dass daraus bestimmte Figuren entstehen o.Ä. – was ja auch eine Kunstform ist – und die dann eben von sich aus irgendwann „herauswachsen“, dann liegt der Fall nach meiner Ansicht nicht anders als bei Schnee- und Sandskulpturen, die irgendwann schmelzen/zusammenfallen. Dort wird die Anwendbarkeit der Panoramafreiheit aber gerade von den allermeisten Kommentatoren bejaht (vgl. Artikel Panoramafreiheit, mit umfangreicher Zusammenstellung von Nachweisen). Größere Gartenanlagen wiederum bleiben ihrerseits oft lange Zeit an ihrem Standort und sind gerade auch zu einem bleibenden Verbleib bestimmt. Natürlich muss die Aufnahme von einem öffentlichen Ort aus erfolgen, und daran kann es bei einigen Parks schon scheitern, da hast du Recht. — Pajz (Kontakt) 08:28, 19. Apr. 2018 (CEST)
Es steht die Frage, was "auf Lebenszeit" bedeutet. Bei Eis- und Sandskulpturen ist das recht klar. Der verhüllte Reichstag war auch vorher klar, diesen Justizirrtum muß man wohl ausklammern. Und da ja selbst Friedhöfe der Panoramafreiheit unterliegen, da sie dem Zweck dienen, von jedermann betreten zu werden, würde ich das auch für die allermeisten Parks so sehen. Egal, ob nachts abgeschlossen oder nicht. Preußische Schlösser und Gärten jedoch .... ich halte lieber meine Klappe. --M@rcela   08:46, 19. Apr. 2018 (CEST)

Illustrationen Waschschiff

 
Waschschiff in Frankreich (Seitenansicht)
 
Aufbau der Geschosse

Hallo, die beiden Illustrationen zum Thema Waschschiff habe ich aus der Quelle: Felix Gensmer: Gebäude für Heil- und sonstige Wohlfahrts-Anstalten. Wasch- und Desinfektions-Anstalten. Hrsg.: Professor Dr. Eduard Schmitt. Band 4. Arnold Bergsträsser Verlagsbuchhandlung, Stuttgart 1899, S. 70–72 (archive.org [abgerufen am 11. März 2018]). Gibt es hier Bedenken bzgl Urheberrecht?--Salino01 (Diskussion) 16:24, 21. Apr. 2018 (CEST)

Außerdem die Frage, ob man das Bild auf http://www.kunstmarkt.com/pagesmag/kunst/_id54709-/marktberichte_grossbildansicht.html?_q=%20 bei Commons hochladen darf? Semper ist ja schon seit 1879 tot.--Salino01 (Diskussion) 16:28, 21. Apr. 2018 (CEST)
Zu den beiden Bildern rechts der Waschschiffe: da dieses technische Zeichnungen darstellen, in denen der Zeichner kaum Gestaltungsfreiheit besitzt, ist hier m.E.n. eine Schöpfungshöhe zu verneinen. Damit dürften die Bilder problemlos sein (ganz abgesehen vom Alter her). Bei dem verlinkten Bild finde ich es gerade schwierig: dort steht 1963, Gottfried Semper starb jedoch 1879 (oder ist das ein anderer?). Die Kolorierungen dürften, sofern es sich nicht um eine exakte Farbwiedergabe eines existierenden Baus handelt, durchaus schützbar sein. Wenns aber von jenem lang verstorbenen Hrn. Semper starb, wären die Abbildungen durch das Alter bereits „gemeinfrei“. --Quedel Disk 16:35, 21. Apr. 2018 (CEST)
Ich würde jetzt auch mit keine Schöpfungshöhe weil Norm-Zeichung argumentieren. Da sehe ich sehr wenig Spielraum für eine "individuelle Leistung". Bei dem Alter sowieso, das darf mit ruhigem Gewissen auch mit dem "gemeinfrei" Baustein hochgeladen werden. Wenn man den Schutz jetzt nicht verneint, müsste der Urheber nach der Veröffentlichung noch mindestens 49 Jahre gelebt haben (2018-1899 = 119 - 71 = 48 Jahre), und da man solche Sachen selten vor dem Erreichen des zwanzigsten Lebensjahr macht, ergibt das doch schon ein ordentliches Lebensalter von 80 oder mehr Jahren. --Bobo11 (Diskussion) 17:33, 21. Apr. 2018 (CEST)

Welches wären dann die passenden Lizenzbausteine?--Salino01 (Diskussion) 08:12, 22. Apr. 2018 (CEST)

Moment, eins nach dem anderen: Falls es sich bei den Grund- und Aufrissen um die Entwürfe der jeweiligen Architekten handelt, dann haben wir es urheberrechtlich mit Entwürfen für Werke der Architektur zu tun und damit um geschützte Werke. Aber die Zeichnungen sind später entstanden, richtig? --Gnom (Diskussion) 09:51, 22. Apr. 2018 (CEST)
Das geht aus dem Text nicht hervor. Das Originalbuch ist im Literaturlink verlinkt.--Salino01 (Diskussion) 10:02, 22. Apr. 2018 (CEST)
Ich halte es auch für problematisch, in diesem Fall mit vermeitlich fehlender Schöpfugnshöhe zu argumentieren. Zumal das angesichts des Alters auch überhaupt nicht nötig ist. // Martin K. (Diskussion) 10:06, 22. Apr. 2018 (CEST)
Hier sollte man mit ruhigem Gewissen {{Template:PD-old-auto}} verwenden können. Wir kennen den Urheber zwar nicht aber es ist vor 1923 veröffentlicht worden (USA somit unproblematisch). Im Buch von 1899, gibt es zu den Plänen sogar eine Fussnote. In der wird angegeben, dass die Pläne vom Waschschiff eine Reproduktion aus ein Buch von 1861 sind (Faks.-Repr. Allg. Bauz. 1861, Bl. 366). Leute solange kann niemand leben, der Urheber müsste nach der Erstellung noch mehr als 86 Jahre gelebt haben (2018-71= 1947-1861=86). --Bobo11 (Diskussion) 10:19, 22. Apr. 2018 (CEST)
Bei {{Template:PD-old-auto}} braucht man ein Jahr, wann der Autor gestorben ist. Wäre da nicht {{Template:PD-old-assumed}} richtig?--Salino01 (Diskussion) 10:37, 22. Apr. 2018 (CEST) Außerdem hab ich die Illustrationen in der Allgemeinen Bauzeitung von 1861 nicht gefunden (https://opacplus.bsb-muenchen.de/Vta2/bsb10479247/bsb:10686337?page=37).--Salino01 (Diskussion) 10:59, 22. Apr. 2018 (CEST)

Bei Veranstaltung mit Personen abfotografierte Bilder

Zu einigen unter Commons:Category:Comiciade-Teilnehmer zu findenden Bildern bewegt mich folgende Frage: Wie hält es das Urheberrecht, wenn ich ein Foto eines Künstlers mit einem seiner Werke mache und das Foto unter freie Lizenz stelle? Ich hätte soetwas immer gemieden, außer vielleicht das Werk ist so klein oder nebensächlich dass es nicht ins Gewicht fällt (mehr zufälliges Beiwerk auf dem Porträt). Im Folgenden ein paar Beispiele:

Geht da doch mehr als ich dachte oder trügt mich mein Gefühl nicht? --Don-kun Diskussion 22:12, 18. Apr. 2018 (CEST)

Ehrlich gesagt sind alle vier Fotos urheberrechtlich problematisch, wenn wir keine Freigabe haben. Gruß, --Gnom (Diskussion) 23:08, 18. Apr. 2018 (CEST)
Bild 1 und 2 fallen bzgl. des Kunstwerks definitiv unter die Beiwerks-Regelung. Bild 3 und 4 könnte man leicht beschneiden, dann wäre es ebenfalls unproblematisch. -- Chaddy · D   23:52, 18. Apr. 2018 (CEST)
Wie Gnom. Nach den Maßstäben aus BGH NJW 2015, 2119 – Möbelkatalog scheidet die Anwendbarkeit der Beiwerksschranke regelmäßig bereits dann aus, wenn das betreffende Werk erkennbar eine bestimmte Wirkung oder Aussage unterstreicht, einen dramaturgischen Zweck erfüllt oder sonst charakteristisch ist (Rn. 27; siehe auch den Artikel Beiwerk, m.w.N.). Diese Ausschlussgründe führen m.E. in allen genannten Fällen (recht klar) zur Nichtanwendbarkeit, da die Werke gerade die Tätigkeiten der gezeigten Personen illustrieren. Der objektive Betrachter wird die Personen gerade wegen der abgebildeten Kunstwerke als Kunstschaffende der jeweiligen Kunstrichtung/-gattung wahrnehmen. Damit besteht ein innerer Zusammenhang zwischen Hauptgegenstand (Person) und Beiwerk – letzteres beeinflusst deutlich wahrnehmbar die Wirkung des Hauptgegenstandes. Damit fehlt es aber an der erforderlichen Unwesentlichkeit (Rn. 27). Dass es bei den Fotos und unserer Verwendung selbiger nicht auf das konkrete Kunstwerk ankommen mag, kann dahinstehen. Denn auf die Austauschbarkeit kommt es nicht mehr an, sobald das Beiwerk – wie hier aus den angeführten Gründen der Fall – als zum Gesamtkonzept gehörig wahrgenommen wird (Rn. 31). — Pajz (Kontakt) 00:37, 19. Apr. 2018 (CEST)
Diese Ansicht widerläuft völlig unserer bisherigen Praxis. Das müsste ausführlicher diskutiert werden. Potentiell könnten zahlreiche Bilder davon betroffen sein, wenn wir uns auf diese Sichtweise einigen. -- Chaddy · D   01:23, 19. Apr. 2018 (CEST)
Mir ist keine solche Praxis bekannt. Im Übrigen halte ich auch diese Argumentationsfigur, die hier regelmäßig – etwa auch bei Briefmarken und dem Bereich der angewandten Kunst – aufgefahren wird, für konzeptionell verfehlt. Das Muster ist immer gleich: Angeblich gibt es eine sogenannte „bisherige Praxis“ und weil es diese (angeblich) gibt, muss der, der etwas in (angeblicher) Abweichung zu ihr beurteilt, naturgemäß erstmal eine Riesenmegadiskussion führen, bevor er von ihr abweichen kann. Damit wird eine sachangemessene Einzelfallbewertung effektiv verhindert, weil die Megadiskussion natürlich entweder nicht stattfindet oder erwartbar zu keinem Ergebnis führt. In Wahrheit gibt es abermillionen Dateiinhalte in Wikipedia und Commons, von hunderttausenden Hochladern. Sie werden mal von dem einen, mal von dem anderen beurteilt – mal ist jemand strenger mit der Auslegung einer urheberrechtlichen Bestimmung, mal ist jemand weniger streng. Es kann nicht sein, dass bloß weil ein vergleichsweise winziger Nutzerkreis, der zahlenmäßig wahrscheinlich an ein, zwei Händen abzuzählen ist, in der (unbelegten) Wahrnehmung einzelner möglicherweise irgendwann einmal überwiegend einer bestimmten Auslegungstendenz gefolgt sein mag, deren Auffassung nun auf immer offene Diskussionen über die Beurteilung von Millionen bestehender und künftiger Bilder behindert. Es sollte mühelos möglich sein, die hier angefragten Einzelfallbewertungen unter Rückgriff auf die – heute eben vorliegende – höchstrichterliche Rechtsprechung vorzunehmen, ohne sich daran durch die (angeblichen) historischen Vorstellungen einer kleinen Gruppe von Nutzern gehindert sehen zu müssen. Gruß, — Pajz (Kontakt) 08:41, 19. Apr. 2018 (CEST)
+1 Eine vermeintliche "bisherigen Praxis" ist schlicht irrelevant, wenn Sie so eindeutig geltendem Recht widerspricht. // Martin K. (Diskussion) 13:18, 19. Apr. 2018 (CEST)
Wenn ich die Einwilligung der Person für Veröffentlichung des Fotos habe, dann inkludiert das auch seine Kaffeetasse, Manschettenknopf oder Blatt Papier auf dem Tisch. Wir können davon ausgehen, daß ihm das niemand "untergeschoben" hat. Hat der Künstler was dagegen, wird er nicht gerade seine Zeichnung ins Foto halten. Oder er würde etwas zur Seite treten, um einen anderen Hintergrund zu haben. Ich sehe kein Problem, wenn der dargestellte Künstler dem Foto zugestimmt hat. (nicht inkludierend gem. §23 KUG sondern ausdrücklich) --M@rcela   08:51, 19. Apr. 2018 (CEST)
Ralf, dein Beitrag geht an meiner Frage und den Beispielen oben vorbei: Keiner der Künstler hält hier sein Werk in die Kamera und bei den letzten beiden ist noch nicht mal anzunehmen (zumindest nach dem Bild zu urteilen), dass Fotograf und Künstler miteinander gesprochen haben. Das sind Momentaufnahmen aus einem Workshop. Selbst wenn mit den Künstlern über die Veröffentlichung der Bilder gesprochen wurde, ist aller Erfahrung nach zu befürchten, dass soetwas wie eine "Erlaubnis für die Veröffentlichung in der Wikipedia" gegeben wurde und keine Aufklärung über Freie Lizenzen stattgefunden hat. Wenn doch kann der Künstler das ja auch nochmal nachträglich per OTRS bestätigen und das jeweilige Bild fällt aus der Frage hier raus. Solche Freigaben verlangen wir auch sonst bei jedem Verdacht. Und bei Kaffeetasse und Manschettenknopf würde ich ja klar von Beiwerk ausgehen. Meine Frage ist ja: Wo ist die Grenze zwischen Beiwerk und freigabebedürftigem Teil des Bildes. Pajz Argumentation dazu finde ich schlüssig, würde ich aber bitten die Grenze noch besser zu erklären. Was wäre denn bspw. erlaubt? (von den Bildern in der verlinkten Kat) --Don-kun Diskussion 12:34, 19. Apr. 2018 (CEST)
Pajz Diskussion ist schlüssig - von Beiwerk kann hier wirklich keine Rede sein.
Trotzdem finde ich Ralfs Gedanken-Ansatz gar nicht so verkehrt. Wenn man davon ausgeht, dass diese Personen mit ihrem (gerade erstellten) Werk für ein Photo posiert haben, dann könnte man eine Zustimmung zu dessen Veröffentlichung im Rahmen eines Photos durchaus als konkludent annehmen.
Allerdings (und das ist hier die eigentliche Krux) ist leider nicht (mehr) klar, eine wie weit reichende Freigabe bei einem in einem unter CC-Veröffentlichten Werk überhaupt nötig ist. Im OTRS wird dieseses Thema ja schon länger diskutiert – leider ohne befriedigendes Ergebniss. Hier nur soviel: Die gemäß der „bisherigen Praxis“ verwendete Abbildungsfreigabe ist nach Auskunft von WMDE/Legal juristisch nicht sauber, da juristisch scheinbar unklar ist, ob auf diese Art implizit auch das abgebildete Werk selbst CC-Lizensiert wird (bzw. werden muss) oder aber die Freigabe völlig gegenstandslos ist und es überhaupt keine Lizenzkontrolle bei abgeleiteten Werken gib (bzw. geben kann).
Das ist leider alles sehr unscharf, weshalb es gerade wohl einen Sinn macht die abgebildten Künstler, um eine Abbildungsfreigabe zu bitten. // Martin K. (Diskussion) 13:18, 19. Apr. 2018 (CEST)

In einem kollaborativen Projekt kann man nicht einfach die Regeln so gestalten, wie sie einem gerade passen. Ich stelle mich strikt dagegen, bisherige Regeln und Praktiken ohne vorherige Diskussion zu ändern. Gerade auch, da wir alle Laien sind, müssen wir erst darüber diskutieren, wie wir was genau handhaben wollen. Es ist wirklich nicht zu viel verlangt, eine neue Handhabe für die Beiwerksregelung auszuarbeiten. Das müssen wir sowieso, wenn Pajz Auslegung stimmen sollte. Bisher jedenfalls vielen Bild 1 und 2 ganz klar unter die Beiwerksregelung.
Davon abgesehen habe ich bereits einen Weg aufgezeigt, wie wir die Bilder dennoch behalten können (beschneiden). -- Chaddy · D   17:23, 19. Apr. 2018 (CEST)

@Benutzer:Historiograf, wie siehst du die Sache? -- Chaddy · D   17:24, 19. Apr. 2018 (CEST)

Dass man das Problem auch durch Beschneiden lösen kann ist mir natürlich klar. Aber die Fotografen werden den Ausschnitt ja bewusst mit Kunstwerk gewählt haben - und darum ob das erlaubt ist geht es mir. Ich pinge auch die Fotografen an, damit die informiert sind: @1971markus, Qwertzu111111, Bardenoki: --Don-kun Diskussion 17:34, 19. Apr. 2018 (CEST)

Gestattet ein Künstler ein Foto, bei dem er sicher davon ausgehen muss, dass auch seine Werke auf seinem Bild sind, dann haben auch die Werke Teil an der freien Lizenz --Historiograf (Diskussion) 23:40, 22. Apr. 2018 (CEST)

Dieser Auffassung stimm ich grundsätzlich zu, problematisch sehe ich aber, dass es auch keine nachweisbare Einwilligung in die Zurverfügungstellung der Personenabbildung unter einer freien Lizenz gibt. Auch wenn in üblicher Praxis eine "Personenabbildungsfreigabe" nicht eingeholt wird, so werden solche Bilder doch meist mit "kann ich ein Foto machen" oder maximal noch mit "ich will ein Foto für Wikipedia machen" erstellt. Von Einwilligung in freie Lizenz(en) würde ich nicht ausgehen, somit gäbe es auch keine inkludierende Freigabe für die abgebildeten Werke des Künstlers. --Quedel Disk 06:38, 23. Apr. 2018 (CEST)

Unsplash-Bilder

Wie sieht es denn eigentlich mit der Verwendbarkeit von Unsplash-Bildern aus? Die dortige Lizenz besagt folgendes:

„License

All photos published on Unsplash can be used for free. You can use them for commercial and noncommercial purposes. You do not need to ask permission from or provide credit to the photographer or Unsplash, although it is appreciated when possible.

More precisely, Unsplash grants you an irrevocable, nonexclusive copyright license to download, copy, modify, distribute, perform, and use photos from Unsplash for free, including for commercial purposes, without permission from or attributing the photographer or Unsplash. This license does not include the right to compile photos from Unsplash to replicate a similar or competing service.“

Das liest sich erstmal wie zwei verschiedene Lizenzen, die teils widersprüchlich sind. Der zweite Teil des Texts gibt sich dann aber ("more precisely") als Spezifikation zu erkennen und dürfte damit lizenzrechtlich ausschlaggebend sein. Für Commons ist wohl vor allem der letzte Satz von Bedeutung: "Diese Lizenz beinhaltet nicht das Recht, Fotos von Unsplash zu dem Zweck zusammenzustellen, ein ähnliches oder konkurrierendes Angebot bereitzustellen." Inwiefern träfe das auf Commons zu, v.a. unter den folgenden Gesichtspunkten?

  1. Nicht alle Unsplash-Fotos haben "educational value", es dürfte also nur ein Teil des dortigen Angebots hierher übertragen werden.
  2. Was genau bedeutet "compile" hier? Nach meinem Verständnis wäre das eine Zusammenstellung oder Aggregation in jeglichem Sinne.
  3. "similar or competing" sind hier die Knackpunkte, gleichzeitig aber am schwierigsten zu umreißen: Unsplash ist ein kostenloser Stockfoto-Anbieter, der sein Geld mit Nutzerdaten verdient (vermute ich mal angesichts der API terms). Das Geschäftsmodell von Commons ist ein anderes, Commons ist auch keine Stockfoto-Plattform. Allerdings kann man sich natürlich auch bei uns frei bedienen. Commons besteht allerdings schon länger als Unsplash und ist deutlich größer, zudem werden verschiedene Dinge wie etwa Kollektionen oder Tags nicht wirklich zur Verfügung gestellt. Was die Sache kompliziert: Was ist denn, wenn Unsplash seine Ausrichtung in der Zukunft ändert (z.B. Einblendung auf einer Karten-App) und ich die bereits zu einem solchen Zweck verwende? Da ist die Lizenzbedingung reichlich schwammig.

Eure Meinung würde mich interessieren, es sind ja durchaus ein paar sehr gute und brauchbare Bilder dabei, die man zumindest im Einzelfall auf Commons hochladen könnte. Schwierig wird es dann freilich mit der Lizenzangabe.-- Alt 10:39, 20. Apr. 2018 (CEST)

Bei Unsplash gab es (leider) Mitte 2017 eine Umstellung von CC-0 auf diese von Dir erwähnte (dubiose-unklare) Formulierung. Siehe dazu {{Unsplash}}. Mit der Folge, dass Aufnahmen von Unsplash nicht mehr auf commons (oder auch hier) akzeptiert werden und im Rahmen der einschlägigen Abläufe wie dem License Review gelöscht werden. -> Neuere Aufnahmen bitte nicht auf WMF-Projekte hochladen.--wdwd (Diskussion) 13:35, 21. Apr. 2018 (CEST)
Wenigstens einer, der begriffen hat, daß cc-0 Müll ist. --M@rcela   13:54, 21. Apr. 2018 (CEST)
Hier ist nicht CC-0 das Problem, sondern der Rücktritt von CC-0. Viele Grüße --Wilhelm Zimmerling PAR (Diskussion) 08:43, 23. Apr. 2018 (CEST)

Textausschnitte fürs Buch /Broschüre benutzen

Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit wollte ich Sie fragen, ob ich einige Textausschnitte aus Wikipedia-Artikel zu allgemeinen Themen ( so wie Gott, Armut, Jugendliche, etc.) für meine Broschüre verwenden dürfte. Ich beschäftige mich mit ausländischen Studierenden, die sich auf eine staatliche Deutschprüfung der deutschen Universitäten vorbereiten müssen. Aus diesem Grund schreibe ich so eine Art von Lehrbuch/Broschüre, und ich würde für meine Aufgaben sehr gerne einige Texte (Ausschnitte jeweils 250-300 Wörter) benutzen.

Wäre das möglich? Ich hoffe auf Ihre baldige Antwort.

Mit freundlichen Grüßen, Ihor Kolesnykov (nicht signierter Beitrag von 134.155.193.164 (Diskussion) 25. Apr. 2018, 13:45:31)

Selbstverständlich ist das möglich, Du musst da nur die Lizenzbedingungen, die auch unten auf der Seite angegeben sind, einhalten. Um das einfach machen zu können, gibt es einen Lizenzhinweisgenerator, mit dem Du die erforderliche Attributierung einfach erzeugen kannst. Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 14:10, 25. Apr. 2018 (CEST)
Nachtrag: Sorry, das geht wohl nur für Bilder, für Texte möge jemand anderes was dazu sagen. Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 14:13, 25. Apr. 2018 (CEST)
Ich bin kein Guru, aber Wikipedia ist eine freie Enzyklopädie. Wenn ich einen Text von woanders hierher hochladen will, muss ich dasselbe beachten wie bei Bildern - dies ist nur ein Indizienbeweis, sollte aber stimmen. Natürlich muss sauber zitiert werden, das heißt, die Quelle muss angegeben werden und das Datum (da ja die hiesigen Artikel fortgeschrieben werden). Die oben angegebene Lizens sollte mindestens sinngemäß zutreffen. Viele Grüße --Wilhelm Zimmerling PAR (Diskussion) 20:15, 25. Apr. 2018 (CEST)
Hallo @Wilhelm Zimmerling PAR:, es geht weder ums zitieren noch um das Einstellen von Inhalten in die Wikipedia, sondern andersdrum ins Entnehmen von Inhalten. @IP: Die Lizenzbedingungen kannst du unter WP:Weiternutzung nachlesen. Du müsstest die Lizenz erwähnen (sowie bei Printmedien den Link abdrucken der zur Lizenz führt), einen Link auf den Artikel erstellen und die bearbeitenden Nutzer der jeweiligen Artikel nennen. Das kannst du gesammelt am Ende deiner Broschüre machen, solange klar ist, was wozu gehört (wenn die Überschriften und die Wikipedia-Seiten gleich klingen, ist das ja einfach). Ob man Studenten ein wissenschaftliches Interesse am Erwerb der Sprache nachweisen kann bei solch allgemeinen Themen wäre schwer, wenn es thematisch zu deren Studiengang passt, könnte eine Urheberrechtsschranke zutreffen - wobei die Frage der Vergütung unklar ist. --Quedel Disk 20:45, 25. Apr. 2018 (CEST)

In vino veritas

Hallo Gemeinde, ich hab da mal 'ne Frage:

ist es lizenzrechtlich erlaubt, eine Flasche Wein zu fotografieren und das Bild auf Commons zu stellen? Also wie verhält es sich da mit dem Etikett, bzw. dem Logo auf dem Etikett? Speziell geht es mir um den Artikel Allesverloren, dem ich gerne demnächst ein (eigenes) Foto von Weinflaschen hinzufügen würde. Geht das? Viele Grüße --Maddl79orschwerbleede! 23:27, 25. Apr. 2018 (CEST)

Hallo Maddl, hier eine erste Zwischen-Antwort: wenn das Etikett (oder im Sonderfall auch eine exklisiv gestaltete Flasche) Schöpfungshöhe hat, ist das ein Problem. Wie weit die Flasche zur Unkenntlichkeit des Etiketts gedreht werden kann oder Bildteile gepixelt, müssten Dir Experten sagen - falls sich dann das Bild für Dich noch lohnt. Oder Du bekommst eine Freigabe vom Schöpfer des Etiketts bzw. vom Rechteinhaber. Möglicherweise geht ein vorhandenes Bild? Viele Grüße --Wilhelm Zimmerling PAR (Diskussion) 23:49, 25. Apr. 2018 (CEST)
Hallo Wilhelm Zimmerling PAR, danke dafür schonmal. Ob sich das Foto lohnt oder nicht, sei dahingestellt, die Bestellung ist unterwegs. Und ich freu mich drauf. ;) Ich könnte die Flaschen halt vor dem Öffnen kurz ins Fotostudio stellen, deswegen meine Frage hier. Dein Link zeigt ja aber schonmal, dass Etiketten so schlimm nicht sind...^^ --Maddl79orschwerbleede! 00:11, 26. Apr. 2018 (CEST)

PD-EU-no author disclosure

Vielleicht sollte ich doch mal für die nächste Zeit abtauchen und einen PD-Kurs belegen, die Wikimedia bietet solche Kurse doch sicher an. (Ironie). Bis dahin werde ich euch hier noch ein bisschen nerven.
Bei meiner Artikelarbeit bin ich auf das Bild c:File:Victoria Kent.png aus dem Jahr 1931 gestoßen, es stammt aus der Zeitschrift es:Mundo Gráfico, aus der schon ein paar viele (200) Bilder nach Commons hochgeladen wurden. Als PD steht da: c:Template:PD-EU-no author disclosure. Kann mir bitte jemand erklären, wie das funktioniert? Und wenn das funktioniert, warum nehmen wir dieses PD nicht in Zukunft und auch rückwirkend für alle abgefischten Bilder, die because it was published more than 70 years ago without a public claim of authorship. Grenzdatum wäre aktuell 1947.

Und bei der Gelegenheit, das zweite Foto c:File:VictoriaKent1931DGP.jpg mit der spanischen Juristin Victoria Kent, das leider keine so eindeutige Quelle hat, steht da mit dem offensichtlich herbeiphantasierten c:Template:PD-old-80. Das könnte "man" dann auch auf PD-EU-no author disclosure umstellen. Die Jahresangabe 1931 ist sicher richtig.
Oder alles ganz anders? --Goesseln (Diskussion) 20:42, 18. Apr. 2018 (CEST)

Ich halte diesen Commons-Baustein für falsch und nicht anwendbar. --M@rcela   08:47, 19. Apr. 2018 (CEST)


Ich habe mal mit dem Selbststudium angefangen und die Seite c:Template talk:PD-anon-70-EU einmal quergelesen, also ohne die Verlinkungen und (deutschen) Gesetzestexte. Ich brauche wahrscheinlich noch zweimal, bis ich hier intelligentere Fragen stellen kann. Die dort genannte Zahl von 40.000 Fällen hat sich inzwischen auf 70k vergrößert, hätte ich auch so erwartet, und wenn sich das erst herumspricht, wie einfach das geht, dann kann die Zahl nochmal rasant steigen. --Goesseln (Diskussion) 15:59, 19. Apr. 2018 (CEST)

Goesseln, die Vorlage halte ich im Detail auch nicht für sinnvoll (so weit ist das in der EU nicht harmonisiert, dass man dafür einheitliche Vorlagen bauen sollte), aber ganz grundsätzlich ist es auch nach deutschem Recht so, dass die Schutzdauer bei anonymen und pseudonymen Werken an den Veröffentlichungszeitpunkt anknüpft, § 66 I Satz 1 UrhG. Allerdings wird der Wert dieser Nutzungserleichterung erheblich dadurch gemindert, dass bereits nicht ersichtlich ist, wie ein Nutzer sicherstellen will, dass der Urheber seine Identität nicht irgendwann auf irgendeine Weise offenbart hat und so nach § 66 II 1 UrhG wieder seine 70-jährige Regelschutzfrist wiederhergestellt hat. Ein Teil der Kommentarliteratur will für diese „Offenbarung“ sogar die bloße Bekanntgabe gegenüber einzelnen Dritten genügen lassen (etwa A. Nordemann in Nordemann/Fromm, UrhG, 11. Aufl. 2014, § 66 Rn. 8: „Der mögliche Einwand, dass dies […] ein ahnungsloser Nutzer nicht wissen könne, kann schon deshalb nicht durchgreifen, weil dieser auch von Zeitungsanzeigen kaum etwas wissen könnte, schon gar nicht nach Jahrzehnten“). Keineswegs ist die Erleichterung nämlich so gedacht, dass ein Werk darunter fällt, nur weil es einstmals ohne entsprechende Angabe veröffentlicht wurde. Noch schwieriger wird die Lage für den Nutzer dadurch, dass es nach der Rechtslage bis 1995 – https://lexetius.com/UrhG/66,3 – für das Eingreifen der Regelschutzdauer sogar ausreichend war, dass der wahre Name des Urhebers innerhalb von 70 Jahren nach Veröffentlichung auf andere Weise bekannt wurde. Wie man aber als Nutzer je behaupten kann, der Urheber sei über Jahrzehnte hinweg nicht irgendwie bekannt geworden, erschließt sich nicht. Dieses Beweisproblem wirkt fort, denn wenn das Werk nach dieser alten Rechtslage im Jahr 1995 noch geschützt war, blieb es auch darüber hinaus bei der Regelschutzdauer, § 137 I UrhG. Für Werke der bildenden Künste ist die Situation noch komplexer, denn bis 1995 bestand die Erleichterung für diese erst gar nicht, § 66 IV UrhG a.F., was über einen tief dreistelligen Zeitraum zur faktischen Nichtnutzbarkeit führt, weil man ja nicht wissen kann, wann der Urheber denn nun gestorben ist. Aufgrund all des Genannten greift dieses Projekt stattdessen für Altbestände ohne ersichtliche Urheberangabe auf zwei pragmatische Regelungen zurück, die unter Wikipedia:Bildrechte#Bilder, deren Urheber nicht bekannt ist erläutert sind. Gruß, — Pajz (Kontakt) 17:19, 19. Apr. 2018 (CEST)

Mach doch mal einen Knopf dran:

  • Anonyme Bilder mit c:Template:PD-anon-70-EU mit einer offensichtlich deutschen (DACH?) Quelle, wie zum Beispiel c:File:(172) Carl Bosch.jpg aus dem Jahr 1931, werden bei uns nicht verwendet und werden aus den Artikeln in der de:WP gelöscht (wenn sich jemand findet, der das macht und der die Begeisterungsstürme aushält). Die Bilder bleiben bei Commons und warten dort darauf, vom nächsten Ahnungslosen wieder in der de:WP verwendet zu werden.
  • Anonyme Bilder mit c:Template:PD-anon-70-EU mit einer offensichtlich nicht deutschen (DACH?) Quelle, wie zum Beispiel c:File:Victoria Kent.png aus dem Jahr 1931, werden bei uns nicht verwendet und werden aus den Artikeln in der de:WP gelöscht (wenn sich jemand findet, der das macht und der die Begeisterungsstürme aushält). Die Bilder bleiben bei Commons und warten dort darauf, vom nächsten Ahnungslosen wieder in der de:WP verwendet zu werden.
  • Anonyme Bilder mit einer offensichtlich falschen PD, wie zum Beispiel c:File:VictoriaKent1931DGP.jpg (PD-Old-80) aus dem Jahr 1931, werden bei uns nicht verwendet und werden aus den Artikeln in der de:WP gelöscht (wenn sich jemand findet, der das macht und der die Begeisterungsstürme aushält). Die Bilder werden von "uns" auch nicht repariert, indem "wir" dort PD-anon-70-EU eintragen. Solche Bilder könnten bei Commons nach einer Dateiüberprüfung von einem Löschberechtigten wegen fehlender und falscher Angaben gelöscht werden.
  • Anonyme Bilder aus der hier fraglichen Zeit zwischen 1918 und vor 1932 fallen unter Umständen unter c:Template:PD-Austria-1932, sie können umparametrisiert werden und sind dann vorbehaltlos "frei" (ich weiß, das ist schon wieder ein anderes Fass, das muss jetzt auch nicht unter diesem Thread diskutiert werden, bei Bedarf mache ich mal einen neuen Thread auf).
  • Dass der Bestand bei Commons mit PD-anon-70-EU wächst, das nehmen "wir" mal so hin. --Goesseln (Diskussion) 19:03, 19. Apr. 2018 (CEST)


Goesseln, auf commons landen jede Menge (mehr oder weniger) offensichtliche URV. Vieles davon rutscht auch durch, wird also nicht als Problem erkannt und liegt jahrelang herum - manches mag auch falsch entschieden werden. Jedenfalls dieses "Durchrutschen beim Erkennen" von potentiellen URV ist kein Argument dafür, dass diese Bilder urheberrechtlich einwandfrei sind.
Die drei gebrachten Beispiele von Dir (File:(172) Carl Bosch.jpg, File:Victoria Kent.png, File:VictoriaKent1931DGP.jpg) weisen keinen überstandenen (auf behalten) entschiedenen Löschantrag (DR) auf. Bei überstandenen DR kann man sich die Frage stellen ob bei der Entscheidungsfindung etwas nicht passt. So sind diese Fälle jedenfalls mal nicht viel mehr als "Übersehene potentielle URV". Deren Bestand auf commons nun nichts weiter aussagt.--wdwd (Diskussion) 13:17, 21. Apr. 2018 (CEST)

Ich hatte eigentlich gehofft, dass wir uns auf dieser Seite zu einem Vorgehen einigen können. Ein paar Vorschläge habe ich gemacht. Der letzte Kommentar hebt nun darauf ab, dass ersteinmal ein Löschantrag auf Commons gestellt werden soll. Dann mache ich das mal (drei Mal). Mal sehen, was passiert. --Goesseln (Diskussion) 18:11, 30. Apr. 2018 (CEST)

Ich hatte auch gehofft, dass die Lizens in den Fällen hilft, in denen kein Autor bekannt ist und auch nicht ermittelt werden kann. Das wäre ja so weit passend. Eventuell gibt es ja hier eine Rückmeldung oder wo erfahre ich weiteres ? Danke für eine Antwort. Viele Grüße --Wilhelm (Diskussion) 22:48, 30. Apr. 2018 (CEST)

Bilder mit Links auf eine kommerzielle Plattform

Siehe auch Diskussion da. Ein Benutzer, der sich bisher nicht als Angehöriger von Peats.de autorisiert hat, macht schöne Bilder und stellt die hier ein. Da die aber als Quelle Peats.de haben, ist das sicher solange eine URV, wie keine Freigaben vorliegen. Ich denk da aber auch weiter: selbst wenn die Freigaben erfolgen, bleibt das massenhafte werben für Peats.de. Und die Plattform ist darauf angelegt, aus der Nutzung zu verdienen und bei viel Informationsnachfrage auch an den Einstellern der Info zu verdienen. Siehe die AGB auf peats.de. Was ist da Go und was Nogo? Brainswiffer (Disk) 06:41, 22. Apr. 2018 (CEST)

Hi Brainswiffer, wurden die Bilder denn vom Urheber selbst oder von einem Angehörigen des Unternehmens hochgeladen, oder haben wir sonst eine Freigabe. Und inwiefern handelt es sich um Werbung für das Unternehmen? --Gnom (Diskussion) 10:04, 22. Apr. 2018 (CEST)
Siehe meinen zweiten link oben, der am Anfang alle betreffenden Bilder zeigt. Der hochladende Benutzer steht bisher nicht im Zusammenhang mit der Firma und gibt als Autor Anna T. für peats und Wikipedia an. Die Bilder sind auch auf peats.de verwendet. Ich stelle mir nun vor, dass hunderte dieser Bilder hier eingebaut werden und man beim Anclicken auf peats.de verwiesen wird. Das ist zumindest eine originelle Werbeidee. Brainswiffer (Disk) 10:15, 22. Apr. 2018 (CEST)
Der Link zeigt leider überhaupt kein Ergebnis an. Kannst du die Bilder bitte anderweitig verlinken? -- Chaddy · D   11:26, 22. Apr. 2018 (CEST)
Dann über die Liste hochgeladenen Dateien von Benutzer MajorImpact? Brainswiffer (Disk) 11:36, 22. Apr. 2018 (CEST)
Ich kann doch bei meinen Bildern verlinken, wen ich will. Was soll die Aufregung? --M@rcela   11:54, 22. Apr. 2018 (CEST)
du kannst auch essen, was du willst. Problem scheinbar noch nicht klar. Privataccount majorimpact lädt Bilder hoch, die auch auf einer privaten Plattform peats.de verwendet werden und auf ebendiese verweisen. Der privataccount majorimpact wird auch nicht als Autor der Bilder angegeben. URV Problem ist glaubich mindestens deutlich. Es geht aber auch darum, wenn zB. Apple oder Microsoft uns alle informatikbilder spendieren würde und beim Bild auf sich verweist. Brainswiffer (Disk) 12:04, 22. Apr. 2018 (CEST)
Und wo soll da ein Problem sein? Es gibt keinen Grund, die Bilder zu entfernen. Von mir geistern tausende Bilder ohne Urheberangabe im Netz herum. Nur ich weiß, wem ich das genehmigt habe. Und nur mich geht das was an. --M@rcela   12:08, 22. Apr. 2018 (CEST)
(BK) Danke, jetzt finde ich die Dateien.
Die Grafiken haben definitiv keine Schöpfungshöhe. Urheberrechtlich liegt kein Problem vor.
Und Werbung kann ich auch nicht erkennen. Bitte setze deine Bildentfernungen wieder zurück. Sowas solltest du ohnehin erst tun, wenn die Sache geklärt ist, und nicht schon im Voraus. -- Chaddy · D   12:06, 22. Apr. 2018 (CEST)
mit anderen Worten: ein Microsoft Mitarbeiter darf mit dem Account Irgendeinname Bilder von Microsoft hier hochladen, wo das sogar als Quelle im Bild steht zur freien verwendung? Das glaub ich erst, wenn das ein paar Gurus hier bestätigen. Brainswiffer (Disk) 12:14, 22. Apr. 2018 (CEST)
Wenn die Dateien keine Schöpfungshöhe haben, sind sie gemeinfrei. Dann darf man das auf jeden Fall. -- Chaddy · D   12:39, 22. Apr. 2018 (CEST)
Und wenn sie SH hätten, sollte man die Freigabe hinterfragen. Aber nur das. "Bilder mit Links auf eine kommerzielle Plattform" ist jedoch keinerlei Problem. Im Gegenteil, bei CC-lizenzierten Dateien ist sowas Teil der Attributierung und darf nicht entfernt werden. --M@rcela   12:42, 22. Apr. 2018 (CEST)
ok, bei der schöpfungshöhe bin ich sonst auch ein Falke. Wenn die aber identisch auf der professionellen Plattform verwendet werden, wäre eine freigabe das mindeste. Die sind dann ja nicht für uns gebaut worden. Brainswiffer (Disk) 13:00, 22. Apr. 2018 (CEST)
Das ist vollkommen egal, wofür die Bilder erstellt wurden und wo sie das erste oder xte Mal hochgeladen wurden. Wenn die Lizenz und alle anderen Angaben stimmen, dann können sie (auch) hier hochgeladen werden. Hast Du schon mal gesehen, wieviel Bilder wir von Flickr oder Panoramio hier haben? Beides sind bzw. waren kommerzielle Plattformen und die Bilder verlinken dorthin. Viele Grüße, emha db 13:41, 22. Apr. 2018 (CEST)
auch wenn namentlich vermerkter Ersteller und hochladender Account nicht identisch sind? Schlimmstenfalls kann das ja auch dort ohne Absprache erfolgt sein. Soooooo liberal hab ich uns bisher eigentlich nie erlebt ;-) Brainswiffer (Disk) 14:35, 22. Apr. 2018 (CEST)
Brainswiffer: Ja, natürlich. Zum Beispiel alle Dateien in Photos from Panoramio needing categories. Viele Grüße, --emha db 20:09, 23. Apr. 2018 (CEST)

Ich rück mal wieder ein. Auch wenn ich kritischer als Chaddy sonst die Schöpfungshöhe sehe, hier seh ich bei den MS-Office-Standarddiagrammen auch keine. Und wenn keine Schöpfungshöhe haben (oder nicht urheberrechtlich oder nicht mehr geschützt sind), kann jeder diese benutzen, ohne wen zu fragen, ohne Absprache. Das ist nicht liberal, sondern rechtlich solide und schon immer so gehandhabt. Problematisch aber ist tatsächlich, eine CC-Lizenz zu verwenden, hier wäre entweder Freigabe oder Änderung zu PD-SH nötig, alles andere wäre unfein (auch wenn rechtlich nicht so sehr problematisch). Zu deinem zweiten Problem mit der Verlinkung: klar kann man es ein bisschen als Werbung sehen. Aber: Links (sollten) hier alle ein nofollow-Tag haben, so dass das Googletechnisch keinen Unterschied macht. Wenn peats.de Quelle bzw. Urheber ist, dann erscheint die Verlinkung sogar sinnvoll. Ich hab auch bei meinen Bildern überall einen Link drin zu meiner Internetseite. Eine Urhebernennung kann ja jeder so machen wie er will, auch eine Zuschreibung zu Dritten ist jederzeit erlaubt. Wir haben viele Links hier auf tausende Seiten, und egal ob als Einzelnachweis, als Quelle oder als Bildquelle, das ist nunmal das Internet. --Quedel Disk 15:34, 22. Apr. 2018 (CEST)

Vielleicht kann ich hier als Täter -  ;) - etwas Wertvolles beisteuern. Die Bilder SIND für die Nutzung auf Wikipedia freigegeben. Daran besteht absolut kein Zweifel. Ich bin neu auf Wiki und mir fehlt es anscheinend an Wissen über die Prozesse die hier im Hintergrund ablaufen. Ich dachte, dass sich das Thema der Lizenz erledigt hat indem Augenblick als ich auf CC drücke. [[Benutzer:MajorImpact:MajorImpact]
Ich würde mich freuen wenn wir das entfernen der Grafiken wieder rückgängig machen. Die alten sind nämlich wirklich grausig :) (nicht signierter Beitrag von MajorImpact (Diskussion | Beiträge) 15:52, 22. Apr. 2018 (CEST))
Hallo @MajorImpact:. Danke für deine Rückmeldung. Bedenke, eine Nutzung auf Wikipedia allein gibt es nicht, nur eine Nutzung für jedermann, weltweit zu jeglichem Zweck ist hier erlaubt. Am einfachsten ist es, wenn du eine Freigabeerklärung von der Erstellerin schicken lässt. Das macht es am saubersten und transparentesten. --Quedel Disk 15:55, 22. Apr. 2018 (CEST)
Es ist klar, dass die freie Nutzung teil der Lizenz ist.
Ließe sich die Freigabeerklärung auch weniger kleinteilig lösen? Ich habe grünes Licht für das Teilen weiterer Grafiken bekommen und für jede eine Erklärung zu veranlassen ist mühselig. --MajorImpact (Diskussion) 16:20, 22. Apr. 2018 (CEST)
Da die Grafiken keine SH haben brauchen wir diesen Aufwand gar nicht. Wäre rechtlich auch problematisch, da es eine Schutzrechtsberühmung wäre, wenn man diese Dateien unter eine Lizenz stellt. -- Chaddy · D   16:25, 22. Apr. 2018 (CEST)
Ich würde nicht darauf wetten dass die Grafiken keine SH haben. Wenn der Rechteinhalber sie unter CC-BY freigibt, sollte man das respektieren. --Ailura (Diskussion) 17:06, 22. Apr. 2018 (CEST)
Wenn du SH vermutest, musst du das begründen. Worin genau siehst du SH gegeben?
Und nein, das Beanspruchen eines rechtlichen Schutzes, wo keiner ist, ist nicht zu respektieren. Im Gegenteil, das ist strafbar. -- Chaddy · D   17:32, 22. Apr. 2018 (CEST)
Also gibt es kein Problem und ich kann die neuen Grafik genauso hochladen wie die alten? --MajorImpact (Diskussion) 16:48, 22. Apr. 2018 (CEST)
Wenn du dich als Person bei otrs via Mail autorisierst, dass du im Namen von peats hier handelst, wäre das zumindest klarer. da kriegst du dann auch so einen Kasten und es ist transparenter Denn das mit dem grünen Licht beruht dann hier nicht nur auf Glauben ;-) Dann noch die richtige lizenz und die links nonfollowable oder wie das heisst, so what. Warten wir noch etwas, ob nach dem Wochenende noch Gurus hier was beitragen. Brainswiffer (Disk) 16:57, 22. Apr. 2018 (CEST)
Ich habe keine Ahnung, wen Du als "Guru" einstufst, aber die Voraussetzungen, die Du hier formulierst, sind schon recht hoch. Niemand muss sich als Benutzer verifizieren lassen, wenn er über OTRS legitimiert Dateien hochlädt. Und alle externen Links aus der Wikipedia haben den nofollow-Tag, das kann der Uploader überhaupt nicht verhindern. Grüße, --emha db 20:09, 23. Apr. 2018 (CEST)
Danke. Also muss ich mich nicht verifizieren (schadet aber nicht, vielleicht später...) und wir können das entfernen wieder rückgängig machen? --MajorImpact (Diskussion) 20:29, 24. Apr. 2018 (CEST)
MajorImpact: Du schickst dem Support-Team eine Freigabe, wir haben dafür einen Assistenten unter https://wmts.dabpunkt.eu/freigabe3/. Wenn der Baustein eingetragen ist, können die Dateien natürlich wieder in den/die Artikel rein. Viele Grüße, --emha db 13:44, 27. Apr. 2018 (CEST)
kein problem, mach ich. Muss das jedes mal und für alle Bilder getan werden? Gibt es einen anderen weg? @emha --MajorImpact (Diskussion) 00:52, 1. Mai 2018 (CEST)

strichvögel.jpg; coppelius.jpg; weißhaus.jpg; treppe.tif; blickinsdunkle.jpg; parsifal_gral.jpg;KIII.jpg;KIV.jpg;Hohenloher Bauernhaus.jpg;KonkretXXXI.jpg

Bei Lemma "Werner Baumann (Künstler)" wurden u.a. obige Dateien gelöscht, welche Werke des Künstlers abbilden.

reason: "copyvio, artist died in 2009".

Ein konkreter Nachweis bzw. Begründung, welche Rechte verletzt worden sein sollen, erfolgte jedoch nicht. Die Urheberrechte der Abbildungen liegen jedoch beim Verfasser des wikipedia-Artikels und wurden von diesem deshalb auch als "own work" freigegeben. Was ist zu tun, damit die Löschung der für das Verständnis des Artikels wichttigen Bildbespiele wieder rückgängig gemacht weird. --Michael Kalbrunner (Diskussion) 16:16, 26. Apr. 2018 (CEST)

@Michael Kalbrunner: Die Urheberrechte liegen immer beim Künstler und erlöschen erst 70 Jahre nach dessen Tod. Insofern wurde für die Löschung eine konkrete und korrekte Begründung angegeben. Du magst Nutzungsrechte haben, aber das können wir nicht wissen. Kannst du genauer darlegen, über welche Form der Nutzungsrechte du verfügst? — Raymond Disk. 16:53, 26. Apr. 2018 (CEST)
Als Erbe würde er über die Urheberrechte verfügen. Wenn er der Erbe ist, was wie nicht wissen. --M@rcela   13:57, 27. Apr. 2018 (CEST)

Der Verfasser des Artikels verfügt durch Erbschaft über sämtliche Nutzungsrechte der Werke des verstorbenen Künstlers (Lemma "Werner Baumann (Künstler)". Siehe auch Diskussionsbeitrag vom M@rcella. Insofern erscheint mir die Löschung der (mittlerweile wieder) in wikimedia commons eingestellten Bilder nicht gerechtfertigt. Im Quelltext wurde die Löschung seitens wikipedia noch nicht rückängig gemacht. --Michael Kalbrunner (Diskussion) 15:56, 28. Apr. 2018 (CEST) Übertragen von meiner Diskussionsseite. — Raymond Disk. 18:19, 28. Apr. 2018 (CEST)

@Michael Kalbrunner: In solchen Fällen, müsste der oder die Erben eine Bildfreigabe ausfüllen und per Mail ans Support-Team senden. Wir prüfen das dann und tragen ggf. eine Freigabe ein. // Martin K. (Diskussion) 18:57, 28. Apr. 2018 (CEST)
Siehe auch [3]. By the way: Die Bezeichnung als "own work" ist jedenfalls falsch, denn Urheber bleibt Werner Baumann. --Martin Sg. (Diskussion) 13:34, 29. Apr. 2018 (CEST)
Das war nicht die feine Art, Michael Kalbrunner, die Dateien nun schon ein 3tes Mal auf Commons hochzuladen. Sollte eine einwandfreie Genehigung erteilt werden, könnten die gelöschten übrigens wieder hergestellt werden. --Martin Sg. (Diskussion) 15:45, 30. Apr. 2018 (CEST)