Der Wassertrüdinger Kreis war einer von sechs Landkreisen im Fürstentum Ansbach unter preußischer Verwaltung mit Sitz in Wassertrüdingen.

Ansbach-Bayreuth (nach territorialer Neuorganisation) im Jahr 1805

Geschichte

Bearbeiten

Der Wassertrüdinger Kreis bestand von 1797 bis 1806. Die Kreisbehörde hatte die Bezeichnung Kreisdirektorium. Er wurde aus den Oberämtern Wassertrüdingen und Hohentrüdingen gebildet. Justiz und Verwaltung wurden getrennt. An Unterbehörden gab es die Justizämter Heidenheim, Wassertrüdingen, die Kammerämter Heidenheim, Wassertrüdingen und das Magistrat Wassertrüdingen. Die Behörden wurden zunächst vom neuen Königreich Bayern übernommen, am 1. Oktober 1808 wurden diese dann aufgehoben. An ihrer Stelle wurden die Landgerichte Wassertrüdingen, Heidenheim geschaffen, die sowohl für die Verwaltung als auch Justiz zuständig waren. Enhofen kam ans Herrschaftsgericht Ellingen, Eßlingen, Siebeneichhöfe und Solnhofen an das Landgericht Monheim.

Orte des Wassertrüdinger Kreises

Bearbeiten

Justiz- und Kammeramt Wassertrüdingen

Bearbeiten

Der Bezirk des Justiz- und Kammeramtes Wassertrüdingen ist weitestgehend identisch mit dem des Oberamtes Wassertrüdingen. 1801 umfasste er 96 Orte:[1]

Justiz- und Kammeramt Heidenheim

Bearbeiten

Der Bezirk des Justiz- und Kammeramtes Heidenheim ist weitestgehend identisch mit dem des Oberamtes Hohentrüdingen. 1801 umfasste er 80 Orte:[2]

Literatur

Bearbeiten
  • Addreßhandbuch für die Fränkischen Fürstenthümer Ansbach und Bayreuth. Verlag der beiden Waisenhäuser, Ansbach und Bayreuth 1801, OCLC 869860275, S. 93–100 (Digitalisat).

Einzelnachweise

Bearbeiten
  1. Addreßhandbuch, S. 93–94.
  2. Addreßhandbuch, S. 96–97.