unbequelltes Photo aus schweizerischer Zeitschrift von 1902 - gemeinfrei?

Aufgrund erfolglosen Umsetzungsversuchs nach nunmehr abgelaufener Frist von 120 Jahren darf ich die archivierte Diskussion gleichen Namens wieder aufnehmen. Datei:Wiener Stadtbahn - Station Ferdinandsbrücke 1901.jpg trägt die WP-Lizenzvorlage „Bild-PD-alt-100“. Die in der archivierten Diskussion vorgeschlagene Commons-Lizenzvorlage „PD-old-assumed“ (120 Jahre) gibt es ja auf WP nicht, ich kann daher die Lizenz auf WP nicht entsprechend ändern. Wenn ich nun auf WP auf „Nach Wikimedia Commons exportieren“ klicke, so erscheint die Fehlermeldung „Die Datei kann nicht nach Wikimedia Commons verschoben werden, da sie nicht mit einer der erforderlichen Lizenzen markiert ist. Wikimedia Commons erlaubt keine solchen Dateien. Dies kann lösbar sein, aber meistens bedeutet es, dass die Datei nicht kompatibel ist. Bitte informiere dich auf den Wikimedia Commons-Community-Richtlinen und Diskussionsseiten über Lizenzen.“ Weiters erscheint über der Fehlermeldung der Vorschlag, der Originaldatei die Vorlage:Now Commons hinzuzufügen – diese Vorlage wurde jedoch im Okt. 2020 von Benutzer:Saehrimnir gelöscht, mit einer Begründung, die ich nicht verstehe. Wie soll ich vorgehen? --Kuhni74 (Diskussion) 14:52, 3. Jan. 2022 (CET)

in meiner Zettleswirtschaft steht diese Anleitung
Ergänze Vorlage {{Commonsfähig}} und ändere die bestehende auf {{Bild-PD-alt|Commons=ja}} ab. Dann sollte es auch mit dem "Nach Wikimedia Commons exportieren" funktionieren.
Frag mich jetzt bitte nicht, woher ich das habe.
Ich habe mal mit ein paar Anläufen diese Anweisung umgesetzt. Es sieht jetzt fast so aus, als ob du oder ein anderer den Transfer durchführen kann.
(Ohne Gewähr) --Goesseln (Diskussion) 18:24, 3. Jan. 2022 (CET)
Vielen Dank für die wertvolle Vorarbeit! Auf diese Schritte wäre ich nie von selbst gekommen. Der Export hat nun geklappt! Nur die Diskussion ging nicht mit. Lässt sich das im Nachhinein bewerkstelligen? --Kuhni74 (Diskussion) 18:59, 3. Jan. 2022 (CET)
du bist (natürlich!) noch nicht fertig, denn du musst jetzt PD-old-assumed für die 120 Jahre eintragen. Es wird dir halt nichts geschenkt. Zu dem Thema Diskussionsseite weiß ich nichts zu sagen, scheint mir auch nicht so wichtig, denn das Thema Transfer ist ja erledigt. --Goesseln (Diskussion) 22:45, 3. Jan. 2022 (CET)
Aja, danke, das ich in der Aufregung dann ganz vergessen ;-) Ich weiß Eure Unterstützung sehr zu schätzen, aber ich mach das soeben das erste Mal, und ganz trivial ist es halt nicht. Bitte nochmals um Prüfung, auch ob ich den richtigen USA-Baustein ergänzt habe. Vielen Dank! --Kuhni74 (Diskussion) 11:07, 4. Jan. 2022 (CET)
@Kuhni74: Sieht für mich alles gut aus, ich werde die Datei also hier löschen. Die kurze Diskussion könnte im Prinzip manuell übertragen werden, scheint mir aber, nachdem nun alles erledigt und klar ist, entbehrlich, ich werde die Diskussionsseite also auch einfach mitlöschen. Gestumblindi 12:54, 4. Jan. 2022 (CET)
erledigtErledigt Danke vielmals! --Kuhni74 (Diskussion) 13:06, 4. Jan. 2022 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gestumblindi 13:13, 4. Jan. 2022 (CET)

Muss die Datei gelöscht werden? Sie stellt geschütztes Material (Figuren, etc.) da. --ElBe 1 | 2 | 3 | JWP 17:57, 3. Jan. 2022 (CET)

@ElBe Ja leider. Ich habe die Datei als Urheberrechtsverletzung markiert. --Raymond Disk. 18:33, 3. Jan. 2022 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gestumblindi 12:52, 4. Jan. 2022 (CET)

Hi zusammen, Bei dieser Datei gibt es den Hinweis das eine Genehmigung vorliegt. Die angegebene Lizenz müsst ja bedeuten das man diese .svg ohne Probleme auf den Commons hochladen dürfte/könnte - oder? --Calle Cool (Diskussion) 21:42, 4. Jan. 2022 (CET)

Ja. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 07:39, 5. Jan. 2022 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Danke --Calle Cool (Diskussion) 14:29, 6. Jan. 2022 (CET)

Erich Kästner / Walter Trier Briefmarke 1999

Bei Briefmarken kenne ich mich nicht aus, das scheint ein heißes Thema zu sein. Trotzdem mal eine Frage zu dieser

Datei:Deutsche Post Erich Kästner 1999.jpg, die ich vorsichtshalber mal "nur" nach WP hochgeladen habe, statt gleich nach Commons.

Die schöpferische Leistung des Designers Gerhard Lienemeyer scheint mir recht gering zu sein, so dass imho jetzt, 2022, c:Template:PD-old-70 für Walter Trier gelten sollte. Oder sehe ich das falsch? --Goesseln (Diskussion) 11:59, 3. Jan. 2022 (CET)

Wie sieht denn das bearbeitete Original aus? sуrcrо.ПЕДИЯ 12:20, 3. Jan. 2022 (CET)
voila, --Goesseln (Diskussion) 12:38, 3. Jan. 2022 (CET)
Die Übernahme von den typischen Schatten an die 300er Wertangabe macht das für mich zu einem Grenzfall. Ich würde das nicht nur für eine Abbildung, sondern für eine Unterkante-Schöpfungshöhe-Bearbeitung halten. sуrcrо.ПЕДИЯ 12:43, 3. Jan. 2022 (CET)
+1 Das würde ich genauso einschätzen. --Ralf Roletschek (Diskussion) 15:08, 3. Jan. 2022 (CET)
Danke für die Auskunft.
Dass die von Trier zitierten Schatten Herrn Lienmeyer zum Eigenschöpfer machen, das sehe ich jetzt mal sportlich, da finde ich Lienmeyers Idee, den Buchtitel auf der Trierschen Litfaßsäule unterzubringen, schon eher originell.
Auf die Briefmarke setze ich einen WP:Löschantrag.
--Goesseln (Diskussion) 18:35, 3. Jan. 2022 (CET)
Moment! @Syrcro: war das nicht noch ein Amtliches Werk? --Ralf Roletschek (Diskussion) 18:55, 3. Jan. 2022 (CET)
Ralf 1999 ist nach der Gründung von der Deutsche Post AG. Das amtliches Werk war Bundepost Zeit, als die Briefmarken noch im Amtsblatt des Bundesministeriums für Post- und Fernmeldewesen veröffentlicht wurden. Das kann nicht mehr der Fall sein, da -wenn ich das richtig sehe- das Amtsblatt des Bundesministeriums für Post- und Fernmeldewesen 1989 eingestellt wurde. Somit funktioniert das Berufen auf die OlG Entscheidung auch nicht mehr, weil die Veröffentlichung im amtlichen Werk fehlt. --Bobo11 (Diskussion) 08:08, 4. Jan. 2022 (CET)
Briefmarken sind nach der Rechtsprechung des LG Berlin grds. keine amtlichen Werke. (LG Berlin, 27.03.2012 - 15 O 377/11, Loriot). sуrcrо.ПЕДИЯ 09:18, 4. Jan. 2022 (CET)
Richtig, ob sie vor oder nach der Gründung der Deutschen Post AG veröffentlicht wurden, spielt nicht die geringste Rolle, da das Gericht zum Schluss kam: "Postwertzeichen werden nicht im amtlichen Interesse zur allgemeinen Kenntnisnahme veröffentlicht, da kein amtliches Interesse an der freien Verwertung besteht. Denn sie werden nicht zur allgemeinen Kenntnisnahme veröffentlicht, sondern zum allgemeinen Gebrauch im Geldverkehr herausgebracht." Siehe commons:Commons:WikiProject Public Domain/German stamps review. Man muss also deutsche Briefmarken wie alle anderen Werke betrachten (gemeinfrei erst 70 Jahre nach dem Tode des Urhebers oder wenn gar keine Schöpfungshöhe erreicht wird). Auf Commons gibt es leider noch viele Briefmarken, die früher in der irrigen Annahme, es handle sich um amtliche Werke, hochgeladen wurden, und die müssen nun eigentlich nach und nach überprüft und in vielen Fällen gelöscht werden (das wäre in der deutschen WP übrigens auch nicht anders, schliesslich halten wir uns hier an DACH-Recht), aber das läuft sehr zäh... Gestumblindi 12:17, 4. Jan. 2022 (CET)

Wikinews-Artikel übernehmen

Ich möchte einen Wikinews-Artikel vollständig übernehmen und habe dazu folgende Box vorbereitet:

Quellenangabe: 30 Jahre Microsoft: Krise beim weltgrößten Softwarekonzern? In: Wikinews, 29. September 2005. (Zuletzt abgerufen am 2. Januar 2022.)

Lizenz: Der Artikel steht unter der Lizenz CC-BY 2.5. Am Artikel haben bis zum Zeitpunkt der Übernahme des Textes folgende Autoren mitgewirkt: 217.162.42.145, 80.171.79.119, Aholtman, Color, Cyper, Dapete, Franz, Haeber, Holger I., Nederlander, Wolf-Dieter (Versionsgeschichte).

Ist das in Ordnung oder habe ich etwas übersehen? --Paintdog (Diskussion) 22:07, 3. Jan. 2022 (CET)

Mir ist nicht ganz klar, was du wo machen willst. Texte, die unter CC-BY stehen, wie das bei Wikinews der Fall ist, können wir wohl mit Angabe der Lizenz und der Autoren übernehmen, ja, aber ich sehe gerade nicht, wo sich dieser Wikinews-Artikel von 2005 in der Wikipedia sinnvoll im Volltext verwenden lassen würde. Oder wolltest du ihn als Beleg verwenden? Das wäre gemäss WP:WPIKQ nicht erwünscht. Du solltest dich dann besser auf die Belege stützen, die für den Wikinews-Artikel verwendet wurden. Oder geht es dir gar nicht um eine Verwendung in der WP, sondern irgendwo extern? Dann scheinen mir die Angaben jedenfalls ausreichend zu sein. Gestumblindi 12:51, 4. Jan. 2022 (CET)
Ich möchte den Artikel im Volltext übernehmen und an einer anderen Stelle (andere Webseite) einfügen. Im neuen Zusammenhang (extern) möchte ich keine Urheberrechtsverletzung begehen. Bei Commons gibt es einen Link, den ich anklicke, um alle Details zu erhalten, das fehlt hier. --Paintdog (Diskussion) 15:48, 4. Jan. 2022 (CET)
Nun, wie gesagt, dann scheinen mir die Angaben für eine externe Verwendung so ausreichend zu sein. Die IP-Adressen würde ich aber vielleicht sogar weglassen, weil sich diese sowieso keiner Person zuordnen lassen. Gestumblindi 16:53, 4. Jan. 2022 (CET)
Danke! --Paintdog (Diskussion) 17:11, 4. Jan. 2022 (CET)

Bilder von Lehrkräften (Professur) von offiziellen Hochschulseiten

Ich habe eine Frage, ich hoffe, damit nicht zum x-ten Mal eine FAQ neu aufzurollen. Zumindest bin ich dort nicht fündig geworden.

Meine Frage: Darf ich Porträts/Bilder von Lehrenden (also vor allem bekannten Wissenschaftler:innen z. B. dt. Hochschulen) in die Wiki-Commons hochladen? Bzw. wie komme ich sonst gut an Bilder lebender Personen?

Finde es einfach oft eine gute Merkhilfe, wenn man noch ein Bild zu einer Person hat ...

Vielen Dank im Voraus und einen lieben Gruß --SpeckbaronDerZweite (Diskussion) 12:58, 7. Jan. 2022 (CET)

Gegenfrage (um einen möglichen Denkweg zu zeigen, mit dem Du dir selbst Antworten geben kannst): unterscheiden sich die Portraitbilder von Hochschulpersonal von Portraitbildern, die in Schaufenstern von Fotostudios ausgestellt werden oder von Autorenportraitbildern auf Buchumschlägen? (Tun sie natürlich, aus rechtlicher Sicht, nicht.) Um gut an Bilder von lebenden Personen zu kommen, gibt es die Option, sie selber aufzunehmen. Die zweite Option ist, bei den Rechteinhabern mithilfe der Textbausteine aus Wikipedia:Textvorlagen#Freigaben von Texten und Bildern um ein Bild zu bitten. Einfach aus dem Netz zu nehmen ist grundsätzlich verkehrt. Ausnahmen müssen einzeln geprüft werden (beispielsweise, wenn es um Websites geht, die eventuell eine Wikipedia-kompatible Lizenz haben), diese Einzelfälle können gerne hier vorgestellt werden. Grüße, Grand-Duc ist kein Großherzog (Diskussion) 13:31, 7. Jan. 2022 (CET)
@Grand-Duc
Danke für deine Antwort. Alle wichtigen Infos beisammen! Klicke mich dann mal durch und schaue, ob das mit den Anforderungs-Vorlagen was sein könnte.
LG
--SpeckbaronDerZweite (Diskussion) 22:04, 7. Jan. 2022 (CET)

Verwendbarkeit von Commons-Dateien

Moin. Konkret File:Abraham Lincoln's secretaries (1860) (14593047268).jpg, File:Abraham Lincoln's secretaries (1860) (14593245767).jpg, File:Abraham Lincoln's secretaries (1860) (14779362712).jpg. Könnte ich in de:wp gebrauchen. Frage geht das? Gruß, --G-41614 (Diskussion) 01:42, 5. Jan. 2022 (CET)

@G-41614: Das ist alles aus der Mitte des 19. Jahrhunderts, also kein Problem. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 07:47, 5. Jan. 2022 (CET)
Sorry, aber ich würde gerne ganz sicher gehen. Commons gibt als Ursprungsdatum zwar 1860 an, aber das ist falsch. Die Reihe, in der diese Bilder reproduziert wurden, erschien Mitte des 20. Jahrhunderts. Das Doppelbild mit der Zeichnung von Lincoln File:Abraham Lincoln's secretaries (1860) (14593047268).jpg ist von der Mitte des 20. Jahrhunderts und wurde, wenn ich das richtig sehe, 1949 verwendet. Das Porträt des Mannes File:Abraham Lincoln's secretaries (1860) (14779362712).jpg stammt aus der Zeit der Jahrhundertwende, und die Abbildungen hiervon und von dem einzelnen Frauenbild stammen aus Ausgaben einer Schriftenreihe (Lincoln Lore), die 1967 veröffentlicht wurden. Nur das Original der einzelnen Frau File:Abraham Lincoln's secretaries (1860) (14593245767).jpg muß so alt sein. 1860 steht zwar im File, aber da war die eine Frau noch nicht einmal geboren, und diese hat das Porträt gemalt. Zu den beiden älteren Menschen könnte ich auch noch die Artikel verlinken, sber wir benutzen WP ja nicht als Quelle:). Trotzdem danke erstmal & Gruß, --G-41614 (Diskussion) 11:41, 5. Jan. 2022 (CET)

Also, mal etwas geordnet (bei diesen furchtbaren Dateinamen wird man ja ganz wirr im Kopf), und, lieber G-41614, es ist schon einfacher, sich so einen Fall anzuschauen, wenn man weiss, um welche Personen es eigentlich geht (warum hast du es uns noch extra schwer gemacht und die Dateien am Anfang nicht mal verlinkt?). Es geht um diese drei Bilddateien:

  • File:Abraham Lincoln's secretaries (1860) (14593047268).jpg
    • Diese Datei zeigt eine Fotografie von Helen Nicolay (1866-1954), der Tochter von Lincolns Sekretär John George Nicolay, in höherem Alter, neben einer offensichtlich modernen Zeichnung von Lincoln. Unter der Zeichnung steht "Copyright 1946 by the Chicago Tribune", gemäss Quelle heisst der Zeichner Joseph Parrish. "1860" in der Beschreibung ist ganz offensichtlich falsch und hat evtl. Gnom in die Irre geführt, als er meinte, das sei "alles aus der Mitte des 19. Jahrhunderts". Ob die Fotografie und die Zeichnung in den USA noch geschützt sind und wenn nein, wie es bei uns aussieht, ist aufgrund der diversen Änderungen des US-Copyrights eine komplexe Frage. Eventuell sind die Bilder, wenn das Copyright in den USA nicht erneuert wurde (siehe Commons:Hirtle chart) in den USA frei, könnten aber in Deutschland, wenn der jeweilige Urheber (Fotograf des Bildes von Helen Nicolay und der Zeichner Joseph Parrish) vor weniger als 70 Jahren gestorben ist, noch geschützt sein, wenn kein Schutzfristenvergleich mit den USA vorgenommen wird. Um die Lage in den USA zu klären, werde ich einen Löschantrag auf diese Datei stellen.
      •  Info: Auf Commons wurde inzwischen ermittelt, dass die beiden Bilder (Foto und Zeichnung) in den USA public domain sind, da das Copyright nicht erneuert wurde. Ganz knapp: Die Publikation in der Chicago Tribune war am 7. Februar 1946 und die erste Nummer, deren Copyright erneuert wurde, ist am 15. Juli 1946 erschienen. Ich werde meinen Löschantrag zurückziehen. Gleichzeitig scheint aber ziemlich klar zu sein, dass wir sie hier in der deutschsprachigen Wikipedia nicht verwenden können, da der Zeichner des Lincoln-Porträts von 1946 Joseph Lee Parrish ist, der erst 1989 gestorben ist, und den Namen des Fotografen kennen wir nicht, aber das Foto ist sicher zu neu, um Gemeinfreiheit im DACH-Raum anzunehmen. Gestumblindi 14:35, 9. Jan. 2022 (CET)
  • File:Abraham Lincoln's secretaries (1860) (14779362712).jpg
    • Per Quelle ist das ein Bild von John George Nicolay, das seine Tochter gemalt hat. Es zeigt Nicolay als alten Mann und "aus der Zeit der Jahrhundertwende" dürfte stimmen. Damit wäre das Bild zwar in den USA per {{PD-US-expired}} public domain, aber nur, wenn auch nachgewiesen werden kann, dass es damals bereits veröffentlicht wurde. Eventuell ist es aber auch dann, wenn die Veröffentlichung 1967 die erste war, schon public domain, da es keinen Copyright-Vermerk zu geben scheint. Auch das ist am besten wohl mit einem Löschantrag zu klären. Für uns ist es aber wohl eh nicht verwendbar, da Helen Nicolay als Urheberin erst 1954 gestorben ist. Damit müsste das Bild im DACH-Raum noch bis Ende 2024 geschützt sein.
  • File:Abraham Lincoln's secretaries (1860) (14593245767).jpg
    • Da hast du dich wohl geirrt, wenn du meinst, das sei Helen Nicolay. Gemäss Herkunft des Fotos ist das Therena Bates, ihre Mutter, die 1865 John Nicolay geheiratet hat. Dieses Foto sehe ich als unproblematisch an. Es wird aus den 1860er Jahren sein, eventuell anlässlich der Hochzeit von Therena?

Gestumblindi 15:05, 8. Jan. 2022 (CET)

Moin Gestumblindi und danke für die Arbeit und die sortierte Antwort. Ich glaube ja immer, ich würde mich knapp und präzise ausdrücken, aber meine Umwelt sieht das mitunter anders :). Das dritte Bild ist eindeutig Therena Bates, oder Bates Nicolay, keine Frage. Leider auch das am wenigsten interessante - ein verwendbares Bild von Helen Nicolay (ok, so spät verlinkt, schon nicht mehr wichtig) wäre schön gewesen, aber so bleibt der Artikel eben unbebildert. Ein Detail habe ich noch - das Porträt von John G. Nicolay befindet sich wohl im Besitz der Lincoln–Collection, aber ob und wann das öffentlich gezeigt wurde kann ich nicht sagen. Sicher wäre es besser gewesen mit der Anfrage zu warten, bis ich wieder klar denken kann (ich war ziemlich im Wikistreß, sozusagen) - dann hätte ich vermutlich auch gleich so lange probiert, bis das mit der Verlinkung klappt. Ich verlinke so selten aus der de:WP auf andere Projekte, das ich einfach nicht gleich auf den Doppelpunkt gekommen bin. Umso mehr vielen Dank nochmal & Gruß, --G-41614 (Diskussion) 17:13, 8. Jan. 2022 (CET)

Urheberrecht bei Kolorierung eines alten Stichs

Begründet die Kolorierung eines alten Stichs mit Malstiften einen neuen urheberrechtlichen Schutz?--Ratzer (Diskussion) 15:58, 8. Jan. 2022 (CET)

Die Frage kommt hier gelegentlich auf. 2016 hat etwa Gnom hier geschrieben: "wir gehen hier davon aus, dass in der Regel kein urheberrechtlicher Schutz für einfache Kolorierungen besteht. Müsste man mal im Almanach eintragen". Der erwähnte Almanach Wikipedia:WikiProjekt Urheberrecht/Almanach ist allerdings seit 2016 offenbar nicht mehr gepflegt/ergänzt worden (nur noch 2 minimale Änderungen), wie auch das ganze WikiProjekt Urheberrecht als inaktiv gekennzeichnet ist, leider. h-stt sah in einem ähnlichen Fall (neukolorierter gemeinfreier Holzstich) jedenfalls auch "nichts Schutzfähiges". Gestumblindi 16:16, 8. Jan. 2022 (CET)
Unter Umständen kann dadurch schon urheberrechtlicher Schutz entstehen, in den meisten Fällen aber nicht. Auch hier denke ich nicht. Allerdings halte ich in diesem Fall hier die kolorierte Version für qualitativ deutlich schlechter. Da würde ich lieber das Original verwenden.
Auch grundsätzlich ist die Frage, ob es aus enzyklopädischer Sicht sinnvoll ist, solche nachträglichen Kolorierungen zu verwenden. Ich wäre da sehr vorsichtig, da Kolorierungen ein Bild verfälschen. Und wenn sie erst Jahrhunderte später entstanden sind (wie hier), sind sie auch sowieso nur reine Phantasie. -- Chaddy · D   16:38, 8. Jan. 2022 (CET)
Das ist zwar keine Urheberrechtsfrage mehr, aber den Bemerkungen von Chaddy in Bezug auf die Qualität der konkreten Datei und die Problematik moderner Kolorierungen allgemein stimme ich voll und ganz zu. File:Dingelfing (Merian).jpg ist zwar auch nicht super, in voller Auflösung sind starke Kompressionsartefakte zu erkennen, aber File:Dingolfing Merian nachkoloriert.jpg als verschwommene Reproduktion einer Reproduktion mit deutlich sichtbarer Rasterung ist m.E. noch schlimmer. Und eben, durch eine Kolorierung von 1990 entsteht wohl kaum ein enzyklopädischer Mehrwert. Wie ich sehe, hatte Ratzer am 1. Januar schon mal eine zwar niedriger aufgelöste, aber qualitativ bessere Version über die unkolorierte Fassung geladen. Diese wäre m.E. zumindest als separate Datei auch wertvoll und wahrscheinlich beiden hier vorgestellten Fassungen vorzuziehen. Gestumblindi 18:04, 8. Jan. 2022 (CET)
Kolorierungen können problematisch sein, müssen aber nicht. Wenn überliefert ist, daß die Dächer aus roten Ziegeln waren, kann man das auch vorsichtig rot färben. Himmel und Wasser in Blau oder Wälder grün sind ebenso kaum problematisch. Wir machen auch bei alten Farbfotos nachträglichen Weißabgleich oder entfernen Farbstiche. Es darf nur nicht übertrieben werden. --Ralf Roletschek (Diskussion) 21:39, 8. Jan. 2022 (CET)
Das Wasser eines Flusses blau einzufärben, ist natürlich nicht weiter problematisch, bietet aber bei einem historischen Stich auch keinen enzyklopädischen Mehrwert (dass die Isar da in irgendeiner Schattierung von Blau geflossen sein wird, vielleicht nicht gerade dieses Hellblau, kann der geneigte Leser auch so annehmen). Und welches Dach genau welche Farbe hatte, wird sich wohl auch nicht mehr rekonstruieren lassen. Das ist reine Dekoration. Gestumblindi 23:14, 8. Jan. 2022 (CET)
Was ist "enzyklopädischer Mehrwert"? Ein kolorierter Stich kann einen Mehrwert bieten, wenn Otto Normalo da etwas besser erkennen oder nachempfinden kann. Es kann freilich auch sein, daß man etwas vortäuscht, was nicht stimmt. Es ist aber fehl am Platz, Kolorationen per se abzulehnen. Hier wird zu gerne argumentiert, daß nur das unverfälschte Original enzyklopädisch sei. Das gilt aber nur für Forschung und Lehre, wir sind hier keine Wissenschaft sondern Enzyklopädie. --Ralf Roletschek (Diskussion) 23:32, 8. Jan. 2022 (CET)
In einer Enzyklopädie geht es um Information, um Wissen, und eine solche späte Kolorierung vermittelt kein zusätzliches Wissen. Sie mag ja, wenn man so etwas mag, halbwegs dekorativ sein, und wenn man Glück hat auch nicht zu verfälschend, aber wir machen hier kein Bilderbuch. Anders sieht es natürlich bei einer bereits historischen Kolorierung aus, die evtl. eine Aussage über frühere Kolorierungstechniken o.ä. erlaubt, im passenden Zusammenhang. Gestumblindi 23:49, 8. Jan. 2022 (CET)
Jetzt hab ich sie wieder gefunden, daher nun der Link zu dieser Diskussion, die sich auch um das Thema nachträgliche Kolorierungen drehte: Wikipedia Diskussion:Artikel illustrieren#Einfärben von S/W-Bildern. -- Chaddy · D   04:30, 9. Jan. 2022 (CET)
In dieser Diskussion ging es allerdings in erster Linie um Fotos, was nochmals ein bisschen ein anderes Thema ist als Stiche, die ja selbst schon eine künstlerische Interpretation der Realität sind. Aber trotzdem sehe ich (moderne) Kolorierungen auch bei Stichen im Allgemeinen als wenig sinnvoll an, ja, wie hier diskutiert. Gestumblindi 14:09, 9. Jan. 2022 (CET)

Danke für alle Beiträge. Mein Kolorierungsbeispiel war tatsächlich ein qualitativ schlechtes, diese Kolorierung bietet kaum einen Mehrwert, aber die grundsätzliche Frage ist geklärt: Kein urheberrechtlicher Schutz auf die Kolorierung. Nachstehendes Beispiel ist m.E. ein besseres, aber ich konnte noch nicht herausfinden, ob es sich hierbei um eine historische Nachkolorierung handelt.

Gruß,--Ratzer (Diskussion) 11:08, 9. Jan. 2022 (CET)

Hm, die kräftiger kolorierte Fassung mit dem unschönen Wasserzeichen ist vermutlich eine historische Kolorierung, da die Herkunft eine Händlerseite ist, auf der diese Karte verkauft wurde; das dritte Bild hingegen ist laut Beschreibung eine eigene Kolorierung von TeKaBe auf Basis der unkolorierten Karte. Gestumblindi 14:05, 9. Jan. 2022 (CET)
@Gestumblindi: Kollege TeKaBe hat seiner Aussage nach schon versucht, die Farben der schlecht aufgelösten, aber vermutlich historischen Farbversion auf den hochaufgelösten Stich anzuwenden.--Ratzer (Diskussion) 16:16, 9. Jan. 2022 (CET)

Screenshots von Computerspielen

Ich habe einige Computerspiel wie King’s Bounty II oder Diablo 2: Resurrected eingetragen und würde sie gerne (besser) bebildern. Ich frage mich, ob ich Screenshots vom Spiel machen kann, denn ich habe es erworben und ein Bild der Spielaktivität auf meinem Rechner sollte urheberrechtlich doch kein Problem sein. Ich möchte mich aber absichern (man weiß ja, wie vor allem in der deutschen WP Dinge gehandhabt werden). Vielen Dank! --Dragma (Diskussion) 17:25, 9. Jan. 2022 (CET)

Bei fast allen Computerspielen enthält die Bildschirmausgabe urheberrechtlich geschützte Inhalte (Assets). Mit dem Hochladen wird das nichts. sуrcrо.ПЕДИЯ 17:43, 9. Jan. 2022 (CET)
Mit Ausnahme von Spielen, die unter einer freien Lizenz stehen (wozu die genannten ja nicht gehören), können wir keine Screenshots von Computerspielen akzeptieren, da diese urheberrechtlich geschützt sind, woran sich auch nichts ändert, wenn du ein Exemplar des Spiels erwirbst (genausowenig wie du die Urheberrechte an einem Buch erwirbst, das du dir kaufst). Das gilt nicht nur für die deutsche Wikipedia, sondern auch für Wikimedia Commons. Die englische Wikipedia hingegen kennt limitierte Ausnahmen unter Berufung auf Fair use, d.h. einzelne unfreie Screenshots oder Cover-Abbildungen in geringer Auflösung sind dort erlaubt, um Artikel zu illustrieren. Darum findest du z.B. in en:Diablo II: Resurrected das Cover, siehe dazu jedoch auch die Hinweise auf der dortigen Dateibeschreibungsseite. Hier geht das aber nicht. Gestumblindi 18:30, 9. Jan. 2022 (CET)
Kleine Ergänzung, die mit der Frage nichts zu tun hat, aber mir in diesem Kontext auch interessant erscheint: Bei Softwareprodukten und somit auch bei Computerspielen verhält es sich meist so, dass man mit dem Kauf lediglich eine Nutzungslizenz erwirbt, nicht das Produkt selbst. Die heruntergeladenen (oder von Diskette/CD/DVD usw. extrahierten) Dateien bleiben formal weiterhin Eigentum des Verlegers/Entwicklers, ich als Kunde erwerbe nur die Erlaubnis, diese Datein zum beabsichtigen Zweck zu nutzen. Es ist also nicht ähnlich wie bei einem Buch, das ich ja voll und ganz zu meiner eigenen Verfügung erwerbe. Genau genommen ist es also auch gar kein richtiger Kauf, sondern eher so eine Art Leasing. Die urherrechtliche Problematik kommt natürlich zusätzlich noch hinzu. -- Chaddy · D   19:01, 9. Jan. 2022 (CET)
Das ist ein heiss umstrittenes Thema, das wir hier wirklich nicht auszubreiten brauchen, aber siehe dazu etwa Gebraucht-Software und Steam#Geschäftsbedingungen_/_Recht_auf_Weiterverkauf. Auch bei einem Buch erwirbst du ja nur das Exemplar aber keineswegs das Recht, etwa den Text nachzudrucken. Ob ein Exemplar erworbener Software so weiterverkauft werden darf, wie du ein Buch weiterverkaufen darfst, ob du also wirklich der Eigentümer des Exemplars bist oder nur eine nicht übertragbare Lizenz erwirbst, nun... darüber wird eben gestritten. Aber für die Beantwortung der hier gestellten Frage macht das keinen Unterschied, ja. Gestumblindi 19:11, 9. Jan. 2022 (CET)
Bitte die Ausführungen von @Chaddy nicht für bare Münze nehmen. Diese haben keine allzu hohe Schnittmenge mit der rechtlichen Realität. Er vermischt Eigentum an Dateien und das Nutzungsrecht an enthaltenen Werken und sonstigen (leistungsrechts-)geschützten Inhalten und die sachenrechtliche und vertragsrechtliche Wertung der Leistungsbeziehungen in einem erstaunlichen (und im Ergebnis kontrafaktischen) Maße. sуrcrо.ПЕДИЯ 09:12, 10. Jan. 2022 (CET)
Du kannst mich gerne aufklären, wenn ich was Falsches geschrieben habe. Wäre produktiver als über mich herzuziehen. :) ---- Chaddy · D   14:35, 10. Jan. 2022 (CET)
Ja, »man weiß ja, wie vor allem in der deutschen WP Dinge gehandhabt werden«, das prangt nämlich mit einigem Stolz als definierendes Projektziel auf unserer Hauptseite: »Wikipedia ist ein Projekt zum Aufbau einer Enzyklopädie aus freien Inhalten« – und dieser Punkt mit den freien Inhalten hat den Rang eines Grundprinzips. --GardiniRC 💞 RM 09:26, 10. Jan. 2022 (CET)

Colorierung (2)

Ab Mai 2022 gibt es eine Schliemann-Ausstellung in Berlin, da könnten wir vorher mal unsere "Bilderschätze" sichten, um sie benutzerfreundlich der Allgemeinheit zum Gebrauch anzubieten. Zum Beispiel bei dieser Ikone.

Mein Senf:

Auf den ersten Blick könnte es so sein, dass Bild-3 eine historische (weil typisch für die Jahrhunderwende) Colorierung ist. Da in der Commons-Beschreibung nichts zum Thema Colorierung steht, darf der WP-Benutzer raten. Meiner Meinung nach sollten solche Fälle bei Commons schlicht gelöscht werden wegen unzureichender Dokumentation. Und auch Bild-1 sollte gelöscht werden, da CC-BY-2.0 (Namensnennung – Du musst angemessene Urheber- und Rechteangaben machen) für ein geklautes Foto schlicht eine Frechheit ist, beabsichtigt oder aus Unkenntnis. Und bei Bild-2 geht es drunter und drüber. Ich schaue mal, ob ich noch eine weitere Schwarz-Weiß-Reproduktion aus einem Buch (1932) besorgen kann, dann mit „PD-old“, Urheber „unbekannt“ und der „Fundstelle“.

Da anscheinend niemand die originale Fotoplatte besitzt, wird sich an der Qualität der Reproduktion wohl nicht viel machen lassen. --Goesseln (Diskussion) 10:36, 11. Jan. 2022 (CET)

Bild 1 sollte man nicht löschen, sondern den Lizenzbaustein abändern. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 12:42, 11. Jan. 2022 (CET)

Wer mag sich dort äussern? --Leyo 15:14, 12. Jan. 2022 (CET)

Ich bin mir ziemlich sicher, dass ich darauf bereits vor Tagen geantwortet hatte. Irgendwas scheint da schief gelaufen zu sein. Aber egal, ich hab nochmal geantwortet. Eine abschließende Lösung haben aber wir aber dennoch nicht. Siehe übrigens auch die Diskussion ganz oben. -- Chaddy · D   15:47, 12. Jan. 2022 (CET)

Bild zu einer Skulptur in Puerto Rico

Hallo, für den neuen Artikel Geburt einer neuen Welt würde ich gerne ein Bild verwenden. Es befindet sich aber direkt auf der englischen Wikipedia [1] und ist auch dort im entsprechenden Artikel [2] eingebunden. Bilddateien zur Skulptur auf Commons werden regelmäßig gelöscht, mit dem Hinweis, dass sie nicht mit den Rechten auf Commons (auf Puerto Rico gelten abweichende Richtlinien für Panoramafreiheit) kompatibel sind. Kann ich die Datei von der englischen Wikipedia in der deutschen Wikipedia hochladen?--Salino01 (Diskussion) 14:16, 6. Jan. 2022 (CET) P.S. Darf man die Datei [3] auf de.Wikipedia oder Commons hochladen?--Salino01 (Diskussion) 14:45, 6. Jan. 2022 (CET)

Da es in den USA und damit auch in Puerto Rico Panoramafreiheit nur für architektonische Werke gibt, nicht für Skulpturen, können keine Fotos dieser Skulptur nach Commons hochgeladen werden. In der deutschsprachigen Wikipedia werden Fotos aus Ländern ohne geeignete Panoramafreiheit hingegen traditionell unter Berufung auf das Schutzlandprinzip geduldet; d.h. die Verfechter dieses Ansatzes argumentieren damit, dass die Rechteinhaber etwa vor einem deutschen oder schweizerischen Gericht wegen solcher Fotos nicht erfolgreich klagen könnten; eine Klage (in diesem Fall) in Puerto Rico wäre aber durchaus auch möglich, daher hat mich das Argument selber noch nie überzeugt. Ich lade hier sowas nicht hoch, aber andere machen es und der aktuelle Stand ist eben, dass wir es dulden. Es gibt dafür die Vorlage {{Schutzlandprinzip}}. Musst du für dich entscheiden... - In der englischen Wikipedia wird das Bild übrigens als Fair use verwendet, das wenden wir hier nicht an. Gestumblindi 22:16, 7. Jan. 2022 (CET)
Das Schutzlandprinzip besagt, dass diejenige Rechtsordnung anzuwenden ist, die an dem Ort gilt, an den sich das Angebot hauptsächlich richtet. Das ist bei uns nun mal der DACH-Raum, deshalb gilt hier DACH-Recht. Das ist nicht irgendeine Privatmeinung von einigen wenigen hier, sondern geltende Rechtslage. Bitte den Artikel Schutzlandprinzip lesen, da steht alles ganz genau beschrieben. ---- Chaddy · D   22:37, 7. Jan. 2022 (CET)
Niemand könnte ein Gericht in Puerto Rico daran hindern, sich als zuständig anzusehen, da die deutsche Wikipedia auch in Puerto Rico abrufbar ist. Das ist die Lage. Wenn die deutsche und österreichische Rechtsprechung meint, Abrufbarkeit in Deutschland oder in Österreich reiche allein nicht aus, heisst das nicht zwingend, dass die puertoricanische das für Puerto Rico auch so sehen muss. Da du dazu aufrufst, den Artikel zu lesen: Darin findet sich auch der Satz "Jeder dieser Staaten kommt nämlich jedenfalls potenziell als Schutzland in Frage, denn ob überhaupt wie in Deutschland ein Inlandsbezug gefordert ist, wird in verschiedenen Jurisdiktionen unterschiedlich beurteilt." Gestumblindi 22:44, 7. Jan. 2022 (CET)
Wenn ich das richtig verstehe, ist es möglich und legal, die jetzt auf Commons bestehenden Dateien auf de.Wikipedia zu sichern? Was wäre mit dem oben verlinkten Foto von Pixabay? Sind eigentlich die früher auf Commons gelöschten Dateien noch irgendwo? Könnte man so eine Datei als Admin auch wiederherstellen?--Salino01 (Diskussion) 08:01, 8. Jan. 2022 (CET)
Um mal den Advocatus Diaboli zu machen: Auch ein Hochladen in die deutschsprachige Wikipedia könnte ein Gericht in Puerto Rico nicht davon abhalten, ein Urteil zu sprechen. Denn auch Bilder in der deutschsprachigen Wikipedia sind weltweit abrufbar. --Raymond Disk. 10:21, 8. Jan. 2022 (CET)
Und für das Hochladen von Fotos mit unverhüllten Frauen könnten du oder ich in Saudi-Arabien verurteilt werden. --Ralf Roletschek (Diskussion) 10:37, 8. Jan. 2022 (CET)
Das ist ja genau das, was ich sage, Raymond. Darum würde ich das selber nicht machen. Wenn man, wie Chaddy es wärmstens empfiehlt, den Artikel Schutzlandprinzip ganz liest, wird das auch klar. Commons hat immerhin einen pragmatischen Ansatz: Fotos aus Staaten, in denen es eine geeignete Panoramafreiheit gibt, also z.B. aus Deutschland, werden akzeptiert, auch wenn das nach amerikanischem Recht eigentlich nicht geht - in der seit vielen Jahren offenbar bewährten Annahme, dass kaum etwa ein deutscher Rechteinhaber wegen einer Skulptur, die in Deutschland steht und dort unter die Panoramafreiheit fällt, in Amerika klagen wird. Commons könnte da durchaus strenger/vorsichtiger sein, vgl. diesen Satz aus unserem Artikel "Schutzlandprinzip": Das Schutzlandprinzip führt dazu, dass die Aufnahme eines urheberrechtlich geschützten Werkes, die im Herkunftsland legal vermarktet werden darf, z. B. in Deutschland nicht vertrieben werden darf, wenn nicht alle dafür in Deutschland geltenden Voraussetzungen vorliegen. Man braucht hier nur "Deutschland" durch "USA" zu ersetzen. Es ist allerdings auch schon zu Fällen gekommen wie jenem, der unter Diskussion:Claes Oldenburg und in der längeren Kurier-Diskussion dokumentiert ist (wobei der Rechteinhaber da ein in den USA lebender Schwede ist, aber die betroffenen Werke stehen in Deutschland). Wir müssen uns also glücklicherweise nicht damit behelfen, Fotos von Skulpturen etc. im öffentlichen Raum der DACH-Staaten hier lokal hochzuladen, das geht auf Commons und führt nur ganz selten zu Problemen. Aber bei Staaten, die keine Panoramafreiheit kennen bzw. keine für uns geeignete Form, finde ich es richtig, dass Commons keine Fotos akzeptiert, die potentielle Urheberrechtsverletzungen in diesen Staaten selbst darstellen, und wir sollten das m.E. auch nicht tun. Denn wir können nicht einfach davon ausgehen, dass Gerichte in Puerto Rico, Frankreich oder Südafrika wie deutsche Gerichte annehmen würden, es müsse ein "wirtschaftlich relevanter Inlandsbezug" gegeben sein. Diesen könnte es durchaus ausreichen, dass das Foto im Internet in ihrem Staat abrufbar ist. Aber das ist alles nur meine Meinung. Die Mehrheitsmeinung hier ist offenbar, dass wir das mit {{Schutzlandprinzip}} machen können, und solange es diese Vorlage und keine andere Community-Entscheidung gibt, kannst du das auch machen, Salino01. Aus Sicht der hiesigen Community jedenfalls. Gestumblindi 14:23, 8. Jan. 2022 (CET)
Könnte ich als Hochlader eines Fotos File:Estatua de Colón en Arecibo, PR cropped.jpg von Prof. D.H.R und meine Abwandlung verklagt werden? Wenn ja, dann meine Abwandlung bitte löschen. --AxelHH (Diskussion) 23:30, 8. Jan. 2022 (CET)
Nein, nicht von Prof.D.H.R. Von dem ist ja das Foto und er hat es unter eine freie Lizenz gestellt. Du hast diesen Crop in Bezug auf das Werk des Uploaders (nicht die Statue, sondern das Foto) also auf jeden Fall anfertigen dürfen; Urheber und Lizenz für das Foto sind korrekt angegeben. Allerdings können beide Dateien nicht auf Commons bleiben, eben wegen der fehlenden Panoramafreiheit für die Skulptur in Puerto Rico. Ich werde sie nun aber nicht einfach löschen, sondern einen LA stellen, damit alles seine Ordnung hat. Gestumblindi 23:59, 8. Jan. 2022 (CET)
Verklagen kann dich grundsätzlich jeder, egal wie sinnvoll oder hirnrissig die Anklage ist. Ob ein Gericht das dann annimmt, ist die zweite Frage. Grundlage ist prinzipiell der Klarname und eine ladungsfähige Adresse, ohne die geht in kaum einem Staat etwas. Denkbar wäre, daß dich der Künstler verklagt, wenn er meint, die Bearbeitung entstelle sein Werk. Erfolgt die Klage in den USA, mußt du beweisen, daß die Bearbeitung das nicht tut. Meint ein Araber oder Chinese, deine Version verstoße gegen die guten Sitten (o. ä.), ist prinzipiell auch dort eine Klage denkbar. Das ist zwar an den Haaren herbeigezogen aber nicht unmöglich. Das kann dir aber auch mit einem selbstgemachten Foto passieren, an dem du alle Rechte besitzt. Siehe Hundertwasserentscheidung. --Ralf Roletschek (Diskussion) 09:46, 12. Jan. 2022 (CET)
Erst einmal herzlichen Dank für die Gedanken, die ihr euch hier macht. Und auch für das Wissen, was ich über die Panoramafreiheit in anderen Ländern lernen durfte. Wäre es vertretbar und erlaubt, wenn das Bild verfremdet werden und dann z.B. als Zeichnung dargestellt werden würde? Ich habe es gerade einmal ausprobiert und es wäre besser als kein Bild. --Joel1272 (Diskussion) 09:24, 12. Jan. 2022 (CET)
Du bearbeitest die Fotografie so, dass sie wie eine Zeichnung aussieht? Das macht keinen Unterschied; auch nicht, wenn du die Skulptur überhaupt abzeichnen würdest, denn das ist dann immer noch ein vom urheberrechtlich geschützten Werk abgeleitetes Werk. In welcher Form (Fotografie, Zeichnung) das urheberrechtlich geschützte Werk reproduziert wird, spielt keine Rolle. Gestumblindi 11:57, 12. Jan. 2022 (CET)
Danke für Deine Ausführung. Wenn man so einen Koloss in die Weltgeschichte setzt, sollte eine Abbildung durch die Panoramafreiheit abgedeckt sein. Im Zweifelsfall muss der Artikel ohne Bild auskommen. Joel1272 (Diskussion) 23:07, 13. Jan. 2022 (CET)

Scan aus Buch

Moin. Habe hier eine zweiteilige Frage. Auf die Idee gekommen bin ich wegen dem obigen Abschnitt zum (colorierten) Bild von Sophia Schliemann. An das Bild kann ich mich aus meiner Kindheit erinnern, aus dem Buch "Götter, Gräber und Gelehrte im Bild", in dem vorne ein Copyright von 1957 drinsteht. Es lohnt wohl nicht, das zu scannen und hochzuladen, weil es eher etwas schlechter wäre als das oben als erstes angeführte sepia-artig gefärbte. Aber selbst wenn es Sinn ergeben würde: Dürfte man das scannen und bei Commons hochladen? Benutzer:Goesseln will ja ggf. ein älteres Buch verwenden.

Zweiter Teil der Frage: Bei der Suche nach dem Buch bin ich auf dieses Bild bei Commons gestoßen, das aus der Buchvorlage zu dem von mir erwähnten "Bilderbuch mit Texten" stammt. Da scheint überhaupt kein Urheber angegeben zu sein, es wird einfach pd-old behauptet. Hat das Schliemann gezeichnet – oder sein Zeichner? Oder Marek (gest. 1972)? Das war für mich etwas undurchsichtig. Ist damit alles in Ordnung? Danke für Hinweise! --2003:E4:5F36:D7A9:42B0:76FF:FE7B:15B2 16:01, 12. Jan. 2022 (CET)

Erster Teil: Ja. Wenn ein gemeinfreies Werk (hier: Foto) später irgendwo abgedruckt wurde, entsteht dadurch kein neuer Schutz, du könntest das Foto also problemlos auch aus dem Buch von 1957 scannen. Siehe auch Lichtbild und darin besonders das Update ganz am Ende. Die einzige Ausnahme wäre unter Umständen (aber da kommen dann eh gleich wieder die Leute, die sagen, dass wir das nicht zu berücksichtigen brauchen) editio princeps, wäre hier aber ebenfalls eindeutig nicht anwendbar (weder handelt es sich um eine Erstveröffentlichung noch würde dieser Schutz noch bestehen). Zweiter Teil: Da bin ich mir weniger sicher! Die Zeichnung sieht doch eher modern aus. Es kann sein, dass sie erst für Götter, Gräber und Gelehrte angefertigt wurde. Dir liegt das Buch vor? Hat es keinen Bildnachweis o.ä., auch nicht am Ende des Buchs, sind keine Illustratoren angegeben? Das Buch ist erstmals 1949 erschienen. Es wäre also nicht ganz ausgeschlossen, dass der Illustrator selbst in dem Fall, dass die Zeichnung für das Buch entstanden ist, vor mehr als 70 Jahren gestorben ist - er müsste dann bloss schon spätestens 1951 gestorben sein. Ich könnte sonst selber demnächst in eine Ausgabe von 1951 reinschauen, die in der örtlichen Bibliothek greifbar ist. Gestumblindi 20:15, 12. Jan. 2022 (CET)
Vielen Dank! In meiner "abgespeckten" Version "G, G + G im Bild" mit extrem gekürztem Text und vielen Bildergänzungen habe ich die Zeichnung beim Durchblättern nicht gesehen. Das Original von 1949 liegt mir nicht vor, irgendeine spätere Auflage müsste bei Verwandten stehen, da muss sie aber erst suchen. Viele der jüngeren Ausgaben sind aber wohl auch deutlich bearbeitet und oft auch gekürzt. --2003:E4:5F36:D7A9:42B0:76FF:FE7B:15B2 22:13, 12. Jan. 2022 (CET)
Ich habe mir jetzt das Exemplar von 1951 angeschaut, das ein unveränderter Nachdruck (78.-106. Tausend) der Originalausgabe von 1949 ist. Darin befindet sich die Zeichnung auch nicht. Da "Götter, Gräber und Gelehrte" so ein Bestseller war und in unzähligen Ausgaben erschienen ist, muss die Illustration in irgendeiner anderen Ausgabe enthalten sein. Da sie nun aber weder in deiner noch in meiner Ausgabe zu finden ist, ist die Quellenangabe des Uploaders illustrations of C. W. Ceram’s book “Gods, Graves and Scholars: the Story of Archaeology” (German: “Götter, Gräber und Gelehrte”) jedenfalls unzureichend. Wir müssten wissen, aus welcher Ausgabe sie stammt, und ob es sich um die Reproduktion einer älteren, gemeinfreien oder doch vielleicht eine moderne, geschützte Zeichnung handelt. Wie gesagt, vom Zeichenstil her sieht sie mir eigentlich eher nach "Sachbuch-Illustration Mitte 20. Jahrhundert" aus, aber ich kann mich irren; die Qualität des Scans ist auch so schlecht, dass kaum zu erkennen ist, ob es sich etwa um einen Holzstich handeln könnte, was dann schon auf das 19. Jahrhundert hindeuten könnte. Aufgrund dieser Unsicherheiten wäre ich geneigt, einen Löschantrag auf Commons zu stellen, sehe aber, dass der Uploader von 2007, Immanuel Giel, immer noch aktiv ist - vielleicht kann er uns ja mehr zu seiner Quelle mitteilen, hiermit ist er angepingt. Gestumblindi 18:57, 13. Jan. 2022 (CET)
Danke! Es wäre natürlich schön, wenn das Bild erhalten werden könnte und nur die Beschreibung ergänzt um Urheber und genauere Quellenangabe werden müsste. Zumal es mehrfach verwendet wird. Vielleicht kann der Uploader ja noch nachvollziehen, woher das genau stammt, das wäre toll. --2003:E4:5F20:7E51:42B0:76FF:FE7B:15B2 19:41, 13. Jan. 2022 (CET)

Colorierung (3)

 

Bemerkenswert sind auch die Commonsattribute bei dieser 2020 bei Flickr abgegriffenen Colorierung mit einer kleinen Werbeeinblendung:ich komme drauf, weil ich das sw-Original gerade in einem Buch finde

Lizenz Vorlage:Cc-by-2.0

Datum 18. Dezember 2019, 13:05

Quelle A painting by the French Impressionist Edouard Manet, titled "Dans la serre", discovered in the vault at Merkers, Germany, 25 April 1945.

Urheber Julius Jääskeläinen

und diese Kategorien: Category:Colorized by Julius Jääskeläinen, Category:World War II colorized photographs, Category:Schachtanlage Merkers

Edouard Manet als Teilurheber wurde bei den Kategorien ebenso vergessen wie der amerikanische Fotograf. Auch dass wir das Ursprungsfoto c:File:Manet's Wintergarden 19450425 NARA 5757184.jpg schon seit 2012 haben, wurde übersehen. Dank der Zurückhaltung des Hochladers wurde die colorierte Fassung mit der kleinen Werbeeinblendung einstweilen noch nirgendwo verlinkt.

Vom c:User:Julius Jääskeläinen gibt es derzeit bei Commons 222 Colorierungen (wer auch immer sich damit herumschlagen will, ich nicht). --Goesseln (Diskussion) 15:49, 13. Jan. 2022 (CET)

Julius Jääskeläinen ist nicht irgendein Bildbearbeiter. Seine Colorierungen sind bekannt. Manet ist über 70 Jahre tot, der amerikanische Fotograf ist irrelevant, da er seine Werke als US-Angestellter gemacht hat. Wo ist das Problem? --Ralf Roletschek (Diskussion) 23:09, 15. Jan. 2022 (CET)

Grafik-Werkstatt

Bitte um Stellungnahme bezüglich Neuanfertigung einer Grafik, die auf einer Originalgrafik in Fachliteratur basieren soll. Gibt es dabei irgendwelche Problem? Geht um das hier: Wikipedia:Grafikwerkstatt#Vernetzungs-Grafik. Viele Grüße, Andol (Diskussion) 23:39, 13. Jan. 2022 (CET)

Kopieren mit Übersetzung ist eine Bearbeitung (Die Übersetzung ist eine nach § 3 UrhG der Prototyp der Bearbeitung: "Übersetzungen und andere Bearbeitungen eines Werkes [...]") und die Veröffentlichung ist nach § 23 UrhG erlaubnispflichtig. Dabei geht es aber nicht um die Informationen in der Grafik, sondern nur um die Gestaltung. Wenn ihr Anhand der Informationen das nachbaut, ist das möglich. Also einfach das Ergebnis noch mal zeigen. sуrcrо.ПЕДИЯ 10:55, 14. Jan. 2022 (CET)
@Syrcro: Ist nicht die Gestaltung auch eine Information? Und magst Du nochmal konkret auf die Grafik hier auf S. 9 eingehen, ich sehe hier nämlich das Potential, dass die Vernetzungsinformation eine Gestaltung darstellen könnte. Habitator terrae   00:55, 15. Jan. 2022 (CET)
Die Information, wer mit wem verbunden ist und zu welche Gruppe/Menge ein Element gehört, ist nicht eine Gestaltung, sondern Informationen. Die Gestaltung (insbesondere Postitionen und Darstellung der Eigenschaften [Unternehmen etc.]) ist schützbar, nicht die Idee diese Graphen-Struktur selbst. sуrcrо.ПЕДИЯ 15:30, 16. Jan. 2022 (CET)
Datei:Global Climate Change Denial.svg

Es scheint genau das passiert zu sein, was ich befürchtet habe: Es wurde (falls es sich überhaupt um Werk handelt) faktisch eine Bearbeitung von Graph 1 erstellt. Habitator terrae   22:58, 15. Jan. 2022 (CET)

Ja, da hast du Recht. Das ist einfach eine Übersetzung und kein Nachbauen ohne Übernahme der Gestaltung. {{No permission since}} auf Commons eingetragen. sуrcrо.ПЕДИЯ 15:30, 16. Jan. 2022 (CET)

Love Song to the Earth

Hallo liebe Kollegen. Würdet ihr sagen das dieses Bild über eine Schöpfungshöhe verfügt, die die Erlaubnis des Erstellers benötigt. Oder könnte ich die Grafik mittels {{PD-textlogo}} hochladen? Gruß. ChrisHardy (Diskussion) 14:44, 16. Jan. 2022 (CET)

Ich finde den modifizierten Globus als Hintergrund recht komplex. Für mich ist das eher kein einfaches Textlogo. Gestumblindi 16:38, 16. Jan. 2022 (CET)

pd-alt-100 Rechercheumfang

Hallo. Beispiel: Datei:Knappschaftsverein Bochum (um 1913).jpg Damit diese Datei in der Wikipedia bleiben kann, muss nachgewiesen sein, dass das Todesdatum des Urhebers auch nach gründlicher Recherche in Suchmaschinen, Datenbanken und biografischen Nachschlagewerken nicht herausgefunden werden kann.

Muss bei einer Ansichtskarte die Rückseite geprüft und ggf. der Verlag kontaktiert werden, oder akzeptieren wir die Karte ohne weiteres? --Krd 12:49, 27. Jan. 2022 (CET)

Keine Antwort, nur zu Information: Die Rückseite ist anscheinend unbeschriftet: https://www.ebay.de/itm/402335139703 --Magnus (Diskussion) 13:22, 27. Jan. 2022 (CET)
Signatur is auf jeden Fall M. H. Habitator terrae   13:25, 27. Jan. 2022 (CET)
Danke! --Krd 10:14, 29. Jan. 2022 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Krd 10:14, 29. Jan. 2022 (CET)

Anonymes Foto in Familienbesitz

Hallo Ihr, ich habe zur Urheberrechtsfrage eine Frage, die ich unter Wikipedia:Urheberrechtsfragen nicht behandelt finde.

Es geht um ein anonymes Personenfoto, das ich hochladen möchte. Es stammt aus den Jahren zwischen 1947 bis 1950 und ist seitdem in Familienbesitz. Ich weiß nur: Anonymer Fotograf, Foto seit über 70 Jahren in Familienbesitz. Ist das Hochladen erlaubt und vor allem: w i e drücke ich das aus (falls es geht)? Habe auch inzwischen eine Mail mit Erlaubnis des Hochladens des letzten Familienmitglieds dieser Familie.--Momel ♫♫♪ 18:55, 11. Jan. 2022 (CET)

Ist der anonyme Fotograf Familienmitglied? Habitator terrae   19:21, 11. Jan. 2022 (CET)
Wie soll der Fragesteller das wissen, wenn der Fotograf eben anonym ist? ;-) Allerdings ist wohl feststellbar, ob es sich um ein professionelles (Studio-)Foto oder eine Amateurfotografie handelt. Wenn man davon ausgehen kann, dass das Foto ein Amateur aufgenommen hat, der wahrscheinlich Familienmitglied war, würde es wohl akzeptiert, wenn der wahrscheinlichste Fotograf genannt würde, und dessen Erben das Foto freigeben, etwa mit der Commons-Vorlage {{Cc-by-sa-4.0-heirs}} (freie Lizenz durch Erben der Rechte). Wenn das Foto nie zuvor irgendwo veröffentlicht wurde, könnte das ausreichen, ansonsten würde eventuell noch eine Freigabe-Erklärung gefordert. Sollte es sich allerdings um ein Studiofoto handeln, könnte es schwieriger werden. Im Prinzip gibt es {{PD-anon-70-EU}}, das kann aber problematisch sein. Gestumblindi 19:48, 11. Jan. 2022 (CET)
PD-anon-70-EU: ..."after the work was made available to the public" (unwahrscheinlich). "der wahrscheinlichste" kann bei 10 möglichen Personen auch bsplw. nur ein Drittel Wahrscheinlichkeit bedeuten, was ich nicht als ausreichend wahrscheinlich einschätzen würde. Meiner Ansicht nach würde also bei einer Amateuraufnahme, die wahrscheinlich von einem Familienmitglied erstellt wurde, eine Genehmigung seitens aller infrage kommender Familienmitglieder bzw. dessen Erben (auch eine gemeinsame Einigung auf die Namensnennung) das beste sein. Habitator terrae   20:12, 11. Jan. 2022 (CET) PS: Bei
Also: das Foto ist Amateurfoto in einer Kantine von vermutlich einem Kollegen oder Bedienung, wurde nie veröffentlicht und offensichtlich der Familie überlassen. Vom letzten überlebenden Familienmitglied habe ich eine Mail mit der Erlaubnis zur Veröffentlichung in Wikipedia. So weit, so gut? --Momel ♫♫♪ 21:47, 11. Jan. 2022 (CET)
Man könnte sich darüber einigen, dass die Ehefrau fotografierte, da das Foto dasselbe Format wie ihre sonstigen Familienfotos hat.... --Momel ♫♫♪ 21:56, 11. Jan. 2022 (CET)
Könnte jemand von euch mir den Wortlaut der Lizenz nun zum Ausdruck bringen? Das wäre schön, weil ich da sehr unsicher bin, und vielen Dank dafür! --Momel ♫♫♪ 21:08, 13. Jan. 2022 (CET)
@Motmel: Also ist es recht sicher, dass die Ehefrau es fotografiert hat? Anderenfalls @Gnom: Wie sah noch mal der Sachstand mit der nicht ausdrücklichen Übertragung von Nutzungsrechten bei einem Pasanten, dem ein Fotoapparat in die Hand gedrückt wird und gebeten wird ein Foto zu machen? Habitator terrae   22:33, 17. Jan. 2022 (CET)
Wenn jemand ein Foto nur aus Gefälligkeit knippst ("Können Sie bitte kurz ein Foto von uns machen?"), dann räumt diese Person dem Eigentümer des Fotoapparats stillschweigend ein umfassendes Nutzungsrecht an dem Foto ein. Klingt komisch, ist aber so. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 22:48, 17. Jan. 2022 (CET)
In einigen Ländern spielt das gar eine wesentliche Rolle: ich glaube (?) inb Kanada ist es die Kamera nicht die Person, wonach sich die Rechte richten. -jkb- 22:54, 17. Jan. 2022 (CET)
Also das Foto ist in jedem Falle ein Schnappschuss aus Familienbesitz. Der Fotokarton (nennt man so?) ist wie bei anderen Fotos der Familie. Und lebt nur noch ein Nachfahre... Punktum. Icke probiers und bedank mich herzlich bei allen Beteiligten--Momel ♫♫♪ 15:47, 18. Jan. 2022 (CET)

Amtsblatt der Regierung von Niederbayern

Nach meinem Verständnis ist ein Amtsblatt wie etwa das Amtsblatt der Regierung von Niederbayern gemeinfrei, da dies nach § 5 Abs.1 UrhG u.a. für Verordnungen gilt, die durch eine deutsche Behörde veröffentlicht wurden ({{PD-GermanGov}}).

Dazu scheint nicht zu passen, dass auf dem letzten Amtsblatt der Regierung von Niederbayern vom 17. Dezember 2021 (sowie auch auf anderen Amtsblättern dieser Behörde, die man durch gezieltes Googeln findet) sich auf jeder Seite in großer roter Warnschrift der diagonal angebrachte Schriftzug

Regierung von Niederbayern
Online-Leseversion
Ausdruck verboten

findet. Bitte um Eure Einschätzung des Urheberrechtsstatus dieser Veröffentlichung im Allgemeinen und dieses seltsamen Aufdrucks im Besonderen. Gruß,--Ratzer (Diskussion) 08:51, 17. Jan. 2022 (CET)

Das Wasserzeichen ist in der Tat befremdlich. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 09:23, 17. Jan. 2022 (CET)
Vielleicht ist die Infobox auf Übersichtsseite zu den Amtsblättern erhellend. Dort steht (mit Hervorhebung von mir): "Seit 1. Januar 2015 finden Sie hier eine nicht amtliche elektronische Fassung des Amtsblattes der Regierung von Niederbayern. Diese Version kann nur gelesen, aber nicht ausgedruckt werden." Bei den PDFs mit den von Ratzer genannten Schriftzug handelt es sich also um einen Abgrenzung aufgrund der Nichtamtlichkeit dieser PDFs sowie um eine Abgrenzung zu druckbaren PDFs die man mit Abonnement der (dann wohl offiziellen) tatsächlich gedruckten Version erhalten kann. Würde es Unterschiede zwischen dem nicht-druckbaren-PDF und dem gedruckten Amtsblatt (und die vermutlich identischen Abonnement-PDF) geben, wäre die Druckversion die Offiziele Version.--Naronnas (Diskussion) 10:14, 17. Jan. 2022 (CET)
Danke @Naronnas:, damit ist alles erklärt. Gruß,--Ratzer (Diskussion) 17:12, 17. Jan. 2022 (CET
Es gibt rein semantisch keine Blätter, die gleichzeit nicht amtlich und amtlich sind. Ich würde vermuten das die Aussage dort schlicht falsch ist. Aber selbst dann ist es nicht vollständig gemeinfrei, da bei manchen Sachen § 5 Abs. 2 beachtet werden muss. Habitator terrae   17:59, 17. Jan. 2022 (CET)
Schrödingers Amtsblatt. SCNR -- Chaddy · D   01:02, 18. Jan. 2022 (CET)
Das Ausdruckverbot nennt sich fachsprachlich wohl Copyfraud. Aber wie Habitator terrae schreibt: das sind amtliche Werke nach § 5 Abs. 1 und Abs. 2 UrhG drin; unveränderte Vervielfältigungsstücke, wie Ausdrucke, sind aber kein Problem, die (Weiter-)Verarbeitung ist nur bei den Werken nach Abs. 1 kein Problem (Veränderungsverbot). sуrcrо.ПЕДИЯ 16:23, 18. Jan. 2022 (CET)

Buch-Titelblatt nur mit Text, aber mit farblichen Akzenten und durchgestrichenem Wort

Hat das Titelblatt von Nicole Seiferts Buch Frauen Literatur [4] Schöpfungshöhe und ist damit urheberrechtlich geschützt? Einerseits nur Text, aber durch Farben und durchgestrichenem Wort vielleicht doch? BG, --Leserättin (Diskussion) 20:05, 18. Jan. 2022 (CET)

Ich sehe da keine SH. -- Chaddy · D   21:03, 18. Jan. 2022 (CET)
Vor Obersten Gerichtshofs, 22.06.1999, 4 Ob 159/99 - "Zimmermann-Fitness" (= GRUR Int 2000, 449) (https://faq-copyright.uibk.ac.at/wp-content/uploads/2018/05/zimmermann.jpg) hätte ich dir zugestimmt. Die österreichische Rechtsprechung ist bei der Schöpfungshöhe von reinen Textgestaltungen recht freizügig. sуrcrо.ПЕДИЯ 09:12, 19. Jan. 2022 (CET)
Wenn wir uns konsequent an der österreichischen Rechtsprechung orientieren würden - und vielleicht müssen wir das eigentlich, da wir hier immer sagen, dass wir uns an DACH-Recht halten? - müsste ein grosser Teil der Logos, die wir hier bis jetzt als nicht schutzfähige reine Textlogos behandelt haben, rausgeworfen werden. Das ist schon lange bekannt, aber bis jetzt gab es keine solche Aktion. Hier handelt es sich allerdings nicht um ein Logo, sondern um einen Buchumschlag bzw. -einband (übrigens kein "Titelblatt"). Und auch wenn das Buch in einem deutschen Verlag (Kiepenheuer & Witsch) erschienen ist, sollten wir hier vielleicht doch auf der vorsichtigen Seite bleiben und auf den Upload / Einbindung verzichten. Gestumblindi 11:41, 19. Jan. 2022 (CET)
Danke für die Rückmeldung. Schade, aber zu akzeptieren. BG, --Leserättin (Diskussion) 11:56, 19. Jan. 2022 (CET)
Andersherum berücksichtigen wir aber auch nicht die liberalere Panoramafreiheit in Österreich (die dort auch in Innenräumen gilt) oder die liberalere Regelung zu Lichtbildern/Lichtbildwerken in der Schweiz.
Ich sehe bei diesem Einband weiterhin kein Problem, letztlich bleibt es aber Leserättin überlassen, ob sie ihn hochladen möchte. -- Chaddy · D   13:29, 19. Jan. 2022 (CET)
Ja, der Ansatz wäre ja eigentlich, dass wir uns immer nach der strengsten Regelung in DACH richten... - Nebenbei, die Schweiz hat 2020 einen Lichtbildschutz eingeführt; unsere einschlägigen Artikel sind noch nicht alle angepasst. Fotografien, die dreidimensionale Objekte abbilden, haben neu immer einen Lichtbildschutz von 50 Jahren nach der Herstellung (!). Sie sind immer noch nicht automatisch Lichtbildwerke mit dem vollen urheberrechtlichen Schutz von 70 Jahren nach dem Tod des Urhebers, für Letzteres wird immer noch der "individuelle Charakter" gefordert, für den das Bundesgericht in der Vergangenheit viel verlangt hat. Bekannt war ja das Foto des mit Akten posierenden Wachmanns Meili, das laut Bundesgericht mangels "individuellen Charakters" urheberrechtlich nicht geschützt war - und mangels Schutz für einfache Lichtbilder somit überhaupt nicht. Solche Fotos erhalten jetzt diesen neuen Lichtbildschutz. Gestumblindi 20:46, 19. Jan. 2022 (CET)

Wie ist eure meinung? könnte das Logo mit {{PD-textlogo}}{{Trademark}} auf die commons?--Calle Cool (Diskussion) 22:15, 10. Jan. 2022 (CET)

Meiner Meinung: ja. Und durchgeführt.--wdwd (Diskussion) 15:31, 2. Feb. 2022 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: wdwd (Diskussion) 15:31, 2. Feb. 2022 (CET)

Bei dieser Ergänzung, auf die ich beim Sichten älterer Änderungen gestoßen bin, ist mir unklar, ob das ok oder URV ist. --Gerbil (Diskussion) 13:38, 24. Jan. 2022 (CET)

Das ist natürlich eine URV, ich habe es gerade zurückgesetzt (meine Güte, was für ein Monster-Artikel...). --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 14:16, 24. Jan. 2022 (CET)

Muster der Vordruckvereinbarung (Anlage 2) des Bundesmantelvertrag

Haltet ihr die Muster zB Muster 1 oder Muster 21 zur Anlage 2 des Bundesmantelvertrags für urheberrechtlich geschützt? Das ist doch ein öffentlich-rechtlicher Vertrag, auch noch aufgrund eines Gesetzes. Die sollten doch gemeinfrei nach § 5 UrhG sein, oder? Die entsprechenden Muster würden gut in die Artikel Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und Kinderkrankengeld passen. --Bcoh (Diskussion) 17:04, 26. Jan. 2022 (CET)

Also dies lässt sich meiner Ansicht nach in zwei Fragen einteilen:
  1. Handelt es sich bei dem Vertrag der beiden Körperschaften öffentlichen Rechts um eine Bekanntmachung.
  2. Ist diese als amtliche Bekanntmachung eine Regelung mit Außenwirkung.
Ersteres ist meiner Ansicht nach zu bejahen, beim zweiten bin ich eher in Richtung einer Außenwirkung (Patienten) geneigt, aber nich sicher, da die Patienten nicht bezahlt werden, sondern der Apotheker oder die Ärztin, die ja irgendwie als innerhalb definiert werden könnten (?).
Habitator terrae   13:54, 27. Jan. 2022 (CET)

Bild - URV

Wie man auf Commons mit URV vorgeht, weiß ich so einigermaßen, aber wie macht man das bei einem Bild, das nur in der deutschsprachigen WP hochgeladen wurde? Es geht konkret um diese Skizze, für die die Verwertungsrechte erklärtermaßen nicht beim Urheber liegen. Ich bezweifle daher, dass der Urheber berechtigt ist, die Datei nachträglich unter CC-Lizenz zu veröffentlichen. --217.239.4.223 14:23, 28. Jan. 2022 (CET)

Das ist keine URV. Der Urheber hat sie 2007 unter einer CC freigegeben und dann 2021 die Vervielfältigungsrechte, genauer wohl ein ausschließliches, aber eingeschränktes Nutzungsrecht für Vervielfältigung verkauft; spätere Einräumungen von Nutzungsrechten brechen die vorherigen jedoch nicht. sуrcrо.ПЕДИЯ 14:40, 28. Jan. 2022 (CET)
Na wenn Du meinst... Die Logik dahinter erschließt sich mir allerdings noch nicht: Was nützt denn irgendjemandem ein "ausschließliches, aber eingeschränktes Nutzungsrecht für Vervielfältigung" bei einem Werk, das sowieso unter CC-Lizenz steht? --217.239.4.223 15:22, 28. Jan. 2022 (CET)
Eines der großen Probleme des Kapitalismus: Man kann den Kuchen nicht essen und danach verkaufen. sуrcrо.ПЕДИЯ 16:10, 28. Jan. 2022 (CET)
Wieso wird selbst bei vielen gemeinfreien Werken versucht, diese zu remonopolisieren? Das Stichwort Kapitalismus hat syrcro ja bereits erwähnt. Ein System, das auf Gewinnmaximierung basiert, wird jede erdenkliche Möglichkeit versuchen, um die eigene Systemlogik zu erfüllen. ---- Chaddy · D   17:53, 28. Jan. 2022 (CET)
Ich weiß nicht, woher die Angabe kommt, dass es sich bei der 2021 verkauften Nutzungsrecht um ein ausschließliches Vervielfältigungsrecht handle, denn das würde wohl tatsächlich mit der CC-Lizenz in Konflikt stehen. Allerdings sehe ich für das Bestehen eines solchen Vertrags hier keinen Hinweis, und wenn es einen solchen doch gibt, wäre das wohl eher ein Problem für den Urheber denn für WP und allfällige Nachnutzer, die sich ja alle auf die rechtsgültig erteilte CC-Lizenz berufen können. --Megalogastor (Diskussion) 18:22, 28. Jan. 2022 (CET)
Ob die "rechtsgültig erteilt" ist, wäre noch die Frage. Der IK ist zwar so offensichtlich, dass man keinen Grund hat, etwas anderes anzunehmen, aber verifiziert hat sich der Nutzer bislang nicht. --217.239.4.223 23:22, 28. Jan. 2022 (CET)

Aber dennoch nochmal die Frage, auch wenn es hier jetzt nicht aktuell sein sollte: Wie wäre denn in so einem Fall das Procedere? Stellt man das Bild dann bei den Löschkandidaten ein? --217.239.4.223 00:37, 29. Jan. 2022 (CET)

Wikipedia:Dateiüberprüfung -- Chaddy · D   04:26, 29. Jan. 2022 (CET)
Ah, danke! Das kannte ich noch nicht. (Und bis ich so einem Fall das nächste Mal begegne, habe ich's wahrscheinlich auch wieder vergessen...) --217.239.4.223 14:53, 29. Jan. 2022 (CET)
Dann einfach nochmal nachfragen. :) -- Chaddy · D   15:25, 29. Jan. 2022 (CET)

Datenbankwerke und Panoramafreiheit

Wenn in Deutschland ein Stadtplan im öffentlichen Raum dauerhaft ausgestellt ist, unterliegt er der Panoramafreiheit, das heißt er darf zum Beispiel fotografisch vervielfältigt werden. Dürfen die darin enthaltenen Inhalte, die ein Datenbankwerk darstellen, dann auch wiedergegeben werden? (Es geht mir konkret darum, ob solche Informationen in OpenStreetMap verwendet werden dürfen.) Vielen Dank für Antworten! --BlackEyedLion (Diskussion) 17:42, 28. Jan. 2022 (CET)

Also zumindest nicht aufgrund der Panoramafreiheit. Siehe dazu § 62. Habitator terrae   17:52, 28. Jan. 2022 (CET)
Ich bin noch nicht überzeugt, weil mir nicht klar ist, worin die Veränderung des Datenbankwerks besteht, wenn dessen Inhalt wiedergegeben wird. --BlackEyedLion (Diskussion) 18:06, 28. Jan. 2022 (CET)
Selbst wenn, Openstreetmap ist darauf angelegt ständig aktualisiert werden zu können. Habitator terrae   18:21, 28. Jan. 2022 (CET)
Das scheint mir in dieser Frage egal zu sein. --BlackEyedLion (Diskussion) 23:55, 28. Jan. 2022 (CET)
Nein, wenn jemand etwas aufgrund der Panoramafreiheit nutzt, darf es nicht verändert werden, auch in der Zukunft nicht. Habitator terrae   19:59, 29. Jan. 2022 (CET)
Falls das nicht erlaubt ist, heißt das ja, dass zur Veröffentlichung der Informationen aus dem Stadtplan zwar der Stadtplan selbst, aber nichts Aufbereitetes aus dem Inhalt gezeigt werden darf. Ist das richtig? --BlackEyedLion (Diskussion) 23:55, 28. Jan. 2022 (CET)
Wenn dies so wäre, hätte dies aber wirklich nichts mit der Panoramafreiheit zu tun. Habitator terrae   17:10, 29. Jan. 2022 (CET)
Dass der Stadtplan selbst gezeigt werden darf, scheint mir ziemlich eindeutig etwas mit Panoramafreiheit zu tun zu haben. --BlackEyedLion (Diskussion) 18:43, 29. Jan. 2022 (CET)
Ja, aber sobald der Stadtplan verändert wird hat das nichts mehr mit Panoramafreiheit zu tun (auch wenn es sicherlich andere Gründe der fehlenden Übernahme des Struktur der Daten etc. geben könnte, wobei das leicht schiefgehen kann, im weiteren kenne ich mich mit Datenbankleistungsschutzrechten nich aus und weiß nich ob die hier anwendbar sind). Habitator terrae   20:02, 29. Jan. 2022 (CET)

Geerbtes Fotoarchiv eines Bildhauers

Für den Artikel über einen Bildhauer des letzten Jahrhunderts würde ich gerne Fotos einstellen, die ein paar seiner Werke zeigen. Die Bilder stammen alle aus dem von mir geerbten Fotoarchiv des Künstlers. Die Aufnahmen wurden zum Teil von ihm selbst aber auch von professionellen Fotografen in seinem Auftrag, d.h. gegen Bezahlung, zwischen 1950 und 1970 erstellt. Die Motive sind einzelne Plastiken, z.T. im Freien, oft aber auch innerhalb von Kirchen, aber auch komplette Choraufnahmen aus den Kirchen (wenn mehrere liturgische Elemente wie Altar, Ambo, Sakramentshaus, etc. vom Künstler geschaffen worden sind). Habe ich als Erbe das Recht, diese Bilder z.B. unter einer {CC BY-SA 4.0} frei zu stellen und ist dies die geeignete Lizenz, wenn man keine kommerzielle Verwertung der Bilder beabsichtigt? Danke! --Oerly22 (Diskussion) 15:04, 26. Jan. 2022 (CET)

Unter der Voraussetzung, dass Du auch die Urheberrechte des Künstlers geerbt hast und nicht nur ein Bilderalbum: Das ganze Archiv wirst Du nicht hochladen können. Entscheidend ist, wer die Aufnahme gemacht hat. Seine eigenen Aufnahmen sind unproblematisch, egal wo sie aufgenommen worden sind: Er ist der Urheber der Objekte und der Fotographien. Lediglich bei Aufnahmen, wo noch andere Objekte drauf sind, die von anderen Künstlern stammen (kann bei Innenaufnahmen in Kirchen passieren) wäre gegebenenfalls auch noch deren Urheberrechte zu beachten. Schlecht sieht es dagegen bei den aufnahmen auf, die andere Fotographen in seinem Auftrag gemacht haben: Da hast Du zwar die Urheberrechte an den Objekten, aber die Fotographen die am Bild, und wenn die Bilder zwischen 1950 und 1970 entstanden sind, können die noch nicht lange genug tot sein, dass die Urheberrechte abgelaufen sind - du bräuchtest für das Hochladen also die Genehmigungen der Fotokünstler bzw. deren Erben. -- Tobias Nüssel (Diskussion) 16:42, 26. Jan. 2022 (CET)
Danke für die Erläuterung! So etwas Ähnliches hatte ich vermutet. Ich weiss allerdings nicht final, wer diese Fotografen waren und vermute, dass es sehr schwer sein wird, die Erben zu identifizieren. Gibt es da vielleicht irgendwo einen Index? Leider gibt es im Vergleich zu den Bildhauern keine "Liste der Fotografen" in WP... --Oerly22 (Diskussion) 21:32, 29. Jan. 2022 (CET)
Vielleicht findest Du ja im Nachlass noch was von den Rechnungen? --Ailura (Diskussion) 21:37, 29. Jan. 2022 (CET)
Es gibt viel mehr Berufsfotografen und professionell ausgerüstete Hobbyfotografen als Bildhauer, so dass ich befürchte, einen solchen Index wird niemand erstellen. Die Fotografen ausfindig zu machen erfordert detektivisches Arbeiten, wenn es überhaupt einen Anhaltspunkt gibt. -- Tobias Nüssel (Diskussion) 07:19, 31. Jan. 2022 (CET)
Für die Schweiz hilft oft die Website https://www.foto-ch.ch/ weiter, die ein umfangreiches biografisches Lexikon von Schweizer Fotografen und Fotografinnen enthält. Damit lässt sich oft relativ einfach ermitteln, um welchen (professionellen) Fotografen es sich handelt, hier ein Beispiel - "C. Ruf, Zürich" war als Camille Ruf (1872-1939) zu identifizieren. Für Deutschland ist mir allerdings nichts Vergleichbares bekannt. Gestumblindi 11:58, 31. Jan. 2022 (CET)

Vorschaubilder - Nutzung, Attributierung

In einer Handy-App möchte ich ganz gerne auch auf passende Wikipedia-Artikel verlinken, die im Original (also die Webseite) dann in der App gezeigt werden. In den Suchergebnissen sollen aber auch Icons/Vorschaubilder in der Größe max 60x60px angezeigt werden. Das Problem ist hier natürlich die eigentlich nötige Attributierung (Angabe von Urheber, Lizenz usw), die bei derart kleinen Vorschaubildern natürlich unmöglich ist. Der Platzbedarf der Attributierung würde ein Vielfaches des Vorschaubildes ausmachen und hätte keinen Platz.

Ist die Nutzung von Vorschaubildern in einer Ergebnisliste einer Suche auch ohne Attributierung erlaubt? Wenn nein, gibt es kurze platzsparende Alternativen (z.B. ein kleines „W“ in einer Ecke des Vorschaubildes als Indikator, dass das von der Wikipedia kommt), die erlaubt sind?

—Alex (nicht signierter Beitrag von 2003:E5:3F0F:6001:994D:EAF6:51E4:F7C8 (Diskussion) 16:12, 27. Jan. 2022 (CET))

Ja, so lange man ohne große Kunststücke Autor und Lizenz erfährt, geht das in Ordnung. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 14:14, 20. Feb. 2022 (CET)