Satz von Kato-Rellich

mathematischer Lehrsatz

Der Satz von Kato-Rellich ist ein mathematischer Lehrsatz aus dem Gebiet der Funktionalanalysis. Benannt wurde er nach dem japanischen Mathematiker Tosio Kato und dem deutschen Mathematiker Franz Rellich.

Notation und Terminologie Bearbeiten

Im Folgenden bezeichne   einen komplexen Hilbertraum mit Skalarprodukt   und zugehöriger Norm  .

  • Ein dicht definierter, linearer Operator ist eine lineare Abbildung  , wobei   einen dichten Untervektorraum von   bezeichne. Derartige Operatoren können beschränkt oder unbeschränkt sein, darüber wird hier keine Annahme getroffen.
  • Man bezeichnet einen dicht definierten, linearen Operator   als symmetrisch, falls   für alle   gilt.
  • Zu einem dicht definierten, linearen Operator   lässt sich der adjungierte Operator wie folgt definieren: Man definiert den Raum   als die Menge aller  , für die gilt, dass das lineare Funktional  , welches durch   für   definiert ist, stetig ist. Da der Definitionsbereich   dicht definiert ist, besitzt dieses Funktional eine eindeutig bestimmte Fortsetzung auf  . Daher existiert nach dem Darstellungssatz von Fréchet-Riesz ein eindeutig bestimmtes Element   mit der Eigenschaft  . Man setzt nun   und erhält dadurch einen Operator   mit der Eigenschaft   für alle   und alle  .
  • Man nennt einen dicht definierten, linearen   selbstadjungiert, falls   und   symmetrisch ist.

Formulierung des Satzes Bearbeiten

Um den Satz zu formulieren, wird der Begriff eines relativ beschränkten Operators benötigt:

Seien   und   zwei dicht definierte, lineare Operatoren. Man bezeichnet   als relativ beschränkt bezüglich   oder kurz  -beschränkt, falls   gilt und zwei positive reelle Zahlen   und   existieren, so dass die folgende Ungleichung für alle   erfüllt ist:

 

Das Infimum aller Zahlen  , für die ein   existiert, sodass die obige Ungleichung für alle   erfüllt ist, wird als relative Schranke von   bezüglich   bezeichnet.

Satz (von Kato-Rellich):

Es sei   ein selbstadjungierter Operator und   ein symmetrischer Operator. Ist der Operator   relativ beschränkt bezüglich   mit einer relativen Schranke  , dann ist der Operator   selbstadjungiert.

Beweis des Satzes Bearbeiten

Der Operator   ist offensichtlich wohldefiniert, da  . Des Weiteren ist er nach Voraussetzung symmetrisch. Ein symmetrischer Operator   ist genau dann selbstadjungiert, wenn ein   existiert, sodass  , wobei   das Bild von   bezeichnet.[1] Daher reicht es zu zeigen, dass ein   existiert, sodass   gilt.

Sei  . Die Beweisidee des Satzes von Kato-Rellich ist nun, den Operator   als   zu schreiben. Das ist möglich, da nach Voraussetzung   selbstadjungiert ist und daher   existiert. Da weiters  , genügt es zu zeigen, dass   einen beschränkten inversen Operator hat.

Nach Voraussetzung gilt für alle   die Ungleichung

 .

Des Weiteren gilt für alle   die Gleichheit   und daher mit  

 

und

 .

Kombiniert man die soeben genannten Ungleichungen, findet man, dass für alle   die Abschätzung

 .

gilt. Da  , ist es möglich,   groß genug zu wählen, sodass   gilt, womit die Ungleichung

 

für alle   gezeigt ist. Es folgt, dass   invertierbar ist mit einem beschränkten inversen Operator (siehe Neumann-Reihe). Damit ist   gezeigt.

Anwendungen Bearbeiten

Anwendung findet der Satz von Kato-Rellich zum Beispiel in der Quantenmechanik:

Sei   mit   und  . Dann lässt sich mithilfe des Satzes von Kato-Rellich zeigen, dass der Hamiltonoperator   mit dem Laplace-Operator   selbstadjungiert ist, wenn man als Definitionsbereich den Sobolev-Raum   wählt.

Literatur Bearbeiten

  • Leon Armenovich Takhtadzhi͡an: Quantum Mechanics for Mathematicians (= Graduate Studies in Mathematics. Volume 95). American Mathematical Soc., Providence, Rhode Island 2008.
  • Gerald Teschl: Mathematical Methods in Quantum Mechanics; With Applications to Schrödinger Operators. (= Graduate Studies in Mathematics. Volume 99). American Mathematical Soc., Providence, Rhode Island 2009.

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Dirk Werner: Funktionalanalysis. 7. Auflage. Springer, Berlin/Heidelberg 2011, S. 349 (Satz VII.2.8.).