Portal Diskussion:Recht/Archiv 2014-I

Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von Erzer in Abschnitt Mgrasek100 reloaded

Hinweis (Makrolog-Testzugang)

Da WP:BIBA#Einwöchiger Gratis-Zugriff auf Makrolog möglich? auch für die hiesigen Portalmitarbeiter von Interesse sein dürfte, sei hiermit darauf verwiesen. MfG --IusticiaBY (Diskussion) 23:16, 1. Jan. 2014 (CET)

Lohnt es sich, das unter Wikipedia:Redaktion Recht#Literatur und Zugänge einzutragen? Gruß, --Gnom (Diskussion) 13:43, 4. Jan. 2014 (CET)

Überarbeitung Gefahrengebiet (Polizeirecht)

Hi, vielleicht könnte jemand mit Kenntnissen im Thema Poizeirecht mal im jüngst erstellten Artikel Gefahrengebiet (Polizeirecht) vorbeischauen, der wohl wegen aktueller Medienberichte grad entstanden ist und ausschließlich Hamburg behandelt. M.W. gibt es sowas mindestens in Berlin (siehe Kriminalitätsbelastete Orte) und Bayern PAG (Bayern $13 Abs. 2) – vielleicht auch noch zahlreiche andere Bundesländer – ebenso und sollte wohl auch besser allgemein in den Artikel Polizeirecht (Deutschland) mit einfließen. --alexrk (Diskussion) 16:39, 5. Jan. 2014 (CET)

Hallo! Eine IP war schon so nett, diesen groben Schnitzer zu entfernen und der Hauptautor, Birger Fricke war fleißig und hat den Artikel weiter ausgebaut. Ich würde dafür plädieren, den Artikel eigenständig zu behalten. Gruß, --Gnom (Diskussion) 10:49, 6. Jan. 2014 (CET)
Ich habe mal etwas weiter gebastelt. Gruß, --Gnom (Diskussion) 12:15, 6. Jan. 2014 (CET)

Schleichwerbung nochmal

Ich habe mal hier versucht die ganze Sache um Schleichwerbung in der Wikipedia und Wettbewerbsrecht allgemeinverständlich aufzudröseln. Vielleicht hat ja noch jemand Lust, mal drüberzuschauen, ob die Richtigkeit nicht unter der Verständlichkeit gelitten hat, und das alles inhaltlich noch so stimmt. -- southpark 17:36, 6. Jan. 2014 (CET)

Klingt alles sehr richtig. Gruß, --Gnom (Diskussion) 12:31, 10. Jan. 2014 (CET)
Danke für's Lesen nochmal. -- southpark 13:25, 10. Jan. 2014 (CET)

EU fördert anonyme Mitteilungen

Hallo, ist das (ab cirs spin-off) ggf. eine Ergänzung für Whistleblower? Kurz aber wohl wichtig. Viele Grüße, --Edward Steintain (Diskussion) 15:15, 17. Jan. 2014 (CET)

Klingt so. Aber Wikipedia zitieren kannst du im fertigen Artikel nicht, gell? Gruß, --Gnom (Diskussion) 16:38, 17. Jan. 2014 (CET)

Diskussion über Panoramafreiheit in der Schweiz

Derzeit läuft ein reger Meinungsaustausch, inwiefern in der Schweiz die Panoramafreiheit in Innenräumen gilt, die betreffende Passage im Artikel wurde ins Gegenteil geändert. Die Diskussion findet unter Diskussion:Panoramafreiheit#Panoramafreiheit im Innern von Räumen in der Schweiz statt; weitere Beiträge gab es u.a. hier und hier. Vielleicht können sich noch weitere Fachkundige in die Diskussion einbringen, daher der Hinweis an dieser Stelle. Grüße --Memorino (D) 11:17, 19. Jan. 2014 (CET)

Nimmt an der Diskussion eigentlich ein Schweizer Jurist teil? Ansonsten finde ich Pajz' Diskussionsbeitrag ziemlich gut. Gruß, --Gnom (Diskussion) 15:24, 19. Jan. 2014 (CET)

VG

 
This is Bavaria!

Betr. Bayerisches Verwaltungsgericht AnsbachBayerisches_Verwaltungsgericht_AugsburgBayerisches_Verwaltungsgericht_BayreuthBayerisches_Verwaltungsgericht_MünchenBayerisches Verwaltungsgericht RegensburgBayerisches_Verwaltungsgericht_Würzburg

Gibt es irgend einen Grund, wieso jeweils "Bayerisches" davor steht? Für mich sieht das nach Phantasienamen aus. Wenn nichts dagegen spricht, verschiebe ich die Einträge. --Matt1971 (Diskussion) 19:09, 19. Jan. 2014 (CET)

Ich glaube, des Rätsels Lösung steckt in der Auslegung des § 1 II AGVwGO Bayern. Hukukçu, kannst du etwas dazu sagen? Offenbar sollten wir auch mal bei Gelegenheit die Weblinks zu den Gerichtswebsites reparieren, oder funktionieren die bei euch? Gruß, --Gnom (Diskussion) 09:44, 20. Jan. 2014 (CET)
Im BayAGVwGO werden keine Paragraphen, sondern Artikel verwendet → Art. 1 Abs. 2 BayAGVwGO. Die Gerichte nennen sich selbst mal BayVG, mal schlicht VG, wobei in Entscheidungen das jeweilige Gericht stets als „Bayerisches Verwaltungsgericht“ bezeichnet wird. -- Hukukçu Disk. 11:31, 20. Jan. 2014 (CET)

Englische Berufsbezeichnungen

Hallo Leute, ich schreibe gerade einen Artikel zu Alan Hancox (en), einen früheren Chief Justice Kenias. Allerdings kommen in den englischsprachigen Quellen einige Berufe auf englisch vor, bei deren Übersetzung ich mir nicht sicher bin. Vielleicht könnt ihr mir dabei helfen:

  • called to the bar (England)=Barrister -> Kategorie:Rechtsanwalt (Vereinigtes Königreich)
  • Resident Magistrate (Kenia und Nigeria)=??? Es gibt en:Resident Magistrate, aber das hilft mir nicht groß weiter. Irgendeine Tätigkeit bei Gericht, aber nicht unbedingt Anwalt? Wie kann/sollte man das übersetzen?
  • State Counsel at the Attorney-General's chambers=en:Senior Counsel? the Attorney-General müsste der Generalstaatsanwalt sein, also Staatsanwalt?
  • Senior Resident Magistrate (Kenia)=wie Resident Magistrate?
  • Deputy Registrar (Kenia)=??? Hier stehe ich komplett auf dem Schlauch
  • Assistant Magistrate (Guernsey)=??? vergleichbar mit Resident Magistrate?

Quelle ist dieses Kapitel aus einem Buch, bis zu seiner Tätigkeit als Senior Resident Magistrate war Kenia noch Kolonie, von daher kann man wohl immer von der britischen Bedeutung ausgehen. Ich wäre über jeden Hinweis dankbar. Grüße, ElRakı ?! 11:45, 20. Jan. 2014 (CET)

PS: State Counsel ergänzt. Grüße, ElRakı ?! 11:58, 20. Jan. 2014 (CET)
called to the bar heißt "zur Rechtsanwaltschaft zugelassen" (das rührt daher, dass barrister diejenigen Juristen sind, die an der bar, der Gerichtsschranke, plädieren, hinter der die Richter sitzen; das call bedeutet den Ruf zur Vereidigung). Ein magistrate wird ein Richter sein, resident magistrate kann man vielleicht mit "Berufsrichter" übersetzen, aber wahrscheinlich ist es besser, die Begriffe unübersetzt zu lassen und im Text zu erklären. Der attourney general ist in etwa der oberste Staatsanwalt eines Landes. Ein state counsel mag vielleicht ein Justitiar im Staatsdienst sein. Gruß, --Gnom (Diskussion) 20:06, 21. Jan. 2014 (CET)
Ich habe heute noch Quellen gefunden, wo er auch Berufsrichter genannt wird. Von daher passt deine Übersetzung sehr gut :) Danke! Grüße, ElRakı ?! 20:20, 21. Jan. 2014 (CET)

LG-Präsidenten per se relevant?

Jedenfalls gibt es z.Z. eine entsprechende Löschdiskussion, in der eine RK-Anpassung in diese Richtung verlangt wird[1] Vielleicht bestehen hierzu ja unter den Anwesenden hierzu Ansichten.--MfG Kriddl Kriddl anmeckern oder loben? 06:57, 21. Jan. 2014 (CET)

Losgelöst von der konkreten Löschdiskussion sind meine ersten Überlegungen zu der Frage folgende:
Die Relevanzkriterien sind gegenwärtig so gefasst, dass per se relevant sind "Präsidenten eines Oberlanddesgerichts oder Äquivalent". Unter Äquivalent sind wohl die oberen Landesgerichte der sonstigen Gerichtsbarkeiten (OVG, FG etc.) zu verstehen.
Für eine Erweiterung auf Landgerichtspräsidenten und folglich auch die Präsidenten der Verwaltungsgerichte sprechen meines Erachtens vor allem zwei Gesichtspunkte: (1) die Gerichte selbst sind relevant; die Behördenleiter also zumindest auf der Seite des LG Traunstein usf. zu erwähnen. Das mag ihre Relevanz indizieren; zwingend ist dies aber nicht, vor allem, weil dieses Argument uns über kurz oder lang zu den Amtsgerichtsdirektoren führt. (2)Es gibt große Landgerichte, deren Präsidenten in ihrer Bedeutung und Rangstufe den Präsidenten kleinerer Oberlandesgerichte nicht nachstehen. Dagegen spricht, dass die Position zwar nicht ohne Bedeutung ist, oftmals aber gleichwohl nicht den Abschluss einer Karriere darstellt. Nicht selten sind Beförderungen eines LG-Präsidenten zum Vizepräsidenten eines Oberlandesgerichts, was das Parasox ergeben würde, dass die Beförderungsposition den Relevanzkriterien nicht genügt.
Für deutsche Verhältnisse wäre es vielleicht möglich an Stelle des in der Justiz ausgeübten Amtes auf die Besoldungsgruppe abzustellen, so dass beispielsweise alle Richter ab Besoldungsgruppe R5 für relevant gehalten werden könnten. Letztlich schlüssig bin ich mir hier aber noch nicht.
-- Stechlin (Diskussion) 08:33, 21. Jan. 2014 (CET)
Wie ich auch in der LD angemerkt habe, halte ich es nicht für notwendig, Land(bzw. in Österreich: es)gerichtspräsidenten generell für relevant zu erklären. Da die Relevanzkriterien Einschlusskriterien und keine Ausschlusskriterien, kann die Relevanz aus anderen Gründen jedenfalls gegeben sein. Und bei Präsidenten eines Oberlanddesgerichts oder Äquivalent kann man durchaus davon ausgehen, dass Präsidenten besonders großer Land(es)gerichte auch relevant sein können. Im oben angesprochenen Fall gibt es auch etliche Einzelnachweise aus der Medienberichterstattung, die auch schon Relevanz stiften. --Taste1at (Diskussion) 09:02, 21. Jan. 2014 (CET)
Ich stimme Taste1at zu, auch im Ergebnis: Landgerichtspräsidenten sollten nicht per se relevant sein. Gruß, --Gnom (Diskussion) 19:57, 21. Jan. 2014 (CET)
+1 -- toblu [?!] 17:01, 22. Jan. 2014 (CET)
Dadrüber haben wir uns vor ein paar Jahren mal heftig gezofft und sind um Ergebnis gekommen, das LG-Präsidenten nicht aufgrund dieses Amtes relevant sind. Grüße --h-stt !? 17:16, 22. Jan. 2014 (CET)
Imho sollte es keinesfalls ein hinreichendes Kriterium für Relevanz sein. Als ein Indiz neben anderen würde ich dem schon eine Bedeutung einräumen. Es ist zwar ein wichtiger Posten aber eher im Bereich der Justizverwaltung. Wenn es um richterliche Entscheidungen geht, ist auch ein Gerichtspräsident nur ein Richter unter vielen. Dazu kommt, dass die Quellenlage in den allermeisten Fällen über Pressemitteilungen und darauf basierende Artikel der Lokalpresse kaum hinausgehen dürfte. Gruß. --Tavok (Diskussion) 17:49, 22. Jan. 2014 (CET)
Also wenns darum geht, kann ich mit dem kompletten Handbuch der Justiz oder der DRiZ (komplett) dienen. Also wenn es gilt, die Präsidentenfunktion zu belegen.--scif (Diskussion) 20:09, 22. Jan. 2014 (CET)
Die bloße Funktion ist ja nicht das Thema. Aber soll dass dann in hunderten bis tausenden Artikeln münden: Frau/Herr ... (geb. ... evtl. gest ...) ist/war Direktor/Präsident des LG .... seit ... /von ... bis ...? Halte ich nicht für zielführend aber andererseits würde davon die WP sicher auch nicht zugrunde gehen ;) Gruß. --Tavok (Diskussion) 20:24, 22. Jan. 2014 (CET)

Da die Löschdiskussion, die Ausgangspunkt dieser Erörterung war, inzwischen in das Stadium der Löschprüfung getreten ist und die Fragen etwas grundsätzlicher sind, darf ich einmal kurz zusammenfassen:

  1. Gegenwärtig besteht kein Konsens, Landgerispräsidenten per se für relevant zu halten, so daß für eine Relevanz besondere Umstände hinzutreten müssen. Damit verbietet sich auch der Schluß von der relevanz eienr Behörde auf die Relevanz ihres Behördenleiters.
  2. Die Frage, ob besonders große Landgerichte einem Oberlandesgericht vergleichbar sind, ist noch offen. Bejahendenfalls sollte versucht werden, die Größe näher zu bestimmen, um eine Handreichung zu haben, ob das Landesgericht in Strafsachen zu Wien dazu gehört.
  3. In diesem Zusammenhang wäre weiter die von mir weiter oben aufgeworfene Frage zu klären, ob die Besoldungsgruppe hier ein Kriterium sein kann.

-- Stechlin (Diskussion) 11:14, 25. Jan. 2014 (CET)

Bei der Beurteilung der Ausgangsfrage hilft die (deutsche) Besoldungsgruppe nur halt überhaupt nicht weiter --Taste1at (Diskussion) 12:27, 25. Jan. 2014 (CET)
Tatsächlich? -- Stechlin (Diskussion) 14:09, 25. Jan. 2014 (CET)

Löschanträge

Kollegen, zurzeit laufen zwei Löschverfahren zu Themen, die uns interessieren könnten:

Ich halte beide Beiträge, d.h. den Artikel und die Liste, für problematisch. Vielleicht findet Ihr Zeit, dort draufzuschauen? Danke. Gruß.-Matthias v.d. Elbe (Diskussion) 17:01, 25. Jan. 2014 (CET)

Die Liste habe ich soeben in Auswertung der Löschdiskussion gelöscht; der Artikel ist nunmehr eine BKS. -- Stechlin (Diskussion) 09:50, 26. Jan. 2014 (CET)

Folgeprobleme der BKS Geschäftsführung

Die Umwandlung von Geschäftsführung in eine BKS weist einige Folgeprobleme auf (bzw. deckt schon bestehende Probleme auf) die gelöst werden sollten:

  1. Bei Artikeln, die sich eigentlich auf Geschäftsführung beziehen, gibt es nunmehr BKL-Hinweise. Wie von Benutzer:Taste1at richtig bemerkt, können nur die deutschlandbezogenen Links umgebogen werden. Problem dabei ist, dass es im Gesellschaftsrecht diverse Artikel gibt, die noch nicht nach Rechtskreisen aufgeteilt sein.
  2. Die Weiterleitung Geschäftsführer zielt jetzt auf die kaum hilfreiche BKS, wie von Benutzerin:Lómelinde in der LD angemerkt. Die Weiterleitung war zwar m.E. vorher schon nicht korrekt aber jetzt ist das Problem offensichtlicher geworden.
  3. Die BKS greift derzeit nur den gesellschaftsrechtlichen Aspekt auf. Es gibt aber auch (mindestens) betriebswirtschaftliche Aspekte und Aspekte aus anderen Rechtsbereichen (z.B. ein Link von Betriebsrat).

Gruß. --Tavok (Diskussion) 11:23, 26. Jan. 2014 (CET)

Diese Folgeprobleme wären am sinnvollsten durch das Verfassen von Artikeln wie Geschäftsführung (Österreich) etc. zu lösen. Bis dahin wird nur iene Weiterleitung auf mehr oder weniger sperrige BKS-Seiten Abhilfe schaffen. -- Stechlin (Diskussion) 11:31, 26. Jan. 2014 (CET)
Diese Probleme sind ja nicht neu, ich habe beispielsweise etliche GmbH-Links angepasst, nachdem »diese Aufteilung« nach Ländern vollzogen wurde und ab und zu schaue ich dann mal wieder in die Links auf diese Seiten (aha, sind mal wieder ein paar dazugekommen) Spezial:Linkliste/GmbH und Spezial:linkliste/Gesellschaft mit beschränkter Haftung, das sollte mal wieder angepasst werden. Ich finde das gar nicht so hilfreich die Begrifflichkeiten so auseinanderzudividieren und jeweils Extralemmata anzulegen, aber nun ist es halt so und damit muss man dann leben. Das sollte jedoch vielleicht auch mal bedacht/überprüft werden, bevor mal solche Änderungen macht. --Liebe Grüße, Lómelinde Diskussion 11:45, 26. Jan. 2014 (CET)
Darüber wurde damals ziemlich heftig und ziemlich, ziemlich oft nachgedacht, mit dem Ergebnis, dass es für eine Enzyklopädie wichtiger ist, fachlich richtig zu informieren (hierzu mein ceterum censeo) als der Bequemlichkeit der Wikipedianer zu dienen. --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 12:01, 26. Jan. 2014 (CET)
(nach BK): ::Zur Frage, ob rechtsübergreifend oder nach Ländern separiert gearbeitet werden soll, hat es eine sehr lange und recht intensive Diskussion gegeben. Diese kann nur wieder aufgenommen (wozu ich nicht rate) oder umgesetzt werden. Was dagegen jetzt "bedacht" werden sollte, erschließt sich mir nicht. -- Stechlin (Diskussion) 12:04, 26. Jan. 2014 (CET)
+1 zu UHT und Stechlin. Insbesondere, wo durch einen Link auf Geschäftsführung oder GmbH ja auch die Welt nicht untergeht. --Taste1at (Diskussion) 12:25, 26. Jan. 2014 (CET)

Nein die Welt geht dadurch nicht unter, ich finde es halt nur nicht sonderlich leserfreundlich, derjenige, der sich da eh auskennt, hat auch keine Probleme etwas zu finden, ein normaler Leser möchte aber nicht auf zig Seiten nach der Information suchen müssen, die er haben möchte. Damit wird ein solcher Link für mich sinnlos, da man nach einer Erklärung nochmal suchen muss. Dabei ist mir schon klar, dass ihr euch da Gedanken gemacht habt, aber habt ihr eben auch die Seite des Lesers betrachtet, der sich in einer Thematik nicht auskennt. Begriffsklärungslinks sollten übrigens nach Möglichkeit vermieden und nur in Ausnahmefällen verwendet werden. Nein ich möchte keine Diskussion über das Für und Wider dieser von euch entschiedenen Regelung, aber ich hätte es halt gern, wenn ihr euch dann auch um die Anpassungen der Links kümmern würdet, die dadurch eben keine sinnvolle Zuordnung zu einem erklärenden Lemma mehr bieten. Soviel zur Bequemlichkeit der Benutzer. Ich tue das auch nur, weil ich es für die Leser besser finde, wenn sie eine Erklärung direkt bekommen. Das sollte keine Kritik an euerem Beschluss sein, sondern nur die Darstellung meiner persönlichen und daher subjektiven Meinung. Mich als Leser stört so etwas. So nun wünsche ich euch einen schönen Nachmittag. --Liebe Grüße, Lómelinde Diskussion 13:13, 26. Jan. 2014 (CET)

Dem muss ich widersprechen: Der Leser muss nicht weiter nach einer Erklärung suchen, der Leser muss nur einen Staat auswählen! Das macht schon einen Unterschied.
Im Übrigen zeigt ein Link aus einem nicht-staatenbezogenen Artikel/Abschnitt auf eine Begriffsklärungsseite, dass (a) der Begriff auch staatenübergreifend verwendet werden kann (vgl. Rechtsvergleichung), was die Umwandlung der BKS in einen Artikel rechtfertigen würde (wenn eine staatenübergreifende Definition möglich ist). Dies ist aber gerade bei den GmbH unmöglich, vergleiche aber die durchaus mögliche Liste von beschränkt haftenden und Privatgesellschaftsformen. Oder der Link aus einem nicht-staatenbezogenen Artikel/Abschnitt auf eine Begriffsklärungsseite zeigt, dass (b) das Wort an dieser Stelle eigentlich gar nicht verwendet werden darf, was für sich genommen eigentlich auch schon ein Erkenntnisgewinn ist. Grüße, --Taste1at (Diskussion) 13:55, 26. Jan. 2014 (CET)

Ausschließende Kategorie bei neuen Artikeln

Hallo Leute, durch Alan Hancox ist mir eben aufgefallen, dass der Artikel durch die ausschließende Kategorie Politik nicht bei den neuen Artikeln des Portals auftaucht. Das betrifft alle Artikel die in Kategorie:Judikative (oder Unterkategorien) eingeordnet werden. Das ist wahrscheinlich nicht beabsichtigt. Grüße, ElRakı ?! 10:17, 26. Jan. 2014 (CET)

Was empfiehlst du? Gruß, --Gnom (Diskussion) 13:17, 1. Feb. 2014 (CET)
Kategorie:Politik als ausschließende Kategorie zu entfernen. Ich sehe den Sinn darin nicht, außer es ist gewollt, dass Kategorie:Judikative hier nicht auftaucht. Grüße, ElRakı ?! 09:30, 2. Feb. 2014 (CET)
Magst du das machen? Gruß, --Gnom (Diskussion) 14:25, 2. Feb. 2014 (CET)
Erledigt. Grüße, ElRakı ?! 15:05, 2. Feb. 2014 (CET)
Nachgebessert. Grüße, ElRakı ?! 12:47, 3. Feb. 2014 (CET)

Weltraumrecht: deutsche Titel diverser UN-Deklarationen und -Grundsätze

Auf der o. g. Weiterleitung klebt ein Lösch-Bapperl. Sehe ich nicht ein, Löschen ist destruktiv, Artikel schreiben konstruktiv. Also habe ich mir en:Space law importieren lassen, fröhlich pfeifend den halben Artikel übersetzt, geflucht weil ich die ratifizierten UN-Konventionen nicht auf [www.gesetze-im-internet.de] gefunden habe, Auswärtiges Amt hilft auch nicht wirklich, Langtitel woanders besorgt, und nun stehe ich völlig auf dem Schlauch: die maßgeblichen UN-Deklarationen haben schöne Titel, aber ich finde keine offiziellen deutschen Titel. Auch nicht in Österreich oder der Schweiz. Was es gibt sind verzweifelte Studenten-Übersetzungen, das könnte ich selbst besser. Im absoluten Notfall verzichte ich auf deutsche Titel, irgend etwas aus den Fingern zu saugen wäre fragwürdig, und worum es geht schreib' ich ohnehin frei übersetzt dahinter. Aber, vielleicht weiß ja von Euch jemand offizielle / halb-offizielle Titel:

  1. Declaration of Legal Principles Governing the Activities of States in the Exploration and Uses of Outer Space (1963)
  2. Principles Governing the Use by States of Artificial Earth Satellites for International Direct Television Broadcasting (1982)
  3. Principles Relating to Remote Sensing of the Earth from Outer Space (1986)
  4. Principles Relevant to the Use of Nuclear Power Sources in Outer Space (1992)
  5. Declaration on International Cooperation in the Exploration and Use of Outer Space for the Benefit and in the Interest of All States, Taking into Particular Account the Needs of Developing Countries (1996)
  6. International Space Station Intergovernmental Agreement (IGA, 1998), keine UN-Resolution, multilateraler Vertrag, mit D, CH Hab ich, aber wenn ich den ganzen Namen hier reinkopiere kackt der Server ab. --Cimbail (Diskussion) 09:04, 1. Feb. 2014 (CET)

Ein Weblink auf eine passende Seite würde mir reichen, und ich sage schon mal artig danke. --Cimbail (Diskussion) 07:42, 1. Feb. 2014 (CET)

Ich würde dir empfehlen, die Titel mal 'von Hand' zu übersetzen und dann zusammen mit der Jahreszahl bei Google einzugeben. So habe ich zum Beispiel den deutschen Namen des Weltraumvertrags gefunden: "Vertrag über die Grundsätze zur Regelung der Tätigkeiten von Staaten bei der Erforschung und Nutzung des Weltraums einschließlich des Mondes und anderer Himmelskörper" - Fundstelle: BGBl. 1969 II S. 1967. Ich finde die Weiterleitung übrigens gar nicht so doof: 90% des praktisch betriebenen Weltraumrechts ist meines Wissens tatsächlich Haftungsrecht im weiteren Sinne. Gruß, --Gnom (Diskussion) 13:14, 1. Feb. 2014 (CET)
Danke, das gibt die Möglichkeit zum Gegencheck, der Mondvertrag hat 100% Übereinstimmung, und die anderen Verträge habe ich auch schon. Bei den Resolutionen hab' ich kurzen Prozess gemacht (einer der ersten Prozesse im Weltraumrecht   ) und die Titel erst einmal auf Englisch gelassen und nachfolgend erklärt. Ich schaue nochmal bei der DGVN nach und mache mir sonst keine weitere Mühe. Und was das Haftungsrecht betrifft: ihr 200-Dollar-Ticket von einer australischen Dorfverwaltung hat die NASA nie bezahlt, da hat ein Fernsehmoderator Jahre später (erfolgreich) zu Spenden aufgerufen. Weltraumrecht ist aber viel spannender, Streit um Mond und Asteroiden als Welterbe kontra Wunsch nach kommerzieller Nutzung, private Weltraumflüge, Weltraummüll (da geht's dann doch um die Haftung), Streit um die allzu begrenzten Plätze im geostationären Orbit. Die Liste ist sehr lang. Ich arbeite dran und hoffe dass ich das Teil heute einstellen kann. --Cimbail (Diskussion) 14:01, 2. Feb. 2014 (CET)
So, Artikel eingestellt, das nötige Nachpolieren geht auch im ANR. Wenn noch was kommt wird es eingearbeitet, ansonsten sag ich: erledigt, danke, --Cimbail (Diskussion) 13:11, 3. Feb. 2014 (CET)

Rechtshändigkeit

In Internetforen lese ich immer wieder den Begriff "Rechtshändigkeit". Unter dem entsprechende Lemma finde ich zu diesem Thema nichts. Was bedeutet das? --87.78.136.251 18:25, 4. Feb. 2014 (CET)

Meinst du Rechtshängigkeit ?? --Taste1at (Diskussion) 18:30, 4. Feb. 2014 (CET)
Macht Sinn. Danke. --87.78.136.251 18:34, 4. Feb. 2014 (CET)

Offizialdelikt

Liebe Redaktion,

der Artikel Offizialdelikt leitet im Moment auf Strafantrag (Deutschland) weiter. Auch dort wird dieses Thema jedoch nur mit einem kurzen Satz behandelt. Das ist zudem problematisch, da es auch in Österreich Offizials- und Antragsdelikte gibt (wenn auch seit 2008 nicht mehr unter dieser Bezeichnung). Gibt es einfach so wenig an Quellmaterial dazu zu finden oder warum existiert kein eigener Artikel hierzu?--Nico T (Diskussion) 18:48, 7. Feb. 2014 (CET)

Mit Sicherheit lässt sich dazu ein Artikel anlegen. In meinen Augen behindern solche Weiterleitungen, die einen existierenden Blaulink vorgaukeln, entschieden eine Artikelneuanlage, weil der Artikel auch gar nicht als fehlend erkannt wird. Ich wäre fürs Löschen der Weiterleitung, damit die Wahrscheinlichkeit der Enstehung des fehlenden Artikels signifikant erhöht wird. Ich befürchte nur, dass endet wieder in zeitraubenden Diskussionen. Darauf habe ich keine Lust. Meinen Segen für einen SLA auf die Weiterleitung hast du aber. Gruß,--Losdedos (Diskussion) 19:25, 7. Feb. 2014 (CET)
(BK)"Ein Offizialdelikt (Deutschland) ist eine Straftat, die die Staatsanwaltschaft von Amts wegen verfolgen muss. Dies betrifft in Deutschland alle Verbrechen sowie die meisten Vergehen. Bei einem Teil der Vergehen handelt es sich dagegen um Antragsdelikte, bei denen entweder stets (absolute Antragsdelikte) oder im Normalfall (relative Antragsdelikte) ein Strafantrag erforderlich ist. Letztere stellen eine Mischform zu den Offizialdelikten dar." Falls das so ähnlich als sinnvolle Ergänzung angesehen wird, würde ich es mit Quelle einbauen. Ggf. noch ergänzt um: "Entgegen einem verbreiteten Rechtsirrtum ist die Rücknahme einer Strafanzeige bei einem Offizialdelikt nicht möglich." Gruß. --Tavok (Diskussion) 19:28, 7. Feb. 2014 (CET)
Wäre doch zumindest ein Anfang für einen eigenständigen Artikel "Offizialdelikt. Den letzten Satz würde ich aber so nicht reinschreiben, denn natürlich ist die Rücknahme einer Strafanzeige möglich. Dass dies einen gesetzten Anfangsverdacht nicht beseitigen kann und somit auf das Verfahren in dieser Hinsicht keine Auswirkungen hat, ist etwas anderes.--Losdedos (Diskussion) 20:06, 7. Feb. 2014 (CET)
Ich habe jetzt mal einen Anfang eingestellt. Auf die feinsinnigen Abgrenzungen Strafanzeige, Strafantrag iwS, Strafantrag ieS habe ich heute Abend keine Lust mehr und es deshalb rausgelassen. Vielleicht kann ja noch mal jemand draufschauen. Gruß. --Tavok (Diskussion) 20:47, 7. Feb. 2014 (CET) Nachtrag: Offizialdelikt (Österreich) ist jetzt auch als Stub vorhanden. Gruß. --Tavok (Diskussion) 21:19, 7. Feb. 2014 (CET)
Sehr coole Sache! --Gnom (Diskussion) 22:03, 7. Feb. 2014 (CET)

Brandstiftung

Ich möchte an dieser Stelle auf zwei Artikel hinweisen, die ich nicht in dem Umfang ausbauen konnte (und künftig wohl auch nicht mehr werde), wie anfangs vorgesehen: Brandstiftung (Deutschland), Schwere Brandstiftung. Vielleicht nimmt sich einer der hier Mitlesenden der Sache an. Eine eventuelle Orientierung für den Ausbau zu einem umfangreiche(re)n Artikel findet sich entweder in Schwere Körperverletzung (Deutschland) oder irgendwo innerhalb der gelöschten Unterseiten in meinem BNR (die Seite müsste von einem Administrator wiederhergestellt werden; müsste irgendwo in der Artikelwerkstatt liegen – ggf. bereits am Titel erkennbar). Gruß --134.99.36.221 11:48, 9. Feb. 2014 (CET)

Hallo CherryX! Ehrlich gesagt, vermisse ich deine Mitarbeit in der Redaktion Recht sehr. Ich habe nicht nachvollzogen, warum du gesperrt wurdest und es tut mir leid, dass du nicht mehr mit von der Partie bist. Ich würde sagen, auf jeden Fall sollte man bereits (halb-)fertige Arbeiten aus deinem BNR retten. Benutzer:h-stt, magst du da mal schauen? Ansonsten würde ich mich natürlich freuen, wenn du deine Arbeit fortsetzen könntest. Danke und Gruß, --Gnom (Diskussion) 15:37, 9. Feb. 2014 (CET)

Juristische Veranstaltungsreihe von Wikimedia Deutschland

Hallo, Wikimedia Deutschland veranstaltet ab dem 20. Februar eine Reihe von juristischen Informationsabenden. Mehr dazu von Mathias Schindler im Kurier. Katja Ullrich hat auf meine Nachfrage hin leider schon angekündigt, dass es keinen Livestream geben wird. Gruß, --Gnom (Diskussion) 22:35, 6. Feb. 2014 (CET)

Wir sind sehr an Feedback interessiert zu folgenden Punkten: Welche Themen und/oder Vortragenden würdet ihr gerne sehen und was ist Eure Meinung zur Frage Stream/Aufzeichnung? -- Mathias Schindler (WMDE) (Diskussion) 09:44, 7. Feb. 2014 (CET)
Wenn ich als juristisch interessierter Laie dazu etwas sagen darf: Der Informationsabend wirkt auf mich als Außenstehender auf den ersten Blick nicht so sehr wie eine Informationsveranstaltung im Sinne einer Weiterbildung der Öffentlichkeit, sondern eher wie eine Veranstaltung zur Lobbyarbeit im Hinblick auf die von WMDE gewünschte Weiterentwicklung der Urheberrechts. --Zipferlak (Diskussion) 10:33, 7. Feb. 2014 (CET)
Guter Gedanke ;-) Dank Mathias Schindler ist WMDE da ja (dankenswerterweise) immer an vorderster Front dabei. --Gnom (Diskussion) 10:49, 7. Feb. 2014 (CET)
Oh, ich lese gerade, dass wir einem Missverständnis unterlegen sind: Die Veranstaltungsreihe richtet sich tatsächlich an politisch interessierte WMDE-Mitglieder und nicht an praktisch juristisch tätige Communitymitglieder, wenn ich Mathias' Aussage hier richtig deute. Auch gut. Gruß, --Gnom (Diskussion) 10:56, 7. Feb. 2014 (CET)
Nach meiner Kenntnis hat Wikimedia Deutschland (und meines Wissens auch kein anderes Chapter samt Wikimedia Foundation) eine ausformulierte Position oder Beschlusslage zur Wissenschaftsschranke. -- Mathias Schindler (WMDE) (Diskussion) 15:36, 7. Feb. 2014 (CET)
Naja, aber es wäre ja nicht das erste Mal, dass der Verein so eine Position bezöge. --Gnom (Diskussion) 16:29, 7. Feb. 2014 (CET)
Das ist richtig. Vermutlich wird die nächste Positionierung eher um die Reform der Limitations/Exceptions einer zu ändernden Infosoc-Richtlinie gehen. -- Mathias Schindler (WMDE) (Diskussion) 16:43, 7. Feb. 2014 (CET)
Nachtrag Mein Text war grob missverständlich: Gemeint war, dass wir *keine* Positionierung zur Wissenschaftsschranke haben. -- Mathias Schindler (WMDE) (Diskussion) 14:03, 10. Feb. 2014 (CET)

Negatives Stimmgewicht - Drittmeinung gesucht

Meine Ergänzung im Artikel Negatives Stimmgewicht bei Wahlen.

Diskussion dazu auf der Seite Diskussion:Negatives Stimmgewicht bei Wahlen

Ich habe im Artikel Negatives Stimmgewicht bei Wahlen im Abschnitt „Verallgemeinerung“ zwei Absätze ergänzt. Ursprünglich enthielt der Abschnitt zwei Absätze („Das Bundesverfassungsgericht benutzt...“ und „Ein Sitzzuteilungsverfahren, das...“). Ich habe zwei weitere Absätze ergänzt („Das negative Stimmgewicht im verallgemeinerten Sinne...“ und „Bei der Bundestagswahl 2013...“), siehe Artikel. Der Benutzer FfD hat diese Ergänzung dreimal rückgängig gemacht, aus meiner Sicht ohne vernünftige Begründung. Aktuell ist der Artikel mit meiner Ergänzung wieder hergestellt und gesperrt.

Es geht dabei um die Definition des negativen Stimmgewichts durch das BVerfG in BVerfG, 2 BvF 3/11 vom 25.7.2012, Absatz 85 (bitte auf der verlinkten Seite nach unten scrollen bis zur Randnummer 85). Daraus ergibt sich insbesondere, dass ein Sitzzuteilungsverfahren, das ermöglicht, dass für den Wahlvorschlag einer Partei insgesamt mehr Mandate erzielt werden, wenn auf einen konkurrierenden Vorschlag mehr Stimmen entfallen, Sinn und Zweck einer demokratischen Wahl widerspricht. Dies steht so im Absatz 85 und stand auch vorher schon so im von mir ergänzten Artikel.

Ich zitiere den Benutzer FfD, der meinen Beitrag immer wieder löscht, 06.02.2014, 00:14 Uhr (auf Diskussion:Negatives Stimmgewicht bei Wahlen): Das Urteil sagt sinngemäß, es sei negatives Stimmgewicht, wenn mehr Stimmen für A zu einem Sitzzuwachs für B führe.

Ich habe das Beispiel der Verhältniswahl mit Sperrklausel angegeben (siehe Artikel). Dabei erhalten die Parteien C, D, E mehr Sitze, wenn auf die Partei A mehr Stimmen entfallen. Die Sitzzahl der Parteien C, D und E korrelieren erwartungswidrig mit der Stimmenzahl der konkurrierenden Partei A (siehe die Definition des BVerfG in Absatz 85). Denn bei Stimmzuwächsen für die Partei A kann man (logischerweise und nach Auffassung des BVerfG) keine Sitzzuwächse für andere Parteien erwarten. (Wer CDU wählt, wird z.B. nicht erwarten, dass er damit die SPD unterstützt.)

Weiter habe ich ausgeführt, dass dieser Fall bei der Bundestagswahl 2013 aufgetreten ist.

Als Beleg habe ich eine Zitation [8] beigefügt. Dort ist das Beispiel sehr ausführlich beschrieben.

--Wizzie77 (Diskussion) 10:02, 9. Feb. 2014 (CET)

Okay. Es geht um den folgenden Satz im BVerfG-Urteil:
"Die Verteilung der Mandate auf die Parteien entsprechend dem Verhältnis der Summen der Wählerstimmen darf im Grundsatz nicht dazu führen, dass die Sitzzahl einer Partei erwartungswidrig mit der auf diese oder eine konkurrierende Partei entfallenden Stimmenzahl korreliert (Effekt des negativen Stimmgewichts)."
Wir streiten uns wohl darüber, was "erwartungswidrig" heißt.
  1. Es heißt jedenfalls, dass ich mit meiner Stimme meiner Partei schaden kann, indem meine Partei durch meine Stimme für meine Partei weniger Sitze bekommt. Das ist in dem von dir beschriebenenen Beispiel nicht der Fall.
  2. Es heißt nach dieser Definition auch, wenn ich durch meine Stimme einer gegnerischen Partei helfe, weil diese dadurch mehr Sitze bekommt. Bei der Bundestagswahl 2013 müsste es also so gewesen sei, dass ich mit einer Stimme für die AfD oder die FDP den jetzigen Parlamentsparteien geholfen habe. Durch mehr abgegebene Stimmen für AfD oder FDP erhöht sich die absolute Stimmenschranke der Fünfprozenthürde, so dass ich durch den "Rausflug" der FDP den großen Parteien geholfen habe.
Darin liegt aber ein Denkfehler:
  • Dass ich durch meine Stimmenabgabe wie oben beschrieben die absolute Stimmenschranke der Fünfprozenthürde erhöhe und somit den großen Parteien helfe, weil mehr Stimmen für den Einzug in den Bundestag erforderlich sind, ist bei jeder Stimme so. Egal, welche Partei ich wähle, sei es die CDU, die Tierschutzpartei oder eben FDP oder AfD - den kleinen Parteien mache ich es schwieriger.
Und das ist nicht erwartungswidrig. Ganz im Gegenteil, der (informierte) Wähler weiß das sehr gut: Ein Grund dafür, überhaupt wählen zu gehen, ist ja für viele, insbesondere die Wähler der Volksparteien, den Einzug unerwünschter Kleinparteien (nehmen wir mal die NPD, das ist einigermaßen salonfähig) zu verhindern. Anders ausgedrückt ist ein Appell an Nichtwähler: "Geh wählen, egal wen, sonst kommt die NPD rein." Und in diesem "egal wen" ist klar: Mit jeder abgegebenen Stimme hilft man den großen (derzeit vier) Parteien, weil das Erreichen der Fünfprozenthürde für die anderen schwieriger wird. Und damit ist das nicht "erwartungswidrig", sondern gewollt systemimmannent.
Ich bin kein Wahlrechtler und habe mir den Artikel und die Diskussion nicht ins kleinste Detail angeschaut, aber vielleicht klärt das euer Problem. Ich kann mir auch gut vorstellen, dass ich anders argumentiere als Benutzer:FfD. Gruß, --Gnom (Diskussion) 11:28, 9. Feb. 2014 (CET)

Das BverfG erläuter in Absatz 85 (bitte auf Link klicken und bis zur Randziffer 85 nach unten scrollen), was es unter erwartungswidrig versteht, Zitat:

Ein Sitzzuteilungsverfahren, das ermöglicht, dass ein Zuwachs an Stimmen zu Mandatsverlusten führt, oder dass für den Wahlvorschlag einer Partei insgesamt mehr Mandate erzielt werden, wenn auf ihn selbst weniger oder auf einen konkurrierenden Vorschlag mehr Stimmen entfallen, widerspricht aber Sinn und Zweck einer demokratischen Wahl.

Also insbesondere: Ein Sitzzuteilungsverfahren, das ermöglicht, dass für den Wahlvorschlag einer Partei insgesamt mehr Mandate erzielt werden, wenn auf einen konkurrierenden Vorschlag mehr Stimmen entfallen, widerspricht aber Sinn und Zweck einer demokratischen Wahl.

--Wizzie77 (Diskussion) 18:46, 10. Feb. 2014 (CET)

Ja, den ersten Satz von Absatz 85 habe ich ja oben fett markiert hervorgehoben. Ich gehe nicht davon aus, dass das Bundesverfassungsgericht die Definition so meint, wie du sie verstehst. Die dafür relevanten Erwägungen habe ich oben dargelegt. Hier ist es nämlich so, dass durch mehr Stimmen für eine der Kleinparteien alle großen Parteien mehr Sitze erhalten, wenn dabei eine weitere Partei an der Fünfprozenthürde scheitert. Und das ergibt sich wie gesagt automatisch aus der Fünfprozenthürde. Gruß, --Gnom (Diskussion) 23:06, 10. Feb. 2014 (CET)

Sexueller Missbrauch

Guten Tag, hat jemand Zeit und Muße, die Bearbeitungen, die ich zunächst - vielleicht zu rigoros - revertiert habe [2], noch einmal zu überprüfen? Ggf. kann einiges übernommen werden. Gruß,--Hans Castorp (Diskussion) 18:32, 11. Feb. 2014 (CET)

Puh, das ist in der Tat reichlich wirr... Gruß, --Gnom (Diskussion) 19:08, 11. Feb. 2014 (CET)
Ich halte die Ergänzungen auf Tatbestandsebene für hochgradig problematisch, weil der Mitarbeiter dort unterschiedliche Ebenen verquickt und Auslegungsfragen selektiv hinzufügt etc. --Hans Castorp (Diskussion) 19:45, 11. Feb. 2014 (CET)
Nachtrag: Die Ergänzungen wurden nun erneut entfernt. --Hans Castorp (Diskussion) 09:27, 12. Feb. 2014 (CET)

Vorlage: Infobox Gesetz (Österreich)

Verwende ich diese Vorlage auch bei Richtlinien? Denen geht ja im Allgemeinen die Gesetzlichkeit ab. Yotwen (Diskussion) 10:17, 13. Feb. 2014 (CET)

Magst du kurz sagen, was du für eine Richtlinie du meinst? Gruß, --Gnom (Diskussion) 11:01, 13. Feb. 2014 (CET)
Sicher Benutzer:Yotwen/Kassenrichtlinie. Yotwen (Diskussion) 11:11, 13. Feb. 2014 (CET)
jetzt Kassenrichtlinie 2012 --DiRit 23:02, 18. Feb. 2014 (CET)
Die Infobox Gesetz passt nicht auf Richtlinien. Ich würde sie im genannten Artikel deshalb wieder löschen. --Forevermore (Diskussion) 16:55, 13. Feb. 2014 (CET)

Mgrasek100

Hallo, ich bitte euch, mal folgende Änderungen von Mgrasek100 anzusehen:

  • [3] im Artikel Richtlinie 2006/24/EG über die Vorratsspeicherung von Daten und
  • [4] im Artikel Jugendpornografie.

Gerade letzters sieht nach man in a mission aus. Gerade sein Aussuch "Da die Strafandrohung und die jüngste Verschärfung verfassungsrechtlich noch nicht abschliessend beurteilt wurde ( da aufgrund des relativ niedrigen Strafrahmens noch keiner als Betroffener Verfassungsbeschwerde eingelegt hatte) liegt hierzu bislang nur ein Kommentar des Bundesverfassungsgerichtes vor, dass grundsätzlich seine Kritik nicht verbergen konnte. <ref>BVerfG, 06.12.2008 - 2 BvR 2369/08, 2 BvR 2380/08</ref>" grenzt mE schon an Belegfälschung, wenn man den Entscheid des BVerfG (mit dem er überigens entscheidet, Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung anzunehmen) mal selbst ansieht. Und man lese oben: mgrasek100 schreibt, Verfassungsbeschwerden seien noch gar keine eingelegt worden!

Leider ist sowas beim angesprochenen Benutzer kein Einzelfall, wenn man sich etwa "seinen" Artikel Völkerrechtsklausel (alte Version) ansieht, der er auf seiner Benutzerseite immer noch nachtrauert. Oder das Bedürfnis, das er mal hatte, in etlichen Artikeln zu vermerken, das Reichskonkordat wäre nichtig (vgl. [5]. Auch ohne stichhalige Quelle --Taste1at (Diskussion) 18:02, 22. Feb. 2014 (CET)

Das Verfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung, weil der Beschwerdeführer nicht dargelegt hat, Betroffener zu sein. ( da aufgrund des relativ niedrigen Strafrahmens noch keiner als Betroffener Verfassungsbeschwerde eingelegt hatte) stimmt also. syrcroпедия 18:22, 22. Feb. 2014 (CET)
Aber die wesentliche Frage ist doch: Wo hatte das Bundesverssungsgericht denn "seine Kritik nicht verbergen" können, wie Mgrasek100 behauptet?? Das ist ja der wesentliche Punkt: er unterstellt dem Bundesverfassungsgericht etwas, was dieses so nie geasgt hat! --Taste1at (Diskussion) 18:49, 22. Feb. 2014 (CET)
PS: Das war auch nur ein Beispiel seiner Arbeitsweise. Oder bist du etwa der Meinung, dass der Beitrag in der eingebrachten Form tragbar (also: eine Verbesserung des Artikels) war? --Taste1at (Diskussion) 19:05, 22. Feb. 2014 (CET)
Noch eine kurze Ergänzung zum weiteren Verlauf möchte ich noch diesen Diskussionsbeitrag von Mgrasek100 hinweisen. --Taste1at (Diskussion) 21:54, 22. Feb. 2014 (CET)
Der Benutzer ist mir auch schon unangenehm aufgefallen. Er scheint die Qualität seiner juristischen Expertise völlig unangemessen einzuschätzen. --Malabon (Diskussion) 22:23, 22. Feb. 2014 (CET)
Er hat seine Beiträge wieder hineinrevertiert. Könnte ihn da mal wer ansprechen - ich will da in keinen Editwar reinschlittern. --Taste1at (Diskussion) 22:31, 22. Feb. 2014 (CET)
Ein weiteres Problem ist auch, dass er an seinen Änderungen, die dann auch mit diversen Bausteinen versehen wurden, dann irgendwann sein Interesse verliert und weiterzieht, vgl. z.B. [6], [7] oder [8]. --Taste1at (Diskussion) 10:49, 23. Feb. 2014 (CET)

Juristische Elternschaft

Der Artikel wartet seit 2010 auf eine Überarbeitung, plus Belege. Habe ihn mal kurz entstaubt, aber er harrt des fachkenntlichen Ausbaus ;) Grüße --Chiananda (Diskussion) 20:07, 26. Feb. 2014 (CET)

Ist denn das Lemma belegt? Der Artikel hängt wohl sehr von der Dreiteilung in Elternschaft ab, oder? Gruß, --Gnom (Diskussion) 21:16, 26. Feb. 2014 (CET)
Sorry, aber ich verstehe deine Frage(n) nicht… Welches "Lemma" meinst du? Der Artikel "Juristische Elternschaft" besteht schon seit 2007; der Artikel "Elternschaft" verlinkt nur dahin (als 1 von 3 "Rollen" der Eltern).
Auf "Diskussion:Juristische Elternschaft" haben sich einige Materialien zum Einarbeiten angesammelt… --Chiananda (Diskussion) 21:47, 26. Feb. 2014 (CET)

Der Artikel ist zu löschen, weil es das Lemma gar nicht gibt. Die Fachbegriffe lauten Abstammung, Mutterschaft, Vaterschaft, das Rechtsgebiet heißt Kindschaftsrecht (Deutschland) (daneben gibts nur Kindschaftsrecht (Österreich). Zum Überblick gibt es Verwandtschaft (Recht). – Einen schönen Abend noch.--Aschmidt (Diskussion) 22:41, 26. Feb. 2014 (CET)

Aschmidt hat dem Grunde nach Recht. Es gibt zwar inhaltlich einiges zu der Frage zu schreiben, wer denn im rechtlichen Sinne „Elter(n)“ ist/sind. Das Lemma Juristische Elternschaft ist jedoch Begriffsbildung/-findung und sollte deshalb so nicht bestehen bleiben. --Forevermore (Diskussion) 10:45, 27. Feb. 2014 (CET)
+1. Den Artikel Abstammung gibt es übrigens schon. Genauso, wie Abstammungsrecht; dieser ist aber unsinnigerweise eine Weiterleitung auf Abstammungsprinzip. --Taste1at (Diskussion) 11:15, 27. Feb. 2014 (CET)
Danke! Habe LA gestellt.--Aschmidt (Diskussion) 11:54, 27. Feb. 2014 (CET)

 Info: Durch SLA erledigt. Das Thema wird unter Elternschaft#Rechtliche_Elternschaft behandelt.--Aschmidt (Diskussion) 14:40, 2. Mär. 2014 (CET)

Verlinkung jur. Artikel auf Wikibooks

Ich sitze seit geraumer Zeit an mehreren Wikibooks zur Vorbereitung auf das 2. Staatsexamen. Insbesondere das Zivilprozessrecht ist schon recht weit gediehen und ich würde einzelne, bereits vollständige Kapitel gern bei den entsprechenden Wikipedia-Artikeln als Literaturhinweis verlinken (also z.B. den Artikel Nebenintervention mit dem Kapitel Zivilprozessrecht im 2. Staatsexamen: Nebenintervention. Nachdem ich in der Frage natürlich nicht unvoreingenommen bin: Gibt es Einwände? --Ildottoreverde (Diskussion) 18:18, 28. Feb. 2014 (CET)

Das solltest Du am besten die jeweiligen Hauptautoren der Wikipedia-Artikel direkt fragen. An sich sehe ich keinen Grund, Wikibooks nicht in den Weblinks aufzuführen, im Gegenteil. Danke sehr für Deine Mühe!--Aschmidt (Diskussion) 14:43, 2. Mär. 2014 (CET)
Sehe auch keine generellen Einwände; es muss eben nur im Einzelfall geprüft werden, ob der Hinweis hilreich ist. Auch von mir vielen Dank für das tolle WikiBook-Projekt! :-) -- toblu [?!] 19:24, 2. Mär. 2014 (CET)
Ich verfolge mal die These, dass spezifische zivilprozessuale Probleme in der Wikipedia tendenziell von Studenten, Referendaren, Anwälten oder gar Richtern aufgerufen werden, die im Regelfall von einer examens-/praxisgeleiteten Darstellung profitieren und werde dementsprechend verlinken. Und natürlich freut mich der Dank :) --Ildottoreverde (Diskussion) 18:09, 3. Mär. 2014 (CET)

Sehr gute Idee, ich wusste bis eben garnicht, dass es diese Bücher gibt ;-) --RAFrankLabisch (Diskussion) 00:38, 6. Mär. 2014 (CET)

Schiedsgericht / Schiedsverfahren

Nachdem das mit dem Feedback hier ja wunderbar funktioniert: Im Moment (und seit Jahren) existiert ein Artikel Schiedsverfahren, der sich mit allen möglichen Streitbeilegungsmechanismen beschäftigt und ein Artikel Schiedsgericht, der im Detail auf Schiedsverfahren im Sinne des §§ 1025 ff. ZPO eingeht. Mein Vorschlag wäre, den Abschnitt zur privaten Schiedsgerichtsbarkeit im Artikel Schiedsverfahren zu weit zu kürzen, dass nur noch ein Verweis auf Schiedsgericht und eine kurze Zusammenfassung stehen bleibt. Der Artikel wäre damit in erster Linie eine Art Wegweiser.

Gleichzeitig muss der Artikel "Schiedsgericht" um einiges ergänzt werden (v.a. Investitionsschiedsgerichtsbarkeit als aktuelles Reizthema), was ich bei der Gelegenheit auch gleich erledigen würde. Vorteil wäre weniger redundante Information und gleichzeitig gingen wir sicher, dass niemand den eigentlichen Artikel übersieht und sich mit der ohnehin schon knappen Zusammenfassung begnügen muss. Gibt es Einwände? --Ildottoreverde (Diskussion) 15:13, 8. Mär. 2014 (CET)

Ganz im Gegenteil, volle Zustimmung! --RAFrankLabisch (Diskussion) 17:40, 8. Mär. 2014 (CET)

Die Redundanz abzuarbeiten, ist sicher super. Bist du sicher, dass es richtig ist, das "Schiedsgericht" zum Hauptartikel zu machen - und nicht vielleicht umgekehrt? Gruß, --Gnom (Diskussion) 19:08, 8. Mär. 2014 (CET)
Das richtige Lemma wäre Schiedsrichterliches Verfahren.--Aschmidt (Diskussion) 20:51, 8. Mär. 2014 (CET)
Das stimmt insofern als das der präzisere Begriff ist, dürfte allerdings für mehr Verwirrung sorgen als Klarheit bringen: In mehreren Jahren doch recht intensiven Kontakts zu Praxis und Wissenschaft habe ich den Begriff noch nie jemanden verwenden gehört oder - außerhalb der ZPO - gelesen. Schiedsgericht scheint mir der passendere Hauptartikel zu sein, weil eben auch andere Schiedsstellen (nicht bindende) "Schiedsverfahren" durchführen, auch wenn die nicht dieselbe Bedeutung haben mögen. --Ildottoreverde (Diskussion) 22:42, 8. Mär. 2014 (CET)
Der gesetzliche Begriff ist immer das richtige Lemma, zumal es viele verschiedene Schiedsgerichte gibt, vom ZPO-SG über das ICSID bis hin zum WP:SG...--Aschmidt (Diskussion) 22:58, 8. Mär. 2014 (CET)
Bei deutschen Rechtsinstituten würde ich dir da zustimmen - Schiedsverfahren sind aber ein internationales Phänomen und der Artikel soll gar nicht nur oder in erster Linie auf die ZPO eingehen. Je mehr ich drüber nachdenke... Wie wäre es mit einem Lemma Schiedsgerichtsbarkeit, das dann knapp alle Streitbeilegungsmechanismen erläutert, die unter den Begriff gefasst werden und auf die entsprechenden Einzelartikel verweist (privatrechtliche Schiedsgerichtsbarkeit / Investor-Staat / zwischenstaatlich / Vereine / Parteien)? --Ildottoreverde (Diskussion) 23:58, 8. Mär. 2014 (CET)
Mein Jauernig schreibt vom Schiedsgerichtsverfahren, mein Thomas/Putzo/Reichold in der Einleitung vom Schiedsverfahrensrecht. Das Lemma können wir aber nicht frei wählen, gerade wenn die Literatur uneinheitlich ist, sollte man sich für das deutsche Recht an das Gesetz halten. Für einen allgemeinen Überblicksartikel über alle Formen von Schiedsverfahren in allen Rechtsordnungen könnte Schiedsgerichtsbarkeit geeignet sein – wobei es noch nicht lang her ist, daß jemand so einen Überblick über außergerichtliche Streitbeilegung (Alternative Dispute Resolution) schreiben wollte? Ah, das war dieser Entwurf hier. Vielleicht könntet Ihr Euch abstimmen, wer was übernimmt?--Aschmidt (Diskussion) 00:58, 9. Mär. 2014 (CET)
Wir sind wie gesagt bei nationalrechtlichen Themen völlig d'accord, was das Lemma angeht. Ein Artikel über die in aller Regel internationale private Schiedsgerichtsbarkeit sollte und kann sich aber nicht in erster Linie mit dem deutschen Recht beschäftigen wenn man das Phänomen auch nur im Ansatz erklären möchte. Dann fass ich zusammen: Der Artikel Schiedsverfahren wird Wegweiser für alle Arten Streitbeilegungsmechanismus die man so bezeichnet, der Artikel Schiedsgerichtsbarkeit wird Wegweiser für alle Arten Schiedsgerichte und deren zugrunde liegendes Recht, der Artikel "Schiedsgericht" kann entweder entfallen oder nur spezifisch auf die Eigenheiten des Gremiums Schiedsgericht abstellen. Ein Lemma "schiedsrichterliches Verfahren" bliebe dann für das spezifisch deutsche Recht, sollte es einen eigenen Artikel rechtfertigen. Im Übrigen werd ich mich mit AxelHellinger in Verbindung setzen, wobei es nicht so aussieht als wäre da im letzten halben Jahr viel passiert. --Ildottoreverde (Diskussion) 11:06, 10. Mär. 2014 (CET)

Bearbeitung (Urheberrecht)

Hat jemand Zeit und Lust, sich den Artikel anzuschauen, insbesondere die kurze Ausführung zum Thema "Umgestaltung" (Parodie etc) erscheint mir in der Begründung falsch. Parodien (mit hinreichendem inneren Abstand) werden von der Rechtsprechung als freie Benutzung angesehen, nicht als selbständiges Werk ohne Bezug zur Vorlage. Johannes, liest du hier (noch) mit? Grüße --h-stt !? 14:30, 10. Mär. 2014 (CET)

Ich kenne mich damit (noch) zu wenig aus. Aber: Sind die Literaturhinweise ein Aprilscherz? Gruß, --Gnom (Diskussion) 21:57, 11. Mär. 2014 (CET)
Auch der Weblink ist nett. Erinnert ich an den Artikel Informationsfreiheit. Aber versuche mal, das richtigzustellen gegen unsere Nerds. Keine Chance. Bonne nuit.--Aschmidt (Diskussion) 22:35, 11. Mär. 2014 (CET)
H-stt, was war da los? Und Aschmidt, magst du etwas weniger schlechte Stimmung verbreiten? Gruß, --Gnom (Diskussion) 17:52, 12. Mär. 2014 (CET)
Zu meinem damaligen Edit weiß ich auch nicht mehr mehr, als das was im Edit-Kommentar steht. Wahrscheinlich hätte ich damals alle Literaturangaben rausnehmen sollen, aber genauer kann ich dir das nicht mehr sagen. Grüße --h-stt !? 18:00, 12. Mär. 2014 (CET)
"Wahrscheinlich", H-stt? Bei Büchern zum Baurecht? Schmunzelnden Gruß, --Gnom (Diskussion) 18:09, 12. Mär. 2014 (CET)
Naja, es gibt ja auch im Baurecht immer wieder die Debatte darüber, wann ein Architekt sich gegen den späteren Umbau eines von ihm entworfenen Bauwerks wehren kann. Deshalb ist es nicht völlig auszuschließen, dass in Baurechtsliteratur auch irgendwo zwei Sätze oder Absätze zum Thema stehen. Aber darauf kann man natürlich nicht den ganzen Artikel stützen. Grüße --h-stt !? 18:18, 12. Mär. 2014 (CET)
Die Bücher behandeln öffentliches Baurecht. Ich war mal mutig ;-) Gruß, --Gnom (Diskussion) 18:44, 12. Mär. 2014 (CET)

Kündigung (deutsches Arbeitsrecht)

Hallo zusammen,

ich möchte den Bereich Kündigung (deutsches Arbeitsrecht) ein wenig umgestalten. Könntet ihr mir hier helfen?

--RAFrankLabisch (Diskussion) 18:32, 5. Mär. 2014 (CET)

Gern. Was möchtest du denn tun? Geht es um die Auslagerung von betriebs-, verhaltens- und personenbedingter Kündigung? Gruß, --Gnom (Diskussion) 19:11, 5. Mär. 2014 (CET)
Siehe auch Betriebsbedingte Kündigung und meine Disk. Grüße --Nolispanmo Disk. Hilfe? 19:52, 5. Mär. 2014 (CET)

Hi Gnom, genau, unter anderem. Ich finde das Thema viel zu komplex für einen Artikel. Ausserdem würde ich gerne ein paar praktische Fälle einbauen, das macht es für die "nicht-Juristen" verständlicher und somit lesenswerter. Ferner finden sich konkrete Fehler, dir wir beseitigen sollten. Gruß PS: Ich glaube ich brauche einen Mentor, den so ganz blicke ich hier noch nicht durch ;-) --RAFrankLabisch (Diskussion) 00:29, 6. Mär. 2014 (CET)

 Info: @RAFrankLabisch: Eine Enzyklopädie ist keine Fallsammlung. Wenn Du so etwas schreiben möchtest, solltest Du Dich bitte auf Wikibooks betätigen. Verlinkung von WP nach WB ist in den Weblinks mit Vorlage möglich. Ein großer Artikel kann aufgeteilt werden, aber das sollte mit Bedacht geschehen. Wir haben leider schlechte Erfahrungen mit dem Zerstückeln von Artikeln gemacht. Außerdem wäre ich Dir sehr dankbar, wenn Du bitte auf Deiner Benutzerseite die URL zu Deiner beruflichen Website entfernen würdest, denn das ist Werbung und wird nicht gern gesehen. – Danke.--Aschmidt (Diskussion) 01:18, 6. Mär. 2014 (CET)
Was bringt dich darauf, dass RaFrankLabisch eine Fallsammlung anlegen will? Gruß, --Gnom (Diskussion) 10:08, 6. Mär. 2014 (CET)

Guten Morgen Aschmidt, vielen Dank für Deinen Beitrag zu dieser Diskussion! Zunächst einmal würde mich sehr interessieren, wie Du das mit dieser Infobox hinbekommen hast. Das sieht schon einmal beeindruckend aus :-)

1. Meine Idee besteht nicht in einer irgendwie gearteten sinnlosen Fallsammlung, sondern darin, dass die jeweiligen juristisch komplexen und schwierigen Begriffe für den normalen Wikipedianer verständlich nachvollziehbar sind. So würde ich gerne zum Beispiel die unternehmerische Entscheidung an konkreten Beispielsfällen textlich darlegen ohne eine große Fallsammlung mit Rechtsprechungsnachweisen aufzubauen.

2. Natürlich hast Du vollkommen recht, dass jeder Artikel, wie auch immer er bearbeitet wird, mit "bedacht" bearbeitet werden soll. Deswegen freue ich mich ja so sehr über eure Diskussionsbeteiligung damit wir eine Lösung finden. Mir kommt es gegenwärtig so vor, als sei der Artikel Kündigung (deutsches Arbeitsrecht) viel zu überladen und als habe man zusammengeführt was nicht zusammen gehört. Die Kündigungsgründe und die notwendigen Darlegungen sind derart unterschiedlich, dass es schwierig sein wird, das alles in einen Artikel zu bringen. Aber wenn noch mehr Wikipedianer Deiner Meinung sind, bin ich auch gerne bereit alles in einem Artikel niederzuschreiben.

Ich halte es jedoch für vergleichbar damit, dass es ja auch keinen Artikel gibt "Krankheiten" oder "Frakturen" in dem dann alle Frakturen und Krankheiten erklärt werden.

3. Zu meiner Werbung :-) in der Historie meines Benutzernamens kannst Du sehen, dass ich diese Diskussion schon mit einem Administrator (Nolispanmo) hatte und er hat mir dann die Verlinkung des Hinweises auf meine Seite aufgehoben und hat mir mitgeteilt, ich könne es nun so stehen lassen. Aber, wenn es Dich stört, oder wenn das irgendwie gegen die Wikikette verstößt, dann bin ich selbstverständlich und gerne bereit den Verweis runter zu nehmen. Kein Problem. An Werbung in Benutzernamen kann wohl kaum jemand Interesse haben... Wie möchtest Du es haben?

Ganz liebe Grüße, --RAFrankLabisch (Diskussion) 10:11, 6. Mär. 2014 (CET)

Hallo zusammen, soll ich nun erst mal abwarten, oder weiterarbeiten? Gruß --RAFrankLabisch (Diskussion) 16:01, 6. Mär. 2014 (CET)

Nur zu - früher oder später räumen wir schon auf, falls nötig ;-) Gruß, --Gnom (Diskussion) 18:20, 6. Mär. 2014 (CET)
@RAFrankLabisch: Bitte entferne den Link zu Deiner beruflichen Website von Deiner Benutzerseite und bitte sieh davon ab, irgendwelche Fälle hier hineinzutragen. Wikipedia ist eine Enzyklopädie. Falldarstellungen und -diskussionen und Veranschaulichen usw. gibt es in einer Enzyklopädie nicht, das ist gibt es in Lehrbüchern, und die werden auf Wikibooks geschrieben, nicht hier.--Aschmidt (Diskussion) 20:57, 6. Mär. 2014 (CET)
Ich würde empfehlen, dass wir die beiden Artikel erst einmal in deinen Benutzernamensraum verschieben. Wenn du magst, können wir mal telefonieren, und dann klären wir ein paar grundsätzliche Fragen. Gruß, --Gnom (Diskussion) 00:57, 7. Mär. 2014 (CET)

@Aschmidt: Ist erledigt. @Gnom: Ich weiß zwar nicht genau was das bedeutet :-) aber klar bin ich einverstanden, telefonieren ist eine super Idee, ich bräuchte drigend jemand der mir hier ein paar Tipps gibt, EDV ist nicht so meine Stärke ;-). Schickst Du mir Deine Kotaktdaten als Telefax? Gruß --RAFrankLabisch (Diskussion) 09:41, 7. Mär. 2014 (CET)

Habe die beiden Artikel in den Benutzernamensraum (BNR) verschoben, da kannst du dich austoben. Ruf mich später gern an, du müsstest eine E-Mail bekommen haben. Gruß, --Gnom (Diskussion) 12:34, 7. Mär. 2014 (CET)

Habe ich bekommen und rufe Dich am Montag an, ist 9:00 Uhr ok? Gruß,--RAFrankLabisch (Diskussion) 00:13, 8. Mär. 2014 (CET)

Wunderbar, schönes Wochenende! Gruß, --Gnom (Diskussion) 10:49, 8. Mär. 2014 (CET)

Die Rohfassung des Artikel Benutzer:RAFrankLabisch/Betriebsbedingte Kündigung habe ich fertig und bin auf eure Meinung gespannt. Falls es keine Beanstandungen gibt, könnte der Artikel nach eine Qualitätssicherungsprüfung meinem Namensraum in die Wikiwelt verlassen. Gruß --RAFrankLabisch (Diskussion) 16:51, 13. Mär. 2014 (CET)

Ich bin so gar kein Arbeitsrechtler, aber das liest sich prima. Ein paar Kleinigkeiten (Typos, Punkte nach statt vor Fußnoten, unverlinkte Paragraphen) kann man noch machen, aber das passiert nach dem Entlassen in die freie Wildbahn vermutlich ganz von allein ;) Etwas sorgt mich die Redundanz zum Artikel Sozialauswahl - wie man mit sowas umgeht, wissen die alteingesesseneren Wikipedianer aber besser. Danke für die viele Arbeit! Oh, und gib Bescheid wenn man dir mit Fundstellen aushelfen kann (NZA-RR 2000, 281 z.B. der nur indirekt zitiert wird). --Ildottoreverde (Diskussion) 18:39, 14. Mär. 2014 (CET)


Guter Artikel mit viel Literatur und Rspr. Danke sehr. – Aber eine kritische Nachfrage beim ersten Google-Check: Die textliche Übereinstimmung mit http://www.uni-protokolle.de/Lexikon/Sozialauswahl.html ist zufällig oder gewollt? Facepalm – sehe gerade: Ist von Sozialauswahl übernommen… okay. Tut mir leid.--Aschmidt (Diskussion) 20:13, 14. Mär. 2014 (CET)

Danke für eure Würdigung. @ Ildottoreverde und Aschmidt genau, der Artikel Sozialauswahl ist nicht von mir sondern, soweit die Angaben zutreffend waren, übernommen. Der Artiekle Sozialauswahl kann dann gelöscht werden. Wenn Ihr einverstanden seid, mache ich mich morgen an die letzte Korrektursichtung und veröffentliche den Artikel dann. In dem Leitartikel Kündigung (deutsches Arbeitsrecht) wird dann auf dieBenutzer:RAFrankLabisch/Betriebsbedingte Kündigung verwiesen.

Dann mache ich hier weiter: Benutzer:RAFrankLabisch/Personenbedingte Kündigung und Massenentlassungsanzeige

Gruß--RAFrankLabisch (Diskussion) 15:49, 15. Mär. 2014 (CET)

Kulturverfassung

Ich weiß, normalerweise müsste ich das unter Artikelwünsche tun, aber in Anbetracht der Bedeutung dieses Lemmas möchte ich an dieser Stelle gern fragen, ob sich hier nicht jemand Fachkundiges findet, der geneigt wäre, zumindest einen Anfang zu machen. Wäre schade, wenn etwas so Wesentliches nicht Bestandteil des Fachbereichs würde. Herzlichen Dank vorab für eure Rückmeldungen,--Der Spion (Diskussion) 13:59, 11. Mär. 2014 (CET)

Ich habe den Begriff noch nie gehört - auch Google hilft mir nicht weiter. Was bedeutet der Begriff? Gruß, --Gnom (Diskussion) 21:55, 11. Mär. 2014 (CET)
Schau mal hier reicht m.E. selbst für einen Stub nicht aber gibt eine Idee, worum es geht. Das und das könnte auch weiterhelfen. Gruß. --Tavok (Diskussion) 22:29, 11. Mär. 2014 (CET)
Außerdem: Konrad Hesse, Grundzüge, 19. Aufl., Rn. 501. Danach: Steiner und Grimm, VVdStRL 1984, 7, 46.--Aschmidt (Diskussion) 22:57, 11. Mär. 2014 (CET)
Na dann mal los, Tavok und Aschmidt ;-) Gruß, --Gnom (Diskussion) 17:53, 12. Mär. 2014 (CET)
Oh, da muß ich Dich leider enttäuschen, lieber Gnom, denn ein Artikel zu so einem Thema kommt nur in Betracht, wenn man sich wirklich mit der Literatur auseinandergesetzt hat, und darunter verstände ich ein paar Wochen bis Monate eingehendes Studium, für die ich bis auf weiteres leider keine Zeit habe. Ich stelle Dir oder Tavok aber natürlich gerne den Absatz aus dem Hesse zur Verfügung, denn das Thema war damals schon lehrbuchreif und ist daher auf alle Fälle für WP relevant. Ich hoffe, die Stimmung steigt dadurch wieder ein wenig? ;)--Aschmidt (Diskussion) 23:48, 12. Mär. 2014 (CET)
Das klingt doch immer hin schon nach einer Idee. Vielen Dank für eure Stellungnahmen. Zugegeben, ich hätte gedacht, der Begriff wäre auch bei Google geläufiger...--Der Spion (Diskussion) 19:05, 14. Mär. 2014 (CET)
Letzteres kann nicht sein, denn die Hochzeit der Debatte darum war in den 1980er Jahren, und das war lange vor Google, und seitdem wird das Thema höchstens noch in Dissen, Hand- und Lehrbüchern angesprochen und auf die alten Veröffentlichungen verwiesen. Mußt Du also in die Bibliothek gehen.--Aschmidt (Diskussion) 20:00, 14. Mär. 2014 (CET)
Mal sehen, ob/ wann ich Zeit dazu finde. Gruß,--Der Spion (Diskussion) 15:21, 16. Mär. 2014 (CET)

Einrückung

Ist eine Einrückung gleichbedeutend mit einer Veröffentlichung ? Siehe z. B. § 50 BGB.

Wenn ja: Warum gibt es diesen Spezialbegriff ? Falls das einfach nur eine veraltete Form von Veröffentlichung ist, koennte man das - mit Quelle - dort schreiben und entweder einen Redirect anlegen oder eine BKL, die auch auf Einzug (Typografie) und Einrückungsstil verweist.

Falls das aber ein eigenstaendiger Begriff fuer eine besondere Art der Veröffentlichung ist, hat dieser moeglicherweise einen eigenen kurzen Artikel verdient ? -- Juergen 80.132.136.99 02:28, 16. Mär. 2014 (CET)

Wie man im Duden lesen kann, heißt "einrücken" auch "(einen Text oder eine Anzeige) in der Zeitung veröffentlichen". Wusste ich vorher nicht. Gruß, --Gnom (Diskussion) 09:43, 16. Mär. 2014 (CET)
Danke. Jetzt habe ich das in den Artikel eingefuegt und eine Weiterleitung angelegt. -- Juergen 80.132.185.124 01:33, 17. Mär. 2014 (CET)
Bei einem Wort das laut Duden 4 Bedeutungen hat von der unbekanntesten eine Weiterleitung anzulegen halte ich für problematisch. Wenn dann gehört da eine BKL hin. --Mauerquadrant (Diskussion) 01:43, 17. Mär. 2014 (CET)
Besser so ? Vielleicht moechtest Du noch weitere Bedeutungen hinzufuegen ? -- Juergen 80.132.178.178 08:33, 17. Mär. 2014 (CET)

Auswahlverfahren (Arbeitsrecht)

Das wäre für Dich als Experte bestimmt ein Thema für einen neuen Artikel. Hier --> Auswahlverfahren steht nämlich nix dazu. Gruß --Pittimann Glückauf 13:03, 17. Mär. 2014 (CET)

Meinst Du unter dem Gesichtspunkt des AGG (ArbG Hamburg Urteil vom 26.1.2010, 25 Ca 282/09) oder die Konkurrentenklagen im Zusammenhang des beruflichen Zulassungswesens im öffentlichen Dienstrecht? Gruß --RAFrankLabisch (Diskussion) 13:07, 17. Mär. 2014 (CET)
Hallo Frank, ich bin kein Jurist nur ein ehemaliger (langjähriger) Betriebsrat. Entscheide Du selber wie es am besten ist. Ggf. sind ja vielleicht auch zwei Artikel möglich. Gruß --Pittimann Glückauf 13:16, 17. Mär. 2014 (CET)
Hey das ist schon zu hören, ich kenne viele Betriebsräte die im BetrVG "fitter" als so mancher Fachanwalt sind! Zum Thema: Das ist alles sehr komplex, ich nehme es mal ins Portal mit auf, wenn sich kein Freiweilliger findet, mach ich das auch gerne, muss aber zunächst noch die wichtigen Begriffe hier bearbeiten. Gruß --RAFrankLabisch (Diskussion) 14:16, 17. Mär. 2014 (CET)

Wieso führt das Lemma Steuerehrlichkeit auf ein deutsches Gesetz?

Hallo allerseits, Steuerehrlichkeit ist bekanntlich in den jüngsten Tagen in Deutschland ein Begriff, den man gerne auf Wikipedia nachschlagen würde. Unglücklicherweise wird der Begriff in einen #Rediect verbogen. Macht das Sinn? Gruß --Zollwurf (Diskussion) 16:26, 14. Mär. 2014 (CET)

Nein; ich halte den Redirect auf das Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit für äußerst unsinnig. Für einen Artikel eigenen wäre das Wort aber etwas mager: Mehr ein Wörterbucheintrag, wie "Steuerehrlichkeit bedeutet, dass jemand seine Steuern bezahlt.", wird wohl nicht zu sagen sein. Eventuell wäre aber ein Redirect auf das Gegenteil, also auf Steuerhinterziehung oder Abgabenhinterziehung, sinnvoll. --Taste1at (Diskussion) 16:56, 14. Mär. 2014 (CET)
Sehe ich auch so. Vielleicht ist auch der Artikel Steuerpflicht als Ziel geeignet. Gruß, --Gnom (Diskussion) 12:29, 15. Mär. 2014 (CET)

Ich hab mal das Lemma auf Steuerpflicht umgebogen. Gruß --Zollwurf (Diskussion) 00:21, 20. Mär. 2014 (CET)

Sozialauswahl

Wollen wir den Artikel nun löschen? Ist ja in Betriebsbedingte Kündigung integriert. Gruß --RAFrankLabisch (Diskussion) 11:48, 17. Mär. 2014 (CET)

Nicht löschen, sondern Weiterleitung.--Aschmidt (Diskussion) 12:34, 17. Mär. 2014 (CET)
Perfekt, Danke ! Gruß --RAFrankLabisch (Diskussion) 12:50, 17. Mär. 2014 (CET)
Wo sind denn die „Kleinbetriebe“ geblieben? --Hans Haase (有问题吗) 13:30, 17. Mär. 2014 (CET)
Hallo Hans, was meinst Du genau? Im Kleinbetrieb gibt es keine Sozialauswahl vgl. § 23 KSchGGruß --RAFrankLabisch (Diskussion) 14:13, 17. Mär. 2014 (CET)
Genau das stand vorher im Artikel. Ein Satz im Artikel darüber kann nicht schaden. --Hans Haase (有问题吗) 21:32, 17. Mär. 2014 (CET)
Der vollständige! ehem. Artikel „Sozialauswahl“ wurde eben eingepflegt, da die bezeichneten Infos + aktuelle Urteile + Wikilinks fehlten. Grüße --Ambo35 (Diskussion) 22:41, 17. Mär. 2014 (CET)
Danke Dir, ich werde im laufe der Zeit noch weitere Nachweise und Volltextquellen nachliefern, Gruß--RAFrankLabisch (Diskussion) 23:25, 17. Mär. 2014 (CET)
Danke Dir dafür im voraus.--Ambo35 (Diskussion) 01:56, 18. Mär. 2014 (CET)
Gibt es einen Grund, warum unter der Überschrift Kündigungsschutz in Kleinbetrieben und Arbeitnehmerüberlassung (Zeitarbeitsunternehmen) keine Wiki-Unterüberschriften, sondern fettgedruckte Überschriften stehen? --Ildottoreverde (Diskussion) 15:30, 24. Mär. 2014 (CET)
Weil ich ein Anfänger bin :-) Habe es gerade korrigiert. --Gruß FrankDiskussion 15:44, 24. Mär. 2014 (CET)

OLG-Urteil zu Pseudoverlag(e)

Hallo, bezieht sich das in Oberlandesgericht München definiert Pseudoverlag. enthaltene Urteil ausschließlich auf die Frankfurter Verlagsgruppe Holding AG August von Goethe oder kann es Folie dienen, nach deren Muster bzw. Kriterien auch andere Unternehmen ggf. zugeordnet werden können? (Z.B. Frieling-Verlag Berlin). Mit vielen Dank im Voraus für eine sachdienliche Antwort --FelaFrey (Diskussion) 17:12, 12. Mär. 2014 (CET)

Das Urteil erging nur in diesem einen speziellen Fall und bindet nur die damaligen Parteien. Es besagt auch nicht, dass die Frankfurter Verlagsgruppe ein "Pseudoverlag" ist, sondern nur dass man sie so nennen darf. Grüße --h-stt !? 18:04, 12. Mär. 2014 (CET)
Ich kann den Urteilstext nicht finden. Wo wird das Urteil denn in der Wikipedia gerade diskutiert? Gut möglich, dass das Aktenzeichen ("4 6 U 2250/09") einen Fehler enthält (es darf zwischen den ersten beiden Zahlen eigentlich kein Leerzeichen geben). Ansonsten stimme ich aber wohl h-stt zu. Gruß, --Gnom (Diskussion) 18:07, 12. Mär. 2014 (CET)
(BK) Danke für die (ersten) Hinweise! Demnach muss ich den letzten Revert dieses Begriffs als "ist"-Tatsachenbehauptung in der Einleitung des oben von mir in Klammern gesetzten Beispiels als korrekt anerkennen. Hilfreich wäre für mich nun noch, ob der letzte kurze Absatz im Abschnitt Frieling-Verlag_Berlin#Geschäftsmodell im Sinne eines "Anscheins" (den)noch ok ist oder ebenfalls zu streichen wäre. Generell aber stellt sich die Frage nach der Einordnung als "Pseudoverlags" noch für einige weitere Bezahlverlage, auf die die im Urteilszitat gefällten Aussagen im Sinne "schwarzer Schafe" unter ansonsten z.B. transparenten Dienstleistungsangeboten m.E. zutreffen könnten. --FelaFrey (Diskussion) 00:16, 13. Mär. 2014 (CET)
Ich wäre nach wie vor an weiteren Hinweisen zur Auslegung dieses Urteils interessiert!
Laut den in dem Link oben gewählten Formulierungen bzw. Zitaten aus dem Urteil heißt es ja:
  1. Das Landgericht München hat mit Urteil vom 5. Februar 2009 entschieden, dass der Begriff Pseudoverlag zulässig ist. Er, so der Wortlaut im Urteil, "charakterisiert und beschreibt den Unterschied der Leistungen des Dienstleisterverlags von denen der üblichen Publikumsverlage, die insbesondere die finanziellen Aufwendungen für die Herausgabe eines Manuskripts als Buch vorlegen".
  2. „Mit der Aussage ‚ Die Bücher von Dienstleisterverlagen werden üblicherweise kaum im Buchhandel angeboten’ teilt der Beklagte in seiner Wörterbuchveröffentlichung dem Leser mit den dort formulierten Einschränkungen '...üblicherweise kaum' mit, dass im Grundsatz davon auszugehen ist, dass Bücher solcher Verlage in Buchhandlungen nicht präsent sind...."
Bislang habe ich diesen Link nämlich zugegebenermaßen einfach "blind" aus dem Vorgängerartikel zu "Pseudoverlag" übernommen und ihn bzw. das Urteil als Beleg für eine "Extra-Qualität" eines vom üblichen Muster abweichenden Bezahlverlages verstanden.
Doch jetzt lese ich das so, dass laut diesem Urteil ALLE Bezahlverlage auch "Pseudoverlag" genannt werden könnten und sich die Brisanz des OG-Urteils lediglich aus der Abwehr des klagenden "Unternehmens" ergeben hatte, das in seinem Firmennamen den Begriff "Verlag" enthält.
(Ganz davon abgesehn, dass es am Ende heißt: "Dem unterlegenen Zuschussverlag wurden die Kosten auferlegt" - und der Begriff Zuschussverlag laut WP-Artikel (noch) generell von Bezahlverlagen als zumindest in Teilen mit verlegerischem Risiko agierendes Unternehmen vorgestellt wird. Eine perfekte Begriffsverwirrung, die ich ja eigentlich zu beseitigen gehofft hatte ... Siehe hierzu auch den Link Begriffsbestimmung (unter „Pseudoverlag“)) --FelaFrey (Diskussion) 01:18, 14. Mär. 2014 (CET)
Puh. Also: Was du hier vorhast, FelaFrey, verstehe ich so: Du hast in einem Gerichtsurteil die Definition eines Begriffs finden und möchtest diese Definition jetzt auf bestimmte einzelne Fälle anwenden. Das ist aber, wenn man genauer hinschaut, verbotene Theoriefindung. Gemäß Wikipedia:Belege benötigst du nämlich für jede Aussage, die du in einen Artikel schreiben willst, einen konkreten Beleg. Also handelt es sich auch gar nicht um eine juristische Frage. Gruß, --Gnom (Diskussion) 09:32, 14. Mär. 2014 (CET)
@Gnom: Oh nein! Ich befürchte schlicht, dass ich die ganze letzte Zeit auf dem Holzweg war!
Ich frage mich jetzt wie dieses Zitat zu verstehen ist:
"... der Begriff Pseudoverlag zulässig ist. Er, so der Wortlaut im Urteil, "charakterisiert und beschreibt den Unterschied der Leistungen des Dienstleisterverlags von denen der üblichen Publikumsverlage ..."
Ich lese daraus jetzt:
Das Gericht "meint", Dienstleisterverlage (hier m.E. eingesetzt für das, was bislang generell unter Bezahlverlag abgehandelt wird) könnten demnach allesamt als "Pseudoverlag" bezeichnet werden. Genauso wie im 2. Zitat ja auch von einem "Grundsatz" einer nicht vorhandenen Bücherpräsenz solcher Anbieter in Buchläden die Rede ist. Oder wie liest du das? --FelaFrey (Diskussion) 13:42, 14. Mär. 2014 (CET)
Also folgende Aussage kann man daraus ableiten: „Nach Ansicht des Oberlandesgerichts München ‚charakterisiert und beschreibt‘ der Begriff ‚Pseudoverlag‘ ‚den Unterschied der Leistungen des Dienstleisterverlags von denen der üblichen Publikumsverlage, die insbesondere die finanziellen Aufwendungen für die Herausgabe eines Manuskripts als Buch vorlegen‘.“ Aber ohne das Urteil im Volltext gelesen zu haben, ist das nicht einfach. Ich kann ja auch nur aus der Pressemitteilung mutmaßen, die du verlinkt hast. Beantwortet das deine Frage? Gruß, --Gnom (Diskussion) 12:27, 15. Mär. 2014 (CET)
Ja, danke - und leider, denn damit entfällt m.E. die bisher vorgenommene Eingrenzung und Unterscheidung zwischen "Bezahlverlag" und "Pseudoverlag". Siehst du denn eine Möglichkeit an den Volltext heranzukommen, um das eindeutiger bzw. zweifelsfrei zu belegen? Wäre wirklich klasse! Grüße --FelaFrey (Diskussion) 12:32, 15. Mär. 2014 (CET)
Schon versucht, ich finde das Urteil nicht. Gruß, --Gnom (Diskussion) 15:36, 15. Mär. 2014 (CET)
Dann einmal mehr danke - vielleicht findet den kompletten Urteilstext ja noch jemand anders?!? Grüße--FelaFrey (Diskussion) 17:38, 15. Mär. 2014 (CET)

Ich nehme die Seite jetzt von meiner Beo. Sollte jemand den kompletten Urteilstext finde, bitte ich um Benachrichtigung auf meiner Disk - danke. Grüße --FelaFrey (Diskussion) 23:02, 25. Mär. 2014 (CET)

Geplänkel oh. Mw.
Lieber FelaFrey, wenn Du gerne eine sachdienliche Antwort hättest, würde ich Dir empfehlen, nicht nach Gründen zu suchen, Verlage, Verleger oder Autoren über POV-lastige Bearbeitungen in den entsprechenden Artikeln schlechtzumachen, sonst wird das sehr wahrscheinlich früher oder später zu Streitigkeiten führen. Dein Wühlen nach entsprechenden Urteilen, die Du von der Geltung inter partes verallgemeinert verstanden haben möchtest, scheint mir in diese Richtung zu gehen.--Aschmidt (Diskussion) 00:00, 13. Mär. 2014 (CET)
Lieber Aschmidt, du fällst mir nun schon zum zweiten Mal mit deinen etwas "eigenartigen" Empfehlungen auf, die auf deine Allweisheit zu und über meine Motive schließen lassen will. (Ganz davon abgesehen, dass sie in sich widersprüchlich sind - denn wäre ich darauf aus, "POV-lastige Bearbeitungen" durchzusetzen, würde ich hier nicht nachfragen und s.o. sachdienliche Hinweise nicht auch anerkennen.) Deine Hinweise hingegen scheinen mir erneut verzichtbar. Aber wenn du sonst keinen zum Spielen findest, nur zu ... --FelaFrey (Diskussion) 00:23, 13. Mär. 2014 (CET)
Projektion?--Aschmidt (Diskussion) 00:25, 13. Mär. 2014 (CET)
Touchè - schon mal selber versucht? --FelaFrey (Diskussion) 00:27, 13. Mär. 2014 (CET)
Nein, ich brauche das nicht. Dem Projizierenden fehlt ja der Partner zum Spielen, um in Deinem Bild zu bleiben.--Aschmidt (Diskussion) 00:42, 13. Mär. 2014 (CET)
Und dafür suche ich mir dich aus, wenn ich zuvor schreibe, dass mir deine Hinweise hingegen erneut verzichtbar scheinen und auch warum das so ist? Sei mir nicht bös', aber das lohnt noch nicht einmal den Einsatz weiterer Ironie. --FelaFrey (Diskussion) 01:01, 13. Mär. 2014 (CET)
Ich sags ja, humorlos. – Immerhin erinnert der Dialog entfernt an die Muppets Show. ;) --Aschmidt (Diskussion) 01:46, 13. Mär. 2014 (CET)
Wie soll's auch anders sein. Hat es da jemand die Sprache verlegt? --Hans Haase (有问题吗) 17:40, 13. Mär. 2014 (CET) Hindemith, Strawinski und Varèse sind zwar gut, doch ich bin böse.

Verlinkung von Rechtsprechungsübersichten der Gerichte auf deren WP-Seite

Der Benutzer Karl.schwab hat – sehr fleißig – auf vielen Seiten von ordentlichen Gerichten und Verfassungsgerichten unter den Weblinks auf eine Rechtsprechungsübersicht des betreffenden Gerichts bei dejure.org verlinkt (auf der neben Aktenzeichen oder Entscheidungsdatum wenn überhaupt nur Kurztitel oder Kurztitelanfänge stehen). Da ich bei zwei Gerichten keinen Sinn in dieser Änderung sah (die gerichtseigenen Übersichten auf den bereits verlinkten Websites sind vollständig, sie sind auch umfassender betitelt und verlinken direkt auf die Entscheidungen im Volltext) hatte ich diese Änderungen mit Begründung zurückgenommen und als ich sah, dass noch mehr Gerichte so verlinkt wurden, habe ich auf der Diskussionsseite des Benutzers nach dem Vorteil dieser Links gefragt (ich sehe da keinen, vor dem Hintergrund von WP:WEB auch keine Grundlage zum Einfügen auf den Seiten der einzelnen Gerichte). Eine Antwort auf meine Frage habe ich leider nicht erhalten, auch die (angeblich) längst abgeschlossene Diskussion dazu habe ich nicht gefunden, daher stelle ich die Frage hier erneut.

Da der Benutzer Karl.schwab (trotz Hinweis von mir) regelwidrig und wiederholt auf seiner Diskussionsseite meine Beiträge löscht, kopiere ich die Diskussion zu meiner dort gestellten Frage hierher (gekürzt um einen hier irrelevanten Absatz von mir):

Welchen Vorteil soll die systematische Verlinkung der Gerichte zu Rechtsprechungsübersichten der Website dejure.org bringen oder anders gefragt, welcher Nutzer sucht eine bestimmte Entscheidung in einer Liste von Entscheidungen eines Gerichts? --mc005 (Diskussion) 14:00, 23. Mär. 2014 (CET)

Ich weiß im Moment nicht, ob ich Deine Frage/Argumentation ernst nehmen soll. Möchtest Du mich auf den Arm nehmen ? Die Sache (d.h. die Frage nach dem Sinn und Zweck) ist doch völlig klar und innerhalb von WP schon längst abschließend geklärt. Muss ich allen Ernstes den Zweck von Rechtsprechungssammlungen und deren Gruppierung zu Übersichten einzelner Gerichte Dir gegenüber erklären ? --Karl.schwab (Diskussion)
@Mc005: Solche Benutzer gibt es schon, wenn auch vielleicht in der Mehrheit Juristen sind, die oftmals weiß man eben im Hinterkopf nur noch, da hat doch das Gericht in NN in 2010 oder 2011 etwas gesagt. Die systematische Löschung der Links grenzt für mich an Vandalismus.--Kresspahl (Diskussion) 14:45, 23. Mär. 2014 (CET)
@Kresspahl Glaub mir, so sucht kein Jurist. Entweder hat man (wenn man das Gericht kennt) das Aktenzeichen oder eine Fundstelle der Entscheidung (und findet sie dann in einer juristischen Datenbank direkt) oder man sucht die Entscheidung in der Regel in einer professionellen juristischen Datenbank (oder seltener in einer guten Suchmaschine) nach Stichwörtern, Normen, Entscheidungsdatum, Volltextauszügen usw. Kein normal arbeitender Jurist geht absichtlich auf eine Wikipedia-Seite eines Gerichts, klickt dort einen Link auf diese Rechtsprechungsübersicht an, um auf den bei vielen Fundstellen zerteilten Seiten (da fällt dann sogar die Volltextsuche im Browser aus) einzeln Zeile für Zeile (in denen ja oft auch nicht mehr steht, als die dem Suchenden dann unbekannten Entscheidungsdaten und Aktenzeichen) Zeile für Zeile nach der Entscheidung zu suchen. Das ist auch nicht erst seit paar Jahren so, das war schon so, als ich als Jurastudent (gelegentlich) für zwei juristische Datenbanken gearbeitet habe). Daher auch meine oben stehende, immer noch nicht beantwortete Frage. […] --mc005 (Diskussion) 17:46, 23. Mär. 2014 (CET)
@Karl: Auf Wikipedia:VM findest Du den richtigen Ansprechpartner, wenn er so weiter macht und nicht aufhört mit dem Quatsch.--Kresspahl (Diskussion) 14:51, 23. Mär. 2014 (CET)
Das "Problem liegt m.E. woanders. Die Frage ist nicht so sehr, ob Rechtsprechungsübersichten generell sinnvoll sind (was ich bejahen würde), sondern vielmehr: Warum gerade diese Seite? Übersichten zur Rechtssprechung einzelner Gerichte gibt es durchaus mehrere, oft auch auf den Seiten der Gerichte selbst (ein Beispiel). Es entsteht daher der Eindruck, dass mit diesen massenhaften Linkeinfügungen die private Seite eines kommerziell(?) tätigen Unternehmens "dejure.org Rechtsinformationssysteme GmbH" promotet werden soll (vulgo: Linkspam). Und das wäre eindeutig nicht im Sinne von Wikipedia. Siehe auch Wikipedia:Weblinks und Was Wikipedia nicht ist (Nr. 7.3). --Uwe Rohwedder (Diskussion) 14:53, 23. Mär. 2014 (CET)
Ja, das wäre wirklich nett (gern auch in einem normalen Ton!). Wenn das abschließend diskutiert ist (auch im Verhältnis zu WP:WEB), reicht ja auch ein Link auf diese Diskussion (darauf kann man auch in den Änderungen verweisen). Bei den beiden von mir (@Kresspahl: mit einer Begründung) vorgenommenen Änderungen gibt es jeweils auf den Seiten des Gerichts eine vollständige Übersicht (übrigens auch mit einer besseren Zusammenfassung des Inhalts als auf der von Dir verlinkten Übersicht) der im Volltext vorhandenen Rechtsprechung der Gerichts. Die von Dir vorgebrachte Begründung „alle anderen ordentl. dt. Gerichte haben bei WP auch diesen Link“ halte ich angesichts der Tatsache, dass die Weblinks dort von Dir erst in den letzten Tagen eingefügt wurden (übrigens machen die den Großteil Deiner wenigen Wikipediabearbeitungen aus – komisch, oder?), als Begründung für fragwürdig. --mc005 (Diskussion) 14:59, 23. Mär. 2014 (CET)
Die Frage nach versteckter Promotion kann man durchaus stellen. Nur: In diesem Fall ist es, wenn man sich die verschiedenen Rechtsprechungs-Linksammlungen anschaut, doch völlig klar, dass Promotion hier nicht der Grund ist, weshalb die Sammlung von dejure hier in den meisten Fällen verlinkt wurde. Denn man stellt fest, dass deren Sammlung per heute die mit Abstand umfangreichste von allen ist, die sich im Internet finden lassen. Die Süddeutsche Zeitung oder "Der Spiegel" sind auch "kommerziell tätige Unternehmen" und trotzdem finden sich hundertausende Links auf deren Online-Artikel hier in WP. Es käme doch niemand auf die aberwitzige Idee, die alle zu löschen. Fazit: Es spricht nichts dagegen, auf den WP-Seiten der Gerichte weitere Links zu Rechtsprechungsübersichten auch anderer Firmen als dejure zu platzieren - das ist sogar sehr erwünscht, je mehr desto besser. Nur kann der Schluss hier nicht lauten, alle Links zu solchen Übersichten zu entfernen. --Karl.schwab (Diskussion)
Der Vorhalt kam zwar nicht von mir, aber ich möchte trotzdem darauf antworten: Es gilt WP:WEB und das sollte man sich, bevor man massenhaft Weblinks einfügt, einmal durchlesen. Die Schwärmerei für dejure kann ich nicht teilen (daher meine oben stehende, noch nicht beantwortete Frage zum Vorteil). Und zum Vergleich der Verlinkung auf einen Dienstleister, wie dejure, und den Medien sage ich nur: Äpfel und Birnen … --mc005 (Diskussion) 15:45, 23. Mär. 2014 (CET)
@Mc005: Meine dahingehenden Link-Einfügungen sind lediglich eine Vervollständigung noch bestehender Lücken. Den Großteil der entsprechenden Links anderer Gerichte haben andere WP-User schon vor Monaten/Jahren vollzogen. Also bitteschön mal genau hinschauen in den Versionshsitorien anderer Gerichte, bevor man mir die Unterstellung macht, die Idee mit jenen Links wäre auf meinem Mist gewachsen. Man möge dazu auch mal die Verwaltungsgerichte und Sozialgerichte prüfen. Dort war vor allem der sehr erfahrene WP-User Bubo dahingehend tätig.--Karl.schwab (Diskussion)
@Karl.schwab: Warum sollte ich bei Verwaltungsgerichte und Sozialgerichte nachschauen, wenn Du von ordentlichen Gerichten schreibst? Wie sieht es denn mit einem Link zu den „abschließenden Diskussionen“ oder auf eine eigene Antwort auf meine Frage aus? --mc005 (Diskussion) 15:45, 23. Mär. 2014 (CET)
Dejure.org ist ein kostenloser Standard, der als erste Adresse von der juristischen Zunft benutzt wird. Wer hier jetzt über promotion und link spam nachdenkt, kann auch gleci alle WP-Links streichen... Bißchen absurd geht es eben in der WP schon hin wieder zu...--Kresspahl (Diskussion) 15:35, 23. Mär. 2014 (CET)
@Karl: Ob dejure.org tatsächlich die umfassendste Sammlung dieser Art ist, wie Du behauptest, vermag ich nicht zu beurteilen. Aber: Aus Gründen der Gleichbehandlung auch noch alle anderen Anbieter solcher Übersichtsseiten zu verlinken, ist definitiv nicht im Sinne der von mir o.g. Richtlinien! Es ist aber damit zu rechnen, dass ggf. vorhandene "Wettbewerber" uns mit diesem Argument ankommen: Der XYZ hat doch einen Link, dann wollen wir auch. Dem gilt es vorzubeugen! Letztlich ist es immer eine Abwägungssache im Einzelfall: Wenn das betr. Gericht eine eigene Übersicht vorhält, ist der m.E. immer der Vorzug zu geben. Massenhafte Einfügungen wie Du sie hier in den letzten Tagen vorgenommen hast, erwecken immer Argwohn, selbst wenn Du selbst aus gutem Glauben gehandelt haben solltest und nicht aus solchen Gründen  Vorlage:Smiley/Wartung/;-)  --Uwe Rohwedder (Diskussion) 15:46, 23. Mär. 2014 (CET)
@Kresspahl: Ich bin bestimmt kein PR-Jäger, sonst hätte ich euch die Meute längst auf den Hals gehetzt ;-) Ich mache nur auf die Regeln und Probleme aufmerksam, die mir hier in den Sinn kommen. --Uwe Rohwedder (Diskussion) 15:46, 23. Mär. 2014 (CET)

Ich werde mich an dieser Diskussion nun nicht weiter beteiligen, denn es ist mir absolut zu blöd. Die Argumentation von mc005 empfinde ich als absolut querulatorisch und sachfremd. Ich weise noch darauf hin, dass auf den verlinkten Seiten von dejure.org nirgends Werbung oder sonstige andere Links zu finden sind, außer eben den Links zu den entsprechenden Fundstellen von Gerichts-Urteilen. Die dortigen dejure-Seiten sind durchweg alle kostenlos, so dass ich ein kommerzielles Interesse des Betreibers daran grundsätzlich sehr bezweifle. Jene Übersichtsseiten sind sachlich-schlicht gestaltet und beschränken sich ausschließlich auf deren Zweck, d.h. auf eine Rechtsprechungsübersicht des betr. Gerichts. Eigene Rechtsprechungs-Übersichten von Gerichten gibt es, wenn überhaupt nur ganz wenige. Wenn dann ist deren Umfang absolut kümmerlich-rudimentär und daher in der Praxis nicht zu gebrauchen (wenn man mal von den eigenen Datenbanken auf den Internet-Seiten der höchsten Gerichte BGH und BVerfG absieht). Als zwei Beispiele von Hunderten, bei denen ein anderer als ich vor Monaten einen solchen Link (Rechtsprechungsübersicht) in einen WP-Artikel eingefügt hat und bei dem es sich um ein ordentliches Gericht handelt, ist das Amtsgericht Freising und das Amtsgericht Ingolstadt. Die hier von mc005 losgetretene Diskussion ist völlig absurd. Uwe Rohwedder meint es mit seinem Hinweis sicherlich nur gut, jedoch vermutet er hier zu Unrecht hinter dem Baum einen Indianer; zudem habe ich den Eindruck, dass er in jur. Dingen absoluter Laie ist. Denn Dejure ist in Sachen Rechtsprechungs-Übersichten tatsächlich eine Art Quasi-Standard. In seinem Umfang einzig mithalten kann damit allenfalls das Portal openjur.de; diese Plattform hat aber leider keine eigenen Übersichtsseiten nach jeweiligem Gericht, sondern nur eine allgemeine Suchfunktion --Karl.schwab (Diskussion)

Ich weiß ja nicht, wem Du geantwortet hast, aber sicher nicht mir. Zum kommerziellen Interesse von dejure habe ich gar nichts gesagt (was übrigens auch gegeben sein kann, wenn die Website kostenlos ist). Auch ging es mir nicht um eine Vergleich von Rechtsprechungsübersichtslisten – meine Frage war ziemlich schlicht und einfach (und sollte auch so beantwortet werden können) nach dem Vorteil (dem Nutzen) des Links für den Wikipedia-Leser, den so ein Link auf eine externe Website hier haben muss. Diese Frage hast Du noch nicht beantwortet bzw. mir immer noch keinen Link auf die angeblich „längst abgeschlossene Diskussion“ genannt. Die Frage ist auch im Sinne von WP:WEB weder „absolut querulatorisch“ noch „sachfremd“! Der Gipfel sind dann der persönliche Vorwurf als „absoluter Laie“, ohne selbst den Unterschied von ordentlichen und Verwaltungs- bzw. Sozialgerichten zu kennen (das sollte man spätestens im 1. Semester wissen) und wahrheitswidrige Behauptungen über mich auf anderen Seiten. --mc005 (Diskussion) 17:20, 23. Mär. 2014 (CET)

Bei mir steht, der Benutzer Katl.schwabl existiert nicht? Gruß--Gruß Frank 22:54, 23. Mär. 2014 (CET)

Er hat nur (noch) keine Benutzerseite angelegt. Seine Beiträge kannst du hier anschauen. Und die Signatur bitte nicht vergessen ;-) Gruß, --Gnom (Diskussion) 00:05, 24. Mär. 2014 (CET)
Und zur Sache: Ich als Jurist benutze dejure tatsächlich manchmal, wenn ich ein Urteil suche und nicht gleich zu juris oder beck-online möchte. Dann gebe ich aber gleich das Aktenzeichen ein. Was für einen Wert diese Urteilslisten haben sollen, erschließt sich mir jedenfalls nicht. Sind die irgendwie durchsuchbar oder so? Oder was hat der Leser sonst davon? Gruß, --Gnom (Diskussion) 00:08, 24. Mär. 2014 (CET)
Manchmal wird der Leitsatz mit angegeben, dann ist das ganz interessant, ansonsten hilft das nicht wirklich. --Gruß FrankDiskussion 00:21, 24. Mär. 2014 (CET)

Aber: Löschen muss man solche sinnvollen Beiträge doch nun wirklich nicht. Wie ist denn nun der aktuelle Stand der Dinge?--Gruß FrankDiskussion 13:39, 24. Mär. 2014 (CET)

Um mal normgeleitet zu argumentieren: Maßstab ist nicht, ob der Link nur irgendwie sinnwoll ist, sondern: „Die goldene Regel der Wikipedia zum Thema Weblinks ist: Bitte sparsam und vom Feinsten. […] im Zweifel lieber einer weniger.“ Da hätte ich so meine Zweifel. --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 14:09, 24. Mär. 2014 (CET)
Nach meiner Ansicht werden die Anforderungen an Weblinks in WP durch die Datenbankabfragergebnisse mit dem Gerichtsnamen bei dejure.org (oder auch jeder anderen Urteilsdatenbank) nicht erreicht. --Andrsvoss (Diskussion) 16:23, 24. Mär. 2014 (CET)
Ok, dann müssen wir aber jetzt genau arbeiten, welche Kriterien werden Deiner Meinung nach nicht erfüllt? Wikipedia:WEB#EinzelrichtlinienIch kann unter keine der Ziffern einen Verstoß subsumieren. --Gruß FrankDiskussion 17:18, 24. Mär. 2014 (CET)
Die Weblinks auf die Rechtsprechungsübersicht wären ja in der Regel weitere Links (der erste Link sollte ja auf den offiziellen Webauftritt eines Gerichts gehen). Um die Eintragung zu rechtfertigen, müssten sie daher schon einen „deutlichen Mehrwert gegenüber dem Artikel und den Internetauftritten bieten“ (das war übrigens bei den ersten beiden von mir gelöschten Links nicht der Fall, da die Übersichten auf den Gerichtsseiten besser sind). Ich sehe hier jedoch bereits nicht, dass der Leser der Wikipedia-Seite eines Gerichts (abgesehen mal von den Bundesgerichten) nach der Rechtsprechung sucht (das wird eher die Suche nach Ort und Historie des Gerichtsgebäudes und nach den Kontaktmöglichkeiten sein), schon gar nicht sucht er eine Seite / mehrere Seiten von Entscheidungen des Gerichts, die zwar in zeitlicher Reihenfolge stehen, aber auf der man nur wenige Kriterien erkennen, aber nicht einmal im Ganzen durchsuchen kann. Wer Gericht, Aktenzeichen und/oder Entscheidungsdatum kennt, kommt auf andere Weise viel schneller zum Ziel (und man sollte die Leser nicht in die Irre führen), wer nur das Gericht und ein oder mehrere Stichwörter kennt, erst recht.--mc005 (Diskussion) 17:40, 24. Mär. 2014 (CET)
Könnte man Rechtsprechungsübersichten als Werke (im Sinne von Literatur) des Gerichts betrachten? So wäre dies mit einem Link in die Nationalbibliothek vergleichbar. Ein kommerzielles Interesse ist an bestehender Rechtsprechung nicht zu erkennen. Vielmehr ist hierin relevanter Informationsgehalt zu finden. --Hans Haase (有问题吗) 21:34, 24. Mär. 2014 (CET)
Nein. Wir sollten diese Links allesamt wieder entfernen, sie widersprechen WP:WEB. Gruß, --Gnom (Diskussion) 21:51, 24. Mär. 2014 (CET)
Es geht nicht um die Einzelrichtlinien. Ich behaupte keine Verstoß dagegen. Es gibt schlicht keine tragfähige Begründung für die Aufnahme. "Wikipedia ist ein Projekt zum Aufbau einer Enzyklopädie und keine Linksammlung." Ich sehe keinen Mehrwert der durch den Link erzeugt würde. --Andrsvoss (Diskussion) 22:23, 24. Mär. 2014 (CET)
@Andrsvoss: Wenn man diesen Maßstab von Dir generell in WP anlegt: Wieviele Millionen Links müsste man denn dann insgesamt in WP entfernen? Man käme dann wirklich in den Millionenbereich. Was einen Mehrwert ausmacht und was nicht, ist in den meisten Fällen sehr subjektiv und damit Glaubenssache.--95.91.235.80 23:04, 24. Mär. 2014 (CET)

Die Links zu den Rechtsprechungsübersichten sollten auf jeden Fall erhalten bleiben. Das Argument hier von WPlern, die von Beruf Juristen sind, wonach sie wenn sie ein Urteil suchen, gleich zu beck oder juris gehen, ist absolut rücksichtslos und geht an der Sache vorbei. Wikipedia ist ein Nachschlagewerk für alle und nicht nur für eine bestimmte Berufsgruppe. Die Frage, ob ein WP-Eintrag sinnvoll ist, sollte daher eher an „Lieschen Müller“ orientiert werden als an bestimmten Berufsgruppen. Auch wenn in dem WP-Portal Recht wahrscheinlich vor allem Juristen unterwegs sein dürften, dann doch die Bitte an diese, die Belange nicht ausschließlich durch die Juristenbrille zu betrachten. Beck und Juris sind außerdem meines Wissens kostenpflichtige Portale, die demnach von Anwälten/Juristen beruflich genutzt werden. Die scheiden hier als Vergleich also schon mal aus. Wenn man solche Maßstäbe anlegt („dann gehe ich gleich zu beck oder juris …"), dann müsste man folgerichtig auch sämtliche WP-Artikel zu den einzelnen Gerichten gleich komplett löschen. Denn ein Jurist schaut wohl kaum in WP nach, um sich über ein Gericht zu informieren, über dessen Zuständigkeitsbezirk, Anschrift, usw. Ein Jurist hat dazu vielmehr sein Ortsverzeichnis-Buch zur Hand, in dem er einfach nachschaut. Dort ist für jede deutsche PLZ und Gerichtsbarkeit das zuständige Gericht aufgeführt. Ergo: Mit der gleichen Argumentation, mit der die Links zu den Rechtsprechungssammlungen angezweifelt werden, müsste man dann auch die Existenzberechtigung von WP-Artikeln zu einzelnen Gerichten anzweifeln. Zum Nutzen der dejure-Linksammlung, geordnet nach Gerichten, und deren Nutzen für gewöhnliche WP-Benutzer, hier mal ein Beispiel eines Normalbürgers („Lieschen Müller“): Der Bürger hört/liest im Vorbeigehen, im Radio, Fernsehen oder in der Lokalpresse einen Bericht über ein wegweisendes Musterurteil, das ein deutsches Gericht zu einem bestimmten Sachverhalt gesprochen hat. Einige Monate später ist er selbst mit einer Situation konfrontiert, wie sie in dem Musterurteil entschieden wurde. Bevor er zum (kostenpflichtigen) Anwalt läuft, versucht er sich zu orientieren, so dass er nach dem Urteil sucht, von dem er vor Monaten gehört hatte. Was der Normalbürger dann mit Sicherheit nicht weiß, ist das Aktenzeichen (denn so was wird im TV oder Radio meist nicht genannt, bzw. niemand würde sich das merken); mit hoher Wahrscheinlichkeit hat sich der Bürger aber das Gericht gemerkt. Über WP und den dejure-Rechtsprechungslink gelangt er zu der Übersicht jenes Gerichts. Die Entscheidungen sind dort jeweils chronologisch geordnet, so dass der Bürger über den Zeitpunkt, an dem er von dem Urteil gehört hatte, elegant zu genau der Gerichtsentscheidung im Volltext gelangt, die er sucht. So sucht der Normalbürger; bei studierten Juristen mag das anders sein.--95.91.235.80 23:00, 24. Mär. 2014 (CET)

Liebe IP, Lieschen Müller ist kein Maßstab für eine Enzyklopädie. Für Lieschen Müller gibt es bereits eine Lösung, nämlich Google. Wikipedia orientiert sich an der Fachliteratur und dokumentiert selbst, was Sache ist. Externe Ressourcen werden verlinkt, wenn sie qualitativ hochwertig sind, und von diesen nur die besten. Links auf solche Übersichten helfen wirklich keinem weiter, außer deJure, die freuen sich über jeden Link, der ihnen Traffic bringt. Und ein Lieschen Müller, das so sucht, wie Du es beschreibst, ist bei Google allemal besser aufgehoben als hier in Wikipedia. Sie wird den Weg hierher wahrscheinlich gar nicht erst finden, bei einer genügend eng gefaßten Abfrage wird sie direkt zum Ziel kommen, denn die Pressemitteilungen der Gerichte, die sich an juristische Laien richten, sind dort indexiert.--Aschmidt (Diskussion) 00:11, 25. Mär. 2014 (CET)
„[…] mit hoher Wahrscheinlichkeit hat sich der Bürger aber das Gericht gemerkt.“ Das bezweifle ich (erfahrungsgemäß sogar bei OLG-Entscheidungen, wenn der erwähnende Artikel nicht aus der Zeitung ausgeschnitten wurde – dann steht allerdings auch das Aktenzeichen dabei) und selbst wenn, was nützt es ihm auf der Übersicht eines größeren Gerichts, auf dem das Urteil „vor Monaten“ auf einer hinteren Seite steht und sich der Bürger bis dahin von Entscheidung zu Entscheidung durchklicken müsste, denn der Inhalt der Entscheidung steht ja nur unregelmäßig dabei. Was sich der Bürger gemerkt hat, ist aber mit Sicherheit (zumindest stichpunktartig) das Thema, deshalb erinnert er sich ja an die Entscheidung. Urteile und Beschlüsse, die durch die Medien gehen (merkwürdigerweise dann ja immer in sehr vielen gleichzeitig, selbst bei in Wirklichkeit weniger wichtigen Entscheidungen), findet man aber viel schneller in einer Suchmaschine und da sucht der Bürger auch (deshalb kommen bei dejure.org laut den halbwegs stimmenden Zahlen von Alexa ja auch 60 % der Besucher über Google und selbst dejure.org nutzt diese Suchmaschine als Sitesuche). Warum sollte Wikipedia vereinzelt auf seinen Seiten nach Entscheidungen suchende Bürger auch noch vorgaukeln, dass man über das Durchklicken solcher Übersichten eine Entscheidung finden kann? Ich würde mich verar…t fühlen.--mc005 (Diskussion) 01:48, 25. Mär. 2014 (CET)
Noch ein Nachtrag zum Diskussionsbeitrag der IP: Die Gerichtsseiten machen auf Wikipedia natürlich Sinn, denn z.B. ist in ihnen – neben den Besonderheiten des Gerichts (gerade auch die, die auf einer amtlichen Website nie stehen würden) oder die Erklärungen zur Zuständigkeit – etwa auch die Lage enthalten, und dies in standardisierter und maschinenlesbarer Form, womit die Seiten ganz andere Anwendungen möglich machen.--mc005 (Diskussion) 02:02, 25. Mär. 2014 (CET)

Man lese bitte einmal unter Richterrecht im Abschnitt „Die faktische Geltung der Rechtsprechung“ nach. Dort heißt es: ’’In der Praxis haben höchstrichterliche Entscheidungen richtungsweisende Bedeutung für untergeordnete Gerichte: Diese werden nicht ohne guten Grund davon abweichen. So ist es Brauch der Untergerichte, sich an der Rechtsprechung ihrer Obergerichte in vergleichbaren Fällen zu orientieren. Dies verhindert die Aufhebung der eigenen Entscheidungen, vermeidet für die Prozessbeteiligten unnötige Kosten und gibt dem Bürger ein notwendiges Stück Rechtssicherheit’’. Wie wahr, wie wahr – genau so sieht nämlich die Praxis deutscher Gerichte aus. Das heißt: Das jeweilige Amtsgericht orientiert sich an der Rechtsprechung seines übergeordneten Landgerichts, das Landgericht an der seines übergeordneten Oberlandesgerichts und alle miteinander orientieren sich an der Rechtsprechung des BGH. Somit ist die Rechtsansicht und Rechtsprechung eines Landgerichts zu einer bestimmten Rechtsfrage manchmal eine andere als die Ansicht eines anderen Landgerichts, wenn diese nicht beide im gleichen OLG-Bezirk liegen und es zu der Rechtsfrage noch keine BGH-Rechtsprechung gibt. Der Hinweis sei erlaubt, dass wir noch dazu in Deutschland ein sog. Rechtsprechungsgefälle haben. So entscheiden z.B. im Mietrecht Gerichte in Bayern oder Baden-Württemberg tendenziell eher zu Gunsten der Vermieter, im Norden und Osten der Republik findet sich dagegen eher eine mieterfreundliche Rechtsprechung. Darüber gibt es Studien, die das belegen. Das ist zwar nicht immer so vorzufinden, aber ein solcher Trend ist zwischen den Regionen statistisch nachweisbar. Ferner ist im Strafrecht z.B. das verhängte Strafmaß bayerischer Gerichte tendenziell höher als von Gerichten in Norddeutschland. Es geht sogar so weit, dass bestimmte Taten von Gerichten in Bayern als strafbar bewertet werden, welche von Gerichten in Norddeutschland als nicht strafbar bewertet werden. Das was im Gesetz steht ist nun mal immer Auslegungssache. Es ist also nur von Vorteil, wenn jemand sich anhand einer Übersicht über die Rechtsprechung des Gerichts, mit dem er selbst womöglich gerade in einer anhängigen Rechtssache konfrontiert ist, und zusätzlich anhand der Rechtsprechung der Gerichte des über jenem Gericht liegenden Instanzenzugs, einmal einen Überblick darüber verschaffen kann, wie die ihn betreffenden Gerichte im jeweiligen Rechtsgebiet / in einzelnen Rechtsfragen denn so drauf sind. Genau mittels der hier gegenständlichen Weblinks kann sich auch jeder Nichtjurist eine solche Orientierung verschaffen. Ich verstehe deshalb nicht, weshalb deren Nutzen und Zweck hier überhaupt in Zweifel gezogen werden und von Einzelnen sogar deren Entfernung verlangt wird. Diese Forderungen sind absurd.--Karl.schwab (Diskussion) 16:57, 25. Mär. 2014 (CET)

Diese Erörterungen sind ja schön und gut, aber was bitte haben sie konkret mit den massenhaft eingefügten dejure-Links zu tun? Wie schon mehrfach dargelegt wurde, wird der Normalmensch, der zu einem bestimmten Rechtsthema recherchiert, durch gezielte Stichwortsuche in einer beliebigen Suchmaschine schneller fündig als durch das händische Durchblättern sämtlicher Gerichtsartikel in Wikipedia samt der angehängten dejure-Übersichten. Fazit: Ein enzyklopädischer Mehrwert ist für mich - obwohl oder gerade weil Nichtjurist! - nicht erkennbar. --Uwe Rohwedder (Diskussion) 18:29, 25. Mär. 2014 (CET)

Ich bin Jurist, und das seit 20 Jahren. Das sei nicht vorweggeschickt, um irgendwelche Autorität vorzugaukeln, die ich mir tatsächlich nicht anmaßen würde; der Vorspann soll lediglich erklären, dass ich diese Diskussion durch die Brille der Fachlichkeit betrachte. So gesehen, bin ich wirklich erstaunt. Ich würde nicht auf die Idee kommen, bei dejure.org nach einem bestimmten Gericht zu suchen und dann alle dort aufgeführten Entscheidungen durchzuarbeiten. Wie es einer meiner frühen Vorredner sagte: „So sucht kein Jurist“. Ich muss zugeben, dass ich nicht weiß nicht, wie Nichtjuristen nach Entscheidungen suchen, die sie betreffen oder interessieren könnten. Für eine besonders methodische Herangehensweise würde ich ein solches Vorgehen jedenfalls nicht halten; ich kann mir nicht vorstellen, dass man auf diese Weise etwas findet, was man sucht.
Abgesehen davon habe ich auch deshalb grundsätzliche Zweifel an der Sinnhaftigkeit solcher Links, weil der Artikel das jeweilige Gericht zum Gegenstand hat, die Links aber wohl eine Art Werkschau darstellen sollen. Eine solche biete de Jure aber tatsächlich nicht. Es ist offenbar doch nur eine sehr rudimentäre Auswahl. Wenn ich mir beispielsweise den de-jure-Eintrag zum Amtsgericht Viechtach ansehe, so finde ich etwa fünf Dutzend Urteile aus der Zeit von 1986 bis 2012. Das sind 60 Urteile für 26 Jahre, umgrechnet weniger als drei pro Jahr. War das alles, was die Kollegen dort produziert haben? Wenn ja, dürfte das Gericht akut von der Schließung bedroht sein. Wenn nicht - wofür bei lebensnaher Betrachtung vieles spricht -: Was ist mit den anderen Urteilen, die de jure nicht veröffentlicht? Die De-jure-Entscheidungen legen den Verdacht nahe, dass sich die Kollegen dort in allererster Linie mit Verkehrsordnungswidrigkeiten beschäftigen: Der überwiegende Teil der aufgeführten Entscheidungen tragen nämlich ein OWi-Aktenzeichen. Zu der Frage, was das AG Viechtach vom Reiserecht, von mittäterschaftlicher Urkundenfälschung oder von der Vollstreckungsgegenklage hält - all dies sind Dinge, mit denen sich ein handelsübliches Amtsgericht in 30 Jahren sicher das eine oder andere Mal beschäftigen muss -, erfahren wir überhaupt nichts. Lange Rede, kurzer Sinn: Die De-Jure-Listen sind nicht vollständig und nicht einmal repräsentativ, sondern schlicht eine subjektive Zusammenstellung dessen, was gerade verfügbar war. Das zeigt mir sehr deutlich, dass diese ganze Listengeschichte keinerlei brauchbaren Erkenntniswert hat. Ergo: Links Löschen.--Matthias v.d. Elbe (Diskussion) 21:02, 25. Mär. 2014 (CET)

Vielleicht sollten wir versuchen Grundsätze dafür aufzustellen, wann Weblinks zu Gerichtsentscheidungen sinnvoll sind und wann eben nicht. Sinnvoll ist ein Link wohl für Wiki immer dann, wenn er einen Mehrwert hat. Einfache AZ, haben dies wohl nicht. Bei Leitsätzen und Entscheidungen sieht das schon anders aus. Diese werden leider häufig erst aber 2. Instanz veröffentlicht. De-jure liefert zumindest ein vollständigeres Bild. Aber dann sollten nur auf die de-jure Quellen mit Leitsatz verwiesen werden. --95.89.142.151 23:41, 25. Mär. 2014 (CET)

Versetzung (Arbeitsrecht)

Hallo zusammen, in diesem Artikel sind sehr viele Ungenauigkeiten. Ich würden diesen gerne sehr umfangreich umgestalten. Erst im BNR oder gleich live umsetzen?--Gruß FrankDiskussion 23:47, 24. Mär. 2014 (CET)

Hm, letztlich muss der Artikel eh nach Versetzung (deutsches Arbeitsrecht). Im BNR hast du halt die Möglichkeit, auch Halbfertiges erstmal stehen zu lassen und erntest bei (Anfänger-)Fehlern weniger böse Blicke ;-) Gruß, --Gnom (Diskussion) 00:17, 25. Mär. 2014 (CET)
Ja dann mache ich das auch so, ihr seid aber alle Willkommen auch in meinem BNR mitzuhelfen den Artikel zu verbessern.:-)--Gruß FrankDiskussion 10:44, 25. Mär. 2014 (CET)

Kodifikation Wikipedia Grundsätze

Nomem est omen, was meint ihr?--Gruß FrankDiskussion 23:33, 25. Mär. 2014 (CET)

Vorhandene Artikel mit Grundsätzen

Relevanz

Wikipedia:Relevanzkriterien

Allgemein:

Löschgrund Werbung:

Wo finde ich noch mehr, gibt es eine Seite?--Gruß FrankDiskussion qui tacet, consentire videtur. 00:17, 26. Mär. 2014 (CET)

Deine Lernkurve ist ehrlich gesagt schon enorm. Falls dir langweilig ist: Hilfe:Index, da findest du fast alles, was es gibt. Meine persönliche Merkhilfe findest du unter Benutzer:Gnom/Stichwortverzeichnis. Ansonsten führen wir solche Diskussionen lieber woanders, hier auf PD:R finden ja sonst wichtigere Beredungen statt ;-) Gruß, --Gnom (Diskussion) 00:27, 26. Mär. 2014 (CET)
Nee ich meine dass wir vom Fachbereich Recht als gemeinsammes Projekt mal alle Regeln sammeln und kodifizieren. Mir fällt auf, dass diese sehr verstreut sind und es somit schwierig ist. Viele admins haben dann eigene Listen, aber eine allgemeine Kodifikation wäre doch klasse? --Gruß FrankDiskussion qui tacet, consentire videtur. 00:52, 26. Mär. 2014 (CET)

Die m.E. vollständigste Übersicht hat Benutzerin:Lómelinde zusammengetragen: Benutzerin:Lómelinde/Übersicht -- southpark 01:07, 26. Mär. 2014 (CET)

Wao, Danke, das sieht wirklich Beeindrucken aus. Ich stelle mir vor, dass wir das "Regelwerk" nach Artikeln und Abschnitten ordnen. Das schafft transparente Regelungen auf die dann immer verwiesen werden kann. Ich bin ohnehin ein sehr großer Freund von transparenz...--Gruß FrankDiskussion qui tacet, consentire videtur. 10:06, 26. Mär. 2014 (CET)
Oh, zum Thema Transparenz habe ich ja einen eigenen Abschnitt auf meiner Benutzerseite, da bin ich ganz bei dir. Nur fange ich im Kleinen an ;-) Wenn du hier einen wie auch immer gearteten Kodex aufbauen möchtest, solltest du vielleicht mal mit Lómelinde sprechen, oder? Ich sage dir aber jetzt schon: Das ist ein Projekt für ein anderes Leben... Gruß, --Gnom (Diskussion) 10:47, 26. Mär. 2014 (CET)

Das ist ein vorneherein zum Scheitern verurteilter Versuch und das leider aus zahlreichen Gründen:

  1. Die Wikiregeln sind eher in der Regel als Ausnahme selbstwidersprüchlich, lückenhaft und unbestimmt. [Und das ist gut so d. Red.]
  2. Viele "Regeln" sind keine normativen Texte sondern lediglich deskriptive good practices.
  3. Selbst die grundlegenden Wikipediaregeln sind umstritten, sei es wie die Emsmündung (So die genaue Anzahl der vier bis sechs Wikipedia:Grundprinzipien) oder wie Ostjerusalem (Was ist ein NPOV bzw. kann es den überhaupt geben)
  4. Der Corpus der ungeschriebenen, aber auch nicht unumstrittenen Regeln dürfte in seiner Mächtigkeit den der geschriebenen überragen.
  5. Wikilawyering gehört zu den ungeschriebenen Gründen für unbeschränkte Nutzersperren.
  6. Es gibt keinen Bedarf an eine Gesamtkodifizierung: es funktioniert auch ohne, Kodifizierungen kosten Unmengen an personalen Ressourcen (Man schaue sich mal das BGB an).
  7. Große, auf Vollständigkeit zielende normative Texte schrecken die armen Seelen, die die wahre Schönheit allen Rechts noch nicht erkennen, eher ab, als kurze lückenhafte.[1]
  8. Die Zeit ist noch nicht reif, das gemeine Wikirecht muss noch weiter Rezipiert werden.
Friedrich Carl von Savignyrcro 10:51, 26. Mär. 2014 (CET)
  1. Man denke nur an die CC-Lizenztexte, deren Inhalt selbst Fachjuristen regelmäßig überfordert und nmM ein Lehrbuchbeispiel von juristischer fahrlässiger Obfuscatoration ist, oder AGB, die sich hauptsächlich aus diesen Grund entwickelt haben.
Wer ruft da nach mir? Im Grunde ist auch das ein wenig mein Ziel, Richtlinien und Regeln leichter auffindbar zu machen und längerfristig diese auch zu überarbeiten, verständlicher zu machen auf Aktualität prüfen … Ja das ist wohl mehr als einer im Leben schaffen kann, aber ich denke es ist der richtige Weg. Ja zu viele Regelungen sind leider widersprüchlich, noch bin ich beim Ausmisten (man verzeihe diesen Ausdruck, jede der Seiten ist oder war sicher mal wichtig) und vollständig ist meine Liste auch nur bedingt, da ständig neue Seiten im WPNR erstellt werden, die allerdings meistens eher keine Richtlinien darstellen. Wir arbeiten auch noch daran diese Seiten dem passenden Namensraum zuzuordnen, also technische Hilfe in den HNR und Wikipediarichtlinien, Grundsätze etc. in den WPNR. Das wird noch eine ganze Weile dauern, bis es irgendwann eventuell brauchbar sein wird. Benutzen dürft ihr diese Seite alle gern. Ich versuche sie auch immer einigermaßen aktuell zu halten. --Liebe Grüße, Lómelinde Diskussion 11:04, 26. Mär. 2014 (CET)
Syrcro hat natürlich (wie so oft) Recht. Und danke dir, Lómelinde! Gruß, --Gnom (Diskussion) 11:07, 26. Mär. 2014 (CET)
Ja, Syrcro bringt sehr viele beachtliche Argumente vor! Viele dieser Fragen hatte ich mir auch direkt bei Schreiben dieser Idee gestellt. Aber was ist Wikilawyering? --Gruß FrankDiskussion qui tacet, consentire videtur. 14:47, 26. Mär. 2014 (CET)
Auch da würde dir meine Unterseite vielleicht weiterhelfen, ich tippe mal das hier Wikilawyering, nu ja auch solche Seiten haben wir, ich habe die noch nie angesehen oder benötigt, aber es gibt sie. --Liebe Grüße, Lómelinde Diskussion 15:04, 26. Mär. 2014 (CET)
Wenn man den Wald vor Bäumen nicht sieht, entschuldige die Frage facepalm--Gruß FrankDiskussion qui tacet, consentire videtur. 15:09, 26. Mär. 2014 (CET)

Artikelwunsch: Vollstreckungsvermerk / Vollstreckervermerk

Liebe Juristen,
bin nicht ganz sicher, wo ich hier einen Artikelwunsch eintragen kann. Ich habe gerade nach Definition und Informationen zum Thema Vollstreckungsvermerk (oder Vollstreckervermerk?) gesucht und bin leider nicht fündig geworden. Googeln zum Thema führt zu einem Wust von Google-Books- und anderen Ergebnissen, aus denen man als juristischer Laie kaum schlau wird.
Falls jemand vor der Entstehung eines eigenen Artikels einen nützlichen Link zum Thema hat, wäre ich auch dafür dankbar. Konkret geht es um die Frage eines entsprechenden Grundbucheintrags bei Kauf einer Eigentumswohnung durch den Testamentsvollstrecker.
Vielen Dank schonmal und Gruß, --93.212.226.254 08:30, 29. Mär. 2014 (CET) (aus verschiedenen Gründen zur Zeit unplugged)

Hi! Meinst Du den Vermerk nach dem ZVG oder die Klausel Vollstreckungsklausel auf Titeln? --Gruß FrankDiskussion qui tacet, consentire videtur. 12:35, 29. Mär. 2014 (CET)
Oder ist der Vermerk nach § 52 GBO gemeint? --Bubo 13:27, 29. Mär. 2014 (CET)
Um die Verwirrung komplett und den Artikel gegebenenfalls vollständig zu machen: Den Vermerk nach § 734 ZPO könnte man auch so nennen, oder? --Ildottoreverde (Diskussion) 15:58, 29. Mär. 2014 (CET)

Liebe Juristen,
vielen Dank für Eure Antworten und entschuldigt, dass ich mich erst jetzt wieder melde! (War ein paar Tage komplett vom Internet abgehängt.)
Von den angebotenen Vorschlägen geht wohl am ehesten § 52 in die Richtung meiner Fragestellung. Es geht um die Frage, ob ein solcher Vermerk möglich und sinnvoll ist in einem Fall wie dem folgenden: Der Erbteil einer Erbin steht (wegen begrenzter Lebenstüchtigkeit der Erbin) unter Dauervollstreckung. Der Testamentsvollstrecker will ihr nun zur dauerhaften Absicherung eine Eigentumswohnung kaufen, will aber verhindern, dass sie diese Wohnung dann womöglich gleich wieder verkauft und das Geld schnell durchbringt.
In diesem Zusammenhang fiel verschiedentlich der Begriff "Vollstreckervermerk" oder "Vollstreckungsvermerk", bezogen auf den Grundbucheintrag. Daher wollte ich an dieser Stelle nun gerne weiterforschen, blieb aber überall stecken. Wer mehr Infos für mich hat, gerne her damit. :-)
Danke nochmal und unplugged-Gruß, --217.227.39.142 10:41, 3. Apr. 2014 (CEST)

Grundsätzlich dürfen wir und wollen hier keine Rechtsberatung geben, aber Du bist natürlich herzlich eingeladen hier einen Artikel über § 52 und das Lemma Vollstreckungsvermerk zu verfassen. Ich jedenfalls würde Dich gerne dabei unterstützen. Melde Dich doch an und mach mit. Den Artikel solltest du dann vielleicht zunächst im BNR verfassen. --Gruß FrankDiskussion qui tacet, consentire videtur. 15:43, 3. Apr. 2014 (CEST)
Das ehrt mich ja sehr, dass Du mir das zutraust. ;-) Aber ganz ehrlich, wenn ich Ahnung von der Materie hätte, hätte ich hier nicht gefragt. Nee, einen Artikel von mir über ein juristisches Thema wollt Ihr hier ganz sicher nicht haben. :-)
Dass hier keine Rechtsberatung im Einzelfall möglich ist, war mir schon klar. Das hatte ich auch nicht erwartet. Ich hatte nur gehofft, noch ein bisschen mehr zum Thema zu finden, was ich mir selber hätte anlesen können; Infos über vergleichbare Fälle vielleicht, oder eben ein paar grundsätzliche Erläuterungen dazu. Gruß, --217.227.39.142 23:36, 3. Apr. 2014 (CEST)

Mgrasek100 reloaded

Hallo, kann mal wer darfauf einen Blick werfen; Mgrasek100 versucht beharrlich, seine "Beiträge" reinzurevertieren:

Momentan ist der Artikel gesperrt, jemand sollte Mgrasek100 mal ansprechen, da er immer noch völlig lernresistent ist. --Taste1at (Diskussion) 22:00, 25. Mär. 2014 (CET)

Ist echt krass was der Benutzer so schreibt, ich weiß garnicht so recht wie man damit umgehen soll, in der Regel ist bearbeiten wirklich besser als löschen, aber bei so vielen fragwürdigen Ausführungen wird das schwierig. --Gruß FrankDiskussion qui tacet, consentire videtur. 00:24, 26. Mär. 2014 (CET)
Der Benutzer ist mir auch schon negativ aufgefallen, was ich auch schon einmal hier angesprochen hatte und gebeten hatte, ob sich jemand mit entsprechenden "social skills" an den Nutzer ranwagen mag, damit aus seiner Mitarbeit auch ein Gewinn für die Wikipedia entsteht. Gegenwärtig habe ich schlicht den Eindruck, dass der Großteil seiner Edits erheblich mehr Schaden als Nutzen bringt. Es ist ja nicht so, dass die Beiträge wirklich ausbau- und verbesserungsfähig sind (was ja ganz normal wäre, nobody is perfect, zudem ist's hier ein wiki). Aber diese Beiträge sind sprachlich wie inhaltlich derart im Argen, dass eigentlich kaum etwas wirklich verwendbar ist (so war es z.B. beim Artikel Mellacher v. Österreich, wobei ich die Relevanz auch eher zweifelhaft finde). Im Ergebnis sieht es dann so aus, dass andere Nutzer massig Zeit aufwenden müssen, um halbwegs enzyklopädiefähige Texte daraus zu machen. Das ist aber dann auch immer Zeit, die für eigentlich viel sinnvollere Artikelarbeiten etc. fehlt. Erzer (Diskussion) 11:00, 4. Apr. 2014 (CEST)
@Erzer: Er versucht jetzt, mich auf den Benutzerdisks von Admins anzuschwärzen ([9], [10]). Kannst du dich dort auch mal äußern, um zu zeigen, dass meine Meinung über Mgrasek100s Beiträge keine Minderheitenmeinung ist.--Taste1at (Diskussion) 11:41, 4. Apr. 2014 (CEST)
Ich will mich jetzt ungern in irgendwelche Benutzer- und Artikeldiskussionsseiten einklinken, bei denen ich von der dort konkreten Problematik keine Ahnung habe. Ggf. kannst du aber ja auch auf die Beiträge verschiedener User hier im Portal Recht verweisen. Mgrasek100 benutzt m.E. gerne juristisch(klingend)e Formulierungen, die es juristischen Laien manchmal schwer machen dürften, die ganz erheblichen sprachlichen und inhaltlichen Mängel sogleich zu erkennen. Sofern sich aber die Fachkundigen hier aus dem Portal zu den Beiträgen geäußert haben, scheint mir die Sache allerdings recht klar. Erzer (Diskussion) 12:02, 4. Apr. 2014 (CEST)