Erich Metze

deutscher Radsportler

Erich Metze (* 7. Mai 1909 in Dortmund; † 28. Mai 1952 in Erfurt) war ein deutscher Radsportler.

Erich Metze
Zur Person
Geburtsdatum 7. Mai 1909
Sterbedatum 28. Mai 1952
Nation Deutschland Bundesrepublik BR Deutschland
Disziplin Bahn (Ausdauer) / Straße
Wichtigste Erfolge
UCI-Bahn-Weltmeisterschaften
1934, 1938 Regenbogentrikot – Steherrennen
Letzte Aktualisierung: 8. April 2017

Sportliche Laufbahn Bearbeiten

Erich Metze begann seine Laufbahn als Straßenfahrer. 1931 gewann er die Deutschlandrundfahrt und wurde im selben Jahr Achter der Tour de France. Seine größeren Erfolge hatte er als Steher. In dieser Disziplin wurde er von 1933 bis 1936 sowie 1939 fünfmal deutscher Meister (1938 Vize-Meister) sowie 1934 und 1938 Weltmeister. 1931, 1932, 1933, 1937 und 1938 siegte er beim Großen Weihnachtspreis der Steher in den Dortmunder Westfalenhallen.[1] Das Goldene Rad von Erfurt gewann er 1950.

Metzes Karriere wurde durch schwere Stürze (zwei Schädelbrüche, die er knapp überlebte) überschattet, die ihn immer wieder zu längeren Pausen zwangen. Auch im Zweiten Weltkrieg erlitt er als Soldat schwere Verletzungen.[2]

Nach dem dritten schweren Sturz (wieder ein Schädelbruch) auf der Zementbahn im Erfurter Andreasried (während des Goldenen Rades von Erfurt, das Rudi Keil gewann) starb Metze am 28. Mai 1952 in einem Erfurter Krankenhaus.

Erfolge Bearbeiten

1930
1931
1933
1934
  •   Weltmeister – Steherrennen
  • NS-Staat  Deutscher Meister – Steherrennen
1935
  • Deutsches Reich NS  Deutscher Meister – Steherrennen
1936
  • Deutsches Reich NS  Deutscher Meister – Steherrennen
1938
1939
  • Deutsches Reich NS  Deutscher Meister – Steherrennen

Literatur Bearbeiten

  • Erich Metze: Fester Wille versetzt Berge. Artikelserie, in: Der Radsportler, Berlin 1965

Weblinks Bearbeiten

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Radsport: Historische Bildergalerie - Erich Metze, Dortmund. In: radsportgalerie.schuermann-muenster.de. 28. Mai 1952, abgerufen am 8. April 2017.
  2. Velo Gotha, Brüssel 1984, S. 342.