Die Flut (Plattencover)

Hallo liebe Kollegen. Ich wollte zur Single Die Flut das Cover hochladen und mich mal erkundigen ob dieses überhaupt eine nötige Schöpfungshöhe erreicht, oder ob diese Datei nicht über diese verfügt und ich sie mittels Bild-PD-Schöpfungshöhe hochgeladen kann. Hier ist die Datei zu sehen. Gruß. ChrisHardy (Diskussion) 19:11, 2. Jun. 2018 (CEST)

Ist das ein Foto da auf dem Cover? Dann ist das geschützt. Oder ist es eine Zeichnung? Dann wahrscheinlich auch. Gruß, --Gnom (Diskussion) 19:19, 2. Jun. 2018 (CEST)
Ist leider nicht bekannt. Aber so oder so scheint es wohl geschützt zu sein. Danke für die Antwort. Gruß. ChrisHardy (Diskussion) 09:46, 4. Jun. 2018 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) 10:12, 6. Jun. 2018 (CEST)

Logo der NPSA

Liebe Kolleginnen & Kollegen! Kann jemand so nett sein und mir meine Fragen beantworten?

  • Hat das Logo dieser Fachgesellschaft Schöpfungshöhe?
  • Wenn nein: wie bekomme ich das hochgeladen? Bildschirmfoto und ab dafür?

Einen schönen Mittwochentag wünscht --Andrea (Diskussion) 08:42, 6. Jun. 2018 (CEST) Ik will meinen blauen Stift wieder haben! Verklicke mich dauernd!

Da ist ein Gehinr abbgebildet, das ist wohl geschützt.--Sanandros (Diskussion) 13:00, 7. Jun. 2018 (CEST)
1. Das Logo erreicht Schöpfungshöhe, da mit fotografischer Abbildung hinterlegt.
2. Bildschirmfoto davon ist ohne Freigabe auch nicht ok. Der Weg ist: Anfrage beim alleinigen Rechteinhaber (npsa?) ob sie eine Freigabe unter freier Lizenz dafür erteilen würden.--wdwd (Diskussion) 16:11, 7. Jun. 2018 (CEST)
Ich fürchtete sowas. Nun muss ich nachdenken, ob ich einen solchen Aufwand betreiben mag. Mal sehen. Ich schreib ja keinen Artikel über die Gesellschaft, sondern nur über das Fach und erwähne sie darin in gesondertem Absatz. Zerknirschten, aber doch herzlichen Dankesgruß 💐 an beide Helfer von --Andrea (Diskussion) 16:59, 7. Jun. 2018 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Andrea (Diskussion) 16:59, 7. Jun. 2018 (CEST)

Schöpfungshöhe Traueranzeige

Leider kann ich die Traueranzeige per wayback nicht sichern. Daher wollte ich es hier auf WP sichern, jetzt um mal sicher zu gehen, dass Kreuz ist wohl nicht geschützt der Infotext auch nicht aber das Gedichtete schient das Ostpreussenlied zu sein. Komischerweise haben wir den Text hier aber der Autor scheint nicht lange genug Tot zu sein.--Sanandros (Diskussion) 12:50, 7. Jun. 2018 (CEST)

Ok hat sich erledigt.--Sanandros (Diskussion) 21:06, 7. Jun. 2018 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Sanandros (Diskussion) 21:06, 7. Jun. 2018 (CEST)

Panoramafreiheit Schulhof

Mir ist klar, dass das schon sehr oft diskutiert wurde; Trotzdem will ich um sicher zu sein diese Fragen stellen:

  • Die neue Mensa - auch von der Seite von der Straße aus sichtbar
  • Den Nachkriegsbau
  • Den Neubau-Turm
  • Die Turnhalle von 1888
  • Den Altbau von hinten
  • Säulenhalle und Korridore im Altbau
  • Aula mit Orgel im Altbau
  • Hausmeister-Wohnung neben der Turnhalle (Nachkriegsbau Stil)
Weitere Bilder zu den Objekten in der Schul-Galerie (Natürlich will ich die nicht benutzen)
"Zielartikel": Humboldt-Schule (Kiel)

Habe ich vom Schulhof b. z. w. aus der Schule heraus fotografiert. Sie ist während der Gesamten Unterrichtszeit durch das Portal so wie eine Einfahrt, die normalerweise nicht genutzt wird frei zugänglich. Die Einfahrt ist immer offen. Die Mensa steht an der Einfahrt, Die beste Perspektive war aber vom Schulhof aus. Was darf ich Hochladen? Habitator terrae (Diskussion) 17:01, 1. Jun. 2018 (CEST)

Ist den überhaupt was schützbares abgebildet? Bei einem 08/15 Schulgebäude trifft das in der Regel nicht zu. Denn bei Gebrauchsgegenständen (darunter fällt auch Architektur) ist die Schwelle der Schöpfungshöhe höher, als bei Kunst der Kunst willen. --Bobo11 (Diskussion) 23:45, 1. Jun. 2018 (CEST)
(BK) Hallo @Habitator terrae:. Zwei Dinge unterscheide bitte: Hausrecht und Urheberrecht. Schulen und Schulgelände sind zwar in öffentlicher Hand, aber i.d.R. kein öffentliches Gelände, da hier dieser Bereich nur für bestimmte Personen vorgesehen ist (im Gegensatz zu Friedhöfen, die als öffentlicher Bereich im Sinne der Panoramafreiheit gelten). Daher wäre ich vorsichtig, aber wenn du am Wochenende oder nach Schulschluss kommst, wird wenig passieren. Urheberrechtlich sind die alten Gebäude m.E.n. bereits gemeinfrei. Die Turnhalle und die neueren Gebäude sehen mir nach 0-8-15-Architektur aus und (ich persönlich! ohne rechtliche Gewähr!!) ich sehe da keine Schöpfungshöhe. Bei den Innenansichten pass auf, die alten Gebäudeteile sind innen unproblematisch, aber bereits aktuelle Poster, Schülerarbeiten etc. könnten hier Probleme bereiten. --Quedel Disk 23:52, 1. Jun. 2018 (CEST)
Quedel ergänzend: auf dem Schulgelände, also auch auf dem Schulhof und erst recht im Innenbereich einer Schule gilt heute ein striktes Hausrecht. Ohne Erlaubnis der Schulleitung darfst Du Dich, sofern Du nicht Mitglied der Schulgemeinschaft bist, dort nicht aufhalten und selbstverständlich nicht fotografieren. Machst Du als Schüler, Lehrer oder dort Angestellter gelegentlich Fotos, darfst Du sie ohne Genehmigung der Schulleitung nicht veröffentlichen. Nur von der (öffentlichen) Straße aus sind Fotos gestattet, nicht von Einfahrten o.ä. aus, die i.d.R. zum Schulgelände gehören. --Felistoria (Diskussion) 00:06, 2. Jun. 2018 (CEST)
Das betrifft allerdings ausschließlich das Verhältnis zwischen Fotografen und Schule. Für das Hochladen auf de-WP oder Commons ist das irrelevant. Wenn du, Habitator terrae, auf der ganz sicheren Seite sein möchtest, kannst du die Bilder auch mit einer Socke hochladen, so dass du nicht nachverfolgbar bist. -- Chaddy · D   00:26, 2. Jun. 2018 (CEST)
Nur damit hier keine Missverständnisse entstehen: Das Schulgebäude ist selbstverständlich ein urheberrechtlich geschütztes Werk der Architektur. Und auf dem Schulhof greift keine Panoramafreiheit. Da der Architekt aber schon sicher mindestens 70 Jahre tot ist, ist das Urheberrecht an der Fassade längst erloschen. Leider greift aber das Hausrecht der Schule nach der Schlösser-und-Gärten-Rechtsprechung, so dass wir für vom Schulhof aufgenommene Bilder theoretisch eine Freigabe der Schule bräuchten. Gruß, --Gnom (Diskussion) 19:18, 2. Jun. 2018 (CEST)
Die werd ich mir dann wohl mal holen; Und wie soll ich mit der neuen Mensa (Die wurde von der KN auch vom Schulhof aufgenommen [, aber im Bauzustand]) und dem 10 Jahre alten "Turm" verfahren? (Bei den Sechziger-Jahre-Bauten, Schöpfungshöhe;-) Habitator terrae (Diskussion) 20:46, 2. Jun. 2018 (CEST)
Das darfst du nur von einem öffentlichen Weg aus fotografieren. Gruß, --Gnom (Diskussion) 10:13, 6. Jun. 2018 (CEST)
Oder du schreibst die Schule an und fragst wer den die Architekten sind. Diese Architeken sind vermutlich nach zehn Jahren nocht nicht gestorben und können dir eine Freigabe für das Foto machen.--Sanandros (Diskussion) 12:57, 7. Jun. 2018 (CEST)
Hab die ganzen Bilder jetzt Hochgeladen (c:Category:Humboldt-Schule (Kiel)) soll ich mir die jetzt verifizieren lassen??? (Hausrecht) Habitator terrae (Diskussion) 17:31, 8. Jun. 2018 (CEST)
Und nur kurz als Frage ob dieser Text ausreicht:
Genehmigung
für
...[mein echter Name]
Hiermit genehmigte ich ...[mein echter Name], das Schulgebäude der Humboldt-Schule zu fotografieren. ...[Nun folgt ein Satz der sich nur auf die WP bezieht und somit nicht genehmigt werden müsste.]
Mit freundlichen Grüßen
D. Vollbehr 5.6.18
Dagmar Vollbehr [Sie ist Schulleiterin (Siehe Artikel zur Schule)]

Ich kann nicht erkennen, warum das geschützt sein sollte. --M@rcela   19:40, 8. Jun. 2018 (CEST)

Meinte die Schule selber erst auch, aber sicher ist sicher. Habitator terrae (Diskussion) 08:44, 9. Jun. 2018 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) 20:33, 10. Jun. 2018 (CEST)

"Bundesregierungsfoto" gemeinfrei?

Link zum Bild, Abbildung nicht möglich wegen URV

Zur Info: auf Commons wird momentan diskutiert, ob das nebenstehende Foto, das vom dt. Regierungssprecher über seinen off. Twitteraccount verbreitet wird, nach §5, Abs.1 UrhG gemeinfrei ist. --Túrelio (Diskussion) 11:55, 10. Jun. 2018 (CEST)

schein hier zu vermuten, dass Amtliche Werke in Deutschland sowas wie PD-gov in den USA seien. Das ist aber nicht der Fall!
Meines Erachtens ist das zwar ein cooles Bild aber kein Amtliches Werk und der Upload damit eine klare Urheberrechtsverletzung.
Laut dem Time-Magazine stammt das Bild übrigens von Jesco Denzel und wird über die EPA vertrieben. // Martin K. (Diskussion) 12:28, 10. Jun. 2018 (CEST)
Was Martin sagt. —Gnom (Diskussion) 12:36, 10. Jun. 2018 (CEST)
Habe gerade mal einen URV-SLA auf Commons gestellt, damit sich das Bild nicht noch schneller als vermeintlich gemeinfrei verbreitet. // Martin K. (Diskussion) 12:38, 10. Jun. 2018 (CEST)
Interessant sind in diesem Zusammenhang auch die recht restirkiven Nutzungsbedingungen der Bundesbildstelle - wobei ich das konkrete Photo dort nicht gefunden habe. // Martin K. (Diskussion) 12:38, 10. Jun. 2018 (CEST)

Man könnte natürlich versuchen, eine Freigabe zu bekommen. Aus politikwissenschaftlicher Sicht ist das ein sehr wichtiges, symbolisches Foto. Es zeigt die isolierte Lage der USA und dass neuerdings v. a. Deutschland und Frankreich die Führungsrolle in der G7 inne haben. Insofern wäre es sehr schön, wenn wir das Foto hätten. Gleichsam halte ich es allerdings für unwahrscheinlich, dass wir eine Freigabe bekämen... -- Chaddy · D   13:25, 10. Jun. 2018 (CEST)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) 20:33, 10. Jun. 2018 (CEST)

Fotos bei Fabrikbesichtigung

Ein Freund von mir besucht morgen Enercon und könnte da viele Fotos machen, auch z.B. für Fabrik, Windkraftanlage u.v.m.

  • Soweit ich weis, muss er sowieso um Erlaubnis fragen zum Fotografieren.
  • Zum Hochladen braucht er aber keine gesonderte Erlaubnis, sprich wenn er überhaupt fotografieren darf, dann kann man davon ausgehen, dass er die Bilder auch veröffentlichen darf.
  • Wäre es unter praktischen Gesichtspunkten günstig, sich die Erlaubnis (vorher) schriftlich geben zu lassen? Falls hinterher jemand meckert.

--Der-Wir-Ing („DWI“) (Disk) 18:07, 13. Jun. 2018 (CEST) Man, man. Das sollte ich eigentlich schon lang wissen

Ja, eine Fotoerlaubnis wäre gut. Wahrscheinlich freut sich das OTRS-Team auch, wenn es dafür irgendeine Dokumentation gibt. Gruß, --Gnom (Diskussion) 18:21, 13. Jun. 2018 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Der-Wir-Ing („DWI“) (Disk) 01:46, 14. Jun. 2018 (CEST)

Plakat von 1919

 

Das Plakat ist von der Wahl 1919. Es stammt nach Angaben von der FES. Was mich mehr interessiert ist das verwendete {{PD-old-70-1923}}. Gilt das auch für deutsche Publikationen? Welche Relevanz hat die Aussage:

Dieses Werk ist gemeinfrei in den Vereinigten Staaten, weil es vor dem 1. Januar 1923 veröffentlicht wurde.

für uns? Ggf. gibt es ja auch eine passendere Lizenzvorlage? -- Gunnar (💬) 22:54, 12. Jun. 2018 (CEST)

Das ist ein Kombibaustein. Es ist bei uns frei, weil der Designer über 70 Jahre tot ist und in den USA, weil es vor 1923 veröffentlicht wurde. --Magnus (Diskussion) 22:57, 12. Jun. 2018 (CEST)
Gut, also ist gemeinfrei schon mal legitim. Jetzt aber noch mal für mein Verständnis. Muss ein Plakat, dass in/für Deutschland geschaffen wurde unter in dem Fall US-PD gestellt werden? Das Duplikat File:Gleiche_Rechte_Gleiche_Pflichten,_social_democrat_party_poster_1919.jpg zeigt bspw. nur amerikanische Rechte. Eine verständlichere / eindeutige deutsche Beschreibung wäre da doch zielführender, oder ? -- Gunnar (💬) 23:41, 12. Jun. 2018 (CEST)
Das ist auf Commons, und da sollten schon mehr als nur ein Land bedacht werden. Nur weil es ein deutsches Plakat ist, unterliegt es nicht ausschließlich dem deutschen Urheberrecht. Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 06:26, 13. Jun. 2018 (CEST)
Commons hostet eigentlich nur Dateien, die auch in den USA frei sind, daher sollte immer ein entsprechender Lizenzbaustein vorhanden sein. --Magnus (Diskussion) 06:41, 13. Jun. 2018 (CEST)
Ich hatte das Schutzlandprinzip jetzt so verstanden, dass da es in Deutschland geschaffen wurde auch die deutschen Regelungen zu Schutzrechten angewandt werden. Also 70 Jahre nach dem Tode --> Daher gilt die Darstellung als Allgemeinfrei. Weshalb sollte das US-Recht da mit einwirken? Eine Werk aus den US wird doch auch nicht gemeinfrei in anderen Ländern, weil diese andere Regeln haben. Wieso sollte also die Umkehrung gelten? Wie gesagt ich möchte das verstehen und nicht die Werke kritisieren sondern anhand ihrer rezipieren. -- Gunnar (💬) 10:38, 13. Jun. 2018 (CEST)
Zum Schutzlandprinzip siehe Hundertwasserentscheidung. --M@rcela   11:01, 13. Jun. 2018 (CEST)

Mal davon abgesehen, dass Commons ein Haufen rechtlich wenig kompetenter Löschliebhaber ist: Dort gilt die Regel, dass die Rechtslage des Herkunftslandes eines Werks und die der USA zusammen gelten. Es muss also immer in den USA frei sein und dann eben zusätzlich in diesem Fall auch in Deutschland (oder eben in anderen Fällen in Burundi oder in Peru oder sonst wo). -- Chaddy · D   18:32, 13. Jun. 2018 (CEST)

Danke, mit der Information kann ich was anfangen :). -- Gunnar (💬) 19:17, 13. Jun. 2018 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Habitator terrae (Diskussion) 13:57, 18. Jun. 2018 (CEST)

Beim Durchlesen des Artikels "Philippinische Revolution", auf den heute von der Hauptseite aus verlinkt wird, ist mir aufgefallen, dass der Text zum Großteil wortwörtlich aus dem Buch Entdecke Philippinen abgeschrieben ist.

Da ich mich mit Urheberrecht nicht wirklich auskenne, teile ich dies lieber hier mit. Das Buch gibt es wohl nur als Kindle-Version, ist von 2018, und man kann mit Volltextsuche nach textinhalten googeln. (nicht signierter Beitrag von Kokosaffe (Diskussion | Beiträge) 08:31, 12. Jun. 2018 (CEST))

Dann ist doch offensichtlich das Buch vom Artikel abgeschrieben worden. --Magnus (Diskussion) 08:32, 12. Jun. 2018 (CEST)

Nutzungsbedingungen vs PD-scan

Um von dem hier zu diesem PDF zu kommen musste ich mehrfach zu stimmen, dass ich das nach den Nutzungsbedingungen, nicht kommerziell nutze. Da das ganze aber die Lutherbibel von 1545 ist fällt es eigentlich unter {{PD-scan|PD-old-100-1923}}, darf ich das Hochladen, oder muss das jemand machen, der die Nutzungsbedingungen nicht gelesen hat;-) Habitator terrae (Diskussion) 18:11, 11. Jun. 2018 (CEST)

Wäre von Vorteil, muss aber nicht sein. Dann aber ist das Hochladen immer "auf eigenes Risiko". Aber eben selbst wenn, müssten die zuerst die nachweisen können, dass du gegen die Nutzungsbedingungen verstossen hast. Es wäre also von Vorteil wenn du an ein zweites PDF kommst, um allfällige personalisierte Angaben ausfindig zu machen. Urheberrechtsmässig hast du Recht so wie Sachen sind gemeinfrei--Bobo11 (Diskussion) 18:59, 12. Jun. 2018 (CEST)

DEU Neustrelitz COA.svg

Ist das Foto des Wappen der Kreisstadt Neustrelitz / Mecklenburg (Datei:DEU Neustrelitz COA.svg)gemeinfrei und darf von mir als Avatar kostenlos genutzt werden ? Oder werden dadurch irgendwelche Bildrechte (Urheberrechte)verletzt ? (nicht signierter Beitrag von 87.150.100.28 (Diskussion) 23:47, 11. Jun. 2018 (CEST))

Das Wappen ist als amtliches Werk gemeinfrei, du darfst es aber dennoch nicht ohne weiteres als Avatar nutzen. Das Recht, das Wappen zu führen, hat nur die Gemeinde. -- Chaddy · D   19:30, 12. Jun. 2018 (CEST)

Hallo, Wie verhält es sich bei Bilddateien, die von der Bilddatenbank einer Galerie, die den jeweiligen Künstler vetritt, für einen Wikipediaartikel über eben diesen Künstler hochgeladen werden? In diesem Fall zum Beispiel weiß sowohl der Künstler (In seinem Auftrag bearbeite och den Wikipediaeintrag) sowie die ihn vertretende Galerie bescheid. Wie sollen die Bilddateien urheberrechtsgemäß von mir hochgeladen werden, damit ich sie verwenden kann?

--Maxi Elisabeth Wollner (Diskussion) 16:47, 12. Jun. 2018 (CEST)

Hallo Maxi Elisabeth Wollner, wir benötigen am Besten vom Künstler selbst eine schriftliche Zustimmung zu der von Dir beim Upload gewählten freien Lizenz. Wenn der Künstler ein (offizielles) Briefpapier hat, dann gerne darauf und mit Unterschrift, scannen und an permissions-de wikimedia.org schicken, wenn der Künstler eine (nachvollziehbare!) Mail-Adresse hat, dann gerne auch direkt selbst per Mail. Eine Textvorlage zum Kopieren findest Du hier: Wikipedia:Textvorlagen#Einverständniserklärung für gezeigte Werke in Bilddateien. Noch Fragen? Gern. Danke für die Bildspende, viele Grüße und viel Erfolg, --emha db 17:22, 12. Jun. 2018 (CEST)

Persönlichkeitsrechte

Nur eine kurze Frage: Muß bei der Einbindung von Abbildungen einzelner Personen die Datenschutz-Grundverordnung beachtet werden? Vorab besten Dank an die Urheberrechtsexpert(inn)en. fg, Agathenon  18:09, 12. Jun. 2018 (CEST)

Es müssen (immer schon) die Persönlichkeitsrechte beachtet werden. Spricht, du brauchst eine Freigabe der betreffenden Personen, es sei denn sie sind Persönlichkeiten des öffentlichen Interesses. Mit der neuen DGVO hat das nicht viel zu tun, das war immer schon recht streng. -- Chaddy · D   19:36, 12. Jun. 2018 (CEST)
Danke dir, um Persönlichkeiten des öffentlichen Interesses ging es mir nicht, sondern um einfache Pfadfinder. fg, Agathenon  20:02, 12. Jun. 2018 (CEST)
Beim Upload auf Commons erscheint seit kurzem ja auch ein Hinweis auf Persönlichkeitsrechte. Unabhängig von der konkreten Frage: Brauchen wr nicht auch eine Seite Wikipedia:Persönlichkeitsrechtsfragen analog dieser hier?--Karsten11 (Diskussion) 20:22, 12. Jun. 2018 (CEST)
Das wurde dort bereits kontrovers diskutiert. --FriedhelmW (Diskussion) 21:23, 12. Jun. 2018 (CEST)
Bisher war auch dafür immer diese Seite hier zuständig und ich halte es auch nicht für sinnvoll, das zu trennen. -- Chaddy · D   18:33, 13. Jun. 2018 (CEST)
Um die Ausgangsfrage zu beantworten: Die Datenschutzgrundverordnung ändert hier nichts; es müssen einfach die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen beachtet werden. Pfadfinder beim Pfade finden im entsprechenden Artikel ist unproblematisch. Gruß, --Gnom (Diskussion) 21:05, 12. Jun. 2018 (CEST)
Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Personen beachten. Danke auch allen, die später noch geantwortet haben! fg Agathenon  06:13, 13. Jun. 2018 (CEST)

Gaslied

Ist das Gaslied gemeinfrei?Klangbeispiel (Rote Raketen, Text: Max Jensen) --Reiner Stoppok (Diskussion) 13:21, 14. Jun. 2018 (CEST)

Gemaß [1] wurde Jensen 1904 geboren. Das spricht nicht dafür, dass er seit 70 Jahren tot ist.--Karsten11 (Diskussion) 21:46, 14. Jun. 2018 (CEST)

ja-WP-Bild

Spricht etwas gegen den Import dieses Bildes aus der japanischen Wikipedia? Oder darf man es auf Commons verschieben? Darf ich das? -- ស្រុកម៉ាឡៃ (Diskussion) 16:59, 28. Jun. 2018 (CEST)

Das ist gar nicht nötig, weil es schon auf Commons liegt. --Magnus (Diskussion) 17:02, 28. Jun. 2018 (CEST)
japanische Icons sollte man lesen können. Danke. -- ស្រុកម៉ាឡៃ (Diskussion) 17:07, 28. Jun. 2018 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: тнояsтеn 18:22, 28. Jun. 2018 (CEST)

Da wurde ganz viel aus [2] eingefügt. Da die Quelle unter CC-4.0-by lizensiert ist, dürfte das wohl möglich sein, allerdings wurde die Autorennennung etc. vergessen. Könnte das jemand von den Fachleuten flicken oder ggf. eine URV-Markierung setzen, falls das doch inkompatibel ist? Danke. --jergen ? 11:07, 18. Jun. 2018 (CEST)

Hallo zusammen, ich habe mal als schnelle Erste Hilfe die Anmerkungen in Einzelnachweise umbenannt und davon die wahrscheinliche Haupt-Quelle in einen neuen Abschnitt Quellen verschoben. Vielleicht kann der Autor des Artikels die restlichen Nachweise den entsprechenden Textstellen zuordnen. Viele Grüße --Wilhelm (Diskussion) 15:54, 18. Jun. 2018 (CEST)

Welche Dokumente auf dieser Seite fallen unter § 5 UrhG und können somit unter {{PD-GermanGov}} veröffentlicht werden, und wo muss eine Genehmigung eingeholt werden. Habitator terrae (Diskussion) 15:17, 17. Jun. 2018 (CEST)

Teilweise könnten sie auch wie die Kerblochkarteikarte der Stasi über Werner Teske.jpg (hier die Version vom Amt) die wegen der Schöpfungshöhe unter {{PD-ineligible}} fallen. Besonders interresant ist aber das Bild in diesem Dokument. Habitator terrae (Diskussion) 18:34, 17. Jun. 2018 (CEST)

Bei kürzeren Sachdarstellungen (Einlieferungsanzeige, Vollstreckungsprotokoll, Kerblochkartei) wird es an der erforderlichen Schöpfungshöhe fehlen; für enthaltene Fotos gilt dies aber jedenfalls nicht. Das Urteil ist als amtliches Werk gemeinfrei, für die Anklageschrift ist die (analoge) Einordnung unter § 5 I UrhG wohl diskutabel, wird aber (wohl mit Recht) abgelehnt (Arnold, Amtliche Werke im Urheberrecht, 1994, S. 121: bei zugelassener Anklage nur Anklagesatz gemeinfrei, weil Bestandteil des Eröffnungsbeschlusses; wäre die Frage, was das Prozedere in der DDR gewesen sein mag), beim Rest sehe ich bereits keinen Anhaltspunkt, inwiefern es sich um „Gesetze, Verordnungen, amtliche Erlasse und Bekanntmachungen sowie Entscheidungen und amtlich verfaßte Leitsätze zu Entscheidungen“ handeln soll. Eine Erstreckung auf die Fälle des § 5 II UrhG sieht die angeführte Commons-Vorlage nicht vor. — Pajz (Kontakt) 19:49, 18. Jun. 2018 (CEST)
Müsste also das Foto in der Einlieferungsanzeige geschwärzt werden? Und welche Vorlage kann für § 5 (2) UrhG verwendet werden? Habitator terrae (Diskussion) 20:09, 18. Jun. 2018 (CEST)
Und ist bei den Vernehmungsprotokollen ([3] [4] [5]), dem Geständnis, so wie der Stellungsnahme zum Antrag auf Begnadigung keine Chance? Habitator terrae (Diskussion) 20:15, 18. Jun. 2018 (CEST)
1. Ja. 2. Keine, das Fehlen einer entsprechenden Vorlage hat seinen Grund im Bestehen eines Änderungsverbots (§ 62 UrhG), weshalb diese Art von amtlichen Werken als nicht hinreichend „frei“ angesehen wird – so jedenfalls regelmäßig das Argument, das in Diskussionen zu dem Thema eingebracht wird. 3. Verweise auf die Antwort oben („beim Rest sehe ich …“). Letztlich kann man natürlich immer über den Punkt mit der Schöpfungshöhe streiten, wobei ich betonen möchte, dass dieses Argument für Fotos und anderes Bildmaterial nicht herangezogen werden kann. Richtig ist andererseits aber auch, dass die Rechtsprechung in Bezug auf juristische Texte bei der Zubilligung von Schutz eher zurückhaltend agiert. Die Aufnahme der Stellungnahme halte ich vor diesem Hintergrund für vertretbar, nach nochmaliger Durchsicht vielleicht sogar die der Anklageschrift selbst (in Anbetracht des signifikanten Anteils, den formelhafte Blöcke und Faktenaufzählungen einnehmen); ausführliche persönliche Einlassungen des Angeklagten fallen hingegen nicht in diese Kategorie. Zu bedenken ist dabei auch, dass auf Commons amerikanisches Recht mitzuberücksichtigen ist; die behördlichen Dokumente sind dort immer unproblematisch, bei den nichtbehördlichen ist die Schutzschwelle hingegen tendenziell niedriger als in Deutschland. — Pajz (Kontakt) 20:54, 18. Jun. 2018 (CEST)
Die Abbildungen können ja auch verlinkt werden, von daher wäre das auch kein großer Verlust für den Artikel. Ich halte solche Abbildungen mit Text sowieso für einen Enzyklopädie-Artikel tendenziell eher ungeeignet. --Hachinger62 (Diskussion) 09:32, 19. Jun. 2018 (CEST)
Eigentlich hatte ich ja am meisten Interesse am Bild, trotzdem finde ich, dass, da in diesem Fall der Prozess selber Teske relevant gemacht hat, auch Prozessdokumente für den Artikel passend, besonders da der Artikel sonst nur spärlich illustriert ist. Habitator terrae (Diskussion) 10:00, 19. Jun. 2018 (CEST)

Ich habe jetzt die Einlieferungsanzeige (S. 1, S. 2), das Vollstreckungsprotokoll, die Kerblochkartei und das Urteil hochgeladen. So OK? Habitator terrae (Diskussion) 12:34, 19. Jun. 2018 (CEST)

Repro einer Anzeige aus russischer Zeitschrift von 1914

Es geht um: Datei:Werbung für Strelitzer Polytechnikum (Нива, Jul 1914).JPG, wie nebenstehend.

 

Die Anzeige erschien in der Ausgabe vom 26. Juli 1914 jul. Kal. auf dem Titelblatt der russischen Illustrierten Niva.[1] Urheber der Anzeige an sich nirgendwo genannt. Auf der letzten werbefreien Seite der Ausgabe werden genannt:[2] als Redakteur V. Ja. Svetlov, gest. 1934,[3] sowie als Redakteur/Herausgeber L. F. Marks, wohl die Witwe[4] des Verlegers A. F. Marks, gest. 1904.[5] Todesdatum (oder auch nur genauer Name) der Witwe war nicht zu recherchieren, aber ein Sterbedatum vor 1948, also vor der 70-Jahres-Frist, ist auch hier höchst wahrscheinlich. --Ubel (Diskussion) 15:03, 19. Jun. 2018 (CEST)

  1. https://www.runivers.ru/upload/iblock/239/Niva_tom_92_1914.pdf (S. 83)
  2. https://www.runivers.ru/upload/iblock/239/Niva_tom_92_1914.pdf (S. 108)
  3. Vgl. ru:Светлов, Валериан Яковлевич und ru:Нива (журнал)#Авторы (letzter Absatz)
  4. http://apchekhov.ru/books/item/f00/s00/z0000005/st007.shtml
  5. ru:Маркс, Адольф Фёдорович


Ubel, ich bin des Russischen nicht mächtig, würde allerdings die Frage in den Ring werfen, ob überhaupt urheberrechtlicher Schutz vorliegt. Die Datei könnte aber jedenfalls auch nach der unter Wikipedia:Bildrechte#Pragmatische Regelung bei Bildern, die vor 1923 veröffentlicht wurden skizzierten pragmatischen Regelung behalten werden. Gruß, — Pajz (Kontakt) 15:42, 20. Jun. 2018 (CEST)
Ah danke, Pajz! Ich war mir nicht sicher, welcher Lizenzfall hierauf zutrifft (genauer: ob bei Zeitschriften Herausgeber/Redakteure auch als Urheber gezählt werden können). --Ubel (Diskussion) 16:10, 20. Jun. 2018 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) 20:04, 1. Jul. 2018 (CEST)

Recht am eigenen Bild vs. Person der Zeitgeschichte

Hallo, ich bin neu hier und bin nicht ganz sicher, ob die Frage hier am rechten Ort ist. Ich arbeite schon längere Zeit beim lokalen FürthWiki mit, will aber mich auch hier einbringen, vorzugsweise mit lokalen Themen.

Die Frage: Nun möchte ich anlässlich der kommenden Eröffnung des Ludwig-Erhard-Zentrums ein Bild beim Artikel zur treibenden Kraft hinter der Intitiave einfügen und das ist Evi Kurz. Das Foto ist auch schon auf den Commons hochgeladen. Nun habe ich aber in unserem FürthWiki mitverfolgen müssen, dass Frau Kurz - obgleich unzweifelhaft eine Person der Zeitgeschichte - sich gegen Fotos wehrt, auf denen sie ihrer Meinung nach unvorteilhaft getroffen ist. Das Foto wurde zudem auf einer öffentlichen Versammlung im öffentlichen Raum gemacht und entspricht deswegen § 23 KUG. - Dennoch: Was tun? --Onkel Theodor (Diskussion) 17:13, 19. Jun. 2018 (CEST) ps.: habs getan, aber muss ja gesichtet werden ... --Onkel Theodor (Diskussion) 17:22, 19. Jun. 2018 (CEST)

Wenn die Dame sich unvorteilhaft getroffen fühlt, wäre es doch das einfachste, sie zu fragen, ob sie entweder ein besseres Bild zur Verfügung stellt oder sich neu ablichten lässt. --Karsten11 (Diskussion) 22:00, 20. Jun. 2018 (CEST)
Es gibt absolute Personen der Zeitgeschichte und relative. Wenn (frei erfunden) Herr Trump oder Frau Merkel bei einer Grimasse, beim Popeln in der Nase... fotografiert werden, dann haben sie einfach Pech gehabt. Wie wir das dann handhaben, steht auf einem anderen Blatt. Bei relativen Personen der Zeitgeschichte, was hier zweifelsfrei zutrifft, müssen wir mit Fingerspitzengefühl vorgehen. Das verlangt nicht nur der Anstand sondern auch die Gesetzgebung. Wenn ihr d9as Foto nicht gefällt, sollten wir es auch nicht im Artikel behalten. Mit ihr reden ist der beste Weg. Nicht gegen sie mit Gewalt ein Bild veröffentlichen. --M@rcela   22:56, 20. Jun. 2018 (CEST)
Das Foto ist ja nicht unrealistisch, sie sieht so aus. Sie selbst bzw. ihre Firma stellt dagegen Fotos zur Verfügung, die weder aktuell noch realistisch sind (z.B dieses hier), was ich auch nicht korrekt bzw. einer ernsthaften Enzyklopädie angemessen finde. Meine Meinung.--Onkel Theodor (Diskussion) 23:09, 20. Jun. 2018 (CEST)
Das Profifoto mag nicht tagesaktuell sein, aber was ist daran "unrealistisch"? So sieht ein Portrait einer Person aus, die sich a.) für eine Fotosession etwas zurecht gemacht hat und das b.) von jemanden gemacht wurde, der zumindest einen furchtbar störenden Hintergrund zu vermeiden weiss. Da die Lizenz passt, sollte man es (entsprechend dokumentiert) auf Commons raufladen und auch im Artikel verwenden. -- Herby 15:27, 22. Jun. 2018 (CEST)
Man kann schon das Foto auch verwenden. Ich würde in die Bildbeschreibung rein schreiben, dass es eben von 2010 ist, dann kann sich de Leser sein Bild selbst machen ;-) --K@rl 15:40, 22. Jun. 2018 (CEST)
Die Rechtsfiguren der "absoluten" bzw. "relativen" Person der Zeitgeschichte gibt es nicht mehr, nachdem der EGMR damals in der Caroline-Entscheidung gerüffelt hatte. Heute nennt man das abgestuftes Schutzkonzept. Das erfordert mehrfache Abwägungen. Nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG muss man es hinnehmen, wenn das eigene Bild im zeitgeschichtlichen Kontext veröffentlicht wird. Schon das erfordert eine Abwägung. Dazu kann eine rechtmäßige begleitende Wortberichterstattung genügen. Rückausnahme ist nach § 23 Abs. 2 KUG allerdings, dass berechtigte Interessen des Abgebildeten nicht verletzt werden. Das ist insbesondere dann anzunehmen, wenn das Foto besonders unvorteilhaft erscheint und erfordert eine zweite Abwägung. --Code (Diskussion) 17:00, 22. Jun. 2018 (CEST)
Was bedeutet "rechtmäßige begleitende Wortberichterstattung"? Den entsprechenden Zeitungsartikel habe ich beim Bild mal verlinkt, falls das gemeint ist. - Es handelt sich auch nicht um dasselbe oder um ein ähnliches Bild als jenes, das Frau Kurz bemängelt hat. - Ich denke, das Bild ist korrekt und nicht besonders unvorteilhaft und solange sie sich nicht beschwert ... --Onkel Theodor (Diskussion) 15:48, 24. Jun. 2018 (CEST)
Im Grunde bedeutet es, dass der Wikipedia-Artikel, in den das Bild eingebunden ist, persönlichkeitsrechtlich einwandfrei sein muss. --Code (Diskussion) 05:57, 25. Jun. 2018 (CEST)

Abseits von der Frage ob das bisherige Foto passt: bei dem verlinkten Bild halte ich es jedoch für fragwürdig, ob hier ordentlich lizenziert ist: ein Benutzer Kamran Salimi, der Krankenpfleger ist, soll ein Pressebild von TLF FilmLineFilm GmbH Pressefoto erstellt haben bzw. die Freigabe dafür haben? Sehr zweifelhaft. Ich würde das Pressebild daher nicht verwenden - aus urheberrechtlicher Sicht. --Quedel Disk 17:23, 22. Jun. 2018 (CEST)

Das können wir als außenstehende gar nicht beurteilen, wie die Verifizierungen beim Fürth stattfindet, genauso wenig, wie bei Flickr kontrolliert wird. ;-) --K@rl 17:43, 22. Jun. 2018 (CEST)
Service: File:Evi Kurz Fürth.jpg. Zusätzlich habe ich die auf FürthWiki als Urheber genannte "TLF FilmLineFilm GmbH" um eine Bestätigung der Lizenz gebeten. --Túrelio (Diskussion) 18:13, 24. Jun. 2018 (CEST)
Heute ist eine Bestätigung der Lizenz für File:Evi Kurz Fürth.jpg seitens Frau Kurz an OTRS (und mich) gegangen. Ich schlage deshalb, ihrem Wunsch zu folgen und im Artikel das "strittige" Foto durch das s/w-Foto zu ersetzen. --Túrelio (Diskussion) 22:50, 26. Jun. 2018 (CEST)
Sie hat also auch dieses Foto bemängelt? Ah, ich sehe schon, sie hat --Onkel Theodor (Diskussion) 08:22, 27. Jun. 2018 (CEST)
? Nein, das s/w-Foto hat sie nicht bemängelt, sondern die Lizenz auf Anfrage bestätigt. Gab es denn noch ein drittes Foto? (sonst ist mir das "auch" unklar) --Túrelio (Diskussion) 08:34, 27. Jun. 2018 (CEST)
Ja, das dritte Foto wurde aber inzwischen gelöscht, war auf FürthWiki, wo du das s/w Foto her hast, Löschdiskussion hier. Nachdem Frau Kurz den ihr persönlich bekannten Urheber ziemlich persönlich angegangen ist (editiert unter Klarnamen), bestand er auf Löschung.--Onkel Theodor (Diskussion) 14:24, 27. Jun. 2018 (CEST)
Und was kommt dann als nächstes? Löschung des nicht genehmen Gebutsdatums? Austausch gegen ein noch älteres Foto? --Magnus (Diskussion) 14:32, 27. Jun. 2018 (CEST)
+1 Magnus. --Superikonoskop (Diskussion) 09:14, 28. Jun. 2018 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) 20:03, 1. Jul. 2018 (CEST)

UR-Probleme mit paralleler Veröffentlichung?

Moin, im Zusammenhang mit der Beschreibung der heutigen Nutzung (auf gemeinnütziger Basis) eines in Vlotho denkmalgeschützten Bauwerkes in der Wikipedia hatte ich vor, in einer von mir betreuten und von unserem Geschichtsverein herausgegebenen Schriftenreihe diesen Text evtl. parallel als Druck zu veröffentlichen, bzw. mit marginalen Änderungen. Was die Rechte am Text und aktuellen Bildern angeht, liegen diese bei mir bzw. ich würde sie auf Commons zur Verfügung stellen. Absehbar älteres Bildmaterial zu verarbeiten wäre auch kein Problem, weil es pd wäre. Welche Lizensierung wäre dafür evtl. angeraten, damit es keine eigentlich unsinnigen Beanstandungen gibt, soweit ich das sehe. Grund der Druckveröffentlichung ist, dass diese in einer Registerübersicht unserer kompletten Veröffentlichungen berücksaichtigt würde, was eine umfassende Nutzung für Interessenten an unserer Ortsgeschichte bedeutet. LG --Gwexter (Diskussion) 09:57, 27. Jun. 2018 (CEST)

@Gwexter: Inhalte, die Du komplett selbst erstellt hast, kannst Du an sovielen Orten und unter so vielen Lizenzen veröffentlichen wie Du möchtest. Natürlich könntest Du auch die ganze Druckveröffentlichung unter CC-BY-SA stellen und damit für eine weiter freie Nutzung freigeben – unbedingt erforderlich ist das aber nicht. Ich würde Dir nur empfehlen, diese parallel-Veröffentlichung auf der Dikussionsseite des Artikels oder im Bearbeitungskommentar anzukündigen, damit das nicht irgendwann in ferner Zukunft irgendwert fälchlicherweise als URV auslegt.
Etwas anders sieht die Sache auch, wenn es nicht allein Dein Text und Deine Bilder sind, sondern Du auch Inhalte verwenden möchtest, an denen auch andere hier in der Wikipedia mitgearbeitet haben. Dann musst natürlich auch Du Dich an die Lizenzen halten. Konkret bedeutet das, dass Du bei Bildern eine Angabe gemöß des Lizenzhinweisgenerators anbringen solltest und auch bei Texten die Urheber und Lizenz angeben sowie etwaige Bearbeitungen unter derselben Lizenz veröffentlichen musst. // Martin K. (Diskussion) 11:46, 27. Jun. 2018 (CEST)
@Martin K.: Danke für die Hinweise. Bis auf ein paar Abbildungen aus der Zeit vor dem WK I wird alles auf meinem Mist gewachsen sein, meine eigenen Bilder packe ich eh auf Commons. Evtl. erforderliche Referenzen bzw. Quellenangaben werden in beiden Veröffentlichungen natürlich identisch sein, aber das ist m. E. ja nicht schädlich. LG --Gwexter (Diskussion) 13:00, 27. Jun. 2018 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) 19:59, 1. Jul. 2018 (CEST)

Forstbaumschule Kiel

Kurze Frage: Fällt das hier unter Pd-textlogo? Habitator terrae (Diskussion) 17:59, 29. Jun. 2018 (CEST)

Ja. Gruß, --Gnom (Diskussion) 19:58, 1. Jul. 2018 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Habitator terrae (Diskussion) 18:34, 2. Jul. 2018 (CEST)

Sehr geehrte Damen und Herren, in dem Oben genannten Link finden sich de Dienstgrade der Bundeswehr. Diese Bilder möchte ich gerne auf meiner Webseite, auf der sich Bewerber auf den bevorstehenden Eignungstest bei der Bundeswehr vorbereiten können, Verwenden. Da ich leider keinen Urheber der Bilder finden konnte, können sie mir Ihn ja vielleicht nennen. Oder reicht es aus wenn ich in meinem Impressum unter "Bildernachweis" Quelle: Wikipedia.de angebe?

Über eine schnelle Antwort freue ich mich sehr.

Mit freundlichem Gruß, --79.193.207.233 23:09, 18. Jun. 2018 (CEST)Adrian

In diesem Fall ist es relativ einfach, da alle Bilder vom selben Autor stammen und dieselbe Lizenz haben. Schreiben sie einfach zu jedem Bild im Bildnachweis folgendes schreiben:
Kap. X, Abb. YZ: Autor: TUBS, in Wikimedia Commons; Lizenz: https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.de
Falls sie dies bei anderen Bildern in der Wikipedia machen wollen und wissen wollen, wie sie das machen sollen, klicken sie auf das Bild, dann (bei den meisten Computern) auf Einzelheiten, dort finden sie die Lizenz.
Habitator terrae (Diskussion) 09:56, 19. Jun. 2018 (CEST)
Oh ich habe gar nicht gesehen, dass es sich hierbei um eine Website handelt: Hierbei am besten Direkt unter dem Bild folgendes schreiben:
Foto: TUBS
Lizenz: CreativeCommons by-sa-3.0
Habitator terrae (Diskussion) 13:23, 19. Jun. 2018 (CEST)

Könnte ich auch dies --> :Kap. X, Abb. YZ: Autor: TUBS, in Wikimedia Commons; Lizenz: https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.de in mein Impressum schreiben da ich dort schon eine Kategorie mit Bildnachweisen habe? 79.193.203.190 22:25, 19. Jun. 2018 (CEST)

Da bin mir da nicht so sicher. Habitator terrae (Diskussion) 16:29, 22. Jun. 2018 (CEST)
Im Impressum kann es Problemegeben, ich bin mir aber nicht sicher. Was auf jeden Fall nicht reicht, ist "Quelle:Wikipedia", weil das die Lizenzbestimmungen (Autorennennung etc.) verletzten würde. Victor Schmidt Was auf dem Herzen? 16:45, 27. Jun. 2018 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Habitator terrae (Diskussion) 17:13, 4. Jul. 2018 (CEST)

{{PD-Art|FoP-Germany}}

Geht diese Lizenzvorlage für dieses Bild Habitator terrae (Diskussion) 16:23, 22. Jun. 2018 (CEST)

Service: Bild mit Kontext. — Raymond Disk. 16:40, 22. Jun. 2018 (CEST)
An FoP-Germany besteht kein Zweifel, gezielte Projektarbeit zum dauerhaften Verbleib. Mit PD-Art find ichs hier schwierig, da ich - persönliche Meinung!! - hier zumindest ein Lichtbild als Grundlage sehe. Anders als bei Gemälden oder aus Kunstzeitschriften abfotografierte Werke muss der Fotograf hier Perspektive und Lichtsituation schon beachten, um ein entsprechendes Bild hinzubekommen. Daher würde ich hier den Reproduktionsvorgang als geschützt ansehen und eine Lizenzierung des Fotografen (nicht des Künstlers) als notwendig erachten. --Quedel Disk 17:16, 22. Jun. 2018 (CEST)
Soweit ich das sehe ist nur der Unterschied zu einer Fotografie in einer Gallery, dass es draußen hängt, weshalb muss dabei stärker auf die Perspektive und die Lichtsituation geachtet werden? Habitator terrae (Diskussion) 11:58, 24. Jun. 2018 (CEST)
@Habitator terrae: Reine Reproduktionsfotografien z. B. aus Katalogen sind dermaßen simpel und rein(st) handwerklich, dass man ihnen hier auf Wikipedia keinen Urheberschutz zubilligt. Ansonsten sind ja alle angefertigten Fotografien in der Regel Lichtbilder, die wiederum geschützt sind (50 Jahre ab Herstellung). Wenn diese zudem noch ein Eigenmaß an persönlicher Eigenart, kreativer Leistung, eigenen Entscheidungen die über das rein handwerkliche hinausgehen, haben, dann sind es Lichtbildwerke (geschützt bis 70 Jahre nach Tod des Erstellers). PD-Art sagt ja aus, dass es eine einfache zweidimensionale Reproduktion sei, die nicht geschützt ist. Genau das möchte ich aber in Zweifel bringen für diesen Fall. FoP-Germany + Lizenz/+ggfs. Freigabe des Fotografen. Das wäre m.E.n. das richtige. --Quedel Disk 14:04, 24. Jun. 2018 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Datei:Bohemien Iltisbunker Kiel 2013.jpg: Die Fotografin ist selbst Wikipedia-Autorin Habitator terrae (Diskussion) 16:52, 4. Jul. 2018 (CEST)

Coverbild Leben … I Feel You

Ein Hallo in die Runde. Ich wollte mal fragen ob das Coverbild zur Single Leben … I Feel You (hier) mittels {{PD-textlogo}} hochgeladen werden kann. Meiner Meinung erreicht das Cover nicht die notwendige Schöpfungshöhe um urheberrechtlichen Schutz zu geniesen. Für mich fällt das Bild unter einfache geometrische Formen und Text. Oder sehe ich das falsch? Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Gruß. ChrisHardy (Diskussion) 12:30, 23. Jun. 2018 (CEST)

@ChrisHardy: Passt. Gruß, --Gnom (Diskussion) 20:02, 1. Jul. 2018 (CEST)
Danke^^ Gruß. ChrisHardy (Diskussion) 20:45, 1. Jul. 2018 (CEST)

Wurde hochgeladen File:Schiller mit Heppner „Leben … I Feel You“ Cover (Alternative Maxi-Single).jpg, damit erledigt. -- Quedel Disk 16:08, 4. Jul. 2018 (CEST)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Quedel Disk 16:08, 4. Jul. 2018 (CEST)

Datei und Panoramafreiheit (Russland)

Die hier Datei:Grabstein Krjutschkow - Portraet.jpg sehe ich auch auf de als nicht zulässig an. Richtig?--Tohma (Diskussion) 14:58, 24. Jun. 2018 (CEST)

Also, nach Schutzlandprinzip sollte zumindest das Foto des Grabsteins in D, A und CH aufgrund der hier geltenden Panoramafreiheit unproblematisch sein. --Túrelio (Diskussion) 08:07, 25. Jun. 2018 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Habitator terrae (Diskussion) 17:12, 4. Jul. 2018 (CEST)

Buchumschläge

Ein Zufallsfund heute, auf der Suche nach "The Medusa Touch". Da ist das Umschlagbild wiedergegeben mit folgenden Hinweisen:

--

Description Scan of the cover of the first edition of the 1973 novel The Medusa Touch by Peter Van Greenaway ... Low resolution? Sufficient resolution for illustration, but considerably lower resolution than original

Purpose of use Identification of the novel, which is the main subject of this article.

Replaceable? No free image exists or can reasonably be made to illustrate this copyrighted work.

Other information It is believed that this low resolution scan does not interfere with the copyright owner's rights.

--

Die Frage ist, ob das mit dem "It is believed that this low resolution scan ..." deutschem Recht genügt. Ich glaube ja eher nicht. Und wenn wir schon dabei sind, noch zwei Dinge: (1) Die Redensart "Wo kein Kläger, da kein Richter", hat die irgendeinen juristischen Gehalt? Ev. in Richtung Gewohnheitsrecht? (Dass die dt. WP da aus grundsätzlichen Überlegungen bei einem Thema "Gewohnheitsrecht / Bilder" nicht mitzieht, ist mir schon klar.) (2) Wenn ein Verlag seine explizite Einwilligung gegen einen Titelbild-Wiedergabe gibt -- ist ja schließlich auch Werbung für das Buch --, darf man dann auf die WP-Seite setzen? Und wo wäre die Einverständniserklärung des Verlags zu hinterlegen? (Interessant übrigens die Argumentation mit der bei Süskinds 'Parfum'!) --Delabarquera (Diskussion) 17:26, 28. Jun. 2018 (CEST)

@Delabarquera: Die Rechtsgrundlage für die Nutzung dieses urheberrechtlich geschützen Covers in der englischen Wikipedia ist das angelsächsiche Fair use-Prinzip. Dieses Prinzip gibt es mitteleuropäischen Rechtskreis nicht, weshalb es hier in der de.WP grundsätzlich keine Anwendung finden kann. Das ist auch der Grund, weshalb diese Bilder lokal in der en.WP und nicht auf Commons liegen (wo nur wirklich Freie Inhalte akzeptiert werden. Alles weitere unter Bildrechte.
Natürlich ist es auch in solchen Fällen möglich den Urheber oder Rechteinhaber darum zu bitten, das jeweilige Werk unter einer freien Lizenz zu veröffentlichen. Hierfür solltest Du diese Textvorlage nutzen und den Rechteinhaber bitten, die Freigabe direkt an permission-de@wikimedia.org zu schicken. Dort wird sie dann vom Support-Team gesichtet und ggf. bei der zugehörigen Datei eingetragen. // Martin K. (Diskussion) 19:05, 28. Jun. 2018 (CEST)
P.S.: "Wo kein Kläger, da kein Richter" hat grundsätzlich nur im Zivilrechtbedeutung und birgt natürlich das Risiko, dass doch irgendwann noch ein Kläger auftaucht. Da "Wird schon keiner meckern" die denkbar schlechteste Grundlage für freies Wissen ist, findet sie in den Wikimedia-Projekten keien Anwendung. Vielmehr gilt hier das Vorbeugende Prinzip, das von uns verlangt, die Rechtslage nach bestem Wissen udn Gewissen einzuhalten, um Schaden vom Projekt abzuhalten. // Martin K. (Diskussion) 19:10, 28. Jun. 2018 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Da gibt es glaub ich nichts mehr zu klären. Habitator terrae (Diskussion) 17:11, 4. Jul. 2018 (CEST)

liebe leute, es gab auf meinem artikel dies hier. ------Wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Urheberrecht wurde der hier stehende Text entfernt und diese Seite auf der Löschkandidatenseite für potenzielle Urheberrechtsverletzungen gelistet. Der Text ist – zumindest in Auszügen – der gleiche wie in der unten genannten Quelle. -------hab da etwas falsch gemacht und zu spät gesehen. david komary der verfasser von diesem text der eingezogen wurde hat schon vor 2 monaten ein mail mit seiner erlaubnis an permissions-de@wikimedia.org geschickt. bis jetzt ist da aber nichts passiert. kann mir jemand sagen wie lange das dauert bis der artikel wieder eingestellt wird?... danke und lg!--Obo666 (Diskussion) 13:01, 7. Jun. 2018 (CEST)

Gebäude aus dem frühen 20. Jahrhundert in Südtirol

Bei einigen Gebäuden aus dem frühen 20. Jahrhundert in Südtirol (damals noch Teil von Österreich-Ungarn) lebte der Architekt bis in die zweite Hälfte des 20. Jahrhunderts. Dürfen eigentlich Abbildungen dieser Gebäude auf Wikimedia Commons hochgeladen werden? --92.218.186.82 22:53, 26. Jun. 2018 (CEST)

Wenn das Gebäude ein architektonisches Kunstwerk ist, dann nicht, da Italien keine Panoramafreiheit kennt. Aber nicht alles, was Architekten machen, sind Kunstwerke. --M@rcela   23:05, 26. Jun. 2018 (CEST)
Im Zweifelsfalls hier hochladen, hier würde es auf jeden Fall gehen, solange die Bedingungen für Panoramafreiheit erfüllt sind. -- Chaddy · D   00:09, 27. Jun. 2018 (CEST)

Foto auf flickr ohne Angabe des Fotografen

Es geht um ein Foto von Kari Polanyi-Levitt, aufgenommen während einer Konferenz 2012. Ein Fotograf ist nicht genannt. Möglicherweise hat der Veranstalter die Rechte. Wie soll ich in dem Fall vorgehen?Fiona (Diskussion) 07:50, 30. Jun. 2018 (CEST)

Das Foto ist nicht frei ("Alle Rechte vorbehalten"). Der Rechteinhaber müsste die Lizenz ändern. --Graf Foto   12:10, 30. Jun. 2018 (CEST)

Flucht- und Rettungsplan

Erreicht ein Flucht- und Rettungsplan die Schöpfungshöhe? Ich frage einerseits wegen den Bildern in dieser Commons-Kategorie, andererseits, weil man die Grundrisse sonst auch für Gebäude- und Indoor-Mapping auf Openstreetmap nutzen könnte. -- Discostu (Disk) 13:32, 26. Jun. 2018 (CEST)

Gilt da nicht die Panoramafreiheit? --K@rl 15:03, 26. Jun. 2018 (CEST)
Panoramafreiheit im Innenraum @Karl Gruber:? Nun, meine Laienmeinung: solche Rettungspläne sind zumindest in D nach DIN hergestellt und geben dank verpflichtendem exakten Maßstab keinerlei Handlungsspielraum. Texte und Symbole sind vorgegeben, lediglich wo ich nicht hinpassende Symbole daneben lege und mit dem Strich verbinde ist noch "Gestaltugnsspielraum". Da jeder Fluchtwegplan also vom grafischen her (nicht von den Gedanken dahinter, wo geht welcher Fluchtweg lang,wo plane ich einen Feuerlöscher ein etc.) fast identisch aussehen müsste, sehe ich da keinen Schutz. Aufpassen müsste man nur, wenn der Grundriss an sich geschützt ist (Hundertwasserhaus o.ä.). --Quedel Disk 21:50, 26. Jun. 2018 (CEST)
Verzeihung ich habe nicht an D gedacht, da es bei uns in A mit Erlaubnis ohne weiteres möglich ist ist zu fotografieren. Schließlich wurde auch nihct gefragt, in welchem Land diese Pläne hängen. --K@rl 21:53, 26. Jun. 2018 (CEST)
Ich würde hier auch mit Normzeichung und keine eigen schöpferische Leistung argumentieren, denn mit Panoramafreiheit. Dann das Resultat eines in Auftrag gegeben Fluchtplans ist vorhersehbar, weil genormt. Und Gebäude Grundrisse werden äussert selten Schöpfungshöhe erreichen. Selbst bei einem Hundertwasser Haus, würde ich das jetzt mal verneinen. Friedensreich Hundertwasser hat mehr mit den Wänden und deren Verkleidungen gespielt. Die Böden und Raumabmessungen sind recht normal. Dies auch weil nur mit einem halbwegs normaler Grundriss, einer guten Nutzbarkeit gewährleistet ist. --Bobo11 (Diskussion) 22:07, 26. Jun. 2018 (CEST)
Solche Pläne sind zwar Technische Zeichnungen aber dem Zeichner bleiben aufgrund der sehr strikten Anforderungen kein Platz für schöpferische Leistung. --M@rcela   22:09, 26. Jun. 2018 (CEST)
Vorsicht: Es handelt sich um einen Plan eines Bauwerks – der kann insbesondere als Entwurf eines Werks der Architektur geschützt sein. --Gnom (Diskussion) 20:01, 1. Jul. 2018 (CEST)

Fotos von verpackten Produkten

Hallo, für die Illustration eines Artikels würde ich gerne verpackte Lebensmittel (Aufschnitt, Käse, Chips ...) auf Commons hochladen. Gibt es urheberrechtliche Bedenken, wenn ein Bild einer geschlossenen Chipstüte (Chio Chips) hochgeladen würde?--Salino01 (Diskussion) 08:45, 30. Jun. 2018 (CEST)

Datei:Walkers.JPG
Cipsverpakung von Walkers

So was gibt es auf jeden Fall schon, die Frage ist nun ob dies erlaubt ist. Ich würde Nein sagen, wenn Fotos oder andere geschützte Sachen drauf zu sehen sind und Ja sagen, wenn nur Sachen drauf sind die keine Schöpfungshöhe haben (PD-textlogo für das Logo, PD-ingelitible für die Nährwertsangaben und Zutaten (sofern sie zu erkennen sind)...) Habitator terrae (Diskussion) 11:07, 30. Jun. 2018 (CEST)

Produktfotos werden auf Commons mit Vorliebe gelöscht, selbst wenn eine Einwilligung der Firma besteht und die Bilder bei einem Workshop entstanden, der ein ganzes Wochenende auf dem Firmengelände stattfand. --M@rcela   11:16, 30. Jun. 2018 (CEST)
Ja, besser hier hochladen. -- Chaddy · D   14:27, 30. Jun. 2018 (CEST)
Nein, nicht „besser hier hochladen“. Das verlagert das Problem nämlich nur und löst es nicht. In dieser Frage gibt gemäß Recht und Richtlinien keinen Unterscheid zwischen hier und Commons, der einen lokalen Upload sinnvoll machen würde: Also bitte nicht! // Martin K. (Diskussion) 16:18, 30. Jun. 2018 (CEST)

Grundsätzlich gibt bei allen abgeleiteten Werken (und dazu gehört auch ein Photo vom Design einer Chipstüte), dass diese nur dann unter einer freien Lizenz veröffentlicht werden dürfen, wenn...

  1. entweder überhaupt nichts schutzfähiges zu sehen ist
  2. oder eine der Schranken des Urheberrechts greift (z.B. die Beiwerks-Schranke
  3. oder für die abgebildeten Schutzgegenstände entsprechende Freigaben der Rechteinhaber voliegen.

Angewandt auf die Chips-Tüte oben trifft leider nichts von alle dem zu:

  1. Zumindest die Photographie der Chips fällt in Deutschland unter das Leistungsschutzrecht für Lichtbilder
  2. Da die Tüte das eigentliche Bildmotiv ist, scheidet Beiwerk aus
  3. Und eine Freigabe gibt es scheinbar auch nicht.

Kurzum: Wenn da nicht noch eine Freigabe des Rechteinhabers nachkommt (die der Photograph natürlich anfragen kann), muss man diese Aufnahme leider als Urheberrechtsverletzung werten. P.S.: Und bevor das Gemecker losgeht: So ist nunmal die Rechtslage in Deutschland! Und gemäß unserer Richtlinien muss diese hier in der de.WP befolgt werden. Es gibt in DACH nunmal kein Fair use, das uns gestatten würde, bei solchen Fällen ein Auge zuzudrücken. Und wenn man sich ansieht, dass man in der EU gerade lieber irgendwelche neuen blödsinnigen Schutzrechte erfindet, statt die bestehenden ans digitale Zeitalter anzupassen, dann wird sich daran wohl in absehbarer Zeit nichts ändern. // Martin K. (Diskussion) 16:18, 30. Jun. 2018 (CEST)

Müsste also auch die Walkers-Tüte gelöscht werden? Habitator terrae (Diskussion) 16:25, 30. Jun. 2018 (CEST)
Strenggenommen ja. // Martin K. (Diskussion) 17:07, 30. Jun. 2018 (CEST)
Da "strenggenommen ja" eigentlich einfach "ja" bedeutet und ich ausser der Tatsache, dass wir es gerne anders hätten, nicht sehe, was es an Martins Darstellung der Rechtslage zu rütteln geben könnte (das ist nun mal eine geschützte Fotografie der Chips auf der Tüte und sie ist das Hauptmotiv), werde ich auf Commons (wo "fair use" auch nicht zur Anwendung kommt) einen LA auf dieses Bild stellen. Es nützt ja nix, die Augen zu verschliessen - und wenn wir wollen, dass sich die Rechtslage vielleicht doch mal zu unseren Gunsten ändert, müssen wir uns auch konsequent an die aktuelle halten; so sieht man auch besser, wo die Probleme liegen. Gestumblindi 18:34, 30. Jun. 2018 (CEST)
(BK) Da habe ich nochmal eine Nachfrage zu "Zumindest die Photographie der Chips..." - erstens, warum ist das zwangsläufig eine Fotografie? Und zweitens - gab es vor kürzerer Zeit nicht ein Urteil zu Leistungsschutzrechten an fotorealistischen Renderings? Das ging glaube ich um Werbebilder von Autos, die auf Basis der Designdaten mit einem 3D-Programm erzeugt und gar nicht mehr mit einem Film oder Bildsensor aufgenommen werden. Ich weiß bloß nicht mehr, in welche Richtung das ging, on den Renderings ein Schutz zugesprochen oder dieser abgelehnt wurde. Grüße, Grand-Duc ist kein Großherzog (Diskussion) 18:37, 30. Jun. 2018 (CEST)
Wenn ich mir das Foto in voller Auflösung anschaue, sehen mir die Chips schon nach einer Fotografie aus. Wäre auch einfacher, als sie extra zu rendern, scheint mir. Gestumblindi 18:39, 30. Jun. 2018 (CEST)

Um auf die Ausgangsfrage zurück zukommen: Wie sieht das Ding überhaupt aus, gibt es schon irgendein Bild im Internet, dass wir uns ansehen können. @Salino01 --Habitator terrae (Diskussion) 19:29, 30. Jun. 2018 (CEST)

Es geht mir um eine Tüte, wie sie typisch für Kartoffelchips ist, da ich einen neuen Artikel zum Thema Schutzatmosphäre bebildern möchte. Ich hatte im Entwurf ein Bild eingefügt, dass aber kurze Zeit später auf Commons wieder gelöscht wurde. Bei Käseaufschnitt plane ich ähnlich wie bei dem Frühstücksspeck nur Ausschnitte ohne Hinweis auf den Hersteller zu verwenden.--Salino01 (Diskussion) 05:48, 1. Jul. 2018 (CEST)

Da das Hauptproblem die etwaige auf der Packung verwendete Lichtbilder sind, würde ich Dir vorschlagen, einfach Verpackungen zu suchen, die ohne Photos und aufwändige Grafiken auskommen. Käseaufschnitt gibt es ja z.B. auch in hauptsächlich durchsichtige Packungen - Chips z.T. auch. // Martin K. (Diskussion) 11:45, 1. Jul. 2018 (CEST)
Mal wieder: Was Martin sagt. Gruß, --(nicht signierter Beitrag von Gnom (Diskussion | Beiträge) 19:58, 1. Jul. 2018 (CEST))
 
...oder das Foto auf der Verpackung verdecken...
Man könnte ja über die Chip-Fotos echte Chips streuen ;) --M@rcela   20:52, 1. Jul. 2018 (CEST)
Oder mit zwei Verpackungen arbeiten, wenn Rückseite auf urheberrechtlicher Sicht "sauber" ist. Kommt eben auch Grösse des problematischen Bereichs auf der Verpackung an, wie gut verstecken ginge. Da ist sicher eher was zu machen, als da oder da.--Bobo11 (Diskussion) 21:05, 1. Jul. 2018 (CEST)

besteht bei den Bildern Urheberrechtsschutz? --Schnabeltassentier (Diskussion) 03:09, 26. Jun. 2018 (CEST)

Ja freilich. Bernd Göbel (Bildhauer) wurde 1942 geboren und erfreut sich bester Gesundheit. --Artmax (Diskussion) 20:23, 27. Jun. 2018 (CEST)
Sollten die dann gelöscht werden? Habitator terrae (Diskussion) 11:35, 7. Jul. 2018 (CEST)
Dafür spricht wohl einiges. Erkenntnisse über vorbestehende gestalterische Merkmale scheinen ja nicht vorzuliegen. Gruß, — Pajz (Kontakt) 23:41, 7. Jul. 2018 (CEST)

Filmfotos Eisenstein

Am 1. Januar 2019 ist WP:Public Domain Day für Sergei Michailowitsch Eisenstein. Seine Werke sind danach als PD-old-70 gemeinfrei. Das interessiert natürlich ersteinmal für den Film Panzerkreuzer Potemkin. Nur, (Frage 1) sind die Fotos aus dem Film ("Filmstills") oder gegebenenfalls auch Standfotos aus der Filmproduktion seine Werke oder sind die Kameramänner/Fotografen Eduard Tisse, gestorben 1961, und, der scheint's unidentifizierbare, Wladimir Popow zu berücksichtigen?

Oder (Frage 2) folgen wir den kreativen Lösungen unter c:Category:The Battleship Potemkin, die bei Commons heute schon bei > 18 Potemkin-Fotos mit Varianten von c:Template:PD-Russia operieren? Zum Beispiel bei c:File:Eisenstein Potemkin 2.jpg:

(Film from 1925, copyright en:Mosfilm, legal entity; originally perpetual corporate copyright reduced to 50 years since publication in 1993 and thus expired. No NIE found at the U.S. Copyright Office.) PD-RUSSIA.


Nachtrag: ich sehe jetzt, dass Frage 2 schon mal im Februar 2016 hier: Diskussion:Panzerkreuzer Potemkin#Filmstill Nutzung angesprochen wurde, mit dem letzten Kommentar: License tags in descriptions of shots from 1917-1928 Soviet films must be revised. And, you are right - Potemkin is not { {PD-Russia}}. Nur hat sich offenbar danach niemand aufgerafft, um sich bei Commons mit Löschanträgen unbeliebt zu machen. --Goesseln (Diskussion) 15:07, 25. Jun. 2018 (CEST)

Die US-Auffassung von "Copyright" ist einfach eine andere als das deutsche (und europ.) Urheberrecht. Hier spielt irgendeine Registereintragung einfach keine Rolle und eine Reduzierung der Schutzdauer gibt es so auch nicht. --Man209 (Diskussion) 07:43, 5. Jul. 2018 (CEST)
Zu Frage 1: Unter der Annahme eines rein deutschen Sachverhalts bestünde jedenfalls in der Tat ein Problem, mindestens deswegen, weil Filmeinzelbilder wenigstens Lichtbilder, oft auch Lichtbildwerke darstellen (Schricker/Loewenheim/Katzenberger, 5. Aufl. 2017, § 91 Rn. 1 m.w.N.). Urheber dieser Lichtbildwerke ist der Kameramann, dessen Sterbejahr dann auch der Schutzdauerberechnung zugrunde zu legen ist (id.). Bei ausländischen Urhebern besteht eine Sonderkomplexität, weil diese nicht automatisch Schutz in Deutschland genießen. Da die sich daraus ergebenden, äußerst komplexen Erwägungen hier den Rahmen sprengen würden (illustrativ: BGH GRUR 2014, 559 – Tarzan, wo die Klärung der Frage der Schutzdauer eines einzigen Werkes 24 Druckseiten einnimmt), würde ich anregen, sich am Vorstehenden zu orientieren und gedanklich so zu tun, als ginge es um einen Deutschen (so ist es hier ohnehin Usus). Der Kameramann kann danach nicht übergangen werden. Gruß, — Pajz (Kontakt) 00:10, 8. Jul. 2018 (CEST)

Änderung von Beschreibungen aus amtlichem Werk

Widerspricht der Hinweis auf Diskussion:Liste der Baudenkmäler in Heimbach (Eifel) nicht massiv dem Wiki-Prinzip?

„Die Inhalte dieser Liste und der Text der Beschreibung stammen aus einem amtlichen Werk und unterliegt somit nicht dem Urheberrecht. Es bedeutet allerdings gleichzeit, dass die einzelnen Beschreibungen der Denkmäler, sofern diese aus einem amtlichen Werk stammen, nicht geändert werden dürfen.“

Findet sich auf mindestens 40 Artikeldiskussionen. --тнояsтеn 21:43, 18. Jun. 2018 (CEST)

@Pajz:-Das sieht irgendwie nach wie eine Vorlage für § 5 (2) aus. Stimme deshalb тнояsтеn zu. Habitator terrae (Diskussion) 22:26, 18. Jun. 2018 (CEST)
Offensichtlicher Unsinn. Wenn ein Text nicht dem Urheberrecht unterliegt, kann er natürlich auch bearbeitet werden. --Jossi (Diskussion) 11:15, 20. Jun. 2018 (CEST)
Es darf nur nicht behauptet werden, dass der Text dem Original noch entspricht. --JPF just another user 11:27, 20. Jun. 2018 (CEST)
Genauer: Der Baustein ist in dieser Form offensichtlich Unsinn, denn wenn das Urheberrecht festlegt, dass Texte aus amtlichen Werken gemeinfrei sind, unterliegt auch ein solcher Text dem Urheberrecht; er ist nur nicht geschützt und kann daher prinzipiell bearbeitet werden. Nach unseren eigenen Richtlinien müssen aber wörtliche Zitate, auch aus gemeinfreien Texten, als solche gekennzeichnet sein. Ein pauschaler Hinweis auf der Diskussionsseite reicht da nicht aus. Wenn alle Beschreibungen aus demselben Werk stammen, müsste zumindest ein Einzelnachweis an die Tabellenüberschrift „Beschreibungen“ angefügt werden. Ändert man dann einzelne Beschreibungen, brauchte man wiederum Einzelnachweise zu jeder einzelnen Beschreibung. Ich hielte es allerdings für eine URV, wenn man an der Beschreibung aus dem amtlichen Werk nur kleinere Änderungen vornehmen und es dann als eigenes Werk ausgeben würde. Also entweder wörtliches Zitat oder durchgreifende eigene Umarbeitung. Eine dritte Möglichkeit wäre es, den zitierten Passus durch eigene Anmerkungen zu ergänzen. --Jossi (Diskussion) 11:35, 20. Jun. 2018 (CEST)
Ich habe mir das jetzt noch einmal genauer angesehen – es ist recht kompliziert. Weder Stadt noch Kreis Düren noch die Gemeinde Heimbach haben die Amtlichen Denkmallisten online gestellt, obwohl das eigentlich durch die Denkmallisten-Verordnung NRW vorgeschrieben ist. Es existiert aber eine private Website von Bernd Limburg ([6]), der auch hier in der Wikipedia als Benutzer:Huckety aktiv ist. Er hat sich die amtlichen Denkmallisten besorgt, durch eigene Fotos ergänzt und offensichtlich mit großer Sorgfalt und Akribie als Online-Datenbank veröffentlicht (siehe: Benutzer Diskussion:Huckety#Liste der Baudenkmäler in Viersen). Auf seiner Website steht als Quellenhinweis für die Beschreibungen jeweils „Beschreibung der Denkmalbehörde“. Benutzer:Karl-Heinz Jansen wiederum hat anscheinend die Beschreibungen aus dieser Website ohne Quellenangabe in den Artikel eingearbeitet und beharrt seitdem eisern darauf, dass daran kein Jota geändert werden dürfe. Wir haben also das Ergebnis, dass die derzeitigen Beschreibungen im Artikel höchstwahrscheinlich wörtliche Übernahmen aus den Amtlichen Denkmallisten sind, aber das wird weder in den Artikeln selbst noch in der Artikelhistorie irgendwo ausdrücklich erklärt oder belegt. Ich muss gestehen, dass ich da etwas ratlos bin. Regelkonform ist das jedenfalls nicht. Eigentlich wäre ein Belegbaustein angebracht. --Jossi (Diskussion) 12:08, 20. Jun. 2018 (CEST)
Inhaltlich ist der Hinweis jedenfalls in den meisten Fällen zutreffend und auch angemessen (eigentlich sollte er eher im Artikel selbst stehen). Es ist von vornherein bereits umstritten, ob § 5 UrhG überhaupt den Datenbankschutz tangiert (siehe Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2017/08#Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften). Bejaht man dies (vertretbar), stellt sich die weitere Frage, ob die übrigen Voraussetzungen an amtliche Werke erfüllt sind. Zumeist fehlt es deutschen Denkmallisten an einem regelnden Charakter (Denkmalliste#Deutschland), weshalb es sich auch nicht um amtliche Bekanntmachungen i.S.v. § 5 I UrhG handeln kann (BGH GRUR 2007, 137, 138 – Bodenrichtwertsammlung); die anderen Fälle in § 5 I UrhG sind offensichtlich nicht einschlägig. Als Grundlage für die (nicht anderweitig gestattete) Nutzung verbleibt somit, wenn überhaupt, nur § 5 II UrhG, der ein Änderungsverbot auferlegt – ob Wikipedia solche Textinhalte aufnehmen will, ist eine andere Frage. (Im konkreten Fall von Liste der Baudenkmäler in Heimbach (Eifel) ist wegen des konstitutiven Charakters nordrhein-westfälischer Denkmallisten m.E. allerdings von einer amtlichen Bekanntmachung auszugehen, sodass der Hinweis hier in Ermangelung eines Änderungsverbots in der Tat obsolet wäre.) Gruß, — Pajz (Kontakt) 15:34, 20. Jun. 2018 (CEST)
§ 5 II UrhG enthält aber nicht nur das Änderungsverbot, sondern auch die Pflicht zur Quellenangabe. Die Beschreibungstexte wurden von Benutzer:Karl-Heinz Jansen ohne Quellenangabe unter seinem eigenen Namen in den Artikel gesetzt. Das geht gar nicht. Selbst wenn der Absatz (2) hier nicht anwendbar ist, verstößt das immer noch gegen unsere Beleg- und URV-Regeln. --Jossi (Diskussion) 18:43, 20. Jun. 2018 (CEST)
Also was ist zu tun? --тнояsтеn 20:32, 1. Jul. 2018 (CEST)
Ich nehme mal für mich als juristischen Laien mit: es ist was nicht in Ordnung, aber scheinbar nicht so wichtig... --тнояsтеn 08:14, 6. Jul. 2018 (CEST)
Natürlich ist das wichtig: Hier könnte massenhaft gegen das Urheberrecht verstoßen werden, da dieser Hinweis nur auf der Disk steht und somit das ganze unter CC-BY-SA-3.0 fällt. Diese Lizenz schreibt zwar Namensnennung (,die aber trotzdem falsch wäre,) aber nicht ein Abänderungsverbot (,welches eigentlich in jedem Wikimedia-Projekt verboten ist). Die Frage wäre ob die Beschreibungen überhaupt Schöpfungshöhe hat. Habitator terrae (Diskussion) 13:46, 6. Jul. 2018 (CEST)

Nochmal von mir: Also was ist zu tun? Habitator terrae (Diskussion) 15:23, 9. Jul. 2018 (CEST)

Den Text im Artikel als Zitat formatieren und den Hinweis auf der Disk löschen. Gib mir ein bisschen Zeit, ich mach das mal in einem Beispielartikel und gebe dann hier Bescheid, damit ihr drüberschauen könnt, ob das so in Ordnung ist. (Wird allerdings eine Menge Arbeit, wenn das in ein paar Dutzend Artikeln gemacht werden muss.) --Jossi (Diskussion) 18:11, 9. Jul. 2018 (CEST)
Gibts es dafür nicht die Bots? Habitator terrae (Diskussion) 18:22, 9. Jul. 2018 (CEST)
Keine Ahnung, ob sich so etwas mit einem Bot lösen lässt. Ich habe das jetzt einmal am Artikel Liste der Baudenkmäler in Heimbach (Eifel) durchexerziert, habe die Bearbeitung aber sofort wieder zurückgesetzt, um nicht gleich die Pferde scheu zu machen. Meine Version findet ihr hier. Das ist jetzt urheberrechtlich sauber und eröffnet zudem die Möglichkeit, einzelne Beschreibungen um Angaben aus anderen Quellen zu ergänzen. Der Hinweis auf der Diskussionsseite wird überflüssig, denn ein Zitat ist ein Zitat ist ein Zitat und darf ohnehin nicht geändert werden. Der Abschnitt „Einzelnachweise“ sieht zwar scheiße aus, aber das halte ich für das kleinere Übel. Hauptproblem bleibt, dass es in der Masse eine elende Arbeit ist, die ich mir alleine nicht gern antun würde. --Jossi (Diskussion) 21:27, 9. Jul. 2018 (CEST)
Ja, der "Einzelnachweis" sieht sehr schön aus. Ich bin trotzdem noch immer der Meinung, dass diese Halbsätze keine Schöpfungshöhe besitzen. (nicht signierter Beitrag von Habitator terrae (Diskussion | Beiträge) 21:44, 9. Jul. 2018‎)
Bei vielen Kurzangaben in solchen Denkmallisten gebe ich dir Recht. Aber speziell in der Heimbach-Liste stehen ja zum Teil ganze Romane in den Beschreibungen. --Jossi (Diskussion) 22:22, 9. Jul. 2018 (CEST)
Ich habe mich noch einmal schlau gemacht und festgestellt, dass die Problematik bereits früher diskutiert worden ist, nämlich hier (mit Fortsetzung hier) und hier. Dabei ging es aber nur um die urheberrechtliche Situation in Bezug auf die Denkmalbehörden und ihre Veröffentlichungen (Nutzungsrecht, Änderungsverbot usw.). Die (Wikipedia-interne) Frage der Belege wurde hier und hier diskutiert, mit dem Ergebnis, dass ein allgemeiner Hinweis auf die Denkmalliste als Quelle ausreichend sei. Allerdings stand in dem dortigen Artikel in der Versionsgeschichte die Angabe Quelle: Liste der Gemeinde, per Mail zugesandt, während hier gar nichts steht; denn aus dem Einleitungssatz der Vorlage „Diese Baudenkmäler sind in Teil A der Denkmalliste der Gemeinde XY eingetragen; Grundlage für die Aufnahme ist das Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG NRW)“ kann ich zumindest nicht entnehmen, dass die nachfolgenden Texte allesamt wörtliche Zitate aus dieser Liste sind. Mir ist allerdings klar geworden, dass es hier nicht nur um die Liste der Baudenkmäler in Heimbach oder der Gemeinden im Kreis Düren geht, sondern um die Frage der Gestaltung von Denkmallisten allgemein. Das sind nicht nur sehr viele, sie sind auch unterschiedlich gestaltet und beruhen auf unterschiedlichen gesetzlichen und sachlichen Grundlagen. Zudem hängen Riesenaktionen wie WLM daran. Ich denke, das ist ein viel zu großes Fass, als dass wir es auf die oben von mir vorgeschlagene Weise regeln könnten. Ich möchte stattdessen als Alternative vorschlagen, dass die Vorlage:Denkmalliste NRW um den Satz ergänzt wird: „Die nachfolgenden Beschreibungen wurden, soweit nichts anderes angegeben ist, aus der Amtlichen Denkmalliste übernommen.“ Damit hätten wir einen ausreichenden Beleg, ohne monströse Änderungsaktionen anleiern zu müssen, und die Möglichkeit, Beschreibungen zu ergänzen, bliebe offen. Der Diskussionsseitenvermerk, der die ganze Diskussion hier ausgelöst hat, müsste natürlich weg (oder deutlich umformuliert werden, etwa: „Bitte beachte bei der Bearbeitung der Liste, dass die Beschreibungstexte Zitate aus der Amtlichen Denkmalliste sind.“) --Jossi (Diskussion) 22:16, 9. Jul. 2018 (CEST)