Kopierte Bilder aus einer wissenschaftlichen Veröffentlichung

Im Artikel Primo-Gefäßsystem sind 2 Bilder, die aus einer wissenschaftlichen Arbeit (ohne Nennung der Bildgeber) kopiert wurden. ist das zulässig? --90.146.201.33 17:52, 1. Feb. 2017 (CET)

Das ganze journal PLOS ONE steht unter einer Freien Lizenz, alle Inhalte dürfen von uns (und der ganzen Welt) übernommen werden, wenn man auf die Lizenz korrekt hinweist. Wir tun das, deshalb ist da alles in Ordnung. Grüße --h-stt !? 20:07, 1. Feb. 2017 (CET)
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Fotos von Veronica Ferres

Gerade wurde u.a. dieses Bild von Veronica Ferres hochgeladen - angeblich "own work" - obwohl schon im Dateinamen der Name des Fotografen Todd Vitti auftaucht. Sieht aus wie URV, oder? Grüße, --Schotterebene (Diskussion) 18:03, 1. Feb. 2017 (CET)

erledigtErledigt Schon gelöscht. --Schotterebene (Diskussion) 18:58, 1. Feb. 2017 (CET)

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File:Koreanischer Mittelschulstundenplan.jpg; File:Klassengröße, Lehrerdichte und Versetzungsraten in südkoreanischen Schulen.jpg

Bei dem Artikel Schulsystem in Südkorea waren eigentlich selbst hergestellte Tabellen dabei, die aber auf Daten von anderen Quellen basierten. Ist das dann eine Urheberrechtsverletzung? Ich habe einen Löschantrag gestellt: https://commons.wikimedia.org/wiki/User_talk:Wdwdbot Wäre aber schade, wenn dem nicht so ist. Kann einer der Kenner der Materie weiterhelfen? Das Ganze findet im Rahmen des Projekts [[1]]statt. Danke --Zirze (Diskussion) 20:26, 3. Feb. 2017 (CET)

Daten sind nicht schutzfähig, deshalb kann hier keine Urheberrechtsverletzung vorliegen. Ich bin admin auf Communs und schließe die beiden Löschdiskussionen dort. Grüße --h-stt !? 21:01, 3. Feb. 2017 (CET)
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Abzeichnen von technischen Zeichnungen aus Büchern

Für Wiki-Texte brauche ich tw. gewisse Zeichnungen, diese würde ich 1:1 abzeichnen. Unter welchen Voraussetzungen darf ich die dann auf Commons stellen? (Für Bilder analog zu den Bilder oben, jedoch wie schaut das aus, wenn die Zeichnung über der Schöpferhöhe ist?)

Wenn ich in Österreich die Datei bearbeite/hochlade, gilt dann für mich auch Schöpfungshöhe#Technisch-wissenschaftliche Darstellungen wenn ich Zeichnungen auf Commons hochlade?

 — Johannes Kalliauer - Diskussion | Beiträge 14:29, 5. Feb. 2017 (CET)

Fakten sind nicht schützbar. Deswegen sind Normzeichung in der Regel auch keine eigenständige Werke. Denn wegen der Norm gibt es ja nur eine richtige Lösung zur Darstellung dieser Fakten. Bei 2D sind dir betreffen eigener scchöpferischer Leistung somit die Hände gebunden. Aber genau das ist ja Grundvoraussetzung für einen möglichen urheberrechtlich Schutz. Da wir die Sachen nicht nachbauen wollen, ist die patentrechtlich Seite zum Glück kein Problem.--Bobo11 (Diskussion) 16:23, 5. Feb. 2017 (CET)
@Bobo11:

„Bei 2D sind dir betreffen eigener schöpferischer Leistung somit die Hände gebunden.“

Was meinst du oben mit 2D?  — Johannes Kalliauer - Diskussion | Beiträge 16:40, 5. Feb. 2017 (CET)

„Denn wegen der Norm gibt es ja nur eine richtige Lösung zur Darstellung dieser Fakten.“

Aber wenn ich ein Diagramm darstellen will muss ich z.B. konkrete Werte für die Spannungen annehmen (bzw. zumindest Verhältnisse, weil ich ja keine Grundeinheit angebe). Wenn man eine windschiefe Ansicht wählt, gibt es unendlich viele Möglichkeiten, unter welchem Winkel man auf ein 3D Objekt schaut um es auf 2D zu bringen. Die Frage was man beschriftet ist auch nicht eindeutig, ...
 — Johannes Kalliauer - Diskussion | Beiträge 16:40, 5. Feb. 2017 (CET)
Wenn ich eine Aussage für 2D mache dann gilt die dafür. Und 3D ist tatsächlich ein Problem, da gibt es mehrere "richtige" Darstellungsarten. Also wähle eine andere Art der Darstellung (anderer Blickwinkel) als die deine Vorlage benutzt. Sie darf natürlich ähnlich sein, aber sollte nicht gleich sein. Es geht auch hier um die simple Frage; „Geht es anderes?“. Wenn Ja, dann mach es anderes (Einfachste Art dem Problem aus dem Weg zu gehen). Geht es nicht anderes (z.b. wegen Zeichnungsnorm), dann gibt es auch keinen urheberrechtlichen Schutz.--Bobo11 (Diskussion) 16:51, 5. Feb. 2017 (CET)
Gilt Schöpfungshöhe#Technisch-wissenschaftliche Darstellungen auch auf commons, in dem Artikel scheint ja das deutsche Recht behandelt zu sein. — Johannes Kalliauer - Diskussion | Beiträge 16:59, 5. Feb. 2017 (CET)
Ja, das gilt auch auf Commons. Geht es wegen Normen nicht anderes -soll heissen es wird die und nur die Darstellung als richtig betrachtete-, dann ist es wegen mangelnder Individualität nicht schützbar.--Bobo11 (Diskussion) 18:31, 5. Feb. 2017 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von:  — Johannes Kalliauer - Diskussion | Beiträge 18:36, 5. Feb. 2017 (CET)

Fotofrage: Urheberschutz läuft 2020 ab

Ich habe ein Foto gescannt, das das Werk eines Künstlers zeigt, nämlich die künstlerische Ausgestaltung eines Raums. Der Künstler ist in den 1930-ern gestorben. Die Fotografin ist bekannt und nachweisbar, sie ist 1960 gestorben. Noch kann es also nicht gezeigt werden. Irgendwann habe ich ein Verzeichnis gesehen mit Dateinamen gelöschter Fotos und dem Datum, wann sie wiederhergestellt werden (können). Diese Liste finde ich nicht – oder habe ich mich geirrt? Weil ich mich gerade mit dem Künstler beschäftige, würde ich die Datei gerne jetzt schon vorsorglich hochladen, damit sie 2020 zur Verfügung steht. Gruß --Ama von und zu (Diskussion) 18:42, 5. Feb. 2017 (CET)

Gibt es, aber nur für eigene Fotos, nicht für fremde. Wikipedia:Countdown zur Gemeinfreiheit. In deinem Fall wäre eher die Artikeldiskusionsseite passend, wo du eine Nachricht hinterlassen kannst, wo um 2020 ein Foto zur besserer Illustration zu holen wäre. 2020 ist ja zum Glück nicht als zu weit weg. --Bobo11 (Diskussion) 18:47, 5. Feb. 2017 (CET)
Danke, die Seite ist es. 2020 ist nicht weit weg, aber man kann jeden Tag überfahren werden – es sei denn, man bleibt zu Hause und bricht sich das Genick beim Treppensturz. Vielen Dank jedenfalls! --Ama von und zu (Diskussion) 18:51, 5. Feb. 2017 (CET)
Wenn das Bild in einem Buch zugänglich ist (so iterpretiere ich deine Frage), dann ist es ausreichend wenn man eine Mitteilung hinterlässt wo das Bild gezogen werden kann. Man muss dann noch nichts hochladen. Das Bild ist ja schon anderswo veröffentlicht und zugänglich.--Bobo11 (Diskussion) 18:57, 5. Feb. 2017 (CET)
Denkfehler: Das Foto wird erst 2031 frei. Es ist mehrfach abgedruckt und im WWW vorhanden. Gruß --Ama von und zu (Diskussion) 18:58, 5. Feb. 2017 (CET)
Klar kann einem Passieren wenn einem die Finger ausgehen =). Und genau deshalb - „mehrfach abgedruckt und im WWW vorhanden“. muss es nicht WP:CZG gelistete werden, denn die Gefahr, dass es in der Zwischenzeit "verloren geht" ist in dem Fall gering. --Bobo11 (Diskussion) 19:04, 5. Feb. 2017 (CET)
Stimmt. Und bis dahin reicht ein Weblink mit Fotos aus der Gegenwart. Das Foto der Fotografin von 1926, das ich meinte, ist natürlich nur sw. --Ama von und zu (Diskussion) 19:47, 5. Feb. 2017 (CET)
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Rechtliche Situation: Werbung in einer Zeitschrift - Fotos in einem Beitrag einer historischen Architekturzeitschrift

Servus Wikipedia-Team,

ich möchte folgendes machen.

Zu dem Artikel 'Alle reden vom Wetter - wir nicht' der DB aus dem Herbst 1966 möchte ich gerne eine Werbeanzeige hochladen, die in einer Sternausgabe aus dem Jahr 1966 erschienen ist. Die Rechte dazu liegen aber definitiv nicht bei mir, sondern bei der DB oder der Agentur. Und die leben vermutlich noch. Jetzt ist das aber ja die Dokumentation eines Werkes, was sonst vielleicht in Vergessenheit geraten würde. Unter welchen Bedingungen ist das möglich? Gibt es dort ein 'Allgemeininteresse'? Ich lese manchmal etwas wie 'bereits publiziert' oder 'gemeinhin bekannt' - hat das hier eine Bedeutung?

Zum bestehenden Artikel über den Düsseldorfer Architekten Breuhaus möchte ich einen Unterartikel zu einem seiner Bauwerke einfügen. Dabei würde ich gerne auch die Grundrisse und Fotos aus einer alten Architekturpublikation (einmal Zeitschrift und auch Buch) einstellen. Das Bauwerk ist aus dem 1920er Jahren, da habe ich verständlicherweise selber keine Fotos nicht machen können.

Spricht da etwas dagegen, auch wenn ich natürlich die Rechte an diesen Zeichnungen und Fotos nicht habe, aber über die Quelle, also die Originalpublikation aus den 1030ern, verfüge. Diese kann ich auch benennen.

Gibt es hier ein 'Allgemeininteresse' an der kulturellen Entwicklung unseres Landes, welches eine solche Publikation rechtlich sauber möglich macht?

Beste Grüße aus Rosenheim


--Klauslaage (Diskussion) 06:00, 8. Feb. 2017 (CET)


Klaus Laage (nicht signierter Beitrag von Klauslaage (Diskussion | Beiträge) 20:41, 6. Feb. 2017 (CET))

Hallo @Klauslaage:. Ein Allgemeininteresse ist da, wird aber hiesig durch Bibliotheken und Universitäten bedient. Bei uns hier ist der urheberrechtliche Status ausschlaggebend: so wie du sagst ist die Bahn-Werbung vermutlich geschützt. Verwendung ohne ausdrückliche Freigabe des Rechteinhabers nicht möglich. Beim Grundriss könnte man diskutieren. Ist dieser Maßstabsgerecht und original, so liegt keine Schöpfungshöhe der Zeichnung an sich vor - ob nun der Grundriss selbst von der Idee geschützt ist, müssten mal andere hier mitteilen. Bei den Fotos gilt das gleiche wie bei der Anzeige: entweder Freigabe vom Rechteinhaber, oder Nachweis das der Fotograf vor dem 31.12.1946 gestorben ist. Der Besitz des Buches allein ist unerheblich. Deine Fragen bezüglich bereits publiziert betrifft Ausnahmen der 1923-Regelung (WP:BR#Pragmatische Regelung bei Bildern, die vor 1923 veröffentlicht wurden): hier müsste die Veröffentlichung 1922 oder früher nachgewiesen werden und das der Urheber trotz Recherchen (auch offline!) nicht ermittelbar ist. Aber das scheint hier ja nicht zuzutreffen. --Quedel Disk 21:17, 6. Feb. 2017 (CET)

Servus Quedel,

vielen Dank für die schnelle Antwort. Dann werde ich auf das Einstellen der Werbung und der Fotos verzichten müssen. Ich werde aus Interesse nach den Rechten fragen, aber da mache ich mir wenig Hoffnungen.

Beste Grüße

Klaus Laage (nicht signierter Beitrag von Klauslaage (Diskussion | Beiträge) 22:09, 6. Feb. 2017 (CET))

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) 22:39, 6. Feb. 2017 (CET)

Oft sind in Zoos nur nicht-kommerzielle Bildaufnahmen erlaubt; kann/darf man das dann wirklich so "umgehen" wie in o. g. Kategorie? In c:Category:Basel_Zoo hätte man selbiges Problem, nur, dass da nun gar kein Hinweis zur nicht-kommerziellen Nutzung steht ... Kennt sich da irgendjemand rechtlich ein wenig aus und kann mich aufklären? Grüße Brackenheim 11:55, 7. Feb. 2017 (CET)

Hallo Brackenheim! Ich gehe davon aus, dass die Fotografen dieser Bilder die Zoos in ihrer Eigenschaft als Wikipedianer und damit ehrenamtlich angefertigt haben. Damit können wir die Bilder hier unproblematisch verwenden und Dritten zur (auch kommerziellen) Verwendung anbieten. Gruß, --Gnom (Diskussion) 12:01, 7. Feb. 2017 (CET)
Auch wenn es den AGB des Zoos widerspricht? Gut, dann kann ich ja meine Fotos doch hochladen ;-) Brackenheim 12:03, 7. Feb. 2017 (CET)
Ich gehe davon aus, dass du deine Fotos im Zoo nicht zu kommerziellen Zwecken angefertigt hast, Brackenheim, oder? --Gnom (Diskussion) 12:07, 7. Feb. 2017 (CET)
Nein, natürlich nicht, meine Fotos sind alle für WP. Außer die paar privaten ... ;-) --Brackenheim 12:09, 7. Feb. 2017 (CET)
@Brackenheim Also alles wunderbar. Gruß, --Gnom (Diskussion) 12:17, 7. Feb. 2017 (CET)
Dann Dir herzlichen Dank für die Info! Grüße, --Brackenheim 12:20, 7. Feb. 2017 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Brackenheim 12:20, 7. Feb. 2017 (CET)

Logo des Computerspiels For Honor

Hallo,

ich wollte gerade das Logo von For Honor hier auf der Wikipedia hochladen. Die Quelldatei ist: http://vgboxart.com/resources/logo/13934_for-honor-prev.png Nun wollte ich hier noch einmal sicher gehen, ob die Datei auch so hier genutzt werden darf. In meinen Augen ist es ja nur Schrift bzw. einfache geometrische Formen. Würde mich aber freuen, wenn da ein Profi noch einmal drübergucken könnte =)

Danke und Gruß /Pearli (Diskussion) 17:13, 5. Feb. 2017 (CET)

Problem könnte das Muster der Buchstabenfüllung werden (meiner Laien-Meinung nach). --Quedel Disk 18:31, 5. Feb. 2017 (CET)
Echt? Ok. Ist dem so? Bis jetzt haben sich ja lediglich zwei Laien zusammengefunden =P /Pearli (Diskussion) 07:05, 6. Feb. 2017 (CET)
Hm, ich würde sagen, dass das geht. So ein Farbverlauf macht, wie die Schwalbe, meiner Meinung nach noch keinen Sommer. Gruß, --Gnom (Diskussion) 22:42, 6. Feb. 2017 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: habs einfach mal hochgeladen, mal gucken /Pearli (Diskussion) 10:14, 8. Feb. 2017 (CET)

ECHA-Video

Gehe ich richtig in der Annahme, dass das Video unter https://echa.europa.eu/chemicals-in-our-life/hot-topics/glyphosate mit {{Attribution}} hochgeladen werden darf (siehe Abspann)? --Leyo 23:59, 13. Feb. 2017 (CET)

Mhm, das YouTube-Video? Da steht nur was von Weiterverbreitung (nichts von Bearbeitung), und die zusätzliche Bedingung der Kontaktaufnahme an ECHA ist wohl auch hier ungern gesehen 8so zumindest meine Erfahrung. --Quedel Disk 00:08, 14. Feb. 2017 (CET)
Ups, den zweiten Teil hatte ich übersehen. --Leyo 00:14, 14. Feb. 2017 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Leyo 00:14, 14. Feb. 2017 (CET)

Wikidata und CC0

Ich bin sicherlich nicht der erste, der die Frage stellt, konnte aber auch nach längerer Suche keine Antwort finden: Was ist denn der offizielle Grund dafür, weshalb Wikidata unter CC0 steht? --Code (Diskussion) 18:55, 14. Feb. 2017 (CET)

Ich weiß es natürlich nicht genau, aber da es nur strukturierte Daten sind, die abgespeichert werden, macht es hier keinen Sinn, auf eine CC-BY-XX Lizenz zu gehen. /Pearli (Diskussion) 19:03, 14. Feb. 2017 (CET)
Ich hatte damals zu Beginn für eine Lizenz ähnlich ODbL von OpenStreetMap plädiert. Das wollten die Verantwortlichen aber nicht, weil man sich nicht sicher bzw. einig war, welche Lizenz am besten geeignet wäre. Man wollte daher erstmal mit CC0 starten und dann eventuell später auf eine CC 4 Lizenz gehen (wo das mit den Datenbanken berücksichtigt sein sollte). Und da das ganze in den USA eh kein Problem ist, da Datenbanken dort keinen Schutz haben, war's den Leuten letztlich wohl auch egal. Das hat nur leider zur Konsequenz, dass wir Europäer eigentlich so gut wir keine Massendatenimporte nach WikiData machen dürfen, weil die Daten hierzulande meistens unter einer CC-ähnlichen Lizenz mit der Pflicht auf Namensnennung veröffentlicht werden. --alexrk (Diskussion) 19:23, 14. Feb. 2017 (CET)
Danke! --Code (Diskussion) 08:24, 15. Feb. 2017 (CET)
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Weiterverwendung eines Flickr-Fotos

Hallo miteinander, was ist korrekt anzugeben, wenn ich das Foto File:Westbalkankonferenz Wien 2015 (20303009083).jpg von hier weiterverwende. Was gebe ich da als Urheber an. Gibts bei uns versch. Muss ich als Fotograf Bundesministerium für Europa, Integration und Äusseres angeben oder wie es nur in der Beschreibung steht. Andy Wenzel/BKA ?

Nach meiner Sicht letzteres. Da dies eindeutig in der Beschreibung auf Flickr steht und das Bundesministerium nur aufgrund des Hochladekontos genannt wird. --Quedel Disk 23:58, 14. Feb. 2017 (CET)
Danke das sollte man den Fotograf unter Quelle miteintragen. Hier sieht man, dass wir einen Zirkus um die genaue Form der Darstellung machen. Bei Flickr macht man sich da nicht ins Hemd ;-) --

danke K@rl 21:14, 16. Feb. 2017 (CET)

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Urheber von Werken an öffentlichem Weg ermitteln?

Ist es zwingend notwendig, dass man ermittelt, wer ein Werk geschaffen hat, das dauerhaft (also für die Zeit der zu erwartenden Lebensdauer des Werks) an einem öffentlich zugänglichen Ort steht?

Ich frage deshalb, weil 2 Fotos, die ich von Infotafeln am ehemaligen Klinkerwerk Oranienburg gemacht hatte, gelöscht wurden. Wie bereits in der zugehörigen Diskussion angemerkt, war die Ausstellung jederzeit öffentlich zugänglich. Von der B 273 aus gibt es zwar ein Tor, das manchmal außerhalb der Arbeitszeiten eines Betonmischwerks geschlossen wird; neben diesem Tor befindet sich aber ein Drehkreuz, durch das Fußgänger jederzeit zur Ausstellung gelangen können. Aus Richtung Grabowsee kommt man über den Uferweg des Oder-Havel-Kanals als Fußgänger oder Radfahrer ohne Hindernisse zur Ausstellung.
Ich schreibe hier „war zugänglich“, weil die Ausstellung zwischenzeitlich umgestaltet wurde, nachdem die alten Infotafeln, die ich fotografiert hatte, zu sehr unter der Witterung gelitten hatten.

Falls ich hätte ermitteln müssen, wer die Tafeln (oder die auf den Tafeln abgebildeten Karten) geschaffen hat, müsste ich wohl besser meine im Rahmen von WP:WLM hochgeladenen Denkmalfotos löschen lassen, da ich nicht die Möglichkeit habe, die Architekten, also die Urheber der fotografierten Denkmale zu ermitteln. --Jumbo1435 (Diskussion) 10:30, 5. Feb. 2017 (CET)

Jumbo1435: Ich fürchte, dass bei der Löschung ein Missverständnis vorlag. Gruß, --Gnom (Diskussion) 11:57, 5. Feb. 2017 (CET)

Liebe Wikipedia,

das Bild von meinem Großvater ist aus Familienbesitz - ich habe es heute hochgeladen und bei Ernst Brauweiler verwendet.

Jetzt erhalte ich folgende freundlichen Nachricht: "Für das Foto c:File:Ernst Brauweiler.jpg bei Commons braucht es dringend vernünftige und nachvollziehbare Angaben, warum das jetzt gemeinfrei sein soll. Bitte den Fall bei WP:URF schildern, dort gibt es normalerweise Hilfe. --Goesseln (Diskussion) 14:35, 3. Feb. 2017 (CET)"

Würden Sie mir bitte schreiben, was ich zu tun habe? --Brauweilerenkel (Diskussion) 16:54, 3. Feb. 2017 (CET)

Hallo @Brauweilerenkel:. Gemeinfrei ist ja nicht angegeben, sondern eine reguläre CC-Lizenz. Die Frage hier ist ja, wer ist der eigentliche Urheber, also der Fotograf? Hat dieser in die Veröffentlichung der Datei unter der gewählten Creative-Commons-Lizenz zugestimmt? Falls der Urheber (=Fotograf) schon tot ist, wann starb dieser (Jahr)? --Quedel Disk 18:18, 3. Feb. 2017 (CET)
Hallo @Quedel:. Danke für die Antwort. Das Foto ist spätestens von 1945. Nach meinem Verständnis gehören die Rechte daran meinem Großvater, dessen Alleinerbe ich bin. Den Fotografen dieser Auftragsarbeit kenne ich nicht. Vermutlich ist er tot. Ich kann doch über das Foto meines Großvaters verfügen, oder?

--Brauweilerenkel (Diskussion) 19:54, 3. Feb. 2017 (CET)

@Brauweilerenkel: Du kannst über die physische Kopie (also den Abzug) verfügen ja. Aber die Urheberrechte verbleiben beim Urheber, dem Fotografen. Es wäre höchst selten, dass Menschen einfach so sämtliche urheberrechtlichen Ansprüche übertragen bekommen. Auch wenn du heute zum Fotografen gehst, darfst du dein Passbild benutzen, weiterverschenken, vererben etc. Du darfst es aber nicht kopieren, weitere Abzüge herstellen lassen o.ä. Einzige Chance wäre, wenn hier ein Altgesetz von früher greift bzw. über die Lichtbildregelung was gemacht werden kann. Steht denn kein Fotostudio oder so auf der Rückseite des Abzuges? --Quedel Disk 13:23, 4. Feb. 2017 (CET)
@Quedel: Herzlichen Dank für die Informationen - das war mir so nicht bewußt. Jetzt habe ich festgestellt, dass tatsächlich ein Copyright-Stempel hinten auf dem Foto ist, und zwar von der Transocean (Nachrichtenagentur). Laut der Wikipedia-Seite gehörte diese zum Propagandaministerium (wo mein Großvater arbeitete), und wurde 1945 aufgelöst; die Rechte am Archiv wurden dem Bundesarchiv übertragen. Hättest du bitte einen Rat für mich? Soll ich an das Bundesarchiv schreiben und darum bitten, dass ich das Foto in der Wikipedia veröffentlichen darf? - Wenn es sich bei dem Portraitfoto um ein Lichtbild und nicht um ein Lichtbildwerk handelt, wäre die Schutzfrist ja schon nach 50 Jahren, also 1995, abgelaufen. --Brauweilerenkel (Diskussion) 19:49, 4. Feb. 2017 (CET)
Eine Anfrage beim Bundesarchiv kann ein Versuch sein, sie hatten ja schonmal für Wikipedia ganz viel gespendet (wenn sie natürlich nein sagen, wäre das Bild hier auch futsch, weil sie ja dann von dem Bild wüssten). Beim Lichtbild muss man vorsichtig sein, denn die 50 Jahre beginnen nach Veröffentlichung, nicht nach Herstellung. Außerdem ist die Grenze da im Moment schwammig (zum Lichtbildwerk hin). --Quedel Disk 14:25, 5. Feb. 2017 (CET)

Bild mit Künstler-Logo - Einverständniserklärung zwingend?

Es geht um ein Bild eines Künstlers, mit dem ich persönlichen Kontakt habe (der Wiki-Eintrag des Künstlers existiert bereits). Er möchte mir ein (professionell geschossenes) Bild seines Fotografen zur Verfügung stellen, welches ich nach Klärung der Rechtslage hier hochladen möchte. Auf dem Foto ist das Logo des Fotografen sichtbar (unten links am Rand). Benötige ich dafür eine schriftliche Einverständniserklärung des Urhebers (= Fotografen)? Oder genügt es, wenn der Künstler selbst eine Erklärung abgibt? Sind Fotos mit einem eigens-versehenen Logo überhaupt auf der Wiki-Plattform erlaubt? Grüße, --Sarduzo (Diskussion) 14:50, 8. Feb. 2017 (CET)

Erlaubt ja, erwünscht nicht so sehr. Sofern es sich bei dem Objekt um ein dreidimensionales Kunstwerk handelt, wird hier von einer schöpferischen Tätigkeit des Fotografen ausgegangen und es sind somit Freigaben von Objektkünstler und Fotograf erforderlich. --Magnus (Diskussion) 14:56, 8. Feb. 2017 (CET)
Freigabe heißt Einverständniserklärung, oder kann man das auch anders/einfacher lösen? --Sarduzo (Diskussion) 15:06, 8. Feb. 2017 (CET)
(Nach BK)@Sarduzo: Du brauchst in jedem Fall die Freigabe des Photographen, weil dieser ja die Urheberrechte an dem Photo hält und nicht der Abgebildete.
Allerdings kannst Du ihm dann auch gleich um Ein Bild ohne Wasserzeichen bitten. Solche Wasserzeichen Wasserzeichen sind hier nämlich nicht erwüscht sind und werden entweder im Rahmen der Lizenz rausgeschnitten oder das Bild wird ersetzt, so bald es etwas ohne Copyright-Vermerk im Bild gibt. // Martin K. (Diskussion) 15:08, 8. Feb. 2017 (CET)

Licht-Installationen mit einfachen Formen oder (freien) Fotos schutzfähig?

Unter File:Festival of Lights 2012 - Berliner Dom - 2.jpg gibt's ein Bild eines Gebäudes, welches mit einfachen Sternchen als kurzfristige Lichtinstallation verziert wird. Erreicht solch eine Installation bereits Schützstatus? Panoramafreiheit würde ich hier verneinen, da es sich um keine dauerhafte Installation handelt, sondern um ein zeitlich kurzzeitiges Event. Ich frage zusätzlich mit dem Hintergrund, das es in der Nähe bei uns einmal eine Lichtinstallation gab, wo ebenfalls diverse Grafiken und Fotos per Beamer draufgeleuchtet wurden. Könnte man dort ein Foto aus der Installation nehmen, die ein historisches und gemeinfreies Foto drauf projiziert? Was ist mit dem Beispielbild? --Quedel Disk 22:59, 10. Feb. 2017 (CET)

Hatten wir das nicht schon einmal? Ich würde sagen, dass das eine Urheberrechtsverletzung ist. Gruß, --Gnom (Diskussion) 01:16, 11. Feb. 2017 (CET)
Ich fand bisher nur diese Diskussion und wollte es hinsichtlich neuer Sichtweisen (und weil mir die Installation aus Halle im Hinterkopf blieb) nachfragen. --Quedel Disk 23:34, 12. Feb. 2017 (CET)
Mhm, da eine IP nun einen Löschantrag gestellt hatte (nein, ich wars nicht), schauen wir mal. Zum Mitlesen/Diskutieren: commons:Commons:Deletion requests/File:Festival of Lights 2012 - Berliner Dom - 1.jpg. --Quedel Disk 00:16, 13. Feb. 2017 (CET)
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Korrekte Lizenzisierung bei >600 kleinformatigen Commons-Bildern in einem Druckwerk

 
losch (https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Renaturiertes_Totes_Moor_am_Steinhuder_Meer_(Neustadt_am_Rübenberge)_IMG_7614.jpg), „Renaturiertes Totes Moor am Steinhuder Meer (Neustadt am Rübenberge) IMG 7614“, https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/legalcode

Im beruflichen Umfeld würde ich gerne ca. 500 bis 650 Bilder aus Commons in einem Druckwerk von etwa 70 Seiten Umfang verwenden. Die Bilder sind maximal 4 mal 7 cm groß und in Listenform angeordnet. Ich habe ca 60-70% CC-BY-SA 3.0 bzw. 4.0 Lizenzen, der Rest PD und ältere BY-SA-Lizenzen. Aufgrund der aktuellen Diskusssion habe ich noch einmal ganz genau gelesen, wie man unangreifbar lizenziert (ich wollte meinen Arbeitgeber von den Vorteilen von Commons überzeugen und kann mir logischerweise keinen juristischen Fehler erlauben). Nun habe ich das Problem, das die langen Lizenzangaben ((//commons.wikimedia.org/wiki/File:XYZ.JPG), „Titel“, //creativecommons.org/licenses/by-sa/xyz.0/legalcode )) größer sind (sie laufen z.T. über 5-10 Zeilen!), als die eigentlichen Bilder. Gibt es irgendeine Möglichkeit, wenn man über 300mal in einem Werk die CC-BY-SA 3.0 Lizenz verwendet, den Lizenztext nur einmal pro verwendeter Lizenz 2.5, 3.0, 4.0, PD...anzugeben? Ich benötige einen praktikablen Weg, damit das Impressum nicht länger wird als der Text der Broschüre / bzw. eine Attribution unterhalb des Bildes, die grafisch nicht die Aussage des Bildes zerstört (siehe Beispiel). Ich nehme an "Autor, CC-BY-SA 3.0, Wikimedia Commons unter dem Bild und anschließend der Link im Abbildungsverzeichnis / Impressum" reicht juristisch nicht.. Geplant ist das Werk erst einmal als Druckwerk, ob man es später auch als pdf anbietet, ist mir zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht bekannt. --Geolina mente et malleo 13:53, 13. Feb. 2017 (CET)

Erstmal Hut ab vor deinem Ansinnen, was ich positiv finde. Nun, es ist tatsächlich ein Problem, und selbst unsere interne Bücher-Funktion arbeitet da anscheinend auch nicht korrekt (gibt Deeplink anstelle Dateibeschreibungsseite aus, Lizenz nur als Abkürzung oder Name, kein Link zum Lizenztext). Wenn ich mir die CC-by-sa/3.0/de durchlesen (wenigstens noch eine dt. Fassung), dann muss man ja „in einer der Nutzung entsprechenden, angemessenen Form“ die Angaben machen. Gerade bei Druckwerken ist es eher üblich, Urheberinformationen nach hinten zu verlagern. Name, Titel und Link zum Bild sind dort gefordert. Aus meiner persönlichen (laienhaften) Sicht spricht nichts dagegen, die Lizenz nur in der Kurzform zu erwähnen und am Schluss eine Lizenzübersicht mit allen Links zu den verwendeten Lizenzen zu erstellen. Für eine kleine Verkürzung könnte noch die Funktion ShortLink sorgen, die für das Bild als Quell-URL https://commons.wikimedia.org/?curid=19959708 ausgibt, kürzer als https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Renaturiertes_Totes_Moor_am_Steinhuder_Meer_(Neustadt_am_Rübenberge)_IMG_7614.jpg . Auch würde aus meiner Sicht bei der Angabe des Werktitels solche Angaben wie die Bildnummer entfallen können, da sie i.d.R. nicht zum Titel gehört. Aber das wäre Handarbeit das einzeln entscheiden zu müssen. Mein Vorschlag siehe rechts, spart 1/4 der Zeilen ein. Vielleicht haben andere ja noch andere Meinungen. --Quedel Disk 18:28, 13. Feb. 2017 (CET)
 
„Renaturiertes Totes Moor am Steinhuder Meer (Neustadt am Rübenberge)“, https://commons.wikimedia.org/?curid=19959708 , Urheber: losch, Lizenz: CC-by-sa/3.0
Danke für Deine Antwort, aber glücklich bin ich natürlich nicht damit. Zumal manche Bildtitel in keinster Weise geeignet sind, in einem seriösen Werk genannt zu werden ;). Es steht außer Frage, dass ich korrekt lizensieren will (in einem Abbildungsverzeichnis ist das bei uns normalerweise üblich). Aber ich bräuchte halt ein ähnliches Aussehen, wie in der Wikipedia mit frei wählbarer Bildunterschrift. Denn im vorliegenden Fall müsste für mich die Bildunterschrift "Thermokarstmulde Steinhuder Meer" lauten (damit zum Inhalt passt), so wie es von der Wikipedia halt gewohnt bin. Eine interessante Frage kam heute von meiner Kollegin, warum in den Wikipedia-Artikeln die Autoren und Lizenzen nicht genannt werden müssen ;). Geolina mente et malleo 19:13, 13. Feb. 2017 (CET)
@Geolina163: Ich bin der Ansicht, dass zumindest in Druckwerken Urheber und Lizenz nicht direkt am Bild genannt werden müssen, sondern dass dies auch in einem separaten (kleingedruckten) Quellenverzeichnis am Ende erfolgen kann, solange die Zuordnung von Urheber- und Lizenzangabe zum jeweiligen Bild gewahrt bleibt, z.B. durch Nummerierung. Also Bildunterschrift "[123] Thermokarstmulde Steinhuder Meer" und im Verzeichnis stehen dann die Infos zu Bild Nr. 123. Denn im Gegensatz zu einer Online-Nutzung ist ein Buch bzw. eine Broschüre ja eine feste Einheit, deren Bestandteile untrennbar (wenn man vom Herausreissen von Seiten absieht...) miteinander verbunden sind. Eine solche Vorgehensweise würde dir die Einhaltung der Lizenz wohl erleichtern und ich habe sie auch schon in diversen Büchern angetroffen. Dazu kommt noch, dass die häufig kolportierte Forderung einer "Lizenz direkt am Bild" so ja in keiner CC-Lizenz zu finden ist; vielmehr heisst es z.B. in der CC-BY-SA 3.0 Deutschland "Die nach diesem Abschnitt 4.c) erforderlichen Angaben können in jeder angemessenen Form gemacht werden" - ein Verzeichnis am Ende würde ich bei einem Buch durchaus für eine "angemessene" und diesem Medium entsprechende Form halten (in der englischen Lizenz heisst es "keep intact all copyright notices for the Work and provide, reasonable to the medium or means You are utilizing: (...)" (Hervorhebung von mir). - Nun hat es ja in der Vergangenheit tatsächlich Leute gegeben, die gar vor Gericht und erfolgreich (glaube ich?) auf "Nennung am Bild" bestanden haben, wobei es meiner Erinnerung nach allerdings nie um die Nutzung in Büchern ging. Ausserdem ist die Basis, auf der sie das getan haben, ebenfalls meiner Erinnerung nach, dass sie "direkt am Bild" ausdrücklich als Bestandteil der von ihnen gewünschten Urhebernennung festgelegt haben. Wo ein solcher Wunsch nicht ausdrücklich festgelegt ist, sehe ich die Notwendigkeit nicht, da - wie gesagt - in den CC-Lizenzen nichts dergleichen steht. Du müsstest also m.E. höchstens die Bilder, die du verwenden möchtest, noch darauf überprüfen, ob solche Direkt-am-Bild-Wünsche vorkommen. Gestumblindi 21:55, 13. Feb. 2017 (CET)
Sehe das auch so wie Gestumblindi, das es eigentlich mit einem separaten Verzeichnisse gehen sollte, solange das physisch mit dem Druckwerk verbunden ist. Also fester Bestandteil des Druckwerkes ist Pflicht. Dann sehe ich -wenn es ordentliche gemacht wurde- kein Problem, dass man Urheber und Lizenz jedem Bild zuordnen kann (und der Punkt ist wichtig). Denn ein Bildvezeichnis als ein eigens Kapitel ist bei Büchern normal. Wenn halt so Problemfälle darunter sind, die auf Nennung beim Bild bestehen, Bild draussen lassen und ersetzen. Es ist natürlich immer sinnvoll am Anfang (d.h. möglichst früh = Seite 2 oder 3) einen Hinweis zu hinterlassen, dass sich die Urheber und Lizenzangaben zu den Bildern sich im Kapitel X befinden.--Bobo11 (Diskussion) 22:10, 13. Feb. 2017 (CET)
Die Regelung von Gestumbli hätte ich persönlich auch so gemacht, hatte sie aber nicht vorgeschlagen, da es eine "ganz sichere" Darstellungsweise sein sollte. Nach meiner Ansicht ist die Darstellung hinten völlig okay, aber ob das alle Gerichte auch so sehen mögen im Zweifelsfall? Ansonsten @Geolina163: falls man mehrere Bilder vom gleichen Urheber findet, kann man auch anfragen, ob er für diese oder jene Publikation auch auf bestimmte Attributierungen verzichten würde. Eine Zeitschrift hatte auch mal nach einem Bild von mir angefragt wie es korrekt zu verwenden wäre. Als Dank verzichtete ich auf Quellennennung, Lizenz und Titel (es blieb bei der Urhebernennung; und bekam stattdessen diese Ausgabe mit meinem Bild). Viele Wikipedianer sind - wenn sie wissen wofür es verwendet wird - kompromissbereit. --Quedel Disk 22:34, 13. Feb. 2017 (CET)
Ist mit „Titel“ wirklich der Dateiname gemeint? Tragen die Fotos auf Commons überhaupt Werktitel? Wurde das mal irgendwo klargestellt? Yellowcard (D.) 23:13, 13. Feb. 2017 (CET)
Das frage ich mich auch schon länger. Meiner Meinung nach eher nicht. — Raymond Disk. 23:23, 13. Feb. 2017 (CET)
Nach BK: Danke für Eure Einschätzung. Ich habe die Lizenzangaben der Bilder, wo es klappt (!) aus dem Lizenzhinweisgenerator extrahiert. Und die sind so elend lang. Ich bin wirklich durch die in letzter Zeit verlinkten Juristenblogs zunehmend verunsichert, zumal das angedachte Buch erst gedruckt und später als pdf im Internet online zu lesen sein soll. Also Lizenzierung nach dem Schema Buch oder Online? Ich habe mir jetzt erst einmal die Wikimedia-Monsters of Law-Sendung über den Lizenzhinweisgenerator nochmals angeschaut. Die Nachnutzung im wissenschaftlichen Kontext ist ohnehin kritisch, wenn zu einem merkwürdigen Nick des Autors noch ein Bild-Titel à la "Auf dem Pfad in eine bessere Welt.jpg" dazukommt. Direkt mit einem Bild verbunden, kann man das Bild fast nicht verwenden - egal ob das Bild toll ist oder total gut geeignet ist. Vielleicht klappt es ja mit einer sauberen Nummerierung in einem klassischen Abbildungsnachweis. Aber es reicht ja ein Flüchtigkeitfehler (z.B. bei der Art der Bearbeitung) bei einem von 600 Bildern und man kassiert ggf. eine Abmahnung. Privat wäre das schon übel, aber im beruflichen Umfeld einfach fatal. Fast bereue ich meine Idee mit den Commonsbilder...Geolina mente et malleo 23:32, 13. Feb. 2017 (CET)

Ich danke auch für die Antworten, aber wie soll nun ein Nachnutzer damit umgehen? Anwalt beauftragen um auf der sicheren Seite zu sein? Dolmetscher beauftragen um Kontakt zum Urheber aufzunehmen? Oder auf die Abmahnung des Urhebers warten? Jedenfalls wird es dem Nachnutzer nicht mehr möglich sein Commons-Werke kostenfrei zu nutzen... soviel zum Projektziel "Die freie Enzyklopädie"! --1971markus ⇒ Laberkasten ... 23:48, 13. Feb. 2017 (CET)

Die Verunsicherung war ja auch bei durchaus geübten Wikipedianer/innen schon da und oft hat man in Ausstellungen, in Kalender und Büchern die unbeholfenene Quellenangabe "XYZ, aus Wikpedia" gesehen. Ich war schon immer hoch erfreut, wenn neben dem Fotograf, die korrekte Lizenz, + aus Wikimedia Commons vermerkt wurde. Aber selbst das reicht ja noch lange nicht aus. Mir fehlt einfach die Möglichkeit, neben den ganzen Lizenz-Texten den Bilder - ähnlich wie in der WP eine aussagekräftige Bildunterschrift zu geben, die sich meist nicht mit dem Titel des Fotografen deckt, weil mein Augenmerk ganz wo anders liegt.Geolina mente et malleo 00:01, 14. Feb. 2017 (CET)

Lassen wir doch mal die Kirche im Dorf und bleiben realistisch. Die Namens-/Lizenznennung im Rahmen eines Bilderverzeichnisses in einem Buch ist eine seit Jahrzehnten geübte Praxis, die auch von der CC-Lizenz gedeckt ist. Mein Vorschlag:

Auf die Art und Weise erhältst du eine Liste von 600 Urhebern und vielleicht maximal 10 Lizenzlinks. Und wenn ein Bild mehrere Lizenzen hat, wählst du die mit der höchsten Nummer. Eine reicht :-)
So ist eine eindeutige Zuordnung Bild <-> Urheber gegebene, die Lizenz wird genannt, den Titel halte ich für entbehrlich, da 99,99999 % aller Fotos keinen Titel sondern nur einen Dateinamen haben. Bei Kunstwerken kann das anders sein. Bilder mit der GFDL 1.2 (only)-Lizenz, kombiniert mit der NC-Variante, solltest du vorsichtshalber ganz draussen lassen, sofern das fertige Buch zum Verkauf steht.

Ein Buch ist ein Buch, ob als Printprodukt oder später mal als PDF, da würde ich keinen Unterschied machen. Und zum Thema Flüchtigkeitsfehler: Die können auch bei konventioneller Lizenzsierung passieren mit den entsprechenden Folgen.

Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass die von mir aufgezeigte Lösung Angriffsmöglichkeiten für böswillige Abmahner bietet. — Raymond Disk. 09:02, 14. Feb. 2017 (CET)

Da kann ich wirklich nur den Mut von Geolina bewundern, so ein Unterfangen in der derzeitigen Situation zu beginnen. Denn eines muss klar sein. Mit 500 Fotos habe ich es mit 500 Leuten zu tun, wo nur einer ein Haar in der Suppe finden kann und der Hut brennt. Und dass es keine allgemein gültige Lösung zu geben scheint, merkt man an der und vielen anderen Diskussionen. --K@rl 09:49, 14. Feb. 2017 (CET)
Ach bitte, mal den Paniklevel etwas herunterschrauben. Das was Geolina hier macht, ist vorbildlich. Ich kenne recht aktuelle (Verlags)Publikationen, da steht ganz frech drin Der Verlag hat sich um die Rechteeinholung bemüht. Nicht in allen Fällen ist uns dies gelungen. Sollten Rechte geltend gemacht werden, bitten wir den Rechteinhaber sich mit dem Nachweis direkt an den Verlag zu wenden. Dann brennt der Hut, aber richtig! Sollte jemand ein Haar in der Suppe finden und meinen, das ausschlachten zu müssen, hat im konkreten Fall, so ärgerlich das auch sein mag, der Herausgeber ausreichend Mittel, um sich rechtlich gegen überhöhte Abmahnungen zu wehren. — Raymond Disk. 10:08, 14. Feb. 2017 (CET)
Danke an Raymond, so hatte ich mir das eigentlich ganz genau sovorgestellt, aber dann habe ich wie gesagt den 50minütigen Monsters of Lawangeschaut und die Aussagen von John Weitzmann (7:28 bis 8.42') und seine "Bestenliste", insb. Fall 5 & 4 und die Ausführungen von Tim Jäger (27:00 - 27:30'); insbesondere (32:45 - 33:50') und die Nachfragen lassen mich zweifeln, ob ich mit der vorgeschlagenen Lösung wirklich auf der sicheren Seite bin, da in Druckerzeugnissen definitiv Autor + Link + Bildtitel + Linzenz (s.o.) gefordert wird und wenn ich das richtig verstanden habe, schon bei kleinsten Abweichungen, z.B. Weglassung eines der Links die Lizenz verfällt und man abmahnfähig wird. Die nächste Frage, die sich mir stellt, ist: Kann sich - wenn man keinen Hyperlink zur Verfügung hat (Buch) - der Gesetzestext ändern, so dass man das Datum des Abrufs (Version) angeben muss? Ich muss sagen, ich habe die Komplexität weit unterschätzt.. Nun arbeite ich seit 18 Monaten an dem Buch, habe Endlosdiskussionen mit meiner Redaktion hinter mir, weil ich eigentlich alle ermutigen wollte, die Commons-Bilder auch verstärkt zu nutzen. Anderseits habe ich mir die von WMDE herausgegebenen Kalender; Flyer u.ä. angeschaut und habe dort auch häufig nur die von Raymond vorgeschlagene Kurzlizenz (Frau Musterfrau, CC-BY-SA 3.0) gefunden, z.B. beim WLM-Flyer. Das ist alles sehr verwirrend. Vielleicht können wir das Thema ja mal in einer Veranstaltung (Lokal K ?) auf die Agenda setzen. --Geolina mente et malleo 10:31, 14. Feb. 2017 (CET)
So ähnlich wie Raymond es hier vorschlägt, würde ich auch vorgehen. Wobei im konkreten Fall "oben rechts", "unten links" usw. wohl nicht gehen wird, da die Publikation, wenn ich es recht verstehe, ein listenartiges Verzeichnis mit vielen kleinen Bildern pro Seite werden soll. Also eher, wie ich oben schrieb, durchnummerieren. - Für Bilder, die PD sind oder unter CC0 stehen, muss man rein urheberrechtlich gesehen ja überhaupt keine Angaben machen. Insofern ist es eigentlich auch nicht nötig, die CC0 zu verlinken, da kennzeichnend für diese Lizenz ja ist, dass man bedingungslos, d.h. eben auch ohne irgendwelche Urheber- oder Lizenzangaben, weiternutzen darf. Aber schaden kann es nicht. Gestumblindi 12:38, 14. Feb. 2017 (CET)
Hallo Geolina, ich hätte ehrlich gesagt nicht den Mut, diese möglichen Abmahnrisiken einzugehen. Nachdem Du ja schon 18Monate Zeit und Arbeit in das Projekt gesteckt hast, dürfte ein Rückzieher deinerseits aber wohl auch mit sehr viel Ärger verbunden sein. Die Zwickmühle in der Du steckst, kannst Du vlt. dadurch etwas entspannen, indem Du dich erst mal an, soweit vorhanden, euren Betriebs- oder Personalrat oder Vertrauensmenschen wendest, und dann mit derer Unterstützung an den maßgeblichen Chef. Lass alle zuerst mal diese Disk hier durchlesen und stelle letztendlich die Frage, ob Du mehr Ärger bekommst, wenn das Projekt gecancelt wird oder wenn eine (oder gar mehrere) Abmahnungen eintrudeln. Vielleicht hast Du ja Glück und dein Chef erklärt dir (schriftlich oder vor Zeugen) dass er ein mögliches Abmahnrisiko auf seine Kappe nehmen wird.
Zum Lizenzthema selbst: Ein wahrscheinlich sehr große Teil der Fotografen dürfte da eher großzügig und flexibel sein, und auch kulant, wenn das mal mit der Lizenz-Geschichte nicht 100%ig klappt. Aber leider gibt es auch solche, bei denen scheint das massenhafte Hochladen von Bildern bei WP als Abmahnfalle und das sofortige Zuschlagen sobald jemand hinein gestolpert ist, ein Geschäftsmodell zu sein. Nicht umsonst läuft ja wohl gerade die Meinungsbild-Abstimmung: "Keine Bilder in Artikelnamensraum von direkt abmahnenden Fotografen" Auch die Diskseite dazu ist letztendlich sehr aufschlussreich. Drück dir jedenfalls die Daumen.--Ciao--Bestoernesto (Diskussion) 08:07, 15. Feb. 2017 (CET)

Geolina, am Besten ist es, du lässt Commons links liegen (außer CC00-Fotos) und suchst dir die Fotos bei Plattformen wie https://pixabay.com/ zusammen. Bei 600 Fotos ist die Gefahr viel zu groß, dass du nicht alle „Abmahnfreudige“ ausbremst. Der gute Wille kann ja da sein, aber die Gefahr liegt oftmals im Detail, wo dann die „Abmahnfreudigen“ gerne zuschlagen: [2]. – Ein Frustrierter der Abzockerei 08:26, 15. Feb. 2017 (CET)

Geolina, lass dich nicht verunsichern. Ein Restrisiko bleibt bei jeder Bilderquelle. Und lass uns gemeinsam mal die Bilder bzw. Fotografen durchgehen und Bilder bekannter Massenabnahmer aus der Publikation herausnehmen. — Raymond Disk. 08:46, 15. Feb. 2017 (CET)

<offtopic>Danke für Einblick in eine komplizierte Welt und Ermutigung einer mutigen Frau! Herzlichst --Andrea014 (Diskussion) 09:04, 15. Feb. 2017 (CET)
Ich habe nach sehr inhaltsreichen Telefonaten in den letzten zwei Tagen eine Menge dazugelernt - auch das es einen (großen) Unterschied in der Zitierweise von CC-BY-SA 4.0 und den restlichen BY-SA-Lizenzen gibt. Bei der 4.0-Lizenz braucht man den Bildertitel (?) nicht mehr expliziert nennen. Die Forderung, den Link auf das Bild und den Link auf den Lizenztext bleibt. Ich habe jetzt alle - auch sehr schönen und geeigneten - Bilder rausgeschmissen, die nicht unter einer CC-Lizenz stehen, das ist mir zu heikel. GFDL ist in diesem Rahmen nicht realisierbar Ich habe gelernt, dass "an üblicher Stelle" nicht unbedingt zwingend unterhalb des Bildes sein muss, sondern auch in einem Abbildungsverzeichnis z.B. nummeriert am Ende des Textes erfolgen kann. Die Angabe der Links zum Bild auf Commons und der Links zum Lizenztext ist entsprechend der Lizenz-Vereinbarung aber in jedem Fall zwingend erforderlich. Ggf. kann man alle verwendeten Lizenzen einmalig am Ende des Textes aufführen, wenn man es vorher so beschreibt. Ja, die korrekte Nachnutzung ist komplex und mein Abbildungsverzeichnis ist eine 16seite A4-Querseite in Arial 7 geschrieben. Auf die Redaktionskonferenz freue ich mich schon ;). Danke an alle, die mir weitergeholfen haben. Geolina mente et malleo 20:22, 15. Feb. 2017 (CET) Nachtrag: ggf. kann man vereinbaren, wie man aus den Bildern (außer 4.0) den Titel aus dem Link zum Bild herauslesen kann, aber wenn man sicher gehen will, muss man tatsächlich den "Titel", den der Fotograf verwendet hat, aufführen.
Wenn du Titel und Link nimmst, dann nutze ShortLink, so wird der erste Bildlink zu https://commons.wikimedia.org/?curid=31872992 . Ansonsten viel Erfolg! --Quedel Disk 21:20, 15. Feb. 2017 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) 14:42, 20. Feb. 2017 (CET)

Private Fotos aus dem 2. Weltkrieg

Guten Tag. Mir sind über Umweg einige Bilder zugegangen, die von einem deutschen Soldaten während des Zweiten Weltkriegs aufgenommen wurden, viele davon aus Frankreich. Der war kein Fotograf, d.h. die Bilder sind nicht allzu gut, aber doch teilweise vielleicht interessant. Der Urheber ist 1942 gefallen, d.h. über 70 Jahre tot. Natürlich konnte er nicht während der Kampfhandlungen fotografieren, und man muss auch davon ausgehen, dass er insgesamt nur bestimmte Dinge fotografieren durfte und konnte (wobei mir das Gerücht zugetragen wurde, er habe auch einige andere Bilder heimgeschmuggelt) und manches vielleicht fotografieren musste. Die Bilder geben also an sich ein verzerrtes Bild, wie immer bei so etwas. Die Bilder sind mit sehr hoher Sicherheit noch nie irgendwo veröffentlicht worden.

  1. Kann das urheberrechtlich Probleme geben (oder nur persönlich-emotionale mit den Nachkommen)?
  2. Viele der Bilder zeigen Personen, die gut erkennbar sind (im Allgemeinen wahrscheinlich Kameraden aus derselben Einheit). Wie sind da die Persönlichkeitsrechte zu sehen? Die Personen sind fast nie namentlich bezeichnet, deshalb kann auch nicht so einfach festgestellt werden, ob sie noch leben.

Über Antworten würde ich mich freuen. Ich werde zwar wegen Zeitmangel nicht so schnell dazu kommen, viele der Bilder zu scannen und hochzuladen, aber vielleicht ab und zu mal. --HIGscans (Diskussion) 20:28, 19. Feb. 2017 (CET)

Es gibt meiner Meinung nach weder urheberrechtliche Probleme (jedes Werk eines Menschen, der, Stand heute, bis zum 31.12.1946 gestorben ist, ist durch Schutzfriste4nablauf gemeinfrei) noch Probleme mit den Persönlichkeitsrechten. Es gibt den Artikel hier: Postmortales Persönlichkeitsrecht, bei einem toten Soldaten sollte nach über 7 Jahrzehnten keine Schutzwürdigkeit mehr bestehen. ´Was interessant erscheint, hochladen! :-) Grüße, Grand-Duc (Diskussion) 20:43, 19. Feb. 2017 (CET)
@Grand-Duc: HIGscans hat nach dem Persönlichkeitsrecht abgebildeter Personen, nicht des 1942 verstorbenen Fotografen gefragt. Diese könnten unter Umständen (damals junge Soldaten) als hochbetagte Menschen noch leben oder erst vor kurzem verstorben sein. Daher ist das schon ein Aspekt, über den man sich Gedanken machen sollte. Gestumblindi 20:47, 19. Feb. 2017 (CET)
(BK) Ich gehe hier nur mal auf den urheberrechtlichen Aspekt ein: Wenn die Bilder noch nie zuvor veröffentlicht wurden und du sie als erster veröffentlichst, kannst du (in Deutschland und vielen anderen Ländern, allerdings nicht in der Schweiz), obwohl sie gemeinfrei sind, das Recht der editio princeps für dich in Anspruch nehmen. D.h. dadurch, dass du sie veröffentlichst, hast du dann ein 25-jähriges Leistungsschutzrecht. Du kannst sie unter Berufung auf dieses Recht dann natürlich unter eine hier übliche freie Lizenz wie die CC-BY-SA stellen; vermutlich könntest du auf dein Leistungsschutzrecht auch verzichten und sie einfach als gemeinfrei hochladen, aber da bin ich mir nicht ganz sicher. Gestumblindi 20:44, 19. Feb. 2017 (CET)
(einschib) Auf editio princeps kann (und sollte) er verzichten, das geht. Auf die Nutzungsrechte kann man in DACH tatsächlich verzichten. Wenn man sie als Hochlader/Veröffentlicher als gemeinfrei erklärt, wird man vermutlich einigen möglichen Angriffspunkten (vor allem die der moralischer Natur) aus dem Weg gehen können.--Bobo11 (Diskussion) 20:51, 19. Feb. 2017 (CET)
(BK)1. Urheberrechtliche Sicht. Wenn du sicher bist das sie vom 1942 gefallen Soldaten stammen, dann sind sie gemeinfrei. Weil Urheber genügend lange Tod, bzw das Kriterium 70 PmA. Die Erben können dir also schon mal nichts.
2. Persönlichkeitrechtliche Sicht. A. Wenn erkennbar ist, dass die Abgebildeten wussten, das sie fotografiert werden, ist es prinzipiell schon mal weniger problematisch. Weil man dann von stillschweigender Zustimmung ausgehen darf. B. Klar bisschen gesunden Menschenverstand ist angebracht, peinliche Fotos sind selbst dann nicht wirklich gut, wenn der fotografiert werden wollte. C: Die postmordalen Persönlichkeit erlöschen nach 10 Jahren. Die Wahrscheinlichkeit das die abgebildeten Personen 2006 noch am Leben waren, nun ja hoch ist die nicht. Wobei C allerdings erst zum tragen käme wenn von keiner stillschweigen Zustimmung ausgegangen werden kann, und es auch noch vom Inhalt her problematische Fotos sind.
Grundsätzlich ist hier eher eine Abwägung zwischen öffentlichem Interesse und Privatsphäre der abgebildeten Personen angesagt. Mein persönliches Fazit; Juristisch wirst du kaum angreifbar sein, moralisch hingegen schon. --Bobo11 (Diskussion)

Vielen Dank für die Antworten! Sind die Bilder auf Commons dann pd-old-70? Ich gehe davon aus, dass Fotos, die nicht speziell einzelne oder mehrere Personen zeigen, ohnehin für die Wiki-Projekte interessanter sind. Außerdem habe ich festgestellt, dass er offenbar ein paar mal die Kamera einem Kameraden gegeben hat, damit der ihn fotografiert - da weiß ich natürlich nicht, ob der Fotograf dann auch im Krieg gefallen ist und werde diese Bilder weglassen. --HIGscans (Diskussion) 21:16, 19. Feb. 2017 (CET)

@HIGscans: Die beste Commons-Vorlage für deinen konkreten Fall (Urheber vor mehr als 70 Jahren verstorben, nie zuvor veröffentlicht, du nimmst das Leistungsschutzrecht der editio princeps nicht für dich in Anspruch) ist wohl {{PD-old-auto-unpublished}} mit dem Parameter deathyear=1942. Damit kennzeichnest du die Fotos als gemeinfrei in Europa (da der Urheber vor mehr als 70 Jahren gestorben ist) und gleichzeitig als public domain in den USA, da nie zuvor veröffentlicht (das ist wichtig, da auf Commons auch die US-Rechtslage zu beachten ist, und in den USA können ab 1923 erstveröffentlichte Bilder noch geschützt sein, selbst wenn der Urheber vor mehr als 70 Jahren gestorben ist). Gestumblindi 03:29, 20. Feb. 2017 (CET)
Wenn erkennbar ist, dass die Abgebildeten wussten, dass sie fotografiert werden, ist das nur ganz evtl. eine stillschweigende Zustimmung dazu, fotografiert zu werden. Daraus zusätzlich eine Zustimmung dazu abzuleiten, dass das resultierende Foto auch veröffentlicht wird, ist absurd. Das ergibt sich ganz zwanglos aus der Einleitung zu Recht am eigenen Bild (Deutschland). -- Ian Dury Hit me  08:36, 20. Feb. 2017 (CET)
Dem letzten Beitrag von HIGscans habe ich entnommen, dass er nun eh vorhat, eher "Fotos, die nicht speziell einzelne oder mehrere Personen zeigen" hochzuladen. Gestumblindi 12:50, 20. Feb. 2017 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) 14:44, 20. Feb. 2017 (CET)

enthält ein komplettes Sonett von Yaak Karsunke. Ist das in diesem Umfang noch zulässig? --Nirgendwann (Diskussion) 21:50, 19. Feb. 2017 (CET)

Hallo Nirgendwann, das ist in der Tat eine Urheberrechtsverletzung. Gruß, --Gnom (Diskussion) 22:02, 19. Feb. 2017 (CET)
Ich habe die zwei Hauptautoren angepingt und hierher verwiesen. --Nirgendwann (Diskussion) 00:24, 20. Feb. 2017 (CET)
Total-OP--> Passus entfernt. Fall erledigt. Gruß --Hedwig Storch (Diskussion) 07:12, 20. Feb. 2017 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) 14:40, 20. Feb. 2017 (CET)

Interview Rohde-Dachser

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Darf ich dieses Interview im Artikel über Christa Rohde-Dachser verlinken, weil wir davon ausgehen dürfen, dass sie eine Lizenz hat, es auf ihre Website zu legen? Freundlichen Gruß --Andrea014 (Diskussion) 14:36, 20. Feb. 2017 (CET)

Hallo Andrea014, verlinken darfst du aus urheberrechtlicher Sicht sowieso alles, was keine offensichtliche Urheberrechtsverletzung ist. Gruß, --Gnom (Diskussion) 14:41, 20. Feb. 2017 (CET)
Möönsch, Du bist ja schneller als der Wind! Dankeschön, Gnom!   Herzlichen Gruß --Andrea014 (Diskussion) 14:44, 20. Feb. 2017 (CET)
Gern doch!
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) 14:47, 20. Feb. 2017 (CET)

Warum ist die Datei in der Kategorie:Datei:Geschützt? Der Urheber ist 1944 gestorben. 129.13.72.198 10:09, 10. Feb. 2017 (CET)

Zur damaligen Zeit war es noch geschützt. Die Lebensdaten wurden erst nachträglich eingefügt. Nachdem die alte Quelle nicht mehr verfügbar ist, könnte [3] die Lebensdaten bestätigen (habs auf Commons bereits nachgetragen). Damit könnte es PD-Old-70 m.M.n. bekommen und der geschützt-Status weg. andere Meinungen? @IP: Beachte, dass solche Bausteine immer per Hand gesetzt werden und nicht automatisch nach x-Jahren entfernt werden. Daher stehen solche Dateien u.U. länger so markiert. --Quedel Disk 11:33, 10. Feb. 2017 (CET)

Werbeplakate

Vermutlich wurde das schon früher gefragt und geklärt, aber ich finde nichts dazu: Dürfen (naturgemäß öffentlich, aber vorübergehend zur Schau gestellte) Werbeplakate grundsätzlich nicht abgebildet werden? Es sieht danach aus, da man in der WP praktisch keine Abbildung von Plakaten (ausgenommen uralte aus der Vorkriegszeit) sieht. Dafür sieht man aber vereinzelt Riesenposter, Litfaßsäulen, Leuchtreklame und Anhänger und Straßenbahnen mit Werbeaufdruck. Wo ist denn da der Unterschied - das Urheberrecht muss doch in allen Fällen genauso betroffen sein, oder übersehe ich da etwas? Raute74 (Diskussion) 10:19, 10. Feb. 2017 (CET)

Plakate sind nicht "bleibend" im öffentlichen Raum, weshalb die Panoramafreiheit nicht greift. Temporäre Werbung, die halt so auf einem Bild zu sehen ist, fällt unter Beiwerk und ist daher OK. Wenn und soweit der Rahmen des Beiwerks überschritten ist, muss man sich den Einzelfall ansehen. Vielleicht muss man auch das eine oder andere Bild löschen. Grüße --h-stt !? 13:09, 10. Feb. 2017 (CET)

Kompliziertes Bilderrecht

Die Datei:Wolfgang Beckermann2.jpg zeigt Wolfgang Beckermann und eine weitere, unbekannte Person. Die übrigen Zuschauer dürften unter Beiwerk fallen, auch wenn ihre Gesichter zum Teil deutlich erkennbar sind. Beckermann und die weitere Person müssten m. E. ihre Zustimmung zur Veröffentlichung erteilen. Beckermann könnte zwar unter "Person der Zeitgeschichte" fallen, ist aber auf dieser Aufnahme nicht in seiner öffentlichen Funktion, sondern als Fan abgebildet. Außerdem dürfte das Foto m. E. nicht unter CC-BY-SA 4.0 stehen, da wegen der Persönlichkeitsrechte eine kommerzielle Nutzung nicht möglich ist. So zumindest habe ich den entsprechenden Abschnitt in WP:Bildrechte verstanden. Liege ich da richtig? --Siwibegewp (Diskussion) 20:28, 23. Feb. 2017 (CET)

Ich möchte einer etwaigen Diskussion unter dem Bild selbst nicht vorgreifen, aber die erwähnten Personen werden auf dem Bild beide als "Personen der Zeitgeschichte" genau in ihren offiziellen Funktionen und eben nicht als reine Privatmänner gezeigt. Einerseits Herr Beckermann als Stadtrat u.a. mit der Zuständigkeit Kultur und Sport sowie andererseits der Osnabrücker Oberbürgermeister Herr Griesert, der ebenfalls in seiner Funktion als Repräsentant der Stadt einem Fußballspiel des örtlichen Drittligisten beiwohnte. Benutzer:fronl (Diskussion) 22:07, 23. Feb. 2017 (CET)

Wenn dem so ist, wäre es gut, wenn das aus der Bildbeschreibung hervorginge. --Siwibegewp (Diskussion) 22:11, 23. Feb. 2017 (CET)
Das sind Personen der Zeitgeschichte und die anderen sind Beiwerk. Persönlichkeitsrechte sind unabhängig von Urheberrechten, deshalb habe ich den entsprechenden Baustein eingefügt. --M@rcela   22:14, 23. Feb. 2017 (CET)

@Siwibegewp: Die entsprechende Beschreibung steht auf Englisch in der entsprechenden Commons bzw. Category Seite zu Wolfgang Beckermann, wo das Bild ebenso von mir eingebaut wurde. Benutzer:fronl (Diskussion) 22:16, 23. Feb. 2017 (CET)

Ok. Ich habe die Bildbeschreibung entsprechend ergänzt, damit hier erledigt. --Siwibegewp (Diskussion) 22:23, 23. Feb. 2017 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Siwibegewp (Diskussion) 22:23, 23. Feb. 2017 (CET)

URV in WP, „Import“ aus Wikivoyage

Ich weiß, das sich Wikivoyage nicht mit Wikipedia vergleichen kann. Ich musste heute feststellen, dass es auch einen Wissenstransfer von WV nach WP gab (immerhin 7 KB). Dabei wurde leider auf eine Namensnennung verzichtet. Wie handhabt ihr diese Importe aus Schwesterprojekten und anderen Sprachen in der WP? In WV ist dies eindeutig eine URV, und die Texte werden gelöscht. Es handelt sich um Ismailia‎ und voy:Ismailia‎ (ganzer Abschnitt Geschichte und Kultur). --RolandUnger (Diskussion) 19:15, 26. Feb. 2017 (CET)

Grundsätzlich gehört dazu ebenfalls die Versionsgeschichte, welche zwingend, sollte es wirklich eine Kopie sein, importiert werden muss. Dazu ist Wikipedia:Importwünsche/Importupload zu verwenden, da es sich um ein anderes Projekt handelt. Hilft das? /Pearli (Diskussion) 19:36, 26. Feb. 2017 (CET)
Ich habe den Artikel zur Löschung vorgeschlagen. --RolandUnger (Diskussion) 19:46, 26. Feb. 2017 (CET)
Also es ist auch ein Nachimport möglich. Ich frag mal nach. /Pearli (Diskussion) 20:09, 26. Feb. 2017 (CET)
Ein Import ist kein Problem, würde ich auch machen, nur die Versionen überschneiden sich. @Doc Taxon: könntest du mal schauen, das ist ein Fall für das Contributor Tool. --Itti 20:29, 26. Feb. 2017 (CET)
kleinen Moment – Doc TaxonDisk.WikiMUCWikiliebe?! 20:38, 26. Feb. 2017 (CET)


Es ist nicht erledigt. Es hat keinen Import gegeben, die Versionsgeschichte enthält keinen Hinweis auf meine Urheberschaft, der Autor Wikifreund ist falsch. Das ist URV im großen Stil, und WP sanktioniert dies mit diesem Verhalten. --RolandUnger (Diskussion) 08:12, 27. Feb. 2017 (CET)
@RolandUnger:: In welcher Version wurde denn konkret was von dir eingefügt? Ggfs. kann man den Abschnitt dann ja nochmal rauslöschen und du fügst ihn mit deinem Account wieder ein. --Quedel Disk 09:57, 27. Feb. 2017 (CET)
@Quedel:: In Version 163028692. Der Text wurde ohne Kommentar von Benutzer:Wikifreund aus Wikivoyage übernommen und ist unter Berücksichtigung der Löschungen etwa 8 KByte lang und macht heute 80 % des Textes aus. Zu den Textteilen gehören die gesamten Abschnitte Geschichte, Verkehr und Religion. Ich habe heute versucht, die betreffenden Passagen rückgängig zu machen, aber diese Änderung wurde dann gleich vom Benutzer:Pearli rückgängig gemacht, obwohl er wusste, dass es sich um URV handelt. Ich hatte auch vorgeschlagen, den bestehenden (schlechten) Artikel zu löschen, den WV-Artikel zu importieren und zu kürzen, und die Einleitung mit Infobox wieder anzufügen. --RolandUnger (Diskussion) 10:22, 27. Feb. 2017 (CET)
Hallo, auch hier noch einmal gern die Information, dass durch den Import eben keine URV mehr vorliegt und die Löschung auf Grund dessen eben nicht erfolgen kann. Der Versionsnachimport ist doch erfolgt, wo liegt das Problem? Nur das nicht dein Name da steht? Der ist doch über die Versionsgeschichte mehr als einmal auffindbar /Pearli (Diskussion) 11:02, 27. Feb. 2017 (CET)

Auf der Disk weiter besprochen. Zur gütlichen Einigung wurden die fraglichen Textpassagen entfernt, der Urheber von WikiVoyage hats selber hier neu eingestellt und damit dürften alle zufrieden sein. Zudem sind so auch die Nutzungsbedingungen eingehalten, die ja die Urhebernennung in der ZuQ-Zeile fordern. --Quedel Disk 16:05, 27. Feb. 2017 (CET)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Quedel Disk 16:05, 27. Feb. 2017 (CET)

Logo eines fiktiven Unternehmens

Liebe Wikipedia-Gemeinde,

in den Wikipedia-Artikel https://de.wikipedia.org/wiki/BiFi habe ich kürzlich den Bereich des fiktiven Unternehmens "ZOMTEC" eingefügt, welches von BiFi über einen längeren Zeitraum in einer Marketingkampagne genutzt wurde. In den Artikel würde ich nun gerne neben den o.g. Abschnitt das dazugehörige Logo einbinden, welches ich hier gefunden habe: http://www.beetlebrains.de/Home/Zomtec/zomtec_big.gif Gruß, --Brork 20:29, 5. Feb. 2017 (CET)

Meine Frage: Darf ich das Logo einfügen? Wer ist der Urheber? Welche Liznenz ist anzuwenden? Ich bin mir da nicht ganz sicher. Vielleicht kann hier jmd. die Fragen beantworten oder ein "Bilder"-Profi es direkt selber einfügen? Danke im Voraus :-)

Das Logo wird man als unterhalb der Schöpfungshöhe ansehen dürfen, sogar nach US-Recht ist es ineligible. Aber was soll es denn über die Marke BiFi aussagen? Dass in der Werbung ein fiktives Unternehmen verwendet wurde, mag ja noch eine Bedeutung für das Markenimage haben. Aber wie das Logo dieses fiktiven Unternehmens aussah ist doch völlig irrelevant. Grüße --h-stt !? 14:58, 6. Feb. 2017 (CET)
Ping an Brork. Gruß, --Gnom (Diskussion) 11:08, 8. Feb. 2017 (CET)
Hallo, ich dachte es wäre ggf. ganz nützlich das fiktive Unternehmen auch mit dem Logo zu zeigen, damit sich die Nutzer selbst ein Bild machen können. Immerhin gab es zu ZOMTEC ja auch diverses Merchandising wie T-Shirts, Handschuhe, etc. Gruß, --Brork 20:29, 9. Feb. 2017 (CET)
Hallo @Brork:, ich sehe dass genauso wie Du, augenscheinlich war dieses fiktive Schwesterunternehmen von BiFi damals durchaus populär. Und bis dato haben ALLE Firmen, egal ob aktuell existierend oder nicht mehr, in WP ihr Logo (sofern vorhanden oder auffindbar) beigefügt bekommen. Es spricht überhaupt nix gegen das Einfügen des Logos--Ciao--Bestoernesto (Diskussion) 06:41, 15. Feb. 2017 (CET)
PS: Was Lizenz usw betrifft, würde ich mich zu 100% am BiFi-Logo orientieren. Habe mich mit dem Thema "Dateien hochladen" in der Praxis noch nie beschäftigt, sonst würde ich dich gerne unterstützen--Ciao--Bestoernesto (Diskussion) 06:50, 15. Feb. 2017 (CET)
Hallo @Bestoernesto:, vielen Dank für deine Meinung. Werden solche Unternehmen allgemein auch unter ACME (fiktiver Name für ein Unternehmen) eingeordnet? Ich würde es gerne selbst einfügen, habe aber mit dem Einfügen von Bildern auf Wikipedia bisher nur wenig Erfahrung. Ggf. übernimmt das ja einer von den Nutzern, die sich damit besser auskennen :-) Ein Link zum Logo habe ich ja oben beigefügt. Gruß, --Brork 15:15, 16. Feb. 2017 (CET)

USAAF Luftbilder auf Geoportal Thüringen

Der Freistaat Thüringen stellt seit kurzem unter [4] unter anderem umfangreiche Luftbildaufnahmen der US-Streitkräfte von 1945 zur Verfügung. Sind diese gemeinfrei im Sinne der Vorlage:Bild-PD-US als Werk der Regierung der Vereinigten Staaten? --Dk0704 (Diskussion) 08:32, 15. Feb. 2017 (CET)

Ja. Nutze bitte den Baustein {{PD-USGov-Military-Army}}. Grüße --h-stt !? 20:54, 16. Feb. 2017 (CET)

Creative-Commons-Lizenzen und ein Werkstitel

Im Dunstkreis des Abmahn-MBs und auch hier drüber, von Geolina aufgeworfen, steht ja die Frage im Raum, ob CC-By-SA-lizenzierte Werke einen Titel im Sinn der Lizenz haben. ich möchte für die Überlegungen jetzt von der CC-By-Sa-3.0-DE und einer Fotografie auf Commons ausgehen. Welche Stimmen sind denn dafür, dass der Dateiname (von Commons, von Flickr...) der Werkstitel sein soll? Gibt es belastbare juristische Kommentare dazu?

Meiner Meinung nach ist es nämlich ziemlich ausgeschlossen, dass der Dateiname der "Titel des Inhaltes" im Sinne des Lizenztextes ist. Erstens werden viele digitale Medien ersteinmal automatisch vom genutzten Gerät benannt (im Muster IMGxxxx.jpg oder DSC_xxxx.jpg), was wegen dem Automatismus durch eine Maschine eher keine als "Titel" brauchbare und verwechslungsträchtige Zeichenfolgen erzeugt. Außerdem können mehrere Hundert Nutzer, die Filemover, auf Commons die Dateien umbenennen (und hier in der DE-WP alle Admins, soweit ich weiß). Soll das jetzt heißen, dass diese Leute sich allesamt lizenzwidrig verhalten? Das dürfte doch sehr zu bezweifeln sein. Unter anderem @Gnom, Code, Pajz: habt ihr Kenntnisse dazu? Grüße, Grand-Duc (Diskussion) 15:05, 17. Feb. 2017 (CET)

Aus meiner laienhaften Sicht müsste zwischen einem echten Werkstitel und einer simplen Bildbeschreibung unterschieden werden. Der aller größte Teil wird wohl nur eine Bildbeschreibung abgeben (sei es nun im Dateinamen und/oder Beschreibung) und nicht einen (meist sprachlich-schöpferischen) Werkstitel. --Quedel Disk 15:11, 17. Feb. 2017 (CET)
Die Creative-Commons-Lizenzen sind, was das angeht, erstaunlich schweigsam, was ein Werktitel denn ist. Nur Absatz 4 Abschnitt c (CC-BY-SA 3.0 unported) sagt dazu irgendetwas: In dem wirklich unglaublichen Satzmonster: If You Distribute, or Publicly Perform the Work or any Adaptations or Collections, You must, unless a request has been made pursuant to Section 4(a), keep intact all copyright notices for the Work and provide, reasonable to the medium or means You are utilizing: (i) the name of the Original Author (or pseudonym, if applicable) if supplied, and/or if the Original Author and/or Licensor designate another party or parties (e.g., a sponsor institute, publishing entity, journal) for attribution ("Attribution Parties") in Licensor's copyright notice, terms of service or by other reasonable means, the name of such party or parties; (ii) the title of the Work if supplied; (iii) to the extent reasonably practicable, the URI, if any, that Licensor specifies to be associated with the Work, unless such URI does not refer to the copyright notice or licensing information for the Work; and (iv) , consistent with Ssection 3(b), in the case of an Adaptation, a credit identifying the use of the Work in the Adaptation (e.g., "French translation of the Work by Original Author," or "Screenplay based on original Work by Original Author"). lediglich mit dem Text (ii) the title of the Work if supplied;

PS: Warum hat eigentlich niemand die Tippfehler aus dem originalen Lizenztext entfernt? Ich stolpere jedes Mal über Ssection - Ist das ein Kofferwort aus SS und Sektion??

Die Deutsche Fassung CC-BY-SA 3.0-DE hat einen etwas lesbaren Text: Sie sind verpflichtet, die Rechteinhaberschaft in einer der Nutzung entsprechenden, angemessenen Form anzuerkennen, indem Sie - soweit bekannt - Folgendes angeben:
* Den Namen (oder das Pseudonym, falls ein solches verwendet wird) des Rechteinhabers und / oder, falls der Lizenzgeber im Rechtevermerk, in den Nutzungsbedingungen oder auf andere angemessene Weise eine Zuschreibung an Dritte vorgenommen hat (z.B. an eine Stiftung, ein Verlagshaus oder eine Zeitung) ("Zuschreibungsempfänger"), Namen bzw. Bezeichnung dieses oder dieser Dritten;
*den Titel des Inhaltes;
* in einer praktikablen Form den Uniform-Resource-Identifier (URI, z.B. Internetadresse), den der Lizenzgeber zum Schutzgegenstand angegeben hat, es sei denn, dieser URI verweist nicht auf den Rechtevermerk oder die Lizenzinformationen zum Schutzgegenstand;
*und im Falle einer Abwandlung des Schutzgegenstandes in Übereinstimmung mit Abschnitt 3.b) einen Hinweis darauf, dass es sich um eine Abwandlung handelt.
Jedoch ist die juristische Bedeutung von Titel des Inhaltes noch schwammiger als Title of Work. Einen Werktitelschutz kennt der gewerbliche Rechtschutz (etwa in D: § 39 UrhG; § 5 Abs. 3 MarkenG); was die Bedeutung von Titel des Inhalts bedeuten soll, weiß vielleicht der Autor des Lizenztextes. Der markenrechtliche Titelschutz scheidet wohl aus, weil dieser recht besonders gestaltet ist und vor Verwechslungen schützt, nicht vor der Missachtung des Titels. Ich gehe davon aus, dass mit Titel des Inhalts, der Titel des Werkes i.S.d. § 39 UrhG gemeint ist. Der Werktitelschutz ist zwar ein weit beackertes Feld (im Verlagsrecht insbesondere), aber ein Waise, was das Veränderungsverbot angeht und insbesondere, was denn ein Werktitel so genau ist. Benedictus Levita (Diskussion) 15:32, 17. Feb. 2017 (CET)
Ich schliesse mich dir, Grand-Duc, darin an, dass ich einen Dateinamen nicht automatisch als Werktitel bzw. als diesen enthaltend betrachten mag. Auch wenn Commons nicht aussagekräftige Standard-Dateinamen wie IMGxxxx.jpg beim Upload ohne weitere Zusätze gar nicht akzeptiert, so haben doch sehr, sehr viele Bilder auf Commons einen eindeutig technisch-zweckmässigen Dateinamen, als Beispiele genannt seien nur (durch die Funktion "Zufällige Datei" gefunden) Datei:Fotothek df pk 0000281 017.jpg, Datei:Boats at low tide - geograph.org.uk - 1234664.jpg oder Datei:View of south boundary of Easter Hill project site for right of way for Hoffman Boulevard. Buildings No. 11 and 14 at right in trees. Looking west - Easter Hill Village, Bordered by HABS CA-2783-23.tif (da besteht der Dateiname schon aus einer recht detaillierten Beschreibung). Letzteres Beispiel verwendet allerdings ein interessantes Template zur Beschreibung, nämlich {{Photograph}}, das im Gegensatz zum Standard-Template {{Information}} (das auch vom Upload Wizard verwendet wird) tatsächlich einen Parameter "title" enthält. Im konkreten Fall ist dieser mit dem gleichen länglichen Text ausgefüllt, der sich im Dateinamen findet. Lizenzmässig in diesem Fall irrelevant, da das Bild sowieso als PD deklariert ist, aber ich würde nicht ausschliessen, dass bei Verwendung von {{Photograph}} mit dem Parameter "title" tatsächlich ein zu nennender Titel im Sinne der Lizenz deklariert sein könnte. Gestumblindi 21:54, 17. Feb. 2017 (CET)
Der Dateiname ist kein Werktitel. Der Werktitel muß explizit angegeben werden, deshalb steht da "if provided", was bei der Artlibre ganz ähnlich formuliert ist. Auch bei Malern gibt es Werke ohne Titel, die heißen in Ausstellungen dann folgerichtig auch immer "ohne Titel". Der Dateiname ist nicht mehr als ein Sortierkriterium, wäre das anders, dürften Dateien auf commons niemals umbenannt werden, denn der Titel eines Werks gehört zum Werk und fällt mithin unter das Urheberrecht des Autoren. Es ist auf commons und ganz allgemein bei Gebrauchsfotografie halt extrem selten und unüblich, einen Titel zu vergeben, daher wird die Unsicherheit in der Interpretation herrühren. --Smial (Diskussion) 22:42, 17. Feb. 2017 (CET)
Mir kommt gerade ein Gedanke, wie man über die Forderung des zu nennenden Werktitels eine Weiternutzung auf recht perfide Art verhindern könnte... man müsste bloss Fotos z.B. unter CC-BY-SA 3.0 hochladen und mit völlig unmöglichen Titeln versehen, z.B. ein wunderschönes Landschaftsfoto mit dem explizit festgelegten Titel Superheld Trump wird uns in eine glorreiche Zukunft führen!, der somit bei jeder Weiternutzung zu nennen wäre? ;-) Gestumblindi 23:01, 17. Feb. 2017 (CET)
Ja, warum nicht? Das geht übrigens wohl auch über die "Attribution Party" / den "Zuschreibungsempfänger" - was IIRC ich damals zur Zeit des Bildfilterdramas mal mit Niabot überlegt hatte und zumindest er bei manchen Uploads auch als politischen Protest gegen diese Software nutzte... Grüße, Grand-Duc (Diskussion) 23:46, 17. Feb. 2017 (CET)
Grand-Duc, mir ist dazu kein Schrifttum bekannt. Die Argumentationsführung im Ausgangsbeitrag scheint mir aber jedenfalls nicht ganz stimmig zu sein: Dass es Fälle gibt, in denen der Dateiname möglicherweise nicht der „Titel des Inhalts“ ist, zeigt nicht, dass es „ziemlich ausgeschlossen“ ist, dass er es sein kann. In dem Beitrag schwingt die Prämisse mit, dass es erforderlich ist, die Frage, ob der Dateiname nun Titel des Inhalts ist oder nicht, einheitlich zu bewerten – diese Notwendigkeit sehe ich nicht. M.E. sprechen gute Gründe dafür, regelmäßig von der Titeleigenschaft des Dateinamens auszugehen. Fakt ist, dass die Lizenzgeber ihr Werk unter dieser Bezeichnung als CC-lizenziert in die Öffentlichkeit entlassen haben. Im Streitfall zu erklären, dass, obwohl du deinem Bild explizit den Namen „x“ gegeben hast und „x“ im wahrsten Sinne des Wortes dick und fett über deinem Bild steht, kein „Titel des Inhalts“ vorhanden sein soll, dürfte m.E. eine sportliche Aufgabe sein. (Ein Gegenargument könnte, wie oben angedeutet, an den Titelbegriff im Rahmen des urheberrechtlichen Werktitelschutzes anknüpfen, der etwa in Österreich in § 80 öUrhG seinen Niederschlag findet und dort, obwohl in der Norm sehr generisch vom „Titel […] eines Werkes der Literatur oder Kunst“ als Schutzobjekt die Rede ist, Unterscheidungskraft des Titels vorausgesetzt wird – die Bezeichnung muss nach der obergerichtlichen Rechtsprechung insbesondere etwas Besonderes, Individuelles an sich haben und darf sich nicht auf die bloße Angabe des Inhalts oder des Gebiets, auf das sich das Werk bezieht, beschränken [Nachweise bei Dittrich, Österreichisches und internationales Urheberrecht, 6. Aufl. 2012, § 80 E 21 f.]. Hier geht es jedoch m.E. um etwas anderes: Die CC-Lizenzen wollen nicht den Werktitel besonders schützen, sondern sicherstellen, dass das Werk „als Einheit“, mithin so wie es „in die Welt entlassen“ wurde, fortbesteht und identifizierbar bleibt. Interessanterweise fordert die Lizenz ja auch die Angabe des zum Schutzgegenstand angegebenen URI [s. 4(c)(iii)]. Den Lizenzbedingungen kommt also offenbar auch eine zuordnende Funktion zu; hierzu ist es – den Gedanken auf die Pflicht zur Angabe des Inhaltstitels übertragend – aber nicht erforderlich, dass der Titel irgendetwas Bestimmtes aussagt, sondern dass das Werk unter diesem Titel gefunden werden kann.) — Pajz (Kontakt) 21:31, 18. Feb. 2017 (CET)
Allerdings werden, wie Grand-Duc angesprochen hat, Dateien auf Commons durchaus häufig verschoben/umbenannt, z.B. wegen nicht aussagekräftiger Dateinamen sowie wegen inhaltlicher oder orthographischer Fehler im Namen. Der Dateiname ist nichts Fixes und nach Commons-Praxis hat der Urheber nicht unbedingt zu bestimmen, wie er lauten soll. Gestumblindi 03:16, 19. Feb. 2017 (CET)
Es gibt Schrifttum zum Thema. Till Kreutzer hat für die Unesco, das hbz und WMDE einen Praxisleitfaden mit 88 Seiten verfasst. Er schreibt auf S. 42 f., dass die Namensnennung primär sei. Die Namensnennung kann nur ihren Zweck erfüllen, wenn klargestellt wird, auf welches Werk sich der Name bezieht. Werden also die Lizenzangaben zu vielen verwendeten Bildern oder Texten an einer zentralen Stelle zusammengefasst, muss erkennbar sein, welchem Werk welcher Name zugehört. Das kann auch durch einen Hyperlink auf das jeweilige Werk geschehen. Er weist ausdrücklich darauf hin, dass die Verpflichtung zur Nennung des Werktitels in CC-4.0 entfallen ist, die Nennung wird jedoch weiter empfohlen. Grüße --h-stt !? 12:19, 19. Feb. 2017 (CET)

Attribution

Mir ist eigentlich die Lizenz auf Commons mit der Vorlage:Attribution, nicht ganz klar. Sie klingt sehr einfach, aber ist sie wirklich frei? Ich versteh nämlich das Foto bei einer Weiterverwendung freibleibt, wenn nur der Fotograf angegeben werden soll. --danke K@rl 23:03, 18. Feb. 2017 (CET)

  Diese Datei ist urheberrechtlich geschützt. Der Urheberrechtsinhaber gestattet jedermann (auch außerhalb und völlig unabhängig von der Wikipedia) jegliche Nutzung, so weitreichend, wie dies gesetzlich möglich ist (u. a. Verwendung für jeden Zweck, Aufführung, Weiterverbreitung, kommerzielle Nutzung, Bearbeitung) weltweit und zeitlich unbeschränkt unter der Bedingung der angemessenen Nennung seiner Urheberschaft (z. B. in der Bildunterschrift).

@Karl Gruber: Ich vermute, Du meinst diese Vorlage?!
Im Endeffekt ist das ein Relikt aus den Anfängen der Wikipedia (von 2004, noch bevor es die CC-Lizenzen hier-zu-wiki Einzug hielten). Sie entspricht grob CC-by, ist juristisch aber bei weitem nicht so ausgefeilt. Ich persönlich würde daher davon abraten, diese "Lizenz" zu nutzen.
{{Bild-by}} ist (genau, wie CC-by) keine Copyleft-Lizenz und sichert daher auch nicht die Freiheit von Bearbeitungen. Was mMn noch ein Grund ist stattdessen CC-BY-SA einzusetzen . // Martin K. (Diskussion) 14:03, 19. Feb. 2017 (CET)
@Martin Kraft: Danke, genau das meine ich. Nur wenn ich die Diskussionen über CC verfolge, bekomme ich immer mehr den Eindruck, dass ich mit der Forderung der korrekten Anwendung von CC Leute abhalte überhaupt Fotos zu nehmen um ja nicht in irgend welche gewollte und ungewollte Falle zu tappen. Was ich als Fotograf eigentlich nicht will, denn ich schenke sie gerne her und habe ja im Sinn, dass meine Fotos Verwendung finden. Aus diesem Grund versuche ich Möglichkeiten zu finden - Fotos anzubieten, ohne den Eindruck von Leut seckieren zu wollen. --K@rl 14:23, 19. Feb. 2017 (CET)
Du solltest Dir bewusst sein, dass es so etwas wir einen Copyleft-Lizenz, die gleichzeitig Schadensersatzansprüche und Abmahnungen kategorisch ausschließt, nicht geben kann. Wenn bestimmte Rechte zum Schutze des Urhebers und der Lizenz vorbehalten werden, dann müssen diese im schlimmsten Fall auch juristisch durchsetzbar sein. Alles andere wäre der Versuch zu schwimmen, ohne nass zu werden.
Meiner persönlichen Meinung nach geht die gesamte Diskussion über die Vor- und Nachteile verschiedenen Lizenzen oder irgendwelche Selbstverpflichtungserklärungen auch am eigentlichen Thema vorbei. Beim Löwenanteil der Lizenz- und Urheberrechtsverletzungen dürfte sich der jeweilige Nachnutzer nämlich überhaupt nicht mit solchen Details beschäftigt haben - auch wenn er im Falle einer Abmahnung natürlich etwas anderes behauptet.
Wer sich mit der Bilddetailseite beschäftigt und damit nicht zurecht kommt, der nutzt das Bild nicht einfach so, sondern meldet sich beim jeweiligen Urheber oder dem Support-Team und fragt nach. Ich habe privat wie im Support schon etliche solche Anfragen beantwortet.
Ich würde Dir daher empfehlen CC-BY-SA 4.0 zu verwenden und einen Erläuterungsbaustein mit einem Anwendungsbeispiel und Deinen Konktaktdaten für Fragen hinzuzufügen. Mehr kannst Du als Urheber nicht tun. // Martin K. (Diskussion) 14:41, 19. Feb. 2017 (CET)
Ich gebe dir recht, dass sich der Großteil, der ja üblicherweise zu den Nicht-Juristen zählt (übrigens wie hier ja auch ;-) nicht damit beschäftigt. Das sieht man daran dass die Fotos verwendet werden. Denn wenn ich mich heute mit dem Recht auseinandersetze, das hier aus der CC Lizenz enztsteht bzw. sich aus den Diskussionen ergibt - ist es tatsächlich nicht mehr durchblickbar bzw. praktisch nihct anwendbar und ich persönlich würde heute aus den angeführten Gründen nie wieder ein Commons Bild verwenden. Denn jedes bezahlte Bild ist einfacher und problemloser zu handeln. --K@rl 14:59, 19. Feb. 2017 (CET)
So schlimm ist es eigentlich nicht. Und was meinst du mit "Commons Bild"? Bilder unter einer Creative-Commons-Lizenz oder Bilder von Wikimedia Commons? Zu den CC-Lizenzen gehört u.a. auch die CC0, die eine völlig bedingungslose Weiternutzung erlaubt, die wirst du wohl nicht kompliziert finden. Und auf Wikimedia Commons liegen auch zahllose gemeinfreie Bilder. Gestumblindi 15:02, 19. Feb. 2017 (CET)
Cu den CC0: Die Lizenz ist mir in der Weiterverwendung sowieso nichct klar - denn im Prinzip, gebe ich die Lizenz frei, nach dem Motto - macht was ihr wollt. Aber wie beschreibt ein Benutzer dieses Foto? Gibt er nichts er an - ist es ja nicht mehr frei oder muss der nur CC0 hinschreiben, oder was?
Bei CC0 muß der Nachnutzer nichts angeben. Um sich selbst gegen Angriffe von anderen Nachnutzern abzusichern, die dasselbe Bild evtl. als eigenes ausgeben, sollte er sich jedoch die Quelle merken, wo er das CC0-Bild bezogen hat. CC0 ist mithin ebenfalls keine Rundum-Sorglos-Versicherung, man muß im Falle des Falles nachweisen können, woher das Bild stammt. --Smial (Diskussion) 16:34, 19. Feb. 2017 (CET)
Das gilt dann aber für überhaupt jedes Bild aus jeder Quelle, natürlich auch für kostenpflichtig lizenzierte Fotos. Auch von diesen könnte natürlich jederzeit jemand behaupten, es handle sich in Wirklichkeit um sein Foto. Gestumblindi 16:46, 19. Feb. 2017 (CET)
Dass es sich hier um ein reines CC-Problem handeln würde und die rechtlichen Rahmenbedingen bei kommerziellen Bildern einfacher wären, halte ich für ein Gerücht: Les' Dir doch mal die Lizenzbedingungen von Getty, Fotolia, iStock und Co. durch. Die sind auch nicht einfacher und zudem mit z.T. erheblichen Lizenzkosten verbunden. Und natürlich ist man auch bei Getty oder Fotolia nicht vor Abmahnungen und Rechtsstreitigkeiten gefeit. Es zeugt leider von einer ziemlich verzerrten Wahrnehmung, wenn manche hier-zu-wiki so tun, als seien nur die CC-Photographen die bösen Abmahner und rundherum sei alles eine arglose Blümchenwiese - das Gegenteil ist der Fall.
Zu den Bezahlen - ich kann mich mit Money von den möglichen Problem loskaufen und that it's. --K@rl 16:22, 19. Feb. 2017 (CET)
@Karl Gruber: Kannst du nicht. Z.B. haben Getty und ein weiterer Stock-Photo-Anbieter anscheinend fälschlich das Copyright für Fotos von Carol M. Highsmith in Anspruch genommen und unberechtigt Lizenzen für diese verkauft. Wenn Highsmith ihre Fotos nicht sowieso kostenlos der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen würde (was sie erfreulicherweise getan hat!), hätte sie einen Nutzer eines solchen falsch lizenzierten Fotos ohne weiteres abmahnen können. Probleme kannst du immer bekommen, wenn du Pech hast. Ob du ein Bild nun kostenpflichtig lizenzierst oder unter einer CC-Lizenz nutzt. Gestumblindi 16:53, 19. Feb. 2017 (CET)
Es gibt eine ganz einfach Methode, mit der man sich als Nachnutzer Ärger vom Hals halten kann: Einfach nachfragen, wenn irgendetwas unklar ist! Im Zweifel schickt man dem Urheber einfach eine Korrekturversion der Veröffentlichung, in die das Bild rein soll und fragt ob dass alles so in Ordnung ist. Tut man das nicht tut und geht stattdessen ein Risiko ein, dann handelt man zumindest fahrlässig. // Martin K. (Diskussion) 16:04, 19. Feb. 2017 (CET)
Du hast sicher recht mit fragen - aber schon allein auf dieser Seite gibt von zehn Benutzern zwölf Meinungen. Und ich habe auch von ORF schon Meldungen vernommen, die meinen, Angaben, die mit unserem Liznezgenerator generiert werden, sind für sie uninteressant, denn sie wollen ein Bild zeigen und nict das ganze rundherum - also einfacher oder gar nicht - das ist so die Tendenz bei CC Verwendungen. --K@rl 16:22, 19. Feb. 2017 (CET)
Tjo, das ist so. Entweder Lizenzbedingungen einhalten oder eben nicht nutzen. Wenn man maximale Verbreitung wünscht und damit leben kann, daß man als Autor nicht genannt wird, sowie akzeptiert, daß u.U. andere das Werk als ihr eigenes ausgeben oder irgendwo in der Kette der Nachnutzungen die völlige Freigabe des ursprünglichen Werks nicht mehr erkennbar ist, dann muß man halt CC0 nehmen. --Smial (Diskussion) 16:41, 19. Feb. 2017 (CET)
Weißt Du, die Grundidee der freien Lizenzen ist nicht, dass irgendwelchen professionellen Medieninstitutionen Geld beim Einkauf von Fremdinhalten sparen. Die Grundidee ist, dass die hiesigen Inhalte von jedem verwendet werden dürfen, um weitere freie Inhalte zu schaffen. Und dafür ist die Namens- und Lizenznennung essentiell. Ich wüsste daher nicht, warum wir Nachnutzern, die selbst keinerlei Interesse daran haben, freie Inhalte zu schaffen, noch eine Extra-Wurst braten sollten. Wer das für seine Werke tun will, kann diese gerne unter CC0 veröffentlichen. Für alle CC-BY-X lizenzierten Werke gilt aber:
  • Entweder die Lizenz einhalten (so schwer ist das nun wirklich nicht)
  • Oder auf die jeweiligen Inhalte verzichten
  • Oder den Urheber um eine ganz normalen proprietären Lizenz bitten und ihn dafür entsprechend vergüten.
// Martin K. (Diskussion) 14:58, 20. Feb. 2017 (CET)
Okay, jetzt kommt man ins Philosophieren, denn viele wissen um Freie Inhalte nicht - nicht einmal wenn sie hier mitschreiben - und nicht jeder der unsere Fotos verwendet, will unbedingt Money machen - aber das war nicht die Frage, deshalb danke für eure Antwort - schließen wir das Kapitel --gruß K@rl 20:32, 20. Feb. 2017 (CET)

Librivox-Lesungen

könnte mal jemand kundiges kurz auf die Lizenz dieser Lesung werfen und mir sagen, ob ich die Datei hierherverfrachten oder doch nur verlinken darf? --Edith Wahr (Diskussion) 17:18, 26. Feb. 2017 (CET)

Grundsätzlich gibt die Lizenz das her, dass du die Datei(en) hier hochlädst. Den Sinn darin verstehe ich aber nicht. Archive.org könnte man als genauso zuverlässig einstufen, was die Langfristigkeit anbelangt. Daher ist ein Link doch auch ok, oder? Zusätzlich hier dir kurzfassung der Lizenz auf Deutsch: https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de und Grüße /Pearli (Diskussion) 17:26, 26. Feb. 2017 (CET) Ergänzung: Da die Inhalte unter der PD der USA veröffentlicht wurden, muss hier darauf geachtet werden, dass der Urheber mehr als 70 Jahre Tot ist (hier der Übersetzer, da es auf Deutsch ist, ist bereits 75 Jahre Tot). Ist bei dieser Seite dann wohl jedes mal eine Einzelentscheidung.
Archivarisch gedacht ist das wohl richtig, aber die Möglichkiet der direkten Einbindung hat doch schon auch ganz verlockend. Mal schauen, Dank schonmal für die Einschätzung. --Edith Wahr (Diskussion) 17:55, 26. Feb. 2017 (CET)

Bildrechte

Sehr geehrtes Wikipedia-Team,

Ich habe 2010 ein Panoramamotiv von Hof bei Wikipedia eingestellt, damit sich alle dran erfreuen können.

https://de.wikipedia.org/wiki/Hof_(Saale)#/media/File:20100315_panorama_hof_germany_jme.jpg File:20100315 panorama hof germany jme.jpg Erstellt: 15. März 2010

Jetzt habe ich durch Zufall gesehen, dass alle Bilder bei Wikipedia frei zur Nuzung sein sollen, sogar kommerziell (CC-Lizenz). Hauptsache man nennt den Urheber. Ist doch wohl nicht wahr - oder?

So jetzt hat eine Deutsche Partei, die mit A anfängt, dieses Bild auf Ihrer Seite eingesetzt. Siehe : http://www.afdbayern.de/kreis-ortsverbaende/oberfranken/hochfranken/

Das lehne ich strickt ab. Was kann ich dagegen tun? Kann ich überhaupt was dagegen tun?

Erbitte zeitnahe Hilfe und bin für jeden Hinweis mehr als dankbar.

LG Jan-Dirk Müller-Esdohr

Meine Seite, wo das Bild drauf ist, ist übrigens: http://www.me-fotografie.net/galerie.html Gleich das 4. Foto. (nicht signierter Beitrag von 84.160.212.27 (Diskussion) 09:47, 24. Feb. 2017 (CET))

Dann hast du den Sinn der CC Lizenzen eben nicht verstanden. Solange die Nennung des Urhebers korrekt ist, darf jeder das Bild verwenden, auch wenn du im Nachhinein damit nicht einverstanden bist. (Sollte ich mich irren, da ich kein RA bin, korrigiert mich bitte). Und nur weil dein Name im Bild steht, heißt das nicht, dass du mit den Inhalten der Seite einverstanden bist. der Fotograf der Porträts erklärt sich mit dem Inhalt der Seite ja auch nicht einverstanden... /Pearli (Diskussion) 09:50, 24. Feb. 2017 (CET)
Stimmt schon, hier kann man grundsätzlich nichts tun, da CC-Lizenzen nur bei offensichtlich schadenden Einsätzen abgelehnt werden könnte (wobei ich mich da jetzt nur an Personenbilder mit Persönlichkeitsrechten erinnern kann). CC erlaubt eine grundsätzliche Nutzung für alle Zwecke. Du könntest jedoch die Namensentfernung erbitten (leider nur in Sammelwerken verlangen). Der harte Weg wäre höchstens die Betreiber wegen Lizenzverletzung zu verklagen und die Entfernung damit zu begründen, denn mindestens Nr. 4a der Lizenz (URL zur Lizenz oder vollständiger Lizenztext) ist nicht eingehalten. Man könnte das vorbringen und damit um die Entfernung bitten oder aber juristisch das verlangen. Beachte bei letzterem Weg dieses noch laufende Meinungsbild. Grundsätzlich bin ich der Meinung, dass eine Demokratie sowas aushalten muss. Ich verstehe aber deine Abneigung, mir würde es nicht anders gehen. --Quedel Disk 15:56, 24. Feb. 2017 (CET)
Danke Quedel, den Lizenzlink hatte ich komplett vergessen. /Pearli (Diskussion) 16:33, 24. Feb. 2017 (CET)
Wenn der Nutzer mit A am Anfrang seines Namens den Lizenzlink nachbessert, ist Jan-Dirk aber mit seinem Anliegen immer noch keinen Deut weiter gekommen. Ich fand kürzlich auch ein Bild von mir auf Aufklebern und in fb von einwanderungskritik.de verbunden mit einer echten FAKE-Nachricht. Einfach widerlich. Aber nur wegen der Lizenzverletzung klagen? Das Risiko wäre mir zu groß. -- ST 20:28, 26. Feb. 2017 (CET)
Für einen DMCA-Request an Facebook sollte sowas aber schon reichen. Und damit hemmt man zumindest die Verbreitung. // Martin K. (Diskussion) 20:31, 26. Feb. 2017 (CET)
Habe ich gemacht. Ein paar Bilder waren weg, es sind aber immer noch ca. 2000 Bilder vorhanden. -- ST 20:34, 26. Feb. 2017 (CET) - So, ich habe die URV nochmals in facebook gemeldet. -- ST 21:44, 26. Feb. 2017 (CET)
Ich habe hier einen Beschluss des Landgerichts Berlin rumliegen, wonach die Nutzung eines CC BY 3.0-Fotos eine Urheberrechtsverletzung ist, wenn zwar Urheber und Lizenz genannt sind, aber kein Link zum Lizenztext gesetzt wurde. Insofern könnte man da schon was tun, wenn man wollte... --Code (Diskussion) 18:49, 27. Feb. 2017 (CET)

Logoabbildungen als Bestandteil eines Fotos

Wie gehen wir nach neuer Sachlage aus, wenn ein (nun) offensichtlich geschütztes Logo Bestandteil eines Fotos ist, wie bei Datei:UM HD Modul.jpeg? Auch mit DÜP|gezeigtesWerk oder könnte man hier noch Beiwerksregelung annehmen? Aus meiner Sicht ist zumindest die Blume links geschützt, den Schriftzug rechts find ich für einen Schutz noch zu einfach. --Quedel Disk 16:03, 27. Feb. 2017 (CET)

Ich hatte damals etwas von Rechtssprechungen gelesen, in denen das Urheberrecht nicht bei unwichtigem Beiwerk greift. Dafür gibt es sogar einen kurzen Abschnitt im Wikipedia Artikel Beiwerk#Urheberrecht. Hier in diesem Fall könnte man also argumentieren, dass das Logo an sich nur Beiwerk ist, welches ohne Probleme ausgetauscht werden könnte, ohne den Sinn und Zweck der Darstellung zu verändern. Zu beachten ist natürlich, dass wohl darauf hinzuweisen ist, dass dieses Logo nicht ausgeschnitten und unter gleicher Lizenz verwendet werden darf, wenn ich mich nicht irre. Hoffe es hilft. Grüße /Pearli (Diskussion) 19:29, 27. Feb. 2017 (CET)
Gerade hier ist ja die neue Rechtssprechung problematisch: „Darüber hinaus ist ein Werk als unwesentliches Beiwerk [...] anzusehen, wenn ihm [...] keine auch noch so geringfügige inhaltliche Beziehung zum Hauptgegenstand der Verwertung zuzubilligen ist, sondern es durch seine Zufälligkeit und Beliebigkeit für diesen ohne jede Bedeutung ist.“ Das Logo hat durchaus seine Beziehung zum Hauptgegenstand, es ist weder zufällig noch beliebig dort, sondern gezielt angebracht. Zumal das Bild nun auch speziell im UM-Artikel eingesetzt wird und nicht im CI-Artikel. --Quedel Disk 22:31, 27. Feb. 2017 (CET)
Hallo, ich habe mir jetzt noch einmal einige Beiträge durchgelesen und fand diesen hier recht interessant: [5] Dort wird genauer erklärt, wann es sich wirklich um unwesentliches Beiwerk handelt. "Ein Werk ist unwesentlich, wenn es weggelassen oder ausgetauscht werden könnte, ohne dass dies dem durchschnittlichen Betrachter auffiele." Ob das hier zutrifft, müsste entscheiden werden, ich würde es aber bejahen. Ob dort nun das Logo von Unitymedia drauf ist oder nicht spielt für das komplette Bild, noch für das Verständnis eine Rolle. Es könnte aus meiner Sicht auch Telekom drauf stehen ohne dass es wirklich auffällt. Es würde komisch wirken für den, der beide Versionen kennt, dem Durchschnittsbetrachter würde die Änderung aber nicht auffallen, außer er sucht genau nach diesem Detail. Oder habe ich hier einen Denkfehler? /Pearli (Diskussion) 07:16, 28. Feb. 2017 (CET)

URV Serien

Guten Tag, in letzer Zeit habe ich über QS-Auswertungen mehrere kurze Artikel gefunden die Wörterbucheinträgen ähneln. Leider stellt sich dabei oft heraus das IPs oder Kurzzeitaccounts irgenwo etwas kopieren, bestenfalls die dort angegebene(n) Quellen beifügen und den Text quasi "als Artikelwunsch einwerfen." Beispiel[6] Durch spätere Weiterentwicklung der Artikel verwischt sich nicht selten die URV, so das schon die Prüfung aufwendig ist. Es fragt sich auch ob URV durch Weiterentwicklung eines Artikel wieder verschwinden kann. Eigentlich ist es nicht die Aufgabe von Autoren in kriminalistischer Weise solchen Verdachtsfällen nachzuspüren wie z.B. auf dieser IP-Fährte die in WP bereits 2002(sic!) beginnt. Das später Plagiate auf Basis von WP Artikel entstanden ist zum einen bekannt und macht zum anderen den URV-Nachweis nicht einfacher. Per Hand dauert es einfach zu lange für solchen Recherchen. Außerdem fehlt bisweilen der Zugang zu bestimmten Onlinequellen. Daher meine Frage: gibt es eine Möglichkeit einen Bot mit URV-Checks zu beauftragen? Ein Bot könnte solche Aufgaben schneller und systematischer erledigen als jemand der hin und wieder Einzelfälle en detail prüft. Serien-URV sind eine Variante des Vandalismus die eben schwieriger zu beseitigen ist, als mittels RC Schüleredits per Reset zu entfernen. Es ist unzweifelhaft das in unseren Versionshistorien etliche unerkannte Fälle sind. Es würde dem Ruf der Wikipedia dienen, sich diesen Fällen systematisch zu stellen. Ich möchte gern wissen ob der Wille dazu vorhanden ist oder nicht. Ich schaffe es nämlich allein und meine Ratlosigkeit die ich bei Seewolf hinterlassen habe schafft es auch nicht. Besten Gruß --Tom (Diskussion) 08:03, 27. Feb. 2017 (CET)

@Tom: Im konkreten Fall, den du als Beispiel genannt hast, scheint es gleich zwei Gründe zu geben, eine URV klar zu verneinen: Der extrem knappe Stub (Link für Admins), auf den du deinen LA gestellt hattest, hat als superkurze Definition ganz sicher keine Schöpfungshöhe und ist urheberrechtlich überhaupt nicht schutzfähig, da würde mir auch Gnom gewiss zustimmen. Wäre also schon mal unproblematisch. Die Löschung durch Kritzolina scheint aber nicht nur darum voreilig: Artikelersteller Swanage hat darauf aufmerksam gemacht, dass das Buch, aus dem die "URV" stammen soll, erst 2015 erschienen ist. Der Wikipedia-Artikel ist aber vom 10. April 2014. Es ist daher anzunehmen, dass nicht der Wikipedia-Autor von diesem Buch abgeschrieben hat, sondern umgekehrt. Das ist übrigens ein sehr, sehr häufiger Fall gerade bei solchen Büchern aus Selbstverlagen bzw. von Bezahlverlagen und BoD-Publishern (auch in diesem Fall handelt es sich bei tredition um einen Self-Publishing-Verlag). - Der Artikel war natürlich überhaupt nicht gut, aber die Löschung als URV war glasklar falsch. Da es sich um einen mangelhaften Stub handelt, würde ich es nun aber auch übertrieben finden, das ganze Prozedere mit Löschprüfung etc. abzuspulen, daher meine Frage an Kritzolina: Magst du den Artikel wiederherstellen, damit die Löschdiskussion nun auf der inhaltlich-qualitativen Ebene weitergeführt werden kann? Gestumblindi 14:21, 28. Feb. 2017 (CET)
Ich möchte zur Sicherheit auch noch einmal generell anmerken, dass Artikel, "die Wörterbucheinträgen ähneln", zwar oft qualitativ sehr fragwürdig sein werden, aber gerade durch den Wörterbuch-Charakter eine URV so gut wie nie bestehen wird. Fakten sind nicht schutzfähig und eine Darstellung von Fakten in zwei, drei Sätzen hat keinen schöpferischen, einen urheberrechtlichen Schutz begründenden Charakter. Für solche Fälle irgendwelche Bot-Aktionen zu starten, wäre also verfehlt. Gestumblindi 14:25, 28. Feb. 2017 (CET)
Ping an Kritzolina – ich kann den Text leider nicht mehr sehen. Gruß, --Gnom (Diskussion) 14:35, 28. Feb. 2017 (CET)
@Gnom, Kritzolina: Da der Text keine Schöpfungshöhe hat, kann man ihn auch hier wiedergeben. Der ganze "Artikel" bestand aus diesem einen Satz: "Truppen-Entgiftungs-Kompanien (kurz: TEK oder T.E.K.) waren militärische Sanitätseinheiten auf Kompanieebene, die zu Beginn des Zweiten Weltkriegs in der deutschen Wehrmacht aufgestellt wurden, um etwaigen Giftgasangriffen zu begegnen." Das Buch von 2015 (das den Satz offenbar übernommen hat) wurde dann kurz vor der Löschung von einem anderen Benutzer als "Beleg" nachgetragen. Gestumblindi 14:40, 28. Feb. 2017 (CET)
Haha okay, das ist in der Tat keine URV. Gruß, --Gnom (Diskussion) 14:42, 28. Feb. 2017 (CET)
Danke, Gestumblindi für den Ping, ich war hier wohl etwas voreilig und werde den Artikel selbstverständlich wieder herstellen.
(BK) Grundsätzlich geht es um die Masse der Probleme von unbelegten ein-/zwei- oder dreisatz Artikeln. Hallo??? wir sind nicht mehr bei Wikipedia "2003bis2006" verbessern vor löschen als Credo solte überdacht werden. Wir schaffen es nämlich nicht mehr, die "Misthaufen" abzutragen die inzwischen gesammelt wurden. Verbessern, aufräumen, putzen, macht nicht so viel Spaß wie irgendwas neu anzufangen ... na klar. Dann sollten wir auch nicht so zimperlich sein mal etwas zu entsorgen. Mal ehrlich was macht Ihr, wenn Ihr 10 Löffel in der Schublade habt und einer ist unbrauchbar? Der wandert in den Müll (... wenns nicht grad Omas Silberlöffel war der dann aber auch woander hin kann). In längeren Artikel zu redigieren wie es GiordanoBruno macht[7] ist eine besondere Strafarbeit. Den Ansatz von Gestumblindi sehe ich fast als Freifahrtschein ... C&P bis 2 Sätze und fertig ist der neue Artikel? Nee Leute ... Enzyklopädie schreiben geht anderes. Daher Rückfrage @@Gestumblindi:: wie könnte denn ein Bot sinnvoll eingesetzt werden? Mit geringer Serverlast könnte man z.B. die LD Artikel abklopfen. Wie man das technisch verwirklichen kann ... dazu hab ich keine Ahnung. Ich weiß nur wo die Problemfälle liegen. Grüße --Tom (Diskussion) 16:02, 28. Feb. 2017 (CET) P:S. Nochn Beispiel: Aufwand[8] und Ertrag[9] stehen bei diesem Beispiel in keiner Relation. URV kanns wohl auch net sein ... fragt sich wann wer vergleichbares Zeug auf einen Informativen Stand bringt. Also bitte wer Lösungen aus der Brille von URV hat: raus damit :-)
@Tom: "Grundsätzlich geht es um die Masse der Probleme von unbelegten ein-/zwei- oder dreisatz Artikeln" - dem kann man ja zustimmen, das ist aber etwas anderes, nämlich ein qualitatives und kein urheberrechtliches Problem. Im konkreten Fall sollte der Artikel also für die Fortführung der LD wiederhergestellt werden und wenn seine Qualität am Ende der Löschdiskussion als untragbar angesehen wird, wird er eben gelöscht. Mit der jetzigen vorschnellen Löschung als "URV" könnte er auch später per LP jederzeit wiederhergestellt werden, das wäre wohl sogar das formal zwingende Resultat, sobald jemand die LP bemühen sollte, da die Löschbegründung "URV" so offensichtlich falsch war. Und das kannst du ja auch nicht wollen. Persönlich bin ich zwar ein Freund von Stubs, auch von sehr kurzen Stubs (siehe mein "stubistisches Manifest" von 2010, allerdings auch nicht von völlig unbelegten Stubs. Ein guter Stub kann durchaus aus nur zwei oder drei Sätzen bestehen, allerdings sollten diese nachvollziehbar und qualitativ einwandfrei belegt sein. Das ist bei deinem weiteren Beispiel Rhabdomantie nicht der Fall. Einen Löschantrag darauf würde ich unterstützen. Gestumblindi 16:10, 28. Feb. 2017 (CET)
Danke. Also nochmals: der Einzelfall ist mir "völlig Hupe". Es geht drum ob es eine Möglichkeit gibt Plagiate systematisch zu erkennen. Ach ... so hier[10] gleich noch einer "für die Tonne" tzz mehr Bausteintext als enzyklopädischer Inhalt ... kann ein Bot das auswerten? --Tom (Diskussion) 16:20, 28. Feb. 2017 (CET)

Übersetzung von Zitaten aus fremdsprachlichen Zeitungsartikeln, Sekundärliteratur oder literarischen Werken

Ganz konkret:

- Darf man zum Beispiel eine ganze Ballade von Keats auf Deutsch übersetzen und die deutsche Übersetzung in den Artikel neben den englischen Text stellen?

- Darf man in einem Artikel über Keats auch längere Zitate aus fremdsprachlicher Sekundärliteratur übersetzen?

- Darf man in einem Artikel über lebende Politiker die Zitate aus aktuellen fremdsprachigen Zeitungsartikeln übersetzt in den deutschen WP-Artikel einfügen?

Viele GrüßeGabel1960 (Diskussion) 13:17, 28. Feb. 2017 (CET)

das sind drei verschiedene Fragen zum Urheberrecht (und nicht zur Artikelqualität), ich fange mal mit 1. an
 Info: (ganz konkret) John Keats (1795–1821)
Nebenfrage geht es dir um deine Übersetzung in An den Herbst ?
ad 1. vorab: die Ballade wurde zu Lebzeiten Keats oder vor mindestens X Jahren im Original veröffentlicht
ad 1. a) jeder darf den englischen Text beliebig verwenden
ad 1. b) und darf den auch übersetzen [ und erwirbt damit ein Recht an seiner Übersetzung ]
ad 1. c) bei deutschen Übersetzungen anderer ist das Recht des jeweiligen Übersetzers zu berücksichtigen, das gilt auch für "eigene" Übersetzungen, die sich stark an Vorbildern orientieren.
--Goesseln (Diskussion) 14:12, 28. Feb. 2017 (CET)
Vielen Dank, und ja, es sind meine Übesetzungen bei Keats, sie orientieren sich an keinen anderen.Gabel1960 (Diskussion) 15:02, 28. Feb. 2017 (CET)
@Gabel1960: Zu deinen Fragen 2 und 3: Zitate urheberrechtlich geschützter Texte darf man verwenden und auch übersetzen, wenn man sich mit diesen auseinandersetzt und soweit es der Zitatzweck erfordert. Unkommentierte Zitatensammlungen sollten vermieden werden. - Eine nicht-urheberrechtliche Anmerkung zur ersten Frage: Von Keats' Balladen gibt es höchstwahrscheinlich alte deutsche Übersetzungen, die inzwischen auch gemeinfrei sind, da der Übersetzer vor mehr als 70 Jahren verstorben ist. Es wäre wohl angezeigt, eher eine solche (als etablierte Veröffentlichung) als eine eigene zu verwenden, wobei du im Einzelfall sicher auch noch eine wörtlichere eigene danebenstellen kannst, wenn die bestehende Übersetzung aus poetischen Gründen sehr frei sein sollte. Gestumblindi 16:00, 28. Feb. 2017 (CET)
Danke Gestumblindi, ich habe alle Übersetzungen durchgesehen, meine finde ich aber passender, ältere sind hochgestochen, passen gar nicht zu dem sehr natürlichen Stil Keats'. Muss ich das eigentlich irgendwo vermerken, dass ich selbst übersetzt habe, oder ergibt sich das aus meiner Textveränderung von selbst, dass es mir zugeschrieben wird? Grüße,--Gabel1960 (Diskussion) 16:20, 28. Feb. 2017 (CET)
Die "hochgestochenen" älteren Übersetzungen sind allerdings ja auch ein Zeitdokument und zumindest für Keats' Rezeption im deutschsprachigen Raum von Bedeutung (so hat man Keats damals übersetzt und bei uns gelesen). Wie wäre es mit einer zweispaltigen Übersetzung: Links eine etablierte ältere Übersetzung (mit Angabe des Übersetzers und Beleg), rechts davon so etwas wie "wörtliche Übersetzung", wobei du mit deiner, soviel ich sehe, ja auch einen poetischen Anspruch hast, und das verstösst dann vielleicht gegen WP:KTF... Gestumblindi 16:23, 28. Feb. 2017 (CET)
Der Artikel handelt nicht in erster Linie von Rezeption, sondern von dem Gedicht als solchem, meine Übertragung soll den Zugang dazu erleichtern, mehr nicht. Ich spreche nicht von poetischem Anspruch, sondern von angemessener Wiedergabe des Gedichts von Keats, was gerade bei den älteren "Nachdichtungen" nicht der Fall ist, weshalb sie nicht unbedingt in den Artikel, und wenn dann in einen gesonderten Teil zur Rezeptionsgeschichte gehören würden.Gabel1960 (Diskussion) 17:35, 28. Feb. 2017 (CET)
@Gabel1960: Nun, du übersetzt jedenfalls offensichtlich mit deinem eigenen dichterischen Anspruch, auch nicht immer wörtlich - und darum mein Verweis auf WP:KTF: Deine Übersetzung wurde ja nie zuvor irgendwo veröffentlicht (oder?), sie ist deine persönliche Vorstellung als Wikipedia-Autor, wie man Keats übersetzen sollte, und das finde ich schon etwas problematisch. Kurze Zitate englischer Texte gebe ich auch in eigener Übersetzung im Fliesstext wieder, um beispielsweise eine Aussage zu untermauern, aber Lyrik ist doch ein anderer Fall. Davon abgesehen (aber damit verlassen wir den Rahmen dieser Seite eigentlich völlig) denke ich, dass deine Übersetzung auch nicht frei von Fehlern ist: "While barred clouds bloom the soft-dying day" übersetzt du als "Wolken wie Federn lassen sanft den Toten-Tag erblühen" - so wie ich den Originaltext lese, ist da keine Rede von einem "dying day" als "Toten-Tag", sondern eben von einem "soft-dying day": einem "langsam ersterbenden" oder noch wörtlicher "weich/sanft ersterbenden" Tag. Die im Artikel auch verlinkte Übersetzung von Gisela Etzel finde ich da mit "Wenn wolkenbunt verblüht der sanfte Tag" gar nicht schlecht (und du dürftest sie bedenkenlos verwenden, da die Übersetzerin 1918 gestorben ist - um wieder auf das Thema "Urheberrecht" zurückzukommen). Gestumblindi 01:30, 1. Mär. 2017 (CET)
@Gestumblindi:Es freut mich, dass du dich so intensiv mit meinem Text auseinandergesetzt hast. Ich glaube, der Artikel hat wenige so aufmerksame Leser wie dich gefunden. Deine Verbesserungsvorschläge an meiner Übersetzung sind berechtigt, du hast glaube ich die schwächste Stelle herausgefunden, was auch für deine Fremdsprachenkenntnisse spricht, allerdings habe ich auch schon barred clouds sonderbar übersetzt, weil mir blossom nicht dazu zu passen schien. Natürlich ist jede Übersetzung eine Interpretation und damit auch in gewisser Weise TF und sogar OF und enthält sicher auch einen POV, aber um deinen Vorschlag aufzugreifen - die Wahl einer von mehreren "passenden" Übersetzungen, die publiziert wurden, setzt auch voraus, dass jemand sie für richtig und passend hält, zweitens ist es oft eine künstlerische Neuschöpfung mit ganz anderem Ausdruckswert, vgl. Georges "Übersetzungen", drittens geht es im Artikel primär nicht um Keats-Rezeption durch Nachdichtungen und Neuschöpfungen, sondern um den englischen Text von Keats' selbst. Mein Text, der das Reimschema ignoriert, dient dem Verständnis, erhebt nicht Anspruch auf eigene Gültigkeit und ästhetischen Wert, daher ist es auch durch jeden Nutzer, wie etwa dich, bei Verbessungsvorschlägen abänderbar - anders als der Text von Giesela Etzel. Ich finde, das sind alles wichtige Punkte, die für die Beibehaltung meines Übertragungsvorschlags sprechen. Viele Grüße--Gabel1960 (Diskussion) 10:13, 1. Mär. 2017 (CET)
@Benutzer:Gabel1960: mein erster Hinweis hier oben war: das sind drei verschiedene Fragen zum Urheberrecht (und nicht zur Artikelqualität) (nicht Artikelqualität)
Die Frage, ob deine gut gemeinte Privatübersetzung hier bei Wikipedia veröffentlicht werden soll, ist eine Frage zur Artikelqualität, die solltest du bei WP:Fragen zur Wikipedia stellen und auf der Diskussionsseite des Artikels An den Herbst diskutieren. Du kannst dazu auch WP:Dritte Meinungen einholen. Also hier besser EOD, denke ich mal.
--Goesseln (Diskussion) 11:08, 1. Mär. 2017 (CET)

Installation „Monument“ (Dresden)

Fallen Abbildungen der Installation „Monument“ (Dresden) tatsächlich unter die Panoramafreiheit? In der Versionsgeschichte des Artikels ist die Frage nach der Panoramafreiheit von verschiedenen Benutzern schnell als „Scheinargument“ kleingeredet worden. Zurecht? --Miebner (Diskussion) 19:53, 9. Feb. 2017 (CET)

Leider nicht. Löschantrag auf Commons läuft. Grüße --h-stt !? 23:36, 9. Feb. 2017 (CET)
Hm. Ich neige zur Löschung (keine Panoramafreiheit, in der Tat), stelle mir aber die Frage, ob drei hochkant aufgestellte Busse in Deutschland überhaupt ein schutzfähiges Werk darstellen? Habe mich in der Commons-Diskussion auch gerade dahingehend geäussert. Gestumblindi 00:51, 10. Feb. 2017 (CET)
Schwierig. Ich würde aber sagen: Kunst, schutzfähig. Gruß, --Gnom (Diskussion) 01:17, 11. Feb. 2017 (CET)
Ausgemusterte Fahrzeuge des ÖPNV, abgestellt (wenn auch auf etwas ungewöhnliche Art und Weise) im öffentlichen Raum - schutzfähig? --Dk0704 (Diskussion) 08:24, 15. Feb. 2017 (CET)
In Anbetracht des Casus Fettecke: sehr sicher Kunst, finde ich. Grüße, Grand-Duc (Diskussion) 18:49, 16. Feb. 2017 (CET)

Ich war mal so frei und habe alle Fotos gesucht und in Commons Löschanträge gestellt. Diese sind nun analog der hier vorherrschenden Meinungen aufgrund der Schutzfähigkeit der Installation gelöscht. Damit hier erledigt. Das zeigt hier (leider) die Grenzen unserer Arbeit auf, aber mit solchen Kompromissen und "fehlenden Dingen" müssen wir leben, wenn wir freie Inhalte haben wollen. --Quedel Disk 16:08, 27. Feb. 2017 (CET)

@Quedel: & all: Wäre es nicht schlauer gewesen die Bilder einfach erst mal zu taggen und den zugehörigen Photographen zu empfehlen, sich beim Künstler um eine Abbildungsfreigabe zu bemühen? Schließlich ist hier der Urheber bekannt und sicher auch einer Abbildung in der WP gegenüber nicht abgeneigt. Idealerweise lässt man sich da eine pauschale Abbildungsfreigabe für alle CC-lizensierten Bilder dieses Monuments erteilen, dann ist man auch für spätere Uploads gewappnet.
Gerade bei solch Abbildungen gibt es doch nicht ausschließlich die Optionen gemeinfrei und löschen. Ich würde mir wünschen, dass wir mehr von der Zeit, die wir hier auf das Diskutieren solcher Sachverhalte verwenden, darein investieren würden, einfach mal die Urheber zu kontaktieren. // Martin K. (Diskussion) 16:52, 27. Feb. 2017 (CET)
Die Frage ist: wer machts? Ich habs früher mal gemacht wo ich weniger Zeit hatte. Aber zig Mails schreiben übersteigt meine zeitlichen Fähigkeiten. Und es waren ja alles keine SLAs, sondern normale LD. Davon abgesehen sind solche Künstler nicht unbedingt alle erfreut, wenn man Ihnen die Tragweite einer CC-Lizenz für das Monument aufzeigt. Zumal die von dir verlinkte Seite nicht dem Künstler gehört, sondern der veranstaltenden Galerie. du kannst ja gerne ihn mal anschreiben. --Quedel Disk 16:57, 27. Feb. 2017 (CET)
@Quedel, schaust Du mal bitte in den Artikel. Da ist gerade ein neues Foto hochgeladen worden mit der Bemerkung, Künstler und Fotograf hätten zugestimmt. Das reicht doch nicht. Ich habe heute eine Bildbox eingestellt. VG -- Alinea (Diskussion) 17:46, 28. Feb. 2017 (CET)
Ich habe das Bild mal auf Commons getaggt und den Uploader gebeten, sich um eine Abbildungsfreigabe zu kümmern. // Martin K. (Diskussion) 18:07, 28. Feb. 2017 (CET)
Vielen Dank und schönen Abend. -- Alinea (Diskussion) 18:13, 28. Feb. 2017 (CET)
Mhm, die Uploads sind von Benutzer:Manhal37 mit "eigene arbeit", die Fotos aber von Dr. Jörg Blobel. Da reicht nicht nur eine Abbildungsfreigabe, sondenr auch eine normale vom Fotografen. --Quedel Disk 21:23, 28. Feb. 2017 (CET)
Wieso? Ich halte es für sehr wahrscheinlich, dass "Dr. Jörg Blobel" einfach der Name der Person hinter dem Pseudonym Manhal37 ist. Bloß weil ein "Dr." davor steht, ist das doch nicht automatisch ein prominenter Photograph. In solchen Fällen sollte man einfach erst mal den betreffenden Nutzer fragen.
Ich werd' mich im Rahmen der Freigabe mal erkundigen. // Martin K. (Diskussion) 00:20, 1. Mär. 2017 (CET)

@Martin K. Sie haben doch bereits eine Freigabe Bestätigung vom Künstler erhalten auch für andere Fotos. Ich sehe gerade das das zweite Foto wider gelöscht wurden ist? (nicht signierter Beitrag von Manhal37 (Diskussion | Beiträge) 20:06, 1. Mär. 2017 (CET))

Logo hochladen verwerhrt

Ich möchte das neue Firmenlogo hochladen, bekomme aber gesagt, dass wäre eine schädliche Aktion.

Woran liegt es?

Neues Logo zum Artikel https://de.wikipedia.org/wiki/Teckentrup

Beste Grüße, Kristina (nicht signierter Beitrag von Kristina Herrmann (Diskussion | Beiträge) 17:55, 27. Feb. 2017 (CET))

Hallo @Kristina Herrmann:: ich kann jetzt nur mutmaßen: Hast du versucht, das Logo unter einem neuen Dateinamen hochzuladen (wie hieß die Datei?)? Hier auf Wikipedia oder auf Wikimedia Commons? Kannst du die Fehlermeldung mal etwas konkreter hier posten (ggfs. kopieren)? --Quedel Disk 22:34, 27. Feb. 2017 (CET)
Das Filter-Logbuch ist immer aufschlussreich. --Magnus (Diskussion) 14:50, 28. Feb. 2017 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) 22:25, 14. Mär. 2017 (CET)