Eidgenössische Volksinitiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung»

Volksinitiative in der Schweiz (2022)

Die Eidgenössische Volksinitiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung» (kurz auch Kinder ohne Tabak oder Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung) war eine Volksinitiative in der Schweiz, die am 13. Februar 2022 Volk und Ständen unterbreitet wurde. Sie wurde mit 1'371'177 Stimmen (56,6 % der Stimmen) gegen 1'049'107 Stimmen und mit 15 gegen 8 Ständen angenommen,[1] als erst 25. Initiative überhaupt.[2]

Junges Mädchen, das eine Zigarette raucht. Die meisten derjenigen, die rauchen, haben als Minderjährige angefangen. Die Mehrheit der Bevölkerung raucht nicht.
Beispiele für Tabakwerbung an einem Kiosk, wie sie von der Initiative «Kinder ohne Tabak» beanstandet wird (Sitten, 2019).

Ausgangslage Bearbeiten

Tabakkonsum schädigt die Gesundheit, verursacht schwere Krankheiten und belastet die Gesellschaft mit hohen Folgekosten. Allein die Gesundheitskosten durch das Rauchen wurden 2015 auf jährlich 3 Milliarden Franken geschätzt – 4 % der gesamten Gesundheitsausgaben der Schweiz. Pro Jahr sterben rund 9500 Personen als Folge des Rauchens (14 % aller Todesfälle), insbesondere an Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Lungenkrebs, Erkrankungen der Atemwege und anderen Krebsarten. Das waren im Jahr 2021 sechs Mal mehr Tote als alle Todesfälle durch Verkehrsunfälle, Drogenkonsum, AIDS und Suizid zusammen.[3][4][5] Lungenkrebs ist die Krebsart, die in der Schweiz die meisten Todesopfer verursacht.[6]

Bund und Kantone engagieren sich deswegen schon lange in der Prävention und versuchen, den Tabakkonsum durch Abgaben einzuschränken, Nichtraucher vor Passivrauch zu schützen, über die Auswirkungen von Tabak zu informieren und mit speziellen Programmen rauchende Menschen zum Ausstieg zu bewegen. Im Vergleich zu anderen europäischen und westlichen Ländern wurden in der Schweiz aber kaum Vorschriften erlassen, die die Tabakerzeugnisse regulieren und die Werbung für Tabakprodukte einschränken.

Zahlreiche wissenschaftliche Studien zeigen, dass im Ausland durch Werbebeschränkungen für Tabakprodukte der Konsum deutlich reduziert werden konnte. Die Mehrheit der Rauchenden beginnt vor ihrem 18. Lebensjahr mit dem Tabakkonsum. Jugendliche, die nicht rauchen, sind die Hauptzielgruppe des Tabakmarketings und sprechen auf die Werbung besonders stark an.[3] Der Anteil der Rauchenden ist bei jungen Menschen zwischen 15 und 24 Jahren mit 32 % überdurchschnittlich hoch.[4] Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass sich Jugendliche von Werbung zum Rauchen verleiten lassen.[7]

Zwei Drittel der schweizerischen Bevölkerung waren 2018 für ein allgemeines Werbeverbot für Tabakprodukte und fast ebenso viele befürworten das Verbot von Sponsoring durch die Tabakindustrie.[8] In den letzten Jahren wurden zudem die kantonalen Rechtsvorschriften im Bereich der Tabakprävention erheblich verschärft. Seit 2015 verbieten im Bereich der Werbung sechzehn Kantone, die 76 % der Bevölkerung umfassen, Plakatwerbung[Anmerkung 1] und sechs die Werbung in Kinos.[Anmerkung 2] In den Kantonen Solothurn und Wallis sind Tabakwerbung und -sponsoring auch bei Kultur- und Sportveranstaltungen verboten.[9]

Der Verkauf von Tabakprodukten an Minderjährige war 2021 noch nicht in allen Schweizer Kantonen verboten: ausser Appenzell Innerrhoden und Schwyz verbieten alle Kantone den Verkauf von Tabakprodukten an Jugendliche, davon 9 an Jugendliche unter 16 Jahren und 15 an Jugendliche unter 18 Jahren.[10] Die meisten Jugendlichen, die rauchen, kaufen ihre Zigaretten selber.[11] Die Zahl der Raucher in der Schweiz ist seit 2011 nicht mehr zurückgegangen.[4]

Initiativtext Bearbeiten

Bei einer Annahme der Initiative durch Volk und Stände würde die schweizerische Bundesverfassung folgendermassen geändert werden:[12]

  1. Art. 41 Abs. 1 Bst. g
    1 Bund und Kantone setzen sich in Ergänzung zu persönlicher Verantwortung und privater Initiative dafür ein, dass:
    g. Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung zu selbstständigen und sozial verantwortlichen Personen gefördert und in ihrer sozialen, kulturellen und politischen Integration unterstützt werden sowie ihre Gesundheit gefördert wird.
  2. Art. 118 Abs. 2 Bst. b
    2 Er erlässt Vorschriften über:
    b. die Bekämpfung übertragbarer, stark verbreiteter oder bösartiger Krankheiten von Menschen und Tieren; er verbietet namentlich jede Art von Werbung für Tabakprodukte, die Kinder und Jugendliche erreicht;
  3. Art. 197 Ziff. 12²
    12. Übergangsbestimmung zu Art. 118 Abs. 2 Bst. b (Schutz der Gesundheit)
    Die Bundesversammlung verabschiedet die gesetzlichen Ausführungsbestimmungen innert drei Jahren seit Annahme von Artikel 118 Absatz 2 Buchstabe b durch Volk und Stände.

Chronologie Bearbeiten

Entstehung Bearbeiten

Seit 1955 waren Tabakprodukte in der Schweiz im Lebensmittelgesetz geregelt. Nach einer Totalrevision ist das revidierte Gesetz am 1. Mai 2017 in Kraft getreten und nimmt Tabakprodukte künftig von seinem Geltungsbereich aus.[13] 2015 unterbreitete der Bundesrat dem Parlament einen Entwurf für ein neues Tabakproduktegesetz. Darin waren zahlreiche Einschränkungen für die Bewerbung von Tabakprodukten vorgesehen. Das Parlament lehnte den Gesetzesentwurf jedoch als zu einschneidend ab und wies ihn an den Bundesrat zurück. Ein neuer Entwurf mit geringen Einschränkungen im Bereich Werbung wurde dem Parlament drei Jahre später unterbreitet.[12]

Angesichts dieser Entwicklung gründete eine breite Trägerschaft aus Gesundheits- und Suchtorganisationen sowie Jugendverbänden nach der Rückweisung des ersten Entwurfs durch das Parlament den Verein «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung», der ehrenamtlich vom Ständerat Hans Stöckli präsidiert wird.

Zwischen Frühling 2018 und September 2019 lief die Frist für die Unterschriftensammlung für die Eidgenössische Volksinitiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung»; die Unterschriften wurden am 12. September 2019 der Bundeskanzlei eingereicht. Die Volksinitiative war mit 109'969 gültigen Unterschriften zustande gekommen. Im Dezember 2019 empfahl der Bundesrat die Ablehnung der Initiative.[14][12]

Beratung im Parlament und Revision des Tabakproduktegesetzes Bearbeiten

 
Die Schweiz ist eines der wenigen Länder, die das Rahmen-übereinkommen der WHO zur Eindämmung des Tabakgebrauchs nicht ratifiziert haben (ratifiziert von 181 Ländern, orangefarben, die mehr als 90 % der Weltbevölkerung repräsentieren).[15]

In Sessionen Ende 2020 und im Jahr 2021 behandelte das Parlament das neue Tabakproduktegesetz und befand zeitgleich über die Volksinitiative. Restriktive Werbeverbote im neuen Gesetz hätten dem Initiativkomitee den Rückzug der Initiative erlaubt.[16]

Im März 2021 lehnte der Nationalrat die Volksinitiative mit 96 zu 84 Stimmen (7 Enthaltungen) ab.[17] Der Ständerat empfahl die Ablehnung mit 27 zu 12 Stimmen (1 Enthaltung) im September 2021.[18]

Der Ständerat sprach sich im Dezember 2020 zuerst für strengere Werbeeinschränkungen im neuen Tabakproduktegesetz aus. Der Nationalrat votierte hingegen im Frühling 2021 für ein weniger striktes Werbeverbot, wobei Linke stärkere Einschränkungen forderten und Rechte weniger weit gehen wollten.[19] Der Ständerat folgte darauf im Sommer 2021 dem Entscheid des Nationalrats durch knappen Stichentscheid des Ständeratspräsidenten.[20][21]

Das Verbot gilt nur für Presseerzeugnisse und Internetseiten, die für Minderjährige bestimmt sind, sowie für Werbung in Kinos, in öffentlichen Verkehrsmitteln, in öffentlichen Gebäuden und auf Sportplätzen. Dies schliesst Plakatwerbung ein, die von öffentlichem Grund aus einsehbar ist. Verkaufsförderung und Sponsoring ist weiterhin erlaubt, ausser die Veranstaltung hat einen internationalen Charakter oder ist auf ein minderjähriges Publikum ausgerichtet. Das Verbot im Tabakproduktegesetz geht damit weniger weit als der vom Bundesrat vorgelegte Gesetzesentwurf. Damit seien die Voraussetzungen zur Ratifizierung der Rahmenübereinkommen der WHO zur Eindämmung des Tabakgebrauchs nicht erfüllt, wird Gesundheitsminister Alain Berset zitiert.[22]

Volksabstimmung Bearbeiten

Die Massnahmen im Tabakproduktegesetz waren für das Initiativkomitee nicht weitgehend genug: Gerade im Internet und über Gratiszeitungen könnten so noch viele Jugendliche erreicht werden. Die Initiative wurde deshalb nicht zurückgezogen.[23] Die Volksinitiative kam daher am 13. Februar 2022 an die Urne, wo sie relativ deutlich angenommen wurde.

Positionen und Abstimmungskampagnen Bearbeiten

Trägerschaft der Volksinitiative Bearbeiten

Die Volksinitiative wird von einer breiten Trägerschaft von Gesundheitsorganisationen, Berufsverbänden, Ärztevereinen und Jugendorganisationen getragen oder unterstützt, dazu gehören unter anderen:[24]

Stellungnahmen der Befürworter Bearbeiten

Der Tabakkonsum ist eines der grössten Probleme der öffentlichen Gesundheit in der Schweiz. Die durch den Tabak verursachten Kosten belaufen sich auf fast 4 Milliarden Franken jährlich, und pro Jahr sterben 9500 Menschen.[4] Angesichts dieser finanziellen und personellen Folgen sei der Schutz von Kindern und Jugendlichen höher zu bewerten als die Interessen der Tabakindustrie.[25]

Für die Befürworter der Initiative ist entscheidend, dass Menschen gar nicht erst mit Rauchen beginnen. Wer bis zum Alter von 21 Jahren nicht mit Rauchen beginne, tue dies in der Regel nicht mehr. Die einfachste und billigste Art, den Einstieg ins Rauchen zu verhindern, sei ein Werbeverbot.[26] Die Befürworter sehen sich deshalb besorgt über den überdurchschnittlich hohen Tabakkonsum bei Jugendlichen. Weil die meisten Raucher in frühem Alter mit dem Tabakkonsum beginnen würden, sei es wichtig, insbesondere Minderjährige davor zu bewahren, mit dem Rauchen zu beginnen. Werbung spiele dabei eine zentrale Rolle: Wissenschaftliche Studien würden zeigen, dass gerade junge Altersgruppen stark empfänglich für die von der Tabakwerbung vermittelten Versprechen von Coolness und Traumwelten seien. Zudem ziele die Werbung besonders auf junge Personen.[27]

Erfahrungen aus anderen Ländern hätten gezeigt, dass der Tabakkonsum durch Werbebeschränkungen gerade bei Jugendlichen deutlich eingeschränkt werden konnte.[28] Für die Tabakindustrie sind junge Menschen die wichtigste Zielgruppen, denn bestehende Tabakkonsumenten würden kaum ihre Marke wechseln.[27]

Das neue Tabakproduktegesetz schützt aus Sicht der Befürworter Kinder und Jugendliche ungenügend vor der Tabakwerbung.[27] Die Gesetzgebung schütze in erster Linie die Interessen einer Branche, die primär junge Menschen zum Rauchen verleiten wolle.[29]

Stellungnahmen der Gegner Bearbeiten

Der Bundesrat unterstützt grundsätzlich den Schutz Jugendlicher vor Tabak. Trotzdem lehnte er die Initiative ab, weil er die im Tabakproduktegesetz vorgesehenen Werbeeinschränkungen zum Schutz von Jugendlichen für ausreichend erachtet und weitere Einschränkungen die Interessen der Wirtschaft zu stark einschränken würden.[12][18] In der Fernsehsendung «Arena» vom 28. Januar 2022 erklärte Alain Berset jedoch, dass der Bundesrat sich eine weitergehende Einschränkung gewünscht hätte, als es vom Parlament im Tabakproduktegesetz beschlossen wurde.[30]

Bürgerliche Politiker im Nationalrat sehen in der Volksinitiative ein faktisches Werbeverbot für ein legales Produkt (wie es bei verschreibungspflichtigen Medikamenten bereits der Fall ist[31]), da Jugendliche fast überall erreicht werden könnten; der Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit gehe viel zu weit. Man befürchtet einen Verlust von Arbeitsplätzen und auch deutliche Einbussen im Werbemarkt.[17][16] Zudem wollte die Wirtschaft ein Präjudiz gegen weitere Werbeverbote für Alkohol oder stark zuckerhaltige Produkte verhindern.[32]

Die Tabakbranche erklärte, dass man sich selbstregulierend schon zu Werbeeinschränkungen verpflichtet habe:[33] In Printmedien, die nicht eine Leserschaft von 80 % Erwachsenen hätten, würden keine Anzeigen geschaltet.[16] Sie erachtet Werbeeinschränkungen nicht als geeignetes Mittel der Prävention, weshalb sie nicht zielführend seien und die Wirtschaftsfreiheit zu schwer einschränke.[34]

Positionen der Parteien Bearbeiten

Ja-Parole: Die SP, die EVP als Trägerin der Initiative, die Grünen, Grünliberalen und die EDU unterstützen die Initiative «Kinder ohne Tabak».[35][36][37][38][39]

Nein-Parole: Die FDP, Die Mitte und die SVP haben sich gegen die Initiative ausgesprochen.[40][41][42]

Abweichende Parolen zur nationalen Partei stammen zum Beispiel von den CVP Frauen[43] sowie folgenden Kantonalparteien, die die Initiative zur Annahme empfehlen: Die Mitte Basel-Stadt, Die Mitte Obwalden, Die Mitte Schwyz, Die Mitte Thurgau, CVP/Die Mitte Uri und Le Centre Vaud. Die Mitte Nidwalden und Die Mitte Zürich hatten die Stimmfreigabe beschlossen.[44][45][46][47][48][49][50][51]

Meinungsumfragen Bearbeiten

Institut Auftraggeber Datum Befragte Ja Eher Ja Unentschieden
Keine Antwort
Eher Nein Nein
LeeWas[52] Tamedia 27. Januar – 28. Januar 2022 10'363 55 5 1 4 35
gfs. Bern[53] SRG SSR 19. Januar – 26. Januar 2022 7'660 46 17 2 12 23
LeeWas[54] Tamedia 17. Januar – 18. Januar 2022 13'342 53 9 2 7 29
LeeWas[55] Tamedia 3. Januar – 4. Januar 2022 13'120 53 14 2 8 23
gfs. Bern[56] SRG SSR 17. Dezember 2021 – 3. Januar 2022 8'819 51 22 2 12 13

Bemerkungen: Angaben in Prozent.

Ergebnis Bearbeiten

  • Ja (15 Stände)
  • Nein (8 Stände)
  • Amtliches Endergebnis vom 13. Februar um 16:20 Uhr[57]
    Kanton
    Ja Ja-Anteil Nein Nein-Anteil Beteiligung
    Kanton Aargau  Aargau 092'005 50,15 % 091'467 49,85 % 42,13 %
    Kanton Appenzell Ausserrhoden  Appenzell Ausserrhoden (½) 008'745 48,42 % 009'317 51,58 % 46,44 %
    Kanton Appenzell Innerrhoden  Appenzell Innerrhoden (½) 0002'013 41,88 % 0002'794 58,12 % 40,25 %
    Kanton Basel-Landschaft  Basel-Landschaft (½) 0044'141 53,90 % 0037'722 46,10 % 43,88 %
    Kanton Basel-Stadt  Basel-Stadt (½) 0035'415 64,64 % 0019'375 35,36 % 48,62 %
    Kanton Bern  Bern 0195'893 58,37 % 0139'684 41,63 % 45,47 %
    Kanton Freiburg  Freiburg 0051'527 63,08 % 0030'180 36,94 % 38,99 %
    Kanton Genf  Genf 0082'159 74,83 % 0027'643 25,17 % 40,69 %
    Kanton Glarus  Glarus 0005'952 50,83 % 0005'758 49,17 % 44,35 %
    Kanton Graubünden  Graubünden 0029'353 52,08 % 0027'010 47,92 % 40,36 %
    Kanton Jura  Jura 0012'858 66,18 % 0006'571 33,82 % 36,35 %
    Kanton Luzern  Luzern 0060'594 47,07 % 0068'151 52,93 % 46,04 %
    Kanton Neuenburg  Neuenburg 0026'577 61,46 % 0016'663 38,54 % 38,62 %
    Kanton Nidwalden  Nidwalden (½) 0006'413 42,11 % 0008'817 57,89 % 48,28 %
    Kanton Obwalden  Obwalden (½) 0005'233 41,55 % 0007'362 58,45 % 46,93 %
    Kanton Schaffhausen  Schaffhausen 0018'602 55,28 % 0015'050 44,72 % 66,28 %
    Kanton Schwyz  Schwyz 0020'169 39,69 % 0030'644 60,31 % 47,55 %
    Kanton Solothurn  Solothurn 0038'572 50,52 % 0037'785 49,48 % 42,15 %
    Kanton St. Gallen  St. Gallen 0066'139 47,21 % 0073'953 52,79 % 42,87 %
    Kanton Tessin  Tessin 0055'674 57,79 % 0040'669 42,21 % 43,69 %
    Kanton Thurgau  Thurgau 0034'287 47,04 % 0038'603 52,96 % 42,07 %
    Kanton Uri  Uri 0004'130 41,28 % 0005'875 58,72 % 37,62 %
    Kanton Waadt  Waadt 0131'679 67,19 % 0064'305 32,81 % 42,57 %
    Kanton Wallis  Wallis 0053'130 56,61 % 0040'718 43,39 % 41,96 %
    Kanton Zug  Zug 0018'607 46,73 % 0021'209 53,27 % 50,80 %
    Kanton Zürich  Zürich 0271'310 59,88 % 0181'782 40,12 % 47,63 %
      Schweiz 1'371'177 56,7 % 1'049'107 43,3 % 44,24 %

    Die Initiative wurde insbesondere in der Romandie und in urbanen Regionen deutlich angenommen. Nur einige Kantone der Zentral- und Ostschweiz lehnten die Initiative ab. Eine Nachbefragung ergab, dass die Zustimmung zur Initiative bei Frauen 5 % höher war als bei Männern, während das Alter oder das Einkommen der Wähler keinen grossen Unterschied machten. Viel Unterstützung kam aus dem linken und zentralen Politspektrum. Die Initiative fand aber auch Zustimmung bei Parteigängern, deren Parteien die Initiative zur Ablehnung empfahlen: die Mehrheit der Mitte-Wähler, rund ein Drittel der FDP-Wähler und SVP-Wähler stimmten der Initiative zu. „Die grosse Mehrheit – auch der Nein-Stimmenden – sehen [sic!] sich aber in der Pflicht, Kinder und Jugendliche zu schützen und ihre gesunde Entwicklung zu fördern.“ (gfs.Bern: VOX-Bericht). Eine weitere Verschärfung der Tabaknutzung oder Werbeverbote für eher gesundheitsschädigende Lebensmittel wurde in der Befragung aber klar abgelehnt.[58][59][60]

    Anmerkungen Bearbeiten

    1. Kantone mit Verbot von Plakatwerbung für Tabakprodukte: Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Genf, Graubünden, Obwalden, Gallen, Solothurn, Thurgau, Tessin, Uri, Waadt, Wallis, Zug, Zürich
    2. Kantone mit Verbot von Werbung in Kinos für Tabakprodukte: Genf, Obwalden, St. Gallen, Solothurn, Wallis, Zürich

    Literatur Bearbeiten

    • Luc Lebon, Pascal Diethelm, Valentine Ballmer, Hugo Molineaux, Karin Zürcher, Jacques Cornuz: Why did Swiss citizens vote to ban tobacco advertising? In: Tobacco Control. 27. Oktober 2023, ISSN 0964-4563, doi:10.1136/tc-2023-057986.

    Weblinks Bearbeiten

    Einzelnachweise Bearbeiten

    1. Volksabstimmung vom 13.02.2022. In: admin.ch. Bundeskanzlei, abgerufen am 18. März 2023.
    2. Alice Guldimann: Mehrheit stimmt für Tabakwerbeverbot – trotzdem ist Ausgang offen. In: Aargauer Zeitung. 13. Februar 2022, abgerufen am 14. Februar 2022.
    3. a b Theodor Abelin, Valérie Borioli Sandoz, Claude Jeanrenaud: Neue Erkenntnisse zu Marketing und Werbung bei Tabakerzeugnissen. Eine Übersicht zu gesetzlichen Massnahmen und ihrer Wirksamkeit. Hrsg.: Eidgenössische Kommission für Tabakprävention. Vertrieb Bundespublikationen, Bern Mai 2014 (admin.ch [PDF; abgerufen am 5. Oktober 2021]).
    4. a b c d Zahlen & Fakten: Tabak. In: Bundesamt für Gesundheit BAG. 11. Februar 2021, abgerufen am 6. Oktober 2021.
    5. Renato Mattli, Renato Farcher, Marcel Dettling, Maria-Eleni Syleouni, Simon Wieser: Die Krankheitslast des Tabakkonsums in der Schweiz: Schätzung für 2015 und Prognose bis 2050. Schlussbericht. Winterthurer Institut für Gesundheitsökonomie, Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften, Winterthur 6. März 2019, S. 7 f. (at-schweiz.ch [PDF; abgerufen am 16. November 2021]).
    6. Pasquale Cirillo et al.: Schweizerischer Krebsbericht 2021. Stand und Entwicklungen. Hrsg.: Bundesamt für Statistik, Nationale Krebsregistrierungsstelle, Kinderkrebsregister (= Statistik der Schweiz (14 Gesundheit)). BFS, Neuchâtel 2021, ISBN 978-3-303-14333-9, S. 8 (bfs.admin.ch [PDF; abgerufen am 15. Oktober 2021]).
    7. R. Hanewinkel, B. Isensee, J. D. Sargent, M. Morgenstern: Cigarette Advertising and Teen Smoking Initiation. In: Pediatrics. Band 127, Nr. 2, 1. Februar 2011, ISSN 0031-4005, S. e271–e278, doi:10.1542/peds.2010-2934 (aap.org [abgerufen am 6. Oktober 2021]).
    8. Tabak – Meinung der Bevölkerung zu strukturellen Massnahmen (Alter: 15+). In: Schweizerisches Gesundheitsobservatorium OBSAN. 12. November 2019, abgerufen am 6. Oktober 2021.
    9. Bundesrat: BBl 2019 919: Botschaft zum Bundesgesetz über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten (Tabakproduktegesetz, TabPG). In: Fedlex. 30. November 2018, abgerufen am 6. Oktober 2021.
    10. https://ind.obsan.admin.ch/indicator/monam/regulierungen-bei-tabak-und-e-zigaretten-in-den-kantonen
    11. Zugang Jugendlicher zu Tabak und Alkohol (Alter: 14-15). In: Schweizerisches Gesundheitsobservatorium OBSAN. 20. Oktober 2020, abgerufen am 6. Oktober 2021.
    12. a b c d Bundesrat: Botschaft zur Volksinitiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung (Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung)». (PDF) 20.068. In: bag.admin.ch. Schweizerische Eidgenossenschaft, 26. August 2020, abgerufen am 6. Oktober 2021.
    13. BBl 2020 8765: Parlamentarische Initiative. Verlängerung der Übergangsregelung der Tabakprodukte des Lebensmittelgesetzes. Bericht der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates. In: Fedlex. 8. Oktober 2020, abgerufen am 6. Oktober 2021.
    14. Volksinitiative «Kinder ohne Tabakwerbung». In: Bundesamt für Gesundheit BAG. 3. November 2020, archiviert vom Original am 6. Oktober 2021; abgerufen am 6. Oktober 2021.
    15. https://www.who.int/fctc/cop/en/
    16. a b c Laura Sibold: Frühlingssession - Tabakwerbung für Minderjährige: Nationalrat ist gegen Verbot. In: SRF. 17. März 2021, abgerufen am 6. Oktober 2021.
    17. a b André Bissegger: Trotz Sorge um Kinder: Nationalrat lehnt Verbot für Tabakwerbung ab. In: Aargauer Zeitung. 17. März 2021, abgerufen am 6. Oktober 2021.
    18. a b SDA/tim: Tabakwerbung: Auch der Ständerat lehnt generelles Verbot ab. In: Persoenlich.com. 20. September 2021, abgerufen am 6. Oktober 2021.
    19. Tabakprodukte-Gesetz: Nationalrat will mehr Tabakwerbung erlauben als Ständerat. In: SRF. 8. Dezember 2020, abgerufen am 6. Oktober 2021.
    20. ryn.: Sommersession: das Wichtigste in Kürze. In: Neue Zürcher Zeitung. 18. Juni 2021, abgerufen am 6. Oktober 2021 (Abschnitt Ständerat entschärft das Tabakproduktegesetz).
    21. Amtliches Bulletin. 15.075 Bundesgesetz über Tabakprodukte. Ständerat 14.06.2021 (Differenzen). In: parlament.ch. 14. Juni 2021, abgerufen am 6. Oktober 2021.
    22. SDA: Räte einigen sich auf neues Tabakproduktegesetz. In: nau.ch. 22. September 2021, abgerufen am 6. Oktober 2021.
    23. Räte ringen um letzte Details im neuen Tabakproduktegesetz. In: Werbewoche m&k. 16. September 2021, abgerufen am 6. Oktober 2021.
    24. Trägerschaft Kinder ohne Tabak. Archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 6. Oktober 2021; abgerufen am 6. Oktober 2021.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/kinderohnetabak.ch
    25. Botschaft zum Tabakproduktegesetz: Kein Schutz für Kinder und Jugendliche. In: mfe Haus- und Kinderärzte Schweiz. 30. November 2018, abgerufen am 6. Oktober 2021.
    26. Sandra Hügli-Jost: «Ein Werbeverbot ist das billigste Medikament gegen das Rauchen». Interview mit Hans Stöckli. In: Primary and Hospital Care. Band 18, Nr. 19, 10. Oktober 2018, S. 337–338, doi:10.4414/phc-d.2018.01837 (primary-hospital-care.ch [abgerufen am 6. Oktober 2021]).
    27. a b c Argumente Kinder ohne Tabak. In: kinderohnetabak.ch. Archiviert vom Original am 6. Oktober 2021; abgerufen am 6. Oktober 2021.
    28. Ecoplan: Verbot von Tabakwerbung: Was geschieht danach? Erfahrungen aus 5 Ländern. Im Auftrag der Lungenliga Schweiz. Bern 3. Mai 2016 (lungenliga.ch [PDF; abgerufen am 6. Oktober 2021]).
    29. Thomas Angeli: Lobbying: Diese Argumente kann man rauchen. In: Der Beobachter. 21. Juni 2016, abgerufen am 6. Oktober 2021.
    30. Simon Binz: «Arena»: Alain Berset kämpft nur halbherzig gegen Tabakwerbeverbot. In: nau.ch. 29. Januar 2022, abgerufen am 1. Februar 2022.
    31. https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2001/422/de#art_32
    32. Griffiger Jugendschutz ohne totale Werbeverbote. In: Economiesuisse. 16. Juni 2021, abgerufen am 6. Oktober 2021.
    33. Jugendschutz. In: Vereinigung des Schweizerischen Tabakwarenhandels. Abgerufen am 17. November 2021.
    34. Themen. In: Vereinigung des Schweizerischen Tabakwarenhandels. Abgerufen am 17. November 2021.
    35. Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung. In: SP Schweiz. 9. Dezember 2021, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 21. Januar 2022; abgerufen am 21. Januar 2022.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.sp-ps.ch
    36. JA zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung! In: EVP Schweiz. Abgerufen am 21. Januar 2022.
    37. Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung. In: Grüne Schweiz. 17. Dezember 2021, abgerufen am 21. Januar 2022.
    38. EDU sagt 3x Nein und 1x Ja zu den Abstimmungen vom 13. Februar. In: Eidgenössisch-Demokratische Union. 10. Januar 2022, archiviert vom Original am 21. Januar 2022; abgerufen am 21. Januar 2022.
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    40. Nein zur Tabakwerbeverbots-Initiative. In: FDP.Die Liberalen. Archiviert vom Original am 21. Januar 2022; abgerufen am 21. Januar 2022.
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    60. Zusammenfassung der VOX-Analyse Februar 2022: Nachbefragung und Analyse zur eidgenössischen Volksabstimmung vom 13. Februar 2022. (PDF) In: gfs.Bern. April 2022, abgerufen am 4. April 2022.