Bild von Heinrich Tillessen aus der DDB

Von dem Erzberger-Mörder Heinrich Tillessen gibt es Bilder von 1947 in der Deutschen Digitalen Bibliothek, zum Beispiel dieses. Es ist auch auf enwiki verfügbar [1], nicht jedoch auf Commons. In der Dateibeschreibung auf enwiki ist zu lesen, das Bild stehe nicht unter einer freien Lizenz. In der DDB aber ist es als CC-BY-3.0-DE lizenziert. Daher meine Fragen:

  1. Ist die Beschreibung auf enwiki einfach unzutreffend?
  2. Darf ich das Bild auf Commons hochladen?

Danke und Gruß, --Yen Zotto (Diskussion) 12:43, 7. Jul. 2024 (CEST)

@Yen Zotto: Offenbar beides ja. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 12:59, 7. Jul. 2024 (CEST)
Dankeschön! --Yen Zotto (Diskussion) 17:14, 7. Jul. 2024 (CEST)
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Artikel Steuermuseum

Hi, der Text im Abschnitt "Auflösung" stammte praktisch wörtlich von hier. Nun bin ich unsicher, wie damit weiter umzugehen ist:

  • Hat das überhaupt eine erwähnenswerte Schöpfungshöhe?
  • Das war ohnehin eine völlig überdetaillierte Schilderung weitgehend sachfremder Inhalte; ich habe das dort jetzt gestrafft und umformuliert. Von daher dürfte zumindest ab dieser Version die URV raus sein (sofern nicht irgendjemand auf die Idee kommt zu revertieren).
  • Der Text wurde bei dieser Bearbeitung eingefügt.

Wie nun weiter? --2003:C0:8F48:2600:203F:8108:71FA:4477 12:51, 8. Jul. 2024 (CEST)

Hier Ergebnis des Vergleichs mittels Tool. Nach meinem Dafürhalten war die Schöpfungshöhe zu gering für eine potenzielle URV, damit wäre keine weitere Maßnahme (Versionslöschung) notwendig. Andere Stimmen? BG, --Leserättin (Diskussion) 13:07, 8. Jul. 2024 (CEST)
Das sehe ich ebenso. --Ralf Roletschek (Diskussion) 14:58, 8. Jul. 2024 (CEST)

Danke für Eure Einschätzungen! Dann ist da also offenbar weiter kein Handlungsbedarf, und wir können hier beenden. --2003:C0:8F44:F600:1D2F:2FEF:7473:95DB 17:18, 9. Jul. 2024 (CEST)

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Frage zu Logo von Duna World

Ich habe eine Frage zum Logo von Duna World. Bei der Bildbeschreibung steht, dass das Logo ein eigenes Werk von Benutzer:Мункач Варош sei. Er kann doch eigentlich nicht Urheber dieses Werkes sein, da das Logo speziell für Duna World entworfen wurde. Ist diese Angabe so in Ordnung? Besteht keine Schöpfungshöhe oder warum kann der Benutzer das Logo als eigenes Werk bezeichnen? Danke für eine Antwort, --JasN (Diskussion) 21:58, 5. Jul. 2024 (CEST)

Hallo @JasN, als Urheber wäre in der Tat korrekterweise "Duna World" oder sogar noch genauer "unknown artist" einzutragen. Du kannst diese Änderung auch einfach direkt selbst in der Datei vornehmen. Wie du richtig vermutet hast, hat die Grafik auch keine Schöpfungshöhe, so dass als Lizenzangabe {{PD-textlogo}} einzusetzen ist. Ich habe das soeben angepasst. Gruß, --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 22:14, 5. Jul. 2024 (CEST)
In den meisten Fällen ist es so, aber nicht immer. File:HNEE Logo Dt gruen.svg, File:HNE Eberswalde.png usw. sind Logos der FH Eberswalde, neuerdings HNE Eberswalde. Das Logo stammt aber tatsächlich von meinem Schwesterchen, ebenfalls in Wikipedia tätig: Datei:FachhochschuleEberswalde-Logo.svg. Nur ist hier mal wieder die Originaldatei verschwunden (mit unsichtbarem Wasserzeichen und korrekter Farbe), da im Übereifer Quelldateien gelöscht werden, wenn eine SVG existiert. Man muß also in jedem Fall individuell entscheiden, was richtig ist. --Ralf Roletschek (Diskussion) 22:37, 5. Jul. 2024 (CEST)
@Gnom: Danke für die hilfreiche Erläuterung. --JasN (Diskussion) 21:58, 13. Jul. 2024 (CEST)
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DÜP oder anderweitig korrigieren? Unsinnige Angabe "Eigenes Werk"

Hallo, Datei:1940 05 22 Lazarettschiff Stuttgart Stettin.jpg ist mit hoher Wahrscheinlichkeit nach kein "eigenes Werk" (@AndreasJonke: vielleicht mal wieder durch das Missverständnis bedingt, dass das Einscannen diese Angabe rechtfertigt). Wie kann das geheilt werden? Angaben korrigieren, Bild löschen? (Uploader ist angepingt) Grüße, Grand-Duc ist kein Großherzog (Diskussion) 00:49, 13. Jul. 2024 (CEST)

Sieht ganz so aus. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 11:02, 13. Jul. 2024 (CEST)
Ich habe die unmögliche Lizenz gelöscht, der Rest geht auch auf Commons automatisch. Es gibt zwar keine DÜP und läuft meistens auf Löschung hinaus aber das ist halt Commons. --Ralf Roletschek (Diskussion) 13:57, 13. Jul. 2024 (CEST)
Ja, bei einem Bild ohne Lizenz (wie es jetzt dasteht), kommt dann über kurz oder lang ein No-Permission-Baustein, oder man gönnt dem Bild eine Löschdiskussion und räumt so mehr Zeit ein, möglicherweise eine geeignete Lizenz zu finden (der genannte "Herr Zimmermann" könnte ja u.U. vor mehr als 70 Jahren verstorben sein). Ich werde mal einen Löschantrag stellen. Gestumblindi 14:26, 13. Jul. 2024 (CEST)
PS: Das ist ja nicht der einzige Upload von Benutzer:AndreasJonke von Fotos aus dieser Zeit als "eigenes Werk", ich werde auch die anderen in den Commons-LA aufnehmen - mit Ausnahme von File:Admiral Nachimov.jpg, das er explizit als Werk seines Vaters Hans Jonke deklariert hat, da will ich mal annehmen, dass er als Erbe über die Rechte verfügt. Dieses Foto hat ausserdem schon einen Commons-LA überstanden. Gestumblindi 14:31, 13. Jul. 2024 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gestumblindi 16:50, 13. Jul. 2024 (CEST)

Guten Abend, erreicht das Logo von Medieval Dynasty Schöpfungshöhe? Also beim Text-Teil ist mir klar, dass nicht. Aber dieses wappenartige Gebilde links ist doch schon etwas aufwändiger, sodass ich mir unsicher bin... Andererseits sind es halt auch nur Kreise, Striche und menschliche Schemen – aber irgendwie lässt sich ein Bild immer beschreiben. --CommanderKefir (Diskussion) 21:02, 15. Jul. 2024 (CEST)

Da würde ich schon eher SH annehmen. Den Schriftzug können wir aber nutzen. -- Chaddy · D 21:59, 15. Jul. 2024 (CEST)
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Abgemalte Fotos

Liebe Leute, bitte erklärt mir warum commons:File:Boushra Yahya Almutawakel.png keine Copyrightverletzung darstellen soll. Das Originalfoto ist (inzwischen) als andere Version angegeben. --Ailura (Diskussion) 12:53, 4. Jul. 2024 (CEST)

Welches Recht wurde denn deiner Meinung nach damit verletzt?--Giftzwerg 88 (Diskussion) 13:06, 4. Jul. 2024 (CEST)
Das Urheberrecht des Fotografen. --Ailura (Diskussion) 13:11, 4. Jul. 2024 (CEST)
Meiner Meinung nach wurde hier die Gestaltung des Originalfotos in vielfältiger Weise (Farbwahl, Design der Kleidung; Schattenwurf, Haarfall und Freilegung der Ohrringe, soll ich weitermachen?) nachgestellt. Das ist keine freie Nachzeichnung, sondern eine Abzeichnung des Originals und das ist auch in meinen Augen eine unzulässige Urheberrechtsverletzung. --Wuselig (Diskussion) 13:17, 4. Jul. 2024 (CEST)
Ich sehe das auch kritisch. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 13:23, 4. Jul. 2024 (CEST)
Das File wurde auf Commons klar behalten, ich glaube in der Kategorie mit den Zeichnungen gibt es noch weitere ähnliche Fälle. --Ailura (Diskussion) 13:28, 4. Jul. 2024 (CEST)
Das kommt davon, wenn dort Urheberrechtslaien, die nicht einmal selbst die Regeln von c:Commons:Derivative works kennen, über LAs entscheiden. ihr könnt ja dieser Erläuterung weitere Kommentare hinzufügen. --Chianti (Diskussion) 14:32, 4. Jul. 2024 (CEST)
Ach, das ist einfach der normale Wahnsinn auf Commons. Das schlägt gerne in beide Extreme aus: Oft werden Dateien gelöscht, die ganz klar keine URV sind, und bisweilen werden auch Dateien behalten, die ganz klar eine URV sind.
Davon abgesehen halte ich diese Comic-Zeichnungen auch für absolut ungeeignet zur Illustration enzyklpädischer Biografien. -- Chaddy · D 00:44, 5. Jul. 2024 (CEST)
Eben. Aus einem Artikel würde ich das umgehend wegen mangelnder Qualität löschen. --Jossi (Diskussion) 14:12, 5. Jul. 2024 (CEST)
Das fragliche Bild wurde inzwischen gelöscht. --HH58 (Diskussion) 09:18, 19. Jul. 2024 (CEST)
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Bitte um Upload eines gemeinfreien Werkes, dessen Schöpfer 1936 verstorben ist. Danke!

Guten Morgen, darf ich Euch bitten, das nachfolgend verlinkte, seit 2007 gemeinfreie Gemälde bei Commons hochzuladen. Der als Schöpfer genannte Maler Adolph Johannes Fischer ist 1936 verstorben und sein Werk somit seit 2007 gemeinfrei: Adolph Johannes Fischer (1885-1936), portrait of an elegant lady, oil on canvas, signed bottom left, described on the reverse, oval, 106 x 77 cm. Herzlichen Dank für Eure Unterstützung im Voraus. --Andreas Weigel (Diskussion) 08:12, 19. Jul. 2024 (CEST)

@Andreas Weigel: Die Auflösung ist leider äußerst gering... @Oursana: Hier bist du wohl die Expertin, oder? Danke dir im Voraus! --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 18:29, 20. Jul. 2024 (CEST)
@Gnom: Oje, habe erst dank Deinem Hinweis wahrgenommen, dass das Bild nur 96dpi hat. Werde beim nächsten Mal auf die Auflösung achten, bevor ich hier Upload-Wünsche äußere. Wieder 'was gelernt. Jedenfalls herzlichen Dank für Deine Antwort und Hilfe. --Andreas Weigel (Diskussion) 18:47, 20. Jul. 2024 (CEST)
Das hat mit 6000x6000 Pixeln gut geklappt--Oursana (Diskussion) 19:28, 20. Jul. 2024 (CEST)
Spitzenklasse, danke dir, @Oursana! Schau mal, @Andreas Weigel. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 19:38, 20. Jul. 2024 (CEST)
Ein bisschen verschwommen ist das Bild ja trotz der hohen Auflösung, aber sicher gut genug für enzyklopädische und andere Zwecke. Gestumblindi 21:36, 20. Jul. 2024 (CEST)
@Gnom: und @Oursana:Ich danke Euch herzlich für Eure Hilfe. Von Fischer ist nur knapp ein Dutzend Bilder erhalten / bekannt, weshalb es schön ist, dass wir hier bei Wikipedia ein weiteres in seine Galerie aufnehmen können. Danke! --Andreas Weigel (Diskussion) 22:48, 20. Jul. 2024 (CEST)
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Villa Falck

Bei Villa Falck verstehe ich das Problem nicht. Ich habe den Artikel aus einem anderen Wiki exportiert, dass unter der gleichen Lizenz wie Wikipedia läuft. Außerdem habe ich in meinem ersten BEarbeitungskommentar das transparent gemacht. Das ist also alles nachvollziehbar. Danke und schöne Grüße --Westsächsisch (Diskussion) 22:54, 19. Jul. 2024 (CEST)

@Flossenträger, was genau ist das Problem mit dem Artikel? --Westsächsisch (Diskussion) 22:54, 19. Jul. 2024 (CEST)
Wozu braucht es eine Freigabeerklärung von mir, wenn ich es unter CC-BY-SA 4.0 veröffentlicht habe? --Westsächsisch (Diskussion) 22:56, 19. Jul. 2024 (CEST)

Hallo Westsächsisch und Flossenträger, das verstehe ich gerade auch nicht. Offensichtlich ist Westsächsisch der Autor des Artikels und kann seinen Text natürlich bliebig hin- und herexportieren. Selbst wenn es aber ein anderer Urheber wäre, wäre das unproblematisch, da die Lizenz ja gleich ist (es müsste dann nur noch der Urheber ergänzt werden). -- Chaddy · D 23:30, 19. Jul. 2024 (CEST)

Ich habe den URV-Baustein revertiert, die Behauptung daraus ist objektiv unzutreffend. Mittels der Benutzerliste vom Zwicki und der VG des dort exportierten Artikels ist klar erwiesen, dass Westsächsisch' Aussage zur Urheberschaft zutrifft. Grüße, Grand-Duc ist kein Großherzog (Diskussion) 01:17, 20. Jul. 2024 (CEST)
Danke! --Westsächsisch (Diskussion) 01:20, 20. Jul. 2024 (CEST)

Der URV-Baustein von Flossenträger war in dreifacher Hinsicht komplett haltlos: Erstens ist offenbar Westsächsisch der Autor und darf damit mit seinem eigenen Text machen, was er will (d.h. selbst wenn er im Quell-Wiki nicht unter einer freien Lizenz stehen würde, dürfte er hier diese Lizenz erteilen), zweitens stand der Text schon dort unter CC-BY-SA, und drittens - was hier noch niemand erwähnt hat - hat dieser superkurze Sachtext wahrscheinlich sowieso keine Schöpfungshöhe und ist damit urheberrechtlich gar nicht schutzfähig! Gestumblindi 12:02, 20. Jul. 2024 (CEST)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Westsächsisch (Diskussion) 14:26, 20. Jul. 2024 (CEST)

Das war nichts weiter als BNS, da ein LA keine Aussicht auf Erfolg gehabt hätte. Ralf Roletschek (Diskussion) 14:39, 20. Jul. 2024 (CEST)

Wie wird das hier gesehen? M.E. ist das (neue) Architektur, überwiegend nach äußeren Erfordernissen, nichts speziell Schützenswertes. Ist ein Architekt überhaupt per se Künstler? Ich (und sicher such so mancher zeitgenössische Künstler und Architekt) würde es begrüßen, die Regeln hier eher frei auszulegen. Ansonsten kann man keine (öffentlich zugänglichen - dem Hausherrn bleibt sowieso vorbehalten, auf ein Fotografier- oder Veröffentlichungsvetbot hinzuweisen, was in Kirchen so gut wie nie passiert) "neuere Kirche" auch nur irgendwie abbilden. Ein Zoom auf ein modernes Kunstwerk ist m.E. nochmal deutlich was anderes (auch wenn ich persönlich den FOP auch gerne für Deutschland hätte). Hat jemand dazu mal Gerichtsurteile? --Subbass1 (Diskussion) 11:24, 3. Jul. 2024 (CEST)

@Subbass1: Richtig – Innenansichten von schutzfähigen Elementen moderner Architektur dürfen wir hier leider nur mit Einverständnis des Rechteinhabers verwenden. Die Panoramafreiheit greift hier nämlich (nach deutschem Recht) nicht. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 12:45, 3. Jul. 2024 (CEST)
Das weiß ich natürlich. Ich halte die abgebildeten Elemente aber hier nicht für "schutzfähig" im Sinne eines Werks. --Subbass1 (Diskussion) 12:53, 3. Jul. 2024 (CEST)
Doch, das ist eindeutig architektonische Gestaltung mit Schöpfungshöhe. Geht also leider nicht, obwohl mir das genau so leid tut wie dir. --Jossi (Diskussion) 13:54, 3. Jul. 2024 (CEST)
Ach jeh. Da kann man nur auf "wo kein Wiki-Kläger, da kein Richter (=Löscher)" hoffen. In meinem Fall leider zu spät. (Welcher eifrige Löscher schaut such nur mal in dieser Kategorie um (kopfschüttel)? Dass kein Mensch/Architekt/Kirchengemeinde da was gegen hätte, kann man voraussetzen.
Da müssten zigtausende analoge Bilder gelöscht werden. Unmöglich. Und wo sind eigentlich die Urteile dazu? Oder besser noch Initiativen, diese schlicht unhaltbare Situation zu ändern? Ich bleibe übrigens bei meiner Meinung. --Subbass1 (Diskussion) 14:37, 3. Jul. 2024 (CEST)
Rechtlich ist das leider (!) eindeutig. @Code hat das schon vor Jahren für uns aufgedröselt, gerade im Hinblick auf moderne Kircheninnenräume. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 15:04, 3. Jul. 2024 (CEST)
Wer hat was wo aufgedröselt? Link wäre gut - am besten auch zu Urteilen und nicht nur vorauseilendem Gehorsam. --Subbass1 (Diskussion) 15:12, 3. Jul. 2024 (CEST)
@Subbass1: Gemäß Wikipedia:Urheberrechte beachten lautet eine der ehernen Regeln dieses Projekts, dass wir hier das Urheberrecht respektieren, egal, ob jemand klagt oder nicht. Wenn du über diese Regel an sich diskutieren willst, müsstest du das an anderer Stelle tun. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 15:52, 3. Jul. 2024 (CEST)
Wie ich oben geschrieben habe, halte ich diese Art Architektur nicht für ein geschütztes Werk. So richtig vom Gegenteil überzeugen konnte mich hier bislang niemand. --Subbass1 (Diskussion) 15:56, 3. Jul. 2024 (CEST)
Ach, und Nachtrag: Ich meine mal gelesen zu haben, dass in WP Bildzitate kategorisch verboten sind. Warum eigentlich? Ein quasi populärwissenschaftliches Werk hat doch jedes Recht, die textlichen Ausführungen durch bildliche Verdeutlichungen zu unterstreichen/diskutieren (zB Totale Kircheninnenraum, sei er auch noch so modern). Könnte man ja eine eigene Lizenz und Kat. auf Commons einführen. M.E. hätte man da jedes Recht dazu. --Subbass1 (Diskussion) 19:21, 3. Jul. 2024 (CEST)
Das Problem dabei ist, dass die inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Bildzitat in Artikeln stattfände und nicht auf der Bilddatenbank Commons. Somit kann sich Commons nicht auf das Zitatrecht berufen (und die de-WP ebenfalls nicht, da die Seite mit dem Bild separat gehostet wird, ohne inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Bild). --Chianti (Diskussion) 21:33, 3. Jul. 2024 (CEST)
Und das soll heißen, ein Bildzitat ist in einem Wiki dann nie möglich? So hat der Gesetzgeber das sicher nicht gedacht/gewollt. --Subbass1 (Diskussion) 21:41, 3. Jul. 2024 (CEST)
Nicht mithilfe von Mediawiki, mit HTML oder UseModWiki ginge es (z.B. hier im Abschnitt "Inline Images"). Der Gesetzgeber hat übrigens überhaupt nichts damit zu tun, welche WikiSyntax ein Wiki verwendet. --Chianti (Diskussion) 00:54, 4. Jul. 2024 (CEST)
Und da ist kein Missbrauch möglich? Warum kann man nicht eine diesbezügliche Lizenz o.ä. entwerfen? Oder andere Späße: Aufruf der URL nur von der Wikiseite aus (wenn das geht). Für etwaigen Missbrauch ist immer der Missbraucher selbst hauptverantwortlich. Gibt es eigentlich Rechtsgutachten der Wikipedia Deutschland zu diesen Interior-Schöpfungshöhe-Fällen? Irgendwie vergeht mir gerade (wieder) die Lust, mich hier weiter selbstlos in recht großem Umfang zu beteiligen. Übrigens auch, wenn VRT-Mitglieder unsinnige Rückfragen zu offensichtlich jahrhundertealten Gewölben oder Orgeln stellen, anstatt erstmal selbst nachzuschauen. --Subbass1 (Diskussion) 09:46, 4. Jul. 2024 (CEST)
Noch mal zur Schöpfungshöhe: MAg sein, dass diese Architektur nicht des Geschmack des Fragestellers trifft, aber jedem halbwegs architektonisch oder mit neuerer Kunst/Gestaltung vertrauten Menschen sollte auf Anhieb klar sein, dass diese Gestaltung Schöpfungshöhe haben muss. Das ist eben offensichtlich kein Standardentwurf, sondern speziell für dieses Objekt mit viel künstlerischem Verstädnis entworfen und gestaltet. Das in Zweifel zu ziehen ist aus meiner Sicht schon grob beleidigend (auch wenn esnicht dirtekt meinen persönlichen Geschmack trifft). Allenfalls bei den neugestalteten Inneneinrichtungsteilen könnte es da eventuell Zweifel geben, wobei ich auch da eher meine, dass auch das eine eigenständige künstlerische Leistung sein müsste. Bei der Frage, wer etwas dagegen haben könnte das Bild hier zu veröffentlichen, darf man nicht nur von jetzigen Stand der Dinge ausgehen. Es gibt Erben von Künstlern, die das noch geschützte Werk des Erblassers ganz anders beurteilen als dieser oder die direkten Erben und eventuell viel stärker gegen Veröffentlichungen vorgehen, auch noch ziemlich spät. Und auch bei Kirchengebäuden gibt es manchmal Eigentümerwechsel. Wird die Kirche profaniert und die Urheberrechtserben wechseln, dann kann plötzlich alles ganz anders werden. Unsere Bilder hier sollen frei sein und eben nicht an Wikipedia gebunden. Das ist eines der Grundprinzipien. Das hat Vor- und Nachteile wie alles auf der Welt. Das ist auch immer wieder mal frustrierend, aber trotzdem notwendig einzuhalten, weil es sonst ganz schnell ausufern könnte - nicht jeder ist so vernünftig und konstruktiv und überlegt wie Du. --2003:E4:5F17:FE00:18B9:452:605:8A79 10:38, 4. Jul. 2024 (CEST)
Kurze Anmerkung zum vorherigen Beitrag, der in vielem sehr richtig ist: Ein Eigentümerwechsel des Gebäudes ändert nichts am Urheberrecht des Künstlers/Architekten oder dessen Erben. Es ist nur für neue Eigentümer oftmals eine böse Überraschung, wenn sie mit ihrem neuen Objekt nicht alles tun können, weil plötzlich Urheberrechte gegen Veränderungen geltend gemacht werden...--217.70.160.66 10:59, 4. Jul. 2024 (CEST)
Richtig, der Eigentümer(wechsel) hat mit dem Urheber oder seinen Erben nichts zu tun. Und mit meinem Geschmack hat das überhaupt nichts zu tun. Ich würde eben gerne differenzieren zwischen (extravaganten) neuen Kunstwerken wie Altarbild, auf das man dann (für Commons) eben nicht "draufhalten" sollte und moderneren Kirchenräumen allgemein wie hier, evtl. als Totale oder Ausschnitt, eben oft auch als Verdeutlichung zu beschreibenden Kirchenartikeln, also Unterstützung quasi als "Bildzitat".
Nebenbei: dieses Foto ist 1. gar nicht von mir, ich habe es nur hochgeladen, und sollte 2. eigentlich nur diesen mobilen Orgelspieltisch mit etwas umgebendem Raum zeigen, damit man sich die Situation vorstellen kann. Da war gar keiner scharf auf diese Treppen oder Fenster etc.
Und bei Kirchen ist es ja leider so, dass sie aus angeblichen oder tatsächlichen liturgischen Gründen quasi alles tun können, nur muss im Zweifelsfall eben alles komplett zerstört werden, dann ist es kein Problem. Man informiere sich über das teure Trauerspiel an der Hedwigskathedrale Berlin (unbewusst zahlen muss eh jeder). Da sieht man mal das Standing des Denkmalschutzes in solchen Fällen. --Subbass1 (Diskussion) 12:07, 4. Jul. 2024 (CEST)
Weil ich gepingt wurde: Ich hatte mich mal hier mit der Problematik beschäftigt. Viele Grüße --Code (Diskussion) 13:38, 4. Jul. 2024 (CEST)
Den Eigentümerwechsel hatte ich nur angeführt, weil 1. häufig angeführt wird, dass auch die Kirche(ngemeinde) als EIgentümerin sicher nichts gegen die Veröffentlichung haben wird (was an sich schon nicht sicher ist) und 2. das Einverständnis der Erben eines Architekten mit Veröffetlichungen von Innenaufnahmen eben auch dadurch eingeschränkt sein kann, dass man nicht weiß, was später mit dem Werk passiert (manche mögen z.B. darauf spekuklieren, bei späterer eingeschränkter Zugänglichkeit oder bei starker Überformung des Werkes mehr Gewinn aus Fotos des eigentlichen Werkes ziehen zu können). Die Behauptung mangelnder Schöpfungshöhe kommt mir so vor, als würde man einem Komponisten sagen, sein Werk wäre nicht schützenswert, weil es nur normal notierte Noten enthällt, nur in etwas anderer Anordnung vielleicht. Wobei zugegebenermaßen Bubbass1 ja nicht einmal erklärt, wieso er diese Architektur (bzw. Architektur im ALlgemeinen) für nicht schutzwürdig hält. --2003:E4:5F17:FE00:18B9:452:605:8A79 13:59, 4. Jul. 2024 (CEST)
Bis auf die Figuren am Rand, die in diesem Foto Beiwerk sind, erkenne ich nichts Schützenswertes. Das würde ich sogar unter Klarnamensaccount hochladen. --Ralf Roletschek (Diskussion) 14:25, 4. Jul. 2024 (CEST)
Beiwerk ist es wahrscheinlich nicht, da das Fehlen auffallen würde. Kommt bestimmt gleich einer damit um die Ecke.
Genehmigung einholen tue nur bei für mich offensichtlichen Fällen wie kürzlich hier:
Internationale Musikbegegnungsstätte Haus Marteau
Mit Klarmamen hat das bei mir sowieso nichts zu tun, meiner ist nicht allzu schwer zuordenbar. --Subbass1 (Diskussion) 14:44, 4. Jul. 2024 (CEST)
Der Meinung kann man sein, wenn man die Rechtsprechung des BGH zur Schutzfähigkeit von Kirchenbauten (Urt. v. 02.10.1981 - I ZR 137/79, Urt. v. 09.03.2008, I ZR 166/05) nicht wahrhaben will. --Chianti (Diskussion) 14:50, 4. Jul. 2024 (CEST)
Anscheinend geht es um die Darstellung der Orgel. Der Orgelspieltisch ist ein 0-8-15-Werk (typischer Synthesizer-Spieltisch mit aufgelegtem Normalo-Manual, in dem ein Display rechts eingebaut wurde, lediglich das geschweifte Pedal und den eher modernen Pistons sind was "besonderes", gleichzeitig aber auch Standard und somit nichts schützenwertes. Die Darstellung der Altarstufen und die gezeigten Teile des Altars sind so auch nichts besonderes. Bliebe doch als schützenwertes nur diese 4-fach-Lochprojektion im hinteren Bereich sowie die Figuren rechts und im Hintergrund. Wenn das Bild nun auf Orgel und Altarbereich beschnitten würde, könnte das Bild bleiben - so meine Meinung. Was sagen die Experten zu diesem Ausweg? -- Quedel Disk 23:24, 10. Jul. 2024 (CEST)
Eher nicht – das "Problem" ist tatsächlich die sichtbare Betonarchitektur im Hintergrund. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 23:28, 10. Jul. 2024 (CEST)

Kopierte Zusatztexte bei Archive.org ohne Hinweis auf die Urheber

Ist das hier Text unter dem Scan – Internet Archive eigentlich erlaubt? Also ich meine damit konkret den Text, der doch sehr stark wie eine Kopie unseres Artikels Hermann Joseph Müller aussieht (Stand 28. September 2022). „Hermann Joseph Müller (* 18. Oktober 1803 in Werden; † 26. Mai 1876 in Aschaffenburg) war ein deutscher Beamter, Jurist und Journalist. Er war Professor an der Universität Würzburg und Mitglied der Frankfurter Nationalversammlung. …“ Das ist nicht der einzige Fall, auf den das dort zutrifft. Vom kosmogonischen Eros – Internet Archive = Einleitungstext der Artikels Ludwig Klages, Die Weltanschauung der Rosenkreuzer – Internet Archive = größere Textübernahme aus Max Heindel. Ich kann dort keinerlei Hinweis darauf finden, dass es sich bei dem Text um Ausschnitte aus Artikeln der Wikipedia handelt. Hier eine Liste aller hochgeladenen Seiten von Uthra777, da finden sich etliche weitere Beispiele für solche Textübernahmen auch von anderen Anbietern wie hier Geburt und Tod als Durchgangspforten des Inwendigen Menschen – Internet Archive = Friedrich Schwab astro.com. Ich habe das gestern zufällig gesehen und weiß jetzt nicht, ob man da etwas, und wenn ja, was man da tun soll. --Liebe Grüße, Lómelinde Diskussion 06:17, 11. Jul. 2024 (CEST)

Wenn jemand Texte aus der Wikipedia übernimmt ohne unsere Lizenzen zu beachten (Hinweis auf Wikipdia und Versionsgeschichte und freie Lizenz), dann sprachen wir oft über eine "umgekehrte URV". Beanstanden kann das eigentlich nur derjenige, der die Texte in die Wikipedia eingestellt hat und daher als Urheber gilt. --tsor (Diskussion) 08:01, 11. Jul. 2024 (CEST) PS: "Meine" Tischtennis-Artikel finde ich auch immer wieder mal in irgendwelchen Medien, natürlich ohne entsprechenden Hinweis. Dennoch freue ich mich, dass "mein" Artikel genutzt wird. --tsor (Diskussion) 08:01, 11. Jul. 2024 (CEST)
Wie hilft das jetzt weiter?
  • Die Texte lassen sich nicht über eine Suchmaschine finden. Man bekommt es also gar nicht mit, dass dort etwas kopiert wurde, dessen Urheber man ist.
  • Es spricht ja auch generell nichts gegen die Weiternutzung, es fehlt allerdings jeglicher Hinweis auf die Urheber und dass es sich um kopierte also nicht selbst verfasste Inhalte handelt, zumindest finde ich dort nichts.
  • Die Frage bleibt also, ist das in der Form erlaubt und wenn nein, wer kümmert sich darum, dass es lizenzkonform erweitert oder eben gelöscht wird. Der Hinweis woher die Texte stammen müsste deutlich sichtbar dort ergänzt werden. Andere, die Texte weiternutzen, tun das ja auch, warum sollte man das also dort nicht verlangen.
Ich freue mich auch, wenn von mir verfasste Inhalte gelesen werden, aber es sollte nicht so getan werden, als habe man es selbst verfasst, ohne die Quelle anzugeben, aus der man es kopiert hat. --Liebe Grüße, Lómelinde Diskussion 08:32, 11. Jul. 2024 (CEST)
also wenn man bspw. sucht nach "katholisch-freiheitlichen Ultramontanismus" dann landet man schon auch bei diesem Textscan. Eine Quellenangabe wäre natürlich schön. Aber aus meiner Sicht setzt es die Intention der Zugänglichmachung und Dissemination aufbereiteter Information als Leitabsicht dessen, was wir hier tun, eher fort, statt ihr zu widersprechen. ca$e 09:01, 11. Jul. 2024 (CEST)
Die Frage lautet: „ist das in dieser Form erlaubt“?, wenn eindeutig Ja = unsere Texte darf jeder auch ohne Quellenangaben weiterverwenden, dann ist das hier erledigt und soll mir egal sein. Es ist mir eben zufällig aufgefallen, und irgendwann führt das dann eventuell dazu, dass genau ein solcher Link zu diesen kopierten Text als Beleg in einem unserer Artikel landet und niemand mehr bemerkt, dass es sich quasi um eine unerwünschte Selbstreferenz handelt. Man kann eben nicht nachprüfen woher der Inhalt stammt. Wikipedia:Belege#Wikipedia kann nicht als Beleg dienen (auch nicht über einen Umweg) --Liebe Grüße, Lómelinde Diskussion 09:32, 11. Jul. 2024 (CEST)
Die Antwort ist Nein, das ist in der Form nicht erlaubt. Wie es richtig geht, steht unter Wikipedia:Weiternutzung#Beispiel für eine Artikelnutzung. --Chianti (Diskussion) 10:22, 11. Jul. 2024 (CEST)
Mangelhafte Weiternutzungen stehen auf Wikipedia:Weiternutzung/Mängel. Vor vielen Jahren habe ich mir die Mühe gemacht, die illegalen Nutzer anzuschreiben und auf korrekte Nachnutzung hingewiesen. Oft fielen diese aus allen Wolken ("dachte die Wikipedia-Texte sind frei und können einfach übernommen werden") und haben die erforderlichen Angaben nachgetragen. --tsor (Diskussion) 18:04, 11. Jul. 2024 (CEST)

Die Texte auf wikidata stehen unter der ominösen cc0 und sind vogelfrei. --Ralf Roletschek (Diskussion) 17:03, 11. Jul. 2024 (CEST)

Auf Wikidata stehen nur Fakten (!?), eine Schöpfungshöhe ist auf Wikidata nicht gegeben. --tsor (Diskussion) 17:57, 11. Jul. 2024 (CEST)
Ich sehe in einigen der Zusammenfassungstexte schon SH aber das ist Ansichtssache. Wenn keine SH, dann gemeinfrei und nicht diese Unlizenz. --Ralf Roletschek (Diskussion) 19:28, 11. Jul. 2024 (CEST)
@Ralf Roletschek: Hast Du dazu mal ein Beispiel? --tsor (Diskussion) 20:08, 11. Jul. 2024 (CEST)
Das dauert ein wenig, sorry. Bin auf Fahrradtour bis Wochenende. Ich such zu Hause dann mal was raus. --Ralf Roletschek (Diskussion) 21:33, 11. Jul. 2024 (CEST)

Logo des VEB Getränkekombinat Berlin wurde ohne Diskussion gelöscht.

 
Glas

. Das o.g. Logo wurde aus dem Beitrag über das Getränkekombinat gelöscht, im Foto auf einem Bierglas zu sehen. Wikipedia:Löschprüfung#Datei:VEB_Getraenkekombinat_Logo.svg Ich bin der Meinung, dass es gemeinfrei benutzt werden könnte, da weder ein Designer noch ein Nachnutzer bekannt sind. Die Schöpfungshöhe kann ja immer nur subjektiv eingeschätzt werden. Sie ist n.m.M. nicht besonders hoch - ein stilisierter laufender Berliner Bär mit einem einfachen Tablett und drei Gläsern darauf. Der Schriftzug ist auch mit Standardbuchstaben gestaltet. Einen VEB bzw. ein Kombinat gibt es ja seit 34 Jahren auch nicht mehr. Das Logo könnte also wieder hergestellt und in das Lemma eingesetzt werden? Ich sehe kein Urhebergesetz verletzt. Im Übrigen ist der Bierdeckel auch im DDR-Museum ausgestellt: Bieruntersetzer VEB Getränkekombinat mit dem vollkommenen Logo. Grüße 44Pinguine (Diskussion) 17:33, 17. Jul. 2024 (CEST)

 
Eine Flasche Berliner Pilsner
Hier falsch. Löschprüfung wurde bereits angestoßen, wie Du weißt. Dort wurdest Du auch darauf hingeweisen, dass selbstverständlich eine Nachnutzung stattfindet, nämlich hier (Siehe Bild). Und JA, selbstverständlich hat das ganz objektiv Schöpfungshöhe und auch ein unbekannter Designer genießt Urheberrecht. Was eine Museumsausstellung damit zu tun haben soll, erschließt sich mir gar nicht. --Nobody Perfect (Diskussion) 17:45, 17. Jul. 2024 (CEST)
Nein, das ist hier genau richtig.
Bzgl. der SH würde ich eher dazu tendieren, dass keine solche vorliegt. Der Bär an sich ist wirklich nichts besonderes. Man könnte aus meiner Sicht höchstens argumentieren, dass die Idee schutzwürdig ist, den Bären als Tablettträger zu stilisieren. -- Chaddy · D 17:49, 17. Jul. 2024 (CEST)
Mit Verlaub, wie gut kennst Du Dich mit Schöpfungshöhe und Urheberrecht aus? Wenn Du in diesem Ensemble nur "einfache geometrische Formen" siehst, stimmt irgendwas nicht. Abgesehen davon ist das höchstwahrscheinlich auch als Marke geschützt, schaue gleich nach. --Nobody Perfect (Diskussion) 17:53, 17. Jul. 2024 (CEST)
Mit Verlaub, allein an deinen Ausfuehrungen zu einfachen geometrischen Formen und dem Markenschutz merkt man eindeutig, dass du hier lieber kleine Broetchen backen solltest. --Yellowcard (D.) 12:33, 18. Jul. 2024 (CEST)
In diversen Varianten als Marke geschützt, z. B. diese. --Nobody Perfect (Diskussion) 17:56, 17. Jul. 2024 (CEST)
Ich befasse mich seit ca. 18 Jahren mit dem Thema.
Und es geht bei der Bewertung von SH um weit mehr als nur um "einfachste geometrische Formen". Wir sind hier nicht auf Commons, wo andere (weitaus strengere) Maßstäbe gelten. Im deutschen Recht muss, um Schöpfungshöhe zu erreichen, eine persönliche geistige Schöpfung vorliegen, die wiederum ein gewisses Maß an Individualität voraussetzt. Somit dürfen auch nicht bloß einfach vorbekannte Elemente verwendet werden. Die Darstellung des Bärs (das ist der Berliner Bär) ist so aber prinzipiell seit Jahrhunderten bereits bekannt, auch in anderer Verwendung (Bär (Wappentier)).
Das Markenrecht betrifft uns nicht.
Ich empfehle dir als Lektüre Schöpfungshöhe und Wikipedia:Bildrechte. -- Chaddy · D 18:08, 17. Jul. 2024 (CEST)
(unsachliches gelöscht. Sorry) —Nobody Perfect (Diskussion) 18:38, 17. Jul. 2024 (CEST)
Es schadet nie, Jahrzehnte-altes Wissen auch mal wieder aufzufrischen.
Und wenn du meine rechtliche Einschätzung als Belehrung empfindest, kann ich dir leider auch nicht helfen. Genau dafür ist diese Seite nämlich gedacht. -- Chaddy · D 18:29, 17. Jul. 2024 (CEST)
(BK) +1 Ob etwas als Marke geschützt ist, interessiert uns nicht und ist bei Beurteilung der SH irrelevant. Wäre man sehr spitzfindig, könnte man im Bären eine menschliche Darstellung sehen, die jahrhunderte altze Bärendarstellung sehe ich als unproblematsch an. Verbleiben nur die 3 Gläser, das sind einfachste Formen - ergo ist das Logo gemeinfrei. Die diskussionslose Löschung war eine grobe Fehlentscheidung. --Ralf Roletschek (Diskussion) 18:14, 17. Jul. 2024 (CEST)

Offensichtlicht erreicht das die für Werkschutz nötige Schöpfungshöhe, sowohl der Bär alleine, als auch erst recht die doch recht ungewöhnliche Zusammenstellung von Bär und Biergläsern. Das die Figur des Bären seit Menschengedenken bekannt ist, führt nicht dazu, dass die individuelle Umsetzung nicht schutzfähig wäre. sуrcrо.педія 09:23, 18. Jul. 2024 (CEST)

Wenn man das ganz spitzfindig weiter führt, dürfte dann auch das Bild mit dem Glas und dem Gläser tragenden Bären (rechts) nicht gemeinfrei sein und muss dann auch gelöscht und aus den Artikeln entfernt werden. Deshalb schließe ich mich auch Chaddys Meinung an. --Der Tom 10:27, 18. Jul. 2024 (CEST)

Danke für den Ping @Tom md:. Hier ists besser als auf der LP. Zur polarisierenden Überschrift: es gab im Vorfeld einen Austausch mit dem Hochlader. Meine persönliche Meinung: der Bär ist in seiner Stilisierung durchaus nicht mit dem Wappentier und dem mit typischer Pose verbundenen Berliner Bären (sondern nur daran orientiert) gleichzusetzen, denn sonst wäre ja jegliche Darstellung einer Umrissfigur (hier: eines Bären) in jeglicher Pose, immer frei. Aber das sehe ich noch als grenzwertig an, da man evtl. historisch ähnlich stilisierte Bären finden könnte. Zwar mögen die Gläser für sich genommen keine Schöpfungshöhe aufweisen, doch in Kombination und der Verschmelzung dreier Gläser mit dem Tablett und die Kellner-Pose sind mehr als die handwerkliche oder einzelne Darstellung von fünf einfachen geometrischen Elementen, so dass ich hier Schöpfungshöhe annehmen würde. Nichtsdestotrotz bin ich hier kein Fachmann, nur erfahren hier.Ich schätze sehr die Aussagen der im BR-Bereich sehr erfahrenen und verdienten Chaddy und syrcro, ebenso die Meinung vom - wie hier - auch manchmal etwas polemisch auftretendem Ralf. Noch bisher zu unbeantworteten Aussagen von 44Pinguine am Anfang: bei unbekannten Designer oder Rechteinhaber tritt keine Gemeinfreiheit ein, vgl. Wikipedia:Bildrechte#Bilder, deren Urheber nicht bekannt ist. Ein Schriftzug war im Übrigen in der Datei nicht enthalten. Es wäre schön, wenn vielleicht @Chaddy: und @Syrcro: einen halbwegs gemeinsamen Nenner und damit Konsens finden könnten :) Alternativ findet ja jemand den Designernamen und kann einen Ablauf der Schutzfrist dadurch feststellen. Fürs Protokoll: wdwd hat mit seiner DÜP-Setzung "Freigabe" auch eine mögliche Schutzwürdigkeit angemerkt. -- Quedel Disk 11:53, 18. Jul. 2024 (CEST)
Nichts genaues weiss man nicht. Es gibt LG/OLG-Urteile aus der letzten Zeit, nach denen man hier recht eindeutig SH annehmen muss, und andere, auf deren Grundlage das in Frage zu stellen ist. Ich denke, dass erstinstanzlich hier fast immer SH zugesprochen werden wuerde, wenn es zu einer Auseinandersetzung kaeme. Dennoch waere ich, das ist meine persoenliche Meinung, dafuer, in diesem Bereich der angewandten Kunst (beschraenkt auf Logos) grosszuegig vorzugehen und voreilige Loeschungen zu unterlassen, wenn immer das noch gerade so vertretbar ist, bis sich die Rechtslage irgendwann wieder etwas deutlicher darstellt. Muesste man sich schwarz/weiss entscheiden, waere ich aber bei SH. --Yellowcard (D.) 12:37, 18. Jul. 2024 (CEST)
PS: Eine "Fehlentscheidung" war das aber ganz bestimmt nicht, und bei der Masse an Dateien und DUP-Faellen muessen nunmal schnelle Entscheidungen getroffen werden. Es ist gut, dass wir hier diskutieren, aber jede Kritik an Quedels Entscheidung waere unfair und irrsinnig, egal ob wir dieses Logo final wiederherstellen oder geloescht lassen. Das nur zur Klarstellung. --Yellowcard (D.) 12:39, 18. Jul. 2024 (CEST)
PPS: Siehe auch Wikipedia:Dateiüberprüfung/Entscheidungskatalog_Logos und nach Abschluss bitte auch diesen Fall gern dort eintragen. --Yellowcard (D.) 12:48, 18. Jul. 2024 (CEST)

rekonstruierte Gemälde in der Kuppel der wiederaufgebauten Dresdner Frauenkirche

 
Blick in die Kuppel
 
...doch am größten unter ihnen ist die Liebe.

Auf Commons haben wir einige Fotos der rekonstruierten Gemälde in der Kuppel der wiederaufgebauten Dresdner Frauenkirche. Die Gemälde stammen von dem Maler Christoph Wetzel (*1947). Sie sind Rekonstruktionen der ursprünglichen Gemälde des Malers Giovanni Battista Grone (1682–1748). Bei seiner Rekonstruktion hatte Wetzel wegen der unzureichenden Quellenlage einen gewissen künstlerischen Freiheitsgrad – und hat diesen auch genutzt. Das führt dazu, dass Wetzel wohl ein Urheberrecht an seinen Gemälden zusteht. Sollten wir deshalb vielleicht einmal höflich bei der Stiftung Frauenkirche Dresden anfragen, ob man uns dort eine Freigabe erteilen kann? Andernfalls müssten wir die Bilder löschen, fürchte ich. Gruß, --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen!

Gibt es denn von den Originalen irgendwo Bilder, damit man den Grad der künstlerischen Freiheit beurteilen kann?--Chianti (Diskussion) 20:18, 4. Jul. 2024 (CEST)
Ja, gibt es, und das Resultat wäre sicherlich, dass wir als kunsthistorische Laien die Frage wohl selbst kaum beurteilen können. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 09:14, 5. Jul. 2024 (CEST)
Als Jurist und Hobby-Kunsthistoriker: Ganz heikle Frage, deren Antwort im Grunde vom Auftrag an den Künstler und dessen Willen abhängt: Sollte er das (gemeinfreie) Bild bestmöglich rekonstruieren, also so wenig wir möglich neu schaffen (und sich dabei wie ein "Fälscher" (oder Restaurator) möglichst eng an den Stil des Künstlers anpassen)? Oder sollte er seine Ergänzungen, wo es kein Vorlage mehr gab, erkennbar machen und da auch seinen eigenen Stil zeigen? Im ersten Fall würde ich in dubio Gemeinfreiheit annehmen, im zweiten Fall wäre Gemeinfreiheit ausgeschlossen und die Erlaubnis des Künstlers (ich nehme an, den meinst du, die Stiftung ist ja nicht Urheber) zwingend notwendig.--217.70.160.66 09:25, 5. Jul. 2024 (CEST)
Dem würde ich zustimmen, die Frage kann Christoph Wetzel am besten selbst beantworten: [2] Er ist ja nun nicht irgendwwer sondern eine Größe in der Szene. --Ralf Roletschek (Diskussion) 10:22, 5. Jul. 2024 (CEST)
zur IP: Auch wenn die Ergänzungen maximal dem historischem Stil entsprechen, sind sie eben doch urheberrechtlich schutzfähig, weil gleichwohl individuell im urheberrechtlichen Sinne. Und der Urheber wird seine Rechte wahrscheinlich an die Stiftung abgetreten haben (was aber natürlich zu klären wäre). --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 13:13, 5. Jul. 2024 (CEST)
Die Frage ist, in wie weit man die künstlerischen Änderungen gegenüber dem Original auf den Fotos überhaupt erkennen kann. --HH58 (Diskussion) 09:11, 19. Jul. 2024 (CEST)
Darauf käme es nicht an – geschützt ist geschützt. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 18:29, 20. Jul. 2024 (CEST)

Schöpfungshöhe?

Hallo Urheberrechtsexperten, ich habe gerade diesen Artikel ein wenig überarbeitet, und just als ich den letzten Weblink aus dem Archiv wiederbelebe, stelle ich fest, dass der gesamte Text dort wortwörtlich abgekupfert war. Wie seht Ihr das, lohnt sich der umständliche URV-Prozess, oder hat das Ding ohnehin keine Schöpfungshöhe? Danke & Gruß, --2003:C0:8F39:CA00:5D53:F839:1EBF:4581 00:45, 22. Jul. 2024 (CEST)

Das ist in der Tat unproblematisch. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 10:41, 22. Jul. 2024 (CEST)

Logo des VEB Getränkekombinat Berlin wurde ohne Diskussion gelöscht.

 
Glas

. Das o.g. Logo wurde aus dem Beitrag über das Getränkekombinat gelöscht, im Foto auf einem Bierglas zu sehen. Wikipedia:Löschprüfung#Datei:VEB_Getraenkekombinat_Logo.svg Ich bin der Meinung, dass es gemeinfrei benutzt werden könnte, da weder ein Designer noch ein Nachnutzer bekannt sind. Die Schöpfungshöhe kann ja immer nur subjektiv eingeschätzt werden. Sie ist n.m.M. nicht besonders hoch - ein stilisierter laufender Berliner Bär mit einem einfachen Tablett und drei Gläsern darauf. Der Schriftzug ist auch mit Standardbuchstaben gestaltet. Einen VEB bzw. ein Kombinat gibt es ja seit 34 Jahren auch nicht mehr. Das Logo könnte also wieder hergestellt und in das Lemma eingesetzt werden? Ich sehe kein Urhebergesetz verletzt. Im Übrigen ist der Bierdeckel auch im DDR-Museum ausgestellt: Bieruntersetzer VEB Getränkekombinat mit dem vollkommenen Logo. Grüße 44Pinguine (Diskussion) 17:33, 17. Jul. 2024 (CEST)

 
Eine Flasche Berliner Pilsner
Hier falsch. Löschprüfung wurde bereits angestoßen, wie Du weißt. Dort wurdest Du auch darauf hingeweisen, dass selbstverständlich eine Nachnutzung stattfindet, nämlich hier (Siehe Bild). Und JA, selbstverständlich hat das ganz objektiv Schöpfungshöhe und auch ein unbekannter Designer genießt Urheberrecht. Was eine Museumsausstellung damit zu tun haben soll, erschließt sich mir gar nicht. --Nobody Perfect (Diskussion) 17:45, 17. Jul. 2024 (CEST)
Nein, das ist hier genau richtig.
Bzgl. der SH würde ich eher dazu tendieren, dass keine solche vorliegt. Der Bär an sich ist wirklich nichts besonderes. Man könnte aus meiner Sicht höchstens argumentieren, dass die Idee schutzwürdig ist, den Bären als Tablettträger zu stilisieren. -- Chaddy · D 17:49, 17. Jul. 2024 (CEST)
Mit Verlaub, wie gut kennst Du Dich mit Schöpfungshöhe und Urheberrecht aus? Wenn Du in diesem Ensemble nur "einfache geometrische Formen" siehst, stimmt irgendwas nicht. Abgesehen davon ist das höchstwahrscheinlich auch als Marke geschützt, schaue gleich nach. --Nobody Perfect (Diskussion) 17:53, 17. Jul. 2024 (CEST)
Mit Verlaub, allein an deinen Ausfuehrungen zu einfachen geometrischen Formen und dem Markenschutz merkt man eindeutig, dass du hier lieber kleine Broetchen backen solltest. --Yellowcard (D.) 12:33, 18. Jul. 2024 (CEST)
In diversen Varianten als Marke geschützt, z. B. diese. --Nobody Perfect (Diskussion) 17:56, 17. Jul. 2024 (CEST)
Ich befasse mich seit ca. 18 Jahren mit dem Thema.
Und es geht bei der Bewertung von SH um weit mehr als nur um "einfachste geometrische Formen". Wir sind hier nicht auf Commons, wo andere (weitaus strengere) Maßstäbe gelten. Im deutschen Recht muss, um Schöpfungshöhe zu erreichen, eine persönliche geistige Schöpfung vorliegen, die wiederum ein gewisses Maß an Individualität voraussetzt. Somit dürfen auch nicht bloß einfach vorbekannte Elemente verwendet werden. Die Darstellung des Bärs (das ist der Berliner Bär) ist so aber prinzipiell seit Jahrhunderten bereits bekannt, auch in anderer Verwendung (Bär (Wappentier)).
Das Markenrecht betrifft uns nicht.
Ich empfehle dir als Lektüre Schöpfungshöhe und Wikipedia:Bildrechte. -- Chaddy · D 18:08, 17. Jul. 2024 (CEST)
(unsachliches gelöscht. Sorry) —Nobody Perfect (Diskussion) 18:38, 17. Jul. 2024 (CEST)
Es schadet nie, Jahrzehnte-altes Wissen auch mal wieder aufzufrischen.
Und wenn du meine rechtliche Einschätzung als Belehrung empfindest, kann ich dir leider auch nicht helfen. Genau dafür ist diese Seite nämlich gedacht. -- Chaddy · D 18:29, 17. Jul. 2024 (CEST)
(BK) +1 Ob etwas als Marke geschützt ist, interessiert uns nicht und ist bei Beurteilung der SH irrelevant. Wäre man sehr spitzfindig, könnte man im Bären eine menschliche Darstellung sehen, die jahrhunderte altze Bärendarstellung sehe ich als unproblematsch an. Verbleiben nur die 3 Gläser, das sind einfachste Formen - ergo ist das Logo gemeinfrei. Die diskussionslose Löschung war eine grobe Fehlentscheidung. --Ralf Roletschek (Diskussion) 18:14, 17. Jul. 2024 (CEST)

Offensichtlicht erreicht das die für Werkschutz nötige Schöpfungshöhe, sowohl der Bär alleine, als auch erst recht die doch recht ungewöhnliche Zusammenstellung von Bär und Biergläsern. Das die Figur des Bären seit Menschengedenken bekannt ist, führt nicht dazu, dass die individuelle Umsetzung nicht schutzfähig wäre. sуrcrо.педія 09:23, 18. Jul. 2024 (CEST)

Wenn man das ganz spitzfindig weiter führt, dürfte dann auch das Bild mit dem Glas und dem Gläser tragenden Bären (rechts) nicht gemeinfrei sein und muss dann auch gelöscht und aus den Artikeln entfernt werden. Deshalb schließe ich mich auch Chaddys Meinung an. --Der Tom 10:27, 18. Jul. 2024 (CEST)

Danke für den Ping @Tom md:. Hier ists besser als auf der LP. Zur polarisierenden Überschrift: es gab im Vorfeld einen Austausch mit dem Hochlader. Meine persönliche Meinung: der Bär ist in seiner Stilisierung durchaus nicht mit dem Wappentier und dem mit typischer Pose verbundenen Berliner Bären (sondern nur daran orientiert) gleichzusetzen, denn sonst wäre ja jegliche Darstellung einer Umrissfigur (hier: eines Bären) in jeglicher Pose, immer frei. Aber das sehe ich noch als grenzwertig an, da man evtl. historisch ähnlich stilisierte Bären finden könnte. Zwar mögen die Gläser für sich genommen keine Schöpfungshöhe aufweisen, doch in Kombination und der Verschmelzung dreier Gläser mit dem Tablett und die Kellner-Pose sind mehr als die handwerkliche oder einzelne Darstellung von fünf einfachen geometrischen Elementen, so dass ich hier Schöpfungshöhe annehmen würde. Nichtsdestotrotz bin ich hier kein Fachmann, nur erfahren hier.Ich schätze sehr die Aussagen der im BR-Bereich sehr erfahrenen und verdienten Chaddy und syrcro, ebenso die Meinung vom - wie hier - auch manchmal etwas polemisch auftretendem Ralf. Noch bisher zu unbeantworteten Aussagen von 44Pinguine am Anfang: bei unbekannten Designer oder Rechteinhaber tritt keine Gemeinfreiheit ein, vgl. Wikipedia:Bildrechte#Bilder, deren Urheber nicht bekannt ist. Ein Schriftzug war im Übrigen in der Datei nicht enthalten. Es wäre schön, wenn vielleicht @Chaddy: und @Syrcro: einen halbwegs gemeinsamen Nenner und damit Konsens finden könnten :) Alternativ findet ja jemand den Designernamen und kann einen Ablauf der Schutzfrist dadurch feststellen. Fürs Protokoll: wdwd hat mit seiner DÜP-Setzung "Freigabe" auch eine mögliche Schutzwürdigkeit angemerkt. -- Quedel Disk 11:53, 18. Jul. 2024 (CEST)
Nichts genaues weiss man nicht. Es gibt LG/OLG-Urteile aus der letzten Zeit, nach denen man hier recht eindeutig SH annehmen muss, und andere, auf deren Grundlage das in Frage zu stellen ist. Ich denke, dass erstinstanzlich hier fast immer SH zugesprochen werden wuerde, wenn es zu einer Auseinandersetzung kaeme. Dennoch waere ich, das ist meine persoenliche Meinung, dafuer, in diesem Bereich der angewandten Kunst (beschraenkt auf Logos) grosszuegig vorzugehen und voreilige Loeschungen zu unterlassen, wenn immer das noch gerade so vertretbar ist, bis sich die Rechtslage irgendwann wieder etwas deutlicher darstellt. Muesste man sich schwarz/weiss entscheiden, waere ich aber bei SH. --Yellowcard (D.) 12:37, 18. Jul. 2024 (CEST)
PS: Eine "Fehlentscheidung" war das aber ganz bestimmt nicht, und bei der Masse an Dateien und DUP-Faellen muessen nunmal schnelle Entscheidungen getroffen werden. Es ist gut, dass wir hier diskutieren, aber jede Kritik an Quedels Entscheidung waere unfair und irrsinnig, egal ob wir dieses Logo final wiederherstellen oder geloescht lassen. Das nur zur Klarstellung. --Yellowcard (D.) 12:39, 18. Jul. 2024 (CEST)
PPS: Siehe auch Wikipedia:Dateiüberprüfung/Entscheidungskatalog_Logos und nach Abschluss bitte auch diesen Fall gern dort eintragen. --Yellowcard (D.) 12:48, 18. Jul. 2024 (CEST)

Hallo, bei obiger Datei wurde durch Benutzer:XenonX3 DÜP wegen Hintergrundbild gestellt. Das Hintergrundbild ist klar Lichtbild(werk) und somit geschützt. Ich würde hier aber Beiwerksregelung gelten lassen, da das Bild zwar den Gesamteindruck verändert, aber vollkommen irrelevant ist und beliebig ausgetauscht werden könnte. Zudem sind die dargestellten Inhalte des Hintergrundbildes quasi nicht erkennbar. Da sich die Regeln aber geändert haben, hier gerne mal die Meinung der Experten, da es immer mal wieder solche Fälle gibt. -- Quedel Disk 13:43, 19. Jul. 2024 (CEST)

Von dem Bild ist doch sowieso nichts Wesentliches erkennbar. Was soll da schützenswert sein? --Magnus (Diskussion) 14:27, 19. Jul. 2024 (CEST)
a) Beiwerk und b) eine absolut von der Realität entkoppelte Diskussion. --Yellowcard (D.) 16:35, 19. Jul. 2024 (CEST)
Ich finde, dass man das durchaus diskutieren kann, im Ergebnis finde ich die Argumente für die Beiwerksschranke aber überzeugend. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 18:08, 20. Jul. 2024 (CEST)
Beiwerk ist schwierig. Gegenstand der Vervielfältigung ist ein Ausschnitt des Titelblattes der Zeitung als solcher und da sind die Gestaltungsmerkmale des Titelblatts nicht "neben dem eigentlichen Gegenstand" des vervielfältigten Werkes. sуrcrо.педія 09:03, 23. Jul. 2024 (CEST)
Nein. Gegenstand der Vervielfältigung ist der Text mit dem Zeitschriftentitel. Für den Hintergrund gilt, was in Beiwerk#Voraussetzungen vom BGH zitiert wird: ... ist von einer Unwesentlichkeit jedenfalls dann auszugehen, „wenn das Werk weggelassen oder ausgetauscht werden könnte, […] ohne dass die Gesamtwirkung des Hauptgegenstandes in irgendeiner Weise beeinflusst wird“. und „nach den Umständen des Einzelfalls keine noch so geringfügige inhaltliche Beziehung zum Hauptgegenstand der Verwertung zuzubilligen ist, sondern es durch seine Zufälligkeit und Beliebigkeit für diesen ohne jede Bedeutung ist“. Genau das trifft hier zu. --Chianti (Diskussion) 11:00, 23. Jul. 2024 (CEST)

Hallo, bei obiger Datei wurde durch Benutzer:XenonX3 DÜP wegen Hintergrundbild gestellt. Das Hintergrundbild ist klar Lichtbild(werk) und somit geschützt. Ich würde hier aber Beiwerksregelung gelten lassen, da das Bild zwar den Gesamteindruck verändert, aber vollkommen irrelevant ist und beliebig ausgetauscht werden könnte. Zudem sind die dargestellten Inhalte des Hintergrundbildes quasi nicht erkennbar. Da sich die Regeln aber geändert haben, hier gerne mal die Meinung der Experten, da es immer mal wieder solche Fälle gibt. -- Quedel Disk 13:43, 19. Jul. 2024 (CEST)

Von dem Bild ist doch sowieso nichts Wesentliches erkennbar. Was soll da schützenswert sein? --Magnus (Diskussion) 14:27, 19. Jul. 2024 (CEST)
a) Beiwerk und b) eine absolut von der Realität entkoppelte Diskussion. --Yellowcard (D.) 16:35, 19. Jul. 2024 (CEST)
Ich finde, dass man das durchaus diskutieren kann, im Ergebnis finde ich die Argumente für die Beiwerksschranke aber überzeugend. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 18:08, 20. Jul. 2024 (CEST)
Beiwerk ist schwierig. Gegenstand der Vervielfältigung ist ein Ausschnitt des Titelblattes der Zeitung als solcher und da sind die Gestaltungsmerkmale des Titelblatts nicht "neben dem eigentlichen Gegenstand" des vervielfältigten Werkes. sуrcrо.педія 09:03, 23. Jul. 2024 (CEST)
Nein. Gegenstand der Vervielfältigung ist der Text mit dem Zeitschriftentitel. Für den Hintergrund gilt, was in Beiwerk#Voraussetzungen vom BGH zitiert wird: ... ist von einer Unwesentlichkeit jedenfalls dann auszugehen, „wenn das Werk weggelassen oder ausgetauscht werden könnte, […] ohne dass die Gesamtwirkung des Hauptgegenstandes in irgendeiner Weise beeinflusst wird“. und „nach den Umständen des Einzelfalls keine noch so geringfügige inhaltliche Beziehung zum Hauptgegenstand der Verwertung zuzubilligen ist, sondern es durch seine Zufälligkeit und Beliebigkeit für diesen ohne jede Bedeutung ist“. Genau das trifft hier zu. --Chianti (Diskussion) 11:00, 23. Jul. 2024 (CEST)

Wie kann ich dieses Foto in die WP bringen?

Es gibt im Netz ein Porträtfoto, das ich gerne in einem WP-Artikel verwenden würde. Um alles richtig zu machen, habe ich per E-Mail bei dem Urenkel des Abgebildeten († 1928) nachgefragt. Ergebnis:

  • Der Fotograf ist unbekannt.
  • Das Foto entstand „Mitte der 1920er Jahre“, genauer weiß der Urenkel es nicht. Wir bewegen uns also knaop an der 100-Jahre-Grenze.
  • Der Urenkel wäre einverstanden mit der Verwendung des Fotos im Artikel „bei Nennung der Quelle [...-Archiv] und [E-Mail-Adresse]“.

Wie gehe ich nun korrekt weiter damit um? --Maimaid  11:10, 24. Jul. 2024 (CEST)

Ich würde es gemäß Wikipedia:Bildrechte#Pragmatische_Regelung_für_Bilder,_die_älter_als_120_bzw._100_Jahre_sind in der de-WP mit {{Bild-PD-alt-100}} hochladen. --Chianti (Diskussion) 11:50, 24. Jul. 2024 (CEST)
@Chianti:
Danke Dir, aber es steht ja nicht fest, ob das Foto wirklich 100 Jahre alt ist... --Maimaid  12:02, 24. Jul. 2024 (CEST)
...brauche ich zusätzlich eine Erklärung des Urenkels (Formblatt)? --Maimaid  12:03, 24. Jul. 2024 (CEST)
Mit der Zahl 100 müssen wir es hier nicht so ganz genau nehmen. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 14:07, 24. Jul. 2024 (CEST)
Und wir brauchen keine Genehmigung, da davon auszugehen ist, daß keine Rechte an dem Foto mehr existieren. --Ralf Roletschek (Diskussion) 14:59, 24. Jul. 2024 (CEST)
Der Urenkel behauptet aber, diese zu besitzen. --Maimaid  18:06, 24. Jul. 2024 (CEST)
Laienmeinung: Das Urheberrecht hat der Urenkel sicher nicht, da das der Fotograf hatte und der ist unbekannt. Bliebe noch das Recht am eigenen Bild (ist auch vererbbar), das ist aber nicht so eindeutig geregelt und "verblasst" mit der Zeit. Wenn eine Person 1928 verstorben ist und für einen Wikipedia-Artikel relevant, dann könnte es gut sein, dass hier der Schutz nur sehr schwach ausfällt und eine Nutzung ohne Genehmigung möglich wäre. --Naronnas (Diskussion) 18:26, 24. Jul. 2024 (CEST)
Randbemerkung: Maimaid schreibt nicht, aus welchem Land die Fotografie ist. In der Schweiz erlischt das Recht am eigenen Bild mit dem Tod des Abgebildeten und ist nicht vererbbar. Gestumblindi 20:36, 24. Jul. 2024 (CEST)
Vielen Dank Euch allen!
@Gestumblindi:
Das Foto ist aus Deutschland; interessant, dass es diesbezüglich Unterschiede gibt. Hab wieder was gelernt, danke! --Maimaid  20:54, 24. Jul. 2024 (CEST)
Gern geschehen. Ich habe den Artikel Recht am eigenen Bild (Schweiz) bei dieser Gelegenheit gleich noch etwas ergänzt. Gestumblindi 22:04, 24. Jul. 2024 (CEST)
Das Recht am eigenen Bild verblaßt in Deutschland in der Regel nach ca. 10 Jahren. Dies gilt fürs gesamte postmortale Persönlichkeitsrecht. Das kann bei sehr bekannten Personen (z. B. Klaus Kinski) auch mal länger ausfallen, bei relativ unbekannten Personen auch kürzer, das ist aber selten. --Ralf Roletschek (Diskussion) 22:07, 24. Jul. 2024 (CEST)
Die pragmatische Regelung bedeutet, dass von Seiten der Wikipedia kein Ärger zu erwarten ist, und dass das Bild vor Löschungen sicher sein sollte. Der Link von Chianti enthält aber auch eine Warnung: Es ist zwar davon auszugehen, dass keine Rechte mehr existieren, sicher ist das aber nicht, nur sehr, sehr unwahrscheinlich. Falls der negative Lottogewinn eintreten sollte, dass doch noch Rechte bestehen und die eingeklagt werden, kann laut der Warnung auch die Person belangt werden, die das Bild hochgeladen hat. Wie das in der Praxis aussehen würde, bleibt abzuwarten, aber ich finde, dass ein gewisses Risiko besteht, über das informiert werden sollte. --Senechthon (Diskussion) 00:21, 25. Jul. 2024 (CEST)

Urheberrecht bei alten Passfotos

Ich würde gerne für meinen Artikel über die Pianistin Alma Weiss dieses Foto verwenden. Das Foto ist Bestandteil eines Antrags für ein US-Visum, der 1938 gestellt wurde. Also ist das Foto im Jahre 1938 oder davor entstanden. Nach meiner Information, erlischt das Urheberrecht bei Fotos, die nicht als "kreativ" einzustufen sind und als sogenannte "Lichtbilder" bezeichnet werden, nach 50 Jahren. Meine Frage: handelt es sich bei dem verlinkten Foto um ein sogenanntes "Lichtbild" und darf ich es bei Wikimedia "gemeinfrei" stellen? Vielen Dank für eure Antwort und viele Grüße - Lost Generation Art (Diskussion) 09:19, 23. Jul. 2024 (CEST)

Damals wurden solche Fotos noch in Fotostudios gemacht, mit durchdachter Pose und Lichtsetzung (auch was den Hintergrund angeht). Es ist also kein schlicht geknipstes Foto und daher m.E. ein Lichtbildwerk. --Chianti (Diskussion) 10:49, 23. Jul. 2024 (CEST)
@Lost Generation Art: Ich würde das auch so sehen; @Chianti gibt meines Wissens gut unsere generelle Haltung in diesen Fällen wieder. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 11:20, 23. Jul. 2024 (CEST)
@Chianti @Gnom - Vielen Dank für eure Einschätzung! Die Unterlagen der Hirschfeldbank sind im Leo Baeck Institut archiviert. Wäre eine Veröffentlichung in Wikipedia möglich, mit der Zustimmung des LBI? Viele Grüße --Lost Generation Art (Diskussion) 11:26, 23. Jul. 2024 (CEST)
Das LBI ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht Inhaber der dafür erforderlichen Rechte, diese liegen wohl bei Weiss' Erben. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 11:46, 23. Jul. 2024 (CEST)
@Gnom: Vielen Dank! Damit ist das auch klar und ich weiß, wie ich in Zukunft mit dieser Thematik umzugehen habe. Viele Grüße --Lost Generation Art (Diskussion) 11:54, 23. Jul. 2024 (CEST)
@Lost Generation Art: Setz aber wenigstens einen Link auf das Foto in den Abschnitt „Weblinks“, damit es für den Artikel nicht vollständig verloren geht. --Jossi (Diskussion) 12:44, 23. Jul. 2024 (CEST)
@Jossi: das war meine erste Reaktion !!! Trotzdem Danke und viele Grüße --Lost Generation Art (Diskussion) 12:50, 23. Jul. 2024 (CEST)
Die Urheberrechte liegen sicher nicht bei Weiss' Erben, sondern wenn dann bei den Erben des Fotografen / der Fotografin --HH58 (Diskussion) 09:30, 24. Jul. 2024 (CEST)
@HH58: Ich würde bei so einem Passbild davon ausgehen, dass der Fotograf der abgebildeten Person tatsächlich die umfassenden Nutzungsrechte eingeräumt hat. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 12:00, 24. Jul. 2024 (CEST)
Dies geschah damals in der Regel durch konkludentes Verhalten, durch Aushändigung der Negative. --Ralf Roletschek (Diskussion) 22:08, 24. Jul. 2024 (CEST)
... das in der Regel nicht erfolgte. Üblicherweise hat der Fotograf die Negative behalten. MBxd1 (Diskussion) 22:11, 24. Jul. 2024 (CEST)
Hallo Gnom, nur um mich abzusichern, noch eine Frage hierzu. Der Link in der Fotobox verweist auf ein Foto, das unter Lizenz von akg-images Berlin ist - auch im Wasserzeichen zu sehen. Ist der Link auf das Foto an dieser Stelle im Artikel zulässig? Vielen Dank und viele Grüße --Lost Generation Art (Diskussion) 09:52, 27. Jul. 2024 (CEST)
Hallo @Lost Generation Art, solche Links auf externe Wiedergaben geschützter Inhalte sind in jedem Fall zulässig. Gruß, --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 11:49, 28. Jul. 2024 (CEST)

Vollzitat einer öffentlichen Erklärung

Moin. Mir ist aufgefallen, dass bei den Göttinger Achtzehn die Erklärung der lemmagebenden Professoren offenbar im Volltext wiedergegeben ist. Erstellungsjahr des Textes war 1957, es dürfte also noch keiner der Autoren 70 Jahre tot sein. Ich gehe davon aus, dass eine weite Verbreitung zumindest damals im Sinne der Verfasser war und hoffe, dass wohl kaum jemand auf die Idee kommen würde, da urheberrechtlich gegen Wikipedia-Autoren vorzugehen, aber man weiß nie - einige wollen vielleicht ihre Ablehnung der Wikipedia demonstrieren, andere haben vielleicht Urheberrechtserben, die die Erklärung ablehnen oder was auch immer. Was mir auch komisch vorkommt, ist, dass es einfach so eine Überschrift "Text" gibt, und darunter steht halt der Text, etwas eingerückt, ohne Erklärung, außer der Quellenangabe darunter. Man hätte da einen Einleitungssatz erwartet, z.B. "Der Volltext der Erklärung der Göttinger 18 lautete:" oder so. Zumal das ja der Text der Erklärung ist und nicht der Text des Artikelgegenstandes, diese waren "nur" die Verfasser. (Muss man eigentlich in solchen Zitaten alte Rechtschreibung sic-en?) Zurück zur Urheberrechtsfrage: Ist der Text frei oder ist er geschützt? Wer hat da Rechte? Können wir den so zitieren? Oder müsste man das z.B. aufwendiger als Zitat kennzeichnen als hier geschehen? --2003:E4:5F0F:BD00:9557:39E8:12BA:A95C 22:59, 22. Jul. 2024 (CEST)

Hier ein zweiter Diskussionsbeitrag als Archivierungshilfe, damit der Blödsinn nicht ewig hier stehen bleibt. --2003:E4:5F0F:BD00:FD3C:92E6:4D1B:DDEC 18:46, 24. Jul. 2024 (CEST)
Liebe IP, der Text ist in der Tat sicherlich geschützt, wir könnten uns hier also höchstens auf ein Zitatrecht berufen. (Die Rechtschreibung sollte dabei in der Tat beim Original belassen werden, ein [sic!] kann man wohl vermeiden und fügt es nur in den Seitenquelltext ein, um allfällige KorrektorInnen zu informieren.) Gruß, --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 12:00, 28. Jul. 2024 (CEST)
Vielen Dank! Aus praktischer Sicht hoffe ich, dass wir das aussitzen können. Auf eine Verbesserung der Kennzeichnung als Zitat hoffe ich durch irgendjemanden, der so etwas kann. Und das [sic!] nur im Quelltext hat Benutzer:Rudolf.l.s (reluctantly) eingefügt. --2003:E4:5F0F:BD00:40F6:4004:B902:2069 21:20, 1. Aug. 2024 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 18:57, 12. Aug. 2024 (CEST)

Von einem Werk unter CC-BY-NC abgeleitetes Werk

Liebe Urheberrechtsfragen-Community, mich hat eine interessante Frage erreicht, bei der ich mir nicht sicher bin, wie sie zu beantworten ist. Der Fall sieht so aus:

  • A stellt eine Zeichnung unter der Lizenz CC-BY-NC 3.0 ins Internet. Diese könnte also wegen der NC-Restriktion nicht in die Wikipedia bzw. auf Commons hochgeladen werden.
  • Die vergebene Creative-Commons-Lizenz hat aber kein SA-Modul, d.h. macht kein "share alike" für abgeleitete Werke zur Bedingung - von diesem Werk abgeleitete Werke müssen also nicht unter derselben Lizenz stehen, und sie hat auch kein ND (no derivatives), erlaubt also abgeleitete Werke.
  • Wenn B nun - in einem nichtkommerziellen Kontext - eine neue Zeichnung anfertigt, die auf dem Werk von A basiert, darf B dieses abgeleitete Werk nun also unter einer anderen, Commons-kompatiblen Lizenz wie CC-BY oder CC-BY-SA hochladen?

Ich sehe eigentlich kein Argument gegen diese Logik - sonst wäre der Baustein SA ja bedeutungslos. Trotzdem könnte man vielleicht einwenden, dass es nicht dem Sinn und Geist der NC-Lizenz zu entsprechen scheint, wenn es auf diesem "Umweg" möglich ist, ein Werk, das nicht kommerziell genutzt werden soll, plötzlich als abgeleitetes Werk doch auch für kommerzielle Nutzung freizugeben. Wie seht ihr das? Gestumblindi 21:12, 30. Jul. 2024 (CEST)

Leider nein. Die CC-BY-NC-Lizenzen waren bis 4.0 relativ unübersichtlich, deshalb zitiere ich hier den entsprechenden Absatz aus der 4.0: Sec. 2, a. 1. Subject to the terms and conditions of this Public License, the Licensor hereby grants You a worldwide, royalty-free, non-sublicensable, non-exclusive, irrevocable license to exercise the Licensed Rights in the Licensed Material to:[...]produce, reproduce, and Share Adapted Material for NonCommercial purposes only. In den 3.0er Lizenzen war das durch eine unübersichtlich Verweistechnik inhaltlich gleich geregelt: 3.0 unported: 3. License Grant. Subject to the terms and conditions of this License, Licensor hereby grants You a worldwide, royalty-free, non-exclusive, perpetual (for the duration of the applicable copyright) license to exercise the rights in the Work as stated below:[...] to create and Reproduce Adaptations provided that any such Adaptation, including any translation in any medium, takes reasonable steps to clearly label, demarcate or otherwise identify that changes were made to the original Work. For example, a translation could be marked "The original work was translated from English to Spanish," or a modification could indicate "The original work has been modified."[...]4. Restrictions. The license granted in Section 3 above is expressly made subject to and limited by the following restrictions: b. You may not exercise any of the rights granted to You in Section 3 above in any manner that is primarily intended for or directed toward commercial advantage or private monetary compensation. The exchange of the Work for other copyrighted works by means of digital file-sharing or otherwise shall not be considered to be intended for or directed toward commercial advantage or private monetary compensation, provided there is no payment of any monetary compensation in con-nection with the exchange of copyrighted works.
sуrcrо.педія 21:29, 30. Jul. 2024 (CEST)
@Syrcro: Danke! Man kann also wohl sagen, dass der NC-Baustein zumindest in Version 4.0 ein "SA" durch "produce, reproduce, and Share Adapted Material for NonCommercial purposes only" sozusagen schon integriert hat? In Version 3.0, die in dem mir vorliegenden Fall verwendet wurde, scheint das etwas weniger deutlich zu sein. "You may not exercise any of the rights granted to You in Section 3 above in any manner that is primarily intended for or directed toward commercial advantage or private monetary compensation" wäre ja nicht der Fall, wenn ein abgeleitetes Werk nicht zu kommerziellen Zwecken, sondern z.B. zum Upload auf Commons (das Projekt ist als solches nicht kommerziell, es erlaubt bloss die kommerzielle Weiternutzung) erstellt wird, und die von dir zitierten Bedingungen der Version 3.0 scheinen mir einer Lizenzierung dieses in nicht-kommerziellem Kontext entstandenen und hochgeladenen abgeleiteten Werks unter einer anderen Lizenz, dann ohne NC, nicht so direkt und deutlich entgegenzustehen wie 4.0. Aber auszulegen ist es wohl schon so. Gestumblindi 22:02, 30. Jul. 2024 (CEST)

Hm, ich möchte doch nochmals nachfragen: Es gibt aber ja auch eine CC-BY-NC-SA 3.0 und CC-BY-NC-SA 4.0, es ist also ausdrücklich so vorgesehen, dass man eine NC-Lizenz mit oder ohne "share alike" vergeben kann. Was ist denn der praktische Unterschied zwischen CC-BY-NC und CC-BY-NC-SA? SA sagt uns: Du musst abgeleitete Werke unter derselben Lizenz veröffentlichen. Die Abwesenheit von SA sagt damit eigentlich klar: Du darfst für abgeleitete Werke auch eine andere Lizenz verwenden. Aber die NC-Bedingung gilt dann trotzdem? Gestumblindi 22:09, 30. Jul. 2024 (CEST)

Sehr spannende Frage (auf die ich aber keine Antwort habe)! --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 07:32, 31. Jul. 2024 (CEST)
Nehmen wir ein Szenario: Es gibt von einem Hund zwei CC-NC-Bilder (eines mit SA, eines ohne SA) von einer Hundeshow. Der Hund entläuft. Der Besitzer nutzt die CC-NC-Bilder bearbeitet auf einem Laternen-Suchplakat und auf der vom Stadt-e.V.-betriebenen Website. Beim CC-BY-NC-SA müsste er die bearbeitete Fassung entsprechend nach CC-BY-NC-SA freigeben (und die Atributierung vornehmen), bei der anderen lediglich die Atributierung. sуrcrо.педія 08:59, 31. Jul. 2024 (CEST) - PS: NC ohne ND ist Scheiße, weil es zu solchen Problemen führt und Werke verwaisen lässt (Stallmann erklärt das hier gut). sуrcrо.педія 09:25, 31. Jul. 2024 (CEST)
Jetzt kapier ich's, glaube ich: Ohne SA musst du dein abgeleitetes Werk nicht unter dieser Lizenz freigeben; die Freigabe unter einer anderen Lizenz ist aber durch die trotzdem anwendbaren Restriktionen von CC-BY-NC eingeschränkt und dann also wohl nur möglich, wenn diese andere Lizenz insbesondere hinsichtlich NC-Baustein mit der CC-BY-NC kompatibel ist. Gestumblindi 12:07, 31. Jul. 2024 (CEST)
Ich habs bisher immer so verstanden: ohne SA darfst du diese oder eine schärfere Lizenz verwenden, bei SA darfst du nur exakt diese Lizenz verwenden. (Wobei es theoretisch ja jeweils auch äquivalente Lizenzen erlaubt wären, bzw. ein Versionssprung nach oben). Zu syrcros Beispiel: die Attributierung bezieht sich in deiner Aussage auf Urheber- und Lizenznennung (weil nur mit letzterem wäre ja die -NC-Klausel weitergegeben)? (P.S. @Syrcro: Ich sehe das Problem "NC ohne ND" nicht, denn das gleiche Problem hast du bei allen "SA"-Lizenzen, gar bei allen CC-Lizenzen, wenn man diese mit einer abweichenden Lizenz nutzen will. (Ich sehe eher das dort beschriebene Problem, ob ein Lehrer unter "nc" fällt wenn er es für den Unterricht nimmt, oder nicht). --Quedel Disk 23:21, 31. Jul. 2024 (CEST)
1. Mit Attributierung meine ich den Teil in der jeweiligen CC-Lizenz, der mit "Attribution" oder auf Deutsch - missverständlich, es geht nicht nur um die Urheberbezeichnung, sondern auch um Hinweise zur Lizenz, Haftungsausschlüssen, der "Soll-Hyperlink" und des ob der Bearbeitung - "Namensnennung" überschrieben ist, das ist etwas mehr, als von dir vermutet, aber fast das selbe.
2. Die Frage ist, was du mit einer "schärferen" Lizenz meinst. Wenn du es so wie Gestumblindi mit "kompatibel" = Einhaltung des "Lizenzumfangs" und Atrributierung meist, dann ja.
3. NC ist in der Nutzung und in der Weitergabe schwierig: Niemand versteht so richtig, was NC bedeutet. Durch ND wird das zumindest auf ein Werk beschränkt und es gibt nur einen Urheber, den man um eine abweichende Lizenz im Einfall ansprechen kann ("Hi Urheber, wir sind ein Verein für krebskranke Kinder und wollen mittels einer Aktion, gesponsert von der X AG, Spenden für krebskranke Kinder einsammeln und würden gern dein Bild als Zentral-Motiv nutzen, die X AG würde dazu gerne auf uns in ihrem Prospekt unter Nutzung des Bildes hinweisen, ist das für dich ok?"). Bei NC ohne ND stapeln sich ND-Beiträge übereinander und man kann eben diese Parallel-Lizenz nicht mehr sinnvoll erlangen. sуrcrо.педія 10:30, 1. Aug. 2024 (CEST)