historische Daten aus einem Kunstgewerbekatalog

Ich möchte historische Daten aus einem Kunstgewerbekatalog eines Museums zu einem Thema, welches bisher überhaupt noch nicht bei euch behandelt wurde, einstellen. Muß die Quelle mit rein? Und wo? --213.168.123.176 12:30, 1. Jan. 2008 (CET)

Daten als solche sind nicht schutzfähig, die kannst du bedenkenlos übernehmen, wenn du den Text in eigenen Worten ausdrückst. Die Herkunft der Daten solltest du aber unbedingt als Beleg angeben. Entweder einmal an geeigneter Stelle oder einzeln. Schau dir mal Hilfe:Einzelnachweise zum üblichen Verfahren an. --h-stt !? 20:13, 1. Jan. 2008 (CET)

Versionslöschungen im Artikel Bella Ciao wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen

Admin Lyzzy hat sowohl den italienischen Originaltext als auch eine eigenständige Übersetzung eines Wikipedia-User des bekannten italienischen Partisanen-Liedes mit der Behauptung gelöscht, es würde eine Urheberrechtsverletung vorliegen, weil der Autor noch nicht 70 Jahre tot ist. Tatsächlich ist aber ein individueller Autor gar nicht bekannt und es ist zweifelhaft, ob es überhaupt einen gibt. Insofern ist eine Versionslöschung meiner Meinung nicht gerechtfertigt. --Neon02 17:52, 1. Jan. 2008 (CET)

Der Text hat sich von selbst geschrieben, oder? -- ChaDDy 17:57, 1. Jan. 2008 (CET)

Sehr witzig!!! Ich meine, dass es vermutlich nicht einen einzelnen Autor gab, sondern das Lied in einem kollektiven Prozess entstanden ist. Damit hast du noch nicht die Frage beantwortet, wie mit solchen anonymen Werken umzugehen ist, auf die immerhin seit mehr als 60 Jahren niemand urheberrechtlichen Anspruch erhoben hat, was in diesem Fall wohl auch kaum noch möglich wäre. Neon02 18:02, 1. Jan. 2008 (CET)

Dann gibt es halt mehrere Urheber, was die Sache nur noch komplizierter macht, da die 70 Jahre nach dem Tode des am längsten lebenden zählen. Für Werke, bei denen der Urheber nicht mit vertretbarem Aufwand ermittelbar ist, haben wir die 100-Jahre-Regel.--Wiggum 19:01, 1. Jan. 2008 (CET)

Und das steht wo? Neon02 19:09, 1. Jan. 2008 (CET)

WP:BR -- ChaDDy 19:23, 1. Jan. 2008 (CET)

Da geht es aber um Bildrechte. Hier ist jedoch die Situation etwas anders. Es handelt sich bei Bella Ciao um ein sehr populäres italienisches Lied, das schon seit Jahrzehnten intensiv genutzt wird. Wenn sich bis jetzt kein "Urheber" gemeldet hat, ist es sehr unwahrscheinlich, dass sich ausgerechnet jetzt einer meldet, wo die Schutzfrist schon fast abgelaufen ist. Solche Fälle sollten anders behandelt werden. Neon02 19:42, 1. Jan. 2008 (CET)

Das ist die selbe rechtliche Grundlage. Und die woher weißt du, dass die Schutzfrist schon fast abgelaufen ist? Nehmen wir mal an, einer der Urheber ist z. B. 1994 gestorben, dann läuft die Schutzfrist frühestens am 1. Januar 2065 ab... Da kein Urheber bekannt ist, greift unsere interne Richtlinie (die nicht nur für Bilder gilt). Damit ist das Lied 100 Jahre nach der Erstveröffentlichung gemeinfrei. -- ChaDDy 19:59, 1. Jan. 2008 (CET)
Und, meinste du bist mit dem Thema der erste hier? Bislang ist jede Diskussion zur Änderung der Policy bezüglich anonymer oder verwaister Werke im Sande verlaufen, auch weil niemand praktikable Alternativen angeboten hat.--Wiggum 20:01, 1. Jan. 2008 (CET)
Und hier ein populäres Beispiel, bei dem die Schutzfrist in genau 60 Jahren abläuft, das Bild wird auch "überall" verwendet. --RalfRBIENE braucht Hilfe 20:08, 1. Jan. 2008 (CET)
Was willst du damit sagen? Was das Lied mit seinem heutigen Text spätestens 1943 gesungen wurde, und sich kein Urheber meldet, erlischt das Urheberrecht 2013. Neon02 20:33, 1. Jan. 2008 (CET)
Wenn ich mich nicht irre ist 1943 + 100 = 2043, nicht 2013. -- ChaDDy 20:38, 1. Jan. 2008 (CET)

Das Urheberrecht von anonymen Werker erlischt bereits 70 Jahre nach Veröffentlichung. Neon02 20:51, 1. Jan. 2008 (CET)

Das ist mir bekannt, allerdings ignorieren wir dieses Gesetz, weil es fast unmöglich ist, nachzuweisen, dass der oder die Urheber wirklich anonym bleiben wollten und nicht einfach nur unbekannt sind. Es gilt die 100-Jahres-Regelung. -- ChaDDy 21:07, 1. Jan. 2008 (CET)

Panoramafreiheit national und international

was passiert mit diesem Bild, wenn es auf Commons wegen des Verstoßes gegen US-amerikanische Panoramfreiheit gelöscht wird? --Wuselig 17:24, 2. Jan. 2008 (CET)

Was meinst du genau? Es erscheint dann nicht mehr auf den Commons-Seiten, aber es kann wiederhergestellt werden ... Aber das meinst du wohl nicht. Panoramafreiheit gibt es in den USA gar nicht, das ist einfach eine unlizenzierte Bearbeitung. Auch in D kommt Panoramafreiheit nicht infrage, da das Bild ein Poster und keine dauerhafte Installation zeigt. --Wikipeder 17:45, 2. Jan. 2008 (CET)
Das mit dem dauerhaft hatte ich übersehen, hätte ich eigentlich wissen müssen. Wobei dauerhaft relativ ist, wie das als other version dargestellte, weniger motivbezogene, zwei Jahre später geschossene Nachtbild zeigt. Die einzige Variation bestand in der gelben Querschrift "xxth international year", in den beiden Fällen also 11 und 13 Jahre. Meine Frage zielte aber darauf, ob das Bild, würde es den deutschen Kriterien entsprechen hier bleiben würde, da schon als :Bild:etc.jpg eingestellt, oder neu hochgeladen werden müsste. Sagen wir zum Beispiel für das Bild einer Statue im Central Park, für die Panoramafreiheit nach deutschem Recht gilt, aber im amerikanischen Recht nicht zulässig ist, da der Künstler noch keine 70 Jahre tot ist und Panoramafreiheit nicht gilt. --Wuselig 18:19, 2. Jan. 2008 (CET)
Rein technisch bleibt von einem Bild, das auf Commons gelöscht wird, hier nur ein Platzhalter mit rotem Bildnamen übrig, den die löschenden Admins auf Commons aber oft selbst auch entfernen. Ich bin seit ein paar Monaten auf Commons nicht mehr so aktiv, aber ich wüsste nicht, dass es eine Routine für das Verschieben einzelner Bilder in ein Einzelprojekt gäbe. Vor einiger Zeit wurden mal massenhaft Fotos nach it: verschoben, aber das war eben eine Massenaktion. Auf dem eigenen Rechner zwischenspeichern und neu ins regionale Projekt hochladen wäre also der normale Weg, bzw. wenn man die Löschung bemerkt, einen Commons-Admin bitten, die Datei zu übertragen. --Wikipeder 19:08, 2. Jan. 2008 (CET)
Das "dauerhaft" ist recht klar umrissen: auf Lebenszeit. Dies kann z.B. bei einer Eisskulptur wenige Stunden sein, hier greift die Panoramafreiheit aber nicht. --RalfRBIENE braucht Hilfe 19:37, 2. Jan. 2008 (CET)
Thema Panoramfreiheit ist durch und verstanden. Die nächste Frage gehört jetzt nicht mehr unbedingt zu den Urheberrechtsfragen, aber man nutzt ja gerne jede Gelegenheit weiterzulernen:
Was für einen Nutzen hat die regelmäßige Umbenennung von Image-Dateien in Bild-Dateien? Bisher habe ich geglaubt ein Commons-Bild wird dadurch in die DE-Wikipedia eingebunden und habe diesen "Vorteil" als Ausgleich dafür hingenommen, dass die Einsortierung des Bildes in Kategorien dabei verloren geht und erst wieder umständlich durch den Rückklick auf Commons erreicht werden kann. Aber jetzt kann ich keinen sittlichen Mehrwert mehr für diese Umbenennungen feststellen. --Wuselig 23:27, 2. Jan. 2008 (CET)
Für die Einbindung eines Bildes mit [[Bild:]] oder mit [[Image:]] in einen Artikel spielt keine Rolle, wo das Bild liegt. Ein Commons-Bild kann ebenso mit Bild: eingebunden werden, wie ein de.wp-Bild mit Image:. Kategorisiert werden kann ein Commons-Bild sinnvoll aber nur auf Commons selber, ein Bilder der de.wp kann auf Commons hingegen nicht kategorisiert werden. --Matt314 23:51, 2. Jan. 2008 (CET)
Das hatte ich, glaube ich, oben gesagt, aber warum werden dann Bilder die man mit [[Image:]] in den Artikel eingebunden hat in [[Bild:]] geändert? Wem nutzt es? Was bringt es? Ich sehe bisher nur den Nachteil des erschwerten Zugriffs auf die Kategorisierungen. --Wuselig 01:33, 3. Jan. 2008 (CET)
Wieso sollte der Zugriff dadurch erschwert werden? Ob das jetzt Image: oder Bild: heißt, beide Male muss man einen weiteren Mausklick tätigen, um auf der Commons-Beschreibungsseite zu landen. -- ChaDDy 02:12, 3. Jan. 2008 (CET)
Auf der Beschreibungsseite habe ich aber keinen Zugriff auf die Kategorien. Dazu muss ich erst auf der [[Bild:]]-Beschreibungsseite auf den Link zur [[Image:]]-Beschreibungsseite weiterklicken. Ich denke aber, wir sollten die Diskussion hier beenden, da sie mit Urheberrechtsfragen wirklich nichts mehr zu tun hat. Ich habe die Frage hier nochmals gestellt, weil mir deren Beantwortung für die Festlegung meines Standpunktes auf der dortigen Diskussion wichtig ist. --Wuselig 10:29, 3. Jan. 2008 (CET)

Panoramafreiheit und Bearbeitungen

In dem Zusammenhang bin ich gerade auf eine andere Frage gestoßen: wie verträgt sich die GFDL bzw. CC mit der Panoramafreiheit? Unter Holbeinpferd#Rechtsstreit um Postkarten wird ein Fall aufgezeigt, in dem ein deutsches Gericht sämtliche Änderungen an unter Panoramafreiheit fallenden Aufnahmen nicht mehr unter die Panoramafreiheit fallen lässt sondern diese dann genehmigungspflichtig durch den Urheber eines ggf. geschützten Werkes sind. Das dürfte den Lizenzen hier aber widersprechen, die eine Änderung ausdrücklich zulassen. Damit dürften z. B. Bilder des Holbeinpferdes selbst in meinen Augen problematisch sein, obwohl das Bild selbst natürlich durch die Panoramafreiheit gedeckt ist, nicht jedoch unbedingt dessen mögliche Bearbeitungen auf Grund der GFDL. Der Einsteller hat hier also eine Lizenz vergeben, für die er gar keine ausreichenden Rechte besitzt (wie alle anderen auch, die ihre nur über die Panoramafreiheit zulässigen Ablichtungen unter GFDL bzw. CC eingestellt haben).--Innenrevision 15:51, 3. Jan. 2008 (CET)

Mh, also ist die Frage nun zu unsinnig, schon anderweitig geklärt oder weiß es schlicht niemand?
Also nochmal einzeln:
1. Wie passen die Einschränkungen der Panoramafreiheit was die Änderbarkeit angeht (die auch durch die Vorlage:Panoramafreiheit nochmal deutlich gemacht werden) mit der GFDL zusammen, nach der unveränderliche Teile maximal nachrangigen Status haben dürfen und nicht im Hauptteil des unter GFDL lizenzierten Werkes liegen dürfen - bei einem Bild also nicht im Bild selbst sondern maximal vielleicht in einem Begleittext o. ä?
2. Die GFDL ist eine abschließende Lizenz, die keine weiteren Nebenabreden zulässt (außer einem Garantieausschluss auf das Werk selbst). Die Einschränkungen bezüglich der Panoramafreiheit sind damit lizenztechnisch unwirksam (was auch der Sinn der GFDL ist, denn es soll ja eigentlich Klarheit bezüglich der Rechte für den Lizenznehmer geschaffen werden und nicht weitere Fallstricke gespannt). Es ist also so, als hätte der Einsteller ein Werk unter GFDL gestellt, an dem er nicht die notwendigen Rechte besitzt. Ist das so korrekt? Wenn ja, wie damit umgehen?
In meinen Augen ist die jetzige Lösung mit GFDL/CC + ggf. Vorlage Panoramafreiheit alles andere als sauber. Das schafft eher Unklarheit als Klarheit.--Innenrevision 22:43, 3. Jan. 2008 (CET)
Das Verbot der Bearbeitung der Panoramafreiheit ist keine urheberrechtliche Beschränkung. Also hat das auch nichts mit der GFDL (die lediglich die Nutzungsrechte aus urheberrechtlicher Sicht definiert) zu tun, bzw. schränkt diese auch nicht ein. Rein urheberrechtlich darfst du ein Bild, das unter Panoramafreiheit fällt, sehr wohl ändern. Allerdings wird das durch ein zusätzliches Recht eingeschränkt. Ähnliche Einschränkungen gibt es zu Hauf, z. B. Recht am Eigenen Bild (auch bei Personen des öffentlichen Interesses gibt es nichturheberrechtliche Einschränkungen), Nazisymbole, Markenrecht, ... -- ChaDDy 22:57, 3. Jan. 2008 (CET)
Das halte ich für eine falsche Interpretation. Denn selbstverständlich hat die Panoramafreiheit direkt mit dem Urheberrecht zu tun - sie gründet sich ja direkt auf das Urheberrechtsgesetz. Deshalb darf ich halt genau aus Urheberrechtsgründen keine Änderungen an dem Bild vornehmen und dieses dann veröffentlichen - einfach weil ich nicht das Urheberrecht an den dargestellten Dingen besitze. Deshalb ist es dem Einsteller des Bildes halt genau gar nicht möglich, dass er mir erlaubt das Bild zu ändern, was er mit der GFDL ohne weitere Einschränkungen tut, weil er mir das mangels eigener Rechte gar nicht erlauben kann (falls er keine entsprechende Erlaubnis des Urhebers hat, was er mit dem Einstellen unter GFDL hier jeweils vortäuschen würde).
Bei Nazisymbolen gebe ich dir recht - dort stellt sich das Problem wirklich nicht, da dies nur strafrechtliche Einschränkungen sind, die nichts mit dem Urheberrecht zu tun haben. Dort ist die GFDL in keiner Weise berührt weil urheberrechtlich eine freie Verwendung von Nazisymbolen in der Regel problemlos möglich ist.--Innenrevision 23:16, 3. Jan. 2008 (CET)
Die GFDL, CC und insbesondere die Rechtsauffassungen von http://www.freedomdefined.org entstammen einer Rechtsordnung, die nur ein Copyright kennt. Sie sind nur schwer vereinbar mit den (europäischen) Rechtsordnungen, die ein starkes Urheberpersönlichkeitsrecht kennzeichnen. Das selbe Problem stellt sich auch beim Recht am eigenen Bild. Wir haben gar keine andere Wahl, als auf "so frei wie nach unserem Recht möglich" zu setzen, denn der Wortlaut passt nicht vollständig. --h-stt !? 07:15, 4. Jan. 2008 (CET)

Kupferreproduktion aus Stadtarchiv

Hallo, ich habe im Stadtarchiv Heidelberg eine Reproduktion der Hölzerlipsbande bestellt. Sie stellt eine wohl fiktive Szene aus dem Jahr 1811 / 1812 dar. Das Bild wurde mir nun in einer Email geschickt, miese Auflösung und geringe Größe, mit folgenden Hinweisen: "Wir überlassen Ihnen das bestellte Bildmotive (Räuberbande) in der angehängten Bilddatei. Die Reproduktionsgenehmigung wird hiermit erteilt. Das Bild wird für den angegebenen Zweck zur Verfügung gestellt." Eine bessere qualität wird mir verwehrt um vor, ich zitiere, "unerlaubter Nutzung dritter" geschützt zu sein. Ist das überhaupt noch gegeben, da doch das Copyright eigentlich abgelaufen sein müsste. Außerdem habe ich die Wikipedia nicht ausdrücklich als Verwendungszweck angegeben, darf ich es dann trotzdem hier hochladen? --Horrortubby 11:12, 3. Jan. 2008 (CET)

Die Begründung ist natürlich Unfug, aber sie wissen es halt nicht besser. Du darfst das Bild hier hochladen und das Stadtarchiv darauf aufmerksam machen. --87.234.44.130 11:25, 3. Jan. 2008 (CET)
Ja sowas habe ich mir auch schon gedacht, nur, auf dem Kupferstich sind diese Räuber als Inhaftierte abgebildet, es wäre also möglich das der damalige Künstler das Bild im Auftrag der Stadt Heidelberg gemacht hat, läge somit das Copyright immer noch bei der Stadt Heidelberg aus deren Stadtarchiv das Bild stammt? --Horrortubby 11:28, 3. Jan. 2008 (CET)
Das Urheberrecht verbleibt in Deutschland immer beim Urheber und kann nicht übertragen werden. Übertragen werden können nur Nutzungsrechte, auch die ausschließlichen Nutzungsrechte, wie es wohl der Fall gewesen wäre, wenn der Urheber für die Stadt gearbeitet hat. Die Schutzfrist des Urheberrechts und damit auch der Nutzungsrechte endet aber 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers, völlig egal, wer die Nutzungsrechte besessen hat.
Es könnte natürlich sein, dass der Stich überhaupt nicht so alt ist wie die Szene, die er darstellt. Das musst du natürlich überprüfen. Wenn der Kupferstecher mehr als 70 Jahre tot ist oder wenn er unbekannt, das Bild aber über 100 Jahre alt ist, kannst du es hier hochladen. --Wikipeder 12:16, 3. Jan. 2008 (CET)
Danke für die Infos, Wikipedia wird nun um ein Bild reicher sein. Das Bild muss übrigens spätestens in den Jahren 1811 / 1812 angefertigt worden sein da es dort schon in einem Buch abgebildet wurde.--Horrortubby 12:34, 3. Jan. 2008 (CET)
Bei einem 195 Jahre alten Bild, kann man von der Gemeinfreiheit ausgehen. Also als PD-alt hochladen. Bobo11 17:22, 3. Jan. 2008 (CET)

Horrortubby: das Stadtarchiv betreibt wie so viele Kleingeister schlicht Copyfraud. Das ist urheberrechtlich und kulturpolitisch und moralisch Unfug. Sie könnten Dir natürlich jetzt Hausverbot geben oder je nach Vertragsgestaltung/Nutzerordnung eine Rechnung schicken, was immer erst mal Ärger verursacht. Daher sollte man solche Werke, die in der Gefangenschaft von Copyfraud-Trotteln sind, immer unter einem Wegwerfaccount auf die Commons hochladen (dann kann nach kurzer Zeit keiner mehr den Weg zu Dir zurückverfolgen). --AndreasPraefcke ¿! 09:59, 4. Jan. 2008 (CET)

Bild:DLRG Jugend Logo.svg < Schöpfungshöhe?

Hallo,

liegt das angegeben Bild wirklich unterhalb der Schöpfungshöhe. Schrift ist klar, aber der Adler? Extrem anspruchsvoll ist der ja nicht, aber so gut kenn ich mich dann nicht aus. --LUGA 12:12, 3. Jan. 2008 (CET)

PS: im neuen (?) Bapperl steht nichts mehr von Schöpfungshöhe, was die Sache mit der Schöpfungshöhe nur noch verwirrender macht --LUGA 12:19, 3. Jan. 2008 (CET)
Einerseits stimmt das wohl, andererseits ist das Logo ja Werbung pur für den Verein/die Firma/Organisation ... Andererseits gibts noch Wikipedia:Bildrechte#Logos ... vielleicht könnte man auch einfach mal beim jDLRG anfragen, ob man das Logo in der hiesigen Version behalten darf... --Stefan-Xp 12:31, 3. Jan. 2008 (CET)
Speziell für die deutschsprachige Wikipedia gibt es kein Fair Use. Folglich entweder frei Lizenz, widerspruch zum Markenschutz, oder unterhalb der Schöpfungshöhe. Jetzt habe ich Wikipedia:BR#Logos gefunden, schaut ganz gut für behalten aus --LUGA 13:52, 3. Jan. 2008 (CET)
Weißt du, der Baustein ist mir mittlerweile so was von egal. Es gibt leider gewisse Leute, die wollten die Angaben zur urheberrechtlichen Situation aus dem Baustein raus haben. So steht nur noch was vom für uns irrelevanten Markenrecht drin. Aber was soll´s. Wenigstens steht´s ja noch in WP:BR. Der Adler ist imho grenzwertig. Im Vergleich zum laufenden Auge hat er aber auch nicht viel mehr Schöpfungshöhe. Ich bin für behalten. -- ChaDDy 14:41, 3. Jan. 2008 (CET)
/me sieht Schöpfungshöhe - und damit wird mal wieder klar, daß derartige Einschätzungen hier immer sujektiv geprägt sind. Oft sehe ich es ähnlich wie Chaddy, oft auch anders. Ob der Uploader es riskieren möchte, wegen URV verklagt zu werden, muß er selbst entscheiden. In solchen strittigen Fällen sollte man..... Histo hat das schon oft genug thematisiert. --RalfRBIENE braucht Hilfe 23:24, 3. Jan. 2008 (CET)
Wie gesagt, der Vogel ist grenzwertig. Und was Histo schon oft thematisiert hat, weiß LUGA denke ich nicht: In stittigen Fällen, sollte man besser eine Einwegsocke verwenden. -- ChaDDy 23:30, 3. Jan. 2008 (CET)
Naja stimmt wohl, allerdings sehe ich da einen geringen Streitwert, schließlich verdiene ich damit keinen cent... habe vergessen T-Shirts, Kalender und Flyer drucken zu lassen ;) --Stefan-Xp 23:58, 4. Jan. 2008 (CET)

Anonymous-EU

Wie sollen wir hier mit Commons-Bildern umgehen, die die Anonymous-EU-Vorlage verwenden, aber noch nicht unter unsere pragmatische 100-Jahre-Regel fallen? Sollten diese Bilder aus den entsprechenden Artikeln entfernt werden? --Phrood 03:08, 6. Jan. 2008 (CET)

Ja. --Wikipeder 03:24, 6. Jan. 2008 (CET)
Ja. --RalfRBIENE braucht Hilfe 03:28, 6. Jan. 2008 (CET)

Nein. Unsere Regelung ist kein festgemauertes Gesetz, sondern soll bestimmte Beweisprobleme umgehen. Sie war nie dafür gedacht, die deutsche Regelung für anonyme Werke, die für Fotografien, nicht aber für Werke der bildenden Kunst wie Zeichnungen Geltung hat, völlig zu ersetzen. Angesichts der von Urheberrechtlern in Fachmonographien und Aufsätzen zur Editio princeps diskutierten Problematik des Beweises negativer Tatsachen bin ich überzeugt, wir sollten bestimmte Erleichterungen zulassen. Wenn man die Bilder deaktivieren will, sollte man eine Einzelfallprüfung vornehmen. Ich könnte aber auch damit leben, wenn man die Bilder akzeptiert, da es sich hier um eine ganz andere Konstellation als etwa bei den sowjetischen PD-Bildern handelt und unser Risiko sehr gering ist, außerhalb des Bereichs der bildenden Kunst zur Rechenschaft gezogen zu werden und auch bei bildender Kunst kenne ich keine Gerichtsurteile zu angeblich anonymen, aber dann doch 70 Jahre pma geschützten Werken --Historiograf 13:39, 6. Jan. 2008 (CET)

Das sollten wir politisch, nicht nur rechtlich betrachten. Das Problem ist ja weniger, welche Risiken unsere Nutzer beim Verwenden anonymer Fotos eingehen, als vielmehr, ob die Fotos wirklich anonym sind oder nicht wie so oft einfach bloß dem Hochladenden nach kurzer oder gar keiner Recherche unbekannt. Die 100-Jahr-Regel federt die gröbsten Risiken raus, und deswegen sollte sie auch in diesem Fall angewandt werden und keine die allermeisten völlig überfordernde Sonderregel mit Einzelfallprüfung.
Davon abgesehen sollten diese Bilder auch nicht auf Commons liegen, da sie nicht weltweit genutzt werden können. --Wikipeder 14:55, 6. Jan. 2008 (CET)
Politisch sollte man eher mal die Strukturprobleme von Commons angehen. Solange dort Hinz und Kunz zum Admin gemacht wird und Krethi und Plethi beliebige Lizenzvorlagen erstellen können, werden wir immer wieder vor ähnlichen Fragen stehen. Schlimmstenfalls ist irgendwann mal ein großer Teil des Commons-Bestandes mit unseren Richtlinien nicht mehr vereinbar oder es blickt einfach keiner mehr durch und verschiedene Fraktionen betreiben Insellösungen. Es ist sinnlos, hier wegen einer Vorlage (die zumindest nicht völlig abwegig ist) einen Aufstand anzuzetteln, sonst kann man konsequenterweise gleich bei PD-Polish, PD-[Land]50 usw. weitermachen.--Wiggum 15:17, 6. Jan. 2008 (CET)

Hochladen eines Bildes aus der serbischen Wikipedia

Dürfte ich für meinen Artikel Erster serbischer Aufstand dieses Bild hier aus der serbischen Wikipedia auf der deutschen Wiki hochladen, mit der Lizenz, dass der Urheber vor 100 Jahren gestorben ist? --Milosevo 15:35, 6. Jan. 2008 (CET)

Kannst Du uns möglicherweise den Tag mal übersetzen, die durchschnittlichen Serbischkenntnisse in diesem Forum sind dorch recht gering. sугсго.PEDIA 17:44, 6. Jan. 2008 (CET)
Wenn der Urheber wirklich vor 100 Jahren verstorben ist, ist das Bild kein Problem. jodo 17:56, 6. Jan. 2008 (CET)
Bei sebisch hört meine Sprachkenntnis leider auch auf. Allerdings wenn das Bild nicht gegen unserer Rechtsprechung und deren Auslegnung in wp:de verstösst. Seh ich keinen Grund, das Hochladen nach de: aus Prinzip zu verbieten. Eine Übersetzung des Baustins beim Bild, wäre sicher hilfreich. Bobo11 18:01, 6. Jan. 2008 (CET)
Ich lese da, daß das Bild möglicherweise in anderen Ländern noch geschützt sein kann.. - es gibt wohl keinen Grund, es nicht nach .de zu laden. --RalfRBIENE braucht Hilfe 18:11, 6. Jan. 2008 (CET)

Also soll ichs hochladen, oder nicht?--Milosevo 18:18, 6. Jan. 2008 (CET)

Sei mutig. Wenn du noch Restbedenken hast, verwende eine Sockenpuppe.--A-4-E 18:20, 6. Jan. 2008 (CET)
Eine was? Was ist eine Sockenpuppe?--Milosevo 18:36, 6. Jan. 2008 (CET)
Sockenpuppe. Ein Account, den du nur dazu benutzt dieses Bild hochzuladen, und dann nie wieder. Die Idee dahinter ist, das es etwas schwieriger für einen vermeintlichen oder Tatsächlichen Rechteinhaber ist dich zu ermitteln. In deinem Fall ist es aber vermutlich so klar, dass du auf diese Massnahme verzichten kannst.--A-4-E 18:55, 6. Jan. 2008 (CET)
može biti... - also keine Angst, wir unterliegen hier dem Schutzlandprinzip. --RalfRBIENE braucht Hilfe 19:05, 6. Jan. 2008 (CET)

Ich habe das Bild hochgeladen (hier)--Milosevo 19:04, 6. Jan. 2008 (CET)

Copyright-Frage zu einem en-Bild

Im Artikel Bolívar Fuerte sind vorgestern ein paar (nicht alle) Banknoten-Bilder offensichtlich wegen fehlender Copyright-Infos gelöscht worden. Nun gibt es auf EN-WP die Bilder nochmal, diese sind allerdings mit "Non-free / fair use media rationale for Venezuelan bolívar" gekennzeichnet (Beispiel), in der Bildbeschreibung unter "other information" steht "These images appear to be public domain, and are also made available by the Venezuelan government at http://www.reconversionbcv.org.ve/". Kann ich die Bilder auf Commons übertragen und hier im Artikel benutzen?--Escla ¿! 21:51, 6. Jan. 2008 (CET)

Auf Commons wurden ja die Bilder gelöscht, weshalb sie auch aus dem Artikel entfernt wurden. Wenn dann lad sie hier auf DE. Christian Bier Rede mit mir! 22:07, 6. Jan. 2008 (CET)
Wahrscheinlich müssen alle Bolívar Fuerte-Bilder (Münzen und Scheine) gelöscht werden, es sei denn, Du findest einen Gesetzestext, der den folgenden Text von der bcv-Seite übersticht: "You may reproduce all or part of any information contained on these pages, provided that it is for non-profit making purposes and that the source is cited. Any other use must have the prior consent of the Bank." Oder Du holst Dir die ausdrückliche Genehmigung der Bank. Die Bilder auf de zu laden, ist ja wohl eine Schnapsidee, oder ??? Cocoloi 22:35, 6. Jan. 2008 (CET)
Oder frag doch mal den uploader http://es.wikipedia.org/wiki/Usuario:Yleon, woraus, und ob zu recht, er sich seine permission ableitet. Cocoloi 22:42, 6. Jan. 2008 (CET)
Ich schrieb doch wenn, dann ...'. Das heißt, wenn eine Genehmigung vorligen würde, könnte er auf DE sicherer gehen als auf Commons. Das war jetzt keine Aufforderung , um die Bilder hier ohne Freigabe hochzuladen. Christian Bier Rede mit mir! 23:16, 6. Jan. 2008 (CET)
Also auf [http://www.bcv.org.ve/c6/terminos.asp] steht der von Cocoloi schon auf englisch zitierte Satz: „Puede reproducirse total o parcialmente cualquier información contenida aquí, siempre y cuando sea sin fines de lucro y sea citada la fuente; cualquier uso distinto debe tener el consentimiento escrito del Banco.“ – "Sie können den Inhalt dieser Webseite vollständig oder teilweise reproduzieren, solange dies ohne Gewinnerzielungsabsicht geschieht und die Quelle genannt wird. Für jede weitere Nutzung muss die schriftliche Genehmigung der Bank eingeholt werden."
Da ja niemand weder hier noch auf Commons einen Gewinn aus diesen Bildern erzielen will, müsste der Upload sowohl hier nach :de, als auch nach :commons erlaubt sein, oder? Da andere Bilder des Bolívar Fuerte nicht gelöscht wurden (hier die Rückseite eines gelöschen Scheines), gehe ich eigentlich nicht von einem prinzipiellen Copyright-Problem aus.
--Escla ¿! 23:31, 6. Jan. 2008 (CET)
Nein, geht leider nicht. Das "ohne Gewinnerzielungsabsicht" ist nicht kompatibel zu irgendeiner der hier akzeptierten Lizenzen, da es eine weitere Nutzung einschränkt.--Innenrevision 00:07, 7. Jan. 2008 (CET)
Also ich schreib der Zentralbank ne Mail und bitte sie, die Bilder für de-Wikipedia und/oder für :commons freizugeben. Muss dies unter einer der in Wikipedia bekannten Lizenz geschehen (GDFL/CC/PD)? Wenn nicht, ist dies für bspw. de-Wikpedia gültig, für evtl. Reproducer nicht? Fragen über Fragen ...--Escla ¿! 00:40, 7. Jan. 2008 (CET)
Ja, eine Freigabe muss zwangsläufig mit einer der akzeptierten Lizenzen geschehen. Dies entspricht allerdings einer weltweiten Freigabe der Dateien für alle. So können diese Dateien dann auch von jedem mit Gewinnerzielungsabsicht verwendet werden (solange er die Lizenzbestimmungen einhält), eine Einschränkung diesbezüglich ist nicht möglich. Eine Veröffentlichungserlaubnis nur für die Wikipedia geht dagegen nicht - die Lizenzen schreiben eine freie Weiterverwendbarkeit für jedermann vor. Das ist ja genau der Sinn der Sache: dass jeder das in Wikipedia gefundene Material (unter Einhaltung bestimmter Bedingungen) frei weiterverwenden kann und sich nicht selbst um eine Lizenzierung bemühen muss, weil eventuell dieser oder jener Urheber ganz eigene Bedingungen sich ausgedacht hätte.--Innenrevision 00:58, 7. Jan. 2008 (CET)
OK. Ich meine es jetzt verstanden zu haben ;) Danke.--Escla ¿! 01:14, 7. Jan. 2008 (CET)

Logo Kärntner Landtag

Sind Logos wie das des Kärntner Landtags [1] geschützt oder können wir soetwas auf WP verwenden? Gruß --Geiserich77 21:23, 6. Jan. 2008 (CET)

Solche Fragen kann nur unser Wappenpapst beantworten. --RalfRBIENE braucht Hilfe 21:40, 6. Jan. 2008 (CET)
Das "nur" ist jetzt ein wenig übertrieben... -- ChaDDy 21:43, 6. Jan. 2008 (CET)
Solange selbst Histo bei Wappenfragen immer auf Steschke verweist und nach seinem Auftitt in Nürnberg gegenüber dem URV-Anwalt stehe ich zu dem, was ich geschrieben habe. --RalfRBIENE braucht Hilfe 21:48, 6. Jan. 2008 (CET)

Das Ding hat keine Schöpfungshöhe, ST würde es kaum anders sehn --Historiograf 20:28, 7. Jan. 2008 (CET)

Bilder und Kategorien

In Kürze werden tausende Bilder (eine Spende) vom Fotografen Kurt Tauber hochgeladen. Als Betreiber von http://www.kameramuseum.de hat er uns sein gesamtes Archiv übergeben, die Bilder werden auf .de unter GFDL hochgeladen. Kurt Tauber befürwortet die freie Lizensierung, möchte aber nicht, daß seine Bilder beispielsweise bei ebay-Nutzern oder ähnlichen Angeboten einfach gekarpert werden. Er möchte, daß eine abgewandelte Version meiner "privaten" Lizenzvorlage mit englischem und französischem Text bei seinen Fotos erscheint: Benutzer:Ralf Roletschek/Kurt Tauber. Dazu habe ich den Account Benutzer:Kurt Tauber erstellt. Die Benutzer, die in Nürnberg anwesend waren, kennen das Passwort. Mit diesem Account sollen die Fotos von Kurt Tauber hochgeladen werden. Ob dies per Commonist oder manuell erfolgen wird, ist noch unklar. Die Bilder werden auf .de hochgeladen und sind nicht Commons-kompatibel. Der Urheber möchte eine gewisse, wenn auch geringe Kontrolle über seine Fotos behalten. Er verlangt ausdrücklich die verschiedensprachigen Lizenzbausteine meiner Privatvorlage. Eine Dokumentation des Mailverkehrs liegt dem OTRS vor. Alle Fotos von Kurt Tauber werden in .de kategorisiert werden, um sie besser auffindbar zu machen. --RalfRBIENE braucht Hilfe 00:06, 4. Jan. 2008 (CET)

Das geht keider nicht so einfach, wie ihr euch das vorstellt. Wenn ein Bild unter der GFDl steht, gelten für Nachnutzer auch nur die Bedingungen der GFDL und nicht selbsterfundene Zusatzkriterien. Wenn also die Bilder doch jemand weiterverwendet, ohne die zusätzlichen Bausteine zu beachten, könnt ihr nichts dagegen tun. Außerdem wird es schwierig, den Upload nach Commons zu verhindern, solange nicht rechtliche Probleme das tun. Zu den Kategorien: Bislang werden Bilder ja nicht katgorisiert (mal von den Lizenz-Kategorien abgesehen). Vielleicht ist es jetzt aber langsam an der Zeit, auch in de das Kategorisieren von Bildern einzuführen. Natürlich ist Commons ist erster Linie das Bilderalbum und Wikipedia in erster Linie eine Enzyklopädie. Aber dennoch haben wir hier zahlreiche Bilder. Und, wenn ich mich mal so frei ausdrücken darf, wir haben hier einen richtigen Sauhaufen, was Bilder betrifft. Durch Kategorien könnte man die Bilder viel leichter auffinden. -- ChaDDy 00:14, 4. Jan. 2008 (CET)
Warum sind die Bilder konkret nicht Commons-kompatibel? Sollen das wirklich alle/so viele sein, so dass es sich nicht lohnt da eine Unterscheidung zu treffen und nicht zumindest einen Teil direkt auf Commons zu laden (da gibts schließlich schon einen Kat-Baum, erspart doch Arbeit)?--D.W. 00:27, 4. Jan. 2008 (CET)
Warum sollte beispielsweise Bild:Dietzenhausen-1979-kurt-tauber-01.jpg nicht commons-kompatibel sein? Hier sollte auf jeden Fall nochmal genau abgeklärt werden, dass die GFDL sämtliche Weiternutzungsmöglichkeiten erlaubt, auch bei ebay und sonstwo. Was genau mit "bei ebay-Nutzern oder ähnlichen Angeboten einfach gekarpert werden" gemeint ist, ist mir leider etwas unklar. Die Bilder sollten nur hochgeladen werden, wenn der Urheber Hr. Tauber sich damit im klaren ist, dass er sämtliche Nutzungsrechte an jedermann abtritt und daher auch keine "geringe Kontrolle" mehr möglich ist. Insbesondere sollte auch klar sein, dass sich die GFDL in Hinsicht auf die Anforderungen zur Lizenzerfüllung ändern kann. Es wird ja soweit ich weiß daran gearbeitet, CC und GFDL kompatibel zu machen. Die Wahl der GFDL ist also keine Garantie dafür, dass die derzeit unpraktischen Nutzungsbedingungen für immer und ewig festgeschrieben bleiben.--Wiggum 02:34, 4. Jan. 2008 (CET)

So schön so eine Spende ist: wer keine freien Inhalte will, soll auch keine freie Lizenz wählen, und soll's dann doch lieber sein lassen. Die Bilder gehören auf die Commons, mit einer sinnvollen freien Lizenz. Dass die GFDL alles andere als sinnvoll ist, ist wohl unbestritten, daher: kann man ihn nicht zu cc-by überreden? Dann muss er als Autor genannt werden. Wenn nicht, sollte er das alles lieber auf flickR hochladen, dann kann's natürlich wieder keiner für irgendwas verwenden, aber das Autorenego bleibt intakt. Das ist legitim: aber eben nicht hier. --AndreasPraefcke ¿! 10:46, 4. Jan. 2008 (CET)

{bk}Der will seine Bilder nicht wirklich freigeben. Die Bilder sind alle commons-kompatibel, aber Ralfs Marketing-GFDL-Pervertierung-Weg soll wohl jetzt ausgedehnt werden. Ich bin dafür keinerlei solche Freigaben mehr zu aktzeptieren und alle GFDL-Dateien mit solchen auf die Commons verschieben, es sei denn, es leigt am der unterschiedlichen Schutzdichte der DACH-UrheberRr im Verhältnis zum US-Recht. Wer seine Dateien nicht freigeben möchte, soll es bleiben lassen, zumal die Ergänzungen zur GFDL nach deutschem Recht zur lustigen Folge führen, dass sie in der Gänze als AGB unwirksam werden durch Selbstwiderspruch und sich der NAchnutzer das jeweils beste aussuchen kann.sугсго.PEDIA 10:52, 4. Jan. 2008 (CET)

  • Der Verweis Do not move this file to Wikimedia Commons! ist wohl Ralf Roletsche Roletscheks private Kampagne gegen Commons.
  • Die angesprochene Intention des Fotografen ist "non-commercial", eine solche Ausnahme machen wir bislang nicht, sollte aber bei dem allgemeinen Lizenzen-Mischmasch, den wir allemal haben, angedacht werden − auch für Commons.
  • Über die Sache mit den Nachlässen müsste man generell mal sprechen. Ich bin dafür, dass man den Urhebern auch eine gewisse Garantie einräumt, dass Bilder verwahrt bleiben. Dem gegenüber gibt es eine Gegenströmung, die sagt "Wir machen hier eine Enzykloädie. Was für die enzyklopädische Illustration nicht erfolderlich ist, kann und wird gelöscht." – Simplicius 10:53, 4. Jan. 2008 (CET)

Ich wüsste auch nicht, wieso die Bilder nicht auf Commons könnten. Weil Commons die vermeintliche Einschränkung der GFDL nicht akzeptieren könnte? Ansonsten: CC-by gibt ziemlich gut das her, was der Urheber wünscht, nur ohne das Unpraktische. Und, schließlich: Auf eBay etc. darf man diese Bilder sowieso nicht verwenden, das wäre Beschiss, dort sind nur Fotos von dem zum Verkauf stehenden Originalobjekt zulässig. Wer seine Knipse unzulässig aufhübschen will, wird gerade eine fremde Urheberangabe, Link und GFDL in seiner eBay-Anzeige aufführen – bisher haben solche Mitmenschen die Fotos auch einfach direkt aus Kameramuseum.de geklaut. --Wikipeder 11:03, 4. Jan. 2008 (CET)

Das Bild Dietzenhausen habe ich deutlich als "Commonist Testupload" gekennzeichnet. Der Logo- Baustein hat darin natürlich nichts zu suchen. Wohl aber z.B. bei http://www.kameramuseum.de/1agfa/agfamatic-50.htm Es war ein Test, der zeigt, daß der Commonist leider ungeeignet ist. Die Bilder sind alle commons-kompatibel,... - Das können momentan genau zwei Leute hier einschätzen, jha und ich. Denn nur wir haben die Bilder. Es sind weit mehr als auf seiner Homepage sichtbar. --RalfRBIENE braucht Hilfe 15:27, 4. Jan. 2008 (CET)

  • Das "Do not move to commons" war ein Betriebsunfall mit dem Commonisten. Also abgehakt, wenn Ralf das noch nachbessert. --jha 15:28, 4. Jan. 2008 (CET)
    • Bleibt aber immer noch die Frage, ob hier wirklich eine freie Lizenz gewünscht war, oder mehr sowas wie non-commercial.--Wiggum 15:45, 4. Jan. 2008 (CET)
      • Ja, es ist eine freie Lizenz gewünscht. Was das ist, hat er in Nürnberg erfahren, also Irrtum oder Fehlinformation ausgeschlossen. Steschke, jha und einige andere haben lange mit ihm darüber gesprochen. --RalfRBIENE braucht Hilfe 16:01, 4. Jan. 2008 (CET)
        • Sorry dass ich hier insistiere, aber es wäre schade, wenn es nachher Ärger gibt: die freie Lizenz ermöglicht keine "geringe Kontrolle" und auch nicht den Ausschluss von ebay oder whatever. Das ist auch klar geworden? --Wiggum 16:05, 4. Jan. 2008 (CET)
Eine Nutzung von GFDL-Inhalten bei Ebay ist meines wissens nicht möglich, da die GFDL als Text nicht auf www.ebay.de abrufbar ist und für den Artikeltext wird sie zu lang sein. --jha 17:35, 4. Jan. 2008 (CET)
P.S. Wie eine Lizenzkonforme Online-Nutzung von GFDL-Bildern funktioniert sieht man bei www.tobias-daniel.de/hamburg-impressionen.html. Da ist jeder seines eigenen Glückes Schmied. Und dass die GFDL für Print nicht nutzbar sei halte ich Angesichts von dieser A4-Version für überholt. Wer ein mehrseitiges Buch verlegt, der sollte dafür den Platz erübrigen können, wenn er doch schon Lizenzkosten spart. --jha 17:40, 4. Jan. 2008 (CET)

Was das Thema Information von Kurt Tauber anbelangt: Er wurde umfassend aufgeklärt. Was er nicht möchte ist, dass seine Bilder ohne Attributierung (ohne Namensnennung) und/oder zu proprietären Zwecken (ohne Erwähnung der Lizenz) verwendet werden. Das beides stellt die GFDL jedoch sicher. Bezüglich der Kontrolle: Das Problem der lizenzwidrigen Weiternutzung ist, dass jeder Rechteinhaber sich dort selbst drum kümmern muss. In Deutschland kann Privatmensch das noch ggf. mit ein paar Ermahungsmails "Bitte lizenzieren Sie korrekt, und zwar wie folgt" hinbekommen. Im Ausland ist Ottonormalwikipedianer dort leider machtlos. Besonders bei Fällen im spanischsprachigen Ausland scheint es wohl ziemlich vergeblich zu sein, da irgendwas zu versuchen. Ich wäre immernoch dafür, die Bildrechte optional an irgendeinen (noch zu gründenden Verein) abzutreten, der sich um die Durchsetzung der Lizenzen kümmert und von ggf. eingenommenen Strafzahlungen finanziert. (Ja, soetwas würde Rechtsanwälte benötigen. Wäre allein lustig, weil es dann zur Musikindustrie plötzlich einen "Mitbewerber" geben würde, der auch jedes Mal anklopft, wenn es um Urheberrechtsverletzungen -diesmal durch Firmen statt durch Privatleute- geht.) --jha 19:13, 4. Jan. 2008 (CET)

Ich lese das so, dass das Eingangsstatement von Ralf etwas missverständlich formuliert war und die jeweilige Lizenz ohne wenn und aber gilt und gewollt ist, d.h. Bilder können im Rahmen der üblichen Praxis auch nach Commons verschoben werden. In dem Fall ist dann wohl alles klar, ob man mit den Bildern bei ebay was anfangen kann oder nicht ist nur eine Frage der Praktikabilität und daher sekundär.--Wiggum 19:47, 4. Jan. 2008 (CET)
Naja, zumindest mich würde es freuen, wenn die "Überschüsse", die obig angedachter Verein (Wikimedia e.V. kann es aus rechtlchen Gründen wohl leider nicht) mit der Verwertung der von mir ihm(!) gespendeten Bilder (Seitenlizenzierung, Unterlassungserklärungen bei Verstößen) erzielt, dann dem Betrieb der Server zufließen würden. Schließlich sind die es ja, auf denen unsere Bilder liegen und den Spaß hier erst ermöglich. (Nein, meine monatliche Dauerüberweisung an Wikimedia werde ich dann nicht storniere...) --jha 07:00, 5. Jan. 2008 (CET)

Modifizierte GFDL … Auch in anderen Wikimediaprojekten beschäftigt man sich mit Bildrechten. Wenn man dort zum Schluss kommt, dass ein bestimmtes Bild dort oder gar auf Wikimedia Commons problemlos verwendet werden kann, wird das Bild dort entsprechend hochgeladen. Ich gehe davon aus, dass jedem hier bekannt ist, wie manche Bilder in andere Projekte geladen werden: „Source: German Wikipedia. GFDL.“ (Solche Uploads gibt es ja selbst in der de.WP zur Genüge.) Es ist also vollkommen unsinnig, tausende Bilder in ein Projekt zu laden, das sich vordergründig mit der Erstellung einer Enzyklopädie befasst, während es ein Projekt gibt, das sich mit der Problematik der Bildverwaltung befasst. Zudem dürfte es auch bekannt sein, dass es hier Nutzer gibt, die die Liste der ungenutzen Dateien durchgeht und nach „brauchen wir nicht“ und „ist auf Commons gut aufgehoben“ sortiert. Da ist dann ein „Do not move this file to Wikimedia Commons!“ eher kontraproduktiv. --32X (Admin) 00:14, 9. Jan. 2008 (CET)

Ich habe eben die ersten 325 Fotos auf .de geladen. Commons ist eben nicht der richtige Ort, solange dort Fotos wegen "unused" gelöscht werden. --RalfRBIENE braucht Hilfe 00:19, 9. Jan. 2008 (CET)
Sorry, aber das ist eine eher unproduktive Kurzschlusshandlung und tut dem Projekt sicher nicht gut. Nebenbei: Dein Stammtischbild ist längst wiederhergestellt. --Dschwen 01:06, 9. Jan. 2008 (CET)
Mir geht es nicht um das Stammtischbild, das ist mir eigentlich schnuppe. Es geht ums Prinzip. Die deutschsprachigen Admins auf Commons sind ja durchaus kostruktiv und die meisten helfen auch unbürokratisch. Aber es gibt da genug Quertreiber. Die DDR-Bilder sind ja auch nur ein ganz kleiner Teil der Bilderspende, die Kameras von Kurt Tauber bekommen den Logo-Baustein, denn Logos sind ja auf Commons problematisch. --RalfRBIENE braucht Hilfe 01:17, 9. Jan. 2008 (CET)
Wenn nicht erkennbar wäre, dass das Stammtischbild von einem Wiki(m|p)ediastammtisch kommt, dann wäre es mit „kein enzyklopädischer Nutzen“ in der de.WP ebenfalls gelöscht worden. Du solltest nicht die Commonsputztruppe dafür verantwortlich machen, dass sie nicht erkennt, dass ein Bild mit unbrauchbarem Namen, unenzyklopädischem Inhalt und ohne sinnvoller Beschreibung/Kategorisierung immer noch eine Metarelevanz besitzt. Dass dort, wo gearbeitet wird, auch Fehler passieren können, ist eine gängige Weißheit. Und zwar nicht nur auf Commons … --32X (Admin) 01:56, 9. Jan. 2008 (CET) PS: Ich hoffe, du hast dafür gesorgt, dass die Bilder nur eine geringe Größe und eine schlechte Auflösung haben, damit Nazis daraus keine Propaganda machen können.
Sorry, aber wenn das Wort "Nazi" auftaucht, bin ich gewöhnlich äußerst gereizt. Ich verstehe nicht, was du damit sagen willst, unterstelle dir aber keine bösen Absichten. --RalfRBIENE braucht Hilfe 02:09, 9. Jan. 2008 (CET)
Wenn ich mich recht erinnere, gab es kürzlich von deiner Seite auch ein großes Trara um ein SVG-Bild, das rein zufällig auf Commons lag und eine österreichische Flagge mit Swastika zeichnete. Da die bezügliche Diskussion in der Wikipedia dezentral geführt wurde und ich zu faul zum Suchen bin, sag ich jetzt einfach mal, dass ich mich auch geirrt haben könnte. --32X (Admin) 02:18, 9. Jan. 2008 (CET)
Ich weiß nicht um was es geht, aber bei einem österreichischem Bild von Svasika würde ich spontan auf Steschke verweisen. --RalfRBIENE braucht Hilfe 02:24, 9. Jan. 2008 (CET)
Da es äußert ungünstig wäre, im Zusammenhang mit dem N-Wort falsche Tatsachen zu behaupten, habe ich doch noch einmal schnell gesucht und fand eine Aussage, die ich vielleicht nicht ganz im vollen Kontext betrachtete: „bin ich dafür, dass wir - die community de.WP - die Duldung von Verbreitung solcher Materialien durch die Foundation nicht Unterstützen und nur noch niedrigauflösende Pixelgrafiken verwenden“ (brummfuss) – „Würde ich unterstützen.“ (RR)
Um zum eigentlichen Thema zurück zu kommen: ich sah mir die hochgeladenen Bilder an und frug mich, wie sie so sinnvoll kategorisiert werden sollen, dass sie auch gefunden werden. Es läuft darauf hinaus, dass viele dieser authentischen Bilder schlicht ungenutzt, da unbekannt, bleiben. --32X (Admin) 02:56, 9. Jan. 2008 (CET)

Ich sehe gerade, dass bei den Bilder zur Genehmigung lediglich "liegt vor" steht. Das ist zu wenig und schreit förmlich nach Ärger. Solche Bilder ohne Beleg der Freigabe werden normal DÜP getaggt (und, wenn's schlecht läuft, nach zwei Wochen gelöscht). Kann da nicht gleich mal ein ordentlicher Verweis auf eine wasserdichte Freigabe per OTRS hin? --Wikipeder 02:35, 9. Jan. 2008 (CET)

Die OTRS-Freigabe ist in Arbeit, sie wird nachgereicht. --RalfRBIENE braucht Hilfe 03:02, 9. Jan. 2008 (CET)

Ich habe dieses Bild bearbeitet und hochgeladen, aber offenbar fehlerhafte Lizenzangaben gemacht. Darf ich mit {{Bild-Frei}} ein unbeschränktes Nutzungsrecht vergeben? Ad.ac 00:09, 5. Jan. 2008 (CET) --Ad.ac 00:09, 5. Jan. 2008 (CET)

Nein, weil das Urheberrecht noch beim Fotografen des Originals liegt und du durch deine Bearbeitung kein eigenes Urheberrecht erworben hast. Glücklicherweise :-) hat der Fotograf aber erlaubt, sein Foto unter den selben Lizenzbedingungen zu bearbeiten und weiterzugeben, die er auch verwendet hat. Schreibe also einfach den Lizenzbaustein für das Originalfoto rein: {{self2|GFDL|cc-by-sa-2.5,2.0,1.0}}. --Wikipeder 00:56, 5. Jan. 2008 (CET)
Danke, Wikipeder! Genau das habe ich vermutet. Wo mir der Fotograf irgendwas erlaubt hat, weiß ich zwar nicht (ihm fiel nur ein: '"manchmal mag mans gar nicht glauben". Was, hat er für sich behalten).
Aber jetzt hab ichs mal so gemacht. Soll er mich halt verklagen...
Und dass es unscharf ist, SteveK, ist mir wurscht. Ad.ac 01:34, 5. Jan. 2008 (CET)
Die Erlaubnis steht über einen Link im Lizenztag unter dem Foto des Fotografen: z. B. hier. Es werden hier aber sowieso nur Fotos aufgenommen, die man weiterbearbeiten darf. --Wikipeder 01:59, 5. Jan. 2008 (CET)
Mir ist es aber nicht wurscht, dass es unscharf ist... Außerdem, könntest du bitte noch die weiße Fläche da entfernen? -- ChaDDy 05:00, 5. Jan. 2008 (CET)
Bitte bleib bei der Wahrheit, Ad.ac. Ich hatte Dir die Lizenzbestimmungen zur Lektüre empfohlen. Dort und von da aus findet man selbst zur auch oben gegebenen Antwort. Hier abzulästern ist aber sicher bequemer. --Bubo 09:50, 5. Jan. 2008 (CET)
Da habe ich die gleiche Bitte an dich, Bubo.
Ich habe dich korrekt zitiert. Vielleicht war meine Frage an dich etwas (zu) salopp formuliert, aber das rechtfertigt keine solche Kommentierung. Ich habe nicht deine Erfahrung. Ad.ac 11:52, 5. Jan. 2008 (CET)

Sollte jetzt so passen, hoffe ich. Ad.ac 13:47, 5. Jan. 2008 (CET)

Leider kann ich überhaupt nicht nachvollziehen, warum das Bild gespiegelt und in den Proportionen verändert wurde. Was soll das? -- Хрюша ?? 14:25, 6. Jan. 2008 (CET)
Das ist ja sicher nicht sinnvoll – aber wieso ist es denn jetzt schnellgelöscht worden? Im Log steht keine Begründung. --Wikipeder 22:15, 6. Jan. 2008 (CET)
Ad.ac hatte einen SLA gestellt. --A.Hellwig 18:20, 8. Jan. 2008 (CET)

Weiß nicht ob ich hier richtig bin, aber kann jemand sich mal diesen Artikel bzw. diesen edit angucken: diff. Wusste nicht an wen ich mich wenden sollte, falls hier falsch bitte bescheid sagen. --peating 17:35, 8. Jan. 2008 (CET)

Man darf eigentlich keine Texte kopieren. Aber bei diesem erkenne ich keine besondere Schöpfungshöhe (das sind ja nur Daten), somit ist kein urheberrechtlicher Schutz gegeben. Der Text (Text ist eigentlich das falsche Wort) ist also gemeinfrei und kann verwendet werden. -- ChaDDy 17:43, 8. Jan. 2008 (CET)
Und dieser hier?--peating 17:47, 8. Jan. 2008 (CET)
Der 2. Teil geht sicher nicht mehr als Aufliestung von reinen Fakten durch. Also der Text besitz genügend SChöpfunghöhe um unters Urhberrecht zufallen. Es ist mit grösster Wahrscheinlichkeite eine Urheberrechtverletzung, aber das erst wenn du auch beweisen kanst das es von wo kopiert wurde. Bobo11 17:52, 8. Jan. 2008 (CET)
Wie Bobo schon geschrieben hat, der Text aus dem zweiten Link ist nicht in Ordnung. Falls der wirklich von wo abkopiert wurde, ist eine Versionslöschung fällig. -- ChaDDy 17:58, 8. Jan. 2008 (CET)
Mhh das würde dann die Versionen 22:00, 14. Okt. 2007 bis 17:24, 8. Jan. 2008 betreffen...Vorher sollte man gucken, ob URV tatsächlich vorliegt.--peating 18:05, 8. Jan. 2008 (CET)
Nachtrag: URV übrigens von hier. Text scheint nur leicht umformuliert worden zu sein, guckt mal bitte ob das reicht.--peating 18:10, 8. Jan. 2008 (CET)
Ja, das ist eine URV. Das geht so nicht. -- ChaDDy 18:14, 8. Jan. 2008 (CET)

Hauptsache du weisst Bescheid, was geht und was nicht geht. Kürzen und umformulieren, Versionslöschung unnötig IMHO, ich kann da keine sonderliche geistige Leistung und auch keine kleine Münze erkennen --Historiograf 02:55, 9. Jan. 2008 (CET)

"Hauptsache du weisst Bescheid, was geht und was nicht geht." Dass du allgemein einen etwas scharfen Ton hast, ist mir bekannt, aber dass du auch mich scharf anfährst ist mir neu. -- ChaDDy 13:24, 9. Jan. 2008 (CET)

Es findet sich auf der Seite der Gemeinde ein Absatz, der genauso im WP Artikel steht. Ich konnte nicht feststellen, wer da von wem abgeschrieben hat. --Eingangskontrolle 08:48, 10. Jan. 2008 (CET)

Das ist nicht relevant, siehe Wikipedia:Textplagiat. Es liegt keine URV vor! --Historiograf 10:21, 10. Jan. 2008 (CET)

Schöpfungshöhe von Softwarelogos

Hallo! Unter Mozilla Firefox wurde vor kurzem eine Diskussion um die Möglichkeit das Firefox-Logo hochzuladen geführt (wieder mal, archiv: 1, 2, 3 ;-) Ich bin der Meinung, dass beim Firefox-Logo die nötige Schöpfungshöhe gegeben ist, womit die Veröffentlichung in der deutschen Wikipedia nicht möglich ist, auch wenn ich wünschte es wäre anders. Eine IP hat allerdings die Frage gestellt, wenn wir verbieten das Firefox-Logo hochzuladen, warum ist es dann möglich im Vista-Artikel das Vista-Logo zu benutzen? Jetzt bin ich verunsichert, erreicht das Vista-Logo die nötige Schöpfungshöhe tatsächlich nicht, und vor allem: besitzen wir die Kompetenz solch einem Logo die Schöpfungshöhe abzusprechen?

Viele Grüße -- Meph666 → post 19:42, 4. Jan. 2008 (CET)

Das Vista-Logo hat im Gegensatz zum FF-Logo keine Schöpfungshöhe. Zur Kompetenz: Jeder sieht das mit der Schöpfungshöhe anders. Da wir alle keine jusristen sind, können wir nur aufgrund von Erfahrung und und dem Vergleich mit anderen Beispielen (v. a. dem laufenden Auge) abschätzen, ob etwas Schöpfungshöhe hat, oder nicht. Die Lektüre von Schöpfungshöhe und WP:BR würde übrigens auch nicht schaden. -- ChaDDy 20:00, 4. Jan. 2008 (CET)
Hmm ich habe das Gefühl, dass die Lage hier nicht so eindeutig ist und befürchte, wenn Microsoft es darauf anlegen würde, ihre Rechte geltend zu machen (was im Falle eines Missbrauchs dieser Logos IMHO nicht abwägig wäre), ich meine Hand nicht ins Feuer legen würde und einen Misserfolg (seitens MS) prognostizieren.
PS: In WP:BR und Schöpfungshöhe habe ich schon mehr als einmal reingeschaut ... nur kann ich aus dortigen Schilderungen nicht auf eine eindeutige Beantwortung dieser Frage schließen. -- Meph666 → post 20:22, 4. Jan. 2008 (CET)
Bei vielen Logos ist es eindeutig, imho auch beim Vista-Logo. Wir haben da das deutsche Recht auf unserer Seite. Aber natürlich kann man nie 100%-ig wissen, wie ein Richter entscheiden würde, da Schöpfungshöhe von jedem unterschiedlich angesehen wird. Der Vergleich zum laufenden Auge (oder auch zum SED-Logo) ist aber sehr hilfreich, denn diesen haben bereits Gerichte die Schöpfungshöhe abgesprochen. -- ChaDDy 20:30, 4. Jan. 2008 (CET)
Steckt dann hinter dem Firefox-Logo wirklich viel mehr schöpferische Höhe als hinter einem laufenden Auge, dem SED-Logo oder dem Vista-Logo? Und wenn ja, warum? mir ist das jedenfalls nicht ersichtlich. Fragen über Fragen ... -- Meph666 → post 20:33, 4. Jan. 2008 (CET)
Ich als Rechts- und Kunst-Laie kann im Firefox-Logo jedenfalls keinen höheren schöpferischen Aufwand erkennen als im laufenden Auge, dessen Schöpfungs-/Gestaltungshöhe in Deutschland offenbar richterlich als für einen urheberrechtlichen Schutz nicht ausreichend befunden wurde, da es sich um "angewandte Kunst" handelt, wo höhere Anforderungen als sonst üblich gelten (laut unserem Artikel Schöpfungshöhe) - oder als im Vista-Logo. Wer sagt, dass das Vista-Logo ein "eindeutiger" Fall und von uns ohne urheberrechtliche Bedenken abbildbar sei, dürfte sich m.E. nicht für eine andere Behandlung des Firefox-Logos aussprechen, was ist denn daran so viel schöpferischer? Gestumblindi 01:55, 5. Jan. 2008 (CET)
Das Vista-Logo ist trivial - 4 bunte Vierecke und 1 Kreis, was beim Fuchs mit Feuerschweif so nicht zutrifft. Warum der Fuchs jetzt die Durchschnittsgestaltung mehr überragen sollte als z.B. der DiBa-Löwe ist mir auch nicht klar, aber die Grenzen sind halt diffus und einen Anspruch auf absolute Wahrheit kann daher hier niemand beanspruchen.--Wiggum 02:16, 5. Jan. 2008 (CET)
Naja, sowohl die Mieze (der Löwe halt ;) ), also auch der Feuerfuchs sind beide grenzwertig. Allerdings ist der Fuchs imho schon noch ein wenig künstlerischer, als der Löwe. -- ChaDDy 04:59, 5. Jan. 2008 (CET)
Der kleine FF-Panda wird traditionell in der freien Softwareszene als unfrei betrachtet (daher heißen die Mozilla-Projekte bei debian auch anders und haben andere Symbole), aber ein höheres Maß der persönlichen Schöpfung als bei Auge kann zumindest ich nicht erkennen. sугсго.PEDIA 09:57, 5. Jan. 2008 (CET)
Was nun, was soll ich dem nächsten Benutzer sagen, der das Firefox-Logo hochzuladen versucht (es kommt mit Sicherheit wieder jemand)? Könnte man vielleicht aus der Sicht argumentieren, dass Mozilla explizit auf der Basis des Copyright die Verwendung des Logos reglementiert? (Zitat: „Can I modify your logos and distribute the result? – No, sorry. The logo files themselves (e.g. the ones distributed with the apps) are copyrighted, [...]“). Ich wüsste nicht, dass Microsoft eine ähnliche Erklärung bezüglich der Vista-Logos abgegeben hätte.
PS: ich kann mich noch daran erinnern (auch wenn's ein "Weilchen" her ist), dass ich wegen des Uploads eines roten Fenster-Schließen-Buttons  , (allerdings im Original, wie man ihn von der Windows-XP Oberfläche kennt), im Verlauf einer Diskussion gesperrt wurde  ;-) -- Meph666 → post 18:02, 5. Jan. 2008 (CET)
Copyright gibbet in den Rechtsordnungen, die aktueller Maßstab der Bewertung auf de.wikipedia.org sind, nicht. Die kennen nur urheberrechtlichen Schutz, bei solchen Markenzeichen oder anderer angewandter Kunst ist dazu in DACH ein besonders hohes Maß der persönlichen Schöpfung notwendig, dass ich bei Firefox-Kleinen-Panda nicht sehe. Ich zumindest würde das Logo nicht löschen. sугсго.PEDIA 18:18, 5. Jan. 2008 (CET)
Der Original-Schließen-Button ist nicht schützbar. -- ChaDDy 18:41, 5. Jan. 2008 (CET)
Zu Deinen Links: Damals hatte sich noch keine strikte Meinung bzgl. der anzuwendenden Rechtsordnung durchgesetzt, die überwiegende Anzahl der GUIs von Software ist in DACH nicht schützbar, Screenshots (außer mit der Kamera, dann könnte es ein Lichtbild sein) sind deshalb nur dann schützbar, wenn zusaätzlich geschützer Content in der GUI dargestellt wird (zB ein Medienplayer mit einem Bild eines Kinofilms oder ein Foto als Hintergrundbild). sугсго.PEDIA 18:57, 5. Jan. 2008 (CET)
Der kleine FF-Panda wird traditionell in der freien Softwareszene als unfrei betrachtet - gewiss, ist er ja auch: markenrechtlich gesehen. Man kann ihn und den Namen Firefox nicht einfach beliebig als Marke für seinen eigenen Browser oder sonstwas verwenden. Für unsere Verwendung spielt aber nur der urheberrechtliche Schutz eine Frage, denn wir wollen ihn uns ja nicht als Logo für die Wikipedia aneignen oder so. Wenn somit der urheberrechtliche Schutz aufgrund mangelnder Schöpfungshöhe bei diesem Werk der Gebrauchskunst analog Laufendes Auge als nicht gegeben angesehen wird, kann es auch hochgeladen werden, wenn ich das richtig sehe. Gestumblindi 20:03, 5. Jan. 2008 (CET)
  • Gestumblindi: „Der kleine FF-Panda wird traditionell in der freien Softwareszene als unfrei betrachtet - gewiss, ist er ja auch: markenrechtlich gesehen.“
Mozilla bezieht sich in diesem Falle explizit auf das Copyright und nicht auf das Markenrecht, aus meiner Sicht ist hier dann das Urheberrecht zuständig. Siehe auch Mozilla vs. Debian: „Das Markenrecht allein reiche für den Schutz der Logos nicht aus, weshalb diese als Bestandteil der Softwareprodukte nicht unter einer freien Lizenz veröffentlicht werden können. [...] Diese Marken [Namen und Logos] können hingegen durch das Markenrecht geschützt werden, was auch von Debian toleriert wird [was Mozilla allerdings nicht ausreicht, und sie auf den Copyrightbestimmungen der Bilder bestehen]“ bzw. das von mir im Vorfeld zitierte Mozilla-FAQ: „The logo files themselves [...] are copyrighted, [...]“. Außerdem gibt es im US-Recht etwas Vergleichbares wie die Schöpfungshöhe, siehe dazu Schöpfungshöhe#USA, Großbritannien und Kanada. Gruß -- Meph666 → post 01:54, 6. Jan. 2008 (CET)
Da drehen wir uns im Kreis... meine Vermutung ist ja eben, dass die Behauptung „The logo files themselves [...] are copyrighted, [...]“ (das wäre bei uns: sind urheberrechtlich geschützt) in Deutschland/Schweiz/Österreich aufgrund fehlender Schöpfungshöhe analog Laufendes Auge keinen Bestand hat, während der markenrechtliche Schutz nicht zu leugnen, für unsere Zwecke aber irrelevant ist. Gestumblindi 04:12, 6. Jan. 2008 (CET)
  • sугсго: „Screenshots (außer mit der Kamera, dann könnte es ein Lichtbild sein) sind deshalb nur dann schützbar, wenn zusaätzlich geschützer Content in der GUI dargestellt wird“
Firefox Screenshots, sofern sie unter Windows erstellt wurden, sind hier auch einige dutzend male gelöscht worden, auch ohne geschützte Inhalte, wie geschützte Websites, Bilder etc. und auch vor nicht all zu langer Zeit ... -- Meph666 → post 02:04, 6. Jan. 2008 (CET)
Es hat halt sehr lange gedauert, bis sich der DACH-Recht-Stadpunkt durchgesetzt hat und es gibt wohl immer Admin, die solchen Dingen wie einem (c)-Vrmerk Glauben schenken. Deine gelöschten Bildchen sind leider zu lange her, dass man sie noch wiederherstellen könnte. sугсго.PEDIA 11:07, 6. Jan. 2008 (CET)
 ;-) so jetzt nur noch warten biss die Tinte getrocknet ist, nicht dass sie verschmiert, wenn ich mit meinen Wurschtfingern dranlange. Der Stempel auf meiner Stirn sollte doch auch was hergeben, sorry das war der erste Gedanke als ich las „Deine gelöschten Bildchen sind leider zu lange her, dass man sie noch wiederherstellen könnte.“ ... da ist ja schon wieder einer der seinen gelöschten Bildchen nachweint ... ach der arme ;-) das war nicht bös gemeint, nur musste ich ein bisschen schmunzeln, zumal was soll man mit "uralten" Screenshots jetzt anfangen, der Aufwand neue zu erstellen ist ja auch so groß ;-) Ich selbst habe schon seid Ewigkeiten keine Screenshots mehr hochgeladen, ich wollte diese Frage hier nur geklärt wissen, weil ich mich damals mit diesem Thema sehr umfassend auseinandergesetzt habe. Viele Grüße -- Meph666 → post 13:28, 7. Jan. 2008 (CET)

Die Behauptung eines Logo-Führers, das Logo sei urheberrechtlich geschützt, ist grundsätzlich kein Indiz für einen Schutz, wenns um die Rechtsordnung von DACH geht. Ich sehe bei den diskutierten Fällen keine SH --Historiograf 02:04, 6. Jan. 2008 (CET)

Hehe, ich möchte mich mal outen als der, der die ganze Diskussion losgetreten hat (als anonyme IP respektive "Jo"). Anbei noch zwei unfreie Logos, die es in die WP geschafft haben. [2] [3] Desweiteren möchte ich nochmals ins Gedächtis rufen: "Als unerheblich für den Urheberrechtsschutz gelten der Aufwand und die Kosten, mit denen eine Leistung erbracht wurde" (Zitat aus dem WP-Artikel Schöpfungshöhe). Kommentare a la "Das Vista-Logo ist trivial - 4 bunte Vierecke und 1 Kreis, was beim Fuchs mit Feuerschweif so nicht zutrifft" sind also unsachlich und falsch. Windows hat die 4 Vierecke meines Wissens nach schon seit Windows 3.11 und sie wurden stetig weiterentwickelt. Da wurde ne ganze Stange Geld an Designer rausgepulvert, die das Logo immer weiter entwickelt haben... Aufwand ist da. Und als Primitiv würde ichs auch nicht bezeichnen. Da ist das Apple-Logo primitiver, nur spn blöder angebissener Apfel. (Keiner respektiert mehr die Idee, wenn er das Ergebnis sieht. Ei des Kolumbus) Daran erkennt man ein gutes (und schützenswürdiges) Logo. Zu den zwei obigen Logos: Ich denke das WM06 Logo erreicht die Schöpfungshöhe und ich kann mich auch noch an den Tanz erinnern, der hier gemacht wurde um Fotographien aus dem Stadion. Zu guter letzt sei noch angemerkt das die Mozilla Corporation wohl kaum das Interesse hat, die WP zu verklagen. Mehr Schiss hätt ich da vor Bill & Steve, zumal deren Produkte hier nicht gerade freundlich behandelt werden... Ich wiederhole mein Statement: "lso, was ist ?? Son blöder Copyright-Hinweis hin und rein damit... --Jo." alias --Killto 20:29, 6. Jan. 2008 (CET)
Das FIFA-WM-06-Logo hat keine Schöpfungshöhe, ebensowenig das Vista-Logo. Und wieviel Geld das gekostet hat, ist unerheblich (sagst du doch sogar selbst). Auch das Arch-Linux-Logo ist nicht unfrei, da es eben keine Schöpfungshöhe hat. -- ChaDDy 20:43, 6. Jan. 2008 (CET)
Ne, is klar. Kein Logo dieser Welt oder auf dieser langen Liste [4] genießt das Privileg der Schöpfungshöhe. Aber der Feuerfuchs ist natürlich ein Werk, bei dem Picasso vor Neid erblassen würde... (SCNR, aber dass musste jetzt einfach raus) --Killto
Ich muss mich schon auch fragen, Chaddy, wie du hier mit grösster Sicherheit verkünden kannst, dass das FIFA-WM-06-Logo, das Vista-Logo etc. ganz bestimmt keine Schöpfungshöhe besitzen, beim Firefox-Logo aber genau so überzeugt auf Schöpfungshöhe bestehst. Das kann ich einfach nicht sehen. Woher nimmst du das? Gestumblindi 01:04, 7. Jan. 2008 (CET)
Das lässt sich nie mit größter Sicherheit sagen, jeder sieht da anders. Für mich sieht das WM-Logo oder das Vista-Logo aber weniger individuell aus, als das Firefox-Logo. Das Problem ist der Fuchs. Selbst einfachste Comicfigueren können geschützt sein, da ist es bei einer Zechnung eines Fuchses auch schwierig zu sagen, ob er Schöfpungshöhe hat, oder nicht.
Und ich habe nie darauf bestanden, dass der Fuchs (oder Panda, es gibt ja zwei Tiere mit diesem Namen) Schöpfungshöhe hat, nur meine Sicht der Dinge verkündet (ich dachte halt, es würde euch interessieren, was ein Rechts-Laie, der sich täglich hobbymäßig mit dem Thema beschäftigt, davon hält ;) ). Wenn das Logo jemand hochladen will, nur zu, ich würde keinen Löschantrag stellen, weil es eben kein eindeutiger Fall ist. Aber immer dran denken, nicht die Foundation oder der UF-Mensch, der gesagt hat, das ist ok, haftet, sondern der, der hochlädt. -- ChaDDy 13:00, 7. Jan. 2008 (CET)
Beim WM06-Logo sind auch (stilisierte, also Comic- ) Gesichter drauf. Wie wärs mit abstimmen ?!? --Killto 19:42, 7. Jan. 2008 (CET)
Nein, darüber stimmen wir ganz sicher nicht ab. Eine Aussage über die Schöpfungshöhe eines Logos lässt sich ganz sicher nicht mit einer Abstimmung festlegen. Außerdem sind die stilisierten Gesichter im WM-Logo dann doch zu einfach, um geschützt zu sein. -- ChaDDy 19:55, 7. Jan. 2008 (CET)

Kann man also abschließend sagen, dass die meisten hier der Meinung sind, dass das Firefox-Logo die nötige Schöpfungshöhe nicht erreicht, oder zumindest nicht so weit auf dem Gegenteil bestehen würden, dass sie einen Löschantrag wegen URV stellen würden? Wenn man sich außerdem an den Beispielen (insbesondere: Datei:Logo Ferrari.jpg,  , Datei:Maslogo.jpg, Datei:Porsche w 1970.jpg,  ,  ) orientiert, rechtlich gesehen nichts gegen das Hochladen des Firefox-Logos in der deutschen Wikipedia spricht. Sollte es jedoch einer tun, so werde ich ihn darauf hinweisen, dass er mit dem Hochladen, das Bild unter eine freie Lizenz stellt und damit gegen den offiziell geäußerten Willen der Mozilla-Foundation handelt. Für mich wäre der Punkt somit erledigt. Viele Grüße -- Meph666 → post 20:08, 7. Jan. 2008 (CET)

Findet sich ein Freiwilliger, der eine Anfrage an die Mozilla Corp. stellt, mit der Bitte um eine Einverständniserklärung zur Bildfreigabe? Mein Englisch ist nicht soooo toll, dass ich mir offizielle Anfragen ausdenken könnte. --Killto 21:33, 7. Jan. 2008 (CET)
Ihr werdet diese Freigabe von Mozilla nie bekommen, da sie ihr offizielles Logo (da sie bestimmt annehmen, dass es urheberrechtlich geschützt ist und das deutsche Recht mit Schöpfungshöhe nicht kennen) nicht unter eine freie Lizenz stellen werden. Dazu braucht es keine Email. Ich sehe Schöpfungshöhe beim Firefoxlogo. Das ist aber wie bei allen anderen auch eine Einschätzung eines Laien. jodo 21:43, 7. Jan. 2008 (CET)
Hier ist die offizielle Mozilla-Antwort auf deine Bitte Killto, Zitat aus der entsprechenden FAQ:
„The logos themselves are the trademark, but the actual logo files are in the domain of copyright. You could release the files under an open source license while maintaining trademark rights. Why don't you do that?
„Because it would gain nothing, and lead to far more infringing uses of our marks. In practice, there is no use for the files except as expressions of our trademarks, so the rights associated with an open source license don't add anything.“
-- Meph666 → post 15:18, 8. Jan. 2008 (CET)
Soso... In practice, there is no use for the files except as expressions of our trademarks - bei uns würde es eben gerade um eine andere Nutzung gehen. Wir würden die Bilder nicht als Marke verwenden. Oder verstehe ich da was falsch? Gestumblindi 03:04, 9. Jan. 2008 (CET)
Und du erwartest Gestumblindi, dass Mozilla nun für die deutsche Wikipedia die Logos unter eine freie Lizenz stellt? So wie sich Mozilla mit Debian geeinigt hat, indem es Debian die Erlaubnis erteilt hat die Namen Firefox, Thunderbird und SeaMonkey zu benutzen, ja? Dann bin ich mal gespannt ... -- Meph666 → post 01:20, 10. Jan. 2008 (CET)
Ich erwarte gar nichts. Der Namensstreit zwischen Debian und Mozilla hat mit unserem Fall nichts zu tun: da geht es um Markenrecht. Hier geht es um Urheberrecht. Und die ganze Diskussion dreht sich darum, ob man in den Logos der Mozilla-Foundation Schöpfungshöhe erkennen will oder nicht, da die zumindest bis jetzt geübte Praxis der deutschen Wikipedia ist, dass sie Logos ohne erkennbare Schöpfungshöhe zeigt, da der markenrechtliche Schutz uns nicht betrifft. Die Inhaber der Markenrechte wurden dabei m.W. jeweils nicht konsultiert, da man offenbar davon ausging, dass die Rechtslage so ist, dass sie keine Handhabe gegen unsere Verwendung im enzyklopädischen Rahmen bietet. Was natürlich einen gewissen Widerspruch mit der hier sonst geübten Praxis darstellt, nur Bilder unter freien Lizenzen aufzunehmen. Gestumblindi 21:51, 10. Jan. 2008 (CET)
Wir nehmen ja auch nur Bilder mit freien Lizenzen auf. Markenschutz bedeutet nicht unfreie Lizenz. Lizenz wird hier im urheberrechtlichen Sinn verwendet und da hat Markenschutz keinen Einfluss drauf. -- ChaDDy 22:15, 10. Jan. 2008 (CET)
Gewiss. Alle Bausteine à la Vorlage:LogoSH ändern aber nichts daran, dass es schwer zu vermitteln ist, dass ein Bild/Logo, das in unserer komplett unter der GNU-FDL stehenden Enzyklopädie zu finden ist, und bei dem auf der Bildbeschreibungsseite auch "Ihr Inhalt steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation" steht, durch seinen Markenschutz eben zusätzlichen Beschränkungen unterworfen ist und nicht einfach überall nach GNU-FDL verwendet werden kann. Schliesslich tauchen die Bilder dann ja nicht nur auf der Bildbeschreibungsseite mit dem grossen LogoSH-Hinweis auf, sondern auch und für die Benutzer hauptsächlich in den Artikeln selbst, wo sich der Hinweis natürlich nicht findet. Gestumblindi 22:26, 10. Jan. 2008 (CET)
Ich glaube das habe ich in dieser Diskussion schon mal geschrieben: Die meisten Bilder sind in ihrer Verwendbarkeit wegen zusätzlichen außerurheberrechtlichen Bestimmungen trotz freier Lizenz eingeschränkt. Darunter fällt u. a. das Recht am eigenen Bild. Wer wirklich glaubt, "frei" ist wirklich uneingeschränkt wortwörtlich zu nehmen hat offenbar weder die obligatorischen Hilfeseiten noch die Hinweise auf den Bildbeschreibungen gelesen. Wirklich "frei" sind nur Fotos, die man selber geschossen hat und auf denen nichts von Menschenhand Erschaffenes abgebildet ist. Das ist für Leute, die sich nicht mit dem Thema befassen natürlich nicht gerade leicht zu verstehen, aber wenn man keine Ahnung von Urheberrechten hat, sollte man auch keine fremden geistigen Eigentümer kopieren... -- ChaDDy 22:52, 10. Jan. 2008 (CET)
Schon wahr, das mit dem Widerspruch zur freien Lizenz war ja auch nur eine Randbemerkung. Zurück zum Thema: wie ich oben erwähnte, werden hier ja offenbar markenrechtlich geschützte Logos hochgeladen, wenn man sie für urheberrechtlich unbedenklich hält. In Fällen, in denen es nicht bloss um gestalteten Text geht, scheint aber breite Unsicherheit zu bestehen. Ein laufendes Auge ist bestimmt nicht weniger kreativ als ein sich ringelnder "Firefox", trotzdem wollen hier einige im FF-Logo Schöpfungshöhe sehen. Letzten Endes müsste man sich angesichts dieser Unsicherheit vielleicht auf die sichere Seite begeben und auf alle Logos, die mehr als blossen Text enthalten, verzichten, d.h. auch auf das Vista-Logo. Gestumblindi 23:03, 10. Jan. 2008 (CET)
Logos, die grafische Elemente enthalten, können sehr unterschiedlich aufwendig sein. Es ist wohl nicht zu bestreiten, dass das FF-Logo aufwendiger ist, als das Vista-Logo. -- ChaDDy 23:05, 10. Jan. 2008 (CET)
Mir scheint, dass das durchaus bestreitbar ist. Ich kann im FF-Logo keinen auffällig höheren gedanklichen/gestalterischen Aufwand als im Vista-Logo erkennen, bloss weil darin ein erkennbares Tier vorkommt... Gestumblindi 23:11, 10. Jan. 2008 (CET)

Von meiner Diskussionsseite:

Warum setzt ein (scheinbar?) versierter Benutzer in Krieg und Frieden das Bild rein, obwohl es noch einen deutlichen Warnhinweis trägt? Versteh ich nicht. Dass das Bild schon anderweitig eingesetzt wurde, darf sicher kein Grund sein! -- Хрюша ?? 17:49, 10. Jan. 2008 (CET)

Aber vielleicht das Bild selbst?
Ich lese da 1873 und dann ist da auch die Schreibweise миръ statt wie erst seit 1920 richtig мир. Also auf jeden Fall ist das Blatt älter als 70 Jahre und dann würde ich auch eine besondere Schöpfungshöhe nicht unbedingt sehen. Das entspricht der üblichen Gestaltung eines Innentitels. --Eingangskontrolle 00:15, 11. Jan. 2008 (CET)

Ich hätte gern noch eine weitere Meinung dazu, damit entweder das Bild zweimal aus der DE:WP oder der Hinweis bei der Datei entfernt wird. --Eingangskontrolle 00:15, 11. Jan. 2008 (CET)

Wer sieht hier Schöpfungshöhe? Urheberrechte an den Schriften vielleicht? --Gnom 00:31, 11. Jan. 2008 (CET)

Der Baustein wurde von einem Bot gesetzt. Der Originalautor ist 1910 gestorben, das Titelblatt hat keine besondere Gestaltung. Für Deutschland ist die Einschränkung durch den Lizenzbaustein auf Commons in diesem Fall irrelevant. Ich lösch einfach mal den Warnbaustein hier. --32X (Admin) 00:35, 11. Jan. 2008 (CET)

Irritation eliminiert - merci =0] -- Хрюша ?? 07:40, 11. Jan. 2008 (CET)

Plakat (bedruckte feste Plane) wurde aus Foto erstellt, Plakat wurde fotografiert. Das fotografierte Plakat soll wieder als Bildausschnitt (Foto) in WP genutzt werden-erlaubt?

Vorbemerkung: Im Artikel zum Palast der Republik [5] wird schon lange ein Bild vermisst, welches den Innenraum (genauer: Innenräume, einen der Innenräume) zeigt – möglichst aus Zeiten der frühen Nutzung (1970er/1980er Jahre). Bisher hat noch niemand etwas passendes einstellen können. Ähnlich war es mit einem Bild der Aussenansicht aus dieser Zeit. Dort konnte ich vor wenigen Tagen ein Bild einer Aussenaufnahme von 1977 beisteuern; es handelt sich um die Spende eines Ungarn, der seine damaligen Urlaubsfotos gescannt und bei flickr veröffentlicht hat.

Nun zum aktuellen Fall: in flickr ist folgendes Bild veröffentlicht: [6]. Es handelt sich um ein Foto eines Teils des Bauzauns, der damals (August 2006) um die Baustelle zum Abriss/Rückbau des Palastes am Berliner Schloßplatz gezogen war. Das Bild hat eine große Auflösung; man könnte es nun so schnippeln, dass es keinen Text oder Layoutelemente mehr enthält. Es wäre (zumindest solange, bis jemand ein Originalfoto beibringt) eine Möglichkeit, "Erichs Lampenladen" zu zeigen. Das Einverständnis der Fotografin des flickr-Bildes habe ich; einer freien Lizensierung würde sie zustimmen. Zur Frage: Muss ich Bedenken haben, weil die Rechte am ursprünglichen Foto, das zur Erstellung des Plakates (der bedruckten Plane) verwendet wurde, nicht klar sind? Meinungen/Einschätzungen? Danke & Gruß --Sir James 23:57, 7. Jan. 2008 (CET)

Damit du das Bild verwenden kannst muss die Panoramafreiheit greifen. Dazu muss erfüllt sein, dass das Bild von öffentlichem Boden geschossen wurde und das Plakat muss bleibend angebracht sein. Dies ist bei einem Bauzaun leider nicht gegeben. Also meine Laienmeinung wäre, dass du das Bild leider nicht verwenden kannst. jodo 00:11, 8. Jan. 2008 (CET)
Das ist aber klarer Fall. Ohne Zustimmung des Urhebers des Originalfotos (Innenaufname), wird das nichts. Da der garantiert noch keine 70 Jahre Tod ist. Denn ein Bauzaun ist eben nicht bleibend. Bobo11 17:32, 8. Jan. 2008 (CET)
Das sehe ich anders. Bleibend bedeutet auf Lebenszeit. Bei einer Eisskulptur wenige Stunden bis Wochen, bei anderen Dingen eben länger. Solche Sichtblenden sind oft "auf Lebenszeit", also für das Bestehens des Bauzauns angebracht. Dann hat der Aufsteller des Bauzauns den schwarzen Peter. Andererseits steht da bei Flickr: "© Alle Rechte vorbehalten." - und damit hat sich die Diskussion um dieses spezielle Foto wohl erledigt. --RalfRBIENE braucht Hilfe 17:51, 8. Jan. 2008 (CET)
Freie Lizenz würde die Fotografin doch geben (vgl Sir James Beitrag).--D.W. 18:31, 8. Jan. 2008 (CET)
Es geht um das Plakat selber, das ist nämlich auch geschützt. -- ChaDDy 18:33, 8. Jan. 2008 (CET)
Wenn man nach Panoramafreiheit#Das Kriterium „bleibend“ geht, wäre so ein Plakat auf einem Bauzaun wohl kein "bleibendes Werk". --Kam Solusar 17:57, 8. Jan. 2008 (CET)
Ich würde sagen: Auslegungssache. Kommt darauf an, welchen Richter du erwischt. Ich müßte eigentlich auch noch irgendwo Fotos von innen haben. --RalfRBIENE braucht Hilfe 18:38, 8. Jan. 2008 (CET)
  • Ein Bauzaun ist für mich nicht bleibend.
  • Der Lampenladen kann ja als Innenarchitektur geschützt sein, dann nützt auch der ins Auge gefasste Umweg nichts --Historiograf 02:53, 9. Jan. 2008 (CET)
Ok, spätestens das mit der Innenarchitektur zieht, da Architekten in der DDR als Künstler galten. --RalfRBIENE braucht Hilfe 11:09, 9. Jan. 2008 (CET)
Das nun wiederum ist völlig egal. Sollen wir uns jetzt etwa auch noch an DDR-Recht halten? Das wäre ja noch schöner. --AndreasPraefcke ¿! 11:45, 9. Jan. 2008 (CET)

Ein Bauzaun ist ganz sicher nicht bleibend im Sinne des Urheberrechts, er wird am Ende der Baumassnahme verschwinden und das weiss jeder. Die Berliner Mauer war es von der Intention der Erbauer sicher schon. --Eingangskontrolle 08:58, 10. Jan. 2008 (CET)


Danke an alle. Ich werde das Foto nicht nutzen. Gruß --Sir James 21:09, 11. Jan. 2008 (CET)

Übernahme von kompletten Artikeln in ein eigenes Wiki

Hallo, ich betreibe ein kleines Wiki speziell für wen Internetradio- und Streambereich unter http://streamwiki.de. Jetzt würde ich für den Anfang einige Artikel aus Wikipedia dort verwenden. Ich habe unter dem Artikel einen direkten Link zum original gesetzt inkl. der Erwähnung der Lizenz. Jetzt will ich nachfragen, ob ich diese Einträge so lassen kann und ob ich weitere Einträge auf diese Art übernehmen darf. Falls Änderungen nötig sind, bin ich gerne bereit diese zu machen.

Es handelt sich um folgende Beiträge:

http://streamwiki.de/Internetradio http://streamwiki.de/RauteMusik

--91.8.117.48 23:05, 10. Jan. 2008 (CET)

Bitte die Lizenzbestimmungen beachten. -- ChaDDy 23:10, 10. Jan. 2008 (CET)
Schau mal auf http://radreise-wiki.de/Radreise-Wiki:Urheberrecht (ganz unten) - so gehts lizenzkonform. --RalfRBIENE braucht Hilfe 00:48, 11. Jan. 2008 (CET)
nicht ganz lizenzkonform Ralf. Der GNU-Text müsste auf deinem Server liegen, AFAIK --schlendrian •λ• 10:29, 11. Jan. 2008 (CET)
Das ist leider überhaupt nicht lizenzkonform. Erstens liegt der Lizenztext nicht lokal vor. Und zweitens liegt die Liste der Autoren nicht lokal vor. So erfüllt das vielleicht das Gentlemen Agreement, aber nicht die wirklichen Lizenzbstimmungen. Also ist auch das Radreise-Wiki ein Fall für WP:WN/M. -- ChaDDy 10:38, 11. Jan. 2008 (CET)
RalfR: Bei Deinem Knebel-GFDL-Vertrag hätte ich besseres von Dir erwartet. Aber so könnte man sich als Dein Nachnutzer glatt darauf berufen, dass Dir dies genügt, um die GFDL zu erfüllen. sугсго.PEDIA 10:51, 11. Jan. 2008 (CET)
PS: Wo wir gerade bei GFDL-Blödsinn sind: Ob die WMF weiß, dass der Disclaimer unten auf jeder Seite in Verbindung mit dem Wikiball ganz oben links den Eindruck erweckt, die WMF wolle diesen unter der GFDL freigeben? sугсго.PEDIA 10:59, 11. Jan. 2008 (CET)
wurde nicht irgendwann vorgeschlagen, den Disclaimer auf "Der Text dieser Seite..." zu ändern? --schlendrian •λ• 11:03, 11. Jan. 2008 (CET)
Auf Weiternutzung/Mängel wurde die Seite als lizenzkonform abgearbeitet. Ich hatte sie selbst gemeldet und Mdangers hat sie als lizenzkonform eingeordnet. Irgendjemand hat irgendwann (ich nicht) festgelegt, daß Verlinkung ausreicht. --RalfRBIENE braucht Hilfe 14:11, 11. Jan. 2008 (CET)
Für´s Gentlemen Agreement reicht´s ja auch... -- ChaDDy 14:12, 11. Jan. 2008 (CET)

Frage

Meine Frage wäre, ob ich eine Lithographie aus dem 19. Jahrhundert aus einem Buch welches 1991 erschienen ist einfach abscannen oder abfotografieren kann und hier einstellen darf. Oder verletze ich damit irgendwelche Urheberrechte? danke für die Antowrt. Gruß --Punktional 23:38, 10. Jan. 2008 (CET)

Guckst Du da. Vorausetzung der/die Künstler der Lithographie ist/sind mindestens 70 Jahre tot.--Wuselig 00:23, 11. Jan. 2008 (CET)
Danke! --Punktional 12:58, 11. Jan. 2008 (CET)

Huho, könnte mal jemand die Schöpfungshöhe dieser Karten von Yoknapatawpha County abschätzen, die Faulkner 1946 erstellte (habs auch in besserer Auflösung zuhause zum scannen) - er hat zwar druntergeschrieben "William Faulkner: Sole Owner and Proprietor", aber das ist eintlich nur ein Scherz wg. allmächtigem Autor und so. Schien mir selbst eigentlich unproblematisch, aber dann sah ich, dass selbst das Nachzeichen von Tolkiens Mittelerde nicht gestattet ist. Für Expertise dankt im Voraus --Janneman 13:40, 11. Jan. 2008 (CET)

Fällt m.M.n. unter bildende Kunst und wäre damit sicher geschützt.-- Wiggum 14:21, 11. Jan. 2008 (CET)
Sicher geschützt. Es geht hier ja nicht um eine kartographische Abbildung der Realität sondern um ein eigenständiges Kunstwerk. Das Urheberrecht gilt bis 1. Januar 2033. --h-stt !? 17:44, 11. Jan. 2008 (CET)

Hinweise auf § 86a StGB in Bildunterschriften und auf Bildbeschreibungsseiten

Seit dem Aufruhr um rechtsextreme Ideologie in der Wikipedia haben sich viele Benutzer durch Aufräumarbeiten in entsprechenden Artikeln sehr verdient gemacht. Dabei wurden unter anderem Rechtshinweise in Bildunterschriften eingefügt, ein frühes Beispiel findet sich hier, heute sehen die Hinweise unter anderem so und so aus, siehe auch rechts.

Die Hinweise beziehen sich auf das Verbot des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen in § 86a StGB Deutschland (Wortlaut). Diese Rechtshinweise unterscheiden sich von den anderen Rechtshinweisen (Gesundheits- und Rechtsthemen) der Wikipedia dadurch, dass sie sich nicht erst am Ende des Artikels oder wie bei den Hinweisen zur Lizenzierung auf der Bildbeschreibungsseite finden, sondern mitten im Artikel. Der Hinweis auf den Bildbeschreibungsseiten, der bekanntlich von commons aus eingebunden wird, wurde im Zuge dieser Aufräumarbeiten nicht verändert.

Ich sehe keine rechtliche Pflicht, einen solchen Hinweis einzufügen. Wenn man das Argument vom Standort der Server außen vor lässt, bewegt sich die Darstellung der Bilder in den Artikeln zweifelsfrei innerhalb der Grenzen des § 86 Absatz 3 StGB (Wortlaut), die eine Darstellung (ohne Rechtshinweis) zulässt, wie sie auch in jedem Geschichts-Schulbuch zu finden ist. Die Bildbeschreibungsseiten mögen da juristisch ganz anders zu bewerten sein, insbesondere bei .svgs haben einige Benutzer rechtliche Bedenken angemeldet. Die Bildbeschreibungsseiten dienten nicht unbedingt enzyklopädischen Zielen und die Lizenzierung zur „uneingeschränkten“ Weiternutzung ist in den Augen mancher fast schon Anstiftung.

Mit den Hinweisen auf den Bildbeschreibungsseiten bin ich zufrieden. Meine Anfrage richtet sich gegen die Rechtshinweise in den Bildunterschriften. Sie sollten meines Erachtens aus mehreren Gründen ersatzlos entfernt werden:

  • Eine rechtliche Pflicht besteht nicht (s.o.).
  • Die Hinweise tragen nicht zum Artikelinhalt bei, sie stören vielmehr den Lesefluss. Dass es sich bei den Bildern um Symbole verfassungsfeindlicher Organisationen handelt, wird im Artikeltext selbst deutlich genug. Auf eine Strafbarkeit der Weiternutzung hinzuweisen, ist Ratgeber-Stil.
  • Wikipedia verfolgt nicht das Ziel der Volkserziehung.
  • Die Hinweise verstoßen zudem gegen die (in en: als „no disclaimers in articles“ festgelegte) Richtlinie, dass Wikipedia sich nicht über das rechtlich erforderliche Maß selbst inhaltlich beschränkt, insbesondere nicht durch Disclaimer in Artikeln.
  • Schließlich hat es sich durchgesetzt, notwendige Disclaimer und Infobalken möglichst dezent und am Ende eines Artikels einzufügen. Ausnahmen bilden nur die QS-Bausteine.

Aus diesem Grund schlage ich Folgendes vor:

  1. Die Hinweise in den Bildunterschriften sollten entfernt werden.
  2. Die Hinweise in den Bildbeschreibungsseiten aus commons sollten weiterhin unverändert bleiben.

--Gnom 20:30, 1. Jan. 2008 (CET)

Kleingedrucktes: Die Problematik wurde natürlich schon vielerorts diskutiert, unter anderem im Portal Nationalsozialismus und auf Fragen zur Wikipedia. Ich bin Jurastudent im dritten Semester. Meine rechtliche Einschätzung gebe ich auf die Gefahr hin ab, hier grob fahrlässig Unkenntnis preiszugeben.

Die Frage hat eigendlich nichts mit Urheberrechtsfragen zu tun und wäre wohl bei der Redaktion:Bilder besser aufgehoben. Meine persönliche Meinung dazu ohne irgendwie das Rechtliche zu betrachten. Dieser Zusatz in den Bildunterschriften ist großer Mist und gehört möglichst bald wieder entfernt. jodo 20:35, 1. Jan. 2008 (CET)

Volle Zustimmung zu jodo. Vollkommen sinnbefreit, die WP kann das Privileg nach Abs. 3 beanspruchen und fertig ist. Ebenso ACK zu "Die Frage hat eigendlich nichts mit Urheberrechtsfragen zu tun".--Wiggum 20:45, 1. Jan. 2008 (CET)

Sehe ich ebenso. Im Artikel unnötig und unschön, sowas gehört auf die Bildbeschreibung. --RalfRBIENE braucht Hilfe 20:45, 1. Jan. 2008 (CET)
Ich war mal so mutig, und habe sie aus zwei Artikeln wieder entfernt (kann sein, dass ich Artikel übersehen habe). -- ChaDDy 21:04, 1. Jan. 2008 (CET)
Vor allem ist der Hinweis inhaltlich so falsch, wie das Kopieren urheberrechtlicher Musik ist verboten und strafbar. sугсго.PEDIA 22:42, 1. Jan. 2008 (CET)
  • Eine rechtliche Pflicht besteht nicht (s.o.). - Stimmt wohl.
  • Die Hinweise tragen nicht zum Artikelinhalt bei, sie stören vielmehr den Lesefluss. Dass es sich bei den Bildern um Symbole verfassungsfeindlicher Organisationen handelt, wird im Artikeltext selbst deutlich genug. Auf eine Strafbarkeit der Weiternutzung hinzuweisen, ist Ratgeber-Stil. - Stimmt nicht ganz. Bei Arikeln wie NSDAP ist die Verfassungsfeindlichkeit sicher eindeutig, aber zum Beispiel viele Artikel zu irgendwelchen Nazi-Orden lesen sich noch wie Beschreibungen aus einer Sammlerzeitschrift, da wird das im Artikeltext eben oft nicht deutlich.
  • Wikipedia verfolgt nicht das Ziel der Volkserziehung. - verstehe ich nicht, also wo darin eine "Volkserziehung" liegt.
  • Die Hinweise verstoßen zudem gegen die (in en: als „no disclaimers in articles“ festgelegte) Richtlinie, dass Wikipedia sich nicht über das rechtlich erforderliche Maß selbst inhaltlich beschränkt, insbesondere nicht durch Disclaimer in Artikeln. - in wie weit gelten Richtlinien von en: für de:?
  • Schließlich hat es sich durchgesetzt, notwendige Disclaimer und Infobalken möglichst dezent und am Ende eines Artikels einzufügen. Ausnahmen bilden nur die QS-Bausteine. - Ja, das wäre auch eine Möglichkeit, die diskutiert werden sollte.

Ich sehe das auch weniger als rein rechtliche Sache, sondern mehr als moralische Verantwortung, der die Wikipedia als Enzyklopädie, die ja immer auch einen gewissen aufklärerischen Anspruch hat und nicht nur eine große Faktensammlung ist, nachkommen sollte. Die Kennzeichnung mit dem Paragraphen in der Bildunterschrift gefällt mir auch nicht so recht. Im Moment bin ich für einen Hinweis so wie bei den Hinweisen zu Rechts- oder Gesundheitsthemen mit Link auf eine Seite, auf der dann nicht nur über das Rechtliche informiert wird, sondern auf der auch eine Art Statement der Wikipedia steht. Und ich wüsste gerne mal, ob und wo die Hauptdiskussion dazu statt findet, weil hier ist es ja offensichtlich auch wieder fehl am Platz. -- Frohes Neues! Bob 00:26, 2. Jan. 2008 (CET)

Im Moment ist das hier die Hauptdiskussion. Ein Statement der Wikipedia ist technisch nicht möglich... Außerdem verfolgen wir keine aufklärerischen Ziele, wir stellen lediglich Wissen dar (das kann man aber natürlich auch wieder als Aufklärung interpretieren). -- ChaDDy 00:42, 2. Jan. 2008 (CET)
*quetsch*: Bob, wenn du meinst, Wikipedia habe eine "moralische Verantwortung", dann widersprichst du meinem dritten Punkt, indem du "Volkserziehung" als Ziel dieses Projekts verstehst. Zur en:-Richtlinie: Sie ist nur in en: festgeschrieben, dem Sinne nach gilt sie aber auch in de:, da die Benutzer hier genau so denken. Die Hauptdiskussion fand auf FZW statt, steht auch in meinem Kleingedruckten. Schließlich zu den Ordensartikeln: Wäre es nicht schlauer, den Artikel zu verbessern, als einen Baustein einzufügen? --Gnom 09:54, 2. Jan. 2008 (CET)
Wie gesagt, ich verstehe nicht, was Volkserziehung eigentlich sein soll und auch nicht, warum du hier überhaupt von Erziehung sprichst. Wenn man in einem Hinweis z.B. schreibt, dass es nicht die Absicht von wiki ist, Graphiken für hochauflösende Poster für das Nazi-Kinderzimmer zu liefern, dann wird dadurch doch kein Mensch erzogen. In die Richtung sollte das Statement auch gehen. Also sagen, dass hier die Bilder zur Dokumentation stehen und dass wir andere Arten der Nutzung ablehnen. Damit wäre doch auch die Wikipedia fein raus und müsste sich nicht nur hinter dem Paragraphen verschanzen oder darauf bestehen, dass das ja gar nicht ihre Angelegenheit ist, weil sie ja in den USA gehostet wird (dass das keinen daran hindert die Bilder trotzdem zu benutzen ist mir klar, aber er täte das eindeutig gegen den Willen der Wikipedia). Bei den Ordensartikeln würde eine Richtlinie auf die man verweisen kann auch Zeit und Nerven sparen, damit man nicht jedes mal über das Gleiche diskutieren muss (aber da spielen mehr Sachen als nur die Bebilderung rein - passt vielleicht nicht ganz hier her). -- Bob 12:17, 2. Jan. 2008 (CET)
Wo die Dateien gehostet werden, ist völlig egal. Wikipedia kann keine Statements abgeben (oder hast du schon mal eine Webseite gesehen, die sprechen und selbständig denken kann? Soweit ist die KI noch nicht). Du meinst wohl die Foundation, oder die Community? Oder doch den Verein? Wer soll ein Statement abgeben? Imho gar niemand der dreien, da wir Wissen darstellen. Unsere eigene Meinung dazu interessiert neimanden und hat hier auch nichts verloren. -- ChaDDy 12:27, 2. Jan. 2008 (CET)
Du hast Recht, da hab ich mich falsch ausgedrückt - die (de-)Community ist gemeint. Unsere Meinung interessiert schon, anders wären ja die vielen Meinungsbilder und Richtlinien wohl nie entstanden. -- Bob 12:52, 2. Jan. 2008 (CET)

Solche svg-Grafiken brauchen wir überhaupt nicht. Sie gehören in meinen Augen gelöscht, weil sie eigentlich nichts dokumentieren.
Es mag authentisches Material geben. Da muss man den einzelnen Wert prüfen.
Der rein propagandistische Schrott gehört ggf. auch hinterfragt. – Simplicius 01:24, 2. Jan. 2008 (CET)

Das mit den svgs hatten wir auch schon mal... -- ChaDDy 02:47, 2. Jan. 2008 (CET)
Sicher, und da wird es auch nur zwei Lösungswege geben: Showdown per Meinungsbild, oder die externe Klärung. – Simplicius 10:13, 2. Jan. 2008 (CET)
Du willst also ein Meinungsbild: Wikipedia:Meinungsbilder/Verbot der Verwendung von svg-grafiken für historische Flagen und ähnliche Symbole durchführen, nur auf Nazizeuchs ist Dein Argument nämlich dähmlich. Auch die DDR-Flagge wurde nie authentisch verwendet. Aber ich glaube nicht, dass Dich die Lächerlichkeit Deiner sog. Argumente davon abhält, mit fehlendem juristischem und wohl auch sonstigen Sachverstand die Zeit aller Wikipedianer in einem sinnbefreiten Meinungsbild zu verschwenden. sугсго.PEDIA 10:25, 2. Jan. 2008 (CET)
Was meint Simplicius mit externer Klärung? -- Achates You’re not at home ... 10:38, 2. Jan. 2008 (CET)
Vielleicht hat er sich von einer poltischen Laiendarstellerin der Linken eine Idee entliehen? sугсго.PEDIA 11:20, 2. Jan. 2008 (CET)
Es böte sich hilfsweise auch die weniger zeit- und kostenintensive Klärung der Sache mit den Bildbeschreibungsseiten durch die besten Anwälte der Welt an. Ich habe den Tenor hier dahin gehend verstanden, die Mehrheit hier mit der Hinweisentfernung im Artikel einverstanden ist.--Gnom 11:32, 2. Jan. 2008 (CET)
Beim Thema svg-Grafiken beziehe ich mich nicht auf die Erstellung und Bereitstellung von svg-Grafiken von Flaggen allgemein, sondern von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Artikel und Illustrationen sollten tatsächlich der Bildung dienen und nicht als Deckmäntelchen zum Verbreiten. – Simplicius 12:26, 2. Jan. 2008 (CET)
Also war das Authentisch-blabla nur vorgeschoben? sугсго.PEDIA 12:34, 2. Jan. 2008 (CET)
Ich glaube insbesondere nicht, dass es „die Geschichte dokumentiert“,
daheim am PC Nazi-Fläggchen als Vektorgrafik nachzuempfinden.
In solchen Fällen schafft auch ein Disclaimer keine Abhilfe, denke ich. – Simplicius 13:48, 2. Jan. 2008 (CET)

Meiner Meinung nach sind die Hinweis als Bildunterschrift unproblematisch, sinnvoll und notwendig.

  1. In dem Moment, wo wir Symbole in Artikel einbinden, deren Verbreitung verboten ist, haben wir eine Informationspflicht, auf dieses Verbreitungsverbot hinzuweisen. Das ist natürlich keine rechtliche Pflicht, aber eine Informationspflicht, denn die Information ist nach unseren Regeln zweifellos relevant genug, um sie entsprechend hervorzuheben.
  2. Es gibt ähnlich wie im Journalismus auch für eine vielgelesene Enzyklopädie eine gesellschaftliche Verantwortung. Der können wir uns nicht mit dem Hinweis entziehen "alles was nicht verboten ist für UNS, ist UNS erstmal erlaubt." Denn es geht dabei nicht um unsere Absicherung vor möglicher Strafverfolgung, sondern um die langfristige Außenwirkung von Wikipedia insgesamt.
  3. Wenn die Rechtshinweise auf Commons bei diesen Bildern beim Hochladen verbindlich sind, spricht nichts dagegen, diese Hinweise zusammen mit der Einbindung eines solchen Symbols als Bildunterzeile zu geben.
  4. Das stört den Lesefluss ebensoviel oder -wenig wie jede andere Bildunterschrift und kann recht kurz ausfallen: ein "siehe Rechtshinweis" würde schon reichen.
  5. Dass es sich bei den Bildern um Symbole verfassungsfeindlicher Organisationen handelt, wurde in vielen Artikeln bis vor kurzem gar nicht, in manchen erst sehr weit unten und sehr verhalten erwähnt. Da es aber um die Verbreitung dieser Symbole geht, ist es naheliegend und sinnvoll, auf das Verbreitungsverbot beim Bild selbst hinzuweisen. Andernfalls müssen solche Bilder, wo der Hinweis im Text fehlt, ganz raus, und das wäre die schlechtere Alternative.
  6. Die oben gelisteten Vokabeln "Volkserziehung" und "Ratgeberstil" sind keine Argumente, weil jedes Bild schon durch sein Abbilden etwas transportiert und damit Leser "erzieht". Die ganze Wikipedia "erzieht", indem sie informiert.
  7. Wir weisen bei jedem Abspeichern auf die GNU-DFL hin. Es ist nicht einzusehen, dass dort, wo es um AUSNAHMEN von der GNU-DFL geht, also um Bilder, die nach unserem Recht eben nicht frei verfügbar sind, dieser Ausnahmehinweis nicht gegeben werden soll.
  8. Das ist auch kein Disclaimer: Dieses Argument ist erneut selbstreflexiv und fasst nur ins Auge, was für Wikipedia intern wichtig ist, nicht aber, was für den Gebrauch der angebotenen Informationen nach außen wichtig sein könnte. Das ist angesichts der zahlreichen Rückmeldungen aus der Öffentlichkeit ein wenig fahrlässig.
  9. Wir wären auf der sicheren Seite auch gegenüber solcher Kritik an unserer "Verantwortungslosigkeit", wenn wir zeigen, dass wir uns der Verantwortung, Leser über Rechtsverbote aufzuklären, bewusst sind und diese dort, wo es darauf ankommt, auch wahrnehmen. Jesusfreund 11:50, 2. Jan. 2008 (CET)
Ich war mal so frei, dein Punkte zur besseren Bezugnahme durchzunumerieren. Ich hoffe, das war ok. sebmol ? ! 12:13, 2. Jan. 2008 (CET)
PS: Viele, die auf der Fragenseite mitdiskutiert hatten oder hätten, haben diese Neuauflage der Diskussion bestimmt noch gar nicht bemerkt, ich bis heute morgen auch nicht. Es ist daher verfrüht, Handlungskonsequenzen für alle Artikel zu ziehen, die Diskussion ist nicht abgeschlossen. Und wie in jeder vergleichbaen Streitfrage zählen bei Wikipedia hoffentlich die besseren Argumente und nicht die Zufallsmehrheiten. Jesusfreund 11:59, 2. Jan. 2008 (CET)
1. ist, soweit ich das hier sehe, genau der umstrittene Punkt. Gibt es diese Informationspflicht? Wenn ja, woraus begründet sie sich?
2. ist da ähnlich gelagert, wobei wir im Allgemeinen schon einen stärkeren Neutralitätsanspruch haben, als er im Berufsjournalismus üblich ist. Insofern würde ich eine „gesellschaftliche Verantwortung“ verneinen, ich wüsste hier auch nicht, woher die kommen soll.
3. ist nicht nachvollziehbar. Auf Bildbeschreibungsseiten stehen immer mehr/andere Informationen als in einer Bildunterschrift. Hier muss vielmehr begründet werden, warum die dortigen Angaben zwingend wiederholt werden müssen.
4. verkennt, dass es bei den Artikeln im Allgemeinen nicht um die Bilder selbst geht, sondern um Themen, die mittels der Bilder illustriert werden sollen. Und dort ist der rechtliche Status des einzelnen Bildes nicht relevant.
5. Dass es sich bei den Bildern um Symbole von in Deutschland als verfassungsfeindlich bezeichneten Organisationen handelt ist nur dann relevant, wenn es um die Bilder, die Organisationen und deren Stellung in Deutschland geht. Die Bildereinbindungen sind aber im Allgemeinen nicht in einen bestimmten geografischen Kontext eingebunden, wo ein nicht-deutschlandlastiger Standpunkt notwendig ist.
6. Mit dem Schlagwort „Volkserziehung“ ist nicht irgendeine Art von Bildung der Bevölkerung gemeint. Vielmehr geht es darum, was in Deutschland meist unter „politischer Bildung“ verstanden wird: einer Hinerziehung und Förderung wehrhafter, demokratischer Ansichten. Es ist richtig, dass solche Zielvorstellungen nicht mit denen der Wikipedia übereinstimmen. Genaugenommen haben wir überhaupt keinen Erzigeungsauftrag.
7. Bei der GNU-FDL geht es um Urheberrecht und die daraus resultierenden Freiheiten und Einschränkungen. Die in Deutschland geltenden strafrechtlichen Einschränkungen zu verfassungsfeindlichen Organisationen haben mit dem Urheberrecht nichts zu tun. Die Analogie ist nicht schlüssig.
8. Wikipedia ist für sich selbst verantwortlich. Es ist nicht unsere Aufgabe, Nachnutzer darüber aufzuklären, dass die Verwendung bestimmter Bilder für sie strafrechtliche Konsequenzen haben könnten, oder sogar diese Nachnutzung technisch zu erschweren. Die Ausführung des Strafgesetzbuches obliegt der Staatsanwaltschaft, nicht Wikimedia. Anders ausgedrückt: für uns ist es völlig egal, welche rechtlichen Folgen für einen Nachnutzer entstehen, sofern wir unsere eigenen tatsächlich existierenden Informationspflichten erfüllt haben.
9. Diese Verantwortung existiert nicht. Wir gehen hier im Allgemeinen von einem mündigen Leser aus, der in der Lage ist, eigenverantwortlich zu handeln. Es gibt hier absichtlich nicht überall Warnhinweise zu Folgen, die sich aus der Verwendung und Anwendung unserer Inhalte ergeben könnten.
Sofern es keine rechtliche Pflicht gibt, solche Hinweise in der Bilderunterschrift unterzubringen, gibt es auch keinen Grund für uns das zu machen. sebmol ? ! 12:13, 2. Jan. 2008 (CET)

Anscheinend haben es hier einige nicht verstanden....was wir nicht müssen, machen wir grundsätzlich nicht. Erst recht nicht in den Artikeln. Auf der Bildbeschreibungsseite einen Hinweis anbringen reicht vollkommen aus und ist schon mehr, als wir müssen. Darin äußer sich unsere moralische Verantwortung, die wir damit auch erfüllen. -- Forrester ∫ Die Dateiüberprüfung ∫ 12:35, 2. Jan. 2008 (CET)

In der Nürnberger Sebalduskirche hängt unter anderem ein Bild der Kirche aus den späten 1930ern, zufällig war die „Gute Stube“ der Stadt und das Rathaus gegenüber mit Hakenkreuzflaggen gepflastert. In einem staatlich geprüften Schulbuch finden sich ähnliche Bilder und was fehlt dort? Genau: Ein Hinweis auf den § 86. Vielleicht sollten wir aber auch anfangen unter alle Darstellungen der Schöpfungsgeschichte nach dem Buch Genesis einen Disclaimer zu knallen. Nicht dass es zu einem Missverständnis kommt. Am Ende lese ich den Artikel nicht und bin auch zu faul mir die Bildbeschreibung anzusehen und glaube dann ernsthaft, dass ein bärtiger alter Herr gegen Wochenmitte vor rund 6.000 Jahren auf einer Art Kresseigel innerhalb einer Woche soetwas wie die Zivilistaion gestartet hat. -- Achates You’re not at home ... 13:15, 2. Jan. 2008 (CET)

Keine blöden Disclaimer. Nicht als Spoiler bei Filmen und Büchern, nicht bei historischen Illustrationen. Für evtl Nachnutzer gibt es einen deutlichen Hinweis auf der Bildbeschreibungsseite, das muss reichen. Eine Rechtspflicht gibt es ohnehin nicht und moralisch haben wir uns auch nichts vorzuwerfen, wenn wir die Bilder im historischen Kontext verwenden. --h-stt !? 13:31, 2. Jan. 2008 (CET) PS: Oder sollen wir neben jeden Weblink einen Hinweis auf das "Urteil des Landgerichts Hamburg vom ..." stellen?

Stimme sebmol, h-stt & Co. zu. Ein Hinweis ist unbegründet und zudem auf den Artikelseiten in der Wikipedia deplatziert. --Mannerheim 21:32, 2. Jan. 2008 (CET)


Dies ist zwar eigentlich nicht der passende Ort für diese Diskussion, da Experten für Bilderrechte und andere zeitgeschichtlich vermutlich weniger Beschlagene kaum den angemessenen Zugang zur Problematik erwarten lassen; aber da nun einmal auch hier diskutiert und hierher verlinkt wird, sei’s drum:

  • Wikipedia ist primär auf den Anspruch eines möglichst seriösen Informationsmediums verpflichtet: Was dem dient, hat hier seinen Ort.
  • Die deutschsprachige Sektion hat eine Leserschaft, die überwiegend dem entsprechend geprägten geschichtlichen und kulturellen Raum und dem Geltungsbereich des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland angehört, in dem die Verbreitung von NS-Symbolen verboten und strafbar ist.
  • Beides gehört zusammen und begründet in WP.de eine entsprechende Aufklärungspflicht über die mit der Präsentation von NS-Symbolen verbundene Problematik. Dafür eignen sich alternativ prinzipiell zweierlei Ansätze:
  • ein gezielter, aber generalisierter Hinweis auf die Problematik am Anfang jedes betroffenen Wikipedia-Artikels, da also, wo sich sonst die WP:BKL-Hinweise befinden;
  • ein gesonderter Hinweis bei der betreffenden Abbildung.

Die hier teilweise vorgetragenen Positionen, wonach

  • Wikipedia diesbezüglich allenfalls zu tun habe, wozu äußere Auflagen zwingen,
    oder wonach
  • die internationalistische WP-Ausrichtung einer Sonderregelung im Wege stehe,
    verkennen die spezifischen Erfordernisse der deutschsprachigen Sektion und schaden ihrem Ansehen nach innen und außen. Bei dem Argument: „Wir gehen hier im Allgemeinen von einem mündigen Leser aus“, handelt es sich um eine Privattheorie der besonders abwegigen Art. Der Urheber sollte sich mal unter seinen Admin-Kollegen umtun, ob denn wohl wenigstens da schon alle mündig sind.
    .-- Barnos -- 21:52, 2. Jan. 2008 (CET)
Soll der letzte Satz eine Kollektivbeleidigung sein oder ist da was in der Formulierung schief gelaufen? sebmol ? ! 22:21, 2. Jan. 2008 (CET)
Mit Beleidigungen habe ich es gar nicht, weder kollektiv noch individuell, Sebmol. Aber die angesprochene Privattheorie verdient vielleicht auch Deinerseits eine ausreichende Belichtung. -- Barnos -- 22:32, 2. Jan. 2008 (CET)
Du hältst es wirklich für eine Privattheorie, davon auszugehen, dass unsere Leser mündig sind, also nach Kant das Vermögen besitzen, sich des eigenen Verstandes ohne Anleitung eines anderen zu bedienen, und eigenverantwortlich handeln können? Wenn wir nicht davon ausgehen könnten, sollten wir das Projekt lieber sofort schließen. Nicht auszudenken, was mit den in unseren Artikeln zu findenden Informationen an Schaden angerichtet werden kann. sebmol ? ! 22:55, 2. Jan. 2008 (CET)
Wacker bemüht, Sebmol, nur lesen hier auch Schüler fast aller Altersklassen, denen Kant hoffentlich irgendwann in ihrem Leben auch noch mal geboten wird. Also dann: Gute Nacht! -- Barnos -- 23:16, 2. Jan. 2008 (CET)
Du willst der unmündigen „Schüler fast aller Altersklassen“ wegen einen Hinweis auf das deutsche Strafrecht in die Bildunterschrift stellen? Warum schreibst du das nicht gleich, dann hätte man sich diese nutzlose Diskussion sparen können. Wikipedia ist kein Elternersatz. Aber Denkt denn niemand an die Kinder? musste ja irgendwann kommen. sebmol ? ! 23:40, 2. Jan. 2008 (CET)
Wenn man so Passagen liest wie „dähmlich“,
denkt sich der eine oder andere wohl seinen Teil... – Simplicius 23:17, 2. Jan. 2008 (CET)

Wie wäre es mit einem Disclaimer zu allen Türkeithemen: Achtung Türken! Der Inhalt dieses Artikels könnte in ihrer Heimat als Beleidigung des Türkentums strafbar sein. Also bitte kein Copy-Paste für Schule und Uni. Ein Admin der befürchtet, dass einer der Diskussionsteilnehmer seine Schlüsse bezüglich der mündigen Vernunft unserer Nutzer aus der Eigenbeobachtung zieht 23:40, 2. Jan. 2008 (CET)

Wie wäre es, wenn wir die Neutralitäts- und Qualitätsbausteine abschaffen, weil ja jeder mündig genug ist sowas selbst zu erkennen? Kommt mal wieder Ontopic ... -- Bob 12:36, 3. Jan. 2008 (CET)

Einschub: Hinweis: Off-topic

Vor lauter Begeisterung am Diskutieren scheint hier bisher übersehen worden zu sein, dass diese Seite (derzeit, 2008-01-02, 13:40) "Urheberrechtsfragen" heißt. Andere (durchaus diskutable) rechtliche Probleme schienen besser andernorts untergebracht [NB: imo hielte ich einen "disclaimer", wie tlws. angesprochen, am Fuß der betr. deWP-Seite für angemessen=OK, wenngleich nicht zwingend erforderlich, mitten im Artikel=in der Bildunterschrift jedoch für übertrieben]. Gruß, -- W.H.Wö 13:45, 2. Jan. 2008 (CET)

Da mach dir mal keine Sorgen, seit Bestehen (damals, 2004-...) wurden hier auch schon andere Rechtsfragen im Zusammenhang mit Bildern besprochen. – Simplicius 13:52, 2. Jan. 2008 (CET)
Sorgen mach' mich mir da nicht. Wollte eher anregen, diese Seite auf U...+ "was-sonst-noch-grade-wem-am Herzen-liegt" umzubenennen und ggf. entsprechende Kategorisierung vorzunehmen. ;]]]] W.H.Wö 14:00, 2. Jan. 2008 (CET)
Diese Seite ist in der Tat nur für Urhebrrechtsfragen. Für allgemeinere Fragen gibt es Wikipedia Diskussion:Bildrechte. -- ChaDDy 14:12, 2. Jan. 2008 (CET)
Den roten Kasten ganz oben dort hast Du gesehen? --Simon-Martin 14:28, 2. Jan. 2008 (CET)
Jetzt schon. -- ChaDDy 14:40, 2. Jan. 2008 (CET

Zusammenfassung und pragmatischer Vorschlag

Da die Argumente im Grunde ausgetauscht sind, ein Konsens sich nicht abzeichnet, fasse ich mal versuchsweise das Wesentliche zusammen:

  • eine Rechtspflicht für die Hinweise haben wir nicht,
  • darum bevorzugen enige die Haltung "was uns nicht verboten ist, ist uns erlaubt und wird gemacht, basta"
  • andere verweisen auf die Informationspflicht und Öffentlichkeitswirkung der Wikipedia.

Alle übrigen Argumente sind m.E. kaum relevant, diese drei lassen sich aber kaum bestreiten. Es geht dann also um eine Abwägung "wir müssen nicht" gegen "aber wir sollten". Ich persönlich kann mir schwer vorstellen, dass eine Darstellung hier verbotener Symbole "neutral" sein soll, wenn man nicht zugleich das Verbot erwähnt.

Bis zur konsensfähigen Abwägung sollte zumindest in den wichtigsten NS-Artikeln, die thematisch zentral sind und die NS-Symbole an hervorgehobener Stelle abbilden, pragmatische Hinweise rein: so in der Art, wie ich es bei Hitlerjugend vorgeschlagen habe. (Lesefluss ist damit schonmal nicht gestört.) Es geht eigentlich nur um die Hauptartikel: Nationalsozialismus, NSDAP, Deutsches Reich 1933-1945, HJ, SA und SS. Ich glaube, auch die, denen Disclaimer allgemein zuwider sind, könnten dort mit solchen lapidaren Hinweisen leben. AGF! Jesusfreund 13:36, 3. Jan. 2008 (CET)

„Wir sollten“ wird aber von der überwiegenden Mehrheit bestritten. Versuch keinen Konsens herbeizuschreiben, der der Meinung der Mehrheit widerspricht. sугсго.PEDIA 13:55, 3. Jan. 2008 (CET)
Aus einer zeitlich so eine kurzen Diskussion mit so wenig Teilnehmern einen Mehrheitsbeschluss abzuleiten ist in meinen Augen frech. Jesusfreund versucht Zusammenfassungen und Lösungsvorschläe zu machen, mit der sich möglichst viele abfinden können. Du versuchst die Meinung einer ev. zufällige Mehrheit gegen eine grosse Minderheit komplett durchzusetzen. Lass Dich doch auf einen Kompromiss ein. --Sonnenaufgang 13:22, 5. Jan. 2008 (CET)
Wie oben: Eine Zufallsmehrheit entscheidet nicht über Zahl und Gewicht der Argumente. Eine Informationspflicht über das Verbot von NS-Symbolen können auch die Gegner von Hinweisen darauf bei deren Abbildung nicht wirklich bestreiten. Den Konsens haben bisher andere behauptet, ich dagegen habe Nichtkonsens festgestellt und deswegen fallbezogene Lösung in einigen Zentralartikeln vorgeschlagen. Jesusfreund 14:43, 3. Jan. 2008 (CET)
Diese Pflicht postulierst Du aus Deiner allwissenden Güte. Nur weil Du'S 100 mal wiederholtst, wird's nicht wahrer. Lediglich bei der Beschreibung der Symbole als solchen ist das Verbot relevant, bei der Darstellung im übrigen nicht. Allerdings genügt der kurze Hinweis im Fliestext bei der Beschreibung des Symbols, so wie's zeitweise bei der Hitlerjugend war - in Bezug auf den Artikel nach der Übersicht über die Organisation im weiteren Verlauf. Das wichtige an der NAzizeit ist nun mal nicht das Verbot der Darstellung ihrer Symbole, sondern der Restsугсго.PEDIA 17:13, 3. Jan. 2008 (CET)
Ich lehne jeden derartigen Disclaimer weiterhin entschieden ab und halte den Vorschlag keineswegs für pragmatisch. --h-stt !? 17:28, 3. Jan. 2008 (CET)
Auch ich lehne Jesusfreunds Vorschlag ab. Er spricht weiterhin von einer "Informationspflicht", wobei er eine moralische Verpflichtung meint. Wir haben aber keine moralische Verpflichtung: Wikipedia is not censored - Die Artikel im Portal Sexualität sind nicht für Achtjährige gedacht, aber wir setzen trotzdem keinen Warnbaustein hinein. Ja, ich wiederhole mich, aber das scheint nötig zu sein: Ich kenne kein Grundprinzip der Wikipedia, aus dem Verfechter einer moralisch begründeten "Informationspflicht" eine solche ziehen könnten. Wir schreiben hier eine Enzyklopädie, die den Leser nicht erziehen, sondern informieren soll. Alles andere ist "Volkserziehung", wie ich es schon einmal genannt habe. Vielleicht habe ich mich auch dieses Mal nicht überzeugend genug ausgedrückt, deshalb noch einmal in einem Satz: Woher soll eine moralische Verpflichtung kommen? Die von euch vorangetriebene und von mir sehr bewunderte Reinigung der Naziartikel ist durch den NPOV begründet, nicht dadurch, dass die Wikipedia den Nationalsozialismus qua Amt verdammt. Ich will euch an dieser Arbeit nicht hindern, nur hier scheint ihr über das Ziel hinausschießen zu wollen. --Gnom 17:40, 3. Jan. 2008 (CET)

Ich bin definitiv gegen solche Hinweise innerhalb des Artikels. Die Bildbeschreibungsseite reicht vollkommen aus - wer die Bilder anderweitig verwenden will, wird in der Regel diese Seite besuchen und damit dort von der rechtlichen Situation in Kenntnis gesetzt. Nebenbei ist das hier die deutschsprachige Wikipedia und nicht die deutsche Wikipedia. Mit welchem Recht sollen hier einzelstaatliche Regelungen besonders hervorgehoben werden, die für Leser in anderen Ländern gar nicht zutreffen? Vielleicht kommt dann als nächstes irgendein deutschsprachiger Leser aus der islamischen Region und bringt unterhalb unzüchtiger Darstellungen oder auch Abbildungen Mohammeds ähnliche Rechtshinweise für islamische Staaten an. Spätestens hier zeigt sich der ganze Blödsinn der Idee, irgendwelche Rechtsvorschriften explizit immer unterhalb der Abbildungen im Artikel zu erwähnen. Mit einem Hinweis auf der Bildbeschreibungsseite wird ausreichend informiert, obwohl keinerlei Informationspflicht bestünde. Damit existiert genug Service für den unbedarften Leser.--Innenrevision 17:54, 3. Jan. 2008 (CET)

Hier gilt deutsches Recht. -- ChaDDy 18:13, 3. Jan. 2008 (CET)
Kennzeichnung auf der Bildbeschreibungsseite reicht völlig. Wir schreiben aus gutem Grund auch nicht bei jedem Gemeindeartikel rein, dass man das amtliche Wappen oben rechts nicht auf seinem privaten Briefpapier o. Ä. verwenden darf. --Wikipeder 18:17, 3. Jan. 2008 (CET)
Nur damit später nicht gesagt wird der "pragmatischen Vorschlag" wäre als Konsens rausgekommen in der Diskussion. Auch ich lehne den ihn ab. Auch ich sehe das Argument "wir sollten" nicht. jodo 19:13, 3. Jan. 2008 (CET)
  • Auch in Österreich und der Schweiz sind Hakenkreuzflaggen und andere NS-Kennzeichen verboten.
  • Selbstverständlich gilt die Informationspflicht von Wikipedia für Verbote von NS-Symbolen dort, wo sie abgebildet werden. Wo denn sonst.
  • Commons ist nur der Bildcontainer. Aber in dem Moment, wo ich Abbildungen verbotener Symbole einbinde, informiere ich ja über diese Symbole. Das geht heute nur, wenn ich zugleich auch über deren Verbot informiere.
  • Mit Moral hat das nur sekundär zu tun, das ist eine von den emotionalisierenden Ablenkungsmanövern, die hier so beliebt sind.
  • Mit dem enzyklopädischen - das heißt vollständigen - Informationsauftrag hat es sehr wohl zu tun. Die Information über ein solches Symbol wäre unvollständig ohne sofortigen sichtbaren Hinweis auf das Verbot seiner Verbreitung.
  • Der Vergleich mit dem Sexthema hinkt, weil in Artikeln über Jugendsexualität wohl kaum pornografische Darstellungen gezeigt werden, die jugendstrafrechtlich relevant sind. Da funktioniert also eine freiwillige Selbstzensur.
  • Ein Rechtshinweis ist keine Leserbevormundung, sondern ermöglicht die eigenverantwortliche Nutzung der Darstellungen. Wir kontrollieren damit natürlich nicht den Lesergebrauch. Insofern ist "Erziehen" eine unsinnige Unterstellung. Der Hinweis "erzieht" niemand, aber er informiert wie alle übrigen Infos auch. Jesusfreund 20:03, 3. Jan. 2008 (CET)
  • reinquetsch* Da schließe ich mich an. Die Moral hab ich ja hier rein gebracht, was mich jetzt schon wieder ärgert, da versucht wird sich da drauf fest zu nageln. Informationspflicht hat mit "Volkserziehung" (ich weiß immer noch nicht genau was das jetzt konkret sein soll) nichts zu tun. Der von Jesusfreund vorgeschlagene Kompromiss nur in den Hauptartikeln einen dezenten Hinweis zu setzen wäre schon in Ordnung. -- Bob 00:25, 4. Jan. 2008 (CET)
Warum sollte das nur die Hauptartikel betreffen? Dort ist eine kritische Auseinandersetzung mit der Symbolik ja schon fast qua Lemma gegeben. Viel bedenklicher sind doch wohl die kleinen Flaggen in Sport-, Schlacht-, Schiffs- usw.-Artikeln. Da soll kein Hinweis angebracht werden, obwohl gerade dort Bedenken hinsichtlich des gebotenen kritischen Abstands angebracht sind? Das erscheint mir reichlich unlogisch. Außerdem ist der Nazi-Kram ja nicht das einzig verbotene, soll dann konsequenterweise auch die FDJ mit Disclaimern versehen werden? Eine selektive Auswahl fände ich jedenfalls reichlich verwirrend.--Wiggum 02:40, 4. Jan. 2008 (CET)

Ich schließe mich der Meinung an, daß eine Information auf der Bildbeschreibungsseite ausreicht. Beste Grüße -- Nasiruddin do gehst hea 20:19, 3. Jan. 2008 (CET)

Ich sehe das überhaupt nicht so wie JF.....hier liegt eindeutig der Konsens vor, dass solche Hinweise nichts in der Bildunterschrift verloren haben, gerne aber als Fliestexteinbindung oder (noch besser) in den eigenen Artikel des Symbols. Da wir so nicht weiterkommen, schlage ich (mal wieder) eine Abstimmung vor. Und nein, was dann entscheiden wird gilt auch. Und zwar, weil hier die Recht-Experten sitzen und nicht irgendwelche Neunmalklugen.... -- Forrester ∫ Die Dateiüberprüfung ∫ 09:38, 4. Jan. 2008 (CET)

Die Diskussion wurde immer wieder neu angefangen, wenn einige Benutzer mit ihrem Kopf nicht durch die Wand kamen. Hier ist genau die richtige Stelle. Eine normale Abstimmung ist ungeeignet, weil es hier um Rechtsfragen geht und nicht um die Meinung der Community. --RalfRBIENE braucht Hilfe 14:14, 8. Jan. 2008 (CET)
Über die rechtlichen Aspekte besteht doch Einigkeit soweit ich das sehe. Hier gehts nur um eine moralische/ästhetische Frage, da sehe ich nicht, warum das hier gut aufgehoben sein soll. Die (mittlerweile) meisten Abstimmungsteilnehmer trifft man auf WP:UF doch eher selten an.-- Wiggum 14:41, 8. Jan. 2008 (CET)
Wie dem auch sei, Ralf durchblickt es jedenfalls nicht. --...bRUMMfUß... 14:55, 8. Jan. 2008 (CET)
Aber du hast natürlich den ultimativen Durchblick, oder wie? Musst du ja haben, sonst würdest du nicht einem UFler Unwissen in einem Rechtsthema vorwerfen... -- ChaDDy 15:13, 8. Jan. 2008 (CET)
(-: Meinetwegen kann Ralfi auch ein Gutachten anfertigen, was dann im Namen des dt. Wikimedia e.V. unterschrieben oder abgelehnt wird. Dann kann man ja weiterreden. --...bRUMMfUß... 17:27, 8. Jan. 2008 (CET)

Abstimmung: Wer würde das jetzt so unterschreiben?

Man kann leider nicht alles per Diskussion klären und das Thema sollte eigentlich schon längst erledigt sein... Ich sehe da durchaus einen Konsens, und zwar folgenden:

  • Bezüglich der Verwendungseinschränkungen genügen die Hinweise auf Bildbeschreibungsseiten
  • Die Frage zum Verbot ist - soweit relevant für das Lemma - im Fließtext zu behandeln.
  • Derartige Hinweise in Bildunterschriften stören die Lesbarkeit und sind abzulehnen.

Pro Regelung

  1. -- Forrester ∫ Die Dateiüberprüfung ∫ 09:38, 4. Jan. 2008 (CET)
  2. sebmol ? ! 10:24, 4. Jan. 2008 (CET) insbesondere der 2. Punkt gibt eine viel bessere Gelegenheit, über die rechtlich bedingten Verwendungseinschränkungen zu informieren
  3. sугсго.PEDIA 10:41, 4. Jan. 2008 (CET)
  4. Wikipeder 10:44, 4. Jan. 2008 (CET)
    Habe mal oben probeweise umgestellt / Betonungen anders gesetzt. (mein Vorschlag war dieser) Zurückgezogen, s. unten "Contra diese Abstimmung".
    Was ich von derart ausufernden Diskus am unpassenden Ort halte, hatte ich erfolglos hier] deutlich zu machen versucht.W.H.Wö 10:46, 4. Jan. 2008 (CET)+W.H.Wö 11:54, 4. Jan. 2008 (CET)
  5. --Mannerheim 11:58, 4. Jan. 2008 (CET)
  6. Ich würde ein ordentliches Meinungsbild für besser halten, aber trotzdem mal PRO Regelung. Beste Grüße -- Nasiruddin do gehst hea 14:01, 4. Jan. 2008 (CET)
  7. --RalfRBIENE braucht Hilfe 15:59, 4. Jan. 2008 (CET)
  8. Gnom 16:08, 4. Jan. 2008 (CET) Eigentlich sollte in solchen Fällen das bessere Argument entscheiden, aber hier artet die Disk aus und die Mehrheitsverhältnisse sind m.E. deutlich genug.
  9. --D.W. 16:19, 4. Jan. 2008 (CET)
  10. -- ChaDDy 18:07, 4. Jan. 2008 (CET)
  11. --h-stt !? 19:22, 4. Jan. 2008 (CET)
  12. -- Achates You’re not at home ... 10:59, 5. Jan. 2008 (CET)
  13. --Innenrevision 11:48, 5. Jan. 2008 (CET) An alle die meinen, hier würden durch diese Regelung "Nazibildchen" an unbedarfte Jugendliche verteilt: schon mal in ein Geschichtsbuch (für den Schulunterricht) geschaut? Jede Menge Nazibildchen völlig ohne Warnhinweis und blinkenden Rahmen - selbst bei denen, die durch die Bundes-/Landeszentralen für politische Bildung verteilt werden. Ich gebe jedem sofort Recht der sagt, dass ein besonnener Umgang mit der Bebilderung notwendig ist (nicht in jeden Artikel zur NS-Zeit muss ein Hakenkreuz oder anderes Zeug reingeklatscht werden) und dass bei den betroffenen Bildern besser dreimal überlegt wird, ob sie zur Veranschaulichung des Sachverhaltes wirklich die beste Möglichkeit darstellen. Aber wenn dem so ist, dann bewegen wir uns vollständig im gesetzlich fest abgesteckten Rahmen und brauchen uns definitiv nicht Morallosigkeit und Leichtsinn vorwerfen lassen, insbesondere weil auf der Bildbeschreibungsseite nochmals eine entsprechende Warnung angebracht ist - mehr als jedes Schulbuch oder auch normales Geschichtsbuch bietet. Wer hier weiterhin meint, er müsste hier aus moralischen Gründen unbedingt mehr fordern, weil alles andere Leichtsinn ist und der Verbreitung von Naziideologie dient, der müsste den gleichen Vorwurf an nahezu alle Autoren von Geschichtsbüchern richten. Spätestens hier sollte man sich dann doch langsam fragen, ob hunderte Geisterfahrer nicht eventuell auf eine eigene Richtungsverfehlung hindeuten könnten. Nebenbei bemerkt wird sich auch durch diese Warnhinweise das Problem rechtsextremen Gedankengutes nicht lösen - die meisten der Szene wissen wohl recht gut, was gesetzlich zulässig ist und was nicht und verstoßenen bewusst dagegen - der an den Tag gelegte missionarische Eifer ist also kaum zielführend.
  14. Nicht nur aus sachlichen Gründen, sondern auch hier Meta-Sicht: Weil Minimeinungsbilder ein guter Kompromiss zwischen zyklischer Dauerdiskussion (das war es bis jetzt) und großen Meinungsbildern sind, bei denen -um unten angeführtes Argument des Zufalles aufzugreifen eben zufällig wenig fachlich orientierte Besucher mitstimmen. --jha 13:39, 5. Jan. 2008 (CET)
  15. --Noddy 13:44, 5. Jan. 2008 (CET) ACK Innenrevision. Bitte auch in den Sexartikeln unter die Bilder einen Hinweis setzen: "Liebe Jugendliche, diese Erektion dient der Aufklärung und ist nach § 666 eigentlich voll Porno."
  16. jodo 14:13, 5. Jan. 2008 (CET)
  17. --Orci Disk 14:18, 5. Jan. 2008 (CET)
  18. Wie schon gesagt: Kennzeichnung auf der Bildbeschreibungsseite - das nennt man Vermeidung von Redundanzen. Diese allerdings auf deutsch (bisher sind sie dank Commons englisch). Davon abgesehen finde ich die ganze Diskussion ziemlich müßig - wer sich mit diesen Symbolen identifiziert, kennt idr. die rechtliche Situation weitaus besser, als der Durchschnittsbürger, der das Ding eh nicht anders behandeln wird, als jede andere Flagge. Eine "Verbreitungsverhinderung" durch ein Verbot bei geometisch dermaßen einfachen Strukturen, ist zudem eh utopisch - die Dinger erzeugt jeder Trottel in 10 Minuten in Paint.. --TheK? 14:55, 5. Jan. 2008 (CET)
    Nur zur Info: Es gibt ja auch eine Vorlage:Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, die aber nicht immer verwendet wird. Aber auch auf der Commons-Vorlage gibt es einen deutsche Version commons:Template:Nazi symbol/de. -- Forrester ∫ Die Dateiüberprüfung ∫ 15:31, 5. Jan. 2008 (CET)
  19. --Engie 18:22, 5. Jan. 2008 (CET)
  20. --Andim 18:36, 5. Jan. 2008 (CET)
  21. --Reissdorf 20:24, 7. Jan. 2008 (CET)
  22. --FranzGästebuch 02:43, 10. Jan. 2008 (CET)
  23. --my name 03:09, 10. Jan. 2008 (CET)

Contra Regelung

  1. Simplicius 10:01, 4. Jan. 2008 (CET) Ein Rechtshinweis ist vor dem Hintergrund notwendig, dass auch Jugendliche die Wikipedia als Informationsquelle verwenden. Es könnte gerade bei Jugendlichen der Eindruck entstehen, die Verbreitung sei vorbehaltlos möglich. Die genauen Auslegungen zu § 186a StGB sowie die Vorschriften in den Nachbarländern mit deutschsprachigen Landesteilen sind noch zu prüfen. Die Erstellung und Bereitstellung von svg-Dateien als beliebig vergrösserbare Vektorgrafiken ist ganz bedenklich, weil es sich hier nicht um authentisches Dokumentationsmaterial handelt, sondern mehr um Material handelt, dass die Zwecke einer Neuverwendung bedient (allein die Bereithaltung auf den Servern beinhaltet schon die Problematik, dass der Umfang von Verbreitung und Verwendung nicht mehr kontrollierbar ist).
  2. --Gudrun Meyer 16:07, 4. Jan. 2008 (CET) Da die meisten NS-Symbole und Abzeichen in den Commons sind, kommt beim Anklicken ein Warnhinweis auf Englisch „Legal disclaimer“, siehe Flagge Hitlerjugend. Man muss erst nach der deutschen Übersetzung suchen. Das tun die wenigsten. Nur bei der Parteiflagge der NSDAP ist ein Hinweis auf Deutsch unter der Abbildung. Insofern ist ein kurzer Hinweis unter den Abbildungen sinnvoll, da dies die deutschsprachige Wikipedia ist und viele Personen kein Englisch können. Dies gilt erst recht für Jugendliche. Eine „Störung des Leseflusses“ erkenne ich bei Abbildungen nicht. Daher für einen Kurztext unter der Abbildung. Ansonsten Ablehnung der Abstimmung, da sich nur wenige hierher verirren.
  3. --JCS Ich lehne sowohl eine "Abstimmung" in dieser Form als auch den Vorschlag kategorisch ab. Hier geht es keinesfalls um Recht haben oder nicht, sondern um die Frage, wie wir uns als Wikipedia in der Öffentlichkeit präsentieren. Dadurch dass die WP bei Jugendlichen beliebt ist und nicht alle wissen, welche Symbole verboten sind, sollten wir uns nicht zur unfreiwilligen Beschaffungsstelle für Nazibilder umfunktionieren lassen. Die Demokratie -auch die unseres Projektes- muss immer abwägen, was sie zuläßt und was nicht, allein im Rahmen moralischer Gesichtspunkte und der Frage "Wieviel Wissenspräsentation ist für die Informationsvermittlung notwendig?". Eine Downloadsammlung sollten wir nicht werden. So besonnen im Bereich Sexualität mit Bilddarstellungen von Sexpraktiken oder Ähnlichem umgegangen wird, sollte es in kontroversen Bereichen auch eine Qualitätsaufsicht geben, die eine Ballance zwischen Informationsfreiheit und Einhaltung sowohl gesetzlicher als auch moralischer Grenzen aufrechterhält. Ich fände es nicht besonders vorteilhaft für die Wikipedia, wenn durch Nazibilder eine schlechte Presse entstünde. Und das ist schneller passiert, als man denkt!
  4. falscher Diskussionsort, falscher Abstimmungsmodus, aber bevor das Formalargument den inhalt verdrängt, hier meine Meinung zu dieser mE wichtigen Frage:
Wikipedia behält sich das Recht zur Verbreitung verbotener Symbole vor mit dem Argument, dies diene der Aufklärung, Lehre, Bildung. Wenn schon, dann gehört für mich auch die Aufklärung über das Verbreitungsverbot zwingend ins Paket und zwar nicht versteckt irgendwo im Artikel oder gar auf einer externen Quellseite, sondern direkt am Bild. -- Martina Nolte 18:11, 8. Jan. 2008 (CET)


Contra diese Abstimmung

  1. Jesusfreund 10:57, 4. Jan. 2008 (CET) falsch angelegt, falsch benannte Alternativen, falscher Ort, fehlende Optionen. Es handelt sich offensichtlich um den Versuch, die stichhaltigen Argumente einer Minderheit durch Zufallsmehrheiten auszuschließen und sich damit eine Pseudoberechtigung zu verschaffen. Widerspricht dem auf Sachklärung und wirklichen Konsens in der Sache angelegten Geist von Wikipedia. Jesusfreund 10:57, 4. Jan. 2008 (CET)
  2. Ich bin gegen eine schlecht vorbereitete "Abstimmung" am unpassenden Ort und halte, wie JF, eine hier abstimmende vorgebliche "Mehrheit" für geradezu absurd irrelevant. Die WP dürfte aus weitaus mehr Leuten bestehen als aus dem nicht einmal knappen Dutzend, das dzt. hier seine Zeit vertrödelt. Schon mal überlegt, dass derartige Debatten einer Mehrheit Kompetenter einfach zu öde sein könnten? Dass mein Versuch, die Formulierungen nach Beginn der "Abstimmung" nachzubessern, unpassend war, sehe ich schon ein (s. oben).
    @Forrester: Deine geradezu amüsante Angst vor dem Binde-s in Ehren (Rechtsexperte vs. Wortschöpfung Recht-Experte), aber irgendeinen Wörterbuch-Eintrag, der Deine Wortschöpfung belegt, würde ich mir innigst wünschen. Ich halte mich ansonsten vorzugsweise an den Duden, der Dein Privatwort nicht zu finden scheint. ;)) W.H.Wö 11:54, 4. Jan. 2008 (CET)
  3. --Wiggum 15:43, 4. Jan. 2008 (CET) Ich sehe hier zwar keine "stichhaltigen Argumente einer Minderheit" aber glaube ebenfalls nicht, dass die Tyrannei einer Zufallsmehrheit an diesem Ort ein brauchbares Ergebnis liefert.
  4. Bob 10:37, 4. Jan. 2008 (CET) Nachdem ich das noch mal überdacht habe, finde ich die Abstimmung auch insgesamt wenig sinnvoll.
  5. -- andrax 18:48, 6. Jan. 2008 (CET) Bitte Konsens finden. Keine Meinungsbildung unter Umgehung der Community. -- andrax 18:48, 6. Jan. 2008 (CET)
  6. --Rosenkohl 19:05, 6. Jan. 2008 (CET)
  7. -- schwarze feder 22:30, 6. Jan. 2008 (CET) Eine Abstimmung setzt voraus, dass diejenigen, von denen man weiß, dass sie eine Position zu diesem Thema haben und gerne mitabstimmen würden, die Möglichkeit haben dies zu tun. Alles andere ist Manipulation. Oder sehe ich das falsch?
  8. --Carolin2006 10:48, 7. Jan. 2008 (CET) Die Abstimmung hier entdeckt man nur durch Zufall.
  9. --jergen ? 13:23, 7. Jan. 2008 (CET) Gerne in einem ordentlichen Meinungsbild, aber nicht hier im Hinterzimmer.
  10. -- Sarkana frag den ℑ Vampir 15:22, 7. Jan. 2008 (CET) Durch puren Zufall (gerade vermutete URV gefunden, dabei durchgeklickt) gerade drauf gestoßen, stimme Jergen zu.
  11. Siehe andrax. Im übrigen finde ich es ziemlich abartig, dass hier rechte Apologetik betrieben wird, und sich ernstzunehmende Benutzer doch tatsächlich damit auseinandersetzen müssen. Warum werden eigentlich? Wer braucht diese „Bildchen“? Die Sache ist ganz klar: Zur Aufklärung (und nur dafür ist eine Abbildung erlaubt) bedarf es nicht die Vorhaltung massenhaft hochauflösender Bilder oder Vektorgrafiken. Ich habe schon an andere Stelle meine Argumentation dargestellt und mich verwundert es ein bißchen, dass tatsächlich die Dreistigkeit sich durchgesetzt hat, die Diskussion immer wieder abzuwürgen und schließlich hierhin zu verschieben. --...bRUMMfUß... 13:28, 8. Jan. 2008 (CET)
Könntest du vielleicht etwas konkreter werden, wem genau du hier Verteidigung von rechtem Gedankengut unterstellst! Außerdem solltest du den Gesetzeswortlaut bezüglich der Ausnahmen nochmal genau lesen! Neben der Aufklärung gibt es nämlich noch weitere Ausnahmen. So lautet § 86 Absatz 3 StGB: Absatz 1 [gemeint ist das Verwendungsverbot von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen bzw. in § 86a StGB das Verwendungsverbot von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen] gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient. Gerade unter wissenschaftlichen Gesichtspunkten kann eine hohe Auflösung, insbesondere bei Fotoaufnahmen, durchaus sinnvoll sein, um vielleicht weitere Details zu erkennen. Auch die Vektorgrafiken der Kennzeichen können insbesondere im Lehrbetrieb sehr sinnvoll sein. Stelle dir mal eine Lehrerin vor, die ein Arbeitsblatt bzw. Folie für den Unterricht vorbereitet. Gerade wenn man es mal an die Wand projezieren möchte, braucht man einige Dinge etwas größer bzw. im Zusammenhang mit Arbeitsblättern auch mal kleiner. Mit einer Vektorgrafik alles kein Problem.
Es gibt also durchaus sehr gute Gründe für das Vorhandensein dieser Bilder. Da sie außerdem über Commons eingebunden sind, stehen sie dort ja ohnehin weiter zur Verfügung. Du wirst wohl kaum soweit gehen, dort ebenfalls eine Löschung herbeizuführen, also bleiben sie ja verfügbar. Auch fände ich es unangemessen, dass nun bezüglich der rechtlichen Regelungen am deutschen Wesen schon wieder die Welt genesen soll.--Innenrevision 14:54, 8. Jan. 2008 (CET)
Dann möchte ich ein letztes mal meinen Standpunkt darlegen: Der Gesetzesworlaut ist klar, es gibt Ausnahmen, an die Bedingungen zu knüpfen sind; und zwar in jedem Einzelfall und nicht als Generalausnahme für die Wikipedia. Eine abstrakte Möglichkeit der Verwendung für die Zwecke (Beispiel Lehrerin, die auf die Wand des Klassenzimmers zu Aufklärungszwecken eine Hakenkreuzflagge von 2 mal 4 m projizieren muss ;-) ) reicht nicht aus, um die Bedingungen der Ausnahme zu erfüllen; genauso ist umgekehrt auch jede andere Nutzung ermöglicht, wie die Verbreitung rechtsextremer Ideologie, die dem Zweck des Gesetzes zuwiderläuft. Hieraus eine Ausnahme im Sinne des Gesetzes zu konstruieren, überdehnt den § deutlich, denn der Schutzzweck ist die Unterbindung der Möglichkeit des verbreitens der Ideologie; die Möglichkeit der Aufklärung mag auch gegeben sein, trotzdem läuft das dem Zweck des Verbotes zu wider.
Ganz bestimmt nicht von dieser Ausnahme profitieren dürfen jedoch Abbildungen, die auf den Commons- oder de.wp-Servern liegen, aber gar nicht in Artikel eingebunden sind. Hier zu behaupten, diese dienen der Aufklärung, ist lächerlich, bin versucht zu behaupten, dass es bei so einer Argumentation gar nicht erst zur Verhandlung kommt...
Für die Zwecke der Wikipedia, die selbst nicht wissenschaftlich ist, sind keine frei skalierbare svg oder hochauflösende Pixelbilder der fraglichen Symbole notwendig, sondern widersprichen diese auch dem Tabuisierungskonzept, was neuerdings darauf abzielt, diese Symbole ganz aus dem öffentlichen Raum zu verdrängen. Bei Fotos, auf denen noch andere Dinge dargestellt sind, dürfte die Lage etwas komplizierter sein, aber die sind ja auch nicht beliebig skalierbar.
Wenn diese Bedingungen der im Gesetz definierten Ausnahme nicht erfüllt werden (sollten), dann ist es unerheblich, wo die Dateien gespeichert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, denn die Tat kann auch in D strafbar sein, wenn im Ausland begangen.
Mit Apologetik meinte ich, sich ein rechtliches Konstrukt zu schaffen, um das Hochladen von Bildern zu ermöglichen, unabhängig, ob diese Bedingungen für die Ausnahme erfüllt werden oder nicht. --...bRUMMfUß... 18:20, 8. Jan. 2008 (CET)
Die Wikipedia hat es nicht nötig, sich selbst unbegründete Schranken zu setzen, von einem „Tabuisierungskonzept“ ganz zu schweigen. Vektorgrafiken sind in jedem Belang immer vorzuziehen. --Mannerheim 13:22, 9. Jan. 2008 (CET)
Hurra, die Wikipedia geht unter!--...bRUMMfUß... 17:15, 10. Jan. 2008 (CET)
Tu mir einen Gefallen, melde dich wieder, wenn der Zeitpunkt kommt, zu dem die Ratten das sinkende Schiff verlassen sollten. -- Achates You’re not at home ... 17:21, 10. Jan. 2008 (CET)
Sie würden niemals einen der ihren vergessen, mein kleiner lieber Achates. --...bRUMMfUß... 17:38, 10. Jan. 2008 (CET)
Das freut mich jetzt aber total für dich. -- Achates You’re not at home ... 00:51, 11. Jan. 2008 (CET)
  1. --HansCastorp 19:10, 10. Jan. 2008 (CET) Mir fällt diese Abstimmung erst jetzt auf. Die Darlegungen Gnoms werden der (schon in der Diskussion zur Hitlerjugend besprochenen) Problematik nicht gerecht und scheinen mir etwas positivistisch und formalistisch. Siehe auch Jesusfreund und Schwarze Feder. Gruß--HansCastorp 19:10, 10. Jan. 2008 (CET)
  2. --Ixitixel 17:29, 11. Jan. 2008 (CET) Zu sehr Geheimabstimmung
  3. --Ulitz 10:14, 12. Jan. 2008 (CET) -s.o.

Kommentare

Ja. Da hast du Recht...man lernt nie aus :D -- Forrester ∫ Die Dateiüberprüfung ∫ 11:03, 4. Jan. 2008 (CET)
Forrester, es wäre schön, wenn sich deine Position durchsetzen würde: hier sitzen die Experten, also haben die zu bestimmen. Keine Einmischung mehr von Leuten mit Halbwissen, keine Befugnisse mehr von Admins mit Halbwissen... ist aber leider nicht die Praxis im deutschsprachigen Wikipedia. -- schwarze feder 18:13, 7. Jan. 2008 (CET)
Einen geeigneteren Ort für eine Abstimmung als diesen hier gibt es nicht (nach dem Wikipedia Diskussion:Bildrechte offenbar nicht mehr für sowas zuständig sein will). Das ist eine allgemeine rechtliche Angelegenheit, die soll schon in der "Rechtsabteilung" und nicht auf irgendwelchen Artikeldiskussionsseiten geklärt werden. -- ChaDDy 18:07, 4. Jan. 2008 (CET)
Wäre es HIER wenigstens AN-DENK-BAR, dass off-topic UÖDs nirgendwo sonderlich willkommen sein könnten?
Für Text-Umstellungen, die ursprüngliche Anmerkungen zum Verschwinden bringen und so den ursprünglichen Zusammenhang entstellen, habe ich, nebenbei bemerkt, kein Verständnis.
(Keine Antwort erwartet -- ich bin vorläufig draußen).
Siehe, ggf., http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Wikipedia:Urheberrechtsfragen&diff=prev&oldid=40692739
und/oder br/>http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Wikipedia:Urheberrechtsfragen&diff=prev&oldid=40692516 und/oderbr/>http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Wikipedia:Urheberrechtsfragen&diff=next&oldid=40778454br/>und/oder etc.

Vorschläge betr. Recht-Schreibung ;]]
  1. Ersetze "Abstimmung" durch "Meinungsbild"
  2. Ersetze "nach dem" durch "nachdem"
  3. Ersetze "Rechtsabteilung" durch "IRGENDWO wo sich [wenngleich vielleicht irrtümlich] ein Kompetenter/eine Kompetente blicken lässt"
  4. Ersetze "Artikeldiskussionsseiten" durch "irgendwelchen unspezifischen Disku-Seiten"
  5. Ersetze "style="color:blue"" durch "nehmt mich doch bittebitte WICHTIG"

Bis Februar, so ungefähr. -- W.H.Wö 19:15, 4. Jan. 2008 (CET)

Ohne Worte... -- ChaDDy 19:22, 4. Jan. 2008 (CET)

Typisch deutsche Diskussion: Kompromisse: Keine. Nach mir die Sinnflut. Aussenwirkung: Scheissegal. Alles soll der Gestzgeber regeln, vorher mach ich nichts. Information: Nur das was mir passt (das die Verbreitung der Bilder verboten ist, ist ja völlig irrelevant. Wer es nicht weis der soll auf's Bild klicken um sich zu informieren - Nur; welche Veranlassung hat er dazu, da er es ja nicht weis?) Ich dachte in WP versucht man Konsens und das geht nunmal meist nur mit Kompromissen, aber da habe ich wohl falsch gedacht. --Sonnenaufgang 13:36, 5. Jan. 2008 (CET)

Zum letzten mal: Wenn wir diese Hinweise anbringen bedeutet das ja, dass wir den Weiternutzern DIESER DATEI sagen, worauf sie achten sollen. Das würde aber bedeuten, dass Wikipedia eben auch die Zielsetzung hat, diese Bilder abzubieten. Und wenn wir das machen würden, würde sich derjenige STRAFBAR machen. (juristisch nicht einwandfrei diese Argumentation, aber es geht hier auch nicht um ein Urteil, sondern um unsere Rolle) Wie bieten Wissen an, keine Bilder. Dass die frei sind ist nur ein Nebenziel. Es heißt ja auch die freie Enzyklopädie und nicht die enz. (Adjektiv??) Freiheit. So und jetzt ende von mir vorerst zu dieser Diskussion, die zu weiten Stück von TROLLEN geführt wurde, die absolut KEINE Ahnung haben, aber meinen, bescheid zu wissen. -- Forrester ∫ Die Dateiüberprüfung ∫ 14:27, 5. Jan. 2008 (CET)
Weist Du was mich an Deiner Argumentation sehr stört? Das Du so argumentierst, als ob Du die Wahrheit gepachtet hättest. Schon mal aufgefallen, dass es andere Meinungen gibt, die auch Ihre Berechtigung haben, weil diese andere Argumente als Schweerpunkt haben? ICH z.B. finde schlicht und einfach, dass es bei einem verbotenen Bild als INFORMATION direkt dazu gehört dass es nur u. bestimmten Bedingungen erlaubt ist, es zu verwenden. Nicht weil wir hier Bilder zur Verbreitung anbieten (was wir natürlich tun, wenn auch "nur" als Begleiterscheinung des eigendlichen Zweckes), sondern weil nicht jeder über die Tatsache bescheid weis. Desweiteren meine ICH man darf moralische Erwägungen audrücklich berücksichtigen, auch wenn unser Gesetzgeber ausnahmsweise etwas noch nicht ausdrücklich verboten bzw. zur Pflicht erklärt hat. Jede Handlung ist durch moralische Gesichtspunkte tangiert. Es ist übrigens ein Unverschämtheit andere der Trollerei zu bezichtigen, nur weil diese ihre Meinung hier vertreten. Spiel Dich also bitte nicht als Richter auf. --Sonnenaufgang 22:02, 6. Jan. 2008 (CET)

@Contra diese Abstimmung Was hier irgendwie unterzugehen scheint, ist, dass das keine Abstimmung darüber ist, wie es anschließend verbindlich gemacht wird, sondern nur eine Erhebung, wer das soundso sieht: "Wer würde das jetzt so unterschreiben?" --Wikipeder 22:53, 6. Jan. 2008 (CET)

Nochmal für alle: Das ist keine Abstimmung im Sinne eines MB, sondern eher eine Umfrage. Wobei es egal ist, waa die Mehrheit will, es wird das gelten, was gesetzlich notwendig ist. Wir stimmen auch nicht bei jedem Bild darüber ab, ob es eine URV ist, oder nicht. -- ChaDDy 14:17, 7. Jan. 2008 (CET)

Also ich lese direkt über diesem Abschnitt "Da wir so nicht weiterkommen, schlage ich (mal wieder) eine Abstimmung vor. Und nein, was dann entscheiden wird gilt auch."-- Wiggum 14:21, 7. Jan. 2008 (CET)
Ja, da hast du wohl recht. Aber wirklich verbindlich kann so eine Abstimmung nicht sein, vor allem weil sie dazu öffentlicher stattfinden müsste. Aber ist es imho sowieso unnötig darüber abzustimmen... -- ChaDDy 14:25, 7. Jan. 2008 (CET)
Erstens: Abstimmungen und Meinungsbilder "im Hinterzimmer" sind bei speziellen Themen wie diesem vollkommen okay und in vielen Projekten und Portalen gang und gäbe. Zweitens: Wir diskutieren hier nicht eine gesetzliche Pflicht, dass es eine solche nicht gibt, steht inzwischen außer Diskussion. Es geht hier um eine ethisch begründete Pflicht auf moralischer und/oder wissenschaftlicher Basis. Nur zur Info. --Gnom 14:33, 7. Jan. 2008 (CET)
Hallo, Chaddy, auch zur Info. Gestern stieß ich per Zufall auf Bild:Leistungsrune.jpg in den Commons. Dort fehlte der Hinweis ganz, obwohl es sich um ein Hakenkreuz und die verbotene SS-Rune handelt. Ich habe daraufhin in den Commons den Rechtshinweis, auch in deutsch, nachgetragen. Wahrscheinlich gibt es noch mehr Abbildungen, die keinen Rechtshinweis haben. Grüße von --Gudrun Meyer 14:40, 7. Jan. 2008 (CET)
Ja, das ist so, wei bei Bildern, bei denen der Lizenztag fehlt. Muss man halt nachtragen. -- ChaDDy 15:04, 7. Jan. 2008 (CET)

Das ist mir echt zu blöd. Ein Meinungsbild für eine derart unwichtige und banale Sache.... Das hat hier schon viel zu viele Ressourcen verschlungen. In meinen Augen gibt es einen Konsens, wenn das jemand anders sieht, ist das auch ok. -- Forrester ∫ Die Dateiüberprüfung ∫ 23:17, 7. Jan. 2008 (CET)

Konsens ist das nicht. Bin keineswegs damit einverstanden, die Symbole ohne erläuternde Bildunterschrift zu zeigen - und schon gar nicht damit, das hier zu einem Konsens zu erklären. --Carolin2006 18:41, 10. Jan. 2008 (CET)
Eben das ist das Problem, es gibt ja auch die Möglichkeit eines Komprosmisses. Wenn man aufeinander zu geht... Das ist nicht unbedingt das gleiche wie Konsens. Sollte aber doch möglch sein!? --Sonnenaufgang 19:39, 10. Jan. 2008 (CET)
Wie sollte denn ein Kompromiss aus "ab jetzt Rechtshinweise in Bildunterschriften" und "auch künftig keine" aussehen? --Wikipeder 20:08, 10. Jan. 2008 (CET)
Ich hab ´ne Idee: Per Vorlage Hinweis rein, für alle Benutzer unsichtbar, wer´s braucht macht´s per monobook oder Gadget sichtbar (technisch sicher umsetzbar). Dann ist zumindest für die immer gleich klar, dass man es mit nem verbotenen Bild zu tun hat, kann man ja schnell mal übersehen!--D.W. 17:18, 11. Jan. 2008 (CET)

Sind diese Bilder URVs

Auf den Commons sind hier jede Menge DIN Warnschilder dargestellt. Sind diese nicht URVs, DIN-Normen sind doch vom Urheberrecht geschützt?--Uwe W. 17:37, 10. Jan. 2008 (CET)

Die Schilder haben keine Schöpfungshöhe und sind daher nicht urheberrechtlich geschützt. -- ChaDDy 18:29, 10. Jan. 2008 (CET)
Und sind außerdem amtliche Werke. sугсго.PEDIA 20:13, 10. Jan. 2008 (CET)
Umso besser, dann sind sie auch auf Commons ok. -- ChaDDy 20:14, 10. Jan. 2008 (CET)
Bist du sicher? Deutsches Institut für Normung#Normen in der Rechtsordnung --Phrood 20:19, 10. Jan. 2008 (CET)
Sie haben aber keine Schöpfungshöhe, oder?--Uwe W. 21:03, 10. Jan. 2008 (CET)
Nein, haben sie nicht (habe ich aber ein paar Zeilen weiter oben schon geschrieben...). -- ChaDDy 21:09, 10. Jan. 2008 (CET)
Danke, das wollte ich nur wissen.--Uwe W. 21:21, 10. Jan. 2008 (CET)
P.S. Sind sie dann nicht nur hier (Deutsch Wikipedia) sondern auch auf den Commons OK?--Uwe W. 15:14, 12. Jan. 2008 (CET)
Wenn du eine abschliesende Antwort wilst, kontaktiere bitte einen Anwalt deines Vertauens. Bobo11 15:21, 12. Jan. 2008 (CET)

Alte Aufnahmen

In der Zeit von 1921 bis 1931 hat Anton Günther diverse Aufnahmen seiner Lieder auf Schelllackplatten gemacht. Diese Aufnahmen sind heute auf CD erhältlich. Kann man aus diesen Aufnahmen bei uns hochladen? Liesel 09:21, 11. Jan. 2008 (CET)

Anton Günther ist 1937 gestorben. Damit ist er schon mehr als 70 Jahre tot. Dann gienge das eigentlich. Aber, hat er die Musik alleine geschrieben? Und wer war an der Aufnahme alles beteiligt? Auch andere Musiker? Dann gilt nämlich, die Musik wird 70 Jahre nach dem Tod des langlebigsten Musikers gemeinfrei. -- ChaDDy 09:32, 11. Jan. 2008 (CET)
Musik hat er selber geschrieben und so wie es klingt hat er sich selber auf Gitarre begleitet. Im Booklet steht auch nix zu weiteren Musikern. Ich kann heute nachmittag ja mal ein Stück hochladen. Liesel 09:35, 11. Jan. 2008 (CET)
Der Leistungsschutz für die ausübenden Künstler erlischt gemäß §82 UrhG spätestens 50 Jahre nach der Aufnahme. Wenn nicht an der Komposition (die ist bis 70 Jahre pma geschützt) weitere Künstler beteiligt waren, sind die Aufnahmen seit dem 1. Januar 2008 gemeinfrei. --h-stt !? 09:47, 11. Jan. 2008 (CET)
’s is Feierobnd So hier ist eine der Aufnahmen. Liesel 12:59, 11. Jan. 2008 (CET)
In diesem Fall ok, aber der Vollständigkeit halber: überall oben wird der Textdichter vergessen, das ist für viele Lieder der Knackpunkt (z. B. fast alles bekannte von Gershwin, dessen Bruder und Textautor Jahrzehnte später als der Komponist verstorben ist). --AndreasPraefcke ¿! 16:02, 12. Jan. 2008 (CET)

Schöpfungshöhe von 3D-Modellen

Erreichen 3D-Computergrafiken aus einfachen 3D-Modellen (z.B. [7]: zwei Kugeln, ein buntes Schachbrett) die Schöpfungshöhe? --Vierge Marie 22:08, 11. Jan. 2008 (CET)

Das ist sicher Auslegungssache. Ich sehe keine SH. Allerdings bin ich mir auch sicher, daß einige "Künstler" das ganz anders sehen. Wie siehts mit Bild:Astigmatismus.jpg aus? Ich habe das vor Jahren als GFDL lizensiert, heute sehe ich aber keine Schöpfungshöhe mehr, das sollte ich umlizensieren. --RalfRBIENE braucht Hilfe 00:17, 12. Jan. 2008 (CET)
Kleine Münze ist auch geschützt, ich sehe hier auf Anhieb nix, was einem UR-Schutz entgegenstehen sollte.-- Wiggum 00:44, 12. Jan. 2008 (CET)

Ich sehe da keine Schöpfungshöhe, das würde jedermann so hinkriegen --Historiograf 01:24, 12. Jan. 2008 (CET)

Ich ebenfalls, Computergrafiken besitzen für mich keine Schöpfungshöhe, egal, wieviel Arbeit dahintersteckt. Das ist keine Kunst - und die Schöpfungshöhe ist an Kunst festgemacht. --RalfRBIENE braucht Hilfe 02:37, 12. Jan. 2008 (CET)
Meine Fotos für WP sind auch keine Kunst, ich dokumentiere und bilde ab, haben die also auch alle keine Schöpfungshöhe? Ansonsten wünsche ich jedermann viel Spaß beim eben schnell hinkriegen. -- Smial 02:52, 12. Jan. 2008 (CET) Und was Kunst und Computergrafik angehen, bitte gerne einmal hier oder hier herumklicken.
Schutz von Computergrafiken: OLG Hamm vom 24. August 2004 (Az. 5 U 51/04) stellte fest, dass Computergrafiken keinen urheberrechtlichen Schutz genießen und auch nicht unter die Leistungsschutzrechte des UrhG fallen. Das Urteil ist (wie so vieles) umstritten, aber das höchstrangige bisher zum Thema ergangene. --h-stt !? 08:57, 12. Jan. 2008 (CET)
Das Urteil klingt etwas anderes: Urheberrechtlicher Schutz kann solchen einzelnen Grafiken nur nach § 2 Abs. 1 Ziffer 4 Urheberrechtsgesetz zu kommen, nämlich als Werken der bildenden Künste. Auch die per Computer hergestellten Grafiken sind ein Bildwerk im Sinne dieser Vorschrift. Insbesondere kann man derartige Grafiken, wie auch hier geschehen, ausdrucken lassen. Dann hat man die erforderliche körperliche Festlegung wie bei einer sonstigen Grafik auch (Schricker, Urheberrechtsgesetz 2. Auflage § 2 Rdzif. 135). [..] Es fehlt aber an der erforderlichen Schöpfungshöhe bei den in Rede stehenden Grafiken gemäß § 2 Abs. 2 Urheberrechtsgesetz, durch die einer solchen Grafik erst urheberrechtlicher Schutz zuteil werden kann. Denn es handelt sich bei den Grafiken im Ausgangspunkt um Fotografien, die am Computer lediglich verfremdet worden sind, um gewisse hell-dunkel-Effekte zu erzielen. Es ist nicht ersichtlich, inwieweit dieser Verfremdungseffekt auf besonderen Leistungen beruht, die die Grafiken über das normale handwerkliche Können hinausheben. Es ist nicht ersichtlich, daß diese Verfremdungseffekte eine Kunstfertigkeit verlangen, die nicht jedem gegeben ist, der Bilder am Computer verfremden will. Auch die Klägerin hat in diesem Zusammenhang zur Schöpfungshöhe der Grafiken nichts Detailliertes vortragen können. sугсго.PEDIA 10:25, 12. Jan. 2008 (CET)
Das klingt doch durchaus vernünftig, was die Juristen sich da rausgeschraubt haben. Zwar wird keine wirklich scharfe Trennlinie gezogen, die fehlende Schöpfungshöhe ist jedoch ausschließlich auf die Grafiken in diesem Streitfall bezogen, keineswegs allgemein festgelegt. Ich schätze, daß dieselben Richter bei Werken wie eben auf www.oyonale.com durchaus anders werten würden, die haben ja nicht sämtlichst die Neuzeit verschlafen. -- Smial 11:17, 12. Jan. 2008 (CET)
"aufwendig programmierten Grafiken" findet du vernünftig? ;-) Bei dem simplen beispiel oben würde ich ja für selbermachen plädieren, selbst wenn man das für Pov-Ray von Hand tippt dürfte das ziemlich schnell gehen und man hätte das Bild in besserer Auflösung.-- Wiggum 12:23, 12. Jan. 2008 (CET)
Das Bild hat historischen Wert, weil es eines der ersten Bilder mit Reflexion und Lichtbrechung ist und als Vorbild für diese Art von Testszenen diente. Ich besitze auch eine höher aufgelöste Version aus der Originalveröffentlichung. --Vierge Marie 12:36, 12. Jan. 2008 (CET)
Es ist ein Kinderspiel, das oben genannte in 3DStudio nachzubasteln. Das dauert incl. Rendern etwa 10 min. Ich sehe nur keinen Sinn darin. --RalfRBIENE braucht Hilfe 15:18, 12. Jan. 2008 (CET)
Wenn das alles so klar ist, warum macht ihr euch dann wegen Screenshots von Computerspielen so in die Hose?--A-4-E 15:31, 12. Jan. 2008 (CET)
Weil die um einiges aufwändiger sind, als dieses Beispiel. -- ChaDDy 15:36, 12. Jan. 2008 (CET)
Vernünftig finde ich, daß Richter zwischen <polemik> billigen Bildmanipulationen </polemik> und kreativer Arbeit am Computer anscheinend unterscheiden können. -- Smial 01:50, 13. Jan. 2008 (CET)

ist das PD weil keine Schöpfungshöhe? oder ? .. Aufnahme in einem Zug ...Sicherlich Post 21:36, 12. Jan. 2008 (CET)

Tool für Bild-Zusammenführung

Hallo zusammen!

Ich bastle gerade ein Tool für Commons, um Bildbearbeitungen ("derivative works") einfach hochladen zu können. Das Tool akzeptiert mehrere Original-Bilder, und sollte daher auch gleich Prüfen ob die Lizenzen zusammenpassen. Dazu habe ich ein paar Fragen:

  1. Darf man Bilder mit CC-Lizenzen unterschiedlicher Versionen (z.B. {{Cc-by-sa-2.0}} und {{Cc-by-sa-2.5}}) zusammenführen?
  2. Darf man Bilder mit CC-Lizenzen unterschiedlicher Länder (z.B. {{Cc-by-sa-2.0-at}} und {{Cc-by-sa-2.0-de}}) zusammenführen?
  3. Nehme ich richtig an dass man Bilder mit {{PD-USGov}}-Lizenzen mit jeder anderem Bild zusammenführen darf? Dürfte man ein Bild, das unter {{PD-USGov-Military-Navy}} steht, bearbeiten und unter GFDL hochladen?
  4. Wenn ein Bild unter {{PD-USGov-NASA}} steht, darf man ja eine Bearbeitung erstellen und diese unter GFDL hochladen, es ist ja PD. Doch: "[...]not protected by copyright unless noted" --> GFDL + Hinweis auf die Nasa oder wie?

Vielen Dank für die Antworten!--Luxo 23:03, 12. Jan. 2008 (CET)

Aufnahmen frei zugänglicher Ausstellungsstücke

In diesem Bauwerk befindet sich eine in Schaukästen befindliche Dauerausstellung zur Geschichte des Ortes. Das Castell ist am Tage ohne Eintrittsgebühr frei zugänglich. Ich habe Aufnahmen der dort ausgestellten Schriftstücke (aufgeschlagene Bücher / Broschüren, katalanisch und teilweise deutsch), teilweise mit Skizzen des Baues, gemacht, mit der Absicht, sie als Quellen zu verwenden.
Ist es möglich, diese Fotos auf Commons hochzuladen, um sie dadurch mit dem Artikel Punta de n'Amer zu verlinken (commonscat)? Wäre schön, die Quellen des Textes dadurch für jedermann sichtbar zu machen. Allerdings sind die entsprechenden Autoren der ausgestellten Schriften zum Teil nicht erkennbar. --Oltau 16:22, 12. Jan. 2008 (CET)

Die Sache ist nicht ganz einfach, siehe Wikipedia:Fotos_von_fremdem_Eigentum. Nur wenn die Objekte jünger als 100 Jahre sind, gibt es eine einfache Antwort, dann geht es nämlich nicht. --Kolossos 18:09, 12. Jan. 2008 (CET)
Wenn das Caslillo der Generalitat untersteht, sehe ich kein Problem. Bei Privatbesitz: siehe Kolossos. --RalfRBIENE braucht Hilfe 18:27, 12. Jan. 2008 (CET)
Sagen wir es mal so, ist das Hersteller (Urheber) länger als 70 Tod, ist es eh nur dein Problem und das Bild wird auf Commons nicht gelöscht. Egal wo es aufgenommen wurde. Denn es ist ggf. "nur" ein Verstoss gegen das Hausrecht, nicht aber gegen das Urheberrecht. In dem Fall sag dir das Wort Sockenpuppe sicher was oder? Ist es jünger als 70pma, nur wenn du dich auf die Panoramafreiheit berufen kannst (öffentlicher Strassenraum, dauerhaft usw.), in dem Fall wäre es auf de: gedudulte auf commons hingegen nicht. Innenaufnamen bei kleiner 70 Jahre pma, klares NEIN. Eigentlich wie immer die gleiche Antwort.Bobo11 18:29, 12. Jan. 2008 (CET)
Ich war wegen einem anderen Fall im Februar bei der Generalitat. Auch nach mehrmaligem Nachfragen bezüglich kommerzieller Weiternutzung wurde mir bestätigt, daß Fotos jeder Art, die catalanisches Kulturgut verbreitet, ausdrücklich erwünscht ist. Dies beinhaltet auch Aufnahmen in Museen etc. Allerdings gilt das nur für Eigentum der Generalitat. Eventuelles Urheberrecht, das darüber hinausgeht, kann die Verwendung allerdings wieder einschränken. --RalfRBIENE braucht Hilfe 18:59, 12. Jan. 2008 (CET)
@RalfR ich hack da gleich mal nach. Das heisst im Klartext; Was in einem Museum der Generalität ausgestellt ist, und sich auch im Eigentum der Generalität befindet, fällt unter PD? Wobei hier der zweite Punkt, der Knackpunkt sein wird, denn es wird sicher nicht alles was in einem Museum der Generalität ausgestellt ist, sich in derem Eigentum befinden. Bobo11 19:04, 12. Jan. 2008 (CET)
Hallo Oltau, die Anlage ist Privatbesitz und wenn Du sicher gehen willst dann schreibe den Beauftragten an und bitte um Freigabe, die Adresse ist: Miquel Galmes, Organization: CP Punta de n'Amer Strasse:C/ Roselles s/n in 07560 Sa Coma oder via Email:cppuntadenamer@educacio.caib.es Gruß--Alfa 19:15, 12. Jan. 2008 (CET)
Die Generalitat verzichtet quasi auf ihr Hausrecht. Bei Werken von nicht 70 Jahre toten Künstlern muß das Urheberrecht beachtet werden, sie haben mich ausdrücklich davor gewarnt, Bilder von Bildern von Picasso zu veröffentlichen. Die wußten schon erstaunlich gut Bescheid, so daß meine sehr bescheidenen Sprachkenntnisse ausreichten. Mit PD hat das nichts zu tun, das gibts auch in Spanien nicht, selbst in Lateinamerika ist das kaum verbreitet. --RalfRBIENE braucht Hilfe 19:16, 12. Jan. 2008 (CET)
Schade, aber im dem Fall nicht Weltbewegend, da wir eh denn gleichen Standpunkt vertretten. Das wo das Urheberrecht abgelaufen ist, es auch frei sein sollte. Bobo11 20:10, 12. Jan. 2008 (CET)
Nun gut, werde sie dann nicht hochladen, da ich nicht weiß, ob und wann die Autoren der Texte gestorben sind. Die Art der Ausstellung (öffentlich, unentgeltlich) impliziert meiner Meinung nach die Absicht des Eigentümers (privat oder Gemeinde / Ajuntament ?) einer Gemeinfreiheit (Public Domain). Ich kann jedoch nicht ermitteln, ob der Besitzer der Schriftstücke alleiniger Rechteinhaber ist und einer Veröffentlichung dieser Art zustimmt (dazu fehlt mir auch die Sprachkenntnis, das über die o. g. Adresse zu erfragen). Schade, muss doch jeder so die Quellen vor Ort einsehen, so er das möchte. --Oltau 06:20, 13. Jan. 2008 (CET)

Open-Access Lizenzfrage

Ich würde gerne Bilder von diesem Artikel auf die Commons hochladen. Die Frage ist, welche Lizenz wird dort verwendet bzw. welche Lizenz muß ich angeben? Die Lizenzbedingungen scheinen für Wikipedia geeignet, oder nicht? Gruß, Christian2003 11:21, 13. Jan. 2008 (CET)

Ja, sollte {{Attribution}} sein.--Luxo 11:44, 13. Jan. 2008 (CET)
Danke, ich hab das Bild dann mal hochgeladen. Sind die Lizenzangaben dann so korrekt? siehe Bild:Actinic keratosis on the lip.JPEG

Urheberrecht bei Fotos, Veröffentlichungsdatum (erl.)

Hi, kann jmd. von euch kurz hier vorbeischauen und seine Meinung dazu schreiben. --Nutzer 2206 16:32, 11. Jan. 2008 (CET)

Bevor ich da jetzt Aufsätze schreibe, sollten sich die Autoren der Zeilen erstmal unsere diversen Seiten zu den Bildrechten angucken. --RalfRBIENE braucht Hilfe 17:06, 11. Jan. 2008 (CET)
Ich denke, wir haben den Sachverhalt drüben geklärt. Mit Urheberrechtsfragen kenne ich mich einigermaßen gut aus, die betreffenden Seiten kenne ich übrigens, nur in Einzelfällen muss ich auch noch mal nachfragen. Danke an alle, die hier und in der Wikiversity mitgemacht haben. --Nutzer 2206 03:15, 14. Jan. 2008 (CET)

Lothar Olias

Der erste Eintrag von [Lothar Olias] scheint eine Kopie von [hier] mit leichten Änderungen zu sein oder umgekehrt. Ist das nicht eine URV ? 79.194.250.211 13:10, 13. Jan. 2008 (CET)

Kann es sein, dass der zweite Link tippobehaftet ist, ich krieg' einen 404-Fehler. sугсго.PEDIA 14:40, 13. Jan. 2008 (CET)
Hallo Sycro, nein, der Link funktioniert bei mir. Habe die Seite bei einer goolgle-Suche nach "lotar olias" (Lemma sollte auch auf "Lotar Olias" verschoben werden) gefunden. Ist auch über www.sikorski.de -> Komponisten -> Lotar Olias auffindbar. Danke. 79.194.251.166 16:29, 13. Jan. 2008 (CET)

Fälscher Kujau + Beiwerk auf Wiki

Bitte um Beteiligung von UrhG-festen Usern an der Diskussion Wikipedia:Dateiüberprüfung/Schwierige_Fälle#Bild:Kujau_wiki.jpg --Telephil 15:07, 13. Jan. 2008 (CET)

Bessere Hilfe/Informationen für Bildernutzung außerhalb der Wikipedia

In letzter Zeit habe ich immer wieder Bilder aus der Wikipedia oder von Commons auf diversen Websites gesehen, z. B. (Online-)Zeitungen, Nachrichtenportale und andere kommerzielle Seiten. Leider fehlt dabei aber sehr oft ein brauchbarer Hinweis auf Quelle, Urheber und Lizenz. Die Frage ist: warum schaffen es diese Leute nicht, die erforderlichen Angaben zu machen (absolute Faulheit und Ignoranz mal ausgenommen)? Die Lizenz-Bausteine allein sind anscheinend nicht wirklich auszureichend und die Lizenztexte auch nicht immer einfach zu verstehen. Und in den Tiefen des Wikipedia-Namensraums ist es für Nichteingeweihte auch recht schwierig die geeignete Seite zu finden. In Wikipedia:Lizenzbestimmungen steht kurz etwas dazu, die Seite ist aber nicht direkt von den Bildbeschreibungen aus zugänglich.

Mein Vorschlag: Auf jede Bildbeschreibungsseite einen gut erkennbaren Hinweis "Sie möchten dieses Bild außerhalb der Wikipedia benutzen? Auf dieser Seite [link zur entsprechenden WP-Seite] finden sie eine Anleitung zur Einhaltung der Lizenz." (läßt sich bestimmt noch besser formulieren). Dazu dann ein Link auf eine Seite, die kurz die gängigsten Lizenzen und deren Forderungen auflistet und weiterführend auf die Lizenztexte verlinkt.

Und ja ich weiß, intelligente Mitmenschen schaffen es durchaus, sich selbst auf den entsprechenden Seiten im Artikel- und Wikipedia-Namensraum die notwendigen Informationen zur korrekten Weiterverwendung zu besorgen. Leider aber gelingt das bei Weitem nicht jedem. Im Endeffekt würde ein solcher Hinweis IMHO für Fotografen und Weiternutzer eine Verbesserung sein. --Kam Solusar 18:26, 13. Jan. 2008 (CET)

"...finden sie eine Anleitung zur Einhaltung der Lizenz." - Und wer übernimmt die Haftung für diese Anleitung (die dann ja eine Interpretation der Lizenzbedingungen sein wird), im Ernstfall sind die verlinkten Lizenzbedingungen (in Originalsprache, bei der GFDL traut man sich nicht einmal eine deutsche Übersetzung als bindend zu bezeichnen) ausschlagebend, wer nicht in der Lage ist diese zu lesen und zu befolgen sollte ohne fachlichen Rat grundsätzlich von einer Weiternutzung absehen. --217.231.195.100 18:45, 13. Jan. 2008 (CET)
Das wäre schön, aber in der Realität benutzen die Leute die Bilder eben trotzdem, und meistens ohne jegliche Angaben (á la "In Wikipedia ist ja alles frei"). Im Moment wird der in Lizenzdingungen Unerfahrene da auf den Bildbeschreibungsseiten völlig allein gelassen. Der Lizenzbaustein allein scheint für viele nicht auszureichen. Deshalb wäre IMHO allein schon der Hinweis ziemlich hilfreich, daß man bei der Weiterverwendung von Bildern die jeweiligen Lizenzen befolgen muß und es je nach Lizenz ganz verschiedene Anforderungen gibt. Ich möchte ja auch keine bindende Vorlage oder Interpretation der Lizenzbedingungen, sondern mehr eine schlichte Auflistung á la "PD -> keine Angaben notwendig, Hinweise auf Autor/Quelle wären wünschenswert; CC-by -> Urheber und Lizenz müssen angegeben werden; GFDL -> Verwendung kompliziert, Handhabung umstritten" etc.. mit Verweisen auf die Lizenztexte und ausdrücklichen Hinweisen, sich unbedingt die Lizenztexte vorher anzuschauen.
Commons hat etwas ähnliches unter Commons:Reusing content outside Wikimedia (allerdings auch nicht direkt auf den Bildseiten verlinkt), solche Hinweise auf Kontaktmöglichkeiten zum Fotografen und Hotlinking wären schon nicht schlecht. --Kam Solusar 21:17, 13. Jan. 2008 (CET)

Bild ohne ersichtliche Hinweise auf den Urheber, darf ich einen Ausschnitt aus dem Bild verändern und in der Wikipedia nutzen?

Hallo, dieses Bild http://www.dunsfoldpark.co.uk/images/dpav2.jpg zeigt den Dunsfold Park in Südengland, wo die BBC-Sendung Top Gear aufgezeichnet wird. Die Rollbahn des Flugplatzes dient als Teststrecke. Ich kann auf dem Bild oder auf der Seite keine Informationen zum Urheber des Bildes finden. Ich möchte einen Bildausschnitt, der den nordwestlichen Teil der Rollbahnen zeigt, mit dem Streckenverlauf der Top Gear Teststrecke versehen und in den Artikel zu Top Gear, den ich zur Zeit neu schreibe, einbinden. Ist das was ich vorhabe evtl. sogar ohne Erlaubnis des Urhebers möglich, wenn ich darauf verweise, woher das Bild stammt? Oder muss ich versuchen einen Ansprechpartner zu finden um eine Erlaubnis einzuholen (nur weil man keine Hinweise auf den Urheber findet, ist das Bild ja nicht automatisch frei...)?
Google Maps bietet eine ähnlich gute Grundlage für mein Vorhaben, wenn ich die Nutzungsbedingungen aber anschaue, stelle ich fest das ich das Bild auch nicht als Basis nutzen darf ("Die Abbildungen unterliegen dem Urheberrecht und dürfen nicht kopiert werden, auch wenn sie verändert oder mit anderen Daten oder anderer Software zusammengeführt wurden.")

Bin dankbar für Hilfe!
--DunklerRabe 02:01, 14. Jan. 2008 (CET)

"nur weil man keine Hinweise auf den Urheber findet, ist das Bild ja nicht automatisch frei..." – !!!
mehr muss dazu nicht gesagt werden. ;-) --JD {æ} 02:04, 14. Jan. 2008 (CET)

Bilddatenbank und Lizenz?

Es geht konkret um den Anbieter Pixelquelle.de und seine Nutzungsbedingungen. Hier Punkt 8. Konkrete Frage: Darf ein Bild aus deren Fotobestand (z. B.) in der Wikipedia genutzt werden? Meine Meinung: Nein, weil eine passende Lizenzierung mit den mir zur Verfügung stehenden Lizenzen nicht möglich ist. Ich würde sagen: Die Bedingung mit "(c) Fotografenname / PIXELIO" kann ich nicht in eine Lizenz (würde hier an CC-BY bzw. CC-BY-SA denken) umsetzen. --Nutzer 2206 03:22, 14. Jan. 2008 (CET)

Nein, man kann sie nicht nutzen. Völlig unabhängig von dieser Frage werden die Lizenzen nach Punkt 5 der dortigen Nutzungsbedingungen vergeben und sehen nur die beiden Varianten A und B vor. Diese beiden sind z. B. schon wegen des Verbotes der Nutzung in Bilderdatenbanken, des Verbotes damit Merchandisingartikel zu erstellen, des Verbotes der kommerziellen Nutzung bei Variante A, ... nicht wikipediakompatibel. Auch scheint zusätzlich noch das Bearbeitungsrecht separat eingeschränkt werden zu können - der Werbespruch der Seite ist aber toll Deine kostenlose Bilddatenbank für lizenzfreie Fotos - die Frage ist, wie man ohne Lizenz keine Urheberrechtsverletzung begehen soll. Offensichtlich ist aber ohnehin nur das Kostenlos im Mittelpunkt des Interesses.--Innenrevision 09:33, 14. Jan. 2008 (CET)

Festschreibung von Bildlizenzen auf GFDL 1.2 -Fortsetzung

Gemäß Wikipedia:Fragen_zur_Wikipedia/Archiv/2008/Woche_02#Festschreibung_von_Bildlizenzen_auf_GFDL_1.2 stellt sich jetzt die Frage nach der weiteren Vorgehensweise mit der neuen Vorlage:Bild-GFDL/1.2. Dazu sehe ich 3 Punkte:

  1. gemäß der Aussage von Forrester: "Wahr ist: Die Bilder standen bisher unter 1.2+ und werden es auch in Zukunft. Daran kann niemand mehr etwas ändern bzw. umlizenzieren." und gemäß Wikipedia:Lizenz#Unwiderruflich können erstmal alle Bilder der neuen Vorlage die zu einem früheren Zeitpunkt als "1.2 und folgende" hochgeladen wurden, zurücklizensiert werden.
  2. Die Vorlage bekommt einen Warnhinweis, dass diese bis zu einer Klärung nicht weiter verwendet werden soll.
  3. Es gibt diese Klärung, die notfalls ein Meinungsbild verlangt.

--Kolossos 16:41, 11. Jan. 2008 (CET)

zu 2: Volle Zustimmung. Da hat der betreffende wohl Pecht gehabt. PS: Am besten auf die Commons verschieben. sугсго.PEDIA 16:49, 11. Jan. 2008 (CET)

Natürlich, ein MB. Dann aber bitte auch ein MB, ob wir die anderen Lizenzen haben dürfen, die haben wir nämlich auch ohne MB eingeführt... -- ChaDDy 16:53, 11. Jan. 2008 (CET)

Soll hier suggeriert werden, daß die GFDL 1.2 keine freie Lizenz im Sinne der Wikipedia ist? --RalfRBIENE braucht Hilfe 17:08, 11. Jan. 2008 (CET)
Mir kommt das auch so vor. Dann habt ihr euch aber all die Jahre selbst betrogen... -- ChaDDy 17:32, 11. Jan. 2008 (CET)
Mit der Festschreibung auf 1.2 soll doch nur verhindert werden, dass aufgrund von Änderungen an den GFDL-Bedingungen irgendwann mal die Nutzung auch ohne de-facto-Ausschlussgründe wie dem Abdruck des Lizenztextes problemlos möglich sein könnte. Ob das "frei" im Sinne der Wikipedia ist, kann man durchaus anzweifeln, denn unser "frei" versteht sich nach meiner Auffassung dahingehend, dass so wenig wie möglich künstliche Nutzungsbarrieren existieren. -- Wiggum 17:45, 11. Jan. 2008 (CET)
Die Wikipedia:Lizenzbestimmungen lauten bekanntermaßen: "...under the terms of the GNU Free Documentation License, Version 1.2 or any later version published by the Free Software Foundation;...".
@Ralf: Du hast beim Upload deiner Bilder der "GNU Free Documentation License, Version 1.2 or any later version published by the Free Software Foundation" zugestimmt (im Folgenden kurz GFDL 1.2+), dazu hat dich niemand gezwungen, daneben war und ist dir sicherlich Wikipedia:Lizenz#Unwiderruflich bekannt, schließlich hast du dieser Lizenz zugestimmt und ich halte dich in diesem Bereich für keinen Laien. Also, gibt es noch Fragen zu Punkt 1?
Oder, erklär doch mal deine Motivation hinter der sicher recht arbeitsaufwändigen Aktion und welche Vorteile der Lizenzbaustein beim Aufbau dieser freien Enzyklopädie bringen soll, wenn wir doch schon Vorlage:Bild-GFDL haben. --Kolossos 17:52, 11. Jan. 2008 (CET)
Nicht suggeriert, sondern ziemlich deutlich gesagt, meiner Meinung nach. Urheber, die ihre Inhalte hier mit der GFDL lizenzieren, weil sie wissen, dass die Lizenz die Weiterverwendung, insbesondere im kommerziellen Bereich, erheblich erschwert, leisten der Wikipedia einen Bärendienst. Hätte Wikipedia heute angefangen, wäre niemand auf die Idee gekommen, die GFDL als Lizenz der Wahl für das Projekt zu verwenden. Es gibt also keinen Grund so zu tun, als wäre die Vorlage völlig normal und unverfänglich. Die Intention ist schon ziemlich klar. sebmol ? ! 17:55, 11. Jan. 2008 (CET)

Um die Diskussion hier gleich in ein anderes Fahrwasser zu bringen als diese unsäglichen Ausfälle von heute auf WP:FZW:

  • Es lohnt nicht, darüber zu reden, was wäre, wenn erst heute...
  • Es werde keine Vorwürfe Ausgrenzungen und Schmähungen ausgesprochen, siehe KPA
  • Es werden keine patzigen Anwürfe im Sinne von „Geh doch rüber“ gemacht, siehe KPA
  • Es wird nicht so getan, als sei eine Lizenz GFDL 1.2 auf einmal nicht mehr korrekt und gültig
  • Es wird nicht so getan, als sei eine Lizenz GFDL 1.2 auf einmal unfrei
  • Es wird nicht so getan, als würde eine Lizenz GFDL 1.2 auf einmal die freie kommerzielle Nutzung eines Werkes unterbinden
  • Es wird nicht so getan, als on CC-Lizenzen nicht auf eine bestimmte Version festgeschrieben werden können
  • Es wird nicht so getan, als sei die Sorge um ihr Werk seitens der Autoren und Lizenzgeber plötzlich projektschädigend
  • Es wird nicht so getan, als ob genau die Sorge um korrekte Lizenzen und das Urheberrecht nicht sonst WP-üblich ist
  • Es wird nicht so getan, als sei die Lizenzierung eines Werkes unter GFDL plötzlich projektschädigend, das ist eine Diffamierung aller Artikelautoren, die mehrheitlich ihre Artikel unter GFDL lizenzieren

Alles andere bringt die Diskussion nur aus dem Tritt und dient nicht der Sache. --Eva K. Post 19:41, 11. Jan. 2008 (CET)

Du wirfst doch selber mit Schmutz und beschwerst dich, dass andere es tun. Deine maßlosen und unsachlichen Einlassungen tragen nicht das geringste zur Versachlichung bei. Ich habe meine Verachtung über Leute wie dich geäußert und dazu stehe ich. Es geht um eine ganz bestimmte GFDL-Variante, nicht um die GFDL an sich. Es wurde schlüssig gezeigt, dass einige diese Variante wählen, weil sie bestimmte Verwendungsbeschränkungen qua GFDL nicht missen möchten. Davon ist auszugehen und von nichts sonst --Historiograf 23:29, 11. Jan. 2008 (CET)
Sag mal, bin ich im falschen Film, oder war die Zeit, in der inhaltliche Redeverbote ausgesprochen wurden, nicht hinter uns? Du musst es bitte noch jedem Benutzer selbst überlassen, welche Meinung er hat und ob er diese ausdrücken will. Du kannst auf bestimmte Umgangsformen bestehen, aber du kannst nicht verlangen, dass Positionen nicht auf sachliche Weise ausgedrückt werden, weil du dich oder andere persönlich angegriffen fühlst. Du hast deine Meinung zu dieser Sache und andere haben andere Meinungen. Darüber lässt sich konstruktiv, sachlich und unaufgeregt diskutieren, ohne dass das Ende des Abendlandes bevorsteht. sebmol ? ! 00:02, 12. Jan. 2008 (CET)
Da euch die Sachargumente fehlen, geht es mit der Moraltour weiter. Nicht gerade überzeugend. --Eva K. Post 00:18, 12. Jan. 2008 (CET)
@Eva: Wo sind denn deine Argumente zu den 3 klaren von mir genannten Punkten, besonders zum ersten? --Kolossos 02:25, 12. Jan. 2008 (CET)


Ich möchte einmal meine Position in der Diskussion bringen (weil ich dei Vorlage ja auch angelegt habe) und dann nicht mehr.

  1. Das Anlegen sollte kein Untergraben der WP-Gemeinschaft sein
  2. Inhaltlich 1: Die GFDL 1.2 ist eine Lizenz, die nicht unbedingt vereinbar mit dem Freiheitsgedanken der Wikipedia ist. Niemand würde heute auf die Idee kommen, mit GFDL 1.2 die Wikipedia aufzubauen (wenn man den Freiheitsgedanken fortführen will). Das einzige, was die GFDL einigermaßen akzeptabel für den Freiheitsgedanken der WP macht, ist der Ausblick auf freiere Versionen
  3. Inhaltlich 2: Das Interesse der Fotografen ist verständlich und nachvollziehbar und da sie ja auch kein CC-nc bekommen, ist eine gewisse Absicherungsmöglichkeit durchaus angebracht. Außerdem kann man dann auch hier die Qualität von Bildern mit ins Auge fassen und nicht die Freiheit allein entscheidendes Kriterium sein lassen.
  4. Fazit: Beide Forderungen sind nachvollziehbar - bin mir unschlüssig. Jedoch leichte Tendenzen zur Bevorzugung des Freiheitszwanges (!?, wobei dasn hier eher freiere-Freiheits-Zwang heißen müsste) ≈Forrester ∫ Die Dateiüberprüfung ∫ 23:38, 11. Jan. 2008 (CET)

unterm Strich bleibt eine Frage:

ist GFDL 1.2 eine gültige Lizenz?

Wo steht hier in .de, daß 1.2 nicht zulässig ist? --RalfRBIENE braucht Hilfe 00:21, 12. Jan. 2008 (CET)

Wo steht, dass sie zulässig ist? Kann ich auch meine eigene Lizenz erfinden, einen Lizenzbaustein erstellen und dann meine Bilder darunter hochladen? Wenn nicht, was sind dann für dich die Kriterien einer akzeptablen freien Lizenz? Und versuch bitte mal, die Frage nicht als Fotograf zu beantworten, der ein nachvollziehbares und berechtigtes Interesse an der kommerziellen Auswertung seiner Werke hat, sondern als ein Projekt, dass sich der freien Verfügbarkeit von Inhalten für jeden Zweck verpflichtet fühlt. sebmol ? ! 00:42, 12. Jan. 2008 (CET)
Ganz einfach: Hauptseite --> das erste Wort anklicken (Wikipedia) --> GNU-Lizenz für freie Dokumentation anklicken und da steht --> als Literatur 1.1 und 1.2, angelegt von Kurt Jansson 11:46, 15. Mai 2002 (rev) (edit) Kurt Jansson (Diskussion | sperren) mit Link auf "GNU Free Documentation License - Version 1.2, November 2002. --RalfRBIENE braucht Hilfe 00:54, 12. Jan. 2008 (CET)
Da man erst in der Zukunft erscheinende Lizenzen schlecht schon jetzt abdrucken kann, steht dort natürlich die aktuelle Version. Dir als Admin sollte aber auch der am Anfang stehende Satz "Anwendung der Lizenz:Wichtige Hinweise zur praktischen Anwendung der GFDL sind in den Wikipedia:Lizenzbestimmungen zu finden." nicht entgangen sein. Unter Wikipedia:Lizenzbestimmungen steht in der 1 bzw 2. Zeile in fetten Buchstaben "...GNU Free Documentation License, Version 1.2 or any later version published by the Free Software Foundation;...". Noch Fragen? --Kolossos 02:25, 12. Jan. 2008 (CET)

Was hier gemacht wurde, geht so nicht. Beispiel: Bild:Eschborner Stuhl.jpg - eingestellt am 10. Nov. 2005 mit GFDL 1.2+, siehe hier - Text der Lizenzvorlage zum damaligen Zeitpunkt ist eindeutig, siehe hier. Prinzipiell ist es unzulässig, wenn hier einige Nutzer im Nachhinein ihre Bilder umlizenzieren, indem sie das "oder einer späteren Version" herauslöschen - dies ist umgehend rückgängig zu machen, da dies eine nachträgliche Einschränkung darstellt, die nicht möglich ist, siehe Wikipedia:Lizenz#Unwiderruflich. Momentan dürfte es praktisch kein Bild geben, welches die GFDL 1.2 only-Lizenzvorlage verwenden kann, es sei denn, es wäre innerhalb der letzten 1,5 Tage hochgeladen worden.

Desweiteren bin ich dafür, ausschließlich die momentan beim Upload angebotenen Möglichkeiten PD, CC und GFDL 1.2+ als Lizenz zu gestatten (bzw. Regelungen die dazu kompatibel sind und keine weiteren Einschränkungen darstellen). Bilder, die neu heraufgeladen werden und deren Lizenz gegenüber PD, CC bzw. GFDL 1.2+ weitere Einschränkungen darstellt (wie GFDL 1.2 only), sind als nicht ausreichend lizenziert zu löschen.--Innenrevision 00:21, 12. Jan. 2008 (CET)

Es wäre noch zu prüfen, ob 1.2+ nicht sogar sittenwidrig ist. Wer weiß, ob GFDL X.X nicht irgendwann die Bilder gemeinfrei macht? --RalfRBIENE braucht Hilfe 00:23, 12. Jan. 2008 (CET)

Das ist genau dann sittenwidrig, wenn der Geist der Lizenz verletzt wird. Den verletzt allerdings seit geraumer Zeit Du selbst mit dem Missbrauch der GFDL als Wiederverwendungs-Verhinderungsmasche (und das auch noch mutwillig: du wurdest, wenn ich mich recht erinnere, wiederholt darauf aufmerksam gemacht, sicher auch von mir, weil mir dieses Getue schon seit langem auf den Senkel geht). Ich jedenfalls habe immer bewusst mit der Lizenz gearbeitet, die auch Weiterentwicklung ermöglicht, denn ich möchte mir ersparen, in 150 Jahren noch meine "Werke" für dann relevante Formen/Nutzungsarten/Rechtssysteme nachlizenzieren zu müssen und vertraue auf die Weiterentwicklung der Lizenz als "freie Lizenz". Oben links steht: "Wikipedia – Die freie Enzyklopädie". Auf jeder Seite. Liebe GFDL-1.2-Verfechter: Bitte tut nicht so, als ob Euch das erst jetzt auffällt. --AndreasPraefcke ¿! 01:15, 12. Jan. 2008 (CET)
Ich (und andere) habe hier hunderte, wenn nicht tausende Bilder hochgeladen. Unter verschiedensten Lizenzen. Auch die GFDL 1.X oder was auch immer bewirken nicht, daß in DACH das Urheberrecht erhalten bleibt. Ich bin und bleibe Urheber. Und das möchte ich sichern. Wenn die GFDL X.X das Urheberrecht aushebelt (was niemand absehen kann) möchte ich mit 1.2 absichern, daß momentan geltende Gesetze eingehalten werden. Auch wenn ich meine Fotos unter freier Lizenz hochlade, bin ich als Urheber nicht ohne Rechte! Bitte auch die Privatlizenz genau lesen! Ich bekomme regelmäßig Anfragen zur Weiterverwendung meiner Bilder, für Bildungsmedien sind die immer kostenlos! Ich habe sogar schon für ein Bio-Lehrbuch kostenlos Bilder angefertigt, die hatten sich wegen meiner Bilder in der Wikipedia bei mir gemeldet. Was wir nicht wollen sind WP-Mirrors, die Fotos einfach so nutzen, das sind private Seiten, die Bilder klauen. Wir wollen nur unsere Rechte wahren. --RalfRBIENE braucht Hilfe 01:52, 12. Jan. 2008 (CET)
Zum Thema Sittenwidrigkeit könnte man natürlich auch die Frage stellen, ob dass nicht auch auf Admins zutrifft, die gegen Wikipedia:Lizenz#Unwiderruflich verstoßen, siehe meinen ersten Punkt. Also hab mal etwas Vertrauen in die Free Software Foundation unter Richard Stallman, Horrorzenarien sind hier nicht angebracht. --Kolossos 02:25, 12. Jan. 2008 (CET)
Kannst du kurz erklären, was du mit „private Seiten, die Bilder klauen“ meinst? Wenn ich eine eigene Website aufbauen würde, kann ich doch selbstverständlich auch frei lizenzierte Bilder aus der Wikipedia verwenden, oder? sebmol ? ! 09:29, 12. Jan. 2008 (CET)
Wenn du die Lizenz einhältst, mein junger unwissender Padawan. ;-) Webseiten oder große Druckwerke wie Bücher sollten eigentlich kein Problem mit einer lizenzkonformen Nachnutzung von GFDL-Inhalten haben. Viel eher düfte das Zeitschriften, Broschüren usw. betreffen, wo auch eine A4-Seite Lizenztext schon recht nervig sein kann. Wenn wir jetzt damit anfangen, solche Einzelversionen zuzulassen führt das im worst case dann dazu, dass ein Nachnutzer, der drei von unseren Bildern verwenden möchte, auch 3 verschiedene Lizenzen abdrucken muss.
Bei Vertragsrecht will ich keinerlei Ahnung heucheln, aber ich möchte fast wetten, dass diese Privat-AGBs nicht wirksam einbezogen sind. Aus den AGB lese ich so sinngemäß "GFDL voll einhalten oder zahlen" heraus, ich denke das macht die dahinterstehende Intention klar. Nicht das ich das verurteile, aber bei WP lehnen wir NC-Lizenzen ab, deshalb sollte man meiner Meinung nach auch keine Konstrukte fördern, die (für einige Nachnutzer) eine faktische NC-Lizenz darstellen.-- Wiggum 12:19, 12. Jan. 2008 (CET)

Meine Meinung zu der Sache ohne lange zu argumentieren: GDFL 1.2 sollte meiner Ansicht (auch in Zukunft) eine akzeptierte Lizenz für Bilder sein. Jetzige schon früher unter GDFL 1.2+ freigegebene Bilder nachträglich auf die GDFL 1.2 umzubiegen ist meiner Ansicht nicht möglich (Wikipedia:Lizenz#Unwiderruflich). Ausgenommen davon ist natürlich, wenn der Transfer von 1.2+ auf CC irgendwie rechtlich in Deutschland Probleme macht (was wir aber hier nicht beurteilen können und ich als kompletter Laie aber auch nicht annehme). jodo 00:28, 12. Jan. 2008 (CET)

Ich tendiere eher in Richtung Löschung. Der Grundgedanke der Wikipedia ist es, daß die Inhalte frei (aber nicht gemeinfrei) sind und von jedermann weiterverwendet werden dürfen. Hätte es damals schon die CC-Lizenzen gegeben, wären die Wikipedia-Inhalte vermutlich von Anfang an darunter lizenziert worden. Deshalb ist eben auch angedacht, in Zusammenarbeit mit der FSF die GFDL so weiterzuentwickeln, daß ein Umschwenken auf eine CC-Lizenz möglich ist. Das einige GFDL einzig deshalb verwenden, weil es die kommerzielle Nutzung möglichst weit einschränkt bzw. fast unmöglich macht, ist eine sehr unschöne Praxis, die von der Community so nicht geduldet werden sollte weil es IMHO nicht zum Grundgedanken der Wikipedia passt. Und Schreckgespenster über mögliche Versionen der GFDL in denen den Autoren ihre Urheberrechte genommen werden sind IMHO völlig aus der Luft gegriffen. --Kam Solusar 03:13, 12. Jan. 2008 (CET)

Alle CC-by/CC-by-sa Lizenzen > 2.0 enthalten in Punkt 4.b/4.c die Klausel, daß der Serviceprovider allein schon durch das Hosten von Inhalten die unter CC-Lizenzen stehen das Recht hat den Namen des Autoren durch seinen zu ersetzen. Womit der Punkt Attribution schon mal obsolet ist. Insofern ist das Schreckgespenst durchaus gegenwärtig [8]. Und so lange diese Klausel nicht gestrichen wird bevorzuge ich die GFDL. --kogo 13:09, 12. Jan. 2008 (CET)
Aehh, was? Wo hast Du das Maerchen denn her?! Ich hab mir mal die Punkte in CC-BY-SA-3.0 durchgelesen, und das steht da so sicher nicht drin. Oder hab ich mich so verlesen? Dan hast Du doch sicherlich ein paar Zitate zur Hand um Deine Aussage zu belegen, oder? Wir wollen hier ja kein Lizenz-FUD verbreiten. --Dschwen 15:03, 12. Jan. 2008 (CET)
[9] da steht unter 4c unter anderem "...if applicable) if supplied, and/or if the Original Author and/or Licensor designate another party or parties (e.g., a sponsor institute, publishing entity, journal) for attribution ("Attribution Parties") in Licensor's copyright notice, terms of service or by other reasonable means, the name of such party or parties; (ii) the title of the Work if supplied; (iii) to the extent reasonably practicable....". Das lässt viele Interpretationen zu [10] und wurde bereits als verbesserungswürdig von Erik Moeller in die "CC-BY-SA migration checklist" [11] aufgenommen. --kogo 21:50, 12. Jan. 2008 (CET)

Auch mich stört es, dass Bilder häufig nur unter GFDL oder mit obskurer „Privatlizenz“ inklusive Warnhinweisen hochgeladen werden. Ich bin aber Realist genug um zu erkennen, dass wir in genügend vielen Bereichen kaum oder gar keine Bilder haben, und dass qualitativ hochwertiges Bildmaterial Mangelware ist. Im Sinn von Angebot und Nachfrage habe ich gelernt, mich mit dem zufrieden zu geben, was vorhanden ist, oder durch mich selbst angeboten werden kann. Da wir allerdings ein stetig steigendes Angebot haben, gibt es in einigen Bereichen bereits den schönen Zustand des Überangebots an qualitativ hochwertigen Fotos. Fotografen, die heute noch in der guten Lage sind, ihre restriktiv lizenzierten Werke überall im Projekt wiederfinden zu dürfen, werden es sich in Zukunft eben gefallen lassen müssen, dass bei einem Überangebot Fotos nicht nur nach Gefallen sondern auch nach Freiheitsstufe ausgewählt werden. Zum Bauzaunbild, das im ersten Teil der Diskussion angesprochenen wurde, möchte ich noch anmerken, dass hier niemand gehindert wird, ein qualitativ besseres Bild unter gleichem Namen mit einer weniger restriktiven Lizenz hochzuladen. --32X 06:15, 12. Jan. 2008 (CET)

Wikipedia ist keine Plattform um Urheberrechtsverstöße abzumahnen, sondern eine freie Enzyklopädie zu schreiben. Und wenn manche meinen irgendwelche Schlupflöcher in der GFDL ausnutzen zu müssen um Printmedien dazu zu zwingen irgendwelche „Privatlizenzen“ zu erwerben, dann ist das gegen die Idee einer freien Lizenz. Die Begründung, dass die FSF die GFDL zu PD machen könnte, halte ich für reichlich paranoid. Die FSF ist eine nichtkommerzielle, gemeinnützige Organisation und hat sich seit ihres Bestehens noch nie irgendwelchen Einflüssen aus der Industrie hingegeben. Und selbst wenn es zu dem „Worst-Case“ Public Domain kommen wird: Ist immernoch besser, als dass aufgrund rechtlicher Änderungen und damit verbundene Wirkungslosigkeit veralteter Lizenzen niemand das Bild verwenden kann. --Church of emacs 11:01, 12. Jan. 2008 (CET)

Rücklizenzierung

Unabhängig von der Diskussion, ob einige ihre Bilder in Zukunft mit GFDL 1.2 only lizenzieren dürfen oder nicht, sollten wir uns Gedanken machen, wie wir die ursprünglich mit GFDL 1.2+ lizenzierten und nun auf 1.2 gesetzten Bilder wieder in den Ursprungszustand versetzen (es betrifft reichlich 1000 Bilder), da diese nachträgliche Einschränkung definitiv ein Regelverstoß ist. Das müssten eigentlich auch die betroffenen Nutzer wissen, da sie hier auf den URV-Seiten ja sehr aktiv sind. In meinen Augen ist der Vorlage:Bild-GFDL-Baustein direkt in den Lizenzteil der Bilder zu setzen. Auf die momentane Regelung, dass dort zu irgendeiner Benutzerlizenzseite verlinkt wird, können wir uns offensichtlich nicht verlassen, da es vom Zufall abzuhängen scheint, welche Lizenz dort dem Besucher gerade einmal präsentiert wird. Die Urheber der Bilder dürfen gern einen zusätzlichen Baustein bezüglich kommerzieller Anfragen o. ä. in die Bildbeschreibung setzen, die Lizenz bleibt allerdings separat.--Innenrevision 11:06, 12. Jan. 2008 (CET)

In diesem Sinne auch nicht zu vergessen wären die bereits erteilten CC-Lizenzen auf zahlreichen Bildern, die nun offenbar in einer Nacht-und-Nebel-Aktion zurückgezogen wurden. Selbstverständlich gilt auch für diese Wikipedia:Lizenz#Unwiderruflich! --Herby 11:30, 12. Jan. 2008 (CET)
Die CC-Lizenzen sind wohl ein Fall für sich, womit wir die Sache hier nicht weiter komplizieren müssen. Aber hast du Beispiele? Denn natürlich hast du Recht.
Da hinsichtlich der Rücklizenzierung bis jetzt keine anderslautenden Argumente gekommen sind, sollte die Sache klar sein, dass es sich dabei um einen Verstoß handelt. Ich würde aber noch bis heute abend im der Umsetzung warten. --Kolossos 12:28, 12. Jan. 2008 (CET)
Beispiel: [12] --A.Hellwig 12:49, 12. Jan. 2008 (CET)
OK, dann warte ich noch etwas - ich hatte nämlich gerade einmal angefangen. Leider ist es schwer per Bot zu machen, da inzwischen wohl schon die ersten Bilder wirklich mit GFDL 1.2 only neu eingestellt wurden (bzw. über eine der Benutzerlizenzen mit GFDL 1.2 only), dort kann man natürlich nicht einfach Vorlage:Bild-GFDL einbinden.--Innenrevision 12:38, 12. Jan. 2008 (CET)
Von diesen ganzen Benutzer-Lizenz-Bausteinen halte ich mal gar nix. Da steht heute GFDL drin, morgen GFDL-1.2, übermorgen was ganz anderes, und keiner kann nachvollziehen, unter welchen Lizenzen das Bild steht oder mal gestanden hat. --A.Hellwig 12:51, 12. Jan. 2008 (CET)
Ich bin eigentlich auch gegen private Lizenzbausteine. Schon gleich, um den Überblick zu behalten sollte man nur die Bausteine von WP:LFB verwenden. Und natürlich ist es nicht erlaubt, aus GFDL 1.2+ ein festgenageltes 1.2 zu machen. Allerdings darf man die 1.2 durchaus als Zweitlizenz erteilen. Hier in der Wikipedia ist aber natürlich die freieste Variante anzugeben. Man kann ja die Bilder per Bot wieder zurücklizenzieren lassen (oder die Urheber sollen das selber tun). Allerdings können die neuhochgeladenen Bilder mit 1.2 nicht einfach umlizenziert werden (das wäre dann nämlich dar selbe Lizenzverstoss in grün...). Für diese Bilder gilt dann halt eben 1.2. Ich verstehe immer noch nicht, wieso ihr diese zusätzliche Lizenz nicht haben wollt. Im Moment ist es in der Praxis ja das selbe wie die ältere GFDL-Lizenzvorlage. Und rechtlich erlaubt ist das auch. Und die Sache mit der zurückgenommenen CC-Lizenzen: Es dürfte ziemlich schwierig werden, herauszufinden, bei welchen Bildern die CC wieder zurückgenommen wurde. Aber das ändert natürlich nichts daran, dass diese Rücknahme ebenfalls falsch war. -- ChaDDy 15:00, 12. Jan. 2008 (CET)
Es sollte klar sein, dass es Befürwortern und Gegner des neuen Lizenzbausteins weniger um die gegenwärtige Nutzungspraxis, sondern vielmehr um die zukünftigen Nutzungsmöglichkeiten bzw. -beschränkungen geht. Sollte ein GFDL 1.2 Lizenzbaustein hier nicht mehrheitsfähig sein und eine Umlizensierung vom Urheber abgelehnt werden, bleibt aus meiner Sicht, nur das Löschen der innerhalb von 1.5 Tagen hier hochgeladenen Bilder. --Kolossos 19:33, 12. Jan. 2008 (CET) P.S.:@Chaddy oben schreibst du was von Zeitlizenz, da fehlt doch hoftenlich ein "w".
Ja, da fehlte ein w. Danke. -- ChaDDy 19:35, 12. Jan. 2008 (CET)

Benutzerlizenzen

Als ich meinen berühmten Highway schrieb, dachte ich bei Graf's Law vor allem an gierige Abmahnanwälte, weniger an Community-Mitglieder, die es an Sinn für freie Inhalte vermissen lassen. Wenn man sich auf eine Lizenz eingelassen hat, dann muss man sie auch so erfüllen, wie sie nun einmal besteht. Daher die Ablehnung des GA, das für Nachnutzer zu große Risiken birgt. Nachdem nun eine Kompatibilität mit CC-BY-SA ins Auge gefasst wurde, sollte man sich eigentlich freuen, dass die unendlichen Ecken und Kanten mittelfristig der Vergangenheit angehören werden, weil man eine vergleichsweise klare und einfach handhabbare CC-Lizenz für Wikipedia-Inhalte haben wird.

Die Nutzung von Wikipedia-Inhalten wird ausschließlich durch die GNU FDL bestimmt und bei Bildern durch die Einzellizenzen, die frei sein müssen. Soweit es sich um den Urheberrechtsschutz handelt, sind Nebenabreden zur GNU FDL unzulässig.

Dem Urheber, der ein Bild unter GNU FDL stellt ist es verwehrt, eine bestimmte Auslegung der GNU DFL für verbindlich zu erklären.

Der Community ist es verwehrt, eine bestimmte Auslegung der GNU DFL für verbindlich zu erklären.

Der Wikimedia Foundation ist es verwehrt, eine bestimmte Auslegung der GNU DFL für verbindlich zu erklären.

Im Zweifel entscheidet der Richter eines deutschen Gerichts, wie die GNU FDL als AGB nach deutschem Recht auszulegen ist und niemand sonst.

Zwischen Auslegung der GNU FDL und Nutzung der von der GNU FDL selbst vorgegebenen Spielräume ist klar zu trennen, obwohl das nur in der Theorie gut funktioniert.

WMF und Community können festlegen, von welchen durch die GNU FDL gebotenen Möglichkeiten Beiträge Gebrauch machen können. Die Community kraft ihres von der WMF vorgegebenen Selbstbestimmungsrechts im Rahmen der Grundprinzipien.

Für Bildlizenzen gilt http://wikimediafoundation.org/wiki/Resolution:Licensing_policy

Ausnahmen sind von der Community als EDP zu installieren.

Eine Mehrfachlizensierung im Sinne mehrerer freier Lizenzen ist möglich.

NICHT möglich sind Privatlizenzen wie auf http://de.wikipedia.org/wiki/Bild:Bauzaun1.jpg

Die AGB von jha sind keine freie Lizenz und daher hat der Hinweis auf sie in einem Lizenzbaustein nichts zu suchen. Er ist durch Versionslöschung von einem Admin zu entfernen und jha zu verwarnen, im Wiederholungsfall ist jha zu sperren.

Es steht für mich nicht fest, dass jha mit seinen Angaben die vorgegebenen Spielräume der GNU FDL lediglich nutzt. Es steht sogar für mich fest, dass er gegen die GNU FDL und die Grundprinzipien dieses Projekts verstößt.

1:1 Übernahme eines Bildes fällt unter Verbatim Copying " You may copy and distribute the Document in any medium, either commercially or noncommercially, provided that this License, the copyright notices, and the license notice saying this License applies to the Document are reproduced in all copies, and that you add no other conditions whatsoever to those of this License." Selbst wenn man irrigerweise das "large enough number of copies" auf den Online-Text übertragen würde, könnte der Nutzer durch eine eigene transparente Kopie auf einem eigenen Server den Anforderungen genügen. Damit erfüllt die von der GNU FDL nicht verlangte Formulierung in den "Erläuterungen" von jha "Es wird ein Link auf das Originalfoto gesetzt: http://de.wikipedia.org/wiki/Bild:Bauzaun1.jpg (oder dessen Versionsgeschichte)" den Tatbestand des GNU FDL-Verstoßes (no other conditions) und ist ebenso wie der ganze Lizenztext zu entfernen und durch eine normale GNU FDL-Lizenz zu ersetzen wie in [13]. Die unzuläsige Lizenzversion ist durch Versionslöschung zu beseitigen, da auch einzelne Seitenversionen zum Angebot der Wikipedia gehören. Wehrt sich jha oder EvaK oder ein anderer gegen dieses Vorgehen, ist er ggf. dauerhaft zu sperren.

Wir müssen uns dauerhaft von Mitarbeitern trennen, die nicht bereit sind, die in der Licensing Policy festgelegten Grundsätze und den Konsens der Community mitzutragen.

Da Missverständnisse nahe liegen, nochmals klar und deutlich:

  • Jeder Autor kann als getrennter Zusatz zum Lizenztext darum bitten, dass Erläuterungen auf seiner Benutzerseite (Link) oder Homepage zur Kenntnis genommen und beachtet werden. Es muss aber deutlich werden, dass diese keine Nebenabreden darstellen und keine weitere (unfreie) Parallel-Lizenz, die in diesem Projekt nicht zulässig ist. Eine Parallel-Lizenz kann auf der Homepage des Autors ausgesprochen werden.
  • Niemand kann gezwungen werden, das verhängnisvolle GA zu akzeptieren. Jeder kann darauf pochen, dass die GNU FDL wortgetreu umgesetzt wird. Wer einen Zeitungsverlag verklagen will, weil er bei Printnutzung die GNU FDL nicht abdruckt, darf das tun, ohne Sanktionen der Community befürchten zu müssen (auch wenn viele hier das für schändlich halten).
  • Hinsichtlich der Nutzung der vorgegebenen Spielräume der GNU FDL entscheidet die Community in Übereinstimmung mit der Licensing Policy, welche zulässig sind und welche nicht.
  • Bisheriger Konsens ist GNU FDL 1.2+, Änderungen von Bildern zu GNU DFL 1.2 ohne + sind ggf. zu revertieren.

Hugh! --Historiograf 15:01, 12. Jan. 2008 (CET)

Latrinenparole zu CC

Es trifft nicht zu, wie Kogo oben schrieb, sich auf eine nicht-offizielle Metaseite berufend (da kann viel stehen, was möglicherweise kranke Hirne von M. oder anderen sich ausdenken), dass der Hostprovider die Urhebernennung bestimmen kann. Einzig allein der Urheber oder der Inhaber der ausschließlichen Nutzungsrechte als Lizenzgeber bestimmt die Urhebernennung und zwar mit einem einmaligen Benennungsakt, der gegen spätere Änderungen von dritter Seite immun ist. Wenn AGB eines Hostproviders wie der WMF vorschreiben, dass anstelle des Autors die Wikipedia als Urheber zu nennen ist, dann hat jeder Urheber das Recht, seine Inhalte anderweitig anzubieten. Lässt er sich darauf ein, muss er die AGB einhalten oder der Inhalt wird entfernt (nicht: mit einer dem Willen des Urhebers nicht entsprechenden Lizenz versehen). WMF ist NICHT Inhaber irgendwelcher ausschliesslichen Nutzungsrechte von Inhalten hier und daher kein Lizenzgeber. Für den Urheber steht mit der Lizenzierung ein für allemal fest, wie die Urhebernennung auszusehen hat. Wird ohne seine Zustimmung diese später verändert, ist das ein Lizenzverstoß, also eine URV. Zum Nachlesen: http://creativecommons.org/licenses/by/3.0/legalcode --Historiograf 19:48, 12. Jan. 2008 (CET)

Ich verstehe das ganze Theater nicht. Niemand muss Fotos hochladen. Und wer es dennoch tut, kann die Bildqualität und -größe selbst bestimmen. Eine Bildgröße von 400x300 Pixel ist für die Artikeleinbindung voll und ganz ausreichend. Die Dateigröße liegt dann schmalbandfreundlich bei etwa 20 KB. Wer sich um die Namensnennung sorgt, kann seinen Namen gut lesbar im Foto plazieren. Dann ist es egal, unter welcher Lizenz die Fotos stehen. Wenn genug Leute mitmachen, entlastet das außerdem die Server und spart ordentlich Traffic. --Torsten Bätge 20:54, 12. Jan. 2008 (CET)

Entschuldigung, war das jetzt ironisch oder ernst gemeint? Ist das deine Vorstellung von einer hochqualitativen Bebilderung dieses Projektes? Meine Vorstellung einer guten Bebilderung findest du z.B. bei en:User:Diliff. --Kolossos 21:11, 12. Jan. 2008 (CET)
Das war keine Ironie. Für eine Bebilderung in aureichender Qualität reicht sowas auch tatsächlich aus. Unter freien Inhalten verstehe ich in erster Linie eine freie und kostenlose Verfügbarkeit für jeden zu jeder Zeit und an jedem Ort. Dafür lohnt es sich, hier mitzumachen. Frei bedeutet aber nicht, kostenlos und auf eigenes Risiko zu arbeiten, um anderen damit eine einfache Möglichkeit zu schaffen, mit dieser Arbeit Geld zu verdienen. Aber genau jene Intension erkenne ich bei den Gegnern der GFDL in ihrer bisherigen Form. --Torsten Bätge 21:32, 12. Jan. 2008 (CET)
Doch, genau das bedeutet frei auch. "eine freie und kostenlose Verfügbarkeit für jeden zu jeder Zeit und an jedem Ort" gibt's seitens der Wikimedia Foundation nur, weil noch genug Spendengeld fließt. Machen die morgen pleite, ist übermorgen die Wikipedia vom Netz. Dann ist die Verfügbarkeit futsch, und alle Inhalte mit Euren NC-Lizenzen oder quasi NC-Lizenzen sind im Zweifel für niemanden ernsthaft nachnutzbar, der mit einer Website dann eben auch Geld verdienen muß (und seien es Werbebanner; das mag zwar bei GFDL 1.2 gerade noch möglich sein, aber ich sehe Ralf sozusagen schon den Stift zum Rechnungschreiben zücken...). --AndreasPraefcke ¿! 21:55, 12. Jan. 2008 (CET)
400×300 Pixel als ausreichend zu bezeichnen, dürfte einige Nutzer ausschließen. Ich saß kürzlich an einem Rechner mit riesiger Vergrößerung und weiß daher, was es heißt, wenn man auf saubere Bilder ohne JPEG-Artefakte angewiesen ist. Zudem ist mit deinen Vorgaben das nachträgliche Vergrößern eines Details nicht mehr möglich. Letztendlich sind es dann diese Bilder, die als erste aus den Artikeln fliegen werden. --32X 18:21, 13. Jan. 2008 (CET)

Das Ganze wird ja immer lustiger. Beispiel: Bild:Bahnhofsfest Königstein.jpg, hochgeladen am 27. Mai 2007 von Benutzer:EvaK mit dem Lizenzbaustein {{Bild-CC-by-sa/2.5}}. Das wurde dann am 10. Januar geändert zu {{Benutzer:EvaK/Lizenz}}, einer privaten Lizenzvorlage, die den Baustein GFDL1.2 enthält. Und jetzt wurde das Bild nach Commons verschoben und hat da natürlich auch nur den GFDL1.2-Baustein drin, ohne jede Erwähnung der freieren CC-Lizenz. Das ist doch wirklich ganz große Scheiße. --Kam Solusar 22:44, 13. Jan. 2008 (CET)

Wie wäre es, wenn alle Lizenzrücknehmer (drei sind mir bekannt) vor die Wahl gestellt, alle ehemaligen Lizenzen wieder in die Dateien einzufügen oder stattdessen als Vandalen gesperrt zu werden. sугсго.PEDIA 22:53, 13. Jan. 2008 (CET)
(BK) Da hast du schon recht. Es ist nicht verboten, eine Zweitlizenz hinzuzufügen. Allerdings ist es zumindest unehrlich, wenn dann der Hinweis die erste Lizenz ganz verschwindet. Da allerdings kein Diff-Link mehr möglich ist (das Bild hier in de ist ja mittlerweile weg), ist es für alle außer dem Urheber auch nicht möglich, die CC-Linzenz auf der Commons-Beschreibungsseite nachzutragen (nur EvaK selbst könnte das tun). -- Chaddy - DÜP 22:56, 13. Jan. 2008 (CET)

Das ist in der Tat ein dicker Hund. Das de-Bild sollte mit der CC-Lizenz wiederhergestellt werden --Historiograf 15:00, 14. Jan. 2008 (CET)

weitere Vorgehensweise zum Thema

Auch wenn mir ein neutraler Moderator für das Thema das liebste wäre, sehe ich die weitere Vorgehensweise um voranzukommen so:

zu 1. :Da zur nachträglichen Einschränkung der Bildlizenzen keine Argumente bekommen sind, wie dieses mit Wikipedia:Lizenz#Unwiderruflich vereinbar sein soll, ist die Sache geklärt. Es stellt sich nur noch die Frage, ob auf die "privaten"-Lizenzbausteine zurückgestellt werden soll oder wegen des gezeigten Mißbrauchspotential gleich auf die einheitlichen Lizenzbausteine wie Sie unter Wikipedia:Lizenzvorlagen für Bilder zu finden sind. Die an der Lizenzeinschränkung/Lizenzverletzung beteiligten Nutzer werden gebeten sich an den Aufräumarbeiten zu beteiligen, da ihr Verhalten sonst als Vandalismus gezählt werden könnte.

zu 3. :Da sich die neue Lizenzvorlage in der obigen Diskussion als höchst umstritten gezeigt hat, ist von den Befürwortern dieses neuen, zusätzlichen Lizenzbausteines innerhalb von 24h zu erklären, ob man zum Nachweis der Mehrheitsfähigkeit der Vorlage ein Meinungsbild organisieren und abhalten will oder anderweitig die Mehrheitfähigkeit in angemessener Zeit unter Beweis stellen möchte. Erfolgt innerhalb dieser Zeitspanne von 24h keine positive Äußerung dazu, gilt der Lizenzbaustein Vorlage:Bild-GFDL/1.2 als nicht mehrheitsfähig und wird gelöscht. Bilder die innerhalb der 2 Tage mit der Lizenz 1.2only hochgeladen wurden, müssen wenn es keine Möglichkeit zur Umlizensierung gibt, entsprechend auch gelöscht werden. --Kolossos 23:01, 13. Jan. 2008 (CET)

zu 1.: Am besten gleich auf die offiziellen Bausteine umsatteln.
zu 2.: Es geht nicht farum, ob der Baustein mehrheitsfähig ist, oder nicht. -- Chaddy - DÜP 23:04, 13. Jan. 2008 (CET)
Doch, aus meiner Sicht, ist das dasselbe, wie die FairUse-Entscheidung, eine Entscheidung der Gemeinschaft. --Kolossos 23:38, 13. Jan. 2008 (CET)

Weiteres Argument gegen GFDL 1.2only

Die deutsche Wikipedia hat sich schon sehr früh entschieden, extrem strenge Anforderungen an die Weiternutzungsmöglichkeit von Bildern zu stellen. So sind Inhalte, die im Rahmen des Zitatrechts zulässig wären, z.B. Screenshots von Windows-Programmen oder von Filmen explizit verboten worden, weil sie als eigenständige Werke nicht kommerziell nutzbar sind. Wenn sich die Wikipedia entschließen würde, die Praxis von jha und Rolf Rolentschek zu tolerieren, hätte sie die Nachteile von beiden Rechtsauffassungen: Artikel zu urheberrechtlich geschützten Werken sind nach wie vor extrem schlecht bebildert, weil auch auf kommerzielle Verwertbarkeit Wert gelegt wurde, die aber gegenwärtig nicht mehr gegeben ist und Weiterverwerter mit "Lizenzfallen" rechnen müssen. Neon02 17:14, 14. Jan. 2008 (CET)

Du weißt aber schon, dass GFDL 1.2only genau das selbe ist, was wir im Moment haben (es gibt im Moment keine neuere Version)? Sind denn dann nicht alle GFDL-Bilder unfrei und müssten gelöscht werden? -- Chaddy - DÜP 17:32, 14. Jan. 2008 (CET)
Und nicht zu vergessen die Texte, die unterstehen ja alle der GFDL, auch diese hier... -- Chaddy - DÜP 17:33, 14. Jan. 2008 (CET)
Es gibt aber gegenwärtig so etwas wie ein Gentlemens Agreement, d.h. es wird auf eine allzu wörtliche Auslegung dieser Lizenz verzichtet, ein Entgegenkommen, mit dem man bei jha und Rolf Rolentscheck nicht nicht rechnen kann... Neon02 18:23, 14. Jan. 2008 (CET)
Das Gentlemen´s Agreement ist äußerst umstritten. Eigentlich ist die Nutzung von Bildern im Rahmen des GA eine Urheberrechtsverletzung. Es widerspricht den Lizenzbedingungen der GFDL und wird allgemein auch nicht geduldet. Du brauchst nur auf WP:WN/M schauen, da wirst du mit Sicherheit einige Fälle finden, bei denen nur das GA erfüllt wird. -- Chaddy - DÜP 18:32, 14. Jan. 2008 (CET)
Umso schlimmer, dann hat sich ja unter der Hand schon durchgesetzt, dass man Inhalte der deutschen Wikipedia de facto nicht kommerziell nutzen darf. Dann ist es aber heuchlerisch, diesen Anspruch immer noch vor sich her zu tragen. Unter diesen Umständen wäre es ehrlicher, auch cc-by-nc einzuführen und Bildinhalte aufgrund des Zitatrechtes zuzulassen. Neon02 18:59, 14. Jan. 2008 (CET)
CC-by-nc erlaubt grundsätzlich nicht die kommerzielle Weiternutzung, GFDL aber schon. Und wenn man ein GFDL-Bild z. B. in einem Buch verwenden will, dürfte ein DIN-A4-Lizenztext auch kein besonderes Problem darstellen. Ein CC-by-nc-Bild dürfte man in diesem Buch aber gar nicht verwenden (zumindest, wenn man vorhat, das Buch zu verkaufen). Und Bildzitat ist eine ganz andere Geschichte, die aber auch gar nichts mit dem Thema zu tun hat. Nur so viel: Bildzitate erlauben noch nicht mal die Bearbeitung oder die bloße Bebilderung von Artikeln.
Tu bitte nicht so, als wäre das GA zuerst dagewesen. In der Tat waren die Bestimmungen der GFDL zuerst da. Es haben sich also im Nachhinen nicht schärfere Lizenzbestimmungen durchgesetzt. -- Chaddy - DÜP 19:18, 14. Jan. 2008 (CET)

Library of Congress: Bild um 1900

Wenn die LoC für ein Bild um 1900 als rights information „No known restrictions on publication.“ schreibt, heißt dass dann, dass das Bild frei ist, oder heißt es nur, dass sie schlicht nichts darüber wissen? --32X 14:43, 14. Jan. 2008 (CET)

Letzteres: Bei uns darfstes aber auf eigene Gefahr hochladen. sугсго.PEDIA 14:48, 14. Jan. 2008 (CET)

Darf ich "meine eigenen Urheberrechte" verletzen?

Bisher erstelle ich den Großteil meiner Artikel im Benutzernamensraum und führe dann von Hand ein C&P in den Artikelnamensraum durch. Vorteil: Eine schlanke Versionsgeschichte. Problem: Gestern habe ich hier (disk1, disk2) erstmals erlebt, dass es damit rechtliche Probleme gibt. Ist die Auslegung so wirklich korrekt? Und wie kann ich sie umgehen? Es hat schließlich keiner was davon, die ersten Schritte meines Brainstormings zu verfolgen oder gar themenfremde Beiträge zu lesen, die ich für andere Artikel auf der selben Seite verfasst habe.--Carlos-X 06:58, 14. Jan. 2008 (CET)

Das ist in der Tat ein Fehler der Löschbegründung - solange du der einzige Bearbeiter bist, darfst du beliebig C&P anwenden, es gilt dann einfach als eine komplette Neulizenzierung des fertigen Textes. Anders sähe es freilich aus, wenn jemand anderes bereits bei deinem Artikel im Benutzernamensraum mitgearbeitet hat und dessen Edits Schöpfungshöhe erreichen (d. h. über Rechtschreibfixes bzw. Formatierungen hinausgehen). In diesem Fall könntest du natürlich nicht einfach kopieren und das Werk so komplett als deines ausgeben.--Innenrevision 09:19, 14. Jan. 2008 (CET)
Man treibt es hier eh gerne zu weit mit der ganzen C&P-Panik; dieser Fall war natürlich vollends absurd. Gestumblindi 20:34, 15. Jan. 2008 (CET)

Rechte bei alten Ansichtskarten

Hallo, ich habe eine Frage, bei der ich nicht weiß, ob sie schon einmal behandelt wurde. Ich habe beim suchen in den diversen Archiven nichts dazu gefunden aber vielleicht habe ich es auch einfach übersehen. Also:

Wie sieht es mit dem Schutz von alten Ansichtskarten aus ? Ich könnte bei einigen Artikeln ein Bild beisteuern, das ich allerdings von alten Ansichtskarten (ca. 1900-1950) entnehmen müsste. Gibt es dafür eine generelle Regelung (wie bei den 70 Jahren nach Tod es Autors) oder muss man das von Fall zu Fall entscheiden ? Behält der Verlag die Rechte an den Karten und müsste erst sein OK geben ? Ich habe in einigen Artikeln schon eingescannte Ansichtskarten gesehen, weiß aber nicht auf welcher Grundlage die da drin sind. Viele Grüße --n8eule78 12:05, 14. Jan. 2008 (CET)

Es gibt die generelle Regelung, und zwar genau die, die Du auch anführst: 70 Jahre nach dem Tod des Autors (was bei manchen Fotografen bzw. Zeichnern durchaus nachprüfbar ist, Beispiel commons:Category:Eugen Felle). Nur wenn der Autor beim besten Willen nicht erforschbar ist, lassen wir pragmatischerweise eine Ausnahme "100 Jahre nach Veröffentlichung" zu. --AndreasPraefcke ¿! 12:13, 14. Jan. 2008 (CET)
{bk}Für Postkarten gelten die selben Regeln, wie für alle normalen Bilder. 1907 und früher wird auf de.WP auf dein eigenes Risiko zugelassen, Karten aussen WK 1. auch. Ansonsten ist das Hochladen nur bei nicht schutzfähigen Motiven oder bei bekannten Urheber und 1. entweder einer Freigabe durch ihn oder den Berechigten oder 2. bei einem bekannten Todesdatum vor dem Jahreswechsel 1937/38 zulässig. sугсго.PEDIA

Vielleicht darf ich darauf hinweisen, dass Syrcro erst einmal WP:BR durchlesen sollte, bevor er hier irgendwelche Auskünfte gibt. Wir haben inzwischen 2008, falls ihm das entgangen sein sollte. Und damit es nicht heisst, ich erfinde hier was neu: [14]. Das war seit Einführung der pragmatischen Regelung so, und wir sind nicht an irgendwelche gesetzlichen Fristen gebunden von wegen 31.12., wenn wir unsere eigene Regel aufstellen. man kann auch nicht argumentieren, dass es irgendwie unklar ist, wenn man vom gegenwärtigen Jahr 100 abzieht und das betreffende Jahr noch zulässt --Historiograf 14:56, 14. Jan. 2008 (CET)

Älter als 100 Jahre ist das oben genannte, dass Du nicht bis 100 zählen kannst, ist wohl dein Problem. sугсго.PEDIA 14:58, 14. Jan. 2008 (CET) Der Schreiber von BR hat sich da wohl auch vertan. ....

Nochmals: Ich habe im Konsens der Community damals die n-100-Jahre-Regel eingeführt und dabei durch ein Beispiel klargestellt, dass das Jahr n-100 miteinbegriffen ist. 2008 fallen Bilder aus dem ganzen Jahr 1908 unter die Regelung. das ist klar und eindeutig und daran musst auch du dich halten, weil das bisher Konsens hier war. --Historiograf 15:34, 14. Jan. 2008 (CET)


Erstmal Danke für die Auskunft. Ob nun 1907 oder 1908 ist ja auch erstmal wurscht ;-) Warum aber sind Karten aus dem Ersten Weltkrieg (oder soll WK 1. nicht erster Weltkrieg heißen ?) zugelassen ? Das liegt doch nun eindeutig noch keine 100 Jahre zurück ?

In den meisten Fällen steht ja nur ein Verlag drauf. Wie sieht es denn dann aus ? Hat der Verlag womöglich längere Rechte ? Schließlich gibt es ja hin und wieder auch Reproduktionen von historischen Ansichtskarten zu kaufen. --n8eule78 12:41, 15. Jan. 2008 (CET)

Copyfraud--A-4-E 13:00, 15. Jan. 2008 (CET)

Ich habe eine Frage zu o. g. Bild: Es handelt sich um die Bearbeitung eines Fotos, das in meinem Beisein gemacht wurde und seinerzeit, bei Commons hochgeladen (ein weiteres besteht online defintiv nicht), einen Urhebervermerk des Fotografen hatte (ich war nicht der Fotograf, der in o. g. Link genannte Hochlader ist nicht der Fotograf) und auch korrekt lizensiert war. Das Foto war etwas schief gewesen und wurde nunmehr offenbar durch Bearbeitung gerade gerückt, stellt aber - in Proportion und Farbgebung - eine veritable Verfälschung sowohl der Handschrift als auch des diesbezüglich (bis auf die ursprünglich nicht ganz vermeidbare leichte Verzerrung) nahezu einwandfreien Originalfotos dar. Ich finde das Originalfoto bei Commons leider nicht wieder, da der Benutzer (und Urheber) seine Seite geändert hat. Ich hatte persönlich seinerzeit das Originalfoto von Commons in den Artikel Göttliche Komödie eingestellt und finde das oben angegebene als Illustration des Artikels aufgrund der Abweichung von der originalen Handschrift indiskutabel. Gibt es eine Möglichkeit, dieses Bild aus der WP zu entfernen bzw. durch die ursprüngliche Commonsfassung zu ersetzen? --Felistoria 02:43, 15. Jan. 2008 (CET)

Aber Bild:Dante Titelseite.jpg ist es nicht? --DaB. 02:49, 15. Jan. 2008 (CET)
Hm, kann sein; ist es das, das ich in den Artikel gestellt hatte? Ich weiß das nicht mehr genau, war lange nicht in dem Artikel gewesen. Schief genug ist es;-) O.k., wenn kein anderes da ist, kann man nichts machen, muss die Kamera nochmal dran womöglich, oder? --Felistoria 03:02, 15. Jan. 2008 (CET)
Bildbearbeitung scheint echt ein Problem zu sein ohne das Original (Ultramarin ist ganz eigen, Pergament sieht eben nicht aus wie Küchenpapier;-). Was nicht stimmt: Die Seite ist ein Stück zu breit geworden, die Figuren sind einfach eine Idee zu dick;-). --Felistoria 03:31, 15. Jan. 2008 (CET)
Dann müssen die Figuren eine Diät machen... ;) Was hat das aber jetzt mit Urheberrechtsfragen zu tun? -- Chaddy - DÜP 14:30, 15. Jan. 2008 (CET)
Hmm, dann schlage ich vor, das Bild im Artikel auszutauschen und ggf. die Diskussion hier weiterzuführen: Wikipedia:Bilderwerkstatt. --Liberaler Freimaurer (Diskussion) 14:45, 15. Jan. 2008 (CET)

Löschanträge

Wo werden Löschanträge transparent diskutiert? – Simplicius 22:17, 15. Jan. 2008 (CET)

Kommt drauf an. Hier, oder auch da. -- Chaddy - DÜP 22:24, 15. Jan. 2008 (CET)
Für Bilder steht dir eine Schnelllöschung und DÜP zur Verfügung. Sollte es sich um ein ziemlich schweren Fall, wo es stark gegensätzliche Meinungen gibt, handelt, kann er auf Wikipedia:Dateiüberprüfung/Schwierige Fälle eingetragen werden. ...Forrester ∫ Die Dateiüberprüfung ∫ 22:25, 15. Jan. 2008 (CET)
Der Vermerk steht derzeit ja im Bild. Der grundsätzlichen Bedeutung wegen spreche ich es auch mal hier an. – Simplicius 22:35, 15. Jan. 2008 (CET)

Scans von Reproduktionen historischer Karten

Wie sieht es mit Scans von Abdrucken historischer Landkarten aus? Darf man die zur Erläuterung von Artikeln verwenden? Die Karten, um die es geht, sind älter als 100 Jahre.

a) Ich würde diese Büchern (ca. 20 Jahre alt) entnehmen, die diese alten Karten (oder Ausschnitte daraus) wiedergeben.

b) Was ist mit historischen Karten, die von Bibliotheken im Internet zur Verfügung gestellt werden? z.B. [[15]] oder [[16]] --Ukko 23:05, 12. Jan. 2008 (CET)

Siehe Wikipedia:Bildrechte#Nicht schützbare Fotos (Reproduktionen), danach geht das wohl. Mache ich auch gerne. Da deine zweiter Link die www.library.ucla.edu auf .edu endet, ist diese Quelle wirklich unproblematisch. --Kolossos 23:24, 12. Jan. 2008 (CET)
Die zweite von dir angegebene Quelle, der "Blue Atlas", war zu gut, als dass er nicht schon auf Commons hoch geladen wäre. Er steht unter http://commons.wikimedia.org/wiki/Blaeu , du kannst die Bilder also direkt einbinden. --Kolossos 23:41, 12. Jan. 2008 (CET)
Danke! --Ukko 12:49, 13. Jan. 2008 (CET)
Ein großer Teil der Blaeu-Karten auf Commons stammt aus genannter Bibliothek. Die Argumentation ".gov" oder .edu greift hier eigentlich nicht. Die Karten wurden ja nicht im Auftrag der US-Bundesregierung angefertigt. Sie sind aufgrund ihres Alters jedoch gemeinfrei, daran sollte auch die Reproduktionsfotografie nichts ändern. – Simplicius 01:39, 18. Jan. 2008 (CET)

Vorbereitung eines Meinungsbildes

Wegen der bekannten Problematik schlage ich folgende Änderungen/Klarstellungen vor:

  1. Bilder mit der Lizenz GFDL 1.2only (im Gegensatz zur normalen GFDL, die auch zukünftige Versionen einschließt) sind in der deutschen Wikipedia nur noch zulässig, falls sie aufgrund der Regeln auf Commons dort nicht hochgeladen werden dürfen.
  2. Es sind nur noch die "offiziellen" Lizenzbausteine im Vorlagen-Namensraum zulässig. Benutzereigene Hinweisvorlagen für Bilder sind zulässig, die Lizenzbausteine müssen aber unabhängig von ihnen direkt auf der Bildbeschreibungsseite eingebunden werden.
  3. Der nachträgliche und unzulässige Rückbau von Freigaben wird explizit für unerwünscht erklärt und wird wie anderes unerwünschtes Verhalten sanktioniert (Hinweis und im Wiederholungsfall Sperre) und stets zurückgesetzt.

(nicht signierter Beitrag von Syrcro (Diskussion | Beiträge) )

Sprachlich etwas verbessert. --Kam Solusar 22:30, 14. Jan. 2008 (CET)

Diskussion

Zu 2. dürfte der geringste Diskussionsbedarf bestehen. Die Lizenzbausteine gehören direkt in die Bildbeschreibung und nicht rekursiv über mehrere Vorlagen im Benutzernamensraum eingebunden. Plötzlich wird dort die Lizenz geändert oder sogar ganz gelöscht (wie geschehen) und schon sind die Bilder nicht mehr transparent lizenziert.

Zu 1. und 3.: Von den beteiligten Nutzern wird die Meinung vertreten, dass die bisherige Version der GFDL bezüglich des Einschlusses zukünftiger Versionen in Deutschland rechtsunwirksam ist, siehe z. B. Benutzer_Diskussion:-jha-#1.2 Theater... (Punkt Nummer 3). Auch wenn das sicherlich nicht dazu berechtigt, weltweit die erteilten Lizenzen nun einzuschränken, so ist das doch ein klärenswerter Punkt. Kann es tatsächlich sein, dass dieser Punkt eventuell mit dem deutschen Urheberrecht bzw. BGB unvereinbar ist und so Nutzer, die sich später mal auf eine zukünftige Version der GFDL beziehen, hier in eine Falle tappen können? In diesem Fall wäre zumindest eine Klarstellung innerhalb des GFDL 1.2+ Lizenzbausteines empfehlenswert. Der Rückzug der CC-Lizenzen, z. B. von Benutzer:EvaK und Benutzer:Ralf Roletschek ist dagegen in der Tat nicht zu rechtfertigen und definitiv ein Regelverstoß.--Innenrevision 00:13, 14. Jan. 2008 (CET)

ad 2) sehe ich auch so, sinnvollerweise sollte man gleich die Empfehlung aufnehmen, die Vorlagen per subst einzubinden. Es ist ja nicht so, dass an den "offiziellen" WP-Vorlagen noch nie gebastelt wurde...
ad 1) Ich meine da sollte eine ergebnisoffene Diskussion geführt werden. Ich bin persönlich auch gegen 1.2-only, aber die Lizenz ist grundsätzlich mit unseren Richtlinien/Grundprinzipien vereinbar meine ich. Schön wäre es auch, wenn bis zur Klärung Uploads unter der strittigen Lizenz zurückgestellt werden, aber das wird wohl ein frommer Wunsch bleiben. Ob die GFDL jetzt mit dem BGB vereinbar ist oder nicht kann m.E. dahingestellt bleiben. Die schon mehrfach gerichtlich überprüfte GPL enthält die gleiche Klausel bzgl. further revisions. Insofern halte ich das eher für ein Scheinproblem. Selbst wenn das im deutschen Recht wirklich Probleme bereiten sollte, dann haben wir ein _grundsätzliches_ Problem, da sehe ich keine Vorteile wenn man bei den Bildern eine Insellösung schafft.
ad 3) Dazu fällt mir außer "zum Kotzen" nichts produktives ein.-- Wiggum 00:21, 14. Jan. 2008 (CET)
Ohne auf das Restliche Bezug zu nehmen: Das Einbinden von Lizenzbausteinen per subst wäre ein gewaltiger Rückschritt in unserem Lizenzsystem und würde einiges an Problemen mit sich ziehen. Da können wir viel in die Tonne treten, wenn das jemand durchsetzten will. Also bitte lasst diesen Gedankengang doch außen vor. jodo 00:26, 14. Jan. 2008 (CET)
Welche Probleme siehst du denn konkret?-- Wiggum 00:29, 14. Jan. 2008 (CET)
Ich denke auch, dass das eine kritische Sache ist. So wäre ein einheitliches Erscheinungsbild der Bausteine wohl kaum zu halten. Ebenfalls lässt sich per Linkliste dann nicht mehr herausfinden, wer überhaupt welche Lizenzen verwendet. Ich denke es reicht aus, wenn die offiziellen Lizenzbausteine weiterhin über die Vorlageneinbindung auf der Bildbeschreibung eingebunden werden. Allerdings wirklich nur diese und nicht irgendwelche Lizenzbausteine im Benutzernamensraum, die heute diese und morgen jene Lizenz präsentieren und übermorgen vielleicht ganz gelöscht sind. Die offiziellen Lizenzbausteine werden inhaltlich dagegen kaum einer Veränderung unterliegen (bestenfalls optisch), üblicherweise sind sie schreibgeschützt und nebenbei achten dort ausreichend Leute darauf, dass kein Unfug gemacht wird - etwas was im Benutzernamensraum natürlich nicht gegeben ist.--Innenrevision 00:32, 14. Jan. 2008 (CET)
(BK) Tools wie [17] und [18], die Möglichkeit Dateien ohne Lizenz schnell zu finden (und das sind meist auch Dateien mit weiteren urheberrechtlichen Problemen oder Fehlern), die Möglichkeit der Umlizensierung, wie damals bei {{Bild-PD}} --> {{Bild-frei}} etc, die Möglichkeit einzelne Kategorien nach urheberrechtlichen Problemen durchzuschaun (zB. {{Bild-PD-Schöpfungshöhe}} oder {{LogoSH}} werden mehrmals im Monat durchgeschaut), die Einheitlichkeit der Lizenzen (das eben nicht jemand eine Privatlizenz erstellt, die plötzlich ein nc beinhaltet, was bei der Anzahl von Bildern die reinkommen schnell untergeht) jodo 00:37, 14. Jan. 2008 (CET)
Es ist vollkommener Blödsinn, dass das BGB GFDL-1.2 und neuer verböte. Das Problem der GFDL nach Deutschem Recht ist der aktuelle Text, der ist nicht nur in einer Fremdsprache (gegenüber Verbrauchern halten das viele Juristen generell für unzulässig, sondern auch noch so unverständlich gerade in Bezug auf Bilder, dass selbst die inoffizielle Deutsche Übersetzung noch wegen des Transparenzgebotes (eigentlich Intransparenzverbotes) als AGB für die Tonne ist, was aber nicht, heißt, dass sich der Nachnutzer nicht darauf berufen könnte, sondern lediglich, dass der Vornutzer sich nicht darafu berufen kann. Und 242 bzgl der eigegen AGB ist ein so absurder Gedanke, wie die Todesstrafe für versuchten Selbstmord. sугсго.PEDIA 00:43, 14. Jan. 2008 (CET)
Genau sowas wie die Migration von Bild-PD auf Bild-frei sollte ja eben verhindert werden. Wir haben momentan den Zustand, dass wir eine spezifisch für das deutsche Recht angepasste Lizenz vorhalten, für die es in anderen Projekten keine Entsprechung gibt. Ratet mal, mit welcher Lizenz unsere Bild-frei-Dateien nach Commons geschoben werden. Genau - PD-self. lol. -- Wiggum 21:00, 14. Jan. 2008 (CET)

Ich verstehe rein sprachlich obigen Antrag nicht. Kann den jemand mal in Deutsch umschreiben? --Historiograf 14:58, 14. Jan. 2008 (CET)

Wäre auch schick gewesen, wenn den jemand unterschrieben hätte. -- Smial 16:58, 14. Jan. 2008 (CET)
In der vorliegenden Form müßte selbst ein Befürworter eines solchen Meinungsbildes diese aus formalen Gründen ablehnen. Es ist einfach viel zu ungenau geschrieben. Das Meinungsbild sollte innerhalb der nächsten 24h formal verbessert werden, ansonsten würde ich sage, bleibt es beim Status von 2007 ohne Vorlage GFDL1.2only. (Ohne Unterschrift und mit sovielen Typos geht schonmal garnicht.) --Kolossos 20:40, 14. Jan. 2008 (CET)
Habs mal etwas verbessert. --Kam Solusar 22:30, 14. Jan. 2008 (CET)

Frage: was soll jetzt da das Meinungsbild werden? In meinen Augen sind Punkt 2 + 3 selbstverständlich, das brauchen wir nicht meinungsbilden zu lassen. Lizenzbausteine gehören direkt in die Bildbeschreibung - das ist auch hier der allgemeine Tenor - und Rücknahme von Lizenzen geht prinzipbedingt nicht und ist damit nicht diskutabel.

Ich denke ein wirkliches Meinungsbild bräuchte nur darüber geführt zu werden, ob wir GFDL-1.2-only-Bilder hier in Zukunft haben wollen oder nicht. Das ist durchaus eine berechtigte Fragestellung, denn immerhin verbaut der Ausschluss zukünftiger Versionen sämtliche Hoffnungen, dass diese Bilder eventuell einmal einfacher handhabbar werden als es momentan der Fall ist (z. B. braucht man Einladungen, Flyer, Besprechungsvorlagen oder Overheadprojektionen gar nicht versuchen mit Bildern aus der Wikipedia zu erstellen - allein der nötige Platz für Lizenzabdruck, Versionsgeschichte, ... frisst mehr Platz als das eigentliche Bild). Insbesondere wenn das Bearbeiten oder Neuzusammenstellen von Bildern irgendwann einmal stärker genutzt werden sollte, haben wir bezüglich der Bilder genau die gleichen Probleme wie im Textbereich. Das ist also nicht unbedingt ein erstrebenswertes Ziel.

Auf der anderen Seite wäre eine genaue Prüfung durch Leute mit juristischem Sachverstand bezüglich der Klausel mit zukünftigen Versionen wünschenswert. Es scheint mir nicht abwegig, dass es dort Probleme mit dem deutschen Recht geben kann, da der Urheber hier ggf. in einen zukünftigen Vertrag einwilligen soll, den er in keiner Weise kennt bzw. selbst beeinflussen kann. Selbst wenn deutsche Gerichte bisher die GPL anerkannt haben, in der ähnliche Klauseln enthalten sein können, so kann das einfach daran liegen, dass diese Passage damals nicht der Streitpunkt war. Selbst wenn hier aber ein Problem entdeckt wird, so ist natürlich allein deswegen noch keine Insellösung bezüglich der Bilder einzelner Urheber wünschenswert. Außerdem würden diese Probleme ja erstmal nur in Deutschland gelten - in anderen Ländern dagegen könnte das gültig und völlig unproblematisch sein. Da bezüglich Urheberrechten das Schutzlandprinzip gilt, dürfen die dortigen Nutzer dann trotzdem ganz legal spätere Versionen der GFDL zur Anwendung bringen. Leider wird im verlinkten Rechtsgutachten (so umstritten das im Einzelfall auch sein mag) mit keinem Wort auf diese Problematik eingegangen.--Innenrevision 00:04, 15. Jan. 2008 (CET)

Die Vorbereitung eines offiziellen Meinungsbildes ist nun unter Wikipedia:Meinungsbilder/GFDL 1.2 Bildlizenz zu finden.--Innenrevision 16:01, 16. Jan. 2008 (CET)

Schematische Darstellung insbesondere: Hausmodell nach Dahrendorf

Hallo. Wie sieht es urheberrechtlich mit selbst erstellten schematischen Zeichnungen aus? Vgl. [19]. Dieses Beispiel entspricht fast gänzlich dem Original, daher ist die Frage, ob ich es benutzen darf. Besten Dank im Voraus. --Gavin Mitchell 18:03, 15. Jan. 2008 (CET)

Hier: keine SH des Originals. Sonst: Immer einzelfallabhängig --Historiograf 18:08, 17. Jan. 2008 (CET)

Urheberrecht bei Verwendung in einem Rechtsstreit

--200.97.132.237 00:42, 16. Jan. 2008 (CET) darf ein Anwalt eine technische Beschreibung 1:1 aus Wikipedia übernehmen ohne auf die Quelle zu verweisen und die anderen Lizenbestimmungen zu beachten? Wenn nicht, was ist zu tun?

Hängt natürlich vom konkreten Einzelfall ab. Man müsste schon wissen, was er ganz genau übernommen hat.
Ansonsten: strafrechtlich wird das wohl keinerlei Bedeutung haben - hier dürfte es regelmäßig zu einer Einstellung des Verfahrens kommen, wenn jemand ihn anzeigt. Zivilrechtlich kann dagegen nur der in seinen Rechten Verletzte - sprich der/die Urheber des Textes bzw. deren Beauftragte - gegen den Urheberrechtsverletzer vorgehen. Wenn du an dieser Beschreibung nicht mit Schöpfungshöhe beteiligt bist, dann ist das kein Fall für dich. Du könntest hier höchstens die Urheber informieren - eventuell möchte Wikimedia dann im Auftrag stellvertretend für diese das mal durchfechten.--Innenrevision 00:54, 16. Jan. 2008 (CET)
Ein Anwalt, der das nicht selber rechtlich lösen kann, sollte auf eine Haftpflicht mit viel Geduld hoffen. sугсго.PEDIA 13:25, 16. Jan. 2008 (CET)
Der Anwalt wird § 45 UrhG kennen. --h-stt !? 22:35, 16. Jan. 2008 (CET)

Bild aus der englischen Wikipedia

Dieses Bild stammt aus einer Zeitschrift und hat so komische Sonderregelungen bei den Rechten. Was genau hat das für die deutsche Wikipedia zu sagen? Könnte es auf Commons oder die deutsche Wikipedia hochgeladen und hier eingesetzt werden? --Of 14:08, 16. Jan. 2008 (CET)

Nein, da Fair Use. Eine vergleichbare Regelung gibt es hier nicht. --STBR!? 14:10, 16. Jan. 2008 (CET)
Mal weitergedacht. Auf dem Magazin steht "Volume XVI", somit gehe ich davon aus, dass es aus 1939 stammt (also 69 Jahre alt ist), da das Magazin 1923 gegründet wurde. Muss das Bild über 70 Jahre alt sein? Könnte ich es dann ab der 12 Woche nächsten Jahres benutzen (das wöchentliche Magazin hat die Nummer 11)? Würde das Alter für das Bild oder die Zeitschrift gelten? --Of 14:28, 16. Jan. 2008 (CET)
Nein, der Fotograph müsste 70 Jahre verstorben, nicht das Bild alt sein. Auch ist Berechnungsgrundlage nur das Jahr der Schaffung/des Todes, eine genauere Zählung kennt das UrhG nicht. Bilder von Urhebern, die im Jahr x versterben, werden mit Ablauf des Jahres x+70 gemeinfrei, faktisch also mit Beginn des Jahres x+71. Für das heutige Datum heißt das also, alle Bilder von Urhebern die spätenstens 1937 verstorben sind, sind gemeinfrei. sугсго.PEDIA 14:39, 16. Jan. 2008 (CET)
Schade. :-( Aber trotzdem Danke. --Of 14:58, 16. Jan. 2008 (CET)

Löschung „auf eigenen Wunsch“

Da Benutzer:STBR hier auf der Seite aktiv ist, an dieser Stelle auch gleich der Sachverhalt. STBR (admin) hat heute ein Bild „auf Benutzerwunsch“ gelöscht [20]. Wo dieser Wunsch niederlegt wurde, erschliesst sich mir derzeit auch nicht. Das Bild stand unter GFDL und wurde im Artikel Abitur als Illustration verwendet. Vertreten wir neuerdings die Auffassung, dass man GFDL oder andere erteilte Lizenzen nicht so genau nehmen muss? Letztendlich war die Löschung sogar unausweichlich, weil der Einsteller Felix Stember nicht den Namen des Fotografen eingetragen hat, aber die Frage möchte ich trotzdem der Grundsätzlichkeit wegen aufwerfen. – Simplicius 16:03, 16. Jan. 2008 (CET)

De facto ist es so, dass Benutzerbilder auf Wunsch gelöscht werden, ja. Genauso wie Seiten im Benutzerraum, wenn sie nicht mehr benötigt werden. Das berührt die Freigabe des Bildes unter GFDL nicht und ist auch keine Lizenzverletzung.-- Wiggum 16:16, 16. Jan. 2008 (CET)
Muss man hier die Bilder nicht eher mit den veröffentlichen Artikeln vergleichen, statt mit Seiten im Benutzernamensraum? Sonst muss ich ja bei jedem Bild, welches ich in meine Artikel einfüge, Angst haben, dass es gelöscht wird. --Of 16:32, 16. Jan. 2008 (CET) Nachfrage: Was genau ist eigentlich ein Benutzerbild? --Of 16:37, 16. Jan. 2008 (CET)
Benutzerbilder sind solche, die einen Benutzer zeigen und zum Zweck der Benutzerseitengestaltung vom jeweiligen Benutzer hochbenutzt wurden.-- Wiggum 16:41, 16. Jan. 2008 (CET)
Felix ist kein Persönlichkeit der Zeitgeschichte, er muss also die Verbreitung von Bildern, in denen er das zentrale Objekt ist, in Deutschland und anderen Gegenden, die ähnliche Persönlichkeitsrechte anerkennen, nicht dulden. Insofern sehe ich hier auch kein Problem damit, dass das Bild auf recht einfache Weise ohne weitere Diskussion entfernt wurde. Anders wäre es, wenn er irgendeine Tulpe fotografiert, das Foto zur Illustration von Tulpen hochgeladen hätte und nun die Entfernung fordert. Felix ist aber keine Tulpe. sebmol ? ! 16:48, 16. Jan. 2008 (CET)
Also Felix war auf dem Bild, oder? Und er hat der Veröffentlichung nicht zugestimmt? Und er hat es auch nicht selbst hochgeladen (Mit dem Upload hätte er nämlich bereits zugestimmt.)? -- Chaddy - DÜP 17:13, 16. Jan. 2008 (CET)
Aha. Aus dem Logbuch: 25. Sep. 2005, 17:59:35 Felix Stember (Diskussion | Beiträge) hat „Bild:Gunfighter-6 BilD Abi 2004.JPG“ hochgeladen ‎ (Ich bei der Abientlassung 2004) Damit ist die Argumentation mit dem Recht am eigenen Bild wohl hinfällig. -- Chaddy - DÜP 17:15, 16. Jan. 2008 (CET)
Du meinst, wenn ich dir ein Bild von mir zur Veröffentlichung zur Verfügung stelle, dann ist diese Erlaubnis unbegrenzt und unwiderruflich? sebmol ? ! 17:56, 16. Jan. 2008 (CET)
Ja. -- Chaddy - DÜP 18:18, 16. Jan. 2008 (CET)
Och Leute: Felix ist enzyklopädisch ein Nullum, eine Abbildung seiner Person auf seiner Abifeier hat keinen enzyklopädischen Wert, die Verwendung in Abitur war keine Bebilderung im Rahmen unserer Richtlinie, sondern diente lediglich der Aufhübschung des Textes. Zu mehr taugt das Bildchen in einer Enzyklopädie auch nicht. Worüberstreitetihreigentlich? sугсго.PEDIA 19:18, 16. Jan. 2008 (CET)
Frage ich mich auch (ich habe nur Fragen beantwortet). Das Bild hat natürlich keinen wirklichen enzyklopädischen Nutzen und kann gerne gelöscht bleiben. Allerdings nicht mit der Argumentation "Recht am eigenen Bild". -- Chaddy - DÜP 19:28, 16. Jan. 2008 (CET)
Um das Bild ist es, wie ich an anderer Stelle schon sagte, nicht wirklich schade. Mir geht es um den grundsätzlichen Punkt: Eine Löschung "wegen Benutzerwunsch" widerspricht unseren Regeln, oder wir machen uns heute eben neue, wie von Florian Adler, Felix Stember und STBR initiert. – Simplicius 21:43, 16. Jan. 2008 (CET)
Möglicherweise ist die Frage eine rechtliche Grauzone. Ohne Profi-Juristin zu sein: Für mich wiegt das Recht am eigenen Bild schwerer als Lizenzen. --MrsMyer 21:57, 16. Jan. 2008 (CET)
„Auf Benutzerwunsch“ ist nach wie vor keine gültige Löschbegründung, sofern nicht andere Gründe für die Löschung sprechen. Im o.g. Fall war die Löschung in Ordnung. — Raymond Disk. Bew. 22:29, 16. Jan. 2008 (CET)
Das Bild habe ich vor ewig langer Zeit zur Illustration meiner Benutzerseite hochgeladen. Nachdem ich dann ein anderes Design gewählt habe, blieb das Bild "übrig" und hat lange rumgelegen. Simplcius, der mir aus mir nicht verständlichen Motiven in letzter Zeit hinterherstalkt, hat das Bild dann, wie Florian richtig vermutet, um mich zu ärgern, im Artikel Abitur eingefügt. Zu diesem Zweck war das Bild allerdings nie gedacht, aber das spielt keine Rolle. Als Florian das Bild dann rausrevertierte, fing Simplicius dann auf einmal an, auf Lizensierung"problemen" rumzureiten, eine einfache Nachfrage nach dem Autor des Bildes (mein Vater) war ihm wohl nicht möglich. Nun denn, das Bild ist gelöscht, die ganze Sache hier ist reine Trollerei, Zeitverschwendung und ich danke allen für das ausgiebige Füttern. --Felix fragen! 15:14, 17. Jan. 2008 (CET)
Felix, es muss auch die Genehmigung deines Vaters vorliegen.
Ansonsten gehört so ein Bild eben wech. – Simplicius 20:33, 17. Jan. 2008 (CET)
Möchtest du die Genehmigung schriftlich, auf Pergament, notariell beglaubigt, in drölffacher Ausfertigung, zertifiziert vom Bundespräsident und dem Papst oder reicht es einfach, wenn ich dir sage, dass mein Vater das Bild mit meiner Kamera für mich gemacht hat, weil ich nunmal die Hände voll hatte und er mir jegliches Nutzungs-, Verwertungs- und sonstiges recht an dem bild übertragen hat? Gott, kriegst du eigentlich ... ne, den spar ich mir jetzt... --Felix fragen! 20:37, 17. Jan. 2008 (CET)
Nein, die Genehmigung des eigenen Vaters muss nicht vorliegen. Übertreiben brauchen´s wir auch wieder nicht. Felix´ Vater wird wohl kaum seinen eigenen Sohn verklagen... Und falls sein Vater bereits tot sein sollte, ist Felix sowieso Erbe der Urheberrechte. -- Chaddy - DÜP 20:38, 17. Jan. 2008 (CET)
erl. Bitte weitergehen, es gibt nichts mehr zu sehen. sугсго.PEDIA 20:43, 17. Jan. 2008 (CET)
Da verstehst du immer noch was falsch, Chaddy. Eine Fotografennennung und -genehmigung ist für GFDL immer erforderlich. Einen Privatbilderpool, für den andere oder gar keine Regeln gelten, besitzt dieses Projekt nicht.
Punkt 2, wenn man alles für GFDL zusammen hat, kann man nicht einfach sagen „gefällt mir nicht, ziehe ich wieder zurück.“Simplicius 20:56, 17. Jan. 2008 (CET)
PS: Diese Affäre ist nicht auf meinem Mist gewachsen. Der Vorschlag, das Bild einfach zu löschen, stammt originär von admin Florian Adler, ausgeführt durch STBR.

Scan Titelleiste Dissertation

Huhu,

nach dem hier nehme ich mal an, ich darf den Scan einer Titelseite einer Dissertation (von 1908) hier in die wikipedia hochladen?

--Curtis Newton Kommentare? 20:15, 16. Jan. 2008 (CET)

Wer ist der Urheber und wann ist er gestorben? Wenn der Urheber nicht ermittelbar ist, dann gilt PD-alt-100, also 100 Jahre nach der Erstveröffentlichung (dann wäre ein Upload ok). -- Chaddy - DÜP 20:23, 16. Jan. 2008 (CET)
Wenn Du den Urheber zumindest mal versucht hast zu erforschen. Die Dis von Albert Einstein würden wir mit Schöpfungshöhe löschen. Titelseiten von Dissen sind aber meist recht Schlpfungsniedrig. sугсго.PEDIA 20:27, 16. Jan. 2008 (CET)
<Dazwischenquetsch>Was ist denn mit Einsteins Diss? Kennst Du die? Curtis Newton Kommentare? 22:10, 16. Jan. 2008 (CET) </Dazwischenquetsch>
„Eine neue Bestimmung der Moleküldimensionen“, 1905, geringe Auflage dürfte etwas teuer im Zukauf sein. Wurde aber leicht modifiziert in den Analen veröffentlicht. sугсго.PEDIA 08:22, 17. Jan. 2008 (CET)
Zur Klärung der Schöpfungshöhe müssen wir´s aber sehen. Also am besten einfach mal hochladen, hinterher darf´s syrcro dann wieder löschen. ;) -- Chaddy - DÜP 20:30, 16. Jan. 2008 (CET)
P.S.: Schlpfungsniedrig??? -- Chaddy - DÜP 20:31, 16. Jan. 2008 (CET)
Wir Löschprüfer müssen uns unsere Freude ja jetzt bei schlechten Wortspielen suchen, wo die Gerechtigkeit aus unserem Baberl gelöscht wurde. sугсго.PEDIA 22:03, 16. Jan. 2008 (CET)
Der Ersteller ist Horst von Sanden. Ich muss mir die Diss aber erst besorgen, das dauert also noch ein bisschen. Curtis Newton Kommentare? 20:33, 16. Jan. 2008 (CET)
Ok, da bleibt nur die Beurteilung der Schöpfungshöhe. Der Urheber ist nämlich noch keine 70 Jahre tot. -- Chaddy - DÜP 20:37, 16. Jan. 2008 (CET)

Was ist das denn für ein Unsinn mit SH bei Einsteins Diss? Solche Titelblätter haben nie SH, egal von wem sie sind. Der Titel ist nie geschützt, allenfalls die grafische Gestaltung und wenn da kein Foto oder eine hochwertige Zeichnung drauf ist, ist es frei --Historiograf 01:18, 17. Jan. 2008 (CET)

ACK Histo: keine Schöpfungshöhe gegeben. --RalfRBIENE braucht Hilfe 02:25, 17. Jan. 2008 (CET)
Es geht um die Lebensdaten und damit das Problem der 100-Jahre-Regelung , der Hinweis auf die regelmäßig geringe Schöpfungshöhe fällt im nächsten Satz sугсго.PEDIA 08:22, 17. Jan. 2008 (CET)

Besitzer eines Gemäldes von 2007

Wie muss ich es anstellen, das ich ein selbst fotografiertes Bild von einem Gemälde, dessen Besitzer ich bin, lizenzkorrekt hochladen kann? Mit dem Künstler stehe ich in Kontakt.

--Abrasax 21:57, 16. Jan. 2008 (CET)

Du braucht eine Freigabe des Künstlers. Bobo11 22:30, 16. Jan. 2008 (CET)
Würde es ausreichen wenn es z.B.heißt- Ich Klaus Mustermann gebe das Bild "BlaBla"zur Veröffendlichung im Internet frei. Und wo bringe ich diese Freigabe an? Abrasax 22:53, 16. Jan. 2008 (CET)
Nur weil du Besitzer des Bildes bist, bist du nicht Urheber. Ohne die Freigabe des Urhebers, also des Malers geht gar nichts jodo 22:57, 16. Jan. 2008 (CET)
Bitte hierfür die Textvorlagen verwenden und in der dort beschriebenen Weise vorgehen. Und Noch einmal: Besitz eines Bildes bedeutet nicht die Urheberrecht daran zu besitzen. --Taxman¿Disk?¡Rate! 23:04, 16. Jan. 2008 (CET)
Danke für die Hinweise,besonders den auf Textvorlage Gruß Abrasax 23:20, 16. Jan. 2008 (CET)

Der Künstler darf natürlich nicht von der VG Bild-Kunst vertreten werden ... --Historiograf 01:16, 17. Jan. 2008 (CET)

Mal wieder ein Frage

Habe gerade durch Zufall hier gelesen, dass es so was wie die Panoramafreiheit gibt. Nun meine Frage, wenn ein Gemälde in einem öffentlichem Teil des Hamburger Rathauses hängt (es handelt sich um Bilder von Bürgermeistern) und ich dann ein Foto mache, kann ich es dann mit der Begründung der Panoramafreiheit hochladen? Oder verstehe ich das falsch? Bahnhöfe sind zum Beispiel nach dem Artikel über diese Art von Freiheit nicht öffentlich, aber was ist dann öffentliches? Beste Grüße --Punktional 15:47, 17. Jan. 2008 (CET)

MMn darfst du das Bild nicht veröffentlichen, es heißt ja, dass Bilder frei sind, die von öffentlichen Verkehrswegen aus gemacht sind. Und das Rathaus würde ich nicht zum Verkehrsweg zählen. Wenn das Bild an der Eingangstür hinge und du das Foto von der Straße (oder straßenverkehrsverordnungskorrekt: vom Gehweg ;)) aus machst, ist das ’was anderes. Grüße, Ireas Disk.Bew.DÜP 15:59, 17. Jan. 2008 (CET)
Ist/sind die Künstler der Porträts der Bürgermeister schon länger als 70 Jahre tot, ist das gar kein Problem der Panoramafreiheit. Dann kannst Du, wie in einem Museum auch, Bilder davon machen und unter PD-Art, oder PD-old hochladen. Außer das Photographieren wird Dir durch Hausrecht untersagt, oder es unterliegt Auflagen (z.B. nicht mit Blitz). --Wuselig 16:23, 17. Jan. 2008 (CET)
Ich frag mal anders: Wuselig Punktional, was an Panoramafreiheit#Innenaufnahmen hast du noch nicht so ganz verstanden? – Simplicius 16:27, 17. Jan. 2008 (CET)
Ich frage auch mal anders: Hast du deine Tage, oder einfach keinen Bock dich an WP:WQ zu halten. sугсго.PEDIA 16:41, 17. Jan. 2008 (CET)
Ups, hab mich im Namen vertan.
Syrco, ich verstehe nicht ganz, was du mit „hast du deine Tage“ meinst. Erläutere das mal bitte. – Simplicius 17:12, 17. Jan. 2008 (CET)

Danke für die Antworten, das mit den Innenaufnahmen habe ich irgendwie nicht richtig gelesen und bin bei den Bahnhöfen als nicht öffentlichen Ort hängen geblieben und dacht das Rathaus wäre ja öffentlich, aber eben auch ein Gebäude. Aber so verstehe sogar ich das! Das Bild ist aus der Zeit der BRD, also nicht von einem mind. 70 Jahre toten Künstler. Schade, hätte gerne zu Herbert und Elsbeth Weichmann ein Bild zugetan. (an wen war das mit der WP:WQ gerichtet?) Gruß --Punktional 17:02, 17. Jan. 2008 (CET)

Nicht an dich, sondern an Simplicius. Grüße, Ireas Disk.Bew.DÜP 17:05, 17. Jan. 2008 (CET)
Mach Dir keine Sorgen, Du bist ja angemessen sachlich und freundlich. sугсго.PEDIA 17:09, 17. Jan. 2008 (CET)
Und wie sieht es mit Wahlplakaten aus? Oder habe ich wieder was überlesen? Wenn ich also einen Artikel zu Kandidat XYZ gemacht habe und dort ein Bild eines öffentlich ausgehängten Wahlplakat zufüge, wäre das dann durch die Lizens ok? Gruß und Danke--Punktional 22:39, 17. Jan. 2008 (CET)
Panoramafreiheit#Das_Kriterium_„bleibend“, 3. Absatz. --ST 22:46, 17. Jan. 2008 (CET)
Mist, wieder nicht gelesen, dabei steht da sogar Plakat, na denn. Trotzdem vielen Dank für die Geduld und die Antwort. Gruß --Punktional 00:38, 18. Jan. 2008 (CET)
Wenn man es beiläufig auf dem Foto hat, wäre es Beiwerk. Erste Sahne ist das aber nicht. Die Politiker lassen sich zumeist aber gut kontaktieren, einfach mal im Wahlkreisbüro vor Ort oder im Landtag anrufen. – Simplicius 02:21, 18. Jan. 2008 (CET)

Ausstellungen

Hallo. Ich hab mal ne Frage bezüglich der Verwendung von Bildern/Fotos aus WIKIPEDIA bzw COMMONS für ne öffentliche Ausstellung. "Darf" ich das? JaHn 13:22, 16. Jan. 2008 (CET)

Kurz: Ja, aber mit Einschränkungen.
lang: Ja, die kostenlose Weiternutzung ist bei freien Inhalten ausdrücklich erwünscht und erlaubt, allerdings müssen immer die fraglichen Lizenzen oder/und die Schranken des Urheberrechts eingehalten werden. Also immer die Lizenzbedingungen der jeweiligen Bilder. Bei gemeinfreien und solchen mit unbeschränkten Nutzungserlaubnissen ist am einfachsten, CC ist noch einfach einzuhalten, bei GFDL wird es aber erheblich aufwändiger, zumal es immer wieder GFDL-Verwender gibt, die diese nur nutzen, um die Nachnutzung möglichst zu verhindern. Sie offline äußerst unpraktisch und relativ schwer einzuhalten. sугсго.PEDIA 13:31, 16. Jan. 2008 (CET)
:o| ... ähm, OK. Es ist erst mal nur ne Idee, die mir schon des öfteren in den Sinn kam beim betrachten so einiger Bilder bzw Fotos, hier, bei WIKIPEDIA. Insbesondere gewisse Space-Fotos haben s mir angetan ... alles, was mit Sternen und anderen Himmelsobjekten zu tun hat halt. Ich denk mal, es wäre überhaupt kein Problem, solche Fotos auszudrucken, in Rahmen zu packen und in nem Café an die Wände zu hängen, wenn die Ausstellung dann ausdrücklich als Ausstellung von Bildern und Fotos aus WIKIPEDIA deklariert wird. Eins oder mehrere (je nach dem) der Exponate könnten dann zB auch Ausdrucke der kompletten Texte von den entsprechenden Lizenzbestimmungen sein. Die Ausstellung könnte nämlich meinetwegen schon auch ruhig n bißchen Schleichwerbung für WIKIPEDIA sein. Nur, was mache ich, wenn einer mich fragt, ob der zB das Bild vom Krebsnebel (>>> Datei:Krebsnebel3.jpg <<<) käuflich erwerben kann? JaHn 14:00, 16. Jan. 2008 (CET)
Das steht in der Beschreibung zum Bild: http://www.spacetelescope.org/copyright.html --Liberaler Freimaurer (Diskussion) 14:13, 16. Jan. 2008 (CET)
Au Mann ... ich kann kaum Deutsch. Was steht n da? JaHn 14:19, 16. Jan. 2008 (CET)
OK. Dann eben nicht. Also, angenommen ich stelle ca 23 Bilder in nem Café meiner Wahl aus, die ich aus WIKIPEDIA bzw COMMONS ausgedruckt, in Rahmen gepackt hab usw ... mal abgesehen von dem, was der Rahmen gekostet hat und abgesehen von meiner diesbezüglichen Arbeitszeit: Was ist, wenn ich so n Ausdruck wem für, sagen wir mal zehn Euro (je nach Größe), verscherbelnkaufen würde? JaHn 23:05, 16. Jan. 2008 (CET)
Erlaubt ist das schon, aber nur, wenn du die Lizenzbestimmungen einhältst. Die sind von Lizenz zu Lizenz unterschiedlich. -- Chaddy - DÜP 23:24, 16. Jan. 2008 (CET)
Hi Chaddy. Ja, genau das will ich, die Lizenzbestimmungen einhalten. Deshalb frag ich ja hier danach. Und mache eben nicht einfach, was ich will. Aber, wie erwähnt, es ist erst mal nur ne Idee. Denen von dem Café, wo ich das würde machen wollen, hab ich heute per Telefon gesagt, daß das so um Ostern rum stattfinden könnte und ich vorher sowieso erst noch mal bei WIKIPEDIA nachfragen will, inwieweit das problemlos machbar ist. Ich hasse nämlich Komplikationen. Vielleicht liegt das am Alter. JaHn 23:45, 16. Jan. 2008 (CET)
Na gut. Keine Antwort ist auch eine Antwort. Das hat mein Vater gerne gesagt. Also, dann bin ich dann eben einfach mutig und mache, was ich will. Wenn ich das will. Und lasse es drauf ankommen, ob ich von WIKIMEDIA bzw -PEDIA verklagt werde. Wer weiß ... vielleicht komm ich dann in s Fernsehen. fz JaHn 21:59, 17. Jan. 2008 (CET)
Du wirst weder von Wikipedia, noch von Wikimedia verklagt, sondern erhälst eine Abmahnung nebst strafbewährter Unterlassungserklärung und ganz nebenbei noch eine Kostennote von mindestens 500 - 800 € pro Bild von den Inhabern der Urheberrechte. Nur so für den Anfang. Bei einer Klage kann es dann aber teuer werden. --ST 22:20, 17. Jan. 2008 (CET)
Och jahn, du kannst doch nicht erwarten, dass ich immer und überall bin... Wie Steschke schon sagte, wenn du es dir leisten kannst, kannst du schon gegen das Urheberrecht verstoßen... Und wie ich bereits gesagt habe, musst du dich einfach an die Lizenzbedingungen halten. Da wir sehr viele verschiedene Lizenzen haben (auf Commons gibt´s noch mal einige mehr) gibt es auch sehr viele unterschiedliche Bedingungen zu beachten. Kommt halt drauf an, welche Bilder du verwenden möchtest. -- Chaddy - DÜP 23:43, 17. Jan. 2008 (CET)

Mal ganz dumm gefragt: Wie genau müssen die Regeln bei einer Ausstellung eingehalten? Bei GFDL muß man in Printmedien zB die Lizenz mit abdrucken, muß man dann bei einer Ausstellung irgendwo in einer Raumecke den Lizenztext aushängen? Oder muß er bei jedem einzelnen Bild danebenstehen? Oder darf man ihn auf die Rückseite der Bilder drucken (dann sieht man ihn zwar nicht, aber er ist vorhanden) --Toon 21:39, 18. Jan. 2008 (CET)

Am sinnvollsten wäre es, den Lizenztext so aufzuhängen, dass man ihn auch lesen kann... Es genügt aber, wenn er einmal vorhanden ist. -- Chaddy - DÜP 22:44, 18. Jan. 2008 (CET)

Veröffentlichung Prospekt von nicht mehr existierender Firma

Darf ich ein Bildausschnitt aus einem Prospekt veröffentlichen, welches von einer Firma stammt, die es nicht mehr gibt (FORTSCHRITT) aus einem Land, dass es nicht mehr gibt (DDR)? Wenn JA: unter welcher Lizenz muss dies geschehen und welche Datan muss ich noch angeben? Wenn NEIN: Weshalb nicht und wie kann ich es denoch realisieren? --DerStraßenwärter 06:16, 17. Jan. 2008 (CET)

Nein, kannst du nicht, falls die Abbildung Schöpfungshöhe erreicht. Laut Einigungsvertrag Art. 8 wurde das Urheberrechtsgesetz der BRD, wie andere Gesetze auch, auf das Staatsgebiet der ehemaligen DDR übertragen. Anlage I Kapitel III Sachgebiet E des Einigungsvertrages regelt das noch etwas genauer.
Fazit: Das Urheberrecht gilt auch für Werke, die in der DDR angefertigt wurden. Erst 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers erlöschen dessen Rechte und das Werk wäre gemeinfrei. Wenn du das Bild also jetzt hochladen wölltest, müsste dir der Urheber ein entsprechendes Nutzungsrecht einräumen. Eventuell müsste er aber vorher ein von ihm vergebenes ausschließliches Nutzungsrecht gegenüber dem Nachfolger seines alten Auftraggebers zurückrufen (wegen Nichtausübung), damit er dir überhaupt ein Nutzungsrecht einräumen kann. Alles reichlich kompliziert...--Innenrevision 10:32, 17. Jan. 2008 (CET)
Und in meinen Augen Schwachsinn - immerhin ist es ein Werbeprospekt! Und wer macht sich denn die UNBEZAHLTE (!) Arbeit den Urheber zu finden??? Naja, mir egal, dann gibt's eben kein Bild und die Wikipedia spart Speicherplatz = Geld... Trotzdem Danke für die Antwort! --DerStraßenwärter 16:48, 17. Jan. 2008 (CET)
Gut zu wissen, dass Gesetze in deinen Augen Schwachsinn sind... -- Chaddy - DÜP 18:11, 17. Jan. 2008 (CET)
Aber in diesem Fall gilt die Firma ja als Urheber (da sie ja wohl die via Arbeitsvertrag die Rechte an dem Dokument hatte). Die Firma gibt es aber nicht mehr, also kann auch niemand eine Verletzung der Rechte geltend machen. Oder mache ich hier einen Denkfehler? Da fällt mir dann auch noch eine Folgefrage ein: Wenn eine Firma die Urheberrechte an etwas besitzt, wann werden dann die Werke gemeinfrei? Die Firma kann ja problemlos mehrere hundert Jahre "überleben". --PaterMcFly Diskussion Beiträge 19:08, 17. Jan. 2008 (CET)
Nein, Urheber ist derjenige (oder diejenigen), der den Prospekt gestaltet hat. Das Unternehmen besaß (das ist jedenfalls anzunehmen) die ausschliesslichen Nutzungsrechte. Was nach der Insolvenz des Unternehmens geschah wissen wir nicht, vielleicht sind die Rechte an den/die Urheber zurückgefallen, vielleicht hat das Unternehmen einen Rechtsnachfolger, der die Nutzungsrechte übernommen hat. Das Urheberrecht erlischt 70 Jahre nach dem Tod des (längstlebenden) Urhebers, unabhängig davon, wie lange das Unternehmen existiert.-- Wiggum 19:50, 17. Jan. 2008 (CET)
Der Urheber ist also immer eine Natürliche Person? Da dürfte es bei Firmenunterlagen (wie Werbeprospekte etc.) im allgemeinen sehr schwierig sein, herauszufinden, wer der Urheber war... --PaterMcFly Diskussion Beiträge 20:51, 17. Jan. 2008 (CET)
Richtig, der Urheber ist immer eine Natürliche Person. Allerdings, und dies ist bei Arbeitsverträgen meist der Fall, kann das alleinige Nutzungsrecht des Werkes einer juristischen Person erteilt werden, womit diese juristische Person für das erteilen der Lizen zuständig wird. Lieder erschwert es die Sache wenn der mögliche Inhaber der Nutzungrechte nicht mehr ansprechbar ist. Denn es kann gut sein das eine Nachfolgegesellschaft alle Rechte übernommen hat. Wenn nicht, dann fallen die Rechte an den Urheber bzw. dessen Erben zurück. Leider wirst du um ein ordichdleches und tiefes Nachforschen nicht drum rum kommen wenn du unbeding ein Foto haben wilst. Ggf. ist das Anfertigen eines neuen Fotos einfacher (vor allem wenn es sich um ein abzubildendes Produkt handelt), da hier oft nicht genügend Schöpfungshöhe vorliegt, und damit nur Markenrechte und Eigentumsrechte zu beachten sind, welche um einiges einfacher zu handhaben sind. Bobo11 21:44, 17. Jan. 2008 (CET)
-Hat sich erledigt- --DerStraßenwärter 21:48, 17. Jan. 2008 (CET)

Hmm... Jetzt habe ich (ohne BK) doch eine Antwort auf eine nicht mehr vorhandene Frage geschrieben... Da stand:

Langsam finde ich es amüsant das offenbar niemand in der Lage ist, eine verbindliche Aussage zu diesem Thema zu treffen und nur Vermutungen geäußert werden. Wenn ich das einmal auf andere Dinge übertragen darf: Das aktuelle ALDI-Prospekt darf ich nicht einscannen und veröffentlichen, weil ich anderenfalls lizenzrechtliche Probleme bekomme? Tut mir leid, dass ist unlogisch! ICH als Inhaber einer Firma würde es sogar begrüßen, wenn meine Prospekte im Internet von Dritten verbreitet (im Inhalt unverändert) werden! Das ist doch die billigste Werbung die es gibt! Zumal ein ÖFFENTLICHES also nicht GEHEIMES Prospekt verteilt wird. Um diesen Gedanken weiterzuführen: Dann muss ich ja jedesmal die eben gesehene Werbung in einer Zeitschrift aus meinen Gedanken löschen, weil ich keine Lizenzrechte besitze.... Herrlich, ich bin gespannt wo das hinführt! --DerStraßenwärter 21:36, 17. Jan. 2008 (CET) --PaterMcFly Diskussion Beiträge 21:56, 17. Jan. 2008 (CET)
Ich glaube, das würde ALDI aber gar nicht gefallen, wenn du dir den Inhalt des Prospektes nicht merken darfst. Denn dann müsste man ihn ja gar nicht drucken. Eigentlich dürfte man dann überhaupt nichts mehr drucken und auch nichts mehr lesen, denn Urheber ist ja ein anderer.
Wieder im Ernst: Ich weiss nicht, wie das in Deutschland geregelt ist, aber in der Schweiz ist es so, dass, damit ich eine Schadenersatzforderung (z.B. wegen Urheberrechtsverletzung) in einem Zivilprozess stellen kann, ein (finanzieller) Schaden entstanden sein muss. Dem Kläger muss also ein Ertrag entgangen sein, den er andernfalls gehabt hätte. Wenn man also zum Beispiel ein Buch von jemandem einfach hier abtippt, trifft dies klar zu, denn viele Leute könnten dann gratis den Text lesen, statt das Buch zu kaufen. Bei einem Prospekt o.ä. ist das aber nicht so, da die Firma ja daran verdient, dass er möglichst weit verbreitet wird. Die Firma könnte also das kopieren des Textes gar nicht einklagen, da ihr dadurch kein Schaden entstanden ist. --PaterMcFly Diskussion Beiträge 21:51, 17. Jan. 2008 (CET)
Dem ist nicht so. Der Urheber ist nicht die Firma, sondern eine natürliche Person (resp. deren Erben), deren Schaden bereits durch die unterlassene Nennung des Urhebernamens entsteht. Dieser Schaden kann gerichtlich quantifiziert werden und somit einen Schadensersatzanspruch in harten Euros auslösen. --ST 22:15, 17. Jan. 2008 (CET)
Hinzu kommt: wenn ihr das Aldi-Prospekt einscannt und hier unter freie Lizenz stellt, dann könnte das auch frei bearbeitet und für Unfug verwendet werden. Spätestens dann kann es sein, dass für den Urheber bzw. den Inhaber der ausschließlichen Nutzungsrechte ein Imageschaden o. ä. entsteht. In diesem Fall wäret ihr dafür in Anspruch zu nehmen, denn ihr habt die Urheberrechte verletzt.--Innenrevision 00:13, 18. Jan. 2008 (CET)
Um beim Beispiel zu bleiben: Wenn ich den Prospekt scanne, steht da ja gross ALDI drauf, also ist der Urheber genannt. Wenn jemand den gescannten Prospekt für Unfug verwenden sollte, kann ich ja nichts dafür. Sonst dürfte man ja gar nichts unter freie Lizenz stellen, ohne mit Schadenersatzansprüchen rechnen zu müssen, denn man kann ja auch jedes hier hochgeladene Bild oder Firmenlogo manipulieren oder Texte aus der Wikipedia anderswie zum Nachteil einer Firma einsetzen. Bin ich dann dafür verantwortlich, weil jemand meinen Text oder mein Bild missbraucht hat? --PaterMcFly Diskussion Beiträge 06:30, 18. Jan. 2008 (CET)
Bezüglich des Firmenlogos gibt es eine gewisse Sonderstellung - das darf hier heraufgeladen werden (weil es in der Regel keine Schöpfungshöhe erreicht), steht aber weiterhin unter einem gewissen Schutz - das darf also nicht für eigene Zwecke instrumentalisiert werden.
Aber nehmen wir z. B. die Symbolfotos für Fleisch, Obst, ... die in einem solchen Prospekt in der Regel vorhanden sind. Wenn das Prospekt unter einer freien Lizenz stünde, dann dürfte die auch der Tante-Emma-Laden an der Ecke nehmen, auf einen eigenen Flyer pappen und diesen dann verteilen (falls er die lizenztechnischen Regeln einhält, wie Nennung des Urhebers, ...). Spätestens hier hört dann die Freundschaft für Aldi auf.
Anderes Beispiel: ein paar Öko-Aktivisten nehmen den von dir unter freie Lizenz gestellten Prospekt, entfernen ggf. das Aldi-Logo, weil dieses markenrechtlich geschützt ist und setzen ansonsten z. B. auf entsprechende Lebensmittel einen großen GEN-FOOD-Stempel und verteilen den Prospekt dann weiter. Auch hier wird Aldi plötzlich kein Verbreitungsinteresse mehr haben.
Stünde der Prospekt wirklich unter einer freien Lizenz, wären die beiden Beispiele völlig legal und der Urheber bzw. Besitzer der ausschließlichen Nutzungsrechte müsste sie hinnehmen. Da du den Prospekt aber nur widerrechtlich unter einer freien Lizenz heraufgeladen hast, wird Aldi dich für den entstanden Schaden (Symbolfotoverwendung ohne Bezahlung bzw. Imageschaden) in Anspruch nehmen.
Fazit: Auch Werbeprospekte sind kein Freiwild, was die Urheberrechte angeht. Spätestens beim Ändern des ursprünglichen Werbezweckes, wird der Urheber bzw. Nutzungsrechtsinhaber ungemütlich werden, falls keine Lizenz besteht.--Innenrevision 09:42, 18. Jan. 2008 (CET)
Um die Sach evtl. etwas auzuklären: Es handelt sich um folgendes Bild: http://home.arcor.de/celinehagbard/temp/T188_Prospekt.jpg
Abgebildet ist der letzte Bagger, der in der ehemaligen DDR gebaut wurde. Der T 188. Hergestellt vom Kombinat FORTSCHRITTT Landmaschinen VEB Weimar-Werk (DDR - 5300 Weimar).
Um Weiteres vorweg zu nehmen: Da es von dieser Modellreihe praktisch keine Bagger mehr gibt und ich auch nicht in der ehemeligen DDR wohne, wird es äußerst schwierig sein ein eigenes Foto von diesem Fahrzeug zu bekommen. --DerStraßenwärter 06:51, 18. Jan. 2008 (CET)
Das Foto hat definitiv Schöpfungshöhe und ist damit ohne Einwilligung des Urhebers bzw. des Besitzers der ausschließlichen Nutzungsrechte nicht verwendbar. In den USA könntest du dich nun vermutlich auf "Fair Use" berufen und das Foto verwenden - in Deutschland/Österreich/Schweiz gibt es eine solche Regelung allerdings nicht und es würde eine Urheberrechtsverletzung bleiben - leider ist da wirklich nichts zu machen.--Innenrevision 09:42, 18. Jan. 2008 (CET)
Versuch es doch mal auf Wikipedia:Bilderwünsche, vielleicht hat jemand noch ein Foto damit rum liegen. Bobo11 14:02, 18. Jan. 2008 (CET)

Veröffentlichung eines Technik Prospekts aus Australien von 1958 von nicht mehr produzierter Maschine

Das Prospekt beschreibt Tournapulls, eine Gattung von Earthmovern von Le Tourneau Westinghouse aus den 50er Jahren, die mit elektrischer Steuerung versehen waren und schon lange nicht mehr gebaut werden. Einige Arten wie Scraper z.B. wurden wohl von Catarpillar mit hydraulischer Steuerung weitergebaut. Le Tourneau USA weiß überhaupt nicht, dass unter diesem Namen jemals solche Monster gebaut wurden, Le Tourneu Australien und deren Verkaufsfirma reagieren überhaupt nicht auf Anfragen. Ganz offensichtlich interessiert es also keinen Menschen. Allerdings dachte ich, dass diese seltsamen Maschinen für Wikipedia interessant wären, aber dort ängstigt man sich nachhaltig wegen dem Urheberrecht und seinen möglichen Konsequenzen. Ich finde das absurd. Kann irgendwer eine vernünftige Antwort geben? --217.83.79.99 14:14, 18. Jan. 2008 (CET)

Antwort auf welche Frage? -- Wiggum 14:19, 18. Jan. 2008 (CET)
Wenn das Prospekt Schöpfungshöhe hat (wovon auszugehen ist), besteht urheberrechtlicher Schutz, dann können wir nichts davon benutzen. --RalfRBIENE braucht Hilfe 14:26, 18. Jan. 2008 (CET)

Urheber

Hallo, ist es unbedingt notwendig, den Urheber anzugeben, wenn ich die Rechte an einem Bild habe? Danke.

Erstens; Ich bezweifle das du überhaupt die alleinigen Recht am dem Bild hast. Und deswegen, ist so oder so eine Zustimmung des Urhebers (bzw. der Erbgemeinschaft als ganzes) erforderlich. Oder die Zustimmung des Urhebers das er die Rechte an dich anbgetretten hat. Zweitens; Was ist denn daran so schlimm das der Urheber genannt werden muss? Drittens; Unterschreibe deine Beiträge Bobo11 17:41, 18. Jan. 2008 (CET)
Zu Drittens: Das geht mit ~~~~. Grüße, Ireas Disk.Bew.DÜP 19:13, 18. Jan. 2008 (CET)

Foto von Plastik eines lebenden Künstlers als Leihgabe in einem Gebäude mit Fotoerlaubnis

Diese Skulptur steht als Leihgabe eines Kunsthändlers im Willy-Brandt-Haus. Dort wird mündlich Fotoerlaubnis erteilt, wenn man danach fragt. Verstößt das Foto gegen Rechte Erster, Zweiter oder Dritter? Wenn es so ist: bitte löschen. --MrsMyer 20:53, 18. Jan. 2008 (CET)

Ja, die Rechte des Bildhauers Rainer Fetting. --AndreasPraefcke ¿! 21:01, 18. Jan. 2008 (CET)

ACK. Im Inneren eines Gebäudes gilt keine Panoramafreiheit. Da der Künstler noch keine 70 Jahre tot ist, wird eine Erlaubnis des Künstlers benötigt. Siehe Wikipedia:Bildrechte#Gegenstände in geschlossenen Räumen. --Kam Solusar 21:02, 18. Jan. 2008 (CET)
Sehe ich ebenso. --RalfRBIENE braucht Hilfe 21:05, 18. Jan. 2008 (CET)
Dann bitte eilig wech damit. --MrsMyer 21:11, 18. Jan. 2008 (CET)
SLA ist gestellt, Bildlink nehme ich raus. Vielen Dank an euch alle. --MrsMyer 21:24, 18. Jan. 2008 (CET)
Auftrag ausgeführt. sугсго.PEDIA 21:25, 18. Jan. 2008 (CET)
Es *knickst* --MrsMyer 21:31, 18. Jan. 2008 (CET)

Scheinbar gemeinfreie Bilder in der en:WP

Die Frage ist bestimmt schon mal gestellt worden, ich finde dennoch keine Antwort: In der englischen WP tauchen öfter mal scheinbar gemeinfreie Fotografien mit {{PD}}-Lizenzbausteinen wie dieses hier auf (PD-self), was ich mir bei dem Foto nur schwerlich vorstellen kann. Darf man die auch bei uns benutzen? Bevor ich mir die Arbeit mache, das Bild nach Commons "umziehen" zu lassen, frag ich mal lieber. Danke. Gruß --Telrúnya 08:51, 19. Jan. 2008 (CET)

Hat sich schon wieder erledigt, der Ersteller wurde in der en:WP wegen DÜP benachrichtigt...--Telrúnya 08:54, 19. Jan. 2008 (CET)

Bearbeites Behördenschild der BStU

Ich habe das Schild der BStU fotografiert und der Qualität wegen nachbearbeitet und zurechtgeschnitten. Darf ich erstmal ein abfotografiertes Behördenschild hochladen (keine Panoramafreiheit, da wirklich nur das Schild zu sehen ist)? Falls das Schild gemeinfrei wäre (meine ich mal gelesen zu haben), würde ich dann durch die einfache Nachbearbeitung ein Urheberrecht an der geänderten Version erhalten, die es erforderlich macht, das Bild meinerseits neu zu lizenzieren? --Skyman gozilla 21:23, 18. Jan. 2008 (CET) --Skyman gozilla 21:23, 18. Jan. 2008 (CET)

So Schilder sind meistens erstesn von geringer Schöpfungshöhe, zweitens in vielen Fällen panoramafrei und drittens zum Teil als amtliches Werk ungeschütz. Lad es doch mal auf einen freien Bilddienst im Internet hoch (und verlinke es dan hier), damit wir es genauer einordnen können.sугсго.PEDIA 21:30, 18. Jan. 2008 (CET)
Nein, panoramafrei ist es nicht. Es ist ähnlich wie das oder das hier. --Skyman gozilla 22:17, 18. Jan. 2008 (CET)
Ich tippe auf die Abwesenheit von Schöpfungshöhe, ohne Ansicht des Bildes lege ich mich jedoch nicht fest. sугсго.PEDIA 22:18, 18. Jan. 2008 (CET)
Ok, kommt noch im Laufe des Abends. --Skyman gozilla 22:36, 18. Jan. 2008 (CET)
Ich kann demnächst ein BSTU-Bild machen, werde da nächste Woche sein. --RalfRBIENE braucht Hilfe 22:54, 18. Jan. 2008 (CET)
Untersteh dich! Wozu habe ich sonst gerade ewig das Bild bearbeitet? ;-) Hier das Bild. Hab vorerst mal gemeinfrei, da amtliches Werk reingeschrieben, da das dem ganzen wohl am nächsten kommt. Nun, eure Meinungen? --Skyman gozilla 23:08, 18. Jan. 2008 (CET)
Ok, besser könnte ich es auch nicht. Prima gemacht. --RalfRBIENE braucht Hilfe 23:11, 18. Jan. 2008 (CET)
Danke! :-) Syrcro, was meinst du bezüglich der Rechte? --Skyman gozilla 23:20, 18. Jan. 2008 (CET)
Das Schild hat keine Schöpfungshöhe, geht also auf jeden Fall, egal ob amtliches Werk oder nicht (ist aber wohl schon ein amtliches Werk). Und zur Not könnte man sich auch noch auf die Panoramafreiheit berufen. Es ist also ziemlich eindeutig, das Bild ist in Ordnung. -- Chaddy - DÜP 23:24, 18. Jan. 2008 (CET)
Gut. :-) Danke an alle! --Skyman gozilla 23:31, 18. Jan. 2008 (CET)

Gibt es irgendeine Begründung, wieso das ein amtliches Werk sein soll? [21] --Historiograf 13:38, 19. Jan. 2008 (CET)

Die fette Henne ist Kunst am Bau, der Adler als solche ist davon zu unterscheiden. Dem Schild geht jede Schöpfungshöhe ab und es ist zudem panoramafrei, wie man Lizenzen anpasst, solltest Du als unser Guru selber wissen. sугсго.PEDIA 13:56, 19. Jan. 2008 (CET)

Deine großspurige Art, Viertelwahrheiten als der Weisheit letzter Schluss auszugeben, motiviert mich nicht, hier mitzumachen. Da du ganz offensichtlich nicht lesen kannst, für diejenigen, die es können: Es ging mir hier nicht um Schöpfungshöhe oder Panoramafreiheit, ich habe die Frage gestellt, wie man zu der Behauptung kommt, das Schild sei ein amtliches Werk. Und ich warte auf eine Antwort und nicht darauf, dass man sich zu etwas äußert, was nicht zur Debatte steht --Historiograf 14:43, 19. Jan. 2008 (CET)

Historiografs Punkt ist wohl: das ist ein Schild. Amtliche Werke sind aber lt. § 5 UrhG (Deutschland) „Gesetze, Verordnungen, amtliche Erlasse und Bekanntmachungen sowie Entscheidungen und amtlich verfaßte Leitsätze zu Entscheidungen“. Also zunächst mal keine Schilder. Vielleicht gibt es eine Verordnung oder dergleichen, die dieses Schild bzw. seinen Entwurf abbildet, dann käme man wie bei den amtlichen Wappen auf Umwegen zum amtlichen Werk. Für dieses Schild hat das aber bislang niemand dargelegt. Viele Grüße -- Rosenzweig δ 14:58, 19. Jan. 2008 (CET)
In meinem kleinen schlauen Buch seht, dass die Papas Heuss sing Entscheidung und Connies Zustimmung, dass der Bundesadler in der aktuellen Form Bundeswappen werden sollte, 1950 auf Seite 26 des Bundesgesetzblattes verkündet worden sei. Ich habe das jetzt nicht vorliegen, würde mich aber wundern, wenn das Wappen nicht dort abgedruckt worden wäre. (Macht man eigentlich so bei staatlichen Symbolen). Damit wäre das Wappen gemeinfrei, dem Rest Schöpfungshöhe zuzusprechen, fänd ich gewagt. sугсго.PEDIA 18:36, 19. Jan. 2008 (CET)

Du kapierst es immer noch nicht. Es geht nicht um Schöpfungshöhe oder darum, dass das Bild geschützt sei. Kümmer dich um das Bundesgesetzblatt 1950 und lies auch mal zur Weiterbildung den in Bildzitat zit. Artikel von Maaßen. Ein Schild ist keine Rechtsnorm, wie richtig bemerkt wurde. Es zeigt aber ein Amtliches Wappen --Historiograf 23:53, 19. Jan. 2008 (CET)

Anonym eingestellte Bilder, deren Lizenz unklar ist. Will der Künstler wirklich die volle, auch kommerzielle Nutzung erlauben oder wollt er doch nur die Nutzung auf Wikipedia erlauben? Die PD-Lizenz ist unrealistisch. Sollten wohl gelöscht werden. --rtc 15:14, 19. Jan. 2008 (CET)

Mach ein DÜP-Babberl rein, dann kümmert sich die Maschine drum. Entweder kommt eine passende Friegabe durch den Künstler, oder nicht. Aber Deiner Ansicht, dass das, was drinne steht, nicht ausreicht. stimme ich ausdrücklich zu. sугсго.PEDIA 15:17, 19. Jan. 2008 (CET)
Wenn ich mit genau einem Mausklick alle diese Bilder zu markieren kann tu ichs gerne. Falls nicht, lass das einen Bot machen. --rtc 15:21, 19. Jan. 2008 (CET)
Für sieben Bilder ist ein Bot etwas übertrieben. Ich habe es erledigt. -- Rosenzweig δ 15:32, 19. Jan. 2008 (CET)
Bei Fotos von dreidimensionalen Kunstwerken kann ich mir schon vorstellen, daß der Künstler auch kommerzielle Verwertung erlaubt. Im Fall von Eckhard Herrmann ist es so, daß er damit eine größere Bekanntheit erwartet. Die paar Euro, die mit Fotos von Statuen zu erzielen wären, sind vernachlässigbar und in der Praxis hält sich eh keiner dran, ihn zu fragen. Daß wir da korrekter sind, ist ja korrekt - schon deshalb dürfen wir Fotos seiner Kunstwerke verbreiten. Lieber so, als unkontrolliert. - warten wir DÜP ab. --RalfRBIENE braucht Hilfe 15:38, 19. Jan. 2008 (CET)
Oh, hatte gedacht es seien mehr. Vielen Dank dafür, dass Du die Arbeit grade übernommen hast. --rtc 18:47, 19. Jan. 2008 (CET)

Können wir bitte ein für allemal in solchen Fällen anhand der Datenbank der VG Bild_Kunst checken, ob der betreffende Künstler dort vertreten wird Eckhard Herrmann WIRD von ihr vertreten, verfügt also ohne Abstimmung mit der VG nicht über die erforderlichen Rechte zur Freigabe seiner Werke. Zu weiteren Nachweisen lest den Highway --Historiograf 00:00, 20. Jan. 2008 (CET)

Könntest du das bitte etwas weniger laut sagen? Und würdest du bitte immer damit rechnen, dass nicht jeder deinen klugen Kopf hat und alles schon vor deiner Antwort weiß? --MrsMyer 00:12, 20. Jan. 2008 (CET)

Ich denke, dass du mir hier gar nichts zu sagen hast. Ich habe oben höflich und bescheiden auf das Problem aufmerksam gemacht, ohne dass das hier jemand gekümmert hat. Wir schaden unserem Projekt, wenn wir für solche Fälle keine Lösung finden und so tun, als bestünde kein Risiko, dass die VG Bild-Kunst die WMF oder einen Nachnutzer wegen Urheberrechtsverletzung verklagt, denn sie und nicht der Künstler hat die Reproduktions-Rechte! Und damit das jeder mitkriegt, musste ichs hervorheben. --Historiograf 01:18, 20. Jan. 2008 (CET)

Kann sich mal einer die folgenden Logos anschauen, ich glaube, dass das ein oder andere Schöpfungshöhe haben könnte: Bild:Logo AD de Fafe.png, Bild:Logo_SC_Campomaiorense.png, Bild:Logo União Leiria.png, Bild:Logo CD Olivais e Moscavide.png, Bild:Logo SC Olhanense.png, Bild:Logo_CD_Feirense.png. Danke und Gruß --Ureinwohner uff 16:16, 19. Jan. 2008 (CET)

Das einzige Logo, das problematisch ist, ist Bild:Logo União Leiria.png. -- Chaddy - DÜP 16:38, 19. Jan. 2008 (CET)

Glasfenster im Mainzer Dom

Im Mainzer Dom gibt es mehrere (Teil-) Glasbilder mit Wappen früherer Bischöfe. Fotos sind in der Commons:Category:Bishops of Mainz in heraldry zu besichtigen. Die Fenster wurden nach dem Zweiten Weltkrieg geschaffen, nach einem Entwurf von Anton Wendling († 1965). Frage (wurde auch schon hier diskutiert): sind Bilder dieser Fensterteile mit den Wappen urheberrechtlich ok? Die Wappen an sich sind fast alle schon ziemlich alt, die Umsetzung ist aber neueren Datums. Wendling ist noch keine 70 Jahre tot, Panoramafreiheit greift bei Innenaufnahmen nicht, amtliche Werke kann man bei Bischofswappen auf Glasfenstern auch kaum annehmen. Bleibt die Frage: Schöpfungshöhe vorhanden oder nicht? Was meint ihr? Viele Grüße -- Rosenzweig δ 16:49, 19. Jan. 2008 (CET)

1. Kann ich keine Schöpfungshöhe erkennen und 2. sind die Wappen selbst ja nicht mehr die neuesten. -- Chaddy - DÜP 17:29, 19. Jan. 2008 (CET)
Danke für die Antwort, aber zu Punkt 2: um die Wappen an sich geht es nicht. Dass die in den meisten Fällen schon ziemlich alt sind, wurde ja bereits in der Fragestellung ausgesagt. Es geht nur um diese konkreten Glasfensterbilder. -- Rosenzweig δ 17:58, 19. Jan. 2008 (CET)
Die Frage ist wohl eher, ob das angewandte Kunst ist, oder nicht. sугсго.PEDIA 17:48, 19. Jan. 2008 (CET)
Ja, stimmt. Und diese Frage ist dann doch nicht so leicht zu beantworten. -- Chaddy - DÜP 18:18, 19. Jan. 2008 (CET)
Gibt es irgendwo eine Gesamtansicht des Fensters im Netz, dann wäre eine Beurteilung wohl einfacher. PS: Ist das nicht ein Commonsproblem? sугсго.PEDIA 18:38, 19. Jan. 2008 (CET)

Was meinst Du mit "Gesamtansicht des Fensters"? Also ein Bild auf dem das komplette Fenster abgebildet ist und nicht nur der Ausschnitt? Da müsste ich mal gucken, zur Sicherheit hatte ich damals auch ein paar Gesamtbilder gemacht. --kandschwar 18:56, 19. Jan. 2008 (CET)

Sehe keine Schöpfungshöhe. Das sind alte historische Wappen, die als solche nicht geschützt sind, und handwerklich als Glasfenster gestaltet wurden --Historiograf 23:56, 19. Jan. 2008 (CET)

Vor kurzem hat ein Benutzer dieses

Datei:Amüller.png

Bild hochgeladen, und ich wollte hier fragen: Begeht der Benutzer, der dieses Bild hochgeladen hat, irgeneinen Rechtsverstoß? --87.182.2.205 12:34, 20. Jan. 2008 (CET)

Es gilt die gleiche Antwort wie auf Wikipedia:FZW#Bild. --A.Hellwig 13:05, 20. Jan. 2008 (CET)

Lizenzfreies Bild?

Ich habe eine Urheberrechtsfrage zu dem Bild http://www.wattenmeer-nationalpark.de/...Koog.jpg auf dieser Website: http://www.wattenmeer-nationalpark.de/...Fotos.htm

Zitat:

Unter Angabe der Quelle: Nationalparkamt, Martin Stock,
können sie für Medien-Zwecke genutzt werden.

Heißt das, dass ich das Bild in Wikipedia ohne weitere Nachfragen hochladen kann oder wie?

Ich möchte es in den Artikel Koog einbinden, da das jetzige dort unscharf ist, schlecht erkennbar und auch nicht so schön.

MfG, --Skalbfleisch Post 15:21, 20. Jan. 2008 (CET)

Hat sich erledigt, ich denke schon, dass ich es darf... --Skalbfleisch Post 15:40, 20. Jan. 2008 (CET)
Nein, du darfst das nicht. Bilder in der Wikipedia müssen für alle Zwecke frei sein, nicht nur für Medien-Zwecke. -- Chaddy - DÜP 15:43, 20. Jan. 2008 (CET)
OK, dann bitte löschen... (habs grad reingemacht, Bild:Schafe-im-Koog-.jpg) --Skalbfleisch Post 15:51, 20. Jan. 2008 (CET)
Wo finde ich die Bausteine für einen Löschantrag wegen falscher Lizenz oder so? --Skalbfleisch Post 15:58, 20. Jan. 2008 (CET)
Habs jetzt gefunden --Skalbfleisch Post 16:11, 20. Jan. 2008 (CET)
erledigt, gelöscht --h-stt !? 16:23, 20. Jan. 2008 (CET)
Danke! --Skalbfleisch Post 16:29, 20. Jan. 2008 (CET)

Wie erfolgt die korrekte Weiternutzung von Bildern aus Commons, die vom Urheber unter Public Domain gestelt wurden?

Dürfen eigentlich Bilder, die vom Urheber unter Public Domain gestellt wurden, ohne einen Hinweis auf PD von anderen weitergenutzt werden? Wenn der PD-Hinweis bei diesem ersten Weiternutzer fehlt, müssen doch nachfolgende Nutzer den Schluss ziehen, der erste Weiternutzer hätte ein Copyright (erst recht, wenn der Weiternutzer es so in seinen Nutzungsbedingungen formuliert!)? Aus Wikipedia:Public-Domain-Bilderquellen werde ich hierzu leider nicht schlauer.

Konkret geht es um folgendes: Die Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg, eine Einrichtung des Landes Baden-Württemberg, verwendet auf der von ihr betriebenen Website http://www.strasse-der-demokratie.de, speziell hier, ein unter PD gestelltes Bild aus den Commons. Es erfolgt kein Hinweis auf den PD-Charakter des Bildes. Im Impressum der Site steht kein Copyright, aber ein Verweis auf die Website der Landeszentrale, wo sich im Impressum folgender Vermerk findet:

Informationen zu Urheber- und Nutzungsrechten
Inhaber, Autor und Herausgeber der Internetpräsenz ist die Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg. Sämtliche Nutzungsrechte an den in dieser Internetpräsenz zur Verfügung gestellten Inhalten (in Text-, Bild- und audiovisueller Form) liegen beim Herausgeber. Sämtliche Urheberrechte an den in dieser Internetpräsenz zur Verfügung gestellten Inhalten liegen beim Herausgeber, wenn nicht durch eine gesonderte Urheber- oder Quellenangabe gekennzeichnet. Jegliche Nutzung und Vervielfältigung der Inhalte, auch in Auszügen, bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Erlaubnis des Herausgebers und des Urhebers. [22]

Ist das zu beanstanden? Wenn ja, wer ist dazu berechtigt? --91.44.238.61 23:05, 20. Jan. 2008 (CET)

Lies mal Copyfraud. Machen Archive auch gern. --87.181.254.214 23:14, 20. Jan. 2008 (CET)

Es gehört zu den weniger schönen Eigenschaften der PD, dass es für den Weiternutzer keine Regeln gibt. Er kann sich auch des Urheberrechts an einem PD-Werk berühmen. Er darf damit machen, was er will. Lizenz = Regeln, PD = keine Regeln. --Historiograf 00:04, 21. Jan. 2008 (CET)

Naja es wird immer noch von einigen Gerichten als unlauter angesehen, sich geschäftlich nichtbestehnder Rechte zu rühmen. sугсго.PEDIA 00:33, 21. Jan. 2008 (CET)
Ah wir sind mal wieder superklug wie immer. Üblicherweise handelt die Landeszentrale nicht im geschäftlichen Verkehr und das hat auch nicht mit Lizenzfragen etwas zu tun, weil es bei Lizenzfragen ausschließlich um das Urheberrecht geht --Historiograf 02:21, 21. Jan. 2008 (CET)

darstellung von eigenen arbeitsbeispielen im internet

darf man eigene arbeiten, bei denen die bild- und/oder musikrechte bereits abgelaufen sind, trotzdem noch als arbeitsbeispiele auf der eigenen website veröffentlichen?

--212.222.237.2 10:36, 21. Jan. 2008 (CET)

Wir sind hier keine Rechtsberatung. Du solltest aber einmal das hier lesen. --Taxman¿Disk?¡Rate! 11:48, 21. Jan. 2008 (CET)

Verwenden von Vorlagen aus Wikipedia

Hallo! Moechte ein eigenes kleines Wiki zu einem bestimmten Thema aufbauen. Ist es erlaubt, Vorlagen aus Wikipedia (z.B. Postionskarte Deutschland) mit den darin enthaltenen Bildern zu uebernehmen? Falls ja, in welcher Form muss ich die Quelle angeben? Ist ein bestimmtes Format vorgegeben? Gruss, Astrid --Astrid 13:01, 20. Jan. 2008 (CET)

WP:LB --Historiograf 02:23, 21. Jan. 2008 (CET)

Thanx fuer den Link. Bin noch neu hier. Hatte ich mir auch schon durchgelesen. Da geht es ja eigentlich nur um Texte und Bilder, nicht um Vorlagen? Und wie ist das mit der Weitergabe von Lizenzen, wenn ich mein Seite eigentlich unter CC hab und Wikipedia ja GNU-FDL ist, geht das dann trotzdem? Waere das denn so ok, wie_hier? Mit den Bildern, da kaempfe ich noch mit, da direkt die von den Commons in die Vorlage einzubinden, wie es auf in Vorlage bei Wikipedia auch ist. Kann man da auch irgendwo fragen, wie man das macht? Gegoogelt hab ich da schon, bin aber da nicht so richtig wirklich weitergekommen. --Astrid 13:38, 21. Jan. 2008 (CET)
Direktes Einbinden aus commons geht nicht in Nicht-Wikimedia-Wikis. CC und GFDL sind nicht kompatibel. Beim Vorlagentext selbst ist die Schöpfungshöhe entscheidend. Meint als Laie, Taxman¿Disk?¡Rate! 13:44, 21. Jan. 2008 (CET)
Das mit dem direkten Einbinden ist dann ja schade. Zu der Schoepungshoehe: gehe davon aus, dass die dann bei einer Vorlage nicht erreicht wird? Zu der Kompatibilitaet: Wenn meine Seite CC ist und ich dann ein Bild aus den Commons fuer die Vorlage bei mir lokal ablege mit dem Hinweis auf die Quelle und die Lizenz, die das Bild hat. Das sollte dann doch aber gehen, oder auch nicht?
Und noch als Frage am Rande: in der originalen Vorlage sind mehrere Bilder eingebunden. Ich braeuchte nur eines davon. Kann ich dann die uebernommene Vorlage bei mir entsprechend kuerzen? --Astrid 13:50, 21. Jan. 2008 (CET)

Schöpfungshöhe

Gehe ich recht in der Annahme, das so was zwar in EN ein (c) hat, aber wg. mangelnder Schöpfungshöhe nach DE hochgeladen werden kann? --Matthiasb 18:26, 20. Jan. 2008 (CET)

Hat keine Schöpfungshöhe. -- Chaddy - DÜP 19:17, 20. Jan. 2008 (CET)

Wo wir gerade schonmal beim Thema sind: Bei Bild:KUNA.jpg und Bild:Rapidshare banner.jpg haben IMHO Teile der Logos Schöpfungshöhe, beim ersten Bild Türme und Karte, beim zweiten die Weltkugel. --Kam Solusar 00:30, 21. Jan. 2008 (CET)

Rapidshare wurde hier schonmal besprochen und man war der Meinung, dass es keine Schöpfungshöhe hat. jodo 00:41, 21. Jan. 2008 (CET)
Die Bilder der Türme im Kuweit sehen wie Lichtbilder aus. sугсго.PEDIA 00:44, 21. Jan. 2008 (CET)
(BK) Hab den Link zu Rapidshare mal rausgesucht: Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2007/August#Erreicht_das_Logo_der_RapidShare_AG_die_n.C3.B6tige_Sch.C3.B6pfungsh.C3.B6he_um_Urheberrechtsstatus_zu_genie.C3.9Fen.3F_.28erl..29 jodo 00:45, 21. Jan. 2008 (CET)

Können wir uns vielleicht angewöhnen, solche Diskussionen auch bei den jeweiligen Bildern zu dokumentieren? Dann muss man nicht jedesmal aufs neue entscheiden --Historiograf 02:22, 21. Jan. 2008 (CET)

Ist es doch. Steht unten in der Anmerkung. Nur leider nicht mit Permanentlink jodo 02:53, 21. Jan. 2008 (CET)

Ich würde zumindest beim KUNA-Logo auf Schöpfungshöhe entscheiden (die Abbildungen der Türme sind wohl Lichtbilder). -- Chaddy - DÜP 14:39, 21. Jan. 2008 (CET)

Gehe ich recht der Annahme, dass wir Bild:Johnny Cashs Auto.jpg nicht behalten können? Panoramafreiheit greif nicht, da im Gebäude. Die Bilder die neben dem Fahrzeug auf dem Foto zu sehen sind, sind sicher noch keine 100 Jahre alt bzw. der Urheber ist noch keine 70 Jahre tot. Eine Freigabe vom Urheber der Bilder haben wir nicht und wird wohl auch schlecht zu bekommen sein, es sei denn, man fragt mal bei dem Museum an, von wem die Dinger sind. Was ist eure Meinung dazu? Christian Bier Rede mit mir! 01:56, 21. Jan. 2008 (CET)

Mit Beiwerk wär was zu machen, wenn man links einen Teil der Fotos abschneidet --Historiograf 02:18, 21. Jan. 2008 (CET)

Völlig unenzyklopädisch habe ich mal diese Version erstellt. Wäre das noch/schon urheberrechtlich vertretbar? --jha 02:39, 21. Jan. 2008 (CET)

Könnte man durchgehen lassen, ich hätte aber halbierte Bilder authentischer gefunden --Historiograf 12:40, 21. Jan. 2008 (CET)

Falls das mit den halbierten Bildern rechtlich in Ordnung ist, fände ich sie auch schöner. jodo 13:03, 21. Jan. 2008 (CET)
Ja, halbiert gehtm wobei das so u. U. bereits als Beiwerk gelten könnte. Halbiert ist aber sicherer. Und die verwischte Version ist zwar rechtlich in Ordnung, sieht aber nicht soo besonders gut aus. -- Chaddy - DÜP 14:42, 21. Jan. 2008 (CET)

Bildzitat

Ich weiß, dass dieses Thema hier ein alter Hut ist und ich kenne die geltenden (restriktiven) Regeln für Bild-Urheberrechte hier in WP. Aber eines verstehe ich nicht. Nach meinem Verständnis wäre die Einstellung eines nicht eigenen Bildes i. d. R. als Bildzitat zulässig, und sie ist es nur aufgrund der Wikipedia-eigenen Richtlinien, insbesondere der Möglichkeit der freien Weiterverbreitung, nicht. Aber: wo ist hier der Unterschied zu einem Textzitat? Wieso ist dieses nach den selben Richtlinien zulässig? Wieso diese Ungleichbehandlung? Gruß. --Spargelschuft 15:19, 21. Jan. 2008 (CET)

Wir wollen freie Inhalte und Bilder können beliebig nachgenutzt werden, wenn sie hier oder auf Commons liegen, während ein kurzes (!) Textzitat unsere Mission nicht wirklich beeinträchtigt. EOD --Historiograf 19:10, 21. Jan. 2008 (CET)

Digitale Portraits als Vektorgrafik

"Ich fotografiere Prominente u.a. digital vorm Fernseher während einer x-beliebigen Talkshow. Das Bild wird auf meinen iMac übertragen und am Computer berarbeitet (über Photoshop bzw. FreeHand). Am Ende entsteht eine Vektorgrafik, die die entsprechende Person zwar noch erkennen lässt, die aber über Bearbeitungs- und Verfremdungswege ein völlig anderes Aussehen bekommt (und kein Foto mehr ist). Frage: Besitze ich dafür die Veröffentlichungsrechte oder muss ich den/die Prominenten bzw. Erben erst noch fragen, ob sie mit meiner Bildgestaltung/mit der Veröffentlichung des neuen Portraits einverstanden sind?

Wir geben hier keine allgemeine Rechtsberatung. Siehe Recht am eigenen Bild. Die Fernsehbilder sind geschützt, daran ändert auch die Bearbeitung nix --Historiograf 19:09, 21. Jan. 2008 (CET)

Welcher Lizenz für (noch nicht existierendes) Bild?

Ich möchte von einem kleinem Büchlein das Titelbild einscannen. Das Büchlein hat 34 Seiten und beinhaltet nur ein (allerdings sehr langes) Gedicht. Das Büchlein ist ein Geschenk der Autorin an mich, enthält sogar ein Autogramm, ist in Tschechien erschienen und das Copyright liegt bei der Autorin selbst, also nicht bei einem Verlag.

Spricht irgendetwas dagegen, dass ich das Bild einscanne und in die Wikipedia stelle und wenn nicht, welche Lizenz käme dafür in Frage? Vielen Dank im voraus, --Michawiki 18:34, 21. Jan. 2008 (CET)

Das kommt auf das Cover an. Wenn es ein Bild mit Schöpfungsakteist (Zeichnung, Photographie usw), brauchst du die explizite Zustimmung des Schöpfers, das Bild unter eine freie Lizenz zu stellen.--A-4-E 18:46, 21. Jan. 2008 (CET)
Ach ihr Lizenzfreaks, ihr findet aber auch immer etwas. :-( Die Autorin hat ihr Büchlein selbst illustriert. --Michawiki 19:38, 21. Jan. 2008 (CET)
Nachtrag: Hier ist die Titelseite, um die es geht, auf einem fremden Server. Da dort aber das Copyright des Inhabers dieser Website draufliegt, kann ich es nicht verwenden:
--Michawiki 19:46, 21. Jan. 2008 (CET)
Copyright des Inhabers der Webseite? Sowas gibt´s nicht... Nein, das Urhberrecht (Copyright gibt´s im deutschen Recht nicht) hat immer der Ersteller. Du brauchst also die Freigabe des Erstellers. Bist du sicher, dass nicht doch jemand Nutzungsrechte am Umschlag hat? -- Chaddy - DÜP 19:50, 21. Jan. 2008 (CET)
Ich meine den copyright-Vermerk unten auf der Seite. Da stehen nur Abkürzungn dahinter, hinter denen sich lediglich Emailadressen verbergen. -- Warum sollte ein weiterer das Recht am Umschlag haben? Das müsste ja der Drucker sein. Die Zeichnung auf dem Bild ist übrigens nochmal im Büchlein enthalten, also von der Autorin, da sie es ja selbst illustriert hat. Es gibt allerdings noch vier Sponsoren (1 Firma und drei Städte). Na ja, ich kann ihr ja schreiben, ihr verlangt da aber bestimmt wieder eine Einverständniserklärung. Da muss ich ja noch ins Tschechische übersetzen. Das ist wieder ein Aufwand für ein einfaches Bild. --Michawiki 20:02, 21. Jan. 2008 (CET)
Wenn das Bild nicht von ihr ist, kannst du dir den Aufwand auch sparen. Ist es denn wirklich von ihr? Es sieht nämlich doch schon etws älter aus. -- Chaddy - DÜP 20:13, 21. Jan. 2008 (CET)
Ja, du hast recht. Da ist eine andere Signatur. Ich bin allerdings der Meinung, das die Autorin, die ja die Rechte am ganzen Büchlein besitzt, auch die Rechte an der Zeichnung haben muss, ansonsten hätte sie sie nicht aufnehmen dürfen. Wie ist das denn bei Kaufexemplaren? Habe ich denn da nicht einen Eigentumsübergang? Ich will ja hier nur die Kopie einer Kopie machen. -- Na ja, da war's das dann wohl. Trotzdem vielen Dank. --Michawiki 20:39, 21. Jan. 2008 (CET)
Eigentumsrechte haben nichts mit dem Urheberrecht zu tun. Wenn das Bild alt genug ist, gibt ist es allerdings recht einfach. Wenn der Urheber des Bildes 70 Jahre tot ist, ist das Bild gemeinfrei. Falls der Urheber unbekannt ist, muss das Bild 100 Jahre alt sein, dann können wir es benutzen. -- Chaddy - DÜP 20:43, 21. Jan. 2008 (CET)
Man lese den ersten Satz: Již poněkolikáté jsem se setkala s autorkou básnických sbírek Domov (1998), Letokruhy (2000), Doteky (2003), Jméno Láska (2004), Ulrika (2005), Co na srdci (2006). - und das müßte erstmal geklärt werden. Mag Krümelkackerei sein - aber wenn einer der Autoren in 5 Jahren ein neuer Picasso ist... - ok, theoretisch, aber so verlangt es das Gesetz. (übrigens entspricht in dem Punkt das tschechische dem deutschen, die Tschechen haben deutsches Urheberrecht lediglich übersetzt und übernommen). --RalfRBIENE braucht Hilfe 20:56, 21. Jan. 2008 (CET)
"Man lese den ersten Satz" - Können vor Lachen... -- Chaddy - DÜP 21:15, 21. Jan. 2008 (CET)

Da gibt es nichts zu klären. Jedenfalsl nicht in diesem Satz. Da steht lediglich, dass sich der Verfasser des Artikels mehrmals mit der Autorin getroffen hat. Erst im nächsten Satz steht dann, dass die Autorin die Mehrzahl selbst illustriert hat, lediglich die Titel Jméno Láska und Co na srdci wurden von dem Maler Karel Krupka illustriert. Die Internetseite gehört zu der gleichnamigen Monatszeitschrift, in der die Autorin von Zeit zu Zeit in einer Beilage Gedichte veröffentlicht. Übrigens der Artikel, in den das Bild hinein soll, ist dieser: Alena Melicharová. Da ist nur ein Autor, die Dichterin Alena Melicharová. Und ich habe sie auch schon getroffen, ich habe nämlich in ihrem Auftrag dieses Gedicht "Ulrika" ins Deutsche und Obersorbische übersetzt. Aber das ist hier nicht relevant. --Michawiki 21:30, 21. Jan. 2008 (CET)

Historische Bilder im Netz

Hallo, sind historische Bilder im Netz eigentlich grundsätzlich gemeinfrei? Kann jemand, dem ja selber die Rechte an z. B. einem Stich des 16. Jahrhunderts oder einem Stadtgemälde des 18. Jahrhundert fehlen, ein Urheberrecht auf die Abbildung des Bildes haben - oder anders gefragt, ist es erlaubt, Stiche aus dem Netz hochzuladen? Oder kann man das nur, wenn man selber einen Stich besitzt uns einscannt? Danke & Grüße PodracerHH 21:17, 21. Jan. 2008 (CET)

Mit Besitz hat das nichts zu tun. Bei Bildern aus dem 18. Jahrhundert oder gar dem 16. Jahrhundert besteht kein Urheberrecht mehr, man kann sie hochladen. -- Chaddy - DÜP 21:34, 21. Jan. 2008 (CET)
Siehe Bildrechte#Schutz für Reproduktionen ubnd Copyfraud. --AndreasPraefcke ¿! 21:57, 21. Jan. 2008 (CET)

PD-US-Vorlage

Moin, habe gerade das Bild:Grevyzebra.jpg nach Commons verschoben, wobei mir etwas merkwürdiges aufgefallen ist. Die hiesige Version gibt wie üblich an, das Bild sei PD, weil es von einem Angehörigen des Federal Government angefertigt wurde. Auf Commons steht aber unter Bild:Grevy Zebra.jpg nun, dass das Bild hierzulande offenbar kein PD ist. Offensichtlich ist also unsere Vorlage:Bild-PD-US nicht mit der auf Commons kompatibel. Ich bin nun aber auch nicht ganz sicher (bin halt so selten auf Commons unterwegs), welche Vorlage ich dort stattdessen einsetzen müsste. Die hier vielleicht? --Scooter Sprich! 21:47, 21. Jan. 2008 (CET)

Auf commons gibt es für alle möglichen US-Behörden eine eigene PD-Vorlage. Hier passt wohl {{PD-USGov-FWS}}. --14:53, 22. Jan. 2008 (CET)
Danke Dir für die Info. --Scooter Sprich! 17:22, 22. Jan. 2008 (CET)

Gemeinfreie Bilder aus der en.WP?

Hallo, wie gehe ich mit Bildern vor, die in der en.WP gemeinfrei sind, ich aber in der de.WP keine entsprechende Lizensierung finde? Konkretes Beispiel: Image:Hurva Syn Jeru2.jpg aus http://en.wikipedia.org/wiki/Hurva_Synagogue, das als Bild:Hurva Innenansicht 1935.jpg in http://de.wikipedia.org/wiki/Hurva-Synagoge eingebunden ist. Siehe auch http://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer_Diskussion:STBR#Bild:Hurva_Innenansicht_1935.jpg Danke! --Gero von Enz 13:29, 22. Jan. 2008 (CET)

Noch Reproduktion oder schon Werk

Wie sieht es mit einer Fotografie eines Gemäldes auf einer Kirchedecke aus die nicht eben sondern gekrümmt ist. Das künstlerische Werk bei dem das Urheberrecht in dem gewünschten Fall schon abgelaufen ist, ist ja kein dreidimesionales Werk, sonder nur der Untergrund ist sphärisch. Kann man sich da auf Reprodukton berufen kann, oder läuft das schon unter Lichtbild (also 50jahre). Das es ein Lichtbildwerk sein kann, vernein ich schon selber da ich keine Möglichkeit einer schöpferische Leistung seh. --85.0.82.191 21:34, 22. Jan. 2008 (CET)

Lesetip: Wikipedia:BR#Nicht_schützbare_Fotos_(Reproduktionen)-- Wiggum 21:41, 22. Jan. 2008 (CET)
Mist, also doch schon Werk. Aber geh ich richtig in der Annahme das es nur 50 Jahre nach Endstehung/Veröffentlichung geschütz ist? Es ein Lichtbild, und kein Lichtbildwerk ist? 85.0.82.191 21:47, 22. Jan. 2008 (CET) PS. Es geht eben um ein Gemälde das heute nicht mehr fotografierbar ist.
Schon möglich, die Anforderungen an ein Lichtbildwerk sind aber derartig gering, dass jeder Idiot mit einer vollautomatischen Knipse in der Regel Lichtbildwerke kreiert. Deswegen nehmen wir auch nur Bilder mit 70 Jahre pma oder Urheber unbekannt und Aufnahme älter als 100 Jahre. Ein bisschen was dazu steht unter Lichtbildwerk#Rechtslage_in_Deutschland.-- Wiggum 22:03, 22. Jan. 2008 (CET)

Bilder (nach 1922) von nach 1925 gestorbenen Fotografen

Gemäß [23] wird die WMF es auf Dauer nicht akzeptieren, wenn Bilder (und es auch auch nur auf de) auf Servern der WMF liegen, die zwar in der EU, aber nicht in den USA Public Domain sind. Mike Godwin hat sich zwar nur auf Wikisource-Texte bezogen, aber im Prinzip gilt das genauso für unsere Fotos. Da Ralf uns nochmals deutlich klargemacht hat, dass Kadaver-Gehorsam gegenüber dem Anbieter unsere erste Pflicht ist, haben wir im Vorgriff auf eine Anweisung der WMF

  • alle einschlägigen Bilder in einer Kategorie zu sammeln
Das betrifft dann aber die Panoramafreiheit und anderen UrhG-Spielereien, die europäische Erfindungen darstellen, oder: Is it true that any content hosted on Wikimedia servers must be legal to publish in the U.S.? [...] the answer is clearly YES. May local non-English Wikimedia projects still make an exception to that rule by applying only their local laws? [....] Reading Godwin recommandation, the answer is NO. Wenn das so gemeint ist, müssen wir auch alle Logos löschen (und alle Bauwerke der letzen Jahre, jede Kunst im öffentlichen Raum uvm). sугсго.PEDIA 01:55, 20. Jan. 2008 (CET)
(BK) Godwin hat sich auf die "rule of the shorter term" bezogen. Weder die Frage der Schöpfungshöhe (threshold of originality) noch die Panoramafreiheit haben etwas damit zu tun. Wir können diese Bilder behalten, wenn wir in den USA auf fair use plädieren und eine EDP verabschieden, die von der WMF anerkannt wird. Bauwerke müssten wir nicht löschen, da für Werke der Architektur auch die USA Panoramafreiheit hat. Wir sollten uns jetzt erst einmal auf die Medien konzentrieren, die akut betroffen sind und das sind diejenigen, die aufgrund der Nichtakzeptanz des Schutzfristenvergleichs in den USA noch geschützt sind, weil sie es 1996 auch hier noch waren. Klar, dass wir vielleicht nicht drumrumkommen irgendwann alle Panoramafreiheit zu löschen, sobald der erste deutsche Architekt auf die Idee kommt, vor einem französischen Gericht zu klagen bzw. der WMF eine solche Klage androht. Dann wird die WMF genauso wie beim TUM-Logo reagieren und ihre jetzige Linie, dass Medien im Ursprungsland UND den USA frei sein müssen, verschärfen: Wenn Medien im Ursprungland und den USA UND Frankreich (oder einem anderen Land ohne Panoramafreiheit) frei sein müssen, wird es keine moderne Architektur mehr in der WP geben. Da haben wir dann zu kuschen, so wie es Ralf uns sagt --Historiograf 02:38, 20. Jan. 2008 (CET)
Das ist hier nicht zu entscheiden, sondern m. E. eine Frage für ein von dem Verein zu beauftragendes juristisches Gutachten. Da diese Situation eine gänzlich neue ist, sind womöglich Lösungen ohne Kadavergehorsam nicht ausgeschlossen. Das Problem gilt ja zum Beispiel auch für eine große Zahl von Textscans auf Wikisource, für die das bedeutete, irgendwo hinter Gutenberg.de in einer Mottenkiste anzusiedeln. Ich persönlich halte vorauseilendes Handeln (nebst entsprechenden Ängsten) in diesem Fall für verfehlt; es handelt sich vielmehr um eine der Aufgaben, für die die WP-Vertretung hierzustaate, also der Verein, zuständig ist; nicht der User oder der betreuende Admin. Sollte eine Sichtung/Sammlung der infrage kommenden Objekte nicht womöglich verschoben werden, bis eine grundsätzliche Klärung auf den Weg gebracht ist? Die sehe ich hier durchaus noch nicht. --Felistoria 02:22, 20. Jan. 2008 (CET)

Das Board wird wohl kaum sich vom Verein umstimmen lassen, wenn der Rechtsbeistand explizit empfiehlt, keine solchen Medien zuzulassen. Gänzlich neu ist die Situation nicht, das Problem war schon im März 2007 Thema. Eine Sammlung der Bilder ist schon deshalb unumgänglich, damit der Verein überhaupt abschätzen kann, welche Größenordnung das Problem hat --Historiograf 02:38, 20. Jan. 2008 (CET)

Alles klar. Meine Überlegung war anders: Wenn der Abieter sich nach sechs Jahren Laufzeit eines international installierten und abrufbaren Projekts entschließt, das Recht seines eigenen Standorts verbindlich zu machen, muss er mindestens dieselbe Laufzeit für diese Maßnahme einräumen; die Alternative einer sofortigen Umsetzung bedeutete die Abschaltung des Projekts, eine Alternative, die der Anbieter ja nicht will, da diese die halbe Welt beträfe;-). Insofern gehe ich von Verhandlungsbereitschaft aus. Ein Verein stimmt sicherlich ein Board nicht um, kann aber als Vertreter einer nicht ganz unerheblichen Abteilung womöglich die Konsequenzen der Maßnahme verdeutlichen. Warum davon ausgehen, dass der Board-Rechtsbeistand diese Konsequenzen schon vollumfänglich eingeschätzt hat? --Felistoria 02:55, 20. Jan. 2008 (CET)

Der Verein hat doch über 30 Server in Amsterdam, da sollte doch Platz darauf sein für die Bilder. --80.133.176.179 03:05, 20. Jan. 2008 (CET)

Und wer schaufelt die Bilder da hin? Du? Basis-Diplomatie ist gelegentlich kontraproduktiv;-) --Felistoria 03:12, 20. Jan. 2008 (CET)
Ich nicht, aber dafür wird man sicherlich irgendeine automatische Lösung finden können. Man könnte ein neues Projekt aufmachen es Dommons (Deutsche Commons) nennen und die Bilder extern einbinden. Geht bei Commons doch auch. --80.133.153.46 03:15, 20. Jan. 2008 (CET)
Gewiss. Nur schreiben wir nicht 1908, sondern 2008, und der deutsche Sonderweg ist aus der Mode; und das Denken über die Tastaturen hinaus ist grad in. --Felistoria 03:45, 20. Jan. 2008 (CET)
Die Bilder nach Amsterdam schaufeln wird noch das geringste Problem sein. Es ist doch eher die Frage ob es sich die WMF leisten kann, dass sich aus welchem Grund auch immer einzelne Projekte abspalten, nur weil das dominierende US-Recht einer freien Enzyklopädie, Bilddatenbank, Textsammlung im Wege steht. Liesel 09:26, 20. Jan. 2008 (CET)
Ich sehe keinen Grund für irgendwelche Verschiebungen. Bilder können in unterschiedlichen Rechtsordnungen aus verschiedenen Gründen legal sein, wenn sie es nur in allen sind. Die fraglichen Bilder sind bei uns PD-alt, in den USA fair use. Das muss reichen. Zur sicherheit könnten wir einen EDP schrieben, in der wir das genau so niederlegen. --h-stt !? 11:38, 20. Jan. 2008 (CET)
Zur sicherheit könnten wir einen EDP schrieben, in der wir das genau so niederlegen. Gerne. Könnte künftigen Ärger ersparen. Gestumblindi 20:10, 21. Jan. 2008 (CET)
Vielleicht... probiert's 'mal aus und zeigt es dann Mike. Ich dachte immer, U.S. "fair use" wäre immer nur im Kontext einer ganz bestimmten Benutzung gültig. Deshalb verlangt die en-WP ja auch, dass bei jedem "fair use"-Bild angegeben wird, für welche Artikel der "fair use" gelten soll. Fragt Mike doch 'mal (per e-mail), ob ein globaler "fair use claim" eine gangbare Lösung des Problems für nicht-englische Projekte wäre. Hier ist übrigens noch der Originalkommentar von Mike und Anthère (siehe auch en:WP:MGS). Lupo 12:21, 23. Jan. 2008 (CET)

Fragliche Panoramafreiheit

 

Das rechts stehende Bild (Versionshistorie) ist einer Schautafel entnommen, die sich im öffentlichen Raum befindet. Man verwendet es als Muster für die Lehrbeispiele in Wikipedia:Bildrechte zur Panoramafreiheit. Dies wirkt zunächst plausibel.
Tatsächlich aber ist es so: Der Urheber des Bilds ist laut Ralf Roletschek nicht bekannt. Eine entsprechende Frage habe ich unter Diskussion:Panoramafreiheit gestellt. Somit kann man auch nicht vorweisen, dass der Urheber das Recht zur Ausstellung im öffentlichen Raum erteilt hat. Man kann ferner auch nicht alternativ davon ausgehen, dass es sich um ein anonymes Werk handeln würde, wo die Frist gem. § 66 UrhG greifen würde. Ebenso ist das Bild ist auch nicht über 100 Jahre alt. Diese Genehmigung halte ich also für erforderlich. Dieses Bild fällt nach meiner Meinung nicht unter der Panoramafreiheit. Der Hinweis/Baustein wurde mir heute jedoch dreimal wieder rausgelöscht. – Simplicius 22:35, 15. Jan. 2008 (CET)

Simplicius, der Panoramafreiheit ist es egal, warum etwas im öffentlichen Raum ist, es genügt dass es dauerhaft da ist. sугсго.PEDIA 23:10, 15. Jan. 2008 (CET)
Manche tendieren in die Richtung zu denken, dass mit den originären Urheberrechten sei nicht so wichtig. Wenn überhaupt, ist dann später der Aufsteller der Schautafel zu krisitieren. Das ist aber nicht richtig. – Simplicius 15:54, 16. Jan. 2008 (CET)
Belege? -- Chaddy - DÜP 17:00, 16. Jan. 2008 (CET)
Ja Belege, die würde ich auch gerne sehen wiso hier die Panoramafreiheit nicht greifen soll. Da das Bild dauerhaft angebracht ist und vom öffentlichen Raum aus aufgenommen, somit die Grundvoraussezungen für die Panorama freiheit eigehaltensind. Auch aus der Bildbeschreibung geht klar hervor, dass das Bild gemäss der Panoramafreiheit geuntz werden darf. Denn die beinhaltet ja gewisse Einschränkungen, die uns hier beim unbearbeiten Foto des Fotos aber nicht betreffen (Entstellung und Bearbeitung des Werks). Bobo11 19:46, 16. Jan. 2008 (CET)
Warum bitte sollte hier die Panoramafreiheit nicht greifen? --RalfRBIENE braucht Hilfe 02:29, 17. Jan. 2008 (CET)
Hier wird nur eine Reproduktion ausgestellt. Ferner liegt hier eine nachweisbare Zustimmung des Urhebers zur Ausstellung im freien Raum gar nicht vor.
Das ist doch eine ganz einfache Kiste. Nehmen wir mal...
  • Pablo Picasso, † 1973. Seine Werke sind garantiert nicht gemeinfrei.
  • Jetzt kommt Jahn Henne, und stellt kunstbewegt von „Guernica“ dauerhaft die Ablichtung an einer Schautafel aus.
  • Jetzt geht dort Ralf Rotschek spazieren, und macht ein Bild davon.
  • Ist „Guernica“ nun gemeinfrei wegen Panoramafreiheit?
Das wäre ja schön, ist es aber sicher nicht. – Simplicius 13:52, 23. Jan. 2008 (CET)
Doch, dann dürfte das Bild hier verwendet werden, es fällt dann schon unter Panoramafreiht. Zumindest solange das Gemälde dauerhaft in vom öffentlichen Verkehrsweg aus sichtbaren Raum angebracht ist. Dass es eigentlich nur mit Zustimmung des Rechteinhabers aufgehängt werden darf, ist für uns dann kein Problem, aber für den Aufhängenden. -- Chaddy - DÜP 17:52, 23. Jan. 2008 (CET)
Das ist wohl eher ein Problem von Gruppendynamik, Chaddy, dass manche glauben, sie können Verantwortlichkeiten ganz aufteilen oder verschieben, wenn mehrere beteiligt sind. – Simplicius 20:25, 23. Jan. 2008 (CET)

Richtige Lizensierung Uni-Logos

Schaut sich bitte mal hier jemand [[24]] und [[25]]. Ist von den beiden Bildern überhaupt eins richtig lizensiert, und wenn ja, welches? Danke --Munichvegasguy 21:30, 17. Jan. 2008 (CET)

Nach Schutzlandprinzip (also, dass wir hier DACH-Recht anwenden), besitzen beide Logos urheberrechtlich gesehen keine Schöpfungshöhe. Somit sind sie nach unserer Sich in Ordnung. jodo 21:34, 17. Jan. 2008 (CET)
Juhu, ein TUM-Logo, super Sache!!!1elf --77.133.20.40 00:45, 18. Jan. 2008 (CET)
Zum TUM-Logo gab es eine Office-Action, darüber wird nicht diskutiert. --RalfRBIENE braucht Hilfe 08:49, 18. Jan. 2008 (CET)

Klar, der Anbieter kann noch so viel *** bauen und diese Community vorführen (das TU Logo ist weg, es gab kein Ergebnis bei den Verhandlungen deswegen, die H-stt führen sollte), sein Wort ist Gesetz, und wer Gesetze bricht bekommt den dicken Knüppel von Ralf zu spüren ... --84.60.240.211 09:25, 18. Jan. 2008 (CET)

Einfach mal Wikipedia:Office Action lesen und verstehen. Der Betreiber einer Homepage kann schon selbst bestimmen, was passiert und was nicht. --RalfRBIENE braucht Hilfe 13:51, 18. Jan. 2008 (CET)

Der Betreiber eines Internetangebots hat sich an seine eigenen Regeln zu halten, und das heisst, dass die Community im wesentlichen im Rahmen der WMF-Policies ihre Richtlinien selbst bestimmt. Wir haben hier eine klare Richtlinie für mangelnde Schöpfungshöhe und Logos. Nur weil sich die TU München beschwert hat, wurde ihr Logo als Office-Aktion ohne Anhörung dieser Community entfernt. Frechheit zahlt sich aus, wir stopfen zwar hier alle möglichen Logos rein, nur eben nicht mehr das TU-Logo und mit allem Verlaub, Ralf, es ist kein guter Stil, wenn wir uns hier selbst kastrieren und Diskussionsverbote vergängen, wie du es ja gern tust --Historiograf 17:59, 18. Jan. 2008 (CET)

Meine Meinung dazu habe ich schon damals nach der Office Action kundgetan (was sich natürlich nachteilig auf meine spätere AK ausgwirkt hat...). -- Chaddy - DÜP 18:02, 18. Jan. 2008 (CET)

Es ist Sache des Betriebers, wie viel sie von ihrem Geld in Anwälte und Prozesse stecken wollen. In den USA muss man die ja auch bei Obsiegen teilweise selber löhnen. sугсго.PEDIA 18:20, 18. Jan. 2008 (CET)

Ich glaube, dass hier nicht der richtige Ort ist, um noch einmal die TUM-Logo Diskussion aufzuwärmen. Ich wollte mich hier nur kurz erkundigen ob das richtig ist, dass zwei Varianten unter zwei verschiedenen Lizenzbausteinen stehen (siehe ursprüngliche Frage). --Munichvegasguy 18:30, 18. Jan. 2008 (CET)

Unser lokaler Lizenzbaustein stützt sich auf dieselben Voraussetzungen wie der von Commons - nämlich gemeinfrei mangels Schöpfungshöhe - nur das wir diesen Aspekt aufgrund der vergangenen Probleme nicht mehr prominent herausstellen.-- Wiggum 19:52, 18. Jan. 2008 (CET)

Wenn die WMF beschließen würede, keine Fotos vom Kölner Dom zuzulassen und dies per Ofice-Action bekannt geben würde, müßten sich alle daran halten. Der Betreiber einer Homepage entscheidet über die Inhalte und Office-Actions sind äußerst selten. Bei einer Office-Action stehen Schöpfungshöhe, Gemeinfreiheit, Urheberrecht usw. nicht zur Diskussion. Der Homepagebetreiber legt etwas fest und daran haben sich alle zu halten, egal, warum das so ist. Es ist Hausrecht und das ist einfach zu akzeptieren, auch wenn es uns nicht paßt. Daß das TUM-Logo keine Schöpfungshöhe aufweist, ist in meinen Augen völlig klar. Die WMF wünscht es aber nicht und damit erübrigen sich alle Diskussionen. --RalfRBIENE braucht Hilfe 22:37, 18. Jan. 2008 (CET)

Deutscher Gehorsam war in der Geschichte schonmal eine Primärtugend --Historiograf 13:35, 19. Jan. 2008 (CET)

Autsch... --rtc 20:22, 23. Jan. 2008 (CET)

Wappenbeschreibungen aus Amtsblatt

Nabend Kollegen, bevor ich anfange die entsprechenden Artikel zu schreiben, folgende Frage: Mir liegt eine Veröffentlichung der Landeszentrale für politische Bildung Thüringen vor, die offizielle Wappenbeschreibungen enthält. Kann ich denn diese Texte als amtliche Werke verstehen? Das heißt, könnte ich die Texte für Artikel verwenden? Problem ist halt, Wappenbeschreibungen sind so formuliert wie sie genehmigt wurden, das heißt, wenn ich die jetzt neu formulieren müsste, könnte teilweise was verfälscht werden. Christian Bier Rede mit mir! 20:11, 22. Jan. 2008 (CET)

Was meinst du mit offizielle Wappenbeschreibungen? Die Blasonierungen? -- Rosenzweig δ 20:53, 22. Jan. 2008 (CET)
Jep, genau die. Ich hab aber Wappenbeschreibung geschrieben, weil das so dort vermerkt ist. Es sind die Blasonierungen, wie sie von den Kreisen beantragt und dann genehmigt wurden. Es ist aber nicht nur die Blasonierung. Zusätzlich werden die Elemente und Ihre Bedeutung (Warum was wo und wie im Wappen verwendet wird) beschrieben. Christian Bier Rede mit mir! 20:56, 22. Jan. 2008 (CET)
Die Blasonierungen wurden mit ziemlicher Sicherheit mitsamt dem Wappen in einem Amtsblatt veröffentlicht, sind dann ein Amtliches Werk nach § 5 Abs. 1 UrhG (Deutschland) und demnach gemeinfrei, du kannst sie wörtlich verwenden. Der sonstige Text ist vermutlich nicht so im Amtsblatt erschienen und nicht gemeinfrei. Von dem kannst du also die Fakten übernehmen, ihn aber nicht wortwörtlich verwenden. Sollte aber eigentlich keine Probleme bereiten. Viele Grüße -- Rosenzweig δ 21:04, 22. Jan. 2008 (CET)
Die Frage ist, was im Sinne der Gemeinfreiheit, eine Veröffentlichung der Landeszentrale für politische Bildung mit dem Titel "Die Wappen Thüringens, seiner Landkreise und kreisfreien Städte" vom Amtsblatt unterscheidet. Wenn ich das UrhG richtig interpretiere zählt doch auch diese Veröffentlichung als amtliches Werk, wenn man Herausgeber etc. berücksichtigt. Christian Bier Rede mit mir! 21:10, 22. Jan. 2008 (CET)

Nicht alles, was vom Staat veröffentlicht wird, ist ein Amtliches Werk. Lies dir den Artikel durch, dort wird das UrhG zitiert: Gesetze, Verordnungen, amtliche Erlasse und Bekanntmachungen sowie Entscheidungen und amtlich verfaßte Leitsätze zu Entscheidungen sind in Abs. 1 explizit genannt, sind also auf jeden Fall amtliche Werke. Abs. 2 nennt noch andere amtliche Werke, die im amtlichen Interesse zur allgemeinen Kenntnisnahme veröffentlicht worden sind. Dazu merkt dann der Artikel gleich an, dass das von der Rechtsprechung sehr eng ausgelegt wird, und nennt Patentschriften als Beispiel für ein anderes amtliches Werk nach Abs. 2. Eine Veröffentlichung der Landeszentrale für politische Bildung würde ich nicht dazu zählen. Du kannst natürlich gerne auch andere Meinungen einholen. Viele Grüße -- Rosenzweig δ 21:22, 22. Jan. 2008 (CET)

Kein Thema, deshalb habe ich die Frage hier auch gestellt. Christian Bier Rede mit mir! 21:24, 22. Jan. 2008 (CET)
Interessant dazu: Diskussion:Amtliches Werk#Fotos als amtliche Werke? mit weiteren Beispielen aus Entscheidungen und Kommentarliteratur, was denn so ein amtliches Werk ist oder eben nicht ist. Eine LZpB-Veröffentlichung eher nicht, schließe ich für mich daraus. -- Rosenzweig δ 21:30, 22. Jan. 2008 (CET)

Wenn die Veröffentlichung nur die amtlichen Blasonierungen wiederholt, dann wird daraus kein nicht-amtliches Werk, auch wenn die Broschüre nicht-amtlich ist --Historiograf 15:42, 23. Jan. 2008 (CET)

Das wird auch niemand bestreiten wollen (ich zumindest nicht). Nach der Beschreibung oben geht sie aber über die bloße Wiedergabe der Blasonierungen hinaus, und um diese über die Blasonierung hinausgehenden Texte ging es zuletzt. Viele Grüße -- Rosenzweig δ 19:40, 23. Jan. 2008 (CET)

Copyright bei Screenshots aus amerikanischen Filmtrailern

Amerikanische Filmtrailer aus den Jahren 1923-1963 sind in den USA heute Common Domain (siehe z. B. hier). Dürfen Screenshots aus solchen Trailern auch in der deutschen WP verwendet werden? Die Frage interessiert brennend, weil copyright-freies Bildmaterial beim Thema Film ja ein besonderes Problem ist. --Stilfehler 15:04, 23. Jan. 2008 (CET)

Im Lizenzbaustein steht zumindest: „It is not in the public domain in the following countries that do not apply the rule of the shorter term for US works: Canada, China (not Hong Kong, Macao or Taiwan Area), Germany, Mexico, Switzerland, and other countries with individual treaties.“ -- Achates You’re not at home ... 15:15, 23. Jan. 2008 (CET)
Nein.-- Wiggum 15:48, 23. Jan. 2008 (CET)
Danke für die schnelle Antwort! --Stilfehler 15:56, 23. Jan. 2008 (CET)

Was hat das Bild überhaupt auf Commons verloren? -- Chaddy - DÜP 17:41, 23. Jan. 2008 (CET)

Es gibt auf Commons sogar eine Kategorie Film trailer screenshots. --Stilfehler 17:49, 23. Jan. 2008 (CET)
PD-US wird auf Commons akzeptiert, unabhängig davon, ob die entsprechenden Bilder/Filme auch anderswo gemeinfrei sind. -- Rosenzweig δ 20:17, 23. Jan. 2008 (CET)

Sind Charts von Aktien-Kursen gemeinfrei?

Ich würde gern wissen, ob Abbildungen von Kursverläufen bestimmter Aktien (z.B. die aus dem DAX) bzw. von Aktienindizes (z.B. DAX, MDAX) als gemeinfreie Bilder eingestellt werden können. Speziell würde ich gern historische Kursverläufe des DAX von der Seite http://boerse.ftd.de/ftd/einzelkurs_uebersicht.htm?sektion=chart&u=0&k=0&s=846900&b=9&l=276 übernehmen und als gemeinfreies Bild kennzeichnen.

BTW: Nach meiner bisherigen Recherche (bei Wikipedia und über Google) sind Aktienkurse grundsätzlich nicht urheberrechtlich geschützt. Auch gibt es in der Wikipedia bereits einige Abbildungen von Kurzverläufen, die als gemeinfrei gekennzeichnet sind (z.B. http://de.wikipedia.org/wiki/Bild:Msft_stockprice.png).

Bin für jeden Hinweis dankbar. --88.70.47.144 13:35, 21. Jan. 2008 (CET)

Ich sehe keine Schöpfungshöhe, sie sind also gemeinfrei. -- Chaddy - DÜP 14:44, 21. Jan. 2008 (CET)
Gilt das auch, wenn man Hilfslinien (wie z.B. den 200-Tage-Durchschnitt) von der Analyse-Software einzeichnen lässt, oder wäre damit die Grenze der Schöpfungshöhe überschritten? (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 82.83.144.154 (DiskussionBeiträge) 16:32, 22. Jan 2008) -- Chaddy - DÜP 21:00, 22. Jan. 2008 (CET)
Das gilt dann genauso. Ein Diagramm mit ein paar einfachen Linien ist auf keinem Fall geschützt. -- Chaddy - DÜP 21:00, 22. Jan. 2008 (CET)
Zwar ist die grafische Darstellung mangels Schöpfungshöhe nicht schützbar, jedoch können die zugrunde liegenden Daten an Urheberrechte gebunden sein. Hier ist also ebenso eine differenzierte Betrachtung angebracht. Beim Dax ist das sicher nicht der Fall, da die Daten öffentlich sind, bei Messdaten die nicht jedem zur Verfügung stehen kann das aber auch anders aussehen. Christian Bier Rede mit mir! 08:19, 24. Jan. 2008 (CET)
Nein, kann es nicht. --rtc 12:56, 24. Jan. 2008 (CET)

Als ich den Artikel anlegte, habe ich den gesamten Inhalt aus einem einzigen Buchkapitel entnommen (Tim Krabbé, Schach-Besonderheiten 1). Damals dachte ich mir nichts dabei, aber jetzt dämmert mit, dass das eine URV sein könnte. Wie ist die Sache zu beurteilen? --KnightMove 15:57, 21. Jan. 2008 (CET)

Was heisst Inhalt entnommen? Wörtlich abgeschrieben -> URV, sonst lies Wikipedia:Textplagiat --Historiograf 19:07, 21. Jan. 2008 (CET)

Also wenn alles aus derselben Quelle stammt, aber meine Formulierungen eigenständig sind, dann ist das in Ordnung. Richtig? --KnightMove 14:45, 24. Jan. 2008 (CET)
Ja, ist es wohl, alles klar. --KnightMove 14:55, 24. Jan. 2008 (CET)

Schutzlandprinzip und Panoramafreiheit

Ich habe das Schutzlandprinzip immer noch nicht hundertprozentig begriffen. Konkret: Darf ich von mir in Italien im öffentlichen Raum fotografierte Skulpturen, deren Urheber noch keine 70 Jahre tot ist, in die deutschsprachige Wikipedia (nicht in Commons) unter eigener Lizenz einstellen? Schubbay 15:19, 22. Jan. 2008 (CET)

Wenn Du dich in Italien (wo man die Seite auch abrufen kann) dafür verklagen lassen willst... --Taxman¿Disk?¡Rate! 15:22, 22. Jan. 2008 (CET)

Ist http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:BR#Ausl.C3.A4ndisches_Recht irgendwie unklar? Dort steht, wir richten uns nach DACH-Recht, wobei es auf den Standort nicht ankommt. Das Risiko für den Hochlader kann durch eine Sockenpuppe verringert werden. --Historiograf 16:00, 22. Jan. 2008 (CET)

Danke Histo, aber das ist mir trotzdem zu unsicher, denn ich lasse mich weder gern verklagen noch möchte ich das Risiko durch eine Sockenpuppe umgehen, weil das Gericht sicher in der Lage sein wird, die Identität des Hochladers herauszufinden. Außerdem lehne ich Sockenpuppen grundsätzlich ab. Schubbay 16:15, 22. Jan. 2008 (CET)

Wie bitteschön soll das Gericht das anstellen, wenn nach einigen Wochen ein CheckUser nicht mehr geht? Und falls jemand superklug mit Vorratsdatenspeicherung kommt: Anders in in China obliegt den Betreibern von Internetcaf#s noch keine Pflicht, die Personalausweisdaten ihrer Kunden zu notieren. Ein weiterer Nachteil ist: du kannst dich nicht im Glanz deiner phänomenalen fotografischen Leistung mit deinem Klarnamen sonnen. Eine Sockenpuppe nach seinem Klarnamen zu benennen wäre ... naja ... suboptimal. Du könntest natürlich überlegen, eine Foto-CD einem dir bekannten Wikipedianer mit einem Anschreiben in den Briefkasten zu werfen, nachdem du sorgfältig alle Fingerabdrücke abgewischt hast. Aber wenn nicht Ralf seine schützende Hand über den Upload hält, ist der Uploader nicht mit dem Urheber identisch und wir bräuchten eine OTRS-Freigabe und die Staatsanwaltschaft könnte das OTRS knacken. Ich würde ja gern wieder in fettschrift hinschreiben: Die Mitarbeit hier ist freiwillig und das gilt auch für Angsthasen, aber dann kommt wieder jemand und müllt meine Disku zu, dass das zu weit ginge --Historiograf 15:39, 23. Jan. 2008 (CET)

Nee, Histo du bist nicht konsequent. Auf der einen Seite setzt du dich immer für strikte Gesetzeskonformität ein und auf der anderen Seite empfiehlst du sockenpuppenmäßig, bestehendes Recht zu umgehen. Ich sehe rechtlich keinen großen Unterschied zwischen dem Hochladen des Fotos eines urheberrechtlich geschützten Werkes aus dem Innenraum eines Gebäudes in Deutschland und dem eines solchen im frei zugänglichen Außenraum in Italien, weil dort die Panoramafreiheit nicht greift bzw. gesetzlich ausgeschlossen ist. Schubbay 19:32, 24. Jan. 2008 (CET)

Ich setze mich dafür ein, dass wir deutsches Recht achten. Bauwerke und Werke im öffentlichen Raum gehören zu den Dingen, die weltweit frei sein sollten. Nach dem Recht der deutschsprachigen Länder DACH sind sie das auch und zwar weltweit. Ich verbitte nir daher den Vorwurf der Inkonsequenz. --Historiograf 20:31, 24. Jan. 2008 (CET)

Bin ich Inhaber der Urheberrechte von geerbten Fotos, Dokumenten und Kunstwerken?

--Eulenauge 17:15, 23. Jan. 2008 (CET)

Moin Moin, ich versuche den Fall so exakt wie möglich zu schildern:

Als der Hamburger Grafiker und Maler Carl Gross 1972 starb, erbte seine Witwe seine im gemeinsamen Haushalt befindlichen Bilder sowie seine persönlichen Dokumente (Fotos, Briefe, Urkunden usw.).

Mein Vater übernahm die Betreuung der (kranken) Witwe seines Freundes, da diese keine Kinder hatte und es außer einer ebenfalls sehr betagten Schwester keine Angehörigen gab, die sich um sie kümmern konnten.

Frau Gross bestimmte meinen Vater und ihre Schwester als Testamentvollstrecker, und als sie 1989 starb, regelten die Beiden ihren Nachlass ihren Wünschen entsprechend. Schon vor ihrem Tod hatte Frau Gross meinem Vater einige Werke ihres verstorbenen Mannes geschenkt, nach ihrem Tod kamen noch weitere hinzu, die die Schwester der Frau Gross nicht haben wollte.

Außerdem kamen mein Vater und die Schwester überein, dass mein Vater die persönlichen Dokumente (Fotos, Urkunden, Briefe usw.), die er im Auftrag von Frau Gross verwahrt hatte, behalten sollte. Diese Unterlagen und Bilder gingen also in seinen Besitz über.

Die Schwester der Frau Gross verstarb Anfang der 90er Jahre, mein Vater starb 2003. Als seine Alleinerbin bin ich jetzt Eigentümerin der erwähnten Gross-Werke sowie der persönlichen Fotos und Dokumente von Herrn und Frau Gross.

Aber habe ich damit auch die Urheberrechte?

Vielen Dank für eine Antwort, schon mal im Voraus... ;-) --Eulenauge 17:15, 23. Jan. 2008 (CET)

Hallo Eulenauge, die Urheberrechte hast Du IMHO zwar nicht, da Du ja nicht der Urheber bist. Aber ich könnte mir schon vorstellen, dass die Verwertungsrechte schon bei Dir liegen könnten. Ich würde mich auf jedenfall noch mal mit der Schwester von Herrn Gross, die wohl die einzige noch lebende "Blutsverwandte" ist, in Verbindung setzen und fragen ob sie etwas gegen die Veröffentlichung der Werke hat. Um das geht es Dir doch, oder? --kandschwar 19:31, 23. Jan. 2008 (CET)
Hinweis: Es geht um die Bebilderung von Carl Gross (Maler) und so wie ich Eulenauge auf ihrer Benutzerseite verstanden habe, sind alle Verwandten von Gross verstorben. --° 19:38, 23. Jan. 2008 (CET)
Ja, ich hatte mich wohl doch nicht präzise genug ausgedrückt: Nicht Carl Gross hatte eine betagte Schwester, sondern seine Frau. Und die (sowohl die Frau als auch deren Schwester) sind schon vor über 10 Jahren verstorben. "Blutsverwandte" von Carl Gross gibt es m.W. nicht mehr. --Eulenauge 19:46, 23. Jan. 2008 (CET)

Also ich bin kein Jurist, aber wenn es keine Verwanden (Neffen, Onkels, Tanten usw.) mehr gibt, glaube ich kaum, dass dann jemand kommen wird um irgendwelche Ansprüche zu stellen. Von daher dürften die Verwertungsrechte tatsächlich bei Eulenauge liegen. In dieem falle würde ich es dann ganz normal als GFDL oder mit der CC lizenzieren. Bei Urheber, kommt dann natürlich der Name von Carl Cross hin. Aber vielleicht kann sich noch mal jemand mit mehr juristischen Kenntnissen melden. Ich habe jetzt hier nur meine private Meinung dazu geäußert. kandschwar 19:50, 23. Jan. 2008 (CET)

Vielen Dank jedenfalls schon mal; bevor ich mich ans Bilder hochladen mache, muss ich sowieso erst einmal "Belege" für den Artikel Carl Gross (Maler) ranschaffen... --Eulenauge 19:56, 23. Jan. 2008 (CET)

Das Urheberrecht kann in Deutschland vererbt werden (s. Urheberrecht#Übertragbarkeit des Urheberrechts). Im vorliegenden Fall unklar: wer genau hat es geerbt? Das Eigentum an den Bildern an sich ist ja nicht mit dem Eigentum des Urheberrechtes daran identisch. Wurde die Frage des Urheberrechts testamentarisch geklärt? Wenn nicht (ab hier muss ich spekulieren) sind womöglich alle, die der Reihe nach Erben des Herrn Gross bzw. wiederum seiner Erben wurden, gemeinsam Inhaber des Urheberrechts. Wer hat denn die verstorbene Schwester der Frau Gross beerbt? Und, auch nicht explizit erwähnt: gab es noch weitere Erben a) zum einen des Herrn Gross (außer seiner Witwe), b) der Witwe (außer ihrer Schwester und Eulenauges Vater)? -- Rosenzweig δ 20:14, 23. Jan. 2008 (CET)

Wenn kein Testament existiert, das einen Erben einsetzt bzw. eine Regelung über Urheberrechte trifft, sind die gesetzlichen Erben zur gesamten Hand Erben der Urheberrechte. Können wir bitte Gesetzliche Erbfolge lesen und auch verstehen? Fast jeder hat Erben, bis der Staat an die Reihe kommt, muss schon einiges an familiären Katastrophen zusammenkommen. Das Eigentum an Werken hat grundsätzlich nichts für die Urheberrechte zu besagen. Im vorliegenden Fall wäre für jeden Erbfall genau zu prüfen, an wen die Urheberrechte gegangen sind (durch Testament oder gesetzliche Erbfolge, wurden sie nicht eigens benannt, gingen sie mit dem übrigen Nachlass). Wir erfahren leider nicht, wer die Erben (zu unterscheiden von den Vermächtnisnehmern) des Malers waren, an diese fielen die Urheberrechte. Wir erleben hier also einmal mehr eine gnadenlose Unkenntnis rechtlicher Gegebenheiten, obwohl die Wikipedia mit ihren erbrechtlichen Artikeln als Auskunftsquelle bereitstünde.

Wenn mans genau nimmt, wären also in so einem Fall die einzelnen Erbgänge mit Erbscheinen lückenlos zu dokumentieren. Es kann durchaus sein, dass sehr entfernte Verwandte erbten und das Erbe nicht ausgeschlagen haben. Diese müssen ALLE ihre Erbeneigenschaft (nach Bruchteilen) nachweisen und danach einer Nutzung zustimmen. Ist einer nicht auffindbar oder nicht willens, kann nicht genutzt werden --Historiograf 01:37, 24. Jan. 2008 (CET)

Vielen Dank für die ausführlichen Erläuterungen. Das ist ja doch weit komplizierter, als ich dachte.
Es gab, glaube ich, nach dem Tode der Witwe Gross außer ihrer Schwester noch zwei entfernte Verwandte (einer davon in der Schweiz), die ebenfalls geerbt haben und sich ihren Anteil am Erbe von den beiden Testamentsvollstreckern auszahlen ließen. Da müsste ich mal die diesbezüglichen Unterlagen meines Vaters auf dem Dachboden gründlich durchgucken...
Bis das geklärt ist, werde ich vorsichtshalber von einer Illustrierung des Artikels absehen. --Eulenauge 14:32, 24. Jan. 2008 (CET)

Fotos in einem Museum um die Räume zu zeigen

Es geht um ein öffentlich zugängliches Museum Kunst aus NRW, es gehört, wie alle gezeigten Kunstwerke, dem Land NRW, Ich darf im Gebäude für das Ziel Wiki-Commons fotografieren und möchte als Lizenz "Bild-CC-by-sa/3.0" nehmen. Aber: Ich würde gerne Bilder mit Publikum nehmen (Persönlichkeitsrechte), und: Natürlich wird auch Kunst auf den Bildern sein. Es geht aber um die Wiedergabe der Räumlichkeiten, Personen und Kunst sollen nur "Staffage" sein. Dennoch, jeder Künstler hat das Recht an der Wiedergabe seiner Kunst. Die Bilder, die ich machen und veröffentlichen will, sollen diesen hier ähnlich sein: http://www.kunst-aus-nrw.nrw.de/abtei_de.html

Dank für Hinweise, --Kulturtagelöhner 20:21, 23. Jan. 2008 (CET)

  • Die Personen sollten nicht erkennbar sein.
  • Sollten die Räumlichkeiten eine geschützte Innenarchitektur haben, ist eine Abbildung nicht möglich.
Danke für die klare Auskunft. Sieht also erst mal nicht so gut aus (kaum möglich, informative Fotos ohne reichlich erkennbare Kunst zu machen), außer die Künstler, deren Arbeiten abgebildet sind, erlauben dies ausdrücklich via Mail an die commons (Mist, wie war da noch die Adresse?) ... gibt's dafür sowas wie eine Standard-Formulierung? Wäre dann diese Reihenfolge sinnvoll:
  • 1. (mündliche) Zustimmung des Museums & des Künstlers einholen
  • 2. Bilder hochladen bei der commons, Lizenz "Bild-CC-by-sa/3.0"
  • 3. Bilder in Artikel einbinden, damit sie nicht verwaisen
  • 4. Mail an die commons vorbereiten, Bildernamen hierin vermerken, an den Künstler schicken
  • 5. Künstler schickt nach Prüfung die Mail an die commons weiter.
  • 6. commons trägt den Freigabevermerk in den Bildlegenden ein.
Ich frag so penibel, weil der ganze Aufwand (Bilder machen, bearbeiten, Absprachen etc.) doch ganz beträchtlich ist.
Mach ich natürlich wirklich gerne, aber nicht für die Tonne ;) --Kulturtagelöhner 14:07, 24. Jan. 2008 (CET)

Wenige Beiträge oben wurde das Problem der VG Bild-Kunst angesprochen, das sollte in solchen Fällen fest zur Checkliste gehören (sorry, da dieser Punkt, der zu gravierenden Rechtsverletzungen führen kann, ist es UNUMGÄNGLICH, das hervorzuheben).

  • 1. In der Datenbank der VG Bild-Kunst nachschauen, ob der Künstler von ihr vertreten wird.
  • 2. Den Künstler bitten, die Sachlage mit der VG Bild-Kunst abzuklären.
  • 3. Den Künstler bitten, die eigene Freigabe und die Zustimmung der VG Bild-Kunst an das OTRS zu senden.
  • 4. Auf Commons hochladen, OTRS-Ticketnummer vermerken lassen --Historiograf 15:24, 24. Jan. 2008 (CET)
Blöde Idee, aber vielleicht geht das ja? Fotos von den Räumen machen und Bilder schwärzen. --Skyman gozilla 15:40, 24. Jan. 2008 (CET)
Hatte ich auch schon angedacht, mag aber keine Selbstzensur ... ich löse das jetzt so: Ein paar Außenaufnahmen von mir in den Artikel und bei den Links noch einen auf die Unterseite des Museums, die auch Innenaufnahmen zeigt. Dank an den Historiografen für schnelle und präzise Auskünfte. --Kulturtagelöhner 15:54, 24. Jan. 2008 (CET)

UR bei Werklisten?

Ist eine Auflistung von Werken geistiges Eigentum? Anders gefragt: Kann ich eine wie hier mit c+p (und Übersetzung, Typokorrektur...) in den Artikel setzen? --KnightMove 21:02, 24. Jan. 2008 (CET)

Klar kannst du, machen wir tausendfach --Historiograf 23:49, 24. Jan. 2008 (CET)

Illustrationen aus neuerer Zeit

Ich arbeite an einem biografischen Artikel über einen bekannten Grafiker, der 1994 gestorben ist. Die Erben haben mir einige digitalisierte Illustrationen und ein Porträtfoto zur Verfügung gestellt und die Veröffentlichung in WP (nur hier) erlaubt. Frage: wie ist in Hinblick auf die Einträge in das Upload-Formular zu verfahren, dabei vor allem: welche Formulierung aus dem Pop-up Menü „Lizenz“ ist anzuwenden? --Eisenacher 19:36, 22. Jan. 2008 (CET)

Diese Bilder wollen wir nicht und du darfst sie nicht hochladen. Die Wikipedia ist eine freie Enzyklopädie und frei bedeutet, dass ihre Inhalte von Dritten beliebig (auch kommerziell) weiter benutzt werden dürfen. Ein Bild, das nur in der Wikipedia veröffentlicht werden darf, erfüllt diese Bedingung nicht und ist daher hier auch nicht zulässig. --h-stt !? 20:13, 22. Jan. 2008 (CET)
Danke für die schnelle Antwort. Nach Kontakt mit den Erben des Grafikers ist geklärt, dass sie die Veröffentlichung auch unter der Bedingung der freien Verwendung akzeptieren (ich hatte bei meiner ersten Anfrage eben nur von der Verwendung in WP gesprochen). Nun also nochmal die gleiche Frage wie oben, damit die Sache nicht noch durch einen Formfehler beim Hochladen scheitert... --Eisenacher 21:48, 23. Jan. 2008 (CET)
Bei den Lizenzen kannst du bzw. können die Erben sich eine der angebotenen aussuchen, beispielsweise GFDL oder CC-BY-SA. Das Einverständnis der Erben solltest du dokumentieren, am besten per OTRS, sonst kommt es womöglich zu Rückfragen oder Löschanträgen. Für das angesprochene Portraitfoto hat das Urheberrecht nicht der Abgebildete, sondern der Fotograf, die Verwendung muss also separat genehmigt werden. Viele Grüße -- Rosenzweig δ 21:44, 26. Jan. 2008 (CET)

Bilder aus wikipedia runterladen

--88.65.58.10 11:19, 23. Jan. 2008 (CET) Darf man aus Wikipedia Bilder herunterladen und für Präsentationen nutzen ?

Siehe Wikipedia:Weiternutzung, wenn du Quelle, Autor und Lizenz vermerkst, sollte es für eine Beamer-Präsentation reichen. Oder meinst du eine Internet-Präsentation? --Kolossos 11:39, 23. Jan. 2008 (CET)

ich meinte eine cd-rom, die als information verteilt wird.

Siehe Lizenzbeschreibungen auf den einzelnen Bildbeschreibungsseiten. --Taxman¿Disk?¡Rate! 15:25, 25. Jan. 2008 (CET)

Lizenzproblematik GNU FDL 1.2 only

Mit Ralf und Kolossos wurde folgendes Vorgehen vereinbart:

  • Ralfs Lizenzhinweis habe ich durch Einfügung eines "insbesondere" entschärft, dadurch zum Ausdruck bringend, dass die vorgeschlagene Interpretation der GNU FDL nicht die einzig gültige ist
  • Ralf wird Bilder ab sofort bis zu einer Klärung durch Anwalt/Community nicht mehr unter GNU FDL 1.2 only hochladen
  • Ich erstelle einen Fragenkatalog für den Rechtsanwalt, was ich unter Wikipedia:WikiProjekt_Rechtsgutachten_2008 erledigt habe
  • Nach Vorliegen des Rechtsgutachtens sollte die Community ggf. entscheiden, ob hier GNU FDL 1.2 only eine erlaubte Lizenz darstellt --Historiograf 03:15, 25. Jan. 2008 (CET)
Ich bin gegen GNU FDL 1.2 only als erlaubte Lizenz – zumindest für Bilder/Fotos etc.. Dabei wird die FDL nämlich bewusst dazu eingesetzt, die Nutzung der Freiheiten, die sie eigentlich beschützen soll, so schwer wie möglich zu machen. So wird GNU FDL 1.2 only für diese Fälle zu einer de facto unfreien Lizenz. Als die FDL 1.2 enstand, war nicht abzusehen, dass sie einmal für Fotos und Bilder benutzt werden würde. Sie ist dafür nicht ausgelegt; und wäre dieser Einsatzzweck zuvor bekannt gewesen, hätte die Lizenz ganz anders ausgesehen. Wikipedia sollte nicht unterstützen, dass diese Gegebenheiten nun missbraucht werden. Da wäre es sogar noch ein kleineres Übel, CC-BY-NC zuzulassen – das ist zumindest ehrlich. Wer die Werte hinter der FDL nicht unterstützen kann und sie nur als Mittel zum Zweck sieht, der sollte seine Bilder nicht unter dieser Lizenz veröffentlichen. --rtc 17:43, 25. Jan. 2008 (CET)

Scan einer geprägten Ehrenplakette

Darf der Scan einer geprägten Ehrenplakette als Bild hochgeladen werden? Die Schorlemer-Plakette wird an Personen verliehen, die sich um den bäuerlichen Berufsstand verdient gemacht haben. --Zumthie 12:24, 25. Jan. 2008 (CET)

Eingabekorrektur. --Zumthie 12:29, 25. Jan. 2008 (CET)

Woher sollen wir das wissen? Wenn die Ehrenplakette urheberrechtlich geschützt ist, natürlich nicht. Und ob sie das ist, kommt drauf an, wie sie aussieht. Und wenn sie nicht geschützt sein sollte, ist ein Scan unproblematisch, auch wenn er von einem Dritten angefertigt wurde --Historiograf 15:50, 25. Jan. 2008 (CET)

Bilderrechte

Kann ich zwei Photographien meines verstorbenen Onkels, deren Hersteller nicht bekannt sind, die aber als Postkarten und Autogrammkarten öffentlich gemacht wurden, in Wikipedia hochladen? Haben die Erben die Bildrechte und müssen sie der Veröffentlichung zustimmen? --Rolf Schimmelpfennig 18:04, 25. Jan. 2008 (CET)

Ja, die Erben, oder der möglicherweise noch lebende Photograph haben die Rechte an diesen Bildern.--A-4-E 19:40, 25. Jan. 2008 (CET)
Um Missverständnissen vorzubeugen: Die Erben des Fotografen, nicht des Abgebildeten. -- Chaddy - DÜP 20:02, 25. Jan. 2008 (CET)

Versionslöschungen und Einhaltung der GNU-FDL

Ist für die Einhaltung der GNU-FDL die Autorennennung ausreichend oder müssen die Beiträge der jeweiligen Autoren die unter dieser Lizenz veröffentlichen aufrufbar und eindeutig den Autoren zuordenbar sein? Bzw. kann es Gründe geben, Urheberrechstverletzungen nicht aus der Versionsgeschichte zu entfernen? Grüße --Septembermorgen 16:22, 25. Jan. 2008 (CET)

Hast du Wikipedia:Weiternutzung gelesen? Urheberrechtsverletzungen die durch einfügen fremder Texte ohne Genemigung hier in Wikipedia begangen werden müssen entfernt werden. Ich sehe keine Gründe die dagegen sprechen könnten oder verstehe deine Frage einfach nicht jodo 16:35, 25. Jan. 2008 (CET)
Es geht hs. um die Praxis in Wikipedia:Versionslöschungen, nach der ältere Urheberrechtsverletzungen dann "toleriert" werden, wenn zwischenzeitlich wesentlichen Änderungen erfolgt sind, mithin durch Löschungen dieser URV-belasteten Versionen die Autoren dieser Ergänzungen nicht mehr für alle einsehbar in der Versionsgeschichte genannt sind. --Septembermorgen 16:48, 25. Jan. 2008 (CET)

Wieso kann man sich nicht einfach mal bei Lizenzfragen [26] durchlesen? Versionslöschungen dürfen nicht dazu führen, dass Namen von Mitarbeitern, die einen Beitrag mit Schöpfungshöhe zum Text geleistet haben, aus der Versionsgeschichte verschwinden. --Historiograf 20:48, 25. Jan. 2008 (CET)

Ist die Nennung der Autoren von gelöschten Versionen auf der Diskussionsseite ausreichend oder müssen deren Beiträge eindeutig zuordenbar sein? --Septembermorgen 21:17, 25. Jan. 2008 (CET)
Und falls nicht, kann es z.B. ausreichend sein, indem ich im Artikel nach Versionslöschung einen (Mini-)Edit mit Verweis auf gelöschte Versionen, deren Hauptautor(en) bzw. die Liste gelöschter Versionen auf Artikeldiskussionsseite tätige? --S[1] 21:45, 25. Jan. 2008 (CET)

Nein, das ist alles nicht ausreichend. Die GNU FDL ist einzuhalten --Historiograf 00:11, 26. Jan. 2008 (CET)

Im Klartext also: Die Altfälle müssen bis in alle Ewigkeit da stehen bleiben, es gibt gar keine Möglichkeit die loszuwerden? --S[1] 00:14, 26. Jan. 2008 (CET)

Man kann sie umschreiben, ganz löschen oder darauf warten, dass die nächste Version der GNU FDL das Problem löst --Historiograf 03:24, 26. Jan. 2008 (CET)

Einfach so gut wie möglich machen: Ich würde die Versionsgeschichte zwischenspeichern und nach der Versionslöschung mit einem eindeutigen Kommentar in Z&Q in den Artikel kopieren und anschließen wieder rauslöschen. --h-stt !? 19:05, 26. Jan. 2008 (CET)
Und du meinst, dass dann die GNU-FDL korrekt eingehalten wäre? --S[1] 23:20, 26. Jan. 2008 (CET)
Dem Geist nach ja, über den Wortlaut kann man trefflich streiten. Aber die GFDL will nach der Präambel Werke frei zugänglich machen. Solange man sich an diesem Ziel orientiert und sich im Rahmen des Möglichen Mühe gibt, sollte und kann man sekundäre Ziele flexibel auslegen. --h-stt !? 00:01, 27. Jan. 2008 (CET)

Kunstwerk oder nicht?

Ich bitte die Experten, sich kurz mal Bild:F07.Brouage.0046.JPG anzusehen. Kunstwerk oder nicht? Spielt das überhaupt eine Rolle? --Fritz @ 19:00, 24. Jan. 2008 (CET)

Ich seh leider nix... -- Chaddy - DÜP 19:04, 24. Jan. 2008 (CET)
Dann hat sich das wohl insofern erledigt, als ein Admin den Löschantrag ausgeführt hat. Es ging um die Abbildung eines aufwendigen Modells einer Stadt oder Zitadelle in einem Museum. --Fritz @ 19:14, 24. Jan. 2008 (CET)

Ich halte solche Objekte, die fast nie über solide Handwerksleistung von Hobbymodellbauern hinausgehen, für keine Werke im Sinne des Urheberrechts. Lasse mich aber gerne eines besseren belehren. Die Rekonstruktionsleistung erscheint mir jedenfalls nicht allzu schutzwürdig (etwas anderes wäre es vielleicht bei Rekonstruktionen von nur in Grundmauern vorhandenen Burgen, zu denen keinerlei Bildmaterial vorliegt etc., aber davon ist hier wohl eher nicht auszugehen). Einstweilen habe ich die Datei daher wiederhergestellt (zumal mein inhaltsgleicher Einwand nur etwas, ja, dümmlich abgewatscht wurde (das "schwarze Quadrat" und seine Schöpfungshöhe haben nun wirklich nichts mit Architekturmodellen zu tun) und ohne jede fundierte Einlassung einfach gelöscht wurde. --AndreasPraefcke ¿! 21:17, 24. Jan. 2008 (CET)

Danke für das "dümmliche Abwatschen", wenn du es so verstehen willst, dann verstehe es so, aber es war definitiv nicht so gemeint. --Fritz @ 21:28, 24. Jan. 2008 (CET)

Man kann die Fragestellung auf alles erweitern, was aufwendig ist, in Museen steht, aber keine Kunst ist, z.B. Dampflokomotiven. Mit diesem Gedanken tendiere ich inzwischen auch eher dazu, das fragliche Bild zu behalten. Allerdings wurde ein Bild ähnlicher Modelle in Friedensmuseum Hiroshima gelöscht (Datei:Hiroshima davor und danach.jpg). --Fritz @ 21:26, 24. Jan. 2008 (CET)

Tendiere zu behalten --Historiograf 23:49, 24. Jan. 2008 (CET)

Nach deutschem Recht sind Architektenleistungen Handwerk und keine Kunst --> behalten --RalfRBIENE braucht Hilfe 00:10, 25. Jan. 2008 (CET)
Wobei ich bei diesem Architekten auch davon ausgehen würde, dass er schon mehr als 70 Jahre tot ist.--00:28, 25. Jan. 2008 (CET)
Also das mir bekannte deutsche Recht zählt "Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst [...] insbesondere: [...] 4. Werke der bildenden Künste einschließlich der Werke der Baukunst und der angewandten Kunst und Entwürfe solcher Werke".-- Wiggum 00:31, 25. Jan. 2008 (CET)
Architekten haben in D automatisch Bauvorlageberechtigung, was sie von Künstlern unterscheidet. Nur ausgesuchte Architekten zählen als Künstler, beispielsweise Santiago Calatrava, der allerdings nicht Deutscher ist. Oder aber Ludwig Hoffmann, der schon vor knapp 100 Jahren den Kaiser Wilhelm II verklagt hat, weil er Architektenleistungen nicht als Kunst ansah. --RalfRBIENE braucht Hilfe 00:40, 25. Jan. 2008 (CET)
Das hat bloss nichts mit Urheberrecht zu tun, wird wohl eher Baurecht oder irgendeine Form von Berufsstandesrecht sein. Für "Künstler" gibt's keine Legaldefinition, wenn ein Maler eine Fassade weiß streicht ist's kein Werk, wenn er irgendwelche tollen Bilder dranmalt schon. Als ITler hab ich (manchmal) ein Urheberrecht an meinen Programmen, Künstler bin ich trotzdem nicht. Und ob die WBS70-Platte jetzt von Otto Müller oder Santiago Calatrava entworfen wurde ist eigentlich egal -> keine Schöpfungshöhe.-- Wiggum 14:22, 25. Jan. 2008 (CET)
Prinzipiell stimme ich dir zu, aber sag das mal einem Architekten ;) Die kämpfen doch mit allen Mitteln um ihren Sonderstatus in D. WBS70 von Calatrava wäre ja wirklich mal eine kreative Idee. Dazu wird er sich aber nicht überreden lassen, auch nicht mit Geld. Ich stehe auf dem Standpunkt, daß jegliche Bauleistung in Deutschland keine SH aufweist. Konsequenterweise auch keine Calatrava-Brücke (er sieht das übrigens ebenso). In allen anderen Ländern der Welt ist es aber anders. --RalfRBIENE braucht Hilfe 14:34, 25. Jan. 2008 (CET)

Schön und gut, aber es geht hier nicht um Architektenleistungen (die Original-Zitadelle ist hunderte von Jahre alt, es geht also nicht um das Urheberrecht des Stadtplaners; außerdem wäre das sowieso von der deutschen Panoramafreiheit gedeckt (jaja, in Frankreich gibt's keine, aber das ist uns ja egal). Es geht also nicht um Architektur, sondern um das Modellbauen. Wie sieht's damit aus? --AndreasPraefcke ¿! 16:04, 25. Jan. 2008 (CET)

Derartige Modelle werden üblicherweise von Architekten angefertigt. Bei einem anderen Beispiel hat mir der Architekt nen Vogel gezeigt "seguramente este marqueta no está arte". Und Oriol Bohigas gilt in Spanien schon als einer der wichtigsten Architekten. Meine Meinung: solche Modelle haben keine Schöpfungshöhe. --RalfRBIENE braucht Hilfe 19:55, 25. Jan. 2008 (CET)
Das von dem Hafen und Architektenmodelle von noch zu bauender Architektur schon. Aber derartige Modelle in Heimatmuseen wie das in Frage stehende werden (wenn nicht von Kunstgeschichtlern oder Historikern, was selten genug der Falls ein dürfte), dann doch wohl vor allem von Hobby-Modellbauern gefertigt. Nicht gerade nach dem Motto "Die Semperoper aus abgebrannten Streichhölzern gebaut" (oder gar Zigarrenkisten: [27]), aber doch so ungefähr. Die Verstaubtheit sämtlicher mir jemals untergekommener derartiger Modelle zeugt jedenfalls von einem großen Desinteresse der Museumsleute, im Gegensatz zum überwältigenden Interesse, den derartige Modelle meiner Erfahrung nach bei den Besuchern erfahren. --AndreasPraefcke ¿! 19:59, 25. Jan. 2008 (CET)
Ich nehme mal an, das hängt davon ab, wieviel Eigenkreativität in dem Modell steckt. Kommt halt drauf an, wieviel von dem Stadtbild schon bekannt war und wieviel sich der Modellbauer selbst ausgedacht hat.-- Wiggum 14:14, 27. Jan. 2008 (CET)

Bei dem Bild handelt es sich um ein handwerklich gefertigtes Architektur- und Landschaftsmodell, dass im Museum der Halle aux Vivres in Brouage in einer Glasvitrine steht. Es ist ganz bestimmt kein Kunstwerk im Sinne des Urheberschutzes. Im Übrigen habe ich das Foto im Artikel nicht verwendet. Jochen Jahnke 12:16, 25. Jan. 2008 (CET)

Das wird schon weiter oben diskutiert: Wikipedia:Urheberrechtsfragen#Kunstwerk_oder_nicht?-- Wiggum 14:10, 27. Jan. 2008 (CET)

Klau von Benutzerseiten

Ich habe keine Ahnung, ob das hier her gehört, aber falls nicht: bitte verschieben.
Jetzt erst mal ganz am Anfang: Ist levanzo für irgend etwas in der Wikipedia zuständig?
Falls nicht, sind solche Seiten legal? Oder sind solche, oder solche erlaubt? Danke schon im Vorraus. --Dulciamus ??@??Hast'n Problem? 13:41, 27. Jan. 2008 (CET)

Unten ist die Wikipedia als Quelle genannt und verlinkt, das ist in Ordnung. --RalfRBIENE braucht Hilfe 13:45, 27. Jan. 2008 (CET)
Das ist ein Mirror, die stehen in keiner Verbindung mit WP. Die Seite hält sich an die unter Wikipedia:LB#für_Artikel empfohlenen Nutzungsbedingungen. Sie haben eine lokalen Kopie der GFDL, einen Hinweis auf die WP und einen Link auf die Autorenliste. Das dürfte solange unproblematisch sein, bis die entsprechende Seite hier gelöscht wird und entsprechend keine Versionsgeschichte mehr da ist. Bevor man von "Klau" spricht bitte nochmal die Lizenz durchdenken, unter der du deine Beiträge veröffentlichst.-- Wiggum 13:46, 27. Jan. 2008 (CET)
Kann ich die Leute dort bitten, mich da raus zu nehmen? Müssen die es rausnehmen wenn ich ihnen untersage mich bei ihnen zu nennen, oder nicht? Und danke, die GNU FDL habe ich mir auf englisch durchgelesen und verstanden. Die eigentliche Frage zum ganzen war die, ob ichs rausnehmen darf (wollte nur vorher fragen, ob die in einer Verbindung mit der WP stehen). --Dulciamus ??@??Hast'n Problem? 13:49, 27. Jan. 2008 (CET)
warum sollten die sich rausnehmen müssen? deine beiträge stehen unter GFDL. --JD {æ} 13:51, 27. Jan. 2008 (CET)
und ich behaupte: das ist nicht okay... denn der mirror ist live, bilder werden z.b. direkt per commons eingeblendet etc. --JD {æ} 13:51, 27. Jan. 2008 (CET)
Das heißt also es ist nicht in Ordnung dass die das machen? --Dulciamus ??@??Hast'n Problem? 13:52, 27. Jan. 2008 (CET)
die technische art der inhaltsübernahme ist nicht okay, der rest schon. lizenzmäßig alles tiptop. --JD {æ} 13:55, 27. Jan. 2008 (CET)
(BK) Ich kenne mich auf Tehma nicht so aus, deswegen noch so eine doofe Frage: Kann man sie auffordern mich rauszunehmen da die "technsiche Art" nicht konform ist? --Dulciamus ??@??Hast'n Problem? 13:59, 27. Jan. 2008 (CET)
Gegen die technische Art der Inhaltsübernahme kann meiner Meinung nach nur der Seitenbetreiber (WMF) vorgehen.-- Wiggum 14:02, 27. Jan. 2008 (CET)
Du könntest den Betreiber mal um Entfernung bitte, einiges davon sind Personenbezogene Daten, die Zustimmung zur Speicherung davon kannst Du immer widerrufen (das könnte man mit Verweis au die GFDL anders sehen, jedoch dürften die einschlägigen Datenschutzgesetzte zwingendes Recht sein) sугсго.PEDIA 13:57, 27. Jan. 2008 (CET)
Danke. Das wollte ich wissen. Geht mir nämlich ziemlich gegen den Strich, dass man meine Daten für kommerzielle Zwecke nutzt. --Dulciamus ??@??Hast'n Problem? 13:59, 27. Jan. 2008 (CET)
(BK) Nochmal: Deine Beiträge hier (Frage der personenbezogenen Daten mal ausgeklammert) sind selbstverständlich auch kommerziell nutzbar.-- Wiggum 14:01, 27. Jan. 2008 (CET)
nochmal: das ist ein unerwünschter live-mirror. da ist nix mit "rausnehmen" einzelner seiten. --JD {æ} 14:00, 27. Jan. 2008 (CET)

tja, wieder mal GFDL und deutsches Recht... ein Urteil wäre interessant. --RalfRBIENE braucht Hilfe 14:02, 27. Jan. 2008 (CET)

(3. BK)Und was kann man dagegen machen? Ein Live-Mirror kann ja wohl nicht völlig legal sein?? --Dulciamus ??@??Hast'n Problem? 14:02, 27. Jan. 2008 (CET)
(PS: Da du Deinen Nutzerseite hier wohl nicht gelöscht haben willst, könnte man Deinem Ansinnen jedoch den 242 entgegenhalten: Es könnte treuwidrig sein, seine persönlichen Daten von einer Einzelnen Stelle gelöscht zu verlangen, sie aber gelichzeitig jedermann zur Nutzung anzudienen. sугсго.PEDIA 14:03, 27. Jan. 2008 (CET)
Aber doch nicht bei kommerziellen Zwecken. Da könnte ja jeder herkommen, meinen Namen für seine Zwecke benutzen und dann auf 242 tippen. Oder doch? --Dulciamus ??@??Hast'n Problem? 14:04, 27. Jan. 2008 (CET)
GFDL ist ein Freigabe gerade auch ür kommerzielle Zwecke. Halbfreie Lizenzen, die die kommezielle Nutzung ausschließen sind ier gerade unerwünscht, jediglich teilweise Veränderungsverbote (soweit aus dem Gesetz) werden als Einschränkung der Freiheit hier geduldet. sугсго.PEDIA 14:11, 27. Jan. 2008 (CET) (Es wäre aber mal überlegenswert für die BenutzerNR und BenutzerDisNR, zumindest für die jeweiligen Hauptseiten, eine NC-Lizenz einzuführen, damit sollen schließlich keine Inhalte geschaffen werden.) sугсго.PEDIA 14:11, 27. Jan. 2008 (CET)
Tss. Und ich dachte eben gerade, dass die GFDL bei Benutzerseiten nicht gültig ist. Sehr ernüchternd, was damit so alles gemacht werden kann... Danke an alle. :o) --Dulciamus ??@??Hast'n Problem? 14:13, 27. Jan. 2008 (CET)
O weia, manchmal ist es wirklich erschreckend, wie wenig die Autoren über die Konsequenzen ihrer Beiträge hier wissen. Merke: Alles was du hier schreibst steht unter der GFDL, ganz egal in welchem Namensraum. Siehe dazu den gelben Kasten, der unter jeder Seite steht.-- Wiggum 14:16, 27. Jan. 2008 (CET)
...mit der betonung auf "der unter JEDER seite steht". --JD {æ} 14:17, 27. Jan. 2008 (CET)
*schäm* Ja, ist wahrscheinlich noch ernüchternder, dass ich das nicht weiß und vor allem nicht gesehen habe... --Dulciamus ??@??Hast'n Problem? 14:18, 27. Jan. 2008 (CET)

Lizenzrechtlich ist es vielleicht in Ordnung. Trotzdem finde ich es nicht gerade schön, auch Seiten im Benutzer- und Wikipedia-Namensraum 1:1 auf anderen Websites gespiegelt zu sehen. Die Kopie von WP:FZW dort ist auf dem Stand von 16:53 Uhr, also gerade einmal 1,5 Stunden alt. Ziehen die sich da alle 1-2 Stunden ein Update aller Seiten? --Kam Solusar 18:26, 27. Jan. 2008 (CET)

zum dritten mal: der mirror ist live. es finden sich dort deshalb auch eine minute alte edits. warum WP:FZW so "alt" ist, weiß ich nicht. --JD {æ} 18:28, 27. Jan. 2008 (CET)
Oh, ich dachte das bezog sich nur auf die Bilder. Auf Meta:Live mirrors melden? --Kam Solusar 18:43, 27. Jan. 2008 (CET)
Wenn du es vergessen willst, trage es dort ein, das guckt eh niemand an dort. Wenn du etwas dagegen tun willst, schreib mal levanzo an und weise sie darauf hin dass das gegen Wikipedia:Weiternutzung verstösst. --Luxo 23:43, 27. Jan. 2008 (CET)

Abdruck meines Wikipedia-Artikels "Lajos Dudas" in einem Programmheft - ohne Nennung der Quelle

Bei einem Konzert des Klarinettisten Lajos Dudas - heute, 27.1.2008 im Neusser Zeughaus - wurde der von mir für Wikipedia verfasste Artikel "Lajos Dudas" ohne Absprache mit mir wortwörtlich im Programmheft als Vita des Künstlers abgedruckt. Ich selbst habe nur davon erfahren, weil ich selber im Konzert anwesend war und mir selbstverständlich ein Programmheft gekauft habe. Es erfolgte keinerlei Nennung der Quelle, weder Wikipedia noch Autor. Ist dies statthaft? --88.77.19.158 16:25, 27. Jan. 2008 (CET)

Nein, das ist eine klare Urheberrechtsverletzung. -- Chaddy - DÜP 16:30, 27. Jan. 2008 (CET)
Was waren denn Deine Quellen? Wenn das nur die angegebenen Links sind (in der Erstversion sogar nur die Homepage des Künstlers), ist das ja eher ein Geben und Nehmen. Außerdem könnte es schwierig werden, zu beweisen, wer hier der Autor war, da diese IP ja jedem gehören könnte. --AndreasPraefcke ¿! 16:34, 27. Jan. 2008 (CET)
Meine Quelle war sozusagen der persönliche Kontakt mit dem Künstler, also das, was ich eben (von ihm selber) über ihn weiß. Ich will auch gar keinen Aufstand machen, aber ich hätte schon Lust, den Verantwortlichen wenigstens ein kleines Bisschen auf die Füße zu treten, so nach dem Motto: Hallo, ich hab's gemerkt. Beim nächsten Mal bitte mit Quelle etc., sonst gibt's Ärger ... Wäre das ok.? - Oliver Slota
Das kannst Du sicherlich machen. --AndreasPraefcke ¿! 16:58, 27. Jan. 2008 (CET)

Hier wurde von einen IP-User aus einer anderen Wiki [28] kopiert mit der Ansicht, dass dies aufgrund einer Attribution-NonCommercial-ShareAlike 2.5 Lizenz dieser Wiki statthaft sei. Ich denke hingegen, es ist eine URV, da diese Lizenz eine kommerzielle Nutzung (die WP ausdrücklich erlaubt) ausdrücklich untersagt. Ist meine Ansicht richtig --> dann müsste ein Urv-Baustein rein. Andreas König 17:57, 27. Jan. 2008 (CET)

Ich habs mal gelöscht, bevor sich jemand Arbeit damit macht.-- Wiggum 18:00, 27. Jan. 2008 (CET)

Bekanntmachung

In den nächsten 1-2 Wochen läuft noch die Erstellung eines Fragekataloges unter: Wikipedia:WikiProjekt_Rechtsgutachten_2008 .--Kolossos 22:03, 27. Jan. 2008 (CET)

Flugblatt 1933

Ich würde gerne ein Flugblatt eines Jüdischen Geschäftsmannes aus dem Jahre 1933 (gegen den Judenboykott der Nazis) [29] hochladen und befürchte, dass dies rechtlich nicht machbar ist.

Das Flugblatt in seinem Layout erreicht wohl keine Schöpfungshöhe, aber der Text darauf unterliegt möglicherweise dem Urheberrecht. Gibt es eine Möglichkeit, das Flugblatt als PD hochzuladen? Spielt es eine Rolle, dass das Blatt damals an jedermann frei verteilt wurde, dass es ein (grundsätzlich) zitierfähiges Dokument der Zeitgeschichte ist oder muss es ganz normal als urheberrechtlich geschützter Text behandelt werden? Superbass 21:57, 26. Jan. 2008 (CET)

SH ist zweifelhaft --Historiograf 22:05, 26. Jan. 2008 (CET)

Es muss ganz normal als urheberrechtlich geschützter Text behandelt werden. -- Chaddy - DÜP 22:18, 26. Jan. 2008 (CET)

Dann kann ich es nicht verwenden, denn der Autor ist noch keine 70 Jahre verstorben Superbass 22:39, 26. Jan. 2008 (CET) und danke für die Antworten, natürlich :-) Superbass 09:40, 27. Jan. 2008 (CET)

Vielleicht könnte Chaddy doch mal ansatzweise begründen, wieso er meint klüger als ich zu sein? Ich sehe bei dem Text keine Schöpfungshöhe. Zur Strafe guckt ihr bitte alle das Video einer Rechtsanwaltskanzlei, bei der es um Schöpfungshöhe von mehrseitigen Abmahnschreiben geht --Historiograf 15:26, 28. Jan. 2008 (CET)

Ich habe nicht behauptet, klüger zu sein als du... -- Chaddy - DÜP 16:28, 28. Jan. 2008 (CET)

Fehlerhafte Lizenzierung um drei Ecken

Ich habe in einer kommerziellen Zeitschrift eins meiner Bilder entdeckt, ohne jegliche Urheber- oder Herkunfts- geschweige denn Lizenznennung (CC-BY-SA/GFDL), obwohl das bei fast allen anderen abgedruckten Bildern dort selbstverständlich ist. Deshalb mal mein gutes Herz weggeschmissen und eine Rechnung geschrieben – als Antwort nun der Hinweis, man habe das Bild „honorarfrei vom Verein xy e.V.“ für ihr Programm zur Verfügung gestellt bekommen. Wie ist denn da jetzt eigentlich die Rechtslage? Nicht unbedingt für eine Rechnungsstellung, aber so generell: wer ist hier für was verantwortlich? Es geht mir darum, daß das weder bei der Zeitschrift noch bei dem Verein einreißt, generell sind mir beide nämlich sympathisch und ich freue mich über Bildverwendungen ;-) Danke für eine Info. Gruß, --elya 10:56, 28. Jan. 2008 (CET)

Wer's druckt haftet. Die können den Lieferanten dann im Zweifel auf Schadenersatz in Anspruch nehmen. sугсго.PEDIA 11:02, 28. Jan. 2008 (CET) (ist kein Beratung im Einzelfall, da es hier noch Fragen des Verschuldens gibt, die schwerlich zu beantworten sind) ich würde mit denen aber freundlich umgehen, da sie wohl nicht bösgläubig waren und ihnen eine Nachlizenzerfüllung in einer Folgeausgabe anbieten (So eine Art redaktionelle Bemerkung: Bild XYZ ist falsch bildnachgwiesen worden: Urheberin Du, Lizenzbennenung). Dem Verein würde ich persönlich aber richtig auf die Füße steigen. Da würde ich mir glatt eine Strafanzeige/Unterlassenerklärungaufforderung überlegen. Sowas ist dreist wie die Hölle. sугсго.PEDIA 11:11, 28. Jan. 2008 (CET)
Ich denke auch hier kommt man mit eine bisschen AGF eher weiter als mit irgendwelchen Drohungen.--A-4-E 11:17, 28. Jan. 2008 (CET)
Denke ich auch, danke für die Einschätzung. --elya 22:04, 28. Jan. 2008 (CET)
@Elya: Rechtsberatung darf hier nicht stattfinden. Wende dich bitte an den Rechtsanwalt deines Vertrauens. -- Chaddy - DÜP 16:26, 28. Jan. 2008 (CET)
danke für den Hinweis, Chaddy ,-) --elya 22:04, 28. Jan. 2008 (CET)

Nutzung der Seiteninhalte im Sinne einer Textkopie

Hallo! Bestimmt wird meine Frage ausführlich im FAQ behandelt, aber bevor ich etwas grundlegend falsch mache und es hinterher Ärger gibt, frage ich lieber so. Ich habe im Sommer 2006 den Artikel VfL Klafeld-Geisweid 08 gestartet und diesen im letzten Frühjahr grundlegend überarbeitet und erweitert in Bezug auf Geschichte, Erfolge, etc. Der Verein strebt nun eine eigene Homepage an und möchte Teile des Seiteninhaltes, vor allem die Geschichte, gerne für die eigene Seite nutzen. Ist dies generell und einschränkungsfrei möglich oder gibt es bestimmte Regelungen, die mit der Lizensierung beachten sind? Vielen Dank im Voraus, Thomas  12:27, 28. Jan. 2008 (CET)

Inhalte die du erstellt hast und in die Wikipedia gestellt hast, darfst du ohne irgendwelche Beschränkungen verwenden. Inhalte die von anderen Autoren stammen siehe Wikipedia:Weiternutzung jodo 12:38, 28. Jan. 2008 (CET)

Ausriß aus einer PDF-Datei einer Veröffentlichung von 1937 (erl.)

Liesse sich ein Ausriß aus einer PDF-Datei einer Veröffentlichung von 1937, welche das unterste Drittel der linken Spalte einer zweispaltigen Seite umfassen würde, bei einem Gesamtumfang von etwa 3,5 Seiten der Publikation, im Hinblick auf Schöpfungshöhe und Zitatfreiheit zur Bebilderung eines Artikels verwenden? Das betreffende Stück würde reinen Text (Titel, Autor und die ersten zwei sich über sechs Zeilen erstreckenden Sätze) enthalten, ohne grafische Abbildung. Als historisch wichtige Publikation wäre es für den zugehörigen biografischen Artikel eine Bereicherung. -- Uwe 15:37, 28. Jan. 2008 (CET)

Wenn es lediglich Fliestext ist, warum nicht einfach normal zitieren? sугсго.PEDIA 15:39, 28. Jan. 2008 (CET)
Es geht nicht um den Text an sich, sondern um die Verwendung zum Anhübschen eines bildarmen Artikels. -- Uwe 15:43, 28. Jan. 2008 (CET)

Hier mal zur vorläufigen Ansicht das Bild, um das es geht: Bild:Garzer Thesen-Klinische Wochenschrift 1937.jpg. Wenn es nicht okay ist, lösche ich es natürlich umgehend wieder. -- Uwe 15:48, 28. Jan. 2008 (CET)

Erledigt. Danke an Ralf für die Unterstützung im IRC. -- Uwe 22:49, 28. Jan. 2008 (CET)

URV bei Übersetzung?

Ein verdienter WP-Autor, der 2005 Bank of Scotland als Erstautor anlegte, will dort einen Inline-Link in die englische WP erhalten. Auf der Diskussionsseite wird nahegelegt, dass man ein Detail (low countries) aus der Geschichte-Seite der englischsprachigen Unternehmens-Webseite sonst nicht begreifen kann. Sicher wurde schon erörtert, wann eine Uebersetzung als ungeschützte Nacherzählung gelten kann; ich kenn mich nicht aus. Wie sieht es hiermit aus?. --KaPe, Schwarzwald 16:05, 28. Jan. 2008 (CET)

da der Artikel Republik der Sieben Vereinigten Niederlande existiert, der dieses Lemma behandelt, erübrigt sich der Interwikilink wahrscheinlich. Davon abgesehen sind Interwikilinks im Text ein absolutes No-Go, egal aus welchem Grund Andreas König 20:25, 28. Jan. 2008 (CET)
Als ob ein Interwikilink mitten im Text rechtlich irgendetwas bewirken würde. Also wenn Teile des Textes Übersetzungen von en sind, die Schöpfungshöhen haben, dann macht das rechtlich ein Wikilink auch nicht in Ordnung. jodo 20:33, 28. Jan. 2008 (CET)

Entschuldigung, wenn meine Formulierung den Inline-Link zu low countries über Gebühr hervorhob; er war bloß Auslöser für meine URV-Nachfrage. Ich habe die Anfrage hier platziert, weil ich im Artikel übersetzte Teile einer britischen Unternehmens-Website zu erkennen meine. Siehe Diskussion:Bank of Scotland#darum URV? und den Copyright-Vermerk hier unten. --KaPe, Schwarzwald 21:24, 28. Jan. 2008 (CET)

Bildrechtsverletzung in Ebay Angeboten

455Euro -- 172.174.222.184 01:22, 27. Jan. 2008 (CET)

Tja, Pech gehabt --RalfRBIENE braucht Hilfe 13:47, 27. Jan. 2008 (CET)
Ein abstossendes Beispiel, wie die Abmahngeier selbst ein Projekt im Geiste freier Inhalte missbrauchen.-- Wiggum 13:55, 27. Jan. 2008 (CET)
Ich würde ja hoffen, dass der Abgemahnte eine Rechtsschuz hat, die zahlt und es zum Urteil kommt. Alleine das Geweine des Richter bzgl. der Auslagung der GFDL im Geschäftsverkehr würde einen Besuch der Verhandlung lohnenswert erscheinen lassen. sугсго.PEDIA 14:17, 27. Jan. 2008 (CET)
Tja, Wiggum, es gibt dennoch Gesetze, an die man sich halten muss. Und solange man für seine Bilder nicht ein unbeschränktes Nutzungsrecht ohne jegliche Bedingungen für jedermann gewährt, sind sie auch nicht wirklich frei... -- Chaddy - DÜP 16:33, 27. Jan. 2008 (CET)
Kein Gesetz schreibt vor, dass man bei solchen Lappalien gleich die Abmahnkeule rausholen und Rechnungen versenden muss. Der wesentliche Grund, warum man GFDL oder SA-Lizenzen benutzt, ist (sollte sein) Copyleft und nicht die Möglichkeit, abzukassieren.-- Wiggum 17:02, 27. Jan. 2008 (CET)
Allerdings ist es Sinn dieser Lizenzen, dass der Urheber genannt wird. Wer sich nicht daran hält, ist selber Schuld wenn er eine Rechnung krigt, weil er den Urheber nicht erwähnt.Bobo11 20:35, 27. Jan. 2008 (CET)
Eine Rechnung setzte einen wirksam zustande gekommenen Vertrag voraus. Für die Nicht-Einhaltung der Lizenz kann man Schadensersatz verlangen, ob 450 Euro dafür angemessen wären bezweifle ich mal.-- Wiggum 10:57, 29. Jan. 2008 (CET)
Solcherlei Forderungen setzen sich aus verschiedenen Sachen zusammen. Sollte der Fordernde das über einen Anwalt gemacht haben, wundert mich die Summe gar nicht. Und abstossend finde ich das Beispiel keineswegs - der Ebay-Händler ist nach eigener Aussage ja schon mehrfach abgemahnt worden - irgendwann muß er das doch mal lernen, daß Rechtsverstöße Geld kosten können. Und viele lernen eben nur durch Schmerzen, reale oder in der Geldbörse. Wer regelmäßig mit bestimmten Waren handelt, sollte sich über rechtliche Dinge ein wenig schlaumachen. Bei einem Privatanbieter, der dreimal im Jahr Kleinkram verkauft kann man es ja ruhig bei einem Zeigefingerschütteln belassen. -- Smial 11:14, 29. Jan. 2008 (CET)

flickr-Bilder

Angenommen, ich möchte ein Bild, welches von seinem Autor auf flickr.com in einer CC by-sa Lizenz veröffentlicht wurde, in den Wikimedia Commons hochladen, wie habe ich mich zu verhalten? Muss ich den Autor des Bilds davor davon informieren? Darf ich das überhaupt? Lg, Plani 21:21, 28. Jan. 2008 (CET) --Plani 21:21, 28. Jan. 2008 (CET)

Du musst den Benutzer nicht informieren, da er die Lizenz ja schon gegeben hat. Du darfst es auch :) Zur Übernahme empfielt sich diese Tool, das automatisch eine Bildbeschreibungsseite generiert, die du nur noch einfügen musst. jodo 21:28, 28. Jan. 2008 (CET)
Wow, vielen Dank für die rasche Antwort. Ein wirklich nützliches Tool... Hab hier das entsprechende Bild hochgeladen. Lg, Plani 21:38, 28. Jan. 2008 (CET)
Naja, ich hätte den Polizisten, der als einziger zu erkennen ist gefragt oder weggeschnitten. Das wird aber hier unterschiedlich gesehen. --RalfRBIENE braucht Hilfe 21:45, 28. Jan. 2008 (CET)
Das wollte ich auch gerade sagen. --Wikipeder 21:49, 28. Jan. 2008 (CET)
Ja, das mag schon sein, allerdings habe ich mich in diesem Fall auf folgenden Absatz gestützt: „Ausnahmen: Personen, die sich auf öffentlichen Versammlungen (z. B. Demonstrationen, Festen, Aufzügen) oder zufällig in einer Landschaft aufhalten, dürfen ohne deren Zustimmung auf den entsprechenden Fotos zu sehen sein (so genanntes Beiwerk oder Staffage). Jedoch darf die betreffende Person nicht der Zweck der Aufnahme sein.“ von hier. Gilt das nicht, wenn die jeweilige Person in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit an einer Demonstration teilnimmt? Lg, Plani 22:09, 28. Jan. 2008 (CET)
Der Polizist ist kein Beiwerk, weil er die einzige erkennbare Person ist. --RalfRBIENE braucht Hilfe 22:39, 28. Jan. 2008 (CET)

Was ist, wenn ein Bild auf flickr von cc-by-sa auf All rights reserved geändert wurde, aber das Bild bereits hier hochgeladen wurde, in der ursprügnlichen Lizenz? --Grim.fandango 22:05, 28. Jan. 2008 (CET)

Das Problem von flickr ist, dass die Lizenz nachträglich geändert werden kann ohne das man die vorangehnede Version einsehen kann. Aus diesem Grund ist einfügen von fremden Bildern von flickr nicht gerngesehen, da die Lizenzierung nicht nach in jedem Fall nachgeprüft werden kann. Der Hochlader geht eine sehr hohes Risiko ein, dass er wegen einem Urheberrechtsverstosses eingeklagt wird, und hat auch schlechte Karten, da er nicht beweisen kann dass das Bild mal unter einer freien Lizenez veröffentlicht war. Oder Kurzfassung; Was heute unter cc-by-sa eingestelt ist, kann morgen schon unter cc-by-nc eingestellt sein, und man sieht nicht das es einmal cc-by-sa war. Bobo11 02:56, 29. Jan. 2008 (CET)
D.h. dieses Bild hier Bild:Flickr-spoogman-cc-by.jpg lasse ich am besten wieder löschen? --Grim.fandango 09:39, 29. Jan. 2008 (CET)
Auf Commons gibt's eine Policy dazu: commons:Commons:Flickr images-- Wiggum 10:55, 29. Jan. 2008 (CET)
Ok - Prinzip Verstanden. Aber für dieses Bild ist es zu spät dafür. Oder? --Grim.fandango 11:30, 29. Jan. 2008 (CET)

"P"-Kennzeichnung für polnische Zwangsarbeiter

Hallo Experten,
leider ist die "P"-Kennzeichnung, die polnische Zwangsarbeiter in der Nazi-Zeit auf ihrer Bekleidung tragen mussten, nicht bei Commons zu finden....
Ich habe im Web eine Abbildung von einem Original-Zeichen hier gefunden: hier >> Bitte in der Sitemap dann "Polen-Erlasse" anklicken!
Das ist die gesuchte Abbildung: :http://zwangsarbeit-in-goettingen.de/bilder/polenabzeichen.jpg
Aufgrund eines Hinweises von einem anderen Benutzer meine Anfrage an Euch, ob diese Abbildung überhaupt geschützt ist, oder kann sie evtl. "wegen zu geringer Schöpfungshöhe" in WP verwendet werden? Danke im voraus!
Grüße --Jocian (Disk.) 22:28, 26. Jan. 2008 (CET)

Das Bild ist nmM zu mies, dass nicht eine svg-Nachbildung sinnvoller wäre. Lass die Bildwerkstadtler daraus ein svg machen. sугсго.PEDIA 22:31, 26. Jan. 2008 (CET)
Ok, danke für den Tipp! Und wie ist's mit Schöpfungshöhe etc.? Grüße --Jocian (Disk.) 22:37, 26. Jan. 2008 (CET)
Gibt es nicht für die Gestalltung und den Aufnäher, das Bild scheint ein Foto von einem Aufnäher zu sein, das würde ich als nicht schützbar einordnen, rtc wahrscheinlich aber doch. sугсго.PEDIA 22:38, 26. Jan. 2008 (CET)
Wenn es als SVG nachgezeichnet wird, ist es nicht schutzfähig. --ST 22:40, 26. Jan. 2008 (CET)
Alles klar, danke! Ähem, letzte Frage (für heute...;-): >>Als SVG nachzeichnen = ein Fall für die Grafikwerkstatt, und nicht für die Bilderwerkstatt, richtig? Grüße --Jocian (Disk.) 22:56, 26. Jan. 2008 (CET)
Hast recht. sугсго.PEDIA 23:03, 26. Jan. 2008 (CET)
Danke für Antwort. Ups, nehme meine Ansage wg. last call flugs zurück, und habe eine neue Frage:
Wie soeben entdeckt, wurde von der gleichen Web-Quelle bereits ein ähnliches Abzeichen "beschafft" und bei Commons hochgeladen, und zwar das sogen. "Ostarbeiter"-Abzeichen >> siehe: Bild:Ostarbeiter-Abzeichen.png Ich überblicke allerdings, wie da wohl das Procedere gelaufen sein mag? Sehe ich das richtig, dort ist wohl eine Zustimmung von der Quelle eingeholt worden, oder?? Ich nix viel Ahnung in diesem Bereich, leider... ;-) Grüße --Jocian (Disk.) 23:12, 26. Jan. 2008 (CET)
Das ist wohl recht vermurkst. Das ist ein Scan einer nicht-schützbaren Vorlage (selbst bei Schützbarkeit wäre das der falsche Urheber), also mach dir keine Sorgen: Durch das Ablichten eines Dings wird man nicht Urheber desselben. sугсго.PEDIA 23:21, 26. Jan. 2008 (CET)
Ähja... Soll heißen, ich könnte bei meinem "P"-Abzeichen genauso verfahren??? --Jocian (Disk.) 23:33, 26. Jan. 2008 (CET)

Das P-Abzeichen ist scheinbar nicht schützbar, dann könnte man es doch "einfach" hochladen und sich unter "Lizenz" auf die mangelnde Schöpfungshöhe berufen? Mag sein, dass die Vorlage rein technisch gesehen nicht ideal ist, aber das ist doch immerhin besser als nichts (bzw. eine langsam arbeitende Grafikwerkstatt). Oder habe ich etwas übersehen bzw. sehe ich das falsch? --Happolati 23:47, 26. Jan. 2008 (CET)

Ist doch ok, das ist ein Foto von einem Stoffabzeichen, das ist erheblich authentischer als irgendein SVG-Bildchen. Schöpfungshöhe des Fotografen ist hier so ne Sache, es könnte ja vielleicht als dreidimensional anzusehen sein, da man die Stoff-Struktur deutlich erkennt etc. Ich sehe das hier wie bei den Münzen: das hätte ein Scanner genauso hinbekommen (oder es ist sogar ein Scan), mithin: keine Schöpfungshöhe des Fotografen. Und das Ding selbst hat eh keine. --AndreasPraefcke ¿! 14:20, 27. Jan. 2008 (CET)

Inzwischen existiert eine hochgeladene Abbildung auf der Grundlage der vorgenannten 'Scanner-Abbildung'. Diese Anfrage hat sich damit erledigt. Vielen Dank an alle für die raschen und auch hilfreichen Antworten, auch im Namen von Benutzer Happolati! Grüße --Jocian (Disk.) 13:03, 29. Jan. 2008 (CET)

Lillebi-Wandlampen selbst basteln und verkaufen

Hallo miteinander,

ich hoffe ich bin hier richtig...und zwar habe ich vor Kinderzimmer-Wandlampen selbst zu basteln und dann zu verkaufen. Als Motiv möchte ich gerne die Lillebi-Maus von NICI verwenden...nun bin ich mir aber nicht sicher, ob ich das überhaupt darf...oder bekomme ich dadurch Ärger ???


Lieben Dank schon im voraus für Antworten

Gruß Verena --83.189.61.245 14:46, 29. Jan. 2008 (CET)

Ich würde auf Ärger tippen. Die Maus dürfte sowohl urheberrechtlich als auch markenrechtlich geschützt sein.
Ansonsten: Bist Du Elektrikerin? Wenn nicht solltest Du Dich dringend informieren, welche Arbeiten Du an elektrischen Geräten wie Wandlampen gewerblich ausführen darfst ... die Innungen mögen keine Konkurrenz --Simon-Martin 14:52, 29. Jan. 2008 (CET)
a) wir dürfen keine Rechtsberatung machen und b) die Frage hat mit Wikipedia rein gar nichts zu tun.
Wenn man voraussetzt, dass das Unternehmen nicht ganz blöd ist, und seine Produkte mit dem üblichen Arsenal der gewerblichen Schutzrechte geschützt hat, kann man wohl davon ausgehen, dass das keine so gute Idee ist.
-- Wiggum 14:55, 29. Jan. 2008 (CET)
Niki hat eine Lizenzabteilung, da kannst mal nach den Lizenzkosten pro Stück anfragen. sугсго.PEDIA 15:03, 29. Jan. 2008 (CET)

Hallo Simon-Martin und Wiggum

danke für eure schnellen Antworten. Nein, bin keine Elektrikerin..die Lampen möchte ich nur mit Minilichterketten versehen. Nun, dann werde ich mir besser ein anderes Motiv überlegen. Entschuldigung, das hier nachgefragt habe...aber habe gegoogelt und bin hierauf gestossen..wußte nicht wohin ich mich konkret hätte wenden können Ich bin aber dennoch froh, das ich mal nachgefragt habe...!! Danke nochmal Schöne Woche noch Verena (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 83.189.61.245 (DiskussionBeiträge) 15:12, 29. Jan 2008) -- Chaddy - DÜP 15:35, 29. Jan. 2008 (CET)

Frage zu Bildverwendung

Hallo, auf www.stalburg.de steht im Pressebereich: "Der Abdruck aller Fotos ist für die Presse honorarfrei. Ist eine Fotografin/ein Fotograf angegeben, bitte den Namen im Fotonachweis nennen". Gibt es eine Möglichkeit, die Bilder mit dieser Angabe für die WP zu verwenden? --Jazzman KuKa 15:17, 29. Jan. 2008 (CET)

Nein, "Der Abdruck" und "für die Presse" ist meilenweit von dem entfernt, was wir hier zulassen.-- Wiggum 15:19, 29. Jan. 2008 (CET)

Reichskristallnacht, Fotograf unbekannt, vom Landesarchiv B-W veröffentlicht

Das Landesarchiv Baden-Württemberg hat ein Bild, das in der Reichskristallnacht (oder am Tag davor) aufgenommen wurde auf seiner Seite im Internet veröffentlicht. Der Autor kann noch keine 70 Jahre tot sein, da der Aufnahmezeitpunkt weniger als 70 Jahre zurück liegt. In die Wikipedia darf das Bild daher eigentlich nicht eingebunden werden. Warum dasrf das Landesarchiv das Bild dann einfach so veröffentlichen? Öffentliches Interesse? Veröffentlichung, bis der Fotograf sich meldet und protestiert? Ist das Bild durch die Veröffentlichung durch das Landesarchiv nun gemeinfrei, oder gar besonders geschützt? Angenommen ich schreibe das Landesamt an und frage, ob ich das Bild in die WIkipedia einbinden darf, ob es also gemeinfrei ist und das Landesarchiv antwortet positiv. Würde das etwas nützen, oder darf das Bild grundsätzlich erst 2038 in der Wikipedia verwendet werden? - AlterVista 16:48, 29. Jan. 2008 (CET)

Die behalten sich alle Rechte vor [30]. Ich sehe keinen hinweis auf Gemeinfreiheit. --Simon-Martin 16:56, 29. Jan. 2008 (CET)
Aber angenommen, sie würden es explizit auf Anfrage genehmigen. Hätte diese Genehmigung eine Bedeutung, oder kann ich mir die Mühe sparen? - AlterVista 17:13, 29. Jan. 2008 (CET)
Du kannst dir die Mühe sparen. -- Chaddy - DÜP 17:20, 29. Jan. 2008 (CET)
Wenn das Archiv per WP:TV erklärt, die ausschliesslichen Nutzungsrechte zu besitzen und eine freie Lizenz erteilt sollte das in Ordnung gehen.-- Wiggum 19:38, 29. Jan. 2008 (CET)
Aber auch nur dann. -- Chaddy - DÜP 19:40, 29. Jan. 2008 (CET)
Ich denke, das kann man vergessen. Im Netz findet man auch, dass der ehemalige Leiter des Stadtarchivs Stuttgart Paul Sauer gesagt hat, dass der Autor unbekannt ist. Das Landesarchiv kann somit nicht der alleinige Rechteinhaber sein. Da die deutsche Wikipedia das Urheberrecht strenger handhabt als das Landesarchiv Baden-Württemberg, wird das Bild also erst 2038 zur Verfügung stehen, schade, bei diesem historischen Wert sogar sehr schade. Ich werde mal prüfen, ob sich ein externer Link vernünftig anbringen lässt. - AlterVista 20:08, 29. Jan. 2008 (CET)

Ein Grundprinzip der Wikipedia ist nun mal, dass wir freie Inhalte wollen. Archive scheinen oft genug eher das Gegenteil zu verfolgen, inkl. ausgesprochenem Copyfraud. Entweder haben sie irgendeine Erlaubnis, das Bild zu benutzen, oder stellen es halt mal online, so nach dem Motto, wo kein Kläger, da kein Richter. Unsere Maxime ist letzteres aber nicht. Denkbar wäre prinzipiell auch ein Bildzitat (im vorliegenden Fall wohl eher nicht, da auf das Bild im Text gar nicht eingegangen wird) oder die Behandlung als Anonymes Werk (im vorliegenden Fall allerdings auch nicht, da auch ein anonymes Werk 70 Jahre nach der Erstveröffentlichung geschützt ist). Auf beides wird hier in der de.wp verzichtet. Du kannst das Hauptstaatsarchiv ja mal fragen, auf welcher rechtlichen Grundlage sie das Bild eigentlich veröffentlichen. -- Rosenzweig δ 20:21, 29. Jan. 2008 (CET)

Ich habe kürzlich das Negativ eines bekannten Kristallnachts-Bildes bekommen, welches garnicht die Kristallnacht ist: http://exlibris.memphis.edu/Secher-Schab/synago1.gif bzw. http://www.ushmm.org/museum/exhibit/focus/kristallnacht_02/images/55542.jpg Leider ist das Negativ schon stark beschädigt, mal sehen, was ich daraus machen kann, das Foto ist gemeinfrei. Dauert aber etwas... --RalfRBIENE braucht Hilfe 00:13, 30. Jan. 2008 (CET)

Stadtwappen in Kroatienartikeln/Infobox

Hallo Zusammen.

Möchte mal nachfragen ob denn jemand bei (zum Beispiel) folgenden Infoboxen kroatischer Städte Stadtwappen einfügen könnte?:

Krapina, Marija Bistrica, Križevci (Kroatien), Čakovec, Varaždin, Kutina, Petrinja, Sisak, Trogir, Opatija, Makarska, Metković, Ploče, vielleicht auch bei weiteren Infoboxen zu Städten in Kroatien.

Dazu habe ich in der kroatischen wikipedia mal nachgefragt und dort ist folgende Lizenzfreigabe zu finden um Stadtwappen zu erstellen. Dazu direkt die Frage, ob diese Lizenfreigabe auch bei uns in Deutschland in der Wiki verwendet werden kann?: [31]+[32] Wer ein Techniker bei Infoboxgestaltungen ist und etwas Zeit hat - bitte ich gern um Hilfe, kenn mich da leider nicht aus lieben Gruß --Laubfrosch *hüpf* 19:04, 29. Jan. 2008 (CET)

Das ist kein Problem. Bei uns würden so wohl entweder unter "Amtliches Werk" und/oder mangelnde "Schöpfungshöhe" fallen. -- Chaddy - DÜP 19:26, 29. Jan. 2008 (CET)
Lieben Dank Dir ;)Laubfrosch *hüpf* 19:35, 29. Jan. 2008 (CET)

Urheberrechte für Bild:Illu_lymph_capillary_de.png‎ (520 × 288 Pixel, Dateigröße: 143 KB, MIME-Typ: image/png)

Hallo,

ich erstelle für eine Pharmafirma eine Arztbroschüre.

Das Bild

Illu_lymph_capillary_de.png‎ (520 × 288 Pixel, Dateigröße: 143 KB, MIME-Typ: image/png)

wäre ideal.

Wie kann ich bzgl. der Urheberrechte weiter verfahren?

Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen

Donna85

Bei dieser Grafik scheint eine Illustration aus der englischen Wikipedia unverändert übernommen worden zu sein, lediglich die Beschriftung wurde deutschsprachig übersetzt. Die Übersetzung dieser wenigen Worte begründet kein zusätzliches Urheberrecht, zu prüfen ist also die Situation bei der ursprünglichen Grafik. Die ist vom Hochladenden als Public Domain gekennzeichnet worden, weil sie ein Werk der US-Regierung sei (mehr dazu unter http://en.wikipedia.org/wiki/Work_of_the_United_States_Government). Er hat sich also gar keiner eigenen Rechte berühmt, deshalb sind die Wikipedia-typischen Lizenzen hier nicht relevant. Andererseits ist damit natürlich nicht garantiert, dass das Bild tatsächlich gemeinfrei ist. Vielleicht solltest Du also einfach bei der angegebenen Ursprungsquelle nachfragen, auf dieser Website ist unter "About us" ganz unten eine Ansprechpartnerin angegeben. --Rudolph Buch 12:17, 30. Jan. 2008 (CET)

"Wiki" der Berufsschule Winsen

in dem Wiki sind verschiedene Bilder, die man übernehmen könnte. Leider sind die Bilder selbst nicht mit einer Lizenz versehen. Unter Lizenzsbestimmungen steht schlicht "Alle Inhalte dieser Seite sind frei verfügbar gemäß der GNU Free Documentation License 1.2.". Auf einigen Bildern ist jedoch ein kleines c abgebildet. Kann man die Bilder übernehmen? Manche Bilder scheinen mir auch zu professionell [33] -- 172.173.65.24 22:29, 28. Jan. 2008 (CET)

Wenn da "Alle Inhalte dieser Seite sind frei verfügbar gemäß der GNU Free Documentation License 1.2." steht, machst du m.E. nichts falsch, wenn du genau davon ausgehst und Inhalte, bei denen nichts eindeutig darauf hinweist, dass das eben doch nicht der Fall ist, lizenzkonform für die Wikipedia übernimmst. Gestumblindi 01:24, 29. Jan. 2008 (CET)
Da wäre ich vorsichtig, wir hatten so was ähnliches auch bis Ende letzten Jahres und bekanntlich sind unsere Bilder auch nicht alle GFDL-freigegeben. sугсго.PEDIA 09:43, 29. Jan. 2008 (CET)
PS: Bei den Fotos sind keine Urheber genannt, so wären die bei uns nicht akzeptabel. sугсго.PEDIA 09:52, 29. Jan. 2008 (CET)
GFDL 1.2 ist momentan hier auch äußerst unbeliebt. --RalfRBIENE braucht Hilfe 11:42, 29. Jan. 2008 (CET)
Das ist nur die halbe Wahrheit: GFDL 1.2 ohne den Hinweis, dass die Lizenzierung auch spätere Versionen einschließt ist hier im Moment äußerst unbeliebt. Die Standard-GFDL (also das, was viele dafür halten) ist keineswegs unbeliebt, obwohl sie praktisch das selbe ist... -- Chaddy - DÜP 14:20, 29. Jan. 2008 (CET)
Ja, aber dieses Wiki hat 1.2 only...--RalfRBIENE braucht Hilfe 14:25, 29. Jan. 2008 (CET)
In den meisten Fällen sollte man nicht ohne weiteres annehmen, daß Bilder in solchen Klein-Wikis alle unter derselben Lizenz stehen wie das Wiki selbst, vor allem wenn keinerlei Angaben zu Lizenz, Quelle und Urheber direkt dabeistehen. Die Lizenz und deren Einhaltung ist nach meiner Erfahrung in diesen kleinen Wikis meist nur von relativ geringer Bedeutung für die Betreiber und Benutzer, da im Gegensatz zu den freien Zielen der WP dort MediaWiki nur als Content Management System zur Erstellung einer gemeinsamen Homepage genutzt wird. Bilder werden dort oft nur zur Bebilderung hochgeladen ohne Rücksicht auf Lizenzen (auf deren Bilder-Hilfeseite steht z. B. überhaupt nichts über Bildrechte). --Kam Solusar 20:01, 29. Jan. 2008 (CET)
Sie haben Wiki der BBS Winsen:Urheberrechte beachten -- Cherubino 12:35, 30. Jan. 2008 (CET)

Bild auf Commons

Bei dem Versuch ein Bild auf "Commons" zu hinterlegen erschien die Liste der angebotenen Lizenzen nicht mehr. Wenn ich ohne Lizenz abspeichere, wird mit Löschung gedroht. -- Reinhard Dietrich 21:21, 29. Jan. 2008 (CET) --Reinhard Dietrich 21:21, 29. Jan. 2008 (CET)

Ich würde es sowieso ehr auf de hochladen, da wir das Wappen hier nach Schutzlandprinzip als Amtliches Werk einstufen. Wie das bei den Commons mit Wappen gehandhabt wirt weiß ich leider nicht. jodo 01:35, 30. Jan. 2008 (CET)
Nahezu sämtliche Wappen deutscher Gemeinden sind auf Commons vorbildlich sortiert und eingebunden vorhanden. Was Wappen angeht, sollte man sich an Benutzer:Rauenstein wenden, der die Sammlung auf Commons auch pflegt. Vieles ist in der Regel bereits vorhanden. --Polarlys 00:49, 1. Feb. 2008 (CET)
Wappenfragen in .de beantwortet üblicherweise Benutzer:Steschke --RalfRBIENE braucht Hilfe 01:34, 1. Feb. 2008 (CET)
Ich bitte untertänigst um Entschuldigung. --Polarlys 01:51, 1. Feb. 2008 (CET)
Wappenfragen in .de beantwortet üblicherweise Benutzer:Steschke (Zitat Histo) --RalfRBIENE braucht Hilfe 01:58, 1. Feb. 2008 (CET)
Und? Warum soll ein Hinweis auf den Nutzer fehlen, der tausende Wappen auf Commons unter seinen Fittichen hat und diese vorbildlich pflegt? Ich kann mich nicht entsinnen, dass hier eine Frage hinsichtlich des Urheberrechts gestellt wurde, und selbst dann obliegt es niemandem, hier die Hinweise anderer Nutzer hinsichtlich irgendeiner vermeintlichen Autoritätsperson (eine Rolle, die Steschke wohl selbst nicht für sich beanspruchen würde) zu unterdrücken. --Polarlys 02:03, 1. Feb. 2008 (CET)
Die Frage wurde hier gestellt, nicht auf Commons. Hier gelten andere Gesetze als auf Commons. Hier folgen wir dem Schutzlandprinzip, was es in den USA nicht gibt. Also: Entweder auf Commons fragen oder DACH-Recht erfragen. --RalfRBIENE braucht Hilfe 02:12, 1. Feb. 2008 (CET)
Ich frage mich schon die ganze Zeit wo die fragende Person eigentlich Wappen erwähnt hat... --Isderion 02:36, 1. Feb. 2008 (CET)
Es ging um einen fehlenden Lizenzbaustein im Upload-Formular, um mehr nicht. @Isderion: Jodo wird geguckt haben, um was für eine Datei es sich handelte. --Polarlys 11:58, 1. Feb. 2008 (CET)

Creative-Commons NC-Lizenz

Könnte mir jemand allgemeinverständlich die NC-Lizenz erklären. Ich habe den Passus:

"Sie dürfen die in Ziffer 3 gewährten Nutzungsrechte in keiner Weise verwenden, die hauptsächlich auf einen geschäftlichen Vorteil oder eine vertraglich geschuldete geldwerte Vergütung abzielt oder darauf gerichtet ist. Erhalten Sie im Zusammenhang mit der Einräumung der Nutzungsrechte ebenfalls einen Schutzgegenstand, ohne dass eine vertragliche Verpflichtung hierzu besteht, so wird dies nicht als geschäftlicher Vorteil oder vertraglich geschuldete geldwerte Vergütung angesehen, wenn keine Zahlung oder geldwerte Vergütung in Verbindung mit dem Austausch der Schutzgegenstände geleistet wird (z.B. File-Sharing)."

gefunden und kann damit gar nicht viel anfangen (Legalcode). Was genau versteht man unter einer kommerziellen Nutzung!? Nehmen wir mal an, es gibt Wiki-Inhalte unter NC-Lizenz. Welche Szenarien wären möglich, welche Szenarien (Druck usw.) wären nicht möglich. Was wird damit unterbunden? Warum haben sich die Wikimedia-Projekte gegen NC entschieden (die Wikiversity z. B. auch). Über eine kurze Rückmeldung würde ich mich sehr freuen. --Michael Reschke 03:00, 30. Jan. 2008 (CET)

Zu Deiner letzten Freg: NC ist nicht frei. Zweck der Gesamtheit der WMF-Projekte ist die Schaffung freien Inhalts. Das widerspricht sich. sугсго.PEDIA 08:22, 30. Jan. 2008 (CET) (Für den Rest rate ich zu den sehr guten Erklärungen in den Tiefen des Webangebotes des CC-Anbieters, Zusammengefasst: Die Refinanzierung eines Ansonsten freien Angebotes über google-Links wird wohl überwiegend als verboten angesehen.)
Es soll keine Wikipedia-Inhalte unter NC geben, da Wikipedia-DVD und Wikipress ohne commercial nicht realisierbar sind, da zumindestens die Mateialkosten gedeckt werden müssen. Auch wenn die Foundation z.B. durch eine Rechtsklage oder dergleichen den Dienst einstellen müßte, sind die Inhalte wohl nur über Werbefinanzierung dauerhaft zu sichern. --Kolossos 09:30, 30. Jan. 2008 (CET)
Das hatte ich mir schon gedacht. Als Nicht-Jurist ist das für mich momentan eine schwer verständliche Materie. In der englischen Wikipedia habe ich mich auch schon informiert, doch verstehe ich den Unterschied non-commercial bzw. non-profit noch nicht ganz, der dort aufgemacht wird. Kennt jemand eine gute, verlässliche dt. Seite, die sich speziell mit NC beschäftigt!? --Michael Reschke 13:52, 30. Jan. 2008 (CET)
Erik Möller hat im OpenSource-Jahrbuch mal relativ umfassend darüber referiert. [34] Gruß, --norro 14:02, 30. Jan. 2008 (CET)

Bild von 1902

Kann ich ein 1902 aufgenommenes Lichtbild (Autor unbekannt) aus einem Ausstellungskatalog einscannen und als PD-alt-100 einstellen? Muss ich den Katalog als Quelle angeben?--Mautpreller 11:38, 30. Jan. 2008 (CET)

Ja & ja, letzteres aber nicht aus Urheberrechts- sondern aus Transparenz- und Nachprüfbarkeitsgründen.-- Wiggum 11:45, 30. Jan. 2008 (CET)
Danke.--Mautpreller 11:59, 30. Jan. 2008 (CET)
Ach ja zwei Hinweise: Die Sockenpuppe spart die Abmahnung falls der Verlag den Urheber kennt/die Verwertungsrecht inne hat, auf Commons ist die Datei leider verboten. sугсго.PEDIA 12:03, 30. Jan. 2008 (CET)
Wann wäre sie denn auf Commons erlaubt? --Mautpreller 12:58, 30. Jan. 2008 (CET)
Commons kennt kein pd-100, da dies geraten ist. allerdings könnte das bild hochgeladen werden, wenn es aus einer Rechtsordnung stammte, dass für diese Bild eine Sonderregelung hätte. (Also prä-1923 Veröffentlichung in den USA, bei USA-Bildern, Australien und Russland unter bestimmten Umständen, eine generelle Antwort gibt es nicht) sугсго.PEDIA 13:22, 30. Jan. 2008 (CET)

Grundrisse und Aufrisse alter Gebäude

Gibt es irgendwelche Rechte an Grundrissen und Aufrisse von Gebäuden zu beachten, deren Erbauer/Archidekt über 70 Jahre tod sind. Die erwähnten Zeichnungen sind in einem Buch neuerem Datums abgedruck und auch anläslich der Ausarbeitung dieses Buches erstellt worden. Sie endsprechen den Normalien für solche Darstellungen (Fallen also unter die Kategorie technische Zeichnungen). Bobo11 17:55, 30. Jan. 2008 (CET)

Ich sehe keine Probleme, selbst wenn der Architekt noch lebt. Dieser Standpunkt ist aber nicht unumstritten. Bei so alten Darstellungen dürfte der Verwendung aber nichts im Weg stehen. --RalfRBIENE braucht Hilfe 19:34, 30. Jan. 2008 (CET)

Wappen Dänemarks

Bitte schaut euch Diskussion:Wappen Dänemarks an. Danke! -- Saippuakauppias  19:46, 30. Jan. 2008 (CET)

Bild von en-wikipedia auf commons?

Ich möchte dieses Bild (Person) mit dieser Lizenz {{self|GFDL-no-disclaimers|cc-by-3.0}} von der englischen Wikipedia auf Commons laden, um es in der deutschen Wikipedia zu verwenden. Darf ich das? Danke! -- megA 12:22, 31. Jan. 2008 (CET)

Sollte kein Problem sein. Nett ware es wenn es dafuer eine Importfunktion oder ein Tool gaebe.--A-4-E 12:33, 31. Jan. 2008 (CET)
Gibt es: http://tools.wikimedia.de/~magnus/commonshelper.php?interface=de. --Svencb 13:40, 31. Jan. 2008 (CET)
Da kriege ich leider die Meldung:
Warning: mysql_connect() [function.mysql-connect]: Host 'hemlock.ts.wikimedia.org' is not allowed to connect to this MySQL server in /home/magnus/public_html/database_functions.php on line 27
Could not connect to mysql : Host 'hemlock.ts.wikimedia.org' is not allowed to connect to this MySQL server
Ich versuchs jetzt manuell... -- megA 16:08, 31. Jan. 2008 (CET)
Der Commonshelper funktionier wie eigendlich alle Tools auf dem Toolserver zur Zeit nicht. Musst dich wohl etwas gedulden. Muss ich auch, weil ich schon Bilder rüberladen wollte. jodo 16:33, 31. Jan. 2008 (CET)

Hallo MegA! Dieses Bild ist für die Verhältnisse auf en.wikipedia.org überdurchschnittlich gut beschriftet, es wird explizit angegeben, woher es stammt („selbst gemacht“) und auch der Autor wird explizit genannt. Eine Vielzahl von Bildern besteht dort jedoch nur aus einem Lizenzbaustein, ohne ergänzende Angaben zum Urheber. Diese Bilder sind sehr oft Urheberrechtsverletzungen und werden auf Commons gelöscht. Grüße, --Polarlys 00:46, 1. Feb. 2008 (CET)

Vielen Dank an alle. Das Bild ist da und wird demnächst hier verwendet... -- megA 11:46, 1. Feb. 2008 (CET)

Urherberrechtsfrage außerhalb W'pedia

Ich habe eine konkrete Frage zu Datensätzen zu Silben der gesprochenen Sprache. Ein Fall ist die Sammlung der Pinyin#Silben des Pinyin. Zur kurzen Erläuterung: hier wird die gesprochene Sprache kodiert und es ist wichtig, dass die Silbeninitiale und -finale bekannt sind; desweiteren kommt nicht jede Silbe in der Sprache vor.

Unicode hat solche Daten und gibt die Daten zwar zur (relativ) uneingeschränkten Nutzung frei, möchte aber überall einen Copyright-Hinweis haben. Desweiteren wird der Fall interessant, wenn man sich weitere Daten genau des gleichen Bereichs bei der Library of Congress besorgt, die leicht variieren [35].

Es mag sein, dass keiner dieser Institutionen Ansprüche auf Urheberschaft erhebt, interessant ist für mich aber: ist ein solcher "Datensatz" schützenswert oder per se frei? Würde mich freuen, wenn mir hier geholfen werden kann, auch wenn es nicht direkt mit der Wikipedia zu tun hat. Grüße --chrislb disk 20:57, 31. Jan. 2008 (CET)

Hallo chrislb, ich habe natürlich keine Ahnung von diesem Jurazeugs, aber bis jemand mit Ahnung antwortet willst Du Dir vielleicht die Artikel Datenbankherstellerrecht und Datenbank (Recht) ansehen. Der Problempunkt scheint ja weniger im klassischen Urheberrecht zu liegen (schöpferische Leistung?) als im seit rund zehn Jahren existierenden Schutz von Datenbanken als solchen: Seither ist auch das tumbe Zusammentragen urheberrechtsgleich geschützt, frei nach dem Motto "Fleiss ist so gut wie Genie". Vermutlich meinst Du mit "Datensatz" ganze Tabellen, das klingt nach oberhalb der Wesentlichkeitsschwelle (jede Tabelle in sich würde die Schutzvoraussetzungen bereits erfüllen, weil es wohl ziemlich mühsam war, sie zu erstellen), ich würde also zu eingehender Prüfung raten. Am besten durch einen Anwalt - der kennt die definitive Antwort zwar auch nicht, aber er hat eine Haftpflichtversicherung ;-) Oder Du googlest einfach nach "sui generis" und Datenbank, vielleicht macht Dir die Materie ja Spaß. Beste Grüße, --Rudolph Buch 00:01, 1. Feb. 2008 (CET)
Rudolph hat schon die wesentlichen Stichpunkte genannt. Datenbankschutz würde ich ausschliessen, weil es schon an der wesentlichen Investition fehlt, Datenbankwerk deswegen, weil an der alphabetischen Sortierung von Silben bzw. Wörtern rein gar nichts originelles ist, das funktioniert in jedem Wörterbuch so. Die Silben an sich dürften ja nichts ausgedachtes sein, sondern Allgemeingut. -- Wiggum 00:16, 1. Feb. 2008 (CET)
Danke euch beiden schonmal für die Antworten. Ich werde mir das über das Wochenende in einer ruhigen Minute genauer anschauen. Ich würde wie gesagt die verschiedenen Tabellen gerne nutzen, kombinieren und weiterverteilen. Spätestens dort stellt sich ja dann die Frage mit welcher Lizenz das geschieht. Wenn diese Datensätze sogar ohne irgendeinen Rechtsanspruch wären, dann würde ich mich auf jeden Fall lächerlich machen, diese plötzlich mit einem solchen zu versehen, wenn meine eigene Leistung nur verschwindend gering ist. --chrislb disk 11:30, 1. Feb. 2008 (CET)

Bild vom Unfall in Eschede

Ich würde gerne das Bild unter [36] vom Unfall in Eschede in ein Video einbauen. In der Regel steht unter den Bilder der Hinweis auf GNU. Hier aber ist ein Urheber benannt. Darf ich das Bild dennoch kostenfrei nutzen, wenn ich in das Video die Quelle einblende?

Grüße Stefan (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 80.130.109.104 (DiskussionBeiträge) 14:04, 31. Jan. 2008) nachgetragen von --Simon-Martin 14:19, 31. Jan. 2008 (CET)

Laut Bildbeschreibung wurde das Bild von Benutzer:Fretwurst eingestellt und zur freien Verwendung (Public Domain) überlassen, was nicht einmal eine Nennung der Quelle erfordert. Da er auch gleich die exif-Daten dazulieferte, ist es relativ wahrscheinlich, dass er es nicht geklaut hat. Dann kannst Du es problemlos nutzen. --Simon-Martin 14:19, 31. Jan. 2008 (CET)
Gerade diese Daten sollten stutzig machen. Denn das Photo wurde wohl kaum um 12:17 am 7. Okt. 2005 geschossen. Bei Quicktime tippe ich eher auf Freistellung aus einem Videostream. --Wuselig 15:05, 31. Jan. 2008 (CET)
Ui, dann lieber nicht. Wie weiter? --Simon-Martin 15:17, 31. Jan. 2008 (CET)
Hab' Fretwurst was auf die Disk gesetzt, Email funktioniert nicht. Sein letzter Edit ist aber schon Monate her. --Simon-Martin 15:23, 31. Jan. 2008 (CET)
Das EXIF-Datum muss ja nicht unbedingt das Fotografierdatum sein. --A.Hellwig 21:40, 4. Feb. 2008 (CET)

Übernahme von Bildern aus der englischen Wikipedia in die deutsche

Shan_Sa.jpg‎ (200 × 318 pixels, file size: 9 KB, MIME type: image/jpeg)

Meine erste Anfrage: In der englischen Wikipedia ist ein Foto der Autorin. Leider konnte ich es nicht in zur deutschen rüberbringen, ja es gelang mir nicht einmal, das Foto in Wikipedia Commons zu finden. Kann jemand helfen? --Agnostizi 20:41, 26. Jan. 2008 (CET)

Antwort: Rechte Maustaste auf das Bild, auf Deinen Rechner kopieren, auf die Commons hochladen. Allerdings misstraue ich der Behauptung in der englischen WP, das Bild sei frei. Deshalb habe ich das nicht selbst gemacht. --Mussklprozz 00:28, 27. Jan. 2008 (CET)

Daraufhin habe ich das Bild mit folgender Bemerkung in Commons eingegeben und in die deutsche Wikipedia übertragen: Dieses Bild habe ich dem englischen Wikipedia-Artikel Shan Sa entnommen, um es dem deutschen Wikipedia-Artikel Shan Sa anzufügen. Ich wollte das direkt aus Commons machen, konnte das Bild aber dort nicht finden. Daher bitte ich vor der Freigabe um Überprüfung, ob das Bild die GNU-Lizenz für freie Dokumentation hat. Ich weiß leider nicht, wie das geht. {{no license|month=January|day=28|year=2008}} Category:woman

Daraufhin wurde das Bild in der deutschen Wikipedia mit folgender Bemerkung wieder gelöscht: (Aktuell) (Vorherige) 20:16, 29. Jan. 2008 Chrislb (Diskussion | Beiträge) (2.330 Bytes) (Bild wieder raus, auf [37] steht "Admission free" was für mich nicht nach GFDL aussieht. Bei Zweifel bitte auf WP:URF fragen) (rückgängig)

Ich verstehe nicht, dass das Foto einer Autorin zwar in der englischen Wikipedia veröffentlicht werden darf, den Benutzern der deutschen Wikipedia aber vorenthalten bleiben soll. Mir geht es gar nicht speziell um diese Autorin, sondern darum, ob es tatsächlich nicht ohne weiteres erlaubt ist, Bilder aus der englischen wikipedia in die deutsche zu übertragen. --Agnostizi 16:02, 4. Feb. 2008 (CET)

Anglo-amerikanisches und kontinentaleuropäisches Recht sind oft sehr unterschiedlich. So kann man auf Copyright verzichten, auf Urheberrecht nicht. Die USA ist der Berner Übereinkunft zwar beigetreten, hat sie aber bis heute nicht ratifiziert (als ziemlich einziges Land der Welt). Somit gilt dort kein Schutzlandprinzip. In den USA gibts seit dem 1. Dez. 1990 keine Panoramafreiheit mehr. Die englischsprachige WP akzeptiert "fair use", was so ziemlich alle anderen WPs nicht akzeptieren. Auf .en gibts Public Domain, sowas existiert in Deutschland nicht, vergleichbar ist Gemeinfreiheit (aber eben nicht identisch). --RalfRBIENE braucht Hilfe 16:16, 4. Feb. 2008 (CET)
Auf en gelöscht, zufrieden? --Isderion 22:23, 4. Feb. 2008 (CET)
Zwischenfrage Panoramfreiheit USA: Bedeutet das, dass Bilder die vor 1990 in den USA gemacht wurden und zum Beispiel eine Skulptur im Central Park, oder eine Nahaufnahme eines Plakats am Times Square darstellen doch unter die Panoramfreiheit fallen? --Wuselig 19:21, 4. Feb. 2008 (CET)
Ja, genau. Die fallen noch unter Panoramafreiheit. -- Chaddy - DÜP 01:17, 5. Feb. 2008 (CET)
P. S.: Das Plakat aber nur, wenn es dauerhaft angebracht ist. -- Chaddy - DÜP 01:18, 5. Feb. 2008 (CET)
Was macht die Dauerhaftigkeit eines typischen Broadway-/Times Square Plakates aus? In der Regel dürfte es sich um Einzelanfertigungen allein für die Aufstellung an diesem Ort handeln. Meist bleiben sie so lange wie die Show läuft. In diesem Fall war das Poster mit einem zusätzlichen Aufkleber im linken oberen Eck versehen, der im einen Jahr "11th international year" im anderen Jahr "13th international year" lautete. Das weniger freigestellte und deshalb nicht beanstandete Bild sieht so aus. --Wuselig 08:59, 5. Feb. 2008 (CET)

Mit diesen Plakaten am Timessquare dürfte es wohl keine ernsthaften Probleme geben, solange sie nicht Hauptgegenstand sind. Sonst wäre ja gar keine Berichterstattung aus amerikanischen Straßen mehr möglich. --Eingangskontrolle 02:01, 8. Feb. 2008 (CET)

Berichterstattung. In der Presse ist das alles ein wenig anders, als hier in der Wikipedia. Wir wollen nur freie Inhalte, die Presse hat aber sicher nicht das Ziel, freie Inhalte anzubieten. Also damit kann man das wirklich nicht vergleichen. -- Chaddy - DÜP 02:25, 8. Feb. 2008 (CET)
Meine Frage bezog sich gerade auf ein solches Hauptgegenstandproblem. Eine Nahaufnahme dieses Motives, welches sich hauptsächlich auf das Plakat bezog wurde mit der Begründung "Panoramfreiheit in den USA nicht anwendbar" gelöscht. Diese gelöschte Bild war von 1979, weshalb ich jetzt nach obiger Bemerkung bezüglich 1990 nochmals nachhakte. Ich habe aber nochmals hier nachgeschaut und dort lese ich so, dass sich die vor 1990-Einschränkung nur auf die Architektur beschränkt. Artwork, und hierzu gehört das Poster bleibt sowieso außen vor. Die Löschung war also leider begründet. --Wuselig 02:30, 8. Feb. 2008 (CET)