Wikipedia:WikiProjekt Rechtsgutachten 2008

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Fragen an ein Rechtsgutachten zur Lizenzierung der Wikipedia und ihrer Inhalte

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Anforderung an das Gutachten

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  • Das Gutachten sollte alle Aussagen mit Fundstellen belegen und sich mit Gerichtsentscheidungen und Sekundärliteratur auseinandersetzen.
  • Das Gutachten sollte kennzeichnen, als wie gesichert die jeweilige Aussage gelten kann.
  • Das Gutachten sollte jede Frage zusätzlich mit einem (ggf. konstruierten) leicht verständlichen Fallbeispiel veranschaulichen.
  1. Welche Konsequenzen hätte es, wenn die GNU FDL oder eine ihrer Klauseln als AGB von einem deutschen Gericht für unwirksam erklärt würde? [1]
  2. Welche Punkte der GNU FDL könnten nach deutschem Recht problematisch sein? (In Weiterführung und Ergänzung von Mantz)
  3. Ist die GNU-FDL-Klausel "The Free Software Foundation may publish new, revised versions of the GNU Free Documentation License from time to time. Such new versions will be similar in spirit to the present version, but may differ in detail to address new problems or concerns. See http://www.gnu.org/copyleft/" nach deutschem Recht problematisch?
  4. Wäre eine ins Auge gefasste vollständige Kompatibilität von GNU FDL und CC-BY-SA mit den Grundprinzipien ("spirit") der jetzigen GNU FDL vereinbar?
  5. Ist es nach dem Wortlaut der GNU FDL überhaupt zulässig, eine bestimmte Version, nicht aber spätere Versionen als verbindlich zu erklären (GNU FDL 1.2 only)?
  6. Gehört die Forderung, bei Druckveröffentlichungen eine komplette Kopie der GNU FDL abzudrucken, zum Kernbestand der GNU FDL, der gegen spätere Änderungen immun zu sein hat?
  7. Trifft es zu, dass mit dem sog. Gentlemen Agreement die Forderungen der GNU FDL nicht erfüllt werden?
  8. Ist die Versionsgeschichte die Sektion History der GNU FDL, die stets beizubehalten ist, und die Interpretation, es müssten bei Übernahmen nur fünf Hauptautoren genannt werden, daher ein Irrtum?
  9. Unter welchen Voraussetzungen kann ein Autor der Wikipedia eine seiner Ansicht nach nicht lizenzkonforme Nutzung, die aber dem Gentlemen Agreement oder anderen in der Wikipedia weit verbreiteten Ansichten entspricht, als Urheberrechtsverletzung verfolgen? Was könnte ihm als rechtliches Argument entgegengehalten werden?
  10. Welche Konsequenzen ergeben sich für die Nutzung, wenn die GNU FDL mit nach ihrem Wortlaut unzulässigen Nebenbestimmungen versehen wird? Liegt dann eine gültige Erlaubnis zur Nutzung vor bzw. wie hätte man das Rechtsverhältnis zu bestimmen?
  11. Liegt eine unzulässige Nebenbestimmung vor, wenn ein Urheber eine bestimmte Möglichkeit, die GNU FDL zu interpretieren, für die Nutzung seiner Werke als verbindlich erklärt, wenn es auch andere Möglichkeiten gibt, die Anforderungen der GNU FDL in vollem Umfang zu erfüllen?
  12. Unter welchen Umständen kann die Nutzung nach einer freien Lizenz bzw. der GNU FDL durch den Urheber nach deutschem Recht beendet werden? [2] (Ist die GNU FDL als AGB unkündbar? Was ist, wenn ein Urheber behauptet, ein Familienmitglied oder anderer Dritter habe unbefugt Bilder oder Texte unter freier Lizenz hochgeladen [3]? Was ist mit Beiträgen minderjähriger Nutzer? Was ist mit den urheberpersönlichkeitsrechtlichen Rückrufrechten bei Entstellung oder gewandelter Überzeugung?)