Portal Diskussion:Recht/Archiv 2013-IV

Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Domitius Ulpianus in Abschnitt Änderungen an der Vorlage:Infobox Gesetz

"Auszeichungen" bei Kanzleien

Bei einigen Kanzleien werden mehr oder weniger viele "Auszeichungen" gelistet, die offenbar branchenintern vergeben werden, und kaum nachzuvollziehen sind. Konkrete Arbeitsinhalte oder -ergebnisse, die zur jeweiligen Auszeichung führten, sind dabei nicht genannt.
In den meisten Fällen erscheinen mir diese daher als reine Lobeshymne auf die jeweilige Firma und lassen die sonst neutrale Darstellung der Wikipedia stark vermissen. Es scheint, dass sich die Branche hier selber feiert und die Artikel z. Z. ungefiltert auf diesen Zug aufspringen?
Auszeichungen sind immer auch eine Bewertung und ich würde sie, wenn überhaupt, nur in außergewöhnlichen Einzelfällen nennen, wenn sie z. B. maßgeblichen Einfluß auf die öffentliche Wahrnehmung haben, wie bspw. das Bundesverdienstkreuz. Meinungen dazu? --Wunschpunkt (Diskussion) 20:06, 22. Okt. 2013 (CEST)

Ich habe alle D-A-CH-Kanzleien mit Artikel auf meiner Beobachtungsliste und kenne das Problem. Ob diese JUVE-Preise usw. relevant sind, weiß ich auch nicht so recht. Was meinen die anderen? (nicht signierter Beitrag von Gnom (Diskussion | Beiträge) 21:18, 22. Oktober 2013)
Ich zitiere den Artikel des JUVE Verlag für juristische Information: "Die Nominierungs- und Vergabekriterien werden dabei nicht offengelegt." Das sagt eigentlich alles.--Losdedos (Diskussion) 21:21, 22. Okt. 2013 (CEST)
Dann sollte das bitte von den Autoren entfernt werden.--Aschmidt (Diskussion) 22:53, 22. Okt. 2013 (CEST)
Okay. Ich werde versuchen, diese Entscheidung auch in den FAQ festzuhalten. Gruß, --Gnom (Diskussion) 10:50, 23. Okt. 2013 (CEST)
Müsste umgesetzt sein. Hier die Richtlinie: Wikipedia:Redaktion Recht/Richtlinien#Welche Auszeichnungen werden in einem Artikel über eine Rechtsanwaltskanzlei angegeben? Gruß, --Gnom (Diskussion) 21:24, 25. Okt. 2013 (CEST)

Ich würde die Anforderungen dahingehend präzisieren, dass

  1. die Auszeichung wesentlichen Einfluß auf das Wirken der Kanzlei haben muß (und deswegen auch genannt werden sollte)
  2. sie auf jeden Fall - um Werbung zu vermeiden - nach nachvollziehbaren, objektiv unabhängigen Kriterien erfolgt. Das wäre i.d.R. auch der Fall, wenn sie von unabhängigen Dritten verliehen wird.

Textvorschlag:

Bewertungen von Kanzleien
Um eine neutrale, objektive und unabhängige Darstellung aller Kanzleien untereinander zu gewährleisten,
sollen Bewertungen (wie  z. B. Auszeichungen oder Ranglisten) vermieden werden. Ausnahmen sind
in Einzelfällen möglich, wenn sich ein maßgeblicher, belegbarer Einfluß auf das Wirken der Kanzlei ergibt.

Das wäre etwas allgemeiner und Juve-unabhängig. Was meint ihr? --Wunschpunkt (Diskussion) 11:56, 26. Okt. 2013 (CEST)

Bewertungen sollen nicht vermieden, sie sollen ausgeschlossen werden. Man kann Kanzleien nicht bewerten wie Waschmaschinen oder Kontaktkleber. Punkt.--Aschmidt (Diskussion) 00:54, 27. Okt. 2013 (CEST)
Es ist auch nicht nachvollziehbar, welchen maßgeblichen Einfluss eine Auszeichnung auf das Wirken der Kanzlei haben kann und was ein solcher Einfluß für die Darstellung in WP bedeuten soll. --Lapp (Diskussion) 15:06, 27. Okt. 2013 (CET)
Ich würde die Nennung von Auszeichungen nicht generell ausschließen. Das schon erwähnte "Bundesverdienstkreuz" sehe ich z.B. als eine Bewertung mit öffentlichkeitswirksamen Folgen, daher wäre für mich eine Erwähnung unter "Kanzleigeschichte" denkbar. Ob es soetwas tatsächlich für Kanzleien gibt und ob die Möglichkeit solcher Nennungen dann die FAQ gehört, sei dennoch dahingestellt. (Dass auch das BVK keine unumstrittene Bewertung für unabhängige Institutionen ist, wird übrigens hier festgehalten.)
Meine Frage bezog sich dann auch darauf, ob in den FAQ Firmennamen wie "JUVE" genannt werden sollen. Allerdings mag das hier WP-intern doch sinnvoll und einfach praktikabel sein. Anyway - den bisherigen Kommentaren und Edits entnehme ich, dass Konsenz besteht, die Selbstbeweihräucherung der Branche nicht aufzugreifen. --Wunschpunkt (Diskussion) 23:06, 27. Okt. 2013 (CET)

Wikipedia:Meinungsbilder/Einheitliche Qualitätssicherungs-Vorlage

Übertrag aus der QS Recht:--Aschmidt (Diskussion) 00:52, 2. Nov. 2013 (CET)

Hallo!

Ich schreibe euch, weil die WP:FQS in letzter Zeit etwas aus den Fugen geraten ist. Wir haben deshalb ein Meinungsbild initiiert, das einige dieser Probleme lösen soll. Ich würde mich freuen, wenn ihr es unterstützt!

Danke, Grüße — Alleskoenner (Diskussion) 16:30, 1. Nov. 2013 (CET)

„Polizeigewalt im konkreten Fall“ als Begriff

Zwei Fragen hierzu:

  1. Kennt jemand diesen Ausdruck als feststehenden, üblichen begriff bzw. ist dieser allgemein gebräuchlich?
  2. Falls nicht üblich: Welcher Begriff ist in dem folgenden Text alternativ korrekt?

„Die Polizei beim Deutschen Bundestag […] ist die für den Bereich des Deutschen Bundestages zuständige Polizei. Sie übt die Polizeigewalt im konkreten Fall in den Gebäuden und auf dem Gelände des Bundestages aus.“

Gerade in diesem Satz ist es ja gerade kein konkreter Fall, sondern eine gesetzlich verankerte allgemeine Befugnisnorm. --Käfer53 (Diskussion) 22:38, 9. Nov. 2013 (CET)

Als Usus für derartige Formulierungen ist mir das bisher noch nie aufgefallen. Als Lemma finde ich es in Ordnung, in dem Satz wäre jedoch in konkreten Fällen mE richtig gewesen. – CherryX sprich! 23:43, 9. Nov. 2013 (CET)
Den Begriff habe ich bisher auch noch nicht als feststehenden Begriff gelesen und als Lemma finde ich ihn ungeeignet (zum einen unüblich; außerdem wirft er letztlich mehr Fragen auf, als er klärt). Unter Diskussion:Polizeigewalt_im_konkreten_Fall habe ich einen Vorschlag zur Lemmaänderung (auf BKL Typ 2) gemacht. Erzer (Diskussion) 11:29, 10. Nov. 2013 (CET)
Können wir die Diskussion auf Diskussion:Polizeigewalt fortsetzen? Gruß, --Gnom (Diskussion) 13:19, 10. Nov. 2013 (CET)

Mellacher v. Österreich / bestimmte Nutzerbeiträge zu juristischen Themen

Kann ein halbwegs fachkundiger Mensch mal den Artikel Mellacher v. Österreich überfliegen? Insbesondere in der ursprünglichen Fassung kommt mir das Geschriebene doch arg laienhaft vor. Als einzige (angegebene) Quelle dient das schriftliche Urteil selbst, was die Sache in meinen Augen noch kitzliger macht. Worum es letztlich überhaupt geht, wird mir als Laien überhaupt nicht klar, aber das nur am Rande. Wichtig wäre vorrangig die Prüfung ob der Artikel fachlich durchgeht. --Sakra (Diskussion) 09:27, 25. Okt. 2013 (CEST)

Puh. Ich habe Respekt vor der Leistung anderer und freue mich, wenn Leute mutig sind. Aber sprachlich und inhaltlich ist da kaum ein Satz für einen vernünftigen Artikel verwendbar. Sätze wie " Der Gesetzgeber hat darauf zu achten, dass seine Gesetzentwürfe [...] jeder Logik entbehren." und Richter, welche Leitplanken (sic!) festlegen sind zwar durchaus amüsant. Für Enzyklopädietauglichkeit muss nach meiner Meinung der Artikel komplett neu geschrieben werden. Sonst leider wohl löschen. Erzer (Diskussion) 15:20, 25. Okt. 2013 (CEST)
Der Artikel kann so nicht stehen bleiben, aus den vorgenannten Gründen. Bitte dringend um Überarbeitung durch einen fachkundigen Kollegen aus Österreich, bzw. einem, der sich mit österreichischem Recht auszukennen vermag. --Chz (Diskussion) 19:23, 25. Okt. 2013 (CEST)
In Anbetracht des Artikelzustandes (s.o.) habe ich mir die sonstigen Beiträge des Artikelerstellers angesehen, welcher in einigen Artikeln arbeitet, die in die Zuständigkeit der Redaktion Recht fallen. Ich meine hier ein etwas grundsätzlicheres Problem zu sehen; wer sich die Beiträge ansieht, wird verstehen was ich meine. Knapp zusammengefasst: da ist in fachlicher wie sprachlicher Hinsicht so einiges im Argen... Persönlich finde ich die Sache etwas "delikat", denn es scheint sich nicht um Böswilligkeit (i.S.v. Vandalismus) zu handeln, sondern eher an einer gewissen Selbstreflexion über die eigenen Fähigkeiten zu mangeln. Das Problem ist dabei, dass diese Arbeitsweise m.E. der Zielsetzung, (halbwegs) gute Rechtsartikel in der Wikipedia aufzuführen im Ergebnis Schaden zufügt. Es kann ja auch nicht dauerhaft funktionieren, dass derartige Beiträge immer von anderen Nutzern in fachlicher und sprachlicher Hinsicht massiv nachbearbeitet werden müssen. Ich erachte es schon als sehr wichtig, dass jemand (mit besseren social skills als ich) dem o.g. Nutzer in angemessener Form erklärt, wie sinnvolle Artikelarbeit auszusehen hat, so dass dessen Tätigkeit auch tatsächlich einen Mehrwert für die Wikipedia bringt. Sofern das hier nicht der richtige Ort ist, würde ich bitten, meine Anmerkung an die für solche Fälle vorgesehenen WP-Institutionen bzw. WP-Verfahren zu verweisen. Die jetzige Arbeitsweise des Nutzers hat u.a. bereits zu Konflikten mit anderen Nutzern (VM-Meldungen etc.) geführt. Vielen Dank, Erzer (Diskussion) 11:52, 12. Nov. 2013 (CET)

Militärische Dienststellen

Ab welcher Ebene ist eine militärische Dienststelle der Bundeswehr oder der Wehrmacht mit Wehrgewalt eine Behörde und welche Rechtsnorm ist hierfür einschlägig? Vorgeschichte: Im Rahmen einer Serienbearbeitung von Kategorien der Wehrmachtseinheiten habe ich im Artikel 27. Infanterie-Division (Wehrmacht) die Kategorie:Behörde (Augsburg) eingefügt, was von Benutzer:Cosal bezweifelt und daher rückgängig gemacht wurde (diff). Als ich ihn darauf ansprach (Ziff. 3), erwiderte er: „Divisionen als Behörden zu stilisieren ist phantasievolle Theoriefindung“.

Im Artikel Behörde steht es nicht und in der Portaldiskussion Militär kam keine befriedigende Antwort (Behördenbegriff § 1 IV VwVfG, angebl. ohne die der Wehrgewalt zuzurechnende Dienststellen; die Ausnahme von der Wehrgewalt wird nicht belegt und im Internet finde ich sonst nichts dazu). Es geht mir nicht um die Unterscheidung zwischen Behörde und Amt, da dies für die Kategorisierung derzeit irrelevant ist. Danke vielmals--Matt1971 (Diskussion) 11:51, 7. Nov. 2013 (CET)

Es gibt – wie bei allen rechtlichen Begriffen – keine einheitliche, für jeden Kontext gültige Definition. Allein "Beamter" hat schon im deutschen Recht vier Definitionen je nach Kontext; international wird es noch bunter. Die Frage ist also: Behörde im Sinne welcher Norm bzw. in welchem Kontext? Für das heutige Recht in Deuschland gilt: Im Sinne von § 1 IV VwVfg sind Kommandobehörden der BW keine Behörden. Beleg: "Andererseits besagt die Bezeichnung „Behörde“ für sich allein noch nicht, dass es sich um eine Behörde im Sinne des VwVfG handelt (z. B. sind militärische Kommandobehörden im Bereich der Bundeswehr keine Behörden im Sinne des Absatz 4, da sie lediglich ein Element der militärischen Befehlsstruktur darstellen – Begründung zu § 1 Entwurf 73; Rn. 168)." Schmitz in: Stelkens/Bonk/Sachs, Verwaltungsverfahrensgesetz, 7. Auflage 2008, Rn. 247. Das heißt jedoch nicht, dass es sich nicht um Behörden iS einer anderen Norm handeln kann bzw. dass es nicht historisch (d.h. für die Wehrmacht) andere Definitionen gegeben haben könnte. Das ist aber von demjenigen zu belegen, der die Behördeneigenschaft behauptet. Beste Grüße --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 12:46, 7. Nov. 2013 (CET)
Danke. Für diese Frage brauchen wir zum Glück keine einheitliche, für jeden Kontext gültige Definition, sondern nur die organisatorische − also im Sinne des o.g. Kategorisierungssystems. --Matt1971 (Diskussion) 12:23, 12. Nov. 2013 (CET)
Nur als kleine Ergänzung möchte ich darauf hinweisen, dass auch Stellen ohne organisatorische Zuständigkeit Behörden im Sinne von § 1 Abs. 4 VwVfG sein können, wenn diesen einzelne Angelegenheiten zur eigenständigen Wahrnehmung und Entscheidung zugewiesen sind. Dies wird beispielsweise für die Beschlussabteilung des Bundeskartellamts angenommen. (Albrecht in: Bauer, Heckmann, Ruge, Schallbruch, Verwaltungsverfahrensgesetz, Rn. 47 zu § 1). Dies könnte im Einzelfall auch für militärische Dienststellen zutreffen. Dann gilt, was Matt1971 bereits geschrieben hat: es ist im Einzelfall für die Kategorisierung nachzuweisen. --Lapp (Diskussion) 10:19, 14. Nov. 2013 (CET)

Löschkandidat Vorlage:Infobox Gesetz

Seit dem 7. November gibt es eine Löschdiskussion. Zur freundlichen Beachtung. --Markus S. (Diskussion) 17:53, 10. Nov. 2013 (CET)

Danke Dir! Habe dort erwidert.--Aschmidt (Diskussion) 18:46, 10. Nov. 2013 (CET)
Würde vorschlagen, dass sich interessierte Autoren des Portals zusammen "setzen" und entsprechende Wünsche für eine allgemeine Infobox Gesetz formulieren. Im Anschluss können dann die entsprechenden nationalen Besonderheiten heraus gearbeitet und mit Switches umgesetzt werden. Bei der Zusammenführung der bestehenden Infoboxen bin ich Euch auch gerne behilflich. --Markus S. (Diskussion) 02:21, 17. Nov. 2013 (CET)
Oje, ist das so dringend? Ich finde den Status quo wirklich nicht so schlimm. Wenn du magst, kannst du das natürlich aber gern in die Hand nehmen und einen Vorschlag bauen. Siehe auch meinen Beitrag in der LD. Gruß, --Gnom (Diskussion) 11:34, 17. Nov. 2013 (CET)
Ja es ist so schlimm ;) Ich werde mir einmal die Gemeinsamkeiten der unterschiedlichen Gesetzes-Infoboxen anschauen und dann einen Entwurf hier präsentieren. Wird aber nicht mehr vor dem WikiCon passieren. --Markus S. (Diskussion) 16:05, 20. Nov. 2013 (CET)
Gab es hier vor einiger Zeit nicht einmal eine entsprechende Diskussion? – CherryX sprich! 16:14, 20. Nov. 2013 (CET)

Hier kann man Boxen für verschiedene Länder auf einer Seite ansehen. Ich vermute, wenn man das alles in eine Vorlage zusammenpackt, wird es sehr kompliziert. --DiRit 19:19, 20. Nov. 2013 (CET)

Das ist teilweise richtig; bei einer Zusammenführung dieser Boxen würde man aber auch merken, dass viele Unterschiede gar keine tieferen Sinn haben, wie etwa die Bereite der Box oder einige Überschriften (z.B. "Typ" und "Art"). Grüße--Taste1at (Diskussion) 22:00, 20. Nov. 2013 (CET)

so, die diskussion vom 7. November wurde beendet. was nun:

zuletzt hat Kollege:Markus S. dort gesagt: „Eine weitere Zersplitterung der Infoboxen zu Gesetzen in entsprechende nationale Infoboxen ist nicht notwendig. Dies kann über entsprechende Switches innerhalb einer allgemein gültigen Infobox sehr gut gelöst werden.“ hielte ich für sinnvoll. andererseits haben wir an der {{§}} ja gelernt, dass eierlegene wollmilchsäue mindestens ebenso aufwändig im erstellen und warten sind (schon die jetzige version für DACH ist wenig lustig zu ergänzen). was also tun? ich brauch grad eine IB für ein italienisches gesetz. setze ich das

  1. mit derselben wie für deutschland
  2. oder mach ich eine neue IB
  3. oder machen wirs, wie ichs dort vorgeschlagen hab: eine allgemeine und eine spezielle für deutschland

? oder machen wir das, was ich aus dem programmieren kenn: man macht für jedes land eine eigene eingabemaske, der allegeine code der gestaltung steht aber zentral, das heisst, man wrappt die landes-IBs auf die allgein-IB, und die switches stünden nicht in der zentralen box, sondern als übergabeparameter:

in Infobox Gesetz (Österreich)
{{Infobox Gesetz 
| Titel= {{{Titel}}}
| Titel-Bezeichnung= Kurztitel
…
| Rechtsquelle= {{{Fundstelle|}}}
| Rechtsquelle-Bezeichnung= Fundstelle
…
}}
in Infobox Gesetz (Schweiz)
{{Infobox Gesetz
| Titel= {{{Titel}}}
| Titel-Bezeichnung= Titel
…
| Rechtsquelle= {{{SR|}}}
| Rechtsquelle-Bezeichnung= [[Systematische Sammlung des Bundesrechts|Systematische Rechtssammlung (SR)]]
…
}}
in Infobox Gesetz (Japan)
{{Infobox Gesetz
| Titel= {{{Titel}}}<br />{{TitelTranskription|}}<br />{{TitelEnglisch|}}<br />{{TitelÜbersetzung|}}
| Titel-Bezeichnung=Titel <small>(mit engl. und dt.)</small>
…
| Rechtsquelle= {{{Nummer|}}}
| Rechtsquelle-Bezeichnung= Nummer
…
}}

und die zentral-Infobox Gesetz baut daraus die IB:

 {{{Titel-Bezeichnung|}}}        | {{{Titel|}}}
 {{{Rechtsquelle-Bezeichnung|}}} | {{{Rechtsquelle|}}}

in konsistentem erscheinungsbild (gleiche breite, titel kursiv oder nicht, vielleicht landeswappen dezent oben links). der artikelautor kann seine lokalen spezifika verwenden, und für welches land es keine eigene maske gibt, dort setzt man direkt. akuten handlungsbedarf für DE verschieben gäbs dann auch nicht: das ist aufwärtskompatibel --W!B: (Diskussion) 04:37, 25. Nov. 2013 (CET)

Hallo W!B schön, dass Du jetzt auch hier gelandet bist :) Ich bevorzuge eine zentrale Infobox. Leider bin ich durch den WikiCon noch nicht dazu gekommen hier einen Vorschlag zu präsentieren. Sollte sich aber im Laufe dieser Woche realisieren lassen. --Markus S. (Diskussion) 05:40, 25. Nov. 2013 (CET)
wie gesagt, hatte das schon vor jahren thematisiert, manchmal muss man umwege gehen ;) - ich mach sowas auch lieber bei fachleuten. bitte ping mich an, wenns was neues gibt --W!B: (Diskussion) 14:05, 25. Nov. 2013 (CET)
Das Problem „was mache ich bei einem italienischen Gesetz“ stellt sich wo? Gibt es denn überhaupt Autoren, die zu italienischem Recht schreiben und dafür Artikel zu einzelnen Gesetzen anlegen? Man sollte keine unnötige Komplexität hineinbringen, die überhaupt nicht benötigt wird.--Aschmidt (Diskussion) 17:54, 25. Nov. 2013 (CET)
Zur Zeit sieht das noch mau aus, vielleicht schreibt in ein paar Jahren ein begeisterter Mitautor eine Menge Artikel zu italienischen Gesetzen. Für diesen Fall sollte die überarbeitete Infobox die entsprechende Flexibilität besitzen dies mitabzubilden. --Markus S. (Diskussion) 18:33, 25. Nov. 2013 (CET)
nix für ungut, aber ihr solltet dringenst an eurem weltbild arbeiten ;) Südtirol, als österreicher ohne tellerrandprobleme ist man dauernd dort unterwegs: slowenische, ungarische, slowakische und tschechische gesezte kommen mir ebenfalls öfter unter, da sind meine sprachprobleme etwas größer – aber wir haben da kompetente leut an bord --W!B: (Diskussion) 07:53, 26. Nov. 2013 (CET)

Verhandlungsfähigkeit

Hallo, zusammen! Ich weiß, dass man sich normalerweise "hinten anstellen" und einen Eintrag unter Artikelwünsche erstellen soll, wenn man das Gefühl hat, dass etwas fehlt. In diesem Fall halte ich das Lemma jedoch für so elementar, dass ich den Versuch wage, hier die in meinen Augen dringend notwendige Erarbeitung desselben freundlich anzuregen. Ich bedanke mich bereits im Voraus für jedwede Rückmeldung. Kollegialer Gruß,--Der Spion (Diskussion) 14:15, 28. Nov. 2013 (CET)

Service: Verhandlungsunfähigkeit (Deutschland) ;) Gruß. --Tavok (Diskussion) 15:13, 28. Nov. 2013 (CET) Arg. Jetzt habe ich genau falsch rum abgespeichert. Korrektur kommt. Bis dahin: Verhandlungsfähigkeit (Deutschland). --Tavok (Diskussion) 15:14, 28. Nov. 2013 (CET)
Haben wir nicht schon Prozessfähigkeit (Recht) und Verfahrensfähigkeit? --Turnstange (Diskussion) 15:43, 28. Nov. 2013 (CET)
Der Hinweis ist gut. Allerdings sind Prozessfähigkeit, Verfahrensfähigkeit und Verhandlungsfähigkeit unterschiedliche Dinge, die (eigentlich) sauber voneinander abgegrenzt werden sollten. Der Verweis in unserem Artikel auf die fehlende Geschäftsfähigkeit als Voraussetzung der Prozessunfähigkeit zeigt dies ebenso wie § 53 ZPO. Gruß. --Tavok (Diskussion) 15:54, 28. Nov. 2013 (CET)
Entspricht die Verfahrensfähigkeit im Zivilprozess vor dem Amtsgericht nicht der Postulationsfähigkeit? Ich bin verwirrt. --Turnstange (Diskussion) 16:31, 28. Nov. 2013 (CET)
Ich glaube, hier braucht es Grundlagenliteratur und eventuell auch die Abgrenzung nach Rechtsgebieten. Ich denke eher vom Strafrecht her; du vom Zivilrecht. Aber auch im Zivilrecht wird es spannend: Prozessfähigkeit erst ab 18 ist klar aber Verhandlungsfähigkeit? Kann zum Beispiel das Gericht bei einem 8-jährigen Kläger das persönliche Erscheinen anordnen zur Sachverhaltsaufklärung? Wenn Verhandlungs- und Prozessfähigkeit das selbe wären, ginge das nicht. Mal sehen, wann ich es in die Bibliothek schaffe. Gruß. --Tavok (Diskussion) 17:20, 28. Nov. 2013 (CET)

Blitzgesetz

Was haltet ihr von folgender Idee: Anlage einer BKL zum Lemma Blitzgesetz mit zwei Einträgen: Inhalt: Als Blitzgesetz wurden bezeichnet: Erstes Gesetz zur Durchführung der Neugliederung in dem die Länder Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern umfassenden Gebiet, Erstes Strafrechtsänderungsgesetz. (Beides zu Deutschland, evtl. Klammerlemma, falls nötig.) Ich finde es an sich vor allem bedauerlich, dass zum Ersten Strafrechtsänderungsgesetz kein Artikel existiert (auch nicht zu dem damals kodifizierten Tatbestand der Staatsgefährdung), obwohl dieses in der politischen Geschichte der Bundesrepublik eine große Rolle spielte, weiß aber nicht, ob ich einen Artikel zusammenbringe.--Mautpreller (Diskussion) 16:07, 28. Nov. 2013 (CET)

Finde ich gut. Zeit-Artikel von 1951: Blitzgesetz gegen Landesverrat. Erstes Gesetz zur Reform des Strafrechts wird in Große Strafrechtsreform kurz (namentlich) erwähnt. --Turnstange (Diskussion) 16:54, 28. Nov. 2013 (CET)
Vorsicht, das ist nicht identisch! Das Erste Strafrechtsänderungsgesetz ist von 1951, das Erste Gesetz zur Reform des Strafrechts von 1969, und sie haben auch sonst gar nichts miteinander zu tun (außer dem Bezug auf das StGB).--Mautpreller (Diskussion) 17:04, 28. Nov. 2013 (CET)
Stimmt, sorry. --Turnstange (Diskussion) 17:11, 28. Nov. 2013 (CET)
Falls ich es am Samstag tatsächlich in die Bibo schaffe: hast du Literaturvorschläge? Ich könnte das ganze zwar in alten Kommentaren nachschlagen, aber (als Artikelersteller) ist es mein höchstpersönlicher POV, dass Otto Schwarz eher nicht unter die liberalen Bürgerrechtlicher einzuordnen ist, der sich über die damals erst im Entstehen befindlichen verfassungsrechtlichen/grundrechtlichen Implikationen Gedanken gemacht hätte. Gruß. --Tavok (Diskussion) 17:35, 28. Nov. 2013 (CET)

Gibt es denn außer dem verlinkten ZEIT-Artikel noch andere Quellen, die von einem „Blitzgesetz“ sprechen? Mir ist der Begriff nämlich völlig unbekannt. --Forevermore (Diskussion) 18:16, 28. Nov. 2013 (CET)

Zum Beispiel: Laufhütte et al.: StGB. Leipziger Kommentar, Bd. 4, S. 7 (über Google Books eingesehen). Das könnte auch zumindest ein Anfang für Literatursuche sein. Zeitgeschichtlich (nicht juristisch): Thomas Klein: SEW - die Westberliner Einheitssozialisten. Christoph Links Verlag, S. 37. Das "andere" Blitzgesetz (Ba-Wü) unter anderem in: Stefan Oeter: Integration und Subsidiarität im deutschen Bundesstaatsrecht, S. 188.--Mautpreller (Diskussion) 19:53, 28. Nov. 2013 (CET)
Eine Erörterung darüber finde ich per GoogleBooks etwa bei Hans Lüttger: Vorträge und Abhandlungen, S. 156, dort ist weitere Lit. angegeben. Eher historisch: Görtemaker/Saferling: Das Bundesministerium für Justiz und die NS-Vergangenheit, S. 195f. dort auch weitere Nachweise.--Mautpreller (Diskussion) 20:04, 28. Nov. 2013 (CET)
Interessant vielleicht auch die Diss. von Ruhrmann (1959): Staatsgefährdung de lege lata et de lege ferenda, dito Herwig Roggemann: Probleme der publizistischen Staatsgefährdung de lege lata et de lege ferenda, in: Juristische Rundschau 1966 (7), S. 243-250.--Mautpreller (Diskussion) 20:26, 28. Nov. 2013 (CET)
Beck-Online findet 3 Treffer. Allerdings scheint mir das kein Begriff, sondern nur ein Wort zu sein; eher ein Fall hierfür. --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 20:33, 28. Nov. 2013 (CET)
Ein Rechtsbegriff ist es sicher nicht, lediglich eine Bezeichnung, die jedoch recht verbreitet scheint (beim Ba-Wü-Blitzgesetz vor allem in der rechtswiss. Literatur, beim StrÄG vor allem in zeitgeschichtlichen Betrachtungen), m.E. verbreitet genug für eine BKL. Das Lemma selbst sollte Erstes Strafrechtsänderungsgesetz (vom 30. August 1951) lauten, wobei auch ein Lemma Staatsgefährdung (das natürlich einen weit größeren Umfang hätte) interessant wäre.--Mautpreller (Diskussion) 20:48, 28. Nov. 2013 (CET)

Frage zur rechtlichen Beurteilung der Nacktheit

Hallo, bei Sichten bin ich in Freikörperkultur auf diese Änderungen gestoßen, die ich fachlich nicht beurteilen kann. Ich würde euch um Beurteilung und ggf. Sichtung bitten. Gruß--Emergency doc (Disk)RM 20:45, 5. Dez. 2013 (CET)

Ist richtig, aber natürlich in der Form nicht zu gebrauchen. Ich habe es massiv runtergekürzt. Danke für's Bescheid sagen. Grüße --h-stt !? 17:16, 6. Dez. 2013 (CET)

QS Bitte zu Sylvester und Sprengstoffgesetz

Guten Tag. Wikipedia:WikiProjekt_Recht/Qualitätssicherung/Knacknüsse#Sprengstoffgesetz_.28Deutschland.29 ist schon lange in der QS dieses Fachereiches. Es wäre schön wenn es gelingt diese Baustelle bis zur nächsten "bundesweiten Knallerei" als Information für Leser die sich zu Sylvesterfeuerwerken informieren wollen in Ordnung zu bringen. Freundlichen --Gruß Tom (Diskussion) 10:11, 20. Nov. 2013 (CET)

UHT, CherryX und Turnstange haben sich der Sache dankenswerterweise angenommen. Bei einem derart abseitigen Rechtsgebiet um so verdienstvoller! Gruß, --Gnom (Diskussion) 13:01, 26. Nov. 2013 (CET)
Ich muss schon, dass diese Mitteilungsfunktion von Echo sehr hilfreich ist!   CherryX 14:05, 26. Nov. 2013 (CET)
Danke fürs drum kümmern. Hat mich gefreut. Allerdings ..... hm hm hm hm ...... bitte schaut doch mal ob das QS-Bapperl nun bei Sprengstoffrecht (Deutschland) entfernt werden kann. Besten --Gruß Tom (Diskussion) 13:13, 8. Dez. 2013 (CET)

Arbeitsrecht: Wartungssicherung

Hallo, ich versuche zur Zeit einen Artikel Wartungssicherung zu erstellen (Benutzer: Yotwen/Wartungssicherung). Da gibt es einige rechtliche Aspekte, die ich nicht ausreichend abschätzen kann. Würdet ihr euch bitte den Artikel ansehen und ggf. tatkräftig, also mit Ratschlägen (auch ungefragten) oder gar aktiv an dem Artikel mitarbeiten? Vielen Dank für eure Unterstützung. Yotwen (Diskussion) 08:57, 15. Dez. 2013 (CET)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: bemüht euch nicht. Yotwen (Diskussion) 14:24, 30. Dez. 2013 (CET)

Anfrage: Legalität/technische Machbarkeit der IP-Erkennung Dritter

Folgende Anfrage: Wikipedia:Auskunft#Legalit.C3.A4t.2Ftechnische_Machbarkeit_der_IP-Erkennung_Dritter gerade in der Auskunft gestellt. Hoffe auf rege Beteiligung! --2.240.84.65 11:46, 18. Dez. 2013 (CET)

Kann archiviert werden. Gruß, --Gnom (Diskussion) 13:52, 4. Jan. 2014 (CET)

PROTECT IP Act

Dieser Artikel ist gelinde gesagt eine Katastrophe, während der englische Artikel ziemlich ausführlich ist verfügt der deutschsprachige Artikel zu diesem durchaus wichtigen Gesetzesentwurf lediglich über eine Einleitung (die zur Hälfte aus dem vollen Namen besteht) und einen Screenshot des Protests der Wikipedia. |FDMS 02:26, 26. Dez. 2013 (CET)

Ich würde vorschlagen, folgenden Satz hinzuzufügen: "Im Januar 2012 wurde die Abstimmung über den Entwurf auf unbestimmte Zeit verschoben." Das kann man mit diesem Link belegen und den Artikel meines Erachtens dann auch aus der QS entfernen. Gruß, --Gnom (Diskussion) 13:50, 4. Jan. 2014 (CET)

Frage zum Artikel "Rechtsreferent"

Zu dem sehr dürftigen Artikel "Rechtsreferent" habe ich Zweifel über den dargestellten Zusammenhang, insbesondere ob da eine Verwechslung mit Rechtsreferendar vorliegt. Da ich das fachlich nicht beurteilen kann, bitte ich euch um Sichtung und eventuelle Korrekturen oder Erweiterungen. Gruß, --Jo.Fruechtnicht (Diskussion) 11:12, 17. Dez. 2013 (CET)

Eine Verwechslung mit Rechtsreferendar ist bei diesem einen Satz nicht ersichtlich. Grundsätzlich ist der Satz auch nicht völlig falsch, nur ist damit natürlich nicht abschließend erklärt, was ein Rechtsreferent ist. Eine definition kann ich allerdings auch nicht liefern, wenn es denn überhaupt eine gibt.--Losdedos (Diskussion) 21:49, 17. Dez. 2013 (CET)
Jo, so reicht das nicht für einen Artikel - aber ich wüsste auch nicht, was man da noch hinzufügen sollte. Das ist eher was fürs Wiktionary. Gruß, --Gnom (Diskussion) 23:48, 17. Dez. 2013 (CET)
+1. — Fröhliche Kirsche 00:18, 18. Dez. 2013 (CET)

Eine Verwechslung mit dem Rechtsreferendar gibt es ganz sicher nicht. Der beschreibende Satz im Artikel ist in der Sache schon in Ordnung, obwohl - oder eher: weil - er sehr pauschal ist. Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich hier eine allgemeingültige Definition finden lässt. Der Begriff scheint mir landauf, landab nicht stehend zu sein. Ich kenne Verwaltungsjuristen, die die Berufsbezeichnung Rechtsreferent tragen, andere heißen Rechtssachbearbeiter, andere wieder anders. Daneben gibt es auch in der Privatwirtschaft Rechtsreferenten. Insgesamt habe ich große Zweifel, ob der Artikel bei dieser Ungreifbarkeit des Themas wirklich seine Berechtigung hat. Man sollte daran denken, ihn zu löschen oder zu verschieben. Gruß.--Matthias v.d. Elbe (Diskussion) 12:04, 18. Dez. 2013 (CET)

LA gestellt. Als Lemma unbrauchbar, da keine Definition vorhanden. Bitte beteiligt euch mit entsprechenden Aussagen in der LD. Grüße --h-stt !? 17:48, 18. Dez. 2013 (CET)
Ein einfacher Hinweis auf diesen Abschnitt dürfte eventuell bereits genügen. Gruß — Fröhliche Kirsche 17:51, 18. Dez. 2013 (CET)
Ich sehe das Lemma keinesfalls als unbrauchbar oder ungeeignet, denn schließlich wird der Begriff in durchaus beachtenswertem Umfang verwendet. Auch wenn es keine allgemeingültige Definition geben sollte, wovon ich ausgehe, ist jedoch trotzdem mit Belegen der Begriff und seine eben nicht klare Abgrenzung in einem Artikel zu erklären. Das Problem ist lediglich, geeignete Quellen zu finden und einen umfangreicheren Artikel zu erstellen. Löschen halte ich für die denkbar ungeeignetste Lösungsmöglichkeit. Damit erreichen wir gar nichts.--Losdedos (Diskussion) 23:17, 18. Dez. 2013 (CET)

Inzwischen wurde das Lemma in eine BKL umgewandelt und ein eigener Artikel Rechtsreferent (IHK) angelegt. Meiner Meinung nach wäre ein allgemeiner Artikel Rechtsreferent gerechtfertigt, sofern er auf die Unschärfe des Begriffs hinweist. Im aktuellen Zustand finde ich die BKL eher verwirrend. Auf den neuen Artikel Rechtsreferent_(IHK) habe ich einen LA gestellt, da mir die Relevanz des Fernlehrgangs nicht hinreichend dargestellt scheint. --Reni Tenz (Diskussion) 11:19, 23. Dez. 2013 (CET)

Bei Rechtsreferent_(IHK) wurde inzwischen auf "Behalten" entschieden. Begründung: Die IHK Saarland hat den Fernlehrgang zertifiziert. Auf Rechtsreferent_(Jurist) wurde inzwischen von jemand anderem LA gestellt. --Reni Tenz (Diskussion) 12:48, 6. Jan. 2014 (CET)

Frohes Fest

Allen Wikipedianern, mitlesenden Gästen und besonders Denjenigen die hier noch mitarbeiten wünsche ich ein frohes Weihnachtsfest. Besten --Gruß Tom (Diskussion) 11:58, 25. Dez. 2013 (CET)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) 13:06, 25. Jan. 2015 (CET)

Diskussion:Eigentumserwerb

Für Beteiligung bin ich dankbar. -- Stechlin (Diskussion) 22:06, 7. Dez. 2013 (CET)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Aschmidt (Diskussion) 00:07, 12. Okt. 2015 (CEST)

Verkehrsanschauung

Es gilt wohl Ähnliches, wie ich oben zu der von mir "lancierten" Verhandlungsfähigkeit schrieb, in Bezug auf die Lemmata Verkehrsanschauung/ Verkehrsauffassung. Für jede Rückmeldung dankbar,--Der Spion (Diskussion) 00:42, 1. Dez. 2013 (CET)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Aschmidt (Diskussion) 00:06, 12. Okt. 2015 (CEST)

Änderungen an der Vorlage:Infobox Gesetz

Hallo werte Portalmitarbeiter, wie im Zuge der Löschdiskussion angekündigt bin ich zur Zeit an der Überarbeitung der Vorlage:Infobox Gesetz. Da es mittlerweile sechs verschiedene Infoboxen gibt und eine gewisse Übereinstimmung mit anderssprachigen Infoboxen geben sollte, zur einfacheren Portierung deren Inhalte, gibt es hier eine entsprechende Gegenüberstellung. Eine entsprechende Diskussion läuft auch schon. Den Entwicklungsfortschritt könnt ihr auf der Seite sehen. Ich würde mich über eine breite Beteiligung von Euch sehr freuen. --Markus S. (Diskussion) 06:37, 30. Dez. 2013 (CET)

Sehr interessant! (Mir graut jedoch davor, die neue Infobox dann fehlerfrei in alle bestehenden Gesetzesartikel einzufügen...) Magst du die hier mitlesenden Benutzer ab und zu an dieser Stelle auf dem Laufenden halten, wenn es etwas Neues gibt? Gruß, --Gnom (Diskussion) 13:46, 4. Jan. 2014 (CET)
Inwieweit die Weiterentwicklung Vorteile bringt, die die Nachteile etwaiger Umstellung bisheriger Handhabung und Eintragungen überwiegen, erscheint mir noch nicht recht erkennbar. Sollte es tatsächlich so gemeint sein, dass alle Infoboxen zu einer zusammengeführt werden sollen, graut mir vor der Kompliziertheit der Ausfüllanweisung. Aber man wird sehen.
Was ich noch für sinnvoll hielte. Man sollte die Infobox so minimal umgestalten, dass sie auch für deutsche Rechtsverordnungen einsetzbar wird (und so wird sie bereits jetzt benutzt). Man müsste dazu nur den Parameter "Datum des Gesetzes" modifizieren, entweder in "Datum der Norm" umwandeln oder zwei fakultative Einträge "Datum des Gesetzes" und "Datum der Verordnung" nebeneinander schaffen.--DiRit 15:29, 9. Jan. 2014 (CET)
Wichtig wäre auch, zu gewährleisten, dass die Eintragungen wie bisher umfassend durch Verarbeitung des Bundesgesetzblattes und der letzten Änderungen aktuell gehalten werden. Da könnten sich Probleme ergeben. --DiRit 15:38, 9. Jan. 2014 (CET)
Die Überarbeitung der Infobox soll zu keiner Verschlechterung der Bedienbarkeit führen (schließlich sind wir nicht Microsoft). Zur Zeit sind wir ja erst in dem Stadium der Bestandsaufnahme von existierenden Infoboxen. Darunter fallen auch solche aus en, fr und pl und was noch so kommt. Hierbei werden wir versuchen die entsprechenden Parameter benutzerfreundlich so zu integrieren, dass ein problemlose Übernahme von dort geht. Natürlich werden hierbei einige Parameter wegfallen. Da ich kein Entwicklung in einem Hinterstübchen machen möchte, seid ihr ganz herzlich eingeladen mitzuwirken, eure Vorschläge und Bedenken vorzubringen. Nur so kann anschließend eine breite Zustimmung zur Änderung kommen. Da ich schon einmal so ein Projekt gemacht habe (Vorlage:Infobox Stadion) kann ich sagen, dass der Prozess ein gutes Jahr dauern wird :( --Markus S. (Diskussion) 17:50, 9. Jan. 2014 (CET)
Bei einer Angleichung der Infoboxen könnten die teilweise erheblichen nationalen Besonderheiten in der Gesetzgebung eine Schwierigkeit sein. Die Vorlage:Infobox Gesetz ist bisher auf aktuelle und auch historische (!) deutsche Rechtsquellen abgestimmt. Bei einer Angleichung sollte daran gedacht werden, dass Parameter, die (vor allem) für die deutsche Gesetzgebung einschlägig sind, in anderen Rechts- bzw. Gesetzgebungsordnungen so nicht bekannt sein müssen. Eine Frage ist hier wohl, ob man die Infobox an die Rechtsquellen oder die Rechtsquellen an die Infobox anpassen will. ;-) --Alros002 (Diskussion) 18:07, 31. Jan. 2014 (CET)
Also dass Gesetzestexte in der Infobox verlinkt werden sollen, ist m.E. unpassend. Wie soll man bitte darauf kommen, dass Gesetzeslinks nun nicht mehr unter "Weblinks" stehen sollen, welche an sich wohl ja das erste Suchziel dazu wären?--Philipp1977 (Diskussion) 21:01, 27. Dez. 2014 (CET)
Weblinks sollten an beiden Stellen stehen: »Bei Artikeln, die eine Infobox-Vorlage mit einem Eintrag für die Website benutzen (Städte, Bands, Unternehmen usw.) sollten die Links sowohl in der Infobox als auch unter der Weblinks-Überschrift eingetragen werden.« (WP:WEB) Aktenstapel (Diskussion) 09:04, 28. Dez. 2014 (CET)
Stimme dem 100% zu. Beide Verlinkungen machen Sinn. Insbesondere solange noch keine einheitliche Verweisung in den Infoboxen durchgeführt wurde. Aber auch so denke ich, dass die Beibehaltung bei "Weblinks" praktisch ist. Sonst wäre bei Artikeln, wo Infoboxen unpassend sind, aber dennoch ein Verweis auf den Gesetzestext nötig wäre, bezüglich Artikeln mit Infoboxen eine uneinheitliche "Verlink"-Systematik vorhanden.--Philipp1977 (Diskussion) 09:13, 28. Dez. 2014 (CET)
Hallo Mitarbeiter des Portals, nachdem ich meine Auszeit von Wikipedia hoffentlich abgeschlossen habe möchte ich die angefangenen Arbeiten endlich zu Ende führen :) Von daher ein Ping an W!B:, DiRit, Alros002, Philipp1977, Aktenstapel und alle anderen Interessierten die Entwicklung der IB geht weiter :) --Markus S. (Diskussion) 12:55, 9. Feb. 2016 (CET)
Hallo Markus S., was für Arbeiten sind denn zu Ende zu bringen? Aus meiner Sicht passt die Box ganz gut. Ich habe zuletzt die häufig benutzten Abkürzungen durch Wikipedia:Lua/Modul/Vorlage:Infobox Gesetz hinterlegt, was in den meisten Fällen funktioniert. Was ist aus deiner Sicht geplant? --Aktenstapel (Diskussion) 13:32, 9. Feb. 2016 (CET)
Hallo Markus S., hat sich diese Sache mittlerweile erledigt? Danke, --Gnom (Diskussion) 16:36, 19. Mai 2018 (CEST)
Es kam jedenfalls über ein Jahr keine Reaktion mehr. Ggf. kann ja eine neue Anfrage gestellt werden. --Domitius Ulpianus (Diskussion) 18:48, 8. Jul. 2019 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Domitius Ulpianus (Diskussion) 18:48, 8. Jul. 2019 (CEST)