Filmplakat „Spur der Steine“

Ich könnte das Bild eines (allerdings etwas beschädigten) Original-Plakates von Spur der Steine (Film) beschaffen, der in der DDR für wenige Tage in einigen Kinos gezeigt und dann verboten wurde. Darf ich das hochladen? Freundlichen Gruß --Andrea014 (Diskussion) 16:28, 6. Jul. 2017 (CEST)

Kurzgesagt: nö. Grund: der Urheber kann noch keine 70 Jahre tot sein. Da hülfe nur seine Freigabe (oder die der Erben). --Schnabeltassentier (Diskussion) 16:30, 6. Jul. 2017 (CEST)
Ach! Gucke da! Hätt'se ja wohl auch selbst drauf kommen können! Sorry und Dank an Schnabeltassentier für die Erleuchtung! Ich bitte um die Einführung einer neuen Regel: erst Hirn einschalten, dann fragen!  Vorlage:Smiley/Wartung/zwinker  --Andrea014 (Diskussion) 08:13, 7. Jul. 2017 (CEST)
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Freigabe der Panoramafreiheit

Für die Freigabe durch einen Urheber eines fremden Fotos gibt es eine Vorlage. Aber wie schaut es da mit der Erlaubnis aus, z.Bsp. ein Kunstwerk fotografieren zu dürfen. Also ein Kunstwerk zu fotografieren, das sich nur temporär im öffentlcihen Raum befindet. Gibt es da auch eine Textvorlage. danke K@rl 14:23, 5. Jul. 2017 (CEST)

Wen willst du denn da fragen? Den Veranstalter, den Eigentümer des Grundstücks? Wenn nur kurzfristig im öffentlichen Raum, dann hilft nur der Rechteinhaber des Kunstwerks (Verfasser, Erbe). --195.200.70.46 15:22, 5. Jul. 2017 (CEST)
KLarerweise den Künstler, der mir ja die Erlaubnis geben muss, das weiß ich , aber wie soll oder muss diese Freigabe ausschauen, gibts da eine Vorlage? Das ist die Frage. --K@rl 15:28, 5. Jul. 2017 (CEST)
So, wie in unserer Vorlage für Abbildungsfreigaben z.B. ;) // Martin K. (Diskussion) 16:25, 5. Jul. 2017 (CEST)
Alles klar, sorry hatte ich übersehen, da ich sonst immer die obere brauche. --gruß K@rl 17:03, 5. Jul. 2017 (CEST)
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Unklares Urheberrecht bei eingefügtem Bild aus der englischsprachigen Wikipedia

Es geht um das Bild im Artikel zu Joe Fortenberry. Viele Grüße, Deissler (Diskussion) 19:00, 07. Jul. 2017 (CEST).

Danke für den Hinweis, ich habe das Bild rausgenommen. Die Erklärung steht (auf englisch) im Lizenz-Baustein auf Commons. Grüße --h-stt !? 15:09, 8. Jul. 2017 (CEST)
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CC BY mit und ohne SA

Irgendwie werde ich nicht schlau, wo der Unterschied bei der CC BY mit und ohne SA liegt. Ändern darf ich doch die Rechte bei CC BY auch nicht, zumindest nihct einschränken - wozu brauche ich dann Share alike? --K@rl 15:35, 10. Jul. 2017 (CEST)

Beide Lizenzen erlauben eine frei Nutzung und Bearbeitung der so lizensierten Inhalte. Aber nur CC-BY-SA garantiert, dass etwaige Bearbeitungen auch wieder unter einer freien Lizenz veröffentlicht werden und es so durch eine Art Ansteckungseffekt mit jeder Bearbeitung neue freie Inhalte entstehen (siehe auch Gratis versus libre). CC-BY (ohne SA) hingegen ist keine solche Copyleft-Lizenz, weil bei Ihr Bearbeitungen zwar vorgenommen, aber nicht unter denselben Bedingungen veröffentlich werden müssen. Bei CC-BY ist also eine Art Re-Privatisierung der Inhalte durch Bearbeitung jederzeit möglich, weil das Recht diese Bearbeitungen weiter zu bearbeiten verloren gehen kann.

To understand the concept, you should think of free as in free speech, not as in free beer

Richard Stallman

Weil die Verbreitung Vermehrung und freier Inhalte das Ziel der Wikimedia ist, setzt die Wikipedia ganz bewusst auf CC-BY-SA und nicht auf CC-BY oder gar CC0. // Martin K. (Diskussion) 18:07, 10. Jul. 2017 (CEST)
Okay, versteh danke --gruß K@rl 18:50, 10. Jul. 2017 (CEST)
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Meine Frage zu einem im Internet abgreifbaren Scan eines Buchtitels ist eigentlich auf der Website des MDZ unter FAQ schon beantwortet: Für alle Digitalisate gilt: Jegliche kommerzielle Nachnutzung ist genehmigungs- und gebührenpflichtig.. Dann werde ich das Buch wohl selbst entleihen müssen, um hier dessen Titelseite hochzuladen. Oder? --Goesseln (Diskussion) 19:08, 2. Jul. 2017 (CEST)

Ich dachte, eine Digitilasierung erzeugt kein neues Urheberrecht, was ja bedeuten würde. Ein alterswegen urheberrechtsfreies Bild bleibt urheberrechtsfrei, egal was jemand dazu schreibt (was ja eigentlcih eine UrhAnmaßung wäre. --K@rl 14:27, 5. Jul. 2017 (CEST)

Bilder unbekannter Fotografen von 1937

Hallo, ein Wikipedianer hat auf commons mehrere Bilder unbekannter Fotografen aus österreichischen Zeitungen von 1937 hochgeladen, u.a. File:Theodor Streicher (1874–1940) 1936.jpg und File:Josef Wenter (1880–1947) 1937.jpg. Soweit ich weiß gilt für solche Fälle laut WP:BR#Bilder, deren Urheber nicht bekannt ist: "Aufgrund der oben beschriebenen praktischen Schwierigkeiten verzichtet die deutschsprachige Wikipedia auf Bilder unter Berufung auf anonyme Werke. Stattdessen benutzen wir die im Folgenden erläuterten pragmatischen Regelungen. Pragmatische Regelung bei Bildern, die älter als 100 Jahre sind." Wie ist denn dieser Satz genau auszulegen?

  • Dürfen derartige in de-WP nicht verwendet werden, obwohl sie in Commons vorhanden sind? Oder sollten sie schon in Commons gar nicht hochgeladen werden?
  • Unabängig von dieser Frage: wie genau ist der Stichtag für die Verwendbarkeit nach dem Berner Abkommen geregelt? Tagesgenau oder zum Jahreswechsel wie im deutschen Urheberrecht? In letzterem Fall könnten 1937 veröffentlichte anonyme Bilder erst nach dem 1. Januar 2018 2008 verwendet werden, richtig?

--FordPrefect42 (Diskussion) 09:29, 3. Jul. 2017 (CEST)

Ein freiformulierbarer PD-Baustein?! Auf Commons gibt es echt seltsame Dinge!
Meines Erachtens ist {{der Fotograf in der Quelle nicht genannt ist.}} schlicht Wunschdenken ohne jede rechtliche Grundlage. Ich habe die Dateien daher auf Commons getagged und würde FordPrefect42 bis zur Klärung der Lage von einer Verwendung abraten. // Martin K. (Diskussion) 00:12, 4. Jul. 2017 (CEST)
Missverständnis, ich will die Dateien gar nicht verwenden, Benutzer:Walter Anton war's. Danke für die Bestätigung meiner Einschätzung. --FordPrefect42 (Diskussion) 13:36, 4. Jul. 2017 (CEST)

Wie sieht es denn mit Ansichtspostkarten aus dem gleichen Jahr aus? --Ekkehart Baals (Diskussion) 22:28, 5. Jul. 2017 (CEST)

@Ekkehart baals: Das kommt drauf an, wann der Photograph oder Maler gestorben ist, der die auf diesen Postkarten verwendeten Bilder erstellt hat. Wenn das vor 1947 war sind die Bilder mittlerweile gemeinfrei, wenn nicht, i.d.R. nicht.
Mehr dazu unter Bildrechte. // Martin K. (Diskussion) 09:37, 6. Jul. 2017 (CEST)

Bildrechte

Hallo zusammen,

habe ein Bild hochgeladen (Für den Wikipediaeintarg einer regisseurin), oder zumindest versucht. Dafür habe ich die Urheberrechte. Das Bild wird abgelehnt mit folgendem Text: Die Aktion wurde als schädlich erkannt. Verletzte Regel: Cross-Wiki Upload Filet Was tun?

Danke

Martin Dürr (nicht signierter Beitrag von MDuerr (Diskussion | Beiträge) Pentachlorphenol)

Hallo MDuerr, Du bist in einen automatischen Filter bei commons geraten [1]. Filter 153 verhindert das Einstellen von kleinformatigen Bildern durch neue Benutzer. Du kannst jetzt einfach eine höhere Bildqualität auswählen. Mit den Bildrechten an und für sich hat das ganze nichts zu tun, es geht den Kollegen dort darum, Mißbrauch zu verhindern. --PCP (Disk) 08:54, 6. Jul. 2017 (CEST)
@MDuerr: Zum Verständnis: Heißt „habe ich die Urheberrechte“, dass Du das Photo tatsächlich selbst aufgenommen hast? Falls nicht müsstest Du nämlich noch eine BIldfreigabe vom zugehörigen Photographen besorgen. // Martin K. (Diskussion) 09:34, 6. Jul. 2017 (CEST)

URV

Anfrage auf meiner Disk von MissMhisi, auf die ich auch keine passende Antwort habe: ist der Text des Abschnittes „Naturschutz“ im Artikel Naturschutzgebiet Scherfbachtal (Odenthal) in dieser Form eine URV von hier? Gleiche Frage im Artikel Naturschutzgebiet Große Dhünntalsperre (Große und Kleine Dhünn), Formulierungen identisch zu finden hier? Gruß --Schnabeltassentier (Diskussion) 20:08, 6. Jul. 2017 (CEST)

Hallo, um das ganze zu konkretisieren: Es geht in beiden Artikeln um die Abschnitte Beschreibung, die von der jeweiligen "Schutzwürdige Biotope" Beschreibung des LANUV stammen. Teilweise wurden Sätze weggelassen oder Wörter ausgetauscht. Zwei Beispiele, [...] bedeutet, dass aus dem Text des LANUV weggekürzt wurde.:
Naturschutzgebiet Scherfbachtal (Odenthal)
  • Wiki Abschnitt Teil Scherfbachtal-Quellbachsystem nordöstlich Klev: Das Gebiet umfasst den naturnahen Scherfbachoberlauf bei Klev und mehrere Zuläufe, die hauptsächlich entlang der Wald-Offenlandgrenze verlaufen. Teilweise geht es dabei auch mitten durchs Grünland (im Norden) oder in einem breiteren Sohlental durch den Wald (Unterlauf im Nordosten). Im letztgenannten Fall ist in der Aue ein bachbegleitender Erlenwald entwickelt. Das Grünland in der Aue und an den Unterhängen wird teils von intensiven Mähwiesen gebildet, teils von blütenreicheren Magerwiesen, die stellenweise brachgefallen sind. Die daneben an den Unterhängen stockenden Waldbestände werden nicht selten von artenarmen Buchenhochwäldern gebildet. Das nordöstlich von Klev liegende Fließgewässersystem des Scherfbachs ist aufgrund des naturnahen Verlaufs repräsentativ für das Bergische Land.
  • LANUV: Das Gebiet umfasst den naturnahen Scherfbachoberlauf bei Klev und mehrere Zuläufe, die hauptsächlich entlang der Wald-Offenlandgrenze verlaufen, z.T. auch mitten durchs Grünland (im Norden) oder in einem breiteren Sohlental durch den Wald (Unterlauf im Nordosten). Im letztgenannten Fall ist in der Aue ein bachbegleitender Erlenwald entwickelt. Das Grünland in der Aue und an den Unterhängen wird teils von intensiven Mähwiesen gebildet, teils von blütenreicheren Magerwiesen, die stellenweise brachgefallen sind. Die daneben an den Unterhängen stockenden Waldbestände werden nicht selten von artenarmen Buchenhochwäldern gebildet. Das nordöstlich von Klev liegende Fließgewässersystem des Scherfbaches ist aufgrund des naturnahen Verlaufs repräsentativ für das Bergische Land. [...]
Naturschutzgebiet Große Dhünntalsperre (Große und Kleine Dhünn)
  • Wiki Artikel Abschnitt Wermelskirchen: An den Uferhängen herrschen oberhalb der Wasserlinie Ginster- oder Besenheiden-Gewächse vor, denen sich hangwärts Birken-Pionierwälder und Waldstreifen aus Buchen- und Eichen-Wald oder Fichtenforste anschließen. Die Buchen-Eichenwälder sind am Unterwuchs aus Adlerfarn, Stechpalmen und der Gewöhnlichen Goldrute leicht zu erkennen. Verschiedentlich findet man auch Kiefern oder vereinzelte Lärchen und Traubeneichen. In den Birken-Eichenwäldern wachsen Heidelbeeren zusammen mit Pfeifengras und Draht-Schmiele in der Krautschicht. Die Birkenpionierwälder dringen auch stark in die Heiden ein und überwuchern sie. An den steileren Stellen der Böschungen, die den Stausee fast ganz umrunden, haben sich an den oberhalb der Hochwassermarke liegenden Wirtschaftswegen trockenrasenartige Schaf-Schwingelbestände entwickelt. Diese teilweise sandigen, lehmigen und häufig steinigen Hänge bieten für Reptilien aber auch für zahlreiche Insekten geeignete Lebensräume. In die Talsperre münden verschiedene kleine Bäche. Meistens ist der Bewuchs der Hänge eher spärlich, da die Ufer zum größten Teil sehr steil sind. Eine großflächige Obstwiesenbrache befindet sich an einem Hang im Bereich der ehemaligen Hofstelle Sondern östlich von Lindscheid. Sie weist zahlreiche Obstbäume unterschiedlichen Alters, darunter auch liegendes Totholz auf. Während im unteren Bereich Hochstaudenfluren und Brombeerbüsche vorherrschen, sind am Oberhang die Flächen offener und von Gräsern und Kräutern bewachsen
  • LANUV Abschnitt "NSG Grosse Dhuenntalsperre <Teilgebiet I zwischen": [...] An den Uferhaengen herrschen oberhalb der Wasserlinie Ginster- oder Besenheiden-Heiden vor, denen sich hangwaerts Birken- (pionier)waelder und Waldstreifen aus Buchen-Eichen- (Fago- Quercetum), Eichen-Buchen-Wald (Luzulo-Quercetum) oder Fich- tenforste anschliessen. [...] Die Buchen-Eichenwaelder (Fago-Quercetum) sind an dem Unter- wuchs aus Adlerfarn, der Stechpalme und der Gewoehnliche Gold- rute leicht zu erkennen. [...] Es gesellen sich ver- schiedentlich Kiefern oder vereinzelte Laerchen dazu. Gelegentlich ist auch die Traubeneiche zu finden.In den Birken-Eichenwaeldern ist haeufig die Heidelbeere zu- sammen mit Pfeifengras und Drahtschmiele in der Krautschicht bestandesbildend. [...] Die Birkenpionierwaelder dringen auch stark in die Heiden ein und ueberwuchern diese z.T. bereits. An den steileren Stellen der Boeschungen des den Stausee fast ganz umrundenden, oberhalb der Hochwassermarke liegenden Wirtschaftsweges haben sich trockenrasenartige Schafschwin- gelbestaende entwickelt. Diese z.T. sandigen, lehmigen und haeufig steinigen Haenge sind fuer Reptilien aber auch fuer zahlreiche Insekten in Verbindung geeignete Lebensraeume. [...] In die Talsperre muenden verschiedene kleine Baeche. [...] Meist ist der Bewuchs eher spaerlich, da die Ufer zum groessten Teil sehr steil sind. [...] Eine grossflaechige Obstwiesenbrache befindet sich an einem WSW-exponiertem Hang im Bereich der ehemaligen Hofstelle "Son-dern" westlich von Lindscheid. Sie weist zahlreiche Obstbaeume unterschiedlichen Alters, auch (liegendes) Totholz auf. Waehrend im unteren Bereich Hochstaudenfluren und Brombeer- gebuesche vorherrschen, sind am Oberhang die Flaechen offener und von Graesern und Kraeutern bewachsen.
Sorry, Tabellenformatierung kann ich nicht ;-) Grüße, MissMhisi (Diskussion) 14:54, 7. Jul. 2017 (CEST)

Urheberrechts-Status von bergsteigerischen Schwierigkeitsskalen

Hallo,

ich möchte fragen, ob die folgenden Artikel

eine URV darstellen oder nicht. Diese Skalen wurden ursprünglich vom Schweizer Alpen-Club erstellt (siehe http://www.sac-cas.ch/unterwegs/schwierigkeits-skalen.html), und wurden 1:1 für die Wikipedia und unzählige Berg- und Wander-Websites übernommemn. Liegt hier ein Fall von mangelnder Schöpfungshöhe vor (d.h. die Schwierigkeitsskalen sind bloßes Handwerk), oder sollte seitens des Alpen-Clubs eine korrekte Freigabe erfolgen?--Keimzelle talk 20:46, 17. Jul. 2017 (CEST)

Die einzelnen Texte in diesen Skalen erreichen in keinem Fall die in Deutschland erforderliche Schöpfungshöhe. Sie erreichen insbesondere nicht die vergleichbaren Umfänge und Detailgrade, wie sie in typischen DIN-Texten vorhanden sind. Datenbank- und Datenbankwerk-Rechte kann ich auch nicht erkennen. Ich komme daher gar nicht zu §5 III UrhG. Grüße --h-stt !? 21:22, 17. Jul. 2017 (CEST)
Danke für deine Einschätzung, @H-stt:! Dann können die Artikel in Ruhe weiterleben. --Keimzelle talk 13:20, 18. Jul. 2017 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) 09:35, 19. Jul. 2017 (CEST)

Datei:Hanns Bolz, Bildnis Louise Straus-Ernst (vor 1918).jpg

Gibt es einen besonderen Grund, weshalb es bei c:Category:Hanns Bolz zehn Gemälde des 1918 gestorbenen Hanns Bolz gibt, ich aber jetzt die Datei:Hanns Bolz, Bildnis Louise Straus-Ernst (vor 1918).jpg mit dem Commons-Helper nicht nach Commons transferieren kann? --Goesseln (Diskussion) 17:08, 2. Jul. 2017 (CEST)

Der Parameter Commons=Ja war in der Lizenzvorlage {{Bild-PD-alt}} nicht gesetzt. -- Rosenzweig δ 19:02, 2. Jul. 2017 (CEST)
danke für die Hilfe.
und schön wäre es, wenn in der Beschreibung Vorlage:Bild-PD-alt oder in Vorlage:Bild-PD-alt/Doku auch angegeben würde, wie dort ein Kann-Parameter gesetzt werden kann, von „jot a“ steht da leider nichts, sondern nur etwas von Boole. Ein zweites Beispiel unter den Kopiervorlagen würde das auch bewirken.
--Goesseln (Diskussion) 19:18, 2. Jul. 2017 (CEST)
@Goesseln: Das stand drin, bis es mit diesem Edit rausgekegelt wurde. Stand der Dinge nach Änderungen ist wohl (sofern ich es durchblicke), dass du als Parameter Commons= irgendwas reinschreiben kannst, ja, 1, 2 oder auch xyz. Nur nicht 0 oder nein, dann bleibt die Warnung stehen, ebenso, wenn der Parameter fehlt. Wegen gescheiter Dokumentation wendest du dich am besten an diejenigen, die die Vorlagen umbauen und verschachteln. -- Rosenzweig δ 15:37, 9. Jul. 2017 (CEST)

Zitat oder URV?

Bitte prüfe jemand, der entsprechende Kenntnisse hat, ob diese Änderung ein zulässiges Zitat ist oder ob das bereits in den Bereich URV fällt. --TheRunnerUp 12:14, 9. Jul. 2017 (CEST)

Aus meiner Sicht nicht okay. Langer Artikel, der auch (wenn man zwei Abschnitte weiter oben liest) auch nicht sachtextlich geschrieben an sich schutzfähig ist. Zitat kommt sowieso nicht in Betracht, da ein Zitat eine Auseinandersetzung mit dem Text erfordert, hier steht der Text für sich alleine. Hab nur gerade keine Zeit das zu bereinigen. --Quedel Disk 11:48, 10. Jul. 2017 (CEST)

Leider ist es mir bisher nicht gelungen ein einfache Antwort zu dem Thema Copyright bei Bildern zu finden/erhalten. Hier ein Beispiel: Dieses Bild https://commons.wikimedia.org/wiki/File:1tap.jpg möchte Ich gerne auf meiner Seite im Internet als Download verwenden.

Folgende Links werden mir unter Download all sizes angezeigt: PAGE URL: https://commons.wikimedia.org/wiki/File%3A1tap.jpg FILE URL: https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/c/c8/1tap.jpg ATTRIBUTION: By Deposition authors: Antuch, W., Guntert, P., Billeter, M., Wuthrich, K.; visualization author: User:Astrojan [GFDL (http://www.gnu.org/copyleft/fdl.html) or CC BY 4.0 (http://creativecommons.org/licenses/by/4.0)], via Wikimedia Commons

Welche Copyright Informationen muss Ich nun diesem Bild hinzufügen um rechtlich korrekt vorzugehen. So kurz wie möglich wäre von Vorteil, da bei Smartphones die Copyright angabe das Bild nicht überlagern soll.

Besten Dank --93.227.148.185 15:29, 10. Jul. 2017 (CEST)

Der Lizenzhinweisgenerator generiert für die Online-Verwendung dieses Bildes folgenden Hinweis:

Deposition authors: Antuch, W., Guntert, P., Billeter, M., Wuthrich, K.; visualization author: User:Astrojan, 1tap, CC BY 4.0

Am besten probierst du den Generator auch mal selbst aus, er stellt auch Varianten in plain text und mit HTML zum Kopieren zur Verfügung. Gestumblindi 21:12, 10. Jul. 2017 (CEST)

Firmenlogo aktualisieren?

Hallo, im Auftrag meines Kunden soll ich das Firmenloge aktualisieren, jedoch wurde es wieder gelöscht:

https://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer_Diskussion:Docdigital

Wer kann mir sagen, wie ich es auf der Unternehmensseite einbauen kann, ohne dass es gelöscht wird? Vielen Dank! (nicht signierter Beitrag von Docdigital (Diskussion | Beiträge) 08:56, 17. Jul. 2017‎)

Hallo Docdigital. @Wdwd: hatte das Bild nach Commons transferiert, wo es gelöscht wurde. Warum es nach Commons ging, kann nur er sagen. Ich habe das Logo lokal wiederhergestellt, da es m.E.n. unterhalb der Schutzwürdigkeit liegt. Besser wäre es jedoch, wenn das Logo unter einer freien Lizenz stünde, dafür müsste der Rechteinhaber eine Freigabeerklärung absenden inklusive der Angabe einer der hier akzeptierten freien Lizenzen. Das sollte jedoch die Rechtsabeteilung dort klären. --Quedel Disk 10:10, 17. Jul. 2017 (CEST)
Ähem, ich habe dieses Logo gar nicht nach commons verschoben bzw. hochgeladen, kann also auch nicht sagen warum es noch commons ging. Sondern habe die Datei hier am 20.6 be-DÜPt (fehlende Lizenz/Freigabe) Das Hochladen auf commons wurde am 21.6. von user:Docdigital durchgeführt, möglicherweise als Folge der DÜP hier. Auf commons habe ich die betreffende Datei dann mit "npd" markiert (missing permission) und mit der Standard-Info dazu versehen die Freigabe via OTRS nachzureichen, siehe c:User talk:Docdigital. Und hier als Dateiduplikat am 27.6. gelöscht, da Datei schon auf commons.
Generell ist es sinnvoll, die Freigabe nicht zweigleisig (hier auf de.wp und auch noch auf commons) durchzuführen. Sondern die Freigabe bevorzugt gleich auf commons zu machen - mit gültiger Freigabe ist die Datei commonsfähig.--wdwd (Diskussion) 20:39, 17. Jul. 2017 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) 14:54, 23. Jul. 2017 (CEST)

Buchillustration (jünger als 70 Jahre) unter CC-Lizenz?

Hallo! Darf ich bei dieser Datei den Lizenzhinweis so verstehen, dass das Bild in der deutschsprachigen Wikipedia verwendet werden darf, da es einmal unter eine CC-Lizenz gestellt wurde? Das scheint aus dem Hinweis hervorzugehen, aber es kommt mir so erstaunlich vor. Ich würde mich deshalb über eine Bestätigung freuen. Viele Grüße --Mushushu (Diskussion) 17:19, 17. Jul. 2017 (CEST)

Es ist eine Datei welche den "license review" durchlaufen hat - also auf einer externen Seite unter freien Lizenz steht und dieser Umstand von einer weiterer Person (Reviewer) auch bestätigt wurde. Für die Verwendung hier kannst Du damit ohne weitere Informationen im guten Glauben davon ausgehen, dass es passt. Trotzdem passieren auch beim "license review" Fehler und auch sowas wie Betrug - beispielsweise :c:Commons:Lizenzwäsche. Wenn Du begründete Zweifel und Hinweise in diesem Fall hast, stelle dazu bitte auf commons einen entsprechend begründenten Löschantrag.--wdwd (Diskussion) 20:55, 17. Jul. 2017 (CEST)
Danke für die Antwort! Nein, ich habe keine begründeten Zweifel. Es ist nur ein Fall, den ich noch nie gesehen hatte, deshalb wollte ich mich vergewissern.
Auf derselben Seite gibt es weitere Bilder, die ich gerne für Artikel hätte, darunter das hier – wenn das eine geht, müssten die auch gehen. Wie kann ich denn ein License Review in Auftrag geben? --Mushushu (Diskussion) 10:29, 18. Jul. 2017 (CEST)
Lade das Bild auf commons mit den Angaben von der Quelle (Autor, Lizenz, Beschreibung/Datum, ...) hoch, und füge unter der Lizenzangabe ein {{Licensereview}} hinzu.--wdwd (Diskussion) 14:51, 18. Jul. 2017 (CEST)
Ah, das ist ja einfach. Danke für die Hilfe! --Mushushu (Diskussion) 15:01, 18. Jul. 2017 (CEST)
Ich (URF-Amateur) halte nicht viel von dem hier vorgeschlagenen Weg. Die Mumins-Autorin und -Zeichnerin Tove Jansson (und ihre Rechtsnachfolger) soll also auf die ausschließlichen Nutzungsrechte, vulgo Urheberrechte, ihrer Zeichnungen auf den Bucheinbänden verzichtet haben und allen Nachnutzern umfangreiche Nutzungs- und Änderungsrechte gewährt haben. Wer soll denn das glauben? Weil das so auf der Seite http://www.mynewsdesk.com/ steht? Und wer ist bitte schön http://www.mynewsdesk.com/ ? --Goesseln (Diskussion) 22:42, 18. Jul. 2017 (CEST)
@Goesseln: mynewsdesk.com ist anscheinend eine Plattform für Unternehmen, um Pressematerial zur Verfügung zu stellen ("Publish news releases, images and videos in a responsive, SEO-friendly brand newsroom ..."). Der als Quelle für Datei:Trollkarlens_hatt_01.tiff angegebene Upload auf mynewsdesk stammt daher wohl wirklich vom dort ebenfalls genannten Verlag des Buches Rabén & Sjögren, wofür auch die professionelle TIFF-Datei spricht - und tatsächlich ist dort als Lizenz die CC-BY 3.0 verlinkt. Das wundert mich zwar auch sehr, weil diese Lizenz ja erlaubt, sehr viel mit dem Bild zu machen, unter anderem wären auch Bildausschnitte, abgeleitete Werke, kommerzielle Nutzung usw. erlaubt, und ich kann mir nicht so recht vorstellen, dass der Verlag das wirklich so beabsichtigt hat. Meine Vermutung ist, dass die zuständige Person im Verlag Mist gebaut bzw. nicht erkannt hat, was für eine weitgehende Lizenz sie da erteilt - wahrscheinlich war doch nur so etwas wie eine übliche Erlaubnis zur Nutzung als Pressematerial gemeint. Würde ich annehmen. Aber die Lizenz steht nun mal so da und dass sie wirklich vom Verlag kommt ist aufgrund der Natur von mynewsdesk plausibel. So lange niemand direkt beim Verlag nachfragt im Sinne von "haben Sie das wirklich so gemeint, stimmt die Freigabe?" und dann eine negative Antwort bekommt, muss man's wohl glauben. Gestumblindi 00:53, 19. Jul. 2017 (CEST)
Ich hatte genau die von Goesseln geäußerten Bedenken, daher meine urpsrüngliche Frage. Aber Rabén & Sjögren ist kein unprofessioneller kleiner Laden. Man würde meinen, sie wissen, was sie tun? Sie haben eine große Zahl an Buchcovern und Fotos von Produkten auf dieser Plattform zur Verfügung gestellt. Wenn jemand nachfragen möchte, bin ich natürlich nicht dagegen. --Mushushu (Diskussion) 11:22, 19. Jul. 2017 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) 14:55, 23. Jul. 2017 (CEST)

Problem mit event. UVR eines Fotos

Hallo Experten, habe in Commons ein Foto eingestellt, das Dieter Nuhr und mich zeigt und im Hintergrund ein Plakat, auf dem Dieter Nuhr zu sehen ist. Benutzer Benutzer:AxelHH vermutet (siehe meine Disk.seite) eine UVR und hat den Hintergrund einfarbig gestaltet und mich herausgenommen. . Das ursprüngliche Foto befindet sich noch auf Commons, das neue ebenso. Was soll ich tun? Freundliche Grüße von --Anima (Diskussion) 00:32, 20. Jul. 2017 (CEST)

Sehe das Problem nicht in der Frau links auf dem Bild sondern im Hintergrundbild von Dieter Nuhr, das sicherlich von einem Fotografen stammt. --AxelHH (Diskussion) 00:37, 20. Jul. 2017 (CEST)
Das stimmt leider, das Hintergrundbild ist problematisch. Das müsste man tatsächlich wegnehmen. Man kann ja eine Fassung mit dir drauf und die obige Portraitlösung auf Commons behalten. --Quedel Disk 07:30, 20. Jul. 2017 (CEST)
Noch ne Nachfrage, nur weil das hier so angesprochen wurde und deswegen nicht so einfach übergangen werden kann: Ist das Bild mit Selbstauslöser oder so aufgenommen worden? Weil nach dem obigen Statement die eine abgebildete Person gleichzeitig als Urheberin angegeben ist? --2003:E4:5BC2:C1BB:4216:7EFF:FE2A:7A33 09:32, 20. Jul. 2017 (CEST)
Werde das Foto löschen lassen. Danke. --Anima (Diskussion) 09:39, 20. Jul. 2017 (CEST)
Ich habe das Bild und alle seine Derivate jetzt gelöscht. --Reinhard Kraasch (Diskussion) 12:15, 20. Jul. 2017 (CEST)
Vielen Dank dafür. Gruß von --Anima (Diskussion) 18:41, 20. Jul. 2017 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) 14:51, 23. Jul. 2017 (CEST)

Amtliche Werke einer Stadt

Unterliegen Veröffentlichungen, die eine Stadt oder Gemeinde verfasst dem Urheberrecht oder sind sie wie amtliche Werke zu betrachten? Konkret geht es um Bilder auf der Stadt-Homepage, über die im Impressum steht: "Sofern nicht anders erwähnt, handelt es sich bei den Inhalten auf dieser Website um lizenzfreies Material oder um Inhalte, die von der Stadt [...] selbst erstellt wurden." Ist das als amtliches Werk lizenzfrei verwendbar, oder braucht es da eine Freigabe? Und wenn ja, von wem? Vom konkreten Verfasser, oder vom Auftraggeber (also dem zuständigen Sachbearbeiter bei der Stadt)?--Emergency doc (D) 22:00, 20. Jul. 2017 (CEST)

Hallo Emergency doc, leider sind diese Inhalte nicht frei, weil es keine amtlichen Werke sind. Du brauchst also eine Freigabeerklärung des Rechteinhabers. Gruß, --Gnom (Diskussion) 09:54, 21. Jul. 2017 (CEST)
Danke, soweit habe ich es mir fast schon gedacht. Aber wer kann diese Freigabe erteilen? Ein zuständiger Mitarbeiter der Stadt, wenn die Verwertungsrechte bei dieser liegen? Der Bürgermeister? Der Sachgebietsleiter? Nur der tatsächliche Ersteller der Inhalte/Bilder? Gruß--Emergency doc (D) 10:52, 21. Jul. 2017 (CEST)
Die Freigabe kann der Inhaber der Rechte an dem Bild erteilen. Ich würde mal bei der zuständigen Abteilung der Gemeindeverwaltung anfragen, Emergency doc. Gruß, --Gnom (Diskussion) 14:19, 23. Jul. 2017 (CEST)
Ich danke für die Antworten. Werde mein Glück versuchen. --Emergency doc (D) 18:06, 23. Jul. 2017 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Emergency doc (D) 18:06, 23. Jul. 2017 (CEST)

Das Bild wurde in den Artikel Rex Allen eingefügt und dann wieder entfernt hier, begründet mit URV. Ist jetzt alles in Ordnung, oder sollte da eine Versionslöschung gemacht werden? (Das wären dann die zwei Versionen davor, falls ich das hier schnell melden darf oder das mal kurz jemand weiterleiten sollte.) --MannMaus (Diskussion) 13:02, 23. Jul. 2017 (CEST)

Hallo MannMaus, in diesem Fall ist keine Versionslöschung erforderlich. Gruß, --Gnom (Diskussion) 14:16, 23. Jul. 2017 (CEST)
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Tabelle in einer Schautafel

Hallo, ich bin mir jetzt nicht ganz sicher, deshalb frag' ich besser. Am Nord-Ostsee-Kanal ist eine Schautafel aufgestellt, die Informationen des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes Kiel-Holtenau über den NOK für die Öffentlichkeit publiziert. Darin sind neben Landkartenausschnitten und Grafiken auch Tabellen mit Zahlen und Fakten über Fähren, Brücken und Tunnel angegeben. Diese Tabellen (nur diese!) habe ich mit meinem Handy abfotografiert (ist nicht doll geworden, aber die Zahlen kann man erkennen).

Ich nehme an, dass ich Schaubilder, die öffentlich für die Öffentlichkeit aufgestellt wurden, dennoch nicht reproduzieren darf, zumindest nicht mit einer gemeinfreien Lizenz. Aber nur die Tabellen? Gilt da die Regel mit der Schöpfungshöhe, oder hat das WSA grundsätzlich das Urheberrecht für die Zusammenstellung der Zahlen, und die Anordnung in einer Tabelle (und die Anordnung dreier Tabellen im Schaukasten    ). Wenn nicht, dann würde ich gern die Tabelle wegen der Daten hochladen, als Einzelnachweis für die technischen Daten eben jener Brücken und Tunnel. --FlugTurboFan (Diskussion) 17:16, 23. Jul. 2017 (CEST)

@FlugTurboFan: Wenn diese Schautafel so im öffentlichen Raum stand, dass die Krititerien der Panoramafreiheit erfüllt sind (also bleibend und öffentlich), dann darfst Du Sie auch photographieren und diese Fotos unter einer von Dir frei wählbaren Lizenz hier hochladen.
Aus redaktioneller Sicht und aus Gründen der Barrierefreiheit fände ich es jedoch sinnvoller die Tabelle abzutippen und hier als Wikitable einzufügen. Ob das aus urheberrechtlicher Sicht auch zulässig ist oder nicht, hängt davon ab, wie die Inhalte dieser Tabelle aussehen. Reine Faktensammlungen erreichen i.d.R. keine Schöpfungshöhe (es sei denn sie erreichen Datenbankumfang).
Lad doch einfach erst mal das Photo auf Commons, dann ist kann man da eine fundiertere Aussage zu treffen. // Martin K. (Diskussion) 18:29, 23. Jul. 2017 (CEST)
Hallo FlugTurboFan, das sieht ganz nach einem Fall für die Panoramafreiheit aus. Gruß, --Gnom (Diskussion) 18:32, 23. Jul. 2017 (CEST)
Hallo, „mein erster Upload“ ist nun fertig, und ich habe "Eigenes Werk" ausgewählt, weil ich ja derjenige bin, der das Foto angefertigt hat. Ich hoffe, das war richtig. Es ist nun hier zu finden. Wie gesagt, ich habe zwar noch ein Foto von der ganzen Schautafel, aber ich nehme an, das wäre dann nicht okay.
Abtippen wäre zwar schöner, aber dann kann ich es wieder nicht mehr als Einzelnachweis verwenden. Ich könnte mich ja vertippt haben, und dass ich eine öffentliche Tabelle abgetippt habe, glaubt mir sowieso keiner. Ein Foto macht das Ganze nachvollziehbarer. --FlugTurboFan (Diskussion) 19:12, 23. Jul. 2017 (CEST)
Doch doch, FlugTurboFan, lade mal das Foto der ganzen Schautafel hoch. Gruß, --Gnom (Diskussion) 19:30, 23. Jul. 2017 (CEST)
Okay, hier ist es. Es ist etwas gerader aufgenommen, aber dafür spiegelt die Glasscheibe ein wenig. --FlugTurboFan (Diskussion) 19:43, 23. Jul. 2017 (CEST)
Das Abtippen kannst Du Dir eigentlich sparen: Die Tabellen gibt es auch online. Z.B. auf kielkanal.de oder bei der WSV. Sofern Gnom da nicht doch noch Schöpfungshöhe sieht (ich sehe keine), kannst Du das einfach als Tabelle kopieren und die Seite als Beleg angeben. // Martin K. (Diskussion) 20:12, 23. Jul. 2017 (CEST)
Jopp, kein Problem. Außerdem sind alle Inhalte der Schautafel von der Panoramafreiheit gedeckt. Gruß, --Gnom (Diskussion) 20:18, 23. Jul. 2017 (CEST)
Hallo, die Tabellen der Fähren habe ich selbst auch schon gefunden, aber die Tabellen der Brücken und Tunnel sind im Internet erstaunlicherweise nicht verfügbar. Ich frage vielleicht nochmal beim WSA nach, ob sie diese auch online stellen können, aber ich habe da wenig Hoffnung, und für den Moment muss ein Foto reichen. Eines der Gründe könnte sein, dass die wenigsten Brücken vom WSA betreut werden. Wie auch immer, auf diese Weise habe ich meine ersten Bilder hochgeladen. Tusch! --FlugTurboFan (Diskussion) 22:47, 23. Jul. 2017 (CEST)
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Unterschriften-Scan

Weil in der vor-Internetzeit auch schon gelebt wurde (man glaubt es nicht!), habe ich einige Unterschriften von Belämmerten Belemmaten, die ich einscannen und hochladen könnte. Darf das sein (von wegen Allgemeingut und/oder keine Schöpfungshöhe)? Freundlichen Gruß --Andrea014 (Diskussion) 08:15, 14. Jul. 2017 (CEST)

Sollte mit fehlender Schöpfungshöhe in vielen Fällen passen - ist aber, wie so oft, eine Einzelfallentscheidung. Eventuell sind die Unterschriften auch schon für PD-alt-70 passend. Für das Hochladen auf commons siehe die Hinweise bei {{PD-signature}} und dazu die passende Kategorien unter c:Category:Signatures (es kommt dabei auch auf das Land an aus der die betreffende Person stammt).--wdwd (Diskussion) 09:19, 14. Jul. 2017 (CEST)
Dankeschön für's Erste, wdwd! Werd' ich mir nach meiner Pause durchlesen. Es geht im Moment konkret um diese drei: Wilfried Rasch, Volkmar Sigusch und David Grossman. --Andrea014 (Diskussion) 09:49, 14. Jul. 2017 (CEST)
Bzgl. der ersten beiden sollte es, so die konkreten Unterschriften nicht zu sehr komplex sind sondern die "typischen Kraxln" sind, mit {{PD-signature}} passen und commonstauglich sein. Bei Grossman bin ich mir nicht sicher: Israel zählt was die Schwelle zur SH anlangt zu den "Common law countries" mit diffuser und eher niedriger Schwelle, siehe c:Commons:Threshold_of_originality#Common_law_countries. Sollte aber hier auf de.wp mit {{Bild-PD-Schöpfungshöhe}} und ggf. kurzer Anmerkung warum nicht auf commons passend sein.--wdwd (Diskussion) 17:50, 14. Jul. 2017 (CEST)

Ich würde gerne das Bild welches auf http://hdl.handle.net/10062/45042 erhältlich ist in Wikimedia oder auf de.wikipedia hochladen, darf ich das und unter welcher Lizenz darf ich das, bzw ab wann darf ich das? (Ich habe Nicht schützbare Fotos (Reproduktionen) – 2-D-Regel gelesen wurde aber nicht sonderlich schlau daraus.)  — Johannes Kalliauer - Diskussion | Beiträge 18:06, 14. Jul. 2017 (CEST)

@JoKalliauer: Damit die 2D-Reproduktionsregel überhaupt zum Tragen kommt, müsste das abphotographierte Photo erst mal selbst gemeinfrei sein. Und um das abschätzen zu können, müsste man wissen, wer es photographiert hat und wann diese Person verstorben ist.
Wenn sich diese Informationen trotz intensiver Recherche nicht wirklich nicht ermitteln lassen, käme höchstens die Pragmatische Regelung für Bilder die älter als 100 Jahre sind in Betracht. Wenn das Bild wirklich von 1920 ist, wäre aber auch das erst im Jahr 2021 der Fall. // Martin K. (Diskussion) 19:09, 14. Jul. 2017 (CEST)
@Martin Kraft:Ich habe bei http://dspace.ut.ee/contact angefragt und folgende Rückmeldung bekommen:

„Dear Mr Kalliauer,

Just upload the picture and refer to the University of Tartu Library as the source, there are no other terms.

With best regards,

Sulo Lembinen
University of Tartu Library
Estonia“

sulo.lembinen
Darf ich das Bild unter {{cc-by-sa-4.0|1=[[:c:Institution:University of Tartu Library|University of Tartu Library]](en), (de), (pics)}} hochladen?
Ich habe soeben das E-Mail mit der Freigabe an permissions-commons-de@wikimedia.org weitergeleitet ( Das Support-Team befasst sich mit dieser Textfreigabe! Ticket-Nummer: 2017071710010976. ).
 — Johannes Kalliauer - Diskussion | Beiträge 13:50, 17. Jul. 2017 (CEST)

Alte Bomberfotos der RAF?

 
Foto von der RAF

Wir haben ein Foto von der RAF 1945, das durch die NCAP veröffentlicht wurde und nach PD-BRITISHGOV hier frei eingestellt werden konnte. Meine Frage - geht das mit den Fotos hier auf NCAP auch? oder wie schaut das aus? --K@rl 10:40, 26. Jul. 2017 (CEST)

Wenn ich das Crown Copyright richtig verstehe (z.B. laut diesem Diagramm der National Archives), dann sind alle Fotos, die du dort findest, und die vor mehr als 50 Jahren aufgenommen wurden, inzwischen gemeinfrei. -- Discostu (Disk) 11:49, 28. Jul. 2017 (CEST)
Dann werde ich versuchen von dort Fotos hochzuladen :-) Commons wird schon schlau genug sein ;-) und reagieren oder nicht danke K@rl 13:53, 28. Jul. 2017 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) 18:53, 28. Jul. 2017 (CEST)

Artikel zu "Lucian Bernhard" in der Wikipedia.

In der "Diskussion" zu dem genannten Artikel schrieb "Musdok", dass die Bilder nicht gemeinfrei sind. (Das zweite ist nicht von Bernhard und gehört somit m.E. ohnehin nicht hierher). Ist es also richtig, die Bilder zu entfernen, bevor man die Rechte-Inhaber oder -Verwalter fragt, ob sie bereit sind, ein paar Bilder (m.E. unbedingt wenigstens eines der Bosch-Plakate!) freizugeben? --Der Kurt2 (Diskussion) 18:26, 21. Jul. 2017 (CEST)

Dass im Jahr 2009 unter der c:Category:Lucian Bernhard vier Plakate des 1972 gestorbenen Lucian Bernhard mit c:Template:PD-Old eingestellt wurden, das ist wohl kaum "richtig". --Goesseln (Diskussion) 19:01, 21. Jul. 2017 (CEST)
Ich habe einen Löschantrag gestellt; wer die Rechteinhaber anfragen möchte, ob sie Bilder unter eine freie Lizenz stellen möchten und können (wohl eher schwierig, wenn die VG Bild-Kunst die Rechte vertritt?), kann das ja gleichwohl tun, die Uploads waren so jedenfalls nicht in Ordnung. Gestumblindi 17:52, 23. Jul. 2017 (CEST)

@Der Kurt2: Normalerweise entfernen wir Bilder aus Artikeln, bis die Rechtelage geklärt ist. --Martina Disk. 18:34, 23. Jul. 2017 (CEST)

Die Bilder wurden auf Commons gelöscht, damit dürfte das hier vorerst erledigt sein. Gestumblindi 19:45, 30. Jul. 2017 (CEST)

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Noch Zitat oder schon URV

Hallo! Ich bräuchte mal eine Einschätzung von euch: Ist das Zitat im Abschnitt "Beschreibung der Anlage" des Artikels Gut Kaisersruh für uns als Langzitat noch ok oder schon eine URV? -- Gruß   Sir Gawain Disk. 21:33, 6. Jul. 2017 (CEST)

Da der übernommene Text schlicht eine eigene Darstellung ersetzt und nicht als Zitat, wie es z.B. im Schweizer Urheberrechtsgesetz heisst, "zur Erläuterung, als Hinweis oder zur Veranschaulichung dient", würde ich ihn nicht als zulässiges Zitat ansehen - wenn er urheberrechtlich überhaupt schutzfähig ist, das muss hier auch die Frage sein. Diesbezüglich bin ich in letzter Zeit recht unsicher geworden. Während viele Diskussionsteilnehmer hier früher fast automatisch von einer Schutzfähigkeit jedes etwas längeren Textes ausgingen (wie es du, Sir Gawain, in Bezug auf diesen Text hier offenbar auch tust - deine Anfrage scheint jedenfalls auf der Annahme eines urheberrechtlich geschützten Textes zu fussen), gab es hier ja in letzter Zeit Statements u.a. von Gnom, die in eine andere Richtung gehen. So schrieb Gnom z.B. hier im Oktober, dass "einfache Sachtexte" wie die dort diskutierten Biografien aus dem Zisterzienserlexikon, "in der Regel urheberrechtlich gar nicht schutzfähig" seien, was auch "den typischen Lexikonartikel und damit den Löwenanteil aller Wikipedia-Einträge" betreffe. Ist die Beschreibung der Anlage im Artikel Gut Kaisersruh nun womöglich als solcher "einfacher Sachtext" zu sehen, womit sich die Frage nach dem Zitatrecht überhaupt nicht stellen würde? Gestumblindi 20:08, 8. Jul. 2017 (CEST)
Zeigt die unglaubliche Flut an Reaktionen auf meine Antwort, die aus einer Frage besteht, nun wohl eher allgemeines Desinteresse am (m.E. durchaus interessanten) Thema oder vielmehr, wie ich vermute, allgemeine Ratlosigkeit ähnlich der meinen...? Ich würde hier ja letztlich doch zum Precautionary principle tendieren, das auf Commons für Bilder angewandt wird (gibt es plausible Zweifel daran, dass ein Bild frei ist, löscht man es, auch wenn die "Unfreiheit" nicht bewiesen ist). Ich jedenfalls habe gewisse Zweifel daran, dass der zitierte Text nicht schutzfähig ist. Aber ich weiss es nicht. Gestumblindi 19:41, 20. Jul. 2017 (CEST)
@Sir Gawain und @Gestumblindi: Ich habe einen Vorschlag wie man auf anderem Wege zu einer Antwort kommt: Hier ist im Impressum der HP auf der sich die Projektarbeit zum Gut Kaisersruh befindet eine Kontaktadresse angegeben – der junge Mann war einer der drei Autoren. Warum nicht ihn fragen, ob er die „Beschreibung der Anlage” für die WP freigibt? Wenn er ablehnt, dann kann man mit dem URV-oder-nicht-Rätselraten immer noch fortfahren ;) (Übrigens würde ich diesem Text durchaus Schöpfungshöhe zugestehen – für mich wäre also die Frage, ob wir es mit einem noch zulässigen Langzitat zu tun haben; aber das nur nebenbei!). --Henriette (Diskussion) 20:22, 20. Jul. 2017 (CEST) 

Transitivität "Honorarfrei nur bei Nennung des Autors" <-> "CC-BY-SA 4.0"

Ich ersuche um Begutachtung dieses Bilds.. In den Exif Daten finden sich der Name eines für die OÖ. Landesregierung tätigen Fotografen sowie der Hinweis "Honorarfrei nur bei Nennung des Autors". Vom hochladenden Account wurde als Quelle "eigenes Werk" und "CC-BY-SA 4.0" angegeben. Ich ziehe in Zweifel, dass hier eine korrekte Dokumentation vorliegt. -- Liberaler Humanist „Sie werden sich noch wundern, was alles möglich ist.“ 22:20, 19. Jul. 2017 (CEST)

Warum? CC-BY-SA bedeutet gerade genau das, Nennung des Autoren. --M@rcela   22:33, 19. Jul. 2017 (CEST)
Liberaler Humanist meint vermutlich, dass in den Exif-Daten ein gewisser "Heinz Kraml" als Urheber angegeben ist, die hochladende Benutzerin Tina Poidl aber sich als Urheberin angegeben hat (zusammen mit dem Zusatz "eigenes Werk").
Die Benutzerin hat auch schon andere URVen produziert, z. B. diese oder diese. Es ist also sehr wahrscheinlich, dass auch hier wieder eine URV vorliegt. -- Chaddy · DDÜP 22:57, 19. Jul. 2017 (CEST)
@Ralf Roletschek: Müsste Benutzerin:Tina Poidl nicht statt {{self|cc-by-sa-4.0}} {{cc-by-sa-4.0|author=Heinz Kraml|1=Heinz Kraml}} schreiben?  — Johannes Kalliauer - Diskussion | Beiträge 23:00, 19. Jul. 2017 (CEST)
Ok, da habe ich wohl nicht genau genug nachgesehen. --M@rcela   23:08, 19. Jul. 2017 (CEST)
Meine Frage bezieht sich tatsächlich darauf, ob es zulässig ist, "Honrarfrei nur bei Nennung des Autors" mit CC-BY-SA wiederzugeben. Es gibt, wie von Chaddy bemerkt in dem Artikel eine Häufung von wahrscheinlichen URVs, vor dem Account Benutzerin:Tina Poidl wurde [[Benutzer:Richard Zattl] mit diesem Edit] tätig. Ich finde keine Quelle dieses Bilds, hielte in diesem Fall angesichts der unklaren Provenienz allerdings eine Form der Bestätigung, dass das Land respektive dessen Fotografen ihre Bilder tatsächlich honararfrei bei Urhebernennung zur Verfügung stellen für sinnvoll. -- Liberaler Humanist „Sie werden sich noch wundern, was alles möglich ist.“ 23:43, 19. Jul. 2017 (CEST)
CC-BY-SA bedeutet u. a. "Honrarfrei nur bei Nennung des Autors", aber es ist eben mehr als nur das. Oder anders ausgedrückt: Wir brauchen schon explizit die Freigabe unter der CC-BY-SA. Aus "Honrarfrei nur bei Nennung des Autors" allein kann man noch keine CC-BY-SA ableiten. -- Chaddy · DDÜP 00:54, 20. Jul. 2017 (CEST)
Wäre „Honorarfrei nur bei Nennung des Autors“ nicht am ehesten CC-BY-ND? Es ist ja erst mal nicht zu erkennen, was da honorarfrei ist, und es könnte sich auch auf die Nutzung des unveränderten Bildes beziehen. --2003:E4:5BC2:C1BB:4216:7EFF:FE2A:7A33 10:01, 21. Jul. 2017 (CEST)
Ohne dass sie explizit so freigegeben wurde steht die Datei erstmal unter gar keiner CC-Lizenz. Man kann nicht aus einem Satz gleich eine Lizenz ableiten. Die Datei muss immer ausdrücklich unter der gewünschten Lizenz freigegeben werden. -- Chaddy · DDÜP 18:58, 21. Jul. 2017 (CEST)
"Honorarfrei nur bei Nennung des Autors" ist keine CC-Lizenz, sondern eine eigene Lizenz, gleichwohl Commons-fähig. Gruß, --Gnom (Diskussion) 14:53, 23. Jul. 2017 (CEST)

Sehr geehrte Damen und Herren, auf Ihrer Seite zu Wilhelm Schmitz und in "Wikipedia Commons" taucht ein von mir angefertigtes Foto ohne Genehmigung und ohne jedwede Urheber-Nennung auf. Die von mir angefertigte Bild-Datei des Portrait-Fotos hatte ich zur exklusiven Nutzung, und nur zu diesem Zweck dem "Trierer Orgelpunkt" überlassen. Meine Dissertation ist als Mitglied der VG-Wort inhaltlich geschütz, die Fotos aus der Dissertations-CD sind ebenfalls urheberrechtlich geschützt, ich lebe, damit sind die von mir angefertigten Fotos der "Plan-CD" ebenfalls bis 70 Jahre nach meinem Tod urheberrechtlich geschützt. Ich verlange, zumindest als Bildautor genannt zu werden!

Mit freundlichen Grüßen Dr. Jörg Schmitz (kunsthistoriker@hotmail.com) (nicht signierter Beitrag von 88.77.109.139 (Diskussion) 23:18, 19. Jul. 2017)

Guten Tag Herr Schmitz, ich nehme an, es geht um Datei:Wilhelm Peter Schmitz; Dombaumeister.jpg? Das Bild ist aus dem 19. Jahrhundert vermutlich. Wer ist denn der ursprüngliche Fotograf gewesen und wann verstarb dieser? Entgegen Ihrer Annahme wird durch die bloße Reproduktion des alten Bildes durch Sie kein neues Schutzrecht entstehen, damit muss man nicht 70 Jahre bis zu ihrem Tode warten. Wenn Sie bei diesem alten Bild urheberrechtliche Ansprüche geltend machen, dann wäre der Nachweis, dass dieses Bild überhaupt noch geschützt ist, erforderlich, ebenso wie Sie die Rechte vom Fotografen (bzw. dessen Erben) erhalten haben. --Quedel Disk 07:48, 20. Jul. 2017 (CEST
Korrektur: 70 plus ein Jahr nach dem Tod des Fotografen. Goesseln (Diskussion) 12:17, 20. Jul. 2017 (CEST)
70 Jahre und dann bis zum nächsten 1. Januar des Folgejahres. --Martina Disk. 21:26, 23. Jul. 2017 (CEST)
Sofern das Foto nachweislich vorher nicht veröffentlicht war, kommt ein Schutz als nachgelassenes Werk nach § 71 UHrG (Editio princeps) in Betracht, vgl. WP:BR#Probleme mit nachgelassenen Werken. Dieser Schutz gilt allerdings nur 25 Jahre ab Veröffentlichung, nicht 70 Jahre nach Tod des Herausgebers. --FordPrefect42 (Diskussion) 12:13, 28. Jul. 2017 (CEST)

Robert Sennecke

 
ko und nicht ok?
Max Schmeling, Berlin 1935

Der Fotograf Robert Sennecke (1885-1940), c:Category:Robert Sennecke, war wegen der Spätfolgen einer verschleppten Malaria ab 1928 nicht mehr arbeitsfähig, die von ihm gegründete Fotoagentur Robert Sennecke Internationaler Illustrations-Verlag wurde noch bis 1936 weitergeführt, so ähnlich steht es bei Wikipedia. Wahrscheinlich waren auch schon vor 1928 Fotos von anderen (angestellten?) Fotografen unter seinem Namen erschienen.
Nun könnte "man" die bislang bei Commons knapp 100 Objekte nach dem Jahr 1928 sortieren, alle vorher sind PD-Old, und alle späteren Fotos, ja was?, löschen? Oder hierhin umkategorisieren? und dabei die Bildattribute und Bildbeschreibungen ändern (in was?), um sie dann - kommt Zeit, kommt kein Rat - im Jahr 2018 zu löschen, die Bundesarchivfotos nach 1928 vielleicht (aus welchem Grund?) ausgenommen.
Die Sache kam jetzt bei mir auf den Tisch, weil ich dummerweise Hermann Göring in meiner QS-Beo habe. Dabei habe ich jetzt gesehen, dass die Sache schon 2011 auffiel, aber der Benutzer:Der Bischof mit der E-Gitarre hatte seine eigene Interpretation des Sachverhalts. Dass das kein Einzelfall unter den paar Millionen Commonsobjekten ist, das muss ich wohl niemandem hier erzählen. Also, was schlagen die Bildexperten vor? --Goesseln (Diskussion) 19:29, 25. Jul. 2017 (CEST)

Ich verstehe das Problem nicht. Robert Sennecke ist doch 1940, also vor über 70 Jahren gestorben - damit sind seine (bzw. die als sein Werk geltenden) Fotos bereits 2010 automatisch gemeinfrei geworden. Worin besteht hier das Hindernis? --Der Bischof mit der E-Gitarre (Diskussion) 22:39, 25. Jul. 2017 (CEST)
Vielleicht liegt das Problem darin, dass die tatsächlichen Urheber der Fotos nicht bekannt sind? Wenn man weiß, dass die unter seinem Namen veröffentlichten Fotos seit 1928 nicht von ihm angefertigt worden sind (und die vorher vielleicht nicht alle), dann ist nicht sicher, ob die tatsächlichen Urheber schon mehr als 70 Jahre tot sind, und die WP-interne pragmatische 100-Jahre-Regel für unbekannte Urheber greift auch noch nicht. Und unabhängig vom Urheberrecht könnte dann die Kategorisierung nicht zur Person erfolgen, sondern evtl. zum Verlag. --2003:E4:5BC2:C1BB:4216:7EFF:FE2A:7A33 11:25, 26. Jul. 2017 (CEST)
Ich denke, hier verhält es sich wie bei den Gemälden aus der Werkstatt eines bedeutenden Malers: Auch in einem solchen Fall ist völlig gleichgültig, ob das Bild vielleicht vollständig von den hochqualifizierten Gesellen wurde - wenn am Ende der Meister seine Signatur daruntersetzte, dann wurde es in dem Moment zu seinem Werk - und das bleibt es für die Kunsthistoriker bis heute. Wenn Sennecke sich als Urheber präsentierte, dann müssen wir das anerkennen. Umso mehr, als das Gegenteil nicht zu beweisen ist. Im Gegenteil müsste die Unterstellung, ein von ihm unter seinem Namen veröffentlichtes Foto stamme nicht von ihm, im Einzelfall bewiesen werden. Ist das nicht möglich, so muss er weiter als Urheber gelten. --Der Bischof mit der E-Gitarre (Diskussion) 15:38, 26. Jul. 2017 (CEST)
Vielleicht hatte Goesseln ja auch noch andere Bedenken. Aber auch so sehe ich das hier etwas kritischer: Ein Meister, der zusammen mit seinen Gesellen an einem Werk arbeitet und deren Werke abnimmt, ist künstlerisch zumindest in hohem Maß beteiligt. Ein Fotograf, der in geistiger Umnachtung nicht mehr tätig sein kann und die Leitung abgegeben hat, so dass seine Agentur nur noch seinen Namen trägt, ohne dass er dort tätig ist, hat keinerlei künstlerischen Einfluss auf die Werke. Er wird wohl nicht mal selbst den Stempel draufgemacht haben. Zumindest wenn der Wikipedia-Artikel über ihn halbwegs stimmt. --2003:E4:5BC2:C1BB:4216:7EFF:FE2A:7A33 16:49, 26. Jul. 2017 (CEST)
Das sind natürlich begründete Bedenken. Doch auf einer eher praktischen Ebene dürfen wir uns einfach fragen: Wer könnte schon mit Nachweis der tatsächlichen Urheberschaft behaupten, ein ausgewiesenes Sennecke-Foto stamme in Wahrheit von einem klar identifizierten anderen Fotografen? Das Szenario ist nicht realistisch. Ich denke, die der Entstehungszeit entstammende Urheberangabe ist für uns voll und ganz ausreichend; einen Strick kann uns daraus niemand drehen. --Der Bischof mit der E-Gitarre (Diskussion) 01:30, 27. Jul. 2017 (CEST)

Getty Images

Bei Getty Images finden sich zwei Porträtfotos von Anna Katharina Salten: [2], [3], die von Edith Barakovich aufgenommen und 1929 bzw. 1933 auch im Druck veröffentlicht wurden. Barakovich ist 1940 gestorben, die Bilder sollten also gemeinfrei sein. Wie geht man damit um? Ist es möglich, die Bilder zu nutzen? Kann man sie downloaden und beschneiden oder muss man versuchen, die Druckorte physisch herzukriegen und zu scannen? --Mautpreller (Diskussion) 15:55, 28. Jul. 2017 (CEST)

Hallo Mautpreller, wenn das alles so ist, wie du sagst, sind die Fotos nach deutschem Recht gemeinfrei und du kannst sie einfach hier hochladen. Gruß, --Gnom (Diskussion) 18:48, 28. Jul. 2017 (CEST)
In Ergänzung zu Gnom: Mit Betonung auf hier, d.h. lokal in der deutschsprachigen Wikipedia mit {{NoCommons}}, nehme ich an. Aufgrund der Auswirkungen des URAA ist nämlich wohl davon auszugehen, dass die Fotos in den USA für 95 Jahre ab Erstveröffentlichung geschützt sind, da sie in ihrem Ursprungsland Österreich am "URAA-Datum", dem 1. Januar 1996, noch geschützt waren. Damit sind sie auf Commons nicht akzeptabel. Nach 1922 veröffentlichte Fotos von Barakovich, die schon auf Commons liegen, würden wohl gelöscht, wenn jemand einen Commons-LA auf diese stellen würde, aber ich mag mich nun nicht darum kümmern; es gibt noch viele URAA-Fälle auf Commons (aus der Zeit vor der Klärung der diesbezüglichen Lage), aber man sollte wohl keine mehr hochladen. Gestumblindi 21:35, 28. Jul. 2017 (CEST)
Es ist nach den eigenen Angaben von Getty Images so.--Mautpreller (Diskussion) 21:56, 28. Jul. 2017 (CEST)
 
Zeitungsausschnitt von 1933
Hallo Mautpreller, ich bin kein Urheberrechtler - aber mir scheint problematisch, dass Gettys Nutzungsbedingungen eine Verwendung der Bilder von der Website untersagen und das dort gezeigte Bild [4] offenbar ein Scan des Originalabzugs ist. In der Zeitung veröffentlicht wurde 1933 nur ein Ausschnitt (hab es zur Verdeutlichung mit Umfeld gescannt), die Herkunft aus der Getty-Datenbank ist also nicht zu leugnen. Urheberrechtlich vielleicht kein Problem - aber wegen der offenkundigen Verletzung der Nutzungsbedingungen könnten Nachnutzer evt. trotzdem Ärger bekommen. --Rudolph Buch (Diskussion) 15:41, 29. Jul. 2017 (CEST)
Ja, das ist genau das, was mich beschäftigt. Urheberrechtlich kein Problem, das ist klar; es kann sich nur um den Besitz am Originalabzug handeln. Das Foto gibt es in voller Größe auch anderswo (dank ANNO: hier). Natürlich nicht in dieser Auflösung. Mich ärgert nur der Copyfraud. Die Urheber gehen leer aus, Getty Images tut nichts und kassiert. Andererseits ist mir schlicht nicht klar, ob es überhaupt möglich ist, ein Immaterialgüterrecht an einem Bild einzufordern, das nachweislich gemeinfrei ist. Man kann das materielle Bild in der Schublade behalten, klar, dann kann es keiner scannen oder downloaden. Das tun sie aber nicht, sie veröffentlichen es. Meiner Ansicht nach haben sie kein rechtliches Mittel gegen den freien Download in der Hand. Oder? --Mautpreller (Diskussion) 21:22, 29. Jul. 2017 (CEST)
Das Einzige, was sein könnte: dass gemäß dem Reiss-Engelhorn-Urteil Getty eine Bearbeitung beansprucht (professionelle Digitalisierung), die selbst wieder ein Urheberrecht begründet. Das glaube ich in diesem fall aber eigentlich nicht.--Mautpreller (Diskussion) 21:35, 29. Jul. 2017 (CEST)

Hab jetzt ein anderes Bild gefunden (siehe im Artikel). Sollte mindestens im DACH-Rechtskreis in dieser Form problemlos gemeinfrei sein.--Mautpreller (Diskussion) 23:03, 29. Jul. 2017 (CEST)

Die ersten Absätze des Artikels stammen von www.deutschestheater.de/ensemble/horst_lebinsky. Ist das URV oder ist es zu wenig Text bzw. erreicht das Original keine ausreichende Schöpfungshöhe? --DaizY (Diskussion) 11:29, 30. Jul. 2017 (CEST)

Hallo DaizY, ich würde empfehlen, den Text etwas umzuschreiben. Momentan hat er ohnehin keinen Wikipedia-tauglichen Stil. Gruß, --Gnom (Diskussion) 12:56, 31. Jul. 2017 (CEST)
@DaizY: Davon abgesehen sind im Artikel acht (!) Begriffsklärungen verlinkt. Tipp: Einstellungen --> Helferlein --> Der Begriffsklärungs-Check hebt Links auf Begriffsklärungsseiten farblich hervor. Einfach anklicken, Einstellungen speichern, dann siehst du das farblich unterlegt. Bitte unbedingt anschalten und dann berichtigen. MfG --Informationswiedergutmachung (Diskussion) 14:44, 31. Jul. 2017 (CEST)
Ich werde ganz sicher keinen Text umschreiben, bei dem ich einen URV-Verdacht habe. Mich hätten (bevor ich ggf. unberechtigter Weise den Text durch den URV-Baustein ersetze) weitere Einschätzungen zu meinem Verdacht interessiert. Ich halte meine oben dazu formulierte Frage auch eigentlich nicht für so missverständlich. Wem der Stil oder die Verlinkung nicht passt, soll es ändern, sich bei den Autoren beklagen, den Artikel bei QS eintragen oder woanders (Artikel-Disk.?) diskutieren. Und mir dann noch Arbeitsanweisungen ("Bitte unbedingt anschalten und dann berichtigen.") zu geben, finde ich hier völlig deplatziert. --DaizY (Diskussion) 16:41, 31. Jul. 2017 (CEST)

CC-BY-SA 3.0 Bild in YouTube einbinden

Guten Tag,
hintergründig hier habe ich zwei Fragen:

1. Kann ein CC-BY-SA 3.0 Bild mit korrekter Quellenangabe in einem Video bei Youtube mit Standardlizenz verwendet werden?
2. Kann ein CC-BY-SA 3.0 Bild mit korrekter Quellenangabe in einem Video bei Youtube mit CC-BY Lizenz [1] verwendet werden?
3. Wo muss in beiden Fällen die Quellenangabe erfolgen, im Video oder/und im Beschreibungstext?

Ich bedanke mich, Conny 18:57, 20. Jul. 2017 (CEST).

Wie schon angedeutet ist die Frage nicht ganz so trivial, wie sie klingt:
  • CC0 und CC-BY Bilder dürfen bearbeitet werden. Das Ergebnis dieser Bearbeitung darf unter einer beliebigen Lizenz (auch der YouTube-Lizenz) veröffentlicht werden, so lange dabei (by CC-BY) ein lizenzgerechte Urheber- und Lizenzangabe für die verwendeten Werke angebracht wird. Bei einem Video kann das z.B. im Abspann stehen, wobei dabei der Link zur Lizenz ausgeschrieben werden muss. Eine Textangabe unter dem Video ginge theoretisch auch. Da man YouTube-Videos aber auch ohne diesen Text einbetten kann, würde ich eher zur anderen Lösung (oder zu beiden gleichzeitig) raten.
  • CC-BY-SA hingegen erlaubt zwar auch die Bearbeitung, verlangt aber dass das so entstandene Werk unter derselben oder einer höheren Version der Ursprungslizenz veröffentlich wird. D.h. wenn ich ein CC-BY-SA 3.0 Werk in einem neuen Werk verwurste, dann muss ich dieses bei der Veröffentlichung ebenfalls unter CC-BY-SA 3.0 oder 4.0 veröffentlichen. Die Lizenzangaben müssen dabei natürlich auch angebracht werden. CC-BY ohne SA reicht da leider nicht aus.
ABER diese Regelung gilt nur für echte Bearbeitungen und so etwas wie Collagen. Wenn ich ein CC-BY-SA-Werk hingegegen einfach nur unbearbeitet in einem sog. Sammelwerk (wie einem Buch aber auch einem Film) abbilde (ohne es irgendwie zu verändern), dann greift die SA-Regelung nicht und es reicht eine Attributuon wie bei CC-BY.
Dummerweise ist die Unterscheidung zwischen einer SA-pflichtigen Bearbeitung und einem Sammelwerk nicht ganz einfach:
  • Wenn in einem Dokumentarfilm einfach nur das komplette Bild auf schwarzem Hintergrund abbilde ist das ziemlich sicher ein Sammelwerk.
  • Aber wie sieht das aus, wenn ich ein Hochkant-Bild so beschneide, dass es den vollen querformatigen Bildschirm ausfüllt. Was wenn ich einen Ken Burns effect drüber lege?
  • Ziemlich sicher im Bereich der SA-pfichtigen Bearbeitungen sind wir, wenn ein Objekt aus dem Bild freigestellt oder das Bild mit irgendwelchen fancy Effekten verfremdet wurde.
Sorry, dass es hier keine einfach Antwort gibt, außer dieser hier: Im Zweifel einfach den zugehörigen Urheber anschreiben, ihm schildern was man vorhat und dann eine entsprechende Vereinbarung treffen. // Martin K. (Diskussion) 19:14, 20. Jul. 2017 (CEST)
P.S.: Zugehöriges OTRS-Ticket.
@Martin Kraft: Ein Problem ist auch noch, dass die Zuordnung zwischen Werk und Lizenz nicht verloren gehen darf. Wird also ein CC-BY-SA-Bild in einem CC-BY-Video im Sinne eines "Sammelwerks" verwendet, muss eine Urheber- und Lizenznennung in einer Form erfolgen, die sicherstellt, dass Betrachter des Videos grundsätzlich die Möglichkeit haben, zu erkennen, welches Bild in dem Video genau vom genannten Urheber stammt und unter der CC-BY-SA steht - z.B. durch eine Einblendung, während das Bild gezeigt wird. So wie in einem Buch: Wenn ich einem Buch ein Bild zeige, das unter CC-BY-SA steht, muss ich deswegen zwar nicht das ganze Buch (Sammelwerk) unter diese Lizenz stellen. Aber ich muss im Buch an einer Stelle auf den Urheber und die Lizenz CC-BY-SA des Bildes hinweisen, die die Zuordnung sicherstellt. Also beispielsweise direkt am Bild oder, was in Büchern übliche Praxis ist, in einem Bildnachweis am Ende des Buches ("Bild S. 47 rechts unten: Max Mustermann, CC-BY-SA 3.0" + URL der Lizenz). Gestumblindi 19:35, 20. Jul. 2017 (CEST)
Bei Filmen wäre die Analogie ja der Abspann, wo sich auch alle anderen Rechts-, Mitwirkenden- und Quellenhinweise befinden. // Martin K. (Diskussion) 19:46, 20. Jul. 2017 (CEST)
@Martin Kraft: Ja, aber in einem Film-Abspann kann man anders als in einem Bildnachweis im Buch nicht auf eine bestimmte Seite verweisen. Auf einen bestimmten Zeitpunkt, das ginge wohl... "Bild bei Minute 3, Sekunde 42: <Urheber und Lizenz>" - was allerdings bislang wohl völlig unüblich ist...? Gestumblindi 19:49, 20. Jul. 2017 (CEST)
PS: Ausserdem wird das Ganze spätestens dann etwas wacklig, wenn man an die Weiternutzung des Videos denkt - angenommen es steht als solches unter der CC-BY: Wer beispielsweise einen Ausschnitt daraus verwenden möchte (was ihm die CC-BY ja gestattet), der muss, sollte in diesem Ausschnitt zufälligerweise das CC-BY-SA-Bild vorkommen, darauf achten, dieses Bild im Gegensatz zu seinem restlichen Video-Ausschnitt weiterhin mit korrekter abweichender Lizenz und Urhebernennung zu nutzen. Aber wer wird bei einem CC-BY-Video schon aufmerksam den Abspann durchgehen, um festzustellen, ob es vielleicht Elemente unter einer anderen Lizenz enthält? Insofern wäre eine Einblendung direkt am Bild wohl am sichersten - oder eben, wie du schon vorgeschlagen hast: Man kontaktiert den Urheber, der ja vielleicht ohne grosses Tamtam eine weniger komplizierte Nutzung erlaubt. Gestumblindi 19:54, 20. Jul. 2017 (CEST)
Ich glaube, dass siehst Du zu eng. Grundsätzlich ist ja jeder Weiternutzer dafür verantwortlich, dass er bei seiner jeweiligen Nutzung/Bearbeitung die Lizenzbedingungen einhält und eben keine Lizenzhinweise entfernt. Das ist doch im Endeffekt dasselbe wie bei der Panoramafreiheit oder der Beiwerks-Schranke. Auch hier ist es ja technisch ohne weiteres möglich aus einem CC-lizensierten Bild mit diesen Inhalten etwas zu erstellen, das eben nicht mehr unter diese Schrankenregelungen fällt. Das hindert uns trotzdem nicht daran solche Bilder unter CC-x zu akzeptieren, weil sich unsere Lizenz ja nur auf das Werk so wie es ist bezieht.
Rechtlich sehe ich keinen großen Unterschied zwischen Abbildungsverzeichnis und Abspann. Eine Stellenangabe liese sich bei einem Film problemlos über den Timecode regeln (meist dürfte aber eine Beschreibung wie "Portrait von XY" reichen). Und was die theoretischen Abtrennbarkeit in der Bearbeitung angeht. Die ist bei Büchern genauso gegen: Dafür reicht es eine einzelne Kopie zu erstellen.
Natürlich müsste bei einer CC-BY Lizensierung klar sein, dass sich diese Lizenz auf das Ummantelnde Werk bezieht und nicht auf die gesondert gekennzeichneten Einzelteile. Auch das ist nicht anders als in der Wikipedia, die ja als ganze unter CC-BY-SA steht aber als Sammelwerk durchaus Bilder und Videos mit anderen Lizenzen enthält. // Martin K. (Diskussion) 20:33, 20. Jul. 2017 (CEST)

Da das ja eine Frage ist, die sich grundsätzlich auch in einem CC-FAQ wiederfinden könnten, pinge ich mal John Weitzmann. Wie schätz Du denn in diesem Fall die rechtlichen Rahmenbedingungen ein? // Martin K. (Diskussion) 20:36, 20. Jul. 2017 (CEST)

CC-BY-SA-Bild bei YouTube geht nicht, da du YouTube eine Lizenz mit dem Hochladen einräumst, die du für das enthaltene Bild nicht erteilen kannst: 10.1 Indem Sie Nutzerübermittlungen bei YouTube hochladen oder posten, räumen Sie YouTube eine weltweite, nicht-exklusive und gebührenfreie Lizenz ein (mit dem Recht der Unterlizenzierung) bezüglich der Nutzung, der Reproduktion, dem Vertrieb, der Herstellung derivativer Werke, der Ausstellung und der Aufführung der Nutzerübermittlung im Zusammenhang mit dem Zur-Verfügung-Stellen der Dienste und anderweitig im Zusammenhang mit dem Zur-Verfügung-Stellen der Webseite und YouTubes Geschäften, einschließlich, aber ohne Beschränkung auf Werbung für und den Weitervertrieb der ganzen oder von Teilen der Webseite (und auf ihr basierender derivativer Werke) in gleich welchem Medienformat und gleich über welche Verbreitungswege;. Нактаффэ 12:08, 22. Jul. 2017 (CEST)
Richtig. Deshalb gibt es auch diesen Warnhinweis auf Commons. Wer mag, kann sich meinen Baustein (ab {| class="messagebox") rauskopieren, zurechtbasteln, whatever. --Martina Disk. 03:29, 23. Jul. 2017 (CEST)
Stimmt, den Passus in den YouTube-Nutzungsbedingungen hatte ich vergessen (obwohl ich selbst anderen Orts schon mal was dazu geschrieben hatte). Gerade das Recht zur Unterlizensierung wird ja in den CC-BY-Lizenzen ausdrücklich nicht eingeräumt. Von daher wäre es schon interessant, wie YouTube das mit den CC-BY-Inhalten in Einklang bringt, die es ja angeblich explizit unterstützt. // Martin K. (Diskussion) 12:55, 23. Jul. 2017 (CEST)
@Martin Kraft: Ah, auch ich wusste das eigentlich und hatte gerade nicht daran gedacht (ähnliches Problem wie bei Facebook, das sich von den Uploadern auch sehr weitgehende Rechte einräumen lässt). In einem solchen Fall ist der Upload von CC-BY-Inhalten zwar möglich - aber nur von selbst erstellten. Natürlich kann man Youtube oder Facebook die von diesen gewünschten Rechte an eigenem Material einräumen, auch wenn man es der Öffentlichkeit unter CC-BY zur Weiternutzung zur Verfügung stellt. Eine spitzfindige Frage könnte dann allerdings noch sein, wie es mit der Weiternutzung von CC-BY-Material durch Dritte auf Youtube, das der Urheber dort selbst hochgeladen hat, aussieht. Zwar kann der Weiternutzer Youtube die geforderten Rechte nicht einräumen, aber Youtube hat sie in einem solchen Fall ja bereits vom Original-Uploader erhalten... Gestumblindi 16:56, 23. Jul. 2017 (CEST)

@John Weitzmann (WMDE): Gibt es eigentlich irgendwo irgendwas Offizielles (von Wikimedia oder Creative Commons) zur Kompatibilität zwischen den CC-Lizenzen und den Nutzungsbindungen der wichtigsten Webplattformen? In den CC-FAQs finde ich z.B. nur die eher wolkige Aussage YouTube habe "built-in Creative Commons capabilities" aus denen aber nicht hervor geht, ob das nur für eigenes Material gilt, dass man dann parallel noch unter der proprietäre Lizenz des Plattformbetreibers stellen muss, oder ob es eine Möglichkeit zur Nutzung allein auf Basis der CC-BY-Lizenz gibt.

Im Hinblick auf den Nachnutzerschutz wäre eine Klarstellung, welche Plattformen vollständig CC-BY-x-kompatibel sind und welche nicht, ja mehr als sinnvoll!

Und falls es so etwas noch nicht geben sollte, dann möchte ich hiermit anregen, dass Ihr Euch mal mit der WMF und CreativeCommons.org und ggf. auch Google, Yahoo und CO. zusammensetzt, um für diese wirklich alltäglichen Anwendungsfälle rechtssichere Aussagen zu treffen. Was nützten schließlich Millionen CC-BY-lizensierte Musikstücke und Bilder, wenn jeder Einbau in ein bei YouTube und Co. veröffentlichtes Video strenggenommen eine Urheberrechtsverletzung ist?! // Martin K. (Diskussion) 12:55, 23. Jul. 2017 (CEST)

Sehe keine Notwendigkeit für eine WMDE-Aktion. Die Stellungnahme des WMF Legal Teams ist eindeutig. Die ist übertragbar auf Youtube, Twitter und alle anderen Plattformen mit Freibierselbstbedienungsklausel.
Anders als Facebook löscht Youtube/Google formlos (ohne Google-Account) oder mit dem Formular (nach Login) gemeldete Urheberrechtsverletzungen zügig und ohne Murren. --Martina Disk. 18:53, 23. Jul. 2017 (CEST)
@Martina Nolte, John Weitzmann (WMDE): Ich bitte um eine Stellungnahme von Wikimedia Deutschland, da eben die von Martina auf Meta verwiesene sich nur auf Facebook bezieht und dort kein CC-BY wie eben bei Youtube angeboten wird. Dankende, Conny 09:37, 28. Jul. 2017 (CEST).
Ich finde auch, dass hier eine Klärung auf Organisationsebene sinnvoll wäre. Wenn YouTube sich mit den Label Creative-Commons unterstützer schmückt und Creative Commons YouTube quasi als Supporter aufführt, sollten die auch sicherstellen, dass das auch einer näheren rechtlichen Betrachtung standhält.
Man darf das auch nicht aus der Verengten Perspektive eines Commons-Urhebers betrachten. Anders als Facebook ist YouTube keine reine Nachnutzungsplattform, sondern ein Umgebung, in der in erheblichem Maße neue Inhalte und Remixes und Bearbeitungen bestehender Inhalte entstehen. Da sind also genau die Urheber aktiv, für die Bearbeitungsrechte der CC-Lizenzen eigentlich gedacht sind. Und in vielen YouTube-Videos wird bereits heute in reger Gebrauch von frei Lizensierten Inhalten (insbesondere Musik) gemacht. Von den Inhalten der durch WMDE oder die WMF betriebenen Kanäle mal ganz zu schweigen.
Falls das alles bei näherer juristischer Betrachtung tatsächlich illegal sein könnte, sollte man das so bald wir möglich herausfinden und ggf. reparieren. // Martin K. (Diskussion) 10:02, 28. Jul. 2017 (CEST)
You affirm, represent, and warrant that you own or have the necessary licenses, rights, consents, and permissions to publish Content you submit; and you license to YouTube all patent, trademark, trade secret, copyright or other proprietary rights in and to such Content for publication on the Service pursuant to these Terms of Service. For clarity, you retain all of your ownership rights in your Content. However, by submitting Content to YouTube, you hereby grant YouTube a worldwide, non-exclusive, royalty-free, sublicenseable and transferable license to use, reproduce, distribute, prepare derivative works of, display, and perform the Content in connection with the Service and YouTube's (and its successors' and affiliates') business, including without limitation for promoting and redistributing part or all of the Service (and derivative works thereof) in any media formats and through any media channels. - Das ist kein CC-BY-SA oder CC-BY, sondern eine sehr weitgehende Rechteeinräumung an Youtube und seine Geschäftspartner. Jeder Uploader kann zusätzlich zu dieser Rechteüberlassung für eigene Inhalte gerne auch eine CC-Lizenz vergeben, aber für Inhalte anderer Urheber (etwa Wikip/medianer) ist die Unterlizensierung an Youtube und Partner nicht zulässig. --Martina Disk. 03:15, 29. Jul. 2017 (CEST)
Das habe ich ja auch so gelesen. Nur geht "CC-BY" nur für vollständig selbst erstellten Content im Videobereich eben total an der Realität und dem Sinn der CC-Lizenzen vorbei und wieder spricht auch dem, was YouTube selbst zu Creative Commons scheibt: Dort ist nämlich ausdrücklich von "Other videos marked with a CC BY license" die Rede.
Wie auch immer: eine juristische Klärung gefolgt von einer entsprechenden Intervention bei Google wäre hier sicher sinnvoll. // Martin K. (Diskussion) 10:04, 30. Jul. 2017 (CEST)
Ich verstehe die konkrete Frage nicht genau, mglw. weil hier im Thread ein paar Sachen durcheinander gehen. Man kann auf YT eigene Inhalte einstellen und hat im Back-End die Möglichkeit, dabei eine CC-Lizenz zu vergeben. Im Verhältnis Uploader - YT gelten dann noch bestimmte AGB. Was genau bedarf der Klärung? John Weitzmann (WMDE) (Diskussion) 14:29, 31. Jul. 2017 (CEST)
@John Weitzmann (WMDE): Das zu klärende Problem ist, dass die AGB von YT (wie oben von Martina zitiert) mit der Nutzung von CC-BY-Material Dritter auf YT inkompatibel sind. Wer Material auf Youtube hochlädt, räumt YT per Nutzungsbedingungen äusserst weitgehende Rechte am kompletten Material ein und versichert, die dazu notwendigen Rechte zu haben. Was eben nur möglich ist, wenn man der Urheber oder Inhaber ausschliesslicher Nutzungsrechte ist - nicht, wenn man Inhalte Dritter unter CC-BY nutzt. Das macht aus der CC-BY auf Youtube gewissermassen einen schlechten Witz. Der Sinn von CC-BY ist es ja wohl kaum, nur eigenes Material darunter zur Verfügung stellen zu können. Wer in Kenntnis der YT-Nutzungsbedingungen trotzdem CC-BY-Inhalte Dritter für seine Uploads benutzt, kann sich dabei eigentlich nur auf einen von zwei gleichermassen unhaltbaren Standpunkten stellen:
  • "Ich weiss, dass Youtube von mir die Einräumung umfangreicher Nutzungsrechte verlangt, die ich für fremde CC-BY-Inhalte nicht vergeben kann. Ich berühme mich trotzdem mal frech dieser Rechte und erteile Youtube durch meinen Upload angeblich Nutzungsrechte an Inhalten anderer, die weit über CC-BY hinausgehen."
  • "Ich weiss, dass Youtube von mir die Einräumung umfangreicher Nutzungsrechte verlangt, die ich für fremde CC-BY-Inhalte nicht vergeben kann. Ich lade solche Inhalte trotzdem hoch und will dabei Youtube die verlangten Nutzungsrechte gar nicht einräumen, verstosse also bewusst gegen die YT-Nutzungsbedingungen."
Letztere Position ist wohl unproblematischer, aber schwierig zu beweisen. Youtube müsste seine Nutzungsbedingungen eigentlich CC-kompatibel anpassen, wenn sie sich, wie Martin K. oben schreibt, mit dem Label Creative-Commons-Unterstützer schmücken wollen. Gestumblindi 21:43, 31. Jul. 2017 (CEST)
@John Weitzmann (WMDE), Martina Nolte: (nachträglicher Ping, da er oben nicht funktioniert hat - wie so oft, wenn Aufzählungszeichen vor der Signatur kommen). Gestumblindi 21:46, 31. Jul. 2017 (CEST)
@Gestumblindi: Ah, verstehe. Na bei dieser Art AGB, die sich bei fast allen Plattformen mit User Generated Content finden, geht es in erster Linie um das Weiterreichen der Haftung für den Ernstfall und nicht so sehr um allseitig korrekte Aussagen. Allen inkl. und gerade den Plattformbetreibenden ist klar, dass ein Großteil der hochgeladenen Inhalte nicht dem totalen Standard entsprechen, der in den AGB verlangt wird. Würde man das verlangen, hätte es schon das Web 2.0 nie geben können, geschweige denn Social Media wie es heute existiert. Die AGB sichern YT gegenüber den Usern einfach nur für den Fall ab, dass es tatsächlich zu irgendeinem finanziellen Schaden kommt, weil YT dadurch eine Regressmöglichkeit erhält, mehr nicht. Die Variante Berühmung sehe ich daher nicht. YT muss wissen und weiß ganz sicher, dass sie an sehr sehr vielen Uploads nicht die Rechte bekommen, die da in den AGB verlangt werden, und das nimmt YT in Kauf. Und entsprechend nehmen sie auch in Kauf, dass da massenhaft gegen ihre AGB verstoßen wird (Einräumungen von Rechten, über die man nicht verfügen kann, sind schlicht wirkungslos).
Ich kenne die genauen Beweggründe von YT nicht, die CC-Option anzubieten, aber einen Witz würde ich das nur wg. des AGB-Problems nicht nennen. Aus meiner Sicht bleiben 3 durchaus funktionierende Szenarien für die CCPL bei YT:
  • Hosting des wirklich eigenen CC-Contents der User, die durch die Lizenzoption im System erleichtert wird (mit natürlich angeschlossenen Funktionen wie Indexierung auch der CCPL für die Google-Suche u.ä. ...)
  • Erschließung von Content für den YT Editor (https://www.youtube.com/editor)
  • Die immer bestehende Möglichkeit, auch unabhängig vom YT-Backend fremden CC-Content in Videos korrekt mit Namensnennung etc. zu versehen. Sogar wenn das Video insgesamt unter einer der Standard-Optionen des Backends online steht, kann man im Abspann etwas einbauen wie "Abweichend von der YT-Standarlizenz ist Minute X bis Y freigegeben unter [CC-Lizenzhinweis]". Ist nicht ganz komfortabel für Betrachtende und Indexierung, aber rechtlich valide.
Letzteres scheint ja euer Knackpunkt zu sein, richtig? Auch bei dieser eher gefrickelten Variante verliert niemand wirklich was: Die Rechteinhaberin des Fremd-Contents verliert über die YT-AGB keine Rechte an YT, weil der Uploader darüber nicht verfügen kann. YT geht ein geringes Haftungsrisiko ein, das sie im unwahrscheinlich Fall von Ärger ohnehin über die AGB weiterreichen können, und kriegen dafür Content und Traffic auf ihre Plattform. Der Uploader begeht zwar einen AGB-Verstoß, kann sich aber sicher sein, dass YT das einkalkuliert und natürlich nicht ahndet, und wenn er sich im Rahmen der CCPL bewegt, kann es eigentlich rund um den genutzten fremden CC-Content auch nicht zu irgendeinem berechtigten Angriff durch die Rechteinhaberin kommen. Die Pseudo-Einräumung von Rechten an YT ist jedenfalls kaum geeignet, einen Schadensersatzanspruch der Rechteinhaberin ggü. dem Uploader zu begründen.
Und dann betrachte man es noch unter der Voraussetzung von Fair Use – so ja die US-Sicht und das Konstrukt von YT & Co. – und es bleibt m.E. kein großes Problem mehr übrig. Oder überseh ich da was? John Weitzmann (WMDE) (Diskussion) 10:24, 1. Aug. 2017 (CEST)
@John Weitzmann (WMDE): Verstehe ich das richtig, dass Du der Meinung bist, dass die Variante mit der Attribution im Abspann lizenzkonform wäre?! Falls ja, worin unterschiedet diese sich denn z.B. vom Posten eine CC-BY-x-Bildes auf Facebook mit einer Attribution im Bild? Und warum wird letzteres dann von der WMF ausdrücklich als unzulässig benannt? // 15:25, 1. Aug. 2017 (CEST)
@John Weitzmann (WMDE), Martin Kraft: Mich irritiert auch ein wenig, dass uns ein Jurist (John) hier erzählt, dass die AGB von Youtube und Co. eigentlich "nicht so gemeint seien", darauf läuft es doch hinaus: Youtube verlangt sicherheitshalber die Einräumung umfangreicher Rechte an allem Hochgeladenen, weiss aber, dass das unrealistisch ist, wir können diese AGB also einfach ignorieren. Interessant! Und tatsächlich auch ein wenig im Widerspruch zum Statement des Legal Team der WMF, das Martin gerade verlinkt hat, worin erklärt wird, dass man von Dritten geschaffene CC-BY-SA-Inhalte nicht auf Facebook hochladen könne - wegen der umfangreichen Rechte, die sich FB per AGB einräumen lässt, also eigentlich der gleiche Fall wie bei Youtube. Daran ändert m.E. auch nichts, dass Youtube im Gegensatz zu Facebook eine CC-BY-Markierung ermöglicht (übrigens nur CC-BY - andere CC-Bausteine sind auf YT nicht vorgesehen, insbesondere kein SA; mit der CC-Unterstützung ist's da wahrlich nicht weit her!) Gestumblindi 15:35, 1. Aug. 2017 (CEST)
@Gestumblindi: Doch, die YT-AGB sind sehr wohl so gemeint, sonst würden sie die Weiterreichung der Haftung ja auch nicht leisten können. Die werden bestimmt auch durchgesetzt ggü dem jeweiligen Nutzer, wenn der Fall ausreichend gravierend ist, aber eben auch nur und erst dann. Warum die WMF da durch die YT-AGB einen (indirekten?) Verstoß _des_Uploaders_ gegen die CCPL sieht, ist mir nicht ganz klar. Vielleicht ist es nach US-Recht nicht so, dass die Nutzungsrechte aus der CCPL vinkuliert sind wie bei uns. Oder die WMF als Hosterin von WM Commons muss sich bei solchen öffentlichen Äußerungen irgendwie besonders absichern, um nach irgendeiner Rechtsregel nicht zur Störerin zu werden? Ich weiß es nicht, kann ich aber gerne mal mit Stephen bei der Wikimania besprechen. Ansonsten Rückfrage: Wenn eine dritte Stelle (hier: YT) dem Lizenznehmer einer CCPL einseitig Standardklauseln stellt, die im besten Falle wirkungslos sind in Bezug auf die Nutzungsrechte aus der CCPL, mitunter aber nach AGB-Recht sogar unwirksam, worin soll dann der CC-Verstoß liegen? John Weitzmann (WMDE) (Diskussion) 16:27, 1. Aug. 2017 (CEST)

Einverständniserklärung für Bild/Foto-Freigaben

Hier steht, dass bei mehreren Bildern eine Liste erstellt und diese als Sammelfreigabe eingereicht werden kann. Kann alternativ auch ein Webseite mit allen darin aufgeführten Abbildungen benutzt werden, z.B. in [5]? Das würde eine mühsame Einzelauswahl vermeiden.

Gruß --Chillibilli (Diskussion) 14:48, 29. Jul. 2017 (CEST)

Hallo, ist meine Frage zu dumm oder zu kompliziert, oder warum bekomme ich keine Antwort? Gruß--Chillibilli (Diskussion) 07:56, 2. Aug. 2017 (CEST)
Hallo @Chillibilli:, das sollte gehen, sofern du da jeweils Rechteinhaber, Fotograf und die Lizenz nennst. Aber eh man sowas programmiert hat, hat man auch die Dateien per C&P schnell in einer Mail drin. Wichtig wäre nur, dass diese Seite dann auch unter der URL dauerhaft erhalten bleibt, denn wenn die irgendwann offline geht, kann man die Freigaben nicht mehr nachvollziehen und eine Löschung wäre möglich (möglich, nicht zwingend). --Quedel Disk 09:34, 2. Aug. 2017 (CEST)
@Chillibilli: Grundsätzlich wäre auch so eine Sammelfreigabe für einen klar definierten Bereich einer Website denkbar, vorausgesetzt, dass wirklich alle Werke in diesem Bereich vom selben Urheber/Rechteinhaber stammen und der explizit dieser Freigabe erteilt. Die Freigabe-Mail sollte dann definitiv einer dieser Website zuordenbaren Mail-Adresse kommen.
In der Praxis würden wir dafür dann einen sog. Custom license tag anlegen, der dann bei jedem weiteren Upload eines Bildes von dieser Website verwendet werden sollte. // Martin K. (Diskussion) 09:37, 2. Aug. 2017 (CEST)

Bild eines Verwandten

Hallo! Ich habe ein Bild meines Urgroßvaters und würde es gerne in seinen Artikel einbauen. Das Bild ist auf das Jahr 1957 datiert und ein Fotoatelier als Urheber ist auf der Rückseite angegeben. Jedoch gibt es das Atelier schon lange nicht mehr und auf den Fotografen gibt es keinen Hinweis. Wie kann ich hier verfahren? Danke für die Hilfe! --Lg {TheTokl -> DiskussionE-MailHilfe} 21:29, 27. Jul. 2017 (CEST)

Da der Fotograf noch keine 70 Jahre tot sein kann, hat das Foto noch urheberrechtlichen Schutz. Nach meinem Kenntnisstand gibt es deshalb keine Möglichkeit, es hier zu veröffentlichen. -- Discostu (Disk) 11:51, 28. Jul. 2017 (CEST)
Auch nicht, wenn der Fotograf unbekannt ist? --Lg {TheTokl -> DiskussionE-MailHilfe} 14:08, 28. Jul. 2017 (CEST)
Nur, wenn das Bild mindestens 100 Jahre alt ist. Siehe Wikipedia:Bildrechte#Bilder.2C_deren_Urheber_nicht_bekannt_ist -- Discostu (Disk) 14:26, 28. Jul. 2017 (CEST)
(Nach BK) Auch dann nicht. Der Fotograf ist ja nur Dir unbekannt. Er lebt oder hat Erben, die zumindest theoretisch herauszubekommen wären. Man sollte sich von einem Fotoatelier immer die Nutzungsrechte mit dem Foto kaufen, aber daran denkt bloß niemand. Tut mir leid, keine für Dich bessere Auskunft zu haben. Wir nehmen Fotos von "unbekannten" Fotografen erst dann, wenn sie >100 Jahre alt sind. Viele Grüße, --emha db 14:29, 28. Jul. 2017 (CEST)
Für wirklich anonyme Bilder gibt es theoretisch die Regelung, dass sie 70 Jahre nach Erstveröffentlichung frei werden, siehe WP:BR#Bilder, deren Urheber nicht bekannt ist. Auch das wäre also noch 10 Jahre hin. Aber wie dort beschrieben, ist es in der Praxis schwierig, sich auf die Regelung zu berufen, daher wenden wir sie in der Wikipedia nicht an. In diesem Fall z.B. ist ja das Atelier bekannt, und in dieser Zeit waren die meisten Fotoateliers kleine Ein-Mann-Betriebe, also Atelier-Inhaber meist gleich Fotograf, daher lässt sich wohl nur schwer auf echte Anonymität plädieren. --FordPrefect42 (Diskussion) 14:39, 28. Jul. 2017 (CEST)
Nun ja, aber nur weil es damals viele Ein-Mann-Betriebe gab, ist der Fotograf hier trotzdem unbekannt. Aber gut, dann halt 70 Jahre. --Lg {TheTokl -> DiskussionE-MailHilfe} 21:31, 28. Jul. 2017 (CEST)
Äh, nein. 100 Jahre. --195.200.70.44 18:59, 8. Aug. 2017 (CEST)

anonymer Atelierfotograf

(Die obige Anfrage zu einem anonymen Fotografen der Bildagentur Robert Sennecke ist imho noch nicht ausgestanden).
Im Fall von c:File:Felix-Salten-1911.jpg scheint mir nun ein (kreativer?) Uploader den umgekehrten Weg zu beschreiten, das (Gemeinschafts-)Atelier ist zwar bekannt, die beiden Eigentümer und Fotografen Arthur Benda und Madame d’Ora sind nach 1946 verstorben, nur wird jetzt auf den anonymen Angestellten abgehoben, der 1911 das Foto gemacht hat. Da der Uploader Benutzer:Mlang.Finn bei Bildarchiv Austria den Angestellten und dessen Lebensdaten nicht festmachen kann, stellt er das Foto unter PD-Old-100 ein.
@Benutzer:Mautpreller: sorry für deinen schönen Artikel Anna Katharina Rehmann-Salten, aber du hast ja als Ersatz schon das schöne Porträtfoto von Edith Barakovich im Visier.
Und ich habe wohl gerade ein URF-Krise, wird schon noch... --Goesseln (Diskussion) 22:51, 29. Jul. 2017 (CEST)

Hmpf. Hab das Kinderbild mal rausgeworfen, keine Lust, mir mit UR-Streitigkeiten den Tag zu verderben. Das Porträtfoto ist jetzt drin, das sollte sauber sein, wenn auch die Auflösungen der Originalabzüge natürlich besser sind, aber man kann doch etwas erkennen. Kinderbilder sind eh so ne Sache.--Mautpreller (Diskussion) 23:02, 29. Jul. 2017 (CEST)
Weil es hier scheint's nicht weitergeht, habe ich bei Commons einen Dateiüberprüfungsauftrag eingestellt.
Das enthebt "uns" hier allerdings nicht, irgendwo mal zu beschreiben, wie "wir" im Falle von Fotoateliers mit (nachgewiesenen) Angestellten umgehen sollten. --Goesseln (Diskussion) 01:03, 2. Aug. 2017 (CEST)
das Foto wurde jetzt mit einer anderen Begründung gelöscht (Even if we consider it to be an anonymous work we would need proof of a publication more than 70 years ago). Eine solche Veröffentlichung des Fotos vor 1947 ließe sich ja vielleicht beschaffen, nur steht halt in der Bildattributen an anderer Stelle, dass das Foto aus dem Atelier Madame d’Ora stammt.
so dass die Frage der Atelier-/Agenturfotos von Angestellten (oder Familienangehörigen, Freiberuflern etc.) nicht geklärt wurde.
Also nochmal: Wer kann eine Handreichung schreiben, wie Wikipedia-Uploader und Qualitätssicherer sich da verhalten sollen? --Goesseln (Diskussion) 12:20, 9. Aug. 2017 (CEST)