Kragenamt ist die inoffizielle Bezeichnung für ein Amt, dessen Amtsverwaltung in einer nicht zum Amt gehörenden Gemeinde liegt, die wie ein Kragen von den umliegenden amtsangehörigen Gemeinden umschlossen wird. Im Amtssitz bestehen meist zwei Verwaltungen nebeneinander, nämlich die der Gemeinde selbst und die des Amtes. Vielerorts wurden ehemalige Kragenämter aufgelöst, zumeist durch die Eingliederung der amtsfreien Gemeinde, in der sich der Amtssitz befindet. Die meisten Auflösungen erfolgten im Rahmen von landesweiten Gebietsreformen.

Brandenburg

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Momentan existiert mit dem Amt Barnim-Oderbruch nur ein Amt in diesem Sinne. Sein Sitz befindet sich in der Stadt Wriezen. Früher existierten noch viel mehr Kragenämter, viele von denen umgaben eine Stadt mit Zentrumsfunktion und trugen deren Namen, zum Beispiel das Amt Templin-Land mit Sitz in Templin. In diesem wie in vielen anderen Fällen wurde das Amt durch Eingemeindungen aufgelöst, vor allem jene Gemeinden, in denen sich der Amtssitz befand, wurden dadurch vergrößert.

Mecklenburg-Vorpommern

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Ein typisches Kragenamt ist das Amt Grevesmühlen-Land. Die namensgebende Stadt Grevesmühlen ist Sitz des Amtes und bildet mit dem Amt eine Verwaltungsgemeinschaft. Weitere Beispiele sind:

Schleswig-Holstein

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Im Zuge der Gebietsreform existieren heute kaum noch Kragenämter in Schleswig-Holstein. Zu dieser Kategorie gehören momentan:

In mehreren Fällen bilden das Amt und die amtsfreie Gemeinde, in der sich der Sitz des Amtes befindet, eine Verwaltungsgemeinschaft.

Beispiele für ehemalige Krangenämter in Schleswig-Holstein sind die Kirchspielslandgemeinde Amt Kirchspielslandgemeinde Marne-Land (Amtssitz in der amtsfreien Stadt Marne) und das Amt Karrharde (Amtssitz in der amtsfreien Gemeinde Leck).

Historisch

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In zwei Bundesländern existierten früher Ämter, die aus der Rheinprovinz und der Provinz Westfalen übernommen wurden und aus den Bürgermeistereien hervorgingen. Entweder wurden diese Verwaltungsgemeinschaften komplett abgeschafft (Nordrhein-Westfalen) oder sie wurden in neue Verwaltungsgemeinschaften umgewandelt (Verbandsgemeinde, Rheinland-Pfalz).

Nordrhein-Westfalen

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Kragenämter waren zum Beispiel:

Rheinland-Pfalz

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Als Kragenämter im weiteren Sinne kann man zum Beispiel die folgenden Verbandsgemeinden bezeichnen:

Siehe auch

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