Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Unna

Das Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Unna war eines der ersten Gesetze der kommunalen Neugliederung in Nordrhein-Westfalen, welches am 19. Dezember 1967[1] verkündet wurde und am 1. Januar 1968 in Kraft trat. Es gliederte die Gemeinden des damaligen Landkreises Unna neu und vergrößerte auch die kreisfreien Städte Hamm und Lünen.

Basisdaten
Titel: Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Unna
Art: Landesgesetz
Geltungsbereich: Nordrhein-Westfalen
Rechtsmaterie: Kommunalrecht
Fundstellennachweis: SGV. NRW. 2020
Erlassen am: 19. Dezember 1967
Inkrafttreten am: 1. Januar 1968
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Durch das Ruhrgebiet-Gesetz wurde der Landkreis (nunmehr Kreis) Unna zum 1. Januar 1975 aufgelöst und in einen neuen, größeren Kreis Unna eingegliedert. Die Stadt Hamm erlebte durch das Münster/Hamm-Gesetz eine zusätzliche Vergrößerung.

Kurzbeschreibung Bearbeiten

I. Abschnitt  Gebietsänderungen
§ 1 Zusammenschluss der Gemeinden Braam-Ostwennemar, Frielinghausen, Haaren, Norddinker, Schmehausen, Uentrop, Vöckinghausen und Werries zur neuen Gemeinde Uentrop, Auflösung des Amtes Rhynern
§ 2 Zusammenschluss der Gemeinden Allen, Freiske, Hilbeck, Osterflierich, Osttünnen, Rhynern, Süddinker und Wambeln zur neuen Gemeinde Rhynern, Eingliederung einer Flur der Gemeinde Westtünnen
§ 3 Zusammenschluss der Gemeinden Herringen, Lerche, Pelkum, Sandbochum und Weetfeld zur neuen Gemeinde Pelkum, Eingliederung von Flurstücken der Stadt Hamm und der Gemeinde Wiescherhöfen, Auflösung des Amtes Pelkum
§ 4 Zusammenschluss der Gemeinden Altenbögge-Bönen, Nordbögge, Osterbönen, Westerbönen, Bramey-Lenningsen und Flierich zur neuen Gemeinde Bönen
§ 5 Zusammenschluss der Stadt Kamen und der Gemeinden Derne, Heeren-Werve, Methler, Rottum und Südkamen zur neuen Stadt Kamen
§ 6 Zusammenschluss der Stadt Unna und der Gemeinden Afferde, Billmerich, Hemmerde, Kessebüren, Lünern, Massen, Mühlhausen, Siddinghausen, Stockum, Uelzen und Westhemmerde zur neuen Stadt Unna, Auflösung des Amtes Unna-Kamen
§ 7 Zusammenschluss der Stadt Fröndenberg und der Gemeinden Altendorf, Bausenhagen, Frömern, Frohnhausen, Langschede, Neimen, Ostbüren, Stentrop, Strickherdicke und Warmen zur neuen Stadt Fröndenberg, Auflösung des Amtes Fröndenberg
§ 8 Zusammenschluss der Gemeinden Hengsen, Holzwickede und Opherdicke zur neuen Gemeinde Holzwickede
§ 9 Eingliederung der Gemeinde Overberge in die Stadt Bergkamen
§ 10 Eingliederung der Gemeinden Berge, Westtünnen und Wiescherhöfen sowie Flurstücken der Gemeinden Braam-Ostwennemar, Herringen und Rhynern in die kreisfreie Stadt Hamm
§ 11 Eingliederung der Gemeinde Niederaden in die kreisfreie Stadt Lünen
II. Abschnitt  Schlussvorschriften
§ 12 Neuwahl des Stadtrats von Hamm
§ 13 Bestätigung von Gebietsänderungsbestimmungen und -verträgen
§ 14 Zuordnung zu Amtsgerichten:
§ 15 Änderung des Gesetzes über die Gliederung und die Bezirke der ordentlichen Gerichte (inzwischen überholt)
§ 16 Inkrafttreten am 1. Januar 1968

Weblinks Bearbeiten

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen 1967, S. 270.