Gesetz über den Zusammenschluß der Stadt Blankenstein und der Gemeinden Buchholz, Holthausen und Welper, Ennepe-Ruhr-Kreis

Regelungen über eine kommunale Neugliederung in Nordrhein-Westfalen (1966)

Das Gesetz über den Zusammenschluß der Stadt Blankenstein und der Gemeinden Buchholz, Holthausen und Welper, Ennepe-Ruhr-Kreis wurde am 10. Februar 1966 verkündet und gliederte vier Gemeinden des Ennepe-Ruhr-Kreises in Nordrhein-Westfalen neu. Das Gesetz trat am 1. April 1966 in Kraft.

Kurzbeschreibung Bearbeiten

§ 1 Zusammenschluss der Stadt Blankenstein mit den Gemeinden Buchholz, Holthausen und Welper zu einer neuen Stadt Blankenstein; Bestätigung des zwischen diesen Gemeinden abgeschlossenen Gebietsänderungsvertrages vom 9. Juni 1965
§ 2 Zuordnung der vergrößerten Stadt Blankenstein zum Amtsgericht Hattingen
§ 3 Auflösung der Amtsvertretung des Amtes Blankenstein
§ 4 Inkrafttreten am 1. April 1966

Folgezeit Bearbeiten

Bereits am 1. Januar 1970 wurde die Stadt Blankenstein wieder aufgelöst und mit Ausnahme des Ortsteiles Buchholz, der zur Stadt Herbede kam, in die Stadt Hattingen eingemeindet.[1] Herbede mit Buchholz wiederum wurde am 1. Januar 1975 in die Stadt Witten eingemeindet.

Weblinks Bearbeiten

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Gesetz zur Neugliederung des Ennepe-Ruhr-Kreises vom 16. Dezember 1969