Diskussion:ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice/Archiv/5

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Link: Kritik vom ARD-Justiziar

Folgender Link ist sehr interessant: Der Vorsitzende der Gebühren-AG von ARD und ZDF (Dr. Eicher) kritisiert die Regelungen aus dem eigenen Hause! Außerdem gibt es dort eine PDF-Datei mit einer sehr guten Stellungnahme von ihm. Die Adresse: http://www.gestaltmanufaktur.de/it-infos/gez-interview.html

Die PDF-Datei ist wirklich sehr interessant: http://www.gebuehren-igel.de/eicher-papier.php. Hape 10:23, 17. Feb. 2007 (CET)Beantworten
Interessant ist der Inhalt nur für Leser, die nicht beachten, dass Rundfunk- und Fernsehsender weltweit das Internet benutzen (einige Sender sogar nur über das Internet empfangbar sind, wie z.B. Web-Radios) und die ÖRR-Anstalten nüchtern betrachtet -im Gegensatz zum im verlinkten Papier polemisch verbreiteten Eindruck einer isolierten Eigenentwicklung- den Lauf der technischen Dinge nicht ganz verpassen wollen... --NB > ?! > +/- 15:56, 25. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Eindeutig rechtswidrige Datenquellen

Die GEZ hat mir einen Brief an eine Adresse geschickt, die in dieser Schreibweise nur in der Whois-Datenbank der Domainregistrierungsstelle DENIC steht und sonst nirgends. Das Auslesen dieser Datenbank zu nicht domainbezogenen Zwecken ist ausdrücklich verboten. Damit ist zweifelsfrei bewiesen, daß die GEZ illegal Daten bezieht. Ich selbst kann das leider nicht mehr nachweisen, da ich die betreffenden Briefe weggeworfen habe. Aber ich warte auf den nächsten Fall dieser Art. -- Katzenmeier 22:47, 24. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Nur so als allgemeine Info: man sollte Tatsachenbehauptungen, die man nicht (mehr) beweisen kann, tunlichst nicht veröffentlichen (könnte sonst bei einem streitfreudigen Gegenüber zum juristischen Rohrkrepierer werden)... --NB > ?! > +/- 07:58, 25. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Woher willst Du denn wissen, dass diese Adresse nicht von irgend einem Adresshändler illegal besorgt worden ist, und dass die GEZ sie dann ganz legal bei ihm gekauft hat? 84.138.197.240 01:09, 16. Feb. 2007 (CET)Beantworten
Meines Wissens nach unterscheidet Justizia nicht ob du die illegale Ware selber mitgenommen hast oder ob du es legal erworben hast...ist in beidem fall illegale Ware und der erwerb illegaler ware ist strafbar (helerei). Nun ist nur die frage ob die GEZ sowas macht. Dazu fehlen aber bisher die handfesten beweise... --Shadak 15:57, 27. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Razzia

Neulich fand lt. TV-Nachrichten 'ne Razzia bei diesem kriminellen Gesindel statt. Sollte man erwähnen. -Gabbahead. 13:45, 25. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Warten wir doch mal konkretere Angaben ab.
Meldung zum Beispiel: „Razzia bei der GEZ. Wegen des Verdachts der Bestechlichkeit ermittelt die Staatsanwaltschaft Wuppertal gegen hochrangige Mitarbeiter der Gebühreneinzugszentrale. Sie sollen unter anderem mit Bordellbesuchen bestochen worden sein. 23.01.2007“ Tagesspiegel -- Simplicius 14:46, 25. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Haha. Was für ein Gesocks. Die würden sich sicher prächtig mit Peter Hartz verstehen. ;) -- 88.72.208.80 17:08, 25. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Frage

Warum kann ich den Artikel nicht bearbeiten? Ich wollt nur ab 2007 in seit 2007 ändern.

Siehe oben: {{Vollsperrung}} --87.185.66.86 20:23, 15. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Dann mach ich mal den Vorschlag ab 2007 in seit 2007 zu ändern. --Einauge-4 00:19, 16. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Fehler?

Im Unterpunkt Gebührenplanung steht Stand Juni 2007. Sollte es vielleicht Juni 2006 heißen? --Pascal 13:40, 25. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Es ist wohl für das Jahr 2009 der Stand vom Juni 2007 gemeint. Übrigens, bitte eintragen:
[[en:Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland]]
--32X 23:24, 28. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Im Vergleich zum Wikipedia der "digitalen Bibliothek 2005" erscheint der Artikel hier zensiert.

Wie schon der Volksmund sagt: Der Schein trügt... ;-) --NB > ?! > +/- 18:57, 25. Feb. 2007 (CET) Meint: Nicht jedes Vorurteil muss bedient werden, inhaltliche Sachergänzungen wurden ja wohl nicht vermisst!?Beantworten

ne frage

wenn jemand von der GEZ bei mir vor der tür steht und reinkommen will, muss ich den reinlassen?? die polizei muss ich ja auch net reinlassen es sei den die haben ein hausdurchsuchungsbefehl (nicht signierter Beitrag von 84.63.40.249 (Diskussion) )

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--Schmiddtchen 23:49, 5. Mär. 2007 (CET)Beantworten
zumal die Antwort im Artikel steht... --NB > ?! > +/- 13:18, 6. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Sei nett sonst klage

Ich weiß nicht recht ob und wenn ja wie man es in den artikel einbauen sollte, aber das die GEZ abmahnt wenn man GEZ-Gebühr u.ä. verwendet finde ich schon witzig; GEZ mahnt Bildungsportal wegen falscher Wortwahl ab und Info auf www.akademie.de ...Sicherlich Post 21:40, 23. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Die GEZ tut offensichtlich alles um ungeliebt zu bleiben, siehe hier: Diskussionsforum der Sozialämter: Rundfunkgebührenbefreiungen -- Brummbäropa 14:35, 24. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Wenn schon eine Person seine Meinung oder Tipps öffentlich kundtun muss - was wir bei Gott nicht begrüßen - dann kann man wohl erwarten, dass sich dieses Subjekt vorher einschlägigen Rechtsbeistand leistet oder sich ausreichend informiert und für die Vertretung einer eigenen Meinung qualifiziert - z. B. durch den Nachweis eines juristischen Staatsexamens. Schließlich wollen wir alle unsere Meinung rechtlich korrekt und natürlich im Interesse der Betroffenen (der Wirtschaft und des Staates) äußern. An dieser Stelle ein Auszug aus einem fiktiven internen Rundschreiben der XXX zum Umgang mit unliebsamen Beiträgen:
Um lästige Beiträge aus der öffentlichen Wahrnehmung zu beseitigen, sind wir heute nicht mehr auf die, in Diktaturen gebräuchlichen Maßnahmen angewiesen. Stattdessen wird von der Zentrale der Einsatz von sog. legalen Repressalien empfohlen. Hier eignet sich die strafbewehrte Unterlassungserklärung vortrefflich. Richtig eingesetzt, hat dieses Vorgehen zwei begrüßenswerte Effekte.
(1) Abschreckung durch monetäre Sanktionen. Es kann angenommen werden, dass sich der gemeine Bürger mit seinen eingeschränkten geistigen und finanziellen Möglichkeiten kaum gegen eine Organisation mit einem Mitarbeiterstab in der Rechtsabteilung und Ihren umfangreichen Rücklagen für Rechtsstreitigkeiten wehren kann. Prinzipiell ist der volle Rechtsweg durch alle Instanzen, gegebenenfalls mit leicht geänderten Anklagepunkten auszuschöpfen. Die finanzielle, zeitliche und psychische Belastung für die Wahrnehmung von Gerichtsterminen werden relativ schnell zur Kapitulation führen. In einem Großteil der Fälle dürfte von jeglicher weiterer (Meinungs-)Äußerung Abstand genommen werden.
(2) Einschränkung des Vokabulars des Missetäters und seiner Komplizen. Sollte die subversiven Tätigkeiten trotz Unterzeichnung nicht eingestellt werden, kann mit der Unterlassungserklärung das Vokabular eingeschränkt werden. Die Unterdrückung der Umgangssprache führt zu einem erhöhten Aufwand beim Täter und einer geringeren Wahrnehmung in der Öffentlichkeit (wer kann schon sagen, was ein „verwirrter Anrufer“ ist, findet den Blog in dem der Unternehmensnamen, von dem betroffenen Unternehmen, nicht genannt werden darf oder kann sich Begriffe wie„gesetzlich vorgesehene Anmeldung von zum Empfang bereit gehaltener Rundfunkgeräte“ merken). Gegebenfalls lassen sich auch die verwendeten Synonyme noch per Unterlassungserklärung verbieten.
Praxis Tipp: Lassen Sie sich nicht durch die Absurdität Ihres Vorhabens abhalten, so können Sie als Künstler auch gern mal gegen die Veröffentlichung Ihrer allgemein bekannte bürgerlichen Identität per Klage wehren. Wenn es Ihnen persönlich schon nichts bringt, haben Sie wenigstens einige Anwälte finanziert.--Meinungsfreiheit 15:09, 24. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Aktueller, sehr kurioser Fall

http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,501730,00.html

Würde das den Anforderungen für einen Vermerk im "Kritik"-Bereich genügen?--80.141.93.219 13:56, 24. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

EDIT: Ups, siehe einen Beitrag weiter oben.


Ergänzend hierzu auf intern.de --Castellan 09:18, 25. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

heimlicher Adresshandel

Es könnte sein, dass bald die Beschreibung über das Vorgehen der GEZ geändert werden muss, falls das was in der Südwestpresse beschrieben wird: http://www.suedwest-aktiv.de/landundwelt/im_brennpunkt/3104917/artikel.php?SWAID=30e16bdf544cb1cb5f70a43304b13de0 tatsächlich rechtskräftig wird. Nur so zur Vorwarnung ...

09:40, 18. Sep. 2007 (CEST)09:40, 18. Sep. 2007 (CEST)09:40, 18. Sep. 2007 (CEST)~

Automatische Gebührenerhöhung: Keinerlei Anreiz für Kostensenkung

Defakto wurden seit bestehen der Bundesrepublik und dem öffentlich rechtlichen Fernsehen die Gebühren über die rechtmäßigen und zuständigen Stellen kontinuierlich erhöht. Auf diesen Automatismus konnten sich die Sender (bisher) immer verlassen. Sogar die einzige Unterbrechung dieser Steigerungsserie durch die Ministerpräsidenten der Länder wird nun offenbar als "unrechtmäßig" niedergeschlagen. Darin ist jedoch eindeutig keinerlei Anreiz für die Sender, sich Gedanken über die Kosten und die Gründe für die Kosten zu machen. Es wird kein erkennbarer Spareffekt geschaffen:

  • Die Requisiten werden immer aufwendiger: Beleuchtung, Kostüme, Show-Treppen etc.
  • Die Gagen für "Quotenbringer" steigen ins uferlose
  • Fußballverbände können fast jede Forderung durchsetzen
  • Filmproduktionen verwenden immer mehr aufwendige Specialeffects, ohne dass die Qualität erkennbar besser wird
  • Studioproduktionen verwenden immer mehr Kameras und aufwendige Schnitt-Technik

Dies sollte als Punkt "Keine Anreize zur Kostenreduktion" durch das GEZ-System herausgestellt werden. Gleichzeitig beobachtet man ein verflachen des Programms und eine Annäherung der Inhalte (als auch der Programmplätze) an die Privaten. Das war so nicht im Gesetz geplant! --RobertDietz 13:17, 8. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Punkt: "Geltungsbereich" und "Nutznieser": --Keine-- Gebühr für das "Privatfernsehen"

Es mag sein, dass es Vielen hier in WIKIPEDIA als selbstverständlich vorkommt, aber bei weitem nicht jedem Bürger ist es klar:

  • Das öffentlich rechtliche System (wohlgemerkt nicht: Staatsfernsehen !) mit Gebühren in dieser Form gibt es weltweit (fast) nur in Deutschland. Mit all seinen Vorteilen (z.B. Programmvielfalt) und auch Nachteilen (Kosten in Form von Gebühren). Ted Turner (Gründer von CNN) wünschte sich in einem Interview, als Konkurrenten in den USA ein solches öffentlicht rechtlich finanziertes Fernsehen: Es würde den Standard des Programmes eindeutig heben.
  • Die Privaten "RTL", "ProSieben" etc. erhalten aus diesen Mitteln nichts! Unglaublicherweise ist das auch über 25 Jahre nach Einführung des "Privatfernsehens" immer noch nicht Allgemeinwissen:

Es mag zwar selbstverständlich klingen, aber z.B. ein Schüler, der sich im Rahmen von WIKIPEDIA über Fernsehen und GEZ informiert, sollte auch die reale Chance bekommen, diesen Zusammenhang klar verständlich zu lesen und zu verstehen. Diese Punkte "Geltungsbereich" und "Nutznieser" sollte sehr weit oben angesetzt sein. Viele Menschen glauben, mit Privatisierung des Fernsehens sei nur die Geschäftsform und die unternehmerische Komponente geregelt, aber dass die GEZ genauso Gebühren für diese Privaten einziehen würden. Woher dieser Aberglaube kommt, weiß ich jedoch nicht.

P.S.: Unter dem Stichwort "Staatsfernsehen" (wie z.B. im Iran, China etc.) findet man keinen einzigen Artikel, aber 56 Artikel in WIKI, die genau diesen Begriff verwenden! Ähnliches mit dem Begriff "Programmvielfalt", deren Erhaltung ja auch ein Ziel der GEZ sein soll. Da gäbe es noch was zu tun. :-) --RobertDietz 14:15, 8. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Abschnitt: Kritik

Unter diesem Punkt vermisse ich das Gebaren der GEZ gegenüber kritischer, angeblich imagefeindlicher Berichtserstattung. [1] bietet einen Einstieg dafür. --Wendelin Kritik? 19:45, 22. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Weitergabe der Einwohnermeldeämter Daten

Im Artikel steht: Eine andere Quelle für Daten sind die Einwohnermeldeämter. Diese leiten gemäß den gesetzlichen Rahmenbestimmungen der jeweiligen Bundesländer An- und Ummeldedaten an die GEZ weiter. ... Zumindest in einigen Bundesländern kann man die Weitergabe der Privatadresse an Auskunftsdienste, Parteien (und anscheinend damit eingeschlossen auch die GEZ), etc. sperren lassen.

In welchen Bundesländern kann man die Weitergabe der Privatadresse sperren lassen? --Stiflers Mum 01:04, 15. Dez. 2007 (CET)Beantworten


In Sachsen erfolgt keine Weitergabe von Daten durch die Einwohenermeldebhörden, bitte aufnehmen, es sei denn, es weiß jemand besser... Hier die Quelle:

http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/0,1518,273697,00.html --62.181.136.200 15:34, 17. Mär. 2009 (CET)Beantworten

angebliche Peilwagen zur Ermittlung von Empfangsfgeräten

Es gibt keine Peilwagen zur ermittlung von EMPFANGSgeräten, da die Endgeräte lediglich empfangen und kein Signal senden (Somit ist die Ortung von Empfangsgeräten mittels Peilung technisch überhaupt nicht möglich). Siehe dazu auch: http://www.rundfunkgebuehrenzahler.de/wordpress/category/wissenswertes/ Absatz "5. Märchen Peilwagen"

Das ist keine urbane Legende sondern Geschichte: Zu Beginn des UKW-Radios gab es UKW-Geräte, deren technisches Arbeitsprinzip "Pendelaudion" heißt. Diese Geräte konnte man in ihrem Nahfeld anpeilen. Die Technik des Pendelaudions konnte mit der durch das Pendelaudionverfahren erzeugten Rauschglocke den Flugfunk stören und wurde deshalb Ende der 1950er Jahre aufgegeben. Damals suchte die "gelbe Post" im Umfeld von Flughäfen nach solchen Geräten (Ich bin Zeitzeuge und weiß das für Offenbach am Main.) Die GEZ gab es damals noch nicht, aber von der "gelben Post" wurde danach allgemein berichtet, dass sie Schwarzhörer suche. Mit Aufkommen der GEZ wurden diese Berichte auf die GEZ bezogen und auf sie übertragen.--195.244.232.34 22:13, 6. Aug. 2008 (CEST)Beantworten
Wurde danach allgemein berichtet ist die exakte Formulierung einer Urban Legend. Bitte zitierfähige Quelle benennen. --Suricata 08:06, 7. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Der ensprechnde Eintrag sollte deshalb gelöscht werden.

? hm? sowas steht doch gar nicht im artikel!? ...Sicherlich Post 11:30, 13. Dez. 2007 (CET)Beantworten
Außerdem ist es so nicht ganz richtig! Auch ein 'Empfänger' kann je nach Funktionsprinzip (z.B. Überlagerungsempfänger) durch seine Emissionen ( Details siehe u.a. hier) angepeilt werden... --80.133.100.205 12:11, 11. Jan. 2008 (CET)Beantworten
Man kann's auch übertreibe! Ich bin ebenfalls der Meinung, dass Empfänger nicht "gepeilt" werden können. Die damalige Post hat "StörSENDER" gepeilt.
Ich weiß zwar nicht genau ob es solche Empfänger-Peilungen gab, technisch machbar ist es jedenfalls und war es auch schon in früheren Zeiten. Zumindest Gerüchte darüber gibt es auch schon lange. --Castellan 15:09, 17. Jul. 2008 (CEST)Beantworten
Also um ein Radio orten zu können müsste es selber senden. Prinzipiel sind Empfänger, wie der name schon andeutet, empfänger und nicht sender. Was man anpeilen könnte wären Wlan-karten u.ä., hier könnte das dann auch zu unangenehmen fragen führen, weil man diese sehr genau lokalisieren kann, sofern man dem herren glaubt das ein Wlannetzwerk gleich einem Internetanschluß ist bzw das der besitz eines wlanrouters gleich dem besitz eines PCs ist. (er "sieht" nur die wlansender, er kann aber nicht, zumindest nicht ohne cracken des netzwerkes, unterscheiden ob es ein pc, ein router oder der weihnachtsmann ist) Aber zurück zum radio, meines wissens nach senden radios nicht selber programme aus, was aber sein könnte ist, das sie eine art schwaches Feedbacksignal senden. (in der antenne schwingen ja die elektronen wenn ein signal ankommt, wie beim senden auch) allerdings dürfte die abgestrahlte leistung so niedrig sein, das man sie druch eine betonwand kaum noch messen kann, geschwiege den auf 10 und mehr meter entfernung, wo sie im allgemeinen elektrosmog untergehen dürfte. Insofern halte ich die Peilwagen geschichte für einen nettes Märchen. --Shadak 20:33, 27. Jul. 2008 (CEST)Beantworten
Bitte beachten, dass Wikipedia kein Forum ist. Persönliche Mutmaßungen usw. bringen für den Artikel gar nichts; für dich Shadak dürfte Van-Eck-Phreaking interessant sein; es ist mehr möglich als du glaubst - und wie bildschirme strahlen tun es auch alle anderen elektronischen geräte :oD - aber wie gesagt bitte private theorien ggf. in einem forum oder euren diskussionsseiten erörtern. Dankeschön ...Sicherlich Post 20:42, 27. Jul. 2008 (CEST)Beantworten
Auch ein Radioempfänger ist kein technisch und juristisch ideales Gerät, welches nur Empfang ermöglicht, wie manche hier zu glauben scheinen. Die meisten Empfängerprinzipien arbeiten mit einer oder mehreren ZFs (Zwischenfrequenzstufen). Diese wiederum benötigen Oszilatoren um die Zwischenfrequenzen zu erzeugen. Oszilatoren sind im Prinzip nichts anderes als Sender sehr kleiner Leistung, die sich auch in der Umgebung der Empfänger messtechnisch aufspüren lassen ebenso wie die ZF selbst. Alles was in der Elektronik schwingt, neigt auch dazu zu senden. Bei TV-Geräten und Monitoren etc. ist das durch diverse technische Begebenheit noch viel ausgeprägter. Der technische Aufwand für solche Messungen ist eher gering. Oft lässt sich schon beim Betreiben zweier Empfangsgeräte in relativer Nähe bei bestimmten Frequenzen eine gegenseitige Beeinflussungen feststellen. Für militärische Anwendungen gibt es sogar Gerätschaften, welche die eigentlich nicht gewollte Abstrahlung der Bordelektronik von z.B. Flugzeugen detektiert und eine gute Aussage über die aktuellen Flugdaten eines Flugzeuges erlaubt. Da entschlüpft auch das beste Stealthflugzeug nicht.--Castellan 22:33, 27. Jul. 2008 (CEST)Beantworten
Das Van-Eck-Phreaking ist wirklich sehr interessant, allerdings gelten hier ganz simple probleme: Die Abstrahlleistung, die Abschirmung und die Enfernung zwischen Strahler und Detektor. Vor allem die Kombination dieser drei Faktoren schiebt diese Methode wirklich sehr in Richtung Sci-Fi (nebenbei, ich bin bekennder trekki- und Sci-Fi-Fan!). Das grundlegende Problem bleibt nämlich die Abstrahlleistung, welche sich in sehr kleinen Bereich bewegen muss, da sie sonst zu störenden effekten gegen andere Geräten führen würde. (der wert bleibt unterhalb der Elektromagnetischen Verträglichkeit, muss er ja auch laut gesetzgeber) Diese Abstrahlung wird aber auch noch durch andere Faktoren begrenzt, nämlich durch die zu verfügung stehende Energiemenge für die Abstrahlung. Da es nicht Sinn und Zweck eines Radios, eines Bildschirmes oder einer Kaffeemaschine ist Daten zu senden (für Handys, Wlanaccesspoints, PDAs etc. gilt diese Aussage natürlich nicht), können sie dementsprechend daüfr keine Energie direkt aus dem Stromnetz verwenden, folglich steht dafür nur sehr wenig Energie zur Verfügung. Ich schätze mal das sind ein paar mW (miliwatt). Gut, diese Strahlung kann man sicher über 100 meter messen (siehe Van-Eck-Phreaking), aber auch nur unter Laborbedingungen. Wieso? Nun ja, jetzt kommen die anderen beiden Faktoren zum Tragen. Zum ersten besitzt jedes Haus eine Mauer und Fenster. Ich denke jeder hat mal im Physikunterricht versuche mit Mikrowellen, uv-strahlen, radiowellen oder gar gamma-strahlern gemacht.(wenn nicht, ich denke jeder ist schonmal mit dem auto bei laufendem Radio durch einen längeren Tunnel gefahren) Bei allen beobachten wir etwas interessantes. Stellen wir einen Stoff in den Strahlenweg, dann vermindert sich die ankommende leistung am detektor um bis zu 100%, abhängig vom Stoff und der Strahlenart. Um es kurz zu machen, Radiowellen werden durch Beton und Stein mittelmäßig bis gut abgeschirmt. Sie schirmen zwar erst bei sehr dicken Mauern (-->Tunneln) zu 100% ab, aber sie verringern die Strahlungsdichte stark. Aber das wäre noch nicht so tragisch, da die Leistung sicher noch ausreichen würde um sicher sagen zu können da ist ein Radio oder eine Kaffeemaschine. So, jetzt kommt der Fakotr Entferung ins Spiel. elektromagnetische Wellen breiten sich von ihrem Sender in alle Richtungen aus und zwar räumlich, d.h. jedes Signal bilden eine Kugeloberfläche. So, je größer der Radius wird, desto kleiner wird die Energiedichte. Um genau zu sein führt eine Verdoppelung des Radiuses zu einer Viertelung der Energiedichte (Kugeloberfläche A=4*pi*r²). Sprich mess ich in 2 Centimertern entfernung ein paar miliwatt, dann habe ich in 10 metern entfernung ungefähr den 250.000sten(!) Teil der Leistung abzüglich der Leistungsreduzierung durch die Mauer(n). Dazu kommt weiterhin das es ziemlich viele technische Gräte in unserer Umwelt gibt, sprich deren Signale überlagern sich. Ich will das Van-Eck-Phreaking nicht bestreiten, aber ich will meinen alten Physiklehrer mal zitieren: "Sicher ist das möglich, aber leider nur unter Laborbedingungen auf 100 Meter entfernung." Mit Laborbedingungen hat er hier eigentlich nur die vollkommenden Abwesenheit anderer Strahler jeder Art gemeint. Und rein scherzhafter weise haben wir das ganze auch mal ausprobiert, allerdings mit einem sender (keinem empfänger) als strahler und etwas mehr leistung, aber das ergebnis war schon bei uns bei keiner Wand als blocker und kaum 30 meter entferung sehr unbefriedigend, okay unser detektor war auch nicht der beste, aber der Versuch diente zur verdeutlichung der Machbarkeit des Van-Eck-Phreaking. Nun kann man natürlich sagen das dies nur meine perönliche meinung ist, aber sie basiert auf physikalischen grundlagen, im gegensatz zu manch anderen Dingen die ich hier schon in der Wikipedia gelesen habe. Und wie gesagt es sind auch keine Mutmassungen, sondern ergebnisse praktischer Experimente. Nochmal kurz: Van-Eck-Phreaking ist technisch sehr wohl machbar, aber im praktischen Einsatz kaum brauchbar. --Shadak 20:45, 28. Jul. 2008 (CEST)Beantworten
Es ist wirklich nur deine persönliche Meinung, dass man den Fernseher nicht orten kann. Gelinde gesagt besitzt du das sogenannte gefährliche Halbwissen. Falls du dem Abhilfe verschaffen willst, dann studiere Elektrotechnik und mache ein EMV-Praktikum. Dann kannst du's nämlich selbst ausprobieren und wirst sehen wie einfach es mit dem richtigen Werkzeug ist. --Stefan Birkner 21:07, 28. Jul. 2008 (CEST)Beantworten
@Shadak Wellen breiten sich von ihrem Sender in alle Richtungen aus und zwar räumlich, d.h. jedes Signal bilden eine Kugeloberfläche. So, je größer der Radius wird, desto kleiner wird die Energiedichte. Im Prinzip gut angelesen, jedoch den von Dir angenommenen isotropen Strahler gibt es nur als theoretisches Model. Um genau zu sein führt eine Verdoppelung des Radiuses zu einer Viertelung der Energiedichte (Kugeloberfläche A=4*pi*r²). Sprich mess ich in 2 Centimertern entfernung ein paar miliwatt, dann habe ich in 10 metern entfernung ungefähr den 250.000sten(!) Und wo bleibt die Wellenlänge in Deinem Beispiel? Versuch das mal bei einer Wellenlänge von z.b. 100 Metern. Bin gespannt auf Deine Messergebnisse. Stefan Birkner trifft es auf den Punkt, gefährliches Halbwissen. Kaum durch das schnelle Lesen einiger WEB-Seiten signifikant hochrüstbar. --Castellan 21:49, 28. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Ich stimme Benutzer:Sicherlich zu: Es ist irrelevant, ob es möglich ist mit Peilgeräten Radios und Fernseher zu erkennen. Interessanter wäre die juristische Frage ob es überhaupt zulässig, sprich angemessen wäre, wegen der Rundfunkgebühren Privathaushalte derart auszuspionieren. Aber auch die Spekulation darüber gehört nicht in den Artikel. Ich erlaube mir noch den Begriff Urban Legend unterzubringen. Denn das ist es allemal. --Suricata 16:37, 28. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Stimmt schon, dass die Frage der juristischen Zulässigkeit interessanter ist. Nur diese stellt sich erst, nachdem es technisch machbar ist. Wenn also hier welche daran zweifeln, dass Empfänger anzupeilen möglich ist dann braucht es auch kaum ein Diskussion über juristische Zulässigkeit. Denn auch die Juristen könnten es nicht erzwingen, wäre es denn technisch unmöglich. Die GEZ hatte vermutlich keine Peilwagen da stimme ich zu, hatte ja auch keine hoheitlichen Rechte. Aber das schließt nicht aus, dass die Post im Auftrag der GEZ ihre Peilwagen im Lande umherschickte. Das wäre gegebenenfalls noch zu klären bevor hier Legenden gebildet werden --Castellan 16:53, 28. Jul. 2008 (CEST)Beantworten
Ich hab den Eindruck, hier wird um des Kaisers Bart gestritten. Interessant ist für den Artikel imho vor allem, ob zurzeit tatsächlich Peilwagen o.ä. eingesetzt werden - und nicht, ob es zu früheren Zeiten oder heute technisch möglich oder juristisch Zulässig war/ist. Problem: etwas, dass es nicht gibt und das nicht stattfindet, lässt sich auch nicht beweisen. Die GEZ bzw. die Rundfunkanstalten haben freilich kein Interesse daran, das richtigzustellen und werden uns kaum eine entsprechende Quelle liefern. Wie wär's mit einer sachlichen Formulierung wie Dafür, dass die GEZ oder ihre Beauftragten jemals Peilwagen eingesetzt haben, um „Schwarzseher“ zu ermitteln, gibt es keine Belege?--Mangomix Disk. 13:59, 3. Aug. 2008 (CEST)Beantworten
Wie Du im Spiegel oder anderen mehr oder weniger zuverlässigen Quellen nachlesen kannst gab und gibt es keine Peilwagen der GEZ, siehe [2]. Man kann daher durchaus die klare Formulierung stehen lassen. --Suricata 20:01, 3. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Veraltete Aussage

"Laut Ralf Höcker[4] hat die GEZ keine Rechte gegenüber einem Bürger, solange keine Anhaltspunkte vorliegen, dass dieser ein Radio oder einen Fernseher betreibt." - Das er "neuartige Empfangsgeräte" nicht einbezieht, liegt doch vermutlich daran, dass die Aussage aus dem Buch veraltet ist, oder nicht ? -- Amtiss, SNAFU ? 14:49, 16. Mär. 2008 (CET)Beantworten

Kritik am Artikel selbst

Ich halte den Artikel teilweise für zu stark juristisch formuliert. Einige Stellen sind für mich unverständlich. Beispiel: "Die Satzungen über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkgebühren der einzelnen Landesrundfunkanstalten gelten für den Rundfunkteilnehmer vorrangig." Der Artikel sollte allgemeinverständlich gehalten werden und nur durch juristische Angaben ergänzt werden. Des weiteren wären Angaben zu folgenden Fragen wünschenswert: Wann muss man bezahlen? Was muss man bezahlen? Gebühren in welcher Höhe dürfen jemandem zugemutet werden? Evtl. sollten diese Fragen auch in einen separaten Artikel. Ich denke aufgrund der erstgenannten Kritik ist es legitim, wenn ich eine Anmerkung über eine Verbesserung des Artikels einstelle. (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 89.58.158.183 (DiskussionBeiträge) NB > ?! > +/- 17:16, 5. Apr. 2008 (CEST)) Beantworten

Naja, ein Verwaltungskonstrukt ist nun mal schwer allgemeinverständlich korrekt zu bschreiben :-). Aber ich gebe Dir Recht, der Beispielsatz ist starker Tobak. Zu deinem zweiten Kritikpunkt: Diese Informationen gehören hier einfach nicht her, da sie mit dem Lemma erklärungstechnisch wenig zu tun haben (auch bei der Polizei werden die Gesetze -als deren Arbeitsgrundlage- nicht thematisiert). Dass die Rudfunkgebühr in der Öffentlichkeit gerne als 'GEZ-Gebühr' vermittelt wird, ändert das nicht - diese Infos sind daher zuständigerweise in den verlinkten Lemmata Rundfunkgebühr oder Öffentlich-rechtlicher Rundfunk zu finden... --NB > ?! > +/- 17:16, 5. Apr. 2008 (CEST) (Btw.: Wenn Du die Textbausteine kennst, kannst Du doch auch als Abschluss deines Textes deine Sig anfügen, oder?!)Beantworten
Nachtrag: Ich habe den Fehler gemacht, deinen Beitrag hier zu beantworten und dann den Artikel zu korrigieren. Dabei habe ich feststellen müssen, dass dein Beispiel aus dem Kontext gerissen ist: a) darf IMHO unter einer Überschrift „Rechtsgrundlagen“ durchaus ein etwas juristisch angehauchter Text stehen - besonders, wenn die Werkbezeichnung durch kursive Schrift erkennbar ist, und b) ist im darauf folgenden Teil der Kontext IMHO hinreichend deutlich erläutert. Daher habe ich -da ich keine weiteren derartige Beispiele finden konnte- die Textbausteine nach verschieden Detailkorrekturen wieder entfernt... --NB > ?! > +/- 17:41, 5. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

Situation im Ausland

Ich fände es ganz nett, wenn man einen Bereich hinzufügen würde, wie es mit ähnlichen Institutionen im Ausland aussieht, oder wie es da geregelt ist. Da ich aber leider keine Ahnung habe, schreibe ich es mal hier auf die Diskussionsseite. Gruß FH 84.167.86.67 09:53, 13. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Portogebühren.

GEZ-Brief

Muß ich die Anfragen der GEZ mit Leerkouvert freimachen?

Es ist nicht einzusehen, jährlich Gebühren zu Zahlen obwohl sich nichts verändert hat.

  • bitte beachte das die diskussionsseite hier zur Verbesserung des Artikels gedacht ist und kein Foren-Ersatz. Davon gibt es reichlich im Internet. Aber trotzdem die antwort; nein, musst du nicht. ansonsten siehe auch etwa hier Einfach nicht antworten :o) .. nach dem dritten Brief war bei mir ruhe ;) ..Sicherlich Post 14:49, 21. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Gebühreneinnahmen

Ich würde doch darum bitten bei der Sichtung einer Website die Änderungen nicht einfach wieder rückgängig zu machen ohne zu prüfen ob sie sinnvoll und richtig waren. Die GEZ nimmt jährlich nicht knapp 7 MILLIONEN sondern knapp 7 MILLIARDEN Euro ein. Das sagt der Geschäftsbericht und es entspricht einfachster rechnerischer Logik.

Auszug aus dem Geschäftsbericht:

Die Rundfunkgebühren-Abrechnung weist für das Jahr 2006 Gesamterträge in Höhe von 7.286.239.960,44 € aus. Diese liegen somit um 163.270.444,27 € über dem Ergebnis von 2005.

Also Bitteschön. Vor dem rückgängig machen von Änderungen das Hirn anschalten.

Grüße, Thehartworker

hmm, meinst du diese Änderung? dann guck dir die tabelle noch mal genau an; sind es wirklich 6.850 Mrd. oder doch 6.850 Millionen und nur 6,850 Mrd.? ...Sicherlich Post 16:46, 12. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

OK ich gebe zu - das war mein Fehler. Ich finde die Tabelle in dem Falle allerdings missverständlich formuliert. Wäre es nicht sinnvoller von Milliarden zu reden und ein Komma einzusetzen als von 6.850 Millionen

vielleicht; aber vielleicht auch nicht weil in spalte vier wieder Millionen stehen und es vielleicht dann zu verwirrungen kommt weil in der Größenordnung "gesprungen" wird .oO ...Sicherlich Post 17:33, 12. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Keine Gebühr für Berufs-PC

Ein Rechtsanwalt muss für seinen beruflich genutzten Computer mit Internetanschluss keine Rundfunkgebühr zahlen. Das entschied das Verwaltungsgericht Koblenz in einem nun veröffentlichten Urteil [3]. Sollen diese Informationen in den Artikel oder ist es sinnvoll erst die Berufung zum Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz abzuwarten? -- Stiflers Mum 15:20, 29. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Wenn, dann gehört es in Rundfunkgebühr. --Suricata 17:12, 29. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

GEZ-Geschichte

Matthias Deutschmann hat in einem seiner Kabarettprogramme über die GEZ gesagt : "Erst die Nazis haben sie zu dem gemacht was sie heute ist", in dem Artikel wird kein Wort über die Geschichte der GEZ verloren, da will ich doch mal auch was zu lesen!!

mfg Christian

Was immer er damit gemeint hat, ein wichtiger Aspekt wird in der Öffentlichkeit gerne übersehen: Der öffentlich rechtliche Rundfunk ist ja gerade kein Staatsrundfunk, wie er von den Nazis missbraucht wurde, sondern unabhängig um die Rundfunkfreiheit zu gewähren. Ob es nicht schlauer gewesen wäre, die Gebühren, ähnlich der Kirchensteuer über die Einkommensteuer einzutreiben ist eine andere Frage. --Suricata 08:20, 4. Aug. 2008 (CEST)Beantworten
Auf jeden Fall : Wer sich mit der Geschichte auskennt möge sich dazu berufen fühlen darüber etwas zu schreiben, natürlich nur wenn es sachlich richtig und in vernünftigem Deutsch geschrieben ist. --stoppoker mfg Christian

Urban Legend

Dass die GEZ oder deren Beauftragte mit Peilwagen nach Schwarzsehern sucht ist eine Urban Legend. Gibt es für diese Aussage eine belastbare Quelle? Anderenfalls ist die Aussage selbst eine Legende. --Castellan 20:12, 2. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Worauf willst du denn hinaus? Dass die GEZ keine Peilwagen einsetzt, dürfte wohl unbestritten sein (ansonsten müsste im Gegenteil ein solcher Einsatz mit einer "belastbaren Quelle" belegt werden). Folglich gehört diese Aussage in's Reich der Legenden. Warum sollte die Verwendung des Begriffs Urban Legend nun ausgerechnet einer solchen Quelle bedürfen? Urban Legends - schau in den Artikel - sind doch gerade solche Geschichten, deren Ursprung nicht belegt und deren Verbereitung nur mündlich und oft diffus ist. Da gibt's doch schon von der Natur der Sache her keine "offizielle Liste von Urban Legends" oder ähnliches. Insofern wird der Begriff "Urban Legends" hier halt einfach für etwas verwendet, dass falsch ist, aber trotzdem immer wieder erzählt wird. Ob wir nun für diese Wortwahl eine "belastbare Quelle" haben oder nicht, macht für die Aussage an sich ("Peilwagen gibt es nicht") doch keinen Unterschied. --Mangomix Disk. 00:11, 3. Aug. 2008 (CEST)Beantworten
Steht bereits unter Diskussion:GEZ#angebliche_Peilwagen_zur_Ermittlung_von_Empfangsfger.C3.A4ten, letzter Absatz. Grüße, --Castellan 13:38, 3. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

...Symbol für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk

doch wohl mehr "Symbol für die Gebührenfinanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks", oder? Der ÖRR ist IMHO in der öffentlichen Wahrnehmung erstmal Radio, bis auf ein paar Spezialisten; gegen Radio hat wohl keiner was. Ich rege an, den Wortlaut an der Stelle einfach so zu ersetzen. 217.226.58.80 23:53, 30. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Update Tabelle Gebührenerträge und Verwaltungskosten

Der Geschäftsbericht für das Jahr 2007 ist draußen, aber die Daten noch nicht eingetragen. Früher konnte ich bei Wikipedia selber aktualisiern, jetzt muss man sich irgendwie erst anmelden, was ich aber nicht möchte.

Wenn es jemand einarbeiten will (Quelle: http://www.gez.de/e160/e161/e1037/gb2007.pdf)

Jahr: 2007; Gesamterträge in Millionen Euro: 7.299; Aufwendungen der GEZ: 2,18 %; Teilnehmerkonten Gesamt: 42,3 Millionen; Anstieg Teilnehmerzahl: 300.000

Für den Text über der Tabelle noch zusätzlich:

Die GEZ nahm im Jahr 2007 für die Rundfunkanstalten 7,299 Milliarden Euro ein. Die Kosten für die GEZ selbst betrugen im Jahr 2007 159,3 Millionen Euro (2,18 Prozent der Gesamterträge). Die Kosten pro Teilnehmerkonto betrugen 3,77 Euro (2006: 4,01 Euro).

--77.179.215.87 10:54, 7. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

Fehler im Artikel - Milliarden statt Millionen (24.10.08)

Im Artikel steht unter "Gebührenerträge und Verwaltungskosten" einmal, dass die Erträge im Jahre 2006 7,286 Milliarden Euro betrugen - in der Tabelle darunter steht, dass es 7, 286 Millionen sind. Das ist doch ein kleiner Unterschied. Man kann sich nur denken, welcher Betrag stimmt, es aber nicht genau wissen...! Das ist unpraktisch. Kann der Verfasser des Artikels das überprüfen und korrigieren? Ich hatte gerade eine Diskussion mit meinen Mitbewohnern über die GEZ (nachdem wir von ihr 'besucht' wurden) und würde jetzt gerne wissen, wie die Zahlen bei denen so aussehen. --134.93.64.3

in der tabelle steht bei mir 7.286 Millionen Euro was ungefähr ganz genau 7,286 Milliarden Euro entspricht ..Sicherlich Post 21:11, 24. Okt. 2008 (CEST)Beantworten
PS: wenn man wissen will wie die Zahlen bei denen so aussehen sollte man in den geschäftsbericht der GEZ gucken, nicht in die Wikipedia :o) direkter Link: hier (siehe auch den absatz eins drüber) ...Sicherlich Post 21:14, 24. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

Aktuelle Höhe der Gebühren

Warum wird im Artikel nicht die aktuelle Höhe der Gebühr genannt? Die GEZ fordert für 2009 17,98 € an, obwohl auf der eigenen Seite der GEZ 17,03 € angegeben wird. Ist die Erhöhung rechtskräftig?? --87.78.92.46 18:28, 27. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Abschnitt 'Kritik' ist wertend

Ich halte den zweiten Paragraph des Abschnitts 'Kritik' fuer wertend. (Entwurf: erster Abschnitt, zweiter Satz) Der Satz

 Die Kritik an der GEZ ist fehlgerichtet...

ist meiner Ansicht nach nicht neutral. Viele Dinge die GEZ betreffend sind Diskussionswuerdig, so dass diese Aussage, so wie sie da steht, nicht korrekt ist. Sollte damit die Rechtmaessigkeit der Zwangsfinanzierung, gemaess Rundfunkgebührenstaatsvertrags gemeint sein, so sollte dies zumindest erwaehnt werden. Im jetzigen Zustand suggeriert der Satz, das eine Kritik an der Zwangsfinanzierung nicht angebracht sei. --RLeibl 13:54, 18. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Hallo RLeibl, wenn es so stehen würde, wie Du es zitierst, hättest Du evtl. Recht. Korrekt zitiert heißt es aber
...; die Kritik an der GEZ ist jedoch fehlgerichtet, wenn sie nicht auf das Einzugsverfahren, sondern die Regelungen der Zwangsfinanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zielt (vgl. allgemeine Kritik am System der öffentlich-rechtlichen Rundfunkfinanzierung).

Davon zu trennen ist die Kritik an der Arbeitspraxis der GEZ. ...

so dass klar ist, was mit dem 'fehlgerichtet' gemeint ist: Die Finanzierungskritik ist nicht notwendigerweise falsch, sondern nur falsch gerichtet und die richtige Zieladresse ist explizit verlinkt... --NB > ?! > +/- 11:29, 12. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

zu Abschnitt Kritik

Wollt erstmal fragen, ob folgende Sätze für den Abschnitt Kritik geeignet sind oder obs doch zu populistisch ist, sowas mit reinzunehmen, ist ja schon ordentliche Stimmungsmache:

dann füg ich das ma ein -- Nickaat 16:47, 11. Apr. 2009 (CEST)Beantworten
Ich habe mir erlaubt, die Angaben etwas den Vorgaben von WP:Belege anzupassen - bereits in den Quellen wird nur über Aussagen berichtet, ohne dass die Schreiben präsentiert werden. Weiterhin ist auch eine YouTube-Eigendarstellung keine 'harte' Quelle, so dass ich die Passage etwas neutraler formuliert habe. Zumal sich derartiges über jede Stelle berichten lassen dürfte, die derartige Datenmengen verarbeitet, nur dass die GEZ als Feindbild natürlich gerne präsentiert wird - wäre das OTTO oder Quelle passiert, würde niemand derartiges eintragen wollen (dies zur Neutralität bei der WP!). --NB > ?! > +/- 11:35, 12. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

Adam Ries relevant?

Unter GEZ#Kritik steht eine Anekdote über Adam Ries. Ich finde die irrelevant, da solche Fehler bei vielen Behörden und Firmen wie Telekom immer vorkommen. Da wird ein 106-jähriger zur Einschulung aufgefordert, Verstorbene angeschrieben etc. Es rückt die tatsächliche Kritik eher in eine kuriose Ecke und schwächt sie dadurch ab. --Suricata 18:23, 1. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Kuriosität halte ich nicht für einen Ausschlussgrund. Das Lemma bzw. der Abschnitt soll möglichst neutral sein. Man darf von daher garnicht unterscheiden, ob eine Erwähnung die Kritik abschwächt oder bestärkt. -- Nickaat 19:21, 1. Mai 2009 (CEST)Beantworten
Worin liegt die Kritik? Darin, dass beim Adressen beschaffen irgendeine Dumpfbacke gepfuscht hat? --Suricata 21:37, 1. Mai 2009 (CEST)Beantworten
So ungefähr. Kritisiert wird die Arbeitsweise der GEZ. Scheinbar findet keine Validierung der Schreiben statt. Adressen werden wahllos gesammelt, nach dem Motto: Je mehr wir anschreiben, desto größer ist die Chance einen Treffer zu landen. Oder wie es die Welt so schön schreibt: "Gebührenwahn". Und auf das erste Schreiben folgt ja bald ein zweites an das Museum. Programmierter Ablauf ohne Kontrolle. Masse statt Klasse. Engstirnig. Nenn es, wie du willst.
Wenn du möchtest, ergänze ich diese Anekdote um den Vorfall im September 2008, als die Friedrich-Schiller-Grundschule einen Brief, adressiert an Friedrich-Schiller, erhalten hat.
Eine Panne folgt auf einen Fehler im System. Und ein Fehler im System ist für mich kritikwürdig. -- Nickaat 14:28, 2. Mai 2009 (CEST)Beantworten
Wie ich schon an anderer Stelle schrieb: Fehler gibt es immer - und wo viele Vorgänge bearbeitet werden, gibt es halt viele Fehler. Wobei es sogar sein kann, dass bei einer statistischen Untersuchung über die Fehlerhäufigkeit von Daten verarbeitenden Stellen die GEZ gar nicht so schlecht dasteht - nicht, dass ich dies behaupten wolle oder gar Quellen hätte, darin bin ich genauso schwach wie Andersdenkende. Zumindest fehlt jedoch ein Beleg dafür, dass es ein lemmaspezifischer Kritikpunkt ist (was jedoch bei der als mangelhaft dargestellten Rückmeldungsanalyse anders sein könnte)... ;-) --NB > ?! > +/- 02:58, 3. Jun. 2009 (CEST) Wobei derartiges bei weniger unsympathisch angesehenen datenverarbeitenden Stellen wie Quelle, Post o.ä. nicht angeführt wird - da landen Fehlläufer im AltpapierBeantworten

Umstellung von Beitrags- auf Steuerfinanzierung in NL (2000)

Die Niederländer hatten bis 1999 Verhältnisse, die denen mit der GEZ in Deutschland ähnlich waren. Wegen des ständigen "Schnüffel-Ärgers" wurde die die Finanzierung des öffentlichrechtlichen Rundfunks dann auf eine Steuerfinanzierung umgestellt. Einzelheiten und die Erfahrungen damit kann man hier nachlesen, jedenfalls wenn man besser niederländisch kann als ich: nederlands omroepbijdrag, http://nl.wikipedia.org/wiki/Kijk-_en_luistergeld . --89.53.14.170 11:46, 28. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Nur Anzeige von DVD / Empfangsteil (Tuner) deaktivieren

Mir fehlt ein Abschnitt dazu, weil sich die GEZ da auch sehr bedeckt hält.

Wir nutzen unseren Fernseher nur zur Anzeige von DVD. Ist die Deaktivierung des Tuners durch einen Servicetechniker mit offizieller Bescheinigung die einzige Möglichkeit? Nach meiner Umfrage kostet das ca. 60-80€... Ich habe noch dieses gefunden:(Uni Freiburg S.5)[4]  :

Soll ein Gerät für den Empfang von Rundfunkdarbietungen untauglich gemacht werden mit der Folge, dass dann auch die Gebührenpflicht entfällt, so erkennen die Landesrundfunkanstalten dazu folgende Methoden an:

a) Entfernung des Tuners

b) Ausfüllen und Vergießen der Tuner-Eingangsbuchse mit Radiolot

c) Ausfüllen und Vergießen der Tuner-Eingangsbuchse mit Acrylharz

d) Entfernung der Stromversorgungsbrücke zum Tuner

e) Auf Masse legen des Mittelzapfens in der Tuner-Eingangsbuchse

Hat jemand Erfahrung damit? Ich meine, ob GEZ das akzeptiert, bzw. akzeptieren muß?

Viele Grüße Bon:go 92.252.33.176 14:50, 27. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Lies bitte die auf dein Zitat folgenden Ausführungen deiner Quelle und folge diesen - ansonsten steht im Artikel, dass die GEZ eine 'Ausßenstelle' der jeweilig zuständigen Landesrundfunkanstalt ist, diese also der konkrete Ansprechpartner... --NB > ?! > +/- 11:32, 7. Jul. 2009 (CEST)Beantworten
Meinst Du:

Sollten Fragen hinsichtlich der technischen Realisierung dieser Methoden bestehen, empfiehlt sich unbedingt eine Rückkoppelung mit der jeweils zuständigen Landesrundfunkanstalt. ...? Ich habe mich aber bewußt nicht an GEZ oder Landesrundfunkanstallten gewendet, weil es mir um Erfahrung mit deren Umgang geht. Die GEZ nennt diese Methoden auch nicht auf ihrer Seite, da weiß ich nicht, was sie mir sonst noch verschweigt. Der GEZ-Typ an der Tür hat auch vieles erzählt, was nicht gestimmt hat, wie soll ich da den Landesrundfunkanstallten trauen...??? Ausserdem habe ich keine Frage zur technischen Realisierung.

Nochmal meine Frage: hat jemand praktische Erfahrung, wie GEZ etc. darauf reagiert?
Bon:go
Da dort steht, dass
a) die LRAs diese Frage im Zweifel klären und
b) die GEZ eine Außenstelle der LRAs ist
ergibt sich, dass die GEZ dies anerkennen muss, da diese nur die ausführende DV-Abteilung der genehmigenden zuständigen LRA ist.
Ansonsten ist dies hier eine Artikeldiskussionsseite (Details zu dieser Aussage findest Du im Kasten am Anfang dieser Diskussionsseite) - allgemeine Fragen zu einem Lemma (oder auch nicht) sind bei Wikipedia:Auskunft willkommen... --NB > ?! > +/- 09:43, 9. Jul. 2009 (CEST)Beantworten
Hallo Nb, ja, die GEZ muss es, aber wie sieht die Praxis aus? Erzählt die GEZ, dass es von einer "offiziellen" Firma gemacht werden muß, ob wohl das gar nicht sein muß? usw. Solche Fragen meine Ich. Hast Du Deine Receiver mit einer der obigen Methoden ausser Betrieb gesetzt? Dann wäre es interessant für mich, wenn Du von der Reaktion der GEZ/LRA schreiben würdest...
Ich finde es wichtig, dass dieser Abschnitt nach einer Diskussionsrunde in den Artikel hineinkommt, deshalb scheint mir die Frage hier an der richtigen Stelle.
Bon:go, -- 89.166.236.49 10:49, 9. Jul. 2009 (CEST)Beantworten
Sorry, gemäß den WP-Richtlinien sollte nur bekanntes, veröffentliches Wissen eingebracht werden - Theorien und private Ermittlungen gehören nicht dazu. Wenn Du eine Veröffentlichung dazu hast, wäre das sicher ein Fall für den Artikel - Du willst aber primär private Fragen beantwortet haben, was nicht der Sinn der Seite ist... --NB > ?! > +/- 17:50, 9. Jul. 2009 (CEST) Ansonsten wird dir die LRA deine Fragen wesentlich verbindlicher (für die GEZ) beantworten können - wie schon in der ersten Antwort geschrieben...Beantworten
Hallo Nb, ich denke, dass Du mein Anliegen und Fragen falsch verstanden hast. Es geht mir nicht um Theorien, private Ermittlungen oder private Fragen. Wie ich deutlich geschrieben habe, geht es mir um praktische Erfahrung, das kann z.B. auch ein Gerichtsurteil sein. Ich vermute, dass die GEZ/ LRA absichtlich die entsprechenden Informationen zurückhalten. Mir ist es ein Anliegen, dass die WP fundierte Informationen gibt, was in diesem Fall gilt. Wenn Du da nichts beizutragen hast, dann lass doch lieber andere dran..
Bon:go -- 92.252.32.161 12:12, 10. Jul. 2009 (CEST)Beantworten
"Wir nutzen unseren Fernseher nur zur Anzeige von DVD. Ist die Deaktivierung des Tuners durch einen Servicetechniker mit offizieller Bescheinigung die einzige Möglichkeit?" + "Ich vermute, dass die GEZ/ LRA absichtlich die entsprechenden Informationen zurückhalten." - besser kann man Theoriefindung, nicht-neutraler Standpunkt und persönliche Interessen kaum auf einen Punkt bringen :-)... --NB > ?! > +/- 11:58, 28. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

zum Punkt Organisation

'Die GEZ ist demzufolge keine juristische Person, sondern Teil der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten.' steht im Artikel (04.03.2009) geschrieben. a) Der zweite Halbsatz mit der Aussage 'Teil der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ' funktioniert (in rechtlichen Termini betrachtet) so nicht, denn die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstallten sind kein Ganzes. b) Im Übrigen erklärte sich die GEZ gegenüber dem VG Köln als nicht beteiligungsfähig. c) Der Folgesatz des Artikels - mit der behaupteten Behördeneigenschaft - steht somit als zweifelhaft bzw. unrichtig im Raume. d) Die GEZ bleibt - in rechtlicher Hinsicht - somit m.E. ein seltsames Konstrukt. e) Nach außen hat es (das Konstrukt) keine eigene Rechtspersönlichkeit. Zum Folgesatz im Artikel sei vermerkt: f) Eine Behörde bräuchte (Konjunktiv) für eine ordentliche hoheitliche bzw. obrigkeitliche Funktion Amtsträger im Sinne des Art. 33 GG, welche durch einen formalen Akt ein konkretes Amt übertragen bekommen haben müßten und g) zumindest ein förmliches Gelöbnis (auf Recht und Verfassung) geleistet haben müßten oder h) als Beamte den entsprechenden Eid geleistet haben müßten. i) Unbeschadet bleibt bei Vertrag zwischen Rundfunkteilnehmer und Rundfunkanstalt, insbesondere also bei Vorliegen einer Einzugsermächtigung für die unbestrittenen Tatbestandsmerkmale, die regelmäßige Abbuchung im Wege der Lastschrift in der von der jeweiligen Anstalt berechneten Höhe. j) Bei streitbefangenen Merkmalen wird die Angelegenheit mit der GEZ kritisch, da sie ja lediglich als gemeinsames Rechenzentrum der Rundfunkanstalten geschaffen wurde. k) Für streitbefangene Verfahren, zumindest für besondere Fälle, bedarf es m.E. einer benannten staatlichen (neutralen) Stelle mit Verwaltungsbeamten oder entsprechenden (neutralen) Amtsträgern, die das Verwaltungsverfahrengesetz in allen Teilen anwenden bzw. anzuwenden bereit sind. l) Die Wahl des zentralen Sitzes der GEZ (also Köln) haben die Teilnehmer in den diversen Kreisen nicht zu vertreten, so dass solche neutralen Stellen m.E. zumindest in den Kreisen der betroffenen Teilnehmer zu benennen wären. m) Insgesamt erscheint eine Qualitätsprüfung des Abschnittes 'Organisation' erforderlich zu sein. -- 15:15, 04. März 2009 (CET)

Die Aussage, die GEZ sei Teil der Rundfunkanstalten, "funktioniert" hervorragend. Der BayVGH bspw. führt dazu in seinem Urteil vom 9.1.2009 - Az.: 7 ZB 07.3470 - aus:
Der Senat weist allerdings darauf hin, dass die öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten für den Rundfunkgebühreneinzug die GEZ als gemeinsames Rechenzentrum im Rahmen einer nichtrechtsfähigen öffentlich-rechtlichen Verwaltungsgemeinschaft errichtet haben (§ 4 Abs. 7 RGebStV i.V.m. der Satzung des Bayerischen Rundfunks über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkgebühren vom 25.11.1993 [GVBl 1108], geändert durch Satzung vom 30.1.1997 [GVBl 558], und § 1 der hierzu von den Landesrundfunkanstalten getroffenen Verwaltungsvereinbarung „Gebühreneinzugszentrale“ [abgedruckt bei Ohliger in: Beck’scher Kommentar zum Rundfunkrecht, 2. Aufl. 2008, Anhang zu § 7 RGebStV]). Die GEZ ist damit ein lediglich zur Verfahrensvereinfachung ausgegliederter Teil der jeweiligen Rundfunkanstalt, in deren Namen sie gemäß § 7 Abs. 5 RGebStV u.a. Gebührenbescheide erlässt und - wie hier - gemäß § 6 Abs. 4 RGebStV über Befreiungsanträge entscheidet (Gall/Siekmann, a.a.O., RdNrn. 61 f. zu § 6 RGebStV und Ohliger, RdNrn. 18 und 21 zu § 7 RGebStV).
Ähnlich führt das VG Ansbach in seinem Urteil vom 17.07.2009 - Az.: AN 5 K 09.00371 - aus:
Zur Klarstellung weist das Gericht darauf hin, dass die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland (GEZ) als ausgelagerte Verwaltungsstelle der jeweiligen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, bezogen auf die Klägerin also für den … Rundfunk, tätig wird. Alles Handeln der GEZ im Zusammenhang mit der Klägerin ist deshalb der zuständigen Landesrundfunkanstalt, das heißt dem … Rundfunk, zuzurechnen.
Daß die GEZ sich als "nicht beteiligtenfähig" bezeichnet, ist übrigens völlig unerheblich, weil es für die Frage, ob eine Behörde eine solche ist, nicht darauf ankommt, ob sie sich selbst als Behörde versteht. Der materielle Gesetzesbegriff der Behörde stellt nicht auf das Selbstverständnis der jeweiligen Stelle ab. Insofern sind entsprechende Ausführungen der GEZ schlicht deren eigene Rechtsansicht. Davon abgesehen ist die Auffassung der GEZ jedenfalls insoweit zutreffend, als daß nach § 61 Nr. 3 VwGO Behörden grundsätzlich _nicht_ beteiligtenfähig sind; anderes gilt nur, soweit entsprechendes Landesrecht das bestimmt. Wenn also das jeweilige Landesrecht das nicht vorsieht, _kann_ die GEZ gar nicht beteiligtenfähig sein. Die Klage richtet sich im Übrigen ohnehin gem. § 78 Abs. 1 Nr. 1 VwGO gegen die jeweilige Körperschaft, also die Landesrundfunkanstalt (LRA), soweit nicht - tata! - Landesrecht bestimmt, daß die Klage gegen die der Körperschaft zugehörige Behörde gerichtet werden kann. Sofern es also kein Landesrecht gibt, das das vorsieht, kann nur die LRA und nicht ihre Behörde verklagt werden. Und dann gibt es sowieso keinen Grund, die GEZ neben der LRA gesondert am Verfahren zu beteiligen.
Was allgemein die Behördeneigenschaft im Sinne des Verwaltungsverfahrensgesetzes angeht: dieser Begriff ist sehr weit und insbesondere _nicht_organisationsrechtlich zu sehen. Mal abgesehen davon, daß deine Behauptung, eine Behörde müsse zwingend Beamte iSd Art. 33 GG beschäftigen, fragwürdig ist, da Art. 33 GG nur verlangt, daß für die typischen und zwingend hoheitlichen Handlungen des Staates Beamte eingesetzt werden müssen, ist eben der Ansatz der Verwealtungsverfahrensgesetze ein völlig anderer. Hier wird vom Zweck her aufgebaut: Behörde soll sein, was Verwaltungstätigkeit wahrnimmt. Schmitz in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 7. Aufl. § 1 Rn. 242 f.:
Da es für den Behördenbegriff i.S.d. VwVfG nicht wie für den prozessualen Begriff auf die Erfüllung des Rechtsträgerprinzips ankommt, ist es für das VwVfG letztlich gleichgültig, ob die Handlungen der Stelle einer bestimmten juristischen Person zugeordnet werden können, ob die Stelle also die Funktion eines Organs hat [...] Es muss daher als Behörde auch die Stelle angesehen werden, die _nicht_ unmittelbar i.S.d. § 9 oder § 35 _"nach außen"_, d.h. in den Rechtsbereich von Privatpersonen wirkt, z.B. weil sie nur gutachterlich-beratend tätig wird. § 9 bewirkt keine Rückführung in das Organisationsrecht.
Der Abschnitt ist also vollumfänglich zutreffend.
--HolgerPollmann 14:12, 5. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

OptOut-Day

Bitte diesen sicherlich interessanten Ansatz hier herauslassen, da er hier nichts zu suchen hat! Wie auf der OPtOut-Webseite nachzulesen, bezieht sich das Ganze eben nicht auf die GEZ, die diese Daten über anderweitige gesetzliche Vorgaben bekommt und daher kein Opt Out hierfür möglich ist. Falschbehauptungen/-darstellungen haben im Artikel nichts zu suchen! --nb(NB) > ?! > +/- 13:18, 27. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

Du hast zwar einen Anspruch darauf, dass dein Datensatz bei Deiner Meldebehörde gesperrt wird, allerdings gibt es immer einige Ausnahmen. So sehen die Meldegesetze oftmals vor, dass die Landesmedienanstalten/Landesrundfunkanstalten Deine Daten immer erhalten, im Klartext: Die GEZ die Möglichkeit hat, Dich zu erfassen und ggf. anzuschreiben. - bitte eigene Quellen lesen (wie ich schon einmal schrieb)... --nb(NB) > ?! > +/- 13:23, 27. Aug. 2009 (CEST)Beantworten
Akzeptiert. Ich hab auch nicht die Information eingefügt, sondern nur das Datum korrigiert. Die Info zum OptOutDay gehört also nicht in den GEZ-Artikel. --Dr.Hasi 01:17, 28. Aug. 2009 (CEST)Beantworten
War ja auch nicht auf Dich gemünzt, sondern auf Nickaat, der trotz klarer Erläuterung meiner Revertierungen ("Bitte derartige Infos nur mit seriöser Quelle! (siehe auch nachfolgendem HTML-Kommentar...) bzw. Die GEZ ist lt. optoutday.de davon nicht betroffen - diese handelt immerhin im Rahmen von Staatsverträgen, im Unterschied zu Adressverlagen. Bitte eigene Quellen lesen!") argumentfrei in einen Editwar einsteigen musste ... --nb(NB) > ?! > +/- 11:11, 28. Aug. 2009 (CEST)Beantworten
Edit-Was? Eine Schwalbe macht noch keinen Sommer - oder - Zwei Edits sind kein Editwar. Aber offenbar scheint das ein sensibles Lemma zu sein. Mit Sicherheit wollte ich jedenfalls keinen Streit lostreten. ;-)
Zum Thema: Mir geht es im wesentlichen um das OptOut ansich. Offensichtlich gibt es da unterschiedliche Auffassungen, nur wo gibt es da auch kompetente Hinweise? In einem Blog von 2006 wird z.B. auch davon ausgegangen, dass man die Möglichkeit hat, sich der Adresserfassung zu entziehen. Staatsverträge hin oder her, es liegt doch auch nahe, dass man im Rahmen des Datenschutzes die Möglichkeit hat, der Datenweitergabe zu widersprechen. --Nickaat 13:43, 28. Aug. 2009 (CEST)Beantworten
  • WP:WAR: "Wenn du dieselbe Bearbeitung zum zweiten oder wiederholten Male durchführen willst, muss sich der Stand der Diskussion seit dem letzten Mal wesentlich verändert haben." - ein Krieg beginnt beim ersten Schuss, nicht erst bei den Friedensverhandlungen. Also ist nach einer Revertierung einer Einstellung (dadurch ist diese kein Konsens!) erst zu diskutieren -es könnte ja rein theoretisch sein, dass das Gegenüber auch Argumente hat- und nach Klärung des Sachstandes weiter am Artikel zu schnitzen (es ist nun mal ärgerlich, wenn man eine eindeutig falsche Info drei Mal aus einem Artikel löschen muss)...
  • Sorry, die WP ist eine Enzyklopädie und kein Blog - soll heißen, dass hier Sachstände wiedergegeben und nicht bekämpft werden. Solange also Gesetze dafür existieren, werden diese -auch beim besten Willen- nicht ignoriert und Falschdarstellungen verbreitet. Eine gute Vorgehensweise dafür ist, erst die Belege für die Aussage zu suchen und diese danach mit genau diesen Belegen (und nicht etwas, was sich so ähnlich anhört oder mit Ähnlichem beschäftigt) einzustellen...
--nb(NB) > ?! > +/- 16:39, 28. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

Alternativen der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

Der Zeitung Karjalainen - Finnland entnimmt man am 2.10.2009 dies:

Finnische Mediengebühr genial für staatliche Sender - Die finnische Regierung hat am Donnerstag (1.10.2009) die Einführung einer Mediengebühr für alle Haushalte anstelle der jetzigen Fernsehgebühr beschlossen. Die exakte Höhe der Gebühr soll im Herbst 2011 festgelegt werden. Die Tageszeitung Karjalainen schreibt: "Die für alle Haushalte gleich große Zahlung hat in ihrer Strenge etwas von einer Steuererhebung. ... Im August hatten sich bei einer Umfrage des finnischen Marktforschungsunternehmens Taloustutkimus 62 Prozent der Finnen gegen diese Gebühr ausgesprochen und die geplante Höhe von 175 Euro als zu hoch angesehen. Für [den staatlichen finnischen Fernseh- und Radiosender] YLE ist die Mediengebühr genial. Sie gewährleistet und stützt seine Finanzierung in einer Zeit, in der die Mediennutzung einem Wandel unterliegt und vor allem junge Leute das Fernsehen durch das unendliche Angebot des Internets ersetzen. Eine geräteabhängige Zahlung hätte YLE-Radio letzten Endes in eine Finanzkrise gestürzt." (02.10.2009) Quelle: http://www.eurotopics.net/de/presseschau/aktuell.html vom 2.10.2009 (Zusammenfassung in deutsch), Original (finnisch) hier: http://www.karjalainen.fi/Karjalainen/Mielipiteet/yle_saamassa_haluamansa_5611729.html. --89.53.66.201 11:15, 4. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Und was ist daran für den Artikel 'GEZ' relevant? Die Medienabgabe als Variante der Rundfunkgebühr (!) ist altbekannt - siehe dort... --nb(NB) > ?! > +/- 11:51, 4. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Neue Änderungen der GEZ-Gebühren

Der rheinland-pfälzische SPD-Politiker Stadelmaier hat laut einer Meldung von t-online vom 07.12.2009 angekündigt, dass er die GEZ-Gebühren und Gebührenerhebung ändern wird. Stadelmaier wird dafür sorgen, dass zukünfig jeder in der BRD gelegene Haushalt (aber vermutlich wohl mit Ausnahme von Haushalten von hier stationierten ausländischen Soldaten und Diplomaten) die volle GEZ-Höchstgebühr bezahlt. Und zwar unabhängig davon, ob der Haushalt überhaupt ein Fernsehen besitzt oder überhaupt Einkommen erzielt. Also sollen auch Fernsehabstinenzler und sogar Fernsehfeinde zahlen. Und offenbar auch Studenten und BAFöG-Empfänger, sowie auch der deutschen Sprache gar nicht mächtige Ausländer (die den Fernsehsendungen von ARD und ZDF gar nicht folgen können), sowie Asylbewerber und schwerbehinderte Rentner und Arbeitslose ALG-II und Sozialhilfeempfänger. Ebenso jugendliche Schüler, die nicht mehr bei ihren Eltern wohnen. Im Prinzip soll eine Kopfpauschale oder Haushaltspauschaler erhoben werden. Nach den Plänen des SPD-Politikers Stadelmaier sollen die staatsnahen öffentlich-rechtlichen Medien so im Kampf gegen die unabhängige private Konkurrenz unterstützt werden. (nicht signierter Beitrag von 91.52.190.110 (Diskussion | Beiträge) 19:34, 7. Dez. 2009 (CET)) Beantworten

Nur als Hinweis:Studenten zahlen sowieso, solange sie kein Bafög bekommen und ein Radio, Computer oder Fernseher besitzen. Ausgenommen (im Sinne von Studenten) sind lediglich die Bafögempfänger.--91.65.67.15 22:15, 14. Dez. 2009 (CET)Beantworten

Keine Rechtshilfe für "GEZ-Gebührenbeauftragte"

Die GEZ hat keine Gebührenbeauftragten, deshalb können diese auch keine Rechtshilfe bekommen. Gebührenbeauftragte haben nur die Sender. Dehalb gehörte der Hinweis, dass die Polizei Gebührenbeauftragten keine Rechtshilfe geben muss, in den Artikel zu den Gebührenbeauftragten. Das Dumme ist nur, dass der als Quelle angebene Artikel und Datenschutzbericht eindeutig auf GEZ-Beauftragte gemünzt ist. Deshalb würde ich dieser Falschinformation auch keinen Quellenstatus anerkennen. Ich kann nichts dafür, dass der sächsische Datenschutzbeauftragte auf Märchen hereinfällt, die immer noch gang und gäbe in der Presse sind. Fakt ist nun mal, dass die GEZ nicht für diese Außendienstleister zuständig ist, was ja nun auch eindeutig im GEZ-Artikel steht. Man muss es nicht nur lesen, sondern auch als Tatsache akzeptieren. -- Hape 10:04, 26. Dez. 2009 (CET) Nachtrag: Da keine Gegenargumente kommen, lösche ich jetzt die entsprechende Stelle. -- Hape 15:08, 28. Dez. 2009 (CET)Beantworten

Aber diese Außendienstmitarbeiter / GEZ-Gebührenbeauftragten / GEZ-Beauftragte bzw. allgemein die Rundfunkgebührenbeauftragten arbeiten, so interpretiere ich die Information im Artikel, für die GEZ. Sie sind ja schließlich "beauftragt". Und der Datenschutzbeauftragte legt nun fest, dass diese "Subunternehmer" der GEZ keinen Anspruch auf Polizeiunterstützung haben. Das wird im eigentlichen Lemma zu den Rundfunkgebührenbeauftragten auch direkt erwähnt. Was ist an der Erwähnung hier nun falsch? --N.Disk 18:53, 28. Dez. 2009 (CET)Beantworten
Die Wikipedia ist eine der wenigen öffentlich Informationsquelle, die eindeutig und ganz richtig zwischen dem Beauftragtensystem der Rundfunkanstalten und der GEZ trennt. Was der Datenschutzbeauftragte uns da erzählen will, ist das alte Märchen von den Beauftragten, die von der GEZ kommen. Das ist eindeutig falsch. Die Beauftragten werden von den Rundfunkanstalten beauftragt und bezahlt. Deshalb gehört das auch nicht in den GEZ-Artikel. --Hape 19:24, 28. Dez. 2009 (CET)Beantworten
Die GEZ ist dem Beauftragtendienst dahingehend vergleichbar, dass beide Aufgaben für die LRAen wahrnehmen - die GEZ als gemeinsame ausgelagerte Verwaltungsabteilung für die Verwaltung der Daten und die Rundfunkbeauftragten als selbständige Datenzulieferer, etwa analog den selbständigen Versicherungsvertretern (weshalb ein eigenständiges Interesse an Erfassung zur Erzielung von Provisionen nachzuvollziehen ist)... --80.133.106.123 12:13, 11. Jan. 2010 (CET)Beantworten

Die eingefügten Links auf ARD und ZDF wurden ohne Begründung wieder entfernt. Es ist aber durchaus wesentlich, auf diese WP-Artikel zu verweisen, da die GEZ direkt für diese Organisationen tätig ist. Habe daher die Links wieder eingefügt und bitte um Argumentation hier, bevor das wieder geändert wird. --Bernd.Brincken 01:43, 2. Jan. 2010 (CET)Beantworten

Hallo. Das war mein Werk, tut mir leid, dass ich das nicht weiter begründet habe. Ich reiche das mal nach:

„Mit dem Begriff öffentlich-rechtlicher Rundfunk werden sowohl die Hörfunk- und Fernsehprogramme als auch die Organisationsstruktur von öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten bezeichnet.“

Öffentlich-rechtlicher Rundfunk

„Gemeinsam mit der ARD und dem Deutschlandradio bildet das ZDF den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland.“

ZDF

„ARD steht für: umgangssprachlich für das Fernsehprogramm Das Erste“

  1. Wenn nun dahinter, durch einen Gedankenstrich abgegrenzt, die beiden Organisation ARD und ZDF genannt werden, impliziert das erstens, dass die GEZ nur für diese beiden Sender tätig ist und
  2. zweitens, dass nur diese beiden Sender zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk gehören. (Sprachgebrauch)
  3. Im Abschnitt Organisation wird korrekt und ausführlich erwähnt, dass die GEZ als gemeinsames Rechenzentrum der ARD-Landesrundfunkanstalten, des ZDF sowie des Deutschlandfunkes fungiert und die Rundfunkgebühren einzieht (Redundanz).
Also: Deutschlandfunk fehlt, Sprachgebrauch für den Begriff ARD sowie die Redundanz zum ersten Abschnitt. Und deshalb denke ich, dass die Erwähnung dort oben nur Verwirrung stiftet. Der Begriff "öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten" reicht m.E. vollkommen aus. Grüße --N.Disk 11:00, 2. Jan. 2010 (CET)Beantworten
Hmm, ARD und ZDF wegzulassen, nur weil Deutschlandfunk nicht dabeisteht - dessen Anteil budgetär vernachlässigbar ist - ist ein komisches Argument. Dass die ARD kein "Sender" sondern wiederum ein Zusammenschluss von Rundfunkanstalten ist, ist mittlerweile in breiten Kreisen bekannt - diese mögliche Unkenntnis als Argument gegen die Nennung der ARD aufzuführen, finde ich nicht ganz schlüssig. Wie deren Erwähnung "Verwirrung stiften" könne, kann ich ebenfalls nicht sehen. Die Formel "öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten" hat sich dagegen - aus verständlichen Gründen - im Sprachgebrauch gerade nicht durchgesetzt.
ARD und ZDF sind die wesentlichen Organisationen hinter der GEZ, daher gehören diese auf jeden Fall in der Einleitung erwähnt, und sie gehören auch verlinkt, womit weitere Informationen schnell erreichbar sind - das ist das Wesen eines online-Lexikon.
Wenn der Gedankenstrich missfällt, kann man gerne einen extra Satz in die Einleitung schreiben und dann ggf auch den Deutschlandfunk erwähnen, aber nicht so einen Juristen-Satz wie in "Organisation". --Bernd.Brincken 14:14, 2. Jan. 2010 (CET)Beantworten
  1. Budgetär vernachlässigbar?. De Facto gehört der Deutschlandfunk dazu. Ihn mit dieser Begründung nicht aufzuzählen, wäre nicht neutral. Und im Moment vermittelt der erste Satz eine Halbwahrheit, weil du interpretierst, dass die dritte Organisation nicht aufgeführt werden muss.
  2. In breiten Kreisen bekannt? So magst du es sehen. Bei tvprogramm24, tvinfo, welt.de und bestimmt noch einige anderen scheint die Erkenntnis noch nicht angekommen zu sein.
  3. Und es bleibt die Frage der Notwendigkeit angesichts der Redundanz. Denn genau die gleiche (vollständige) Information wird, wie gesagt, direkt im nächsten [sic!] Satz vermittelt. Dort kann dann auch zur ARD verlinkt werden. Und zum ZDF.
Ich bemängele nicht die Form (Gedankenstrich) sondern den Inhalt. Es geht nicht darum, die Information zu unterschlagen, denn an anderer Stelle wird diese Information in geeigneter Weise ausführlich übermittelt.
Würden die 6 Buchstaben dort oben nun nicht stehen, unterschlüge man keine Information, ich denke da sind wir uns einig. Warum also, angesichts #1 und#2, unnötig für Komplikationen sorgen? --N.Disk 15:15, 2. Jan. 2010 (CET)Beantworten
  1. Wie gesagt, schreiben wir den Deutschlandfunk gern dazu, mit Verweis.
  2. Was sollen die Links auf Welt.de etc nochmal beweisen?
  3. Redundanz? In jedem zweiten Artikel hier in der WP stehen wichtige Fakten in der Einleitung, die weiter im Text ausgeführt werden. Und warum werden dann nicht einmal dort Links gesetzt?
Die "Komplikationen" sieht doch niemand außer dir.
Also, die Nennung der Betreiber gehört in die Einleitung, mit Link, ob und wie man dann unten nochmal die Juristen-Formel hinschreibt, das bleibt unbelassen, rechtfertigt aber nicht die Auslassung dieses wesentlichen Zusammenhangs in der Einleitung. --Bernd.Brincken 18:40, 2. Jan. 2010 (CET)Beantworten
  1. siehe #3
  2. sie beziehen sich auf deine Aussage: Dass die ARD kein "Sender" sondern wiederum ein Zusammenschluss von Rundfunkanstalten ist, ist mittlerweile in breiten Kreisen bekannt - die somit nicht ganz richtig ist, bzw. POV
  3. Stimmt ja auch. Die Einleitung enthält wichtige Fakten die später genau erläutert werden. Im Moment steht in der Einleitung eine Halbwahrheit die falsche Information impliziert. Um daraus korrekte Fakten zu machen, würde der Satz auf einen Umfang erweitert werden müssen, der dem _direkt_ darauf folgenden Satz gleicht.
Ich könnte genauso wie du argumentieren, dass wohl landläufig bekannt ist, dass ARD und ZDF zu den öffentlich-rechtlichen-Rundfunkanstalten gehören. (Was ja de facto nicht stimmt.) Warum also extra hier erwähnen, was gleich darauf sowieso erwähnt wird?
Bevor wir uns die Köpfe heiss reden, bin ich aber bereit, nachzugeben. Von mir aus lassen wir das so stehen, ich finds unpassend, der Artikel kam schließlich bisher auch ohne aus. Aber die Welt dreht sich trotzdem weiter. Grüße --N.Disk 19:09, 2. Jan. 2010 (CET)Beantworten
Also, habe den Deutschlandfunk hinzu gesetzt - der Zusatz ist deutlich kürzer als der Absatz später, zudem sind hier die Links vereint. Denke damit ist deinem wesentlichen Argument genügt. Gruß --Bernd.Brincken 19:53, 3. Jan. 2010 (CET)Beantworten

Einseitiger Artikel, der nicht auf Vorteile eingeht

Meiner Meinung nach ist dieser Artikel ziemlich einseitig, denn es werden viele Kritikpunkte erwähnt: Mehrfach wird mit abfälligem Unterton geschildert, dass die GEZ etwas vorgaukelt, aber dass die GEZ gar nicht so handelt. Dies suggeriert eine Aufforderung des Autors, man müsse keine Rundfunkgebühren entrichten. Zudem wird nicht erwähnt, weshalb die Rundfunkgebühr sinnvoll ist und wozu diese verwendet wird. Oder täusche ich mich?

-- 87.123.73.152 23:51, 14. Jan. 2010 (CET)Beantworten

Naja zum Thema Rundfunkgebühren und wofür die gut sind, sollte man auch da gucken - und nicht hier. Und dass hier irgendwie suggeriert wird, dass man keine Rundfunkgebühren entrichten müsste, sehe ich so nicht. 85.177.136.238 02:18, 16. Jan. 2010 (CET)Beantworten

> man müsse keine Rundfunkgebühren entrichten Muß man auch nicht, dafür gibts den Bogen Befreiung und/oder Abmeldung von der GEZ. Das ganze System ist illegal uind rechtsfeindlich: Wenn die GEZler zum Zuschauer kommen, versuchen diese häufig illegal in die Wohnung einzudringen und bedrohen häufig die Mieter!

Fakt ist, dass die GEZ-Schergen keine hoheitlichen Befugnisse haben, man muss sie nicht reinlassen. Und dann sollen sie versuchen zu beweisen, dass man in Sachen Radio, TV usw schwindelt... Viel Spass. Faktisch muss man also keine GEZ-Gebühr (die Bezeichnung ist Käse, hat sich aber in die Sprache eingenistet. Das Rumgeheule was das angeht, überlasse ich dem VDS), de jure doch.--Baruch ben Alexander Jizchack - ☠☢☣ 04:19, 20. Jan. 2010 (CET)Beantworten

Abschnitt Kritik - Maredo-Verfahren

Der kürzlich eingefügte Kritikpunkt bezüglich des Maredo-Verfahrens wurde von mir gelöscht, von einem anderen Nutzer wieder eingefügt. Eine Diskussion mit dem Nutzer verlief fruchtlos. Daher wende ich mich an die anderen Bearbeiter dieses Artikels:

Im GEZ-Artikel steht gleich zu Anfang, dass die GEZ nicht rechtsfähig ist. Konsequenz ist, dass sie keine Prozesse führen kann. Diese werden immer von den Rundfunkanstalten selbst geführt, d.h. auch die dort vorgetragenen Rechtspositionen sind den Anstalten zuzurechnen. Im dem als Quelle verlinkten Golem-Artikel wird trotzdem versucht, den Eindruck zu erwecken, hier ginge es um ein Verfahren der GEZ gegen Maredo. Liest man den Artikel genauer, wird deutlich, dass das Verfahren zwischen dem WDR und Maredo geführt wird. So ist es der WDR, der aufgefordert ist, seinen Gebührenbescheid zurückzunehmen. Die GEZ kann keine Gebührenbescheide im eigenen Namen ausstellen - wegen mangelnder Rechtsfähigkeit.

Die Frage ist nun: Sollen Rechtspositionen, die von öffentlich-rechtlichen Anstalten vertreten werden - und da gibt einige seltsame - der GEZ angelastet werden, gehören also als Kritikpunkt in diesen Artikel oder ist das eine Sache für andere Wikipedia-Artikel.

Erschwert wird diese Entscheidung dadurch, dass regelmäßig in der Presse genau der Eindruck erweckt wird, als würde die GEZ in Verfahren verstrickt sein. Man könnte also auch so fragen: Sollen journalistischen Fehlleistungen, die nicht totzukriegen sind, als allgemein akzeptierte Quasi-Wahrheit Eingang in die Wikipedia finden? Hape 19:30, 20. Mär. 2010 (CET)Beantworten

Nein! Man könnte höchstens zur Verdeutlichung mal einen Baustein setzen. Den Absatz Kritik lesen die meisten wohl nicht.

--Suricata 08:39, 23. Mär. 2010 (CET)Beantworten

Was ändert das, wenn im GEZ-Artikel die GEZ für Sachen kritisiert wird, mit denen sie nichts zu tun hat? Es geht um einen Widerspruch im Artikel selbst. Einerseits ist sie nicht rechtsfähig, andrerseits wird auf eine Quelle verlinkt, wo die GEZ scheinbar vor Gericht agiert. Wie das Rundfunkgebührenrecht ausgelegt wird, ist Sache der Anstalten. Diese vertreten Rechtspositionen vor Gericht. Wenn die GEZ Gebühren verlangt hätte und anschließend von der zuständigen Anstalt zurückgepfiffen worden wäre, dann könnte man ihr das vorwerfen. Hape 09:47, 23. Mär. 2010 (CET)Beantworten
Diese Kritik hat ja in diesem Artikel nichts verloren, da sind wir uns einig. Welchen Widerspruch und welche Quelle meinst Du denn? --Suricata 09:56, 23. Mär. 2010 (CET)Beantworten
Der Maredo-Fall war mit einem Link zu Golem (http://www.golem.de/1003/73944.html) als Quelle versehen, deren Geschichte wiederum auf einem Artikel aus Der Westen (http://www.derwesten.de/staedte/duesseldorf/GEZ-will-Gebuehren-fuer-Kassen-bei-Steakhauskette-Maredo-id2756384.html) beruhte. Dort wurde die GEZ in das Gerichtsverfahren per Überschift "eingeschleust", was dann zu der beanstandeten Änderung im Wikipedia-Artikel führte, die im Widerspruch stand zur Nicht-Rechtsfähigkeit, die zu Beginn des GEZ-Themas aufgeführt ist. Hape 12:29, 23. Mär. 2010 (CET)Beantworten
Da der Fall hier nicht reingehört, gehört ja auch die Quelle nicht rein. Wenn man den Fall in Neuartige Rundfunkempfangsgeräte :-) erwähnt kann man die Referenz ja entsprechend kommentieren. Es spricht ja nichts dagegen, den schludrigen Journalismus bloßzustellen. In der Tat ist es so, dass die GEZ hier wieder den Prügelknaben spielen muss und kein Mensch so was mit dem WDR assoziiert. --Suricata 12:42, 23. Mär. 2010 (CET)Beantworten

Einnahmen-Ausgaben der GEZ

wieso sei das nicht relevant? das ist DIE frage. "Ein anderer oft genannter Grund ist die Frage nach der eigentlichen Verwendung der Gelder der Gebühr, da es gleichzeitig, auch bei den öffentlich-rechtlichen Sendern, Einnahmen durch TV Werbung gibt." (nicht signierter Beitrag von 77.12.37.144 (Diskussion | Beiträge) 17:32, 2. Mai 2010 (CEST)) Beantworten

Wenn Du den Artikel inhaltlich zur Kenntnis nehmen würdest, wäre Dir klar, dass diese Frage hier nichts zu suchen hat: Die GEZ hat zwar auch Einnahmen und Ausgaben, diese (Zuwendungen der LRAn; Lohn- und Portokosten) meinst Du aber nicht - für die Verwendung der Rundfunkgebühren ist die GEZ nicht zuständig. Ich hoffe, dass Du den Artikel noch mal in Ruhe durchliest und dann den Unterschied der Realität von dem gerne verbreiteten Presse-/PR-/etc.-Quark erkennst.
Und keine Sorge, ich bin auch für die Ersetzung der Aufgaben der GEZ (und damit dieser selbst) durch eine andere Finanzierung des ÖRR... --91.52.172.38 11:33, 3. Mai 2010 (CEST)Beantworten

Werbung kaputt

Wenn ich beim Artikel auf den Punkt 9 Werbung klicke werde ich nicht verlinkt, und eine Überschrift steht auch nicht dort. Wenn man allerdings auf bearbeiten geht dann steht die Überschrift "==Werbung==" schon dort.

Vielleicht kann das jemand reparieren, ich kanns nicht.Jakob Gokl 17:24, 6. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Vergleich

Der Vergleich mit den anderen Einzugsorganisationen der im Artikel genannten Länder (Schweiz, Österreich, Schweden und Großbritannien) ist insofern interessant, dass die Organisationen in den vorgenannten Ländern in privatrechzlicher (Schweden AB (AG), Schweiz AG, Österreich GmbH, Großbritannien Ltd.) Form betrieben werden, nur die deutsche GEZ ist eine Behörde. --H.A. 16:21, 12. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Einwohnermeldeämter

Gibt es eine Quelle, die belegt, dass die GEZ Daten von den Einwohnermeldeämtern erhält? ...Und ist dieses Vorgehen legal? Ich kann mir nicht vorstellen, dass dies mit dem Grundgesetz vereinbar ist. (nicht signierter Beitrag von 92.229.50.178 (Diskussion 15:42, 13. Jun. 2010 (CEST)) Beantworten

GEZ-Gebäude

Könnte bitte jemand mal ein Bild des Gebäudes der GEZ[5] machen und mich benachrichtigen? Danke! --Archidux 15:45, 15. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Moderne Sage?

Ich kann mich erinnern, dass es vor langer Zeit (vor 1970?) im vorabendlichen Werbeblock einen Zeichentrickfilm gab, in dem ein böser Schwarzseher mit Hilfe eine Peilwagens geschnappt wurde; dazu die Gesangsstrophe "Schwarz hören und sehen kommt teuer zu stehen!". Das kann natürlich auch gelogen gewesen sein, aber stimmt dann die Einstufung als "Moderne Sage" noch? Nicht eher "Arglistige Täuschung" oder so etwas? --Lycopithecus 17:13, 15. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Beauftragtendienste - Fehler gefunden

Aus dem Artikel:

"Zusätzliche Kosten entstehen in den ARD-Anstalten durch die so genannten Beauftragtendienste, die direkt bei den ARD-Anstalten verbuchten "Aufwendungen für den Gebühreneinzug" beliefen sich so z. B. im Jahr 2007 laut ARD-Jahrbuch 2008 auf 184,97 Millionen Euro."

Die Beauftragtendienste haben also im Jahr 2007 184,97 Mio Euro gekostet! Die GEZ selber kostete in dem Jahr 159 Mio lt. Tabelle, also immer noch 25 Mio weniger als angeblich die Beauftragten! Und das soll im ARD-Jahrbuch 2008 stehen? Wers glaubt...

Seit wann gehören die Beauftragten den Landesmedienanstalten? Wikipedia glaubt das, zumindest in diesem Artikel: "Dies würde eine Umstrukturierung der GEZ und das Wegfallen der Rundfunkgebührenbeauftragten der Landesmedienanstalten bedeuten. Die monatliche Abgabe pro Haushalt soll zunächst weiterhin 17,98 Euro betragen.[2]"

Dass sie in dem Artikel über die Beauftragten was anderes verlauten lässt, ist ihr als typisch multiphrenes Projekt des 21. Jahrhunderts, das in den Händen völlig falscher unverantwortlicher Sichter und Admins ist, völlig egal.

--84.63.23.134 16:40, 21. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Errare humanum est. Wenn du etwas besser weist, hält dich niemand davon ab, den Fehler im Artikel zu korrigieren. Respektlose Kritik wie diese jedoch hilft niemanden weiter, da die Fehlinformation erhalten bleibt. Ich hab auf den ersten Blick keine Information gefunden, in welchem Verhältnis der Beauftragtendienst zu den Anstalten steht und welche Kosten er verursacht. Wenn du da konkrete Quellen hast, dann teile sie mit uns. Ansonsten nehmen wir die Information halt ganz raus. --N.Disk 04:06, 22. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Die hauptfrage

Die Frage an sich.was zum geier wird mit den 7,5-8 Milliarden Euro gemacht? nach abzug der Gebühren Steuer, Kosten etr bleibt doch ein enormer Betrag übrich? Was wird mit den Geldern gemacht? wohl keine filme Finanziert oder? (nicht signierter Beitrag von 141.113.85.95 (Diskussion) 16:44, 20. Aug. 2010 (CEST)) Beantworten

Was die Landesrundfunkanstalten mit dem ihnen zufließenden Geld machen, dürfte in den entsprechenden Artikeln zu lesen sein - hier gehört das nicht hin, da die GEZ 'wenig' mit den Ausgaben zu tun hat... --nb(NB) > ?! > +/- 16:18, 17. Okt. 2010 (CEST)Beantworten

Die Sache mit der Gebührenerhebung...

...wird überhaupt nicht erwähnt. Ich frage mich, warum gerade darüber in der englischen Wikipedia so viel darüber steht (Gebühren für Handys, Computer mit Internetzugängen oder Steakhauskassen) und hier nix davon erwähnt wird. Anstatt die Zeit mit Relevanzdiskussionen zu vergeuden sollte man besser die Artikel pflegen. --Carminox 21:36, 28. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

Bitte bisherige Diskussionen lesen: Die GEZ ist keine rechtsfähige Organisation, die entsprechenden Vorgänge sind in den dafür zuständigen Lemmata zu finden... --nb(NB) > ?! > +/- 16:18, 17. Okt. 2010 (CEST)Beantworten

Tarnung als WDR-Mitarbeiter, wenn die GEZ-Mafia (bitte vor Diskussionsbeiträgen Artikel lesen!) vor der Tür steht

Kommt dies öfters vor (Ich kenne 2 Fälle)? Offenbar tarnen sie sich auch als UnityMedia-Mitarbeiter (http://www.ureader.de/msg/149736165.aspx). Gibt's zuverlässige Quellen, so das man es in den Artikel einbauen kann? --Gabbahead. 12:26, 17. Okt. 2010 (CEST)Beantworten

Hast Du vor deinem Posting überhaupt den Artikel gelesen? Es macht keine Spaß, auf dort deutlichst beantwortete Fragen zu antworten - schließlich ist es keine 'Tarnung', wenn man seinen Arbeitgeber nennt, bloß weil Otto Normalbürger alles Mediengequatsche für wahr hält... --nb(NB) > ?! > +/- 16:18, 17. Okt. 2010 (CEST)Beantworten

OK, die Frage ist hier evtl. fehl am Platze, aber der Typ war alles andere als seriös und lies erst seehr viel später erahnen, für welchen Verein er tätig ist... --Gabbahead. 20:51, 18. Okt. 2010 (CEST)Beantworten

Naja, dann ist die Polizei auch nicht 'seriös', wenn sie ihre Radar'falle' nicht mitten auf der Straße aufbaut - man passt sich der Situation an (oder ist Gebührenhinterziehung seriös?). Ich bin auch nicht 'glücklich' über die aktuelle Rundfunkfinanzierung und deren Randerscheinungen - aber deswegen mobil zu machen, erscheint mir etwas übertrieben... ;-) --nb(NB) > ?! > +/- 21:58, 18. Okt. 2010 (CEST)Beantworten

situation/ gebühren für öffentlich-rechtlichen rundfunk in anderen ländern?

- wie sieht es eigtl. damit aus? wie ist diese institution vor dem hintergrund der EU-Harmonisierung (maastricht-, Lissabon- und wie die verträge alle heissen) zu sehen? wie sieht es aus mit der verwirklichung des prinzips der gewaltenteilung- die gez ist exekutive(?)- wie im artikel beschrieben, jedoch ohne hoheitlichen status...? wer kontrolliert die gez (-> neuer abschnitt "Kontrolle"!)- gibt es eine schieds-, ombudsstelle? ... die gez-reform 2012/13- sit die scshon drin? (hier gibt´s irgendwo einen zeitgs.artikel...) (wohlgemerkt: als fan des öffentlich-rechtlichen, am besten werbefreien rundfunks ->Deutschlandradio! und fernsehens!) wie immer: vielzuviele fragen, gruß,--Hungchaka 08:55, 6. Nov. 2010 (CET)Beantworten

habe kontrollorgane bei abschnitt datenschutz erg.--Hungchaka 09:00, 6. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Hallo! :) Im Artikel heißt es "Bei ausbleibender Antwort auf ihr erstes Anschreiben verfasst die GEZ die nachfolgenden zwei Schreiben in immer strengeren Formulierungen, die häufig die Assoziation wecken, es würden demnächst hoheitliche Maßnahmen ergriffen." Ich vermisse hier noch einen Hinweis, was danach passiert. Was kommt nach dem dritten Anschreiben für eine Maßnahme? Gruß, Stefan P.S. Sorry bin ganz neu bei Wikipedia, hoffe ich habe das hier richtig bei der Diskussion eingetragen! -- 92.229.18.152 17:26, 15. Dez. 2010 (CET)Beantworten

Datenfehlerberichte

Ich habe eingefügte Berichte über Datenfehler wieder entfernt da bereits vor langer Zeit festgehalten wurde, dass Fehler in Datenbeständen keine spezielle GEZ-Eigenschaft sind, sondern bei allen datenführenden Stellen zu finden sind. Dass sich daraus dem Verwaltungs-/Unternehmenszweck unterworfene Folgen finden, ist kein enzyklopädisch relevantes Wissen, so finden sich entsprechend auch bei anderen, große Datenmengen verwaltende Lemmata (Versandhäuser, Finanzamt, etc.) keine derartigen Berichte... --nb(NB) > ?! > +/- 20:10, 3. Mär. 2011 (CET)Beantworten

Ich finde die "begeisterte Berichterstattung" in Zeitungen über Anschreiben an Hund, Katze, Maus auch nicht besonders prickelnd. Solche Fehler passieren halt bei großen Datenbeständen. Allerdings ist der Hinweis auf andere Lemmata zweischneidig. Wenn dort nicht auf solche Berichte zurückgegriffen wird, kann das ja bedeuten, dass die Qualitätskontrolle bei der GEZ wesentlich schlechter funktioniert. Der jetzt im Artikel vorhandene Satz zu diesem Thema "Weiterhin wird in Abständen über unzutreffende Anschreiben auf Grund fehlerhafter Daten berichtet" ist meiner Meinung nach etwas dünn, weil viel zu unkonkret. "Unzutreffenden Anschreiben auf Grund fehlerhaften Daten"? Das versteckt die eigentliche Sache mehr als dass es sie klar macht. Es geht doch um Anschreiben an nicht-existierende oder bereits verstorbene Adressaten, die in den von der GEZ gekauften Datenbeständen enthalten sind. Hier muss man der GEZ den Vorwurf machen, nicht sorgfältig genug mit Adressmaterial umzugehen und damit Berichte zu provozieren, die sich nicht mit dem Gebaren einer Instutition vertragen, die im öffentlichen Auftrag handelt. --Hape 10:15, 4. Mär. 2011 (CET)Beantworten
Ich kann Dir zustimmen, dass eine bemerkenswert herausragende/überdurchschnittliche Schlampigkeit im Umgang mit Daten erwähnenswert wäre - alleine, ich habe dazu bisher keine belastbare Vergleichsstudie gesehen. Zumal sich (zumindest für mich) auch die Frage stellt, wer für falsche Daten verantwortlich ist - der Käufer oder der Verkäufer... --nb(NB) > ?! > +/- 10:31, 4. Mär. 2011 (CET)Beantworten
Ok, die Ursache liegt zwar nahe, aber ist letztlich nicht beweisbar. Bleibt noch die Formulierung des Sachverhaltes selbst. "Weiterhin wird in Abständen über unzutreffende Anschreiben auf Grund fehlerhafter Daten berichtet" würde ich versuchen kornkreter zu fassen: "Weiterhin berichten Medien in Abständen[oder: immer mal wieder] über Anschreiben an nicht-existierende oder verstorbene Personen auf Grund von Fehlern im zugekauften Adressmaterial." Damit wär die Passiv-Konstruktion raus und die Nicht-existierenden Personen würden stellvertretend für Haustiere und andere seltsame Fälle stehen. --Hape 11:36, 4. Mär. 2011 (CET)Beantworten
Das wäre auch wieder eine Theoriefindung, weil Du das mit 'fehlerhafter Daten' mögliche Fehlerfeld unnötig und -sachgemäß auf zwei Dir naheliegende Konstrukte reduzierst. Es gibt aber auch noch weitere Fehler (über die nach meiner Erinnerung berichtet wurde), wie Kinder oder falschen Zeiträume; noch weiter sind denkbar (ich habe nicht jedes Lokalblatt auf dem Radar). Von daher mag dir die vorhandene Formulierung nicht so 'saftig' (wie es Dir vielleicht vorschwebt) erscheinen - sie ist aber diejenige, welche den Sachverhalt sachbezogen korrekt widergibt. Zumal jeder Beleg fehlt, dass es am zugekauften Adressmaterial liegt (wenn es auch teilweise schlüssig scheint), es können auch von den Rundfunkbeauftragten falsch erfasste oder während der Datenverarbeitung korrumpierte Daten als Fehlerursache vorliegen. Ich hoffe, du siehst, wie schwer eine der Belegpflicht gehorchende Darstellung ist... --nb(NB) > ?! > +/- 16:10, 4. Mär. 2011 (CET)Beantworten
Also robben wir uns mal näher an den Kern ran: "Fehlerhafte Daten" ist weniger konkret als "Fehler im Adressmaterial". Daten ist mir zu schwammig. Das "zugekauft" ist durch den Hinweis auf Rundfunkgebührenbeauftragte, die Adressen liefern, erledigt. Dann hab ich ein Problem mit "unzutreffende Anschreiben". Das ist nach meinem Verständnis eine Aussage über den Inhalt der Briefe. Der Inhalt ist aber völlig korrekt, nur der Adressat, der angeschrieben wird, ist entweder nicht existent oder aus anderen Gründen auf keinen Fall gebührenpflichtig. Das hab ich versucht mit meiner Formulierung auszudrücken.
Beim Zweiten hingucken fällt mir auf: Wenn man es korrekt und konkret macht, wird sichtbar, dass die Begründung "auf Grund fehlerhafter Daten" oder "Fehler im Adressmaterial" tautologisch ist: Die Briefe werden an falsche Adressaten geschickt, weil sie falsch sind. Korrigierter Vorschlag:
"Weiterhin berichten Medien in Abständen über Anschreiben an Adressaten, die nicht für die Rundfunkgebührenpflicht infrage kommen wie z.B. (und hier könnte man eine oder mehrere Fallgruppen angeben, etwa Haustiere oder Verstorbene)." Im Übrigen ist "saftig" ein missverständlicher Hinweis. Im Moment steht da bestes Behördendeutsch: Passivkonstruktion und schwammmige Begriffe, die eine Tautologie verdecken. Das würd ich gern verbessern. --Hape 20:30, 4. Mär. 2011 (CET)Beantworten
Gerne.
Allerdings erscheinen mir deine Beispiele nicht zwingend bzw. nachvollziehbar; denn es geht ja zum einen nicht nur um falsche oder unzutreffende Adressen, sondern auch um zutreffende Adressen bei nicht gebührenpflichtige Bürgern. Und zum anderen ist mir nicht klar, wieso das Das "zugekauft" [ist] durch den Hinweis auf Rundfunkgebührenbeauftragte, die Adressen liefern, erledigt ist? Ebenso suche ich vergeblich nach einer Tautologie - es werden Vorgang und Ursache nacheinander erwähnt.
Nach den bisherigen Ausführungen erscheint mir die bisherige Formulierung die tatsächlichen Rahmenbedingungen sowohl zutreffend als auch nicht unnötig weitschweifig darzustellen... --nb(NB) > ?! > +/- 21:01, 4. Mär. 2011 (CET)Beantworten
Ok, letztes Anschreiben: "Fehlerhafte Daten" ist und bleibt schwammig. Wissen Sie, welche Daten die GEZ zur Verfügung hat? Offensichtlich sind nicht Fehler in den vorhandenen Daten das Problem, sondern schlicht fehlende Daten wie z.B ein Geburtsdatum. "Fehlerhaften Daten" erklärt nichts. Fälle, die auf fehlerhaften Daten beruhen, sind auch nicht pauschal Gegenstand der Berichterstattung. Berichtet wird über Fälle, bei denen in grotesker Weise die Annahme falsch ist, dass der Adressat rundfunkgebührenpflichtig sein könnte. Das wird durch die bestehende Formulierung zugekleistert. Wenn das kein Grund zur Änderung ist, wäre es zumindest rein stilistisch von Vorteil, die Passiv- durch eine Aktivkonstruktion zu ersetzen. MfG, -- Hape 08:30, 5. Mär. 2011 (CET)Beantworten
"Offensichtlich sind nicht Fehler in den vorhandenen Daten das Problem, sondern schlicht fehlende Daten wie z.B ein Geburtsdatum." - Quelle? Siehe Suricata unten...
Ansonsten bedauere ich, dass Dir der Ausdruck "Fehlerhafte Daten" zu 'schwammig' erscheint - er umfasst aber gerade alle in diesem Kontext möglichen Fehler-Varianten (fehlende bzw. falsche Adress- bzw. Vertragsdaten bzw. deren falsche Verarbeitung bzw. Anwendung) korrekt... --nb(NB) > ?! > +/- 11:10, 5. Mär. 2011 (CET)Beantworten

Offenbar geht es um diese Ergänzung. Ich stimme Nb voll und ganz zu. Solche Datenfehler passieren ebenso im Telefonbuch, bei Ämtern, bei Versandhäusern ... . Dass die GEZ Adressen kauft steht bereits im Artikel und wenn, wie in einer Quelle steht, Leute ihre Hunde mit Vor- und Zuname bei Preisausschreiben oder als Benutzer im Internet anmelden wird dadurch allenfalls der Nachweis dafür geliefert. Ich möchte auch nicht wissen, wieviele pubertierende Kinder ihre Lehrer mit vulgären Vornamen unter https://teilnehmerdienste.gez-service.de/WFEBus/service/GezAnmeldungStart.jsp eintragen. Ich hatte zu jener Zeit ebenfalls eine unendliche Kreativität in solchen Dingen. Da landete kaum eine Gebühr-zahlt-Empfänger-Postkarte im Müll :-) --Suricata 07:34, 5. Mär. 2011 (CET)Beantworten

Neue Gebührenordnung ab 2013

Weiss eigentlich schon jemand, wie die neue Abgabe heissen soll, die 2013 eingeführt werden soll ?

Hintergrund: Die Rundfunkanstalten wollen ab 2013 die Gebühren als Pauschale von allen einfordern, unabhängig ob tatsächlich Empfangsgeräte existieren. Nun ist eine Gebühr jedoch ihrem Wesen nach ein Entgeld, das man für eine bestimmte Leistung verbrauchsabhängig bezahlt. Eine verbrauchsunabhängige Zwangsabgabe ist jedoch keine solche, sondern eine Steuer. Damit wäre der korrekte Begriff: Rundfunksteuer.

Ralph Fischer (nicht signierter Beitrag von 88.77.66.29 (Diskussion) 10:48, 19. Mär. 2011 (CET)) Beantworten

Bitte reflektiere deinen Beitrag einmal:
  • Hier geht es um eine Verwaltungseinrichtung
  • Nicht die Rundfunkanstalten wollen, sondern der Gesetzgeber, nach dessen Vorgaben die Anstalten tätig werden
  • Zu Gebühr siehe -anstelle eigener ÜBerlegungen- dort
  • Auch der letzte Satz hilft mangels Faktenhaltigkeit nicht weiter - diverse Pflichtabgaben sind unabhängig von der individuellen Nutzung (Straßenreinigung zahlt man auch, wenn man die Straße selber gefegt hat; Müllabfuhr wird ebenfalls auch gezahlt, wenn man keinen Müll verursacht, etc.)
  • Und selbst wenn deine Überlegungen stichhaltig wären, hätten sie mit diesem Lemma nichts zu tun, hier geht es um die GEZ - zum Unterschied bitte, bitte Artikel lesen... --nb(NB) > ?! > +/- 11:33, 19. Mär. 2011 (CET)Beantworten

Prozentrechnung ist schon schwer

"[...] um ca. 312% (von 5,76€ auf 17,98€) erhöhen [...]" ist falsch. Richtig wäre: "[...] um ca. 212% (von 5,76€ auf 17,98€) erhöhen [...]" Alternativ wäre auch richtig: "[...] auf ca. 312% (von 5,76€ auf 17,98€) erhöhen [...]". Bitte freundlichst darum, das nachzurechnen und dann zu korrigieren. Danke. --188.192.117.40 13:29, 16. Apr. 2011 (CEST)Beantworten

Stimmt, habs geändert.--Schlämmer 13:42, 16. Apr. 2011 (CEST)Beantworten

Rückgang der Teilnehmerkonten von 2008 auf 2009

Hi,

ich habe gerade gesehen, dass die Anzahl der Teilnehmerkonten von 2008 auf 2009 um 600.000 gesunken ist (siehe Gebührenerträge und Verwaltungskosten).

Wieso ist diese Zahl so extrem gesunken? --MartinThoma 10:12, 31. Mai 2011 (CEST)Beantworten

Ich habe aber was von nem Gerichtsurteil gehört, von wegen HartzIV-Empfängher müssen nicht mehr zahlen? --Bahnhofsralf 13:19, 31. Mai 2011 (CEST)--Bahnhofsralf 13:19, 31. Mai 2011 (CEST)Beantworten

genau! ein Abschnitt bzgl. Staatsanwaltschaft und Gerichte V.S. GEZ

bzw. gescheiterte Kontrollversuche fehlt völlig oder wurde gelöscht!

Des weiteren möchte ich anmerken das zB. ganze Berufsgruppen sich eine Befreiung erst vor Gericht erstreiten müssen (Radio Fernseh Techniker, TV-Studio Beteiber, Redaktionen, Rechenzentren) und andere Mittelständler für jedes Baustellen-Radio Gebühren Abdrücken. Für meine Begriffe gehört hier auch eine Liste hinn, das die geläufigsten Verhaltensregel aufzählt. mfG Manni 91.143.80.217 18:46, 10. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

Wiki-Syntax

In dieser Version des Artikels ist die Abschnittsüberschrift „Werbung“ nicht sichtbar. Woran liegt das? Die Syntax scheint mir korrekt…

--Mathekatze 12:53, 23. Sep. 2011 (CEST)Beantworten

Wellendetektiv

Im Artikel steht: Dass die GEZ oder die Beauftragten der Rundfunkanstalten mit Peilwagen nach Schwarzsehern suchen, ist eine moderne Sage. Lediglich in den 1950er-Jahren wurden vermutlich Schwarzhörer mittels eines sog. Wellendetektivs aufgespürt. Zudem gibt es einen Verweis auf http://www.fernsehmuseum-hamburg.de/wellendetektiv.html .

Mir ist nicht klar wie der "Wellendetektiv" funktionieren kann und selbst der zitierte Artikel ist sehr vorsichtig mit seiner Formulierung. Daher erscheint mir (als Physiker) dieser Satz sehr fragwürdig, weshalb ich ihn (samt Link) jetzt entferne. --BosonΔ Φ 02:25, 23. Okt. 2011 (CEST)Beantworten

Übersicht für was gezahlt werden muss.

Ich bin lesefaul, und ich würde eine List nicht schlecht finden für was überhaupt die GEZ Gebühren verlangt.--Nixsager 18:30, 26. Dez. 2011 (CET)Beantworten

Hättest Du zumindest die Einleitung gelesen, wüsstest Du, dass sich Deine Frage auf Rundfunkgebühr#Deutschland bezieht. --Siehe-auch-Löscher 12:38, 27. Dez. 2011 (CET)Beantworten

Kritik-Abschnitt

Wird der Artikel eigentlich regelmäßig von Mitarbeitern der GEZ und Rundfunkanstalten gesäubert? Warum tendiert der Artikel nicht Richtung Neutralität sondern eher in Richtung "Eierkraulen" statt die häufigsten belegten Kritikpunkte auch zu nennen und wirklich darauf einzugehen? --91.103.240.1 13:10, 31. Mär. 2011 (CEST)Beantworten

gehen wir doch hier darauf ein: Warum ist diese Seite hxxp://xxx.Drei Buchstaben-abschaffen.de/ in der „Spam-Blacklist“ aufgenommen worden? (nicht signierter Beitrag von 92.192.2.137 (Diskussion) 15:03, 6. Apr. 2011 (CEST)) Beantworten

Weil der Link gemäß WP:WEB nicht erlaubt ist jedoch ständig eingefügt wird. --Codc 15:36, 6. Apr. 2011 (CEST)Beantworten

Frage: warum nicht! Diese Aussage "gemäss WP:WEB nicht erlaubt" ist nicht einzusehen. Es gibt unter den 14 "Verbotspunkten" nicht einen einzigen der auf www.dreibuchstaben-abschaffen.de zutreffen würde. Die Annahme dass es sich hierbei um eine der üblichen Zensurmassnamen handelt die von den Justitiaren der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten veranlasst werden drängt sich auf. -- 84.130.214.66 09:16, 13. Okt. 2011 (CEST)Beantworten

Man könnte zumindest eine derartige Seite als Beispiel einfügen, um zu zeigen, daß es in der Bevölkerung nicht nur Kritik sondern massive Gegenwehr gibt. Das ist nämlich auch ein nicht unerheblicher Bestandteil dieser Thematik (....schließlich behauptet auch die Politik genau auf diese Gegenwehr reagiert zu haben....).
Ein Link im Artikel unter "Weblinks" verlinkt z.B. das "Offizielles Diskussionsportal der GEZ".
Genau so offiziell ist aber auch die erwähnte Gegenwehr, da es diese ja schließlich ebenfals ganz offiziell als Gerichtsurteile zu lesen gibt. (nicht signierter Beitrag von 92.192.2.137 (Diskussion) 17:11, 6. Apr. 2011 (CEST)) Beantworten
Service für diejenigen, die das Archiv und dessen Suchfunktion (s.o.) nicht finden können: [6] ... --nb(NB) > ?! > +/- 17:23, 6. Apr. 2011 (CEST)Beantworten


Also wenn das Forum der GEZ freundlich bei Kritik verlinkt wurde, kann man bestimmt auch auf Foren oder Webseiten ausserhalb der GEZ linken. Es ist ja schliesslich nicht die Werbeseite der GEZ sonder ein neutraler Artikel der wohl auch Verweise auf negative Stimmung betreffs der GEZ informieren sollte.

Bei Google folgt jedenfalls die betroffen Seite gleich dem Wikpedia Eintrag wenn man nach GEZ sucht. Deutet auf einige Popularitaet hin, wuerde ich unvoreingenommen behaupten. (nicht signierter Beitrag von 178.203.187.55 (Diskussion) 00:26, 15. Apr. 2011 (CEST)) Beantworten

Das Google als zweites diese Seite findet ist gutes SEO aber kein Hinweis auf Popilarität. Nach WP:WEB sind Links auf Foren und Blogs unerwünschte Links. Zu dieser Webseite hatten wir schon einmal eine Diskussion die oben verlinkt ist. Die fragliche Webseite geht auch mit dem Thema sehr POV-lastig um und ist daneben noch eine Verkaufsveranstaltung für Bücher. Alles Dinge die nach WP:WEB nicht erwünscht sind in Links. --Codc 20:07, 15. Apr. 2011 (CEST)Beantworten
Warum wird dann auf das GEZ-Forum gelinkt ? (nicht signierter Beitrag von 79.218.125.230 (Diskussion) 19:25, 18. Apr. 2011 (CEST)) Beantworten
Ich werd's deshalb einfach mal herausnehmen! --Doktor Zoidberg 19:42, 29. Mai 2011 (CEST)Beantworten

Naja wenn der Artikel sachlich wäre, müsste man sich mal mit folgeneden Vorwürfen beschäftigen: Psychoterror, Abzocke, Korruption, Mafiamethoden, Verstoß gegen den Datenschutz etc., der Abschnitt Kritik 3 mal so lang wie der Rest... (nicht signierter Beitrag von 91.54.108.253 (Diskussion) 20:41, 30. Mai 2011 (CEST)) Beantworten

Ich verstehe nicht was der ganze Unfug soll. Es gibt doch nun wirklich nervigere Dinge im Leben als die GEZ. Und angesehen und angehört werden die ganzen öffentlich-rechtlichen Sender doch auch von einem nicht gerade kleinem Teil der Bevölkerung. Das die Rundfunkanstalten nicht alles so machen wie sie sollten hat nichts mit der Gebühreneinzugsstelle zu tun, die erheben nur die vorgesehen Gebühr. Viele scheinen die ganze Grundversorgung für umsonst zu erwarten und haben keine Ahnung wie viel das Ganze kostet. Daher wäre es für Wikipedia nur angemessen wenn im Kritikteil die einzelnen Argumente in ihrem für und wieder sachlich abgewogen werden. Mit Psychoterror und Korruption hat die Erhebung von Gebühren schließlich nichts zu tun, Wasser-, Kanal- und Abfallgebühren müssen auch bezahlt werden und niemand würde auf diese öffentlichen Dienstleistungen verzichten wollen. Wer nie die Tagesschau oder andere öffentlich-rechtliche Programme sieht wird zwar nicht so begeistert von einer Gebühr sein, die Alternative wäre aber höchstens Grundverschlüsselung der öffentlich-rechtlichen Programme. Diese ist aber meines Erachtens keineswegs besonders beliebt. Wenn man also sachliche Kritik in den Artikel schreiben möchte muss man, auch wenn man Gebühren ganz gleich welcher Art nicht besonders schätzt, diese Fakten bedenken. Kostenloses Fernsehen gibt es in diesem Land nicht (auch für Werbung fließt viel Geld und die Werbetreibenden hoffen Geld von den Zuschauern zu erhalten) und die GEZ muss genauso wie die gesetzlichen Sozialversicherungen und kommunale Versorger Erhebungen durchführen (im Fall der GEZ ist das Geld zum größten Teil nicht einmal für den eigenen Bedarf - das Interesse liegt bei den Rundfunkanstalten).87.182.239.17718:21, 15. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

Es ist auch Fakt, dass die GEZ sich schöne Weihnachtsfeiern finanziert. Da es keine GEZ-Gebühr gibt, sondern nur eine gesetzliche Rundfunkgebühr, sitzt die Bundesregierung als Mittäter mit im Boot. -- 94.223.229.69 16:46, 24. Okt. 2011 (CEST)Beantworten


Ja richtig. Ins Programm fliesst nur wenig Geld. Daher diese flachen und anspruchslosen Angebote. Das Geld kassieren größtenteils die Darsteller der ÖR Produktionen. Wo ist der Hinweis das sich Gottschalk ein Schloss gekauft hat von unseren Gebühren? Wo der Hinweis dass sich Pilawa eine Insel zugelegt hat? Von euren Gebühren wohlgemerkt! Wikipedia ist nicht mehr unabhängig, geschweige denn frei!!! Viele scheuen den Konflikt mit solch totalitären Systemen wie den ÖR. Kassieren ja auch ordentlich vom unmündigen Bürger. Braucht es erst Wikileaks um solche Diktatoren zu überführen? >Ich denke nicht. Medienkompetenz und etwas Verstand schon eher. GEZ ist überholt und nicht mehr notwendig in unserer Zeit! Daher sollte dieser Artikel JEDE INFORMATION enthalten, die zu diesem Verein Informationen beiträgt. Da könnt ich ja gleich kommen und behaupten Hitler war ein Wunderkind und keine Kritik zulassen. Sry für den Vergleich aber so ist es. (nicht signierter Beitrag von 178.0.111.169 (Diskussion) 20:31, 17. Feb. 2012 (CET)) Beantworten

Verwendung der GEZ Gebühren/Kritikpunkte

Dieser Absatz fehlt noch im Artikel. Es heißt das die GEZ die Gebühren für die Finanzierung der öffentlich rechtlichen Sender ausgibt. Soweit so gut. Aber wie kann es sein das Moderatoren Millionenverträge von den öffentlich rechtlichen bekommen, wird so das Geld verschwendet? Ist das im Sinne des Gesetzes das sich gewisse Moderatoren Millionengagen reinschieben die aus GEZ Geldern stammen?

Ein weiter Kritikpunkt und somit die GEZ Gebühren grundsätzlich angreifbar, wäre das man im Außland die öffentlich rechtlichen empfangen kann. Mit einer ST Schüssel sogar aus den Mittelmeerländern sind die öffentlich rechtlichen zu empfangen über Astra. Nun der Gedankengang, wie kann es sein das BRD Bürger zur Kasse gebeten werden, aber Leute außerhalb der BRD kostenlos die öffentlich rechtlichen schauen können? Im Grunde verstößt dieses gegen EU Recht das hier die GEZ Gebühren verlangt von BRD Bürgern, aber Leuten außerhalb der BRD das zuschauen erlaubt. (nicht signierter Beitrag von 91.59.31.134 (Diskussion) 20:21, 3. Jan. 2012 (CET)) Beantworten

Decoder für die öffentlich rechtlichen Sender der GEZ

Die GEZ verlangt Gebühren für die öffentlich rechtlichen Sender zu deren Finanzierung, dumm ist allerdings das man viele der öffentlich rechtlichen gar nicht ohne weiteres empfangen kann. ZDF Neo, ZDF Info, ZDF Kultur, Eins Festival, Eins Extra, Eins Plus. Diese 6 Sender der öffentlich rechtlichen (die von der GEZ mit den Gebühren ja finanziert werden) können NUR it einem digitalen Decoder empfangen werden. Also ein Zusatzgerät das Kabelkunden sich zusätzlich anschaffen müssen. Im Grunde wieder ein Verstoß gegen das EU Recht, hier wird für Leistungen bezahlt (GEZ Gebürehn) die man nicht bekommt (keinen Decoder), somit könnte man die GEZ verklagen das sie jedem GEZ Kunden einen kostenlosen Decoder zur Verfügung stellen müßte um diese 6 Programme der öffentlich rechtlichen zu empfangen.. (nicht signierter Beitrag von 91.59.31.134 (Diskussion) 20:21, 3. Jan. 2012 (CET)) Beantworten

Ermittlung und Überwachung

Der Absatz:
Zur Zeiten des analogen Fernsehens war es möglich, mit Peilwagen nach Schwarzsehern zu suchen. Dies wurde jedoch nur in begrenztem Umfang genutzt und hat infolge der digitalen Technik und der Verbreitung von Kabelanschlüssen an Bedeutung verloren.

ist nicht mit hinreichenden Belegen hinterlegt. Es ist technisch in diesem Umfang gar nicht möglich Empfänger aus großer Empfernung zu orten. In der Nähe ist es höchstens durch akustische oder optische Wahrnehmung möglich. Dieser Absatz sollte gelöscht werden. WagnerTh 20:22, 27. Jan. 2012 (CET)Beantworten

Dann gab es aber zumindest eine entsprechende urban legend. (nicht signierter Beitrag von 91.52.180.111 (Diskussion) 20:54, 29. Mär. 2012 (CEST)) Beantworten

Verlinkung auf Rundfunkgebührenbeauftragte

Es wird im Artikel richtig bemerkt, dass es keine GEZ-Kontrolleure gibt, sondern diese eigentlich Rundfunkgebührenbeauftragte der jeweiligen Landesrundfunkanstalten sind. Wäre es dann nicht hilfreich direkt auf den Wiki-Artikel zu den Rundfunkgebührenbeauftragten zu verlinken? Rundfunkgebührenbeauftragter --141.89.78.47 11:57, 21. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

Verwendung der GEZ Gebühren/Kritikpunkte

Dieser Absatz fehlt noch im Artikel. Es heißt das die GEZ die Gebühren für die Finanzierung der öffentlich rechtlichen Sender ausgibt. Soweit so gut. Aber wie kann es sein das Moderatoren Millionenverträge von den öffentlich rechtlichen bekommen, wird so das Geld verschwendet? Ist das im Sinne des Gesetzes das sich gewisse Moderatoren Millionengagen reinschieben die aus GEZ Geldern stammen?

Ein weiter Kritikpunkt und somit die GEZ Gebühren grundsätzlich angreifbar, wäre das man im Außland die öffentlich rechtlichen empfangen kann. Mit einer ST Schüssel sogar aus den Mittelmeerländern sind die öffentlich rechtlichen zu empfangen über Astra. Nun der Gedankengang, wie kann es sein das BRD Bürger zur Kasse gebeten werden, aber Leute außerhalb der BRD kostenlos die öffentlich rechtlichen schauen können? Im Grunde verstößt dieses gegen EU Recht das hier die GEZ Gebühren verlangt von BRD Bürgern, aber Leuten außerhalb der BRD das zuschauen erlaubt. (nicht signierter Beitrag von 91.59.31.134 (Diskussion) 20:21, 3. Jan. 2012 (CET)) Beantworten

Dann steht ja dem Lemma demnächst ein Umzug bevor ;)

"Wie der federführende Westdeutsche Rundfunk (WDR) am Donnerstag in Köln der Nachrichtenagentur dapd bestätigte, wird die bei ihm angesiedelte GEZ in Zukunft "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" heißen." http://www.spiegel.de/kultur/tv/gez-heisst-jetzt-beitragsservice-a-836272.html -- JNM (Diskussion) 20:21, 31. Mai 2012 (CEST)Beantworten

GiftBot (Diskussion) 12:31, 9. Sep. 2012 (CEST)Beantworten

Einzelnachweis recovert. ---WolliWolli- Feedback 16:31, 9. Sep. 2012 (CEST)Beantworten

Kritikpunkte: Decoder für die öffentlich rechtlichen Sender der GEZ

Die GEZ verlangt Gebühren für die öffentlich rechtlichen Sender zu deren Finanzierung, dumm ist allerdings das man viele der öffentlich rechtlichen gar nicht ohne weiteres empfangen kann. ZDF Neo, ZDF Info, ZDF Kultur, Eins Festival, Eins Extra, Eins Plus. Diese 6 Sender der öffentlich rechtlichen (die von der GEZ mit den Gebühren ja finanziert werden) können NUR it einem digitalen Decoder empfangen werden. Also ein Zusatzgerät das Kabelkunden sich zusätzlich anschaffen müssen. Im Grunde wieder ein Verstoß gegen das EU Recht, hier wird für Leistungen bezahlt (GEZ Gebürehn) die man nicht bekommt (keinen Decoder), somit könnte man die GEZ verklagen das sie jedem GEZ Kunden einen kostenlosen Decoder zur Verfügung stellen müßte um diese 6 Programme der öffentlich rechtlichen zu empfangen.. (nicht signierter Beitrag von 91.59.31.134 (Diskussion) 20:21, 3. Jan. 2012 (CET)) Beantworten

Man könnte die GEZ genauso gut verklagen dass sie nicht jedem einen kostenlosen Fernseher zur Verfügung stellt ... jeder neuere Fernseher hat übrigens ein entsprechendes Empfangsmodul eingebaut ... und über Satellit ist das schon seit einiger Zeit die einzige mögliche Empfangsmöglichkeit ... vielmehr ist die GEZ genau deswegen illegitim, weil man für Produkte zahlen muss, die man unter Umständen überhaupt nicht möchte. --80.187.103.41 17:09, 22. Aug. 2012 (CEST)Beantworten

Sachlich möchte ich diesen Betrachtungen keineswegs widersprechen. Indes: Persönliche Betrachtungen zum Artikelthema gehören nicht hierher!, siehe ganz oben auf dieser Seite sowie Punkt #10 in WP:DISK#Konventionen für die Benutzung von Diskussionsseiten. Insofern ist nicht auszuschließen, dass dieser Diskussionsabschnitt in Kürze gelöscht wird. ---WolliWolli- Feedback 00:22, 23. Aug. 2012 (CEST)Beantworten

Ein weiter Kritikpunkt und somit die GEZ Gebühren grundsätzlich angreifbar, wäre das man im Außland die öffentlich rechtlichen empfangen kann. Mit einer ST Schüssel sogar aus den Mittelmeerländern sind die öffentlich rechtlichen zu empfangen über Astra. Nun der Gedankengang, wie kann es sein das BRD Bürger zur Kasse gebeten werden, aber Leute außerhalb der BRD kostenlos die öffentlich rechtlichen schauen können? Im Grunde verstößt dieses gegen EU Recht das hier die GEZ Gebühren verlangt von BRD Bürgern, aber Leuten außerhalb der BRD das zuschauen erlaubt. (nicht signierter Beitrag von 91.59.31.134 (Diskussion) 20:21, 3. Jan. 2012 (CET)) (ohne Benutzername signierter Beitrag von 91.59.22.12 (Diskussion))

Die gesamte GEZ-Regelung und deren Gebührenordnung resultiert ja aus einer Zeit, als technisch noch eine Antenne der Bundespost notwendig war. Der Witz an der Geschichte ist ja auch, dass sowas in anderen Staaten noch viel verschärfter ist, denn in AT werden in alle Kabelnetze die ARD und ZDF, sowie viele Dritte Programme eingespeist. Nun gehe ich auch nicht davon aus, das der Gebühren Info Service einen Teil seiner Gebühren an die GEZ abführt, denn GIS-Gebühren muss ich sogar dann bezahlen, wenn ich eine Sat-Schüssel habe, keinen Reciver mit eingebauten ORF-Decoder besitze, also überhaupt kein AT-Fernsehen (ORF ist verschlüsselt) empfangen kann. Was lernen wir daraus? Der Unsinn hat Methode und seit auch öffentliche Fernsehsender zur Prime-Time Werbespots senden, ist da auch kein Finanzierungsargument mehr stichhaltig. --Pfiat diΛV¿?   20:04, 18. Sep. 2012 (CEST)Beantworten

Wie Du GEZ#Kritik entnehmen kannst, passt Deine Kritik weniger hierher, als zu Öffentlich-rechtlicher Rundfunk#Akzeptanz der Finanzierung. --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 08:10, 19. Sep. 2012 (CEST)Beantworten

Also einen Decoder braucht man für ÖR nicht, sondern nur einen Receiver. Das ist nicht das gleiche - ein Decoder widerum erfordert nämlich ein Entschlüsselungsmodul, eine Smartcard und ein Bezahlabo. Um ÖR technisch zu empfangen, brauchst du nur einen Receiver. Dass die österreichischen ÖR dagegen verschlüsselt sind, ist allerdings auch mir neu. -- 2001:A60:18EE:1100:789A:259B:3081:8C73 21:34, 8. Okt. 2012 (CEST)Beantworten

Kritikpunkt: Kein Geschäft ohne Auftrag

Die GEZ hat einen Geschäftsbericht. Also macht sie Geschäfte. Hinzu kommt noch die mangelnde äußerst dünne gesetzliche Verankerung der GEZ-Praktiken (siehe Bernd Höcker). Folgerichtig muss man urteilen, dass die GEZ nur Geschäfte mit Kunden machen darf, die dem zugestimmt, also unterschrieben haben. Das ist klar beweisbar, denn ich habe seit 14 Jahren bei der GEZahlt nichts unterschrieben und werde immer nur nach Umzug einmal angeschrieben. Diesen (vermutlich noch nichtmal unterschriebenen Brief = Computerausdruck = rechtsunwirksam) schicke ich dann verschlossen als unzustellbar zurück. Passieren tut nichts. Daran siehst man: Die GEZ ist weder eine Behörde noch hat sie irgendeinen hoheitlichen oder gar völkerrechtlich legitimierten bzw. völkerrechtlich ableitbaren Auftrag. -- Bitte in den Artikel übernehmen! Das ist wichtig zu wissen! (nicht signierter Beitrag von 93.132.24.132 (Diskussion) 02:54, 10. Dez. 2012 (CET))Beantworten

Der Status der GEZ ist vollkommen klar. Von dem, was du hier von dir gibst, stimmt absolut gar nichts. Beispiel: Schreiben müssen nicht unterschrieben sein, wenn sie automatisiert erstellt worden sind (§ 37 Abs. 5 VwVfG). --Opihuck 07:13, 10. Dez. 2012 (CET)Beantworten
Genau - auch wenn wir in der Schule lernten dass solche Verträge sittenwidrig sind so ist doch in dieser angeblichen "freien Marktwirtschaft" auch ein Zwangsgeschäft durch den Gesetzgeber durchführbar (damals auch als Plawirtschaft bekannt). Vergiss alles was du gelernt hast, 93.132.24.132 - das gilt hier nicht mehr! Einst war es mal so dass man Verträgen zustimmen musste oder gar eine Gegenleistung entgegennehmen musste - das ist vorbei. Und mit der selben Fairniss sollten auch die Werke von ARD und ZDF betrachtet werden, da ist sicher nicht jeder verantwortlich für diese Zustände - und beide liefern eine enorme Leistung an (wenn auch oft selteneren) Neuproduktionen. Daher ist es besonders unsachich für Wikipedia diese Institutionen und ihr doch massiv von alle dem was jeder Bürger lernte abweichendes Eintreibewesen hier zu vereinen und "wegzuoptimieren". --Hippie2000 (Diskussion) 02:15, 22. Jan. 2013 (CET)Beantworten

GEZ-Pflicht von inkompatiblen Geräten

Ich finde, der Artikel sollte auf folgenden Umstand eingehen, der mir nicht in den Kopf will: Die GEZ behauptet, dass ein Fernseher, dessen Empfangseinheit durch Inkompatibilität unbrauchbar ist (Gerät ist für Analog gebaut und die Analog-terrestrische Ausstrahlung wurde abgeschafft, Kabelanschluss hat man auch nicht) angeblich GEZ-pflichtig ist (weil man sich ja einen Receiver kaufen könnte), ein Bildschirm ohne die analoge Empfangseinheit dagegen ist GEZ-frei (obwohl man da genau den selben Receiver dranhängen könnte). Begründung: Man könnte angeblich den alten Analog-Fernseher ohne erheblichen Aufwand wieder in Betrieb setzen. Aber: Bei einer ausgebauten Analogen Empfangseinheit geht das genauso. Das heißt: Derselbe - exakt derselbe! - Vorgang ist laut GEZ also mal mit einem erheblichen Aufwand verbunden, mal nicht. Und das widerspricht jeglicher Logik. -- 2001:A60:18EE:1100:789A:259B:3081:8C73 21:45, 8. Okt. 2012 (CEST)Beantworten

Es sind jetzt weniger als zwei Monate hin, bis diese ganzen leidigen Spezialdiskussionen rund um die Definitionsgrenzen theoretisch empfangsfähiger Endgeräte völlig irrelevant sind und kein Schwein mehr interessieren, und da willst du jetzt noch schnell ein Logik-Fass zu analogen Fernsehern versus Bildschirmen aufmachen? Halte ich für auf lange Sicht wenig hilfreich für einen enzyklopädischen Artikel über die GEZ...--Hvd69 (Diskussion) 23:43, 8. Okt. 2012 (CEST)Beantworten

Richtig, ab jetzt müssen einfach alle zahlen, ist auch viel besser. Endlich können alle ohne Ausnahmen abgez.. äh "gebeitragsserviced" werden. Klingt auch viel hübscher... --JPM (Diskussion) 18:51, 2. Jan. 2013 (CET)Beantworten

VW löst alle GEZ-Probleme und kauft Leasingkunden frei - "Vorsicht, Realsatire!"

Der neue Haushalts- oder betriebsstättenbezogene Zahlungsmodus ist für Unternehmen so kompliziert, dass VW für VW-Leasingfahrzeuge eine einfache Lösung gefunden hat. VW führt einfach schon als Leasinggeber für jedes (jedes!) Leasing-Auto Rundfunkgebühren an die GEZ ab. Obwohl beim Leasingnehmer das erste Auto pro Betriebsstätte eigentlich frei ist. Das Zahlen nicht geschuldeter Gebühren, - als Service für Firmenkunden. VW kauft seine Kunden von GEZ-Belästigung frei. Das Zahlen nicht geschuldeter Gebühren geht beim Leasingnehmer in die Betriebsausgaben und mindert bei ihm die betrieblichen Steuern. Wer ist der Dumme ...? Und, - wenn das man keine verdeckte Subvention ist ... . (Brüssel, aufgewacht!) - Ach, so herrlich kann Realsatire sein! Nachweis: http://www.firmenauto.de/neue-rundfunkgebuehren-dank-vw-gibt-es-jetzt-eine-loesung-fuer-alle-1987531.html --91.3.208.158 13:08, 20. Okt. 2012 (CEST)Beantworten

Man hätte es gern von allen so: http://www.handelsblatt.com/unternehmen/it-medien/chaos-beim-neuen-rundfunkbeitrag-wer-zwei-autos-hat-darf-nur-eins-anmelden/7601172.html. Von dummen Beitragszahlern, die nicht verstehen, dass im Antrag für ein (einziges) Auto bei der Anzahl der Autos "null" einzutragen ist ... . Ein Schelm, wer Böses dabei denkt ... .

--79.202.221.142 22:16, 8. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Ach ja, in Sachen sachliche Info zum Rundfunkbeitrag sollte man sich nicht ausgerechnet auf das Handelsblatt verlassen... --Hvd69 (Diskussion) 00:01, 9. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Name der neuen Beitragszentrale

(wild)

Unterüberschrift von Lückenloswecken! 16:34, 6. Jan. 2013 (CET) nachträglich eingeführt, um kleineren Abschnitt edieren zu können.Beantworten

Laut Impressum heißt die neue Zentrale: Beitragsservice der öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten (ARD), des Zweiten Deutschen Fernsehen (ZDF) und des Deutschlandradio. Kurz "Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio" --JB-Firefox (Diskussion) 02:14, 22. Dez. 2012 (CET)Beantworten

Die Langform ist unstrittig; sie stand ja auch schon zuvor in einer Fußnote im Artikel. Eine offizielle Kurzform hat sich dagegen noch nicht herausgebildet; insbesondere sehe ich davon nichts auf der Homepage. Was im Fließtext steht, muss nicht zugleich eine Kurzbezeichnung sein. Die bisherige Kurzbezeichnung ist den Pressemeldungen entnommen. --Opihuck 09:17, 22. Dez. 2012 (CET)Beantworten
Nachtrag: In dem offiziellen Anmeldeformular steht die Kurzbezeichnung, die du jetzt gelöscht hast. --Opihuck 09:20, 22. Dez. 2012 (CET)Beantworten
... hat Tohma mittlerweile zum neuen Lemma gemacht --Lückenloswecken! 19:46, 3. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Das Lemma "AZDB" ist ein schlechter Scherz! Die Quelle, auf die sich Verschieber TotalUseless beruft, besagt doch gerade, dass es keine solche Abkürzung gibt. Und die dort zitierte Ursprungsquelle ist noch klarer als Glosse zu erkennen. Ich sehe als praktikables Lemma Beitragsservice, falls "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" als zu lang angesehen wird. Aber sicher keine Persiflage-Abkürzungen wie "AZDB" oder "TAFKAG". Wie kann die AZDB-Verschiebung schnell rückgängig gemacht werden? Ich stoße gerade an meine technischen bzw. WP-Protokoll-Erfahrungs-Grenzen... --Hvd69 (Diskussion) 13:46, 4. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Den Namen ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice fand ich mit Opihucks Argument oben schon ganz gut geraten (von "raten") und bin ihm in Vorlage:Navigationsleiste Verwaltung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (D) etwas naiv gefolgt. Letztlich scheint aber der Versuch, den neuen Namen zu finden, WP:Theoriefindung zu sein, bzw. noch schlimmer Prognose. Man müsste also vorerst andere Betätigungsfelder finden, z. B. die falschen Aussagen in den Artikeln über GEZ und Rundfunkgebühr korrigieren und für die verlorengegangenen Links Ersatz beschaffen. --Lückenloswecken! 19:02, 4. Jan. 2013 (CET) – Oh, stimmt Impressum ist auch ein Argument. Dort finde ich ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice nicht (z. B. kommt schon der String "radio Bei" nicht vor). Dafür Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Bin aber immer noch offen ... --Lückenloswecken! 19:23, 4. Jan. 2013 (CET)Beantworten
Wiese TF? "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" wird von denen selbst höchst offiziell verwendet. Bitte noch mal lesen, und zwar hier, rechts oben. Ob's noch kürzer geht, müssen wir abwarten. Ein Logo steht ja auch noch aus. --Opihuck 20:16, 4. Jan. 2013 (CET)Beantworten
habe zum Jahreswechsel einen Schrieb erhalten und bestätige es hiermit;-)--in dubio Zweifel? 20:29, 4. Jan. 2013 (CET)Beantworten
Unten (#Verschieben des Artikels) wurde nun auch Beitragsservice diskutiert, begründet mit der Email-Adresse datenschutz@beitragsservice.de. Opihuck lehnt das dort ab, ich würde noch entgegenhalten, dass www.beitragsservice.de auf service.rundfunkbeitrag.de/service/ umgelenkt wird ... na ja ... Aufgrund von Hvd69s Hinweis oben hin würde ich das Lemma AZDB übrigens völlig löschen. --Lückenloswecken! 12:42, 5. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Denkbare Bezeichnungen und Lemmata habe ich nun unter #Bezeichnungsquellen in einer Tabelle zusammen mit ihren Fundstellen aufgelistet, so dass man sie hinsichtlich ihrer Eignung vergleichen kann. Ich bitte nun zu der von mir gebastelten #Lemmaabstimmung, erläutert unter #Lemmaabstimmungsmodus ... --Lückenloswecken! 16:46, 6. Jan. 2013 (CET)Beantworten


Liste der Bezeichnungen

begonnen von Lückenloswecken! 15:14, 5. Jan. 2013 (CET)Beantworten


Die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) war bis Dezember 2012 die im Rahmen einer nicht rechtsfähigen öffentlich-rechtlichen Verwaltungsgemeinschaft betriebene gemeinsame Stelle der öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland mit Sitz in Köln, die Abgaben zur Finanzierung dieser Anstalten sowie von ZDF und Deutschlandradio einzog. Seit 1. Januar 2013 zieht diese Stelle zum selben Zweck nicht mehr Rundfunkgebühren, sondern Rundfunkbeiträge ein und wurde deshalb umbenannt. Seither tritt sie unter verschiedenen Bezeichnungen auf, die sich wie folgt ergeben:

  1. Die Homepage der früheren Einzugszentrale GEZ, www.gez.de, verweist zum Rundfunkbeitrag auf die Seite www.rundfunkbeitrag.de. Nach einigen Sekunden ändert sich http://www.gez.de auch automatisch in www.rundfunkbeitrag.de um.
  2. Klickt man auf www.gez.de schnell genug auf den Link „Impressum“, so wird die mit „Impressum“ überschriebene Seite http://www.gez.de/impressum.html angezeigt. Auf ihr steht als nächstes Beitragsservice der öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten (ARD), des Zweiten Deutschen Fernsehen (ZDF) und des Deutschlandradio. Der Sitz ist Köln.
  3. Klickt man auf der genannten Seite www.rundfunkbeitrag.de auf den Link „Impressum“ unten rechts, so wird eine Seite mit der Internetadresse http://www.rundfunkbeitrag.de/impressum.shtml angezeigt. Unter einer Leiste mit Logos der Rundfunkanstalten und einer Navigationsleiste steht dort oben links „Impressum“, darunter die Postanschrift des Südwestrundfunks. Unterhalb der Mitte der Seite gibt es einen Link Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio („Die Rubriken Anmelden und Ändern, Beitragsservice und Kontakt werden von der Gemeinschaftseinrichtung "Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio" in Köln verantwortet.“).
  4. Klickt man auf einer beliebigen Seite unter www.rundfunkbeitrag.de in der Navigationsleiste auf Beitragsservice, so gelangt man auf http://service.rundfunkbeitrag.de/service/. Auf dieser Seite findet sich dreimal die Bezeichnung Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio.
  5. Klickt man auf derselben Seite auf „Impressum“, so gelangt man auf http://service.rundfunkbeitrag.de/service/impressum/index_ger.html. Dort steht links oben unter „Impressum“ wieder die lange Bezeichnung von www.gez.de/impressum.html, Beitragsservice der öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten (ARD), des Zweiten Deutschen Fernsehen (ZDF) und des Deutschlandradio. Abgesehen von der linken Spalte findet man denselben Text wie auf www.rundfunkbeitrag.de/impressum.shtml, einschließlich der Bezeichnung "Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio".
  6. Von der Seite https://service.rundfunkbeitrag.de/anmelden_und_aendern/ lassen sich PDF-Formulare herunterladen, auf denen als Postanschrift ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, 50656 Köln angegeben ist.
  7. Eher scherzhaft wurde in Onlinejournalen wie im Artikel Ein Hassobjekt stirbt: Aus GEZ wird AZDB die Bezeichnung AZDB ins Spiel gebracht. Derselbe Artikel hebt die Beeichnung ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice der oben angeführten Postanschrift hervor.
  8. Zu der Euphemismus-artigen Bezeichnung „Beitragsservice“ (Zwang heißt jetzt Service) ergibt sich die Alternative Beitragseinzugszentrale, wenn man – wegen des Übergangs von einer Rundfunkgebühr zu einem Rundfunkbeitrag – in der Bezeichnung „Gebühreneinzugszentrale“ „Gebühren“ durch „Beitrags“ ersetzt.

Ich gehe mal nicht davon aus, dass du jetzt eine auf Unübersichtlichkeit und möglichst viele unterschiedliche Nennungen angelegte Liste beabsichtigt hast, deshalb fasse ich kurz zusammen: Es gibt also genau drei vier mögliche Bezeichnungen (TF-Eigenkreationen mal ausgenommen), von denen sich die ersten zwei als Artikel-Lemma eignen:
  1. ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (die dem Logo entsprechende offizielle Form, nur allein stehend verwendet)
  2. Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio (der praktischere Sprachgebrauch im gesprochenen oder geschriebenen Zusammenhang)
  3. Beitragsservice (die Kurzform, wenn der Zusammenhang klar ist)
  4. Beitragsservice der öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten (ARD), des Zweiten Deutschen Fernsehens (ZDF) und des Deutschlandradio (Monster-Langform, fast nirgends zu finden)
Nur noch mal zur Erinnerung: Der Beitragsservice ist keine eigenständige (rechtsfähige) Institution, sondern eine bloße Verwaltungsstelle der neun ARD-Landesrundfunkanstalten. Solange Verwechslungen ausgeschlossen sind, ist die Verwendung von 2 deshalb auch nicht notwendigerweise weniger korrekt als die von 1 oder 4. Für das Artikel-Lemma plädiere ich für ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice --Hvd69 (Diskussion) 15:39, 5. Jan. 2013 (CET)Beantworten
Nicht ganz, die ganz lange Fassung müsste auch genannt werden, meine ich, wenn sie auch vielleicht nicht als Lemma geeignet ist. Und Beitragsservice finde ich noch nicht erwähnenswert. Ich komme also bei drei anderen Bezeichnungen an, die im Artikel genannt werden sollten. Die Liste wirkt unübersichtlich, weil sie Rechtfertigungen für die jeweilige Namenswahl enthält. Es ist schon witzig, dass der Klick auf "Impressum" unterschiedliche Seiten mit unterschiedlichen Bezeichnungen liefert, wenn man mal nach WP:Namenskonventionen#Organisationen und Einrichtungen geht. Und Beitragseinzugszentrale würde ich gerne "pushen", damit sich die Bezeichnung schließlich durchsetzt ... Bis das der Fall ist, schwanke ich fürs Lemma zwischen 1. und 2. --Lückenloswecken! 16:17, 5. Jan. 2013 (CET) – BEZ wäre so naheliegend ... Die werden sich natürlich immer Beitragsservice nennen, aber die "Kunden" könnten eine andere Bezeichnung wählen. Im Zusammenhang mit dem Tod von Silvia Seidel kam das Problem zu Tage, dass die Stadtverwaltung unter Gärtnerplatzviertel etwas anderes versteht als die Bevölkerung. --Lückenloswecken! 16:28, 5. Jan. 2013 (CET) ... vielleicht gar nicht so blöd – gerade wenn es sich nicht um eine "amtliche" Einrichtung handelt, ist die Wikipedia an die Eigenbezeichnung gemäß WP:Namenskonventionen nicht so sehr gebunden und könnte wie bei Firmennamen abweichen. Bürgerkrieg in Libyen war auch keine "amtliche Bezeichnung" oder einer Vereinssatzung entnommen. --Lückenloswecken! 16:34, 5. Jan. 2013 (CET)Beantworten
– Tendiere jetzt zu Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio als Lemma, weil eher konform zur Rechtschreibung (WP:Namenskonventionen#Organisationen und Einrichtungen), in der Infobox wäre die viergliedrige Bezeichnung aber passend. Ich denke jetzt daran, einen Abstimmungsabschnitt einzurichten (mit Bezug auf #Bezeichnungsquellen). --Lückenloswecken! 20:37, 5. Jan. 2013 (CET)Beantworten
– Ganz oben unter #Name der neuen Beitragszentrale meinte Opihuck ja, eine allgemein gebräuchliche Bezeichnung habe sich noch nicht herausgebildet. Daher wäre meine Idee, dass man Abgabeeinzugszentrale als Oberbegriff für GEZ (Abgabe Obergriff für Gebühr und Beitrag) und "die neue Beitragszentrale" ansieht und bewusst vorläufig als Lemma verwendet, sogar ohne zu behaupten, dass irgendjemand die Stelle so bezeichnen würde. – Vorläufig bei GEZ zu bleiben, wäre für mich allerdings ein weiteres erträgliches Provisorium. --Lückenloswecken! 22:14, 5. Jan. 2013 (CET)Beantworten
Aber diese Bezeichnung hat sich doch noch viel weniger herausgebildet. Sie wird - so weit ich das sehe - im Moment nur von dir verwendet. Bitte ein bisschen mehr Bezug zur Realität. Hier geht es nicht darum, einen Kategoriebezeichnung zu finden, sondern einen möglichst korrekten Namen. --Opihuck 23:25, 5. Jan. 2013 (CET)Beantworten
Ich spreche von der Realität, dass sich bisher keiner herausgebildet hat, und dass man sich deshalb nach etwas ganz anderem umschauen muss – sich mit der Realität abfinden. --Lückenloswecken! 06:38, 6. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Denkbare Bezeichnungen und Lemmata habe ich nun unter #Bezeichnungsquellen in einer Tabelle zusammen mit ihren Fundstellen aufgelistet, so dass man sie hinsichtlich ihrer Eignung vergleichen kann. Ich bitte nun zu der von mir gebastelten #Lemmaabstimmung, erläutert unter #Lemmaabstimmungsmodus ... --Lückenloswecken! 17:08, 6. Jan. 2013 (CET)Beantworten

(AZDBS)

Überschrift nachträglich eingefügt von Lückenloswecken! 10:48, 9. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Es gibt auch noch die Abkürzung AZDBS
http://www.express.de/politik-wirtschaft/lol-gez-wird-in--azdbs--umbenannt,2184,16143366.html
http://www.sueddeutsche.de/medien/gez-heisst-jetzt-beitragsservice-heute-schon-azdbsahlt-1.1371769
http://www.augsburger-allgemeine.de/wirtschaft/GEZ-aendert-ihren-Namen-id20383326.html
http://www.focus.de/finanzen/steuern/tid-28739/neues-zum-jahreswechsel-neues-im-jahr-2013-was-sich-aendert-fuehrerschein-gez-gebuehr-kfz-steuer_aid_886661.html --TotalUseless (N) [utzlos] 16:31, 7. Jan. 2013 (CET)Beantworten
https://www.das.de/de/rechtsportal/rechtsfrage-des-tages/aus-gez-wird-azdbs.aspx --TotalUseless (N) [utzlos] 16:31, 7. Jan. 2013 (CET)Beantworten
Presseschau:“ Neben der Abkürzung AZDBS geben obige – teils etwas ältere – Fundstücke (angeblich) geplante Langbezeichnungen wie folgt an. Ich füge noch die RPO-Quelle für TotalUseless' letzte Verschiebung hinzu.
N.B.: Für die Wahl des Lemmas haben nach WP:Namenskonventionen Eigenbezeichnungen einer Verwaltungseinheit Vorrang gegenüber von Dritten verwendete Bezeichnungen. --Lückenloswecken! 01:23, 10. Jan. 2013 (CET)Beantworten
Journal Datum Status von "AZDBS" lange Bezeichnung
RPO 2012-05-30 keine Abkürzung angegeben ARD-ZDF-Deutschlandradio-Beitragsservice ["Nach unbestätigten Medienberichten"]
Express 2012-05-31 LOL in URL vs. "WDR bestätigte" ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
SZ 2012-06-01 eher satirisch ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Augsburger Allgemeine 2012-06-01 "selbstverständlich" ARD-ZDF-Deutschlandradio-Beitragsservice
FOCUS ???? "selbstverständlich" ARD-ZDF-Deutschlandradio-Beitragsservice
DAS 2012-11-22 "selbstverständlich" ARD-ZDF-Deutschlandradio-Beitragsservice

Bezeichnungsquellen

zur Lemmaabstimmung | Lemmakonventionen

Startnummer/
Umschreibung
Bezeichnung Fundstellen Zitat bzw. Kommentar Google
1 — lange Eigenbezeichnung Beitragsservice der öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten (ARD), des Zweiten Deutschen Fernsehen (ZDF) und des Deutschlandradio http://www.gez.de/impressum.html http://service.rundfunkbeitrag.de/service/impressum/index_ger.html [7]
2 — 6-gliedrig Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio http://www.rundfunkbeitrag.de/impressum.shtml http://service.rundfunkbeitrag.de/service/impressum/index_ger.html Die Rubriken Anmelden und Ändern, Beitragsservice und Kontakt werden von der Gemeinschaftseinrichtung "Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio" in Köln verantwortet. [8]
3 — 7-gliedrig Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio http://service.rundfunkbeitrag.de/service/ (4 Male);

Bildunterschrift

wohl lediglich grammatischer Gebrauch der 6-gliedrigen Eigenbezeichnung [9]
4 — 4-gliedrig ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice PDF-Formulare von https://service.rundfunkbeitrag.de/anmelden_und_aendern/; Deutschlandradio;
Internetportale von Zeitschriften
Postanschrift lt. Stelle:
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, 50656 Köln; weiter reichend Deutschlandradio und eigener Briefkopf/Logo der Einrichtung
[10]
5 — 4-gliedrig durchgekoppelt ARD-ZDF-Deutschlandradio-Beitragsservice (aktuell) Internetportale von Zeitschriften Durchkopplung der 4-gliedrigen Eigenbezeichnung gemäß amtlicher deutscher Rechtschreibung
6 — 1-gliedrig Beitragsservice 3 Male im Fließtext von http://service.rundfunkbeitrag.de/service/, 1 Überschrift „Ihr Beitragsservice“ Allgemein wiederholt man im selben Zusammenhang nicht die volle mehrgliedrige Bezeichnung, vgl. „der Senat“ in der Begründung eines Beschlusses des 2. Senats des …gerichts. [11]
7 — Abkürzung AZDB Ein Hassobjekt stirbt: Aus GEZ wird AZDB eher scherzhaft [12]
7b — längere Abkürzung AZDBS Internetportale von Zeitschriften [13]
8 — MDR-Satzung Die im Rahmen einer nicht rechtsfähigen öffentlich-rechtlichen Verwaltungsgemeinschaft betriebene gemeinsame Stelle der öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten nach § 10 Abs. 7 Satz 1 RBStV Satzung des Mitteldeutschen Rundfunks über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeiträge, § 2 „Gemeinsame Stelle der Landesrundfunkanstalten“ Die im Rahmen einer nicht rechtsfähigen öffentlich-rechtlichen Verwaltungsgemeinschaft betriebene gemeinsame Stelle der öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten nimmt die der Rundfunkanstalt zugewiesenen Aufgaben und die damit verbundenen Rechte und Pflichten nach § 10 Abs. 7 Satz 1 RBStV ganz oder teilweise für diese wahr. Sie wird dabei auch für das ZDF und das Deutschlandradio tätig.

Vorschläge ohne Bindung an Eigenbezeichnung, etwa als Provisorium, bis sich eine allgemein gebräuchliche Bezeichnung herausgebildet hat: 9 „GEZ“ (d. h. Lemma erst ändern, wenn Alternative gefunden), 10 „Beitragseinzugszentrale (der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland)“, 11 „BEZ“ (analog zu „GEZ“), 12 „Abgabeneinzugszentrale“ (der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland), 13 „AEZ


Lemmaabstimmung

zu den Altenativen | zum Abstimmungsmodus


1 – lange Eigenbezeichnung

  1. Pro --Lückenloswecken! 15:56, 6. Jan. 2013 (CET)Beantworten
  2. Pro --Opihuck 17:01, 6. Jan. 2013 (CET)Beantworten
  3. Enthaltung --Hvd69 (Diskussion) 17:31, 6. Jan. 2013 (CET) auch die GEZ wurde nicht unter ihrer langen Eigenbezeichnung geführtBeantworten
  4. Kontra --Zac67 (Diskussion) 17:44, 6. Jan. 2013 (CET) (als Lemma zu lang)Beantworten
  5. ProPro --Trofobi (Diskussion) 13:22, 14. Jan. 2013 (CET) wenn die so heißen, muß das Lemma auch so heißen (selbstvertändlich auch mit den 2 fehlenden Genitiv-S!) - isb. wenn die sich selbst noch nicht für eine offizielle Kurzformen entschieden haben. Erst wenn sich dann irgendwann eine Kurzform oder Abkürzung (BdörLAdZDFZudD oder BdöLdZudD oder so...?;) etabliert, können wir problemlos nochmal verschieben. Bis dahin gibt's ja schon div. funktionierende WL wie AZDB.Beantworten
  6. Kontra Auf keinen Fall ein Lemma mit Grammatikfehlern! MfG Harry8 22:01, 31. Jan. 2013 (CET)Beantworten

2 – 6-gliedrig

  1. ProPro --Lückenloswecken! 15:56, 6. Jan. 2013 (CET)Beantworten
  2. Enthaltung --Opihuck 17:01, 6. Jan. 2013 (CET)Beantworten
  3. Pro --Hvd69 (Diskussion) 17:31, 6. Jan. 2013 (CET)Beantworten
  4. ProPro --Zac67 (Diskussion) 17:44, 6. Jan. 2013 (CET)Beantworten
  5. ProPro --Trofobi (Diskussion) 13:22, 14. Jan. 2013 (CET)Beantworten

3 – 7-gliedrig (Der ...)

  1. Kontra --Lückenloswecken! 15:56, 6. Jan. 2013 (CET)Beantworten
  2. Kontra --Opihuck 17:01, 6. Jan. 2013 (CET)Beantworten
  3. Kontra --Hvd69 (Diskussion) 17:31, 6. Jan. 2013 (CET)Beantworten
  4. Enthaltung --Zac67 (Diskussion) 17:44, 6. Jan. 2013 (CET)Beantworten
  5. Kontra --Trofobi (Diskussion) 13:22, 14. Jan. 2013 (CET)Beantworten

4 – 4-gliedrige Eigenbezeichnung (wie in Postanschrift)

  1. Pro --Lückenloswecken! 15:56, 6. Jan. 2013 (CET)Beantworten
  2. ProPro --Opihuck 17:01, 6. Jan. 2013 (CET)Beantworten
  3. ProPro --Hvd69 (Diskussion) 17:31, 6. Jan. 2013 (CET) Name wird seit Mai 2012 genau so in der Presse kommuniziert (eindeutiger Briefkopf!)Beantworten
  4. Pro --Zac67 (Diskussion) 17:44, 6. Jan. 2013 (CET)Beantworten
  5. ProPro --in dubio Zweifel? 22:16, 6. Jan. 2013 (CET) Lemmaabstimmungen halte ich allerdings für unsinnig und erspare mir weitere Voten;-)Beantworten
  6. ProPro --Dipl-Ingo (Diskussion) 10:01, 7. Jan. 2013 (CET)Beantworten
  7. ProPro --Maxiboy (Diskussion) 00:19, 13. Jan. 2013 (CET)Beantworten
  8. KontraKontra --Trofobi (Diskussion) 13:22, 14. Jan. 2013 (CET) Eine selbstgewählte Postfachanschrift ohne lexikalische Bedeutung.Beantworten
  9. ProPro --kennedy (Diskussion) 20:29, 31. Jan. 2013 (CET) Man kann Organisationen und Behörden nicht vorschreiben, wie sie sich zu schreiben haben. Die Schreibweise ergibt sich durch die eigene Postanschrift.Beantworten

5 – 4-gliedrig durchgekoppelt

  1. Enthaltung --Lückenloswecken! 15:56, 6. Jan. 2013 (CET)Beantworten
  2. KontraKontra --Opihuck 17:01, 6. Jan. 2013 (CET) Durchkopplungen betreffen im Allgemeinen den Fließtext, daher klares Nein von mir.Beantworten
  3. KontraKontra --Hvd69 (Diskussion) 17:31, 6. Jan. 2013 (CET) existiert nirgends, Eigenbezeichnung #4 widerspricht Durchkopplung explizitBeantworten
  4. Enthaltung --Zac67 (Diskussion) 17:44, 6. Jan. 2013 (CET)Beantworten
  5. ProPro --Trofobi (Diskussion) 13:22, 14. Jan. 2013 (CET) wenn schon kurz dann wenigstens richtig geschrieben.Beantworten
  6. KontraKontra --kennedy (Diskussion) 20:31, 31. Jan. 2013 (CET) Wikipedia-Erfindung.Beantworten

6 – 1-gliedrig

  1. Kontra --Lückenloswecken! 15:56, 6. Jan. 2013 (CET)Beantworten
  2. Kontra --Opihuck 17:01, 6. Jan. 2013 (CET)Beantworten
  3. Pro --Hvd69 (Diskussion) 17:31, 6. Jan. 2013 (CET) heißt nicht nur ÖRR-intern so, sondern inzwischen auch in Tausenden PresseartikelnBeantworten
  4. Kontra --Zac67 (Diskussion) 17:44, 6. Jan. 2013 (CET) (zu ungenau, insbes. für Leser aus A und CH; reine Polemik)Beantworten

7 – "AZDB"

  1. Kontra --Lückenloswecken! 15:56, 6. Jan. 2013 (CET)Beantworten
  2. KontraKontra --Opihuck 17:01, 6. Jan. 2013 (CET)Beantworten
  3. KontraKontra --Hvd69 (Diskussion) 17:31, 6. Jan. 2013 (CET) (wieso ist der Scherzname hier überhaupt in der Liste gelandet und nicht GEZtapo?) <--- Oh, böse! Die "streitbare Demokratie" wird hier stark strapaziert; ob das BVerfG da noch mitmachen würde? Ich weiß nicht ..., scheint mir eher ein Fall des § 185 StGB zu sein.--Opihuck 18:17, 6. Jan. 2013 (CET)Beantworten
Tja, als Wikipedianer steht man immer mit einem Bein im Gefängnis, vgl. [14]; ganz ähnlich auch [15]. --Lückenloswecken! 22:46, 13. Jan. 2013 (CET)Beantworten
  1. KontraKontra --Zac67 (Diskussion) 17:44, 6. Jan. 2013 (CET)Beantworten
  2. KontraKontra --Dipl-Ingo (Diskussion) 10:01, 7. Jan. 2013 (CET)Beantworten
  3. Kontra --Trofobi (Diskussion) 13:22, 14. Jan. 2013 (CET) (Pro)erst wenn es sich etabliert haben sollte...Beantworten

7b – "AZDBS" nach Abstimmungsbeginn gefunden

8 – MDR-Satzung

  1. KontraKontra --Lückenloswecken! 15:56, 6. Jan. 2013 (CET)Beantworten
  2. KontraKontra --Opihuck 17:01, 6. Jan. 2013 (CET)Beantworten
  3. KontraKontra --Hvd69 (Diskussion) 17:31, 6. Jan. 2013 (CET) kein Name, sondern FunktionsbeschreibungBeantworten
  4. KontraKontra --Zac67 (Diskussion) 17:44, 6. Jan. 2013 (CET) (keine Wiedererkennung)Beantworten
  5. Pro --Trofobi (Diskussion) 13:22, 14. Jan. 2013 (CET) gefällt mir eindeutig am besten, leider offensichtlich ohne Chance...Beantworten

9 – „GEZ“ provisorisch belassen

  1. Pro --Lückenloswecken! 15:56, 6. Jan. 2013 (CET)Beantworten
  2. KontraKontra --Opihuck 17:01, 6. Jan. 2013 (CET) Problem-nicht-Lösen bringt nichts; der nächste neue Autor, der kommt, verschiebt GEZ wieder weg.Beantworten
  3. KontraKontra --Hvd69 (Diskussion) 17:31, 6. Jan. 2013 (CET) GEZ existiert definitiv nicht mehr; dass der Beitragsservice "noch keinen festgelegten Namen" habe, ist dagegen zumindest zweifelhaft.Beantworten
  4. Pro --Zac67 (Diskussion) 17:44, 6. Jan. 2013 (CET)Beantworten
  5. Kontra --Trofobi (Diskussion) 13:22, 14. Jan. 2013 (CET) redir reicht vollkommenBeantworten

Zu 10 bis 13 genügt Zusammenfassung wie "Zwei Minuspunkte für alle übrigen außer":

  1. Pro für 10–13 --Lückenloswecken! 15:56, 6. Jan. 2013 (CET)Beantworten
  2. KontraKontra --Opihuck 17:01, 6. Jan. 2013 (CET) abwegige PhantasiebezeichnungenBeantworten
  3. KontraKontra --Hvd69 (Diskussion) 17:31, 6. Jan. 2013 (CET) für 10–13 Eigengeschöpfe ohne Bezug zur Realität, s. #7Beantworten
  4. KontraKontra --Zac67 (Diskussion) 17:44, 6. Jan. 2013 (CET) (unpolemische Bezeichnung wäre theoretisch gut, aber das findet niemand)Beantworten
  5. Pro Beitragseinzugszentrale - das wäre wenigstens ehrlich --Trofobi (Diskussion) 13:22, 14. Jan. 2013 (CET)Beantworten

„Durch die Bank“ enthält sich Flominator hier --Lückenloswecken! 22:46, 13. Jan. 2013 (CET)Beantworten


Um neue Gesichtspunkte zu diskutieren, die in der Abstimmung zur Sprache kommen, habe ich #Lemmaabstimmungsnachgang eingerichtet. --Lückenloswecken! 17:56, 6. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Lemmaabstimmungsmodus

zu den Altenativen | zur Lemmaabstimmung

Motivation: Die Argumente gingen bisher so: "`Das steht da', deshalb ist es das richtige Lemma!" Tatsächlich (a) handelte es sich manchmal um journalistische Hinterfotzigkeit; (b) – überhaupt sind Zeitungsmeldungen nachrangig gegenüber Eigenbezeichnungen (WP:Namenskonventionen#Organisationen und Einrichtungen, vgl. Diskussion unten) –; (c) bietet die "neue Stelle" mindestens 4 verschiedene Eigenbezeichnungen an, (d)  denen ich noch die Bezeichnung in der MDR-Satzung hinzugefügt habe. – Ich bitte daher die Diskussionsteilnehmer, die bisher gesammelten möglichen Lemmata unter #Bezeichnungsquellen hinsichtlich Auftretenshäufigkeit und Konventionskonformität miteinander zu vergleichen.

Stimmabgabe: Jeder Teilnehmer kann zu jedem Kandidaten 2 Pluspunkte (ProPro, {{Pro}}), einen Pluspunkt (Pro), 0 Punkte/Enthaltung (Enthaltung, {{Enthaltung}} – oder gar nichts hinterlassen), einen Minuspunkt (Kontra, {{Kontra}}) oder 2 Minuspunkte (KontraKontra) abgeben.

Dauer: Wir entscheiden das Lemma, wenn alle bisherigen Diskussionsteilnehmer (und Bearbeiter 2013 – eingeladen!) ihre Stimme abgegeben haben oder wenn die noch fehlenden bisherigen Diskussionsteilnehmer das Ergebnis nicht mehr ändern würden.

Veto: Auf Wunsch eines bisherigen Diskussionsteilnehmers veranstalten wir eine allen Autoren der deutschsprachigen Wikipedia angekündigte Abstimmung.

--Lückenloswecken! 15:20, 6. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Danke dir für die viele Mühe. Wir schauen mal, ob dem eine eindeutige Tendenz zu entnehmen ist. Wer die Wahl hat, hat die ... --Opihuck 17:03, 6. Jan. 2013 (CET)Beantworten
Wenn jemand wegen neuer Erkenntnisse etwa durch Hvd69 seine Stimmabgabe ändern würde, würde es mich nicht stören. --Lückenloswecken! 22:31, 6. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Lemmaabstimmungsnachgang

Presse: In der #Lemmaabstimmung bemerkt Hvd69, dass die 4-gliedrige ("ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice") und die eingliedrige ("Beitragsservice") Phrase in der Presse häufig zur Bezeichnung der aktuellen Einzugsstelle verwendet wird. Für die Benennung des Artikels ist das sehr relevant, und das sollte auch im Artikel – mit ein paar Belegen – stehen, finde ich – bitte ein paar Exemplare sammeln! --Lückenloswecken! 18:05, 6. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Admin/Verschiebungs-Festigkeit: Ich nehme an, die Seite ist immer noch verschiebungsgeschützt, und hoffe, der zuständige Admin verschiebt die Seite aufgrund des Abstimmungsergebnisses und lässt sie weiter verschiebungsgeschützt. Müssten wir uns darüber noch mehr Gedanken machen? --Lückenloswecken! 18:15, 6. Jan. 2013 (CET) – Dieser Verschiebungsschutz ist heute vormittag abgelaufen. --Lückenloswecken! 18:31, 6. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Eigenbezeichnung vs. Rechtschreibung

Dazu hat Hvd69 seinen Kommentaren nach eine dezidierte Meinung ("Eigenbezeichnung schlägt dt. Rechtschreibung"), aber der Link trifft nicht, ich kann die Begründung nicht erkennen, die WP:Namenskonventionen sehen das jedenfalls manchmal anders, und es gibt Gegenbeispiele in der Wikipedia. Genaueres? --Lückenloswecken! 22:52, 6. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Ich wollte das Ziel des Links nicht verändern, sorry. Aber während die Rechtschreibung für Durchkopplung spricht, ist die von der Eigenbezeichnung ins Lemma übernommene Praxis eben bisweilen eine andere, wie die der von dir angeführte Abschnitt WP:Namenskonventionen#Organisationen und Einrichtungen am Beispiel der Robert Bosch Stiftung perfekt veranschaulicht: Da die Robert-Bosch-Stiftung sich selbst nicht durchkoppelt (auch wenn es nach der Rechtschreibung korrekt wäre), koppelt die Wikipedia sie eben auch nicht durch. Analog auch nicht beim ARD-ZDF-usw. Jetzt habe ich mich hoffentlich verständlicher ausgedrückt. --Hvd69 (Diskussion) 23:16, 6. Jan. 2013 (CET)Beantworten
Wenigstens gut, dass du hier Stellung nimmst. Aber ich habe die Stelle ja selbst gelesen, und habe selbst darauf verlinkt, wenn du jetzt das äußere Erscheinungsbild des Links änderst, werde ich nicht schlauer. Allgemein steht da, dass die amtliche Rechtschreibung Vorrang gegenüber der Eigenbezeichnung hat, und dafür gibt es viele Beispiele jedenfalls im Bereich von Unternehmen, wie etwa EDEKA/Edeka. Dort steht: "Im Regel- und Zweifelsfall gilt die Durchkopplung. Beispiele: Max-Planck-Gesellschaft, Robert Bosch Stiftung. Da ist Robert Bosch Stiftung für mich nicht "das perfekte Beispiel", sondern es macht mich ratlos, ist vielleicht eher ein Beispiel dafür, wie sich mal die Ausnahme gegen die Regel durchsetzt. Die Stelle sagt mir dann aber immer noch, dass die Durchkopplung die Regel ist und im Zweifelsfall anzuwenden ist – also auch hier. --Lückenloswecken! 23:58, 6. Jan. 2013 (CET)Beantworten
Nein. Dort steht eben gerade nicht, "dass die amtliche Rechtschreibung Vorrang gegenüber der Eigenbezeichnung hat". Sondern dass die Eigenbezeichnung maßgeblich ist. Im Regelfall (der Eigenbezeichnung nach den Rechtschreibregeln) und im Zweifelsfall (wenn keine Eigenbezeichnung vorliegt), gilt die Durchkopplung. In unserem Fall gibt es keinen Zweifelsfall, da die Eigenbezeichnung ohne Bindestriche offiziell verbrieft vorliegt. Der einzige, der in Sachen Durchkopplung im vorliegenden Fall einen Zweifel hat, bist du, nachdem du ihn selbst gesät hast, obwohl an der von dir angeführten Stelle als Beispiel angeführt ist, dass Robert Bosch Stiftung namenskonventionskonform ist. Ich sehe nicht, dass irgendjemand außer dir die ARD-ZDF-Bindestrich-Schreibweise verwenden würde, schon gar nicht die Einrichtung selbst als Eigenbezeichnung. Die Durchkopplungsvariante stammt von dir, erst dadurch schaffst du einen künstlichen Zweifel, genau wie mit manchen anderen Varianten, die du ins Spiel gebracht hast (AZDB, BEZ usw.). Dass das Beispiel Robert Bosch Stiftung die Praxis genau zum Thema Durchkopplung veranschaulicht, erspart uns die Notwendigkeit, uns für den Fall des Beitragsservice über das Beispiel EDEKA/Edeka zu unterhalten. --Hvd69 (Diskussion) 00:57, 7. Jan. 2013 (CET)Beantworten
Gut, WP:Namenskonventionen#Organisationen und Einrichtungen:
Bei Organisationen und Einrichtungen wie Hochschulen und ihren Instituten soll die amtliche Bezeichnung korrekt wiedergegeben werden.
Bei der Schreibung (mit oder ohne Bindestrich zwischen Namensbestandteilen) ist auch nach neuen amtlichen Regeln der deutschen Rechtschreibung der Eigenname maßgeblich (vgl. C Schreibung mit Bindestrich, 0 Vorbemerkungen). Diese Eigenbezeichnung findet sich oft im Impressum des Auftritts im WWW. Im Regel- und Zweifelsfall gilt die Durchkopplung.
Deutsche Rechtschreibung, München und Mannheim Februar 2006:
(2) Die Schreibung mit Bindestrich bei Fremdwörtern (zum Beispiel bei 7-Bit-Code, Stand-by-System) folgt den für das Deutsche geltenden Regeln.
Die Schreibung mit Bindestrich bei Eigennamen entspricht nicht immer den folgenden Regeln, so dass nur allgemeine Hinweise gegeben werden können. Zusammensetzungen aus Eigennamen und Substantiv zur Benennung von Schulen, Universitäten, Betrieben, Firmen und ähnlichen Institutionen werden so geschrieben, wie sie amtlich festgelegt sind. In Zweifelsfällen sollte man nach § 46 bis § 52 schreiben.
Vielleicht ist der zweite Satz nach (2) gemeint, wenn WP:Namenskonventionen angibt, selbst die amtlichen Regeln würden der Eigenbezeichnung Vorrang geben. – Am ehesten einschlägig von den genannten §§ 46ff. vielleicht
§ 50 Man setzt einen Bindestrich zwischen allen Bestandteilen mehrteiliger Zusammensetzungen, deren erste Bestandteile aus Eigennamen bestehen.
Beispiele:
Albrecht-Dürer-Allee,
usw. --Lückenloswecken! 19:09, 9. Jan. 2013 (CET)Beantworten
Das allgemeine Thema wurde auch kürzlich erst unter Wikipedia_Diskussion:Namenskonventionen#Durchkopplung_bei_Eigennamen_von_Organisationen diskutiert. --Lückenloswecken! 23:33, 15. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Deutschlandradio zählt nicht zu den neun "Betreibern" der neuen Einzugszentrale (Landesrundfunkanstalten) (wie ich von Hvd69 gelernt habe), sondern nur zu den elf Nutznießern. Eine von Deutschlandradio nun angegebene Bezeichnung XYZ (4-gliedrig) der Stelle ist das nicht "offizieller" als eine der drei anderen Bezeichnungen (lang, 6-gliedrig, 1-gliedrig), die die Stelle selbst auf ihren Webseiten angibt. – Es scheint nun so zu sein: Deutschlandradio kennt nur die 4-gliedrige Bezeichnung der Stelle, während die Stelle selbst diese 4-gliedrige Bezeichnung nur für ihre Postadresse angibt. (Letztlich liegt die 4-gliedrige Bezeichnung aber in der Abstimmung sowieso in Führung.) -- Lückenloswecken! 00:44, 7. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Gut aufgepasst, hast mich erwischt ;-) Beim Schreiben des Wörtchens "Betreiber" habe ich selbst kurz gezögert, mir ist aber auf Anhieb kein treffenderes eingefallen. Auch ohne direkte rechtliche Trägerschaft ist das DR natürlich direkt beteiligt/betroffen/engagiert/involviert, schon über den Verwaltungsrat. Der Internetauftritt, auf den du dich mit "die Stelle selbst" beziehst, stammt streng genommen auch nicht von der Stelle selbst, sondern vom SWR. Und die Pressemitteilung zum Namen "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" hat am 31. Mai stellvertretend für alle Betroffenen der WDR herausgegeben, dessen Intendantin damals den ARD-Vorsitz hatte. Offizieller geht's nicht. Könnte also nicht wirklich überraschen, wenn sich der damals vermeldete Name, der seitdem nicht in Frage gestellt wurde, als offizielle Bezeichnung im Lemma durchsetzt. Im riesigen Medienecho auf die damals verkündete Umbenennung finde ich keinen einzigen Hinweis darauf, dass es damals eventuell allein um die Änderung der Postanschrift gegangen sei, nicht aber um den Namen der Stelle selbst... Genug Haare gespaltet für heute, schönen Gruß. --Hvd69 (Diskussion) 01:17, 7. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Briefverkehr vs. Impressum

(Ähnlich wie #Deutschlandradio vs. Postadresse, etwas veränderte Stoßrichtung:) Bekanntlich führt die Beitragseinzugsstelle seit 2013 mindestens die Startnummern 1 (lang), 2 (6-gliedrig) und 4 (4-gliedrig) als Eigenbezeichnungen. Hier weist Hvd69 nun wieder darauf hin, dass die Stelle sich im Briefverkehr nach Version 4 bezeichnet. Neu ist der Hinweis auf Briefkopf, dazu würde ich auch Logo sagen – bekanntlich hat halbwegs professionelles Briefpapier oben eine grafische Darstellung einer Eigenbezeichnung. Wenn ich mir hier meine Post von der GEZ anschaue, so finde ich da als "Briefkopf" rechts GEZ in Konturschrift, links davon GEBÜHRENEINZUGSZENTRALE DER ÖFFENTLICH - RECHTLICHEN RUNDFUNKANSTALTEN IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND, weiter "Mit freundlichen Grüßen Gebühreneinzugszentrale", im Brieffenster "Gebühreneinzugszentrale, 50656 Köln" und als auf den Umschlag gedruckte Absenderadresse GEBÜHRENEINZUGSZENTRALE 50656 Köln. – Nach der Werbung setze ich fort ... --Lückenloswecken! 19:38, 14. Jan. 2013 (CET)EINFACH. FÜR ALLE. | DER NEUE RUNDFUNKBEITRAG. JETZT DREIMAL SO VIEL IN EINER PACKUNG! – (So, da bin ich wieder:) Da hat die zentrale Einzugsstelle in EINER Briefsendung drei (wenn nicht vier) Eigenbezeichnungen angeboten – weshalb hat die Wikipedia eigentlich GEZ als Lemma gewählt? – Einerlei; Benutzer:Hvd69 mag nun noch tausende Briefsendungen und Formulare (einscannen und) hochladen, in den sich die Zentrale nach 4 bezeichnet, WP:Lemma#Organisationen und Einrichtungen erklärtBeantworten

Diese Eigenbezeichnung findet sich oft im Impressum des Auftritts im WWW.

Unter #Bezeichnungsquellen habe ich drei verschiedene WWW-Impressa der Servicezentrale angegeben. Zwei davon bieten 1, zwei bieten 2 an. 4 kann ich in keinem WWW-Impressung finden. – Nun, im WP-Zitat steht nur "oft", so dass es sich bei den Eigenbezeichnungen in den Impressa nur um "Schein"-Eigenbezeichnungen handeln könnte, während doch die eigenste wahre 4 wäre ... ist eben nicht so einfach. Und nun das Sandmännchen --Lückenloswecken! 20:53, 14. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Entumständlifiziert

Lückenloswecken! 18:24, 14. Jan. 2013 (CET) ...Beantworten

Ey! das ist mein Wort! Unlizenzifizierte Benutzung nur mit korrekter Quallenangabe und Urheberrechtsabgabe in zwiefacher Ausfertigung mit fünf Durchschlägen und Passierschein A 39 !!!1einseinself --Trofobi (Diskussion) 18:40, 14. Jan. 2013 (CET)Beantworten
... Trofobis Entumständlifizierung hatte ich gerade deshalb nicht selbst vorgenommen, damit nicht nach Wohlgefallen, sondern nach dem Zusammenhang des Auftretens (dargestellt unter #Bezeichnungsquellen) geurteilt wird (entsprechend WP:Lemma#Organisationen und Einrichtungen);-) --Lückenloswecken! 19:02, 14. Jan. 2013 (CET)Beantworten
Ahh OK - stimmt, ich hab mich beim Abstimmen echt geärgert immer hin-und-herzappen zu müssen, aber dadurch habe dann auch die Erklärungen intensiver wahrgenommen... --Trofobi (Diskussion) 19:46, 14. Jan. 2013 (CET)Beantworten
Allerdings finde ich die Info wichtig, welche Lemmata schon blau oder BKL sind - spricht was dagegen, diese dazu in Diskussion:ARD-ZDF-Deutschlandradio-Beitragsservice#Bezeichnungsquellen-Spalte 2 zu verlinken? --Trofobi (Diskussion) 19:56, 14. Jan. 2013 (CET)Beantworten
Ich bin für heute am Ende meiner geistigen Kräfte und verstehe das jetzt nicht --Lückenloswecken! 21:39, 14. Jan. 2013 (CET)Beantworten
Na denn leg Dich erstmal hin... Und für morgen: So meinte ich das. Falls was dagegenspricht halt wieder zurücksetzen... :) Übrings *danke* für Deine ganze Arbeit mit dem "Meinungsbild". --Trofobi (Diskussion) 22:03, 14. Jan. 2013 (CET)Beantworten