Benutzer:Wiki surfer bcr/Neuaufnahmen in das UNESCO-Kultur- und -Naturerbe 1989

Hier ist die Baustelle für den Artikel über die Neuaufnahmen 1989. --Wiki Surfer BCR (Diskussion) 21:52, 29. Sep. 2017 (CEST)


Im Jahr 1989 fanden folgenden Neuaufnahmen in das UNESCO-Kultur- und -Naturerbe statt:

Welterbe

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Auf seiner 13. Sitzung vom 11. bis zum 15. Dezember 1989 in Paris nahm das Welterbekomitee 7 neue Stätten sowie eine Erweiterung aus NN Ländern in die Liste des UNESCO-Welterbes auf, darunter NK Kultur- (K), NN Natur- (N) und NKN gemischte Kultur- und Naturerbestätte (K/N). Außerdem wurde X grenzüberschreitende Welterbestätte ausgewiesen und Y weitere auf die Rote Liste des gefährdeten Welterbes (R) gesetzt.

Welterbeliste

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Folgende Stätten wurden neu in die Welterbeliste eingetragen:

Datei:WelterbeBildBeispiel.jpg
Bildunterschift.
Vertragsstaat Bezeichnung Typ Ref. Siehe auch
Australien  Australien Tasmanische Wildnis(a) N 181 Welterbe in Australien
Griechenland  Griechenland Ruinen von Olympia K 517 Welterbe in Griechenland
Mystras K 511
Indien  Indien Buddhistisches Heiligtum bei Sanchi K 524 Welterbe in Indien
Mali  Mali Felsen von Bandiagara (Land der Dogon) K/N 516 Welterbe in Mali
Mauretanien  Mauretanien Nationalpark Banc d’Arguin N 506 Welterbe in Mauretanien
Portugal  Portugal Kloster Alcobaça K 505 Welterbe in Portugal
Sambia 1964  Sambia / Simbabwe  Simbabwe Mosi-oa-Tunya / Victoria-Fälle N 509 Welterbe in Sambia / Welterbe in Simbabwe
(a) 
Erweiterung des 1982 eingeschrieben Naturerbes, spätere Modifikationen der Grenzen des Welterbes 2010, 2012, 2013, jjjj Umwandlung in K/N.

Insgesamt 18 Nominierungen begutachtet.

Begutachtung von 2 Nominierungen zurückgestellt.

8 Nominierungen endgültig nicht eingeschrieben

Etwa einen Monat vor der Sitzung des Welterbekomittees hatte die Bundesrepublik Deutschland die Nominierung des nidersächsischen Wattenmeeres zurückgezogen. Stattdessen sollte eine gemeinsame Nominierung des gesamten Wattenmeeres als gemeinsamer Vorschlag von Dänemark, den Niederlanden und der Bundesrepublik Deutschland ausgearbeitet werden.

Die Delegantion eines Vertragsstaat informierte das Komittee, das die Nominierung einer Kulturstätte zurückgezogen worden war (nicht näher benannt in der Übersicht

Rote Liste

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Eine Stätte wurde von der Liste genommen, eine neu eingeschrieben neu aufgenommen.


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Einzelnachweise

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[[Kategorie:UNESCO-Kultur- und -Naturerbe|Neuaufnahmen 1989]]
[[Kategorie:Liste (UNESCO-Kultur- und -Naturerbe)|#Neuaufnahmen 1989]]
[[Kategorie:Wikipedia:Liste]]