Bayerisches Landesamt für Verfassungsschutz

bayerischer Inlandsnachrichtendienst
(Weitergeleitet von BayLfV)

Das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz (BayLfV) ist die Landesbehörde für Verfassungsschutz des Freistaates Bayern mit Sitz in München. Sein Präsident ist Burkhard Körner.

Bayerisches Landesamt für Verfassungsschutz
— BayLfV —

Wappen Bayerns
Wappen Bayerns
Staatliche Ebene Freistaat Bayern
Stellung Oberbehörde
Aufsichtsbehörde Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Gründung 1950[1]
Hauptsitz München
Behördenleitung Burkhard Körner, Präsident[2]
Stv. Leitung Roland Kerscher, Vizepräsident[3]
Bedienstete 575[4] (Stand: 2020)
Haushaltsvolumen 42,5 Mio. € (Stand: 2020)
Netzauftritt www.verfassungsschutz.bayern.de

Geschichte

Bearbeiten
 
Dienstgebäude in Milbertshofen-Am Hart im Münchner Norden

Das Landesamt für Verfassungsschutz in Bayern wurde durch Gesetz vom 22. November 1950 rückwirkend zum 1. November 1950 errichtet. Am 20. Februar 1950 hatte das Amt des US-amerikanischen Hohen Kommissars für Deutschland, Amt des Landeskommissars für Bayern, die Bayerische Staatsregierung schriftlich ermächtigt, eine „kleine Dienststelle zum Zwecke der Sicherstellung von Nachrichten über umstürzlerische Tätigkeiten zu errichten“. Gemäß dem am 29. September 1950 in Kraft getretenen Bundesverfassungsschutzgesetz hatten alle Länder eine Behörde zur Bearbeitung von Angelegenheiten des Verfassungsschutzes zu bestimmen.[1]

Das Landesamt übernahm, laut einer von der Landtagsfraktion der Grünen beauftragten Studie, bei seiner Gründung zahlreiche Personen mit nachrichtendienstlicher Erfahrung aus den Reihen der Gestapo. Beispiele sind der SS-Hauptsturmführer Leonhard Halmanseger, der sich im Reichssicherheitshauptamt mit der Bekämpfung der politischen Gegner der Nazis beschäftigt hatte, oder SS-Sturmbannführer Joseph Schreieder, der vor 1945 bei der Gestapo für die Bekämpfung des Widerstands in den Niederlanden zuständig gewesen war und der über den BND-Vorläufer Organisation Gehlen zum Landesamt kam. 1951 lehnte die US-Besatzungsmacht vier von sechs vorgeschlagenen neuen Beamten des Verfassungsschutzes unter Hinweis auf deren Vergangenheit ab. Unter den Abgelehnten befand sich auch Halmanseger, für den der damalige Bayerische Innenminister Wilhelm Hoegner (SPD) eine pragmatische Lösung fand: Er wurde offiziell Beamter der Bayerischen Grenzpolizei, arbeitete faktisch aber für den Verfassungsschutz. Auch andere Verfassungsschutzmitarbeiter wurden zunächst offiziell Bedienstete der Grenzpolizei. Unter dem Eindruck des Kalten Krieges wurden die Vorbehalte der US-Dienststellen gegen die erfahrenen Antikommunisten geringer, so dass Leute wie Halmanseger nun offiziell Verfassungsschutzbeamte wurden. Bereits 1965 war die von den Alliierten genehmigte „kleine Dienststelle“ mit ursprünglich 26 Mitarbeitern auf 173 Bedienstete angewachsen.[5]

Ende der 1980er Jahre bezog das Landesamt gemeinsam mit dem Polizeipräsidium Oberbayern ein für die beiden Behörden errichtetes Dienstgebäude in der Knorrstraße im Münchner Stadtteil Am Hart.

In den Jahren ab 1991 war das bayerische Landesamt maßgeblich am Aufbau des Landesamts für Verfassungsschutz Sachsen beteiligt.[6]

Seit Oktober 2004 arbeitet das Landesamt für Verfassungsschutz mit dem Landeskriminalamt zusammen im Rahmen der Arbeitsgruppe BIRGiT (Beschleunigte Identifizierung und Rückführung von Gefährdern aus dem Bereich des islamistischen Terrorismus/Extremismus).[7]

Mitarbeiter und Etat

Bearbeiten

Im Haushaltsplan waren für das Jahr 2020 ca. 575 Stellen für Beamte und Tarifbeschäftigte ausgewiesen. Das Haushaltsvolumen betrug 2020 ca. 42,5 Millionen Euro.[8]

Beamte des Bayerischen Landesamtes für Verfassungsschutz treten nicht mit dem 67. Lebensjahr in den Ruhestand, wie die anderen Beamten bei deutschen Nachrichtendiensten, sondern mit dem 62. Lebensjahr wie Beamte der Polizei, des Justizvollzugs und der Feuerwehren in Bayern.[9]

Rechtsgrundlage

Bearbeiten

Rechtsgrundlagen der Arbeit des Landesamtes für Verfassungsschutz Bayern sind das Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG) vom 20. Dezember 1990 (BGBl. I S. 2954), das die Zusammenarbeit der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder und damit auch den Mindestaufgabenbestand regelt, und das Bayerische Verfassungsschutzgesetz (BayVSG) vom 12. Juli 2016 (GVBl. S. 145, BayRS 12-1-I) in der jeweils geltenden Fassung.[10] Ebenso findet das Artikel-10-Gesetz Anwendung.

Mit Urteil vom 26. April 2022 erklärte das Bundesverfassungsgericht weite Teile des 2016 reformierten bayerischen Verfassungsschutzgesetzes für verfassungswidrig, darunter die Rechtsgrundlagen zur Wohnraumüberwachung und Online-Durchsuchung, zur Erstellung von Bewegungsprofilen aus Mobilfunkdaten, zur Vorratsdatenspeicherung, zum Einsatz von V-Leuten sowie zur Observation von Zielpersonen. Teilweise fehle es an den verfassungsrechtlichen Anforderungen für einen Eingriff in Grundrechte wie das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung oder das Fernmeldegeheimnis, teilweise seien die Vorschriften schlicht nicht hinreichend bestimmt.[11][12][13] Die vom Gericht kritisierten Regelungen dürfen in eingeschränkter Form höchstens bis Ende Juli 2023 in Kraft bleiben.[14]

Zeitraum Name Bemerkung
1950 – August 1951 Wilhelm Frank nebenamtliche Betreuung des Verfassungsschutzes
September 1951 – Oktober 1954 Karl Kurz
Oktober 1954 – März 1960 Martin Riedmayr
August 1960 – Oktober 1971 Karl Sturm
November 1971 – März 1981 Hans Ziegler In seine Amtszeit fiel die Affäre um Hans Langemann
Juli 1981 – März 1987 Hermann Häring
März 1987 – Juli 1987 Ernst Bschorr kommissarische Leitung
Juli 1987 – Februar 1994 Hubert Mehler
März 1994 – November 2001 Gerhard Forster In seine Zeit fallen die ersten 3 Morde des NSU-Terrortrios in Bayern[15]
November 2001 – Juli 2005 Günter Gold
2005 – Juli 2008[2] Wolfgang Weber
Seit August 2008[2] Burkhard Körner

Kontrolle

Bearbeiten

Das LfV unterliegt als unmittelbar nachgeordnete Landesoberbehörde der Fach- und Dienstaufsicht durch das Bayerische Staatsministerium des Innern.

Aufgaben

Bearbeiten

Der Verfassungsschutz wirkt unter anderem bei Sicherheitsüberprüfungen mit.[16] Die Rechtsgrundlage hierfür ist das Bayerische Sicherheitsüberprüfungsgesetz.[17]

Kontroversen

Bearbeiten

Trotz eines Urteils des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes, nach dem die Antifaschistische Informations-, Dokumentations- und Archivstelle München e. V. (a.i.d.a.) aus dem Verfassungsschutzbericht 2008 zu entfernen ist, war diese Organisation auch in den Verfassungsschutzberichten 2010 und 2011 wieder enthalten.[18] In einem Vergleich 2012 verpflichtete sich das bayerische Innenministerium, rückwirkend die Einstufung der a.i.d.a. e. V. als „linksextremistisch“ zurückzunehmen und die jeweiligen Jahresberichte entsprechend abzuändern. Weiterhin sicherte das Innenministerium zu, den Verein auch künftig nicht mehr im Verfassungsschutzbericht zu nennen.[19]

Die Landesvereinigung Bayern der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) reichte im Sommer 2011 Klage gegen den Freistaat beim Bayerischen Verwaltungsgericht ein. Die Klage bezog sich auf die im Verfassungsschutzbericht des Bundeslandes für das Jahr 2010 aufgeführten Passagen zur VVN-BdA, da in ihnen prominente Mitglieder diffamiert würden.[20][21] Auf der Grundlage der Nennung der VVN-BdA als „bundesweit größte linksextremistisch beeinflusste Organisation im Bereich des Antifaschismus“ im bayerischen Verfassungsschutzbericht erkannte das Berliner Finanzamt für Körperschaften der VVN-BdA im November 2019 den Status der Gemeinnützigkeit ab.[22]

Auch der bayerische Landesvorsitzende der VVN, Ernst Grube, ein Überlebender der Konzentrationslager des „Dritten Reichs“, wurde im Verfassungsschutzbericht namentlich benannt und sieht darin eine Diffamierung.[23]

Erst im Verfassungsschutzbericht 2021 tauchte der Landesverband Bayern der VVN-BdA nicht mehr auf.[24]

Thematisiert wird im Zusammenhang der Aufklärung der unerkannten Mordserie der rechtsextremen Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) der Aufbau des rechtsextremen Thule-Netzes. Offenbar war das Landesamt bis Mitte 1998 über einen V-Mann, dem es für den technischen Betrieb des Netzes mehr als 150.000 D-Mark zahlte, an der Gründung und Etablierung des Netzes beteiligt.[25] Dieser V-Mann radikalisierte sich erst nach Aufnahme seiner Tätigkeit für den bayerischen Verfassungsschutz, hatte gute Kontakte zum Thüringer Heimatschutz, dem der NSU entstammte, und hat nach Angaben des Thüringer Neonazis und V-Manns des dortigen Landesamtes für Verfassungsschutz, Tino Brandt, „natürlich“ das NSU-Trio Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe gekannt.[26] Kai D. – ein Computerexperte aus dem oberfränkischen Landkreis Kronach und damals noch Chef und Besitzer eines Sicherheitsdienstes[27] – soll im Jahr 1994 eine „Todesliste“ mit 250 politischen Gegnern, z. B. aus der Antifa-Szene, verbreitet haben.[28]

Der NSU-Untersuchungsausschuss attestiert in seinem vorläufigen Abschlussbericht den Mitarbeitern des Verfassungsschutzes, die in den Neunzigerjahren den Rechtsextremismus beobachteten, fehlende Kompetenz.[29]

Im November 2015 wurde die Beobachtung der bayerischen Bundestagsmitglieder der Partei Die Linke durch das Landesamt für Verfassungsschutz in Bayern eingestellt.[30] Der bayerische Landesverband und seine Mitglieder werden durch das Landesamt für Verfassungsschutz in Bayern hingegen als „linksextremistisch[31] eingestuft. So wird unter anderem bei der Bewerbung für den öffentlichen Dienst oder im Rahmen eines externen Vortrages an einer bayerischen Schule[32] explizit nach der Mitgliedschaft in der Partei gefragt. Der zuständige Staatsminister, Joachim Herrmann, äußerte sich 2013, nach der Aufhebung der Überwachung der Bundestagsmitglieder der Partei Die Linke durch das Bundesamt für Verfassungsschutz, dazu:

„Ich sehe keinen Anlass zur Änderung unserer bayerischen Praxis. (…). Ich halte die Beobachtung der Partei Die Linke durch den Verfassungsschutz für richtig und notwendig. Teile der Linkspartei sind klar verfassungsfeindlich und prägen die Partei in ihrer gesamten Ausrichtung.“

Joachim Herrmann[33]

Im Jahre 2024 reichte die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) eine Verfassungsbeschwerde im Namen von Aktivisten von Ende Gelände ein, da diese durch die Einstufung ihrer Organisation und das Recht des Landesamts, Geschäftspartner wie Banken, Vermieter und Arbeitgeber über ihr Engagement zu informieren, negative Auswirkungen auf ihrer Privatleben befürchteten.[34]

In der ursprünglichen Fassung einer Veröffentlichung des Bayerischen Landesamtes für Verfassungsschutz für den Zeitraum vom Mai 2023 bis Juli 2024 wurden unter anderem Die Weltwoche, die NachDenkSeiten, der NDR, die Berliner Zeitung und Der Freitag als Medien bezeichnet,[35] die im Rahmen der russischen Auslandspropaganda Narrative des Kremls verbreiteten (Doppelgängerkampagne).[36] Die Berliner Zeitung warf dem Verfassungsschutz „eine falsche Einordnung“ vor, „die nicht nur unwahr, sondern auch rufschädigend und verleumderisch“ sei. Belege, dass Nachrichten der Berliner Zeitung „anscheinend grundsätzlich“ ins russische Narrativ passen, würden vom Verfassungsschutz nicht mitgeliefert.[37] Auch Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki kritisierte das Vorgehen des bayerischen Verfassungsschutzes, denn es sei nicht dessen Aufgabe, „mediale Inhalte daraufhin abzuklopfen, ob sie ins russische Narrativ passen“, zumal selbst dieses in der Bundesrepublik ohnehin „unter dem breiten Schirm der Meinungsfreiheit“ stehe. Das Vorgehen sei rechtswidrig.[38] „Da es in der öffentlichen Rezeption der Publikation „Interne Details zu russischer Desinformationskampagne ‚Doppelgänger‘“ teilweise zu inhaltlichen Missverständnissen kam“, hat das Bayerische Landesamt „strukturelle Anpassungen des Berichts vorgenommen“:[39] Das BayLfV insinuiere explizit nicht, dass die Verantwortlichen der aufgelisteten Webseiten russische Propaganda verbreiten oder in Kenntnis darüber sind bzw. es gutheißen, dass ihre Inhalte im Rahmen der „Doppelgänger“-Kampagne weiterverbreitet werden. Ferner nehme das BayLfV keinerlei Wertung der Inhalte der Webseiten vor.[40]

Literatur

Bearbeiten
  • Susanne Meinl/Joachim Schröder: „Einstellung zum demokratischen Staat: Bedenkenfrei“ Zur Frühgeschichte des Bayerischen Landesamtes für Verfassungsschutz (1949–1965), Bündnis 90/Die Grünen im Bayerischen Landtag (Hrsg.) (PDF)
Bearbeiten

Einzelnachweise

Bearbeiten
  1. a b Geschichte des Bayerischen Landesamtes für Verfassungsschutz (Memento vom 15. Juli 2013 im Internet Archive) ()
  2. a b c Wechsel Präsident Landesamt für Verfassungsschutz. In: Bayerisches Landesportal. 31. Juli 2008, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar); abgerufen am 12. Mai 2023 (Pressemitteilung).
  3. Vizepräsident. Abgerufen am 12. Mai 2023.
  4. Verfassungsschutzbericht des Bayerischen Landesamtes für Verfassungsschutz 2020. (PDF) Abgerufen am 12. Mai 2023.
  5. Felix Bohr: Studie: Die braunen Wurzeln des bayerischen Verfassungsschutzes. In: Spiegel Online. 22. Juli 2013, abgerufen am 11. September 2024.
  6. Michael Richter: Die Bildung des Freistaates Sachsen. Friedliche Revolution, Föderalisierung, deutsche Einheit 1989/90. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2004, ISBN 3-525-36900-X, S. 895 (Digitalisierte Version bei Google Books).
  7. Islamistische Extremisten. Archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 3. Juli 2009; abgerufen am 2. Mai 2009.
  8. Verfassungsschutzbericht Bayern 2020. (PDF) Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, 19. April 2021, abgerufen am 22. April 2021.
  9. Art. 131 i. V. m. Art. 129 BayBG
  10. Bayerisches Verfassungsschutzgesetz (BayVSG). (PDF) Abgerufen am 11. September 2024.
  11. BVerfG, Urteil vom 26. April 2022, AZ 1 BvR 1619/17
  12. Bayerisches Verfassungsschutzgesetz teilweise verfassungswidrig. 26. April 2022, abgerufen am 11. September 2024 (Pressemitteilung Nr. 33/2022). [ Pressemitteilung]
  13. Was Karlsruhe am bayerischen Verfassungsschutzgesetz beanstandet. Bayerischer Rundfunk, 26. April 2022, ehemals im Original (nicht mehr online verfügbar); abgerufen am 11. September 2024.@1@2Vorlage:Toter Link/www.br.de (Seite nicht mehr abrufbar. Suche in Webarchiven)
  14. Bayerns Verfassungsschutz darf zu viel. In: Tagesschau. 26. April 2022, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar); abgerufen am 11. September 2024.
  15. Jürgen Umlauft: NSU-Untersuchungsausschuss startet mit der Zeugeneinvernahme. In: Webseite des Bayerischen Landtags. 9. Oktober 2012, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar); abgerufen am 11. September 2024.
  16. Beobachtungsauftrag. Archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 22. April 2009; abgerufen am 16. Mai 2009.
  17. Bayerisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz. Abgerufen am 16. Oktober 2019.
  18. Fred König: Herrschaft des Verdachts. Das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz spielt mit dem antifaschistischen Archiv a.i.d.a. Hase und Igel. In: Neues Deutschland. 24. August 2011, abgerufen am 11. September 2024.
  19. Marcus Buschmüller: a.i.d.a. vollständig rehabilitiert. 19. Oktober 2012, abgerufen am 12. Mai 2023.
  20. VVN-BdA klagt gegen Freistaat Bayern. »VS-Bericht diffamiert Antifaschisten«. In: Bundesausschuss der Vereinigung der Verfolgten (Hrsg.): antifa. Band 2011, Nr. 4, ISSN 0863-2936, S. 3 (archive.org [PDF; 889 kB]).
  21. Kurt Pätzold: Des Verdachts verdächtig. Die VVN-BdA im Zerrspiegel des bayerischen Verfassungsschutzes. Die VVN-BdA im Zerrspiegel des bayerischen Verfassungsschutzes. 5. September 2013, abgerufen am 11. September 2024.
  22. Johannes Filter: Urteil über Umwege: Geheimdienst entscheidet über Gemeinnützigkeit mit. In: FragDenStaat. 5. Mai 2020, abgerufen am 5. Juli 2020.
  23. Rudolf Stumberger: "Ohne demokratische Kontrolle". Die gewählte bayerische Verfassungsrichterin Angelika Lex über den Verfassungsschutz als Problem. In: Magazin Telepolis. 25. November 2011, abgerufen am 11. September 2024.
  24. Endlich hat sich die Wirklichkeit durchgesetzt: VVN-BdA Bayern nicht mehr im bayerischen Verfassungsschutzbericht erwähnt. Landesverband Bayern der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschist*innen, 12. April 2022, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar); abgerufen am 11. September 2024 (Pressemitteilung).
  25. Mike Szymanski: NSU-Ausschuss im Bayerischen Landtag: Das staatliche Neonazi-Netz. In: Süddeutsche Zeitung. 15. November 2012, abgerufen am 11. September 2024.
  26. Mike Szymanski: NSU-Untersuchungsausschuss: Die große V-Mann-Frage. In: Süddeutsche Zeitung. 23. Oktober 2012, abgerufen am 11. September 2024.
  27. Jürgen Umlauft, Mathias Walther: Skandal um V-Mann aus Oberfranken. In: Frankenpost. 19. Oktober 2012, abgerufen am 11. September 2024.
  28. Im Umfeld der NSU eingesetzt: V-Mann verbreitete offenbar Todesliste. In: Rheinische Post. 17. Oktober 2012, abgerufen am 11. September 2024.
  29. Bayerischer Landtag: NSU-Ausschuss macht Behörden massive Vorwürfe. In: Süddeutsche Zeitung. 4. Juli 2013, abgerufen am 11. September 2024.
  30. Gregor Gysi: Auch in Bayern Beobachtung linker MdB vom Verfassungsschutz endgültig eingestellt. Meldung auf der Internetseite der Partei Die Linke Bayern vom 18. November 2015. (Memento vom 12. Februar 2016 im Internet Archive)
  31. Dokument der Regierung Oberbayern bezüglich „Belehrung über die Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst“ (Memento vom 11. Februar 2016 im Internet Archive). Abgerufen am 11. Februar 2016. S. 4.
  32. Sebastien Gierke: Waren Sie mal bei der Linkspartei? In: Süddeutsche Zeitung. 9. Juli 2013, abgerufen am 11. September 2024.
  33. „Verfassungsfeinde“ – Bayern will die Linke weiter beobachten lassen. In: Focus Online. 24. Januar 2013, abgerufen am 11. September 2024.
  34. Christian Rath: Aktivisten verklagen Verfassungsschutz: Gefährliche Anrufe beim Arbeitgeber. In: Die Tageszeitung: taz. 3. August 2024, ISSN 0931-9085 (taz.de [abgerufen am 4. August 2024]).
  35. Tomasz Kurianowicz und Moritz Eichhorn: Berliner Zeitung: Auch der Bayerische Verfassungsschutz steht nicht über dem Grundgesetz. Das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz greift die Berliner Zeitung mit diffusen und unwahren Unterstellungen an. Wieso passt den Münchnern der freie Meinungsaustausch nicht? In: Berliner Zeitung. 9. September 2024, abgerufen am 10. September 2024.;
  36. „DOPPELGÄNGER“ – Interne Details zu russischer Desinformationskampagne (Teil 2: Vollanalyse). (PDF) In: Bayerisches Landesamt für Verfassungsschutz. Abgerufen am 15. August 2024.
  37. Tomasz Kurianowicz und Moritz Eichhorn: Berliner Zeitung: Auch der Bayerische Verfassungsschutz steht nicht über dem Grundgesetz. In: Berliner Zeitung. 9. September 2024, abgerufen am 10. September 2024.
  38. Nathan Giwerzew: Der bayrische Verfassungsschutz veröffentlicht eine Liste von Medien, deren Inhalte angeblich ins russische Narrativ passen. Daran gibt es nun deutliche Kritik. 10. September 2024, abgerufen am 11. September 2024.
  39. Klarstellung im Zusammenhang mit der Veröffentlichung „Interne Details zu russischer Desinformationskampagne ‚Doppelgänger‘“. Abgerufen am 11. September 2024.
  40. Bayern muss Verfassungsschutz-Bericht nach Beschwerde der Berliner Zeitung korrigieren. Der Bayerische Verfassungsschutz hatte die Berliner Zeitung in die Nähe „prorussischer Narrative“ gerückt. Nach massivem Protest spricht das Amt nun von „inhaltlichen Missverständnissen“. 11. September 2024, abgerufen am 11. September 2024.

Koordinaten: 48° 11′ 32″ N, 11° 34′ 16″ O