Landesamt für Verfassungsschutz der Freien und Hansestadt Hamburg

Landesbehörde für Verfassungsschutz

Das Landesamt für Verfassungsschutz der Freien und Hansestadt Hamburg (LfV) ist die Landesbehörde für Verfassungsschutz des Bundeslandes Hamburg. Zu den Hauptaufgaben der Landesbehörde zählt die Beobachtung von Rechtsextremismus, Linksextremismus, Ausländerextremismus, Fundamentalismus jeglicher Ausprägung, die Spionageabwehr und das Beobachten der Scientology-Organisation.

Rechtmäßigkeit

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Das Landesamt für Verfassungsschutz der Freien und Hansestadt Hamburg arbeitet mit seinen Mitarbeitern auf der Grundlage des Hamburgischen Verfassungsschutzgesetzes (HmbVerfSchG) und des Bundesverfassungsschutzgesetzes. Die Zusammenarbeit erfolgt mit den weiteren Landesbehörden für Verfassungsschutz. Durch die gesetzliche Regelung des Bundesverfassungschutzgesetzes bleibt der Datenschutz des Bürgers gewahrt und obliegt dem Verhältnismäßigkeitsprinzip. Die Sicherheitsüberprüfung von Personen ist ausschließlich auf gesetzlicher Grundlage erlaubt. Die Voraussetzung einer Überprüfung erfolgt durch die Richtlinie des Hamburger Sicherheitsüberprüfungsgesetzes.

Aufgaben

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Als Inlandsnachrichtendienst ist primär der Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung die Hauptaufgabe des Landesamtes für Verfassungsschutz der Freien und Hansestadt Hamburg. Die Sicherheit dient zudem dem Bund und den Ländern. Um diesem Schutz und der Sicherheit Rechnung zu tragen, sammelt das Landesamt für Verfassungsschutz aus offenen oder/und nachrichtendienstlichen Mitteln Informationen über entsprechende Bestrebungen, die sich gegen das Rechtsgut entschieden haben. Um den Aufgaben gerecht zu sein, wird Paragraph § 4 angewandt.

Die gefilterten Erkenntnisse über den Extremismus werden beispielhaft durch den jährlich erscheinenden Verfassungsschutzbericht dem Senat der Freien und Hansestadt Hamburg übermittelt, um auf entsprechende Gefahren, die durch den Extremismus hervorgerufen werden, hingewiesen und danach gesetzlich vorbereitet zu sein. Auf der Internetseite des Landesamtes werden diese Erkenntnisse der breiten Öffentlichkeit, jedem einzelnen Bürger bereitgestellt. Dieser Extremismus stellt sich überwiegend als Rechtsextremismus, Linksextremismus, Ausländerextremismus, Fundamentalismus dar. Dabei wird auch das Augenmerk auf die Spionage und Sabotage gelegt.

Kontrolle

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Die Arbeit des Landesamtes für Verfassungsschutz der Freien und Hansestadt Hamburg unterliegt der kontinuierlichen Kontrolle des „Parlamentarischen Kontrollausschusses“ der Hamburgischen Bürgerschaft. Über die Zulässigkeit und Notwendigkeit von Maßnahmen zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses entscheidet die G 10-Kommission der Bürgerschaft. Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat ebenfalls umfängliche Kontrollbefugnisse. Wie bei allen anderen Behörden ist auch das Verwaltungshandeln des Verfassungsschutzes grundsätzlich gerichtlich nachprüfbar.

Mitarbeiterzahl und Haushalt

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Die Mitarbeiterzahl des Hamburger Verfassungsschutzes hat in den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen. Waren diesem im Jahr 2015 noch 153 Stellen zugeordnet, so waren es im Jahr 2023 bereits 207. Nach Angaben der Behörde konnte hierdurch die operative Arbeit intensiviert werden.[1] Ihr Budget lag 2023 bei 21,5 Millionen Euro, wobei mit 16,8 Millionen Euro der Großteil auf Personalkosten entfiel.[2]

Struktur

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Um alle Aufgabenfelder entsprechend optimal abzudecken, ist das Landesamt für Verfassungsschutz der Freien und Hansestadt Hamburg in Abteilungen unterteilt. Die Hierarchie bildet ein Amtsleiter. Es folgen danach die Abteilungen 1 bis 3. Diese wiederum sind in Referate unterteilt.

Abteilungen und Referate

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  • Amtsleiter: Torsten Voß[3]
    • Abteilung V1: Zentrale Aufgaben
      • Referat V11: Verwaltung
      • Referat V12: Zentrale IT und G10
      • Referat V13: Operative Technik
    • Abteilung V2: Auswertung
      • Referat V201: Grundsatz, Mitwirkungsaufgaben
      • Referat V21: Islamismus
      • Referat V22: Rechtsextremismus, Scientology
      • Referat V23: Linksextremismus, Extremismus mit Ausländerbezug
    • Abteilung V3: Spionageabwehr, Geheimschutz, Recht
      • Referat V31: Geheimschutz
      • Referat V32: Spionageabwehr und Wirtschaftsschutz
    • Abteilung V4: Nachrichtendienstliche Informationsbeschaffung
      • Referat V41: Observation, konspirative Ermittlung
      • Referat V42: Forschung, Werbung und Befragung
      • Referat V43: VP-Führung
Zeitraum Name
1969–1981 Hans Josef Horchem (SPD)
1981–1991 Christian Lochte (CDU)
1991–1996 Ernst Uhrlau (SPD)
1996–2002 Reinhard Wagner (CDU)
2002–2010 Heino Vahldieck (CDU)
2011–2014 Manfred Murck
seit 2014 Torsten Voß (CDU)[4]
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Einzelnachweise

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  1. Landesamt für Verfassungsschutz Hamburg: Verfassungsschutzbericht 2023, S. 13, abgerufen am 13. Mai 2025
  2. Landesamt für Verfassungsschutz Hamburg: Verfassungsschutzbericht 2023, S. 20, abgerufen am 13. Mai 2025
  3. Neue Amtsleitung beim Verfassungsschutz (Meldung der Behörde für Inneres und Sport vom 7. August 2014)
  4. Hamburger Abendblatt vom 21. August 2014: Der Werdegang von Torsten Voß