Wikipedia Diskussion:Meinungsbilder/Neuwahl des Schiedsgerichtes

Ob überhaupt Bearbeiten

Ich habe mich erstmal als Unterstützer eingetragen, weil man das grundsätzlich bereits starten könnte.

Ich hätte aber gern, dass die Neuwahl die zweite Frage ist, sofern die erste Frage bejaht würde, oder was immer.

  • Die erste Frage müsste aber lauten: Wünscht die deWP die Beibehaltung der Institution SG, oder möchte sie das SG in dieser Form abschaffen. Falls dies eine (welche?) Mehrheit erhält, wird ggf. die zweite Frage gegenstandslos.

Und die Regularien zur außergewöhnlichen Neuwahl müssten noch um vorsorgliche Ausführungsbestimmungen ergänzt werden, was zu welchem Zeitpunkt passieren soll, falls es im Moment der Wahl oder im April 2017 mehr als fünf Erstplatzierte gäbe, also der 4., 5. und 6. genau gleich viel Stimmen haben; zumindest per April 2017.

Und in den Titel sollte eine 2017 rein, denn es könnte ja 2022 die gleiche Situation entstehen.

Der erste Punkt könne noch etwas klarer gefasst werdenn: „Mit diesem MB ist die Amtszeit aller SR beendet.“ Meint das Gleiche, lässt aber weniger Interpretationsraum.

Auch ohne weitere Rücktritte ist das SG derzeit handlungsunfähig, denn jeder Beteiligte braucht nur M. aus irgendeiner Herleitung für befangen zu beantragen und das Ding ist hinüber.

VG --PerfektesChaos 17:57, 14. Dez. 2016 (CET)Beantworten

Das MB ist momentan noch recht minimalistisch. Möglicherweise ist es sinnvoll bezüglich der Wahldetails auf das MB zur Einführung des SGs zu veweisen, dass muss ich mir aber nochmal in Ruhe durchlesen. Ich habe mich jedenfalls bewusst erstmal auf ein Fundament beschränkt, damit man die Details gemeinsam ausarbieten kann. (Sorry für die Fettschrift, ich möchte nur nochmal klarstellen das ich das hier als Gemeinschaftsaufgabe sehe die von mir initiiert wurde, und auch etwas moderiert werden wird, aber es ist nicht "mein MB". Weitere Inititiatoren sind ausdrücklich willkommen. Außerdem sollte ich vielleicht jetzt schonmal klarstellen: ab 18. Dez. (dieser Sonntag) bis 1. Januar bin ich im Urlaub. --DWI (Diskussion) 18:05, 14. Dez. 2016 (CET)Beantworten

Je minimalistischer, desto größer die Chance schnell zu einem geordneten Verfahren zurückkehren zu können. Zumal ich keinen Grund erkenne dieses MB mit der grundsätzlichen Beibehaltung des SG zu verknüpfen. Am Ende muss es vor allem darum gehen, einen Ausweg aus dieser Situation zu finden, bevor noch mehr Schaden angerichtet wird. Und dies ist mit einer reduzierten Fragestellung m. E. am besten zu erreichen. Und bitte zeitnah das Ganze, wohin diese Diskussionen sonst führen ist angesichts vergangener Konflikte absehbar. Tönjes 19:00, 14. Dez. 2016 (CET)Beantworten

Je eher du dich vorne als Unterstützer einträgst, desto eher kann das MB starten. --DWI (Diskussion) 19:03, 14. Dez. 2016 (CET)Beantworten

Zuerst mal auch hier: Vielen Dank für die Initiative, DWI, sie gefällt mir sehr gut, vor allem, da sie einfach und klar ist. Ich fände es wie PerfektesChaos richtig, als Ausgangsfrage zu stellen, ob die Wikipedianer das Schiedsgericht überhaupt in der vorliegenden Form behalten wollen. Wenn sie das ablehnen, hätten wir einfach für eine gewisse Zeit gar keine Institution und würden herausfinden, ob tatsächlich ein Bedarf für ihr Tun besteht. Ich bin allerdings, da ich bisher noch keine anderen Konzepte gelesen habe (@Mautpreller: da würde mich interessieren, ob du dafür Ideen hast), eher skeptisch, ob in nächster Zeit eine große Reform herauskommen würde, und würde institutionelle Veränderungen eher dem neuen Schiedsgericht als perspektivische Begleitaufgabe mitgeben. Oder wir könnten eine Art Experten-Kommission von Ex-Schiedsrichtern und Interessierten einsetzen, die sich parallel dazu Gedanken macht. Deshalb bleibe ich bei der Unterstützung einer sofortigen Neuwahl erstmal ohne grundsätzliche Änderungen. Ich würde fragen: Soll das Schiedsgericht als Institution in seinem bisherigen Rahmen bestehen bleiben? Die anschließenden Formulierungen zur sofortigen Neuwahl finde ich so, wie sie umseitig beschrieben sind, gut. Und ich würde daran noch die Frage der Abwählbarkeit von Schiedsrichtern anschließen, vielleicht Soll folgende Abwahlmöglichkeit für Schiedsrichter eingeführt werden? „Für gewählte Schiedsrichter gelten die Regeln der Wikipedia:Adminwiederwahl entsprechend.“ Mit diesen unfertigen Überlegungen trag ich mich umseitig als Unterstützer ein. --Andropov (Diskussion) 22:04, 15. Dez. 2016 (CET)Beantworten

Den Gedanken mit der Abwahlmöglichkeit einzelner Schiedsrichter hatte ich auch kurz. Allerdings würden wir dann aus einem einzelnen speziellen Fall eine allgemeine Regel machen und nach SG-Entscheidungen würden wohl die Schiedsrichter immer irgendwelche Abwahlstimmen erhalten. Ich persönlich finde, dass das mehr schaden als nutzen würde. Gab es, außer derzeit für eine einzige Person, jemals Bedarf an so einer Abwahlmöglichkeit? (Ernste Frage, sooo lange bin ich noch nicht dabei)
Hm, Abschaffen des SGs als erste Frage: Wäre auch eine Idee. Egal wie die Frage ausfällt, danach wissen alle wie groß die Zustimmung ist. Allerdings befürchte ich, dass die derzeitige Wahrnehmung des SGs stark verzerrt ist. (Betrifft natürlich auch mich). Vermutlich will niemand das SG in der vorliegenden Form (Mit diesen Regeln und dieser Besetzung: zerstritten und de facto handlungsunfähig) Über so eine Frage sollte man vielleicht besser mit etwas zeitlichem Abstand entscheiden. Durch eine vollständige oder weitgehende Neubesetzung würde möglicherweise auch der brühmte "frische Wind" in das Gremium kommen. Ein Zwischenweg wäre wenn man die Frage nach der Abschaffung ausdrücklich als Umfrage mitreinnimmt, die aber noch in einem weiteren MB beschlossen werden soll. --DWI (Diskussion) 22:41, 15. Dez. 2016 (CET)Beantworten
Kann mich auch an keinen umstrittenen Schiedsrichter erinnen; vielleicht ist die Abwahl wirklich zu schweres Geschütz, zumal das Gremium als Solches in Ruhe und mit einer gewissen Beinfreiheit der Community gegenüber entscheiden können soll – in dem Punkt überzeugt. Zur Existenzfrage wäre ich über weitere Einschätzungen dankbar, mir scheint aber, gerade wenn ich die letzten Beiträge in WD:SG#‎Murphy rules! Nachrücker? sehe, die Institution an sich durchaus geschätzt zu werden. Egal wie: Ich bin mit der jetzigen Ausgestaltung der Vorderseite einverstanden. --Andropov (Diskussion) 23:08, 15. Dez. 2016 (CET)Beantworten

unglücklich gemacht Bearbeiten

Solange das sg noch handlungsfähig ist, ist eine Neuwahl nicht erforderlich. Und so hat die ganze Initiative den peinlichen Beigeschmack, dass es primär darum geht, das eine Mitglied abzusägen, welches wegen Vertraulichkeitsbrüchen zur persona non grata wurde - ohne dass man den Namen konkret aussprechen müsste. --gdo 18:29, 14. Dez. 2016 (CET)Beantworten

Das mag sein. Ich persönlich jedenfalls bin der Meinung, dass die betreffende Person, - die ich im übrigen kaum kenne - bisher beanstandungslos hier mitgearbeitet hat, und dass uns sein Privatleben nichts angeht. Praktisch gesehen ist das SG wohl jetzt schon handlungsunfähig:
  • Zum einen müssen neue Fälle von 100 % der noch verbliebenen fünf Schiedsrichter angenommen werden was zumindest ich für unwahrscheinlich halte,
  • zum anderen scheinen ja viele Probleme mit der entsprechenden Person zu haben. Sowohl Schiedsrichter als auch normale Benutzer die sich nicht mehr an das SG wenden möchten, weil sie sich nicht an ein Gremium "mit sojemanden" wenden möchten.
--DWI (Diskussion) 18:49, 14. Dez. 2016 (CET)Beantworten
Übrigens: Falls betreffende Person zurücktreten sollte, wäre das SG sofort handlungsunfähig, da nur noch vier Mitglieder verbleiben würden. Und dann müsste man erst recht für Neuwahlen sorgen. --DWI (Diskussion) 20:14, 14. Dez. 2016 (CET)Beantworten
Ob eine Neuwahl als notwendig erachtet wird, soll ja gerade durch dieses MB geklärt werden. Auch wenn das SG formal handlungsfähig sein sollte, de facto ist es dies nicht mehr. Im Grunde geht es jetzt nur noch darum, wie am Besten zu einem handlungsfähigen SG zurückgefunden werden kann. Tönjes 18:55, 14. Dez. 2016 (CET)Beantworten

Auch hier Bearbeiten

Ich erwarte, dass man sich die Mühe macht in Erfahrung zu bringen, was während eines zwangsaufgelösten SGs zwischenzeitlich mit SG-Wiki und Mailinglste passiert. Oder wie man diese leblosen Werkzeuge wieder ins Laufen bringt. Ich hab dafür nämlich keine Antwort. … «« Man77 »» (A) wie Autor 19:21, 14. Dez. 2016 (CET)Beantworten

Eine "Zwangsauflösung" wurde zwar oben auf der Disk vorgeschlagen als einfachere Formulierung, tatsächlich steht auf der Vorderseite nur etwas von Neuwahl. Die derzeitigen Schiedsrichter würden bis zur Amtseinführung weiterhin tätig sein. Zur Mailingliste und SG-Wiki kann ich wenig sagen, da das den SG-Mitgliedern vorbehalten bleibt. Wo genau siehst du Probleme? --DWI (Diskussion) 19:32, 14. Dez. 2016 (CET)Beantworten
Siehe das andere MB: Ein einmal lebloses SG-Wiki (weil keine aktiven Accounts mehr) braucht scheinbar einen Developer zur Regenerierung. Ob man das mal eben so gemacht kriegt, müsste man probieren. … «« Man77 »» (A) wie Autor 22:16, 14. Dez. 2016 (CET)Beantworten
Das ließe sich dadurch lösen, dass man die Amtszeit des alten SG erste eine Woche (oder so) nach Beginn der Amtszeit der neu gewählten SG-Mitglieder enden lässt. Dann wäre auch für den Fall, dass keines der bisherigen Mitglieder gewählt würde, ein reibungsloser Übergang möglich.
Oder ihr richtet unbürokratisch zwei bis drei Konten für Stewards ein. Dann könnte Der Hexer neu gewählten SG-Mitgliedern Konten einrichten - eventuell eine sinnvolle Maßnahme für den hoffentlich nie eintretenden Fall, dass alle verbleibenden SG-Mitglieder unbekannt verziehen, ernsthaft erkranken oder gar sterben. Oder tatsächlich geschlossen zurücktreten. -- Perrak (Disk) 23:32, 14. Dez. 2016 (CET)Beantworten
Bei allem Respekt gegenüber den Stewards und DemHexer im Speziellen: Ich möchte nicht, dass Nichtmitglieder des SG einen Zugriff auf das SG-Wiki haben, den ein aktives SG nicht unterbinden kann. … «« Man77 »» (A) wie Autor 23:46, 14. Dez. 2016 (CET)Beantworten
Dann bleibt doch ohnehin nur noch die überlappende Amtszeit. Vorne ergänzen und gut ist. --Wassertraeger (‏إنغو‎)   12:33, 15. Dez. 2016 (CET)Beantworten
Ja, da bleibt wie bisher auch nur die überlappende Amtszeit. Ist das nicht auch irgendwie ein generelles Problem? Ich meine, falls das SG mal nur noch mir Schiedsrichter besetzt ist, deren Amtszeit bei der anstehenden Wahl abläuft, die aber allesamt nicht erneut antreten? Es gab doch mal den Fall, dass sämtliche Schiedsrichter geschlossen zurückgetreten sind, wie wurde das denn damals gehandhabt? --DWI (Diskussion) 19:56, 15. Dez. 2016 (CET)Beantworten
Zumindest ein Gallier ist auch damals übriggeblieben. … «« Man77 »» (A) wie Autor 23:16, 15. Dez. 2016 (CET)Beantworten
Ich halte die Idee mit den Stewards für sehr gut, nicht nur aufgrund des umseitigen Vorschlags. Die Stewards könnten sich selbst sperren und bei Bedarf – aber auch nur dann – entsperren. Im Normalfall haben die Stewards keinerlei schreibenden Zugriff. --Morten Haan 🎧 Wikipedia ist für Leser daSkin-Entwurf 02:46, 16. Dez. 2016 (CET)Beantworten

Nachdem das MB nun „droht“ zu starten noch einmal der Hinweis, dass die Sache mit dem möglichen vollständigen Besetzungswechsel absolut nicht ausgegoren ist. „Alle derzeitigen Stellen werden neu besetzt“ und „Die Amtszeit der neugewählten Schiedsrichter beginnt drei Tage nach Beendigung der Wahl“, wie es im Vorschlag heißt, enthält null Informationen zum Wie des Mandatsverlustes der derzeitigen Schiedsrichter: per sofort, mit Einleitung der Neuwahl, bei Ende der Neuwahl, bei Konstituierung des neuen SG? Wie stellt man sich die Übergabe der Amtsgeschäfte vor? Das sind keine Selbstverständlichkeiten, vor allem deswegen nicht, weil das SG eine Infrastruktur verwaltet, die futsch ist, wenn man eine zwischenzeitliche Auflösung ernsthaft durchzieht. … «« Man77 »» (A) wie Autor 16:03, 29. Dez. 2016 (CET)Beantworten

@Man77: Fürs erste hab ich mal die genauen Anfänge und Enden der Amtszeiten eingefügt. Zum SG-Wiki: Gibt es überhaupt in irgendeinem Meinungsbild regeln dazu? Ich hab auf die schnelle nichts gefunden --DWI (Diskussion) 16:21, 29. Dez. 2016 (CET)Beantworten
Nicht, dass ich wüsste. Das SG-Wiki "gehört" der jeweils aktiven SG-Besetzung, alle die haben dort gleiche Rechte. … «« Man77 »» (A) wie Autor 16:25, 29. Dez. 2016 (CET)Beantworten
Woher kommt denn das SG-Wiki? Woher kommt auf Wikipedia:Schiedsgericht/Regeln#Rechte der Satz "Mitglieder des Schiedsgerichts erhalten für die Zeit ihrer Tätigkeit im Schiedsgericht Zugang zum SG-Wiki, wo Anfragen gemeinsam bearbeitet und Abstimmungen vorbereitet werden."? --DWI (Diskussion) 16:30, 29. Dez. 2016 (CET)Beantworten
Gab einen BK, wollte folgenden Passus als 5. Punkt einfügen:
5. Die Amtszeit der amtierenden Schiedsrichter endet einen Tag nach Beginn der Amtszeit der neugewählten Schiedsrichter.
Nur durch die Überschneidung ist sichergestellt, dass die Infrastruktur erhalten bleibt. Der Beginn der Amtszeit der neugewählten Mitglieder war auch bereits unter 4. angegeben.
Tönjes 16:24, 29. Dez. 2016 (CET)Beantworten

Zu Edit Morten Haan oben 02:46, 16. Dez. 2016, Stewards können sich sperren und entsperren: sperren ja, entsperren dann selber) aber nicht, das muss jemand anderer machen. -jkb- 12:07, 2. Jan. 2017 (CET)Beantworten

sofortige Neuwahl Bearbeiten

Wäre statt "Alle derzeitigen Stellen werden neu mit Kandidaten besetzt." ein "...werden mit neuen Kandidaten..." die bessere Alternative. Immerhin geht es irgendwie ja auch darum, den, dessen Namen nicht genannt werden darf, loszuwerden. Dann wäre in meinen Augen ein kompletter Neustart mit ganz neuen Gesichtern der ehrlichere Weg. Zumindest als Option fände ich es gut (ein Zuviel an Optionen aber auch schlecht, weil dann das MB daran scheitern kann... ^^). --Wassertraeger (‏إنغو‎)   12:45, 15. Dez. 2016 (CET)Beantworten

Nein, genau darum geht es nicht. Es geht darum zu einem handlungsfähigen SG zurückzukehren, thats all. Wenn Magister erneut kandidieren möchte soll er dies tun, einer realistische Chance auf eine erneute Wahl bestände jedoch wohl kaum. Und wenn doch, hätte die Community halt ihre Entscheidung getroffen. Tönjes 16:13, 15. Dez. 2016 (CET)Beantworten
Ich wüsste nicht mit welchem Recht wir jemanden verbieten könnten hier erneut zu kandidieren. Das MB würde dann so ziemlich sicher auch abgelehnt werden und ich würde es selber so ablehnen. Wer im Falle von Neuwahlen gewählt wird, soll ja genau in diesen Wahlen bestimmt werden, nicht in diesem MB. --DWI (Diskussion) 19:53, 15. Dez. 2016 (CET)Beantworten
Ich wollte das gar nicht anregen, das war nur mein Eindruck. Wie ihr meiner letzten Stimmabgabe leicht entnehmen könnt, halte ich das SG momentan für keine nutzbringende Einrichtung mehr. Eine Pause und ein Neustart nach einer Neuerfindung wäre in meinen Augen die einzige Möglichkeit wieder auf einen grünen Zweig zu kommen, wenn überhaupt. Ich würde das ganze Dilemma auch gar nicht irgendwelchen aktuellen oder inaktiven Mitgliedern anlasten wollen. Also bitte nicht falsch verstehen. --Wassertraeger (‏إنغو‎)   20:12, 15. Dez. 2016 (CET)Beantworten
+ 1 außer zum zweitletzten Satz, denn jeder, der dieses postfaktische Murks-MB letzten November/Dezember zu einer Änderung des bisherigen Status quos durch Ablehnung eines solchen per MB mit seiner Unterschrift (als Unterstützer) oder durch Beteiligung an der Ausarbeitung innerhalb des damaligen SGs unterstützt hat oder es formal angenommen hat, ist mitverantwortlich für das SG-Dilemma und die durch geänderten SG-Kompetenzen seitdem, und darunter befinden sich auch 2 aktuelle SG-Mitglieder mit M am Anfang. --Bjarlin 03:16, 16. Dez. 2016 (CET)Beantworten
"Es geht darum zu einem handlungsfähigen SG zurückzukehren, thats all." Ach ja? Wenn es wirklich darum ginge, würde man lediglich die freigewordenen Posten außer der Reihe durch Nachwahl nachbesetzen. Das wäre die minimalinvasive Lösung; und wer die nicht will, hat ganz was anderes vor, als er vorgibt. MBxd1 (Diskussion) 19:37, 16. Dez. 2016 (CET)Beantworten
Man kann ja gerne zwei Optionen zur Wahl stellen: Alle Posten neu besetzen oder Nachwahl. --DWI (Diskussion) 19:51, 16. Dez. 2016 (CET)Beantworten
Gibts schon: Wikipedia:Meinungsbilder/Vorgezogene Schiedsgerichtswahlen bei Arbeitsunfähigkeit. Wobei man sich dort aber unnötigerweise an das Kriterium der Beschlussunfähigkeit klammert - dafür aber eine generelle Regelung schaffen will und nicht nur einen konkreten Anlass. MBxd1 (Diskussion) 22:56, 16. Dez. 2016 (CET)Beantworten
Nein, die minmalinvasivste Lösung zu einem handlungsfähigen SG zurückzukehren wäre eine Neuwahl und damit ein personeller Neuanfang. Zu glauben eine Nachwahl würde diese wiederherstellen zeugt von einer ziemlichen Naivität. Die jetzige Debatte würde unvermindert weitergeführt werden, jegliche Autorität des SG wäre dahin und das SG damit de facto am Ende. Vielen scheint dies ja aber auch gelegen zu kommen, viele Freunde hatte das SG zum Schluss (bedauerlicherweise) ja nicht mehr. Tönjes 10:43, 17. Dez. 2016 (CET)Beantworten
Es gibt klare Regeln zur Beschlussfähigkeit des Schiedsgerichts. Die Beschlussfähigkeit ist derzeit nicht mehr zuverlässig sichergestellt. Nur diesem Punkt ist abzuhelfen, alles andere ist eine persönlich motivierte Schlammschlacht, um einen Benutzer auszuschließen. Erst wenn diese Nachwahl scheitert, weil es nicht genug akzeptierte Kandidaten gibt (das ist schon seit Jahren ein sehr reales Problem), müsste man über weitere Maßnahmen nachdenken. Der Versuch, ein Schiedsgerichtsmitglied durch eine Neuwahl außer der Reihe rauszukegeln, hat wohl auch keine Aussicht auf die nötige Zweidrittelmehrheit. MBxd1 (Diskussion) 11:42, 17. Dez. 2016 (CET)Beantworten

Nachwahl? Bearbeiten

Das MB in der aktuellen Form hat für mich einen ziemlich schalen Beigeschmack. Nicht nur ist es ein offensichtlicher Versuch jemanden aus dem Amt zu drängen, sondern es entmachtet auch die vier anderen verbliebenen Mitglieder des SG. Dies obwohl sie ja für ein Jahr gewählt sind und auch den Willen zeigen weiterhin im SG mit zu arbeiten. Wenn man das ganze demokratisch auffasst schaffen wir mit diesem MB einen Präzedenzfall, dass man Mitglieder der gewählten, jedoch unabhängigen Judikative jederzeit und nach belieben absetzen kann. Dazu kommen natürlich noch die von Man77 angesprochenen Probleme wenn zwischenzeitlich gar keiner mehr im SG sitzt. Wäre es also nicht vernünftiger in diesem MB auch die Möglichkeit einer reinen Nachwahl anzubieten, allein aufgrund der aktuell stark eingeschränkten Handlungsfähigkeit? Das fünf Kandidaten zusammenkommen, die es sich zutrauen mit den jetzigen fünf Schiedsrichtern zusammen zu arbeiten, halte ich durchaus für möglich. Eine solche Nachwahl wäre dann von der ganzen Diskussion über das Ausschliessen von Personen mit "inkompatibler Gesinnung" befreit. Zudem stärkt dieser Ansatz die Pluralität des SG, ein 10 Personen starkes Gremium kann Ansichten einzelner Mitglieder durchaus abschwächen. Auch endet die Amtszeit von MAGISTER mit der nächsten ordentlichen Wahl, das Problem löst sich dann also von selbst. Das andere MB, das aktuell in Vorbereitung ist enthält eine Nachwahl-Option, wird aber, da vermutlich keiner mehr zurücktreten wird, eher nicht zustande kommen. --Poipo (Diskussion) 11:38, 18. Dez. 2016 (CET)Beantworten

Etwas anderes als Ergänzungswahlen (ich gehe mal davon aus das es keine qualifizierten Nachrücker im Sinne von mehr Positiv als Negativstimmen mehr gibt) kommt nicht in Frage. Abwahlen sind aus gutem Grund nicht vorgesehen. --Eingangskontrolle (Diskussion) 09:57, 19. Dez. 2016 (CET)Beantworten

Die Community hat selbstverständlich das Recht, durch einen entsprechendes MB jederzeit eine Neuwahl des SG zu veranlassen. Die Community hat durch vergangene Beschlüsse diese Institution ins Leben gerufen und kann sie natürlich jederzeit auch wieder auflösen oder einen Neuanfang (der derzeit geboten wäre) beschliessen. Tönjes 11:26, 22. Dez. 2016 (CET)Beantworten
Ich würde eine ergänzende Nachwahl anstelle einer kompletten Neuwahl ebenfalls begrüßen. Hauptziel sollte ein handlungsfähiges SG sein. Dag (Diskussion) 11:43, 22. Dez. 2016 (CET)Beantworten
Nachwahl: Da eine "Ad hoc" Aktion erforderlich ist, um Handlungsfähigkeit herzustellen, finde ich eine Nachwahl zum Ausgleich für die ausgefallenen Mitglieder der einfachste und sauberste Weg. --Manorainjan 20:36, 7. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Auszählungsmodus Bearbeiten

"Die fünf Kandidaten mit dem höchsten Anteil an Pro-Stimmen, der um das doppelte der Kontra-Stimmen bereinigt ist, erhalten eine Amtszeit bis zum übernächsten regulären Wahltermin."

Was heißt das, dass die Pro-Stimmen und das doppelte der Kontra-Stimmen bereinigt werden?

Kann mir das bitte jemand anhand folgenden Beispiels vorrechnen:

  • Kandidat A erhält 100 Pro- und 50 Kontra-Stimmen.
  • Kandidat B erhält 70 Pro- und 30 Kontra-Stimmen.

Danke, lg, --Niki.L (Diskussion) 11:58, 21. Dez. 2016 (CET)Beantworten

A: 100 - (2*50) = 0
B: 70 - (2*30) = 10
--77.9.95.97 13:20, 21. Dez. 2016 (CET)Beantworten
So hätte ich es ja auch verstanden. Ist das mit Absicht anders als bei den regulären SG-Wahlen? Denn bei denen gilt:
A: 100 - 50 = 50
B: 70 - 30 = 40
--Niki.L (Diskussion) 13:35, 21. Dez. 2016 (CET)Beantworten
So wie das umseitig steht, wird zuerst nach pro-2*kontra ausgewertet (Modus 1), die besten 5 sind bis zur übernächsten Wahl gewählt, dann nach pro-kontra, da sind die besten 5 bis zur nächsten Wahl gewählt. Das ist nicht ansatzweise durchdacht, man kann nach Modus 1 zu den besten gehören, gleichzeitig nach Modus 2 zu den schlechtesten. Da das "Im Übrigen gelten die Regeln zur Durchführung der Schiedsgerichtswahlen" erst danach kommt, braucht man noch nicht mal mehr Pro- als Kontrastimmen, um gewählt zu werden. Formal werde ich das MB ablehnen. --Kabob (Diskussion) 13:53, 21. Dez. 2016 (CET)Beantworten
Ich hoffe es ist nun korrekt. Zitat von Wikipedia:Schiedsgericht/Wahl: Bei der Auswertung wird die Zahl der Kontrastimmen von der Zahl der Prostimmen abgezogen. Das war gemeint. Ich bin wohl durcheinandergekommen mit der Vormulierung bei den Admin-Wahlen, wo irgendwo die doppelten Kontra-Stimmen abgezogen werden was de facto 2/3-Mehrheit bedeutet. --DWI (Diskussion) 14:27, 21. Dez. 2016 (CET)Beantworten
Noch nicht ganz. "Bereinigen" ist etwas unglücklich ausgedrückt.
  1. Definiere einfach: Anzahl der Nettostimmen:=Prostimmen-Kontrastimmen. Dann ist ganz klar, was gemeint ist und dann kannst du mit diesem Ausdruck weiterarbeiten.
  2. Kann jemand gewählt werden, der mehr Kontras als Pros hat? (In der jetztigen Version ja)
  3. Was passiert bei gleicher Nettostimmenanzal? --Kabob (Diskussion) 14:39, 21. Dez. 2016 (CET)Beantworten
Nach dem was direkt auf der Vorderseite steht kann Fall 2 eintreten, da aber im übrigen die gewöhnlichen Regeln gelten und dort ein positiver Stimmanteil geforder wird indirekt doch nicht. Bei gleicher Stimmenanzahl kann das SG auch aus entsprechend mehr Mitgldiedern bestehen. Einfacher Fall 12 Kandidaten und alle bekommen 100 Pro und 10 Kontra: Alle sind im Gremium. --DWI (Diskussion) 14:47, 21. Dez. 2016 (CET)Beantworten
Falsch, man braucht nach diesem MB nicht mehr pro als kontrastimmen, um gewählt zu werden. Zuerst wird das gemacht, was im Vorschlag steht. Die ersten 5 sind gewählt. Dann tritt erst "im Übrigen" ein. Das ganze ist nicht eindeutig formuliert, deshalb werde ich, wie schon gesagt, das MB formal ablehnen.--Kabob (Diskussion) 14:50, 21. Dez. 2016 (CET)Beantworten
Ah, Ok. Ich hoffe jetzt passt alles. Gut dass das jemand gegenliest: Es gibt eben einen kleinen Unterschied zwischen gemeint und gesagt/geschrieben. --DWI (Diskussion) 15:16, 21. Dez. 2016 (CET)Beantworten

Anlassgesetzgebung Bearbeiten

Ich halte diese Meinungsbild für problembehaftet, da es eine Form von Anlassgesetzgebung darstellt, ohne ein allgemeines Problem lösen zu wollen. Das Problem ist, dass das SG Arbeitsunfähig werden kann. In diesem Fall jedesmal eine Abstimmung abzuhalten ist unpraktisch. -- Liberaler Humanist fährt mit der Bahn 01:26, 24. Dez. 2016 (CET)Beantworten

Klar. Es bedarf bis zur nächsten regulären Wahl einer Reform. Aber die kann man nicht so schnell und einfach durchkloppen wie im Nachbar-MB, das an die Grundprobleme des SGs nicht herangeht. Das MB eröffnet lediglich eine Zwischenlösung. --MGChecker – (📞| 📝|  ) 01:36, 24. Dez. 2016 (CET)Beantworten
  • Sicher ist das ein anlassbezogenes MB.
  • Es löst jetzt einmalig Anfang 2017 die entstandene besondere Situation.
  • Es ist hingegen keine Anlassgesetzgebung („Lex Magister“ oder sowas), wie es die Überschrift des Threads suggeriert, denn über das kommende Frühjahr hinaus hat es keinerlei „gesetzgebende“ Wirkung.
  • Das SG-Regelwerk zu reformieren und eine derartige Ausarbeitung als MB vorzulegen wird eine vornehme Aufgabe des nächstgewählten SG sein; die Schiris sind am dichtesten dran und können hier am ehesten praktikable Vorschläge koordinieren.
  • Auch ein schlaueres Regelwerk wird eine Situation wie die in diesem Herbst eingetreten weder vorhersehen noch mit einer küchenfertigen Prozedur auf Knopfdruck lösen können.
  • Die sogenannte Nachwahl-Variante würde in der momentanen Lage nichts bringen, denn neun wohlbeleumundete Wikipedianer sind zurückgetreten. Wer bei einer reinen Nachwahl kandidieren würde, und nicht über jeden Zweifel erhabene und langjährig erwiesene Positionierung vorweisen kann, würde sofort in einen bösen Verdacht geraten und sich vorsichtshalber einige Hunderterpakete an Kontrastimmen abgreifen. Und so dicke ist unsere Personaldecke an altgedienten unumstrittenen Leutchen nicht, die sich überhaupt solch einen Job antun würden; zumal aktive Admins wegen Ämterhäufung ungern gesehen sind.
VG --PerfektesChaos 02:18, 24. Dez. 2016 (CET)Beantworten
"Es ist hingegen keine Anlassgesetzgebung („Lex Magister“ oder sowas)" - Das Meinungsbild hat das einzige Motiv, diesen Benutzer aus dem Amt zu bekommen.
"Das SG-Regelwerk zu reformieren und eine derartige Ausarbeitung als MB vorzulegen wird eine vornehme Aufgabe des nächstgewählten SG sein" - Projektregeln werden selbstverständlich von der Gemeinde beschlossen.
"Die sogenannte Nachwahl-Variante würde in der momentanen Lage nichts bringen, denn neun wohlbeleumundete Wikipedianer sind zurückgetreten." - Das Problem dieser vormaligen Amtsträger liegt darin, dass sie durch ihren Rücktritt den Rücktritt Magisters hinter den Kulissen erzwingen wollten, wovon drei dieser Rücktritte erfolgten, ohne Transparenz gegenüber der Gemeinde herzustellen. Die Lösung für das Problem wäre, wenn sich die Zurückgetretenen in der Lage gesehen hätten, gegenüber Personen mit stark abweichenden Meinungen eine eigene Position zu vertreten. Eine anlassbezogene Neuwahl des SG würde die Entstehung eines solchen Problems in künftigen Fällen zur Option machen. Soll die Administratorenschaft zerfallen, wenn sich ein Administrator als AFD-Mitglied identifiziert? -- 03:40, 24. Dez. 2016 (CET)
LH, wenn ich es nicht besser wüsste würde ich glauben, du weißt nicht worum es hier geht. Es geht nicht darum, Magister aus dem Amt zu heben, sondern darum, ein funktionsfähiges SG zu schaffen, welches jetzt nicht existiert. Solange noch mindestens 5–6 SGs im Amt waren, gab es keinen Grund für solch ein MB. Die Administratoren sind kein Gremium, Sg-Mitglieder dürfen keine „Transparenz schaffen“. --MGChecker – (📞| 📝|  ) 16:28, 25. Dez. 2016 (CET)Beantworten

@LH: „Projektregeln werden selbstverständlich von der Gemeinde beschlossen.“

  • Ja, und wenn ich oben schreibe, „eine derartige Ausarbeitung als MB vorzulegen“, dann kann es sich nur um ein der Community vorzulegendes MB handeln, also den Vorschlagstext.
  • Natürlich ist dann der nächste Schritt, dass über dieses MB durch die Community abgestimmt wird. Denn wenn das SG die neuen Regeln gleich selbst gesetzgebend festschreiben würde, dann bräuchten sie auch nichts „als MB vorzulegen“.
  • Hingegen stecken die SR am besten in der Materie und wissen genauer, welche Regeln ergänzt, gestrichen oder ersetzt werden sollten.

VG --PerfektesChaos 09:53, 2. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Kandidaturphase Bearbeiten

Wie lange soll die Kandidaturphase dauern? Vermutlich 7 Tage? Die Abstimmungsphase dann ebenfalls 7 Tage? Steht das irgendwo? Gruß.--Eddgel (Diskussion) 01:02, 25. Dez. 2016 (CET)Beantworten

Ergibt sich aus Wikipedia:Schiedsgericht/Wahl, worauf verwiesen wird. Sollte aber unter Punkt 4 präzisiert werden, insbesondere da die Wahlformalitäten dort speziell auf die regulären Wahltermine ausgerichtet sind. Vorschlag:
Die Kandidaturphase für die neuen Wahlen dauert sieben Tage und beginnt einen Tag, nachdem dieses Meinungsbild beschlossen wurde. Die Abstimmung beginnt am achten Tag nach Beschluss dieses Meinungsbildes und dauert 14 Tage. Die Amtszeit der neugewählten Schiedsrichter beginnt drei Tage nach Beendigung der Wahl.
Tönjes 16:25, 25. Dez. 2016 (CET)Beantworten
Klingt gut.--Eddgel (Diskussion) 07:03, 28. Dez. 2016 (CET)Beantworten

Formulierung Bearbeiten

Sofern dadurch weniger als zehn Schiedsrichter gewählt wurden, gelten weitere Kandidaten als gewählt, bis insgesamt zehn Schiedrichter vorhanden sind. Ihre Amtszeit geht bis zur nächsten regulären Wahl. Bei Stimmgleichheit auf dem zehnten Platz gelten alle betreffenden Kandidaten mit der entsprechenden Amtszeit als gewählt.

Mag mir den Satz mal jemand erklären? Dass dadurch bezieht sich ja auf den vorangegangenen Punkt, aber wie kann dies dazu führen dass weniger als 10 Schiedsrichter gewählt werden? Tönjes 16:14, 25. Dez. 2016 (CET)Beantworten

Ok, nach mehrmaligen Lesen habe ichs dann auch verstanden. Könnte aber auch verständlicher formuliert werden. Wären zum Beispiel auf dem fünften Platz sechs Kandidaten gleichauf, wären damit alle zehn Schiedsrichter bis zur übernächsten Wahl gewählt. Damit würde die nächste reguläre Wahl ausfallen, dass ist wohl kaum beabsichtigt. Tönjes 16:18, 25. Dez. 2016 (CET)Beantworten

Doch, ist es. War auch bisher immer so. Vielleicht stelle ich eine Version ein, die einfacher verständlich ist. --Kabob (Diskussion) 14:25, 27. Dez. 2016 (CET)Beantworten
Ich finde den Satz selber recht verschwurbelt mir ist aber nichts besseres eingefallen. Es gibt ne Menge verschiedener Konstellationen die eintreten können (aber vermutlich nicht werden). --DWI (Diskussion) 16:33, 27. Dez. 2016 (CET)Beantworten
Wenn dies in den regulären Wahlen ebenso war, ist ja alles in Ordnung. Je weniger geändert wird, desto besser. Tönjes 16:37, 27. Dez. 2016 (CET)Beantworten
Vorschlag:

Die Kandidaten werden nach ihren Nettostimmen (Prostimmen - Kontrastimmen) geordnet, wobei nur Kandidaten mit positiven Nettostimmen berücksichtigt werden. Platz 1 bis Platz 5 sind bis zur übernächsten regulären Wahl gewählt, Platz 6 bis 10 bis zur nächsten regulären Wahl.

Erläuterung: Ein Kandidat ist genau dann auf Platz 5 (allgemein: Platz x), wenn es genau 4 (allgemein: x-1) Kandidaten mit mehr Nettostimmen gibt. Insbesondere können sich also mehr als 5 Kandidaten auf Platz 5 befinden.

--Kabob (Diskussion) 20:38, 27. Dez. 2016 (CET)Beantworten

Problembeschreibung, Hintergrund Bearbeiten

Worauf stützt sich die Behauptung, die Zusammenarbeit der derzeit noch vorhandenen Schiedsrichter untereinander sei dermaßen schlecht, dass sie nicht mehr handlungsfähig seien?

Falls die Handlungsfähigkeit des SGs bloß an der Anzahl der Schiedsrichter scheitert und man wirklich nicht bis zur nächsten regulären Wahl warten will, wäre es ja das Naheliegendste, das SG durch eine eingeschobene Wahl aufzufüllen.Mit diesem MB soll aber nicht aufgefüllt, sondern ein von der Community gewähltes Gremium soll vorzeitig zur Gänze aufgelöst und neu gewählt werden. Um das zu rechtfertigen, muss man die Problembeschreibung natürlich so formulieren, als ob auch die derzeit noch vorhandenen Schiedsrichter nicht mehr sinnvoll zusammenarbeiten könnten. Aber worauf stützt sich diese Behauptung? lg, --Niki.L (Diskussion) 06:40, 28. Dez. 2016 (CET)Beantworten

"seine Handlungsfähigkeit ist zweifelhaft. Dies betrifft sowohl die Zusammenarbeit der Schiedsrichter untereinander,..." In den unendlichen Weiten auf Wikipedia Diskussion:Schiedsgericht (865.849 Bytes) wurde das mehrmals genannt, wenn ich mich richtig erinnere sogar von (damals noch) amtierenden Schiedsrichtern. Tatsache ist jedoch, dass innerhalb der letzten Monate insgesamt 9 Schiedsrichter zurückgetreten sind, weil sie sich an einem bestimmten gestört haben. Theoretisch wäre es eine Möglichkeit mit neuen Kandidaten aufzufüllen, aber dafür wird es ziemlich sicher nicht ausreichend Kandidaten geben. Siehe dazu auch Wikipedia Diskussion:Meinungsbilder/Vorgezogene Schiedsgerichtswahlen bei Arbeitsunfähigkeit vor allem der Abschnitt "Nachrücker?". --DWI (Diskussion) 15:11, 29. Dez. 2016 (CET)Beantworten
Wenn es also keinen Hinweis darauf, dass die derzeit im Amt befindlichen Schiedsrichter Probleme bei der Zusammenarbeit haben, sollte der Abschnitt umseitig geändert werden.--Niki.L (Diskussion) 12:26, 30. Dez. 2016 (CET)Beantworten

Ich hab mal Zitate von Benutzern gesammelt. Alle sind auf der Disk des Schiedsgerichtes zu finden. Die Auswahl ist natürlich mein POV und sicher nicht objektiv. Aber es sind eine ganze Menge kritische Stimmen zusammengekommen. Stellvertretend für die vielen Leute die die Sache anders sehen sei zunächst Benutzer:Bwag zitiert: Bwag 23:17, 13. Dez. 2016 (viele andere ebenfalls) "... Fazit: So schlecht dürfte er seine Tätigkeit im SG nicht gemacht haben, weil er mehrfach von der Community gewählt wurde."

Wer sich irgendwie falsch, sinnentstellend, zusammenhangslos, etc. zitiert fühlt, möge unten seinen Kommentar hinterlassen. --DWI (Diskussion) 17:33, 2. Jan. 2017 (CET)Beantworten

  • Benutzer:Wahldresdner
    • 20:59, 13. Dez. 2016: "Am sinnvollsten wäre m.E. ein freiwilliger Rücktritt der restlichen SG-Mitglieder und Neuwahlen. Vor allem von dem bewussten SG-Mitglied, dem die von ihm letztlich vorgenommene Wählertäuschung sicher bewusst sein dürfte, erwarte ich einen baldigen Rücktritt."
    • 22:07, 13. Dez. 2016 "wenn Du [ein Schiedsrichter] der WP einen guten Dienst erweisen willst, dann verzichte bitte auf deine SG-Mitgliedschaft. Dir sollte doch klar sein, dass das bis zum Auslaufen der regulären Amtszeit bei Dir nur noch ein Titel (ähnlich einem Titularkönig) ist, da sehr wahrscheinlich ein Gutteil der Benutzer dich als befangen ablehnen wird - egal, ob es dafür im jeweiligen Fall einen echten Grund gibt, oder nicht."
  • Benutzer:Superbass 20:48, 13. Dez. 2016 " Ich kann mir bei derzeitigem Wissenstand und Schiedsgerichtbesetzung nicht vorstellen, dort einen Fall vorzutragen oder mich zu beteiligen."
  • Benutzer:Achim Raschka, 05:40, 14. Dez. 2016 "in meinen Augen [ist] ein Schiedsgericht mit einem bekennenden AfD-Vertreter nicht arbeitsfähig. [...] In summa schliesse ich mich als Privatperson und Wikipedianer der Forderung von superbass [Oben zitiert] an: Das aktuelle SG ist nicht arbeitsfähig, potenzielle Entscheidungen sind unter Beteiligung und sogar unter Befangenheitsausschluss nicht akzeptabel.
  • Benutzer:MAGISTER 21:18, 13. Dez. 2016 [zur Situtation im September] "Ein sowohl intern als auch extern funktionierendes SG wurde [...] durch abrupten (und zu meinem Bedauern diskussionslosen) Rücktritt dreier Member außer Funktion gesetzt. Eine despektierlich als "Rumpftruppe" zu bezeichnendee Gruppe versuchte fortan, sich bis zur anstehenden Neuwahl von SG-Membern "durchzuschlagen".
  • Benutzer:MisterSynergy 22:07, 13. Dez. 2016 " Ich kann davon abgesehen auch nicht erkennen, wie Du [ein Schiedsrichter] gleichzeitig loyal gegenüber dieser Community und dem Schiedsgericht auf der einen Seite und der genannten Partei auf der anderen Seite sein kannst. Dein Nicht-Rücktritt wirkt eher so, als möchtest Du hier noch einmal maximalen Schaden hinterlassen."
  • Benutzer:Andropov 12:55, 14. Dez. 2016 "Du [Schiedsrichter] siehst ja, dass es viele außerhalb des Schiedgerichts gibt, die mit deiner Funktionärseigenschaft Probleme haben, ebenso acht deiner bisherigen Mitschiedsrichter. Ein Gremium wie das Schiedsgericht ist aber auf Akzeptanz und Vertrauen durch eine möglichst breite, im besten Fall von einem allgemeinen Konsens getragene, Unterstützung der Community angewiesen. Ich kann beides für deine Mitarbeit in diesem Gremium zumindest seit gestern Abend nicht mehr feststellen. Deshalb bitte ich dich, dich aus dem Schiedsgericht zurückzuziehen, damit die Institution überhaupt noch eine Zukunftsperspektive hat: Oder glaubst du, dass der verbliebene Rumpf von fünf Schiedsrichtern irgendeine Autorität hätte, umstrittene Entscheidungen in umkämpften Gebieten um- und durchzusetzen?"
  • Benutzer:Aschmidt 01:27, 14. Dez. "Auch sofortige Neuwahlen wären m.E. okay, weil eine nicht vorhersehbare Ausnahmesituation vorliegt."
  • Benutzer:Miraki 07:59, 14. Dez. 2016 "Ich trete [...] zurück. [...] und will so den Weg für Neuwahlen frei machen. Ich denke, weitere Rücktritte werden folgen."
  • Benutzer:Feliks 09:28, 14. Dez. 2016 "Ich möchte keinen Parteifreund von Maik Bunzels Doktorvater über mich zu Gericht sitzen lassen. Dank an Miraki und die anderen zurückgetretenen Mitglieder des SG dafür, dass sie so einen sauberen Neuanfang ermöglichen."
  • Benutzer:Gestumblindi 13:25, 14. Dez. 2016 "Das ist eine verfluchte Zwickmühle, in der das Schiedsgericht hier gelandet ist. "
  • Benutzer:Ghilt 14:44, 14. Dez. 2016 "Die interne [Schiedsgerichts-]Diskussion lief über mehrere Wochen, bei der sich meine Einschätzung zu den verbliebenen Optionen und zur Handlungsfähigkeit des SG änderte. Inzwischen sehe ich für mich keine Möglichkeit weiterer Zusammenarbeit in einem SG dieser Zusammensetzung. Die notwendige Vertrauensbasis ist für mich erodiert."
  • gdo
    • 10:01, 14. Dez. "Ob bei den derzeit verbliebenen 6 SG-Mitgliedern de facto noch Handlungsfähigkeit besteht... naja."
    • 11:20, 14. Dez. 2016 (CET)"keine Ahnung. Es scheint aber so, als ob einige gewählte SG-Mitglieder das ganze SG mit voller Absicht in die Handlungsunfähgkeit treiben wollen.
  • Benutzer:Jürgen Oetting 10:43, 14. Dez. 2016 "In den Schiedsgericht-Regeln heißt es: [...] Danach sind Neu- oder Nachwahlen zu keinem anderen Zeitpunkt vorgesehen, also erst im Mai 2017 möglich. Wir können durch MB zwar die SG-Regeln ändern, das müsste aber vor außerordentlichen Neu- oder Nachwahlen geschehen."
  • Benutzer:Ali1610 10:49, 14. Dez. 2016 "Exakt richtig. Bei der aktuellen Situation wird sich doch bestimmt ein Benutzer finden, der ein passendes MB [für außerordentliche Neu- oder Nachwahlen] erstellt?!"
  • Benutzer:Oliver S.Y. 11:03, 14. Dez. 2016 "es [das Schiedgericht] ist nicht arbeitsunfähig sondern arbeitsunwillig. Was aber angesichts fehlender Anfragen kaum ins Gewicht fällt."
  • Benutzer:Beyond Remedy 11:07, 14. Dez. 2016 "Ich bin äußerst überrascht, welche Drama sich hier entwickelt, nachdem es ursprünglich ja um einen anderen Nutzer und den Verstoß gegen ANON ging."
  • Benutzer:Man77 21:26, 14. Dez. "So nicht jemand zurückgetreten ist, während ich diesen Text verfasste, ist das SG theoretisch noch handlungsfähig, in der Praxis jedoch wohl nicht ganz so sehr, angesichts der Tatsache, dass nun 20 % der Besetzung höchst umstritten zu sein scheinen. Da ist jetzt die Community gefragt, wie sie dieses eventuelle Problem lösen will oder auch nicht."

Keine Ahnung, was die Zitatensammlung im Kasten nun soll, noch mal durchkauen alles? Erscheint mir nicht zielführend. --Jürgen Oetting (Diskussion) 17:41, 2. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Mir auch nicht. Alleine weil die Situation und auch die Stimmungslage der Community zu vielschichtig ist, als dass diese hier mit ein paar Zitaten auch nur annähernd korrekt wiedergegeben werden könnten. Auch einer der Gründe, warum ich eine ausführliche Problembeschreibung, wie bei vielen MBs üblich und von vielen Benutzern auch erwartet, auf der Vorderseite für falsch hielte. Tönjes 18:12, 2. Jan. 2017 (CET)Beantworten
Das war nur eine Replik auf die Behauptung, die Darstellung zur Beschreibung der Situation wäre falsch. Was die Community wirklich davon hält, wird die Abstimmung zeigen, da braucht man hier nicht zu diskutieren. --DWI (Diskussion) 19:11, 2. Jan. 2017 (CET)Beantworten
Ahso, das heißt, dass die Zusammenarbeit der Schiedsrichter untereinander nicht funktoniert, geht nicht aus Aussagen der Schiedsrichter hervor, sondern das stützt sich lediglich auf Mutmaßungen von Personen, die nie bei SG-Sitzungen dabei waren. alles klar, danke, lg, --Niki.L (Diskussion) 12:36, 3. Jan. 2017 (CET)Beantworten
??? Da sind mehrere Ex-Schiedsrichter zitiert worden. Sowohl solche die in den letzten Monaten zurückgetreten sind, als auch solche die schon länger nicht mehr dabei sind. Und auch amtierende SGler stehen oben. --DWI (Diskussion) 15:28, 3. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Übergangsregeln Bearbeiten

Die eben eingefügten Übergangsregeln ermöglichen keine ordentliche Übergabe des SG-Wiki und der SG-Mailingliste, weil kein gemeinsamer Tag vorgesehen ist, sie lauten derzeit: Die Amtszeit der noch amtierenden Schiedsrichter endet am Tag, an dem die Wahl beendet wird. Die Amtszeit der neuen Schiedsrichter beginnt am Folgetag. Damit zerdeppet man die SG-Arbeitsinstrumente. --Jürgen Oetting (Diskussion) 16:25, 29. Dez. 2016 (CET)Beantworten

Siehe bitte oben. Tönjes 16:27, 29. Dez. 2016 (CET)Beantworten
Wurde inzwischen vorne korrigiert, inzwischen ist eine gemeinsame Übergangsfrist von vier Tagen vorgesehen. --Jürgen Oetting (Diskussion) 16:28, 29. Dez. 2016 (CET)Beantworten
Und wieder geändert, arg knappe Übergabefrist. Hoffentlich haben dann die abgesägten SG-Mitglieder Zeit und Lust zur Übergabe. --Jürgen Oetting (Diskussion) 16:34, 29. Dez. 2016 (CET)Beantworten
Was ist denn wenn man die Amtszeit als Schiedsrichter unabhängig betrachtet vom Zugang zum SG-Wiki. Oder wenn man schreibt dass, die "Geschäfte" (SG-Wiki) des SG "kommisarisch" durch die derzeitigen SR weitergeführt werden? Die Frage nach etwaigen SG-Anfragen stellt sich ja sowieso nicht. --DWI (Diskussion) 16:40, 29. Dez. 2016 (CET)Beantworten
Denkbar aber riskant. Die derzeitigen SG-Mitglieder sollen durch dieses MB ja vorzeitig ihrer Ämter enthoben werden. Weshalb sollen sie unter diesen Bedingungen bereit sein, das SG-Wiki und die SG-Mailingliste kommissarisch zu verwalten? Dazu können sie per MB sicher nicht verpflichtet werden. Ich meine, dass eine hinreichend lange Übergangsfrist gewährleistet werden muss. --Jürgen Oetting (Diskussion) 16:45, 29. Dez. 2016 (CET)Beantworten
Wie lange wäre denn "hinreichend" lang? "Weshalb sollen sie unter diesen Bedingungen bereit sein, das SG-Wiki und die SG-Mailingliste kommissarisch zu verwalten?" Ein paar der noch amtierenden SR haben so etwas wie Pflichtgefühl genannt. Was würden wir eigentlich machen wenn jetzt alle verbiebenen SR-zurücktreten? Sowas ist doch irgendwann mal vorgekommen. Außerdem kann ja durchaus der Fall eintreten, dass die derzeitgen SR wiedergewählt werden. (Würde mich natürlich nicht daruf verlassen). --DWI (Diskussion) 16:51, 29. Dez. 2016 (CET)Beantworten
Die derzeitigen SG-Mitglieder sollen durch dieses MB ja vorzeitig ihrer Ämter enthoben werden. Weshalb sollen sie unter diesen Bedingungen bereit sein, das SG-Wiki und die SG-Mailingliste kommissarisch zu verwalten? Dazu sollte keine Verpflichtung notwendig sein, vielmehr sollte dies eine Selbstverständlichkeit sein. Wer ein Amt übernimmt, sollte sich auch dafür verantwortlich fühlen für eine geordnete Übergabe zu sorgen. Alles andere fände ich extrem befremdlich. Und was soll an diesen Bedingungen problematisch sein? In dieser Situation einen Neuanfang zu fordern ist völlig legitim. Zumal das gesamte Gremium, inklusive der noch amtierenden Schiedsrichter, Ihren Teil zu dem Chaos beigetragen hat. Aber die Übergangsfristen können ja entsprechend verlängert werden. Bevor wir uns da wieder in die Quere kommen, mach du dies bitte, DWI. Tönjes 16:56, 29. Dez. 2016 (CET)Beantworten
Natürlich ist es legitim, in dieser Situation einen Neuanfang zu fordern und zu organisieren. Nur sollte der geordnet vor sich gehen. Was zum Teufel spricht denn gegen Übergangsregeln, wie wir sie bisher bei anderen SG-Wahlen hatten? Warum diese Hektik? Es geht um einige Tage gemeinsamer SG-Zeit. --Jürgen Oetting (Diskussion) 17:05, 29. Dez. 2016 (CET)Beantworten
Ich will es mal so formulieren: Ich habe versprochen, den Auftrag ernstzunehmen. Das mache ich auch. Der Auftrag wird mir (angenommen) per sofort entzogen. Ich nehme dann natürlich auch das ernst. … «« Man77 »» (A) wie Autor 17:09, 29. Dez. 2016 (CET)Beantworten

Ich habe die Frist jetzt auf sieben Tage verlängert und hoffe, dass damit genüg Zeit für die Übergabemodalitäten vorhanden ist. Tönjes 12:51, 30. Dez. 2016 (CET)Beantworten

wäre prima, wenn endlich eine klare Linie zwecks Neuanfang gezogen werden kann. Arieswings (Diskussion) 13:02, 30. Dez. 2016 (CET)Beantworten
Also diese 7 Tage. Die Schiedsrichter werden dann für ein Jahr gewählt und nach dem Jahr gibt es eine neue Wahl für alle und wie ist dort die Frist? Und im Jahr danach und dann noch ein Jahr später? Wenn jetzt alle gewählt werden und jetzt diese 7 Tage-Frist ausreichend ist, dann bedeutet das noch lange nicht, dass diese Frist auch bei den nächsten Wahlen ausreichend ist. Wäre es vielleicht nicht ein wenig schlauer, wenn man die Frist offen lässt und sowas wie "behalten ihr Amt bis zur Entlassung durch die Neugewählten" reinschreibt? Dann ist es nämlich egal wie viele Terminkonflikte es gibt, der Übergang wäre geregelt. --Wurgl (Diskussion) 13:27, 30. Dez. 2016 (CET)Beantworten
Die regulären Übergangsfristen und Übergabemodalitäten sind nicht Gegenstand dieses MBs. Dieses MB dient ausschließlich dazu einmalig Neuwahlen zu ermöglichen. Alle weitergehenden Überlegungen, wie in Zukunft bei einem handlungsunfähigen SG verfahren werden soll etc., müssen anschliessend geklärt werden. Siehe hierzu auch diesen Beitrag. In diesem Punkt unterscheidet sich dieses MB gerade von dem anderen MB. Tönjes 13:33, 30. Dez. 2016 (CET)Beantworten

Starttermin Bearbeiten

@DWI: Ich sehe keinen Grund, den Start dieses MBs länger als nötig hinauszuzögern. Das Drama ums SG dauert eh schon zu lang, je schneller wir hier einen Schnitt machen, desto besser. Da eine Woche Vorlauf verlangt werden, würde ich dich bitten zeitnah den Starttermin bekanntzugeben. Tönjes 16:49, 30. Dez. 2016 (CET)Beantworten

Ich wie beim Nachbar-MB, als Start den 8. Januar, 12 Uhr eingetragen. --DWI (Diskussion) 17:55, 2. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Unklarheiten Bearbeiten

Ich habe mir den Textentwurf gerade mal durchgelesen und stolpere da über mehrere Punkte, die unbedingt geklärt werden sollten bevor das hier zur Abstimmung kommt:

  • Wann genau kommt es zu unverzüglichen Neuwahlen des Schiedsgerichts? Was ist die Ausnahme, für die dieser Regeln gelten? Gilt das nur einmalig, oder immer in solchen Situationen?
  • Wenn dies einen Fall betrifft, in dem es noch gewählte Schiedsrichter gibt, muss klar sein, was mit deren Amt passiert und wann.
  • Nach der aktuellen Formulierung müsste das SG ggf. auch mit Leuten aufgefüllt werden, die mehr Kontra- als Pro-Stimmen erhalten haben?! Ist das so gewollt? Falls ja: erklären warum! Falls nein: umformulieren!

Mit der Bitte um Klärung // Martin K. (Diskussion) 20:07, 1. Jan. 2017 (CET)Beantworten

  1. Es kommt zu unverzüglichen Neuwahlen des Schiedsgerichtes. Damit wird keine neue Regel geschaffen die auch für die Zukunft gelten würde, sondern es kommt einmalig zu Neuwahlen des SG.
  2. Alle derzeitigen Stellen werden neu besetzt. + Die Amtszeit der amtierenden Schiedsrichter endet sieben Tage nach Beginn der Amtszeit der neugewählten Schiedsrichter.
  3. Die Wahlmodalitäten sind unter Wikipedia:Schiedsgericht/Wahl beschrieben, darauf wird ja auch explizit hingewiesen. Und dort heißt es: Nur Kandidaten, die mehr Pro- als Kontrastimmen erreichen, gelten als gewählt.
Sollten weiterhin Unklarheiten bestehen, können die Punkte natürlich noch umformuliert werden. Wobei ich ehrlich gesagt die Notwendigkeit nicht sehe, an sich geht alles aus dem Vorschlag hervor. Tönjes 22:03, 1. Jan. 2017 (CET)Beantworten
@Tönjes: Danke für die Anworten.
  1. Dann schreibt das bitte dazu: „Bei Annahme dieses meinungs bildes kommt es einmalig zu unverzüglichen Neuwahlen...“
  2. „Alle derzeitigen Stellen“ ist missverständlich. Ich würde daher folgendes vorschlagen „Da alle Stellen des Schiedsgerichts neu gewählt werden solle, endet die Amtszeit aller noch im Amt befindlichen Schiedsrichter endet umgehend.“
  3. Da die Ausnahmeregelungen diese Wahlregeln ersetzt, sollte man diese Klausel auch hier übernehmen, um Unklarheiten gar nicht erst aufkommen zu lassen..
// Martin K. (Diskussion) 22:53, 1. Jan. 2017 (CET)Beantworten
  • Hier ist überhaupt nichts unklar oder missverständlich.
    • Es ist knapp, übersichtlich, vollständig und zweifelsfrei beschrieben, und würde durch die langatmigen redundanten Vorschläge nur aufgebläht und verquatscht werden.
  • Es heißt umseitig klipp und klar unter Punkt 4:
    • „beginnt einen Tag, nachdem dieses Meinungsbild beschlossen wurde. Die Abstimmung beginnt am achten Tag nach Beschluss dieses Meinungsbildes und dauert 14 Tage.“
    • Mal angenommen, das MB würde am 31. Januar 2017 erfolgreich enden.
    • Dann beginnt die Kandidatensuche am 1. Februar 2017, die Abstimmung läuft vom 8. Februar 2017 bis 23. Februar 2017, ggf. je nach Uhrzeiten.
    • Nun möchtest du noch extra erklärt bekommen, wie wahrscheinlich es sei, dass sich der 31. Januar 2017 im Jahr 2018 wiederholt?
  • Zu deiner Frage „einen Fall betrifft, in dem es noch gewählte Schiedsrichter gibt“
    • Steht ebenfalls eindeutig unter Punkt 1:
    • „Alle derzeitigen Stellen werden neu besetzt.“
    • Was soll denn noch eindeutiger erklärt werden, „muss klar sein, was mit deren Amt passiert und wann“?
    • Die derzeit amtierenden SR übergeben den Staffelstab, ihre Amtsgeschäfte, Passwörter und was sonst technisch zu regeln wäre an ihre Nachfolger. Wie sonst auch.
  • „müsste das SG ggf. auch mit Leuten aufgefüllt werden, die mehr Kontra- als“
    • Es wird umseitig unter Nennung spezifischer Ausnahmen darauf verwiesen, dass grundsätzlich alle Wikipedia:Schiedsgericht/Regeln, insbesondere Wikipedia:Schiedsgericht/Wahl gelten. Hier klärt sich deine Frage.
    • Nur die normalerweise auf Mai und November liegenden festen Wahltermine ändern sich; und es wird nicht wie sonst die Hälfte nachgewählt, während die andere Hälfte weiter amtiert, sondern gemäß umseitigem Vorschlag soll das gesamte SG neu gewählt werden.
  • Der Titel des MB lautet „Neuwahl des …“
    • Nun folgen wir mal dem enzyklopädischen Link Neuwahl und finden im resultierenden Artikel den Begriff und die näheren Umstände erklärt; bei zart pleonastischem Lemma.
    • Wenn in den Nachrichten gemeldet wird, irgendwo würde es zu Neuwahlen kommen, dann ist das immer ein einmaliger situationsbezogener Vorgang; sogar „außerordentlich“, weil außerhalb der vorgesehenen regelmäßigen = ordnungsgemäßen Abfolge liegend.
  • Ich sehe keinen Änderungsbedarf; Vorschlag verkompliziert bloß, blockiert den unmittelbar bevorstehenden Start und zwingt alle Unterstützer, den verlängerten Text erneut durchzuarbeiten – und birgt die Gefahr zusätzlich eingebauter Widersprüchlichkeiten oder generiert weitere Interpretationsmöglichkeiten, mögen sie auch noch so absurd sein.
    • „endet die Amtszeit aller noch im Amt befindlichen Schiedsrichter endet umgehend“ – das geht nicht, weil sie dann enden würde, bevor Passwörter und Wiki an die Nachfolger übergeben würden. Die Neuen kommen ganz einfach ins Amt, und erst in dem Moment sind die bisherigen SR raus, die ohnehin keine Fälle mehr annehmen können, und bis zur Amtsübergabe weiterhin gewählte SR sind.
    • Es ist die ganz normale Amtsübergabe der alten an die neuen, bloß diesmal nicht von fünfen, sondern zehne.

VG --PerfektesChaos 09:47, 2. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Was lange rumliegt ... Bearbeiten

... wird endlich gut? Vor dem Start gab es in 13 Tagen 13 Edits, Disk kaum besuchter (was ja auch etwas über das Interesse der Community aussagt).

Dabei sprechen nicht nur die vorderseitig genannten Gründe gegen einen Schnellschuß, sondern auch die Tatsache, daß 5 Leute für gerade einmal gut 3 Monate gewählt werden sollen. Wahrscheinlich könnten die nicht einmal einen einzigen Fall bearbeiten - so denn einer käme. Bzw. müßten dann nach 3 Monaten noch einmal sich zur Abstimmung stellen. --Elop 13:26, 12. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Wenn diese fünf Leute aus dem Scherbenhaufen wieder ein funktionales SG machen, wäre das ein enormer Fortschritt. Insofern sehe ich das denn eher als Chance. Dein Einwand kommt aber gerade etwas spät, oder?--Wassertraeger (‏إنغو‎)   13:37, 12. Jan. 2017 (CET)Beantworten
Siehe meinen geklammerten Teilsatz.
Ich würde mir eher eine Mußezeit mit Neuordnung wünschen als Neu- oder Nachwahlen.
Es laufen jetzt 2 MBer über einen Fall, der praktisch nie eintritt. Und speziell die Neuwahl wäre z. B. keine sinnvolle Option, wenn einzelne SR aus Zeitgründen oder durch den Tod ausschieden. Die wäre höchstens im konkreten Einzelfall zu diskutieren. Und natürlich bei Selbstauflösung. --Elop 14:29, 12. Jan. 2017 (CET)Beantworten
Das wäre allerdings mal mehr als spannender Fall, wobei ich trotz Ablehnung des heutigen SG nicht hoffe, das er eintritt.
Aber das zu spät bezog sich darauf, das auch Du nicht diskutiert hast, genau wie ich. Für mich heißt das, damit das Recht zu "maulen" verwirkt ist, es gibt ja nun keine neuen Infos. Was die Neuordnung angeht sind wir ja einer Meinung. --Wassertraeger (‏إنغو‎)   14:56, 12. Jan. 2017 (CET)Beantworten
Das Recht zu maulen hat man nie verwirkt. --Elop 15:03, 12. Jan. 2017 (CET)Beantworten
"Ich würde mir eher eine Mußezeit mit Neuordnung wünschen als Neu- oder Nachwahlen." Genau das.
"Die wäre höchstens im konkreten Einzelfall zu diskutieren." Es geht hier nur um diesen speziellen Einzelfall und keine Neuregelung. Im Gegensatz zum anderen MB. Das sollte unterschieden werden. Hier in diesem MB geht es nur um eine einmalige Wahl für diese Situation, siehe Einleitungstext, 1. Satz: "Mit diesem Meinungsbild (MB) sollen abweichend von den regulären Wahlterminen, einmalig Neuwahlen des Schiedsgerichtes für Ende Januar / Anfang Februar ermöglicht werden." Und das halte ich jedenfalls für völlig unsinnig, ohne sonst irgendwas zu ändern und ohne überhaupt mal darüber nachzudenken, was gerade in den letzten 1 1/2 Jahren angerichtet wurde, lange vor der MAGISTER-Sache.
Zum Beispiel hat das letzte SG vor den 3 ersten Rücktritten beschlossen, dass es keine neuen Fälle mehr von gesperrten Benutzern annehmen will. Gesperrte Benutzer sollen demnach nicht mehr für SG-Fälle entsperrt werden und man darf gemäß den bisherigen SG-Regeln SG-Fälle nur mit dem Konto anlegen, das in den Konflikt verwickelt war (WP:SGA#Stellen einer Anfrage): "Anfragen sollen unter dem Konto gestellt werden, das an dem Konflikt beteiligt war." Demnach sind keine Überprüfungen laufender Sperren (also jeglicher Langzeitsperren) durch das SG mehr möglich. Das wurde mal eben so im letzten Jahr nebenbei abgeschafft unter Berufung auf einen angeblichen "Status quo". Aber bei ungesperrten Benutzern kann das SG weiterhin ohne entsprechenden Antrag irgendeines Konfliktbeteiligten Sperrverlängerungen bis hin zu unbegrenzten Sperren vornehmen, mitten in irgendwelchen Konfliktfällen. Dies ist eine Situation, die dazu führt, dass hier eine massive Schieflage entstanden ist. Das SG kann Sperrverlängerungen aussprechen und Benutzer aus dem Wiki ausschließen, aber Sperren aufheben oder verkürzen, ist so nicht mehr wirklich möglich, da die Gesperrten gar keine Fälle mehr anlegen dürfen. Diese massiven Änderungen bei SG-Anfragen laufen auch weiterhin unter dem Label "Status quo", mit dem das Ergebnis des MBs vor etwas mehr als 1 Jahr beendet wurde. Ein toller "Status quo", der mal eben große Änderungen neu einführt und gesperrten Benutzern SG-Anfragen verwehrt. Meiner Meinung nach das WP:Unwort des Jahres 2016. --Bjarlin 17:44, 12. Jan. 2017 (CET)Beantworten
Siehe auch SG-Protokoll vom 22. Juni 2016:
"Erörterung der Bedeutung des Meinungsbildes Schiedsgericht als „Begnadigungsinstanz“ für die Verfahrensweisen bei im Meinungsbild beschriebenen Fällen: E-Mail-Anfrage zur Entsperrung zum Zwecke des Stellens einer Schiedsgerichtsanfrage ist abzulehnen"
An diesem Beschluss per telefonischer "Besprechung" waren auch diverse Schiedsrichter beteiligt, die schon das Murks-MB in der SG-Besetzung von November 2015 mit initiiert hatten, nämlich Alnilam, Codc, DCB, Ghilt, Helfmann, THWZ und MAGISTER. Von denen ist nun nur noch Letzterer im SG und aus anderen Gründen umstritten, die aber auch mit Faktenverdreherei verwandt sind (AfD). Auf derartige Verdrehungen im SG, die dann durch SG-Beschlüsse festgeschrieben werden, habe ich jedenfalls gar keine Lust mehr. Ich halte das MB und das, was daraus geschlussfolgert wird, für eine massive Verarschung der Community. Dann lieber gar kein SG als so eins. --Bjarlin 18:02, 12. Jan. 2017 (CET)Beantworten
Ich stimme Dir im Kern zu. Wobei im "Gnadeninstanz"-MB die meisten beteiligten SR sich von einem haben verarschen lassen. Der hatte auf der letzten ACon sogar konkret erläutert, daß er Entsperrungen per SG schon deshalb ablehne, weil er auf keinen Fall je mehr Liesbeth entsperrt haben wolle.
Andere der damaligen SG hatten sich "überzeugen" lassen, da müsse man "die Community fragen", und waren nicht kompetent genug, das zu lesen, was sie da mitbeantragten. --Elop 18:57, 12. Jan. 2017 (CET)Beantworten
Von den damaligen Schiedrichtern waren laut Teilnehmerliste weder der MB-Initiator Plani noch der einzige Noch-Schiedsrichter MAGISTER auf der AdminCon. Letzterer hat jenes MB sowohl unterstützt (wie auch die anderen Schiedsrichter bis auf Achim) als auch den verdrehten Vorschlag als einziger damaliger Schiedsrichter(!) inhaltlich abgelehnt, dies trotz der Aussage von Plani dort im Intro "Das Schiedsgericht als Gremium enthält sich in dieser Frage jeglicher Meinungsäußerung und steht dem Abstimmungsausgang vollkommen neutral gegenüber", weshalb ich ihn als treibende Kraft annahm. Ebenso waren auch Ghilt und THWZ laut der Liste nicht auf der AdminCon. Damit bleiben noch 4 damalige Schiedsrichter übrig. Ich nehme mal an, du meinst den Einzigen von den Erwähnten, der gegen mich dieses Jahr auch schon eine unsinnige VM gestartet hat und der die von dir beschriebene Meinung auch im Wiki schon ähnlich vertreten hat. Jedenfalls sieht man, dass der aktuelle Schiedsrichter nicht überzeugt werden musste, sondern inhaltlich ähnlicher Meinung ist. --Bjarlin 22:42, 12. Jan. 2017 (CET)Beantworten
Wikipedia Diskussion:Schiedsgericht/Archiv/2016/März, dann scheiden noch welche aus. --Elop 23:13, 12. Jan. 2017 (CET)Beantworten
Für mich (und wahrscheinlich sieht bzw. sah es das SG auch so) bedeutet das MB nicht, das es generell nicht mehr erlaubt ist, dass ein gesperrter Benutzer das SG anruft, um entsperrt zu werden. Wenn der Anfragende meint, dass seine Sperre den Regeln widersprach (und eine Sperrprüfung oder ein AP ebenfalls nicht korrekt abgearbeitet wurde/n), dann handelt es sich nicht um eine Bitte um Begnadigung (die das SG wegen des MB nicht annimmt), sondern um eine Anfrage, die (meiner Meinung nach) per Punkt 2 der Zuständigkeit anzunehmen wäre. Eine Anfrage, die nach dem MB hinegen nicht mehr anzunehmen wäre, wäre z.B. die von Politik. Sturmjäger (Diskussion) 21:03, 12. Jan. 2017 (CET)Beantworten
Wenn man eine SG-Anfrage als gesperrter Benutzer gar nicht mehr anlegen darf, weil das den Konfliktbeteiligten vorbehalten ist und man nun nicht mehr zum Anlegen einer Anfrage entsperrt wird (dies ist ja seit Juni neu(!) und wurde mangels Anfragen in den letzten Monaten noch gar nicht angewendet), dann bedeutet das de facto genau das: dass "es generell nicht mehr erlaubt ist, dass ein gesperrter Benutzer das SG anruft, um entsperrt zu werden". Das hat das SG ja selbst im Juni so beschlossen. Die Punkte der Zuständigkeit sind dann egal, wenn eine Anfrage gar nicht mehr angelegt werden kann, da man gesperrt ist und nicht mehr dafür entsperrt wird. Das nennt das SG dann postfaktisch den "Status quo". Die Anfrage von Benutzer:Politik ist deutlich älter als Juni 2016, ebenso alle vorherigen anderen Anfragen von gesperrten Benutzern, die teils schon regelwidrig aus Lust und Laune vom SG gar nicht angenommen wurden, je nachdem, wer gerade im SG war und wie die Meinungen der Schiedsrichter dazu waren, völlig egal, welcher Zuständigkeitspunkt klar zutraf. Einige der Zuständigkeitspunkte sind ja mit diesen neuen Verdrehungen gleich mit abgeschafft worden, z. B. die Zuständigkeit bezüglich Punkt 3, "Sockenpuppenmissbrauch". Denn der Punkt betrifft bei SG-Anfragen wohl ausschließlich gesperrte Benutzer, die nun keine Anfrage mehr anlegen dürfen. Also wurden die Zuständigkeitspunkte auch geändert trotz inhaltlicher Ablehnung des "Status quo"-MBs. --Bjarlin 22:53, 12. Jan. 2017 (CET)Beantworten