Kölner Köpfe

Ich möchte mal absichern: Die Kölner Köpfe (Gesamtansicht) an einem U-Bahnhof sollten eigentlich unter die FOP fallen, wo sie dort dauerhaft (m.W. seit mindestens 10 Jahren) angebracht sind. Einzelne bestimmte „Köpfe“ abzufotografieren, um mit denen entsprechende bis dato unbebilderte Personenartikel zu illustrieren kann doch wohl keine schlechte Idee sein. Was meinen die FOP-Experten? --S[1] 13:45, 1. Dez. 2009 (CET)

Lies doch einfach mal Panoramafreiheit#Deutschland. Wenn du es nicht verstehst, komm wieder, dann schicken wir dir eine Kopie der Sätze Ausschlaggebend ist der tatsächliche öffentliche Zugang. Auch alle zugänglichen Privatwege und private Parks werden als öffentliche Wege angesehen, nicht dagegen beispielsweise ein U-Bahnhof oder eine Bahnhofshalle. mit rot unterstrichenem nicht dagegen beispielsweise ein U-Bahnhof. 82.113.106.24 14:47, 1. Dez. 2009 (CET)
Inhaltlich hat die IP recht. Über den Tonfall wollen wir aber mal besser nicht reden... -- Chaddy · D·B - DÜP 17:14, 1. Dez. 2009 (CET)

Datei:Soka-gebaeude.jpg von der Pressestelle des Unternehmens, welche Lizenz?

Ich möchte für den Artikel über SOKA-Bau gerne dieses Foto verwenden. Es stammt von hier. Wie kann das Foto für Wikipedia verwendet werden? --Eury Euro 14:05, 1. Dez. 2009 (CET)

Hm. Aus dem, was auf der verlinkten Seite steht, ergibt sich leider keine gültige Freigabe für die Wikipedia. D. h. wir werden das Bild in den Dateiüberprüfungs-Prozeß schicken. Dann wird jemand (z. B. ich ;)) eine Mail an die Firma schreiben, in der er um eine gültige Freigabe bittet. Grüße, ireas (talk’n’judge - DÜP) 14:17, 1. Dez. 2009 (CET)

Nur sicherheitshalber hier nochmals nachgefragt. Auf die Datei liegt ein SLA von einem neuen Benutzer (ertser Edit) mit der Begründung es wäre vom Urheber nicht zur Veröffentlichung freigegeben. Ist da irgendwo Schöfungshöhe vorhanden? Bei der Abbildung des Hundekopfes beispielweise? Ansonsten würde ich eher den SLA ablehnen und die Lizenz auf {{Bild-LogoSH}} ändern. Danke und Gruß --JuTa Talk 17:18, 2. Dez. 2009 (CET)

Da grad ein Kollege schneller war hier der google-chache. --JuTa Talk 17:21, 2. Dez. 2009 (CET)
Der Google-Cache ist offenbar auch schon leer. Bitte Bilder nicht einfach schnelllöschen, sondern dem DÜP-Prozess zuführen. Bitte wiederherstellen, damit das ordentlich gemacht werden kann. -- Chaddy · D·B - DÜP 18:33, 2. Dez. 2009 (CET)
OK, ist wieder da und in DÜP. Den Rest erledigen DÜP-Leute, oder? --JuTa Talk 18:43, 2. Dez. 2009 (CET)
Ja, wir kümmern uns darum. -- Chaddy · D·B - DÜP 18:54, 2. Dez. 2009 (CET)

CC-Lizenz: "Downgrade" möglich?

Da derzeit jeder Artikel mit LA-Hinweis einfach in ein anderes Wiki exportiert wird und mir gerade Rolls-Royce Museum aufgefallen ist, wollte ich nachfragen, ob es generell möglich ist, wie in diesem Fall geschehen, einen Inhalt unter einer CC-BY-SA 3.0 Unported in einem Gesamtwerk zu verwenden, welches die Inhalte unter eine CC-BY-SA 1.0 Unported stellt?

Widerspricht das nicht Abschnitt 4b "Restrictions"? -- defchris (Diskussion • Beiträge) 08:56, 1. Dez. 2009 (CET)

Das dürfte möglich sein; solange man den Teil, der unter CC-BY-SA 1.0 steht, sinnvoll von dem Teil, der unter CC-BY-SA 3.0 steht, trennen kann. Das Werk als Ganzes kann aber natürlich nur unter den Bedingungen der CC-BY-SA 3.0 verwendet werden; unter CC-BY-SA 1.0 kann man nur die Teile nutzen, die darunter lizensiert wurden, und das auch nur, nachdem sie aus dem Ganzen herausgetrennt wurden.--rtc 04:50, 3. Dez. 2009 (CET)

Mir ist das zu nah an dem hier, da zumindest stellenweise nahezu wörtlich übernommen wurde. IMHO ne URV oder seh nur ich das so?? --WortWusel 20:09, 2. Dez. 2009 (CET)

Das muss unformuliert und erweitert werden, siehe WP:TP, mehr ist nicht erforderlich, aber auch nicht weniger --Historiograf 05:22, 3. Dez. 2009 (CET)

Freiherr

Ich möchte die Aufzählung "Einige bekannte Titelträger" in Freiherr in eine Liste auslagern. DerHexer hat gemeint, ich soll mal hier nachfragen, ob ein Export notwendig ist. Er denkt, die Schöpfungshöhe ist so gering, dass man einfach eine neue Liste anlegen kann, ohne das Urheberrecht zu verletzen. Euere Meinung? --GiordanoBruno 06:53, 4. Dez. 2009 (CET)

Die Liste hat keine Schöpfungshöhe und kann bedenkenlos ausgelagert werden. -- Chaddy · D·B - DÜP 15:04, 4. Dez. 2009 (CET)

Urheberrecht von Screenshots von frei verfügbaren Computerspielen

Folgende Screenshots habe ich selbst erstellt:

[[1]] [[2]]

Sie stammen von Spielen deren Rechte nicht mehr verfolgt werden, die nicht mehr vertrieben werden, deren (ehemaligen) Rechteinhaber für normalsterbliche nicht mehr auffindbar (insolvent etc.) sind bzw. bereits verstorben sind. Die Software ist sogar frei verfügbar. Wie verhält es sich jetzt mit der Vewendung der Bilder auf WP? Erlaubt oder nicht?

--GrupsniHexe 14:46, 5. Dez. 2009 (CET)

Entsprechend des deutschen Urheberrechts hat der Ersteller der Grafiken immer noch ein Anrecht auf sein Werk. Auch wenn die Spiele nicht mehr verfolgt werden, sind sie dennoch geschützt. D.h. es besteht keine Garantie, dass der Urheber nicht doch sein Recht fordern könnte. Man beachte auch, dass trotz ausbleibender Verfolgung auch die Verbreitung der Spiele illegal ist, solange keine Einwilligung des Erstellers vorliegt, bzw. er unbekannt ist. --   15:30, 5. Dez. 2009 (CET)
Definiere "frei Verfügbar"? Frei verfügbar weil von den Rechteinhabern vor ihrem "Verschwinden" freigegeben, oder frei verfügbar weil Abandonware? Falls sie nicht explizit freigegeben worden sind, stehen die Spiele nach wie vor unter dem Schutz des Urheberrechts. --Connum 15:33, 5. Dez. 2009 (CET)
Frei verfügbar im Sinne von Abandonware. Es existiert keine explizite Freigabe der ursprünglichen Rechteinhaber (Software Studios), diese existieren aber an sich auch nicht mehr und können daher auch nicht um Erlaubnis gefragt werden. --GrupsniHexe 15:59, 5. Dez. 2009 (CET)
Finger weg! "Abandonware" ist nichts anderes als ein blumiger Ausdruck für Schwarzkopien. "Frei verfügbar" ist das genauso wie jede andere Schwarzkopie, die man im Internet runterladen kann. Im Falle einer Insolvenz werden die Nutzungsrechte usw. in der Regel an Investoren verkauft oder fallen an die Autoren zurück. Verstorbene Autoren vererben ihre Urheberrechte; sie laufen dann erst 70 Jahre nach dem Tod ab. Plötzlich können solche Nutzungsrechte an alten Spielen wieder an Wert gewinnen. Wir sehen das z.B. bei Handys, wo plötzlich angebliche Abandonware sich wieder gut vermarkten lässt und auch wieder vermarktet wird. Die Verwendung der Bilder auf WP ist daher ebenso wie das Herunterladen oder zum Herunterladen anbieten von solchen Spielen entgegen weitläufiger naiver Annahmen verboten. --rtc 18:07, 5. Dez. 2009 (CET)
Na dann lösch die halt einer von den Admins bitte. --GrupsniHexe 20:40, 5. Dez. 2009 (CET)
Dann wird dann schon von der DÜP erledigt. -- Chaddy · D·B - DÜP 20:46, 5. Dez. 2009 (CET)

Gesprochenes Gemeinfreies

Wenn man ein Foto von einem altersbedingt gemeinfreien Gemälde macht, wird das Foto auch als gemeinfrei angesehen.

Gilt das gleiche für vorgelesene Texte?

Wenn man also einen (durch sein Alter oder seine Quelle (z. B. US-Regierung, NASA, deutsche Gesetze, …)) gemeinfreien Text vorliest und aufnimmt, ist dann diese Aufnahme auch gemeinfrei und kann der Vorleser keine Urheberrechte geltend machen? -- 78.55.219.169 19:00, 5. Dez. 2009 (CET)

Ich gehe davon aus, dass beim Vorlesen schon eine gewisse schöpferische Leisung vorliegt (Sprache, Betonung, Pausen etc. – da gibt es ja sehr viele Möglichkeiten) und deswegen ein neues und geschütztes Werk vorliegt. -- Yellowcard 19:47, 5. Dez. 2009 (CET)
Die Aufnahme dürfte Leistungsschutz genießen. --rtc 19:51, 5. Dez. 2009 (CET)
Ja, die Aufnahme wird mit sehr grosser Wahrscheinlichkeit unter das Leistungschutzrecht fallen (Geschütz bis 50 Jahre nach Veröffetlichung). Gesprochenes wird in der Regel wie ein Musikstück aufgenommenes gehandhabt. Natürlich hat man nur Schutz auf der Aufnahme nicht am Inhalt. Nachsprechen eines gemeinfreien Textes ist erlaubt, auch wenn dieser schon mal vertont wurde, und deshalb eine (andere) Aufnahme vorhanden ist. Bobo11 21:05, 5. Dez. 2009 (CET)

Telephil (Diskussion • Beiträge • hochgeladene Dateien • SBL-Log • Sperr-Logbuch • globale Beiträge • SUL • Logbuch) (siehe Benutzerbeiträge) lädt wiederholt Bild-URV auf Commons hoch und fügt die Bilder in Konrad Kujau ein. Er will nicht begreifen, daß das abgebildete Gemälde geschützt ist, dass er nur Rechte am Foto hat. Kann ihm das mal jemand erklären? --87.185.221.165 22:20, 5. Dez. 2009 (CET)

Ich habe ihn mal angeschrieben. -- Chaddy · D·B - DÜP 00:19, 6. Dez. 2009 (CET)
Eines der beiden Fotos ist meinem Laienblick zufolge nachbearbeitet: Die Posen und Details scheinen gleich, aber das Gemälde ist unterschiedlich. Seltsam... --Constructor 03:44, 6. Dez. 2009 (CET)

www.genealogie-mittelalter.de

In der Redaktion Geschichte wird gerade intensiv über die Verlinkung zur Seite www.genealogie-mittelalter.de debattiert[3]. Am Rande kam die nicht ganz unwichtige Frage auf, ob man sich mit einer Verlinkung nicht ein Urheberrechtsproblem schafft. Die Leistung der Seite besteht darin, Quellen und Publikationen zu einzelnen Personen abgetippt und online gestellt zu haben. Zwar wird dort die Quelle genannt, aber geht die Länge der Beiträge noch als Zitat durch, oder ist das bereits genehmigungspflichtig? Falls jemand dazu genaueres sagen könnte, wären wir für eine Mitteilung hier oder in der Redaktion dankbar. --Haselburg-müller 12:59, 1. Dez. 2009 (CET)

Wir haften nicht für den Inhalt verlinkter Webseiten. Rein rechtlich ist das also kein Problem. Beachte aber bitte WP:WEB, speziell Nr. 7. -- Chaddy · D·B - DÜP 17:13, 1. Dez. 2009 (CET)
Deshalb fragen die Geschichtler doch hier, wenn ich die Frage richtig verstehe. -- Baird's Tapir 17:15, 1. Dez. 2009 (CET)
Die Frage war, ob Links auf diese Seite rechtlich ein Problem darstellen. Das kann man verneien. Ob die Seite nun verlinkt werden soll, oder nicht, soll jeder basierend auf WP:WEB für sich selbst abwägen oder das Geschichts-Portal eben gemeinsam festlegen. -- Chaddy · D·B - DÜP 17:37, 1. Dez. 2009 (CET)
Vielleicht hätte ich's noch präzisieren sollen. Punkt 7 besagt: Keine Links zu rechtswidrigen Websites. Wäre der Inhalt rechtswidrig, könnten wir uns die ganze inhaltliche Diskussion dort schenken. Aber ist die Seite btw. das Abschreiben der Publikationen dort rechtswidrig (wir konnten z.B. bisher auch kein Impressum finden)? --Haselburg-müller 19:09, 1. Dez. 2009 (CET)
Ach, jetzt verstehe ich, worauf du hinauswillst. Die Seite handelt offenbar vom Mittelalter. Wie alt sind denn die abgetippten Quellen? Ich denke, da kann man wohl überall davon ausgehen, dass der Urheber vor mehr als 70 Jahren gestorben ist, oder gibt es dort auch neuere Quellen?
Die Publikationen allerdings sind wohl noch urheberrechtlich geschützt, nehme ich mal an. -- Chaddy · D·B - DÜP 19:20, 1. Dez. 2009 (CET)
Die Quellen sind weniger ein Problem als die abgetippte Literatur, die einen Teil des Inhalts ausmacht. --Haselburg-müller 19:33, 1. Dez. 2009 (CET)
Es geht um die Literatur. Im großen Stil wird das Lexikon des Mittelalters abgetippt, ebenso wie Auszüge aus Werken, die teils erst wenige, teils 30 Jahre oder mehr erhältlich sind. Da ganze Passagen dort eingestellt sind, haben manche von uns schon Bauschmerzen bei der Sache. --Benowar 11:18, 2. Dez. 2009 (CET)
Wir sind nicht die Urheberrechtspolizei. Eine Website kann fremde Inhalte (z.B. aus einem Lexikon) auch mit Genehmigung verwenden, ohne dies explizit zu erwähnen. Ob eine Genehmigung vorliegt, wissen wir in diesem Fall und in den meisten ähnlichen Fällen nicht. Es ist nicht unsere Aufgabe, dem nachzugehen. Gestumblindi 01:31, 3. Dez. 2009 (CET)

Sehe ich exakt genauso. Solange die Rechteinhaber das dulden, ist das nicht unsere Sache --Historiograf 05:19, 3. Dez. 2009 (CET)

Abgetippte gemeinfreie Literatur ist kein Problem. Auch Transkriptionen von handschriftlichen Texten nicht, da eine Transkription naturgemäss keine Schöpfungshöhe haben kann. Nur falls z.b. vom Mittelhochdeutschen ins Hochdeutsche übersetzt wird entsteht neues Urheberrecht. --Seegras 14:39, 6. Dez. 2009 (CET)

Gustav Lenzewski

Es gibt einen ganzen Stapel eigentlich gemeinfreier Noten, die mit "Editiert: Gustav Lenzewski" oder "Editiert: Gustav Lenzewski sen" markiert sind.

Abgesehen davon dass es mir unklar ist warum da jemand an Barock-Noten herumeditieren soll (Ich habe auch Rechtsschutz von Schriftzeichen und den Thread hier durchgelesen und schiebe das auf Copyfraud-Manöver seitens der Notenverlage), möchte ich gerne wissen ob es da nicht einen stichfesteren Beweis gibt dass die Noten nicht dem Urheberrecht unterliegen, mit anderen Worten, ob nicht dieser Pro-Forma-Bearbeiter auch schon genügend lange tot ist.

Von diesem Gustav Lenzewski gibt es nun offenbar zwei. Ein Biografie-Eintrag sagt a) 1857-1928 und b) Director of Dr. Hoch’s Konservatorium from 1954 to 1958. Vermutlich der "sen" und der andere. Hat da jemand nähere Informationen zu den Personen? --Seegras 14:56, 6. Dez. 2009 (CET)

Screenshot vs. Foto

Ich plane, einen Artikel mit Screenshots aus Videos zu bebildern. Natürlich würde darauf nur der Videoausschnitt - der im Übrigen eine Person zeigt - zu sehen sein, nicht der Browser oder sonstige Benutzeroberfläche. Meine Frage: fällt das nun unter die Bedingungen für Fotos oder für Screenshots? Unter welchen Umständen, die Zustimmung des Urhebers und der abgebildeten Person vorausgesetzt, wäre dies rechtlich korrekt und möglich? --N-nami 11:03, 4. Dez. 2009 (CET)

Wenn alle Urheber des Videos und die abgebildete Person zustimmen ist es egal auf welche Weise du an das Bild gelangt bist. Wenn du die Leute aber so gut kennst, warum fragst du sie nicht nach dem Rohmaterial, dann sollte die Qualität des Bildes noch besser sein.--134.2.3.103 11:10, 4. Dez. 2009 (CET)
1. Der Urheber des Videos ("Der Kameramann") muss das Video unter eine freie Lizenz (wie cc-by-sa) stellen, oder zumindest explizit deine Screenshots.
2. Die abgebildete Person muss i.d.R. ihre Zustimmung geben, es sei denn, sie ist so relevant, dass sie unter die WP:RK-Relevanzkriterien fällt, und somit einen eigenen Artikel hat oder haben könnte. -- Nyks (Kontakt) 15:23, 4. Dez. 2009 (CET)
Und mit Screenshots hat das wenig zu tun, wenn keine Teile des Programms drauf sind. Der Hersteller deiner Kamera hat ja auch kein Urheberrecht an den damit gemachten Fotos, weil der Prozess (Lichtstrahlen auf Fotosensor und auf Speicherkarte bzw. in deinem Fall: Codierte Videodaten decodieren und darstellen) keine Kreativität enthält. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 18:54, 4. Dez. 2009 (CET)
Vielen Dank, ihr habt mir sehr geholfen! :-) --N-nami 07:02, 7. Dez. 2009 (CET)

Broken Link als Suchmöglichkeit für "Abschreiber"

Ich habe vorhin einen "broken link" aus der Wiki gegoogelt (eigentlich weil ich die neue "location" finden wollte) und dabei gesehen, wieviele andere Webseiten den Wiki-Artikel mit dem "falschen" bzw. veralteten Link auch haben. Da es über 100 sind, habe ich zeitlich nicht die Möglichkeit, die alle selber "abzumahnen" bzw. weiß auch nicht, mit wem evtl. Verträge zur Übernahme von Wiki-Artikeln bestehen ??

Konkret handelt es sich um den Artikel Land (Deutschland) und den "Ref"-Link mit dem Textteil "9_laenderv.php" (Nr. 17 ?).

Ich habe bewußt noch nichts an dem Link geändert, damit die Abschreiber (noch) nicht "nachziehen" können und man sie somit gut per Google-Suche nach "9_laenderv.php" finden kann ...

Wer könnte da etwas unternehmen ?? --PhChAK 01:33, 5. Dez. 2009 (CET)

Öhm, dir ist aber schon bewusst, dass das Kopieren von Texten aus der Wikipedia grundsätzlich für jedermann erlaubt ist, oder? Zu prüfen wäre möglicherweise, ob alle Mirrors sich an die konkreten Lizenzbedingungen halten, aber solange das passiert, kann hier jeder kopieren ohne "Verträge zur Übernahme von Wiki-Artikeln" zu haben. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 03:41, 5. Dez. 2009 (CET)
Einzelne Texte 1:1 kopieren wußte ich schon - aber ganze Artikel als eigene Inhalte darstellen wie z.B. hier wo erst unterhalb des Hinweises auf den eigenen Newsletter ganz klein in hellgrau auf weiß der einzige Hinweis auf die Wikipedia als eigentlicher 100% Urheber steht ... ??? Das ist doch zumindest grenzwertig zur URV - oder ??
Das unkommentierte "mitkopieren" von kaputten Links ist m.E. auch sehr fragwürdig. --PhChAK 18:22, 7. Dez. 2009 (CET)
"Copyright by Wikipida" ist komplett falsch, falscher geht es kaum noch. Die Wikipedia kann sowieso kein Copyright besitzen, wenn dann höchstens die Foundation. Aber das Urheberrecht an den Inhalten bleibt allein bei den Benutzern, deshalb müssten da alle Urheber des Textes genannt werden. Das ist also sowohl nach der GFDL, als auch nach der CC-by-sa eine glasklare URV. -- Chaddy · D·B - DÜP 18:27, 7. Dez. 2009 (CET)
Solche Seiten werden via WP:WN/M gelistet. Für cliffmoe.de mach ich das mal. --Martina Nolte Disk. 19:34, 7. Dez. 2009 (CET) PS: cliffmoe.de schon vorhanden --Martina Nolte Disk. 19:43, 7. Dez. 2009 (CET)
Ja, "ganze Artikel als eigene Inhalte darstellen [...] wo erst unterhalb des Hinweises auf den eigenen Newsletter ganz klein in hellgrau auf weiß der einzige Hinweis auf [...] eigentliche[...] Urheber steht" ist völlig in Ordnung. Was soll daran auch falsch sein? Es ist Zweck einer freien Lizenz, die freie Benutzbarkeit zu ermöglichen. Das schließt die Integration in fremde Projekte genauso wenig aus wie die kommerzielle Ausschlachtung. Es muss auch nicht einmal ein Hinweis auf Wikipedia dabeistehen. Eine Nennung der Autoren genügt völlig. --rtc 20:11, 7. Dez. 2009 (CET)
Und genau die findet nicht statt, nicht einmal indirekt. Der Betreiber ist schon ein "älterer Bekannter" auf WP:WN/M, der auf Durchzug stellt. Er installiert inzwischen dieses mangelhafte Spiegelskript auch noch für weitere Seitenbetreiber. --Martina Nolte Disk. 21:27, 7. Dez. 2009 (CET)

Panoramafreiheit

Aufgrund des Anregung von Matthiasb Frage ich auch hier. Aktuell werden auf den Commons diverse Bilder aus Rumänien wegen fehlender Panoramafreiheit gelöscht. Dies geschieht auf der Grundlage des Art. 33 des rumänischen Urheberrechts aus dem Jahr 1996. In Deutschland gab es seit dieser Zeit einige Novellierungen im Urheberrecht (erster und zweiter Korb). Gab es in Rumänen entsprechende Überarbeitungen im Urheberrecht? --S.Didam 19:00, 6. Dez. 2009 (CET)

ergänzende Anmerkung: Es geht u.a. um diese Löschanträge, darunter etliche Gebäudefotos vom Palace of the Parliament. --:bdk: 20:02, 6. Dez. 2009 (CET)
Die Einschränkungen gelten für Rumänien nur, wenn das Kunstwerk das zentrale Motiv darstellt. Somit fallen z.B. die Grabsteine nicht darunter, die Fotos und Bildnisse sind zu klein. Für nicht.kommerzielle Verwendung gibts übrigens in Rumänien Panoramafreiheit. Zeit für eine cc-by-nc auf Commons. --90.187.132.228 20:33, 6. Dez. 2009 (CET)
Nö, CC-by-nc widerspricht den Grundprinzipien der Wikipedia und wird sich nie durchsetzen (gut so).
@S.Didam: Solange keine Innenaufnahmen dabei sind und die Werke dauerhaft im öffentlich einsehbaren Raum aufgestellt sind, sind sie hier auf de-WP in Ordnung. Gemäß des Schutzlandprinzips können wir die DACH-Regelung bzgl. Panoramafreiheit auch auf ausländische Werke anwenden. -- Chaddy · D·B - DÜP 21:24, 6. Dez. 2009 (CET)

@Chaddy: Danke für den Hinweis. Ich werde die kongruente Literatur mal Sichten. --S.Didam 22:19, 6. Dez. 2009 (CET)

Hatten wir auch schon mit Griechenland, Frankreich, Russland u.v.m., je nach Gesetzeslage nicht nur bei Skulpturen, sondern auch bei Architektur. Es empfiehlt sich daher, alles was man auf Commons an potentiell gefährdetem Bildmaterial findet, möglichst zeitnah hierher zu importieren. -- Herby 22:34, 8. Dez. 2009 (CET)

Ich kann beim besten Willen keine Schöpfungshöhe erkennen, die den Copyright-Vermerk rechtfertigt. --Constructor 00:50, 7. Dez. 2009 (CET)

Normal, das ist bei allen Logos (der WMF) so.--134.2.3.102 11:10, 7. Dez. 2009 (CET)
De facto gilt für die Wikimedia-Logos natürlich genau das, was für alle anderen Logos auch gilt: Keine SH, aber Markenschutzrechte beachten. Die Wikimedia besteht aber AFAIR auf Extra-Warn-Bausteine und Diskussionen darum gab es oft genug -> ergebnislos. Lohnt sich nicht, diese Policy zu hinterfragen. -- Yellowcard 15:27, 7. Dez. 2009 (CET)
Sowas hinterlässt aber imHo einen wirklich faden Beigeschmack - (fast) jedem Logo wird wg. fehlender SH auf den Wikimedia-Projekten kein Urheberrecht zugesprochen, aber nur beim eigenen Logo prangt eine Urheberrechtswarnung, obwohl dies ja aufgrund der fehlenden SH gar nciht möglich sei. -- Nyks (Kontakt) 14:56, 8. Dez. 2009 (CET)
Die Foundation ist der Betreiber dieses Projektes, die macht natürlich was sie für richtig hält. Kritik daran ist Tabu... -- Chaddy · D·B - DÜP 14:58, 8. Dez. 2009 (CET)
Die Absurdität ist offensichtlich, aber wie gesagt: Die Mühe ist wahrscheinlich umsonst. Na klar ist der Baustein unnötig / wäre bei allen anderen Logos genauso angebracht. Aber gut, da hat die Foundation halt das sagen. -- Yellowcard 18:28, 8. Dez. 2009 (CET)
PS: Im hiesigen Baustein wird sogar von einer „projektweiten Ausnahme“ gesprochen – was für ein Blödsinn. -- Yellowcard 18:30, 8. Dez. 2009 (CET)
Ob Blödsinn oder nicht - es ist der Wille des Betreibers und als Office-Action (oder vergleichbar) nicht diskussionswürdig. --Petra 22:38, 8. Dez. 2009 (CET)

Diese Datei hat doch keine Schöpfungshöhe, oder? Falls doch, würde ich ein Problem mit der Genehmigung sehen. --Katimpe 01:52, 7. Dez. 2009 (CET)

Hat natürlich keine SH. -- Chaddy · D·B - DÜP 15:12, 7. Dez. 2009 (CET)
Doch, das Datenbankwerk hat sogar mit ziemlicher Sicherheit Schöpfungshöhe. Man müsste Stöpel mal darauf ansprechen, dass er seine Lizenz wiki-kompatibel macht (woran ihm ja wohl gelegen ist). Port(u*o)s 15:25, 7. Dez. 2009 (CET)

Das ist absoluter Schwachsinn. Die Karte ist kein Datenbankwerk, allenfalls eine einfache Datenbank, und von Schöpfungshöhe da zu sprechen, ist völlig irreführend, da es um einen Leistungsschutz geht --Historiograf 05:20, 8. Dez. 2009 (CET)

Schricker 3. Auflage; S. 1636: Datenbankelement ohne Werkcharakter, da bei diesem Bild keine Sammlung vorliegt. Nachzulesen dort. --Petra 22:18, 8. Dez. 2009 (CET)

Datei:In_Berghain.jpg Innenraumfoto

Im Artikel Berghain steht: Fotos oder Videoaufnahmen im Inneren des Gebäudes sind verboten, um den Gästen ein Höchstmaß an Freiheit und persönlichen Entfaltungsmöglichkeiten zu gewährleisten., direkt daneben ist ein Foto des Innenraums eingebunden. ... Aus der Beschreibung des Bildes geht nicht hervor, dass der Fotograf eine Genehmigung dazu hat.... URV? --Tostan 07:51, 8. Dez. 2009 (CET)

Eine URV im eigentlichen Sinne ist es nicht. Ob der Fotograf eine Genehmigung für das Foto selber hat, ist allerdings unklar (und eigentlich sein Problem). Auf .de würde ich ggf. die DÜP einschalten. --Guandalug 09:06, 8. Dez. 2009 (CET)
Fotos und Videoaufnahmen vom Inneren eines Gebäudes müssen grundsätzlich vom Besitzer des Hauses genehmigt werden, sind per se also grundsätzlich erst einmal verboten. Daher nehmen wir (zum. als Support-Team) in einem solchen Fall die Fotos auch nur an, wenn eine Erlaubnis des Eigentümers vorliegt. -- Yellowcard 09:48, 8. Dez. 2009 (CET)
Drum sag ich ja, auf .de wäre das eine Arbeit für die DÜP. Auf commons.... nun ja. --Guandalug 10:13, 8. Dez. 2009 (CET)
Das kann uns vollkommen egal sein. Das ist ein Problem mit dem Hausrecht und das hat der Fotograf, nicht wir. Auch wenn das auf de wäre, gäbe es da keinen Handlungsanlass. -- Chaddy · D·B - DÜP 14:37, 8. Dez. 2009 (CET)
Kein urheberrechtliches Problem erkennbar. Außerdem Commons. --Petra 17:05, 8. Dez. 2009 (CET)
OK. -- Yellowcard 18:27, 8. Dez. 2009 (CET)

Elementsymbole Lavoisiers

Sind die beiden Dateien Datei:ElementsymboleLavoisiers1.jpg und Datei:ElementsymboleLavoisiers2.jpg commonsfähig? Unter welcher Lizenz? --Leyo 16:37, 8. Dez. 2009 (CET)

Klar. Lavoisier ist lange tot, also {{PD-old}}. --BerntieDisk. 16:44, 8. Dez. 2009 (CET)
Dann setze ich hier Vorlage:Bild-PD-alt ein und mach' den Transfer per Bot, OK? --Leyo 16:48, 8. Dez. 2009 (CET)
PD-SH ist hier aber richtiger, da die Symbole aufgrund mangelnder Schöpfungshöhe (nach heutigem Recht) nie geschützt waren. -- Chaddy · D·B - DÜP 16:51, 8. Dez. 2009 (CET)
Und es wäre vielleicht günstig, wenn du als Quelle "hochgeladen von Roland Mattern" o.ä. angibst. --BerntieDisk. 16:58, 8. Dez. 2009 (CET)
Das ist ziemlich sinnlos, da das ja schon bei den Dateiversionen steht. In das Feld "Quelle" gehört, die Quelle, woher Roland das hat. Die ist mir aber unbekannt... -- Chaddy · D·B - DÜP 17:23, 8. Dez. 2009 (CET)
Grundsätzlich hast du natürlich Recht, die Information ist redundant. Ich denke, es wäre halt nett, dem Hochlader quasi die Credits für das Bearbeiten (scannen/fotografieren/sonstwas) zukommen zu lassen (soll ja Leute geben, die darauf Wert legen). --BerntieDisk. 18:11, 8. Dez. 2009 (CET)
@Chaddy: Falls du den Commons-Transfer durchführen möchtest, habe ich nichts dagegen. --Leyo 18:16, 8. Dez. 2009 (CET)
Ich weiß nicht, welche Lizenz auf Commons am sinnvollsten wäre. Bei Commons und SH bin ich sehr vorsichtig. Für Commons wäre vielleicht PD-old dann doch besser bzw. sicherer... -- Chaddy · D·B - DÜP 18:40, 8. Dez. 2009 (CET)
Ja, definitiv. AFAIK gehen auf den Commons nur einfache geometrische Symbole und Textlogos als ohne SH durch. -- Yellowcard 18:45, 8. Dez. 2009 (CET)
Das erste ist auf Commons. Wenn ihr es für sinnvoll haltet, könnt ihr die dortige Beschreibungsseite gerne anpassen. --Leyo 19:03, 8. Dez. 2009 (CET)

Verpixelung von Symbolen

Hallo, hat jemand dies gesehen? Soweit ich weiß, gibt es keinen (rechtlichen) Grund, hier zB das Firefox- oder Chrome-Logo zu verpixeln. Aber ich will mich nicht so weit aus dem Fenster lehnen... · blane 22:32, 8. Dez. 2009 (CET)

Die verpixelten Bilder sind wirklich Müll. Da sollten unverpixelte Varianten hochgeladen werden. -- Chaddy · D·B - DÜP 23:36, 8. Dez. 2009 (CET)

Hallo, ich bitte nochmals um abschließende Kommentare zwecks meines Vorschlags für eine neue Hochladeseite in Anlehnung an Commons / englische Wikipedia. Matthias 19:55, 5. Dez. 2009 (CET)

Und was hat das mit Urheberrechtsfragen zu tun? --Connum 20:29, 7. Dez. 2009 (CET)
Ich finde es schon sinnvoll, diese geplante (und bedeutende) Änderung publik zu machen, um Gelegenheit für Kommentare zu geben. --Leyo 19:24, 9. Dez. 2009 (CET)

BTX-Seiten

 
Seite der Polizei

Ich habe kürzlich beim Ausmisten eine BTX-Infobroschüre des "Bundesministeriums für das Post- und Fernmeldewesen" von Anno 1985 gefunden und habe mich erinnert, wie begeistert ich damals von BTX am PC war. Dürfen die darin abgebildeten BTX-Seiten in Wikipedia eingestellt werden? Die Schöpfungshöhe dürfte ja nicht allzuhoch sein? Gruß -- Richard Huber 11:25, 9. Dez. 2009 (CET)

Wenn das alles ähnlich kurze Texte sind, dürfte da kaum irgendwas SH erreichen. --Petra 14:14, 9. Dez. 2009 (CET)

Wo genau ist rein rechtlich die Grenze für uns, zwischen eindeutiger Urheberrechtsverletzung und dem Nichterreichen einer Schöpfungshöhe? Gibt es da eine Faustformel? --JARU Sprich Feedback? 23:29, 9. Dez. 2009 (CET)

Ja: Im Zweifel hat es Schöpfungshöhe; wenn Du Dir unsicher bist, lade es nicht hoch. --rtc 02:10, 10. Dez. 2009 (CET)

Das ist Unsinn. Wenn es ein Logo oder ein anderes Werk der angewandten Kunst ist (also einem Gebrauchszweck dient) hat es im Zweifel keine Schöpfungshöhe --Historiograf 06:30, 10. Dez. 2009 (CET)

Bitte stifte Benutzer nicht dazu an, Dinge hochzuladen, wenn sie sich unsicher sind. Wenn der Benutzer sich unsicher ist, sollte er davon ausgehen, dass das Logo Schöpfungshöhe hat, egal wie klar es die in Deinen Augen nicht hat. Wenn Du es anders siehst, kannst Du es gerne selbst auf hochladen. --rtc 16:56, 10. Dez. 2009 (CET)
Bitte hör auf, Benutzer unnötig zu verunsichern... -- Chaddy · D·B - DÜP 17:30, 10. Dez. 2009 (CET)

Es gibt keine Faustregel, aber (für Deutschland) ein Beispiel, das Laufende Auge. Ein Logo, bei dem die Eintragung als Geschmacksmuster möglich ist, wird in Deutschland nicht als urheberrechtlich schutzfähig angesehen, das dürfte auf so ziemlich alle Logos zutreffen, denn noch aufwendiger/kreativer gestaltet als das urheberrechtlich gemäss Bundesverfassungsgericht nicht geschützte "Laufende Auge" ist ein Logo im Normalfall wohl nicht (bei Logos ist ja eine gewisse Schlichtheit und Einprägsamkeit erwünscht). Allerdings wird hier von Diskutanten, die sich über "Schöpfungshöhe" unterhalten, häufig nicht beachtet, dass die von Historiograf erwähnte Eigenschaft als "Logo oder ein anderes Werk der angewandten Kunst" dabei von zentraler Bedeutung ist. Wäre das "Laufende Auge" kein Logo, sondern ein für sich stehendes, nicht zu einem Gebrauchszweck geschaffenes Kunstwerk, hätte das Bundesverfassungsgericht dem exakt gleichen Werk den urheberrechtlichen Schutz wohl zugestanden. Gestumblindi 21:50, 10. Dez. 2009 (CET)

IST DAS PLAGIAT???

Hallo liebe Wikipedianer,

so der unten stehende Text ist das Original über New York

LINK DAZU :http://en.wikipedia.org/wiki/New_york_city


The City of New York is the most populous city in the United States, and the center of the New York metropolitan area, which is one of the most populous urban areas in the world. A leading global city, New York exerts a powerful influence over worldwide commerce, finance, culture, fashion and entertainment. As host of the United Nations headquarters, it is also an important center for international affairs. The city is often referred to as New York City to differentiate it from the state of New York, of which it is a part.

Located on a large natural harbor on the Atlantic coast of the Northeastern United States, the city consists of five boroughs: The Bronx, Brooklyn, Manhattan, Queens, and Staten Island. The city's 2008 estimated population exceeds 8.3 million people,[1] and with a land area of 305 square miles (790 km2),[2][3] New York City is the most densely populated major city in the United States.[4] The New York metropolitan area's population is also the nation's largest, estimated at 18.8 million people over 6,720 square miles (17,400 km2).[5] Furthermore, the Combined Statistical Area containing the Greater New York metropolitan area contained 22.155 million people as of 2008 Census estimates, also the largest in the United States. New York was founded as a commercial trading post by the Dutch in 1624. The settlement was called New Amsterdam until 1664 when the colony came under English control.[6] New York served as the capital of the United States from 1785 until 1790.[7] It has been the country's largest city since 1790.[8]

Many districts and landmarks in the city have become well-known to outsiders. The Statue of Liberty greeted millions of immigrants as they came to America in the late 19th and early 20th centuries. Wall Street, in Lower Manhattan, has been a dominant global financial center since World War II and is home to the New York Stock Exchange. The city has been home to several of the tallest buildings in the world, including the Empire State Building and the twin towers of the former World Trade Center.

The City is the birthplace of many cultural movements, including the Harlem Renaissance in literature and visual art; abstract expressionism (also known as the New York School) in painting; hip hop,[9] punk,[10] salsa, disco and Tin Pan Alley in music; and is the home of Broadway theater.

New York is notable among American cities for its high use of mass transit, most of which runs 24 hours per day, and for the overall density and diversity of its population. In 2005, nearly 170 languages were spoken in the city and 36% of its population was born outside the United States.[11][12] Sometimes referred to as "The City that Never Sleeps", other nicknames include The Capital of the world, Gotham,[13] and the Big Apple.[14


Nun kommt das was ich geändert habe,



New York be the most populous city inside the United States, in addition to the center of the New York metropolitan area, which is single of the most populous urban areas inside the world. A important global city, New York exerts a powerful influence in excess of worldwide commerce, finance, culture, fashion and entertainment. As host of the United Nations headquarters, it be also an important center for intercontinental affairs. The city is often referred to as New York City to differentiate it as of the state of New York, of which it is a fraction. Located on a large usual harbor on the Atlantic coastline of the Northeastern United States, the city consists of five boroughs: The Bronx, Brooklyn, Manhattan, Queens, and Staten Island. The city's 2008 approximate population exceeds 8.3 million people, and with a land area of 305 square miles (790 km2), New York City be the most densely populated main city in the United States. The New York metropolitan area's population is also the nation's largest, estimated on 18.8 million people over 6,720 square miles (17,400 km2). Furthermore, the Combined Statistical Area containing the Greater New York metropolitan area contained 22.155 million people as of 2008 Census estimates, in addition the largest in the United States. New York was founded as a commercial trading post by the Dutch in 1624. The settlement was called New Amsterdam until 1664 after the colony came under English control. New York served as the capital of the United States as of 1785 until 1790. It has been the country's largest city from the time when 1790. A lot of districts and landmarks during the city have become famous to outsiders. The Statue of Liberty greeted millions of immigrants as they came on the way to America in the delayed 19th and early 20th centuries. Wall Street, in Lower Manhattan, has been a leading global financial center since World War II and is quarters to the New York Stock Exchange. The city has been home to some of the tallest buildings in the world, counting the Empire State Building and the twin towers of the ex- World Trade Center.


............usw. es geht noch weiter ich werde halt den kompletten Text noch weiter in diesem Stil ändern!!!


Nun wollte ich wissen ob das so in Ordnung ist, denn ich habe einen sehr strengen Lehrer, der das mit Plagiat ziemlich genau nimmt und Null Punkte verteilt gerade für Sachen aus Wikipedia. Bitte also um Hilfe und Tips eventuell falls das nicht so geht.

Bitte schreibt mir doch einfach eine e-mail ob ich das so machen darf und welche Quelle ich angeben kann ohne das ich Wikipedia nennen muss bitte, kann ich die Quellenangaben von dem Wikipedia Autor nehmen????

Danke

Liebe und beste grüße

PS: Emails bitte an xxxxxxx@xxx.xx schicken danke

Wenn du deinen Lehrer für zu blöd hältst, um hier nachzusehen, nachdem du neben dem Original auch noch deinen geänderten Text einstellst, hast du die Sechs auch verdient. Außerdem ist das mE zu nahe am Original, und um die Angabe von Sekundärquellen wirst du evtl. ohnehin nicht kommen. Deine E-Mail-Adresse habe ich wegen Spamschutz entfernt (sie kann über die Versionsgeschichte eingesehen werden). --Constructor 01:11, 10. Dez. 2009 (CET)
Ist doch egal, ob Plagiat oder nicht, bei den Massen an Fehlern, die er/sie eingebaut hat, gibts auch so ne 6. --Meisterkoch Rezepte bewerten! 01:22, 10. Dez. 2009 (CET)
Dies ist eine Seite über Urheberrechtsfragen. Plagiate sind nicht zwangsläufig ein Verstoß gegen das Urheberrecht. Was Du machst, ist zwar nur an der Grenze eines Urheberrechtsverstoßes, aber ein Plagiat ist es ganz sicher: Du nimmst da einen existierenden Text und formulierst die Sätze etwas um, ohne eigene inhaltliche Leistung. So wie Du es beschreibst gehst Du ein hohes Risiko ein, dass Dir Dein Lehrer dafür wohl null Punkte geben wird. Die Übernahme der Quellen ist eine ganz schlechte Idee. Das wird der Lehrer sofort durchschauen. Und wenn Du nicht dabeischreiben kannst, dass Du Wikipedia benutzt hast, ohne dass der Lehrer es als Plagiat bewertet, dann ist es doch glasklar, dass Du es auch nicht (erst recht nicht!) ohne diese Quellenangabe abgeben solltest. Aber warum gehst Du nicht einfach mal zu Deinem Lehrer hin, wenn Du Schwierigkeiten hast, etwas ganz eigenes zu schreiben und besprichst es mit ihm? Dafür wird er ja schließlich bezahlt!
Meisterkoch: Leider muss man sagen, dass es für heutige Verhältnisse "gar nicht soooo schlecht" ist. Ich habe schon Hauptseminararbeiten von Studenten gesehen, die einen Bachelor-Abschluss hatten. Das Konzept des Satzes (!) schien bei ihnen nicht bekannt zu sein. Heißt: Es fehlten Punkte am Ende des Satzes ebenso wie Großschreibung am Satzanfang; und das dazwischen war von der Qualität her auch noch einige Stockwerke tiefer als das obige. --rtc 02:07, 10. Dez. 2009 (CET)
Soll das mal eine Facharbeit im Englisch-LK werden? -- Chaddy · D·B - DÜP 17:34, 10. Dez. 2009 (CET)

Reicht die Erklärung so oder müsste es OTRS sein? Falls Ja, würde ich das Bild nach Commons verschieben. --Leyo 14:14, 10. Dez. 2009 (CET)

Die Erklärung reicht AFAIS nicht. Wieso soll die Urenkelin das Recht haben, über die Veröffentlichung des Fotos zu entscheiden? Hat sie fotografiert? Das müßten wir auf jeden Fall wissen… ireas (talk’n’judge - DÜP) 14:29, 10. Dez. 2009 (CET)
DÜP läuft. --Leyo 16:50, 10. Dez. 2009 (CET)

neuer Hinweisbaustein für Schutzlandprinzip

Ich habe gerade folgenden Baustein erstellt: Vorlage:Schutzlandprinzip. Dieser Hinweis soll gesetzt werden, wenn eine Datei hier in der de.wp nur aufgrund des Schutzlandprinzips verbleiben darf. Eine solche Datei kann nicht nach Commons verschoben werden und dieser Baustein soll dies inkl. Begründung verhindern; außerdem dient er als Begründung, wieso ein entsprechender Lizenzbaustein genutzt werden darf. Gibt es dazu Anmerkungen? -- Yellowcard 19:04, 9. Dez. 2009 (CET)

Genaugenommen müßte hier ein NoCommons2 her, weil solche Dateien eigentlich immer Commons-inkompatibel sind. --Pölkkyposkisolisti 19:35, 9. Dez. 2009 (CET)
Ja, die Dateien müssen nicht gemeinfrei sein (Diese Aussage macht aber dein Baustein). z.B. Panoramafreiheit, da ist das Foto dennnoch Urheberrechtlich geschütz. Nur darf der Gegenstand bei uns unter berufung auf die Panoramafreiheit so fotografiert und lizenzieert werden, aber im Land in dem der Gegenstand steht aber nicht. Bobo11 20:46, 9. Dez. 2009 (CET)

Was hieltet Ihr von:

Diese Datei dürfte nach der Rechtslage im Entstehungsland nicht genutzt werden.

Die Datei kann in der deutschsprachigen Wikipedia verbleiben und in Deutschland, Österreich und der Schweiz genutzt werden, weil bei einer vergleichbaren Situation in diesen Ländern eine Nutzung der Datei erlaubt wäre. Gemäß dem Schutzlandprinzip kann diese Erlaubnis auch auf das Ursprungsland übetragen werden.

Beim letzten Satz ist mir nichts Passendes eingefallen … ireas (talk’n’judge - DÜP) 21:10, 9. Dez. 2009 (CET)

Edit: Ich habe den letzten Satz jetzt geändert. Kommentare? ireas (talk’n’judge - DÜP) 21:21, 9. Dez. 2009 (CET)

Ich halte das für absolut unklar & wirr. Niemand weiß was damit gemeint ist. An welche Fälle ist denn konkret gedacht? Üblicherweise knüpft das Urheberrecht an die Staatsbürgerschaft des Urhebers an. Wenn ein deutscher Urheber ein Bild vom Atomoum macht, bleibt er ein deutscher Urheber, und der Begriff Entstehungsland (= Land, in dem die Aufnahme angefertigt wurde) hat nichts zu tun mit dem relevanten country of origin --Historiograf 06:37, 10. Dez. 2009 (CET)

Hm, stimmt. Da muß ich Dir rechtgeben. Wahrscheinlich wär’s am besten, einen Baustein SLP-PD (= Schutzlandprinzip Gemeinfreiheit) und einen SLP-FOP (= Schutzlandprinzip Panoramafreiheit) zu machen, das werden die häufigsten Fälle sein, oder? ireas (talk’n’judge - DÜP) 07:03, 10. Dez. 2009 (CET)
Ja, das werden die beiden häufigsten Falle sein. Fall 1: Ein Logo (oder sonst was in der Art) hat, bei uns (DACH) keine Schöpfungshöhe, und ist somit gemeinfrei. Fall 2: Es handelt sich um ein Bild bei dem man sich bei uns (DACH) auf die Panoramafreiheit berufen kann. Bobo11 08:38, 10. Dez. 2009 (CET)
Es geht um beispielsweise alle nicht-deutschen Wappen. Die Lizenzbausteine beziehen sich allerdings auf deutsches / österreichisches / schweizer Recht, doch in dem Land, wo das Wappen möglicherweise herkommt, gelten diese Gesetze nicht und Wappen sind dort möglicherweise geschützt. Daher braucht man IMO einen Hinweis auf das Schutzlandprinzip und damit die Begründung, wieso das Wappen dann trotzdem hier liegen darf (und in den Commons zum Beispiel nicht). Dafür finde ich den Baustein in der jetzigen Form gut; "Entstehungsland" ist für diese Fälle eindeutig. (Und @ Histo: country of origin heißt Entstehungsland. Wie dies im einzelnen juristischen Fachzusammenhang interpretiert werden muss, muss mMn nicht aus dem Baustein hervorgehen.) -- Yellowcard 17:06, 10. Dez. 2009 (CET)

Ich sehe ehrlich gesagt keine wirkliche Notwendigkeit für diesen Baustein. Den Nachnutzer interessiert es nicht wirklich, aufgrund welcher rechtlicher Sonderregelung ein Bild bei uns gemeinfrei ist, wichtig ist nur, dass es gemeinfrei ist. Und was Commons angeht: Dafür haben wir ja schon den NowCommons-Baustein. -- Chaddy · D·B - DÜP 17:32, 10. Dez. 2009 (CET)

Naja, es kann aber durchaus sein, dass ein deutschsprachiger Amerikaner hier aus der deutschsprachigen Wikipedia Inhalte übernimmt, weil diese als gemeinfrei gekennzeichnet sind (der entsprechende "Lizenz"-Baustein heißt sogar Bild-PD-..., PD gilt aber in erster Linie in den USA). Er würde also beispielsweise einen US-amerikansiches Wappen übernehmen und weiternutzen (in den USA), obwohl es ebendort mangels entsprechender Schutzfristenrechtlage gar nicht gemeinfrei (und generell schon gar nicht PD) ist. Einfach zu pauschalieren, den Nachnutzer "interessiert nicht wirklich, auf welcher rechtlicher Sonderregelung ein Bild bei uns gemeinfrei ist", halte ich persönlich daher für unzureichend. -- Yellowcard 14:59, 11. Dez. 2009 (CET)

Screenshotübernahme

Ich halte das Bild Datei:Anno1404 screenshot2.jpg für URV (selbst mit OTRS-Berücksichtigung), da die Komposition der Bilddarstellung meines Erachtens Schöpfungshöhe aufweisen dürfte und deshalb ein eigener Screenshot gemacht werden hätte müssen. Wie sehen das die Experten? --Constructor 02:56, 10. Dez. 2009 (CET)

Ich halte das für irrelevant, da für das Ubisoft-Schild sowieso die Generallöschung ansteht. --rtc 04:44, 10. Dez. 2009 (CET)
Rein theoretisch hat mal irgendein einfacher Mitarbeiter von Ubisoft Deutschland eine Freigabe für alle Screenshots von Ubisoft-Spielen erteilt. Allerdings ist das wohl ein großer Reinfall, da er erstens wohl gar nicht dazu befugt ist, das zu entscheiden, zweitens Ubisoft Deutschland schon zwei mal nicht sowas über die Köpfe in der französischen Konzernzentrale hinweg entscheiden darf und drittens die Freigabe gar nicht so besonders deutlich eine Freigabe für alle Zwecke ist... Außerdem ist gar nicht klar, ob Ubisoft bei Fremdentwicklungen, bei denen sie lediglich als Publisher auftreten, überhaupt die entsprechenden Rechte besitzt, um eine freie Lizenz zu erteilen. Kurz: Das ganze ist wohl ein großes Missverständnis. -- Chaddy · D·B - DÜP 17:38, 10. Dez. 2009 (CET)
Jetzt mal unabhängig von der Ubisoft-Freigabe (die ich übrigens bereits im November 2007 kritisiert hatte, wie auf Commons nachzulesen ist; aktuell läuft hier das neueste Löschverfahren). Selbst wenn die Freigabe gültig wäre, dürfte die Übernahme eines fremden Screenshots nicht erlaubt sein. Analog dazu (was ja im Recht nichts heißt) sind ja auch Fotos nicht von woanders übernehmbar, selbst wenn die dargestellten Objekte keine Schöpfungshöhe aufweisen. Ein gleichartiges eigenes Foto hingegen ist problemlos verwendbar. --Constructor 21:33, 10. Dez. 2009 (CET)
Du hast natürlich recht; selbst wenn wir mal davon ausgehen, dass die Ubisoft-Freigabe gültig ist, dann muss trotzdem noch der eigentliche Ersteller des Screenshots zustimmen, dass der Screenshot unter der genannten Lizenz veröffentlicht werden kann. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 21:43, 10. Dez. 2009 (CET)
Ich hab genug von derartigen Diskussionen in der Löschhölle (besonders auf Commons), gebe also an euch für die weiteren Maßnahmen ab. Danke für die Hilfe, --Constructor 21:46, 10. Dez. 2009 (CET)
Nein, das Erstellen eines Screenshots hat keine Schöpfungshöhe und ist nicht mit dem Erstellen eines Fotos vergleichbar. -- Chaddy · D·B - DÜP 23:21, 10. Dez. 2009 (CET)
Stimmt nicht, Schöpfungshöhe lässt sich nicht an den verwendeten Mitteln festmachen. Auch Screenshots können eine urheberrechtlich relevante Leistung darstellen. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 19:46, 11. Dez. 2009 (CET)

Benutzer:Goldi64 hat den Text eines Besucherflyers (http://maison-george-sand.monuments-nationaux.fr/fichier/m_docvisite/208/docvisite_fichier_maison.de.George.Sand_all_INTERNET.pdf) verwendet und umformuliert und daraus einen Artikel zum Maison de George Sand gemacht. Sowohl Benutzer:WortWusel als auch Benutzer:Goldi64 haben nacheinander den Fall auf WP:Dritte Meinung vorgestellt (WP:DM#URV bei Maison de George Sand? und WP:DM#Maison de George Sand); es kamen aber leider fast keine Stellungnahmen.

Benutzer:Goldi64 ist der Meinung, den Text inzwischen so weit umformuliert zu haben, dass keine URV-Problematik mehr besteht (Diskussion:Maison de George Sand).

Ich denke demgegenüber, dass nach wie vor erhebliche Teile des Ausgangstextes im Artikel erhalten geblieben sind. Darüber hinaus bin ich der Auffassung, dass auch die in der Versionsgeschichte noch erhaltenen, früheren Bearbeitungen auf mögliche URV geprüft und ggfs. gelöscht werden müssen.

Danke im voraus für eine Stellungnahme. --Snevern 23:32, 5. Dez. 2009 (CET)

Die Übereinstimmungen mit dem Flyer sind inzwischen marginal. Und warum sollten nicht bestimmte, entscheidende und treffende Aussagen übernommen werden können, denn das ist ja schließlich der Informationsgehalt, den der Bearbeiter benötigt. Es wäre ja fast so, als dürfte man die Aufzählung der heutigen Nutzung nicht übernehmen, sondern müsste sich mit einem Verweis begnügen. --Goldi64 22:23, 6. Dez. 2009 (CET)

Ich kann auch nicht mein Erstaunen verhehlen über die Energie, die aufgewendet wird, um sich an diesem Text zu reiben. Nachdem ich knapp 500 Lemmata bearbeitet habe, bin ich wie schon bei anderen Gelegenheiten der Meinung, dass diese Energie besser genutzt wäre, wenn sie sich als echte Unterstützung manifestieren würde.--Goldi64 22:34, 6. Dez. 2009 (CET)

Goldi, das kannst du doch getrost den anderen überlassen, wofür sie ihre Energie einsetzen. Du setzt deine dafür ein, mit großem Aufwand fremde Texte zu überarbeiten statt gleich eigene zu schreiben, und ich folge halt Aufforderungen auf WP:DM. Wenn's kein URV-Problem mit dem Text gibt, ist es mir natürlich recht. Leider hat sich nach WortWusels DM-Meinung außer mir und dir selbst kein Mensch inhaltlich dazu geäußert, weder auf WP:DM noch hier. Find ich sehr schade - und ich an deiner Stelle hätte ich schon gerne eine Bestätigung bekommen, dass der Text jetzt eine eigene Schöpfung darstellt und keine URV. Du selbst hast doch auch um eine Dritte Meinung gebeten - und keine gekriegt. Und jetzt kannst du dein Erstaunen nicht verhehlen? Muss ich jetzt nicht verstehen. --Snevern 08:39, 7. Dez. 2009 (CET)
Das Konzept der DM ist nun mal nicht fürs Klären von Urheberrechtsfragen geeignet. Daher gabs auch keine DMs. -- Jan Rieke 20:39, 8. Dez. 2009 (CET)
Damit hast du ohne Zweifel recht, Jan. Streifengrasmaus hat knapp eine Stunde nach der Meldung in WP:DM auf WP:Urheberrechtsfragen hingewiesen, aber Goldi64 hat es trotzdem nicht hier reingesetzt, sondern stattdessen einen Tag drauf eine zweite Meldung bei WP:DM gemacht. Und inzwischen steht das Thema zwar schon seit drei Tagen hier drin - aber eine inhaltliche Stellungnahme gibt es immer noch nicht. Mich interessiert's inzwischen nicht mehr - ich arbeite lieber konstruktiv mit Autoren zusammen statt das Gefühl vermittelt zu bekommen, gegen sie zu arbeiten. --Snevern 20:59, 8. Dez. 2009 (CET)
Dann sag ich mal was mit meiner Laienmeinung: Es gibt immer noch ein paar Sätze, die entweder wortgleich oder fast wortgleich übernommen sind. Für mich ist in diesem Fall der Grauton immer noch zu dunkel. Entweder brauchen wir eine weitere Umformulierung (und anschließende Versionslöschung!) oder die Texte werden entfernt. -- Jan Rieke 21:33, 9. Dez. 2009 (CET)

Wie sieht es denn mit dem Kontext aus? Der ist ja wohl deutlich verändert, und das hat meiner Meinung nach mehr Gewicht als die Übereinstimmung bei den Satzstellungen, die ihr diskutiert, und die ja auch zufälligerweise immer möglich sind. Ich möchte außerdem nicht wisssen, wieviele Handzettel im Laufe der Jahre unverändert in die Wikipedia eingegangen sind. Deshalb kommt mir das ganze inzwischen doch recht formal und kleinlich vor, und ich weiß immer noch nicht, ob das Urheberrecht eigentlich wirklich betroffen ist, und ob eure Meinung wrklice Relevanz hat.--Goldi64 11:25, 12. Dez. 2009 (CET)

Könnte mal bitte jemand schauen...

...ob ich hier Gespenster gesehen habe, oder das Gedicht wirklich eine URV, da nicht gemeinfrei ist? Laut Google-Books stammt das Gedicht von Hermann Claudius und dieser starb 1980. Grüße Marcus 10:08, 12. Dez. 2009 (CET)

Jup, reverten und Versonslöschung (Wenn's den geht) beantragen. Vollzitate sind prizipiel WP ungeeigent, denn sie können als mögliche Urheberrechtsverletzung angesehen. Also sind sie verpönnt, gerade wenn du, wie hier, nicht wirklich darauf angewisen bist. -- Bobo11 10:19, 12. Dez. 2009 (CET)
Es ist wohl eher von Matthias Claudius, † 1815. -- Rosenzweig δ 10:21, 12. Dez. 2009 (CET) Wird ja explizit verneint, obwohl oft zu finden, also nicht. -- Rosenzweig δ 10:26, 12. Dez. 2009 (CET)
Laut unserem Artikel ist es eben nicht von Matthias, sondern von seinem Urenkel und damit URV. Deshalb hab ich es erstmal rausgenommen, wollte aber noch eine Drittmeinung. Grüße Marcus 10:36, 12. Dez. 2009 (CET), sorry, war BK...

Verschiedene Bildrechteinhaber - beste Vorgehensweise?

Liebes Urheberrechtsteam,

ich überarbeite gerade den Beitrag zum Thema Elvis Presley und würde diesen auch gerne mit Fotos sowie ggf. Audios/Videos zu den verschiedenen Karriereabschnitten versehen. Das ist aber gar nicht so einfach, da es praktisch keine Fotos in der Public Domain gibt. Die Rechte am Abbild Presleys hält Elvis Presley Enterprises in Memphis, eine Tochter der Sillerman Corp. in den USA. Die EPE ist sehr darauf bedacht, dass alles, was das Konterfei Presley ziert, auch lizensiert ist, denn damit macht man auch in 2009 noch eine Menge Umsatz. Und bei Fotos kommen dann ja auch noch die Rechte des jeweiligen Fotografen hinzu, die zu berücksichtigen sind (wenn ich die urheberrechtlichen Zusammenhänge richtig verstehe). Meine erste Anfrage bei der EPE-Lizenzabteilung, Fotos für einen nicht kommerziellen Wikipedia-Eintrag zur Verfügung zu stellen, wurde negativ beschieden, weil ein Konzept wie Wikipedia (musste das erstaunlicherweise erst mal erklären) dort gar nicht vorgesehen ist ;-(. Ich möchte jetzt aber einen 2. Anlauf wagen über eine andere Abteilung und zudem verschiedene Fotografen direkt angehen, in der Hoffnung, dass der ein oder andere doch Fotos zur Verfügung stellt. Dazu wäre es gut, wenn ich wirklich garantieren könnte, dass die Fotos in Wikipedia nicht einfach von allen möglichen Leuten downgeloaded und weiter verwendet werden können, Urheberrecht also Priorität hat.

Frage: Wie kann ich nach Eurer Erfahrung hier am besten Überzeugungsarbeit leisten bzw. welcher Weg, welche Argumente waren in ähnlich gelagerten Fällen erfolgreich? Im Voraus vielen Dank für eine Antwort. --john Diskussion 14:05, 10. Dez. 2009 (CET)

wenn ich wirklich garantieren könnte, dass die Fotos in Wikipedia nicht einfach von allen möglichen Leuten downgeloaded und weiter verwendet werden können - das kannst du gar nicht. Unsere Lizenzen erlauben ausdrücklich die Weiternutzung (privat, kommerziell, verändert, was auch immer), und ohne Beachtung der Lizenz ist kein Bild erlaubt. --Guandalug 14:13, 10. Dez. 2009 (CET)

Dann wird es allerdings noch schwieriger. Einige Fotoinhaber sichern sich ab, indem sie einen Copyright-Vermerk in das Foto reinsetzen - wird das hier akzeptiert? Weil ohne einen Hinweis, von wem das Foto ursprünglich ist, wird es sehr schwer jemals eine Genehmigung zu bekommen. Wie machen andere das?

Ich habe bei Flickr.com einen User gefunden, der dort umfänglich Bilder in seinen Fotostream eingestellt hat und auch bereit wäre, mir einzelne für Wiki zur Verfügung zu stellen. Problem ist nur, dass auch er kaum der Inhaber der Fotorechte sein dürfte. Es handelt sich eher um einen Sammler. --john Diskussion 15:25, 10. Dez. 2009 (CET)

Copyright-Hinweise sind zwar möglich, werden aber nicht gern gesehen. Zudem kann jeder diese wieder entfernen, wenn das Bild unter eine freie Lizenz gestellt wird … Und was meinst Du mit dem „Wie machen andere das?“? Was machen die? Fremde Bilder hochladen, oder wie?
@Flickr: Wenn es nur ein Sammler ist, kann er uns auch keine Freigaben erteilen :(
Gruß, ireas (talk’n’judge - DÜP) 15:29, 10. Dez. 2009 (CET)

Was den Sammler angeht, war das ein zarter Hinweis von mir, dass alle Welt Fotos irgendwie online zur Verfügung stellt, ohne Rücksicht auf Fotorechte, weil sie sich der Problematik von Fotorechten gar nicht bewusst sind. Daher finde ich es prinzipiell gut, wie Wikipedia verfährt, allerdings setzt mich das vor das Problem, den Beitrag nicht sinnvoll bebildern zu können. Und Inhaber von Bildrechten, mit denen Geld zu verdienen ist, werden sich auf keine Veröffentlichung einlassen, wenn ich nicht zumindest das Angebot einer Kennzeichnung machenn kann. --john Diskussion 15:36, 10. Dez. 2009 (CET)

Uuups, meine Frage, wie machen andere das, bezog sich darauf, ob es ein praxisbewährtes Argument gibt, wie Fotorechteinhaber davon überzeugt werden können, Fotos zur Verfügung zu stellen. Schließlich kennt Ihr Euch aus ;-) --john Diskussion 15:38, 10. Dez. 2009 (CET)

Achso :D Das kommt immer drauf an. Manche haben einfach ein Interesse daran, in der WP möglichst gut dargestellt zu werden (bspw. von Abgeordnetenbüros bekomme ich immer wieder positive Freigaben). Grüße, ireas (talk’n’judge - DÜP) 15:43, 10. Dez. 2009 (CET)

Das heißt, Du weist offensiv auf den indirekten Werbeeffekt bzw. PR-Effekt hin? Denn Werbung im klassischen Sinne ist ja (Gott sei Dank) auf Wiki auch nicht erlaubt. Ich frage so stochernd nach, weil ich es in meinem Fall mit Leuten zu tun haben, die sehr kommerziell denken. Wenn etwas keinen Umsatz bringt, muss es einen hohen ideellen Stellenwert haben, bei einer Sache mitzumachen. --john Diskussion 15:57, 10. Dez. 2009 (CET)

Nee, darauf hingewiesen hab ich bisher noch nie. Das merken die schon ganz von alleine ;) ireas (talk’n’judge - DÜP) 15:58, 10. Dez. 2009 (CET)

Na, dann hoffe ich das auch mal ;-). War auch überrascht, dass es noch Leute gibt, die Wikipedia nicht kennen. --john Diskussion 16:11, 10. Dez. 2009 (CET)

Wie soll das Abbild einer Person jemand anders gehören können. Evis' Aussehen ist kein Werk menschlichen Schöpfungsgeistes, sondern von Genen und Junk-Food. Elvis ist über zehn Jahre tot, damit ist das Recht am eigenen Bild erloschen, jetzt bleiben nur noch die Rechte der Fotographen. Übrigens gibt es wirklich eine ganze Menge PD-Bilder vom King, der wurde schließlich von US-Militär zillionenfach für Werbezwecke abgelichtet und diese dann verteilt. 82.113.121.24 16:38, 10. Dez. 2009 (CET)
Vergiss es bitte, John. Proprietäre Bilder und Nutzung in der Wikipedia schließen sich aus. Wir werden die für Wikipedia richtliniengemäß notwendige freie Lizenz (es genügt nicht, dass es lediglich legal ist!) für die von Dir genannten Bilder unter keinen Umständen bekommen. --rtc 16:52, 10. Dez. 2009 (CET)

@RTC: Der letzte Eintrag vor Deinem ist nicht von mir. Ich distanziere mich in aller Deutlichkeit vom Inhalt des nicht signierten Beitrags sowohl was die Aussagen über das Aussehen Presleys als auch die über die Bildrechte angeht. Vielen Dank auf jeden Fall für die Infos auf meiner Diskussionsseite, das ist sehr hilfreich. Falls ich noch Fragen habe, komme ich wieder auf Dich zu. Es wäre allerdings sehr schade, wenn die notwendige freie Lizenz auf keinen Fall zu bekommen wäre. --john Diskussion 11:58, 11. Dez. 2009 (CET)

Was die "Rechte am Abbild Presleys" der Elvis Presley Enterprises angeht, so nehme ich an, dass sie sich das Konterfei von Elvis als Marke haben schützen lassen, das dürfte in den USA möglich sein. Das würde es aber nicht verunmöglichen, hier Fotografien von Elvis Presley unter einer freien Lizenz hochzuladen, wenn wir den Fotografen selbst bzw. den jeweiligen Inhaber der Rechte (Erben des Fotografen oder Inhaber eines ausschliesslichen Nutzungsrechts) dazu bewegen können. Wenn die urheberrechtliche Situation in Ordnung geht, akzeptieren wir hier auch markenrechtlich geschütztes Material (siehe Logos), denn eine enzyklopädische Verwendung wird durch markenrechtlichen Schutz nicht behindert, nur bei der Weiternutzung müssen unsere Nutzer aufpassen, dass sie nicht in Konflikt mit dem Markenrecht kommen, aber dafür haben wir einen Hinweisbaustein. Aber eben: wir brauchen entweder eine Freigabe vom Inhaber der Rechte oder aber gemeinfreies Material. Letzteres dürfte bei Elvis fast unmöglich sein, da ja sicher noch kein Elvis-Fotograf seit mehr als 70 Jahren verstorben ist - ausser wir finden einen Schweizer Fotografen, der ein unkünstlerisches Bild von Elvis gemacht hat, das könnten wir dann nach der Entscheidung "Wachmann Meili" des Schweizerischen Bundesgerichts für gemeinfrei erklären, wenn wir das Risiko eingehen wollen ;-). Gestumblindi 14:11, 12. Dez. 2009 (CET)

1. Was sagt ihr denn zu den Logos der Kampagne be Berlin? Können diese eingebunden werden? Immerhin hat da eine Werbeagentur drangesessen, wobei diese die gesamte Kampagne und nicht nur die Logos entworfen hat. Ich würd gern die offiziellen und auch die nicht berücksichtigten Logos gerne in den Artikel einbinden. Logos hier: http://www.werbeblogger.de/2008/03/18/be-berlin-nur-dreist-ge-geklaut/ 2. Kann mir jemand den Gefallen tun und das Bild http://www.flickr.com/photos/renaat/3038293681/ bei Commons oder irgendwoanders hochladen, so dass ich es einbinden kann? Danke. --Da7id 09:40, 11. Dez. 2009 (CET)

Das Bild vom Brandenburger Tor ist nc, können wir nicht nehmen. Ich wwürde soieso erstmal die Löschdisk. abwarten. --Petra 11:10, 11. Dez. 2009 (CET)
Den LA nehm ich nicht ernst. Was bedeutet "nc"? Da zu dem Foto steht "Sie dürfen das Werk bzw. den Inhalt vervielfältigen, verbreiten und öffentlich zugänglich machen." und die Bedingungen hier doch nicht wirklich hinderlich sind (Namensnennung - kein Problem, kommerzielle Nutzung - interessiert hier doch nicht, Bearbeitung - dann wird es unbearbeitet eingebunden), versteh ich nicht wieso es nicht erlaubt ist. --Da7id 11:21, 11. Dez. 2009 (CET)
Tja, "kommerzielle Nutzung - interessiert hier doch nicht, Bearbeitung - dann wird es unbearbeitet eingebunden" - da irrst du. Die Wikipedia fordert die Nutzung freier Lizenzen. Diese beinhalten die Erlaubnis der Veränderbarkeit sowie die kommerzielle Nutzung. Eine -nc - Lizenz wirst du auf dieser Liste vergeblich suchen - und die Liste definiert, was hier akzeptabel ist und was nicht. Sorry, aber ein Bild mit nc-Lizenz scheidet aus. --Guandalug 11:58, 11. Dez. 2009 (CET)
Oke. Danke trotzdem. --Da7id 12:04, 11. Dez. 2009 (CET)
Nur zur Verdeutlichung: nc und nd sind ebenfalls freie Lizenzen, sie sind hier aber unerwünscht. --Petra 12:58, 11. Dez. 2009 (CET)
Hatte mal gelesen, (will den eintrag grad nicht aussuchen) dass es recht unübersichtliche Urteile darüber gibt, was eine kommerzielle Nutzung ist. Weil es für Weiternutzer deshalb ggf ein Risko sein kann, diese weiterzunutzen, gelten diese Lizezen allgemein nicht als frei.--goiken 13:04, 11. Dez. 2009 (CET)
Es gibt auch sehr unterschiedliche Ansichten darüber, wie die Namensnennung bei CC überhaupt zu erfolgen hat. Trotz alledem sind alle CC-Lizenzen frei. Einige Leute möchten jedoch, daß alles vogelfrei ist und daß das Urheberrecht abgeschafft wird. In diesem Sinne ist jedoch in Deutschland überhaupt nichtts frei. --Petra 13:26, 11. Dez. 2009 (CET)
Okay, zugegeben, schludrig formuliert von mir, die -nc und -nd - Lizenzen gelten auch als freie Lizenzen, sind aber innerhalb der Wikipedia nicht erwünscht, weil sie Einschränkungen fordern, die als "unfrei machend" angesehen werden. (Darf man nicht verändern, darf man nicht kommerziell nutzen). --Guandalug 13:29, 11. Dez. 2009 (CET)
"frei" ist, was man als "frei" definiert und da hat uns freundlicherweise freedomdefined.org die Arbeit abgenommen. Und nach dieser Definition, die wir u.a. hier anwenden, sind _nicht_ alle CC-Lizenzen "frei". Wenn man allerdings Petras Definition verwendet (s. etwas weiter unten), dann sind sie schon "frei", aber das ist nicht die Definition der free culture-Bewegung. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 20:11, 11. Dez. 2009 (CET)
Wikipedia ist aber nicht identisch mit "free culture-Bewegung". --87.185.193.3 20:37, 11. Dez. 2009 (CET)
Nö, aber daran angelehnt bzw. ein Teil davon. Das hat aber mit der Sache überhaupt nix zu tun. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 15:41, 12. Dez. 2009 (CET)
(BK @ petra)Aber dem Problem einer falschen Namensnennung kann man im Dialog irgendwie begegnen. Wenn die Ansichten über das Nutzungsframework auseinander gehen, ist das nicht mehr so einfach. Würde schon sagen, dass sich da verschiedene Kategorien von Freiheit ergeben. Eine abulotionistische Position würde ich da nicht notwendigerweise drin sehen. Sicher ists dabei andererseits auch streitbar, dass nc für die allermeisten NutzerInnen hinriechend frei ist. --goiken 13:32, 11. Dez. 2009 (CET)
Ich interpretiere frei eigentlich als frei verwendbar, also ohne Bezahlung. Und da ist nc doch geenial: Für alle Belange der Bildung sind die Werke frei, wer Kohle machen will, muß zahlen. --Petra 13:38, 11. Dez. 2009 (CET)
Aber was "Kohle machen" nun genau ist, weiß eben keiner so wirklich. Für manche ist das schon ein Werbebanner vom Webspace-Provider auf das man selbst gar keinen Einfluss hat, andere sehen das lockerer. Und ohne eine harte, feststehende Definition, was der Begriff "kommerziell" zu bedeuten hat, kann für einen sich selbst als "nichtkommerziell" verstehenden Nutzer ein Risiko bestehen. -- Herby 15:48, 11. Dez. 2009 (CET)
Und wer mit Bildung Geld verdient, beispielsweise einen bezahlten Vortrag macht oder (Lehr-)Bücher beziehungsweise -Software schreibt? Würde schon sagen, dass nc die Nutzer da schnell in Verlegenheit bringen kann.--goiken 13:42, 11. Dez. 2009 (CET)
Eure Diskussionen über den Sinn oder Unsinn von freien Lizenzen könnt ihr bitte woanders führen, das hilft dem Fragesteller nicht weiter...
@Da7id: Nochmal zur Verdeutlichung: Die Logos kannst du hier problemlos hochladen, da sie keine Schöpfungshöhe haben. Der entsprechende Lizenzbaustein ist {{Bild-LogoSH}}. Dieses Bild kannst du aber nicht hochladen, da die kommerzielle Nutzung und die Bearbeitung nicht gestattet ist. -- Chaddy · D·B - DÜP 19:16, 11. Dez. 2009 (CET)
Danke dir. --91.64.64.166 12:05, 12. Dez. 2009 (CET) (Da7id, vergessen anzumelden)

Franz Kafka gelesen

Es gibt da von Benutzer:Kulturagent derzeit einen Massen-Upload von Franz Kafka's Brief an den Vater. Laut Dateinamen gelesen vom Sprecher Hans-Jörg Große. Nun ist der Text an sich ja frei, aber das Sprechen seh ich als Interpretation an und bin mir nicht sicher, ob das hier unter den freien Lizenzen gestellt werden darf. Urteile? -- Quedel 22:32, 11. Dez. 2009 (CET)

Das gesprochenes Wort ist selber geschütz, denn sie ist mit einem Verwertungsrecht belegt. Dies läuft 50 Jahre, und zwar ab Veröffentlichung. Allerdinsg, lkiegt das Verwertungsrecht nur genau auf diese Aufnahme. Diese Recht kann also nicht zum verhindern eine allfälige Zweitaufnahme durch eine anderen Sprecher verwendet werden. Unabhängig davon sind natürlich die Urheberrechte des Textes selber zu beachten(70 Jahre pma). Nein, du darfst nicht selber gesprochene Aufnahmen nicht ohne Einverständniss des Sprechers unter eine frei Lizenz stellen (Ausnahme: Aufnahme ist älter als 50 Jahre, und das Werk als solches gemeinfrei). Bobo11 10:26, 12. Dez. 2009 (CET)
Und wie sieht das mit diesen Aufnahmen aus? -- Quedel 13:15, 12. Dez. 2009 (CET)

Der Text von Kafka ist ja gemeinfrei. Die Lesung hingegen ist sicher, wie oben gesagt wurde, geschützt. Nun scheint ja aber der Uploader "Kulturagent" wohl der Rechteinhaber zu sein bzw. mit dem Einverständnis des Interpreten zu handeln ("Kulturagent" scheint Christian Mantey zu sein, der das Hörbuch produziert hat, siehe seine Website http://www.kulturagent.eu/ ) - dann darf er die Dateien natürlich unter einer freien Lizenz hochladen. Ein beliebiger Dritter dürfte das aber nicht. Gestumblindi 13:59, 12. Dez. 2009 (CET)

Synagogenordnung aus Buch

Hallo,
Ich habe in einem Buch die Synagogenordnung der Wetzlarer Synagoge (eine Seite) gefunden. Sie stammt aus dem Jahr 1853. Darf ich den Scan aus dem Buch mit der Ordnung einfach so hochladen? Wäre PD-alt hier angebracht? Danke und Grüße --Philipp Wetzlar 10:54, 13. Dez. 2009 (CET)

Bei einem Werk von 1853 geht PD-alt in Ordnung, auch wenn du den Urheber nicht kennst. Selbst wenn der Verfasser der Synagogenordnung 1853 erst 20 Jahre alt gewesen wäre, also Jahrgang 1833, hätte er 107 Jahre alt werden müssen, um vor weniger als 70 Jahren gestorben zu sein. Für Bilder, die älter als 100 Jahre sind, und bei denen das Todesdatum des Urhebers nicht zu ermitteln ist, haben wir zwar auch noch die Vorlage Bild-PD-alt-100 - die ist aber nur für jene Bilder gedacht, die noch nicht so alt sind, dass ein Tod des Urhebers vor weniger als 70 Jahren ausgeschlossen werden kann. Bei einem Foto von 1900 mit nicht ermitteltem Todesdatum des Urhebers z.B. wäre Bild-PD-alt-100 angezeigt - er könnte es z.B. als 1870 Geborener im Alter von 30 Jahren gemacht haben und 1950 als Achtzigjähriger gestorben sein. Deine Synagogenordnung von 1853 sollte aber sogar auf Commons akzeptiert werden, wo man diesbezüglich besonders streng ist. Gestumblindi 16:34, 13. Dez. 2009 (CET)

SH bei einem über 80 Jahre alten Aufruf, der damals in einer Zeitung abgedruckt wurde

Dieser DÜP-Hinweis auf diese Datei Datei:Aufruf an die Lorracher Industrie.jpg leuchtet mir nicht ein. Es handelt sich um ein Scan aus dem zitierten Buch, auf dem ein Aufruf der Erwerbslosenfürsorge (die nicht mehr existiert) zu sehen ist, der am 16. November 1923 im Oberbadischen Volksblatt veröffentlicht wurde. Das OB dürfte die Rechte am Text kaum haben, weil sie ihn nicht zu verantworten haben, die Erwerbslosenfürsorge existiert schon lange nicht mehr. Muss das jetzt wirklich gelöscht werden? – Wladyslaw [Disk.] 21:21, 13. Dez. 2009 (CET)

ich sehe hier keine Schöpfungshöhe. Vielleicht mal den Benutzer, der den DÜP-Baustein eingetragen hat (Yellowcard), ansprechen. Gruss, Sandro 21:30, 13. Dez. 2009 (CET)
Ich vermute mal sehr stark, dass er das Schema für Lichtbildwerke stur auf diesen Scan angewendet hat. Aber danach kann man hier kaum gehen, das es sich ja gar nicht um ein Lichtbildwerk handelt. – Wladyslaw [Disk.] 21:33, 13. Dez. 2009 (CET)
Ich nehme Schöpfungshöhe wegen des Texts an. Der Scan hat als Reproduktion eines zweidimensionalen Werks natürlich keine Schöpfungshöhe. Zumindest halte ich den Baustein {{Bild-PD-alt}} für falsch, da der Aufruf 1923 veröffentlicht wurde und bis 70 Jahre nach dem Tod des letzten Urhebers geschützt ist. Wenn hier aber Konsens herrscht, dass der Aufruf keine SH erreicht, kann die DÜP auch beendet und der Aufruf mit dem korrekten Baustein versehen werden. Gruß -- Yellowcard 22:36, 13. Dez. 2009 (CET)
@Taxiarchos: Naja, die Bundesanstalt für Arbeit dürfte Rechtsnachfolgerin des Arbeitsamtes Lörrach sein. Ich teile zwar Yellowcards Auffassung, daß der Text Schöpfungshöhe besitzt. Es handelt sich IMHO aber um eine amtliche Bekanntmachung nach § 5 Urheberrechtsgesetz, wobei ich mir ohne Zuhilfenahme der einschlägigen Kommentare nicht zutraue zu beurteilen, ob Absatz 1 oder 2 einschlägig ist. Bei Absatz zwei würde dann das Veränderungsverbot und die Pflicht zur Quellenangabe greifen. --Mogelzahn 23:14, 13. Dez. 2009 (CET)
Dem würde ich zustimmen. Ich markiere die Datei mit {{Bild-PD-Amtliches Werk}} und entferne den DÜP-Baustein. -- Yellowcard 23:23, 13. Dez. 2009 (CET)

Kein Problem gem. § 49 UrhG sowie Kommentar Schricker S. 994 ff, insbesondere S. 1002: „Die Rechtssprechung hatte bisher in sämtlichen Urteilen, die sich mit solchen Pressespiegeln befassen, als selbstverständlich unterstellt, dass diese der Regelung des § 49 unterliegen...“ --Petra 23:32, 13. Dez. 2009 (CET)

Ich denke, der Urheber ist falsch eingetragen. Es könnte sich um den Namen des Uploaders handeln. Die Grafik scheint aus diesem Buch gescannt worden zu sein. Die Zeichnung an sich kann aber auch älter sein. Hintergrund meiner Anfrage ist, dass ich die Datei gerne auf Commons hochladen würde, die rechtliche Situation aber hier nicht so klar zu sein scheint. --Leyo 00:04, 10. Dez. 2009 (CET)

Nach diesem Edit müsste man nur noch wissen, wann Philibert Delahaye gestorben ist. --Leyo 09:39, 14. Dez. 2009 (CET)

JEW: URV oder nicht?

Bitte mal Galeriegrab Calden I und diesen Weblink abgleichen. Viele Sätze und Abschnitte sind 1:1 übernommen, aber überschreitet das schon die Schöpfungshöhe?-- Alt Wünsch dir was! 06:14, 14. Dez. 2009 (CET)

Nein, ich seh kein Problem, denn die gleichen Sätze die ich gefunden haben sind eigentlich reine Faktenangaben, und Fakten sind schützbar. Dazu kommt eben (gerade beim Baubeschreib), dass die deutsche Sprache z.T. sehr klare Schreibvorgaben hat, wie solche Fakten anzugeben sind. Im Vergleich zur Textlänge seh ich hier kein Problem, wenn diese 4 Sätze gleich sind (vorallem da sie nicht zusammenhängend vorkommen, sondern über den Text verteilt). Das wäre allerhöchsten ein Textplagiat. Also wenn du die Sätze umformulieren kannst mach es, Notwendig ist es aber aus meiner Sicht nicht. Erst recht seh ich keine Notwendigkeit einer Versionslöschung. Bobo11 10:44, 14. Dez. 2009 (CET)

WP:TP lesen! --92.72.194.127 21:51, 14. Dez. 2009 (CET)

Zeitschriftentitel

Ich würde gerne ein möglichst aktuelles Titelblatt der Zeitschrift Folklore hochladen, z.B. das hier. Die Titelmotive fallen unter PD-Old, wie sieht es mit der Schöpfungshöhe des Layouts aus? Ist es möglich, das gesamte Titelblatt der Zeitschrift als Bildzitat zu verwenden, doer sollte man (und sei es aus gestalterischen Gründen) nur den Schriftzug wählen?-- Alt Wünsch dir was! 21:47, 14. Dez. 2009 (CET)

Layout hat keine Schöpfungshöhe ist also OK. Bildzitate : no go --92.72.194.127 21:56, 14. Dez. 2009 (CET)

Korrekt. Wenn die Hauptmotive gemeinfrei sind, kein Problem. Gestaltung hat keine SH. Zum Thema Bildzitat siehe eins weiter oben. --Petra 22:03, 14. Dez. 2009 (CET)
Super, vielen Dank euch beiden! Alt Wünsch dir was! 22:28, 14. Dez. 2009 (CET)

Schöpfungshöhe für (einfaches) Blumenbeet

Mir ist gerade die (abwegige?) Idee gekommen, dass ein solches Blumenbeet unter Umständen Schöpfungshöhe aufweisen könnte. Unsinn oder durchaus denkbar? -- Yellowcard 21:03, 13. Dez. 2009 (CET)

1. Commons. 2. Vielleicht eine Luftaufnahme eines von Landschaftsarchitekten gestalteten Parks aber das? Niemals. --Petra 23:34, 13. Dez. 2009 (CET)
Außerdem vermutlich (zumindest in Deutschland) panoramafrei. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 00:12, 14. Dez. 2009 (CET)
Es handelt sich hierbei um die Bundesgartenschau, daher nicht panoramafrei und vermutlich auch von einem Landschaftsarchitekten entworfen. Aber ich denke auch, dass hier keine SH gegeben ist. -- Yellowcard 01:04, 14. Dez. 2009 (CET)

Bundesgartenschaublumenarrangements sind Werke der angewandten Kunst, die über das Durchschnittsschaffen herausragen müssen --92.72.194.127 21:50, 14. Dez. 2009 (CET)

Ich übersetz die IP mal ;-). Nein keine Schöpfungshöhe.
ich seh's auch so. Bzw. ich seh eben kein Überschreiten der üblichen Durchschnitsgestalltung. Auf dem Bild seh ich nur ganz normales Gärtnerhandwerk (Ausschnitt ist eh recht klein und zeigt eh nicht das Gesamtwerk). Bobo11 11:03, 15. Dez. 2009 (CET)

Lizenzierung korrekt?

Vielleicht äussert sich hier jemand zu meiner Frage auf Commons? Dort scheint das niemanden zu interessieren. Oder ist etwa meine Fragestellung absurd oder zu gewöhnlich? -- Хрюша ?? 14:07, 14. Dez. 2009 (CET)

PD-old ist falsch, da die Gemeinfreiheit in DACH nicht gesichert ist. Da der Urheber offenbar unbekannt ist, können die Bilder hier in der de.wp allerdings mit dem Baustein {{Bild-PD-alt-1923}} behalten werden, wenn der Urheber wirklich nicht zu ermitteln ist. Auf Commons müsste man die eigentlich löschen. -- Yellowcard 14:12, 14. Dez. 2009 (CET)
Kleine Anmerkung von mir: Auf Commons gibt es auch ein deutschsprachiges zentrales Hilfeforum, siehe commons:Commons:Forum. -- Chaddy · D·B - DÜP 16:21, 14. Dez. 2009 (CET)
Danke Chaddy, ist mir bekannt. Je nach Zuordnung nutze ich das eine oder eben das andere, selten beide parallel, da ich schon in beiden auf Gleichgültigkeit gestossen bin :0[. Dann wird eben dies hier zum Rettungsanker =0}. -- Хрюша ?? 07:29, 15. Dez. 2009 (CET)
Aber versuch mal, einen LA zu stellen. Du wirst wahrscheinlich auf PD-EU-no_author_disclosure verwiesen, der LA wird abgelehnt. Dass der Baustein sich auf anonyme Werke stützt und dies nach europäischem Recht in 99% der Fälle, in denen der Baustein verwendet wird, totaler Blödsinn ist, wird auf den Commons wohl erst akzeptiert, wenn die Wikimedia Foundation (und hoffentlich nicht der Uploader, der von den Commons-Usern völlig falsch „beraten“ wurde) von einem europäischen Gericht irgendwann mal richtig was um die Ohren bekommt. -- Yellowcard 13:45, 15. Dez. 2009 (CET)
@ Yellowcard: Gerade weil ich Leerlaufaktionen vermeiden möchte, wollte ich zuerst sondieren. Weder will ich einen LA stellen, der nichts bringt, noch will ich einem Uploader ans Bein pinkeln. Wenn die Situation auf Commons so ist wie sie eben ist, dann sei's so. Mir reicht es zu wissen, dass ich die Situation richtig eingeschätzt und etwas dazu gelernt habe. -- Хрюша ?? 14:59, 15. Dez. 2009 (CET)

Screenshots von Software

kann ich mit yEd einen freien Graphen erzeugen?--goiken 12:41, 9. Dez. 2009 (CET)

*quetsch* Redlink entfernt und zur Benutzerdisk goiken übertragen --PhChAK 15:01, 9. Dez. 2009 (CET) und nach Reparatur durch Goiken wieder hier eingefügt --PhChAK 16:08, 9. Dez. 2009 (CET)
 
darum gehts
Man kann mit jeder x-beliebigen Software freie Grafiken erzeugen. Die Lizenz der Grafik legt allein der Schöpfer (=Urheber) fest. Wie das Werkzeug dazu beschaffen ist, interessiert niemanden. --Petra 14:13, 9. Dez. 2009 (CET)
ok. Dachte, die software müsste vielleicht frei sein.--goiken 14:40, 9. Dez. 2009 (CET)
Ob du mit einer 10.000-Euro-Profikamera oder dem geschenkten alten Teil von Großvater ein Foto machst, spielt keine Rolle. Du mußt nichtmal Besitzer der Kamera sein, sie darf auch geborgt sein. Und genauso verhält es sich mit den Programmen. Sie sind für die Lizenz des Endergebnisses vollkommen unerheblich. --Petra 14:46, 9. Dez. 2009 (CET)
Hallo goiken, der Einsatz von proprietärer Software ist auch dann ziemlich fragwürdig, wenn man die damit erstellten Dateien frei lizensiert. Als Beispiel sag ich nur "Bitkeeperdesaster". So einfache Graphen kannst Du auch mit freien tools erstellen, z.B. metapost oder inkscape --rtc 02:14, 10. Dez. 2009 (CET)

Es ist jedem hier selbst überlassen, welche Software er benützt. So wie er auch ein proprietäres Betriebssystem Windows benutzen darf, um Eingaben in seinen Computer zu tätigen. Fanatiker wie rtc sollten einfach ignoriert werden --Historiograf 06:33, 10. Dez. 2009 (CET)

Der Einsatz von proprietärer Software ist überhaupt nicht fragwürdig, was soll der Quatsch? Warum sollen hier Fragesteller unnötig verunsichert werden? --Petra 10:46, 10. Dez. 2009 (CET)
Natürlich ist der Einsatz von proprietärer Software fragwürdig. Gerade Windows. Proprietäre Software erzeugt oft keine transparenten Dateiformate im Sinne der GFDL und erlaubt somit keine Erzeugung von wirklich freien Bildern, da man dann zur Bearbeitung gezwungen ist, die proprietäre Software zu installieren. So viel zu "selbst überlassen". Es handelt sich hier aber nicht nur um rechtliche Fragwürdigkeit. Es ist allgemein fragwürdig. Historiografs naive Ansicht sollte ignoriert werden. --rtc 17:00, 10. Dez. 2009 (CET)
Welche intransparenten Dateiformate? Die unbrauchbaren Formate kommen doch von der vielgepriesenen "freien Software". Propietäre Dateiformate kann man hier auch garnicht hochladen. Es ist doch eher umgekehrt: freie Software erzeugt Formate, die zur Verwendung dieser Software zwingen, während etablierte Software Formate erzeugt, die von jeder anderen Software verstanden wird. --Petra 17:13, 10. Dez. 2009 (CET)
Das stimmt so jetzt aber auch nicht, Petra. Z. B. das freie ogg-Format hat eine recht breite Unterstützung (naja, bis auf den proprietären Windows Media Player zumindest). Auch unter den freien Formaten gibt es richtige Standards, die nicht nur Verwendung einer bestimmten Software zwingen. Darüberhinaus bringen gerade proprietäre Programme häufig ihre eigenen Dateiformate mit, die man nur mit wenigen anderen Programmen lesen kann (oder gar nicht). Ein Beispiel ist der RealPlayer und sein real-media-Format (das allerdings in der Vor-Flash-Zeit ein quasi Standard war), oder eben Adobes Flash-Format. -- Chaddy · D·B - DÜP 17:28, 10. Dez. 2009 (CET)
Hier oben geht es um ein GIF, das versteht jede Software ebenso wie TIF, JPG und mit Einschränkungen auch PNG. Du nennst OGG, seine Unterstützung beschränkt sich aber aufs Internet und Open Source. Kein DVD-Spieler kann das, kein Telefon und auch keine der gebräuchlichen Software. Wohl aber MP3 oder AVI - aber die sind ja hier nicht zugelassen. Welches Problem sollte es hier in diesem GIF-Beispiel geben? Es spielt absolut keine Rolle, ob das GIF mit Inkscape oder Photoshop oder mit was auch immer erstellt wurde. --Petra 17:40, 10. Dez. 2009 (CET)
Oh doch, es gibt sehr wohl DVD-Player und Handys, die ogg beherrschen. -- Chaddy · D·B - DÜP 17:51, 10. Dez. 2009 (CET)
Ok, ist mir neu. Aber um zur ursprünglichen Frage zurückzukehren: welche Rolle spielt es, mit welchem Programm ein GIF erzeugt wird? Es ist weder fragwürdig noch relevant, ob das GIF mit propietärer oder freier Software erstellt wird. --Petra 19:19, 10. Dez. 2009 (CET)
In diesem Punkt gebe ich dir recht. -- Chaddy · D·B - DÜP 19:50, 10. Dez. 2009 (CET)
@rtc: Ich könnte mich an jemanden erinnern der von mir forderte, ich solle auch die ursprünglichen Bestandteile eines Bildes von mir unter eine freie Lizenz stellen. [4] Das ist natürlich unsinnig und auch technisch nicht möglich. --   20:01, 10. Dez. 2009 (CET)
Es ist im Gegenteil technisch problemlos möglich, für eine gültige GFDL-Lizenz nötig und macht auch Sinn, denn was nutzt mir ein GFDL-Lizensiertes gerendertes Bild, wenn ich das Modell nicht verändern kann. Das ist in etwa das gleiche wie ein Programm ohne Quelltext. --rtc 00:16, 11. Dez. 2009 (CET)
Es ist ein Bild was ich unter der GFDL freigegeben habe - mehr nicht. Jeder kann das Bild bearbeiten und verändern. Dazu braucht er das Modell nicht. Das Einzige was ich hier freigegeben habe ist der "Quelltext" des Bildes und das ist vollkommen legitim. --   00:22, 11. Dez. 2009 (CET)
"A copy made in an otherwise Transparent file format whose markup, or absence of markup, has been arranged to thwart or discourage subsequent modification by readers is not Transparent." Du, der Autor, bearbeitet das Bild nicht im PNG-Format. Du bearbeitest es als Modell und renderst es dann. Du hast auch als Autor nicht die "Definitionshoheit" über den Begriff des Quelltexts bzw. transparenten Formats. Das legt die GFDL fest. Und die besagt eindeutig, dass das Bild nicht in einem transparenten Format vorliegt. Da niemand außer Dir das Bild in einem transparenten Format hat, kann niemand die Lizenz einhalten, da sie ihn zur Weitergabe einer transparenten Fassung verpflichtet. Somit handelt es sich nicht um eine gültige GFDL-Lizensierung. --rtc 00:45, 11. Dez. 2009 (CET)
Verdreh hier nicht die Bedeutung des Textes. Der besagt nur, das man ein bestehendes Werk (“A copy made in an otherwise...”) nicht in einer Form ablegen darf, die nicht bzw. nicht transparent genutzt werden kann. Das trifft auf die von mir angefertigten Bilder nicht zu, denn was freigeben wurde (das entscheide ich und nicht die GFDL) sind die Bilder im PNG/JPEG-Format. Damit sind sie Erstwerk und zugleich transparent. Alles andere ist Unsinn. --   01:17, 11. Dez. 2009 (CET)
Nein, Du entscheidest nicht, ob Deine Ursprungsfassung die Voraussetzungen für ein transparentes Format erfüllt, das entscheidet die GFDL, und es ist dort klar geregelt. Die GFDL kennt keinen Begriff von "Erstwerk". Das "copy" impliziert nicht, dass eine Kopie auf jeden Fall dann transparent ist, wenn es sich um eine unveränderte Kopie der Fassung des Autors handelt. Stallman stellt das hier im analogen Fall bei der GPL klar: http://osdir.com/ml/org.gnu.discuss/2002-04/msg00006.html Es kommt also im wesentlichen darauf an, womit der Autor arbeitet, nicht was er freigibt, er hat nicht die "Definitionshoheit" über die transparente Fassung. Mit der Lizenz sagst Du also "wenn Du die Datei weitergibst, musst Du auch eine transparente Kopie weitergeben, also etwas, das ich nicht beigelegt habe". --rtc 02:00, 11. Dez. 2009 (CET)
Das steht dort nicht. Schließlich behandelt das Statement von Stallman nur Code, der von vorn herein oder später so geschrieben wurde, dass er nicht mehr lesbar, bzw. verstehbar ist. (Obfuscation) Es ist nicht die Rede davon, wie der Code zustande gekommen ist. Wenn Mr. X für seinen Code ein selbst geschriebenes Tool verwendet hat, das er mit Eingangsdaten gefüttert hat, die er ebenfalls nicht freigegeben hat, aber am Ende lesbarer und verstehbarer Code dabei rauskommt. Dann ist es vollkommen korrekt diesen freizugeben, ohne den genauen Ursprung zu diesem Code zu nennen. --   02:38, 11. Dez. 2009 (CET)
Nein, es ist eben gerade nicht korrekt, diesen freizugeben. Es spielt keine Rolle wie verständlich oder sonstwie das ganze ist. Wenn es nicht die bevorzugte Form ist, um Änderungen durchzuführen, dann ist es keine gültige Freigabe. Im übrigen ist es genau umgekehrt wie Du es sagst: Wenn der Code obfusziert verfasst wurde, und der Autor ihn auch so bearbeitet, dann gilt es, so Stallman, durchaus als Quelltext, unabhängig davon, ob andere es verstehen oder nicht. Es kommt also nicht auf Lesbarkeit oder Verstehbarkeit an, sondern darauf, was die bevorzugte Fassung ist, um Änderungen durchzuführen. --rtc 02:49, 11. Dez. 2009 (CET)
Beispiel GUI-Editor: Es ist vollkommen legitim einen GUI-Editor wie z.B. den von Netbeans einzusetzen um grafische Oberflächen zu erstellen. Netbeans erstellt dabei im Hintergrund automatisch Programmcode zur Erstellung der Oberfläche, der sehr wohl lesbar und verständlich ist. Der Code kann ebenfalls nachträglich ergänzt und erweitert werden. D.h. aber noch lange nicht, dass die ursprüngliche Datei, bzw. das Zwischenformat des GUI-Editors ebenfalls freigegeben werden muss. --   02:45, 11. Dez. 2009 (CET)
Doch. Wenn man das Zwischenformat bei der bevorzugten Art und Weise, Änderungen durchzuführen, benötigt, bedeutet es genau das. --rtc 02:49, 11. Dez. 2009 (CET)
Petra, es ist mitnichten irrelevant, mit welchem Programm das GIF-Bild erzeugt wurde. Das GIF-Bild ist schließlich nur ein intrasparentes Abbild in einem eigentlich transparenten Formats, da GIF kein veränderbares Format für Graphen ist, und auch yEd kann die Graphen natürlich nicht im GIF-Format verändern. "A copy made in an otherwise Transparent file format whose markup, or absence of markup, has been arranged to thwart or discourage subsequent modification by readers is not Transparent." Leider haben viele noch nicht so ganz verstanden, wie weit die GFDL eigentlich geht und wie weitgehend sie sicherstellt, dass der Benutzer seine Freiheiten nicht nur auf Papier hat, sondern auch wirklich nutzen kann. Zudem, selbst wenn proprietäre Software transparente Formate verwendet, dann oft in einer Art und Weise, die mit anderen Programmen nicht 100%ig nachzuvollziehen ist. --rtc 00:16, 11. Dez. 2009 (CET)
Petra: "Es ist doch eher umgekehrt: freie Software erzeugt Formate, die zur Verwendung dieser Software zwingen, während etablierte Software Formate erzeugt, die von jeder anderen Software verstanden wird." Achja? Niemand wird Dich daran hindern, selbst eine (auch proprietäre) Software zu schreiben oder (ggfs. gegen Geld, niemand behauptet Frei = kostenlos) schreiben zu lassen, die diese transparenten Formate der freien Software versteht und erzeugt. Niemand zwingt Dich also zu irgendetwas. Umgekehrt ist es praktisch fast unmöglich, rechtlich fragwürdig und vom Hersteller auch nicht intendiert, dass jemand Software schreibt, die instransparente Formate von proprietärer Software versteht; und selbst wenn man es tun möchte, wird man wiederum gezwungen, die Software zumindest zum reverse-engineering (ein sehr aufwändiger Vorgang) zu installieren; es gibt in der Regel keine Dokumentation. --rtc 00:16, 11. Dez. 2009 (CET)
Das proprietäre Format DXF ist wie kaum ein anderes vom Hersteller frei zugänglich dokumentiert, jede kleinste Kleinigkeit ist bekannt. Ähnliches gilt für PDF oder MP3. Es ist vielmehr eine politische Frage, daß Open Source hier so hochgehalten wird. Wenn ich ein Foto als GFDL lizensiere (was ja mittlerweile unerwünscht ist), dann verschenke ich damit auch nicht die Quelle, die Kamera. Und ich bin nicht verpflichtet, die höchste Auflösung ebenfalls zur Verfügung zu stellen oder gar die RAW-Datei. --Petra 16:04, 11. Dez. 2009 (CET)
DXF, PDF und MP3 sind keine proprietären Dateiformate. PDF und MP3 sind sogar internationale Standards. --rtc 18:04, 11. Dez. 2009 (CET)
Nach unserer Definition von Proprietär aber schon? --Petra 18:32, 11. Dez. 2009 (CET)
Obwohl er einige richtige Aussagen enthält, sollte man diesen Artikel teilweise in Frage stellen. Er nennt auch keine Quellen und scheint mir eigene Interpretationen vorzunehmen. Fakt ist, dass PDF und MP3 ISO-Standards sind und dass es freie Software gibt, die DXF, PDF und MP3 lesen und schreiben kann und dass alle drei Formate vom Hersteller selbst gut und öffentlich zugänglich dokumentiert sind. Ob nun in manchen Ländern fragwürdige Patente im Zusammenhang damit existieren, interessiert vorerst mal nicht. Wir müssen uns hier auch nicht um Worte streiten ob wir nun eines oder mehrere dieser Formate wegen Patenten als proprietär oder nicht bezeichnen. Worauf es ankommt ist, ob ich, wenn ich die Datei bearbeiten will, gezwungen bin, proprietäre Software zu benutzen (und sei es nur zum Zweck des reverse-Engineering) oder nicht. Freiheit, wenn sie konsequent verstanden wird, heißt nicht nur "die Bearbeitung ist technisch möglich". Es heißt "die Bearbeitung ist möglich, ohne dafür an anderer Stelle, etwa beim Bearbeitungsprogramm, Renderprogramm, Graphlayoutberechnung, Betrachtungsprogramm auf Freiheit verzichten zu müssen" --rtc 22:32, 11. Dez. 2009 (CET)

Beispiel: Ich erzeuge ein Bild mit Beschriftungen mit Photoshop, dann speichere ich es als .gif oder .png und lade es hoch. Wenn ich Dich richtig verstehe, rtc, ist das dann Deiner Ansicht nach nicht GFDL-lizensierbar, da man den Text nicht mehr editieren kann. Dasselbe würde gelten für Bilder, die auf einem RAW-Format beruhen oder einer Reduktion von Ebenenen usw. Kommt Dir das nicht selber ein wenig so vor wie eine etwas zu weitgehende Interpretation? Mbdortmund 19:17, 15. Dez. 2009 (CET)

Naja, beim Thema "(Un-)Freie Inhalte" werden halt immer wieder eigene Wünsche gerne als einzig gültige Wahrheit dargestellt. --Martina Nolte Disk. 21:27, 15. Dez. 2009 (CET)
Ich sehe nicht, was daran "zu weitgehend" sein soll. Sagt die GFDL doch sogar explizit "An image format is not Transparent if used for any substantial amount of text". Besteht irgendeine Notwendigkeit, das Bearbeiten durch solche Maßnahmen zu erschweren und so z.B. einer Übersetzung Steine in den Weg zu legen? Ich sehe keine, man kann genausogut svg nehmen. Die GFDL stellt sicher, dass diese triviale Selbstverständlichkeit auch gewährleistet ist. RAW-Formate sind unproblematisch, solange sie dokumentiert sind. --rtc 22:59, 15. Dez. 2009 (CET)
RAW ist hier nicht erlaubt, also außer Diskussion. Entsprechend deiner Sichtweise wären also Fotos aus DSLR hier nicht mehr hinnehmbar? Und die GFDL... ist ja eh mittlerweile unerwünscht. --Pölkkyposkisolisti 23:12, 15. Dez. 2009 (CET)
(nach BK) Die GFDL?! Die gilt hier doch als überholt und ausdrücklich unerwünscht, weil z.b. ganz besonders auf Dateien/Bilder so fürchterlich schlecht anwendbar, oder hab ich etwa eine neue Wendung der Geschichte verpasst? --Martina Nolte Disk. 23:14, 15. Dez. 2009 (CET)
Wo siehst Du ein Problem mit DSLR-Fotos? --rtc 23:28, 15. Dez. 2009 (CET)
Die haben in den meisten Fällen RAW-Dateien und eben diese kann man hier nicht hochladen. Also selbst wenn man wollte, man kann die Quelle nicht zur Verfügung stellen. --Pölkkyposkisolisti 23:32, 15. Dez. 2009 (CET)
Dann speichert man es einfach in einem anderen transparenten Dateiformat. --rtc 01:38, 16. Dez. 2009 (CET)
Es gibt kein vergleichbares Format für Rohdaten, bei jedem anderen Format gehen Informationen verloren. --Pölkkyposkisolisti 13:58, 16. Dez. 2009 (CET)
Darauf kommt es auch gar nicht an! Es kommt darauf an, ob ich das Bild bearbeiten kann, ohne dabei proprietäre Software installieren zu müssen, und ohne dabei größeren Einschränkungen zu unterliegen als der Autor selbst (was etwa der Fall wäre, wenn es nicht möglich wäre, die Beschriftung zu ändern). Es kommt nicht darauf an, ob ich die Entstehung des Bilds komplett von seinen grundlegendsten Startbausteinen ausgehend (etwa den Kamerasensordaten) zum momentanen Zustand rekonstruieren kann! Die GPL macht es ja auch nicht notwendig, dass ich über den Quellcode hinaus die gesamte Versionshistorie inklusive aller Zwischenversionen bis zu den ersten Zeilen zurück freigebe. --rtc 20:41, 16. Dez. 2009 (CET)

Koranschrift

Grüß euch!

Der Koran selbst muss ja gemeinfrei sein, der ist ja uralt. Wenn jemand den Koran schreibt, ist dann seine Schrift "weitergegeben unter gleichen Bedingungen", irgendwie geschützt, bzw. erreicht seine triviale (nicht kalligrafische) Abmalerei/Abtipperei Schöpfungshöhe?

Es geht mir um ein Wort in arabischen Lettern, dass ich aus einem pdf heraus-screenshooten möchte: Seite 12 ("3" laut Zählung im pdf selbst), vorletzte Zeile, erstes Wort von rechts (Obacht, pdf hat tausend Seiten).

Besten Dank, → «« Man77 »» 18:33, 16. Dez. 2009 (CET)

Das Thema hatten wir schon mal. Benutzer:Orientalist hat seinerzeit Quellen rausgesucht, daß kein Mensch Urheberrechte am Koran und abgeleiteten Werken beanspruchen darf, weil der Koran Werk des Propheten ist (oder so ähnlich). Würde bedeuten, daß Commons kein Problem darstellt, nach DACH-Recht könnte es ev. Fallstricke geben. Also nicht hier hochladen, gleich nach Commons. --Petra 19:03, 16. Dez. 2009 (CET)
 
Ich hoffe das licence tag ist nicht kompletter Unfug geworden ;) → «« Man77 »» 19:37, 16. Dez. 2009 (CET)
OK, schönen Dank mit Gruß, 19:15, 16. Dez. 2009 (CET) war eine Tilde zuviel, sorry. → «« Man77 »» 19:37, 16. Dez. 2009 (CET)
Es gibt im Islam auch noch irgendein geschriebenes Gesetz, daß der Koran so weit als möglich verbreitet werden soll und niemand diese Verbreitung irgendwie behindern darf, dies verbietet Urheberrechte an kalligraphien mit Koran-Bezug. Im Zweifel Orientalist befragen...--Petra 19:21, 16. Dez. 2009 (CET)
@Man77: was soll ich hier tun? Urheberrecht fällt hier flach. Was ich tun könnte, wäre folgendes: aus dem Fahd-Institut-Koran das Wort rausfotografieren, vergrößert, wie es geht und hier hochladen. Was hier jetzt abgebildet ist, entspricht nicht dem, was in der genannten Koranausgabe steht.--Orientalist 20:45, 16. Dez. 2009 (CET)
Ich dachte, du wüsstest evtl, welche Lizenz zu setzen ist. → «« Man77 »» 21:15, 16. Dez. 2009 (CET)

Religiöse Aussagen wie "daß kein Mensch Urheberrechte am Koran und abgeleiteten Werken beanspruchen darf" sind rechtlich irrelevant; das Schild ist Unsinn. Kalligraphie unterliegt nicht dem Urheberrecht, es ist Design und fällt in den Bereich des Geschmacksmustergesetzes. Im übrigen sollte man Bilder aus PDFs nie per screenshot herausnehmen, sondern das entsprechende Objekt mit entsprechender Software direkt im Original abspeichern. --rtc 20:48, 16. Dez. 2009 (CET)

Von mir aus, bei mir scheitert es aber am wie. → «« Man77 »» 21:15, 16. Dez. 2009 (CET)
 

Bitte.--Orientalist 21:39, 16. Dez. 2009 (CET)

Danke. Hab bei meinem die Lizenz auf PD-user verändert. → «« Man77 »» 21:49, 16. Dez. 2009 (CET)

Gut: von Lizenzen verstehe ich nix. Das Bild: das ist der Stand der Dinge. Also nocheinmal: Unterscheide zwischen Orthographie und Kalligraphie. Der Koran hat eine eigene Orthographie, die sonst nicht verwendet wird. --Orientalist 21:53, 16. Dez. 2009 (CET)

Stark verkleinerte Noten

Ich habe eine Partiturseite von Stockhausen (Originalgrüße etwa 1m × 0.5m) sehr stark auf etwa 10cm × 5cm verkleinert und vorher stark weichgezeichnet, Ziel ist es, einen Eindruck vom Erscheinungsbild der Partitur zu geben; der Notentext ist unlesbar. Ist soetwas hochladbar? Wenn ja, welche Begründung kann ich eintragen (WP oder besser Commons)? Wenn nein, warum nicht? Welche Lizenz ist angebracht? --Joachim Pense (d) 18:09, 14. Dez. 2009 (CET)

Elektronische Bilder sid nicht X cm groß oder klein. Das sagt absolut nichts aus. Wenn schon, dann mußt du die dpi dazu nennen. Oder eben gleich Pixelzahl der Seitenlänge. Lade es hier hoch, dann können wir ev. schnell reagieren. Nach Commons kann das dann immernoch wenn nötig. --Pölkkyposkisolisti 19:41, 14. Dez. 2009 (CET)
Datei:Stockhausen-klavierstück-XI-Score-Scaled.jpg --Joachim Pense (d) 20:55, 14. Dez. 2009 (CET)
Ich sege da nicht so den Sinn dahinter... Imho ist das so nicht mehr enzyklopädisch zu gebrauchen... -- Chaddy · D·B - DÜP 20:59, 14. Dez. 2009 (CET)
Zustimmung. Keine SH aber auch unbrauchbar? Vielleicht sieht das ein Musiker ja anders, ich kann hier keinen Mehrwert erkennen. --Petra 21:05, 14. Dez. 2009 (CET)
[BK] Wenn man den Kontrast etwas erhöht, oder vielleicht die Auflösung ein bisschen weniger reduziert? Es geht nur darum, zu illustrieren, wie die Gruppen über das Blatt verteilt sind. Erstmal gehts mir hier aber ums Urheberrecht, also was in die Urheberrechseinträge reinkommt. Der Vorschlag kam übrigens von einem Musikwissenschaftler, einem der Neutöner-Experten vom Portal:Klassische Musik. --Joachim Pense (d) 21:09, 14. Dez. 2009 (CET)
@Petra: Was ist SH? --Joachim Pense (d) 21:17, 14. Dez. 2009 (CET)
Bei diesem konkreten Beispiel sehe ich urheberrechtlich keinerlei Probleme. Auf Wikiversity würde das in voller Auflösung sogar als Bildzitat genehmigt werden, wenn das Bild in einem entsprechenden Artikel oder Abschnitt zitiert wird. Vielleicht eine Möglichkeit? SH=Schöpfungshöhe --Petra 21:18, 14. Dez. 2009 (CET)
Hmm, es ist ja eine Musikpartitur. Es ist für den Artikel Klavierstücke (Stockhausen). Musikzitate sind mW nur auszugsweise erlaubt; das Blatt ist aber eine Partitur des kompletten Stückes. Gibt es denn in Wikiversity andere Regeln als in Wikipedia? Ein komplettes Faksimile von dem Riesenteppich mit zig Megabyte finde ich auch ein bissel Overkill für die Illustration der Tatsache, dass das Werk in der Partitur in Form von lauter kleinen Abschnitten erscheint, die über das Papier verstreut sind, und diese vom Interpreten in freier Reihenfolge abgespielt werden können. --Joachim Pense (d) 21:26, 14. Dez. 2009 (CET)
So, jetzt habe ich mal eine höhere Auflösung hochgeladen (etwa tausendmal so groß, die Datei). Hier stellen sich natürlich die Urheberrechtsfragen neu. --Joachim Pense (d) 21:38, 14. Dez. 2009 (CET)
Wikiversity hat andere Gesetze. Bildzitate sind erlaubt. Allerdings gilt die relativ lockere generelle Regelung nur noch bis Ende des Jahres, ab Januar sind sie nur noch erlaubt, wenn sie wirklich als Zitat verwendet werden, wenn also zB. eine Rezension über das Abgebildete als Artikel existiert. Dabei muß sich der Text ausdrücklich auf den Inhalt des Abgebildeten beziehen, als reine Illustration sind Bildzitate dort nicht gestattet. --Petra 21:39, 14. Dez. 2009 (CET)
Was ist in der Wikipedia aus Urheberrechtssicht zur jetzt von mir hochgeladenen größern Version zu halten, die immer noch so stark verwischt ist, dass man sie nicht als Basis einer Aufführung verwenden könnte, auf der aber das Notenbild wesentlich deutlicher erkennbar ist? --Joachim Pense (d) 21:48, 14. Dez. 2009 (CET)
Ich kann keine Noten lesen, nicht eine einzige. Deshalb bin ich nicht in der Lage, das bei diesem Bild einzuschätzen. --Petra 21:54, 14. Dez. 2009 (CET)

Das ist eine Wiedergabe geschützter Noten, ob man die nun erkennen kann oder nicht. Es ist keine Bearbeitung, da die Vorlage nicht verblasst, sondern künstlich zum Verblassen gebracht wird, um sie zeigen zu können. Das Schöpferische als solches soll ja kenntlich bleiben, sonst wäre das Blatt als Illustration wertlos --92.72.194.127 21:55, 14. Dez. 2009 (CET)

Diese Form der Abbildung ist – im Artikel-Zusammenhang – durchaus sinnvoll. Sie gleicht dem Unterschied von einem Stadtplan zu einem Satellitenphoto: Reduktion auf die hier wesentlichen Punkte (Anordnung der Noten-Gruppen und Abschätzbarkeit der ungefähren Proportionen). Hinsichtlich des Urheberrechts sehe ich keine Probleme: eine Partitur, die man nicht spielen kann weil sie unleserlich ist, ist keine Partitur. Graphisch könnte man vielleicht zu einer anderen Lösung kommen: Weichzeichner raus, dafür nur Größen anbieten, die unterhalb der Detailerkennbarkeit bleiben (was auch die Datengröße erheblich vermindern dürfte), mit anderen Worten: runter skalieren. Es gibt in der Musik viel zu wenige sinnvolle Graphiken – dies ist eine.
@92.72.194.127 was ist das denn für eine merkwürdige Rechtsauffassung über musikalische Werke (und vorauf basiert sie?). Nie ist das Druckbild einer Partitur geschütz (höchstens kann ein Verlag für eine eng beschränkte Zeit einen Musterschutz auf seine Spatialisierung anmelden), sondern der Notentext, das Werk. Und wenn der Text nicht zu entziffern ist, dann liegt auch kein Urheberrechtschutz vor. --78.34.174.207 22:26, 14. Dez. 2009 (CET)
Nun, ich bin kein Spezialist; da dachte ich, wenn ich ohne Weichzeichner verkleinere, dann entstehen Artefakte. Aber da muss ich wohl noch etwas rumspielen (dauert halt immer etwas). --Joachim Pense (d) 23:26, 14. Dez. 2009 (CET)

Ich habe es jetzt nochmal in mittlerer Auflösung hochgeladen und als gemeinfrei wegen mangelnder Schöpfungshöhe deklariert. --Joachim Pense (d) 17:03, 15. Dez. 2009 (CET)

Bitte keine "Tricks" zur Umgehung des Urheberrechts. Das Bild sollte gelöscht werden. Erstens, wenn es um die Anordnung geht, dann kann man auch ein abstraktes Diagramm komplett ohne Noten zeichnen und es ist nicht notwendig, die Originalpartitur dafür zu nehmen. Zweitens ist es ein ungeschriebenes Gesetz, dass solche "Tricks" die enzyklopädische Integrität unterwandern. Unsere Anforderungen zum Urheberrecht dürfen nicht dazu führen, dass wir Abstriche bei der Qualität machen und anfangen, mit verkrüppelten Bildern zu arbeiten; dann lieber gar kein Bild! Drittens kann zumindest ich die Noten noch lesen, zwar mit etwas mühe, aber grundsätzlich ist es möglich. --rtc 20:56, 16. Dez. 2009 (CET)
Nein, ist es nicht. Du kannst nicht erkennen, ob etwas eine Triole oder eine Quintole ist, ob es Fortissimo ist oder Pianissimo etc. Ich sehe auch keinen Trick. (Ungeschriebenes Gesetz? Wo steht das?) --Joachim Pense (d) 21:09, 16. Dez. 2009 (CET)
Die Verkleinerung ist auch nicht (jedenfalls nicht primär) zur Umgehung des Urheberrechtes da. Es ist zur Erzielung des beabsichtigten Darstellungszwecks nicht erforderlich und sogar eher kontraproduktiv, eine Partitur von einem mal einem halben Meter in Originalgröße darzustellen. Das Bild ist, so wie es ist, meiner Meinung nach für seinen Zweck gut geeignet und nicht verstümmelt. Eine schematische Darstellung, wie vorgeschlagen, wäre ein Abstrich bei der Qualität. Ist eigentlich ein Ausschnitt zu Zitatzwecken nicht auch eine Art Verkrüppelung? --Joachim Pense (d) 21:53, 16. Dez. 2009 (CET)
Das Die Verkleinerung erfolgt ausschließlich zur Umgehung des Urheberrechts. Auch eine größere Fassung würde im Artikel und auf der Bildbeschreibungsseite auf ein erträgliches Maß herunterskaliert. Der Darstellungszweck kann auch mit einem abstrahierten Diagramm erfüllt werden. Zitate sind etwas anderes und bei Noten keineswegs unumstritten. Es spielt im übrigen keine Rolle, ob jedes kleine Detail lesbar ist. Es genügt, dass eine fachkundige Person wesentliche Teile daraus rekonstruieren kann, und das dürfte klar der Fall sein. --rtc 23:49, 16. Dez. 2009 (CET)
@rtc. Was für eines Geistes Kind bist Du eigentlich? Das Gerede von "Tricks", "verkrüppelten" Bildern, von "ungeschriebenen Gesetzen" lässt da nichts Gutes ahnen. Erstens: wenn Du ein gut geeignetes Diagramm hast, her damit, das schauen wir uns gerne an. Zweitens: ist der Unterschied zwischen Abbildung und Diagramm klar? Hier gibt es überhaupt kein "Bild", sondern ein Diagramm. Was ist das Wesen eines Diagramms? Dass es Details ausblendet um das Augenmerk auf einen übergeordneten Sachverhalt zu lenken. Hat mit "verkrüppelt" nichts zu tun. Und wenn Du schon so forsch Noten lesen kannst, dann nenn doch mal die ersten 15 Noten der vierten Gruppe (bitte die Oktavlage nicht vergessen). Sind wir aber gespannt. --87.79.155.223 22:01, 16. Dez. 2009 (CET)
Wollen wir bitte konstruktiv bleiben... -- Chaddy · D·B - DÜP 22:07, 16. Dez. 2009 (CET)
Die Reaktion zeigt, dass das Bild dringend gelöscht werden sollte. --rtc 23:49, 16. Dez. 2009 (CET)
Also rtc, hättest Du zu den angegebenen Punkten auch inhaltlich etwas zu sagen, oder möchtest Du weiter auf dem Hausmeisterniveau bleiben? --78.34.130.33 00:34, 17. Dez. 2009 (CET)

Ich möchte eigentlich nicht, dass die Diskussion hier hochkocht. Aus meiner Sicht ist es so: Die Details sind aus zwei Gründen durch Weichzeichnen unkenntlich gemacht:

  • einmal, um die Rechte der Erben des Urhebers (und nebenbei auch die moralisch allemal gerechtfertigten finanziellen Interessen des Verlags) wirksam zu schützen, nicht um das Urheberrecht zu umgehen.
  • und dann, weil mir dies als ein geeigneter Weg erschien, die Abbildung der Partitur in der im enzyklopädischen Rahmen zwangsläufigen und sinnvollen starken Verkleinerung immer noch ansehnlich erscheinen zu lassen. Ich meine, das ist mir (im Rahmen meiner geringen Erfahrung mit Grafikprogrammen) gelungen, nehme aber Vorschläge zur Verbesserung gern entgegen.

Unter Ausblendung der unangebrachten persönlichen Angriffe der IP schließe ich mich ihren inhaltlichen Argumenten weitgehend an. --Joachim Pense (d) 09:41, 17. Dez. 2009 (CET)

Ich sehe gerade, das RTC einen früheren Beitrag noch erweitert hat. Er schreibt: Es spielt im übrigen keine Rolle, ob jedes kleine Detail lesbar ist. Es genügt, dass eine fachkundige Person wesentliche Teile daraus rekonstruieren kann, und das dürfte klar der Fall sein. Genau das ist meiner Meinung nach nicht klar der Fall. Sollte das aber anders gesehen werden, dann muss ich halt die Weichzeichnung noch verstärken. --Joachim Pense (d) 09:53, 17. Dez. 2009 (CET)

Flussdiagramme

Sind diese beiden Grafiken commonsfähig (siehe WP:GWS#Ostwaldverfahren)?

--Leyo 10:51, 14. Dez. 2009 (CET)

Ich fürchte, die SH wird auf Commons eher bejaht. --Pölkkyposkisolisti 18:58, 16. Dez. 2009 (CET)
Ich halte die Frage der SH unabhängig von Commons. Im konkreten würde ich auch dazu tendieren die Frage zu bejahen, aber da scheiden sich ja bekanntlich die Geister. --Kolossos 19:20, 16. Dez. 2009 (CET)
Tut mir Leid, da ist aber auch kein Hauch an Schöpfungshöhe zu sehen. Eine reine technische Zeichnung, bestenfalls gute handwerkliche Leistung. Also bitte... -- ST 19:23, 16. Dez. 2009 (CET)
Es könnte auch sein, dass nur die nachgezeichnete SVG-Grafik geht. --Leyo 19:33, 16. Dez. 2009 (CET)
Nach Commons-Maßstäben IMHO geschützt. Die nachgezeichnete Version hilft hier auch nicht wirklich, da das ein abgeleitetes Werk ist. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 20:26, 17. Dez. 2009 (CET)

Urheberrecht bei sowjetischen Militärfotos

Wie sieht das eigentlich bei Bildern aus die vom sowjetischen Militär bzw. mit deren Genehmigung gemacht worden sind? Die Sowjets haben sich ja eigentlich wenig ums Urheberrecht geschert, wie sieht es heute mit den Bildern aus? Konkret geht es mir um dieses Bild. Das Bild entstand höchstwahrscheinlich in den 50er Jahren im Hafen von Balaklawa. Da dies zu der Zeit einer der absoluten Top Secret Anlagen der Sowjetunion war, kann es nur im ofiziellen Auftrag der Sowjetischen Marine entstanden sein .... alles recht vage, aber irgendwie finde ich nirgendwo Bilder mit einwandfrei freier Lizenz dieser Schiffsklasse.--Tostan 21:59, 14. Dez. 2009 (CET)

Sehr sehr kompliziertes Thema und nicht eindeutig zu beantworten. Wenn das überhaupt jemand kann, dann Benutzer:Lupo. --Petra 22:04, 14. Dez. 2009 (CET)
Das ist ein Minenfeld wo selbst versierte Urheberrechts-Kenner sich regelmässig die Finger verbrennen. Die Sowiets schwankten zwischen keine Urheberrecht bis zum Urhebrrechte fast bis zum Sanktnimmerleinstag (wenn der Urheber als Helden der Sowetunion galt, bzw Bilder aus dem Vaterländischen Krieg (2. Weltkrieg)). Lange galt in der Sowietunien, der Ansatz kein persönliches Urheberrechte, es gab aber immer sehr viele Ausnahmen. Im Endefekt gab es das Urheberechte eben doch (Denn vielfach ging das Urheberrecht an den Staat, der es auch verwertete). Am besten fährt man auch da immer noch mit dem in DACH gültigen Regel 70 Jahre pma. Bobo11 22:45, 16. Dez. 2009 (CET)
Seh ich wie Bobo: Schutzlandprinzip, 70 Jahre pma, ganz egal was die Sowjets sagen – solange keine kurzfristigere Schutzfrist wirklich gesichert ist. -- Yellowcard 23:18, 16. Dez. 2009 (CET)
Wer sich einlesen mag: http://commons.wikimedia.org/wiki/Commons:Deletion_requests/Image:Reichstag_flag.jpg --Pölkkyposkisolisti 22:32, 17. Dez. 2009 (CET)

Bild bearbeiten

Hallo. Ich hätte eine Frage, jedoch nicht zu einem ganz bestimmten Bild sondern eher allgemein.

In Commons habe ich viele schöne Bilder von Lower Manhattan gefunden. Als WP Autor schreibe ich gerne über das One World Trade Center. Nun würde ich gerne auf einem Bild der Skyline mit einem Zeichenprogramm (z.B.Paint) die Form des Gebäudes schematisch einfügen, damit man in etwa sieht, wie die Skyline mit dem Gebäude aussieht. Eigentlich ist das recht einfach, dass einzufügen. Ich bin jedoch unsicher, wie ich die Lizenz etc. angeben soll. Ich möchte hier nur ein Gebäude "reinprojezieren". Vielen Dank schon im Vorraus. Jerchel 16:02, 17. Dez. 2009 (CET)

Sehr gut würde sich dieses Bild anbieten:

 
Du kannst einfach die Lizenz verwenden, unter der das Ausgangsbild steht. In diesem Fall wäre das die CC-by 2.0. Grüße, ireas (talk’n’judge - DÜP) 16:09, 17. Dez. 2009 (CET)
Aber warum nicht einfach ein Foto der Skyline mit dem World Trade Center verwenden? In commons:Category:World Trade Center (New York) hat's einige... Lupo 16:11, 17. Dez. 2009 (CET)
Es geht ja nicht um das alte kaputte, sondern um das neue ungebaute! ireas (talk’n’judge - DÜP) 16:14, 17. Dez. 2009 (CET)
Ja, hab ich auch gerade bemerkt! Lupo 16:15, 17. Dez. 2009 (CET)
Vielen Dank. Grüße Jerchel 16:19, 17. Dez. 2009 (CET)
Aber bitte nicht mit Paint! Frag doch mal in der Wikipedia:Fotowerkstatt, was da machbar wäre? --Pölkkyposkisolisti 21:10, 17. Dez. 2009 (CET)

Welche Freigabe wird benötigt?

Hallo, der Artikel Synagoge Herford wurde unter einer IP-Angabe erstellt und in der QS tauchte die Frage nach einer URV auf. Dies ist der Sachverhalt:

  • Der Artikel basiert auf einem Vortrag.
  • Der Vortragende ist mit der Einstellung in WP einverstanden
  • Der Vortragende hat gemeinsam mit dem Artikelschreiber einen wohl endgültigen Text erstellt
  • Portalmitarbeiter WKM49 (Portal Ostwestfalen-Lippe) wird ihn wahrscheinlich noch einmal zwecks Wikifizierung überarbeiten.

Welche Art einer Freigabe des Vortragenden (auf den das ganze letzlich zurückgeht) brauchen wir?

Lieben Dank für Info. --Gwexter 14:11, 17. Dez. 2009 (CET)

Ich verstehe das Problem nicht. Insbesondere kann ich den Grund für den URV-Verdacht nicht erkennen. Auch wenn der Artikel auf einem Vortrag beruht: Solange der Vortragstext nicht wörtlich wiedergegeben wird, gibt es kein Problem, denn die Fakten als solche sind nicht geschützt. Aus meiner Perspektive ist da alles perfekt in Ordnung nud der alberne Baustein kann und soll raus. Es wäre wünschenswert, wenn noch jemand belastbare Quellen nachtragen würde. Aber das ist kein URV-Problem. --h-stt !? 23:31, 17. Dez. 2009 (CET)
Moin, danke für die Kommentierung. Der Artikel wird eh noch überarbeitet und mit Quellen versehen, so dass dann alles paletti wäre. Viele Grüße --Gwexter 06:46, 18. Dez. 2009 (CET)

Darf man dieses Foto in der WP verwenden? Ich würde behaupten, man dürfe es nicht mal in die Commons stellen. --Oberlaender 17:34, 18. Dez. 2009 (CET)

Ich hab einen Löschantrag auf den Commons gestellt. -- Yellowcard 17:52, 18. Dez. 2009 (CET)
Gut, danke. --Oberlaender 18:01, 18. Dez. 2009 (CET)

CC-Anpassung

Kann jemand bitte Wikipedia:Übersetzungen an CC anpassen? --Franz (Fg68at) 08:56, 16. Dez. 2009 (CET)

Da muss ja nur zusätzlich CC-by-sa erwähnt werden, die GFDL gilt ja immer noch (Doppel-Lizenzierung)... --Guandalug 08:58, 16. Dez. 2009 (CET)
Warum steht dann hier und auf allen Seiten unten nur noch CC und nichts mehr von GFDL? --Pölkkyposkisolisti 11:37, 16. Dez. 2009 (CET)
Gute Frage. Die Nutzungsbedingungen erwähnen beides... --Guandalug 11:42, 16. Dez. 2009 (CET)
Zumal ja bei einem sehr hohen Prozentsatz der Artikel die relevanten Artikelbestandteile (also die mit SH) unter GFDL geschrieben wurden. --Petra 12:13, 16. Dez. 2009 (CET)
Die sind allerdings inzwischen alle auch unter CC verfügbar. Unter der GFDL stehen nur noch die Artikel, in die bisher kein CC-Content importiert wurde. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 12:19, 16. Dez. 2009 (CET)
Welche Artikel haben denn wirklich schon Erweiterungen erfahren, die SH aufweisen? Wohl die allerwenigsten. --Petra 12:30, 16. Dez. 2009 (CET)
Es geht hier nicht um Erweiterungen. Sämtlicher bereits vorhandener Content ist unter der CC verfügbar. Älterer Content ist zusätzlich unter GFDL verfügbar. Wenn GFDL+CC-Content nur erweitert wurde (unabhängig von SH), steht das Resultat auch wieder unter CC+GFDL. Relevant sind hier die Importe von anderen Quellen, die möglicherweise nur unter CC stehen. Wenn sowas importiert wurde, dann steht der Ergebnisartikel nur noch unter der CC und nur die älteren Versionen noch zusätzlich unter der GFDL. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 13:27, 16. Dez. 2009 (CET)

Die Wikimedia Foundation will den Weiternutzern die schwierig einzuhaltende GNU-FDL nicht mehr zumuten. Sie hat darum auf dem Umweg über eine neue Version der GNU-FDL, die dies ermöglicht, die ursprünglich unter GNU-FDL eingestellten Wikipedia-Inhalte allesamt auch unter CC-BY-SA 3.0 lizenziert (man stimmte beim Upload zu, die Texte auch unter späteren Versionen der GNU-FDL zu lizenzieren). Wer Wikipedia-Texte weiternutzen will, kann die GNU-FDL nun völlig ignorieren, er muss sich nur noch an die CC-BY-SA halten, wobei es dafür nach Auffassung der WMF wie in den Nutzungsbedingungen beschrieben auch ausreicht, je einen Link auf die verwendete Wikipedia-Seite und auf die Lizenz zu setzen. Gestumblindi 20:51, 16. Dez. 2009 (CET)

Irgendwessen Auffassung und sei es die der WMF ist juristisch unerheblich. Rechtskräftig ist alleine die Lizenz. Definitiv bei importierten Inhalten und Beträgen vor 23:45, 18. Oktober 2009. Für alle anderen Textbeiträge gilt: es gibt gegensätzliche Auffassungen, die eines Gutachtens oder Gerichtsurteils harren. --Martina Nolte Disk. 00:06, 17. Dez. 2009 (CET)
+1 Der Urheber hat prinzipiell zu entscheiden, in welcher Weise bei CC-BY-SA er attribuiert wird. Es ist vermutlich rechtlich zulässig, dass " Ich stimme einer Autoren-Nennung mindestens durch URL oder Verweis auf den Artikel zu." dies leistet, aber für ältere Beiträge kann das nicht rückwirkend erfolgen --FrobenChristoph 22:49, 20. Dez. 2009 (CET)
Ich gehe davon aus, dass die Nutzungsbedingungen der WMF zumindest den Segen ihres Juristen Mike Godwin erhalten haben, das kann man auch schon als Gutachten werten. Gestumblindi 03:35, 21. Dez. 2009 (CET)
Mike hat mit Sicherheit eine Einschätzung zu juristischen Gefahren für seinen US-amerikanischen Brötchengeber, die Foundation, abgegeben. Risiken für Weiternutzer werden mit geschickten Formulierungen wie "zusätzliche Bedingungen können anwendbar sein" und "Sie müssen mindestens..." usw. kaschiert. Damit sind eventuelle Haftungsfragen geklärt und Mike hat seinen Job gut gemacht. --Martina Nolte Disk. 04:16, 21. Dez. 2009 (CET)

Bitte um Meinung

Was haltet ihr hiervon? -- Yellowcard 18:23, 16. Dez. 2009 (CET)

Der Benutzer ist gut bekannt und nie durch URV aufgefallen, seine Auslassungen reichen aus. --Petra 19:05, 16. Dez. 2009 (CET)
Na ja. Der Fotograf ist, wie dort steht, vor 40 Jahren gestorben, also ist das Bild an sich noch 30 Jahre geschützt. Wenn jemand eine Kiste von Fotos u.a. vom Testamentsvollstrecker bekommt, könnte es u.a. bedeuten, dass auch die Rechte am Bild dadrinne enthalten sind (ob die Originalplatte noch existiert oder nicht ist völlig OT). Dies müßte aber glaubwürdig bezteugt werden, vielleicht durch ein Begleitschreiben des Vollstreckers, geschickt an OTRS. -jkb- 19:14, 16. Dez. 2009 (CET)
Lassen wir doch mal die Kirche im Dorf. Wenn ein bekannter Benutzer schreibt: "Urheber: mein Vater" wird ihm doch auch geglaubt. Wir glauben Jedem nach 4 Tagen die Aussage: "eigenes Foto". Warum zweifeln wir hier sein Wort an? --Petra 19:18, 16. Dez. 2009 (CET)
Na ja. Der Fotograf ist aber nicht sein Vater, steht ja da. -jkb- 19:20, 16. Dez. 2009 (CET)

Man kann´s auch übertreiben... -- Chaddy · D·B - DÜP 20:12, 16. Dez. 2009 (CET)

Tja. Tue ich an sich nie. Hier sehe ich aber das Problem in der Formulierung unter dem Foto "Privatfoto". Er hätte da dies und jenes schreiben können. Aber "Privatfoto" ist ungut. Daher sehe ich nicht ein warum es so umständlich sein sollte, eine kurze Mail an OTRS zu schicken (ob da irgendein Begleitschreiben vom irgendeinem Verwalter dabei ist - nicht so ganz wichtig), jemand findet es und klebt auf die Datei einen Bapperl "OTRS bestätigt". Und die Sache ist dann aus der Welt. -jkb- 20:23, 16. Dez. 2009 (CET)

Es gibt keinen Grund, auf dem OTRS herumzureiten. Wenn der Uploader eine Mail an's OTRS schickt, bringt uns das doch gar nichts. Kann doch jeder statt "Privatfoto" da reinschreiben, was Ekkehart Baals (der hier zudem offenbar unter seinem richtigen Namen auftritt) uns erklärt hat: Foto eines vor 40 Jahren verstorbenen Urhebers, der dem Vater von Ekkehart seinen militärischen Nachlass vererbt hat. Werde ich nun auch gleich tun; mir reicht das. Gestumblindi 20:56, 16. Dez. 2009 (CET)

Bitte keine übertriebene Bürokratie! --Petra 21:06, 16. Dez. 2009 (CET)
Sag ich ja ;-) Gestumblindi 21:09, 16. Dez. 2009 (CET)
Ist mit der Vererbung einer Bildkiste denn konkludent auch eine Vererbung der Nutzungsrechte dieser Bilder verbunden? Bzw. kann man das zumindest annehmen? -- Yellowcard 22:10, 16. Dez. 2009 (CET)
Wenn dies ein verdienter langjähriger Benutzer so sagt: JA --Petra 22:16, 16. Dez. 2009 (CET)
Gefragt war, ob das als konkludentes Handeln angesehen werden kann. Da hat der Benutzer überhaupt nix damit zu tun. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 22:44, 16. Dez. 2009 (CET)
Und wenn dem nämlich nicht so ist, dann können wir die Bilder nicht behalten, egal wie viel AGF wir dem langjährigen Benutzer einräumen. Denn dann sind die Bilder de facto nicht gemeinfrei und der Benutzer bzw. dessen Vater können die Bilder aus urheberrechtlicher Sicht eben nicht frei lizenzieren, egal wie gerne wir das wollen. -- Yellowcard 23:20, 16. Dez. 2009 (CET)
(BK)UII, das gute Frage. Fakt ist, das Urheberrecht geht ohne ausdrücklichen Willenserklärung an die Erbgemeinschaft (Also alle Pflichterben). Leider fehlt in der Regel eine Ausdrückliche Willenserklärung in Sachen Urheberrecht, weil selten ein Verwalter der Verwertungsrechte eingestzt wird. Wenn jemand aber die Fotos namentlich geerbet hat, darf man von stillschweigenden Einverständiss der Erbgemeinschaft ausgegehen, dass der Erbe der Fotos auf zu Verwalter der Urheberrechtsansprüche ernannt wurde (ACHTUNG: Das verhält vor Gericht nicht, wird aber in dieser Konstelation äusserst selten bis nie verklagt. Da die meisten andern Erben überhaupt nicht wissen, dass das die Verwertungsrechte der Fotos eigentlich die Erbgemeinschaft hat, sondern eben annehmen das es der Erbe der Fotos auch die Verwertungsrechte geerbt hat. Ergo: Wo kein Kläger da kein Richter). Kurz um, wenn mir jemand sagt er habe die Fotos vom Vater geerbt, glaub ich ihm das, und mache ihn höchstens auf das Problem (Fotos≠Verwertungsrechte) aufmerksam. Wenn er das Risiko aufsich nehmen will, soll er die Bilder hochladen. Und ich seh keinen Grund ihn daran zu hindern. Denn das Gericht könnte auch zu seien Gusten endscheiden. Aus meiner Sicht ist das wichtigste, dass er die Fotos wirklich nametlich vererbt bekommen hat. Wenn nicht nametlich gegerbt, muss er die Erbgemeinschft fragen, wenn er diese gefragt hat und da keine Einwände kamen, steht einer Freigabe auch nichts im Weg. Wir brauchen keine Einverstädniss erklärung aller Erben, sondern nur die Zusage des Hochlader, dass er die Zudage der Erbgemeinschaft eingeholt hat, oder der namentlicher Erbe der Fotos ist. Wenn wir was schriftliches vom Hochlader in der Hand haben reicht mir das, denn dann können wir allfälige Kläger weiterleiten (Also ist OTRS-Pflicht). -- Bobo11 22:36, 16. Dez. 2009 (CET)

Also, Ekkehart sagt, dass der Fotograf keine Nachkommen hinterliess, als er starb. Die Rechte an seinen Werken gingen daher an die von ihm bestimmten Erben über. Für den militärischen Teil des Nachlasses war das Ekkeharts Vater. Nach Ekkeharts Schilderung des Hergangs ist davon auszugehen, dass sich das Vererben dieses Nachlassteils an seinen Vater auch auf die Nutzungsrechte erstreckt, solange nichts Gegenteiliges in Erfahrung zu bringen ist. Damit hat Ekkeharts Vater auch die Nutzungsrechte an dem Foto geerbt, dessen Abzug Ekkehart persönlich zu Lebzeiten des Fotografen geschenkt erhielt (denn das Foto ist ja sicher dem militärbezogenen Nachlassteil zuzuordnen), und damit nun wiederum Ekkehart als Erbe seines Vaters. Wie gesagt, man sollte ihm das jetzt endlich mal abnehmen und nicht mehr lange darauf herumreiten und OTRS-Fahnen schwenken. Ekkehart tritt hier unter seinem wirklichen Namen auf und hat uns die Situation ausführlich genug dargestellt. Ich sehe keinerlei Probleme drohen. Gestumblindi 00:30, 17. Dez. 2009 (CET)

Und weil's so schön ist, noch einmal. Es geht hier um eine Fragestellung rein rechtlicher Natur: Der Urheber des Fotos hat zwar eine Fotokiste vererbt, doch von der Vererbung der vollumfänglichen Nutzungsrechte war anscheinend nicht explizit die Rede. Daher die alles entscheidende Frage: Kann man davon ausgehen, dass mit der Vererbung einer Fotokiste konkludent auch die ausreichenden Nutzungsrechte vererbt wurden? Die Beantwortung der Frage ist allein auf Gesetze, Rechtssprechungen und Gerichtsurteile zu stützen und hat nichts damit zu tun, ob man einem Benutzer glaubt, wie viele Beiträge dieser hier hat oder ob er hier mit einem (seinem?) Klarnamen auftritt. -- Yellowcard 18:30, 17. Dez. 2009 (CET)
Dann ebenfalls noch einmal. Es geht tatsächlich nicht darum wie sympathisch der Uploader ist und ob er einen Abzug (!) vom Foto irgendwann bekam. Die WP hat bestimmte Regeln, dies auch mit Lizenzen. (Ich: IANAL, jedoch aus jahrelangem Engagement in diversen Wikisourcen nicht ganz unbeleckt.) Das heißt, daß offenbar mit der Kiste, wo Fotos drinne waren, nicht unbedingt und juristisch eindeutig auch die Nutzungsrechte weitergereicht worden sind. Zumindest nicht, wie das so beschrieben wurde bislang. Und, wie Bobo11 oben sagte, es wäre eben nett, eine Erklärung in der Hand zu haben, mit der man sich erstens zufrieden gibt, auch wenn es eine Erklärung vom Uploader ist (und nicht vom Nachlassverwalter), die dazu dienen würde, dass alle eventuellen Ansprüche, Klagen und was auch immer dadurch gedeckt werden würden. Mein Gott, es handelt sich um einen Dreizeiler als Mail an OTRS geschickt, da wird doch niemand krank, und noch einmal, es heißt keineswegs, dass man irgendjemanden nicht vertraut. Das Finanzamt will von mir ja schließlich auch diverse Belege und nicht nur meine Beteuerung, an sich bekäme ich für 2009 1000 Euro zurück. Das ist doch keine Bürokratie sondern der Gang der Dinge. Gruß -jkb- 18:49, 17. Dez. 2009 (CET)
Das Finanzamt will eine Steuererklärung, das bedeutet in der Regel, daß sie irgendwelches Papier sehen wollen. Kann man jedoch plausibel erklären, warum Kosten entstanden sind, dann glaubt es das Finanzamt auch ohne Beweise. Erfahrung aus einer Tiefenprüfung des Finanzamtes, bei der die Beamtin Kosten anerkannte, die ich mir nicht traute, geltend zu machen, weil ich keine Unterlagen hatte. --Pölkkyposkisolisti 21:16, 17. Dez. 2009 (CET)
Die Frage Kann man davon ausgehen, dass mit der Vererbung einer Fotokiste konkludent auch die ausreichenden Nutzungsrechte vererbt wurden? wollte ich schon mit meinem obigen Beitrag mit "ja" beantworten, ich hab's wohl nicht unmissverständlich genug ausgedrückt. Es ist tatsächlich nicht erheblich, dass der Uploader zu Lebzeiten des Urhebers einen Abzug des Fotos bekam, da habt ihr recht. Erheblich ist jedoch, dass der militärische Nachlass des Urhebers an den Vater des Uploaders vererbt wurde und der Uploader seinerseits Erbe seines Vaters ist. Ob nun die Rechte an den Fotos konkludent mitvererbt wurden, würde ich, wie gesagt, spontan bejahen, wenn keine anderslautenden Verfügungen des Erblassers bekannt sind - aber auch IANAL, vielleicht kann uns hier ja noch einer der Juristen unter den Wikipedianern einen Hinweis geben. Sollte es so sein, reichen mir die vorhandenen Erklärungen von Ekkehart Baals, welche dieser hier unter seinem wirklichen Namen abgegeben hat, aus - würde er unter einem Pseudonym auftreten, dann wäre eine Mail an's OTRS wohl nicht verkehrt, hier aber IMHO überflüssig (es ist schon ein Unterschied, ob man sich mit dem echten Namen oder irgendeinem nicht zuzuordnenden Pseudonym zum Inhaber der Rechte erklärt) - jetzt auch noch in Frage zu stellen, ob Ekkehart Baals wirklich Ekkehart Baals ist, wäre nun wirklich auf die Spitze getriebener Bürokratismus und angesichts der Bedenkenlosigkeit, mit der wir plausibel wirkende "Eigenes Werk"-Erklärungen bei neueren Fotografien einfach so glauben, besonders absurd. Gestumblindi 21:30, 17. Dez. 2009 (CET)
Dem würde ich so zustimmen, wenn jemand die Frage mit den Nutzungsrechten noch belegen kann. Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass dem so sei, denn was wäre, wenn noch irgendwo ein zweiter Abzug des Fotos existiert, der an jemand ganz anderen vererbt / verschenkt worden wäre? -- Yellowcard 21:48, 17. Dez. 2009 (CET)
Vergabe von Nutzungsrechten bedarf in DACH nicht der Schriftform, solche Verträge sind mündlich gültig. Laßt doch bitte die Kirche im Dorf. --Pölkkyposkisolisti 21:58, 17. Dez. 2009 (CET)
Es geht hier ja nicht darum, dass der Uploader den Abzug geschenkt erhielt, sondern darum, dass sein Vater den militärischen Teil des Nachlasses des Urhebers erbte, welchem dieses Foto zuzurechnen ist. Welchen weiteren Leuten zu Lebzeiten des Urhebers möglicherweise Abzüge geschenkt wurden, steht damit in keinem Zusammenhang. Die Theorie, dass der Urheber genau dieses Foto in einem anderen Abzug noch einer anderen Person vererbt haben könnte, so dass dadurch unklar würde, wer nun das Urheberrecht hat (genau gesagt - beim Erben geht's ums Urheberrecht selbst, das vererbbar ist, nicht um ein Nutzungsrecht; der Erbe ist neuer Urheberrechtsinhaber), scheint mir schon arg weit hergeholt - denn sein könnte bei jedem Foto, das hier hochgeladen wird, sehr viel. Wer weiss, wie viele als "eigenes Werk" hochgeladene Fotos wirklich selbst aufgenommen wurden. So manches hat vielleicht ein Bekannter gemacht und der Uploader war schlau genug, sich hier Nachfragen zu ersparen, indem er ein "eigenes Werk" daraus machte. Wir wissen es nicht. Warten wir mal ab... ich habe H-stt gefragt, ob er etwas dazu sagen kann. Gestumblindi 22:14, 17. Dez. 2009 (CET)
Mir genügen die Erklärungen des Uploaders. Die Herkunft des Bildes und die konkludente Übertragung der Nutzungsrechte sind schlüssig. Ein Beweis ist das nicht, aber den verlangen wir ja bei anderen Aussagen auch nicht. Grüße --h-stt !? 22:21, 17. Dez. 2009 (CET)

Der Pragmatismus hat sich durchgesetzt. Vielen Dank. Hoffentlich bleibt das auch in Zukunft so, sonst fürchte ich um den Wahrheitgehalt der entsprechenden Angaben.
Nun aber zur Fortsetzung: Was ist mit Privataufnahmen (nicht gewerblichen Fotos) unbekannter Urheber, die mindestens 60Jahre und älter sind und einigen dokumentarischen Wert besitzen? --Ekkehart Baals 16:15, 20. Dez. 2009 (CET)

Im Normalfall wirst du Privatfotos unbekannter Urheber, die nicht älter als 100 Jahre sind, hier leider nicht hochladen können. Wenn ein Foto aber nachweislich vor mehr als 100 Jahren hergestellt wurde und das Todesdatum des Urhebers auch mit gründlicher Recherche nicht zu ermitteln ist, dann kommt Vorlage:Bild-PD-alt-100 in Frage. Die 1923-Richtlinie käme nur in Frage, wenn ein Bild vor 1923 veröffentlicht wurde, was bei Privatfotos wohl selten der Fall ist. 1923 wurde gewählt, weil vor 1923 Veröffentlichtes in den USA (Sitz der Wikimedia Foundation) sowieso public domain ist. Gestumblindi 17:12, 20. Dez. 2009 (CET)

Mal wieder Panoramafreiheit und Schutzlandprinzip

 

Ich bin mir auch nach lesen im Archiv noch unsicher, was Panoramafreiheit und Schutzlandprinzip angeht. Deshalb hier eine Frage. Ist dieses Bild so korrekt lizenziert und durch die deutschen Regelungen zur Panoramafreiheit abgedeckt? Das Bild entstand in der Ukraine, das ukrainische Urheberrecht ist mir absolut unbekannt. Das Bild wurde von einem öffentlichen Ort aus fotografiert, das Motiv befindet sich auf dem Gelände eines Museums. --Tostan 10:24, 17. Dez. 2009 (CET)

Die Ukraine kennt keine Panoramafreiheit. Also darf das Bild nicht nach Commons. Es ist soweit korrekt lizensiert. Inwieweit das aber bleibend angebracht ist ??? --Pölkkyposkisolisti 10:39, 17. Dez. 2009 (CET)
Diese Tafel befand sich schon da, als das Museum eröffnet wurde. Sie war sozusagen das erste Exponat auf dieser Fläche. In einem Faltblatt des Museums ist ein Foto zu sehen, welches diesen Ort mit Tafel aber ohne die heutigen weiteren Ausstellungsstücke, Absperrung und Kassenhäuschen zeigt. Es ist also IMHO davon auszugehen, dass die Tafel dauerhaft da angebracht wurde. --Tostan 10:55, 17. Dez. 2009 (CET)
Ist das in einem Innenraum? -- Chaddy · D·B - DÜP 14:02, 17. Dez. 2009 (CET)
Nein, das ist der überdachte Bereich in diesem Foto File:Балаклава музей ЧФ.jpg. Fotografiert wurde etwa aus der Position, in der auf diesem Foto der Mann in den blauen Hosen steht.--Tostan 15:12, 17. Dez. 2009 (CET)
Ich denke mal, die Aufschrift (Meeres-Armee Museumskomplex bzw. Marinemuseum ;) läßt vermuten, daß es auf Lebenszeit angebracht ist. Öffentlicher Raum ebenfalls - also grünes Licht für .de --Pölkkyposkisolisti 15:34, 17. Dez. 2009 (CET)
vielen Dank für die Hilfe. Damit kann ich es ja hier benutzen: U-Boot-Bunker Balaklawa--Tostan 16:58, 17. Dez. 2009 (CET)
Entzerren wäre noch cool. Aber es übersteigt meine Photoshopfähigkeiten. Vielleicht schafft es ja die Grafikwerkstatt.--134.2.3.103 19:10, 17. Dez. 2009 (CET)
Ich mach mich dran. --Pölkkyposkisolisti 21:11, 17. Dez. 2009 (CET)
Danke. Nun ist es aber auf commons, wo es ja nicht sein soll ... Wie bekommt man das Bild nun am saubersten zurück zur deutschen WP? --Tostan 06:30, 18. Dez. 2009 (CET)
Das kann nur ein Admin von hier. Oder es werden andere Dateinamen vergeben. --Pölkkyposkisolisti 12:14, 18. Dez. 2009 (CET)

Ich hoffe mal, hier liest ein Admin mit ;) Daher meine Bitte um Verschieben des Bildes in die Deutsche Wikipedia(Da hier ja Einigkeit darüber besteht, dass es hier legal ist auf commons aber nicht.) (Habe leider keine Ahnung, wo und wie man das sonst beantragen sollte...)--Tostan 17:56, 20. Dez. 2009 (CET)

Amtliche Werke / §5 Abs. 2 UrhG

Man beachte mal bitte die Kategorie:Public-Domain-Bild (Amtliches Werk). Sies ist riesengroß und ein bedeutender Teil dieser Dateien sind Wappen, Münzen, Scheine, Abzeichen uvm. Nun Frage ich mich, wie wir das in Einklang mit §5 Abs. 2 UrhG bringen können, wo auf § 62 Abs. 1 UrhG verwiesen wird. Dies schreibt eigentlich an allen amtlichen Werken, die nicht „Gesetze, Verordnungen, amtliche Erlasse und Bekanntmachungen sowie Entscheidungen und amtlich verfaßte Leitsätze zu Entscheidungen“ sind, ein Änderungsverbot vor, das hier ja nicht eingehalten werden kann. Auf welcher Gesetzesgrundlage können dann oben angesprochene Dateien wie Wappen, Münzen, Geldscheine, Abzeichen und ganz viele verschiedene andere Werke hier behalten werden? -- Yellowcard 22:00, 17. Dez. 2009 (CET)

Rein aus urheberrechtlicher Sicht sind diese amtliche Werke gemeinfrei. Wie auch z. B. beim Markenrecht sind natürlich weitere Bestimmungen möglich, die die freie Verwendbarkeit dennoch wieder einschränken. Für unsere Zwecke ist das kein Problem. Der Nachnutzer muss aber immer überprüfen, on er diese weiteren Bestimmungen durch seine Nutzung verletzt. Das fällt unter die ganz normale Informationspflicht, man muss sich ja auch über den Inhalt der Lizenzen informieren. Außerdem weisen wir durch die zusätzlichen Hinweisbausteine (z. B. Vorlage:Wappenrecht) auf diese zusätzlichen Bestimmungen hin. -- Chaddy · D·B - DÜP 22:06, 17. Dez. 2009 (CET)
Wenn ich § 5 UrhG richtig verstehe, sind nicht alle amtlichen Werke ohne weitere Bestimmungen gemeinfrei, sondern – so der Gesetzestext – nur „Gesetze, Verordnungen, amtliche Erlasse und Bekanntmachungen sowie Entscheidungen und amtlich verfaßte Leitsätze zu Entscheidungen“. Alle anderen amtlichen Werke unterliegen einem Änderungsverbot (§ 5 Abs. 2 UrhG), was nicht mit den freien Inhalten hier konform gehen würde (siehe auch Ablehnung der cc-by-nd-Lizenzen). -- Yellowcard 22:59, 17. Dez. 2009 (CET)
Ein Änderungsverbot interessiert uns nicht. Gesetzestexte sind gemeinfrei, das sollte jedem klar sein. Ebenso das Änderungsverbot daran. Auch Bilder unterliegen in Grenzen dem Änderungsverbots, siehe Rechtssprechung zur Bundesadler-Karikatur. --Pölkkyposkisolisti 23:04, 17. Dez. 2009 (CET)
Mit Verlaub, Du hast da was Elementares hier nicht verstanden. Gruß, -- Yellowcard 23:19, 17. Dez. 2009 (CET)
Die Änderungsverbote des UrhG stören uns nicht. Und wenn du befürchtest, dass derartige Bilder nicht frei genug sind, dann lade eben du solche nicht hoch. Die de-WP sieht darin jedenfalls kein Problem. Und mal deutlich gesprochen: Wir können es uns auch nicht leisten, auf diese Bilder aus philosophischen Überlegungen zu verzichten, da es ja nicht nur um §5 geht sondern auch um die Panoramafreiheit. Die Einschränkung des Freiheitsdideals ist unschön, aber als Anpassung an die vorgefundene Rechtsordnung unvermeidbar. --h-stt !? 23:27, 17. Dez. 2009 (CET)
Das kann ich so in keinster Weise akzeptieren. Hier geht es nicht um das, was ich hochlade oder nicht, es geht hier darum, dass bei Amtlichen Werken und Werken, die aufgrund der Panoramafreiheit gemeinfrei sind, ein Änderungsverbot herrscht. Es widerspricht in höchstem Maße der Wikimedia-Policy, diese juristischen Einschränkungen zu ignorieren. Wurde diese Problematik denn tatsächlich zuvor noch nie diskutiert? -- Yellowcard 23:31, 17. Dez. 2009 (CET)
Das wurde schon unendlich oft hier und auf Commons diskutiert. Ich habe oben das Ergebnis dieser Diskussionen dargestellt. Leider gefällt es dir nicht, daran kann ich aber nichts ändern. --h-stt !? 23:34, 17. Dez. 2009 (CET)
Wir betrachten nur das Urheberrecht. Wappen, Logos usw. unterliegen anderen Gesetzen, die zu beachten sind. Unter anderem unterliegen sie teilweise dem Änderungsverbot, Wappen dürfen nicht geführt werden usw. --Pölkkyposkisolisti 23:36, 17. Dez. 2009 (CET)
@ H-stt: Hast Du zufällig einen Link auf eine Diskussion hier (nicht Commons), ich konnte keine finden.
@ Pölkkyposkisolisti: Mein Herr, es geht hier um eine rein urheberrechtliche Problematik, oder warum meinst Du, sind sowohl die Restriktionen auf amtliche Werke als auch das Änderungsverbot selbst im Urheberrechtsgesetz festgelegt? -- Yellowcard 23:41, 17. Dez. 2009 (CET)
Beispiel aus dem August - Zitat: „Bei der Panoramafreiheit besteht ebenfalls ein Änderungsverbot, das wir ignorieren. Das Änderungsverbot ist im übrigen alles andere als absolut, sonst dürfte man keinen Text oder kein Zitate kürzen.“ In Wikipedia:Bildrechte#Gegestände wird das Thema auch lapidar angesprochen aber nicht problematisiert. Die Änderungsverbote stehen unserer Definition von Freiheit nicht entgegen. Ansonsten hätten wir auch unlösbare Probleme mit allen Schrankenrechten. --h-stt !? 00:09, 18. Dez. 2009 (CET) PS: s:Landgericht_Mannheim_-_Freiburger_Holbein-Pferd stellt recht überschaubar dar, wann Veränderungen gegen Urheberpersönlichkeitsrechte verstoßen. Im Kern geht es um ein Entstellungsverbot. Und dieses gibt es ja in einer Vielzahl von Rechtsgebieten ohne dass wir es als Einschränkung der urheberrechtlichen Freiheiten ansehen. Beispiel im Recht am eigenen Bild. --h-stt !? 00:27, 18. Dez. 2009 (CET)
Änderungsverbote sind sehr wohl problematisch. Schrankenrechte, und das schließt Panoramafreiheit ein, sind eine Grauzone, bei der das letzte Wort noch nicht gesprochen ist. Ob etwa eine Freigabe eines Panoramafreiheitsbilds unter CC-BY-SA wirksam möglich ist, ist noch nicht geklärt. Es ist gegebenenfalls damit zu rechnen, dass mittelfristig die Lizenzen so angepasst werden, dass sie Spezialklauseln für solche Schrankenrechte enthalten. Bis dahin sind Panoramafreiheitsbilder, wenn auch oberflächlich als CC-BY-SA u.ä. bezeichnet, eher in der Kategorie Exemption Doctrine Policy zu sehen. --rtc 01:38, 18. Dez. 2009 (CET)
Natürlich sind Änderungsverbote ein Problem für die Philosophie unserer Lizenzen. Da wird mal wieder deutlich, dass die Konzeption der freien Lizenzen aus dem angel-sächsischen Rechtskreis stammt, wo Urheberrechte nur Verwertungsrechte sind und es keine Urheberpersönlichkeitsrechte gibt. Aber wir lassen uns durch das Änderungsverbot nicht von der Nutzung von Bildern abhalten. Sie sind so frei, wie es in unserem Rechtskreis eben geht. --h-stt !? 13:02, 18. Dez. 2009 (CET)
Soweit ich es verstanden habe, war die Argumentation, dass Wappen usw. gemäß § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei sind (und nicht gemäß Abs. 2) und daher keinem Änderungsverbot unterliegen. Denn sie werden in Publikationen im Sinne des Abs. 1 veröffentlicht. --rtc 01:34, 18. Dez. 2009 (CET)
Richtig, steht auch so in Amtliches Wappen. -- Rosenzweig δ 17:41, 18. Dez. 2009 (CET)

Wenn nationale Änderungsverbote aus nicht-urheberrechtlichen Gründen (keine manipulative Verwendung von Personenfotos) und der Ausschluss beliebiger kommerzieller Nutzung bei Personenfotos uns nicht interessieren, sollten wir bei Änderungsverboten aus urheberrechtlichen Gründen, die im übrigen alle Änderungen unberührt lassen, zu denen der Urheber aufgrund Treu und Glaubens seine Zustimmung nicht verweigern kann, nicht die Fanatiker raushängen. EOD --FrobenChristoph 22:58, 20. Dez. 2009 (CET)

Ich bitte um dritte Meinungen, inwieweit Darstellungen von Zeitungen 1910...1935 potentielle URV sind. --Pölkkyposkisolisti 00:30, 19. Dez. 2009 (CET)

Ich würde sagen: Klare URV, solange nicht für den jeweils gewünschten Artikel nachgewiesen werden kann, daß der Autor schon 70 Jahre tot ist. --Mogelzahn 01:40, 19. Dez. 2009 (CET)

Missverständliche Fragestellung! Zur Klarstellung - es geht um die Verlinkung von Zeitungsscans die auf einer externen Fremdseite einsehbar sind - nicht ums hochladen auf Wikipedia selbst! Warum sollte man keinen Link dorthin setzen dürfen, wenn er als Einzelnachweis oder Quelle dient? Wer daran zweifelt, dass die berechtigterweise dort zu sehen sind, kann ja mal beim Anbieter nachfragen. Sonst müßten wir ja wohl künftig bei jeglicher Verlinkung fremder Texte und Abbildung eine schriftliche Erlaubnis einholen. Und dann? Zustimmung von Autor und Verlag bei einem Literaturverweis? -- 93.82.7.163 10:47, 19. Dez. 2009 (CET)

Ob ein Link dorthin sinnvoll ist, ist keine Frage des Urheberrechts und nicht hier, sondern auf der Artikeldiskussionsseite zu klären. Ob die Jahrgänge auf der Website zu Recht einsehbar sind, werden wir hier nicht klären können, womöglich wurde der Bibliothek die Verfügbarmachung von Inhabern von Nutzungsrechten genehmigt (hier wird eine Kooperation mit dem Verlagsarchiv erwähnt). Es ist letztlich hier auch keine Klärung nötig. -- Rosenzweig δ 11:00, 19. Dez. 2009 (CET)

Es ist schon in Ordnung, Vorsicht walten zu lassen, wenn es um Links zu Youtube-Videos, zweifelhaften Dateien bei Oneclick-Hostern und ähnlichem geht. Aber bei Institutionen wie Bibliotheken, namhaften Archiven etc. sehe ich keinen Grund, sich auch noch den Kopf zu zerbrechen, ob die das überhaupt anbieten dürfen. Ich selbst verlinke immer wieder zu Artikeln beim Anno-Portal, wenn es sinnvoll erscheint und habe kein schlechtes Gewissen deswegen. -- Herby 20:46, 19. Dez. 2009 (CET)

Wenn die Rechtswidrigkeit bei Internetangeboten nicht offenkundig ist, sind Links unproblematisch, basta --FrobenChristoph 23:02, 20. Dez. 2009 (CET)

Nachnutzung durch Fremde und durch Wikipedia

Wenn ich den Text beim Abspeichern richtig verstehe, ist jetzt für fremde Websites durch Angabe des URLs des Artikels der Lizenz bezüglich der Versionsgeschichte und Autoren Genüge getan.

Bei Übersetzungen aus einer anderen WP oder bei einer Auslagerung aus einem Artikel sind wir allerdings nicht so großzügig und verlangen einen Versionsimport.

Ist das so richtig beobachtet? --Eingangskontrolle 16:22, 19. Dez. 2009 (CET)

Ja, wir verhalten uns weiter korrekt. Die Rechtmäßigkeit der "Terms of Service" ist arg umstritten. --Martina Nolte Disk. 16:39, 19. Dez. 2009 (CET)
Das verstehst du falsch. Der Versionsimport wird von vielen als die beste Lösung angesehen, hat aber (zB bei gleichnamigen Benutzern in verschiedenen Projekten) auch echte Nachteile. Dem Grundsatz nach genügt ein (Permanent-) Link auf die Vorlage. Dieser sollte am besten in den Bearbeitungskommentar geschrieben werden, weil der nicht nachträglich geändert werden kann. Wer es noch besser machen will, kopiert die gesamte Vorlage und deren Versionsgeschichte in den hiesigen Artikel und löscht ihn mit em nächsten Edit gleich wieder raus. Die obige Aussage von Martina ist problematisch, weil sie eine Lösung als "korrekt" bezeichnet und allen anderen diese Korrektheit abspricht. --h-stt !? 16:50, 19. Dez. 2009 (CET)
Eine wirklich korrekte Lösung gibt es nicht. Für die Einhaltung der GFDL (die wir zumindest intern immer noch einhalten müssen/wollen) genügt aber ein Parmanentlink auf die Originalversionsgeschichte nicht. -- Chaddy · D·B - DÜP 16:59, 19. Dez. 2009 (CET)
(nach BK) Der Gang über WP:IMP entspricht am ehehsten den Lizenzanforderungen im Wortlaut, während die ToS umstritten sind. Sie erlauben vermeintlich eine lizenzwidrige Nachnutzung auch für importierte Inhalte ebenso wie für Beiträge hiesiger (inaktiver) Benutzer, die einer solchen Verfahrensweise nie zugestimmt haben. Auch manche weiterhin aktive Autoren wiedersprechen den ToS ausdrücklich. Solange also Zweifel an der Rechtmäßigleit der ToS bestehen, ist der Import natürlich korrekter und wird wegen der höheren Rechtssicherheit weiter durchgeführt. @H-stt: Das Kopieren und anschließende Löschen der ursprünglichen Versionsgeschichte wird auf WP:IMP übrigens lediglich als "Notlösung" beschrieben, falls ein Import nicht (mehr) möglich ist. --Martina Nolte Disk. 17:02, 19. Dez. 2009 (CET)
Was auf WP:IMP steht, interessiert mich nicht. Die Seite wurde von Import-Freunden für Import-Freunde angelegt. Ich halte mich an WP:Ü. Liebe Eingangskontrolle, du siehst, dass es hier keine "richtige" oder gar "korrekte" Antwort gibt, sondern nur Vorschläge und Meinungen. --h-stt !? 17:20, 19. Dez. 2009 (CET)
Klarheit kann hier wohl nur ein Rechtsgutachten schaffen, das aber wohl bisher nur als Idee existiert. Vielleicht sollten wir mal eine Lobby dafür aufbauen, damit der Verein das veranlasst. Ich verweise hier mal auf Benutzer:Martina_Nolte#Warten_auf_Godot für einen Vorschlag, wie sowas aussehen könnte. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 18:02, 19. Dez. 2009 (CET)
Jepp. Letztlich würde ein Gutachten nicht nur für allseitige Sicherheit sorgen, sondern auch das ewige Streiten im Projekt um die immer gleichen Fragen beenden. --Martina Nolte Disk. 18:35, 19. Dez. 2009 (CET)
Da ja allgemein bekannt ist, daß drei Juristen mindestens vier Meinungen vertreten (fg), würde natürlich auch eine Rechtsgutachten keine allseitige Sicherheit schaffen, sondern nur höchstrichterliche Rechtsprechung. --Mogelzahn 19:08, 20. Dez. 2009 (CET)
Nee, so einfach ist das nicht. Wenn die Gesetzeslage unklar ist, keine Urteile und Gesetzeskommentare existieren, dann sind Rechtsgutachten schon zur Entscheidungsfindung heranzuziehen. Erst wenn Urteile vorliegen, heben diese Gutachten auf. Und auf Kommentare werden wir noch lange warten müssen. --Pölkkyposkisolisti 21:52, 20. Dez. 2009 (CET)
Natürlich sind die Gutachten für die Entscheidungsfindung beachtlich, aber im Regelfall gibt es bei umstrittenen Rechtsfragen auch immer die gegenteilige gutachterliche Ansicht (und für Kommentare gilt nichts Anderes). Und da ein Gutachten auch keine Bindungswirkung für Dritte hat, braucht es natürlich auch nicht aufgehoben zu werden (was ein Urteil ja auch nicht tut, da es nur den Einzelfall entscheidet). Aber das Gutachten ist eben auch nicht mehr und nicht weniger als eine juristische Meinungsäußerung, die je nach Qualität des Autors und Interessenlage der Auftraggeber so oder so kritisch anzusehen ist. --Mogelzahn 21:36, 21. Dez. 2009 (CET)

Ich teile die Auffassung von h-stt (der im übrigen im Gegensatz zu den meisten Diskussionsteilnehmern hier Jurist ist und dessen Ansichten daher m.E. besondere Beachtung verdienen). Importieren ist eine nette Spielerei, aber zur Einhaltung der GNU-FDL nicht notwendig. Wenn ich selbst übersetze, importiere ich nun zwar auch vorher, dies jedoch nicht aus Überzeugung, sondern um nicht immer mit den Importfreunden diskutieren zu müssen ;-). Die seit langem etablierte alternative Vorgehensweise mit dem Kopieren der Versionsgeschichte des Originals in die erste Version des übersetzten Artikels plus angemessenen Hinweisen auf den Ursprung in der Versionsgeschichte ist auf jeden Fall auch akzeptabel; selbst ein schlichter Hinweis auf das Original in der Versionsgeschichte und/oder auf der Diskussionsseite wird von vielen als ausreichend angesehen - das ist z.B. die Praxis in der englischen und in der französischen Wikipedia. Dort wird bei Übersetzungen normalerweise nicht importiert. Man begnügt sich mit einem Template auf der Diskussionsseite, siehe z.B. en:Template:Translated page. Gestumblindi 15:59, 20. Dez. 2009 (CET)

Ich teile die Auffassung von H-stt nicht und finde auch nicht, dass sie im Gegensatz zu meiner besondere Beachtung verdient --FrobenChristoph 23:04, 20. Dez. 2009 (CET)

Copyright-Zeichen auf Karte

Hi, kann ich alle Dateien auf Commons bedenkenlos in de.wp verwenden? Speziell geht es mir um die nebenstehende Karte. Das Copyright-Zeichen auf der Karte hat mich etwas stutzig gemacht. Grüße --Teilzeittroll 16:28, 20. Dez. 2009 (CET)

Erstens: Fast alle Bilder auf Commons sind urheberechtlich geschützt. Eine Veröffentlichung unter einer freien Lizenz steht dem nicht entgegen. Zweitens: Die Daten sahen verdächtig aus, ich habe mich aber davon überzeugen können, dass vermutlich alles in Ordnung ist: Der Hochlader ist (wie man aus seinem Benutzernamen schließen kann) M*k* N*ls*n, Wissenschaftler bei bodc.ac.uk. Wir können daher erstmal annehmen, dass er berechtigt ist, die Grafiken unter einer freien Lizenz zu veröffentlichen. Damit sieht für mich die Grafik gut aus und ich hätte keine Bedenken, sie zu verwenden. --h-stt !? 16:40, 20. Dez. 2009 (CET)
Wunderbar. Dann finden sie jetzt Verwendung in zwei deutschen Wikipedia-Artikeln. Danke + Schöne Feiertage.--Teilzeittroll 16:42, 20. Dez. 2009 (CET)
(BK) Wenn die Lizenz zu recht erteilt wurde, dann hast du sogar das Recht im Sinne einer Bildbearbeitung diesen Hinweis zu entfernen. Ansonsten wäre die Freigabe ungültig und hätte erst gar nicht erteilt werden dürfen. --   16:44, 20. Dez. 2009 (CET)
Naja - das für mich entscheidende ist, dass nicht ich als "Einbauer" des Bildes, sondern ggf. der Uploader des Bildes eine URV begangen hat, falls er nicht zur Freigabe berechtigt war. --Teilzeittroll 16:49, 20. Dez. 2009 (CET)
Die Diskussionsseite des Uploaders sieht allerdings nicht so aus, als gäbe es bei seinen Dateien keine Urheberrechtsprobleme -->User_talk:Bodc-mils --Teilzeittroll 16:57, 20. Dez. 2009 (CET)
Die Kollegen auf den Commons haben die Identität des Hochladers nicht erkannt / aus seinem Benutzernamen abgeleitet. Ich gehe davon aus, dass er berechtigt ist, Bilder des BODC hochzuladen. --h-stt !? 18:58, 20. Dez. 2009 (CET)

Nach meiner maßgeblichen Rechtsauffassung dürfen nach § 95c UrhG solche Metadaten, die sich im Bild befinden, nicht entfernt werden --FrobenChristoph 23:07, 20. Dez. 2009 (CET)

Wie kommst du darauf, dass deine Meinung maßgeblich sei? -- Chaddy · D·B - DÜP 23:27, 20. Dez. 2009 (CET)
Alle Meinungen sind maßgeblich, und zwar maßgeblich wahr oder maßgeblich falsch. So auch die dieser offensichtlichen Histo-Socke. --rtc 23:29, 20. Dez. 2009 (CET)
In § 95c UrhG steht: „... wenn die Entfernung oder Veränderung wissentlich unbefugt erfolgt und ...“. Durch die Freigabe des Bildes unter einer unserer Lizenzen hat der Urheber des Bildes jederman jegliche Änderung daran gestattet, solange sein Name in angemessener Weise genannt wird und die Lizenz auch bei Derivaten beibehalten wird. So steht es im Text der CC-BY-SA, unter der das Bild freigegeben wurde. Er verzichtet also auf die Nennung im Bild und demzufolge ist jederman befugt den Hinweis aus dem Bild zu entfernen, solange er anderweitig in angemessener Weise genannt wird. Was angemessen ist, darüber lass sich irgendwen anders die Köpfe einschlagen. --   23:51, 20. Dez. 2009 (CET)
Wenn der Urheber es für angemessen hält, im Bild genannt zu werden, muß die Nennung dort bleiben, auch wenn das Bild unter freier Lizenz vorliegt und Änderungen erlaubt sind. --Pölkkyposkisolisti 17:34, 21. Dez. 2009 (CET)
Nein, so einfach ist das nicht. Eigentlich wiederspricht das nämlich dem Geist freier Lizenzen. -- Chaddy · D·B - DÜP 17:39, 21. Dez. 2009 (CET)
Der Geist einer Lizenz ist nichts feststehendes, solange er nicht irgendwo niedergeschrieben steht. Ohne Definition des Geistets kann das jeder interpretieren, wie er möchte. --Pölkkyposkisolisti 17:49, 21. Dez. 2009 (CET)

Es ist doch ganz klar, dass der Urheber hier die Entscheidung getroffen hat, vom deutschen Gesetzgeber geschützte Metadaten, die nicht entfernt werden dürfen, im Bild anzubringen. Selbstverständlich kann das Bild beliebig verändert werden, solange man die geschützten Metadaten belässt. man kann sich leicht davon überzeugen, dass die dümmliche gegenteilige Argumentation zu dem absurden Schluss führt, ein Urheber müsse im Rahmen der CC-BY-Lizenz aufgrund der Veränderbarkeit auch dulden, dass sein Name vollständig verschwindet, weil auch das eine mögliche Veränderung sei. dass es möglich ist, den Urheber auch anders zu benennen als im Bild spielt keine Rolle. Nachnutzer und Klone verstoßen gegen die Lizenz, indem sie Bilder zeigen, deren Metadaten sich in der Wikipedia befinden. Siehe dazu auch meine "Urheberrechtsfibel" (www.contumax.de) --Historiograf 19:01, 21. Dez. 2009 (CET)


Es gibt übrigens eine ähnliche Diskussion auf Commons: Commons:User talk:Tryphon#Removing my "watermark" --Leyo 19:05, 21. Dez. 2009 (CET)

Mighty Ducks Trikots

Hallo zusammen!

Ich habe vor kurzem gerade die Datei: Datei:Mighty Ducks Trikots.gif hochgeladen.

Die Quelle: [5]

Weiss jemand, ob man das frei verwenden darf?


Viele Grüsse --Johnny 23:06, 21. Dez. 2009 (CET)

Edit: Hier hat auch jemand eine Datei von sportslogos.net verwendet: Datei:AnaheimMightyDucks.svg

Dann sollte man das mit den Trikots auch dürfen, oder?


Viele Grüsse --Johnny 13:00, 22. Dez. 2009 (CET)

Auf der Quell-HP steht (unten, hellgrau, klein): All site design is Copyright ©1997-2009 Chris Creamer Properties, Inc. The Sports Logos.Net "C-Leaf" Logo is property of this site. I do not own any of the sports logos or uniforms depicted within this site, therefore I do not have the power to grant usage rights to anyone! All team and league information, sports logos, sports uniforms and names contained within this site are properties of their respective leagues, teams, ownership groups and/or organizations. This site is maintained for research and historical purposes only, please do not abuse it! Any information obtained from this site may not be sold to any third parties. Das ist nicht kompatibel mit WP. Du musst das Original suchen und dort nach einer freien Lizenz suchen. --Erastophanes 14:53, 22. Dez. 2009 (CET)
Nein, das Trikot ist in Ordnung, da es keine Schöpfungshöhe aufweist. -- Chaddy · D·B - DÜP 17:23, 22. Dez. 2009 (CET)

Ok, und wie siehts aus mit jerseydatabase.com ?

Oder darf man von dieser Seite die Trikots verwenden: [6] ?

Und von hier: [7] oder [8] hier ?

(Die letzten beiden sind Originaltrikots)


Viele Grüsse --Johnny 17:21, 22. Dez. 2009 (CET)

Die Fotos gehen nicht. Die Zeichnungen von dort sind aber auch ok. -- Chaddy · D·B - DÜP 17:23, 22. Dez. 2009 (CET)

Dann darf man die Trikots von jerseydatabase.com benutzen? Nur diese oder auch die der Anaheim Ducks? Bist du dir da sicher? Was mache ich mit dem Trikot, das ich gestern hochgeladen habe?


Hinweis: Ich möchte die Trikots der Mighty Ducks für den Artikel der Ducks benutzen.


Viele Grüsse --Johnny 17:27, 22. Dez. 2009 (CET)

Widersprüchliche Lizenzen bei Bild

Hi, das Bild http://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Therapeutisches_Reiten_3.jpg hat einen "gemeinfrei"-Baustein, allerdings steht im Freigabetext nur was von GFDL. Das scheint mir ein Problem zu sein. Was tun?

Frohe Weihnachten, --Gormo 13:27, 22. Dez. 2009 (CET)

Eine Änderung von GFDL auf gemeinfrei kann nur durch die Photografin selber erfolgen. -jkb- 13:32, 22. Dez. 2009 (CET)
Autor angesprochen. --Gormo 14:06, 22. Dez. 2009 (CET)
Möglicherweise könnte man auch die Uploaderin frgen, was sie sich dabei dachte. Vielleicht war es eben nur eine Unachtsamkeit. -jkb- 00:05, 23. Dez. 2009 (CET) - - - P.S. Frohe Weihnachten, heute kann man es schon ja wünschen ...

Bitte kontrollieren, ob ich mich da richtig geäußert habe...--Pölkkyposkisolisti 21:45, 22. Dez. 2009 (CET)

Das mit der Schöpfungshöhe ist mitteleuropäisches Recht, das betrifft nicht ganz Kontinentaleuropa. Rein auf DACH bezogen (und nur darauf kommt es hier in de-WP an) stimmt deine Aussage aber.
Bei einem weiteren derartigen Vorfall empfehle ich übrigens eine unbegrenzte Sperre... -- Chaddy · D·B - DÜP 22:02, 22. Dez. 2009 (CET)
Wenn der Benutzername ein Anhaltpunkt ist, sollten wir versuchen, den Menschen hinter dem Account anzusprechen und ihn ernst zu nehmen. Gute Kontakte zu Museen können Gold wert sein. Natürlich können wir trotzdem auf der Rechtslage bestehen. --h-stt !? 11:23, 23. Dez. 2009 (CET)

Abbildungen von Verkaufsverpackungen

Hallo, vielleicht kann mir ein rechtlich Versierter mal erklären, was ich am Urheberrecht zu Bildern nicht verstehe:

Es heißt hier in den FAQ, man dürfe Zeitschriftencover, Buchcover usw. nicht einscannen oder fotografieren und diese Abbildungen dann in der Wikipedia verwenden, weil sie dem Urheberrecht unterliegen, mit der Ausnahme sehr einfacher Gestaltungen wie z.B. bei Reclam-Heftchen.

So weit, so klar.

Aber unterliegen nicht auch die Gestaltungen von Verkaufsverpackungen dem Urheberrecht, oder unterliegen sie die etwa gemeinfrei? (wenn es keine "sehr einfachen Gestaltungen" sind)

Wenn auch solche Fotos und Scan-Produkte dem Urheberrecht unterliegen, dann liegt in dem als "lesenswert" bezeichneten Artikel zu Vanillin eine Urheberrechtsverletzung vor, denn dort erscheint ein Vanillinzucker-Päckchen von Dr. Oetker, das offensichtlich abfotografiert wurde [9].

Als „Urheber" wird der Fotograf genannt, der das Foto unter der Lizenz „cc-by-sa“ veröffentlicht - mit dem Hinweis auf das Markenrecht (wegen Dr.Oetker-Logo), aber müsste nicht die ganze Abbildung unter das Urheberrecht von Dr.Oetker fallen, da diese Firma offenbar die Gestaltung des Päckchens mal in Auftrag gegeben hat?

Oder liege ich mit meinen Gedanken völlig falsch und jeder darf solche Gegenstände des täglichen Lebens fotografieren und unter beliebigem Urheberrecht irgendwo benutzen?

Es würde mich natürlich ungemein freuen, wenn das hier keine Urheberrechtsverletzung ist und man solche Fotos verwenden darf, aber bei der immer rigider werdenden Rechtsprechung bzgl. Urheberrecht zweifle ich daran.


--Krakatit 23:44, 22. Dez. 2009 (CET)

Schöpfungshöhe --h-stt !? 00:04, 23. Dez. 2009 (CET)
Die Schwelle zum Erreichen der Schöpfungshöhe ist bei angewandter Kunst deutlich höher anzusiedeln. Daher sind Verpackungsgestaltungen sehr oft keine Werke und damit gemeinfrei (siehe interessanten Beitrag: FORGS: „Nachahmung eines Logos und die Grenzen des Urheberrechts“. Da es sich hier aber (scheinbar?) um ein Foto handelt, ist dies als Lichtbild(werk?) mindestens 50 Jahre (LBW 70 Jahre) geschützt. Damit ist eine entsprechende Lizenzierung des Bilds natürlich nicht möglich (und der DÜP-Baustein wurde anscheinend schon gesetzt). -- Yellowcard 15:48, 23. Dez. 2009 (CET) PS: Dass das Foto unscharf ist, ändert an der Sachlage übrigens gar nichts. ;-)

Puppen von Käthe Kruse († 1968)

Ist das hier eine URV? Ist sie eine Künstlerin oder Handwerkerin? Falls das eine URV ist, sind es dann eventuell auch einige Bilder aus dem Artikel Puppe? Danke und Frohe Weihnachten nachträglich, --Flominator 21:58, 25. Dez. 2009 (CET)

Ich denke schon, daß Käthe Kruse anerkannte Künstlerin ist, vergleichbar mit Alvar Aalto, auch wenn es andere Objekte sind. Schweizer Recht gibt uns aber vielleicht ein Schlupfloch? --Marcela   22:03, 25. Dez. 2009 (CET)

Lageplan

Guten Abend und frohe Weihnachten zusammen! Ich habe eine Frage zu einem Lageplan des Stammlagers VI A, der in einem Buch abgedruckt ist. Unter den Grafikwünschen habe ich jetzt den Wunsch geäußert, eine „digital abgemalte“ Version des Ganzen, hier hochzuladen. Ist das urheberrechtlich erlaubt? LG --Waddehadde 22:30, 25. Dez. 2009 (CET)

Hängt von der Schöpfungshöhe des Plans ab, vermutlich wäre es urheberrechtlich erlaubt. -- Yellowcard 01:26, 26. Dez. 2009 (CET)
Danke, ich hab's hier hochgeladen. --Waddehadde 22:59, 26. Dez. 2009 (CET)

Lizenzangabe in einer Datei

Datei:ZernikePolynome.png wird mit Quelle: Frank Müller: Konzeption und Entwicklung eines adaptiv-optisch korrigierten Laser-Scanning Retina-Tomographen, Dissertation Universität Heidelberg 2001 angegeben. Die Seite der Uni sagt jedoch: Für Dokumente, die in elektronischer Form über Datennetze angeboten werden, gilt uneingeschränkt das Urheberrechtsgesetz (UrhG). Insbesondere gilt: Einzelne Vervielfältigungen, z. B. Speicherung, Downloads und Ausdrucke, dürfen nur zum privaten, zum eigenen wissenschaftlichen Gebrauch und sonstigen eigenen Gebrauch angefertigt werden (§ 53 UrhG). Die Herstellung und Verbreitung von weiteren Reproduktionen ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Urhebers gestattet. Der/die Benutzer/in ist für die Einhaltung der urheberrechtlichen Vorschriften selbst verantwortlich und kann bei Mißbrauch haftbar gemacht werden (§§ 97 ff. UrhG). Siehe http://archiv.ub.uni-heidelberg.de/volltextserver/doku/urheberrecht.php?la=de. Geht es so OK wenn man dann die Abbildung so einfach mit der Lizenz wie angeben weiter gibt? Ich habe als Neuling dazu meine Zweifel. Grüße --Extraterms 15:37, 23. Dez. 2009 (CET)

Benutzer:Valnar ist Fr*nk M*ll*r, der Rechteinhaber (die Domain valnar.de ist auf ihn registriert). Daher darf er natürlich seine eigenen Grafiken unter einer freien Lizenz veröffentlichen. --h-stt !? 16:17, 23. Dez. 2009 (CET)
Ach so etwas, konnte ich nicht sehen. Ersteinsteller war dann Herr Müller selber und die Änderungen die danach in seinem Werk gemacht wurden sind somit auch Lizenzkonform. Danke so wird es gemacht damit alles richtig ist. Frohe Weihnachten --Extraterms 16:29, 23. Dez. 2009 (CET)
H-stt, nur zur Info die Domain gehört der Firma 1&1 Internet AG in Karlsruhe kenne ich zufällig. --Extraterms 16:40, 23. Dez. 2009 (CET)

Was soll daran bitte Schöpfungshöhe haben? -- Chaddy · D·B - DÜP 16:44, 23. Dez. 2009 (CET)

Hallo Chaddy das kann ich dir leider nicht sagen was Schöpfungshöhe in dem Fall betrifft, mir ging es lediglich um die Frage wie oben beschrieben. Es wurde erklärt und damit kann man offensichtlich Dinge kopieren und verändern wenn es auch vom Urheber nicht so vorgesehen wurde.--Extraterms 18:11, 23. Dez. 2009 (CET)

Könnten wir mal aufhören, gültige Lizenzen komplett durch den PD-SH-Baustein zu ersetzen? Für die deutsche WP mag das ja keinen großen Unterschied machen, aber wenn jemand aus einem anderen WP-Projekt bzw. aus einem anderen Rechtsraum das Bild verwenden will, kann er damit überhaupt nichts anfangen und muss erst recherchieren bzw. nachfragen, ob er das Bild denn überhaupt z. B. auf Commons oder en.WP verwenden darf. --Kam Solusar 19:19, 25. Dez. 2009 (CET)

Nein, wir werden Copyfraud nicht dulden. -- Chaddy · D·B - DÜP 19:27, 25. Dez. 2009 (CET)
Nur weil die Dateien in DACH keine Schöpfungshöhe haben, müssen wir allen anderen potentiellen Nutzern außerhalb dieser Länder die Weiternutzung unnötig erschweren? In vielen Ländern liegt die nötige Schöpfungshöhe sehr viel niedriger, wodurch es in diesen Ländern eben kein Copyfraud ist, sondern die Bilder nur mit einer freien Lizenz genutzt werden können. Und die allerwenigsten kennen sich so gut aus, dass sie die Versionsgeschichte nach möglichen freien Lizenzen des Urhebers durchsuchen und die dort gemachten Angaben auch auf ihre Richtigkeit prüfen können. Womit viele unserer freien (vom Urheber freigegebenen) Dateien außerhalb der de.WP praktisch unnutzbar sind. Mir ist eine Datei lieber, die z. B. mit einer CC-BY-Lizenz auf Commons liegt und in hunderten WP-Projekten und anderen Wikis eingebunden werden kann, als eine PD-SH-Datei, die aufgrund dieses Bausteins nur hier in der de.WP genutzt werden kann. Wieso nicht beides, PD-SH für User innerhalb DACH und die freie Lizenz für alle anderen einbinden? --Kam Solusar 21:12, 25. Dez. 2009 (CET)
In anderen Ländern kann die Schwelle für SH einerseits sehr viel höher liegen und außerdem gibts da noch das anglo-amerikanische Copyright. Wir werden hier weiter unzulässige Lizenzen durch PD-SH ersetzen, denn das ist DACH-Recht, das zählt hier. Schutzrechtsberühmung wird nicht geduldet, siehe Chaddy. --Marcela   21:21, 25. Dez. 2009 (CET)
Ob es für eine PD-SH-Datei auch eine freie Lizenz gibt, kann individuell von den Nach-Commons-Verschiebern geprüft werden. Die sollten sich genug mit Bildrechten auskennen (wenn nicht, dann sollten sie das Verschieben lieber lassen, denn Commons bietet zahlreiche Fallstricke...). -- Chaddy · D·B - DÜP 22:47, 25. Dez. 2009 (CET)
Beim Ersetzen von Lizenzen durch PD-SH bietet sich das Einfügen von {{Auch lizenziert}} an. Das ist IMO ein gangbarer Weg. -- Yellowcard 01:24, 26. Dez. 2009 (CET)
Das Problem beim Nach-Commons-Verschieben ist doch, dass es neben unseren "professionellen" Commons-Verschiebern, die sich entsprechend mit den Lizenzen auskennen, auch sehr viele Leute gibt, die Bilder einfach so ohne Prüfung nach Commons kopieren und damit eine Menge Arbeit machen. Yellowcards Baustein würde dabei schon sehr helfen.
Der Baustein gefällt mir, auch wenn er ein bisschen groß ist. Das Problem ist, dass er sich mit dem No-Commons-Baustein in {{Bild-PD-Schöpfungshöhe}} und {{Bild-LogoSH}} beisst. Könnte man diese zwei SH-Bausteine evtl. ergänzen, so dass sie durch per Parameter unter Angabe der ursprünglichen Lizenz statt "No Commons" die Vorlage {{Auch lizenziert}} einbinden? --Kam Solusar 18:56, 27. Dez. 2009 (CET)

Schöpfungshöhe von Michael Roman Grafik

Guten Tag,

erreicht dieses Bild die nötige Schöpfungshöhe um Urheberrechtlich geschützt zu sein? Vielen Dank.--Tankwart 03:58, 26. Dez. 2009 (CET)

Es kommt immer auch auf den Kontext des Entwurfs an. Da man das hier wohl als Kunst ansehen würde, denke ich, dass hier die Schwelle für Erreichen der Schöpfungshöhe übertreten wird. -- Yellowcard 12:53, 27. Dez. 2009 (CET)
Und ein Foto von einem T-Shirt mit dem Motiv drauf? (Das Foto würde ich selber machen)--Tankwart 01:59, 28. Dez. 2009 (CET)

2 Audio-Titel 7.ogg

Darf man einen Titel, der auf einer Myspace-Seite von dem Urheber zum downloaden freigegeben wurde, bei Wikipedia als Klangbeispiel verwenden und wenn, welchen Lizenzbaustein muss man dann setzen? Danke! Gruß---Aktiver Arbeiter 22:48, 26. Dez. 2009 (CET)

Nein, in aller Regel nicht. Die Freigabe zum Download schließt nicht das Recht zur Wiederveröffentlichung ein, nicht das Recht zur kommerziellen Nutzung, nicht das Recht zur Veränderung. All diese Rechte brauchen wir aber für unsere freien Lizenzen. Und eigentlich müsstest du das seit langem wissen, warum fragst du also? --h-stt !? 23:31, 26. Dez. 2009 (CET)
(BK) Nein, es reicht nicht, wenn der Titel einfach nur zum Download freigegeben wurde. Der Titel muss unter einer freien Lizenz veröffentlicht worden sein, d. h. man muss u. a. den Titel auch bearbeiten und weiterverkaufen dürfen. -- Chaddy · D·B - DÜP 23:32, 26. Dez. 2009 (CET)
Danke für eure schnellen, klaren Antworten. Dann werde ich den Urheber persönlich ansprechen, ob er den Titel freigibt. Schönen Abend noch.---Aktiver Arbeiter 23:49, 26. Dez. 2009 (CET)
Am besten ist es, wenn du dir mal WP:TV anschaust, da findest du ein paar Formulierungen, auf die du achten solltest, wenn du eine Freigabe erbittest. Idealerweise füllt der Urheber die oberste Vorlage aus und schickt sie an das WP:Support-Team. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 15:46, 27. Dez. 2009 (CET)

Italienische Wappen

Hallo zusammen!

Ich habe eine Seite gefunden, wo es alle italienischen Wappen der Städte und Gemeinden gibt.

Dann habe ich folgende Datei hochgeladen: Datei:Provincia di Ancona-Stemma.gif

Der Inhalt stammt vor der Webseite araldicacivica.it

Die Frage ist, ob man diese Wappen (alle auf der Webseite) für die Wikipedia uneingeschränkt benutzen darf, oder man für jede einzelne Datei fragen muss. Wie ist die Rechtslage? Und die Einschätzung von Benutzer Chaddy?

Viele Grüsse --Johnny 18:39, 27. Dez. 2009 (CET)

Diese Wappen dürften hier als amtliche Werke durchgehen. (Allerdings bin ich etwas verwundert, warum du konkret mich hier ansprichst...) -- Chaddy · D·B - DÜP 19:08, 27. Dez. 2009 (CET)

Sorry, aber du hast mir schon das letzte Mal mit den Trikots der Ducks geholfen, deshalb. Verstehst du doch, oder?

Viele Grüsse --Johnny 19:12, 27. Dez. 2009 (CET)

Ich habe es schon eingetragen, hoffe es stimmt so. --Johnny 19:17, 27. Dez. 2009 (CET)

Aus meiner Sicht ist für den Schriftzug auf der CD keine Schöpfungshöhe erreicht. Liege ich richtig? -- pincerno 23:00, 27. Dez. 2009 (CET)

Du siehst das richtig. Datei ist auch korrekt lizensiert und richtig (also hier auf .de) hochgeladen. --Marcela   23:02, 27. Dez. 2009 (CET)

Mag sich hier jemand zur Commons-Fähigkeit äussern? --Leyo 23:46, 27. Dez. 2009 (CET)

SO!GIS-Daten nutzbar?

Der Kanton Solothurn bietet unter http://www.so.ch/departemente/bau-und-justiz/sogis/interaktive-karten.html interaktive Karten an, u.a. Ortspläne. Handelt es sich bei der Lizenz um eine ausreichend freie Lizenz, um Karten von dort unter Einhaltung dieser Lizenz hier hochladen zu können? Weitergabe, Weiterverarbeitung und Veröffentlichung ist "unter Nennung der Quelle und des Urheberrechts sowie unter Beilage dieser Nutzungs- und Lizenzbestimmungen" gestattet. Stellt die Einschränkung, dass die Daten "nur in verarbeiteter Form veräussert werden" dürfen, ein Problem dar? Wenn wir hier Karten von SO!GIS nutzen würden, wären das auf jeden Fall Daten in verarbeiteter Form. Gestumblindi 22:03, 27. Dez. 2009 (CET)

Vielleicht sollten wir sie mal darauf ansprechen? Was wäre taktisch klüger, du als Schweizer, ich als Preuße oder eine offizielle Anfrage von einem der Vereine? --Marcela   23:06, 27. Dez. 2009 (CET)
Ich bin ja nicht nur Schweizer, sondern sogar Solothurner ;-) - kann im neuen Jahr gerne mal fragen, was sie davon halten würden. Allerdings würde mich eben auch die Sichtweise der Wikipedianer interessieren: sieht man hier die erwähnte Lizenz als brauchbare freie Lizenz an? Gestumblindi 23:40, 27. Dez. 2009 (CET)
Ich sehe es als möglich an, da die CC es ja zuläßt, daß man fordern kann, wie der Urheber zu nennen ist. Aber gerade dies wird ja hier sehr kontrovers diskutiert. Wenn, dann aber auf keinen Fall als Doppellizenz mit GFDL, da die "any later" Klausel ja eine nachträgliche Umlizensierung ermöglicht. --Marcela   15:53, 28. Dez. 2009 (CET)

Stadion-3D-Bild

Hallo,

ich möchte gerne wissenn, ob ich dieses Bild: http://tr.wikipedia.org/wiki/Dosya:Galatasaray_new_stadium_1.jpg hier hochladen darf? Wenn ja, welche Lizenz benötige ich dafür? -- Cimbom1991 12:34, 28. Dezember 2009 (CET)

Sieht schlecht aus, siehe Flickr-Seite. --Leyo 12:36, 28. Dez. 2009 (CET)
Das Bild in der trWP (und das dazu passende Bild http://en.wikipedia.org/wiki/Image:Galatasaray_new_stadium_1.jpg in der enWP) stehen unter "Fair Use". Das wird in der deWP nix.... --Guandalug 12:36, 28. Dez. 2009 (CET)

Danke für die Antwort -- Cimbom1991 15:11, 28. Dez. 2009 (CET)

Verweissensitive Grafiken

Frage: Einige imagemaps sind von Benutzern angelegt worden, die selbst die Einzel-Grafiken nicht gezeichnet haben. In Hilfe:Bilder#Von_der_Bildbeschreibungsseite_abweichendes_Linkziel findet sich der Passus Achtung: Nur bei gemeinfreien Bildern (vom Autor als gemeinfrei angegeben oder Bild ohne Schöpfungshöhe) darf verweis angegeben werden! Ist damit gemeint, dass auch imagemaps betroffen sind? Hier wird bei anklickbaren Karten ja immer ein abweichendes Linkziel angesteuert (Artikel eines anderen geographisch abgegrenzten Gebietes). Beispiel: Datei:Schmölln in ABG.png ist von Benutzer Geograv unter gfdl und cc by 3.0 lizensiert, imagemap (Vorlage:Imagemap Landkreis Altenburger Land) ist von Benutzer Pomfuttge. 217.233.84.151 12:58, 28. Dez. 2009 (CET)

Bei den ImageMaps ist (in der Regel unten rechts) in der Bildbeschreibung ein Link zum Bild.... --Guandalug 14:23, 28. Dez. 2009 (CET)
Und inwiefern ein solch kleiner und unscheinbarer Link lizenzkonform ist, wurde schon tausendfach diskutiert. -- Yellowcard 15:37, 28. Dez. 2009 (CET)

Die oben verlinkte Beispielkarte hat übrigens keine Schöpfungshöhe und ist daher in DACH gemeinfrei. Auf Commons sind die SH-Maßstäbe anders, deshalb hat es dort eine Lizenz, hier können wir die Karte aber als gemeinfrei ansehen. -- Chaddy · D·B - DÜP 16:45, 28. Dez. 2009 (CET)

Bilder-URVs auf Wikiversity?

Auf unserem Schwesterprojekt Wikiversity habe ich - glaube ich - einige URVs entdeckt, nämlich Bilder von noch lebenden oder erst vor kurzem verstorbenen Künstlern. Da ich kein Rechteexperte bin, bitte ich um eine zweite Meinung hierzu; die Wikiversity-Richtlinie zu Bildrechten ist dort nachzulesen. --MBq Disk Bew 18:21, 28. Dez. 2009 (CET)

Zum 1. Januar wird die Handhabung von Bildzitaten auf Wikivewrsity weit strenger als bisher gehandhabt. Bilder, die nur hochgeladen, nicht aber als Bildzitat genutzt werden, werde ich ohne Ausnahme löschen. Bisher wurden den Benutzern "einige Wochen" Zeit gelassen, die Bilder entsprechend einzubinden. Bilder, die nicht als Zitat verwendet werden sondern nur als Artikelschmuck benutzt werden, fallen ebenfalls unter diese Regelung. --Marcela   19:48, 28. Dez. 2009 (CET)
Vielen Dank für die Information, Marcela. - Ich habe mich wohl geirrt, die Verwendungen, die mir auffielen, sind vom Zitatrecht gedeckt. --MBq Disk Bew 21:44, 28. Dez. 2009 (CET)

Screenshot: GPL und CC-SA 2.0 gemischt, welche Lizenz?

Hi all,

ich wollte demnächst einen neuen Artikel anlegen über QLandkarteGT - und dort auch einen Screenshot einfügen. Das Programm selbst ist frei (GPL) und greift in der Regel auf Openstreetmap zu.

Welche Lizenz muss denn dann der Screenshot haben? GPL (wegen des Programms), Creative Commons Attribution-ShareAlike 2.0 (wegen Openstreetmap)?

Danke im Vorraus, --Mark Nowiasz 19:39, 28. Dez. 2009 (CET)

CC, weil das urheberrechtlich geschützte Material die Karten sind. --Marcela   19:49, 28. Dez. 2009 (CET)

Vorlage:Bild-PD-§134 – für welche Bilder einsetzbar?

Welche Bilder dürfen mit dem Lizenzbaustein "Bild-PD-§134" hochgeladen werden? Der Baustein sagt zwar aus, dass er auf Bilder, die vor dem 1. Juli 1966 veröffentlicht wurden, anwendbar sein könnte, aber welche Schutzfrist vor dem damaligen Inkrafttreten des neuen UrhG galt, erschließt sich aus der Vorlage leider nicht. Konkret habe ich ein Bild der Maschinenfabrik Esslingen von 1922. Darf ich es als PD-§134-Bild hochladen? --kjunix 22:25, 28. Dez. 2009 (CET)

So weit ich weiß, galt bis 1965 eine Schutzfrist von (maximal; wurde mehrmals geändert) 50 Jahren nach Herstellung des Fotos, 1922 sogar noch von 30 Jahren nach Herstellung. Da von einer jusitischen Person hergestellt, müsste es bereits gemeinfrei und wegen §134 UrhG nicht wieder geschützt worden sein, daher IMO Upload möglich. Ich würde aber auf jeden Fall nochmal eine Zweitmeinung abwarten. -- Yellowcard 15:27, 29. Dez. 2009 (CET)
Was ist das für ein Baustein? Wo wurde der abgesegnet? -- Chaddy · D·B - DÜP 15:37, 29. Dez. 2009 (CET)
Wurde noch nie „abgesegnet“ (it's a wiki, manchmal scheint das vergessen zu werden), abgesehen von einer URF-Diskussion, die irgendwo im Archiv verschwunden ist, ich find sie nicht mehr. -- Yellowcard 15:49, 29. Dez. 2009 (CET)
Sowas sollte aber schon abgesprochen werden und nicht einfach eingeführt werden... Aber ich glaube, ich weiß wieder, welche UF-Diskussion das war. -- Chaddy · D·B - DÜP 16:00, 29. Dez. 2009 (CET)
Bin vom Konsens ausgegangen, der in der Diskussion erzielt wurde. Einen Baustein hatte ich entworfen, da > 200 Dateien zu dem Zeitpunkt nicht ganz nachvollziehbar als PD-alt gekennzeichnet waren. Die Diskussion kann bei Bedarf ruhig nachgeholt werden. -- Yellowcard 16:02, 29. Dez. 2009 (CET)
  1. 1837 der Deutsche Bund beschließt eine zehnjährige Schutzfrist seit Erscheinen des Werkes
  2. 1845 die Schutzfrist wird für den Deutschen Bund auf 30 Jahre pma angehoben
  3. 1857 Einführung eines allgemeinen Urheberrechtsschutzes durch den Norddeutschen Bund; die Regelung wurde 1871 vom Deutschen Reich übernommen
  4. 1907 Veröffentlichung des Gesetzes betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie (Kunsturheberrechtsgesetz – KUG) mit 70 Jahren pma

Was ist mir da entgangen? Liege ich falsch? Wie soll eine juristische Person ein Foto anfertigen? --Marcela   17:46, 29. Dez. 2009 (CET)

Die angesprochene Diskussion ist hier. Einschlägig ist nicht das KUG, sondern das LUG §§ 3 und 32 i.V.m. § 134 Satz 2 UrhG. Angewendet wird dieser Baustein (zumindest gegenwärtig) v.a. für Bilder von Reichstagsabgeordneten aus den Reichstagshandbüchern vor 1939, auf die die Bedingungen dieser Regelung (u.a.: Urheber war nach den Vorschriften des LUG eine juristische Person) zutreffen. Beim oben angesprochenen Bild der Maschinenfabrik Esslingen wird das eher nicht der Fall sein. -- Rosenzweig δ 18:07, 29. Dez. 2009 (CET)
Aber wie soll denn der Urheber eines Fotos eine juristische Person sein? Meine obige Aussage war falsch, 1907 gabs nicht 70 Jahre pma sondern (KUG):
  • § 26 (Schutzdauer von Photographien) Fassung von 1907
    Der Schutz des Urheberrechts an einem Werke der Photographie endigt mit dem Ablaufe von zehn Jahren seit dem Erscheinen des Werkes. Jedoch endigt der Schutz mit dem Ablaufe von fünfundzwangzig Jahren seit dem Tode des Urhebers, wenn bis zu dessen Tode das Werk noch nicht erschienen war.
  • § 26 (Schutzdauer von Photographien) Fassung von 1940
    Der Schutz des Urheberrechts an einem Werke der Photographie endigt mit dem Ablaufe von fünfundzwanzig Jahren seit dem Erscheinen des Werkes. Jedoch endigt der Schutz mit dem Ablaufe von fünfundzwangzig Jahren seit dem Tode des Urhebers, wenn bis zu dessen Tode das Werk noch nicht erschienen war.
Warum kann das LUG auf Fotos angewandt werden? --Marcela   18:17, 29. Dez. 2009 (CET)

Nicht das Foto an sich ist hier das Werk, sondern es ist Teil des Werkes (bspw. des Reichstagshandbuchs), dessen Urheber eine juristische Person gem. § 3 LUG ist. -- Rosenzweig δ 18:28, 29. Dez. 2009 (CET)

Aber die Fotos sind doch trotzdem nach KUG bzw. später UrhG geschützt? Auch wenn das Sammelwerk Reichstagshandbuch frei ist. --Marcela   18:44, 29. Dez. 2009 (CET)
So wie ich das interpretiere nicht. Für Detailfragen wendest du dich aber besser an Histo, der uns überhaupt erst drauf gebracht hat. -- Rosenzweig δ 19:07, 29. Dez. 2009 (CET)

Ich empfehle die Lektüre meines Buchs Urheberrechtsfibel unter § 134 UrhG. --Historiograf 19:18, 29. Dez. 2009 (CET)

Aaaaah, Seite 250. Alles klar. War mir völlig neu. Man lernt doch nie aus. Das Buch mußt du mir noch signieren! --Marcela   19:40, 29. Dez. 2009 (CET)

Blöde Fragen...

...gibt´s angeblich nicht, aber hier kommt eine: Ich möchte gerne ein *.ogv-Video hier in der WP einstellen, auf dem ein Kunstflug gefilmt ist. Als musikalische Untermalung des Fluges sind mehrere Musiktitel im Hintergrund zu hören - nicht etwa künstlich an den Film auf einer separaten Tonspur angefügt - sondern parallel zum real gefilmten Ereignis ist eben auch diese Musik mit auf die Haupttonspur geraten. Frage: Könnte das ggf. eine URV darstellen - oder läuft das als "reales Hintergrundgeräusch" eines "real gefilmten Ereignisses"? Im Umkehrschluss: Muss ich die Tonspur löschen (was sehr schade wäre, da die Fluggeräusche dann auch wegfallen) - oder darf ich diese wegen des offiziellen Charakters der Flugveranstaltung drauf lassen ? Gibt es Erfahrungen ? Ich danke für die Hilfe ! McKarri

Interessanter Fall. Dürfte aber weniger um URV gehen als um die GEMA. Rainer Z ... 14:53, 29. Dez. 2009 (CET)
Natürlich evtl. auch URV, da Verbreitung von urheberrechtlich geschützter Musik ohne Genehmigung. Im Zweifelsfall würde ich eher dazu tendieren, die Tonspur zu löschen. Sonst könnte man höchstes argumentieren, dass die Untermalung nur Beiwerk ist, aber das funktioniert hier wohl eher schlecht. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 15:47, 29. Dez. 2009 (CET)

Naja - sie ist Beiwerk, da der Kunstflug im Mittelpunkt steht. Diese Musik wird auch nicht zur Verbesserung des gefilmten Projektes in der Nachbearbeitung bei- oder angefügt, sondern die (untermalende) Musik ist auf die Flugfiguren abgestimmt (heftige Manöver zu etwas spektakulärer Musik - ruhige Flugmanöver zu etwas ruhigerer Musik). Die "Übertragung" der Musik erfolgt über eine Outdoor-Lautsprecheranlage, die in Richtung Publikum gerichtet ist. Diese Lautsprecheranlage wird auch für Zuschaueransagen und Kommentare genutzt. Und nun ? McKarri 20:19, 29. Dez. 2009 (CET)

Albumcover - Schöpfungshöhe/Copyright

Guten Tag, es ist das erste Mal, dass ich mich mit dem Thema Bildrechte/Schöpfungshöhe auseinandersetze, daher frage ich hier sicherheitshalber nach. Es geht um dieses Albumcover aus der englischen Wikipedia, das ich gerne auch im deutschen Artikel einsetzen würde. Soweit ich die entsprechenden Seiten verstanden habe, liegt das Bild unter der Schöpfungshöhe. Allerdings hält ja das Label vermutlich das Copyright. Daher also meine zwei Fragen: 1. Erreicht das Bild die Schöpfungshöhe? und 2. Darf ich das Bild (bzw. einen „Nachbau“, falls das eine Rolle spielt) in der deutschen Wikipedia verwenden? Viele Grüße --Cirdan ± 16:14, 29. Dez. 2009 (CET)

Das Cover hat keine Schöpfungshöhe, du darfst es also hier hochladen. -- Chaddy · D·B - DÜP 16:36, 29. Dez. 2009 (CET)
Vielen Dank für die schnelle Antwort!--Cirdan ± 16:40, 29. Dez. 2009 (CET)

Das Schutzlandprinzip ist von dieser Seite verlinkt. Deshalb stelle ich die Frage ausnahmsweise an dieser Stelle. Ich habe den Artikel nach einem Löschantrag „…unverständliches Fachchinesisch“ [10] in den letzten Tagen überarbeitet. Kann einer die aktuelle Version auf seine allgemein Verständlichkeit hin überprüfen? --S.Didam 12:04, 30. Dez. 2009 (CET)

Anatomische Zeichnungen

Verletze ich mit einer Nachzeichnung dieser Illustration aus Birds of the Belgian Congo das Urheberrecht des Autors?-- Alt Wünsch dir was! 13:16, 28. Dez. 2009 (CET)

Ich würde das bejahen, da es hier mehr als eine richtige Darstellung gibt (im Gegensatz zu technischen Zeichnungen). -- Bobo11 14:33, 28. Dez. 2009 (CET)
Fraglich ist, ob hier überhaupt ein Werk vorliegt, da es ja Zweck der Zeichnung ist, das Original (also die Knochen) möglichst genau wiederzugeben. Die kreative Leistung hat also nicht der Zeichner, sondern die Evolution getätigt. Und die beansprucht keine Urheberrechte. -- Chaddy · D·B - DÜP 16:48, 28. Dez. 2009 (CET)
Trotzdem hab ich hier Gestaltungsspielraum. Welcher Schädel nehm ich welche Seite zeichne ich usw.. Oder gibt es neuerdings Normen für anatomische Zeichnungen? Denn nur mit dem vorliegen einer Norm, und der Anfertigung einer Zeichnung nach deren Vorgaben, läst die Schöpfunghöhe klar verneinen. Ohne Norm ist eine Zeichnung schon eindeutig im Graubereich, und mindestens eine Einzelfallendscheidnung. -- Bobo11 17:06, 28. Dez. 2009 (CET)
„Die kreative Leistung hat [...] die Evolution getätigt.“ Sorry, aber YMMD. --A.Hellwig 17:08, 28. Dez. 2009 (CET)
Kann gar nicht sein!!!!1 --Noddy 17:23, 28. Dez. 2009 (CET)

Vielen Dank für eure Antworten! :) Gruß, Alt Wünsch dir was! 21:24, 30. Dez. 2009 (CET)

Lizenzkonformer Import in das Humorarchiv

Ich habe gerade gesehen, dass der Artikel Thalheim Dorfplatz in das Humorarchiv per C&P übernommen wurde. Hierdurch fehlen nun alle Informationen über die Ersteller des (nun gelöschten) Artikels. IMHO ist das nicht lizenzkonform, die Versionsgeschichte müsste zumindest in der Diskussion oder der Artikelhistorie (Humorarchiv) sichtbar sein. Gibt es andere Meinungen hierzu? --Dubium 23:56, 30. Dez. 2009 (CET)

Schöpfungshöhe bei Todesanzeigen und Nachrufen?

Ist bei den beiden Nachrufen von 1963 für Walter Lerche (siehe hier, ganz unten) Schöpfungshöhe gegeben? Brunswyk 16:04, 31. Dez. 2009 (CET)

Derartige Meldungen sehen doch seit ewiger Zeit ziemlich gleich aus, so daß recht wenig Platz für schöpferische Textgestaltung bleibt. Im ersten Teil werden lediglich nicht schützbare Fakten aufgezählt, der zweite Teil besteht aus Redewendungen, die man immer wieder überall verwendet. Ich sehe keine SH. Mal sehen, ob das jemand anders sieht. --Marcela   16:17, 31. Dez. 2009 (CET)
Es gibt sicherlich viele Todesanzeigen, die keine Schöpfungshöhe erreichen, aber aufgrund des Textes - der ja doch mehr umfasst, als bei Todesanzeigen normalerweise üblich - sehe ich hier durchaus SH als gegeben. --Mogelzahn 16:32, 31. Dez. 2009 (CET)

Apple Logos

Hallo,

ich habe ein Apple Logo heraufgeladen. Wie ist das Lizenzrechtlich zu handhaben.

Gruß

-- Global667 12:20, 28. Dez. 2009 (CET)

Das Bild:

Schöpfungshöhe? Ich würde sagen: ja. -- Yellowcard 15:38, 28. Dez. 2009 (CET)
Sehe ich ebenso. Überragt die Gestaltung des laufenden Auges deutlich. --Marcela   15:55, 28. Dez. 2009 (CET)
Problematisch ist nur das darin enthaltene Bild; der Rest hat keine SH. Das sieht aber schon sehr angestaubt aus. Kann man darüber mehr herausfinden? Das könnte womöglich längst PD-alt sein... -- Chaddy · D·B - DÜP 16:41, 28. Dez. 2009 (CET)
Google wirft aus: „The first Apple logo was designed by Jobs and Wayne in 1976“. Also nein, ist eine URV. --Paulae 12:55, 29. Dez. 2009 (CET)
Ja, das interessiert aber erstmal wenig. Innerhalb des Logos ist ein Bild. Ich möchte wissen, wie alt das ist. Das wird wohl eher nicht von 76 sein... -- Chaddy · D·B - DÜP 23:20, 29. Dez. 2009 (CET)
Wieso sollte nicht das ganze von 76 sein? Weil es wie ein alter Stich aufgemacht ist? Das ganze sieht wie auf alt getrimmt aus, also würde ich mich davon nicht täuschen lassen. Schließlich stand die Verbindung mit Newton im Vordergrund. Aber ich suche noch ein wenig, ob es vielleicht einen gleich aussehenden Stich gibt. --Paulae 23:27, 29. Dez. 2009 (CET)
Ronald Gerald Wayne hatte ein Logo für den Apple I entworfen, in altmodischem Stil gezeichnet; es stellte Isaac Newton dar, wie er unter einem Apfelbaum sitzt und Feder und Buch zur Hand hat. lt. hier. --Paulae 23:37, 29. Dez. 2009 (CET)
Bei Wikipedia.com fliegt das aber RECHTMÄßIG, aber in geringerer Auflösung, irgendwo rum. §-/ (nicht signierter Beitrag von Global667 (Diskussion | Beiträge) 23:11, 29. Dez. 2009 (CET))
? Ich denke, es geht hier um diese Datei auf de.wikipedia.org? Und nein, die dürfte nicht rechtmäßig hier sein und ist ja auch schon in der DÜP gelandet. --Paulae 23:15, 29. Dez. 2009 (CET)
Warum ist dann aber das aktuelle Apple-Logo innerhalb der Richtlinien? Hat da jemand Apple direkt angeschrieben? -- Global667 23:24, 29. Dez. 2009 (CET)
Mangelnde SH? --Paulae 23:37, 29. Dez. 2009 (CET)
Also Kinder, ne! Du willst mir erzählen, dass das Emblem von Apple eine mangelnde SH aufweist, dass es im Prinzip auch von einem Schimpansen hätte entwickelt werden können? Hier mal ein paar Zitate aus Schöpfungshöhe
  • Als unerheblich für den Urheberrechtsschutz gelten der Aufwand und die Kosten, mit denen eine Leistung erbracht wurde.
  • Es muss der (menschliche) Geist im Werk zum Ausdruck kommen.
  • Individualität: Sie gilt als zentrales Kriterium des Werkbegriffs. Je stärker die Individualität des Urhebers im Werk zum Ausdruck kommt, desto eher liegt die erforderliche Schöpfungshöhe vor.
Das letzte Kriterium ist beim Apple Logo doch gegeben. Der Wiedererkennungswert ist ja so hoch, dass es vielleicht schon wieder unter Allgemeingut fällt… vergleiche doch hierzu auch die Artikel Coca-Cola, Microsoft und Atari. Sollten da nicht auch einige „lizenzrechtliche Bereinigungen“ vorgenommen werden -- ?
-- Global667 03:25, 31. Dez. 2009 (CET)
Nein, da müssen keine Bereinigungen vorgenommen werden. Lese den Artikel Schöpfungshöhe bitte vollständig, und nicht nur die Ausschnitte, die zu deiner Argumentation passen... -- Chaddy · D·B - DÜP 04:40, 31. Dez. 2009 (CET)
Das war Ironie du Nerd. -- Global667 23:56, 1. Jan. 2010 (CET)

Unerledigter Fall auf Commons

Seit zwei Monaten besteht ein Löschantrag auf Commons, der (mindestens) 179 Bilder betrifft, die dort von Marku1988 hochgeladen wurden. Der Fall ist schwierig und es wundert nicht, dass sich noch niemand zu einer Entscheidung durchringen konnte: Marku1988 selbst wünscht die Löschung und behauptet, dass diese von ihm über Jahre hinweg als "eigenes Werk" hochgeladenen Bilder gar nicht von ihm stammten und der wirkliche Urheber nun deren Entfernung wünsche - bzw. ein Mittelsmann des Urhebers, den er aber nicht nennen will. Laut Marku1988 würde er in grosse Schwierigkeiten kommen, erführe der Urheber selbst, dass seine Bilder hier hochgeladen wurden. Allerdings steht auch der Verdacht im Raum, dass Marku1988 auf diesem Weg Bilder löschen lassen will, die durchaus von ihm stammen und die er bloss nicht mehr auf Commons haben will. Manches wirkt etwas seltsam, so ist bei gewissen Bildern, bei denen die EXIF-Daten erhalten sind, nachzuweisen, dass sie noch am Morgen der Aufnahme hochgeladen wurden - natürlich könnte der Uploader sie zeitnah per E-Mail o.ä. erhalten haben. Da aber sicher niemand will, dass ein Commons-Nutzer wegen ungeschickten Verhaltens in "real life"-Schwierigkeiten kommt, wäre es trotz dieser Zweifel vielleicht angebracht, "in dubio" auf die Bilder zu verzichten und sie zu löschen. Ich bringe das hier vor, weil die deutsche Wikipedia davon deutlich mitbetroffen ist (etliche dieser Bilder, vor allem Bahnhofsbilder, werden in Artikeln hier verwendet) - und vielleicht liest hier ja jemand mit Adminrechten auf Commons mit (ich gehöre nicht dazu), der da mal entscheiden will. Gestumblindi 19:02, 29. Dez. 2009 (CET)

Eine Sammellöschung ist eh nicht zeilführend. Gerade wegen der von Gestublindi genannten Ungereimtheiten (Am gleiche Tag hochgeladen). Und gerade weil hier jemand eine Sammellöschung will ohne alle Fakten auf den Tisch zulegen, will sich auf commons zu Recht keiner die Finger verbrennen. Bobo11 19:07, 29. Dez. 2009 (CET)
Aber wenn Marku1988 uns die Wahrheit sagt, was trotz der Ungereimtheiten sein kann (die Ungereimtheiten mögen auf sein Bedürfnis, sich zu schützen, zurückzuführen sein), sollten wir ihm helfen. Wie gesagt: "in dubio"... - es ist nicht so, dass wir überhaupt nicht ohne diese Bilder auskommen. Ich würde daher zur Löschung neigen, wenn die Entscheidung an mir wäre. Gestumblindi 19:12, 29. Dez. 2009 (CET)
Wenn das was es geschieben hat stimmt, nützt ihm leider ihn auch eine Löschung nichts mehr. Denn wegen der URV kann er auch verklagt werden, wenn die Bilder hier schon gelöscht sind. Und das schlichtewege weigern sich an das OTRS Team zu wenden (Die zur Vertraulichkeit verpflichtet sind!). Seh ich durchaus als Argument gegen eine Löschung. -- Bobo11 19:19, 29. Dez. 2009 (CET)
Vielleicht wäre der Urheber (angeblich sein Arbeitgeber) aber eher geneigt, auf Massnahmen zu verzichten, wenn die Bilder weg sind. Im übrigen müssen wir ja auch an unsere (Weiter-)Nutzer und deren Schutz denken: wenn die Bilder womöglich nicht koscher sind, könnten sie bei der Weiternutzung auch in Schwierigkeiten kommen. Gestumblindi 19:26, 29. Dez. 2009 (CET)

Bei heiklen Fragen, die ohne öffentlich zugängliche Informationen auskommen müssen, bestehen eingespielte Abläufe (v.a. Kontakt zum Support-Team). Hier liegt es am Antragsteller, den handfesten Verdacht der Schutzbehauptung nachvollziehbar und schlüssig gegenüber zur Vertraulichkeit verpflichteten Vertretern des Anbieters bzw. der Community auszuräumen. Auf "Zuruf" zu löschen, wenn handfeste Zweifel am Vorbringen bestehen, ist im Zweifel keine gute Wahl, denn dann können Trittbrettfahrer klar davon ausgehen, dass die Unwiderruflichkeit der freien Lizenz nur auf dem Papier steht --Historiograf 19:26, 29. Dez. 2009 (CET)

Ich würde statt dem Support-Team unseren Ombudsman Benutzer:Tinz vorschlagen. Als Datenschutzbeauftragter ist er ohnehin zur Verschwiegenheit verpflichtet, das OTRS ist so groß, da würden viele Menschen persönliche Informationen erhalten, das ist nicht gut bzw. hält den Uploader eher davon ab, Näheres zu erklären. In einem anderen Fall (Löschung von Fefe-Bildern) hat der Kontakt zu Tinz zum Erfolg geführt. Bitte auch beachten, daß man von einer einmal gegebenen Freigabe bei "geänderten Lebensbedingungen" zurücktreten kann, dies ist hier zumindest nicht auszuschließen. Wenn eins meiner Akt-Modelle mal reich heiratet und ihre Bilder hier gelöscht haben möchte, müssen wir dem trotz vorliegendem schriftlichen Vertrag auch nachkommen. --Marcela   19:36, 29. Dez. 2009 (CET)
Da drängt sich mir eine Frage auf: Was machen in so einem Fall alle anderen, die das Bild inzwischen völlig lizenzgerecht genutzt haben (und weitergegeben und dort gibt's wieder Nachnutzer usw., alles erlaubt per Lizenz) und nichts davon mitkriegen? Wie kann Open Content so funktionieren? -- Kienberg-Karli 22:25, 29. Dez. 2009 (CET)
Tja, was dann passiert weiß ich nicht. Geltendes Recht steht über (Privat)verträgen. Zur Rücknahme einer unwiderruflichen Erklärung siehe Schricker 3, S. 1189, Abschnitt 41 - und das hat nichts mit Open Content zu tun, das betrifft alle Bereiche gleichermaßen. --Marcela   17:12, 2. Jan. 2010 (CET)
Ralf, könntest du Marku1988 evtl. kontaktieren bezüglich deines Vorschlags mit dem Ombudsmann? Vielleicht kommt dann ja mal etwas Bewegung in die Sache. Gestumblindi 17:14, 2. Jan. 2010 (CET)
Habe ich per Wiki-Mail von Commons aus gemacht. --Marcela   17:26, 2. Jan. 2010 (CET)

Widmung/Signatur mit Eigenskizze

Die Datei (Datei:Hrdlicka Alfred Selbstportrait 2.JPG) wurde gelöscht. Es handelte sich um ein Foto aus einem Kunst-Katalog zu Alfred Hrdlicka. Hrdlicka signierte mir 1994 den Katalog, schrieb eine kurze Widmung dazu und fügte in ein paar Sekunden eine Eigen-Skizze hinzu. Derjenige, der die Datei löschte, schrieb hierzu dies. Kann da Jemand etwas dazu sagen? Gruß EPei 14:51, 30. Dez. 2009 (CET)

Hallo EPei! Ohne das Bild zu sehen, kann man das nur schlecht sagen; aber auch eine Skizze, für die man nur wenige Sekunden braucht, kann Schöpfungshöhe haben; da hat Guandalug Recht. Robin (talk’n’judge - DÜP) 14:53, 30. Dez. 2009 (CET)
Das Foto wurde gelöscht. Könnte man es hier in die Diskussion wieder einfügen, um sich ein Bild davon machen zu können? Gruß EPei 16:02, 3. Jan. 2010 (CET)

Saisonale Frage - Weihnachtskrippe in einer deutschen Kirche

Hallo, nachdem ich im Archiv nichts gefunden habe - ich gehe mal davon aus, dass Bilder von Weihnachtskrippen, wie sie zur Zeit zahlreich insbesondere in katholischen Kirchen aufgebaut wurden, nicht auf Commons hochgeladen werden, da "Kunstwerke, die nicht dauerhaft installiert sind und deren Urheber noch keine 70 Jahre tot ist" und nicht von Panoramafreiheit gedeckt - richtig? Gruß, --78.42.74.48 20:49, 30. Dez. 2009 (CET)

Richtig! Die Panoramafreiheit bezieht sich nicht auf Innenaufnahmen. --S.Didam 21:08, 30. Dez. 2009 (CET)
Danke! Auch wenns im Ergebnis schade ist. --78.42.74.48 21:10, 30. Dez. 2009 (CET)
Wenn man dann Weihnachtskrippen als Kunstwerke ansieht... --Marcela   16:18, 31. Dez. 2009 (CET)
Bei größeren Krippen, wie man sie in Kirchen findet, ist allein aufgrund der Gestaltung der Holzfiguren etc. nahezu immer Schöpfungshöhe gegeben. -- Yellowcard 16:53, 31. Dez. 2009 (CET)

Und auch wenn die Figuren alt genug sind bzw. deren Schöpfer lange genug tot ist, wäre ggf. auch das jährlich wechselnde Arrangement auf Schöpfungshöhe zu prüfen. --Eingangskontrolle 11:18, 5. Jan. 2010 (CET)

Todestag des Urhebers unbekannt

Hallo, ich möchte in einem Artikel ein Bild von spätestens 1900 verwenden. Das Buch, in welches es verwendet wird, stammt von 1900. Der Fotograf heißt Josef Bott und kommt aus Brückenau. Ich konnte den Todestag durch Internetrecherche nicht in Erfahrung bringen. Fällt das Bild jetzt unter die 100-Jahre-Regel, oder gehe ich ein Risiko ein, wenn ich es hochlade? Danke und Grüße -- Rainer Lippert 16:49, 31. Dez. 2009 (CET)

Wenn ich die 100-Jahre-Regel richtig interpretiere, geht man jedes Mal in einem solchen Fall ein gewisses Risiko ein. Es handelt sich dabei um eine pragmatische Regel auf Grundlage der geringen Wahrscheinlichkeit, verklagt zu werden – oder sehe ich das falsch? -- Yellowcard 16:51, 31. Dez. 2009 (CET)
Genauso ist es. --Marcela   16:53, 31. Dez. 2009 (CET)
(BK zum zweiten:) Wenn Du ein Bild gemäß der 100-Jahre-Regel hochlädst, gehst Du immer ein Risiko ein, da es nur eine WP-interne, aber keine gesetzliche Regelung ist. In diesem Fall würden wir dieses Bild akzeptieren; wenn aber Josef Bott vor weniger als 70 Jahre gestorben ist, ist es nicht 100%-ig auszuschließen, daß seine Erben Dich verklagen. Da mußt Du selbst wissen, ob Du das machen willst. (Das ist aber wie gesagt bei allen PD-alt-100-Bildern so.) Robin (talk’n’judge - DÜP) 16:54, 31. Dez. 2009 (CET)
Ich würde auf jeden Fall dort im Kasten irgendwo noch kurz vermerken/beschreiben, dass du eine Recherche durchgeführt hast ohne Ergebnis. -jkb- 16:58, 31. Dez. 2009 (CET)
(BK) Hallo, ich meine irgendwo gelesen zu haben, dass man eine zumutbare Recherche, oder so ähnlich halt, betreiben soll. Wie ist das jetzt zu verstehen? Durch googeln konnte ich wie gesagt nichts herausfinden. Sollte man da jetzt noch die vermeintlichen Nachfahren kontaktieren, wann er verstorben ist? Ist das dann nicht etwas pietätlos? Oder eben bei der Gemeinde oder so Anfragen? Das man beim hochladen in solchen Fällen immer ein gewisses Risiko eingeht, ist klar. Grüße -- Rainer Lippert 17:00, 31. Dez. 2009 (CET)
Man kann in solchen Fällen eine Sockenpuppe verwenden, wenn man mit Klarnamen unterwegs ist. --Pölkkyposkisolisti 17:02, 31. Dez. 2009 (CET)
Na ja, falls etwas gerichtlich zu klären wäre, so ist die IP rauszukriegen und somit auch der Uploader, denke ich. -jkb- 17:05, 31. Dez. 2009 (CET)
Bei Schriftstellern ist es am einfachsten - die werden wie auch Übersetzer irgendwo zentral geführt. Es gibt aber auch Verzeichnisse fon Malern oder Fotografen. Da kann man nachschauen oder die einfach anschreiben. Ob man soviel tun sollte weiss ich nicht so genau. Gründliche google-Suche ist schon einiges Wert. -jkb- 17:03, 31. Dez. 2009 (CET)
Kann man das auch Online einsehen? Ich habe jetzt wohl eine Stunde gegoogelt. Auch in der Hoffnung, eventuell weitere Bilder vom Objekt zu finden. Ich habe in Bücher auch schon gelesen, dass nicht immer die Rechteinhaber zu ermitteln waren. Dann heißt es dort, dass dies dann bei erhobenen Ansprüchen im Rahmen der üblichen Vereinbarungen abgegolten werden. Wie ist das zu verstehen? Um welchen Geldbetrag handelt es sich dann da? Grüße -- Rainer Lippert 17:14, 31. Dez. 2009 (CET)
Es gibt noch weitere Möglichkeiten, online zu recherchieren, die über Google nicht zugänglich (bzw. überhaupt nicht allgemein frei zugänglich) sind, z.B. das WBIS. Sowohl dort als auch im AKL kann ich nächste Woche mal nachsehen, ob sich darin etwas zu Josef Bott findet, ich geb dann kurz Bescheid. Gestumblindi 17:01, 2. Jan. 2010 (CET)
Die Lösung, eventuell noch auftauchende Rechteinhaber nachträglich zu entschädigen, wie man sie in Büchern häufiger findet, kann hier übrigens nicht funktionieren, da es ja um Bilder geht, die man frei weiterverwenden können muss. In einem Buch geht es um die einmalige Verwendung für eine bestimmte Publikation, die abgegolten werden soll; hier aber werden nur Bilder akzeptiert, die von jedermann unter einer freien Lizenz (oder weil eh gemeinfrei) ohne irgendwelche Zahlungen verwendet werden können - nachträglich auftauchende Rechteinhaber müssten also schon so einer Lizenz zustimmen. Bei einem Bild von spätestens 1900 ist natürlich die Wahrscheinlichkeit, dass der Fotograf vor mehr als 70 Jahren verstarb, schon recht hoch, allerdings auch noch nicht überaus hoch - wenn er um 1900 noch ein recht junger Mann war, z.B. etwa 1870 geboren, hätte er nicht ungewöhnlich alt werden müssen, um z.B. erst 1950 im Alter von 80 Jahren zu sterben; die Fotografie wäre dann noch bis 2020 geschützt. Gestumblindi 17:07, 2. Jan. 2010 (CET)
  • In Übrigen gibt es das Fotostudio Bott in Bad Brückenau noch. Einfach da 'mal anfragen könnte 'was bringen. Der Herr scheint zumindest 1917 noch fotografiert zu haben.[11] Lupo 17:33, 2. Jan. 2010 (CET)

Hallo Gestumblindi, es wäre schön, wenn du dazu etwas recherchieren könntest. @Lupo: Bei meinen Recherchen habe ich meine ich auch Bilder von ihm von 1880 gesehen. Deswegen hatte ich das Bild jetzt sogar schon vorgestern hochgeladen. Wenn er 1880 recht jung war, um die 20, dann war er 1900 um die 40, also am Stichtag 1940 umd die 80. Das mit dem Fotostudio hatte ich auch bemerkt. Deswegen oben mein Hinweis, ob das nicht etwas pietätlos ist, dort anzufragen, wann ihr Vater/Großvater verstorben ist. Grüße -- Rainer Lippert 19:10, 2. Jan. 2010 (CET)

Ich denke nicht, dass das pietätlos wäre. Erstens dürfte sein Hinschied schon eine Weile her sein, so dass Du kaum riskierst, in noch frische Wunden zu stechen. Und ausserdem kann man ja auch taktvoll nachfragen; brauchst ja nicht nur kurz und bündig zu fragen, wann er starb. Erkundige Dich doch einfach 'mal allgemein nach seinem Leben, wo er aktiv war, seit wann er fotografierte, wie er dazu kam, was er so gemacht hat. Als Einstiegspunkt bieten sich seine Fotos an; diese scheinen ja recht divers zu sein (Flugaufnahmen, der Baum, dann aber auch diese eher schnappschussartigen Caféhaus-Bilder von 1913/17). Manchmal ergeben sich ganz interessante Biografien bei diesen frühen Fotografen. Wer weiss, vielleicht sogar etwas Lexikon-Würdiges? Lupo 21:14, 2. Jan. 2010 (CET)

Auch an dieser Stelle passend: Wenn es um österreichische (Berufs-) Fotografen aus der Zeit vor 1945 geht, ist die Datenbank der Albertina die erste Anlaufstelle. [12] Man kann getrost sagen, was dort nicht drin steht, ist auch an anderer Stelle nicht zu finden. (Und schon gar nicht mit "vertretbarem Aufwand") -- Herby 19:17, 3. Jan. 2010 (CET)

Leider konnte ich die Lebensdaten von Josef Bott auch nicht finden; weder WBIS noch AKL kennen ihn, auch der "Deutsche biographische Index" nicht. Die oben von Herby genannte Datenbank ebensowenig, wie es scheint. Lupos Tip, sich an die Nachfahren zu wenden, dürfte somit am ehesten erfolgversprechend sein. Gestumblindi 22:27, 4. Jan. 2010 (CET)

Ok. Danke dennoch für die Bemühungen! Grüße -- Rainer Lippert 19:01, 7. Jan. 2010 (CET)