Logo von Framo

Hallo, ich wuerde gern ein Logo eines nicht mehr bestehenden Autoherstellers hochladen. Ich habe das Logo nachgezeichnet.

Es ist aehnlich zu [1]

Wuerde es die Bedingungen fuer Bild-LogoSH erfuellen? Kann man irgendwo recherchieren, ob Marken/Bildrechte noch existieren? Tausend Dank!

--Camtronix 11:23, 1. Aug. 2009 (CEST)

Ja, {{Bild-LogoSH}}. --Nyks (Kontakt) 11:39, 1. Aug. 2009 (CEST)
Ich empfehle, Logos nicht hochzuladen, wenn man die Verantwortung dafür nicht tragen kann. Dass man nachfragt, zeigt, dass man dies nicht kann. --rtc 12:11, 1. Aug. 2009 (CEST)
Dass man nachfragt, zeigt, dass man nicht weiß, ob man dies kann. Camtronix sollte selbst abwägen, ob er das kann oder nicht. Im Zweifelsfall eine Einweg-Sockenpuppe verwenden. -- Chaddy · D·B - DÜP 13:02, 1. Aug. 2009 (CEST)
Vielen Dank. Ich habe die Datei hochgeladen. --Camtronix 13:08, 1. Aug. 2009 (CEST)
Er zeigt, dass er nicht weiß, ob er die richtige Entscheidung treffen kann, und das bedeutet ja gerade, dass er die Verantwortung nicht tragen kann. Wer sich unsicher ist, aber die Verantwortung selbst tragen kann, der bittet nicht, andere für sich entscheiden zu lassen, sondern um Hinweise auf Hintergrundwissen, mithilfe von dem man dann selbst die Entscheidung trifft. Die Frage nach Schöpfungshöhe ja oder nein zeigt immer, dass eine eigene Entscheidungsfindung nicht stattfand, man die Verantwortung für die Entscheidung jemand anderes überlassen will und man daher das Logo vernünftigerweise nicht hochladen sollte. --rtc 14:23, 1. Aug. 2009 (CEST)
Hallo RTC, entschuldige bitte, dass ich um Rat gefragt hatte. Ich bin noch nicht so lange dabei und wollte deshalb eine zweite Meinung einholen. Im Uebrigens hatte ich mir noch die Markenrechte beim Dt. Patentamt angesehen, bevor ich diese Entscheidung traf. MfG. --Camtronix 15:11, 1. Aug. 2009 (CEST)
Hallo Camtronix, nimm die Antworten von rtc bitte nicht persönlich und lass dich nicht entmutigen, hier zu fragen und weiterhin in der Wikipedia mitzuarbeiten. rtc und sein „Gegenspieler“ Historiograf sind bekannt für, sagen wir mal, sehr direkte Antworten. — Raymond Disk. Bew. 16:29, 1. Aug. 2009 (CEST)

Das war ja eine supersachliche Bemerkung, die sich unmittelbar auf eine Äußerung von mir bezog, gell? Vielleicht schreiben wir oben an den Seitenkopf noch eine Warnung in Fettschrift vor mir hin?? Ich kann dazu nur sagen, lieber direkt als wertlos. Nachgezeichnete Logos verletzen möglicherweise bei jeder Verwendung Rechte (als Irreführung), während Logos ohne SH dies nur im geschäftlichen Kontext tun --Historiograf 17:03, 1. Aug. 2009 (CEST)


Einweg-Sockenpuppe ... hab ich da richtig gelesen ? Ich käme nie auf die Idee, mit etwas anderem als meinem normalen Account eine Datei hochzuladen. Entweder ich kanns verantworten und stehe dazu oder ich tue das nicht und lade die Datei nicht hoch. Wenn jeder Wikipedia-Schreiber immer wieder Sockenpuppen benutzt (weiß nicht, ob das nicht sowieso der Fall ist), dann widerspricht das genau der gewünschten Nachvollziehbarkeit, wer wo was geändert und hochgeladen hat. "Für mich" kommt sowas nicht in Frage, aber ich kann nicht sagen, ob ich mehrheitsfähig bin ;).

@Camtronix: ich bin hier auch schon über den "direkten" Ton gestolpert und neige mittlerweile zu Gelassenheit ;). --Anghy 17:25, 1. Aug. 2009 (CEST)

Einweg-Sockenpuppe eben gerade deshlab, damit keine Nachvollziebarkeit möglich ist und somit Rechteinhaber dich nicht verklagen können (denen ist es manchmal nämlich egal, wie die Rechtslage ist und machen trotzdem Ärger). -- Chaddy · D·B - DÜP 18:58, 1. Aug. 2009 (CEST)
Hmm ... ne Klage trotz klarer Rechtslage würde ich nun auch nicht haben wollen ... wobei die Frage ist, ob die Wikipedia denn Klarnamen rausgibt bzw. das überhaupt kann. --Anghy 23:30, 1. Aug. 2009 (CEST)
Man kann auf jeden Fall über die IP-Adresse dich bis nach Hause nachverfolgen. In Deutschland gilt Vorratsdatenspeicherung, die Provider müssen also die IP-Adressen rausrücken. Alles sehr heikel und der CDU/CSU zu verdanken (und die SPD ist auch nicht ganz unschuldig)... -- Chaddy · D·B - DÜP 00:10, 2. Aug. 2009 (CEST)

(Un)freies Material von Flickr?

Datei:Derrida.png in der Wikiversity.

Die Datei v:Datei:Derrida.png (Wikiversity) wurde aus der englischsprachigen Wikipedia und zwar von dort: w:en:File:Jacquesderrida.jpg übernommen, die wiederum von dort kommt: Flickr.

Ich vermute, dass der Uploader auf Flickr die freie Lizenz irrtümlich gesetzt hat. Ich kann keinen Hinweis finden, dass er tatsächlich das Foto geschossen hat.

Ich habe 2 Fragen:

  1. Kann die CC-Lizenz in der Versionsnummer wie geschehen (2.0 nach 3.0) geändert werden.
  2. Wie behandle ich die Dateien? Verschiebung nach Commons, dann OTRS bemühen oder besser löschen?

Besten Gruß --Michael Reschke 21:10, 1. Aug. 2009 (CEST)

Meines Wissens kann man nicht einfach von CC-BY-SA-2.0 auf CC-BY-SA-3.0 ändern. Dass diese Lizenz sowieso sehr fragwürdig ist, sehe ich wie du. Wg. "OTRS bemühen": Wer soll eine Freigabe erteilen, wenn noch nicht mal klar ist, wer tatsächlich der Fotograf ist? Daher wohl eher witzlos. Ich würde es bei Wikiversity löschen lassen und in der en.wp auch entweder löschen oder, falls dort möglich, auf fair use umstellen. Gruß -- Rosenzweig δ 22:47, 1. Aug. 2009 (CEST)
OTRS hätte bestätigen können, dass zu einem Zeitpunkt x das Bild auf FlickR unter einer freien Lizenz veröffentlicht wurde. Das ist Standard, kommt aber hier denke ich nicht zum Einsatz, weil die freie Lizenz auf Flickr wohl unrechtmäßig gesetzt wurde. --Michael Reschke 00:56, 2. Aug. 2009 (CEST)
Mir scheint, du meinst nicht OTRS, sondern Flickr review. Bei Bildern, die offensichtlich nicht vom jeweiligen Flickr-Hochlader selbst stammen, bringt das aber nichts, aus dem von dir genannten Grund. Auf Commons gibt es noch die Seite Questionable Flickr images, auf der Flickr-User mit zweifelhaften Uploads aufgelistet sind. Gisela Giardino wäre da auch nicht fehl am Platz. Gruß -- Rosenzweig δ 01:19, 2. Aug. 2009 (CEST)
Danke für die Erklärung. Datei in der Wikiversity gelöscht, Wikipedia (en) informiert. --Michael Reschke 00:56, 2. Aug. 2009 (CEST)

CC-By-SA und Printmedien

Ich habe zwei Fragen zum Abschnitt CC und Printmedien auf der Commons-Seite:

  1. Eine korrekte Lizenzierung erfordert imo eine Erwähnung des Lizenzgegenstandes, also z.B. dem Dateinamen. Ansonsten ist doch völlig unklar, woher das Bild stammt. Artikel 4 Abs. c der Lizenz: Ist Ihnen der Titel des Lizenzgegenstands bekannt, müssen Sie diesen angeben. Ist das so?
  2. Was bedeutet eine CC-By-SA-Lizenz für die Verwendung in kommerziellen Printmedien (z.B. Zeitungen)? Das wird aus dem Abschnitt nicht klar. Genügt es, wenn die Zeitung auf ihrer Homepage die verwendeten Bilder (Texte) zum Download anbietet? Oder muss sie den Artikel, welcher durch das Bild illustriert wird auch unter die CC-Lizenz stellen?

--Ikiwaner 09:37, 1. Aug. 2009 (CEST)

Ausdrücklich keine Rechtsberatung und kein Anspruch auf Verlässlichkeit.
  1. Die Seite auf Commons - die du schon gefunden hattest - zur Weiterverwendung erklärt, wie das Bild auf der Seite eingebaut und mit Lizenzverweis versehen werden muss.
  2. Ich vermute, dass die Seite oder Zeitung bei Einbindung eines CC-lizenzierten Fotos nicht unter CC-Lizenz gestellt werden muss. Die Situation hatten wir ja auch in der Wikipedia: Wikipedia unter GNU FDL, Bilder konnten abweichend lizenziert werden. Ergo - denke ich mal - dass es da bei Bildern keinen Automatismus gibt.
Ich hoffe allerdings, dass noch wer hier antwortet! --Michael Reschke 21:14, 1. Aug. 2009 (CEST)
Zu 1: Die Commons-Seite sagt, dass man nicht erwähnen muss, welches Bild man verwendet hat. Damit ist es dem Betrachter nicht möglich, die Lizenz zu überprüfen. Ein seriöser Bildnachweis beinhaltet imo die URL, von der man den Inhalt hat. Meine Argumentation beruht aber eher auf den einschlägigen Zitierrichtlinien als auf der CC-Lizenz. --Ikiwaner 20:36, 2. Aug. 2009 (CEST)

Landkarte

wie ist das wenn ich eine Landkarte selber gestalte, aber die dort verwendeten Daten (Sprachregionen/Bevölkerungsgruppen etc.) aus einem relativ neuen atlas beziehe? Darf ich den als Quelle angeben? Oder ist das "nachgestalten" einer Karte schon Urheberrechtsverletzung? Danke, --Zoris Trömm 19:08, 2. Aug. 2009 (CEST)

Ja, auch die Informationen können geschützt sein, ich zitiere aus WP:Bildrechte#Karten:
„Die einzelnen reinen Geoinformationen (Vermessungsdaten zu den abgebildeten Informationen) genießen zwar als solche keinen Schutz, jedoch kann die sie beinhaltende Datenbank einem Datenbankschutz unterliegen (siehe Rechte an Geoinformationen).“
Grüße, ireas (talk’n’judge - DÜP) 19:15, 2. Aug. 2009 (CEST)
Wenn ich jetzt eine Karte mache über ethnisches Bewusstsein und mich in dem Punkt, dass etwa Österreicher als eigene Ethnie dargestellt werden, auf einen Atlas berufe, kann das schon eine Urheberrechtsverletzung sein? --Zoris Trömm 22:54, 2. Aug. 2009 (CEST)
ireas interpretiert leider den Auszug aus WP:BR falsch. Einzelne Karten sind nie und nimmer Datenbankwerke. Wie der Name schon sagt, muss man ganze Datenbanken (oder große Teile davon) systematisch abkupfern, um den Datenbankschutz zu verletzen. -- Chaddy · D·B - DÜP 03:48, 3. Aug. 2009 (CEST)

Persönlichkeitsrechte und Datei:Windpocken.jpg

Bin ich der einzige, der die Bebilderung auf der Hauptseite zum heutigen Artikel des Tages bedenklich findet. Auf der Bildbeschreibungsseite des Bildes steht nichts von Zustimmung eines Erziehnungsberechtigten und bei Kindern ist das Recht am eigenen Bild doch besonders zu beachten. jodo 21:20, 2. Aug. 2009 (CEST)

Ja, es wäre besser wenn der Hochlader hier, noch was nachreichen würde. Der Baustein wegen Persönlichkeitssrecht findet sich zwar in der original Datei auf DE:, aber eben keine Erklärung bzw. Zustimmung des Erziehungsberechtigten. Bobo11 21:24, 2. Aug. 2009 (CEST)
Mir ist es auch schon auf„gefallen“. Ich hätte nichts dagegen, ein Admin würde das Bild (noch) austauschen, die Seite ist normalen Benutzern für Bearbeitungen gesperrt. --Michael Reschke 22:23, 2. Aug. 2009 (CEST)
Ich habe es aufgegeben, sowas anzumahnen, das passiert zu oft. --Marcela   22:26, 2. Aug. 2009 (CEST)
Für die 20 Minuten ist es nun auch schon egal. In Zukunft sollte man schon drauf achten. Mir ist klar, dass wir das Bild nicht gelöscht bekommen, weil es auf den Commons ist und es dort ja diesen lustigen Baustein gibt, der genügt. Aber zumindest bei den Artikeln des Tages sollten wir auf solche Verletzungen des Persönlichkeitsrechtes schon achten (also die Einbindung in der de-Wikipedia). Hab es heute leider auch erst zu spät gesehen jodo 23:36, 2. Aug. 2009 (CEST)

Benutzerseite

Ich hatte im Benutzernamensraum auf Benutzer:Jayen466/Dasht zur privaten Referenz eine Seite mit verschiedenen Quellen erstellt, die ich für Artikelarbeit auswerten wollte. Ein anderer Editor hat mich darauf hingewiesen, dass dies hier in der deutschen WP auch im Benutzernamensraum eine URV darstellen dürfte. Falls dem so ist, wäre ich dankbar, wenn ein Admin die Seite rasch löschen würde. ;) --Jayen466 01:35, 3. Aug. 2009 (CEST)

Ich habe die Artikeltexte gelöscht; es sind jetzt nur noch die Überschriften und Veröffentlichungsdaten auf der Seite. Ggf. müssen ältere Versionen aus der Versionsgeschichte gelöscht werden. --Jayen466 01:57, 3. Aug. 2009 (CEST)
Ich habe einen Löschantrag gestellt und um die anschließende Wiederherstellung der letzten Version gebeten. --Michael Reschke 09:44, 3. Aug. 2009 (CEST)
erledigtErledigt --Guandalug 09:47, 3. Aug. 2009 (CEST)
Danke, sorry für die Extraarbeit. Jayen466 13:32, 3. Aug. 2009 (CEST)

Logos

In welchen Fall darf man ein Logo auf Commons hochladen? Muss man dann die Logos, die man dort nicht hochladen darf, bei den entsprechenden andersprachigen Wikipedia-Seiten hochladen (wie z.B. hier)? Grüße --Brackenheim 23:18, 3. Aug. 2009 (CEST)

Auf Commons gibt es Commons:Template:PD-textlogo; entsprechende Richtlinien dafür sind auf der Vorlagenseite verlinkt. --Nyks (Kontakt) 23:33, 3. Aug. 2009 (CEST)
Und ja, Logos die man nicht auf Commons hochladen darf, muss man in den einzelnen Wikipedias, in denen dies erlaubt ist, hochladen. -- Chaddy · D·B - DÜP 02:15, 4. Aug. 2009 (CEST)
Ich habe bereits einige Logos auf Wikipedia hochgeladen. Sind welche dabei, die ich nicht auf Commons hochladen darf? Und was ist, wenn man doch mal ein Logo auf Commons hochläd und ohne es zu wissen falsch lizenziert? --Brackenheim 10:38, 4. Aug. 2009 (CEST)
Commons erlaubt nur reine Wortmmarken, Bildmarken und Bild-/Wortmarken sind nicht gestattet. --Marcela   10:54, 4. Aug. 2009 (CEST)
Was für ein Blödsinn: Wortmarken schützen lediglich den Zeichenfolge, nicht die Gestaltung; alle einfachen Textlogos der Commons sind Wortbildmarken - so die Gestaltungen überhaupt markenrechtlichen Schutz genießen. syrcro 11:07, 4. Aug. 2009 (CEST)
  und   sind Wortmarken. --Marcela   20:01, 4. Aug. 2009 (CEST)
AEG ist ein Wortmarke, die typografisch gestalte Fassung   dagegen eine Wortbildmarke (übrigens ist die Marke farbneutral eingetragen). Wikipedia ist lediglich eine Wortmarke - mit drei verschiedenen Inhaber in verschiedenen Klassen, die typografische Gestaltung als solche ( ) sogar nicht in Deutschland nicht registriert. Wortmarken schützen lediglich die Zeichenfolge, nicht die Gestaltung: Aber mach Dir keine Sorgen, diesen Fehler machen sogar Wald- und Wiesenanwälte oder Rechtsabteilungen von öffentlichrechtlichen Rundfunkveranstaltern immer wieder. syrcro 21:16, 4. Aug. 2009 (CEST)
Die sind alle nicht einfach genug, aber beim alten TK-Logo kannst Du es mit PD wegen Alters versuchen. Es wird gelöscht und falls Du sowas zu oft machst, wird man Dich mal darauf ansprechen. syrcro 11:07, 4. Aug. 2009 (CEST)

Danke für die Hilfe! Dann muss ich die Logos wohl in der englischen Wikipedia nochmal hochladen. Grüße --Brackenheim 20:55, 5. Aug. 2009 (CEST)

Pressemitteilung des BGH - amtliches Werk?

Ich habe diesen Artikel als URV markiert, da weitgehend formulierungsgleich zur Pressemitteilung des BGH. Nun schreibt mir der Einsteller wie folgt:

Zu Artikel Wolfgang Krüger (Richter); Mir als Ersteller des Artikels war es bewusst, dass Pressemitteilungen dem UrhG unterfallen. Presemitteilungen von Gerichten aber werden gewöhnlich als Fall des § 5 II UrhG angesehen; dh. unter Einschränkungen sind sie gemeinfrei. Relevant könnte hier wenn dann § 39 UrhG sein, der ein Änderungsverbot enthält, dass aber durch Absatz 2 relativiert wird. Den unveränderten Pressemitteilungstext einstellen ist nach § 5 II UrhG drin. Die Veränderungen sind das Problem. Ich denke, sie sind aber noch von § 39 II gedeckt. Was meinst Du dazu? --Wiguläus 16:18, 5. Aug. 2009 (CEST)

irgendwelche begründeten Meinungen zum Thema? --Eingangskontrolle 18:27, 5. Aug. 2009 (CEST)

§ 5 II UrhG geht vielleicht bei Bildern noch als Semifrei durch, bei Texten jedoch sicher nicht. Spätestens an der WP-Lizenz scheitert es aber, Dritte können nicht unter der CC unter Berufung auf § 5 II lizenzieren. syrcro 19:30, 5. Aug. 2009 (CEST)


Warum sind Bilder "Semifrei"? Zitat aus Wiki-Artikel Amtliches Werk: "Werden urheberrechtlich geschützte Bilder in amtliche Bekanntmachungen oder Gerichtsentscheidungen eingefügt (etwa als Bildzitate), so ist es zulässig, sie bei der Wiedergabe im Kontext der amtlichen Werke zu reproduzieren." Die Veröffentlichung urheberrechtlichen geschützten Materials in amtlichen Werken verliert nicht den Urheberrechtsschutz.
"Spätestens an der WP-Lizenz scheitert es aber, Dritte können nicht unter der CC unter Berufung auf § 5 II lizenzieren." Ich hab' den Satz nicht verstanden. Wer ist der Dritte? Der BGH oder ich? Und: Was it CC? Durch den Link auf Deiner Seite bin ich auf [[2]] gekommen. "Sie dürfen: Abwandlungen und Bearbeitungen des Werkes bzw. Inhaltes anfertigen" So, wie ichś verstehe der Verbreitung darf kein Änderungsverbot entgegenstehen. Mit dem Nachsatz habe ich dann aber ein Problem: "Die Lizenz hat keinerlei Einfluss auf die folgenden Rechte: * Die gesetzlichen Schranken des Urheberrechts ..." § 5 II (iVm. §§ 62, 63) UrhG ist eine entsprechend anzuwendende. § 51 regelt das Zitat, ebenso eine Schranke. Das Zitat unterliegt dem Änderungsgebot nach § 62 UrhG. Scheitern dann Texte mit Zitaten nicht an der WP-Lizenz?
Ich verstehe die Lizenz dahingehend: Veränderungen dürfen vorgenommen werden, soweit es das Gesetz es erlaubt. Wenn schon das Zitat als urheberrechtlich geschütztes Material durchgeht, warum soll dann etwas anderes für gemeinfreies Material gelten, dessen Schutz erst durch § 5 II dem urheberrechtlichen geschützten Werken gleichgestellt wird? Klärt mich bitte auf, wenn ich falsch liege.
Nebenbei:
Ich hab mich mal schlau gemacht was der Gesetzgeber unter "amtlichen Werk" versteht: [1965] Der Entwurf erweitert diese Regelung, nicht nur amtliche "Schriften", sondern alle amtlichen Werke vom Urheberrechtsschutz freistellt, gleichgültig, welcher Werkgattung sie angehören. (..) Statt der Herstellung des Werkes "zum amtlichen Gebrauch" fordert er als Voraussetzung für die Freistellung vom Urheberrechtsschutz, daß das Werk "im amtlichen Interesse zur allgemeinen Kenntnisnahme veröffentlicht" sein muß."

--Wiguläus 22:21, 5. Aug. 2009 (CEST)

  • PM der Gerichte (v.a. zu Urteilen) unterfallen nach allgemeiner Ansicht in der Tat § 5 Abs. 2 UrhG.
  • Bei der Panoramafreiheit besteht ebenfalls ein Änderungsverbot, das wir ignorieren. Das Änderungsverbot ist im übrigen alles andere als absolut, sonst dürfte man keinen Text oder kein Zitate kürzen.
  • Üblicherweise sind Pressemitteilungen nicht hinreichend enzyklopädisch, eine 1:1-Übernahme scheidet in der Regel aus. Auch bei Urteilen ist eine selbst erarbeitete Zusammenfassung anhand des Urteilsvolltexts vorzuziehen.
  • Es stellt sich auch die Frage der Schöpfungshöhe. Die fragliche PM hat keine, siehe auch Wikipedia:Textplagiat. Etwas umformulieren und gut ist. Ist diese Seite so schwer zu begreifen. Sie kann als gültige Policy gelten.
  • Angesichts der Gemeinfreiheit der PM wird man es nicht zu beanstanden haben, wenn hier über das sonst übliche Maß Sätze und Formulierungen hinaus in einen enzyklopädischen Text einfließen. Eine Quellenangabe sollte sich von selbst verstehen.
Dass Du den Unterschied zwischen Lizenzieren unter einer Copyleftlizenz und Bebabberln als Gemeinfrei iSd §5 II UrhG nicht erkennst, spricht nicht wirklich für Dich. syrcro 22:43, 5. Aug. 2009 (CEST)
Dass du nicht erkennst, dass es auf diesen Unterschied hier nicht im geringsten ankommt, spricht nicht wirklich für dich --Historiograf 23:06, 5. Aug. 2009 (CEST)

Titelseiten von Zeitschriften

Es geht um die folgenden Dateien:

Es liegen Freigaben des Chefredakteurs der Zeitschrift für die freie Verwendung vor. Wird nun auch noch die Freigabe des Urhebers der Zeichnungen benötigt oder kann man davon ausgehen, dass der Chefredakteur Nutzungsrechte in dem Umfang besitzt, dass er die Titelseiten unter freie Lizenzen stellen kann? Gruß -- Yellowcard 14:15, 5. Aug. 2009 (CEST)

Nein, davon kann man nicht ausgehen --Historiograf 23:04, 5. Aug. 2009 (CEST)

Sehe ich auch nicht als gegeben an. --Marcela   19:10, 6. Aug. 2009 (CEST)

Logo des Automobilherstellers AC [3]

Ich habe gestern einen längeren Artikel zum Sportwagen AC 3000ME eingestellt. Weitere Artikel zu einzelnen AC-Modellen, deren Geschichte bis 1901 zurückreicht, sollen folgen. Gerne würde ich den neuen Artikel, die kommenden Artikel, den vorhandenen zu AC (Automobilhersteller) (der noch weiter überarbeitet werden müsste), ggf. später auch eine Zeitleiste und Navigationsleiste mit dem Logo der Marke ergänzen.

Was mich wundert: Obwohl es auch in zwölf anderen Sprachen Artikel zu diesem Automobilhersteller gibt, verwendet allein das türkische WP-Projekt dieses Logo in seinem Artikel [[4]]. Haben die anderen WP-Projekte dies bislang einfach übersehen oder gibt es doch rechtliche Probleme, die ich bislang übersehen habe?

Für einen Vorschlag, wie ich das AC-Logo am besten in die genannten deutschen Artikel einbinden kann, wäre ich dankbar. Falls ein Transfer des Logos auf Commons oder in die deutsche WP erforderlich oder sinnvoll wäre, wäre ich dankbar, wenn dies einer, der sich damit auskennt, erledigen könnte, da ja wohl besondere Kennzeichnungen bei Logos gebräuchlich sind. Optimal wäre es, wenn das Logo auch in die englischen Artikel und ggf. weitere Sprachen übernommen werden könnte. (Zur Klarstellung: Es geht mir um das im Betreff gezeigte runde Logo mit den gebogenen Buchstaben „AC“ im Art Nouveau-Stil, wie es seit etwa 1907 verwendet wurde und noch heute verwendet wird, nicht um das AC-Cobra-Logo mit der aufgerichteten Schlange, wie es Carroll Shelby und AC in den 1960er-Jahren ausschließlich für das Modell AC Cobra nutzte und von dem Fotos und Grafiken vorliegen.)

Vielen Dank von einem in Sachen Bildurheberrecht noch ziemlich Unbedarften sagt --Roland Rattfink 10:17, 7. Aug. 2009 (CEST)

Das Bild ist in Deutschland (nicht auf Commons) unbedenklich, da es keine Schöpfungshöhe besitzt. Frag da einfach mal in der Grafikwerkstatt nach. Die machen dir womöglich auf Wunsch auch noch ein SVG daraus, was besser ist als ein GIF. --   11:30, 7. Aug. 2009 (CEST)
Danke für die prompte Antwort gestern Vormittag. Ich habe mich dementsprechend gestern Mittag an die Grafikwerkstatt gewandt und mangels bisheriger Antwort eben nochmal meine Frage ergänzt. --Roland Rattfink 00:27, 8. Aug. 2009 (CEST)
Da die Grafikwerkstatt womöglich Sommerschlaf hält, habe ich mich selbst darum gekümmert. (Siehe dort) --   01:06, 8. Aug. 2009 (CEST)

Gesetzestexte von Webpage oder PDF, geschützt?

Hi, brauche zum Belegn diversen Gesetzestexte, die ich zur einfacheren Überprüfbarkeit in einem PDF zusammenpacken wolltem, mit den Usprünglichen Quellen. So das man auf dem Ersten Blick sieht was ich emien ud wenn man genau gucken will man das entsprechend nachprüfen kann. Die Frage, sind Solche TExtze von Landesgesetze z.B. Urheberrechtlich geschütz? Oder kann ich mir die Zusammen kopieren? --MfG Kollyn Diskussion 13:44, 8. Aug. 2009 (CEST)

Dazu gibt es im Urheberrecht einen eigenen Paragraphen, der meiner Erinnerung nach besagt, dass diese Texte gemeinfrei sind, genau dies muss ich aber selbst noch mal nachschauen. --Michael Reschke 16:01, 8. Aug. 2009 (CEST)
Schau mal dort: s:Wikisource:Gesetze und demnach auch dort beim UrhG: § 5 Amtliche Werke, Zitat (Auszug): „(1) Gesetze, Verordnungen, amtliche Erlasse und Bekanntmachungen sowie Entscheidungen und amtlich verfaßte Leitsätze zu Entscheidungen genießen keinen urheberrechtlichen Schutz.“ --Michael Reschke 16:12, 8. Aug. 2009 (CEST)

Amtliches Werk --Historiograf 16:32, 8. Aug. 2009 (CEST)

Ok, Danke, ich hatte sowas zwar meine ich auch mal gehört wusste aber net genau wo anfangen zu suchen und so also dachte ich hier Fragen ist am Einfachsten. Vielen Dank. ;-) --16:43, 8. Aug. 2009 (CEST)

BILDARCHIV PREUSSISCHER KULTURBESITZ

Wie sieht es mit den Rechten von Bildern aus dem BILDARCHIV PREUSSISCHER KULTURBESITZ aus? Danke! --Goldi64 14:30, 8. Aug. 2009 (CEST)

Genauso wie mit allen anderen Bildern, da gibts keine Ausnahme. Wenn der Urheber 70 Jahre tod ist, sind die Bilder frei. --Marcela   14:33, 8. Aug. 2009 (CEST)

Bitte einen Blick auf diesen Weblink in Bubikopf (Frisur):

Ich nehme an, das vorher gesagte gilt auch in diesem Fall. Der Komponist hat noch lange gelebt. Danke!--Goldi64 16:11, 8. Aug. 2009 (CEST)

In dem Fall geht es nicht darum, wie lange der Komponist gelebt hat, sondern wie lange der Grafiker gelebt hat, der das Cover entworfen hat. Dieses hat ein „von Arent“ gezeichnet, mglw. ist Bühnenbildner und Kostümzeichner Benno von Arent gemeint, der erst 1956 verstorben ist. Das Bild ist demnach nicht frei. --Paulae 18:50, 8. Aug. 2009 (CEST)

Problem mit Fotos

Ich habe im Rahmen meiner Diplomarbeit einige Fotos von einem Tagebau gemacht, die ich gerne hochladen würde. Die Fotos entstanden im Tagebau, also auf dem Firmengrundstück. Es handelt sich um verschiedene Panoramaaufnahmen. Nun wollte ich einen Artikel über den Tagebau anlegen und dazu diese Bilder verwenden. Brauche ich für sie die Erlaubnis des Tagebaubetreibers ? Thx.--Jbo166 Disk. 18:31, 8. Aug. 2009 (CEST)

Aus urheberrechtlicher Sicht brauchst du keine Genehmigung. Wenn dir die Fotos jedoch nur im Rahmen der Diplomarbeit genehmigt wurden, würde ich mich nochmal rückversichern, denn du bist dort ja namentlich bekannt. Es greift Hausrecht des Tagebau-Betreibers. Es könnte unter Umständen aus wettbewerbsrechtlichen Gründen unerwünscht sein, daß gewisse Dinge gezeigt werden und auch der Konkurrenz zur Verfügung stehen. --Marcela   19:46, 8. Aug. 2009 (CEST)
Das wollte ich auch gerade sagen. -- Kersti 23:24, 8. Aug. 2009 (CEST)

Wikipedia:Fotos von fremdem Eigentum --Historiograf 04:08, 9. Aug. 2009 (CEST)

Datei:Georgische Königreiche im 10. Jahrhundert v. Chr.png

Von Hilfe:FAQ zu Bildern (diff) hierher verschoben, --Nyks (Kontakt) 16:15, 9. Aug. 2009 (CEST)

Datei:Georgische Königreiche im 10. Jahrhundert v. Chr.png Was für ein Problem gibt es mit diesem Datei? Ich habe alle Informationen eingegeben,die notwendig waren,oder? --იბერია 16:04, 9. Aug. 2009 (CEST)

Es ist etwas fraglich, ob Du diese Datei wirklich selbst erstellt hast und daher die notwendigen Rechte besitzt, diese Datei unter die entsprechende freie Lizenz zu stellen. Sofern Du die Datei selbst erstellt hast, könntest Du unter "Quelle" noch "eigenes Werk" ergänzen. Dann sollte die Angelegenheit bereits erledigt sein. Im Zweifelsfall kannst Du auch eine E-Mail an permissions-de@wikimedia.org senden, in der Du dasselbe noch einmal bestätigst, doch ich denke nicht, dass das in diesem Fall notwendig ist. Gruß -- Yellowcard 16:46, 9. Aug. 2009 (CEST)

Ich habe mich viel Mühe gegeben,um diese Karte zu erstellen. Ich habe noch eigene Werke beigefügt,die noch nicht fertig sind.Ich versuche nur historische Karten Georgiens zu erstellen --იბერია 17:20, 9. Aug. 2009 (CEST)

Hallo, wenn Du die Karte selbst gezeichnet hast, dann ist alles in Ordnung. Gruß, Noddy 17:39, 9. Aug. 2009 (CEST)


Ich habe alle Karten selbst gezeichnet,aber andere Karten sind noch nicht fertig und es wäre besser,wenn man sie wieder entfernen würde. --იბერია 17:43, 9. Aug. 2009 (CEST)

Die Karte sollte gelöscht werden, weil völliger Müll. Im 10. Jhd. v. Chr. gab es weder Kolchis noch Iberien, wohl auch keine der eingezeichneten Städte und auch kein Armenien. Das ist wirklich Geschichtsfälschung im großen Stil. Wo kann man eigentlich bei de:WP eine entsprechende Bildlöschung beantragen? -- Don-kun Diskussion Bewertung 18:16, 9. Aug. 2009 (CEST)


Die Originalkarte ist auf Russisch,die man hier sehen kann- http://img22.imageshack.us/i/wwwnukriorghistgeorgia6.jpg/

Im 13. Jahrhundert v. Chr. entstand laut Fähnrich das Königreich Diaochi aus einer Vereinigung verschiedener kartwelischer Stämme. Es wurde eines der stärksten Schwarzmeerländer und existierte bis zur Mitte des 8. Jahrhunderts v. Chr. Danach wurde es von Urartu erobert, Teile gingen im Land Kolcha auf, das sich ab dem 11. Jahrhundert in der Kolchis gebildet hatte

http://de.wikipedia.org/wiki/Geschichte_Georgiens --იბერია 18:21, 9. Aug. 2009 (CEST)

Ich weiß was ich geschrieben habe, aber das hat nichts mit deiner Karte zu tun. Kolcha und Diaochi sind eben nicht Kolchis und Iberien. Textfragmente zu sammeln, deren Bedeutung man nicht verstanden hat, nützt da auch nichts. Im übrigen teils wohl auch schon überholt. Und die russische Karte belegt nichts, eher ist sie einfach falsch. -- Don-kun Diskussion Bewertung 18:26, 9. Aug. 2009 (CEST)


Mit Dir will ich nicht sprechen. Das ist andere Version dieser Datei aus Wikimedia Commons- http://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Colchisiberiamapandersen.jpg --იბერია 18:29, 9. Aug. 2009 (CEST)


Hier ist noch Mal die Originalkarte: http://img22.imageshack.us/i/wwwnukriorghistgeorgia6.jpg/

Грузия во 2-ой половине 1-ого тысячилетия до н.э

http://nukri.org/index.php?name=CmodsDownload&file=index&req=viewsdownload&sid=23&min=60&orderby=dateD&show=10

Wenn es noch Fragen gibt,bitte hier melden. --იბერია 18:35, 9. Aug. 2009 (CEST)

Die große Ausdehnung Iberiens dort entspricht der zur Regierungszeit Parnawas (299-234), also sehr lange nach dem 10. Jhd. V. Chr. Und der zeitliche Rahmen ist von 600-150, auch weit weg vom 10. Jhd. Vor dem 6. Jhd. gab es weder Kolchis (als Staat) noch Iberien. -- Don-kun Diskussion Bewertung 18:37, 9. Aug. 2009 (CEST)


Von mir erstellte Karte entspricht 100% zur Originalkarte und zu anderer Version dieser Datei,die aus Wikimedia Common stammt. Es ist doch lächerlich,wenn jemand etwas dagegen behauptet --იბერია 18:41, 9. Aug. 2009 (CEST)

Diskutiert die inhaltliche Frage am besten an geeigneterer Stelle aus (z. B. im Portal:Geschichte) und stellt dann ggf. einen Schnelllöschantrag. --Noddy 19:08, 9. Aug. 2009 (CEST)

Da gibt es nichts zu diskutieren. Von mier erstellte Karte entspricht 100% der Originalkarte und anderer Version der Datei von Wikimedia Commons. --იბერია 19:18, 9. Aug. 2009 (CEST)

Offenbar sehen das einige Leute aber anders. Hier ist jedenfalls der falsche Ort für eine solche Diskussion, da es hier um urheberrechtliche Probleme bei Bildern geht. -- Chaddy · D·B - DÜP 19:34, 9. Aug. 2009 (CEST)

Folklore

Hallo, recht schlecht bis gar nicht bebildert sind nach meinem subjektiven Eindruck die Bereiche Folklore, Tanz, Folkloregruppen, zum Teil aber auch Trachten. Eine Möglichkeit, dies zu ändern wären auf Commons bereitsgestellte Aufnahmen anläßlich diverser Tanz- und Trachtenfeste, wie z. B. dieses. Problematisch sehe ich dabei allerdings die Rechtslage. Einerseits sind die Veranstaltungen (sogar bei freiem Eintritt) öffentlich zugänglich, andererseits wäre indirekt irgendwie schon schon die Person bzw. die auftretende Gruppe Zweck der Aufnahme, es sei denn ich würde bei allen Bildern von z. B. Trachten beim Fotografieren die Köpfe weglassen oder nur Rückansichten aufnehmen. Da es sich auch keinesfalls um absolute Personen der Zeitgeschichte handelt, hilft diese Ausnahme auch nicht weiter. Da bekanntlich mit Einverständnis (fast) alles geht - leider in dem Fall nicht zuletzt aufgrund zu erwartender Verständigungsprobleme relativ unrealistisch (außerdem haben die Gruppen in diesen Tagen wahrlich anderes zu tun, als sich mit solchen Fragen eines Hobbyfotografen auseinander zu setzen und ich will auch niemanden mit Papierbürokratie nerven - dann gäbe es halt wie bisher auch Fotos maximal für das private Archiv). Könnt Ihr mir hier weiterhelfen? Gruß, --91.89.142.183 20:32, 9. Aug. 2009 (CEST)

Ein derartiges Bild habe ich schon mal hochgeladen. Mir war nicht bekannt, daß es bei Folklore an Bildern mangelt. Schreib mir mal eine Wunschliste auf die Benutzer-Disk, ich werde mich mittelfristig darum kümmern. --Marcela   20:53, 9. Aug. 2009 (CEST)
NA ja, allgemeines anzutreffendes Missvestädnis. Wenn ich öffentlich auftrette (und zwar als aktiver Teilnehmer), geb ich auch einen Teil meiner Rechte am eigen Bild ab. Ich bin dann eine Person der Öffentlichkeit, und ich darf fotografiert werden. Allerding kann ich immer noch gegen Fotos vorgehen die mich negativ darstellen. Bei einem guten Trachtenfoto, wird aber kaum je ein Gericht von negativer Berichterstatung ausgehen (Gut, Wissen tut man erst nachher). Also Fotos wo klar ersichtlich ist das es sich um einen öffentlichen Auftritt handelt, und die Personen nicht neagtiv darstellt, können verwendet werden. Natürlich ist es immer besser wenn an die Zustimmung der Personen hat, ist aber eben nicht immer zwingend Notwendig. Das soll jetzt kein Freibrief zum hochladen sein, sonder eine Aufforderung das Hirn einzuschalten, ob ein allgemeines Interesse überwiegt. Denn wenn eine allegemeines Interesse vorhanden ist, kann das Recht am eigenen Bild ausgehebelt worden sein. Werbung darf ich mit einem solchen Foto natürlich trotzdem nicht machen, aber eine Verwendung in der Wikipedia ist durchaus möglich.Bobo11 21:10, 9. Aug. 2009 (CEST)
Herzlichen Dank für die Info und Klärung des Missverständnisses - na denn, wenn sich die Gelegenheit für ein paar enzyklopädisch brauchbare Fotos ergibt, werde ich diese möglichst nach Einschaltung "meines Gehirns" Commons zur Verfügung stellen. Gruß, --91.89.142.183 21:34, 9. Aug. 2009 (CEST)
 
Prinzipiell Zustimmung zu Bobo, bei öffentlichen Aufführungen wird man gemäß $ 23 (3) KUG zu relativen Personen der Zeitgeschichte - aber! die Trachten könnten urheberrechtlich geschützt sein. Üblicherweise sind Trachten sehr alt und nicht schutzfähig. Im nebenstehenden Beispiel gab es eine Klage der Trachten-Designerin (das, was die Frau am rechten Bildrand trägt). Die Klage wurde zwar abgewiesen, so ganz eindeutig war das aber nicht. Argumentation damals: es sei keine alte Tracht sondern eine moderne Interpretation alter Trachten. --Marcela   21:53, 9. Aug. 2009 (CEST)
Danke für den ergänzenden Hinweis. --91.89.142.183 23:21, 9. Aug. 2009 (CEST) im übrigen Coram iudice et in alto mari sumus in manu dei.

Sorry

Im Archiv habe ich wirklich keine Antwort gefunden, ein Verweis auf die Frage würde mir also helfen. Wie sind Webseiten einzuschätzen, die offensichtlich URV begehen. Konkret geht es um Mao-Projekt.de, Beispiel hier . Offensichtlich scannt der Betreiber der Seite massenhaft Flugblätter, aber auch Zeitungsartikel und Bücher ein. Ist eine Verlinkung statthaft oder aufgrund der unterstellten URV zu unterlassen? Dankeschön im voraus. Ravenscroft 19:49, 4. Aug. 2009 (CEST)

Wenn wir sowas nicht verlinken, dann dürften wir auch Spiegel usw. nicht mehr verlinken. Es sind keine illegalen Inhalte, "nur" URVs. --Marcela   20:07, 4. Aug. 2009 (CEST)
Danke für die Antwort, Ralf. Aber der Spiegel scannt meines Wissens keine urheberrechtlich geschützten Seiten ein und veröffentlicht die auf seinen Seiten. Daher meine Frage.Ravenscroft 20:22, 4. Aug. 2009 (CEST)
Das nicht, er verletzt aber doch gern mal RaeB, ignoriert, daß Panoramafreiheit nicht in Gebäuden greift und andere Urheberrechtsverletzungen. Oder anderes Beispiel: Joan_Miró#Werke_.28Auswahl.29, das ist vielleicht deutlicher. --Marcela   20:46, 4. Aug. 2009 (CEST)

Wir vom mao-projekt, die dann natürlich konkret haften müssten, denn es stehen bei uns Realnamen und die zugehörigen Adressen im Impressum, nicht etwa anonyme Accounts, sind durchaus vorsichtig beim Benutzen von Vorlagen. Für kommunistische 'Pamphlete' gilt in der Regel, wenn diese nicht von Verlagen oder unter Rechtsvorbehalt veröffentlicht werden, eine Aufforderung zur Vervielfältigung eher als statthaft als verboten. Dass wir uns regelmässig zumindest der Unterstützung führender Mitglieder der herausgebenden Körperschaften versichern, da diese sich sowieso bei uns melden, gehört dazu. URV wurde dabei noch nie debattiert, höchstens Einzelheiten der Darstellung bzw. es wurden neue Dokumente beigebracht. Wir würden ansonsten natürlich die entsprechenden Dokumente umgehend von unseren Webseiten entfernen. Übrigens scheint mir der referenzierte Artikel hier auf Wikipedia noch gar nicht verlinkt, oder wie? Trotzdem danke für die beharrliche Fremdbewerbung unseres bescheidenen wissenschaftlichen Projekts. Möchten Sie nicht evtl. selber AutorIn werden? --Juergen Schroeder 21:47, 4. Aug. 2009 (CEST)

Die Seite hält gezeigte Werke vor und das ist eindeutig eine Urheberrechtsverletzung. Das hält uns hier nicht davon ab, sie zu verlinken, die Konequenzen muß der Betreiber tragen. --Marcela   21:59, 4. Aug. 2009 (CEST)
Schön, dass du so genau Bescheid weisst, wann etwas URV ist --Historiograf 23:08, 5. Aug. 2009 (CEST)
Ist das ernstgemeint oder machst du dich lustig? Verwirrt Ravenscroft 20:36, 10. Aug. 2009 (CEST)

SH Scherenschnitte

Weisen Scherenschnitte wie Datei:Scherenschnittverein Boventer 02.1998.2002.jpg Schöpfungshöhe auf? Danke, -- Yellowcard 15:04, 9. Aug. 2009 (CEST)

Scheint mir nicht eindeutig, im Zweifel ja --Historiograf 23:50, 10. Aug. 2009 (CEST)

Unberechtigter Dateiüberprüfungs-Baustein

Angenommen, XY hat einen unberechtigten Dateiüberprüfungs-Baustein in eine von ABC hochgeladene Datei eingesetzt. Dann wird dennoch ABC automatisch von BLUbot benachrichtigt, er möge innerhalb von 14 Tagen die fehlenden Daten nachtragen. Welche Möglichkeit hat ABC, die unberechtigt von XY angeworfene Verfahrensmaschinerie zu stoppen? --KLa 07:08, 11. Aug. 2009 (CEST)

Zum einen kann er auf seienr Diskussionsseite antworten (und dabei klarmachen, warum er die Mühlen der Maschinerie für unberechtigt hält), dann kümmert sich ein DÜP-Mitarbeiter zügig um ihn. Alternativ kann er auch einfach "nichts tun". Nach 14 Tagen kommt ebenfalls ein DÜP-Mitarbeiter und schaut sich das Bild an. Findet dieser alles zu seiner Zufriedenheit, wird er von sich aus das Verfahren stoppen - ansonsten gibt es halt eine persönliche Ansprache. --Guandalug 08:58, 11. Aug. 2009 (CEST)
Danke für die Information. Es wäre nicht schlecht, wenn das irgendwie schon in der Benachrichtigung vermerkt wäre. Dort steht ziemlich unerbittlich: „Wenn das Problem nicht innerhalb von 14 Tagen behoben wird, muss die Datei leider gelöscht werden.“ Viele Grüße! --KLa 09:37, 11. Aug. 2009 (CEST)
Hättest du einen Vorschlag für die Formulierung? --Guandalug 10:21, 11. Aug. 2009 (CEST)
Hmmm…vielleicht ein kleiner Zusatz wie: „…oder sich als unerheblich erweist“. --KLa 13:34, 11. Aug. 2009 (CEST)
Datei:Percystuart.jpg
Percystuart.jpg

Morgen wird Claus Wilcke 70 und da hab ich mal in den Artikel "Percy Stewart" reingeschaut und bedauernd festgestellt, dass im entsprechenden Artikel keinerlei Bild ist. Auf der Suche nach einem Serienlogo fand ich keines, weil im Vorspann immer nur der Schriftzug (auf verschiedene Weise) eingeblendet wird ... wäre eine weitgehende Freistellung dieses Schriftzugs urheberrechtlich erlaubt ? --Anghy 19:05, 11. Aug. 2009 (CEST)

Ist so in Ordnung. -- Chaddy · D·B - DÜP 19:15, 11. Aug. 2009 (CEST)
Dann binde ich das mal in den Artikel ein ... ist nur blöd, dass ich in unaufmerksamerweise die Datei PercyStewart genannt habe ... kann ich das umbenennen (lassen) oder löschen lassen und neu hochladen ? --Anghy 19:20, 11. Aug. 2009 (CEST)
Du musst es löschen lassen und neu hochladen. Umbenennen geht zwar theoretisch, allerdings im Moment nur für Admins und wegen eines Bugs nicht mal das. Wann umbenennen von Dateien wirklich für alle funktionieren wird, ist noch nicht klar. -- Chaddy · D·B - DÜP 19:38, 11. Aug. 2009 (CEST)
danke für die Auskunft, habs neu hochgeladen ... --Anghy 21:24, 11. Aug. 2009 (CEST)

Kann ein 112-Jahre altes Bild trotz des Alters noch geschützt sein?

Hallo, speziell geht es mir um eine Datei unter dem folgenden Link: [6]. Zum Aufrufen des Bildes bitte auf Seite 13 weiterklicken, dort ist dann die Mannschaft von Hannover aus dem Jahre 1897 abgebildet. Dieses Bild würde ich gerne in Wikipedia einbinden, jedoch bin ich etwas irritiert, da oben und unten auf der Seite jeweils "Copyrighted Material" steht. Ist dieses Bild nun auch noch urheberrechtlich geschützt, oder ist das gar nicht mehr möglich und das (c) bezieht sich nur auf Texte, neuere Bilder etc.? --M. Kirchherr 09:09, 12. Aug. 2009 (CEST)

Der Fotograf (und seine Erben) hat(haben) die Recht am Bild (bis 70 Jahre nach seinem Tod) ... wenn er 1897 jung war und ziemlich alt geworden ist, kann das Bild noch geschützt sein ... ist denn der Fotograf bekannt oder kann der Name ausfindig gemacht werden ? --Anghy 10:31, 12. Aug. 2009 (CEST)
Also Einfach gesagt, wenn der Fotograf nach 12.08.1939 gestorben ist, ist es noch geschütz. --MfG Kollyn Diskussion 10:39, 12. Aug. 2009 (CEST)
Nein. Am 1.1.1939 oder später. Die Frist läuft immer erst zum Jahreswechsel ab. -jkb- 10:46, 12. Aug. 2009 (CEST)
OK, dachte das wäre wieder enen Fall von Deutscher Genauigkeit Also mit Tagesdatum ;-) --MfG Kollyn Diskussion 11:19, 12. Aug. 2009 (CEST)
Na ja, nicht nur deutsche, die Schwützer haben's auch und sicher würde ich auch etwas aus der k.u.k. finden :D... -jkb- 11:25, 12. Aug. 2009 (CEST)
Nee, ist nirgendwo angegeben wer das Bild gemacht hat.--M. Kirchherr 11:28, 12. Aug. 2009 (CEST)
Dann hast du Pech. In diesem Falle gilt §66 mit 70 Jahren nach Veröffentlichung, doch das geht auf Commons nicht durch, die diskutierten neulich über 200 Jahre danach, damit man wirklich sicher ist. Bei anonymen werken ist es nämlich so, dass sie nicht mehr als anonym gelten, wenn irgendwann irgendwo später der Autor sich dennoch outet oder bekannt wird. Und nachzuweisen, dass dem nicht ist, ist so ziemlich wie unmöglich. Ob es auf de.wiki durchginge - dazu muss jemand anderer was sagen, möglicherweise. -jkb- 11:32, 12. Aug. 2009 (CEST)

Wofür haben wir eigentlich {{Bild-PD-alt-100}}? --Marcela   11:35, 12. Aug. 2009 (CEST)

Mhm, da wär ich jetzt so gar nicht drauf gekommen. Ich dachte eigentlich es könnte höchstens Probleme geben weil da drüber und drunter was von Copyright stand, da das ansonsten mit dem Alter (laut den FAQ) ginge, auch ohne bekannten Autor. :-/ --M. Kirchherr 11:36, 12. Aug. 2009 (CEST)
Ja, Pd-alt-100 meinte ich auch, das aber nur hier gilt und nicht auf Commons, die damalige Diskussion war schon ziemlich komisch. Hier müßte es demnach gehen. -jkb- 11:40, 12. Aug. 2009 (CEST) - - - P.S. Was über Copyright auf irgendwelchen Internetseiten steht ist nicht immer aber häufig irrelevant. Ohne Grund eben da. -jkb- 11:40, 12. Aug. 2009 (CEST)
noch P.S. möglicherweise auch {{Bild-PD-alt-1923}}. -jkb- 11:44, 12. Aug. 2009 (CEST)
Nö, das trifft hier nicht zu, da das Bild ja doch älter als 100 Jahre ist. Da brauchen wir den ganzen Aufwand von PD-alt-1923 nicht. -- Chaddy · D·B - DÜP 17:13, 12. Aug. 2009 (CEST)
Ich habe in der Frage nichts von Commons gelesen. Hier ist die Datei zulässig, dort wird das Bild wahrscheinlich nicht lange überleben. Eine deutsche Internetseite kann nur in extremen Ausnahmefällen Material besitzen, was durch Copyright geschützt ist, auch wenn das (c) so beliebt ist. Die kennzeichnung mit diesem anglo-amerikanischen Geschäftsmodell kann höchstens den von dort stammenden Benutzern sagen, daß Inhalte geschützt sind. In Kontinentaleuropa greift Urheberrecht, egal ob man das mit dranschreibt oder nicht. --Marcela   11:47, 12. Aug. 2009 (CEST)
"... but then we must take 300 years to be sure :-)..." ... Mein got, ist schon älter, August 2008. Siehe Commons:Commons talk:Licensing/Archive 13#Old images without an author und die Unterpunkte. Irgendwann habe ich mich nicht mehr beteiligt. -jkb- 12:00, 12. Aug. 2009 (CEST)

Genehmigung nicht mehr gültig

Eine Frage:

Wenn ich ein Bild hochladen will, und die Genehmigung des Urhebers habe, darf ich es ja uploaden. Was ist aber, wenn der Urheber einige Zeit später seine Meinung ändert und somit die Genehmigung entfällt? Dies ist nämlich bei der Datei Datei:Panorama Wuerzburg.jpg der Fall. Der Urheber "Lukas M." (das bin ich) möchte, dass das Bild nun doch aus Wikipedia entfernt wird. Ist es möglich, dass das Bild gelöscht wird?

-- 91.10.206.190 18:38, 12. Aug. 2009 (CEST)

Nein, das ist nicht möglich, da die Lizenzen zeitlich und räumlich unbeschränkt sind und nur unter der Bedingung widerrufen werden können, dass sie verletzt werden, und dann auch nur gegenüber demjenigen, der sie verletzt hat. --rtc 18:46, 12. Aug. 2009 (CEST)
Sofern die Lizenz damals korrekt erteilt wurde, kann der Urheber (Rechteinhaber) diese nachträglich nciht mehr zurückziehen. Siehe auch: Wikipedia:Lizenzbestimmungen#Unwiderruflich. --Nyks (Kontakt) 18:47, 12. Aug. 2009 (CEST)
Die infinite Sperre von Lukas (Würzburg (Diskussion • Beiträge • hochgeladene Dateien • SBL-Log • Sperr-Logbuch • globale Beiträge • SUL • Logbuch)) ist allerdings reichlich dubios und ihr ging auch kein Sperrverfahren voraus, erst recht kein ordentliches. --rtc 18:50, 12. Aug. 2009 (CEST)
Entsperrung unter Wikipedia:Sperrprüfung#Benutzer:Würzburg in die Wege geleitet. --rtc 18:56, 12. Aug. 2009 (CEST)

Firmensymbole auf abgebildeten Gegenständen

Wenn ich Gegenstände fotografiere, auf denen ein Firmensymbol abgebildet ist (z.B. einen LKW oder ein Bierzelt), darf ich das Bild veröffentlichen? Gibt es da etwas zu beachten? --C-8 17:17, 6. Aug. 2009 (CEST)

Im Zweifelsfall lade die Bilder in der de-wp hoch, und nicht auf Commons. Fast alle Logos fallen unter {{Bild-LogoSH}}. --Nyks (Kontakt) 17:21, 6. Aug. 2009 (CEST)
Was ist, wenn der Zweck des Bildes aber nicht die Beschäftigung mit der Marke ist, sondern die abgebildete Situation (das Treiben im Bierzelt, der schicke Truck)? Noch ein Beispiel: Eine Person trägt ein T-Shirt mit einem Markenlogo / Firmensymbol. Das Bild thematisiert nicht die Marke, sondern die im Bild agierende Person (welche mit der Veröffentlichung einverstanden wäre, Persönlichkeitsrechte wären gewahrt), die zufällig dieses T-Shirt trägt. Wäre unter solchen Umständen die Veröffentlichung erlaubt? --C-8 17:47, 6. Aug. 2009 (CEST)
In der Regel ja, da eben die Markenzeichen keine Schöpungshöhe aufweisen (Ein Bild also zulässig wäre selbst wen das Logo der Bildemittelpunkt bildet). Und in solche Situatione meist eh als Beiwerk gelten (als Beiwerk dürfen sie sogar urheberechtlichen Schutz geniessen, ohne das sie eine freie Veröffentlichnug des Bildes verhindern können). Im Zweifel einfach zuerst auf de: hochladen und fragen ob man alles richtig gemacht hat. Bobo11 17:52, 6. Aug. 2009 (CEST)
Aber in solchen Fällen bitte mit dem Baustein Vorlage:Logo + Lizenz des Fotos und nicht mit Vorlage:Bild-LogoSH. Letzterer ist nur für "reine Logos". -- Chaddy · D·B - DÜP 18:10, 6. Aug. 2009 (CEST)
Markenzeichen weisen keine Schöpfungshöhe auf? Auch nicht das Ferrari-Pferd, das Camel-Kamel oder der Erdal-Frosch?
Würde das Firmensymbol auch dann noch als Beiwerk gelten, wenn irgendein Zusammenhang zwischen der Situation und dem Logo erkennbar wäre? Angenommen das Firmensymbol wäre wichtig für die Aussage des Bildes. Verletzt auch das keine Rechte? (Konstruiertes Beispiel: Jemand hält eine Schuhcremedose mit dem Erdalfrosch in der Hand und sieht dem Frosch - weil so geschminkt und so schauend - total ähnlich.) --C-8 18:26, 6. Aug. 2009 (CEST)
 
Logo, in de-wp, keine SH
Wir können die Logos auch direkt von Websites nehmen, oder als Vektorgrafik aus PDF-Dateien; die Logos haben i.d.R. keine SH. Der Urheber eines solchen Fotos muss natürlich einer freien Lizenz zustimmen, unabhängig davon, ob auf dem Foto Logos enthalten sind, oder nicht. --Nyks (Kontakt) 18:35, 6. Aug. 2009 (CEST)
Das ist hier nicht das Thema. Bist Du vielleicht im Kapitel verrutscht und wolltest eigentlich hier hin? Hier geht es um Abbildungen, in denen ein Logo vorkommt, aber nicht darum, das Logo zu extrahieren. Trotzdem hast Du mir etwas weitergeholfen. Wahnsinn, das solche Logos (rechts) keine Schöpfungshöhe aufweisen *bauklötzestaun* Dennoch: Darf ein Abbild mit Logo in den von mir geschilderten Zusammenhängen frei verbreitet werden? --C-8 19:01, 6. Aug. 2009 (CEST)
Doch, doch, ich hab mich nicht im Thema vertan ;) Das Logo rechts soll dir zeigen, dass selbst solche deutlichen Darstellungen kein Problem sind, da die Logos halt keine SH haben. Du hast ja auch direkt das Ferari-Pferd angesprochen. Von daher sind Fotos auch OK, auf denen solche Logos zu sehen sind, egal, wie deutlich die Logos zu sehen sind. --Nyks (Kontakt) 19:17, 6. Aug. 2009 (CEST)
Allskla ;o) Dürften die Bilder dann auch in einem nicht die Marke behandelnden Kontext verwendet werden? Chaddy schrieb dort oben, man solle die Vorlage:Logo benutzen. Warum? Dort steht „Auch wenn diese Datei unter einer freien Lizenz steht oder nicht urheberrechtlich geschützt ist, müssen daher bei der weitergehenden Verwendung dieser Datei nicht-urheberrechtliche Schutzrechte beachtet werden“. Wenn ich mit meinen Bildern doch rechtlich clean wäre, warum sollte ich dann mit so einem Hinweis herumorakeln?--C-8 19:33, 6. Aug. 2009 (CEST)
Du musst unterscheiden zwischen Urheberrecht und sonstigen Schutzrechten. Urheberrechtlich sind diese Logos unproblematisch wegen der Schöpfungshöhe (ist ja bereits geklärt). Aber die Logos können auch noch anderen Schutzrechten unterstehen. Konkret ist das das Leistungsschutzrecht und meistens auch das Markenrecht. Beide Rechte verlretzen wir hier in der Wikipedia nicht, da wir die Logos ja in einem enzyklopädischen Rahmen verwenden und nicht etwa selbst führen. Drittnutzer können aber durchaus gegen diese Rechte verstossen, abhängig davon, was sie mit den Logos anstellen. Deshalb sollten wir speziell auf den markenrechtlichen Schutz hinweisen (bei der Vorlage Bild-LogoSH die wir bei reinen Logodarstellungen verwenden ist das bereits integriert). -- Chaddy · D·B - DÜP 23:13, 6. Aug. 2009 (CEST)
  1. Heißt das konkret, dass sobald auf einem Bild ein Logo deutlich zu sehen ist (etwa auf einem Bierpilz oder einem LKW), dieses nur im enzyklopädischen o.ä. Kontext verwendet werden darf?
  2. Ab wann wäre es Beiwerk?
  3. Wie verhielte sich das im oben konstruierten Schuhcremefall (Marke bestimmt Bildaussage mit)? --C-8 10:37, 10. Aug. 2009 (CEST)
Wir können (und dürfen auch nicht) hier keine Rechtsberatung geben. Wenn du es ganz genau wissen wilst, weil dir die Links zu den Artikel Beiwerk und Schöpfungshöhe nicht ausreichen, müssen wir dich leider an einen Rechtsanwalt deines Vertrauens verweisen. Bobo11 12:15, 10. Aug. 2009 (CEST)
Das Fallbespiel kann gern außer 8 gelassen werden, das habe ich zur Veranschaulichung konstruiert und ist vollkommen aus der Luft gegriffen. Konkret geht es um die _allgemeine_ Frage, ob ein Firmensymbol auf einem Bild auch dann noch Beiwerk ist, wenn dadurch die Bildaussage verändert wird. Es geht um die Eingrenzung des Begriffs "Beiwerk", was auch für den Artikel nicht ganz ohne Belang ist. Ich habe auf diese Frage hier noch keine wirkliche Antwort erhalten. Oder sitze ich nur auf der Leitung? --C-8 11:48, 13. Aug. 2009 (CEST)
P.s. (Verständnisfrage): Wer ist eigentlich "Wir"? Bin zwar schon seit ein paar Jahren in der Wikipedia angemeldet, aber ich steige durch einige Organsationsstruren noch immer nicht so ganz. --C-8 11:59, 13. Aug. 2009 (CEST)

Auftragsarbeiten

Hi sind Auftragsarbeiten eigentlich trozdem Uhrheberrechtlich geschützt? Beispiel, Ich Beauftrage eine Fotografen mein Haus zu Fotografieren, hat der Fotograf dann tozdem, das er ja die Fotos In Auftrag gemacht hat, das Uhrheberrecht, Könnten solche Fotos also z.B. hier nicht hochgeladen werden? Oder geht das Recht für die Bilder auf den Auftraggeber über, der ja dafür bezahlt hat? --13:51, 13. Aug. 2009 (CEST) (nicht signierter Beitrag von Kollyn (Diskussion | Beiträge) 13:51, 13. Aug. 2009 (CEST))

Die Rechte verbleiben grundsätzlich beim Fotografen: Zweckübertragungslehre --rtc 14:42, 13. Aug. 2009 (CEST)
OK, dass hieße also in soclhen Fälle in den "Auftrag" direkt reinschreiben, das Samtliche Rechte an den AG übergehen. Ok dann weiß ich bescheid. --MfG Kollyn Diskussion 15:03, 13. Aug. 2009 (CEST)
Nein, dieser vermeintliche Trick, der übrigens recht vielen einfällt, funktioniert nicht. Du kannst nicht durch Festlegungen im Auftrag einseitig definieren, was der Zweck des ganzen sei; das wird objektiv anhand der tatsächlichen Situation beurteilt und nicht anhand des Wortlauts des Auftrags. Sonst würde das ja jeder so machen und die Zweckübertragungslehre wäre sinnlos. Damit die Rechte an Dich übergehen, musst nicht Du dem Fotografen etwas in den Auftrag schreiben, sondern der Fotograf Dir schriftlich erklären, dass er die Nutzungsrechte an Dich überträgt. Eventuell kann das auch im Rahmen des Vertrags geschehen. In jedem Fall muss der Fotograf es unterschreiben. --rtc 15:19, 13. Aug. 2009 (CEST)
Ja das hatte ich damit gemient, Das im "Kaufvertrag" auch gleich die Rechte abgegebn werden. --MfG Kollyn Diskussion 15:50, 13. Aug. 2009 (CEST)
Nicht "die Rechte" - Die Nutzungsrechte, nicht die Urheberrechte. Ein Vertrag, in dem Urheberrechte übergeben werden, ist meistens ungültig. --Marcela   19:06, 13. Aug. 2009 (CEST)
Urheberrechte übertragen geht nach deutschem Recht gar nicht (einzige Ausnahme: Erbschaft). -- Chaddy · D·B - DÜP 19:34, 13. Aug. 2009 (CEST)
Oder Annahme der US-Staatsbürgerschaft beider Vertragsparteien ;) </krümelkackerei> --Marcela   19:48, 13. Aug. 2009 (CEST)
Das oben angegebene (es kommt nicht auf den Wortlaut an, sondern auf den Vertragszweck) gilt auch umgekehrt. D.h. die Formulierung "übertrage alle Urheberrechte an X" stellt den Vertragszweck der Übertragung der Nutzungsrechte hinreichend klar. Ganz sauber ist sie natürlich nicht, aber dass deshalb gleich das ganze ungültig sein sollte glaube ich nicht. --rtc 20:05, 13. Aug. 2009 (CEST)

Weiternutzung

Hallo! Darf ich Bilder von Wikipedia auf meiner eigenen Homepage verwenden?

Viele Grüße Stefan (nicht signierter Beitrag von 78.42.225.20 (Diskussion | Beiträge) 23:43, 13. Aug. 2009 (CEST))

Moin, siehe hier. Grüße, -- XenonX3 - (:±:Hilfe?) 23:46, 13. Aug. 2009 (CEST)

ah, vielen Dank! Das heißt also konkret, dass ich alle Bilder, unter denen "GNU-Lizenz für freie Dokumentation" steht, bedenkenlos veröffentlichen kann? Muss ich noch etwas beachten? Name des Autors oder so? (nicht signierter Beitrag von 78.42.225.20 (Diskussion | Beiträge) 23:51, 13. Aug. 2009 (CEST))

Auf der Beschreibungsseite eines jeden Bildes findest du einen entsprechenden Hinweisbaustein, unter welcher Lizenz das Bild steht und Links für weitere Informationen. Du musst dann die jeweiligen Lizenzbestimmungen einhalten. -- Chaddy · D·B - DÜP 00:22, 14. Aug. 2009 (CEST)


Ja, aber das ist recht kompliziert formuliert. Welche Lizenzbestimmungen gelten für "GNU" ? (nicht signierter Beitrag von 78.42.225.20 (Diskussion | Beiträge) 00:24, 14. Aug. 2009 (CEST))

Stimmt, die GNU-Lizenz ist recht kompliziert. Unter Wikipedia:Lizenzbestimmungen#Bilder.2C_die_auf_de.wikipedia.org_liegen findest du auch einige recht gute, kurze Hinweise. Viele Bilder stehen auch unter der Lizenz CC-by-SA, um stark verkürzt auszudrücken, nur ein paar wenige Infos unter das Bild schreiben (Namen, nen Link, Lizenz). Entsprechende Links zu der cc-by-sa-Infos sind dann aber bei den entsprechenden Bildern jeweils in der Bildbeschreibung. In dieser Hilfe wird ja auch ein Beispiel zu Lizenz-Nennung der GFDL gegeben:

Dieses Bild basiert auf dem Bild XYZ aus der freien Mediendatenbank Wikimedia Commons und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. Der Urheber des Bildes ist ABC.

Die cc-by-sa-Lizenz wird ähnlich angegeben. --Nyks (Kontakt) 00:38, 14. Aug. 2009 (CEST)

Widmung

Spricht urheberrechtlich etwas dagegen, die handschriftliche Widmung eines Autors († 1968) aus einem Buch einzuscannen und im Artikel zu verwenden? Die Widmung besteht aus einem gereimten Vierzeiler und der Unterschrift des Autors. Grüße, -- Ukko 13:11, 14. Aug. 2009 (CEST)

Leider ja, Kleine Münze --rtc 13:14, 14. Aug. 2009 (CEST)
Tja, sehr schade. Danke. -- Ukko 15:59, 14. Aug. 2009 (CEST)

Die Unterschrift des Autors allein geht. Wenn der Vierzeiler von Goethe usw. ist, gäbe es auch kein Problem, nur selbstgedichtet könnte Schöpfungshöhe haben --Historiograf 22:12, 14. Aug. 2009 (CEST)

Der Vierzeiler dürfte vom Autor selbstgedichtet worden sein: Ein Bekenntnis des Autors Hinrich Braasch zu seiner Muttersprache, auf plattdeutsch, typisch für den Autor und schon originell, insofern kann ich eine gewisse Schöpfungshöhe nicht völlig ausschließen. Danke für den Tipp mit der Unterschrift, ich werde es 'mal mit Makrofotografie aus gewagter Perspektive versuchen, so dass die Widmung als solche zwar zu erkennen ist, aber nur seine Unterschrift lesbar ist. :-) -- Ukko 00:02, 15. Aug. 2009 (CEST)

Zitatrecht bei Pressetickern?

In den Monatsartikeln (z.B. August 2009) werden zahlreiche Meldungen aus Nachrichtentickern kopiert und eingefügt (z.b. [7], [8]), ist das noch durch das Zitatrecht gedeckt oder handelt es sich hierbei um Urheberrechtsverletzungen? --89.54.205.76 19:06, 14. Aug. 2009 (CEST)

Die verlinkten Beispiele haben keine Schöpfungshöhe. Mal davon abgesehen haben solche Tickermeldungen aber nichts in einer Enzyklopädie verloren. -- Chaddy · D·B - DÜP 21:36, 14. Aug. 2009 (CEST)

Wie wärs, wenn wir mal alle mal wieder ein bißchen im Urheberrecht schmökern? Oder wenigstens in unseren eigenen Seiten, Chaddy? Ich weiß, du hast hier ganz wichtige Aufgaben, aber schau doch mal gelegentlich auf

vorbei ...... --Historiograf 22:15, 14. Aug. 2009 (CEST)

IP fügt Text an falscher Stelle ein

und ich habe ihn woanders hinkopiert: Ist das lizenzgerecht oder kann man meinen mutmaßlichen Fehler irgendwie heilen? --Textkorrektur 22:55, 14. Aug. 2009 (CEST)

Du hast Link auf Version woher du es hast gesetzt. Wie es in Hilfe:Artikelinhalte auslagern beschrieben ist. Klar das dupplizierne wäre besser, aber dein Vorgehen war jahrelang die eizige Möglichkeit. Daher ist es ok.Bobo11 12:18, 15. Aug. 2009 (CEST)
Danke für deine Antwort. --Textkorrektur 12:21, 15. Aug. 2009 (CEST)

Im Lemma Putzträger dessen Text wohl nach Einlassung des Erstellers aus dem als Quelle benannten Buch stammt (Baravalle-Brackenburg, F.: Stauss Ziegelgewebe. Formgebendes und konstruktives Element im Bauwesen. Wien u. a., Rudolf Bohmann Industrie- und Fachverlag, 1953, 216 S. + Tafeln.), werden verschieden Bilder aus demselben Werk eingefügt. Unter der Bildbeschreibung ist auch die Quelle genannt. Aus den Metadaten ist zu schließen, daß es sich um eine Fotografie aus dem Buch handelt. Als Urheber ist das Buch genannt. Woran kann ich sehen, daß diese Freigabe unseren Regeln entspricht, wenn der als Urheber genannte gar nicht der Urheber sein kann (Ein Buch kann keine Freigabe erteilen). Oder muß ich mich auf die Freigabe von Commons verlassen. Ähnliches gilt auch für die Datei:Traeger.jpg . Hier ist als Quelle und Urheber Online Heimwerkerratgeber Seite im Netz genannt. Auch hier kann der als Urheber genannte nicht der Urheber sein, zumal auf der Website ein Name unter dem Bild steht. Oder erfolgt die Rechtseinräumung sozusagen hinter den Kulissen per Ticket oder mail und der eigentliche Urheber, also hier zB der Fotograf wird nicht öffentlich? Für eine klärenden Hinweis danke ich mal im Vorraus. MfG PG 01:38, 16. Aug. 2009 (CEST)

Das erste Bild hat nach deutschem Recht keine Schöpfungshöhe und wäre zumindest hier auf de-WP völlig problemlos. Auf Commons könnte es u. U. Probleme bereiten. Ich habe jedenfalls mal den richtigen Lizenzbaustein gesetzt.
Das zweite Bild ist ein Foto und als solches natürlich urheberrechtlich geschützt. Dafür bräuchten wir also eine Freigabe des Fotografen, damit es bleiben kann. -- Chaddy · D·B - DÜP 04:51, 16. Aug. 2009 (CEST)
Nur zum Verständnis: Die Einträge bei den Bildbeschreibungen sind also keine geprüften verläßlichen Angaben, müssen also vom Verwender geprüft werden. Ich hab mich mit dem Hochhladen von Bildern noch nicht bechäftigt, aber werden meine Angaben( also auch freierfundene) zur Urheberschaft bei upload einfach so übernommen? Danke für die Antwort. Ein Ja oder Nein genügt. MfGPG 11:09, 16. Aug. 2009 (CEST)
Ja. --Paulae 11:16, 16. Aug. 2009 (CEST)
Merci vielmals. PG 11:19, 16. Aug. 2009 (CEST)

Nutzung von Grafiken, Alterspyramiden und weiterer Inhalte der Seite www.wegweiser-kommune.de

Ich habe eine offizielle Stellungnahme der Bertelsmann-Stiftung zur Nutzung von Inhalten der Seite wegweiser-kommune.de in wikipedia erhalten. Gibt es so etwas wie ein Verzeichnis der Freigaben von Inhalten fuer wikipedia, wo man diese ablegen koennte?

Die Veroeffentlichung der Email erfolgt mit Einverstaendnis von Frau Klug.

Hallo Herr _,

die Verwendung von Grafiken, Alterspyramiden und weiterer Inhalte der
Seite www.wegweiser-kommune.de in Wikipedia ist unter folgender Lizenz
möglich:
"Creative Commons, Version "CC-by-sa": Du bist einverstanden, dass Deine
Datei von jedem - auch kommerziell - genutzt, verändert und
weitergegeben werden darf. Der Name des Urhebers muss bei der
Weiternutzung immer mit angegeben werden und Bearbeitungen müssen immer
wieder unter die Lizenz "CC-by-sa" gestellt werden. Es muss immer eine
Internetadresse in Form einer URI zum Lizenztext oder eine vollständige
Kopie des Lizenztextes beigefügt werden".

Freundliche Grüße
Petra Klug
Project Manager
Programm Kommunen und Regionen

Bertelsmann Stiftung
Carl-Bertelsmann-Straße 256 | 33311 Gütersloh | Germany
Telefon: +49 5241 81-81347 | Fax: +49 5241 81-681347 | Mobile: +49 173
7050038
E-Mail: mailto:petra.klug@bertelsmann-stiftung.de |
http://www.bertelsmann-stiftung.de | http://www.wegweiser-kommune.de

Die Bertelsmann Stiftung ist eine selbstständige Stiftung des privaten
Rechtes im Sinne von Abschnitt 1 des Stiftungsgesetzes für das Land
Nordrhein-Westfalen mit Sitz in Gütersloh.
Zuständige Aufsichtsbehörde ist die Bezirksregierung Detmold.
Stifter: Reinhard Mohn
Vorsitzender des Kuratoriums: Prof. Dr. Dieter H. Vogel
Vorstand: Dr. Gunter Thielen (Vors.), Liz Mohn (stv. Vors.), Dr. Jörg
Dräger, Dr. Brigitte Mohn

--Camtronix 15:45, 14. Aug. 2009 (CEST)

Hallo Camtronix, da sträuben sich mir mal wieder die Haare. a) Dürfte die Stiftung für so manche Inhalte der Webseite gar nicht so weitreichende Rechte besitzen, dass sie sie unter dieser Lizenz freigeben könnte (Fotos? Aufsätze? üblicherweise verbleiben hier die meisten Rechte beim Urheber) b) ist der Kontext der Anfrage unsauber; warum erteilt Dir diese Projektmanagerin eine Freigabe per Mail, wenn diese Freigabe für alle, und nicht nur für Dich oder die Wikipedia gelten gelten soll, statt sie auf der Webseite anzubringen und c) dürften die meisten Grafiken, Alterspyramiden und ähnliches auf der Seite mangels Schöpfungshöhe gar nicht dem Urheberrecht unterliegen, so dass diese "Freigabe" eigentlich eine unangebrachte Forderung ist, bei solchen Grafiken zwangsweise die Stiftung zu nennen. PS: Ach ja, Sammelplatz für solche Freigaben ist permissions-de@wikimedia.org --rtc 17:26, 14. Aug. 2009 (CEST)
Ich sehe gerade, dass die Vorlage, die hier vom Anschreiben 1:1 in die Antwort übernommen wurde, einfach mal die Empfänger duzt. Das spiegelt zwar die interne Praxis wieder, aber extern und generell finde ich sehr unangebracht. Wenns blöd läuft, ist der Empfänger darüber düpiert und gibt die Freigabe deswegen nicht. --77.4.71.25 13:43, 15. Aug. 2009 (CEST)
Duzen ist im Internet aber üblich, und siezen gilt als unangebracht. Wenn man es nicht tut, dann risktiert man also ebenfalls, dass der Empfänger düpiert ist und die Freigabe nicht erteilt. --rtc 16:36, 15. Aug. 2009 (CEST)
Duzen im geschäftlichen Verkehr ist unüblich. Wollen wir von einer Firma/einer Institution eine Freigabe erhalten, ist es angebracht, formal zu Siezen. Die Firma/Institution gehört in der Regel schließlich nicht zur Internet-wie-duzen-uns-alle-Community. — Raymond Disk. Bew. 11:28, 16. Aug. 2009 (CEST)
Ohje, ich hoffe doch nur, Wikipedia wird jetzt nicht auch von diesem ideologischen corporate-identity-Wahn inkl. vorgeschriebenen "Kommunikationsrichtlinien" erfasst. Jeder darf seine Anfragen so gestalten, wie er möchte. --rtc 13:30, 16. Aug. 2009 (CEST)
Das schon, aber hier wird im Endeffekt im Namen der Wikipedia/Wikimedia korrespondiert. Dann wird manch einer meinen, z.B. ein Pressesprecher einer Landesregierung oder ein hochgeachteter Wissenschaftler im fortgeschrittenen Alter: "Die haben wohl gar kein Sinn mehr für Umgangsformen". Von dem Duzen im Internet haben viele noch nie gehört, ich auch nicht, bis ich einer von ihnen war. --77.4.35.149 13:42, 16. Aug. 2009 (CEST)
Nein, es wird gerade nicht im Namen der Wikipedia/Wikimedia korrespondiert. Im Namen der Wikipedia/Wikimedia darf nur Wikimedia korrespondieren. Sämtliche Anfragen von Benutzern sind reine Privatsache und dürfen nicht den Eindruck erwecken, als hätten sie etwas mit der Wikipedia zu tun. --rtc 14:15, 16. Aug. 2009 (CEST)
Ich sollte vielleicht nicht kommentieren, weil ich die duzende Vorlage nicht finde, aber grundsätzlich wollte ich doch mal anmerken dass nach meiner Erfahrung praktisch alles, was an Emails in ein Unternehmen geht, das "Sie" verwendet. Von mir aus könnte man das "Sie" auch komplett abschaffen, aber wenn man was von jemand will, ist es doch angebracht sich erst mal an die beim Empfänger üblichen Umgangsformen zu halten. Wenn ich mich beim deutschen Bundespräsidenten beschweren würde, weil er mir mein Auto kaputtgefahren hat, würde ich einfach "Sehr geehrter Herr X" schreiben. Aber bei einem Gnadengesuch wäre ich schön blöd mit was anderem als "Hochzuverehrender Herr Bundespräsident" anzufangen. Hans Adler 14:46, 16. Aug. 2009 (CEST)
PS: Hier mal ein Beispiel für die Meinungen, die es dazu so gibt. Ich glaube nicht, dass diese hier ungewöhnlich oder extrem ist. [9] Hans Adler 15:12, 16. Aug. 2009 (CEST)

Bild gemeinfrei, aber zur Verfügung gestellt durch eine öff. Institution - Kann ich das hochladen?

Also, ich würde gerne einen Grundriss aus dem Buch BLONDEL, Architecture françoise, Paris 1752-1756 hochladen. Ich habe das Bild in der frei zugänglichen Datenbank gallica.bnf.fr, einer Datenbank der Bibliothèque nationale de France (BnF), gefunden. Man kann es herunterladen, es steht dann am unteren Bildrand automatisch "Source gallica.bnf.fr/ Bibliothèque nationale de France".

Nach allem, was ich in der FAQ und den Erklärungen zu Gemeinfreiheit gelesen habe, würde ich schätzen, dass ich es hochladen darf. Stimmt das? Oder brauche ich doch die Genehmigung der BnF dafür? Hat die BnF etwaige Rechte an diesem Bild, dadurch, dass sie es zur Verfügung stellt?

Ich frage mich das schon seit Längerem und ich möchte ganz sicher gehen, bevor ich Bilder von z. B. gallica oder anderen Datenbanken hochlade. Vielen Dank im Voraus --missyfox 14:34, 16. Aug. 2009 (CEST)

Der Grundriss aus dem Buch ist wegen des Alters gemeinfrei. Zweidimensionale Wiedergaben, also beispielsweise ein Scan aus diesem Buch, hat keine Schöpfungshöhe und kann deshalb nicht unter Schutz stehen. Unter diesen Umständen sehe ich also kein Problem, das Bild hochzuladen. -- Yellowcard 15:26, 16. Aug. 2009 (CEST)
Vielen Dank für die schnelle und klare Antwort! --missyfox 15:48, 16. Aug. 2009 (CEST)

Rechtslage bei Artikelverschiebung (erl.)

Hallo, Frage nach hier (zuerst bei WP:FzW wurde nach hier verwiesen). Immer wieder werden aus der Löschdiskussion Artikel die ein Autor in der Wikipedia eingestellt hat ohne besondere Zustimmung des/der Autors/Autoren einfach in die UnternehmensWiki exportiert. Ist dieser Vorgang eigentlich rechtlich so einfach machbar? Die Nutzungsbedingungen der Werbefinanzierten siehe Beispiel:Wiki-Eintrag sind in englischer Sprache und schreiben auch ein Mindestalter des Mitgliedes/Teilnehmers vor. Woher weiß der Benutzer der die Artikel verschiebt dass der Ersteller des Artikels dieses Mindestalter hat und auch mit den Nutzungsbedingungen einverstanden ist? --Elab 16:42, 16. Aug. 2009 (CEST)

Das hat mit der Wikipedia grundsätzlich nichts zu tun. Wikia ist ein kommerzieller Anbieter, wir können keinen Support für dortige Probleme übernehmen. --rtc 17:29, 16. Aug. 2009 (CEST)
Hallo Rtc, das verstehe ich nun nicht ganz und es wird noch etwas komplizierter hier in dieser Wikipedia wo ich gerade schreibe steht hier: Wikipedia:WikiProjekt_Andere_Wikis ist eine Seite der de.wiki und dort steht ganz klar ein Projekt zur Unterstützung des Austausches der Wikipedia mit anderen freien deutschen Wikis und alle Botschafter sind Benutzer die auch hier in den Löschdiskussionen tätig sind und die Wikis auf die verschoben wird haben jedoch ihren Sitz in St. Petersburg, FL 33701-4313 (Quelle: Nutzungsbedingungen. --Elab 18:05, 16. Aug. 2009 (CEST)
Aber das Problem - das ich so im Übrigen gar nicht sehe, denn das Unternehmenswiki schreibt in seinen terms of Use ja von Membership – liegt dennoch bei denen, nicht bei uns. Port(u*o)s 18:14, 16. Aug. 2009 (CEST)
Aber hier wird für einen kommerziellen Anbieter Werbung gemacht und mit Artikel die hier von Autoren geschrieben wurden versorgt und mit Hilfe von Botschaftern werden die Artikel aus der Löschdiskussion bevor sie entschieden sind schnell mal eben verschoben. Da bleibt ein übler Geschmack über ob die Löschdiskussionen überhaupt noch ohne Interressenkonflikt der Botschafter im Sinne der Wikipedia geführt werden! Sicher ist es den Erstellern der Artikel die hier einer Veröffentlichung per Klick zustimmen nicht bekannt was mit dem Text dann passiert. --Elab 18:27, 16. Aug. 2009 (CEST)
Was hat das mit Urheberrechten zu tun? Ich habe eher das Gefühl, es geht Dir um politische Fragen hinsichtlich des genannten Wikiprojekts, nicht um eine rechtliche. --rtc 18:40, 16. Aug. 2009 (CEST)
Und wo wird hier Werbung für einen kommerziellen Anbieter gemacht? Ich versteh Deinen Punkt nicht. Port(u*o)s 18:44, 16. Aug. 2009 (CEST)
Wie auch jeder Mirror und andere nachnutzer dürfen beliebige Wikipedia-Inhalte nachgenutzt werden, auch kommerziell. Voraussetzung ist lediglich eine saubere Verschiebung. --Marcela   18:53, 16. Aug. 2009 (CEST)
Port(u*o)s hier: Wikipedia:WikiProjekt Andere Wikis und exportiert werden die Artikel durch die Botschafter schau doch mal in die Löschdiskussion dann siehst du wie es abläuft. Der Artikelschreiber hat keine Ahnung davon das er gerade verkauft wurde. --Elab 18:57, 16. Aug. 2009 (CEST)
Was willst du denn? Wo siehst du da ein Problem? --Marcela   18:59, 16. Aug. 2009 (CEST)
Mein Gott muss er auch nicht, als er sein Artikel hier einstellte, muss er wohl auch die Hinweise zur Lizenz gelesen haben, oder ? -jkb- 19:00, 16. Aug. 2009 (CEST)

Stell halt einen LA auf Wikipedia:WikiProjekt Andere Wikis, wenn Du meinst, dass das NPOV oder sonstwas ist. Ich hab das Problem allerdings immer noch nicht verstanden, es ist doch völlig unabhängig von einer eventuellen Weiternutzung durch Dritte, ob wir bestimmte Artikel behalten oder löschen, oder hast Du andere Hinweise? Port(u*o)s 19:07, 16. Aug. 2009 (CEST)

Hier werden zwei Dinge miteinander vermischt. Zum einen die verwendete freie Lizenz der Inhalte (i), zum anderen die Nutzungsbedingungen von Wikia (ii), die - nach US-amerikanischem Recht - vorschreiben, dass ein angemeldeter Nutzer von Wikia mindestens 13 Jahre alt sein muss.

i) Die Übernahme des Textes von Wikipedia nach Wikia (oder jedem anderen Dritten) ist problemlos möglich, sofern die Lizenzbedingungen eingehalten werden.
ii) Es ist - im konkreten Fall - unerheblich, wie alt der Urheber des Textes ist.

Für weitere konkrete Nachfragen stehe ich zur Verfügung (Ich arbeite für Wikia.) --Avatar 19:12, 16. Aug. 2009 (CEST)

Hallo Ralf, es ist kein Mirror, die Artikel werden während der laufenden Löschdiskussion nicht vom Autor sondern von anderen Benutzern in die anderen Wikis exportiert. Von allen Benutzern die an dem Artikel beteiligt waren werden dann auch solche Benutzerseiten wie dieses Beispiel von jedem angelegt. http://unternehmen.wikia.com/wiki/Benutzer:Thor1982 und das ist meine Frage ob diese alles so rechtens ist? --Elab 19:23, 16. Aug. 2009 (CEST)

Das betrifft nicht wikipedia, sondern wikia. Bitte diskutiere das Thema dort. Avatar kann Dir sicher sagen wo dort der richtige Ort für diese Diskussion ist. --rtc 19:32, 16. Aug. 2009 (CEST)
Rtc, feine Ausweichaktion der Artikel steht bei wikipedia und wird während der laufenden Löschdiskussion zu wikia exportiert und dieses soll nun Thema von wikia sein? Es passiert doch hier auf dieser wikipedia und nicht in USA. --Elab 19:46, 16. Aug. 2009 (CEST)
+1. Elab, wie du gerade feststellen konntest, gibt es nicht nur Benutzer der deutchen Wikipedia, sondern offenbar auch Benutzer der deutschen Wikipedia die zugleich auch Mitarbeiter der Wikia sind. Daher ist dies tatsächlich mit denen dort zu klären. -jkb- 19:44, 16. Aug. 2009 (CEST)
Elab, wann jemand ob Wikia oder andere etwas übernehmen ist ja SCHNUPPE EGAL, was die Wikipedia diskutiert betrifft die GFDL-Lizenz nicht. Also. -jkb- 19:51, 16. Aug. 2009 (CEST)
erledigt --Marcela    19:56, 16. Aug. 2009 (CEST)

Egal was hier ein Problem sein soll, es ist keine Urheberrechtsfrage. --Marcela   19:56, 16. Aug. 2009 (CEST)

Briefmarke der australischen Post

Hallo zusammen,

ich würde gerne diese Briefmarke mit dem Bild einer Fleckenweihe als Bild auf der Wikipedia nutzen. Jetzt werd ich natürlich aus dem Absatz zu Briefmarken nicht ganz schlau. In welchem Rahmen (de.WP/Commons/garnicht?) wäre es möglich, dieses Bild zu nutzen?--Toter Alter MannSpeak! Demand!We'll answer... 17:50, 16. Aug. 2009 (CEST)

Bei einigen (alten) australischen Marken sah ich commons:Template:PD-Australia, wo man vielleicht weitere Hinweise irgendwohin findet. -jkb- 19:07, 16. Aug. 2009 (CEST)

Frage aus Interesse

 
Fahrrad mit Bild aus Commons

Ich sehe dieses Fahrrad (bzw. das Bild des Rades) mit Bildern einer Figur, die von Commons kommt und unter CC-Lizenz steht. Nun wüsste ich doch gerne mal, wo man an einem Fahrrad die Lizenz vermerkt, damit das noch Lizenzkonform ist. Schließlich ist doch das Rad (bzw dessen Gestaltung) von einem Werk unter CC abgeleitet. Grüße -- Don-kun Diskussion Bewertung 22:04, 16. Aug. 2009 (CEST)

Auf jedes Bild schreiben "Creative Commons Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Unported Autor: xxx" klein ins Eck sollte genügen wenn man lizenzkonform sein will jodo 22:17, 16. Aug. 2009 (CEST)

Zeitungsscan - Zitat

Hallo zusammen! Habe mich schon durch alle möglichen Urheberrechtsartikel gewühlt, im Netz geschaut und das Archiv durchsucht und zwar gewisse Hinweise, doch noch keine Antwort gefunden auf folgende Frage: Wenn ich einen (kleinen) Textauszug (normaler Fliestext ohne Logo oder grafische Gestaltung) aus einer Zeitung, einer Verpackung oder einem Flyer einscanne und hochlade (Grund: Wortwitz, Parodie), gibt es da rechtliche Bedenken? Ähnliches ist wöchentlich im Printmagazin "Spiegel" zu sehen. Ist das erlaubt oder verboten? --C-8 13:39, 2. Aug. 2009 (CEST)

Das wird dann wohl (in entsprechendem Kontext) ein erlaubtes Textzitat sein, allerdings müsste es doch gar nicht unbedingt ein Scan sein, könnte man auch einfach so zitieren... Zu Zitaten (auch der rechtlichen Seite) siehe im übrigen Wikipedia:Zitate. Gestumblindi 15:18, 2. Aug. 2009 (CEST)
Danke. Zitate-Artikel hatte ich bereits studiert, war aber unsicher, wie die Lage ist, wenn es sich um einen Scan handelt. Klar geht auch Abtippen, doch das Scannen soll hier ganz bewusst als Stilmittel eingesetzt werden. Der entsprechende (parodierende) Kontext soll allein aus der neuen Aussage heraus entstehen, die der Textauszug erhält, wenn er dem vorherigen Zusammenhang entnommen wird (ähnlich den erwähnten Zitaten im "Spiegel", die dort unter der Rubrik "Hohlspiegel" lediglich gelistet sind). Dieser Umstand müsste hier, rechtlich gesehen, unbedingt ausreichen (unabhängig von der Verwendung des gescannten Textauszuges), denn der Scan (allein für sich) soll ja im Wikicommunity-Sinne weiterverwendet werden dürfen. Grüße --C-8 00:13, 3. Aug. 2009 (CEST)
Ist ein denn ein solcher Scan nun ein erlaubtes Zitat? (Mich hat die Aussage „müsste doch gar nicht unbedingt ein Scan sein, könnte man auch einfach so zitieren“ ein wenig irritiert.) --C-8 17:09, 6. Aug. 2009 (CEST) Bitte um Nachhilfe, bitte-bitte. --C-8 19:35, 6. Aug. 2009 (CEST)
Hinweis, der bei der Einschätzung der Lage helfen könnte (falls jemand nach obigem Begriff sucht): Laut telefonischer Anfrage vom 13.08.09 bei der Redaktion "Der Spiegel" verwendet das Magazin Scans von Zeitungsartikel-Auszügen für die Rubrik "Hohlspiegel" und beruft sich damit auf das Zitaterecht (obwohl Scans und nicht bloß abgetippte Zitate). Ärger in Sachen Urheberrecht gab es deswegen noch nie (die Rubrik besteht schon viele Jahre). --C-8 15:41, 13. Aug. 2009 (CEST)
Ich sehe keinen Unterschied zwischen Scannen (mit Wiedergabe als Bilddatei) und Abtippen einer kurzen Textstelle. Gestumblindi 03:45, 14. Aug. 2009 (CEST)
Da ist auch keiner. Und wenn der kurze Textauschnitt keine Schöpfungshöhe hat, dann gibt es auch überhaupt keine Unsicherheiten. -- Chaddy · D·B - DÜP 07:30, 14. Aug. 2009 (CEST)
Schön, dass jetzt, wo die Sache klar scheint, doch noch ein paar Antworten kommen ;-) --C-8 08:23, 14. Aug. 2009 (CEST)

Ob Scans als Stilmittel hier zulässig sind, ist nicht geklärt --Historiograf 22:17, 14. Aug. 2009 (CEST)

Laut meinen Recherchepuzzleteilen vermute ich (!) sehr, dass auch selbstgefertigte Abbilder (z.B. Scans) laut UrhG § 51 * als Zitate gelten, nicht nur abgetippte Texte. Ich habe im Spiegel und in anderen Magazinen übrigens oft sogar Scans bebilderter Zeitungsauszüge (Text + Bild) gesehen (dann stets in geringerer Auflösung als im Original). Mir selbst erscheint es schlüssig, dass auch bildnerische Zitate legitim sind − wie gesagt beruft sich „der Spiegel“ darauf. In rechtlichen Zusammenhängen habe ich eine Aussage zu der Möglichkeit des Zitierens per Bild jedoch bisher aber leider nicht finden können (sonst hätte ich das sofort im Zitate-Artikel ergänzt). Hat Jemand besser den Dreh raus, bei Google die richtigen Begriffe einzugeben? (Abbild / Foto / Scan / Zeitungsscan + Zitat / Zitierecht / UrhG §51 führte nicht ans Ziel.) --C-8 09:55, 15. Aug. 2009 (CEST)
* (Bezüglich des zitierenden Mediums – Wort, Abschrift oder Bild – findet sich dort keine Auskunft und somit ist hierzu auch keine Einschränkung zu erkennen, lediglich das Musikzitat ist explizit erwähnt.)

Selbstverständlich sind urheberrechtlich solche Scan-Zitate zulässig (§ 51 UrhG schließt sie ja nicht aus), hier muss es aber auch darum gehen, ob wir solche Zitate in der Wikipedia wollen und das bezweifle ich --Historiograf 20:22, 17. Aug. 2009 (CEST)

Ich kenne wir nicht so gut. Du anscheinend auch nicht. Eigene Meinungen zählen da wohl wenig. ;) --C-8 22:47, 17. Aug. 2009 (CEST)

Faktenuebernahme aus Lexikon

Ist es moeglich, Fakten aus einem kommmerziellen Lexikon zu uebernehmen? Ganz konkret geht es um eine Schaetzung zu den Kosten der deutschen Einheit aus dem Brockhaus. Ich wuerde in etwa schreiben: "Eine Schaetzung betraegt ... Milliarden Euro <referenz Brockhaus>". Danke. --Camtronix 06:08, 17. Aug. 2009 (CEST)

Urheberrechtlich kann dagegen niemand etwas einwenden. Ich würde es an deiner Stelle aber unterlassen, da andere Enzyklopädien als Quelle für die Wikipedia meist ungeeignet sind; der Brockhaus hat dieses Datum sich nicht selber ausgedacht, sondern von einem Dritten übernommen, diese Ursprungsquelle ist für die Wikipedia selber auszuwerten. Außerdem ist eine solche Frage, wie die Kosten der Einheit nur mit sehr komplexen Systemen der Makroökonomie abschätzbar; ohne einen Hinweis auf Methode, Autor und die Studie selbst, ist die Zahl nahezu wertlos. 87.78.128.154 10:13, 17. Aug. 2009 (CEST)
Ich stimme diesem Kommentar zu. Fakten sind urheberrechtlich nicht schützbar, das stimmt. Aber es ist immer nur eine Notlösung, sich für unsere Artikel auf andere Enzyklopädien zu stützen - wir produzieren dadurch sozusagen "Quartärliteratur". Gewiss, wenn man gerade nichts anderes greifbar hat, kann man das sauber referenziert schon mal machen. Aber grundsätzlich ist Sekundärliteratur als Quelle vorzuziehen. Gerade der Brockhaus gibt ja seine Quellen üblicherweise nicht an, man hat dann in dem von Camtronix genannten Beispiel keinen Ansatzpunkt, um weiterzuverfolgen, worauf diese Schätzung basiert, wenn Zweifel aufkommen; man würde sozusagen im Brockhaus "stranden". Gestumblindi 12:53, 17. Aug. 2009 (CEST)
Vielen Dank. Die Bedenken in Bezug auf eine Sekundaerquelle teile ich schon, aber die Information koennte uns bei der Arbeit am Artikel voranbringen. --Camtronix 16:28, 17. Aug. 2009 (CEST)

Fakten sind nicht geschützt, zur Verwendung gelten die genannten Bedenken --Historiograf 20:26, 17. Aug. 2009 (CEST)

Pressemitteilung von Gerichten - Wolfgang Krüger (Richter)

Von dieser Disk.seite kopiert

Zu Artikel Wolfgang Krüger (Richter); Als Ersteller des Artikels war es mir bewusst, dass Pressemitteilungen dem UrhG unterfallen. Presemitteilungen von Gerichten aber werden gewöhnlich als Fall des § 5 II UrhG angesehen; dh. unter Einschränkungen sind sie gemeinfrei. Relevant könnte hier wenn dann § 39 UrhG sein, der ein Änderungsverbot enthält, dass aber durch Absatz 2 relativiert wird. Den unveränderten Pressemitteilungstext einstellen ist nach § 5 II UrhG drin. Die Veränderungen sind das Problem. Ich denke, sie sind aber noch von § 39 II gedeckt. Was tun?--Wiguläus 17:23, 5. Aug. 2009 (CEST) --Wiguläus 16:18, 5. Aug. 2009 (CEST)

Meine Güte, es wurde doch schon hinreichend auf WP:TP verwiesen, die übernommenen Daten haben keine SH und erst recht nicht, wenn man sie minimal umformuliert. Da scheint jemand wirklich keine Ahnung von den WP:TP zugrundeliegenden Rechtsfakten zu haben --134.130.68.243 17:47, 18. Aug. 2009 (CEST)

Bilderspende (erl.)

Ich moechte gern Bilder hochladen (vielleicht in die commons), die von Verwandten ersten/zweiten Grades ueberlassen werden. Waere es am einfachsten, wenn mir die Bildrechte in einem Vertrag ueberlassen werden? Oder wuerde ich fuer jedes Bild ein OTSR-Ticket benoetigen? Oder ein OTSR-Ticket fuer alle Bilder?

Danke! --Camtronix 15:14, 18. Aug. 2009 (CEST)

Ich würde Dir empfehlen, die erstmal Bilder hochzuladen. Dann schreiben Deine Verwandten Mails an das OTRS, in denen sie in diesem Stil in einer Mail eine Freigabe für alle ihre Fotos (mit Link auf die jeweilige Dateibeschreibungsseite) darstellen (sprich pro Verwandtem eine Mail). Dies sollte aber relativ zeitnah nach dem Hochladen geschehen. Grüße, ireas (talk’n’judge - DÜP) 15:34, 18. Aug. 2009 (CEST)
Die Verwandten sollten sich einen Account anlegen und die Bilder selbst hochladen. --rtc 15:36, 18. Aug. 2009 (CEST)
Danke, aber der Vorschlag geht leider an der Lebensrealitaet vorbei, da die entsprechenden Personen mehr als 75 Jahre alt sind und weder Zugriff auf einen PC noch auf das Internet haben :) --Camtronix 15:43, 18. Aug. 2009 (CEST)
Das ist in der Tat blöd :-S ireas (talk’n’judge - DÜP) 15:55, 18. Aug. 2009 (CEST)
Dann halt altbewährte Papierform anwenden, die sollte in dem Alter funktioneieren. Sprich Text ausdrucken, und dem Verwanten unterschreiben lassen. Wobei es Handschriftlich (muss natürlich leserlich sein) vom Verwanten geschrieben besser ist, da so sein Wille besser ersichtlich ist. Dieses Freigabe in Papierform, kann man dann einscannen und dem ORTS Team schicken. Es gibt auch heute noch Alternativen zum e-Mail ;-). Bobo11 15:58, 18. Aug. 2009 (CEST)
Danke, an das Einscannen hatte ich auch schon gedacht. --Camtronix 16:00, 18. Aug. 2009 (CEST)
Bei engen Verwandten brauchen wir keine Freigaben, da wir es i. d. R. den Hochladern glauben (außerdem ist das Risiko für den Hochlader, verklagt zu werden, ziemlich gering).
Wer hat aber denn die Fotos aufgenommen? Die Verwandten oder jemand anderes? Denn das ist wichtig, nicht wer die Fotos besitzt. -- Chaddy · D·B - DÜP 16:02, 18. Aug. 2009 (CEST)
Aufgenommen wurden die Photos von den Verwandten. --Camtronix 16:19, 18. Aug. 2009 (CEST)
Dann sehe ich keinen Hinderungsgrund, daß du die Bilder hochlädtst. Einfach den Nemen des jeweiligen Urhebers eintragen. --Marcela   16:22, 18. Aug. 2009 (CEST)
Man sollte nicht nur die juristische Seite betrachten. In dieser Situation halte ich es für fragwürdig, die Bilder überhaupt hochzuladen. Die Verwandten verstehen dann schließlich gar nicht, was sie da tun. Wenn man alten Leuten antrainiert, einfach nur ihre Unterschrift unter Dinge zu setzen, die sie nicht verstehen, dann sind es heute vielleicht Bilder, morgen bei einer Drückerbande ein Zeitschriftenabonnement, übermorgen ein Versicherungspaket und übernächste Woche eine großzügige Spende des ganzen Vermögens für die Hilfsstiftung für verarmte Abzocker. Übrigens denke ich, dass man durchaus auch noch mit 75+ Jahren das Internet kennenlernen kann, und es wären auch bei weitem nicht die ersten in diesem Alter, die damit in Kontakt kommen. Wenn man gleich mit dem Vorurteil "lebensfremd" herangeht, ist es doch kein Wunder, dass so viele 75+jährige sich damit nicht auseinandersetzen. Man braucht eben ein wenig Geduld, man selbst hat es auch nicht an einem Tag gelernt. Und man muss den richtigen Weg finden, Interesse zu wecken, z.B. indem man ihnen etwas aus dem Internet zeigt, das mit ihrem Interesse oder Hobby zu tun hat. Du kannst ihnen auch ja Wikipedia mal auf Deinem Computer zeigen, ich denke, dass auch ein 75+jähriger verstehen kann, was Wikipedia ist. Und Du kannst sie bezüglich den Bildern durch den Anmeldevorgang und das Hochladen begleiten. --rtc 17:07, 18. Aug. 2009 (CEST)
@RTC deswegen ja auch mein Einwand, das Handschriftlich besser ist. Denn wenn ich etwas selber Niederschreibe, mach ich mir dabei mehr Gedanken, asl ich irgenwo nur meine Unterschrift daruntersetzte. Bobo11 17:17, 18. Aug. 2009 (CEST)
Gluecklicherweise ist meine Verwandtschaft intelligent genug, um die Reichweite Ihres Handeln einschaetzen zu koennen. Und ja, ich habe Ihnen auch schon wikipedia gezeigt - offline und online. Man sollte aber auch einfach akzeptieren, dass es Menschen gibt, die sich ueberhaupt nicht in der virtuellen Welt bewegen und entsprechend auch ueber keine Email-Adresse verfuegen. Mit dem Lizenzvertrag hat dies wenig zu tun, da dieser universell (also auch fuer gedruckte Werke) gilt. --Camtronix 17:40, 18. Aug. 2009 (CEST)
Erledigt. Vielen Dank fuer alle Antworten. --Camtronix 17:40, 18. Aug. 2009 (CEST)

Bilder aus dem Museum

Hallo. Ich würde gerne wissen, ob diese [[10]]; [[11]]; [[12]] Innenaufnahmen aus den beiden Museem – Studio sert und Centre Miró – urheberrechtlich o.k. sind. Bei den gezeigten Werken handelt es sich um Kopien der Originale. Ich weiß auch nicht, ob eine Erlaubnis (Anfrage) erfolgte, ob ein photographieren innerhalb der Museen erlaubt ist, respektive erlaubt wurde diese anderwärtig zu veröffentlichen. Vielen Dank --Thot 1 17:06, 18. Aug. 2009 (CEST)

Miro ist noch keine 70 Jahre tot, die Werke sind also noch geschützt (auch wenn es lediglich Kopien sind). -- Chaddy · D·B - DÜP 17:17, 18. Aug. 2009 (CEST)
Vielen Dank Chaddy. Somit werde ich sie mal aus dem Artikel entfernen. Liebe Grüße --Thot 1 17:29, 18. Aug. 2009 (CEST)

Fotos aus einer Quelle, die anonym bleiben möchte

Ich habe da mal eine ganz spezielle Frage zum Thema Bildrechte/Bildfreigabe. Und zwar geht es um Fotos, die ich vor längerer Zeit auf den Wikimedia Commons hochgeladen habe, die Beamte des Einsatzkommando Cobra beim Einsatztraining zeigen. Diese Fotos wurden mir aus dem persönlichen Fotoalbum eines Freundes meines Vaters für die Wikipedia zur Verfügung gestellt. Aufgrund seines Berufs als Mitglied dieser Sondereinheit ist es sein (meiner Meinung nach verständlicher) Wunsch, nicht namentlich in Erscheinung zu treten. Deshalb habe ich mit ihm abgemacht, die Bilder ohne Nennung seines Namens hochzuladen und im Gegenzug dazu hat er mir gegenüber erklärt, auf die Rechte an seinen Bildern weitestgehend zu verzichten. Nun wurden diese Bilder auf den Commons wegen fehlender Freigabe durch den Autor gelöscht.

Meine Frage also: Was tun in solchen Fällen? Der Urheber der Fotos möchte aufgrund seiner beruflichen Stellung und der daraus resulierenden Gefährdung seine Identität nicht preisgeben und hat die Bilder quasi zur freien Verfügung gestellt. Gibt es eine Möglichkeit, diese Bilder zu verwenden und wenn ja, welches Vorgehen ist hier angebracht?

Konkret geht es um folgende Bilder: 1, 2, 3

Beste Grüße, Plani 13:49, 19. Aug. 2009 (CEST)

Er kann sich unter irgendeinem Benutzernamen selbst anmelden (zu seiner Identität etc. muss er ja nichts schreiben) und die Bilder als seine eigenen Bilder hochladen. So sollte es problemlos sein. Gruß -- Rosenzweig δ 13:54, 19. Aug. 2009 (CEST)
An die Möglichkeit hab ich garnicht gedacht... Aber du hast natürlich Recht, das wäre so ziemlich einfach. Besten Dank. Lg, Plani 13:55, 19. Aug. 2009 (CEST)
Ob dieser neue Nick er selbst ist oder nicht, kann natürlich auch niemand überprüfen. --Marcela   13:57, 19. Aug. 2009 (CEST)
Theoretisch schon, zumindest in Deutschland (die Ösis sind da noch nicht so weit, aber das kommt dort auch noch). -- Chaddy · D·B - DÜP 16:39, 19. Aug. 2009 (CEST)
Aber ist das dann nicht etwas wen man genau bedenkt, das die Ganze Lizens Geschichte Absurd erscheinee läßt? --MfG Kollyn Diskussion 16:57, 19. Aug. 2009 (CEST)
Dann soll er sie auch unter PD stellen, die Lizenz wäre in dem Fall sinnlos. -- Don-kun Diskussion Bewertung 17:02, 19. Aug. 2009 (CEST)
Ja, die "Lizenzgeschichte" ist manchmal absurd. --Marcela   17:03, 19. Aug. 2009 (CEST)
Ich glaub ich muss mir auch ma Langsam nen Sammlung von verrückten Sachen Anlegen, da passt das hier wunderbar rein (Das soll KPA sein). nur es ist doch irgendwie sehr ironisch, auf der eine Seite, werden Bilder, die nciht richtig lizensiert sind gelöscht, und man streitet sich wie Alt Bilder sein müssen, damit sie nach dem Tod des Uhrhebers veröffentlicht werden können, wenn der Uhrheber net so einfach auffindbar ist. Auf der andern Seite heist es dann nen Anonymen Wikipedia User anlegen Bild Hochladen, als Uhrheber sich selbst angeben und keienr kanns mehr Prüfen. !??! --MfG Kollyn Diskussion 17:10, 19. Aug. 2009 (CEST)
<quetsch>: Doch, prüfen kann es auch dann noch: der Urheber selbst und alle, die die wahre Urheberschaft kennen. Es ist doch von vornherein klar, dass Du in das Feld reinschreiben kannst, was Du willst, Du kannst auch Urkunden fälschen und in Freigabeerklärungen Daten verdrehen und lügen, was das Zeug hält. Papier und Monitore sind geduldig. Nur wird das hier – imho zu Recht – einer gewissen Plausibilitätsprüfung unterzogen. Dadurch wird sichergestellt, dass Uploader sich der Konsequenzen ihres Handelns bewusst werden und die Wikipedia auch theoretisch nicht mehr der Verdacht treffen kann, ihre Sorgfaltspflichten zu vernachlässigen. Da Urheberrechtsverletzungen andererseits immer nur in die Rechte des Urhebers eingreifen und daher zivilrechtlich geregelt sind, kann der Uploader sich das Risiko selbst ausrechnen, ob er durch Veröffentlichung von Fotos, die etwa sein Vater oder seine Tante gemacht hat, ein Risiko eingeht, dass er dann natürlich ganz alleine trägt (aus eben diesem Grunde kann ich auch die Empfehlungen nicht gut finden, die auf dieser Seite hier und da gegeben werden, weil damit dann Wikipedia möglicherweise doch wieder haftbar wird). Ach ja, und wie immer: Dies ist keine Rechtsberatung. IANAL. Port(u*o)s 18:08, 19. Aug. 2009 (CEST)
Kann man nicht schlicht und einfach wahrheitsgemäß bei Autor "anonym" angeben (vielleicht noch mit dem Hinweis "möchte nicht genannt werden"), dann ist dieser Parameter ja auch gefüllt und löst nicht dauernd roten Alarm aus? Wäre das so nicht machbar? --C-8 17:15, 19. Aug. 2009 (CEST)
Dieser Vorschlag wäre sicher vorzuziehen. Da aber mittlerweile hier gefordert wird, daß auch langjährige Mitarbeiter die Quelle per OTRS-Mail bekanntgeben müssen, ist die Socken-Geschichte problemloser. Sprich: wenn ich schreibe: Urheber:Papa - dann müßte ich das beweisen. @Kollyn: ich wäre nie auf die Idee gekommen, deine Bemerkung als PA zu werten, ich stimme dir vollkommen zu, das ist hirnrissig. --Marcela   17:56, 19. Aug. 2009 (CEST)
Das Wegen KPA bezog sich auch ncioht auf dich sondern eher allgemein, habe da leider die Erfahrung machen müssen, das ich mich zugegeben manchmal zweideutig asudrücke und das dann als PA gewertet wurde. --MfG Kollyn Diskussion 19:54, 19. Aug. 2009 (CEST)

Meine Frage: habe gerade eine Skizze nach einer Satelliten-Aufnahme gezeichnet (Quelle siehe Datei) ist dieses erlaubt oder gibt es Probleme damit? --Wuselwurm 17:29, 19. Aug. 2009 (CEST)

Sieht eher nicht wie selbst gezeichnet aus. Stammt m.E. aus einem Fundus merkwürdig colorierter Zeichnungen, die sich auch in anderen Artikeln zur Vorgeschichte der Balearen finden. 84.61.218.68 17:43, 19. Aug. 2009 (CEST)

@IP, nette Bemerkung, würdest du dann bitte mal den Link angeben wo diese Skizze bereits hier hochgeladen wurde? Danke --Wuselwurm 17:50, 19. Aug. 2009 (CEST)
(nach BK) zur Info: Diese Bemerkung ist auch deshalb schon recht lustig. Um 14:50 stand noch im Artikel das Wort Schlossanlage. Wurde von gleicher IP um 15:17 Uhr in Burganlage geändertSpezial:Beiträge/84.61.218.68 in der Zeit zeichnete ich noch an der Lageskizze und habe den Begriff Burganlage in die Skizze nach der Änderung übernommen. Datei wurde von mir 17:21 Uhr hochgeladen und das nachtreten der IP erfolgte 17:43 Uhr. Die IP,s sind bekannt 84.61….siehe hier:Benutzer:Wuselwurm/Benutzerhilfen dieser Benutzer versucht wohl nun irgendwie Stimmung zu machen weil ich mich gegen seinen Literaturhinweis hier ausgesprochen hatte: Diskussion:Resmo_Malm denn weitereArtikel fußen auf diesem Buch das von anderen Benutzern auch nicht gefunden wurde und noch bearbeitet wird. --Wuselwurm 20:04, 19. Aug. 2009 (CEST)
Sehe seh überhaupt keine urhebrechtliche Probleme ( Dazukomt noch, dasss das Ding ist ja genügend alt ist ;-) ). Allerdings würde im der Aufenthalt in derKartenwerkstatt gut tun, dass allerdings ist ein QS-Problem. Bobo11 19:57, 19. Aug. 2009 (CEST)
@Bobo11, hab mal eine Anfrage an Kartenwerkstatt gestartet. Danke --Wuselwurm 21:16, 19. Aug. 2009 (CEST)

Fotos von Kircheninnenräumen

Kann eine Pfarrei die Veröffentlichung von Fotos der Kircheninnenräume nachträglich verbieten, wenn die Kirche Besuchern offensteht und keine entsprechenden Hinweise aufgestellt sind oder eine Aufsicht das Verbot überwacht? In Italien muß man manchmal bezahlen, um fotografiern zu können. Danke!--Goldi64 13:10, 18. Aug. 2009 (CEST)

In Italien und der Ukraine kann ein Künstler dir sogar das Veröffentlichen von Fotos seines Kunstwerks im öffentlichen Raum verbieten. Aus urheberrechtlicher Sicht geht das auch in deutschen Kirchen, wenn geschützte Objekte enthalten sind - ganz ohne veto der Pfarrei, von Gesetz aus. Was du wahrscheinlich meinst ist Hausrecht, das hat mit Urheberrecht nichts zu tun. Siehe Bildrechte#Bildrechte_an_Sachen_auf_privatem_Raum --Marcela   13:27, 18. Aug. 2009 (CEST)
Hieße das, ich hätte zwar keinen Verstoß gegen das Urheberrecht begangen, könnte aber wegen Hausfriedensbruch angezeigt werden? --Oltau 13:31, 18. Aug. 2009 (CEST)
Wenn du Dinge fotografiert hast, die keinen urheberrechtlichen Schutz besitzen, dann hast du "nur" gegen das Hausrecht verstoßen. Wenn du aber ein urheberrechtlich geschütztes Werk fotografiert hast, also beispielsweise ein neueres Gemälde, liegt i.d.R. auch ein Urheberrechtsverstoß vor. Falls Du an Panoramafreiheit gedacht hast, weil die Pfarrei öffentlich zugänglich ist, liegts du leider falsch - diese gilt nicht innerhalb von Gebäuden. --Nyks (Kontakt) 13:37, 18. Aug. 2009 (CEST)
Vorsicht! Das Fotografieren darf dir niemand wirklich verbieten, er kann dich bei Verletzung seines Hausrechts aber vor die Tür setzen. Es gibt kein Recht am Bild der eigenen Sache. Jeder darf (fast) überall alles fotografieren, was ihm gefällt. Man darf allerdings nicht alles veröffentlichen. Einschränkungen der Freiheit des Fotografierens gebietet eigentlich nur § 201 StGB. Die Allgemeinheit denkt aber, daß man Fotografieren verbieten dürfe, dem ist nicht so. --Marcela   13:41, 18. Aug. 2009 (CEST)
Es gibt aber beim Hausfriedensbruch verschiedene qualitative Ebenen. Man hätte sich in diesem Fall ja nicht widerrechtlich Zutritt in die Räumlichkeiten verschafft sondern ist rechtmäßig drin gewesen und hat „lediglich“ einen Punkt der „Hausordnung“ missachtet, die zudem vor dem Gesetz deswegen zweifelhaft ist, weil es um ein Fotografieverbot von Kulturgut geht, welches alt genug ist und wo kein Urheberrecht besteht. Dieser Punkt wird von Kirchen aus dem Grund erwogen, weil sie Heftchen, Postkarten, etc. verkaufen wollen. Ich habe auch schon erlebt, dass Kirchen das Fotografieverbot „aufgehoben“ haben weil ich ein Heftchen (was ich so oder so fast immer kaufe) am Stand erworben habe. Die Kirche müsste schon nachweisen, dass ihr ein wirtschaftlicher Schaden durch die Missachtung der Hausordnung entstanden sei, was aber bei einer Veröffentlichung bei WP wohl nur in Extremfällen nachweisbar wäre. – Wladyslaw [Disk.] 13:45, 18. Aug. 2009 (CEST)
Bitte beachten: es ist ein großer Unterschied, ob man lediglich fotografiert oder ob man die Bilder auch veröffentlicht. --Marcela   13:53, 18. Aug. 2009 (CEST)
Schon klar, aber genau das war ja auch die Eingangsfrage von Goldi64 (Kann eine Pfarrei die Veröffentlichung von Fotos der Kircheninnenräume nachträglich verbieten, [...]) – Wladyslaw [Disk.] 13:57, 18. Aug. 2009 (CEST)

Um zu verhindern, dass man wegen des Hausrechts belangt wird, einfach eine Einwegsocke zum Hochladen verwenden. Das ist legal und auch kein Sockenmissbrauch. -- Chaddy · D·B - DÜP 15:46, 18. Aug. 2009 (CEST)

Hallo Marcela, verstehe ich Dich richtig, dass ich ein Fotoverbot z.B.: in Museen getrost vergessen kann, da § 201 StGB die einzige Verbotsmöglichkeit für private Aufnahmen ist? Das würde mich aber schwer wundern. ---19:35, 19. Aug. 2009 (CEST)

Strafrechtlich - ja. Es gibt noch einige wenige Ausnahmen (Staatsschutz, Sicherheitsaspekte usw.) - du darfst aber ansonsten fotografieren was du möchtest. Du darfst aber nicht alle Fotos veröffentlichen, da kommen §§ 22-24 KUG und urheberrechtliche Aspekte hinzu. Hausrecht ist ne andere Sache, du kannst Hausverbot bekommen, wenn du Fotos trotz Verbot im Museum fotografierst. Gegen die Fotos kann das Museum aber nicht vorgehen. Gegen eine Veröffentlichung kann das Museum vorgehen, wenn die Fotos urheberrechtlich geschützte Werke zeigen. Wenn du gemeinfreie Werke fotografierst, stört das vielleicht das Museum, sie haben aber keine Handhabe. Museen erheben zu gern Schutz auf Werke, die sie besitzen, das ist aber nicht durchs Urheberrecht gedeckt, es gibt kein Recht am Bild der eigenen Sache. Wenn sie urheberrechtlich geschützte Werke besitzen, haben sie nur selten auch die Urheberrechte, sie können also darüber nicht entscheiden sondern nur die Erben des Künstlers oder der Künstler selbst. --Marcela   20:02, 19. Aug. 2009 (CEST)
Danke, da riskiere ich also höchstens Hausverbot. Das dürfte mir das eine oder andere Mal wert sein. :-) --Martin 17:31, 20. Aug. 2009 (CEST)

Ich wundere mich, dass dieser Screenshot zulässig sein sollte und wenn ja aus welchen Gründen (Schöpfungshöhe) und wieso die nicht angegeben wurden. Schließlich enthält er ein Programm (Safari), das laut WP-Artikel proprietär ist, gewisse Teile davon jedoch unter der LGPL und der BSD-Lizenz freigegeben wurden. Zudem sind auf dem Screenshot mehrere Bestandteile von Windows XP zu erkennen. Raphael (Debianux) 14:52, 20. Aug. 2009 (CEST)

Die Programme (Safari, Windows, ...) selber nciht natürlich geschützt; nicht aber die optische Ansicht der Oberfläche, aufgrund der Schöpfungshöhe (bitte diesen Artikel beachten). Was man aber auf diesem Screenshot urheberrechtlich bemängeln könnte, sind die Bilder, die auf der Voransicht der 3. (Dinosaurier) und 4. (youtube) Website dargestellt werden. --Nyks (Kontakt) 15:04, 20. Aug. 2009 (CEST)

Ich halte den Screenshot für vertretbar. Die Auflösung ist niedrig genug als dass die Bilder als Beiwerk durchgehen könnten --Historiograf 15:08, 20. Aug. 2009 (CEST)

(BK) Ob ein Programm propietär ist oder nicht spielt überhaupt keine Rolle. Hier geht es um die optische Darstellung der Programme. Bei diesem hier sind geschötzte Elemente enthalten, so das geschützte Hintergrundbild. Allerdings sehe ich alle geschützten Inhalte als Beiwerk an. --Marcela   15:09, 20. Aug. 2009 (CEST)
(2 × BK) Danke für die rasche Antwort. Alles klar, ich wollte nur sichergehen, dass das Bild wirklich unproblematisch ist (vor allem der Hintergrund von Windows XP). Die kleinen Bilder halte ich auf Grund der schwachen Auflösung (man sieht sie ja kaum) nicht für problematisch. Raphael (Debianux) 15:11, 20. Aug. 2009 (CEST)

Innenaufnahmen von Passagierschiff

Beim Artikel Queen Mary 2 und bei den Bildressourcen auf Commons ist mir aufgefallen, dass dort von dem Schiff nur Fotos von außen existieren. Dürfen Fotos, die innerhalb des Schiffes entstanden sind (Decks, Räumlichkeiten), veröffentlicht werden? Welche Rechte sind zu beachten. Hinweis (falls von Belang): Heimathafen ist Southampton (England). --C-8 09:31, 20. Aug. 2009 (CEST)

Siehe den aktuell obigen Abschnitt auf dieser Seite: WP:UF#Fotos von Kircheninnenräumen. --Nyks (Kontakt) 11:35, 20. Aug. 2009 (CEST)
Dank Dir, hatte das bereits entdeckt eingehend studiert. --C-8 14:32, 20. Aug. 2009 (CEST)
Auch wenn ich persönlich SH verneinen würde, sehen das einige hier und die Herren Innenarchitekten vielleicht anders. Ich lade solche Bilder hoch. --Marcela   11:53, 20. Aug. 2009 (CEST)
Hmmm. Meinst Du mit SH eigenlich die der Fotos oder der Räumlichkeiten? Mit meiner Schnappschussfotoke konnte ich übrigens gar keine ganzen Räume fotografiert, nur ein paar Aus- und Einblicke einfangen. Müsste erst mal schauen, welche Bilder keine Persönlichkeitsrechte verletzen würden und qualitativ überhaupt des Hochladens würdig wären. Ich müsste aber natürlich grundsätzlich schon wissen, ob rechtlich die Sache in trockenen Tüchern wäre, möchte da kein Risiko eingehen. Verletze ich nicht doch das Urheberrecht (für die Architektur, die Raumausstattung oder dergleichen - oder fällt das etwa vielleicht unter das Zitaterecht, da ich ja keine ganzen Räume abbilde? Räume und Gegenstände darin müssten dann aber eindeutig das Hauptthhema sein, oder?) oder irgendwelche Schutz-, Haus- oder sonstigen Rechte? *bibber* --C-8 14:32, 20. Aug. 2009 (CEST)

Wikipedia:Fotos von fremdem Eigentum. Üblicherweise ist auf Bildern von Schiffsinnenräumen nichts urheberrechtlich Geschütztes zu sehen. Wenn an der Wand ein noch geschütztes Gemälde oder eine Reproduktion eines noch geschützten Gemäldes hängt, ist zu prüfen, ob es sich um Beiwerk handelt --Historiograf 15:06, 20. Aug. 2009 (CEST)

Vielen Dank für die hilfreichen Antworten. Dann schau ich mal nach, ob sich was machen lässt… :-) --C-8 12:19, 21. Aug. 2009 (CEST)

Texte von anderen Homepages auf meiner eigenen mit Angabe der Quelle erlaubt oder nicht?

Wenn ich Inhaber einer Homepage bin und finde auf einer anderen Homepage einen guten Artikel den ich auf meiner Homepage mit ANGABE DER QUELLE veröffentliche ist das rechtlich OK oder brauche Ich eine Genehmigung des anderen Page Betreibers  ? (nicht signierter Beitrag von Nyks (Diskussion | Beiträge) 13:26, 21. Aug. 2009 (CEST))

Wenn der fremde Text Schöpfungshöhe aufweist, brauchst du eine Genehmigung. Ausnahme: deine Seite ist klar erkennbar ein wissenschaftliches Werk, dann ist das Zitatrecht etwas anders. --Marcela   15:49, 21. Aug. 2009 (CEST)
(nach BK} Wenn du diese Frage nicht beantworten kannst solltest du dir gründlich überlegen, ob du eine Homepage betreiben willst. Sonst die übliche Antwort. Was hat das mit der Wikipedia zu tun?, der

und der Hinweis auf Zitat.--134.2.3.102 15:51, 21. Aug. 2009 (CEST)

Italienisches Bild einer verstorbenen prominenten Person?

Ich würde gerne dieses Bild aus dem englischen Artikel in Carmine Pecorelli aufnehmen. Der Mann ist 1979 gestorben und so eine Art relative Person der Zeitgeschichte. Der Fotograf ist scheints unbekannt. Was meint ihr? Pittigrilli 21:25, 21. Aug. 2009 (CEST)

Die abgebildete Person ist kein Problem, da ist auch tod/lebendig egal. Wichtig ist der Urheber/Fotograf. Dieser muss vor mind. 70 Jahren verstorben sein. Oder, falls nciht ausfindig zu machen, muss das Bild nachweislich vor 1923 veröffentlicht worden sein. Trifft somit wohl auf dieses Bild nicht zu. --Nyks (Kontakt) 22:48, 21. Aug. 2009 (CEST)
Gilt dann deutsches oder ital. Recht? Laut der Bildbeschreibung gibt es in It eine PD-Regelung.Pittigrilli 23:32, 21. Aug. 2009 (CEST)
Es gilt deutsches Recht, steht ja auch ziemlich klar beim Bild: „This image is public domain in Italy, but in other countries it might be considered differently.“ Zumal diese Auslegungssache mit pd in Italien sowieso recht wackelig zu sein scheint. --Paulae 00:01, 22. Aug. 2009 (CEST)

Scannen

Hallo, ich habe das Buch Das Osmanische Reich aus 2000, drin ist ein Bild aus einem Werk von Marsigli (Stato Militare...) aus 1737, jedoch von einem Grazer Nachdruck aus 1972 - kann ich das Bild scannen und in Wiki laden und verwenden? Bitte um Info, Servus aus Wien --Reimmichl-212 23:14, 21. Aug. 2009 (CEST)

Du meinst das Buch von Matuz nehme ich an, das stammt von 1985. Ungeachtet dessen dürfte der Nachdruck von 1972 auch nur eine originalgetreue Reproduktion von 1737 darstellen und müsste daher als Vorlage:Bild-PD-alt gehen.-- Wiggum 00:14, 22. Aug. 2009 (CEST)
Es ist das Buch von Majoros/Rill aus 2000, aber ich nehme an, das obige gilt auch in diesem Falle. Sollte es so sein, danke für die rasche Info, Servus --Reimmichl-212 11:21, 22. Aug. 2009 (CEST)

Auch Innenaufnahmen, etwas anders gelagert

Letzte Woche habe ich einige Innenräume von Isler-Gebäuden fotografiert, evtl. diskutabel wären da Tennishalle Grenchen und Hallenbad Brugg. Mündliche Fotografier-Erlaubnis der Verantwortlichen vor Ort, abgebildete Einzelpersonen sind nicht oder sehr schwer identifizierbar → Weitwinkel. So wie ich den Hinweis von Marcela weiter oben darauf verstehe, dürfte es unkritisch sein. -- Хрюша ?? 11:19, 20. Aug. 2009 (CEST)

Wenn Einzelpersonen erkennbar sind, müssen sie gefragt werden, es sei denn, sie sind Beiwerk (also wegdenkbar). Bauingenieure distanzieren sich üblicherweise davon, als Künstler angesehen zu werden. Also dürften Innenaufnahmen kein Problem darstellen. Wenn die Gebäude in Österreich stehen, sind Aufnahmen vollkommen problemlos auf Commons (nicht hier), für die Schweiz oder Deutschland muß entschieden werden, ob ein Kunstwerk fotografiert wurde, was ich verneine. --Marcela   11:34, 20. Aug. 2009 (CEST)
Ich habe bei den Aufnahmen darauf geachtet, dass Personen möglichst nur von der Rückseite oder eben diskret drauf sind. Commons ist ja eh der Ort, wo ich primär meine Bilder platziere. Ich werde heute Abend die Fotos mal hochladen und hier verlinken. Dann kann man es konkreter beurteilen und allenfalls Löschung beantragen. -- Хрюша ?? 13:24, 20. Aug. 2009 (CEST)
Solange auf keine urheberrechtlichen geschützten Werke drauf sind, dürfte es problemlos sein. Solche Werke könnten bspw. Fotos, Gemälde, Werbetafeln mit Fotos, ... sein. --Nyks (Kontakt) 13:54, 20. Aug. 2009 (CEST)

Hier wären nun zwei Beispiele: Tennishalle Grenchen und Hallenbad Brugg. -- Хрюша ?? 18:21, 20. Aug. 2009 (CEST)

Schöne Bilder :-) Ich habe eigentlich keine Bedenken. Aber bei der Tennishalle ist das Kind Hauptmotiv.... --Marcela   18:24, 20. Aug. 2009 (CEST)
Aber nicht identifizierbar =0]. Ich seh das etwas anders, die Ebene der Personen ist formaler Trenner zwischen den strengen Linien im Bodenbereich und den fliessenden Linien der Dachkonstruktion. Ich habe auch Aufnahmen vom anderen Ende der Halle ohne Personen. Aber Tennishalle ohne Aktivisten: das sieht sowas von leer, steril und zwecklos aus - würde mir widerstreben. Wenn ich dann noch vergleiche mit z. B. diesem Bild, dann frage ich mich, weshalb ich überhaupt Bedenken habe. Dass die einen Kinder aus Grenchen und die anderen aus dem Sudan kommen, dürfte doch wohl nicht den ausschlaggebenden Unterschied machen! -- Хрюша ?? 10:03, 21. Aug. 2009 (CEST)
Auch wenn ich jetzt wieder Schelte von Histo bekomme... Schricker3, S.1185: Für die Erkennbarkeit einer Person ist es nicht erforderlich, dass schon der nur flüchtige Betrachter den Abgebildeten auf dem Bild erkennen kann; es genügt die Erkennbarkeit durch einen mehr oder minder großen Bekanntenkreis. (Hervorhebungen dort) Später wird auf das Torwart-Urteil eingegangen, welches als Musterurteil klarstellt, daß auch Aufnahnmen, die eine Person von hinten zeigen, seine Erkennbarkeit nicht ausschließen. - Bleibt die Frage, ob das Kind Beiwerk ist oder nicht. Was da auf Commons teilweise rumliegt, da sträuben sich die Nackenhaare. So schnell kommt man mit dem Löschen nicht hinterher. --Marcela   15:46, 21. Aug. 2009 (CEST)

Völlig übertriebene Rechtsauslegung durch Schricker und Ralf --Historiograf 00:57, 22. Aug. 2009 (CEST)

Das rahme ich mir ein :-) --Marcela   02:19, 23. Aug. 2009 (CEST)

Kopien aus Wikipedia

Nicht nur dort werden wir lustig kopiert, auch andere Wikipediaseiten werden kopiert. Ist das so korrekt und kann man das irgendwo eintragen (lizenzwidrige Nachnutzung)? --80.132.89.253 00:41, 22. Aug. 2009 (CEST)

WP:WN/M ist eine Seite dafür, diese wird aber derzeit nicht mehr abgearbeitet, und ist somit prall gefüllt. Dieser Fall ist übrigens auch nicht so dreist, wie viele andere: Lizenz kompatibel (ebenfalls cc-by-sa), Quelle Wikipedia wird in der Versionshisto angegeben. Sinnvoll wäre da wohl noch nen Link auf den Artikel/Historie, aber ... auf WP:WN/M gibs imHo Wichtigeres. --Nyks (Kontakt) 00:48, 22. Aug. 2009 (CEST)
Der verlinkte Text hat auch nicht unbedingt SH. --Marcela   02:16, 23. Aug. 2009 (CEST)

Fotografische Schätze der Société de géographie

Lassen sich dieses und weitere Bilder von hier unter Berufung auf den Ablauf der Urheberrechte hochladen? Amphibium 00:12, 23. Aug. 2009 (CEST)

Wer sind die Urheber, dieser Bilder? Wenn diese seit mindestens 70 Jahren tot sind, sind die Bilder völlig unproblematisch. -- Chaddy · D·B - DÜP 01:02, 23. Aug. 2009 (CEST)
Das sind ja gute Nachrichten – die Urheber sind ja angegeben, und Georges Révoil ist seit 1894 tot. Gruß und Danke für die Auskunft, Amphibium 11:37, 23. Aug. 2009 (CEST)

Offset-drucke von S/W-grafiken (Radierungen, Lithografien, Holzschnitte)

Guten Tag! Ich las hier, daß Abbildungen von Skulpturen "erlaubt" seien auf Wikipedia. Ich bin im Besitz einer sogenannten "Grafischen Sammelmappe" mit S/W-Offsetdrucken, gibt es dafür auch eine Ausnahmeregelung? Hier wurde ja bereits die ursprüngliche Limitation der originalen Auflage dieser Drucke technisch umgangen, indem einzelne Blätter eingescannt und dann vervielfältigt wurden. Sozusagen Fotografien von Drucken. Würde ich diese jetzt nochmal scannen, hätten wir also Fotos von Fotos von Drucken. Die Rechtslage hierbei ist mir leider nicht ganz klar. --80.136.64.18 02:40, 22. Aug. 2009 (CEST)

Deine Frage scheint mir auch etwas unklar. Was die Möglichkeit, in der Wikipedia Abbildungen von Skulpturen zu zeigen, angeht: Für in den deutschsprachigen Ländern dauerhaft im öffentlichen Raum aufgestellte Skulpturen trifft dies aufgrund der Panoramafreiheit zu, auch wenn der Künstler noch nicht seit 70 Jahren verstorben ist. In einigen anderen Ländern (z.B. in den USA) gibt es aber keine Panoramafreiheit für Skulpturen (teilweise nur für Gebäude, teilweise überhaupt nicht). Ist die Skulptur jedoch bereits gemeinfrei (Künstler vor mehr als 70 Jahren verstorben), ist eine Abbildung derselben weltweit üblicherweise unproblematisch (üblicherweise - in Italien kann es selbst dann Probleme geben, aber das ginge hier jetzt zu weit). Zu beachten ist allerdings, dass die Fotografie der Skulptur ihrerseits in den meisten Ländern einen Schutz geniesst (in Deutschland als Lichtbildwerk) und daher der Fotograf sein Bild unter eine freie Lizenz gestellt haben muss (es sei denn, der Fotograf ist schon lange genug tot, so dass die Fotografie gemeinfrei ist). Wenn nun so weit alles passt (gemeinfreie oder per Panoramafreiheit erlaubte Skulptur, gemeinfreie oder unter eine freie Lizenz gestellte Fotografie derselben), sind Abbildungen von Skulpturen in der Wikipedia erlaubt, auch wenn eine Reproduktion der Abbildung als Scanvorlage dient (d.h. wenn du in einem Buch die gemeinfreie Fotografie einer gemeinfreien Skulptur abgedruckt findest, darfst du diese scannen und hier hochladen; durch die Reproduktion im Buch entsteht nach der hier herrschenden Auffassung kein Urheberrechtsschutz).
Was nun die Offsetdrucke von Grafikwerken angeht: Wir gehen hier wie gesagt davon aus, dass Reproduktionen zweidimensionaler Vorlagen keinen eigenen Schutz begründen, siehe dazu Bildrechte#Zweidimensionale_Vorlagen. Du musst also bei den "Fotografien von Drucken" nur beachten, ob die ursprünglichen Drucke noch geschützt sind. Gestumblindi 17:36, 23. Aug. 2009 (CEST)

Bei einem Versuch, den Quellen-Baustein im Artikel abzuarbeiten, ist mir aufgefallen, dass der Text im Abschnitt „Heilkunst“ 1:1 von hier stammt. Bei Durchsicht der Versionsgeschichte wird ersichtlich, dass der Text schon länger drinsteht. Was mich etwas überrascht hat, ist die Tatsache, dass der Text nicht in einem Stück reinkopiert wurde, sondern von einem vermutlich Nicht-URV-Text Stück für Stück an den Text der genannten Quelle angeglichen wurde; tut aber sicher nichts zur Sache. Wie ist hier vorzugehen? Der Text ist ja vergleichsweise kurz; reicht da ein Umschreiben? --Toffel 19:29, 23. Aug. 2009 (CEST)

Der Textabschnitt Heilwirkung in der Quelle hat keine SH, das ist nur eine Aufzählung von fakten. --Marcela   19:48, 23. Aug. 2009 (CEST)
Wenn der Text Stück für Stück an die genannten Quelle angeglichen wurde, würde ich eher tippen, es ist genau umgekehrt, die haben sich bei Wikipedia bedient. Das Bild ist doch auch ein Ausschnitt von Datei:Spices1.jpg --Kobako 19:53, 23. Aug. 2009 (CEST)
Weitere Ausschnitte von Wikipedia Bilder Bild Bärlauch von Datei:Ramsons 700.jpg, Bild Akelei von File:Aquilegia vulgaris 100503c.jpg. Sollte man da nicht weitersuchen und hier eintragen? --Kobako 20:17, 23. Aug. 2009 (CEST)
Kannst du eintragen, das wird aber nicht mehr abgearbeitet. Um solche URV müssen sich Autoren selbst kümmern (und sie tun es), vielleicht auch die Bildautoren direkt ansprechen, daß ihre Werke geklaut wurden. --Marcela   20:31, 23. Aug. 2009 (CEST)
Ich schliesse mich Kobako an: sehr wahrscheinlich ist die Lage genau umgekehrt und die angebliche "Quelle" hat sich hier bedient. Das ist eine Möglichkeit, an die man überhaupt immer denken sollte, wenn man Texte, die in der Wikipedia vorkommen, auf anderen Websites findet, bevor man gleich eine Wikipedia-seitige URV vermutet. Gestumblindi 20:32, 23. Aug. 2009 (CEST)
Hast du ne Idee, was wir aus WP:WN/M machen? --Marcela   20:35, 23. Aug. 2009 (CEST)
Eventuell das Projekt für inaktiv und die Seite zum (gesperrten?) Archiv erklären; mit einem Hinweis, dass sich Autoren, deren Rechte durch nicht lizenzkonforme Weiternutzung verletzt wurden, selbst darum kümmern müssen und Verstösse nicht mehr zentral gesammelt werden? Gestumblindi 19:48, 24. Aug. 2009 (CEST)

Also doch anders herum. Das habe ich nicht in Betracht gezogen, weil der Abschnitt dort ausführlicher wirkte. Ist aber alles irgendwo im Artikel zu finden, wie ich jetzt feststelle. Außerdem ist die Website im Artikel als Quelle angegeben. Mit diesem Edit wurde sie hinzugefügt. Es zeigt sich, dass der Abschnitt „Inhaltsstoffe“ von dort in den Artikel kopiert wurde, nachdem es wohl aus dem Artikel Basilikum (Gattung) auf die Seite übernommen wurde. Da zeigt sich mal wider dieses Prinzip.
Allerdings hätte ich schon vermutet, dass der Text (angenommen, die Seite wäre die Quelle) ab „Aufgüsse des Samens setzte man früher…“ die SH erreicht. --Toffel 21:12, 23. Aug. 2009 (CEST)

Bilder von UN

Hallo an alle, habe gerade zwei Bilder hochgeladen, die zwei Rohre, also Produkte von HOBAS zeigen. Bin mir aber völlig unsicher, was ich bei Lizenz usw. reinschreiben soll. Kann mir da bitte jemand helfen?? Danke und vlg - - Khh09 09:24, 21. Aug. 2009 (CEST)

Es geht also um:
Datei:Seeleitung.jpg
Datei:Pipes hobas.jpg
1. Du hast ein Bearbeitungsverbot dazugeschrieben. Das ist nicht zulässig, bzw. unvereinbar mit allen Lizenzen, die die Wikipedia akzeptiert.
2. Es ist zweifelhaft, ob der Urheber dder Bilder diese wirklich unter eine freie Lizenz stellen möchte; darin muss er auch eindeutig erklären, dass er (der Urheber) mit jeder Bearbeitung, Veränderung und kommerziellen Verwendung einverstanden ist. --Nyks (Kontakt) 13:25, 21. Aug. 2009 (CEST)
Das Bearbeitungsvebot stammt vom Panoramafreiheit-Baustein, denn man hier IMHO entfernen sollte. --A.Hellwig 18:24, 25. Aug. 2009 (CEST)

Markierte, mögliche Urheberrechtsverletzungen

Ich bin in einem anderen Wikimedia-Projekt Admin. Gibt es eine Frist oder eine Empfehlung, in welchem Zeitrahmen bei einer hochgeladenen Datei eine Lizenz nachgetragen werden sollte oder aber eine Löschung geboten ist? Ich frage nach, weil wir in der entsprechenden Kategorie teilweise schon Dateien über einige Monate hatten.

Gibt es hierbei etwas zu beachten? Müssen wir zeitnah entscheiden? --Michael Reschke 00:55, 25. Aug. 2009 (CEST)

Bei Wikiversity gibts etwas andere Gestze, so ist das Zitatrecht anders als hier. Um was gehts konkret? --Marcela   00:58, 25. Aug. 2009 (CEST)
Um diese Kategorie. In der Vergangenheit hatten wir dort teilweise Dateien über Monate drin, ohne die Sachlage zu klären (klären zu können).
Gibt es Richtwerte, die wir bei der Behandlung solcher Dateien einhalten sollten oder müssen? Kann mir/uns jemand einen Vorwurf draus machen, wenn wir die Dateien - ohne Lizenz - über Monate liegen lassen? --Michael Reschke 11:59, 25. Aug. 2009 (CEST)
Bei Bekanntwerden einer URV muß der Betreiber reagieren. Nun sind Admins ja nur freiwillige Erfüllungsgehilfen im Auftrag der WMF, also könnte eine solche Zeitspanne nur von der Foundation definiert werden. Da die Bilder ja nicht wirklich gelöscht werden, würde ich auf WV einfach selbst ne Regel schaffen, daß nach XX Tagen gelöscht wird, wenn keine Reaktion erfolgt. Einige der Dateien haben keine SH, es wurden auch schon Infos nachgetragen. Ich räume da mal etwas auf. --Marcela   12:12, 25. Aug. 2009 (CEST)
Besten Dank! Ich habe die Diskussion bei uns verlinkt, die betreffenden Dateien vorsorglich und großzügig gelöscht und eine 2-Wochen-Frist zur Diskussion gestellt. Sicher ist sicher. --Michael Reschke 21:38, 25. Aug. 2009 (CEST)
Etwas komisch, die von mir als PD-lizensierten Dateien sehe ich nicht mehr in meinen Beiträgen auf WV, auf deiner Benutzer-Disk. kann ich nicht schreiben? --Marcela   21:57, 25. Aug. 2009 (CEST)
Micheal, es ist äußerst sinnfrei eine Diskussionsseite zu sperren, schon gleich deine Benutzerdiskussionsseite. Wie soll man da Kontakt mit dir aufnhemen? Dazu kommt noch, dass du dort Admin bzw. Pedell bist und daher eigentlich immer für jeden leicht kontaktierbar sein musst. Ich mische mich normalerweise nur ungern in Belange anderer Schwesterprojekte ein, aber das geht doch ein wenig zu weit... -- Chaddy · D·B - DÜP 22:54, 25. Aug. 2009 (CEST)
Und dennoch gibt es dafür gute Gründe eine Disk. zu sperren; bei uns ist manches anders als in der Wikipedia... Das Grundproblem verstehe ich allerdings. Bei Bedarf Antwort/Erläuterung per Mail.
Die Diskussion lässt sich dort führen. David Chrochet hat der PD-Lizenzierung bei einzelnen Dateien widersprochen, ich hatte da auch meine Bedenken. Eine Datei flog raus, weil Duplikat (hatten wir nicht gesehen, David hatte es bemerkt), bei den übrigen war ich dann mal in Sachen Schöpfungshöhe übervorsichtig.
(Nur am Rande: In der Hauptsache kümmere ich mich in der WV um den BLU-Bereich.) --Michael Reschke 23:03, 25. Aug. 2009 (CEST)
Die gesperrte Benutzerdisk war mir auch schon negativ aufgefallen. -- ST 23:06, 25. Aug. 2009 (CEST)
Ich kann mich gern um Urheberrechtsfragen bei WV kümmern, dazu muß ich aber handlungsfähig sein. Solange deine Disk. nicht editierbar ist und meine Änderungen offenbar revertiert wurden, sehe ich da allerdings keine Chance. --Marcela   23:09, 25. Aug. 2009 (CEST)
Bei Schöpfungshöhe braucht man nicht übervorsichtig zu sein, da die SH-Hürde sehr hoch liegt. D. h., die Anforderungen, um Schöpfungshöhe zu erreichen sind sehr hoch.
Lasst Ralf nur mal machen, der weiß was er tut. -- Chaddy · D·B - DÜP 23:53, 25. Aug. 2009 (CEST)

Ihr macht euch strafbar!

§ 95c UrhG Schutz der zur Rechtewahrnehmung erforderlichen Informationen

"(1) Von Rechtsinhabern stammende Informationen für die Rechtewahrnehmung dürfen nicht entfernt oder verändert werden, wenn irgendeine der betreffenden Informationen an einem Vervielfältigungsstück eines Werkes oder eines sonstigen Schutzgegenstandes angebracht ist oder im Zusammenhang mit der öffentlichen Wiedergabe eines solchen Werkes oder Schutzgegenstandes erscheint und wenn die Entfernung oder Veränderung wissentlich unbefugt erfolgt und dem Handelnden bekannt ist oder den Umständen nach bekannt sein muss, dass er dadurch die Verletzung von Urheberrechten oder verwandter Schutzrechte veranlasst, ermöglicht, erleichtert oder verschleiert. (2) Informationen für die Rechtewahrnehmung im Sinne dieses Gesetzes sind elektronische Informationen, die Werke oder andere Schutzgegenstände, den Urheber oder jeden anderen Rechtsinhaber identifizieren, Informationen über die Modalitäten und Bedingungen für die Nutzung der Werke oder Schutzgegenstände sowie die Zahlen und Codes, durch die derartige Informationen ausgedrückt werden. (3) Werke oder sonstige Schutzgegenstände, bei denen Informationen für die Rechtewahrnehmung unbefugt entfernt oder geändert wurden, dürfen nicht wissentlich unbefugt verbreitet, zur Verbreitung eingeführt, gesendet, öffentlich wiedergegeben oder öffentlich zugänglich gemacht werden, wenn dem Handelnden bekannt ist oder den Umständen nach bekannt sein muss, dass er dadurch die Verletzung von Urheberrechten oder verwandter Schutzrechte veranlasst, ermöglicht, erleichtert oder verschleiert."

Beispiel: Die Webdesignerin E. darf nicht aus ästhetischen Gründen aus einem für ein Bildzitat auf einer Website ausgewähltem Foto ein digitales Wasserzeichen entfernen, wenn dieses zugleich Angaben über den Rechteinhaber enthält.

Man kann die seit 2003 bestehende Vorschrift (Umsetzung einer EU-Richtlinie) auch kurz so formulieren: Digitale Metadaten, die der Rechtewahrnehmung dienen (Angaben zum Rechteinhaber, zur Lizenz usw.), dürfen weder entfernt noch verändert werden. So geänderte Werke dürfen nicht weiterverbreitet werden.

Die Verbote des § 95c UrhG sind nach § 108b UrhG strafbewehrt. Anders als die vorangehenden Regelungen über technische Schutzmaßnahmen ist die Vorschrift sinnvoll, zumal die Digital Rights Information nicht nur DRM-geschützte Werke betrifft. Sie ist im Interesse der Verbraucher, die durch einen Rechtevermerk beispielsweise erfahren können, ob ein Autor oder ein Verlag der Rechteinhaber eines Ebooks ist.

Bei freien Lizenzen kann man aus dem Lizenztext oder dem Verweis auf die Lizenz sofort entnehmen, welche zustimmungsfreien Nutzungen (neben den von den Schranken des Urheberrechts erlaubten) zulässig sind. Wird aber ein Foto unter CC-Lizenz von einem Wikipedia-Mirror wie SPIEGEL WISSEN angeboten, so genügt es nicht, dass die in der Wikipedia vorhandenen Bild-Metadaten wie in der Wikipedia durch einen Klick aufs Bild auf dem Server der Wikipedia abrufbar sind. Die Wikipedia kann ja zeitweilig nicht erreichbar sein. Meiner Ansicht nach verstößt die Trennung von Bild und seinen auf einem anderen Server befindlichen Metadaten gegen § 95c UrhG.

Besondere Brisanz gewinnt die Norm durch die hier verschiedentlich vertretene Ansicht, man dürfe Urhebervermerke unter Berufung auf die Bearbeitungsbefugnis der freien Lizenz entfernen statt das Bild, was einzig korrekt wäre, zu löschen, wenn man es nicht mit Urheberrechtsvermerk im Bild dulden will. Spätestens seit diesem Hinweis ist die Entfernung unbefugt, zumal sie ersichtlich dem Wunsch des Rechteinhabers widerspricht und geeignet ist, eine URV durch Weglassung der Namensnennung z.B. in Fällen wie dem oben genannten von SPIEGEL WISSEN zu erleichtern --Historiograf 03:16, 25. Aug. 2009 (CEST)

"wenn die Entfernung oder Veränderung wissentlich unbefugt erfolgt" - die Lizenzen erlauben gerade die Bearbeitung in jeder Art, soweit die Lizenz gewahrt bleibt. In den CC-Lizenzen wird das mit den Vermerken etwas lockerer gesehen, die Enfernung erfolgt eben nicht wissentlich unbefugt. Die SPIEGEL WISSEN Nachnutzungsverstöße sind ein Problem der Rechteinhaber mit SPIEGEL WISSEN, genauer nach dem Impressum "SPIEGEL ONLINE GmbH Ein Unternehmen der SPIEGELnet GmbH Brandstwiete 19 20457 Hamburg Tel. 040/38080-0". 87.78.120.53 12:27, 25. Aug. 2009 (CEST)
If You Distribute, or Publicly Perform the Work or any Adaptations or Collections, You must, unless a request has been made pursuant to Section 4(a), keep intact all copyright notices for the Work, CC-SA-BY 3.0, §4 Abs. 3. Fragt sich, ob digitale Wasserzeichen unter "all copyright notices" fallen. Verneinen würde ich das pauschal nicht. 213.182.139.175 13:05, 25. Aug. 2009 (CEST)

Audio-Urheberrechtsfrage

Hallo zusammen.

Ich habe kürzlich eine Audioaufnahme eines Erhu-Spielers auf einem öffentlichen Platz gemacht. Darf ich diesen (nur 30 sekündigen) Clip hier einstellen? (Ich habe mangels Chinesischkentnissen keine Einwilligung des Musikers und habe ihn auch nur im vorbeigehen aufgenommen.) Wie sieht es auf den Commons damit aus? Gruß --chris 14:36, 25. Aug. 2009 (CEST)

Nein.-- Wiggum 14:39, 25. Aug. 2009 (CEST)
Das ist eine präzise und leicht verständliche Antwort   Danke. --chris 14:43, 25. Aug. 2009 (CEST)

Frage zum Copyright einer mittelalterlichen Malerei

Ich nehme an, daß dieses Bild in der WP verwendet werden darf, habe aber ein paar Zweifel, weil da Copyright druntersteht... Könnt ihr das klären?--Dem Zwickelbert sei Frau 18:14, 25. Aug. 2009 (CEST)

Wikipedia:BR#Nicht schützbare Fotos (Reproduktionen) – 2-D-Regel. Selbst wenn es im 16. Jhd. schon ein Urheberrecht gegeben hätte wäre der Schutz für das Original zweifellos seit einigen 100 Jahren abgelaufen.-- Wiggum 18:34, 25. Aug. 2009 (CEST)
Nuja, wer Angst vor Flüchen hat, sollte sich schon vorsehen, Eike von Repgow würde uns sicher die Pest an den Hals wünschen ;-) --Marcela   18:52, 25. Aug. 2009 (CEST)
Siehe auch Copyfraud. -- Chaddy · D·B - DÜP 19:15, 25. Aug. 2009 (CEST)

DVD mit Ansichtskarten

Mir wurde eine (gekaufte) DVD mit Scans alter (deutscher) Ansichtskarten geschenkt. Dabei handelt es sich zum Großteil, wie früher üblich, um Privatphotos auf deren Rückseite einfach ein Adressfeld aufgedruckt wurde.

1. Frage: Wie alt muss so eine Karte (bei unbekannten Autoren) sein, um den Urheberschutz guten Gewissens als abgelaufen annehmen zu können?

2. Frage: Der Verlag behauptet natürlich, dass alle Rechte bei ihm lägen. Ich bezweifle dies etwas, da ein Teil der Karten sicher nicht mehr dem Urheberrechtsschutz unterliegt und diese andererseits aus Sammlungen stammen und der Verlag vermutlich nicht alle Erben der Urheber kontaktiert hat. Sei es, wie es sei: Bevor ich das Programm zum Öffnen der Datenbankdatei installieren kann, muss ich einer Lizenzvereinbarung zustimmen, die mir u.a. verbietet, die Bilddateien zu verbreiten. Gehe ich damit (unabhängig vom Urheberrecht) einen rechtsgültigen Vertrag ein? -- Rosentod 14:34, 25. Aug. 2009 (CEST)

Du suchst Wikipedia:BR#Bilder,_deren_Urheber_nicht_bekannt_ist und für zweitens ist vielleicht EULA hilfreich.-- Wiggum 15:25, 25. Aug. 2009 (CEST)
Du meinst die DVD vom Yorck-Projekt (Deutschland in alten Ansichten) ? Ist das Yorck-Projekt nicht generell frei ? Copyfraud wird dort auf jeden Fall betrieben, selbst bei der DVD mit den alten Meistern wird von Copyright gesprochen ... --Anghy 23:03, 25. Aug. 2009 (CEST)
Nein, es geht um "Schwerin auf historischen Ansichtskarten". -- Rosentod 07:54, 26. Aug. 2009 (CEST)

Non-Free Bild aus russischer Wikipedia verwenden

Hallo,

Es geht um dieses Bild. In der Russischen Wikipedia ist es als Non-Free Lizenz mit Quellenangabe deklariert. Kann ich das Bild bei einer Übersetzung des Artikels verwenden? Leider ist mein Russisch nicht perfekt, ich möchte nicht über irgendwelche Fallstricke im "kleingedruckten" stolpern. --Tostan 10:35, 26. Aug. 2009 (CEST)

Nein --84.62.64.32 13:53, 26. Aug. 2009 (CEST)
Warum nicht ? --Anghy 14:02, 26. Aug. 2009 (CEST)
Non-Free-Lizenz ind er deWP? Das ist ein No-Go. --Guandalug 14:04, 26. Aug. 2009 (CEST)
Sorry, Lesefehler, ich nehme meine Frage zurück ! --Anghy 15:09, 26. Aug. 2009 (CEST)
Wenn ich mir die Google-Übersetzung der russischen Fair-Use-Regelung anschaue (die größtenteils mit der engl. Regelung identisch zu sein scheint), dürfte das Bild eigentlich auch in der russischen WP nicht genutzt werden, da man das Foto auch selbst machen und unter eine freie Lizenz stellen könnte. --Kam Solusar 15:04, 26. Aug. 2009 (CEST)
Üblicherweise werden auf .ru Fair.use-Bilder bis 300px akzeptiert. --Marcela   15:15, 26. Aug. 2009 (CEST)
naja, so einfach ist das nicht, da man zu der Stelle, wo das bild aufgenommen wurde, nicht so ohne weiteres hinkommt.... zumindest sah es so aus, als ich da war, denn die alte Genueser Festung, von der es scheinbar fotografiert wurde, wird gerade restauriert.... Hm, also nicht verwenden :( Danke --Tostan 19:36, 26. Aug. 2009 (CEST)

Hier findet man eine textgleiche Version des Artikels, wie er vor einiger Zeit und Bearbeitung wortwörtlich bei WP eingestellt wurde. http://www.theology.de/themen/landgraefinelisabethvonthueringen.php Auf diesem Text basiert offensichtlich der WP-Artikel, auch wenn inzwischen hier und da etwas hinzugeschrieben wurde. Der WP-Artikel ist wohl ein Plagiat, oder?--91.5.217.115 08:57, 27. Aug. 2009 (CEST)

Besonders deutlich wird das zeitlich zurückliegende Plagiat in dieser Version: [13]

--91.5.217.115 09:05, 27. Aug. 2009 (CEST)

Eher umgekehrt. Der Text auf Theology.de ist doch zu eindeutig nach Wikipedia-Kriterien formatiert. Belege: diese spätere Änderung im Artikel und z.B. auch diese Korrekturen stehen auch auf Theology.de - was nicht der Fall wäre, wenn der Text ursprünglich von dort stammen würde. --Fb78 10:13, 27. Aug. 2009 (CEST)
Tatsächlich! Du hast recht, es ist genau umgekehrt! Denn viele Sätze des Textes bei WP stammen von ganz verschiedenen WP-Autoren aus verschiedenen Editionen, und sind im Text von Theology.de enthalten. Ich kann dort keinen Hinweis auf WP erkennen. "Du sollst nicht stehlen!" oder wie war das gleich? Oh je....--91.5.217.115 22:16, 27. Aug. 2009 (CEST)
WP:WN/M. -- Chaddy · D·B - DÜP 22:24, 27. Aug. 2009 (CEST)

Der Artikel stinkt mir gewaltig nach URV, konnte aber jetzt keine Seite finden. Text wurde vor kurzer Zeit von einer IP eingestellt. Abgesehen von der möglichen URV, ist das wohl eher ein Werbetext statt ein enzyklopädischer Eintrag. Ich weiß daher nicht wie man da vorgehen soll. SLA wegen Werbung und URV, nur Rückgängig oder Versionslöschung? Schreibe das hier, weil mir der mögliche URV Verstoß das größte Problem darstellt. -- 89.55.144.219 21:20, 27. Aug. 2009 (CEST)

Zumindest der untere Teil ist von [14] übernommen. Ich habe auf den redirect zurückgesetzt und schau gleich noch bei WP:LKV vorbei. Gruß, Neroglu - Diskussionsseite 00:51, 28. Aug. 2009 (CEST)
P.S.: Um Deine eigentliche Frage noch zu beantworten: Für Fälle, in denen man keine Originalstelle findet, gibt es noch die Vorlage:Urheberrecht ungeklärt. Wenn ich aber sehe, wie lange diese z.B. in Hardisleben (auf gut Glück gewähltes Beispiel) eingebunden ist, ohne dass sich jemand drum geschert hätte, scheint die nicht besonders effektiv zu sein. Gruß, Neroglu - Diskussionsseite 01:00, 28. Aug. 2009 (CEST)
Danke. Sogar gleich bei den Versionslöschungen gemeldet. Da bleibt für ja gar keine Arbeit mehr :-) Die Vorlage werde ich mir merken auch wenn sie (derzeit) nicht viel bringt. -- 89.55.144.219 03:14, 28. Aug. 2009 (CEST)

Die Kat sollte man mal abarbeiten. Dass da Fälle von 2007 rumschlummern darf nicht sein. -- Chaddy · D·B - DÜP 01:14, 28. Aug. 2009 (CEST)

Wenn ich mal nachhaken darf... Die Kat steht doch im Zusammenhang mit dem eins höher von mir erwähnten Baustein Vorlage:Urheberrecht ungeklärt, und die sagt nix anderes als "irgendwer denkt, das könnte URV sein, aber niemand weiß sicher, woher". Wie soll man denn diese Kategorie überhaupt abarbeiten? Beantworten kann das meistens eh nur der Erstautor, und der wird, wenn's ihn kümmert, auch auf eine normale Diskussionsseiten-Anfrage antworten. Wenn's ihm egal ist, ist ihm auch der Baustein egal.
Lange Rede, kurzer Sinn: Wäre es nicht eher angesagt, die Kategorie inklusive dem Baustein zu löschen? Oder gibt's tatsächlich positive Erfahrungen damit? Etwas offtopic: Als ich als IP einmal in einer Löschdiskussion anmerkte, der Text eines Artikels "liest sich sehr stark nach abgetipptem Werbetext" gab's zigfaches Gemecker, ich möge das beweisen oder die "Verleumdungen" unterlassen. Das gibt m.E. auch ganz gut wieder, wie das Ansehen dieser "Verdachts"vorlagen ist. Gruß, Neroglu - Diskussionsseite 00:47, 30. Aug. 2009 (CEST)
Würde mich Neroglu an dieser Stelle voll anschließen; ich sehe auch keinen Sinn in einem solchen Baustein und dementsprechend der Kategorie. -- Yellowcard 00:52, 30. Aug. 2009 (CEST)

Hier wurde die Lizenz nachträglich getauscht welche Lizenz gilt nun? Eigentlich darf man ja keine Lizenz zurückziehen. Grüße Daniel 1992 22:55, 28. Aug. 2009 (CEST)

Bild-PD ist keine Lizenz, gemeinfrei stellen kann man Bilder nach deutschem Recht nicht. Man kann nur mutmaßen, welche Lizenz da gemeint war (Bild-frei kommt in Frage). Auf jdenfall gelten beide Lizenzen (auch wenn eine Doppellizenzierung mit "Bild-frei" und CC etwas eigenartig ist). -- Chaddy · D·B - DÜP 23:34, 28. Aug. 2009 (CEST)
Entgegen der hier immer wieder zu gerne kolportierten Meinung: Man kann Lizenzen nachträglich zurückziehen, man kann Lizenzen nachträglich ändern, eindeutig nachzulesen im Schricker3, Seite 1189. --Marcela   01:15, 29. Aug. 2009 (CEST)
Entgegen deiner wiederholt hier vertretenen Meinung kann man die Ausführungen bei Schricker zu § 22 KUG NICHT auf freie Lizenzen übertragen. Bei dem Recht am eigenen Bild geht es um das Persönlichkeitsrecht, nicht um die freiwillige und wissentliche Einwilligung in eine ausdrücklich als unwiderruflich bezeichnete Lizenz. Selbstverständlich kann man etwas als unkündbar bezeichnen, wenn es in extremen Ausnahmefällen doch ein Schlupfloch für die Kündigung gibt. Grundsätzlich müssen sich alle Urheber an der einmal erteilten unwiderruflichen Erlaubnis festhalten lassen Ich darf statt der Lektüre ersichtlich irrelevanter Schricker-Seiten doch unseren Artikel Linux-Klausel empfehlen. Gegenüber der Allgemeinheit wird man das eingeräumte einfache Nutzungsrecht nicht zurückziehen können, allenfalls hinsichtlich einzelner Nutzer, was ich bereits vor Jahren dargelegt habe:

In Betracht kommen vor allem eine gröbliche Entstellung und die hohe Hürde des Rückrufs wegen gewandelter Überzeugung. Ralf kann euch die Schricker-Seiten raussuchen --Historiograf 17:15, 29. Aug. 2009 (CEST)

Urheberrecht abgelaufen - trotzdem keine "PD-Lizenz"

Diese Datei ist längst in der PD, trotzdem ist sie nicht entsprechend ausgewiesen. Gibt es eine Möglichkeit, dies zu ändern? Gruß, -- CG @#! ± 12:26, 29. Aug. 2009 (CEST)

Die Abbildung an sich ist von 2008 und wurde von Benutzer Odejea nach einer Vorlage erstellt, da ist also kein „Urheberrecht abgelaufen“. Hier in der dt. Wikipedia würden wir die Datei dennoch als gemeinfrei deklarieren wegen mangelnder Schöpfungshöhe, auf Commons (wo sich die Datei befindet) sieht man das u.U. anders. Wenn du einen anderen Lizenzbaustein willst, sprich doch mal den Ersteller der Datei an oder diskutiere es auf Commons. Lohnt sich aber eigentlich nicht. Viele Grüße -- Rosenzweig δ 12:45, 29. Aug. 2009 (CEST)
Odejea hat da keine eigene Schöpfung erzeugt, weshalb das in der Tat keine SH hat. Dadurch, dass dann auch kein neues Werk entstanden ist, ist die Datei eben doch aufgrund des Alters gemeinfrei.
Das was Odejea da betreibt ist jedenfalls Copyfraud, denn er hat keine rechte an dem Wappen und kann ein gemeinfreies Wappen nicht einfach wieder monopolisieren (auch wenn er dies immerhin unter einer freien Lizenz getan hat). Leider ist das aber auf Commons gang und gäbe, da müsste man mal kräftig aufräumen.
@Cgoe: Setze einfach den entsprechenden Baustein auf Commons: commons:Template:PD-old. -- Chaddy · D·B - DÜP 22:21, 29. Aug. 2009 (CEST)

Nach dem hier üblichen deutschen Recht kommen wir zum gleichen Ergebnis gemeinfrei. Dass das auf Commons u.U. anders gesehen wird, zeigen die unzähligen italienischen Ortswappen, die wir auch als mangels Schöpfungshöhe gemeinfrei ansehen, die auf Commons aber gelöscht wurden (commons:Commons:Deletion requests/Italian CoA), weil sie einer Website entnommen wurden (dieselbe, von der Odejeja die Vorlage für dieses Papstwappen nahm). Es wird dabei der Standpunkt vertreten, dass die jeweilige konkrete Zeichnung durchaus geschützt ist (siehe dazu bspw. auch commons:Commons:Coats of Arms), solange nicht andere gesetzliche Regelungen bestehen (wie bspw. für Wappen deutscher Gebietskörperschaften). Unter dieser Annahme kann der Ersteller einer neuen Grafik durchaus auch eine CC-Lizenz dafür vergeben. Ich weiß, das sehen wir hier anders, aber die Commons eben nicht. Dass Grafiken mangels Schöpfungshöhe gemeinfrei sind, ist auch auf Commons vorgesehen (commons:Template:PD-ineligible), wird aber viel enger interpretiert als hier. Simple Schriftzüge werden akzeptiert, Wappen eher nicht. -- Rosenzweig δ 02:23, 30. Aug. 2009 (CEST)

Danke für die Hilfe! Gruß -- CG @#! ± 16:55, 30. Aug. 2009 (CEST)

Datei:Ic_phantom-der-oper.jpg Phantom der Oper Babel

Darf ich dieses Bild in meine Babel aufnehmen? Viele Grüße -- PhilJay Macht mit! 17:15, 21. Aug. 2009 (CEST)

Jein. Damit "führst" du ein Logo, was zwar keine SH aufweist aber strenggenommen ist sowas nicht zulässig. Andererseits machen sowas viele andere auch als Fans von Coca-Cola oder so, mußt du selbst entscheiden. Ich würde es nicht machen. --Marcela   20:38, 21. Aug. 2009 (CEST)
Also wie sieht es jetzt genau aus: Wird es irgendwie strafrechtlich verfolgt? Was ist daran verwerflich. Erlaubt oder nicht. Ich finde es sollte dafür eine klare Regelung geben. -- PhilJay Macht mit! 16:11, 26. Aug. 2009 (CEST)
Siehe § 143 MarkenG --Marcela   16:25, 26. Aug. 2009 (CEST)
Ich lass es. -- PhilJay Macht mit! 17:17, 31. Aug. 2009 (CEST) Hiermit ist diese Anfrage erledigt.

Bilder aus Buch 'Geschichte von Schwechat' von J. Ableidinger 1929

Liebe Wikipedianer, ich möchte für einen Artikel ein paar Abbildungen aus das Buch 'Geschichte von Schwechat' von J. Ableidinger (1929. Da Ableidinger erst 1941 gestorben ist, sind dies nur 68 Jahre und das ist weniger als die gesetlichen 70 Jahre für die Freigabe. Herausgeber des Buchs war damals die Stadgemeinde Schwechat. Die Stadgemeinde Schwechat würde mir eine Publikation der Abbildungen genehmigen. Reicht dieser Genehmigung aus? Übrigens, soweit ist weiß, hat Ableidinger keine direkte Nachfahren mehr. Die letzte Vertreterin war eine Nichte, die Hrn. Ezsöl, ein bekannten Heimatforscher in Schwechat, die Rechte übertragen hat. Hr. Ezsöl hat mir diese rechte nun ebenfalls übertragen. Schriftlich habe ich aber nur letztes. Wie würdet ihr die Lage beurteilen. Oder muss doch noch 2 weitere Jahre gewartet werden. LG aus Österreich --Wastyn M. 23:11, 24. Aug. 2009 (CEST)

Von Bedeutung in dieser Frage ist nicht der Autor des Buches, sondern - da Du ja Fotos daraus verwenden möchtest - die Fotografen der Bilder. Diese bzw. die Erben der Rechte wären um eine Freigabe zu ersuchen, falls sie noch nicht länger als 70 Jahre tot sind. Eine Freigabe "für Wikipedia" ist natürlich nicht zulässig, sondern eine ausdrückliche Freigabe unter einer passenden freien Lizenz ist notwendig: Wikipedia:Lizenzvorlagen_für_Bilder -- 194.48.128.75 09:51, 25. Aug. 2009 (CEST)
Das wäre für den Fall
  • a) Zeichner/Fotograf bekannt
Setzen wir aber mal folgende zwei möglichen/wahrscheinlichen(?) Fälle:
  • b) Zeichner/Fotograf unbekannt, Autor des Buches †1941, Publikationsrechte (Texte und Bilder) bei der Stadtgemeinde Schwechat, Erstpublikation dortselbst 1929
  • c) Zeichner/Fotograf = Autor des Buches (†1941), Publikationsrechte (Texte und Bilder) bei der Stadtgemeinde Schwechat, Erstpublikation dortselbst 1929
Wie verhält es sich dann? Im Fall c) denke ich, sind die Erben des Fotografen zuständig, aber was ist bei b)?
Interessierte Grüße, Hartmann 12:26, 25. Aug. 2009 (CEST)
Im Falle der Photographien im Buch Ableidinger steht fest, dass diese nicht von J. Ableidinger sind. Eine Reihe von Photographen werden genannt (5 Personen), allerdings werden die Bilder nicht zu den einzelne Photographien zugeordnet, somit ist in diesem Fall, aus meiner Sicht, der obengenannte Fall b) relevant. Ich bin gespannt auf die Meinung unsere wikipedianische Experten. LG --Wastyn M. 20:52, 25. Aug. 2009 (CEST)
Ist die Fragestellung zu komplex für unsere Wikiexperten? Das kann ich mir nicht vorstellen. Bitte um Hilfe!!! Danke --Wastyn M. 21:47, 27. Aug. 2009 (CEST)
?????. Tja, wenn keiner will oder kann, würde mir meine Logik sagen: besorge Dir die Genehmigung der derzeitigen Rechteinhaber, sende die an OTRS, lass Dir von denen die Freigabe geben und gut ist. Hartmann 18:15, 29. Aug. 2009 (CEST)
Bevor ich da in ein Ahnenforschungsprojekt und die Rechtsnachfolger der 5 Fotographen ausforschen muss, scheint mir das die pragmatischere Lösung zu sein. Mal sehen, was passiert. Danke und Gruß --Wastyn M. 23:35, 31. Aug. 2009 (CEST)

Werbung / Faltblätter aus den 1920er Jahren

Ich habe Faltblätter / Werbung von S.Fischer Verlag Berlin in meinen Bestand. Diese beiden Faltblätter sind etwa aus den 1920er Jahren.
Greift hier das Urheberrecht oder nicht? Welche Angaben muss ich beim Hochladen machen?
Siehe hierzu: Zur kurzfristigen Ansicht
Vielen Dank für die Hilfe. --Auge24.eu 16:45, 30. Aug. 2009 (CEST)

Hat imho keine Schöpfungshöhe. -- Chaddy · D·B - DÜP 16:47, 30. Aug. 2009 (CEST)
D.h.? Ich kann die Datei hoch laden? ISt mir ehrlich gesagt ein wenig zu kompliziert für den Moment! :-( Ich habe z.B. auch noch eine wirklich schicke Postkarte von der Meierei C. Bolle mit gemalter Werbung für Flaschenmilch. Ich datiere die Karte auf Anfang 20. Jahrhundert. Da wird es doch noch umso schwieriger, oder? Ich meine, die Dateien hoch laden und hoffen, dass sich ein anderer um die Frage des Urheberrechts bzw. der Lizenzen kümmert, ist ein wenig daneben??? --Auge24.eu 17:03, 30. Aug. 2009 (CEST)
D. h., du kannst das von dir verlinkte Plakat hier auf der deutschsprachigen Wikipedia hochladen. Zur Postkarte kann ich nichts genaues sagen, dazu müsste man sie sehen und genaueres erfahren (wer ist der Urheber?). -- Chaddy · D·B - DÜP 17:11, 30. Aug. 2009 (CEST)
Die gemalte Seite weist nur ein Kürzel des Malers auf, die Rückseite eben nur "Meierei C. Bolle". Altdeutsche Schrift. Aus dieser Meierei sind mehrere Unternehmen hervor gegangen. Vielleicht schreibe ich mal die ein oder andere an. Die Postkarte ist wirklich sehr hübsch. Mit dem Slogan auf der Vorderseite: "Das Schlaraffenland wäre keins, wenn es nicht auch Bolle-Flaschenmilch gäbe!" Vorderseite und Rückseite. Nochmal zu den Faltblättern! Dann gebe ich was als Lizenzauswahl ein? --Bild-PD-Schöpfungshöhe-- ??? ! Vielen Dank! --Auge24.eu 17:35, 30. Aug. 2009 (CEST)
Dieser Werbeflyer ist schonmal nicht richtig lizensiert und selbst wenn er es wäre, wäre er auf de.wikipedia nicht überlebensfähig. Das Foto von Thomas Mann (um 1924) trifft nicht mal unsere 1923-Regel. Und natürlich weist das Foto im Gegensatz zu einigen typografisch einfachen Werbeflyern Schöpfungshöhe auf! Auch bei dem hier weiß ich nicht, ob der Text selbst nicht Schöpfungshöhe aufweist. Ist auf alle Fälle über der bloßen Aufzählung von Autornamen. --Paulae 19:53, 30. Aug. 2009 (CEST)
Also doch nicht gemeinfrei? Ich habe diesbezüglich eine E-Mail an den S.Fischer Verlag geschrieben, inwieweit der Verlag diese Sache betrachten würde, wenn ich die Bilder hoch lade. Mal sehen, was die sagen. Abgesehen davon, was heißt "nicht überlebensfähig"? Übersetzung: Wohl eher unbrauchbar / unnötig für Wikipedia? Wenns so ist, dann lass ich es eben und lösche die Bilder! Die 1923-Regel? --Auge24.eu 22:54, 30. Aug. 2009 (CEST)
Zur 1923-Regel sh. hier. Nicht überlebensfähig meinte ich im Sinne von wird-sicherlich-gelöscht. Gemeinfrei sind hier Bilder die a) keine Schöpfungshöhe aufweisen (trifft nicht zu), b) deren Urheber vor mehr als 70 Jahren verstorben ist (weiß man hier nicht) c) die älter als 100 Jahre sind, wenn Autor nicht bekannt ist (trifft nicht zu) d) Bilder, die vor 1923 veröffentlicht wurden und deren Urheber trotz intensiver Recherche nicht nachweisbar ist (trifft nicht zu, wenn 1924 veröffentlicht).
SH liegt im zweiten Fall beim Text natürlich teilweise auch im Auge des Betrachters. Vielleicht äußert sich noch jemand anders dazu.--Paulae 23:12, 30. Aug. 2009 (CEST)

„ASCII-Art“

Auch wenn es hier vermutlich egal ist: Was ist mit Dateien wie dieser? Genießen solche Zeichenreihen urheberrechtlichen Schutz? Dank für Eure Antworten. Grüße, ireas (talk’n’judge - DÜP) 19:46, 25. Aug. 2009 (CEST)

Mit Dateien wie welcher? --Paulae 21:06, 25. Aug. 2009 (CEST)
Meine Güte, sorry. Hab vergessen zu verlinken ... ich werde altdement :P Ich meinte diese Datei. Grüße, ireas (talk’n’judge - DÜP) 21:13, 25. Aug. 2009 (CEST)
Erkennbare Menschendarstellung, grenzwertig... --Marcela   21:28, 25. Aug. 2009 (CEST)
Sehe ich auch so. Das Bild scheint eine Bearbeitung eines Fotos zu sein, müßte also den selben urheberr. Schutz wie das ursprüngliche Foto geniessen. --Kam Solusar 15:06, 26. Aug. 2009 (CEST)

Habe keine Bedenken. Einfache Lichtbilder haben keine Schöpfungshöhe, Schutzumfang daher gering bei Bearbeitung --84.62.77.51 16:05, 27. Aug. 2009 (CEST)

ASCII-Art ist wie jede andere Form von "Art" zu behandeln.-- Wiggum 00:32, 28. Aug. 2009 (CEST)

Nein, hier geht es um die nicht-schöpferische Bearbeitung eines geschützten Lichtbilds --134.130.68.243 19:42, 28. Aug. 2009 (CEST)

Das Originalfoto ist natürlich geschützt, die Bearbeitung aber nicht. Das geht ganz einfach mit entsprechender Software wie z. B. Ascgen (für den Photoshop gibt es da bestimmt ein Plugin wenn er das nicht sogar schon selbst beherrscht). Das ist nicht schützbar. Aber wie gesagt, das Originalphoto muss auch schon frei sein, sonst hilft´s nichts... -- Chaddy · D·B - DÜP 00:02, 2. Sep. 2009 (CEST)

alte Werbung

Alte Werbung, die Wort und Bild beinhaltet, hat ja Schöpfungshöhe, aber es steht nie ein Gestalter, Autor, Zeichner, Fotograf dabei. Wie alt muss solche Werbung sein, damit ich sie verwenden darf ... und gelten in den USA andere Zeiten ? --Anghy 17:36, 31. Aug. 2009 (CEST)

100 Jahre. Falls jünger als 100, müsstest du nachforschen, und versuchen, den Urheber zu ermitteln (z.B. bei der Firme, die geworben hat). Falls dies ohne Erfolg bleibt, und du ein Veröffentlichungsdatum vor 1923 ermitteln konntest, geht auch unsere 1923-Regelung. --Nyks (Kontakt) 17:50, 31. Aug. 2009 (CEST)
Danke --Anghy 08:55, 1. Sep. 2009 (CEST)
Unsere interne 100-Jahre-Regelung besagt nicht, dass alle Bilder älter als 100 Jahre einfach ohne weitere Nachforschungen akzeptiert werden. Auch hier muss der Uploader erstmal nachforschen, ob sich der Urheber/Rechteinhaber ermitteln lässt. Nur wenn sich der Urheber nicht identifizieren, bzw. sein Todesdatum nicht herausfinden lässt, können die Bilder hochgeladen werden. Siehe auch Wikipedia:Bildrechte#Pragmatische Regelung bei Bildern, die älter als 100 Jahre sind. --Kam Solusar 22:19, 1. Sep. 2009 (CEST)

Selbstanzeigen ;)

Da hat jemand auf einer Folie den Fußboden im Berliner Hauptbahnhof bemalt. Ich interpretiere den Bahnhof als öffentlichen Grund, auch wenn es Privatgrundstück ist. Es ergeben sich aber nun einige Fragen:

  1. die DB AG verlangt für kommerzielle Fotos, daß man eine Genehmigung hat
  2. ist das dauerhaft angebracht? Ich meine ja - denn es ist ja auf Lebenszeit im bahnhof, wenn die Folie entfernt wird, ist das Kunstwerk zerstört?

Dies soll nur eine Fallstudie sein, ob wir das Bild gebrauchen können sehe ich selbst als zweifelhaft an. --Marcela   10:13, 31. Aug. 2009 (CEST)

Öffentliche dauerhafte Anbringung ist zweifellos vorhanden - aber ebenso ist äußerst wahrscheinlich, daß ein geschütztes Foto als Vorlage diente. Wie handhaben wir sowas? Da gabs doch mal so einen Fall, daß jemand Disney-Figuren am Eigenheim hatte? --Marcela   10:13, 31. Aug. 2009 (CEST)

Für Panoramafreiheit müsste es aber doch wirklich außerhalb eines Gebäudes sein, und nciht im Bahnhofsgebäude, oder irre ich mich da? PS: Hab mal wegen dem Seitenlaypout ne gallery draus gemacht. --Nyks (Kontakt) 11:48, 31. Aug. 2009 (CEST)

Für Bahnhöfe wird innen die Panoramafreiheit üblicherweise nicht akzeptiert --Historiograf 17:34, 31. Aug. 2009 (CEST)

Ok, Bahnhöfe sind nicht öffentlicher Raum, also löschen. Aber wie siehts mit derartigen Kunstwerken im öffentlichen Raum aus? Die Entfernung zerstört sie, also auf Lebenszeit angebracht? Und bei der Haus-Bemalung? Es ist doch eine offensichtliche URV, auch wenn Panoramafreiheit greift. --Marcela   00:50, 2. Sep. 2009 (CEST)
Die Kunstwerke müssen mit Genehmigung des Rechteinhabers im öffentlichen Raum stehen, sonst greift die Panoramafreiheit nicht. Andernfalls wäre es ziemlich leicht, bei allem möglichen den Urheberrechtsschutz zu umgehen; ich bräuchte nur einen Picasso an meine Hauswand hängen und schon ist der frei... - so einfach ist das aber nicht (zumal ich auch keinen Picasso da habe ;)). Die URV begeht dann derjenige, der das Kunstwerk ohne Genehmigung in den öffentlich einsehbaren Raum stellt. Ob dann aber auch diejenigen belangt werden können, die das "Ausnützen", ist fraglich. -- Chaddy · D·B - DÜP 01:15, 2. Sep. 2009 (CEST)
Habe mir schon immer einen verrückten Graffiti-Sprayer gewünscht, der für mich ohne gewünschten Auftrag ein paar Figuren aus bestimmten Animes an irgendeine Wand anbringt. Anders kann ich mir sonst nicht vorstellen jemals an irgendeine Form von Bildmaterial innerhalb meiner Lebenszeit heranzukommen. --   18:59, 2. Sep. 2009 (CEST)

Was Chaddy schreibt, stimmt schlicht und einfach nicht. Ist das Verbreitungsrecht erschöpft, kann der Käufer einer Sache mit ihr machen, was er möchte, also auch den Picasso in seinen Garten hängen. Schließlich gibts auch urheberrechtlich geschützte Gartenzwerge, die vom Zaun aus fotografiert werden dürfen. Nur eine Vervielfältigung darf nicht angebracht werden --92.72.199.172 02:45, 2. Sep. 2009 (CEST)

Moment! Demnach soll es legal sein, wenn ich ein Dakimakura oder ein Handtuch mit einer entsprechenden Figur bei mir im Garten auslege, sie von außerhalb fotografieren zu können? Passt mir nicht ganz zusammen. Wir bräuchten für solche Fragen wirklich mal einen Experten. Ich meine auf vielen anderen kommerziellen Seiten werden ja auch die Verpackungen von Produkten (auch Designware) abgebildet. Sind das dann auch alles URVs? --   19:02, 2. Sep. 2009 (CEST)
Stop, da ist ein Denkfehler. Kopfkissen oder Poster in den Garten legen hat nichts mit dauerhaft angebracht zu tun.--134.2.3.102 19:12, 3. Sep. 2009 (CEST)
Hmm, und wenn ich sie als Dekoration an die Wand nagele? Besonders alt werden die da nicht... --   12:13, 4. Sep. 2009 (CEST)

Sage um den Pilatussee

Vielleicht kann ja jemand mal dieses Buch nachschlagen, denn vermutlich ist die im Artikel Pilatussee dargestellte Sage eine Urheberrechtsverletzung. --Lars 00:34, 30. Aug. 2009 (CEST)