Aufnahme von 1941 nach deutschem Recht gemeinfrei?

So eine Art PD-Wehrmacht wird hier auf Commons in Anspruch genommen. Kann das eigentlich stimmen oder ist das mal wieder was aus dem Märchenbuch der Gebrüder Commons? JGalt 21:06, 2. Jan. 2007 (CET)

Schlag mal nach, was deprecated heißt. LA gestellt. --Taxman¿Disk?¡Rate! 21:24, 2. Jan. 2007 (CET)

Peter Lustig – Welche Lizenz?

Datei:Peterlustig.jpg
Peter Lustig

Bin ich zufällig drübergestoßen. Kann mir mal einer sagen, was man von zwei Lizenzbausteinen halten muß? –SPS ♪♫♪ eure Meinung 01:29, 3. Jan. 2007 (CET)

Normale Lizenz (GNU oder CC), da es ein öffentlicher Auftritt war (Pressekonferenz), ist keine Zustimmung von Peter Lustig erforderlich (ich nehm mal an das Begleittext stimmt).Bobo11 08:17, 3. Jan. 2007 (CET)
Nein, das meine ich nicht. Eingebunden sind zwei Textbausteine: Bild-by und Bild-CC-by-sa/2.0/de. Sprich: An welche Lizenz muß ich mich halten? –SPS ♪♫♪ eure Meinung 19:22, 3. Jan. 2007 (CET)
Du hast die freie Wahl, beide Lizenzen sind möglich. Also suche dir eine aus, wenn du das Bild weiterverwenden willst. --h-stt !? 20:23, 3. Jan. 2007 (CET)
Achso, das geht? OK, mir soll’s recht sein. Danke für die Info und Grüße, –SPS ♪♫♪ eure Meinung 20:41, 3. Jan. 2007 (CET)

Abbild eines Fresko

Habe dieses Bild: Commons:Image:Raffael.rhino.jpg (1518/19) - zuvor bearbeitet (einen Auschnitt gemacht) - bei Commons hochgeladen und in diesen Artikel eingebaut. Die Abbildung fand ich im Internet, der Anbieter gestattet Gebrauch nur für "education". Frage: gilt für das Foto eines Freskos (=Teil der Architektur) die PD-Old-Freiheit oder muss das Bild als Architekturfoto mit Vorsicht gehandhabt werden? --Felistoria 16:53, 3. Jan. 2007 (CET)

Ich habe den Lizenzbaustein präzisiert. Für Fotos zweidimensionaler Kunstwerke gibt es {{PD-Art}} --h-stt !? 20:22, 3. Jan. 2007 (CET)
Vielen Dank! --Felistoria 21:24, 3. Jan. 2007 (CET)

Logos von Behörden und Landes-/Bundesbetrieben

Sind auf Logos von Behörden wie http://www.bamf.de/SiteGlobals/StyleBundles/BAMF/Images/Logo,property=default.gif Urheberrechte drauf? Meiner Meinung nach handelt es sich um ein Wappen oder um ein amtliches Werk. Gruß --Willicher 01:35, 3. Jan. 2007 (CET)

Bei dem verlinkten Logo fehlt m. E. schon jegliche Schöpfungshöhe. Und der Adler ist eh amtlich. --AndreasPraefcke ¿! 11:27, 4. Jan. 2007 (CET)

Wappen aktualisieren

Hallo! Ich würde gerne das Wappen einer Stadt akutalisieren. Ich habe auch die nun veraltete Version hochgeladen...nach langem Suchen hab ich jedoch immer noch keinen Plan wie ich es aktualisieren kann. Hab die neue Version zwar mal raufgeladen als Bild:... aber die alte lässte sich nicht akutalisieren, weil sie in Wiki Commons...weiß der Geier wo steht...

Vielen Dank schon mal für die Hilfe!

-- Markus Jakob 00:51, 4. Jan. 2007 (CET)

Das sind die Wikimedia Commons: siehe commons:Hauptseite. Das Problem ist so aber nicht nachvollziehbar, wenn Du keine Links zu dem alten und neuen Bild bietest oder wenigstens den Namen der Stadt. --AndreasPraefcke ¿! 11:30, 4. Jan. 2007 (CET)

Benutzernamen

Frage: Können Benutzernamen auch URV sein? Wenn ich mich meinetwegen "Sherlock Holmes" oder "Professor Mamlock" oder "Die Tagesschau der ARD" nennen würde. Dürfte ich das? --Hardenacke 17:54, 4. Jan. 2007 (CET)

Wenn Dein Name Schoepfungshoehe erreichen wuerde (zB ein kurzes Gedicht oder ein markater Ausspruch/Zitat) im Prinzip ja, bei Deinen Beispielen aber nmM nicht gegeben. Das Problem ist hier aber nicht das Urheberrecht sondern das Namen- sowie das Markenrecht. Wenn Du Nutzer eines Namens bist, hat der Berrechtigte (ueblicherweise der Traeger) einen Unterlassungs und Schadensersatzanspruch gegen Dich, soweit er die Verwendung durch Dich nicht zu dulden hat. Dieter Bohlen haette wohl in Deutschland gute Chancen einem Benutzer gleichen Benutzer- aber abweichendem Realnamens die Verwendung des Benutzernamens zu verbieten, fuer Naeheres frag einen RA Deines Vertrauens, der haftet fuer den Schaden durch Fehlkauskuenfte.sуrcro.PEDIA+/- (zZ im Urlaub) 19:25, 4. Jan. 2007 (CET)
Schönen Dank für die Auskunft, Syrco, bin trotzdem als juristischer Laie etwas ratlos. Die RAnwältin meines Vertrauens weiß das auch wohl nicht so genau - sie ist sich aber sicher, dass ich sie niemals haftbar machen werde. :-) Was sagst Du denn zu meinen Beispielen (ganz unverbindlich natürlich)? --Hardenacke 22:03, 4. Jan. 2007 (CET)
Die Tagesschau der ARD als Benutzernamen wuerde ich nicht raten: ist zwar wohl geeignet eine Verletzung des Namensrechts zu produzieren, aber eine Verfolgung ist nmM, soweit nicht so getan wird, der Benutzer handelt fuer dieselbe, eher unwahrscheinlich. Bei den beiden literarischen Personen sehe ich bezueglich des Namensrechtes wenig Probleme - kann aber nicht ausschliessen, dass dies event. Namen von juristen Personen bzw Firmen von Kaufleuten sind - allerdings koennte es (und wird es wohl auch) Marken geben, die auf beide Namen lauten. - Ich wuerde sie wohl ohne Bauchschmerzen verwenden, wenn mir danach waere, aber ein hier kaum messbares Restrisiko bleibt immer. Allerdings duerfte die Durchsetzung deutschen Rechts in der de.WP wegen des Sitzes in St. Petersburg, FL schwierig sein, soweit der betreffende Nutzer seine Realdaten nicht auf die eine oder andere Art mit dem Nutzernamen verbunden hat. Von der Verwendung von bekannten Marken oder den Namen bekannter Personen bzw Firmen wuerde ich jedoch eher abraten. Benutzer:Dieter Bohlen koennte, soweit der echte D. B. die Person dahinter rausbekommt, unangenehm werden. sуrcro.PEDIA+/- (zZ im Urlaub) 22:38, 4. Jan. 2007 (CET)

Hertensteiner Programm

Im OTRS erreichte uns folgende E-Mail:

[ Inhalt Ticket#: 2007010110004685 ]
An:  permissions-de@wikimedia.org
Betreff: Hertensteiner Programm
Erstellt: 01.01.2007 07:55:05
http://de.wikipedia.org/wiki/Hertensteiner_Programm

Lieber Herr, liebe Dame, was auch zutreffen mag,

Ihnen gebührt Dank dafür, daß Sie sich um die Wikipedia-Qualität bemühen.

Die 12 Punkte, genannt "Hertenstein Programm" sind nach 50 Jahren als
geschichtlich
anzusehen. Die 12 Punkte sind eine öffentliche Proklamation, die auf vielen
Web-Seiten (z. B. viele UEF Ortsverbände: siehe Google: 528 Treffer nur in
Deutsch)  in vielen Sprachen wörtlich zitiert worden sind, und auch
unübersehbar
oft in gedruckter Form oder anderen Medien in vielen Sprachen publiziert
wurde.
Dies gibt ebensowenig Copyright-Probleme, als wenn ich die 10 Gebote
zitiere.
Es ist davon auszugehen, daß jenes internationale Gremium, das 1946 in
Hertenstein
getagt hat, an einer weitesten Verbreitung interessiert war, also freie
Lizenz GNU-FDL vorliegt.

Mit freundlichen Grüßen,

Dies bezieht sich wohl auf diese Version. Natürlich kenne ich die Regeln zum Urheberrecht. Trotzdem fällt mir dazu keine fundierte Antwort ein. --Raymond Disk. Bew. 22:31, 4. Jan. 2007 (CET)

Ich weiss nicht. Schöpfungshöhe erscheint mir gegeben (mögen andere bezweifeln), öffentliche Proklamation hat nix zu besagen. Wenn die Urheber von Anfang an darauf verzichtet haben, urheberrechtliche Ansprüche geltend zu machen, können diese verwirkt sein. Zur Verwirkung im Urheberrecht bitte ich Schricker, UrhR ³2003 § 97 Rdnr. 93ff. zu konsultieren. Weder reicht es aus, dass der Verletzte UrhR.verletzungen nicht verfolgt hat noch reiner Zeitablauf; Unterlassungsansprüche für die Zukunft sind trotz Verwirkung möglich. Das Argument, es gebe keine Copyright-Probleme ist zurückzuweisen. Und wenn sich zehnmal kein Urheber finden lässt und alle Erben verschwunden sind, ist das Teil nicht PD, sondern ein Verwaistes Werk --Histo Bibliotheksrecherche 00:21, 5. Jan. 2007 (CET)

Rechtliche Frage zu Hells Angels-Artikel

Hallo zusammen, eine Frage an diejenigen, die sich mit URV und personenrechtlichen Sachen etwas besser auskennen. Bei Hells Angels wurde kürzlich Text zum kriminellen Kontext des MC neu eingefügt, der auf Quellen zweier Hamburger Tageszeitungen zurückgreift (Beleglinks im Artikel). Ich hatte das etwas umstrukturiert und die genauen Quellenangaben zugefügt, den Text selbst aber im Wesentlichen gelassen. Dazu nun zwei Bitten:

  1. Könnte bitte jemand Unbeteiligtes mal prüfen, ob die Texte als URV anzusehen sind; aus meiner Sicht sind sie es nicht, weil für die übernommenen Passagen keine eigene Schöpfungshöhe besteht (Rest wurde anders formuliert), aber es kann sein, dass ich bei dem Artikel mittlerweile einfach etwas befangen bin.
  2. Schwieriger finde ich folgendes Problem zu beurteilen: In den neu hinzu gekommenen Passagen werden Klarnamen genannt (aus besagten Zeitungsartikeln übernommen, d.h. sie waren schon mal öffentlich) und mit Straftatbeständen verknüpft. Dabei ist mir irgendwie etwas mulmig; könnte auch hier bitte mal jemand sachverständig und unvoreingenommen prüfen: 1. ob das rechtlich in Ordnung ist; 2. ob das enzyklopädisch überhaupt sinnvoll erscheint.

Danke vorab und Gruß --Rax post 19:27, 1. Jan. 2007 (CET)

Nachtrag: Diese Anfrage bezieht sich auf diese inzwischen veraltete Version des Artikels; inzwischen habe ich die Namen erstmal rausgenommen und etwas umformuliert, weils mir immer fragwürdiger erschien, warum ausgerechnet diese Personen so ausgestellt sein sollten. An Expertenmeinungen zur persönlichkeitsrechtlichen Bewertung bin ich aber immer noch interessiert. Gruß --Rax post 22:11, 1. Jan. 2007 (CET)
zu 2) Juristisch würden wir das wahrscheinlich durchstehen. Ich sehe hier eher eine Frage der Wikiethik. Gönnen wir den genannten Personen die Chance auf eine Resozialisierung, der Informationsgewinn des Artikel mit den Namen ist eher gering. --ST 00:55, 2. Jan. 2007 (CET)
danke fd Auskunft - Gruß --Rax post 23:55, 5. Jan. 2007 (CET)

Prominentenfoto

Woher bekommt man am einfachsten ein Bild eines Prominenten (bspw. Rolf Schrepfer, Eishockeyspieler)? Auf alles Internetseiten steht im Impressum, dass alle Bilder urheberrechtlich geschützt seien. Ist es überhaupt erlaubt Bilder von Prominenten zu veröffentlichen ohne deren Einwilligung? --Schrepfer 02:56, 3. Jan. 2007 (CET)

Lies mal Wikipedia:Bildrechte#Aufnahmen von/mit Personen, damit sollte klar sein das nicht immer eine Zustimmung vorhanden sein muss. Wenn die prominete Person einen öffentlichen Auftritt hat, muss sie akzeptieren das sie fotografiert wird. Allerdings sollte das Foto nicht herabwürigend sein, denn dann könntest du verklagt werden. Jemanden anlässlich seiner Rede bei einer Veranstaltung zu fotografieren ist also erlaubt, und benötigt keine Zustimmung der Person. Hier ist halt auch der gesunde Menschenverstand gefragt. Bobo11 08:14, 3. Jan. 2007 (CET)
…und selbst wenn nichts dazu im Impressum steht, sind die Bilder geschützt. Es steht ja auch nicht auf jedem Auto, dass man es nicht klauen darf. --88.70.75.31 11:33, 3. Jan. 2007 (CET)
Da die ursprüngliche Frage noch nicht beantwortet war: Am einfachsten bekommt man Fotos von Prominenten, wenn man bei einem öffentlichen Auftritt hingeht und ein Bild macht. Man sollte nett fragen, muss man aber strenggenommen gar nicht. Reicht das als Antwort? --h-stt !? 12:06, 3. Jan. 2007 (CET)


Habe folgendes Problem: Habe hier im Auftrag einer Gruppe ein Pressefoto reingestellt. Es gab allerdings Probleme mit der Lizens. Durch Nachfragen kam raus, dass das Foto freigestellt sein soll, auch für gewerbliche Zwecke. Das wollen die Künstler jedoch nicht bzw. müssen erstmal Rücksprache halten. Jetzt wollte ich das Foto bis zur Klärung rauslöschen, aber wie mach ich das?--Sarinas-Welt 22:11, 5. Jan. 2007 (CET)

Lyric/Songtext Seiten

Das dort die Lizenzlage nicht klar ist, weis ich (solange es nicht die offizielle Seite ist die die Lyrics veröffentlicht), wie sieht es in der Wikipedia aus, darf man auf nicht-offizielle Seiten linken die die Lyrics angeben (konkreter Fall: Ecce Cor Meum, Diskussionsseite beachten, dort findet man ein Statement)? --J-PG eVaLuaTe! / MaL LaCHeN?! 00:35, 4. Jan. 2007 (CET)

Nicht-øffentliche Lyricseiten sind meist URV, auf die ich persønlich nicht verlinken wuerde. Deine Frage findest du in Haftung für Hyperlinks beantwortet. --Kantor Hæ? +/- 23:08, 4. Jan. 2007 (CET)
Du bist ja gut. Wie kann eine webseite nicht öffentlich sein? Wie dem auch immer sei, aus dem Artikel Haftung für Hyperlinks kommt klar raus, dass in der Wikipedia auf Lyrikseiten verlinkt werden darf. Gary Luck Diskussion 13:56, 5. Jan. 2007 (CET)
Ich meinte natuerlich "nicht-offiziell". Die Schlussfolgerung, die du aus dem Artikel ziehst, scheint mir allerdings etwas fragwuerdig; aber grundsætzlich ist das eh dein Problem :-O --Kantor Hæ? +/- 00:00, 6. Jan. 2007 (CET)
Das hab ich aus diesem Satz gezogen:
In Deutschland geht die herrschende Rechtsmeinung davon aus, dass das Setzen eines Hyperlinks
auf ein urheberrechtlich geschütztes Werk die Vervielfältigungsrechte nicht beeinträchtigt.
Gary Luck Diskussion 02:54, 6. Jan. 2007 (CET)

Verfällt das Urheberrecht irgendwann?

Ich würde gerne aus einem Buch von 1907 ein paar Seiten herausscannen und im Internet einstellen. Geht das? Es ist ein Vermerk "Nachdruck verboten" vorhanden. Gilt der ewig???

Danke Für eine Antwort (nicht signierter Beitrag von 84.150.182.19 (Diskussion) Mogelzahn)

70 Jahre nach dem Tod des Autors. --Mogelzahn 20:55, 4. Jan. 2007 (CET)

Woher kann ich erkennen wann dieser gestorben ist??? Was bei mehreren Autoren???

Danke für eine Antwort

Du können recherchieren in Bibliothek, wann Autor ist gestorben. name steht auf Titel drauf. Oder Wikipedia:Auskunft fragen wenn zu dumm für Bibliothek --Histo Bibliotheksrecherche 01:17, 6. Jan. 2007 (CET)
Es ist schon spät, findest du nicht, Histo? --CyRoXX (? ±) 01:28, 6. Jan. 2007 (CET)

Bild:Lydie Auvray (1).jpg

kann vorgenanntes Bild nun in den Artikel gestellt werden? siehe hierzu Bild Diskussion:Lydie Auvray (1).jpg, wenn gewollt kann ich die mail natürlich übersenden,--Kino 21:00, 5. Jan. 2007 (CET)

Eine Freigabe mit einer Textvorlage an permissions-de@wikimedia.org durch den Urheber (nicht Dich) ist eigentlich schon nötig. --Taxman¿Disk?¡Rate! 21:25, 5. Jan. 2007 (CET)

Bild:KMS-San-Marino-2004.jpg

Gestern war das oben verlinkte Bild unter den Schnelllöschkandidaten ("selbst fotografiert, Public Domain"). Wegen der Abbildung auf dem Kuvert wurde von einer IP ein Löschantrag gestellt, wenig später hat ein Benutzer daraus einen Schnelllöschantrag mit der Begründung "URV" gemacht. Mir erschien der Grund plausibel, zumal im Filmbereich auch öfters abfotografierte DVD-Cover oder Filmposter vorkommen, die mit dem gleichen Grund schnellgelöscht werden. Nach dem Einspruch des Bildeinstellers auf meiner Diskussionsseite habe ich es wiederhergestellt, um hier nochmal die Meinung von Experten einzuholen. --César 09:50, 5. Jan. 2007 (CET)

Ich bin kein Profi, meine aber auf dem Foto was ganz anderes als eine Münze zu erkennen. Die Münzen mögen meinetwegen fotografierbar sein, dieses Bild aber imho nicht. --Taxman¿Disk?¡Rate! 10:43, 5. Jan. 2007 (CET)
Das verstehe ich doch nun wirklich nicht mehr. Warum sollte ein zugeklappter offiziell herausgegebener Kursmünzensatz (diese kann man auf- und zuklappen) nicht fotografierbar sein, ein aufgeklappter mit Münzen wiederum doch? Es steht doch auch in der Bildbeschreibung, dass dies der Kursmünzensatz ist und nicht das darauf angebildete Gebäude? Man möge mich des Besseren belehren, aber ich sehe hierin keine Urheberrechtsverletzung. --Sewa moja dyskusja 17:30, 5. Jan. 2007 (CET)
Nun, die Münzen selber kannst Du dir hier herunterladen, daher kommen ja auch die ganzen Münzabbildungen in den Währungsartikeln. Die dortigen Lizenzbestimmungen erlauben die freie Weitergabe unter Vorraussetzung der Nennung korrekten Nennung der EZB. Nun meine Frage: Warum sollte ein Kursmünzensatz PD sein, und warum sollte eine Verpackung für diesen, die von einem ganz anderen Urheber stammt, als die Gestaltung der Münzen, PD sein? --Taxman¿Disk?¡Rate! 17:41, 5. Jan. 2007 (CET)

Das Bild zeigt ein Foto (auf Verpackung), das geschützt ist und keine Münze (über deren Schutz man streiten kann). --Histo Bibliotheksrecherche 19:46, 5. Jan. 2007 (CET)

Offenbar muss es also doch gelöscht werden. Da ich natürlich nicht mit dem Urheberrecht in Konflikt raten möchte, möchte ich der Löschung nicht im Wege stehen. --Sewa moja dyskusja 23:02, 5. Jan. 2007 (CET)
Hab ich nicht SLA gestellt? verwirrt--Ar-ras (D BT) 11:35, 6. Jan. 2007 (CET)
Inzwischen schnellgelöscht. --César 13:39, 6. Jan. 2007 (CET)

Ich würde gern das Logo der Universität Ulm ( http://www.uni-ulm.de/corporate-design/image/uulm.gif ) hochladen. Sind solche Logos Lizenzrechtlich problemlos? Bei anderen Unis sind sie meist ohne Diskussion hochgeladen worden. D33r 13:41, 5. Jan. 2007 (CET)

s. WP:BR#Logo: keine Schöpfungshöhe erkennbar. --Taxman¿Disk?¡Rate! 14:28, 5. Jan. 2007 (CET)
Das heisst? D33r 15:46, 5. Jan. 2007 (CET)
1:1=2, selber denken hält fit --Histo Bibliotheksrecherche 19:47, 5. Jan. 2007 (CET)
Du kannst es hochladen mit der Lizenz {{Bild-PD-Schöpfungshöhe}}. -- ChaDDy ?! +/- 00:11, 7. Jan. 2007 (CET)

GNU-FD-Lizenz: Wie drucke ich den Lizenztext ab?

Ich habe heute ein Bild mit GNU-FD-Lizenz in einen Artikel eingebunden. Bei dieser Lizenz soll man immer den Lizenztext mitabdrucken. Unter dem Thumb steht jetzt:

"Dieses Bild wurde unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation veröffentlicht. Es zu kopieren, verbreiten und/oder zu modifizieren ist unter den Bedingungen der GNU-Lizenz für freie Dokumentation, Version 1.2 oder einer späteren Version, veröffentlicht von der Free Software Foundation, erlaubt."

Muss da so viel drunter stehen oder übertreibe ich da? Reicht auch "Dieses Bild wurde unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation veröffentlicht."? Oder brauch gar nicht drunter stehen, weil die Lizenz ja beim Anklicken des Bildes sichtbar wird? (nicht signierter Beitrag von Edward.hopper (Diskussion | Beiträge) )

Könntest Du einen Link zu diesem "Artikel" nachreichen? Wenn Du das Bild online veröffentlichst und es so gestaltet hast, dass bei klick auf das Bild die vollständige Lizenzbeschreibung (Quelle, Urheber, Versionsgeschichte, Link auf lokale Kopie der GFDL) sichtbar ist, wird dies meist als lizenzkonform eingestuft. Schließlich wird das in der Wikipedia ebenso gehandhabt. Siehe auch Wikipedia:Weiternutzung und den Abschnitt bei den Lizenzbestimmungen. --Taxman¿Disk?¡Rate! 16:30, 5. Jan. 2007 (CET)
Der link ist [1]. Es sieht superunschön aus mit dem vielen Text unter den Thumbs.--Edward.hopper 17:01, 5. Jan. 2007 (CET)
Ach so, du meinst tatsächlich einen Wikipediaartikel. Hier benötigen wir keine gesonderte Lizenzbeschreibung im Bilduntertitel, da ohnehin alle Inhalte unter GFDL stehen (s. unten auf jeder Seite) und die genaue Lizenzierung über den Thumb verlinkt ist. Was mich allerdings brennend interessiert ist, wie Du Universalmusic zur Freigabe unter GFDL überreden konntest. Die wissen hoffentlich, dass bei der Lizenz jeder das Bild bearbeiten darf, insofern ihre schöne Copyright-Notiz eine ziemlich kurze Überlebensdauer haben wird. --Taxman¿Disk?¡Rate! 17:10, 5. Jan. 2007 (CET)
Es sind keine hochauflösenden Bilder: die großen 2MB und mehr Bilder, die auf deren Presseserver stehen, die hätte ich nicht nehmen dürfen. Aber von den kleinen 50 oder 100 KB Bildern sind im Internet sowieso so viele in Umlauf ... Und die GNU-FD-Lizenz hat sich Universal selber ausgesucht. Ich wollte ursprünglich die CC-SA.--Edward.hopper 17:48, 5. Jan. 2007 (CET)
Dann würde ich sagen herzlichen Glückwunsch. Vielleicht kannst Du mir ja die Korrespondenz mal per Mail zukommen lassen, möglicherweise können wir da irgendwie eine generelle Lizenz rausschlagen. Anbieten würde sich auch eine Bild-by Lizenz, damit könnte man zumindest den copyright-Status und die Namensnennung korrekt weitergeben. --Taxman¿Disk?¡Rate! 17:52, 5. Jan. 2007 (CET)
Im OTRS liegt dazu eine E-Mail vom Benutzer Edward.hopper vor (Ticket#: 2007010510014005). Im Anhang ein einfaches Word-Dokument, in der die Bilder durch eine Mitarbeiterin von Universal Music unter die GFDL gestellt werden. Idealerweise benötigen wir jedoch eine Bestätigung direkt vom Lizenzgeber ans OTRS... Wenn sich bitte ein OTRS-Kollege das Ticket auch mal anschauen könnte? Danke. --Raymond Disk. Bew. 21:52, 5. Jan. 2007 (CET)
  • freu* mach ich. Ich wollte ohnehin bei universalmusic mal anfragen, ob wir die Freigabe auch auf weitere Bilder ausdehnen können und da da_didi mich heute freigeschaltet hat werde ich das wohl als erstes angehen :) --Taxman¿Disk?¡Rate! 22:09, 5. Jan. 2007 (CET)
Jemand hat die Lizenzhinweise aus den Bildern gelöschr--Ar-ras (D BT) 11:47, 6. Jan. 2007 (CET)
Also ich war's nicht!--Edward.hopper 12:04, 6. Jan. 2007 (CET)
Ar-ras, Du Witzbold! Sieh zu, dass Du schleunigst den Hinweis auf Deutsche Grammophon und den Fotografen der Bilder in die Infobox nachträgst, sonst lass ich die Version löschen wegen nicht genanntem Urheber. --Taxman¿Disk?¡Rate! 12:06, 6. Jan. 2007 (CET)
Nunmal Halblang! Wieso hat das der Ersteller nicht in den Text geschrieben? Nun werden die "Namen" genannt. Falls es dir nicht passt, dann korrigier es selber: It's a wiki --Ar-ras (D BT) 23:28, 6. Jan. 2007 (CET)

Bild von 1939

Hallo, ich würde gerne diese Titelbild einer anthroposophischen Zeitschrift aus dem Jahre 1939 bei Wikipedia verwenden. Die Gestaltung selbst erscheint mir als Gebrauchsgrafik ohne Schöpfungshöhe. Problematisch dürfte aber das Foto sein. Es ist aufgrund seiner Komposition vermutlich als Werk einzustufen. Allerdings ist die Reproduktion sehr schlecht. Frage: ist die Abbildung des Titelbildes als Werk geschützt? Wenn ja, warum? Aufgrund des Fotos, oder schon aus sich selbst heraus? Spielt die Qualität der Abbildung bei der Beurteilung der Schutzwürdigkeit eine Rolle? Vielen Dank! --GS 21:14, 6. Jan. 2007 (CET)

Nein keine Chance. Es handelt sich möglicherweise um ein Foto von Heinrich Hoffmann, jedenfalls lese ich Hoffmann (allerdings nicht H.). Die Qualität spielt keine Rolle --Histo Bibliotheksrecherche 00:27, 7. Jan. 2007 (CET)
Schade, danke auf jeden Fall für die Auskunft! Gruß --GS 00:28, 7. Jan. 2007 (CET)

Zur Sicherheit lieber fragen...

Hi ich habe hier mehrere Bilder gefunden, wo dabei/drauf steht, dass sie älter als 100 Jahre sind. Aus den unmengen Text zu diesem Thema habe ich geschlossen, dass ich die hochladen dürfte auch ohne zu fragen. Sehe ich das richtig? Außerdem sind dort mehrere Briefmarken. Dürfte ich die auch benutzen ohne zu fragen, oder muss ich die selbst scannen bzw fragen? (ich würde natürlich troztdem fragen) Alien65 23:06, 6. Jan. 2007 (CET)

Die 100-Jahre-Regel ist eine wikipedia-interne Richtlinie. Sie besagt jediglich, dass hier Bilder akzeptiert werden, die älter als 100 Jahre ist. Gesetzlich gilt weiterhin 70 Jahre pma. Für die Briefmarken siehe Amtliche Briefmarke (Deutschland). --Isderion 23:28, 6. Jan. 2007 (CET)
Die 100-Jahres-Regel gilt de jure nicht auf Commons, allerdings werden die meisten Bilder, die nach dieser Regel hochgeladen wurden, dort geduldet --Histo Bibliotheksrecherche 00:28, 7. Jan. 2007 (CET)

Liebes Wikipedia-Team. Ich wollte ein Logo von einer anderen Internetseite haben und zu Wikipedia hochladen. Doch ich glaube, das ist nicht erlaubt. Ist es erlaubt, den Bildschrim abzufotografieren(mit Druck/Print-Taste) oder es in einem bildbearbeitungsprogramm nachzubasteln?--Marci 10:09, 4. Jan. 2007 (CET)

Solange das Logo die Schöpfungshöhe nicht erreicht kann es hier direkt hochgeladen werden. Beachte dazu bitte die Hinweise zu Logos bei den Bildrechten. --Taxman¿Disk?¡Rate! 10:13, 4. Jan. 2007 (CET)
Und wie ist es mit dem Hochladen eines Bildes --Marci 10:25, 4. Jan. 2007 (CET)
Ein Bild, also ein Foto, erreicht eigentlich immer die Schöpfungshöhe, darum: verboten. --Schrepfer 14:29, 4. Jan. 2007 (CET)
Und mir dem Abfotografieren des Bildschirms? Wahrscheinlich auch oder? --Marci 14:35, 4. Jan. 2007 (CET)
s. WP:BR#Screenshots --Taxman¿Disk?¡Rate! 15:11, 4. Jan. 2007 (CET)
Nenn mir doch einfach mal die Seite für das Logo, dann kommen wir vielleicht weiter. --Taxman¿Disk?¡Rate! 15:12, 4. Jan. 2007 (CET)
[2] Ich habe allerdings schon bei Support angefragt. Hier das ergebnis. Entschuldigung. Ich musste vorher aus dem Internet und habe vergessen diese Seite zu Spiechern. --Marci 18:14, 4. Jan. 2007 (CET)
Witzbold, du kannst doch nicht mit dem Ziel, ein Babelvorlage erstellen zu wollen um das Logo bitten ;-) Hmm, das Banner hat ne gerenderte Grafik, der zumindest ich Schöpfungshöhe zumaßen würde. Was sagen die anderen dazu? --Taxman¿Disk?¡Rate! 14:26, 5. Jan. 2007 (CET)

Das is schon dreist, ein Bild für eine Babelvorlage, das Logo weist Schöpfungshöhe auf, also vergessen wirs manchmal ist es ganz OK, wenn Rechteinhaber keine Genehmigung erteilen --Histo Bibliotheksrecherche 01:16, 6. Jan. 2007 (CET)


Ich finde das gar nicht nett, wenn man mir keine Rechte erteilt. Gibt es keine andere Lösung. Ich glaube, dass die meisten Logo's keine Rechte hier in Wikipedia haben. Was passiert, wenn man es trotzdem nimmt? --Marci 17:57, 7. Jan. 2007 (CET)

Zitieren

Hallo! Ich schreibe eine Facharbeit und habe dazu Material von hier "entnommen". Natürlich muss ich das dann auch richtig als Fußnote vermerken, jedoch habe ich dabei ein Problem: Wen soll ich denn als Autor angeben? Ich glaube kaum, dass ich beim Zitieren auf die Angabe des Autors verzichten darf. Zum Beispiel habe ich die Definition über Immigration von der Seite http://en.wikipedia.org/wiki/Immigration entnommen. Ich höffe irgendwer hier kann mir helfen...

Danke im voraus... -- 84.153.180.82 17:07, 6. Jan. 2007 (CET)

Schau bitte einfach bei deinem Artikel in die Werkzeugspalte ganz links.Dort findest du einen Link der auf die vollständigen und korrekten Angaben beim Zitieren aus diesem Artikel verweist. --h-stt !? 19:00, 6. Jan. 2007 (CET)
Überlege dir aber bitte gut, ob du wirklich diesen Wikipedia-Artikel als Quelle für deine Facharbeit heranziehen möchtest – bisweilen kann das zumindest taktisch ungeschickt sein, was die bewertenden Lehrer angeht. Aber das nur als OT-Wink von der Seite. --G. ~~ 19:03, 6. Jan. 2007 (CET)

Wikipedia-Artikel sollten nur in Ausnahmefällen von Schülern und Studenten zitiert werden. Sind sie zitabel, was ich für einige von mir erstellte Artikel bejahe ;-), dann erfolgt das Zitat ohne Autorennamen --Histo Bibliotheksrecherche 00:24, 7. Jan. 2007 (CET)

Achso, danke. Ich bevorzuge es meinerseits auch eher Zitate aus Büchern zu verwenden, jedoch sind sie leider auch veraltet und Definitionen wollen auch nirgends stehen. Ich werd mir den Ratschlag zu herzen nehmen, nochmals danke -- 84.153.156.30 18:28, 7. Jan. 2007 (CET)

Geschmacksmusterschutz

Wie ist das mit dem Geschmacksmusterschutz? Ralf meint, dass das Logo nach dem Geschmacksmusterschutz geschützt ist. Soweit ich weiß, ist dieser Schutz aber für uns irrelevant. Liege ich da richtig? (Mit Geschmacksmusterschutz hab ich mich noch nicht so besonders häufig beschäftigt.) Könnte bitte jemand vielleicht nebenbei auch mal hier vorbeischauen? Da blick ich langsam selbst nicht mehr so genau durch. Ach ja, hier wird auch noch darüber diskutiert. -- ChaDDy ?! +/- 00:13, 7. Jan. 2007 (CET)

Wir ignorieren den Geschmacksmusterschutz --Histo Bibliotheksrecherche 14:55, 7. Jan. 2007 (CET)
Dann hatte ich also schon recht. -- ChaDDy ?! +/- 22:52, 7. Jan. 2007 (CET)

Bildneuzeichnumg

In Wikipedia:Fragen zur Wikipedia hatte ich folgende Frage gestellt.

Von mir stammt das Bild:Modellbahn3.gif von dem ich nun eine weitere abgeänderte Version Bild:Bahnbetriebswerk.png gefunden habe. Das neue Bild hat nicht mehr die selben Lizensen wie das von mir erstellte Bild. Ist das so in Ordnung und was für eine Lizens müsste ich nehmen damit in Zukunft immer die gleiche Lizens verwendet werden muß und gegebenenfals das Ursprungsbild mitgenannt wird? Mir geht es nicht darum als Autor genannt zu werden sondern in erster Linie darum daß die gleiche Lizens weiterverwendet werden soll. Ich möchte meine zukünftigen Beiträge zumindest so Lizensieren.

Da die Frage noch nicht vollständig beantwortet wurde bitte ich hier wo sie wohl besser beantwortet werden kann erneut um euere Antwort. Vielen Dank für die Mühe. Mit freundlichen Grüßen --Ronaldo 18:33, 7. Jan. 2007 (CET)

sorry, ich dachte, ich hätte deutlich genug geantwortet. Wenn Du das Bild nicht als gemeinfrei verwendbar erklärst (also PD), dann muß die Lizenz, die Du Dir ausgesucht hast, weitergegeben werden. Sprich: Nimm nur GFDL oder CC-by-SA, sobald "public domain" in der Lizenzbeschreibung steht können die Leute damit machen was Sie wollen. --Taxman¿Disk?¡Rate! 19:59, 7. Jan. 2007 (CET)
Danke jetzt weis ich Bescheid. Hatte da wohl irgend wann am anfang meiner WP Zeit mal eine nicht ganz korrekte Info bezüglich einer Doppellizensierung erhalten. Mit freundlichen Grüßen --Ronaldo 20:14, 7. Jan. 2007 (CET)

URV?

Hallo, ich habe heute von dieser Seite mittels paint den Grundriss nachgezeichnet, siehe hier. Meine Frage, geht damit alles in Ordnung, oder verletze ich damit irgendwelche Rechte? Gruß -- Rainer L 20:08, 7. Jan. 2007 (CET)

M. E. nein, denn der ursprüngliche Zeichner hat wohl nur nachgezeichnet, was von der Natur vorgegeben war, ohne eine eigene Schöpfung in die Zeichnung einzubringen. --ST 20:17, 7. Jan. 2007 (CET)

Kannst du mir aber erklären, wieso du auf eine Quellenangabe verzichtet hast? WP:Q gilt sinngemäß auch für Bilder. Wenn man die Richtigkeit der Angaben kontrollieren will, muss man wissen, woher du sie hast --Histo Bibliotheksrecherche 21:26, 7. Jan. 2007 (CET)

Weil ich so etwas noch nie gemacht habe und deswegen nicht an die Quelle gedacht habe. Ich habe den Link nachgetragen, ist es jetzt so in Ordnung? Gruß -- Rainer L 22:58, 7. Jan. 2007 (CET)
OK --Histo Bibliotheksrecherche 01:14, 8. Jan. 2007 (CET)

URV über ein Buch von Hermann Römpp

Liebe, lieber Admin. Ich habe hier einen Link zu Vorwort zur 6. verbesserten Auflage gemacht. Den Text habe ich mühsam aus dem Originalbuch abgeschrieben und möchte: 1. keine Verbesserungen bez. Rechtschreibung, weil das 1939 geschrieben wurde, 2. das hierher verschieben (z.B. auf die Diskussionsseite). Muss ich bei Thieme oder sonst irgendwo die Erlaubnis wegen URV einholen? Ich würde den exakten Wortlaut des Buchtitels unter Hermann Römpp#Werke „verbessern“. Ich bedanke mich für die Abklärung. Herzlich:René----Crazy-Chemist 18:45, 7. Jan. 2007 (CET)

Der Text weist Schöpfungshöhe auf, er muss also gelöscht werden, wenn du keine Zustimmung der Rechteinhaber beibringst. das dürften die Erben Römpps sein --Histo Bibliotheksrecherche 19:45, 7. Jan. 2007 (CET)

Also das verstehe ich nicht: Ich möchte ein Vorwort zu einem Buch von Hermann Römpp, welches seit Jahren vergriffen ist, auf der Diskussionsseite Hermann Römpp plazieren und muss die Erben fragen? Wenn das wirklich so ist, gebt mir wenigstens Zeit um die Erben zu finden. Herzlich: René----Crazy-Chemist 23:20, 7. Jan. 2007 (CET)
Selbst wenn Deine mühevolle Tipparbeit gelöscht wird, kann sie jeder Administrator bei vorliegen einer Freigabe (mit Textvorlage an permissions-de@wikimedia.org) jederzeit wiederherstellen. Ansonsten ist es für Dich wohl langsam an der Reihe die Seite zum Urheberrecht in der WP und zur Regelschutzfrist einmal etwas gründlicher zu lesen. --Taxman¿Disk?¡Rate! 00:13, 8. Jan. 2007 (CET)

Hallo Taxman, ich habe verstanden und werde in den nächsten Tagen die Erben suchen. Möchte ja nicht Hier landen. Du könntest jedoch deinen Umgangston wieder einmal überdenken. Herzlich: René----Crazy-Chemist 10:46, 8. Jan. 2007 (CET)

Einige Bilder, Spam und anderes

Hallo, ich bin gerade über Benutzer:SCHREIBMAYR gestolpert. Der Benutzer scheint identisch mit einer Fachhandlung für Kirchenbedarf in München. Bisher hat der Benutzer die Artikel Parament und Abendmahlskelch bearbeitet und dort Text wie auch Bilder eingestellt. In beiden Fällen wurden außerdem Links zum betreffenden Onlineshop erstellt. Ich habe die Änerungen rückgängig gemacht - vor allem auch da weder für verwendete Zitate Quellen angegeben, noch für die betreffenden Bilder Lizenzen (bzw: teilweise Eigentum Schreibmayr) angegeben wurden. Es betrifft die Bilder:

Könnte da bitte mal jemand drüberschauen? Ich habe den Benutzer aufgefordert die Lizenzen für die Bilder einzutragen, berzweifle aber, dass z.B. das Firmenlogo wirklich unter eine freie Lizenz soll. --Steffen - Disk 17:10, 8. Jan. 2007 (CET)

Das Logo hat keine Schöpfungshöhe, also ist es wurscht, allenfalls die Lizenz unzutreffend. --Histo Bibliotheksrecherche 22:27, 8. Jan. 2007 (CET)

Gut. Für den Rest sind inzwischen Lizenzen nachgetragen --Steffen - Disk 10:38, 9. Jan. 2007 (CET)

Belgisches Urheberrechtsgesetz

Wo ist das belgische Urheberrechtsgesetz im Internet zu finden? --84.61.16.34 15:41, 9. Jan. 2007 (CET)

Für Fragen wißbegieriger IPs gilt hier eine Sonderregelung. Sie werden ignoriert. [3] --Histo Bibliotheksrecherche 16:57, 9. Jan. 2007 (CET)

Lizenzrückzug

Hallo,

ich hatte vor ca. einem Jahr einen Artikel verfasst. Dafür hatte ich auch selbst erstellte Fotografien mit den kompletten Angaben (von wem und wann fotografiert, mit welcher Camera etc.) zur Verfügung gestellt. Dann wurde von Wikipedia behauptet für die Bilder würden die Rechte fehlen und gelöscht.

Da ich das Copyrigth für den Artikel habe und ihn auch auf meiner eigenen Webseite stehen habe, möchte ich nicht das der von mir selbst verfasste Artikel länger Wikipedia zur Verfügung steht, wenn die Bilder dazu abgelehnt werden.

Wenn du einen Artikel verfasst, stellst du ihn unter GNU FDL. Du darfst ihn anderweitig beliebig weiterverwerten, aber die Genehmigung zur Aufnahme in die Wikipedia und beliebige andere kommerzielle Sammlungen unter der gleichen Lizenz kannst du nicht zurückziehen. --Histo Bibliotheksrecherche 16:57, 9. Jan. 2007 (CET)
(BK)Hallo, solange Du uns nicht sagst, von welchem Artikel Du redest kann Dir wohl keiner wirklich weiterhelfen. Ansonsten lies Dir bitte einmal die häufig gestellten Fragen zum diesem Thema durch, vielleicht erklärt das Deine Fragen. Ansonsten steht hier auch die Antwort auf Deine Bitte um Löschung. --Taxman¿Disk?¡Rate! 17:03, 9. Jan. 2007 (CET)

http://de.wikipedia.org/skins-1.5/common/images/button_sig.png

Aktivität, Halbwertszeit und Isotope

In der Diskussion:Uran wurde die Folgende Frage gestellt:

Wenn die Frage beantwortet wird, währe es nett, wenn eine Kopie der Antwort in die Diskussion:Uran eingefügt werden könnte. Vielen Dank --Uwe W. 20:18, 9. Jan. 2007 (CET)

Ja, wissenschaftliche Theorien und reine Daten werden nicht vom Urheberrecht geschützt (PD+).--sугсго.PEDIA-/+ 20:27, 9. Jan. 2007 (CET)
Antwort von mir auch in Diskussion:Uran eingefügt--Uwe W. 20:44, 9. Jan. 2007 (CET)

Urheberrechte bei privater DVD erstellung?

Hallo, wie sieht es eigendlich bei so einer Situation aus: Ich zeichne für einen Verein eine Sportveranstaltung auf. Daraus wird eine DVD produziert, welche an die Vereinsmitglieder ausgegeben wird. Es werden lediglich die Produktionskosten wieder erwirtschaftet (also keine Gewinne= nicht komerziel). Nun ist in dem DVD-Menü eine Hintergrundmusik. Ich bin der Auffassung, dass in so einem Fall keine Urheberrechtsverletzung vorliegt, da die Musik ja eigendlich nur 'Beiwerk' ist und nur zur Untermalung des Visuellen dient. Im Vordergrund steht das Video was ja Eingenproduktion ist. Da auch keine Gewinne damit erwirtschaftet werden ist das doch OK?

Ich bin kein Jurist, also wie siehts wirklich aus?

MfG Hans Vollmer

Frage den Anwalt deines Vertrauens. Hier erhälst du keine Rechtsberatung, denn das wäre nicht zulässig. --ST 20:10, 9. Jan. 2007 (CET)
Nein, wir tauschen hier nur Meinungen aus. Meine Meinung wäre, dass es nicht OK ist, da du die Musik genausogut weglassen können müsstest. Ohne die GEMA läuft nix --Histo Bibliotheksrecherche 21:31, 9. Jan. 2007 (CET)
Die Argumentation mit der bloßen "Untermalung des Visuellen" ist unrichtig, in vielen Fällen (z.B. wenn das Werk noch nicht auf CD veröffentlicht ist) braucht man sogar für diese „Untermalung“ in Filmen eine gesonderte Genehmigung des Urhebers bzw. seines Verlegers, GEMA wird sowieso fällig. Die Gewinnabsicht ist ebenfalls für das Urheberrecht nicht ausschlaggebend (die WP ist ja auch nicht darauf ausgerichtet, Gewinne zu erwirtschaften :). Ich rate in solchen Fällen (Menü einer DVD) dazu, sich von einem befreundeten Musiker einen kurzen Jingle schreiben zu lassen, der GEMA-frei ist und zu dem man dann natürlich die Genehmigung des Musikers bekommt. Das alles ist aber ebenfalls nur meine private Anregung, in welche Richtung weitergedacht werden sollte. mfg--Regiomontanus (Diskussion) 14:20, 10. Jan. 2007 (CET)

Hochladen eines NASA Bildes das Logos zeigt

Hallo, weil es von der United Launch Alliance kein freies Logo gibt, würde ich gerne dieses Ausschnittbild der Nasa hochladen, das u.a. das gesuchte Logo auf einer Delta II Raketenstufe zeigt. Darf ich das, obwohl ich nicht weiß, ob alle drei auf der Rakete angebrachten Logos dem Urheberrecht unterliegen? Oder ist das Urheberrecht eines Logos unerheblich, wenn es absichtlich (mit)fotografiert wird? --Uwe W. 16:45, 9. Jan. 2007 (CET)

Wenn es Dir um das ULA Logo geht kannst Du auch gerne das von der homepage hier hochladen. wie auf der Bildrechteseite erklärt kümmert uns nur das Urheberrecht und diese Logos dürften allesamt keine Schöpfungshöhe erreichen (nachdem, was hier bislang so alles durchgegangen ist). --Taxman¿Disk?¡Rate! 16:56, 9. Jan. 2007 (CET)
Und wenn es um das mitfografieren eines auf einem Gegenstand (Rakete, Auto, etc.) angebrachten Logos geht? ist das dann Panoramafreiheit?--Uwe W. 17:27, 9. Jan. 2007 (CET)
Sofern der Gegenstand fest installiert ist (was man bei einer Rakete allerdings Zweckbedingt ausschließen dürfte) und in demjenigen Land die Panoramafreiheit gilt, ja. Für Aufnahmen von NASA-Mitarbeitern gilt ja aber ohnehin die NASA-Lizenz (sprich PD), soweit ich weiß. --Taxman¿Disk?¡Rate! 17:36, 9. Jan. 2007 (CET)
Ja {{Bild-PD-US}}. Das ULA-Logo hat übrigens keine Schöpfungshöhe und dürfte damit auf jeden Fall verwendet werden. Das von der Homepage ist allerdings als Flash-Bild eingebaut, kann also nicht so ohne weiteres heruntergeladen werden. Und so weit ich weiß, haben die Amis keine Panoramafreiheit, welche ich aber bei Raketen auch nicht unbedingt anwenden würde. -- ChaDDy ?! +/- 20:22, 9. Jan. 2007 (CET)
Aber das Nasa Bild ist doch in jedem Fall {{Bild-PD-NASA}} ? --Uwe W. 20:28, 9. Jan. 2007 (CET)
Stimmt, mein Fehler. -- ChaDDy ?! +/- 20:35, 9. Jan. 2007 (CET)
PD-Nasa betrifft nur das Foto als Werk nicht das fotografierte Werk, also wenn ein Angestellter der US-Bundesregierung oder einer US-Bundesbehörde ein Foto macht, muss trotzdem stets überprüft werden, ob am fotografierten Objekt nicht anderweitiges Urheberrecht besteht.--sугсго.PEDIA-/+ 20:57, 9. Jan. 2007 (CET)
Also wenn ein NASA-Mitarbeiter z. B. eine urheberrechtlich geschützte Marmor-Figur fotografiert, ist das trotzdem eine URV, oder hab ich das, was du geschrieben hast, falsch interpretiert. Ist ja eigentlich logisch. -- ChaDDy ?! +/- 21:28, 9. Jan. 2007 (CET)
Ja. (Soweit nicht eine andere Ausnahme für die Abbildung - Panoramafreiheit uä.- eingreift.--sугсго.PEDIA-/+ 08:53, 10. Jan. 2007 (CET)

Nochmal zurück zum Fall: Wenn ein Logo (wie oben gesagt) ohne Shöpfungshöhe, das auf einer Rakete oder einem anderen gegenstand angebacht wurde, fotografirt wird und das Foto frei ist (z.B. PD-NASA), gibt es für das Fotografirte Logo dadurch das man es jetzt auf dem Foto sieht, nicht doch plötzlich Urheberschutz, oder?--Uwe W. 11:38, 10. Jan. 2007 (CET)

Wenn ein Gegenstand keine Schöpfungshöhe aufweist, bekommt er auch dadurch keine, dass man ihn repliziert, egal wie komplex die Methode zur Replikation ist. Sofern das Foto frei ist und die Rakete nicht als dreidimensionales Kunstwerk geschützt ist (wovon man hoffentlich ausgehen kann) sollte das in Ordnung sein. --Taxman¿Disk?¡Rate! 12:03, 10. Jan. 2007 (CET)
Och, man kann nie wissen, was die NASA so alles als Kunstwerk ansieht. -- ChaDDy ?! +/- 22:14, 11. Jan. 2007 (CET)

Laut meinem gefährichen Drittelwissen sollte man MP3-Direktlinks aus urheberrechtlichen Gründen entfernen. Kann das jemand der mehr Ahnung hat bestätigen und eventuell einen Grund dazu schreiben? --NoCultureIcons 19:37, 11. Jan. 2007 (CET) P.S.: Es geht natürlich nur um legale MP3s von Künstler- oder Labelseiten.

Wo liegen denn die MP3s? Auf WP (kann ich mir fast nicht vorstellen, dann müssten sie nämlich sofort wieder gelöscht werden). Du meinst wohl MP3s von externen Seiten, oder? Da gibt es auch eine vergleichbare Diskussion zum Thema auf WP:FZW. -- ChaDDy ?! +/- 22:20, 11. Jan. 2007 (CET)
Wegen dieser Diskussion ist mir wieder eingefallen, dass ich das hier mal fragen wollte, weil mir sowas gelegentlich unterkommt und ich mir nie 100% sicher bin ob ich's tatsächlich wegmachen soll. Als Beispiel: Das MP3, das man hier findet, kann man durch kopieren seiner URL direkt verlinken. Zu diesem Thema hab ich diese Diskussion gefunden, in der behauptet wird, die GEMA hätte die Auskunft erteilt dass das ohne Genehmigung zu unterlassen ist. --NoCultureIcons 22:30, 11. Jan. 2007 (CET) P.S.: Wirklich vergleichbar ist das mit der FZW-Diskussion imho nicht, deswegen hab ich's auch nicht dort gefragt.

Buggingen

Hallo Wikipedianer,

beim Lesen der neuen Homepage, der Gemeinde Buggingen unter www.buggingen.de, habe ich festgestellt, dass auf dieser Homepage unter verschiedenen Punkten, z. B. der Chronik, der von mir in Wikipedia, eingebrachte Text, auf deren Seiten kopiert wurde. Dürfen die das? Oder hätten sie Erlaubnis bei Wikipedia einholen sollen? Bitte helft mir in dieser Situation. Viele Grüße --Roadytom 17:02, 10. Jan. 2007 (CET)

Hallo Roadytom, lies Dir bitte die Lizenzbestimmungen durch, da die Seite keinen noch so versteckten Hinweis auf die Lizenzierung und die Urheber gibt ist das eine glasklare Urheberrechtsverletzung. Du kannst Sie gerne unter Wikipedia:Weiternutzung/Mängel melden und, da Du ja selber die Texte geschrieben hast, die korrekte Lizenzierung auf der Webseite verlangen. --Taxman¿Disk?¡Rate! 17:26, 10. Jan. 2007 (CET)

Hallo Taxman, ich habe die Lizenzbestimmungen durchgelesen und bei der Gemeinde Buggingen eine Urheberrechtsverletzung angemahnt. Dazu habe ich verlangt, dass sie die korrekte Lizensierung, der Texte auf ihrer Homepage vermerken. Gruss--Roadytom 18:12, 10. Jan. 2007 (CET)

Gut, dann hoffen wir, dass sie das bald nachholen, schließlich besteht die halbe Webseite aus dem Wikipediaartikel. Aber keine Sorge, sowas passiert ständig und die meisten Leute reagieren mit einem "sorry, das habe ich nicht gewußt, mach ich sofort" darauf. --Taxman¿Disk?¡Rate! 18:15, 10. Jan. 2007 (CET)

Hallo Taxman, die Gemeinde Buggingen hat auf ihrer Homepage unter der Chronik folgendes eingetragen:"Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Buggingen aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar". Wie findest du das? --Roadytom 11:48, 12. Jan. 2007 (CET)

Naja, mal abgesehen davon, dass auch der Geographietext geklaut ist, entspricht diese Kennzeichnung fast (bis auf lokale Kopie der GFDL und korrektem Link auf die Versionsgeschichte) dem Gentlemen agreement. Ob Du als Autor Dich damit zufrieden gibst ist Deine Auslegungssache der GFDL --Taxman¿Disk?¡Rate! 11:58, 12. Jan. 2007 (CET)

Wappen Sark

Beispielsweise in diesem PDF-Dokument befindet sich, beispielsweise auf Seite 151, befindet sich ein Wappen/Logo der Kanalinsel Sark, dass ich möglicherweise irgendwann in vektorisierter Form hochladen möchte.

Dazu habe ich zwei Fragen:

  1. In der deutschsprachigen Wikipedia dürfte das Bild wohl wegen mangelnder Schöpfungshöhe durchgehn. Stimmt das?
  2. Was meint man auf den Commons dazu?

--Hannes2 Diskussion  21:51, 11. Jan. 2007 (CET)

PS: Ist die hier öfters als bekannt vorausgestzte Faustregel, dass ein Logo, das hier hochgeladen wird, mindestens 2 (?) Jahre alt sein muss, irgendwo schriftlich fíxiert?

Zum PS: Ich verfolge diese Seite und Wikipedia Diskussion:Bildrechte seit längerer Zeit, aber diese Faustregel ist mir noch nie untergekommen (ich kann mir auch beim besten Willen keinen Grund vorstellen, warum es so eine Regel geben sollte). Ob Schöpfungshöhe gegeben ist, will ich nicht beurteilen; wenn nicht wäre es hier OK, aber auf Commons nicht. Allerdings sind solche Wappen doch in der Regel alt; könnte 70 Jahre p.m.a. greifen? --Dapeteばか 09:32, 12. Jan. 2007 (CET)
Wie alt das Wappen genau ist, kann ich nicht sagen, es sei „lange vor dem Krieg“ eingeführt worden, wurde mir einmal vom Seigneur mitgeteilt (das genaue Datum wusste er auch nicht). „Lange vor dem [vermutlich 2. Welt]Krieg“ heißt noch nicht, dass der Autor 70 Jahre tot ist. Die zugehörige Flagge wurde erst 1938 eingeführt. Das Wappenmotiv an sich ist schon uralt (was für den Bezug auf Sark allerdings nicht unbedingt gelten muss). Die Frage ist also m. E., ob diese konkrete Wiedergabe und Zusammenstellung von schon länger vorher bekannten Motiven (Normannische Löwen, Loorbeerblätter usw.) eine Schöpfungshöhe erreicht.--Hannes2 Diskussion  14:39, 12. Jan. 2007 (CET)

Midis

könnte mal jemand dieser dame auf die finger schauen? bei derartigen midis habe ich persönlich keinen schimmer. --JD {æ} 19:46, 10. Jan. 2007 (CET)

ich habe sie mal angeschrieben, und gefragt. Die Modern Talking Titel selber sollen es ja wohl nicht sein (danach hört es sich kaum an). Aber von wem sind sie dann ? Gruß Boris Fernbacher 20:34, 10. Jan. 2007 (CET)

Ich werde da mal dranbleiben... Das bisher hochgeladene Geduddel ala "...klingt ungefæhr wie..." ist weitestgehend unbedenklich (ich konnte da jetzt auf Anhieb keinen realen Song raushøren!), aber natuerlich auch irgendwo sinnfrei. Ich tippe auf einen "musikalsichen" Selbstdarsteller; aber so genau ist das nicht zu sagen. --Kantor Hæ? +/- 23:27, 13. Jan. 2007 (CET)

Fremdbearbeitetes Bild hochladen

Heyho. Ich hab zum ersten mal zwei meiner Bilder in die Bilderwerkstatt gepackt. Wenn ich nun mein Bild durch eines der bearbeiteten ersetze, reicht es dann, unter Quelle anzugeben "Selbst aufgenommen, bearbeitet von Benutzer:blahblahblah", oder muss ich dabei noch was beachten? Danke und Grüße, ----Frank11NR Disk. Bew. 13:19, 12. Jan. 2007 (CET)

Ja das reicht eigentlich schon. -- ChaDDy ?! +/- 19:46, 12. Jan. 2007 (CET)
P. S.: Benutzer:blahblahblah gibt es übrigens wirklich, fällt mir gerade auf. ;-) -- ChaDDy ?! +/- 07:46, 13. Jan. 2007 (CET)
Ok, danke. @Chaddy: Den hatte ich nicht gemeint, aber nächstes mal such ich nen anderen Platzhalter aus ;-) Grüße, ----Frank11NR Disk. Bew. 14:30, 13. Jan. 2007 (CET)

Speicherung der IP-Adresse

So weit ich weiß hat mal vor gar nicht allzu langer Zeit ein deutsches Gericht die Speicherung von IP-Adressen durch Provider und auf Webseiten untersagt. Hat das vielleicht auch Folgen für Wikipedia? Ich bin da auf diesem Themengebiet leider eher schlecht informiert. Könnte mir das bitte mal jemand etwas genauer erklären? -- ChaDDy ?! +/- 08:26, 13. Jan. 2007 (CET)

Falls du das Urteil gegen T-Online Anfang letzten Jahres meinst, denen wurde die Speicherung untersagt, da die IP für die Rechnungsstellung unerheblich ist. Wir benötigen die IP ggf. zur Einhaltung unserer Lizenz, aber das hat alles nur sehr wenig mit Urheberrecht zu tun.--Wiggum 12:00, 13. Jan. 2007 (CET)
Bezieht sich das nicht vor Allem auch auf die Speicherung personenbezogener Daten? Und unsere IP-Adressen kann man in den seltensten Fällen auf konkrete Personen beziehen. --Taxman¿Disk?¡Rate! 12:07, 13. Jan. 2007 (CET)
Stimmt. Und dass wir das für´s Einhalten der GFDL brauchen ist mir auch klar. Dass das alles nur sehr wenig mit Urheberrecht zu tun hat, weiß ich auch. Ich weiß selber nicht mehr so genau, warum ich hier gefragt habe (und nicht in WP:FZW).
Also es gibt dadurch keine Probleme damit, dass wir die IP-Adressen unangemeldeter Nutzer speichern? Das wollte ich wissen. -- ChaDDy ?! +/- 12:53, 13. Jan. 2007 (CET)
Meiner Meinung nach haben "wir" damit keine Probleme, weil wir nichts speichern; das macht die Wikimedia Foundation, und die hat keine Probleme, weil sie nicht an deutsche Gesetze gebunden ist. --Dapeteばか 15:16, 13. Jan. 2007 (CET)
Außerdem wird der Benutzer ja darüber informiert, dass seine IP gespeichert wird; er hinterlässt die Adresse also fast mutwillig.--Hannes2 Diskussion  21:46, 13. Jan. 2007 (CET)

Historisches

ist kopiert aus http://www.hls-dhs-dss.ch/textes/d/D691.php und außerdem kein Enzyklopädie-Beitrag. Tobias Tilemann 04:31, 14. Jan. 2007 (CET)

Woher nimmst du das Recht zu erklären, was kein Enzyklopädie-Beitrag ist? --Histo Bibliotheksrecherche 05:08, 14. Jan. 2007 (CET)

Aufenthaltsgenehmigung

Ich werde auch beim Durchlesen der rechtlichen Regeln nicht ganz schlau bezüglich meines Vorhabens: Ich würde gerne ein eingescanntes Dokument hochladen, wobei es sich um eine Aufenthaltsgenehmigung in der autonomen Mönchsrepublik Athos in Griechenland handelt. Dieses Dokument wurde 2004 für die Dauer von vier Tagen auf meinen Namen ausgestellt und ist daher - soweit ich weiß - mein Eigentum. Auf dem Dokument ist nichts von irgendwelchen Kopierverboten oder rechtlichen Fragen zu lesen. Es ist gewissermaßen ein staatliches Dokument. Darf ich das hochladen und in der Wikipedia verwenden? Gruß, --Rokwe 22:51, 12. Jan. 2007 (CET)

Kommt drauf an, wie das Ding genau aussieht. Ein Formular wie für die Steuererklärung dürfte mangels Schöpfungshöhe unproblematisch sein, wenn das aber ein Bogen ist, der für Touristen mit vielen bunten Bildchen gestaltet ist, dann kann das anders aussehen.--Wiggum 00:48, 13. Jan. 2007 (CET)
Ist ohne jedes Foto, sonder nur - typisch amtliches Formular - mit irgendwelchen Stempeln und Symbolen. Ansonsten nur Text. --Rokwe 17:12, 13. Jan. 2007 (CET)

Bilder hochladen kann man bei x Providern zB Flickr. Ohne dass man ein Bild sieht, ist es grundsätzlich nicht möglich, eine Aussage zum U-schutz abzugeben. --Histo Bibliotheksrecherche 05:09, 14. Jan. 2007 (CET)

Ich hab das Bild jetzt mal auf meine Homepage hochgeladen: http://www.bergfotos.de/Diamonitirion.JPG
Es wäre super, wenn sich das mal jemand ansehen könnte und mir sagen würde, ob ich das in der Wikipedia verwenden darf oder nicht. Gruß, --Rokwe 14:06, 14. Jan. 2007 (CET)

Fotografien alter Münzen

Datei:Bistum Münster Pfennig Gerhard von der Mark 1261-1272.jpg
Pfennig Bistum Münster ca. 1270
Datei:Bild-Bistum Münster Pfennig Gerhard von der Mark 1261-1272 B.jpg
Rückseite

Gelten die Fotografien von alten, gemeinfreien Münzen, wie man sie in Sammlerkatalogen findet, als urheberrechtlich geschützte Werke?
Bei Ablichtungen bin ich mir da sicherer, aber hier könnte es ja auch so sein, dass eine Münze als dreidimensionales Objekt gilt. -- Simplicius 18:25, 15. Jan. 2007 (CET)

Außer mir sehen es wohl alle anderen hier so, dass Münzen 3-D sind :-( --Histo Bibliotheksrecherche 20:44, 15. Jan. 2007 (CET)
Naja, ich habe ja nun über Urheberrecht auch ein bisschen was gelesen. Sicher ist eine Münze im gewissen Sinne ein dreidimensionales Objekt aufgrund ihrer Prägung. Wenn man sich aber zum Beispiel Fotografien von Michelangelos David im Internet ansieht, dann sieht man, dass jeder von einer anderen Perspektive aus, mit einem anderen Blickwinkel und einem anderen Ausschnitt agiert. Das ist die persönliche, geistige Schöpfung, darum geht es beim "3D". Hingegen, wenn man eine Telefonkarte scannt, ist die eigene Handschrift nicht erkennbar. Da ist nix. Einen Maler sollte man an seinem Stil immer erkennen können, oder einen Geschichtswissenschaftler schon allein an seinen Formulierungen. Das ist immer orginär.
Reproduzierte Münzen sehen eigentlich immer gleich aus, rund, Aufsicht von zwei Seiten. Sicherlich steckt handwerkliches Können darin, aber das ist etwas, was das Urheberrecht (Zitat aus Werk: „Ein geschütztes Werk entsteht durch den Vorgang, in dem der Urheber des Werkes eine Idee umsetzt“) nicht abdeckt. Das ist letztendlich kaum anders, als es bei der Reproduktion eines gemeinfreien 2D-Objekts ist. Kein Schutz.
Mit den ollen Grafen von der Mark bin ich nun etwas weiter gekommen. Ein paar Münzen gibt's da auch zu, die ich gerne uploaden möchte. Notfalls müssen wir mal ein Meinungsbild machen. Ich halte die Verwendung von Münzabbildungen für gesetzeskonform. -- Simplicius 14:33, 16. Jan. 2007 (CET)

Hallo. Im Artikel Pfuri Gorps & Kniri waren mehrere Links auf youtube Artikel enthalten, die eine Band aus den 70er Jahren zeigen. Ich halte es für das Verständnis des Lemmas wichtig zumindest einen zu behalten damit man sich diese (wahrhaft ungewöhliche) Band ansehen kann. Frage: Kann der Link bleiben, denn ich weiß nicht od die Videos legal auf youtube geladen wurden und ob das hier eine Rolle spielt. Ich denke es ist nicht klug auf illegalen Inhalt zu verlinken. Was meint ihr? --ranas disk 21:47, 16. Jan. 2007 (CET)

zur Not (s. Haftung für Hyperlinks) --Isderion 22:21, 16. Jan. 2007 (CET)

Bildrecht

Sehr geehrter Herr Markus Schweiß, namens der Marktgemeinde Hornstein im Burgenland (Österreich) verfasse ich derzeit eine Internetgeschichte, die vor allem unsere Jugend interessieren soll. Dabei ist mir Ihr Foto vom Galgen bei Herbstein, Vogelsberg, untergekommen, (de.wikipedia.org/wiki/Galgen) das ich gerne in meiner Darstellung verwenden möchte, da es dem Galgen, der in meiner Heimatgemeinde im 18. Jahrhundert stand, sehr ähnlich ist. Meine Frage an Sie lautet nun, ob Sie der Marktgemeinde Hornstein das Veröffntlichungsrecht kostenlos zur Verfügung stellen könnten. Günther Stefanits

Hallo Herr Stefanits,
Das von ihnen gesuchte Bild liegt auf Commons. Wie Sie hier sehen steht es unter der freien Lizenz GFDL. Wie sie diese für Ihre Weiternutzung umsetzen können steht bei den Lizenzbestimmungen. --Taxman¿Disk?¡Rate! 11:12, 16. Jan. 2007 (CET)

Der Kollege Schweiß ist über den Link Benutzer Diskussion:Markus Schweiß auch direkt erreichbar.--Wiggum 11:16, 16. Jan. 2007 (CET)

Und er wird, wenn du ihn fragst, vielleicht ja auch abweichenden Nutzungsbedingungen zustimmen.--Hannes2 Diskussion  19:14, 16. Jan. 2007 (CET)

Guten Abend Günther, das sollte absolut kein Thema sein. Ich habe das Bild um die notwendige Lizenz erweitert, Du kannst es also verwenden. --Markus Schweiß| @ 17:34, 17. Jan. 2007 (CET)
Sind denn auf Commons neuerdings "Non Commercial"-Lizenzen zulässig? Das muss ich irgendwie verpasst haben. --Rosenzweig δ 18:11, 17. Jan. 2007 (CET)
Nö, zumindest nicht ausschließlich. Das Bild kann jedoch unter mehreren Lizenzen veröffentlicht werden. Eine davon muss jedoch den WP-Richtlinien entsprechen. --Isderion 19:07, 17. Jan. 2007 (CET)

Wie URV-Verdacht vorbeugen, falls Benutzer Text auch außerhalb Wikipedia benutzt?

In einem Artikel wurde von einem Benutzer ein Text verwendet, den er auch außerhalb der Wikipedia ins Internet gestellt hat. Also tatsächlich keine URV, aber bereits einmal wurde deswegen nachgefragt. Was wäre notwendig/sinnvoll, um einen solchen Verdacht für die Zukunft zu vermeiden? Reicht ein Hinweis auf der Diskussionsseite?--Ibn Battuta 23:01, 17. Jan. 2007 (CET)

Ein Hinweis auf der Diskussionsseite ist auf alle Fälle schon mal gut, denkbar wäre auch Wikipedia:Textvorlagen#Einverst.C3.A4ndniserkl.C3.A4rung_f.C3.BCr_Textfreigaben + OTRS-Ticket-Nr. --Isderion 23:42, 17. Jan. 2007 (CET)
Danke, genau darum geht's mir: Denkbar oder nötig? --Ibn Battuta 02:50, 18. Jan. 2007 (CET)

Nur im Zweifel angebracht --Histo Petition für Open Access 03:01, 18. Jan. 2007 (CET)

Wegen des gewaltigen Arbeitsaufwandes einer OTRS-Bestätigung halte ich es für kontraproduktiv, dass diese zuehmend als Standardverfahren dargestellt wird. Auch mir würde sie für Zweifelsfälle völlig ausreichen. --h-stt !? 11:06, 18. Jan. 2007 (CET)

Vatikanstadt, Zeitungsartikel und Schöpfungshöhe

In [4] wird ein Zeitungsausschnitt wörtlich zitiert. Gehe ich recht in der Annahme, dass der Ausschnitt die nötige Schöpfungshöhe erreicht hat und somit ein URV-Problem vorliegt? Ich habe zwar schon Versionslöschung beantragt, allerdings erfolgte ein erneuter Revert im Vatikanstadt-Artikel und ich will nicht einfach so einen Edit-War anfangen... --Complex ?!? 15:14, 16. Jan. 2007 (CET)

Ja, so ist das eindeutig URV. Diskussion ist unnötig. -Fb78 18:38, 16. Jan. 2007 (CET)

Hallo? Ich kann mich nur wundern, mit welcher Dreistigkeit hier manche freien Inhalten ans Bein pinkeln, weil sie Wikipedia:Textplagiat nicht kapiert und § 49 Abs. 2 UrhG ihnen enfallen ist. Daher zum Mitschreiben: Unbeschränkt zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe von vermischten Nachrichten tatsächlichen Inhalts und von Tagesneuigkeiten, die durch Presse oder Funk veröffentlicht worden sind; ein durch andere gesetzliche Vorschriften gewährter Schutz bleibt unberührt. --Histo Bibliotheksrecherche 21:25, 16. Jan. 2007 (CET)

Gut, dann führe ich halt das Qualitätsmanagement ins Feld: Eine Collage von vermischten Nachrichten aus der Lokalpresse ist noch kein Enzyklopädieartikel. --Fb78 19:11, 17. Jan. 2007 (CET)
Fürs Qualitätsmanagement gibts andere Seiten. Mir fällt auf Anhieb nichts niederträchtigeres ein, als URV vorzuschieben, aber anderes meinen. In genau der gleichen Weise kujoniert Scientology unliebsame Kritiker --Histo Bibliotheksrecherche 00:21, 18. Jan. 2007 (CET)

Wiedergabe ja, aber copy + paste? Ich denke §49 (2) UrhG denkt da eher ans Nacherzählen denn alns Abschreiben. --Matthiasb 15:13, 18. Jan. 2007 (CET)

Nur aus Interesse

Es gab doch im Sommer ein Skandälchen, als Briefe, die Günther Grass geschrieben hat, gegen seinen Willen veröffentlicht wurden. Nun behauptete er damals, sie seien privat, andere meinten, sie wären offiziell ... ich frage mich: kommt es darauf überhaupt an? Hat Herr Grass nicht ohnehin das Urheberrecht an seinen Briefen und kann damit jede unerwünschte Veröffentlichung verhindern? igel+- 12:16, 18. Jan. 2007 (CET)

Das Gericht meinte, Grass hätte an den Briefen ein Urheberrecht, ich bezweifle das. Aber selbst wenn: Gysi musste es hinnehmen, abgesegnet vom BVerfG, dass Anwaltsschriftsätze in Sachen Robert Havemann von ihm in einem Buch abgedruckt wurden, da wurde die Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) höher bewertet als das Urheberrecht und das Allgemeine Persönlichkeitsrecht. Anders als die Hohepriester des UrhG (und der BGH) es wollen, ist das UrhG im Licht der Grundrechte auszulegen. Das kann im Ausnahmefall bedeuten, dass eine urheberrechtlich unzulässige Nutzung doch zulässig ist (siehe analog auch Günter Wallraff, der Hans Esser war) --Histo Petition für Open Access 15:12, 18. Jan. 2007 (CET)

Danke für die schöne Ausführung. Es ist in der Tat bitter, dass unser schönes, modernes Grundgesetz viel seltener zitiert und durchgesetzt wird, als es das verdient. igel+- 15:25, 18. Jan. 2007 (CET)

commons:Template:PD-Russia

Hallo,

ich wollte nachfragen, nachdem ich bei den sowjetischen Bildern vor 1973 wieder anchgeschaut habe und keinen Wahrhinweis mehr für die de:WP gesehen habe, ob wir diese Bilder wieder in die WP einbeziehen dürfen.

Desweiteren wurden bei den angesprochenen Bildern Vorlage reingestellt: siehe Überschrift.


mfg____Manecke оценка¿ | обсуждения¡ 12:20, 18. Jan. 2007 (CET)

Nein, die Bilder sind nur nach russischem Recht gemeinfrei, weder in Deutschland, noch in der Schweiz noch in Österreich (oder in einem anderen Drittstaat, der der Berner Übereinkunft beigetreten ist) treffen die dort getätigten Behauptungen zu. PD-Russia gilt hier auf de.WP nicht.--sугсго.PEDIA-/+ 12:39, 18. Jan. 2007 (CET)
Es ist ja noch nichtmal klar, ob PD-Russia überhaupt irgendwo gilt.--Wiggum 13:03, 18. Jan. 2007 (CET)
Ok, Danke für die Aufklärung. mfg____Manecke оценка¿ | обсуждения¡ 13:47, 18. Jan. 2007 (CET)
Dann müsste man ja eigtl. das auch alles löschen, oder? Ich sehe schon wieder ellenlange Diskussionen wie bei PD-Soviet vor mir... -- ChaDDy ?! +/- 13:52, 18. Jan. 2007 (CET)
Ich glaube, es geht um den gleiche Sachverhalt, der jetzt auf die russische Gerichtssprechung übertragen wurde. falls ich mich nicht irre. mfg____Manecke оценка¿ | обсуждения¡ 14:12, 18. Jan. 2007 (CET)
Bist du dir da mit Berner-Konvention-Drittstaat sicher? Gilt in der nicht ein Schutz von Bildern für nur 25 Jahre? --Matthiasb 15:10, 18. Jan. 2007 (CET)
Einige Vertragsstaaten der ehemaligen SU haben rückwirkende 70pma-Regelungen (zB Georgien) - alle EX-SU-Staaten sind für (nahezu) alle Werke als Ursprungsland iSd Übereinkunft zu werten, demnach gilt nach der Berner Übereinkunft 70pma oder die jeweilige Schutzlandfrist, die aber nach meinem Wissensstand überall anders ist als die russsische Regelung, demnach gilt PD-Russland höchstens in Russland.--sугсго.PEDIA-/+ 17:34, 18. Jan. 2007 (CET)
Womit die Bilder auf Commons nur in Russland verwendet werden dürften und damit auf Commons URV sind. LA? -- ChaDDy ?! +/- 21:52, 18. Jan. 2007 (CET)
Wenn Du als Nazi bezeichnet werden willst, mach das, wirst aber wahrscheinlich als Vandale gesperrt.--sугсго.PEDIA-/+ 21:59, 18. Jan. 2007 (CET)
Commons wird ja immer schlimmer. Dass sie sich nicht um Urheberrechte scheren, ist mir schon klar. Aber so was? Ist das ein Einzelfall, oder sind dort alle Deutsche Nazis? -- ChaDDy ?! +/- 22:25, 18. Jan. 2007 (CET)

Ich erspare mir jeden Kommentar, meine Meinug zu dem Thema sollte bekannt sein. --Ralf 22:29, 18. Jan. 2007 (CET)

Verwendung von Texten auf der eigenen Homepage

In wie weit darf ich Texte übernehmen, ohne das ich gegen irgendwelche Gesetze verstoße ??

Das regelt die GFDL. igel+- 14:14, 18. Jan. 2007 (CET)
Wikipedia:Weiternutzung sollte Dir auch weiterhelfen. Grüße, ----Frank11NR Disk. Bew. 14:18, 18. Jan. 2007 (CET)

Soweit deine Frage darauf abzielt, Texte außerhalb der Wikipedia auf deine Homepage zu übernehmen, seist du klar und deutlich beschieden: Wir geben hier keine Rechtsberatung und dürfen das auch gar nicht. Lies dir Urheberrecht durch und frag einen Anwalt deines Vertrauens. --Histo Petition für Open Access 14:53, 18. Jan. 2007 (CET)

Diskussionsfall in den Bilderlöschkandidaten

Könnte jemand mit Erfahrung sich diese Löschdiskussion mal ansehen. Danke --Geiserich77 15:35, 18. Jan. 2007 (CET)

Done --Histo Petition für Open Access 16:05, 18. Jan. 2007 (CET)

Einband eines Buches, das 1930 erschien

Es geht darum, ob ich einen Scan des Einbandes eines Buches, dessen erste und letzte Auflage 1930 erschienen ist, als Illustration eines WP-Artikels verwenden darf. Ich kann das nur laienhaft ausdrücken, aber die Titelseite besteht nur aus Schrift, es gibt keine einzige Abbildung. Das Copyright beanspruchte damals ein Verlag, den es unter diesem Namen nicht mehr gibt. Einen Nachfolgeverlag konnte ich nicht ausfindig machen. Ich weiss auch weder, wer der Gestalter der Titelseite war, noch wann er gestorben ist. Grüße, Crypto-ffm 15:56, 18. Jan. 2007 (CET)

Hallo???? Schreibe ich Chinesisch oder bist du nicht fähig, klare deutsche Sätze zu verstehen? Bei Fragen zum Hochladen von Bildern ist grundsätzlich im Zweifel das Bild zugänglich zu machen (z.B. über Flickr.com oder yousendit.com oder wie auch immer). Auch eine Schrift kann im Ausnahmefall so gestaltet sein, dass sie geschützt ist (trotz Rechtsschutz von Schriftzeichen) --Histo Petition für Open Access 16:04, 18. Jan. 2007 (CET)

Entschuldigung, das hatte ich in der Eile übersehen. Hier: [[5]]Crypto-ffm 16:21, 18. Jan. 2007 (CET)

Sehe keine Schöpfungshöhe des Einbands, Hochladen als PD unbedenklich --Histo Petition für Open Access 16:52, 18. Jan. 2007 (CET)
Danke! Crypto-ffm 16:53, 18. Jan. 2007 (CET)

Urheberrecht für Gesetzestexte

Sind auch nichtdeutsche Gesetze urheberrechtsfrei?--Hannes2 Diskussion  16:11, 18. Jan. 2007 (CET)

Nach deutschem Recht ja (aber nicht notwendigerweise die Übersetzungen) --Histo Petition für Open Access 16:50, 18. Jan. 2007 (CET)

Danke für die schnelle Antwort.--Hannes2 Diskussion  16:51, 18. Jan. 2007 (CET)

Bildrechte bei Borussia Dortmund

In der Exzellenz-Diskussion sind einige Fragen von einer IP aufgeworfen worden, die sich auf die verwendeten Bilder beziehen. Da auch ich wahrlich kein Experte in diesen Fragen bin, möchte ich diese kurz hier stellen:

  • Bild:Westfalenstadion_von_oben.jpg ist vom Dortmunder Fernsehturm aus aufgenommen worden. Da der Passus zur Panoramafreiheit speziell in Bezug auf solche Bilder sehr vage formuliert ist ("einige Benutzer vertreten die Meinung, dass..."): Wie ist denn das gängige Prozedere? Akzeptiert man solche Bilder aus rechtlichen Grauzonen?
Nach Deutschem Recht ist das Bild nicht durch die Panoramafreiheit geschützt, da es nicht vom öffentlichen Verkehrsraum sondern aus einem Gebäude aufgenommen wurde. Eigentlich löschen--sугсго.PEDIA-/+
  • Bild:Suedtribuene.jpg ist im Innern des Stadions aufgenommen worden, es zeigt (wie im Absatz zu Aufnahmen von Personen erläuert) eine Menge von Fußballfans und greif niemand speziellen heraus. Nur ist das Bild unter Creative Commons by-sa veröffentlicht worden, eine kommerzielle Nutzung ist als möglich. Die Stadionordnung verbietet das jedoch. Löschen?
Die Stadionordnung betrifft das Urheberrecht nicht, sie gilt ausschließlich im Verhältnis Stadionbesucher - Stadionbetreiber; der Fotograf könnte jedoch einigen Ärger mit dem Betreiber bekommen. Aber löschen Nein.--sугсго.PEDIA-/+ 21:43, 18. Jan. 2007 (CET)
Ich hatte da eigentlich auch auf die fehlende Panoramafreiheit abgezielt, da ich es als Bild der Südtribüne eher einem Gebäudefoto zugeordnet hätte als einem „Menschenansammlungs-Foto“. Da letzteres aber natürlich das eigentliche Motiv ist entfällt die Kritik an diesem Bild, einzig der Fotograf/Uploader müsste sich da Sorgen machen. Wie sieht es aber bei Bild:Leeres Westfalenstadion.jpg aus - dort ist ja nun wirklich das Stadion in einer Innenaufnahme abgelichtet worden, weder Menschenmassen noch Panoramafreiheit rechtfertigen die Lizenz. 195.93.60.73 22:35, 18. Jan. 2007 (CET)

Danke und Grüße --Scherben 21:09, 18. Jan. 2007 (CET)

Ich füge mal Bild:Borussia Dortmund Logo.svg in die Liste ein. Wenn es damit keine Probleme geben sollte, könnte man es ja mal auf Commons hochladen (ich hatte das mit einer anderen, von mir selbst erstellten Version mal versucht, bin aber aufgrund deren Qualität – war bloß eine Verschlimmbesserung – ganz froh, dass die gelöscht wurde). --Alex 18:29, 20. Jan. 2007 (CET)
Lade bitte keine Logos auf Commons hoch. Die werden dort ziemlich schnell unabhängig von der Qualität wieder gelöscht. -- ChaDDy ?! +/- 19:13, 20. Jan. 2007 (CET)
Danke für die Antwort und den Hinweis. Gibt es da auch ein Warum zu? Als Laie habe ich bis jetzt immer gedacht, dass für Commons und de.wp dieselben Lizenzbedingungen gelten. Ein wenig verwundert --Alex 00:38, 22. Jan. 2007 (CET)
Im Prinzip gelten die gleichen Lizenzbedingungen, allerdings ist die Frage, welche Maßstäbe bzgl. der Schöpfungshöhe anzusetzen sind, bei den commons und der de.WP unterschiedlich gelöst. Die Commons wenden - oder scheitern besser gesagt beim Versuch der Verwendung - die US-amerikanischne Maßstäbe an, während hier in de.WP der "deutschsprachigen" Rechtslage gefolgt wird. Zudem findet grob gesagt auf den Commons zusätzlich die Rechtslage im Ursprungsland eines Werkes Berücksichtigung, während wir hier auf de.WP nur die Rechtslage in A/CH/D angewandt wird.--sугсго.PEDIA-/+ 00:57, 22. Jan. 2007 (CET)

Ich habe dann zum ersten Bild einen Löschantrag gestellt. --Scherben 21:11, 21. Jan. 2007 (CET)

Brockhaus-Artikel

Datei:Sark Lautschrift.png
Dieses Bild ist gemeint.

Ich gehe davon aus, dass nebenstehendes Bild keine Schöpfungshöhe erreicht, da der Gedankengang in dem kurzen Text wirklich naheliegend und die Formulierung die einzig mögliche ist. Stimmt das so?--Hannes2 Diskussion  17:49, 19. Jan. 2007 (CET)

Siehe Wikipedia:Textplagiat. M. E. ein Problem. --ST 11:08, 20. Jan. 2007 (CET)
Siehe auch http://www.jurpc.de/rechtspr/20060150.htm --Histo Petition für Open Access 01:21, 21. Jan. 2007 (CET)
Ich persönlich kann zwar keine geistige Schöpfung in dem Artikel erkennen, werde aber einen Löschantrag stellen. Wie mir auffällt, lässt sich die Frage in der Auskunft auch durch ein (erlaubtes) Zitat in Textform recht gut illustrieren (siehe [6]).--Hannes2 Diskussion  19:31, 21. Jan. 2007 (CET) bzw. 19:56, 21. Jan. 2007 (CET)

Fragwürdige Lizenzierung

http://tools.wikimedia.de/~daniel/WikiSense/Gallery.php?wikilang=de&wikifam=.wikipedia.org&since=&until=&img_user_text=Werner_Steven&order=-img_timestamp&max=25&order=-img_timestamp&format=html Benutzer Werner Steven scannt Bilder von Briefmarken, amtlichen Werken etc. und stellt diese unter GFDL/GNU Lizenz. Habe einige korrigiert, aber einige weiß ich nicht wie ich die Lizenzieren soll, PD-GermanGov für amtliche Werke scheint es nicht zu geben. Was denkt ihr darüber? --Ar-ras (D BT) 18:33, 19. Jan. 2007 (CET)

Das ist - ohne mir die Details anzusehen - natürlich Blödsinn. --ST 11:06, 20. Jan. 2007 (CET)

Bild:Perserreich 500 v.Chr..jpg

Da steht das Buch wäre aus dem Jahr 1923, aber trotzdem soll die Schutzfrist bereits abgelaufen sein. Stimmt das? -- MichaelFrey 10:34, 20. Jan. 2007 (CET)

Schutzfrist ist abgelaufen, vgl. en:William R. Shepherd. Gruß,--Wiggum 10:42, 20. Jan. 2007 (CET)
Danke :-)
Dann überlege ich mir ob ich es auf Commons verschiebe, wir könnten es in Wikibooks für ein Wikijunior-Buch gebrauchen.
-- MichaelFrey 18:54, 20. Jan. 2007 (CET)

Wikipedia-Seiten 1 zu 1 auf andere Webseiten kopieren

Hallo! Was muss ich beachten, bzw. welche Lizenzangaben etc. anfügen, wenn ich einzelne Wikipedia-Seiten (etwa beispielsweise alle Seiten der Kategorie "Klassische Musik") auf eine andere Webseite kopiere? Wäre sehr dankbar für Ratschläge oder ein paar Links, die mir Informationen darüber geben. Schliesslich möchte ich mich nicht der URV strafbar machen ;) Grüsse --Pascal Apfel 13:33, 20. Jan. 2007 (CET)

Wikipedia:Weiternutzung sollte deine Fragen beantworten. --Zefram 14:06, 20. Jan. 2007 (CET)
[7], [8]. --G. ~~ 15:09, 20. Jan. 2007 (CET)
Irgendwie kommt mir der Name bekannt vor und ich habe ihn nicht unbedingt positiv in Erinnerung. Leider gibt mein Gedächtnis momentan nicht mehr her. -- ChaDDy ?! +/- 16:51, 20. Jan. 2007 (CET)

Fotos von Gemälden

Hallo, 1. Fall: Gemälde, Original ist im Besitz eines Museums, der Maler 1980 verstorben, Reproduktionen wurden in Bildbänden veröffentlicht. Darf ich ein Foto der Reproduktion hochladen? Kann das Museum eine Lizenz erteilen? oder die Erben des Malers? 2. Fall: Gemälde, Original ist in Privatbesitz, der Maler 1980 verstorben, bisher noch keine Veröffentlichung von Reproduktionen. Darf ich ein Foto des Gemäldes mit Zustimmung des privaten Besitzers hochladen? Oder ist eine Zustimmung der Erben des Malers erforderlich? --84.186.125.101 23:28, 20. Jan. 2007 (CET)

  • 1. Fall: a) Nicht ohne Erlaubnis. b) Wenn das Museum die ausschliesslichen Nutzungsrechte hat, kann es Lizenzen einräumen, im Zweifel ist aber nicht davon auszugehen. c) Ja, die Erben des Malers können eine Lizenz erteilen, es sei denn die ausschliesslichen Nutzungsrechte liegen bei jemand anderem. Ich tippe mal drauf, dass das Museum nur eine einfach Lizenz hat und entsprechend die Erben des Malers anzusprechen wären.
  • 2. Fall: Genau dasselbe, Lizenzen kann erteilen, wer das ausschliessliche Nutzungsrecht besitzt. Dürften auch in diesem Fall die Erben sein.
Allgemein: Wenn jemand ein Gemälde oder eine Skulptur eines bildenden Künstlers kauft, so erwirbt er in der Regel(!) ein einfaches Nutzungsrecht. Hinsichtlich genau des Exemplars, was der Käufer erworben hat, gilt der Erschöpfungsgrundsatz, d.h. der Künster hat mit dem Verkauf des Werkes einige seiner Urheberrechte ausgeschöpft. Der Käufer kann das Exemplar daher beispielsweise zerstören oder verkaufen, ohne eine Genehmigung des Urhebers einholen zu müssen. Ein Recht, welches der Künstler mit dem Verkauf eines Exemplars üblicherweise nicht erschöpft hat, ist eben das Vervielfältigungsrecht. Daher kann der Besitzer des Exemplars keine Reproduktionen des Werkes verkaufen. Grundsätzlich sind solche Fragen schwer zu beantworten, da sie davon abhängen, was für Verträge geschlossen wurden.--Wiggum 23:46, 20. Jan. 2007 (CET)

Hallo, vielen Dank, hat mir weitergeholfen, obwohl das Thema doch recht problembehaftet ist. --Ktal 23:55, 20. Jan. 2007 (CET)

Die Aussagen von Wiggum sind im Kern richtig, in der Formulierung unsäglich falsch. Richtig ist:

Fotos von anderen Museumsexponaten

Wenn ich in einem naturhistorischen Museum, in dem fotographieren (auch mit Blitz) ausdrücklich erlaubt ist, Fotos von Dinosaurierskeletten u.ä. aufgenommen habe und diese hier hochladen möchte, brauche ich dann dazu die Erlaubnis des Museums? Und welche Lizenzierung würde sich empfehlen? (Deren Hinweis: "Reproduction or sale of photographs is not allowed without Museum permission.") Grüße --Lechhansl 02:06, 21. Jan. 2007 (CET)

Sollte dir Wikipedia:Fotos von fremdem Eigentum tatsächlich entgangen sein, wäre dies allerdings nicht entschuldbar --Histo Petition für Open Access 05:56, 21. Jan. 2007 (CET)

Goethes nicht des Teufels Großmutter(1711-1783)

Grützi miteinand, einem Vorschlag von Admin Kh80 folgend: Hier ein grundsätzliches Problem: Ein Bildband zu Goethe von zwei Kuratoren erstellt, liefert im Schlussteil des Buches eine kommentierte Quellenangabe 1.Spalte links unten zu den Abbildungen. Manche Abbildungen stammen von unbekannten Künstlern, bilden Personen aus dem 18.Jahrhundert ab wie oben und hängen im Museum. Wie steht es nun um die Lizenz? Museen werden ja Replikate als solche auszeichnen, was aber hier nicht der Fall ist --jlorenz1@web.de 03:18, 21. Jan. 2007 (CET)

Kapiert jemand, was der meint und kann es mir Dummie erklären? --Histo Petition für Open Access 05:57, 21. Jan. 2007 (CET)
Zweiter Versuch: In Museum hängen Gemälde von unbekannten Künstlern, die älter als 100 Jahre sind. Sie erscheinen in Bildbänden als Ölgemälde eines unbekannten Künstlers und ähnlich. Vorliegender Fall ist die Großmutter von Johann Wolfgang von Goethe, die 1711- 1783 lebte. Von ihr hängt ein Gemälde im Frankfurter Nationalmuseum. Im Bildband( Hans Wahl, Anton Kippenberg: Goethe und seine Welt, Insel-Verlag, Leipzig 1932 S.243) über Goethe wird zu diesem Gemälde nur vermerkt: Ölgemälde, Frankfurter Goethemuseum. Andere Gemälde werden mit Künstler, dem Entstehungsjahr und dem 1932 bekannten Aufenthaltsort des Gemäldes erwähnt. Benutzer:Noddy93 meint nun, es könne nicht ausgeschlossen werden, dass das Bild 1932 gemalt worden wäre und unterstellt damit indirekt den Museen, keine Originale, sondern Nachbildungen und Replikate aufzuhängen ohne auf diese explizit hinzuweisen. Das wäre so, als wenn ein Briefmarkensammler nachgemachte oder nachgedruckte Briefmarken, Replikate sammeln würde ... Bei diesem oben genannten Bild hat er einen Löschantrag darum gestellt. Ich bitte um Kommentare. Es geht hierum eine Grundsatzfrage anhand eines konkreten Beispiels. Falls Sachverhalt noch immer unklar sein sollte, bitte Feedback. Danke -- Jlorenz1@web.de 13:49, 21. Jan. 2007 (CET)
Wie dort schon angemerkt, sind die Verdächtigungen von Noddy93 haltlos. Das Gemälde ist PD-alt und basta --Histo Petition für Open Access 16:34, 21. Jan. 2007 (CET)
1.) Wenn ein Künstler eine exakte Kopie eines anderen Gemäldes anfertigt - ist die eigentlich überhaupt geschützt? 2.) Umgekehrt, kann ein Künstler eine solche Kopie anfertigen und sie gemeinfrei stellen, oder fehlen ihm dazu die Urheberrechte, selbst wenn er die Kopie ja selbst gemalt hat? --Ibn Battuta 16:47, 21. Jan. 2007 (CET)
zu 1) Nein, denn eine exakte Kopie ist keine eigene geistige Schöpfung und deshalb auch nicht schutzwürdig.
zu 2) Wenn das Original noch geschützt ist, darf darf weder das Original noch eine Kopie ohne die Genehmigung des Künstlers gemeinfrei gestellt werden. --Matt314 17:00, 21. Jan. 2007 (CET)

Zu dem Begriff "exakte Kopie" sei eine Ergänzung erlaubt: Das 'Kopieren" von Gemälden ist eine seit dem 16. Jh. geübte Praxis; im 19. Jh. gehörte sie zur Akademie-Ausbildung (man hatte die Malweise der Meister zu studieren) und fand bis in die erste Hälfte des 20. Jh.s auch einen Markt beim bürgerlichen Publikum. Kopieren ist auch heute noch gestattet, über die Zulassung entscheiden die Museen. Grundsätzlich wird verlangt (und kontrolliert), dass das Format geändert wird, sofern eine "exakte Kopie" angestrebt wird, um damit die "Kopie" nicht als "Fälschung" auf einen Markt kommen zu lassen. Kopien dieser Art sind heute angesichts der modernen Reproduktionstechnik allerdings eher Souvenirs. Insofern ist die Frage, von wann die Kopie stammt, gar nicht so dumm. Da die Bildangaben in älteren Katalogen meistens dürftig sind, ist hier auch das Museum gar nicht "verdächtig"; wahrscheinlich reicht ein Email an dasselbe, um Klarheit zu bekommen. Kopien (zumal ältere) im Bestand von Museen sind gar nicht so selten, zum Beispiel wenn das Original verloren gegangen ist. --Felistoria 19:08, 21. Jan. 2007 (CET)

Bild aus einem Buch von 1932

Hallo, ich habe in einem Buch von 1932 ein wichtiges Bild für einen Artikel gefunden. Das Bild hat keine Angaben zu einem Urheber und es lässt sich vermuten, dass das Bild vom Autor gemacht worden ist. Kann man das Bild abscannen und in Commons hochladen? Gruß, semperor Gibs mir! | pro/contra 18:19, 21. Jan. 2007 (CET)

Wenn der Autor des Buches nicht nachweislich spätestens 1936 verstorben ist, sicher nicht, ansonsten kommt es darauf an, ob das Bild tatsächlich vom Autor stammt. Ohne nähere Angaben ist das unbeantwortbar.--sугсго.PEDIA-/+ 20:22, 21. Jan. 2007 (CET)

TV Interview Mitschrift

ich hab eine Antwort Helmut Markworts aus einem Phoenix-Interview (Videostream [9]) mitgeschrieben, und im Wikipedia:Pressespiegel veröffentlicht [10] . Das Interview dauerte Min 28:31, die mitgeschriebene Antwort 71 Sekunden. Ist der Text zu lang, oder fällt er als "Meinung" unter Wikipedia:Textplagiat#Übernahmen_aus_der_Presse ? -- Cherubino 22:07, 21. Jan. 2007 (CET)

Der Text ist als Wikipedia:Zitat zulässig, nicht als Presseübernahme, da Markwort die Entwicklung kommentiert, der von mir eingefügte Absatz in Textplagiat wurde also gerade NICHT verstanden. Vielleicht kann das jemand verdeutlichen, der mehr didaktisches Geschick besitz als ich ... --Histo Petition für Open Access 22:37, 21. Jan. 2007 (CET)

Danke, Textplagiat hatte mich etwas verwirrt, ich wollte nur ausschließen, dass das Zitat als "Phoenix-Textplagiat" gilt, da ich nicht weiß, wie die Rechte zwischen Interviewtem und Sendeanstalt liegen. Aber es ist ja nicht der Kommentar des Senders. (um zu viele ecken gedacht) -- Cherubino 00:50, 22. Jan. 2007 (CET)

Panoramafreiheit für "Durchblicke" auf Innenräume? Wieviel moderne Architektur?

Inwieweit gilt die Panoramafreiheit auch für Innenräume, die durch Glasfenster hindurch aufgenommen werden? Laut "Bei Bauwerken erstreckt sich diese Erlaubnis nach deutschem Recht nur auf die äußere Ansicht." (Quelle) nicht, oder? Aber selbst wenn die Panoramafreiheit nicht gilt: Sind Photos, auf denen "kaum" moderne Architektur zu sehen ist, überhaupt problematisch? (Der Rest sind römische und Klosterbauten aus dem 17. und 18. Jhd, die dürften ja wohl nicht mehr geschützt sein.)

Konkret geht's um die vier Bilder der Viehmarktthermen auf dem Commons: Die beiden Photos links sehe ich als unproblematisch an, weil sie nur alte Bauten zeigen. Die beiden Photos rechts hingegen zeigen Teile des Oswald Mathias Ungers-Baus, der die Ruinen heute beherbergt. Sind die paar Pfeiler und Teile der Glaskonstruktion problematisch? Danke.

PS: Gerade gesehen: So etwas ist doch auch eine Innenaufnahme - unproblematisch? --Ibn Battuta 16:43, 21. Jan. 2007 (CET)

Ich bin da recht großzügig, nicht jede moderne Architektur erreicht Schöpfungshöhe und außerdem gilt Beiwerk (Recht) --Histo Petition für Open Access 21:13, 21. Jan. 2007 (CET)

Zudem gibt es keine DIN, die festlegt, was ein Innenraum ist. --RalfR 12:08, 22. Jan. 2007 (CET)

Aufenthaltsgenehmigung

Ich werde auch beim Durchlesen der rechtlichen Regeln nicht ganz schlau bezüglich meines Vorhabens: Ich würde gerne ein eingescanntes Dokument hochladen, wobei es sich um eine Aufenthaltsgenehmigung in der autonomen Mönchsrepublik Athos in Griechenland handelt. Dieses Dokument wurde 2004 für die Dauer von vier Tagen auf meinen Namen ausgestellt und ist daher - soweit ich weiß - mein Eigentum. Auf dem Dokument ist nichts von irgendwelchen Kopierverboten oder rechtlichen Fragen zu lesen. Es ist gewissermaßen ein staatliches Dokument. Darf ich das hochladen und in der Wikipedia verwenden? Gruß, --Rokwe 22:51, 12. Jan. 2007 (CET)

Kommt drauf an, wie das Ding genau aussieht. Ein Formular wie für die Steuererklärung dürfte mangels Schöpfungshöhe unproblematisch sein, wenn das aber ein Bogen ist, der für Touristen mit vielen bunten Bildchen gestaltet ist, dann kann das anders aussehen.--Wiggum 00:48, 13. Jan. 2007 (CET)
Ist ohne jedes Foto, sonder nur - typisch amtliches Formular - mit irgendwelchen Stempeln und Symbolen. Ansonsten nur Text. --Rokwe 17:12, 13. Jan. 2007 (CET)
Bilder hochladen kann man bei x Providern zB Flickr. Ohne dass man ein Bild sieht, ist es grundsätzlich nicht möglich, eine Aussage zum U-schutz abzugeben. --Histo Bibliotheksrecherche 05:09, 14. Jan. 2007 (CET)
Ich hab das Bild jetzt mal auf meine Homepage hochgeladen: http://www.bergfotos.de/Diamonitirion.JPG
Es wäre super, wenn sich das mal jemand ansehen könnte und mir sagen würde, ob ich das in der Wikipedia verwenden darf oder nicht. Gruß, --Rokwe 14:06, 14. Jan. 2007 (CET)
Ich finde, es sieht aus wie ein normales amtliches Formular, oben rechts mit Briefmarke? Ich hätte jedenfalls kein Problem damit, wenn so ein Bild in die Wikipedia kommt, im Gegenteil. Ich fänd es gut. :-) Bin aber leider kein Jurist... --RokerHRO 10:42, 22. Jan. 2007 (CET)

Bild:AnnaMargaretheTextor.jpg 2.Runde

In der Löschdiskussion bringt Admin BLueFiSH  (Klick mich!) folgendes ein:

"Das Bild ist ohne Kenntniss des Künstlers resp. dessen Sterbejahres oder des Entstehungsjahres zu löschen. Wir schaffen uns hier andernfalls einen Präzedenzfall nach dem Motto "aber bei dem war es auch nicht genau bekannt, wurde trotzdem behalten". --BLueFiSH  (Klick mich!) 08:44, 22. Jan. 2007 (CET)"

Kommentare bitte dazu erbeten -- Jlorenz1@web.de 11:24, 22. Jan. 2007 (CET)

Auf Wikipedia wird nicht nach Präzedenzfällen entschieden, insofern wäre das nicht so wichtig. Aber natürlich sollte einem Bild nicht Gemeinfreiheit unterstellt werden, von dem man weder das Entstehungsdatum noch das Todesdatum des Schöpfers weiß. Zumindest der grobe Entstehungszeitraum muss bekannt sein und lange genug zurückliegen. "Im Zweifel anderer Leute Rechte verletzen" ist keine gute Idee. --Wikipeder 12:01, 22. Jan. 2007 (CET)
Ich sehe keinerlei Indizien, warum das Bild 1932 hergestellt sein sollte. Im Gegenteil sprechen alle Indizien für ein PD-alt. Die Bildbeschreibung ist etwas unglücklich und suggeriert das Entstehungsjahr - behalten und Beschreibung ändern. --RalfR 12:02, 22. Jan. 2007 (CET)
Das sehe ich in dem speziellen Fall auch so, aber hier im Urheberrechtsforum ging's ja um eine allgemeine Aussage zum Verfahren bei fehlenden Angaben, nicht um die spezielle Löschdebatte. --Wikipeder 15:40, 22. Jan. 2007 (CET)

Kann vielleicht ein Admin diesem miesen Treiben ein Ende bereiten und den LA löschen? Es ist doch hinreichend deutlich geworden, dass dieses Bild weit vor 1907 zu datieren ist. Genau für solche Fälle gibts unsere pragmatische Regel. Diese verschafft nicht Sicherheit, sie setzt das Risiko auf einen von uns vertretbaren Wert, was bedeutet, dass im Zweifel auch ein geschütztes Werk drunterfallen kann. Solange aber bei Werken vor 1907 kein einziger Prozess bekanntgeworden ist, ist das angemessen, zumal die Regelung von Anonymes Werk (70 Jahre nach Veröffentlichung ist ein Werk frei) für uns günstiger wäre. --Histo Petition für Open Access 15:18, 22. Jan. 2007 (CET)

erledigt --ST  15:45, 22. Jan. 2007 (CET)

Klau von Wikipedia Design

http://www.space-intrusion.de/wiki/index.php/Hauptseite

Ist das erlaubt? Das ist dasselbe Design wie Wikipedia und in der Suchfunktion erscheinen sogar die von mir gespeicherten Suchbegriffe!


-- 84.171.255.104 14:23, 22. Jan. 2007 (CET)

Die Wikimedia-Software ist frei und darf von jedermann im Rahmen der Lizenzbestimmungen genutzt werden. --RalfR 14:30, 22. Jan. 2007 (CET)
... und die Suchbegriffe, die du eingibst, speichert dein vermutlich dein Browser, nicht die Internetseite (Autocomplete) --Fb78 16:05, 22. Jan. 2007 (CET)

Verwendung von Grafiken

In der KEA-Disk. zu Erythropoetin ist die Frage der Lizenz der verwendeten Grafiken Bild:EPO Signaltransduktion.jpg und Bild:EPO Erythropoese.jpg aufgetaucht. Beide Abbildungen sind "eingedeutschte" (=mit deutschen Beschriftungen versehene) Klone von [11] bzw. [12] (beide Originale datiert 2000) und wurden unter {{Bild-PD-Schöpfungshöhe}} eingestellt. Kann sich bitte jemand hinsichtlich der Schöpfungshöhe äußern? Danke, JHeuser 07:17, 23. Jan. 2007 (CET)

Imho haben beide Grafiken Schöpfungshöhe. Das wäre dann eine URV. Ich warte vor dem LA-Stellen aber lieber noch auf andere Meinungen. -- ChaDDy ?! +/- 09:06, 23. Jan. 2007 (CET)
Ich sehe auch keinen Grund, warum hier mangelnde Schöpfungshöhe vorliegen sollte. Muss leider gelöscht werden.--Wiggum 10:31, 23. Jan. 2007 (CET)
Habe LA gestellt. -- ChaDDy ?! +/- 12:40, 23. Jan. 2007 (CET)
Danke für die fachmännische Unterstützung (ist natürlich schade um die Illustrationen, aber was soll man machen ...). --JHeuser 20:09, 23. Jan. 2007 (CET)

Logo

Leider schon Archiviert, obwohl es noch nicht beendet war (auf Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2007/Januar#Logo zu sehen) habe ich gefragt, ob es auch noch eine andere möglichkeiten gibt, urheberrechtsgeschützte Logos in Wikipedia einzubinden, außer diese ähnlich selbst zu malen. Würde mich über Antworten freuen. --Marci 13:35, 23. Jan. 2007 (CET)

Wenn das Logo dank ausreichender Schöpfungshöhe urheberrechtlich geschützt ist, ist es nicht erlaubt, es nachzumalen oder sonstwie einzubinden. Wenn die Schöpfungshöhe fehlt, kann man (in de.wikipedia) direkt das Original verwenden. Diese zwei Optionen gibt es. Keine dritte. --Fb78 13:50, 23. Jan. 2007 (CET)
PS: Zu deiner damaligen Frage: "Was passiert, wenn ich es trotzdem mache?" Dann kann der Urheber des geschützten Logos gegen dich oder die Wikimedia Foundation gerichtlich vorgehen. Um solchen Problemen vorzubeugen, wird das Bild, das du ohne Erlaubnis hochgeladen hast, daher schnellstens von einem Administrator gelöscht werden. --Fb78 13:54, 23. Jan. 2007 (CET)

Hinweis auf Fremdmißbrauch der Wikipediaseiten

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte Sie in Kenntnis darüber setzen, dass die ( mittlerweile berühmt berüchtigte) Schmidtlein GBR das Wikipediaportal kopiert und unter der Web-Adresse : www.lexikon-heute.de anbietet.

Das perfide daran: Ein Opfer( leider auch meine Wenigkeit) gelangt auf die Seite. Dort steht zunächst NICHTS über eine Veertragslaufzeit von 24 Monaten und 7 Euro Nutzungsgebühr pro Monat. Sobald man sich anmeldet , erhält man sein Zugangspasswort. Hiermit loggt man sich ein, ohne wieder auf die Anmeldeseite zu gelangen. Wenn man diese nach Ablauf der Wiederrufsfrist manuell eingibt, erscheint erstmalig das Fenster, wo dann alles demonstrativ aufällig und augenscheinlich aufgeführt ist. ( Gebühr,Vertragslaufzeit usw. )

Ich hätte ein solchen Vorgang aus technischer (Laien)Sicht nicht für möglich gehalten, aber es ist mir selbst exakt so wiederfahren,wie oben beschrieben.

Wenn man das mal mit dem Begriff " Schmidtlein GBR" googelt, wird schnell deutlich,dass diese Firma mit solchen Betrügereien sehr reich ngeworden ist. Die ersten Klagen laufen jedoch bereits.Die Adresse dieser Betrügerfirma:

Andreas & Manuel Schmidtlein GbR Vor der Hube 3 D-64572 Büttelborn Umsatzsteuerid: DE230209554 Telefon: 0180-5060530-928 (0,14€/Min a.d. dt. Festnetz) E-Mail an: support@lexikon-heute.com

Meinem Stiefsohn istvor einem Jahr selbiges unter www.songtexte-heute.de passiert. Damals habe ich ihn noch,wider besseren Wissens, verspottet,weil Gebühr und Vertragsdauer usw. so deutlich lesbar waren.

Ich könnte mir jedoch vorstellen, dass die "Schmidtlein und Co." nun umgestellt hat, das die Gebühren-und Vertragsseite sofort geladen wird, um sich gegen die riesige Zahl der Klagen wehren zu wollen. Aber slbst in einem solchen Fall bleibt es ein widerrechtlicher Mißbrauch von den Wikipediaseiten.

Sollte Ihnen dieser Fall bereits bekannt sein und/oder sie bereits darauf juristisch reagiert haben,wäre ich Ihnen für eine Informtion sehr dankbar, da ich ja evtl. mit einem Prozess rechnen muß, falls "Schmidtlein und Co." genug Geld für die vielen Klagen riskieren will und das Recht auf seiner Seite glaubt.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr begeisterter Wikipedia Nutzer

Gunther-Maria Lüke

(Vorstehender nicht signierter Beitrag stammt von 195.93.60.73 (DiskussionBeiträge) -- ChaDDy ?! +/- 15:41, 25. Jan. 2007 (CET))

Seine Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse auf einer öffentlichen für jeden zugänglichen Seite zu veröffentlichen, ist geradezu grob fahrlässig. Es fehlt nur noch die Geheimnummer des Bankkontos... Ich habe diese persönlichen Angaben entfernt.
Zum Thema: Auch eine kommerzielle Nutzung der Daten der Wikipedia ist erlaubt, schließlich wollen wir das sogar. Das ganze Projekt steht unter der GFDL, die Bilder auch unter anderen, vergleichbaren Freien Lizenzen. Allerdings müssen natürlich die Bedingungen der Lizenzen eingehalten werden, also auch die kopierten Daten müssen wieder unter der GFDL stehen. Außerdem müssen alle Autoren genannt werden (ist auch durch einen Link auf die Versionsgeschichte der Artikel möglich), Wikipedia als Quelle genannt werden und eine Kopie der Lizenztexte zugänglich sein. Nur wenn dies nicht der Fall ist, was ich nicht nachgeprüft habe, kann man von Mißbrauch der Wikipediaseiten sprechen. Die Betrügereien sind eine andere Sache und haben nichts, mit der Verwendung unserer Seiten zu tun, geht uns also nichts an. Wie gesagt, für uns ist nur interessant, inwiefern die Lizenzbedingungen eingehalten werden. -- ChaDDy ?! +/- 15:41, 25. Jan. 2007 (CET)
sofern die Lizenzbestimmungen eingehalten werden gibt es kein Problem mit der Weiterverwendung der Inhalte. Was die Geschäftspraktiken angeht ist dies hier die falsche Adresse, dafür kann man sich bsp. an die Verbraucherzentralen wenden. --Taxman¿Disk?¡Rate! 16:17, 25. Jan. 2007 (CET)
p.s. siehe auch Wikipedia:Weiternutzung/Mängel#www.lexikon-heute.com --132.230.1.28 16:41, 25. Jan. 2007 (CET)
Andreas & Manuel Schmidtlein GbR sind schon durch andere Geschichten aufgefallen: Google.
Ich empfehle da, die Verbraucherberatung oder einen Rechtsanwalt aufsuchen (ggf. Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen). -- Simplicius 17:28, 25. Jan. 2007 (CET)
Ich hab mir das mal angeschaut. Eigentlich ist da imho (fast) alles ok. Unten an den Seiten ist der Hinweis, dass die Artikel aus der Wikipedia stammen und ein Link zur auch auf der Webseite vorhandenen GFDL. Außerdem gibt es noch einen Link auf die Versionsgeschichte. Was nicht ok ist, ist dass sie natürlich auch das Wikipedia-Logo kopiert haben. Das ist eine URV. -- ChaDDy ?! +/- 17:33, 25. Jan. 2007 (CET)
Man kann jetzt natürlich fragen, ob die Lizenzbedingungen komplett eingehalten wurden. Ein Link auf die Versionsgeschichte in der Wikipedia reicht nunmal nicht. Einziges Problem: Wo kein Kläger, da kein Unrecht. --Smeyen | Disk 20:14, 25. Jan. 2007 (CET)
Doch ein Link genügt (unser "Gentleman's Agreement"; geht aber nur bei uns, nicht allgemein bei allen GFDL-Dokumenten), siehe Wikipedia:Weiternutzung. -- ChaDDy ?! +/- 21:35, 25. Jan. 2007 (CET)
Ich glaube nicht, dass Du mit dieser Aussage hier viel Wohlwollen bekommst. Erstens ist die Auslegung der GFDL Sache der jeweiligen Autoren, nicht von "uns" oder "der Wikipedia" oder sonst wem. Zweitens hab ich bislang kaum jemanden erlebt, der das GA vollends als GFDL konform bezeichnet hat. Es ist lediglich eine mehr oder minder praktikable Umsetzung. -Taxman¿Disk?¡Rate! 22:22, 25. Jan. 2007 (CET)
Dazu natürlich der obligatorische Lesetipp :Benutzer:Historiograf/GNU FDL Highway to Hell - FAQ --Taxman¿Disk?¡Rate! 22:24, 25. Jan. 2007 (CET)
Ich hab mir das gerade mal angesehen. Das ist tatsächlich eine aktuelle Kopie und die auch noch ziemlich lieblos umgesetzt. Ganz offensichtlich eine rein zum Abzocken entworfene Seite. Ich hoffe dagegen kann etwas unternommen werden. Es währe traurig wenn man zukünftig bei der Artikelarbeit im Hinterkopf hat das man gerade am Unternehmenserfolg der Schmidtlein Gbr mitarbeitet. --FNORD 08:41, 26. Jan. 2007 (CET)
@Taxman: Ich halte das GA auch für ziemlich unhaltbar. Das Problem ist, dass ein Rechteinhaber klagen müsste. Nun ist aber jeder einzelne Autor der Rechteinhaber und nicht etwa Wikimedia, so dass wir klagen müssten. Wenn ich aber ankommen würde mit meinen etwa 2000 Linkfixes, eingeschobenen Absätzen und Metadiskussionen, würde sich da wahrscheinlich kein Richter drauf einlassen. Einfacher wäre es, wenn Powerautoren, die schon mehrere Exzellente alleine geschrieben haben, klagen würden. Ob die aber Bock auf den ganzen Ärger haben, wage ich zu bezweifeln. --Smeyen | Disk 11:32, 26. Jan. 2007 (CET)

Kornburg

Dieses Bild hier wird nicht nur aus Commons eingebunden, sondern verursacht bei mir ein ungutes Bauchgefühl unter anderem, da die Lizensieung irgendwie unsauber wirkt. -- Achates Siehe, ich will ein Neues schaffen... 07:30, 27. Jan. 2007 (CET)

Ich habe ihn mal aufgefordert, Quelle und Urheber nachzutragen und das Bild aus dem Artikel entfernt. Wenn es PD-alt ist oder sonstwie berechtigt auf Commons liegt, dann läßt sich hoffentlich eine etwas höherauflösende Version finden... --Noddy93 10:37, 27. Jan. 2007 (CET)
Das Bild ist wohl von hier. --Noddy93 10:40, 27. Jan. 2007 (CET)

Ariane 5 Bilder auf den Commons

Weiß jemand ob die Bilder Image:Cut of an Ariane 5 ECA.gif, Image:Cut of an Ariane 5 GS.gif, Image:Cut of an Ariane 5 ECA (de).gif, Image:Cut of an Ariane 5 GS (de).gif Nachamungen der Bider auf diesen Seiten von Arianespace [13] [14] und damit URVs sind. Die Checkliste von Rtc legt das nah.--84.60.116.93 22:45, 26. Jan. 2007 (CET)

Kann es sein, dass die Links auf arianespace.com leicht falsch sind - ich entdecke zumindest so gut wie keine Übereinstimmung zwischen den WP-Bildern und denen der Arianespace. (Die bloße Übereinstimmungen sind Art der Werke ("Risszeichung") und Dargestelltes Objekt ("Rakete"). Nichtmal die Art der Risszeichung (teilweiser/vollständiger Riss) stimmt überein. Ein Urheberrechtliches Problem sehe ich bisher nicht.--sугсго.PEDIA-/+ 09:50, 27. Jan. 2007 (CET)
Die Links zu Arianespace sind korrekt.--84.60.96.16 10:56, 27. Jan. 2007 (CET)

Das sind m.E. keine Nachahmungen, sondern eigenständige Darstellungen technischer Gegebenheiten. Ich seh da kein Problem, auch keine Ähnlichkeiten mit den arianespace-Bildern.--Wiggum 17:27, 27. Jan. 2007 (CET)

Bildrechte

Hallo zusammen,

ich habe ein paar Fragen zum Hochladen von Bildern:

Ich habe einige, wie ich denke recht schöne, Bilder vom Papstbesuch in Regensburg. Die Bilder sind während unseres Einsatzes entstanden und wir wollen sie deshalb auch der Öffentlichkeit zugänglich machen. Bei den Bildern (Gaenswein01.jpg und BenediktPentling.jpg) handelt es sich um bekannte Personen, die im Rampenlicht stehen und deshalb ist meiner Meinung nach die Rechtslage soweit klar. Ich möchte jedoch vermeiden, dass die Bilder "verhunzt" werden und nach Möglichkeit sollte unser Verein als Urheber genannt werden. Welche Möglichkeiten habe ich dazu?

Vielen Dank für die Hilfe

Alfons

Wenn Du mit "verhunzen" "bearbeiten" meinst, dann gibt es dazu innerhalb der Wikipedia keine Möglichkeit. Alle hier erlaubten Lizenzen müssen Bearbeitbarkeit und beliebige (auch kommerzielle) Weiternutzung einbeziehen. Wenn Du auf eine Namensnennung bestehen möchstest sind sowohl die GFDL als auch CC-by-SA denkbar. --Taxman¿Disk?¡Rate! 12:27, 28. Jan. 2007 (CET)

Ich wollte eine missbräuchliche Verwendung vermeiden, also z.B. die Verwendung der Bilder zum Nachteil der darauf abgebildeten Personen.

Die Rechte der abgebildeten Persönlichkeiten werden durch unsere rein urheberrechtlichen Lizenzen nicht beeinträchtigt. Gegen eine Veröffentlichung einer Verunstaltung jedes Bildes kann der Abgebildete jederzeit vorgehen, auch bei Bildern unter einer freien Lizenz. Reicht das als Erklärung? --h-stt !? 13:16, 28. Jan. 2007 (CET)

Genau das wollte ich wissen! Vielen Dank!

Römische Trilogie

Ich habe da einen URV-Baustein eingesetzt. War das richtig? --Gnom 21:16, 29. Jan. 2007 (CET)

Ja. Siehe Wikipedia:Zitate --Histo Petition für Open Access 21:58, 29. Jan. 2007 (CET)
Und jetzt? --Gnom 22:17, 29. Jan. 2007 (CET)
IdR setzt man auf WP:LKU den Artikel unter das Datum, an dem man den URV-Baustein gesetzt hat (also ganz nach unten). Wenn nach 7 Tagen der Verdacht nicht ausgeräumt wird, prüft ein Admin ob es sich um eine URV handelt. Kommt er zu diesem Schluß, löscht er den Artikel. IdR löscht man auch den kompletten Artikeltext, so dass nur noch der URV-Baustein drinnsteht. --Isderion 00:15, 30. Jan. 2007 (CET)

Lehmanns Medizinischer Handatlas Band XV, 1897

Auf meiner Seite (hier) habe ich 24 fragliche Zeichnungen aus einem Buch von 1897 eingescannt. In der Diskussion zu den Bildern hat sich (dort) aber (mit gewisser Wahrscheinlichkeit) herausgestellt, dass der Autor des Buches (Christfried Jakob) erst 1956 gestorben ist und somit noch nicht 70 Jahre tot ist. Im Vorwort des Buches steht: "Die Abbildungen sind sämtlich Originalabbildungen eigener Präparate ... die Zeichnungen sind unter meiner Kontrolle von Herrn Universitätszeichner Krapf hergestellt worden." Die Farbbilder sind alle mit dem Vermerk "Lith. Anst. v. F. Reichhold, München" versehen. FRAGE: Wer ist der Urheber der Bilder? Der Autor oder der Zeichner? Ich hatte die Bilder als "public domain" in die Wiki gestellt. Ist das korrekt oder sollte ich sie wegen URV lieber wieder löschen lassen? (Zitat aus der Wiki: Die deutschsprachige Wikipedia akzeptiert alle Bilder, die 100 Jahre oder älter sind, ohne expliziten Nachweis des Todesdatums des Urhebers als gemeinfrei, sofern es keine konkreten Anhaltspunkte gibt, dass der Urheber keine 70 Jahre tot ist.) --stefan 20:12, 21. Jan. 2007 (CET)

Ich habe kein Problem mit den Bildern, es gilt unsere pragmatische Regelung, da der Autor des Buchs in keinem Fall Miturheber ist. Geschützt ist nicht die Leistung des Prtäparierens, geschützt wins wissenschaftliche und technische Darstellungen und deren Urheber ist der, der sie macht, nicht der, der sie wiss. überprüft --Histo Petition für Open Access 21:16, 21. Jan. 2007 (CET)

Wieso gehst du davon aus, dass der Herr Jakob nicht Miturheber ist? --Polarlys 22:27, 25. Jan. 2007 (CET)

Durch eine Kontroll- und Prueftaetigkeit hinsichtlich einer Abbildung werde ich nicht Miturheber, lass dir das von mir gesagt sein *fauch* --Histo Petition für Open Access 18:19, 26. Jan. 2007 (CET)

Wieso gehst du nur von „Kontroll- und Prüftätigkeit“ („in keinem Fall Miturheber“) aus? Wegen „Lith. Anst. v. F. Reichhold, München“ als potentiellen Urheber der graphischen Darstellung? --Polarlys 21:46, 28. Jan. 2007 (CET)

Hallo? Urheber ist der Zeichner Krapf, soweit ein geschütztes Werk entstanden ist, und nicht der Autor des Buches. Der Autor zeichnet lediglich für "unter meiner Kontrolle" verantwortlich. So einfach ist das. --Histo Wikisource braucht Hilfe! 23:02, 31. Jan. 2007 (CET)

Wiki-Lizenzfrage

Hallo, viele Stadtwikis laufen unter der Attribution-NonCommercial-ShareAlike 2.5 Lizenz, d.h. jeder, der Inhalte verfielfältigt, muss den "Namen des Autors/Rechteinhabers nennen". Ist nun der Autor/Rechteinhaber der Besitzer der Domäne, unter der das Stadtwiki läuft, oder sind Autor/Rechteinhaber all jene, die am jeweiligen Artikel mitgewirkt haben? Sollte zweite Alternative richtig sein, dann frage ich mich, welchen Sinn die Attribution-NonCommercial-ShareAlike 2.5 für die Texte eines Wikis macht? Es ist doch schlicht unmöglich, sämtliche Editoren eines Artikels zu nennen, wenn dieser erst einmal groß genug geworden und häufig genug editiert worden ist!? --84.58.236.161 22:15, 28. Jan. 2007 (CET)

Ja, es müssen alle genannt werden, die daran mitgearbeitet haben. Warum soll das unmöglich sein? -- Duesentrieb 22:23, 28. Jan. 2007 (CET)
Es ist natürlich nicht unmöglich, aber es ist nicht realitstisch.... angenommen die Wikipedia wäre Attribution-NonCommercial-ShareAlike 2.5 - wie willst du das beim Artikel Berlin in die Tat umsetzen? Angenommen du willst Teile des Artikels verwenden, etwa für eine 10-seitige Präsentation. Deine Präsentation wäre Pötzlich 50 Seiten lang, weil du erst noch tausende Editoren nennen musst. Nach meinem Dafürhalten ist die Attribution-NonCommercial-ShareAlike 2.5 für Textwikis wie dieses (selbstverständlich) möglich, in der Realität aber nicht umzusetzen!? --84.58.236.161 22:33, 28. Jan. 2007 (CET)
Die Wikipedia steht unter GFDL - und die verlangt nicht nur die nennung aller Autoren, sondern auch den abdruck des vollständigen Lizenztextes. Für Print-Medien ist das in der tat kaum möglich, für digitale Medien sehe ich dagegen kein Problem. -- Duesentrieb 12:43, 30. Jan. 2007 (CET)

Habe noch eine weitere, ähnliche Frage hierzu: Das Stadtwiki Dresden ist unter Creative Commons by-nc-sa 2.5 lizenziert, war aber bis Ende 2005 GFDL-lizenziert <-- wie ist das möglich? Theoretisch müssen zu einer Lizenzänderung doch all jene nach Einverständnis befragt werden, die bis zur Lizenzumstellung am Projekt mitgewirkt hatten!? - und das ist schlicht unmöglich, weil man als IP anonym ist und gar nicht befragt werden kann. Die Umstellung des Stadtwikis Dresden hätte demnach also gar nicht stattfinden dürfen - sehe ich das richtig, oder hab ich hier die Lizenz nicht ganz verstanden?--84.58.236.161 22:37, 28. Jan. 2007 (CET)

Ja, das siehst du richtig. Die Lizenz kann nur geändert werden. wenn alle Urheber zustimmen. Alles andere ist eine Urheberrechtsverletzung. -- Timo Müller Diskussion 22:43, 28. Jan. 2007 (CET)
sehe ich das denn richtig, dass ein einmal auf Creative Commons "by" gestelltes wiki nie mehr unter anderer lizenz laufen kann/darf, sobald eine erste ip daran mitgewirkt hat (weil eben nicht zurückverfolgt werden kann, wer dahinter steckt)=? --84.58.236.161 22:52, 28. Jan. 2007 (CET)
Theoretisch kann die Lizenz natürlich umgestellt werden, wenn alle Urheber zustimmen. Praktisch dürfte es aus den von dir genannten Gründen unmöglich sein. Im Übrigen bleiben die Beiträge vor der Lizenzumstellung weiterhin unter der GFDL.--Wiggum 22:58, 28. Jan. 2007 (CET)
Die Lizenz darf auch auf eine Kompatilbe Lizenz geändert werden oder bei den meisten auch auf eine neuere Version der gleichen Lizenz.
Beispielweisse ist ein Wechsel von CC-BY-SA 2.0 nach CC-BY-SA 2.5 problemlos möglich.
-- MichaelFrey 17:45, 31. Jan. 2007 (CET)
Die Umstellung des Stadtwiki Dresden von GFDL auf CC-BY-NC-SA erfolgte zeitgleich mit dem Wechsel zu Mediawiki. Dabei wurde schlicht ein neues Wiki gestartet und die Autoren, die noch dabei waren, haben ihre Artikel übernommen. Da der Artikelumfang gering war (etwa 220) und nahezu alle Artikel nur einen oder zwei bekannte Autoren hatten ging dies problemlos. Bearbeitungen von IPs oder unbekannten Autoren kamen fast nicht vor, bzw. waren Rechtschreibkorrekturen. Etliche Artikel deren Status unklar ist wurden nicht übernommen. Insofern haben alle Beteiligten dem Lizenzwechsel zugestimmt und ihre eigenen Beiträge ins neue Wiki eingebracht.
Ein erneuter Wechsel ist deutlich schwerer möglich (und auch nicht geplant), da inzwischen mehr als 1500 Beiträge und nennenswerte anonyme Beiträge erfolgt sind. Zur Namensnennung ist zu sagen, daß die GDFL, wie oben schon angesprochen, ein ähnliches "Problem" hat. Meines Wissens reicht aber bei Abdruck ein Hinweis und Link auf Lizenztext und Versionshistorie. Evtl. liege ich hier aber falsch? -- Christian, vom Stadtwiki Dresden 22:49, 31. Jan. 2007 (CET)


Eine weitere Frage:

DaB. ist der Meinung, die 2.5-CC-Versionen erlauben es seine "Institution" anstatt der einzelnen Autoren zu nennen. Er meine aber, das müsste gesondert festgelegt werden? Beispiel: sei Wikipedia by-nc-sa 2.5, so müsste bei jeder Verwertung der Inhalte nur (die "Institution") "Wikipedia" als Quelle genannt werden - nicht alle Autoren des jeweiligen Artikels. Ich bin die Lizenz durchgegangen, habe aber keinen Hinweis darauf entdeckt. Weiß auch hierzu einer genaueres? --84.58.236.161 23:08, 28. Jan. 2007 (CET)

Das bezieht sich auf Abschnitt 4.d. der Lizenz, genauer den Teil "(i) the name of the Original Author (or pseudonym, if applicable) if supplied, and/or (ii) if the Original Author and/or Licensor designate another party or parties (e.g. a sponsor institute, publishing entity, journal) for attribution". Wikinews benutzt das mit der CC-BY-2.5. --Dapeteばか 19:03, 29. Jan. 2007 (CET)

Auf gut deutsch: Ein Wiki kann und sollte dank der Lizenz 2.5 (ob es auch bei früheren geht, ist fraglich) Vorkehrungen treffen, dass die Autorenangabe nicht unpraktikabel wird. Dies setzt allerdings voraus, dass allen Rechteinhabern, die Inhalte einbringen, diese Konvention (z.B. Quelle: Stadtwiki XYZ mit Link) bekannt ist. --Histo Petition für Open Access 20:21, 29. Jan. 2007 (CET)

Logos mit „Comicfiguren“

Ich habe Zweifel, ob Grafiken wie diese: Bild:Kentucky Thoroughblades.gif, Bild:Cleveland Barons (2001-2006).png bzw. Bild:San Jose Sharks.gif wirklich PD und urheberrechtsfrei sind. Wären dann nicht auch alle normalen Comicfiguren gemeinfrei? --Markus Mueller 16:15, 30. Jan. 2007 (CET)

Während man bei San Jose das PD noch vertreten kann, sehe ich bei den ersten beiden Beispielen Schöpfungshöhe. Darf ich dringend darum bitten, sich einfach mal zu informieren? Sollte der Artikel Schöpfungshöhe unklar formuliert sein, kann er verbessert werden! Es ist ganz egal, ob ein Beispiel dem anderen ähnlich sieht. Das laufende Auge wäre als Kunstobjekt ohne weiteres geschützt, aber eben nicht als ein Werk der angewandten Kunst, das einem Gebrauchszweck dient!! Comicfiguren sind normalerweise keine Werke der angewandten, sondern der reinen Kunst und daher auch dann geschützt, wenn sie sehr einfach gestaltet sind (Kleine Münze). --Histo Petition für Open Access 17:16, 30. Jan. 2007 (CET)

Ich habe sicher nicht vor, mich in die Feinheiten dieser juristischen Fragen zu vertiefen. Entweder ich kann in Zweifelfällen, die mir alle 3 Monate vielleicht einmal auffallen, hier nachfragen - schließlich steht überall, man soll im Zweifel immer hier nachfragen -, oder ich frage überhaupt nicht mehr und ignoriere einfach alles, was m.E. vielleicht falsch lizensiert sein könnte. Dann bleiben eben möglicherweise URVs in der WP, ist ja nicht mein Problem.
Ansonsten werde ich aus der Antwort und aus der Lektüre der beiden Artikeln auch nicht schlauer, ob diese Logos nun gelöscht werden müssen oder nicht. Inzwischen ist es mir aber auch wurst, soll sich doch jemand anders drum kümmern. --Markus Mueller 17:33, 30. Jan. 2007 (CET)
Danke irgendwie - nichts gegen den Artikel Schöpfungshöhe, aber so wirklich konkret klar wird mir daraus nicht, warum zum Beispiel das Lufthansa-Logo oder auch das Logo eines Eishockeyvereins nicht genug Schöpfungshöhe hat, andere Logos anderer Eishockervereine aber schon, wobei ich hauptsächlich einen Unterschied im jeweiligen Stil der Zeichnung ausmachen würde. Strange.--afromme 04:48, 1. Feb. 2007 (CET)

Wenn bei den ersten beiden Fällen Schöpfungshöhe gegeben ist (was ich klar bejaht habe), dann sind sie zu löschen. --Histo Petition für Open Access 17:54, 30. Jan. 2007 (CET)

Danke. :-) Mehr wollte ich ja gar nicht wissen. Schöne Grüße, --Markus Mueller 19:49, 30. Jan. 2007 (CET)
Bilder sind gelöscht --RalfR 21:03, 30. Jan. 2007 (CET)

"Feel free to use it" = Public Domain?

Auf Wikibooks haben wir ein Bild das auf der Quelle den Vermerk It just so happens that I have prepared one for the occasion. Feel free to use it - Natalie Portmangekennzeichnet ist.

Entspricht diese Formullierung Public Domain oder ist das Bild trotz dieser Aussage geschützt?

-- MichaelFrey 17:36, 31. Jan. 2007 (CET)

Im Zweifel ist ein Bild nie PD, Rückfrage mit Wikipedia:Textvorlagen ist dann immer geboten --Histo Wikisource braucht Hilfe! 23:04, 31. Jan. 2007 (CET)

Hab mir schon sowas gedacht. Danke für die Antwort -- MichaelFrey 18:12, 2. Feb. 2007 (CET)

Morbus Sudeck

PD auf Commons

Ich habe hier ein Photo (Netzfundstück) eines 1914 verstobenen Herren (* 1839) dass selbigen im Alter von vielleicht 60 Jahren zeigt. Der Photograph ist unbekannt. http://commons.wikimedia.org/wiki/Commons:Licensing#Material_in_the_public_domain sagt: „If the work is anonymous or a collaborate work (e.g. an encyclopaedia), it is, according to the Berne convention, in the public domain 70 years after the date of publication.“ Heißt das, dass ich es auf Commons laden kann? Spielt die Beurteilung des Lebensalters des Abgebildeten eine Rolle? Muss ich von 1899 als Entstehungsdatum (Schätzung) ausgehen oder von 1914 (Todesjahr)? Grüße, --Polarlys 23:04, 4. Jan. 2007 (CET) (auf dem Schlauch stehend, da der Entscheidungsbaum auf Commons von 100 Jahren spricht.)

urheberverletzung???

hallo seeteufelchen, du warst zwar ultraschnell im einreichen einer beschwerde wegen urheberverletzung, leider funktioniert das freischalten, wenn diese nicht zutrifft nicht so schnell. wäre prima das nächste mal sich 5 sec zum nachdenken zu nehmen, dann könnte man sich eine menge zeit sparen. vg c. eckert

Du bist hier auf der falschen Seite, wenn Du mit Benutzer:Seeteufel reden willst, solltest Du hier schreiben. Ansonsten empfehle ich die Urheberrechte auch vor Einstellen eines Textes schon zu beachten. --Taxman¿Disk?¡Rate! 14:31, 5. Jan. 2007 (CET)

Freigabe für Max Baur ungültig?

Ich bin gerade die Beiträge des gesperrten Benutzer:artbeat, der sich als Sockenpuppe von Benutzer:Die Rote Fahne zu erkennen gegeben hat, durchgegangen. Dabei ist mir aufgefallen, dass sich der Benutzer als Autor der Biographie von Max Baur ausgegeben hat und damit einer URV-Löschung selbigen Artikels entgangen ist. Ich hege jetzt aber doch starke Zweifel an der Identität des Autors, daher wollte ich kurz nachfragen, ob man den Artikel nicht doch besser löschen sollte. Die Bilder sind zumindest schon seit letztem Jahr weg. --Taxman¿Disk?¡Rate! 15:16, 5. Jan. 2007 (CET)

Logos von Bundesministerien und -behörden

Hallo und guten Abend, wollte mal fragen ob es unbedenklich ist, die Logos die die Bundesministerien und deren nachgeordnete Bereiche haben, hier in der WP hochzuladen um diese in den entsprechenden Artikeln zu verwenden. Ich denke dabei an die Logos, die den Bundesadler, die deutschlandfahne in einem dünnen streifen haben sowie daneben den jeweiligen Namen der Organisation. Als Beispiel: [15]. Wenn es geht, welche Lizenz wäre dafür am besten geeignet? Ich hatte mir eine "Mischung" aus:

{{Trademark}} + {{PD-Coa-Germany}} + {{insignia}}

vorgestellt, da ich dass ganze auch gleich in den Commons hochladen möchte. Vielen Dank für die Hilfe schon jetzt. Gruß --kandschwar

Auf den Commons? Nimm: {{PD-GermanGov}}. --h-stt !? 19:03, 6. Jan. 2007 (CET)

J. Lee Thompson

Der Artikel J. Lee Thompson ist von der Seite [16] kopiert worden.

War Versions-URV, ist gemeldet. Danke für den Hinweis, solche Fälle kannst du hier bzw. hier auch direkt melden. --NoCultureIcons 19:54, 11. Jan. 2007 (CET)

Bearbeitung (Urheberrecht)

Es ist schon ziemlich dreist, meinen Beitrag hier zu entfernen. Es geht darum, diesen sprachlich und hinsichtlich Verständlichkeit unbrauchbaren Artikel zu verbessern. Wenn zwei Administratoren hier zum Mittel des Editwars greifen, um einen unhaltbaren und schlechten Inhalt zu verteidigen, statt ihn zu ändern, haben sies wohl sehr nötig. Es ist sehr wohl möglich, komplexe urheberrechtliche Sachverhalte einigermaßen verständlich zu machen. Die Weigerung, die diesbezüglichen Mängel zur Kenntnis zu nehmen, weil ich mir erlaubt habe, die Kompetenzen einer hier als Administratorin tätigen Juristin zu bezweifeln, ist schon ein starkes Stück und sicher nicht im Sinn der sachlichen Verbesserung --Histo Bibliotheksrecherche 07:23, 13. Jan. 2007 (CET)

Musikzitate

Hu hu, könnt Ihr mir bei dieser Frage vielleicht weiterhelfen? Gruß --Фантом 12:04, 15. Jan. 2007 (CET)

Urheberrechtsfragen

Hallo. Ich wüsste gerne ob ich Inhalte von Wikipedia auf unsere private Homepage übernehmen darf. Bevor jetzt alle über mich herfallen, ich soll doch zuerst die FAQ´s über Urheberrechtsfragen lesen: Das hab ich bereits. Aber es ist so ein Paragraphen-Wirrwarr, da ist schlecht durchzublicken was man jetzt darf und was nicht. Es geht um folgende Daten: http://de.wikipedia.org/wiki/Naab

Darf ich diese kopieren und veröffentlichen, bzw. was muß ich auf meiner HP dann erwähnen? Den Autor? Die Wikipedia-Seite? Die GNU-Lizenz-Bestimmungen?

Vielen Dank für Eure Antwort(en).

Gruß

holger

Schau mal auf diese Seite: http://www.fahrradmonteur.de/creative-commons.php da habe ich in Teilen Creative Commons verwendet. Ganz unten auf meiner Seite sind die erforderlichen Dinge, die du auch einbauen mußt. --RalfR 13:19, 22. Jan. 2007 (CET)

Rechtsschutzversicherung

Hallo, in dem Artikel Rechtsschutzversicherung kamen mir einige Passagen etwas seltsam formuliert vor. Vor allem der letzte Abschnitt, dessen Überschrift Ist alles versichert? lautet (was imho er nach Werbebroschüre denn nach Enzyklopädie klingt) kam mir spanisch vor. Bei Google werden einige der Sätze auch von Seiten gefunden, die keine Wiki-Spigel sind (zumindest soweit ich das erkennen kann). Jetzt weiß ich nur nicht, ob die nicht vielleicht doch bei Wiki abgeschrieben haben. Vielleicht kann sich dem ja jemand, der sich mit der URV-Problematik besser auskennt als ich, annehmen. Gruß, SNAFU @@@ 00:06, 25. Jan. 2007 (CET)

Wappen im JPG bzw. PNG-Format aus WP-Seiten für andere Internet-Seiten frei verwendbar?

Ich habe zwei Wappen (eins im PNG-, das zweite im JPG-Format) aus wikipedia-Seiten heruntergeladen. Da Wikipedia nur "freie Inhalte" enthält, bin ich davon ausgegangen, dass diese Wappen auch auf anderen, z. B. Vereins-Internetseiten, veröffentlicht werden dürfen. Die vielen Fragen und Aspekte zum Thema Urheberrecht hier haben mich aber verunsichert. Daher also gezielt die Frage: Darf ich Wappen aus Wikipedia auch auf anderen nicht kommerziellen Internetseiten verwenden ?

Wikipedia:Wappen dürfte Dir deine Fragen beantworten --Taxman¿Disk?¡Rate! 23:13, 29. Jan. 2007 (CET)