Portal Diskussion:Recht/Archiv 2014-III

Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von H-stt in Abschnitt Kommentare zitieren

Artikel-Anregung: Bürgerbeteiligung bei Großprojekten (PlVereinhG)

Stromleitungstrassen usf.: Nützlich für Wikipedia-Leser wäre über das «Gesetz für Verbesserung der Öffentlichkeitsbeteiligung und Vereinheitlichung von Planfeststellungsverfahren» (PlVereinhG) vom Mai 2013 mehr zu erfahen, so meine Artikelanregung.
Link: Gesetz zur Verbesserung der Öffentlichkeitsbeteiligung und Vereinheitlichung von Planfeststellungsverfahren (PlVereinhG). Basisinformationen über den Vorgang. In: Dokumentations- und Informationssystem. Deutscher Bundestag, 7. Juni 2013, abgerufen am 9. Juli 2014 (Der Link zum Gesetzestext im Bundesgesetzblatt wird unter Verkündung angegeben. Das PlVereinhG trat am 07.06.2013 in Kraft.)..
Bisher plane ich das. Viele Grüße, --Edward Steintain (Diskussion) 21:57, 9. Jul. 2014 (CEST)

Hallo Edward Steintain, danke für deine Anregung! Bei dem Gesetz handelt es sich um ein Artikelgesetz, das heißt, es ist wohl besser, die Änderungen, sofern relevant, bei den einzelnen Gesetzen zu besprechen und nicht in einem separaten Artikel. Gruß, --Gnom (Diskussion) 10:50, 10. Jul. 2014 (CEST)
Hallo Gnom, danke für das Interesse und die Prüfung der Relevanz. Es geht ja auch um die Hoffnung berechtigter Interessen. Also mach ich den roten Artikelwunsch bei Bürgerbeteiligung raus!? Viele Grüße, --Edward Steintain (Diskussion) 13:01, 10. Jul. 2014 (CEST)
Ja, das wäre besser. Denn ein Wikipedia-Artikel zu diesem Gesetz ist nicht zu erwarten. Allerdings kannst du dort natürlich relevante Änderungen in den vom Artikelgesetz betroffenen Gesetzen anführen. Grüße --h-stt !? 18:37, 11. Jul. 2014 (CEST)
Ja - danke. Das läuft bereits und mein Hallo an Benutzer Diskussion:H-stt als Dank. Da wird es aber noch einen Abschlussanstrich über die Vorläufigkeit des Gesetzes geben werden. Mach ich. Viele Grüße, --Edward Steintain (Diskussion) 21:46, 11. Jul. 2014 (CEST)

Haakjöringsköd-Fall

Hallo ihr recht gelehrten Rechtgelehrten, ich bin über den Artikel zum Haakjöringsköd-Fall, der für seine Bedeutung in der Juristerei relativ gering ausgebaut scheint, gestolpert. Habt ihr die Möglichkeit den Artikel auszubauen, insbesondere den Abschnitt über die Bedeutung und die Bedeutsamkeit für die Juristen, der etwas laientauglicher sein könnte, eventuell sogar soweit, dass eine Kandidatur in Frage kommt? Viele Grüße --134.96.74.164 13:54, 18. Jul. 2014 (CEST)

Ich sehe da keinen Bedarf für eine Erweiterung des Artikels. Alles was am Thema wichtig ist, steht drin. Ob man die Bedeutung noch OMA-tauglicher machen kann oder sollte, dazu habe ich keine speziellen Vorlieben. Eine Kandidatur halte ich für aussichtslos. Grüße --h-stt !? 17:58, 18. Jul. 2014 (CEST)

Diskussion:Gustl Mollath

Servus!
Ich möchte um rechtlichen Sachverstand in diesem Minenfeld bitten:

  • Hier geht es darum, ob Mollath 2006 nun verurteilt oder freigesprochen wurde.
  • Hier geht es darum, als welcher Straftatbestand (heiß tas so?) ihm die mutmaßlichen Reienstechereiein ausgelegt werden.

Danke&Gruß, Ciciban (Diskussion) 17:41, 20. Jul. 2014 (CEST)

Danke an Benutzer:Rosenzweig für seine Antwort zur ersten Frage.
Gruß, Ciciban (Diskussion) 19:48, 20. Jul. 2014 (CEST)
Und an Benutzer:Turnstange.
Gruß, Ciciban (Diskussion) 06:51, 21. Jul. 2014 (CEST)
Ganz genau, man das Straftatbestand (Mord, Totschlag, Diebstahl, Sachbeschädigung usw.). Die einzelnen Voraussetzungen eines Straftatbestandes nennt man Tatbestandsmerkmale. Gruß, --Turnstange (Diskussion) 07:31, 21. Jul. 2014 (CEST)

Danke an Turnstange für die Beantwortung auch der zweiten Frage. Womit der Abschnitt für mich wohl erledigt ist.
Gruß, Ciciban (Diskussion) 08:39, 21. Jul. 2014 (CEST)

Justiz-Auktion

Ich bin dabei einen Artikel zur Justiz-Auktion zu erstellen. Einen Entwurf habe ich hier angelegt. Wer Lust hat kann ja mithelfen. MfG--Marcel Rogge (Diskussion) 21:40, 20. Jul. 2014 (CEST)

Ich bezweifele, dass diese Website relevant für die Wikipedia ist und rate davon ab, einen Artikel darüber zu schreiben. Grüße --h-stt !? 12:51, 21. Jul. 2014 (CEST)
Dann nenne bitte hier deine Argumente, die gegen eine Relevanz sprechen.--Marcel Rogge (Diskussion) 15:33, 21. Jul. 2014 (CEST)

Änderungen in Gesamthandsgemeinschaft - Anlegung von Weiterleitungen

Hallo. Ein Benutzer hat die Artikel Substanzteilung (Gesamthand), Nutzungsteilung (Gesamthand) und Verwaltungsteilung (Gesamthand) in Weiterleitungen umgewandelt und den Inhalt teilweise in Gesamthandsgemeinschaft hineinkopiert. Ich stelle zur Diskussion, da dieser Benutzer dies nicht zuvor getan hat, ob dies nach Eurer Fachmeinung sinnvoll ist und falls ja, so vollständig erfolgt ist. --Asurnipal (Diskussion) 20:22, 22. Jul. 2014 (CEST)

Naja thematisch passt das doch soweit, oder?--Gruß FrankDiskussion qui tacet, consentire videtur. 12:41, 23. Jul. 2014 (CEST)

Beihilfe zum Mord Strafverteidiger

Aus bekanntem aktuellen Anlass. In einem Strafprozess braucht jeder grundsätzlich einen Strafverteidiger (siehe Bundesverfassungsgericht Entscheidungen Begriffe Strafverteidiger und Pfichtverteidiger). Aus Artikel 1 Grundgesetz ergibt sich die Unschuldsvermutung und aus der Unschuldvermutung ergibt sich die Freiheit im Strafprozess. Deshalb hat das Bundesverfassungsgericht auch die Untersuchungshaft im Ermittlungsverfahren (Richter) und im Strafprozessverfahren (Richter) auf 180 Tage begrenzt. Wieso führt das Oberlandesgericht einen Strafprozess durch mit geplanten 113 Tagen (OLG München Pressemitteilungen)? Wieso steht in Wikipedia und den Bundesgesetzen und Bundesstrafprozessordungen, dass die durch die Staatsgewalt verursachten Strafprozesskosten/Strafverteidigerkosten auf Grundlage des Artikels 1 Satz 2 nicht grundsätzlich und in voller Höhe durch den Bundeshaushalt zu tragen sind? Wieso soll die Staatsgewalt nicht beim Landesgericht, Oberlandesgericht, Bundesgerichtshof bzw. Landesverfassungsgerichte, Bundesverfassungsgericht, Europäischer Gerichtshof (kleine und grosse Kammer) für Menschenrechte, beim Internatonlen Strafgerichtshof in Den Haag über Jahre klagen und dann immer zu 100 Prozent die Strafprozesskosten des Strafveteidigers und der Gerichte bezahlen? Übrigens gilt die Unschuldsvermutung bei allen genannten Gerichten bis zum Ende. Deshalb ist alles was länger als 180 Tage Freiheitsentzug ist, laut deutschen Strafgesetzbuch Geiselnahme und Freiheitsberaubung (im aktuellen gemeinten Fall) durch die Staatsgewalt. Was ist denn wichtiger aus Sicht des Grundgesetzes die Untersuchunghaft versus die Unschuldvermutung? Niemand hat einen fairen Prozess in Untersuchunghaft! Dieser Beitrag wurde verfasst von einen Nichtjuristen. 217.92.184.244 11:06, 23. Jul. 2014 (CEST)

Hi! Was ist denn nun Dein Anliegen?--Gruß FrankDiskussion qui tacet, consentire videtur. 12:40, 23. Jul. 2014 (CEST)

Spezial:Beiträge/Guck

Mögt ihr die angelegten Weiterleitungen entweder sichten oder zur Löschung vorschlagen? --Leyo 18:59, 16. Jul. 2014 (CEST)

Hm. Was meinen die anderen? --Gnom (Diskussion) 01:19, 17. Jul. 2014 (CEST)
Offensichtlich nichts. Für sooo knifflig hatte ich meine Bitte eigentlich nicht gehalten… --Leyo 23:05, 28. Jul. 2014 (CEST)

Reinhold Zippelius

Seit einiger Zeit versucht eine IP ([1]), in zahlreiche Rechts- und Philosophieartikel den Namen, Ansichten und Werke von Reinhold Zippelius in einer (manchmal fast "spamartigen") Breite zu erwähnen, die seiner Bedeutung m.E. nicht entspricht. Auch stilistisch zeigt sich an einigen Beispielen die eigenartige Orientierung an einem Lehrbuch ("Was bedeutet aber das Verlangenkönnen? " [2]) Ich bitte, dies zu beobachten und ggf. zu revertieren, wie es etwa Luha hier getan hat. Aus Zeitgründen verbleibt es zunächst nur bei diesem kurzen und allgemeinen Hinweis. --Gustav (Diskussion) 13:48, 19. Jul. 2014 (CEST)

Hi! Das gehört dann wohl hier Vandalismusmeldung her.--Gruß FrankDiskussion qui tacet, consentire videtur. 12:43, 23. Jul. 2014 (CEST)

 Info: Habe das mal zurückgesetzt. Wenn er so weitermacht, werden unsere juristischen Beiträge immer mehr von solchen Floskeln wie „das Recht lebt von…“ durchsetzt, was nicht wünschenswert wäre.--Aschmidt (Diskussion) 18:33, 3. Aug. 2014 (CEST)

Danke, ich glaube, daß er fast täglich aktiv ist. Deswegen sollte diese Meldung vorerst nicht archiviert werden. Gruß,--Gustav (Diskussion) 12:17, 4. Aug. 2014 (CEST)
Die dynamische Nürnberger IP hat sich selbst schon mal als Zippelius bezeichnet, siehe Diskussion:Reinhold Zippelius... Ich glaube nicht, daß das stimmt.--Aschmidt (Diskussion) 12:55, 4. Aug. 2014 (CEST)

Bitte um fachlichen Rat zu einer Löschprüfung

Geschätzte Mitarbeiter der WP Redaktion Recht, zu einer Diskussion in einer Löschprüfung (https://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:L%C3%B6schkandidaten/26._Juli_2014) zum Redirect Bundes-GIT bitte ich um eine sachverständige Beratung, da ich den Beitrag des Users Wartyblent (https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Benutzer:Wartyblent&action=edit&redlink=1) als Nicht-Jurist schlecht einschätzen kann. Vielen Dank sagt --Mellebga (Diskussion) 18:48, 31. Jul. 2014 (CEST)

Hallo Mellebga, zwei Jahre alte Gesetze helfen niemandem... Gruß, --Gnom (Diskussion) 10:40, 4. Aug. 2014 (CEST)

Neuer Artikel: Gestaltungsmissbrauch (Deutschland)

Unter Benutzer:Mundanus/Gestaltungsmissbrauch habe ich einen Artikelentwurf zu dem Lemma "Gestaltungsmissbrauch (Deutschland) (Kategorie:Steuerrecht (Deutschland) angelegt. Sofern keine grundsätzlichen Einwände bestehen, würde ich den Artikel demnächst neu anlegen. Im Artikel Steuervermeidung würde ich einen Hinweis auf den Hauptartikel einfügen. --mundanus Disk 17:42, 3. Aug. 2014 (CEST)

Sehr schön! Aber ehrlich gesagt wundert es mich, dass wir noch keinen Artikel zu § 42 AO hatten... Gruß, --Gnom (Diskussion) 10:42, 4. Aug. 2014 (CEST)
Hallo Gnom, habe den Artikel jetzt neu angelegt und anschließend im Rahmen einiger Verlinkungsarbeiten festgestellt, dass es den Artikel tatsächlich doch schon unter dem Lemma Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten gab. Das hatte ich wohl übersehen, da im Artikel Steuervermeidung ein Link fehlte und das Stichwort Gestaltungsmissbrauch nur auf diesen Abschnitt führte. Ich werde für meinen Artikel einen Schnelllöschantrag stellen.
--mundanus Disk 15:23, 4. Aug. 2014 (CEST)
Löschung ist erledigt --mundanus Disk 21:29, 4. Aug. 2014 (CEST)
Oh, das tut mir leid, Benutzer:Mundanus! Danke, dass du die entsprechenden Weiterleitungen angelegt hast! Gruß, --Gnom (Diskussion) 23:33, 11. Aug. 2014 (CEST)

Besitz vs. Miete

Hier wird die Aussage gemacht: „die UN besitzen keine gebäude, sie mietet sich nur bei den staaten ein“. Deshalb meine Frage: Hat eine Organisation wie die UN, die ein Gebäude jahrzehntelang mietet, dieses in ihrem Besitz, da sie ja die tatsächliche Herrschaft über das Objekt ausübt? Oder gäbe es hierfür einen anderen Ausdruck? Eine Klärung wäre auch im Hinblick auf die Kategorie:Bauwerk nach Besitzer hilfreich. In Besitz steht leider nichts zum angloamerikanischen Recht. Gruß --Erell (Diskussion) 07:59, 12. Aug. 2014 (CEST)

Womit man sich alles beschäftigen kann... Wenn wir deutsches Recht bzw. deutsches Verständnis zugrunde legen, dann wäre die Formulierung sicher falsch, denn natürlich kann nach deutschem Recht ein Mieter Besitzer sein; das ist der Regelfall, und üblicherweise dürfte er sogar Eigenbesitz haben. Der, der die zitierte Anmerkung geschrieben hat, hat möglicherweise Besitz und Eigentum verwechselt. Wenn es in der Kategorie tatsächlich um Besitzer geht - also um die, die ein Gebäude tatsächlich und unabhängig davon, ob es ihnen auch dinglich gehört, nutzen -, dann kann man auch die UN bzw. die UN-Gebäude dort aufführen. Sollte es dagegen explizit um die Eigentümer-Frage gehen (was ich mir aber nicht vorstellen kann, denn kaum ein Geschäftshaus gehört dem, der es nutzt), dann müsste man die UN rauslassen.--Matthias v.d. Elbe (Diskussion) 08:10, 12. Aug. 2014 (CEST)
P.S.: Wenn man in der Kategorisierung den Fachbegriff "Besitzer" vermeiden will, kann man stattdessen vielleicht von Nutzer sprechen.--Matthias v.d. Elbe (Diskussion) 08:42, 12. Aug. 2014 (CEST)
(BK) Danke für die schnelle Antwort. Bei den UN-Gebäuden in der Schweiz dürften die UN damit also nach Schweizer Recht Besitzer sein. Nochmal nachgehakt: Lehen, Pacht, Leasing, Miete sind alles (natürlich unterschiedliche) Arten der Besitzwahrnehmung? Oder lag ich hier falsch? Gruß --Erell (Diskussion) 08:49, 12. Aug. 2014 (CEST)
Typischerweise - aber nicht zwingend - führen Miet-, Pacht- und Leasingverträge im Erfolgsfalle dazu, dass der Mieter/Pächter/Leasingnehmer in irgendeiner Form den Besitz am Mietobjekt übernimmt. Letztlich ist das ja der Sinn eines Miet- usw. -Vertrages: Nach § 535 BGB soll dem Mieter durch den Mietvertag "der Gebrauch" einer Sache überlassen werden; das ist die Hauptleistungspflicht des Vermieters. Er soll sie also so bereitstellen, dass der Mieter in die Lage versetzt wird, die Sache nach dem üblichen oder vertraglich bestimmten Gebrauch zu nutzen. Das läuft dann im Regelfall rein praktisch auf die Besitzübernahme hinaus. Zum Lehen müsste sich ein Rechtshistoriker äußern; dazu möchte ich lieber nichts sagen.--Matthias v.d. Elbe (Diskussion) 09:04, 12. Aug. 2014 (CEST)
Danke. --Erell (Diskussion) 09:10, 12. Aug. 2014 (CEST)
Nur ganz kurz, Erell: Der Satz „die UN besitzen keine Gebäude, sie mieten sich nur bei den Staaten ein“ verwechselt ganz offensichtlich Besitz und Eigentum. Vielleicht trägt das ja zur Klärung bei. Gruß, --Gnom (Diskussion) 11:16, 12. Aug. 2014 (CEST)

Überarbeiten-Liste: "Defekte Weblinks"

Habe mir mal unter dem Punkt Überarbeiten die Artikel mit defekten Weblinks angeschaut. Kann es sein, dass die Liste beim Buchstaben "C" abbricht? --mundanus Disk 22:42, 8. Aug. 2014 (CEST)

Habe erfahren, dass die Liste nach 200 Einträgen abbricht um die Seite nicht zu überlasten. Hätte ich auch von selbst drauf kommen können. --mundanus Disk. 21:53, 16. Aug. 2014 (CEST)

Kategorisierung im Bereich Steuerrecht

Hallo zusammen, seit kurzem bin ich dabei etwas im Bereich Steuerrecht mitzuhelfen. Um einen Überblick zu bekommen, habe ich mir die Kategorisierung der Steuerrechtsbeiträge angeschaut und bin etwas verwirrt.

Mein erster Eindruck ist, dass es hier einiges zu sortieren gibt. Dabei gibt es unterschiedliche Probleme:

  1. Einige Artikel müssen in die Kategorie:Steuerrecht (Deutschland) verschoben werden. Dabei ist das Lemma um den Klammerzusatz "(Deutschland)" zu ergänzen, um den Artikel von einem allgemeinen Sachproblem, welches unabhängig von einem konkreten Rechtsgebiet existiert, abzugrenzen. In vielen Fällen kann dann auch der lästige "Deutschlandlastig-Baustein" entfernt werden. Bei dem aus meiner Sicht eindeutigen Fall Bewirtungskosten habe ich das schon mal erledigt.
  2. Einige Artikel beschreiben keine allgemeines (meta-sprachlich/funktionales) Sachproblem, sondern zählen nur gleichklingende aber verschiedene, weil unterschiedlichen Rechtsordnungen entstammenden, Rechtsbegriffe aus Deutschland, Österreich und der Schweiz der Reihe nach auf. Diese Artikel müssten in drei verschiedene Kategorien
    1. Kategorie:Steuerrecht (Deutschland)
    2. Kategorie:Steuerrecht (Österreich)
    3. Kategorie:Steuerrecht (Schweiz)

aufgeteilt werden und jeweils zu einem Lemma mit dem länderspezifischen Klammerzusatz verschoben werden. Mit den Widerspruch zwischen der Einteilung in Volkswirtschaft und Betriebswirtschaft könnte ich leben. Man sollte wohl die einzelnen Steuerarten nicht noch ein zweites Mal als Unterkategorie bei der Kategorie:Steuerrecht (Deutschland) anlegen. Bin gespannt auf eure Meinungen --mundanus Disk 22:18, 4. Aug. 2014 (CEST)

Ich empfehle dir, Kontakt mit Benutzer:Este aufzunehmen. Er hat etliche Artikel zum Steuerrecht erstellt und kennt sich vermutlich besser aus als die meisten anderen Benutzer. --Forevermore (Diskussion) 18:30, 5. Aug. 2014 (CEST)
ausserdem wurde das (die trennung der rechtordnungen) um 2010 (soweit ich mich entsinne) sowieso für das gesamte gebiet recht beschlossen: Portal:Recht/FAQ: Was geschieht, wenn in verschiedenen Rechtsordnungen ein Rechtsinstitut gleichen Namens existiert? (die diesbezüglichen grundsatzdiskussion müsste man aus dem archiv heraussuchen). beim einsortieren in den deutschland-ast also bitte gleich (es reicht meist eine schnelle googlesuche) nachschauen, ob es den begriff nicht andernorts auch gibt, und die artikel auch gleich beklammern (das spart endlose de-lastig-bausteine). und gleich einen rechtsvergleich-artikel ansetzen, damit nicht erst recht wieder in allgemeinen artikeln auf deutsche spezialbegriffe verlinkt wird.
also: Bewirtungskosten BKS! - ob der allgemeine link Geschäftsessen nicht präziser ginge, bitte nachbessern, imho aber das, was der laie drunter versteht: dort kann man erklären und präzisieren
wichtig ist auch, dass es immer einen kategorien-zweig nationalen rechts gibt, und einen des internationalen vergleichs, und die zwei möglichst nicht verschnitten, sondern sauber getrennt kategorisiert werden (und die zweiteren auch nicht nach den usancen eines nationalen rechts benannt sind): hier zum beispiel ist unklar, warum Kategorie:Steuerrecht (rechtsvergleichung) neben Kategorie:Steuerrecht nach Staat steht, aber dann Kategorie:Steuerrecht (Deutschland)‎ doch wieder in beiden: hier sollte vielleicht tatsächlich entweder:
oder aber getrennt:
stehen. so ist es verwirrend. ausserdem schwebt Kategorie:Steuerrecht (Europäische Union) deswegen irgendwo unkategorisiert in der gegend herum: da ist ein wurm drinnen, besser vielleicht Kategorie:Steuerrecht nach Rechtsordnung? das europarecht-problem betrifft sowieso alle rechtsgebiete, also ist diesbezüglich eine grundsatzdiskussion angesagt, damit das in allen rechtsgebieten konform läuft --W!B: (Diskussion)
Wie organisiert man so eine Grundsatzdiskussion? Müsste da jemand eine Projektseite anlegen? --mundanus Disk 22:25, 6. Aug. 2014 (CEST)
Früher hat man so etwas unter Kategorie Diskussion:Recht diskutiert. Aber inzwischen ist wohl hier in der Portal Diskussion am ehesten mit Beteiligung zu rechnen. --DiRit 23:09, 7. Aug. 2014 (CEST)
Ich halte nicht allzuviel davon, praktisch für jeden steuerlichen Begriff eine Begriffserklärungsseite anzulegen, bei der dann immer mehrere Weiterleitungen rot sind. Und so wirds sein, denn die Kapazitäten für eine umfassende Darstellung des Steuerrechts von DE, AT und CH sind einfach nicht vorhanden. Este (Diskussion) 15:53, 8. Aug. 2014 (CEST)
@W!B:,Este, wenn man die Artikel sofort beklammert, und dann noch in vernünftige Kategorien einordnet, dann könnte man die BKS doch auch noch anlegen, wenn es tatsächlich eine AT- oder CH-Artikel gibt, richtig? Das Problem der Verlinkung von allgemeinen Artikeln auf Deutschland-Artikel dürfte doch bei einer sofortigen Beklammerung überschaubar sein, weil dann jeder sofort sieht, dass die Verlinkung auf einen länderspezifischen Eintrag führt, oder?
--mundanus Disk 22:16, 8. Aug. 2014 (CEST)
@Mundanus:: ja, nur, wenn das fünf jahre dauert (und genau dem ist ja oft so), haben sich zahlreiche links auf die ungeklammerte weiterleitung angehäuft, die man dann sanieren muss: diese unnötige zusätzliche erspart man sich und anderen, wenn man die BKS gleich macht. dann kann der verlinkiende autor sich in seinem artikel gleich überlegen, ob er gerade über die welt im allgemeinen oder deutschland im spezielen schreibt: es wäre sinnlos/irreführend, aus einem text zu einem allgemeingültigen sachverhalt auf einen deutschen spezialbegriff zu linken. was der satz genau darstellt, weiss immer der, der ihn schreibt, am besten, also lieber gleich, nicht fünf jahre später das korrekte linkziel suchen.
und wenn ein autor den grund sieht, einen artikel überhaupt zu beklammern, heisst das, dass ihm schon aufgefallen ist, dass es das thema auch andernorts gibt: also ist ihm aufgefallen, wo, also kann er die BKS gleich mit zweiiter klammer ansetzen: wenn mir auffällt, das ein rechtsbegriff für österreich mit deutschland besetzt ist, schieb ich auf klammer (Deutschland) und setze gleich eine (Österreich) an. fällts einen scweizer auf, kann er (Schweiz) dazulegen. also fällt in der BKS auch gleich auf, wenn man einen satz über ostasien nicht sinnvoll verlinken könnte, weil nichts angeboten wird, also fehlt etwas, und man kann es gleich ergänzen, oder zumindest den bedarf irgendwo deponieren: so wachsen die BKS mit jedem autor, der das wort velinken will, gleich mit.
(und @Este:) und ob rotlink, ist abdoc egal, je mehr artikel über österreich diesen rotlink anbieten, desto höher die wahrscheinlichkeit, dass ihn doch einer schreibt: genau so wächst die wikipedia
aber nicht nicht jeder "deutschlandlastige" artikel zu einem rechtlichen sachverhalt braucht auch tatsächlich einen eigenen artikel, viele sachverhalte heissen auch "allgemein" so, und man stellt sie besser im kontext mit länder-kapiteln das: denn neben deutschland-deutschen fachbegriffen ist deutsch auch unsere sprache, um internationale rechtsvergleichung anzustellen. steuerrecht gibt in deutschland, und weltweit, auch wenn es Taxation Law (Vereinigtes Königreich) hiesse, wär es „steuerrecht“: das muss man also jeweils im einzelfall klären --W!B: (Diskussion) 09:00, 9. Aug. 2014 (CEST)

Mein Zwischenfazit: wir sind uns einig, dass die Kategorisierung verbessert werden kann. Auf eine Grundsatzdiskussion für alle Rechtsthemen haben nach meinem Eindruck nicht so viele Lust. Ich würde deshalb in kleinen Schritten vorgehen und als erstes die Kategorie:Steuerrecht (Deutschland) aus der Kategorie:Steuerrecht entfernen. Schließlich gibt es ja unter Kategorie:Steuerrecht bereits den Verweiskasten auf die Kategorie:Steuer- und Abgabenrecht (Deutschland) mit der Kategorie:Steuerrecht (Deutschland) als Unterkategorie. Wenn keine Einwände bestehen, würde ich die Änderung beantragen. Ich glaube es ist üblich ungefähr eine Woche zu warten, ob jemand Einwände hat. --mundanus Disk. 20:50, 11. Aug. 2014 (CEST)

Diese beiden Schritte klingen sehr vernünftig und, wenn ich das richtig sehe, ganz im Sinne der Portal:Recht/FAQ. Ausgedacht hat sich das ganze System ja der (inzwischen weitgehend inaktive) Benutzer:UHT. Vielleicht liest der hier ja doch mit und kann die verbliebenen Fragen klären? Gruß, --Gnom (Diskussion) 00:24, 12. Aug. 2014 (CEST)
Meinen Vorschlag habe ich hier angebracht. Dies soll ausdrücklich keine Aufforderung sein, dieser Diskussion beizutreten (auch wenn selbstverständlich jeder der möchte dies gerne tun darf). Ich hielt es nur für richtig, alle, die dieses Thema interessiert, auf dem Laufenden zu halten. Grüße --mundanus Disk. 23:23, 26. Aug. 2014 (CEST)

Arthur Waldenberger

Der Artikel hat sich wegen WP:BNS einen LA eingefangen und könnte ganz unabhängig davon ein wenig Hilfe von Euch Experten gebrauchen. --MBurch (Diskussion) 00:48, 22. Aug. 2014 (CEST)

Eventuell setze ich mich jetzt hier ins Fettnäpfchen, aber ich kenne diesen Rechtsanwalt nicht und sehe ehrlich gesagt auch aus dem Artikel nicht auf Anhieb, was ihn so sehr von einer Vielzahl anderer Anwälte abhebt. Was soll er denn publiziert haben? Der Artikel schweigt dazu und der Einzelnachweis zeigt nichts an. Da ich aber generell kein Freund von Löschanträgen bin, werde ich mich in der Löschdiskussion dazu nicht äußern.--Losdedos (Diskussion) 01:37, 22. Aug. 2014 (CEST)

Ich bitte auch darum, dass sich Leute aus der Redaktion des Portals für Jura sachlich und konstruktiv an der Löschdiskussion beteiligen!

Zwar bin ich auch der Ansicht, dass der Artikel nicht lexikalisch relevant ist; aber die Löschdiskussion würde von Argumenten profitieren, die sachlich und konstruktiv genug sind, um auch von den Antragsgegnern eventuell angenommen zu werden. Jetzt könnt Ihr mal zeigen, ob Ihr ein überzeugendes Plädoyer hinbekommt.  Vorlage:Smiley/Wartung/;-)  Gruß Parzi (Diskussion) 01:56, 24. Aug. 2014 (CEST)

Hier gelten die allgemeinen Relevanzkriterien. Wenn der Mann nicht als Autor oder als Wissenschaftler relevant ist, ist er halt nicht relevant. Gruß, --Gnom (Diskussion) 11:56, 27. Aug. 2014 (CEST)

CC-Lizenztextlesung am 2. September – Juristen und Pädagogen erklären Creative Commons Lizenzen

Am Dienstag, den 2. September um 19 Uhr findet bei Wikimedia Deutschland eine CC-Lizenztextlesung statt. Das Konzept: Die Lizenzen werden vorgelesen, Absatz für Absatz – und zwar den entscheidenden Legalcode. Immer wenn jemand aus dem Publikum etwas nicht versteht oder eine Nachfrage hat, sagt er / sie das. Dann müssen die Juristen die Frage klären.

Mit:

  • Dr. Till Kreutzer, Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Urheber-, Persönlichkeits- und Datenschutzrecht
  • John H. Weitzmann, Legal Project Lead bei Creative Commons Deutschland und Regional Coordinator Europe bei Creative Commons
  • Kristin Narr, Medienpädagogin (Livestream- und Twitter-Botschafterin)
  • Jöran Muuß-Merholz, Diplom-Pädagoge, Redaktionsleiter pb21.de (Moderation)
  • allen Interessierten, die Fragen und Kommentare einbringen

Infos:

  • 2. September, 19 Uhr, Einlass 18.30, der Eintritt ist frei
  • Geschäftsstelle Wikimedia Deutschland e.V., Tempelhofer Ufer 23, Berlin (U Möckernbrücke)
  • Die Veranstaltung wird von pb21.de in Kooperation mit Creative Commons Deutschland organisiert, hosted by Wikimedia Deutschland e.V.

Die Veranstaltung wird live gestreamt und ist am 2.9. ab 19 Uhr unter diesem Link zu finden: http://pb21.de/2014/08/cc-lizenztextlesung/ --Lilli Iliev (WMDE) (Diskussion) 12:05, 18. Aug. 2014 (CEST)

Das ist eine sehr gute Idee! Leider werde ich es wohl zeitlich nicht schaffen, in den Livestream reinzuschauen (und schon gar nicht aus der Schweiz nach Berlin zu fahren ;-) ), gibt es später auch eine Aufzeichnung zu sehen? Jedenfalls finde ich den Ansatz sehr begrüssenswert. Gestumblindi 22:20, 28. Aug. 2014 (CEST)

Warnhinweis in Artikeln rund um das Thema Suizid

Moin, momentan läuft in der Diskussion Suizid eine Diskussion über einen möglichen Hinweis auf Hilfe. Um Beteiligung vor allem aus der rechtlichen Perspektive wird gebeten. MfG --Stubenviech (Diskussion) 21:10, 24. Aug. 2014 (CEST)

Hallo Stubenviech, aus rechtlicher Sicht ist das kein Thema. Gruß, --Gnom (Diskussion) 11:58, 27. Aug. 2014 (CEST)
Ok, danke --Stubenviech (Diskussion) 09:42, 28. Aug. 2014 (CEST)

25. September: Monsters of Law

Am 25. September um 18 Uhr findet bei Wikimedia Deutschland die nächste Veranstaltung der Reihe "Monsters of Law" statt, die juristische Fragen rund um Freies Wissen näher beleuchtet. Diesmal spricht Benutzer:Gnom, Rechtsanwalt (ehemal. legal intern bei der Wikimedia Foundation) und Mitglied der Wikipedia:Redaktion Recht über das Thema Schöpfungshöhe und Urheberrecht und beschäftigt sich mit der aktuellen Frage, ab wo eine Untergrenze für urheberrechtlichen Schutz, etwa im Bereich von Kunst und Design, zu ziehen ist. Nach einem ca. 30-minütigen Vortrag ist Raum für Fragen und Diskussionen. Kommt vorbei oder schaut euch die Veranstaltung im Livestream an, der am 25. September ab 18 Uhr auf der Website gezeigt wird. Die Veranstaltung ist danach als Video dort abrufbar. Grüße, --Lilli Iliev (WMDE) (Diskussion) 14:57, 29. Aug. 2014 (CEST)

Ich würde mich freuen, wenn ihr kommt oder zuschaut! Vielleicht hat auch jemand im Vorfeld Input für den Vortrag ;-) Gruß, --Gnom (Diskussion) 15:47, 29. Aug. 2014 (CEST)

Aufteilung von Abkürzungen/Gesetze und Recht

Auf der dortigen Diskussionsseite bereits angesprochen: Die Liste könnte aufgeteilt werden in eine Liste mit juristischen Abkürzungen und eine Liste mit Abkürzungen der Gesetze, Verordnungen, Richtlinien, Übereinkommen usw. Oder spricht da eurer Meinung nach irgendwas dagegen? Mit freundlichen Grüßen --Marcel Rogge (Diskussion) 14:29, 17. Sep. 2014 (CEST)

Hm, leidet darunter nicht die Nutzbarkeit? Denn ein Leser, der eine Abkürzung nachschlagen will, weiß ja wohl meist nicht, ob seine Abkürzung eine Rechtsnorm oder eine sonstige Abkürzung IST, oder? Gruß, --Gnom (Diskussion) 15:12, 17. Sep. 2014 (CEST)
Mein Vorschlag: Für solche Fälle muss in der Einleitung der jeweiligen Liste auf die jeweils andere verwiesen werden.--Marcel Rogge (Diskussion) 15:15, 17. Sep. 2014 (CEST)

Kommentare zitieren

Hallo. Schon einmal eine Entschuldigung vorweg, denn diese Frage ist sicher schon einmal aufgetaucht. Meine Mühen in den Richtlinien und Co eine Antwort zu finden war allerdings bisher vergebens. Also: Wie zitiere ich juristische Kommenatare in der Wikipedia? In der Vorlage:Literatur ist bspw. kein Parameter für Randnummern vorhanden. Wiederum einen Titel für den Beitrag des Autors in dem Sammelwerk zu finden ist eher schwierig. Etwa der bearbeitete Paragraph? Oder sollte ich auf die Verwendung der Vorlage verzichten? Wenn ja, was ist die gängige Zitierweise? Wenn ich so durch die Artikel schaue, dann scheint mir das jeder so zu machen wie er gerade Lust hat.

Falls ich die Vorlage nicht verwende habe ich mir folgendes vorgestellt: Hans-Ullrich Paeffgen, In: Urs Kindhäuser/Ulfried Neumann/Hans-Ullrich Paeffgen (Hrsg.): Strafgesetzbuch. 4. Auflage. Band 2, Nomos, Baden-Baden 2013, ISBN 978-3-8329-6661-4, § 81 Rn. 1. --Alex.posti (Diskussion) 22:15, 24. Sep. 2014 (CEST)

Ja, genau so. Die Vorlage deckt nur die üblichsten Fälle ab. Wenn man etwas besonderes zitieren will, wie eben juristische Kommentare mit ihren Randnummern, dann muss man das "von Hand" machen. Wir orientieren uns da dann an dem, was in der Zunft üblich ist. Grüße --h-stt !? 13:23, 25. Sep. 2014 (CEST)