Herzlich willkommen in der Wikipedia!

Ich habe gesehen, dass du dich vor kurzem hier angemeldet hast, und möchte Dir daher für den Anfang ein paar Tips geben, damit Du Dich in der Wikipedia möglichst schnell zurechtfindest.

Schritt-für-Schritt-Anleitung für Artikelschreiber Wie man gute Artikel schreibt Weitere Hinweise für den Anfang Wenn Du Fragen hast Persönliche Betreuung
  • Wenn Du neue Artikel erstellen möchtest, kannst Du viele Unannehmlichkeiten vermeiden, wenn Du zuvor einen Blick auf Was Wikipedia nicht ist und die Relevanzkriterien wirfst. Nicht alle Themen und Texte sind für einen Artikel in einer Enzyklopädie wie der Wikipedia geeignet.
  • Solltest Du bestimmte Wörter oder Abkürzungen nicht auf Anhieb verstehen, hilft Dir ein Blick ins Glossar.
Schaltfläche „Signatur“ in der Bearbeiten-Werkzeugleiste
Schaltfläche „Signatur“ in der Bearbeiten-Werkzeugleiste
  • Bitte wahre immer einen freundlichen Umgangston, auch wenn Du Dich mal ärgerst. Um in Diskussionen leicht zu erkennen, wer welchen Beitrag geschrieben hat, ist es üblich, seine Beiträge mit --~~~~ zu signieren. Das geht am einfachsten mit der auf dem Bild nebenan markierten Schaltfläche.
  • Sei mutig, aber vergiß bitte nicht, daß andere Benutzer auch Menschen sind, die manchmal mehr, manchmal weniger Wissen über die Abläufe hier haben.

Herzlichen Dank für Deinen Artikel über Ingeborg Puppe. Man sieht, wie viele Lücken wir noch haben, die zu füllen sich lohnt.

Viele Grüße, --Aschmidt 01:37, 17. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Richter am Bundesverfassungsgericht Bearbeiten

Könntest Du bitte die Beschreibung „Richter am Bundesverfassungsgericht“ bestehen lassen? Es ist die übliche Bezeichnung des Amts. Daher revert. – Danke.--Aschmidt (Diskussion) 14:38, 5. Jun. 2013 (CEST)Beantworten

Sehe eben, daß Du das flächendeckend in über 20 Artikeln geändert hast. Solche Änderungen bitte vorher mit dem Portal:Recht abklären. Das steht ja nicht zufällig so in den Artikeln drin... Nichts für ungut – ich setze zurück.--Aschmidt (Diskussion) 14:40, 5. Jun. 2013 (CEST)Beantworten

Der Begriff ist aber falsch. Er stammt daher, weil an allen anderen Gerichten die Richter 'am' sind, also 'am Landgericht'. Beim BVerfG heißt es aber RichterIn des Bundesverfassungsgerichts.--Alex.posti (Diskussion) 14:43, 5. Jun. 2013 (CEST)Beantworten

Du hast Recht. Entschuldige bitte mein Eingreifen. Wir hatten leider schon mehrere solcher flächendenden Aktionen beim Portal Recht. Ich setze auf Deine Versionen zurück.--Aschmidt (Diskussion) 14:54, 5. Jun. 2013 (CEST)Beantworten
Danke. Und keine Ursache. :)--Alex.posti (Diskussion) 14:58, 5. Jun. 2013 (CEST)Beantworten
Inhaltlich hast du Recht, beim Portal nachfragen und dann nach drei Minuten bereits alles eben doch ohne Absprache umsetzen geht trotzdem nicht in Ordnung, war ja schließlich auch kein dringendes Problem. Nix für ungut. --Grindinger (Diskussion) 20:10, 5. Jun. 2013 (CEST)Beantworten
Den Portalbeitrag habe ich zwischen dem zweiten und dritten Beitrag von Aschmidt geschrieben, also als bereits alle Änderungen vorgenommen waren. Dass ich das hätte zuallerst hätte machen sollen, habe ich nun auch verstanden. Dann hätte ich wohl auch direkt einen Nachweis angeben können. Danke für die Geduld.--Alex.posti (Diskussion) 22:48, 5. Jun. 2013 (CEST)Beantworten