Wenn Sie sich selbst betroffen fühlen, kontaktieren Sie bitte umgehend die Telefonseelsorge (www.telefonseelsorge.de). Unter der kostenlosen Hotline 0800-1110111 oder 0800-1110222 erhalten Sie Hilfe von Beratern, die schon in vielen Fällen Auswege aus schwierigen Situationen aufzeigen konnten.

Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Suizid“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Reihenfolge der oberen Bausteine Bearbeiten

Momentan steht der Baustein Vorlage:Hinweis Suizid vor der Begriffsklärung. Meiner Meinung nach sollten diese getauscht werden. Denn die Begriffsklärung bezieht sich auf das Wort, bspw. eine Spielregel beim Go, der Hinweis zum Suizid dann erst auf den Artikelgegenstand. --Fan-vom-Wiki (Diskussion) 14:15, 11. Okt. 2022 (CEST)Beantworten

Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts fehlt Bearbeiten

In seinem Grundsatzurteil vom Februar 2020 verlieh das Bundesverfassungsgericht der Selbsttötung „grundrechtliche Qualität“, und zwar ohne den Zwang zu einer Begründung und unabhängig vom konkreten Leidensdruck des betreffenden Menschen. Diese wichtige Einschätzung ist ein Paradigmenwechsel weg von einer überkommenen Stigmatisierung, die jeden Freitod implizit mit Verzweiflugssuizid gleichsetzt, der nur aus einer Störung heraus vorstellbar ist. Diese Rechtsprechung trägt einem zunehmenden gesellschaftlichen Wunsch auf selbstbestimmtes Sterben (z.B. Bilanzsuizid, Lebenssattheit nach einem erfüllten Leben usw.) Rechnung und fehlt in dem Beitrag nach meiner Übersicht komplett. Sie hat sich bisher nur im verlinkten Artikel zur Suizidassistenz niedergeschlagen, geht m.A.n. aber in seiner Bedeutung weit darüber hinaus. https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/bvg20-012.html --Cava 07:50, 18. Mär. 2023 (CET) (unvollständig signierter Beitrag von Freixenet (Diskussion | Beiträge) )

Suizid von Frontsoldaten im Zweiten Weltkrieg Bearbeiten

Von Toten und Helden.Die gefallenen Soldaten der Wehrmacht während des Zweiten Weltkriegs. (pdf, 27 S.)

Seite 12 f.: Umgang der Wehrmacht mit den Leichen von Soldaten, die Suizig begangen hatten: "

Selbstmörder, Strafgefangene und zum Tode Verurteilte nahm die Wehrmacht aus dem selbstverständlichen Beisetzungsanspruch für Wehrmachtangehörige heraus. Bei Selbstmördern entschied der Kommandeur, je nach dem Grund für den Suizid (ob ehren- oder unehrenhaft), über eine Beerdigung mit militärischen Ehren oder eine kurze Feier in aller Stille. Über das kirchliche Begräbnis entschied der Pfarrer.96 Die Benachrichtigung an die Hinterbliebenen über den Selbstmord eines Angehörigen wurde wahrheitsgemäß mitgeteilt. Eine Meldung über den Selbstmord eines Soldaten ging auch an die NSDAP, somit registrierte nicht nur die Wehrmacht den Verlust einer »Kampfkraft«, sondern auch die NS-Behörden nahmen davon Kenntnis. Den betroffenen Familien konnte die Versorgungsleistung gekürzt oder gestrichen werden oder sie wurden offen damit diskriminiert, dass ihr Angehöriger durch seinen »unehrenhaften Tod« aus der »Schicksalsgemeinschaft des deutschen Volkes« ausgeschieden war."

m.E. sollte dies im Lemma thematisiert werden. --178.202.73.117 11:02, 9. Jun. 2023 (CEST)Beantworten

neue ARTE.tv-Doku Bearbeiten

https://www.arte.tv/de/videos/109777-000-A/ueberleben-was-wir-ueber-suizide-wissen/

bitte in einem Abschnitt Dookumentarfilm in den Artikel-er ist für IPs gesperrt. (53 min, ZDF 2022) --178.203.114.171 18:42, 12. Sep. 2023 (CEST)Beantworten

fehlende Belege bzw fragwürdige Definition von Suizidprävention Bearbeiten

betrifft diesen Absatz:

“Als Suizidprävention verstehbar (freilich zu Belastungen für Mitmenschen führend, etwa durch Schienensuizid oder Sturz in die Tiefe) sind

  • das Fehlen von Ratgeber-Literatur mit sachlicher Information über schmerzfreie und rücksichtsvolle Methoden der Selbsttötung und
  • die Behinderung von Beihilfe zur Selbsttötung durch standesrechtliche und gesetzliche Vorschriften.


Meine Kritik: Die Beihilfe zur Selbsttötung ist ein ethisch hoch komplexes Thema, das nicht nur das betroffene Individuum betrifft, sondern die gesamte Gesellschaft. Es vollzieht sich ein Wertewandel. Die Solidarität mit älteren, chronisch kranken und schwer behinderten Menschen sinkt zunehmend. Es entsteht ein gesellschaftlicher Druck zur Selbsttötung. Es wird zunehmend leichter, Suizidassistenz zu erhalten, anstatt Unterstützung für ein selbstbestimmtes Leben bzw für ein würdiges Lebensende. Es braucht nicht mehr Infos über Suizidmethoden. Es braucht auch keine weitere Liberalisierung der Suizidassistenz bzw aktiver Sterbehilfe, sondern Ausbau von Hospiz und Palliativversorgung, Psychotherapie für alle, die es brauchen und mehr Ressourcen für die Pflege. --Uebersleben (Diskussion) 02:52, 16. Apr. 2024 (CEST)Beantworten