Doppelzentrum

Verbund zweier zentraler Orte unter Beibehaltung der administrative Selbständigkeit der Orte
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Ein Doppelzentrum ist in der Raumordnung der Verbund zweier zentraler Orte auf Grund ihrer geographischen Nähe, wobei die administrative Selbständigkeit – im Gegensatz zu einer Städtefusion – bewahrt wurde. Allerdings wird der Begriff Doppelzentrum nur in der Landes- und Regionalplanung weniger Länder in Deutschland verwendet (überwiegend Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz). Das Landesentwicklungsprogramm Bayern kennt als Oberbegriff das Mehrfachzentrum, das auch aus mehr als zwei Orten bestehen kann.

Doppelzentren in Deutschland

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In Deutschland gibt es eine Reihe von – teilweise länderübergreifenden – Doppelzentren.

Im Rahmen von Gebietsreformen wurden eng benachbarte Städte zu einer Stadt vereint, die deshalb nicht als Doppelzentren bezeichnet werden, aber einen starken „Doppelzentrum-Charakter“ aufweisen:

Auch hinter einigen Fusionsstädten ohne Bindestrich-Namen können sich echte ehemalige Doppelzentren verbergen (alle in Nordrhein-Westfalen):

Mehrfachzentren in Bayern

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In Bayern werden Doppel-, Dreifach- und Vierfachzentren als Mehrfachzentren bezeichnet. Aus mehr als zwei Orten bestehende Mehrfachzentren sind dort gemäß Landesentwicklungsprogramm 2018:

Metropolregionen in Deutschland

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Darüber hinaus gibt es in Deutschland Regionen mit wirtschaftlicher Verbundenheit von mehr als zwei Städten, die sich teilweise über mehrere Länder ausbreiten:

Normen und Standards

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  • VwV Regionalpläne – Verwaltungsvorschrift über die Aufstellung von Regionalplänen und die Verwendung von Planzeichen (Baden-Württemberg)