Liste der Schutzgebiete in Tettnang

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Die Liste der Schutzgebiete in Tettnang enthält die Statistik aller Schutzgebiete – Natur- und Landschaftsschutzgebiete, FFH- und SPA-Gebiete, Bann- und Schonwälder, Naturdenkmale und Biotope – in der baden-württembergischen Stadt Tettnang im Bodenseekreis in Deutschland.

Tettnanger Wappen
Beschilderung Naturschutzgebiet

Erklärung

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In den Tabellenköpfen der Listen werden folgende Überschriften und Abkürzungen verwendet:

  • SG-Nr.: Schutzgebietsnummer gemäß der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW)
  • Name: offizieller Name des Schutzgebiets gemäß der LUBW
  • Ort: Ortsteil/Gemarkung/Flurstück, in dem das jeweilige Schutzgebiet liegt
  • Größe: Fläche in Hektar (1 Hektar = 10.000 m²) des jeweiligen Schutzgebiets, gerundet auf eine Nachkommastelle, bzw. zwei bei den Biotopen
  • Höhe ü. NHN: gibt die geographische Höhe in Meter über Normalhöhennull an
  • TK: gibt die Nummer/n der jeweiligen Topografischen Karte/n, in der/denen das Schutzgebiet verzeichnet ist, an
  • NR: gibt den Naturraum, in dem das Schutzgebiet liegt, an; „BB“ = Bodenseebecken; „OH“ = Oberschwäbisches Hügelland; „WA“ = Westallgäuer Hügelland
  • KO: Angabe der geographischen Koordinaten des jeweiligen Schutzgebiets; verlinkt, öffnet Karte
  • Erfassung: Datum der jeweiligen Erfassung/Aufnahme in das entsprechende Schutzgebietsverzeichnis
  • Bemerkung/en: Beschreibungen usw. zum jeweiligen Schutzgebiet
  • Bild: Foto des jeweiligen Schutzgebiets

Alle angegebenen Daten mit Stand vom 19. Oktober 2011

Schutzgebiete

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Naturschutzgebiete

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Ein Naturschutzgebiet (NSG) ist ein streng geschütztes Gebiet. Die Definition von Naturschutzgebieten erfolgt in Deutschland durch oder auf Grundlage von Gesetzen. Umgangssprachlich bezeichnet der Begriff Naturschutzgebiet darüber hinaus alle Schutzgebiete in Natur- und Landschaftsschutz. Als Naturschutzgebiet werden häufig Gebiete ausgewiesen, welche für die Erhaltung der Tier- und Pflanzenwelt, oft auch für landschaftliche und erdkundliche Eigenarten von Bedeutung sind. Ziel ist es, Pflanzen- wie auch Tierarten in ihrem Verbreitungsgebiet unter Schutz zu stellen. Als Naturschutzgebiete werden auch Flächen ausgewiesen, wenn sie aus wissenschaftlichen oder naturgeschichtlichen Gründen, wegen ihrer Einzigartigkeit oder besonderen Schönheit als schützenswert gelten. Es handelt sich dabei oft um Biotope wie etwa Moorlandschaften, Heideflächen, Gebirgslandschaften oder Wälder. In Naturschutzgebieten ist die landwirtschaftliche Nutzung, das Verlassen der öffentlich gekennzeichneten Wege wie auch das Entfachen von Feuer meistens untersagt.

Die folgende, sortierbare Liste führt alle Naturschutzgebiete innerhalb Tettnangs; Namen und Nummern entsprechen den amtlichen Bezeichnungen, die Schutzgebietsnummer ergibt sich aus dem Regierungsbezirk (4 = Regierungsbezirk Tübingen) und einer fortlaufenden Nummer innerhalb des Bezirks.

SG-Nr. Name Ort/e Größe
[ha]
Höhe
ü. NHN
TK NR KO Erfassung Bemerkung/en Bild
4.282 Argen Kressbronn
Neukirch
Tettnang
296,3
FN: 234,8
RV: 61,5
395–496 8323
8324
8423
BB
WA
53.1136015  16.12.1997 Weitere Teile des Gebiets im Landkreis Ravensburg;
drittgrößter Zufluss des Bodensees
 
4.206 Birkenweiher Tettnang 12,9 510 8323 WA 53.1136015  20.07.1992 Kleinseggenried, das zahlreichen seltenen und geschützten Tier- und Pflanzenarten Lebensraum bietet
 
4.219 Buchbach Neukirch
Tettnang
7,1 490 8323 WA 53.1136015  20.03.1993 Ökosystem mit naturnahen Kreuzweiherbach, Pfeifengras- und Feuchtwiesen, Tümpel und Hangquellmoor
 
4.238 Hirrensee Tettnang 16,3 510 8323 WA 53.1136015  20.02.1994 reich strukturiertes Ökosystem mit Flachmoor, Pfeifengrasstreu- und Streuobstwiesen
 
4.268 Knellesberger Moos Meckenbeuren
Tettnang
39,4
FN: 32,0
RV: 7,4
519–541 8223
8323
WA 53.1136015  28.08.1996 Teil des Gebiets im Landkreis Ravensburg;
weites Wiesental mit fast durchgängig frei mäandrierender Schwarzach
 
4.232 Loderhof-Weiher Tettnang 10,4 500 8323 WA 53.1136015  24.11.1993 Ökosystem aus Pfeifengrasstreu-, Nass- und Feuchtwiesen, Grünlandflächen, Einzelbaumbeständen und Gehölzstrukturen, feuchter Waldlichtung, Hangquellmoorbereich und Verlandungsflachmoor
 
4.220 Matzenhauser Mahlweiher Tettnang 9,2 500 8323 WA 53.1136015  01.04.1993 reich strukturiertes Ökosystem, bestehend aus Hangquellmoor, Pfeifengrasstreu-, Feuchtwiesen und bewaldeter Endmoräne
 
4.310 Schachried Kressbronn
Tettnang
11,0 480 8323 WA 53.1136015  15.02.2005 Niedermoorbereiche von gemeinschaftlicher Bedeutung
 
4.025 Wasenmoos Tettnang 26,7 465 8223
8323
BB
OH
53.1136015  18.10.1939 Flach- und Übergangsmoor auf einer würmeiszeitlichen Talwasserscheide, größtenteils abgetorft, mit Birken-Bruchwald
 

Landschaftsschutzgebiete

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Das Landschaftsschutzgebiet (LSG) gehört in Deutschland zu den Möglichkeiten des gebietsbezogenen Naturschutzes, den das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) bereitstellt. Welche Flächen als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen werden können, bestimmen die Bundesländer. Sie legen auch fest, in welcher Form die Landschaftsschutzgebiete gekennzeichnet werden. Paragraph 26 des BNatSchG legt fest, dass Landschaftsschutzgebiete der Erhaltung und Entwicklung der Natur dienen sollen, Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes beseitigt werden sollen und die Leistungs- und Funktionsfähigkeit wieder hergestellt werden. Dies geschieht wegen der Vielfalt und Eigenart der Landschaft, ihrer kulturhistorischen Bedeutung oder ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung.

Die folgende, sortierbare Liste führt alle Landschaftsschutzgebiete innerhalb Tettnangs; Namen und Nummern entsprechen den amtlichen Bezeichnungen, die Schutzgebietsnummer ergibt sich aus dem Regierungsbezirk (4 = Regierungsbezirk Tübingen) und einer fortlaufenden Nummer innerhalb des Bezirks.

SG-Nr. Name Ort/e Größe
[ha]
Höhe
ü. NHN
TK NR KO Erfassung Bemerkung/en Bild
4.35.040 Eiszeitliche Ränder des Argentals mit Argenaue Langenargen
Neukirch
Tettnang
1.621,0 400–575 8323
8324
8423
BB 53.1136015  16.12.1997 geologische Einheit des Urstromtals der Argen
 
4.35.008 Endmoränenwall und Flachmoor nördlich Rappertsweiler Tettnang 37,0 500–551 8323
8324
WA 53.1136015  10.09.1954 ein von Endmoränenwällen eingerahmtes, schilfbewachsenes Flachmoor
4.35.023 Höhe 493,8 südlich Tettnang bei Schäferhof Tettnang 7,1 494 8323 WA 53.1136015  24.12.1954 Schmelzwasserkuppe von geologischer Bedeutung aus der Zeit des Spätglazials des Rheingletschers
 
4.35.039
und
4.36.073
Knellesberger Moos Meckenbeuren
Ravensburg
Tettnang
22,0
FN: 14,4
RV:7,6
519–541 8223 WA 53.1136015  28.08.1996 zwei Teilflächen
Ergänzungsraum und Pufferzone für das gleichnamige NSG
 
4.35.034 Seenplatte und Hügelland südlich der Argen und Nonnenbachtal Kressbronn
Tettnang
968,0 8323
8324
BB
WA
53.1136015 
53.1136015 
19.06.1986 zwei Teilflächen;
Kuppenlandschaft mit Seen, Bachtälern und bewaldeten Hügeln
 
4.35.026 Spätwürmeiszeitliche Terrassen zwischen Burnau, Prestenberg, Vorderreute, Buch und Krumbach Tettnang 23,0 527 OH 53.1136015  25.01.1963 flussgeschichtlich bedeutsame spätwürmeiszeitliche Terrassen
 
4.35.021 Tettnanger Wald mit Hochwacht, Krüntenbühl, Reichenbühl, Argenhardter Kopf, Schoos und Steilrand des Argentales an dem Schwandenbogen Langenargen
Tettnang
701,0 430–541 BB
OH
53.1136015  19.09.1954 landschaftlich bedeutungsvolle Punkte von geologischer Bedeutung für die Geschichte des Spätglazials
 

FFH-Gebiete

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Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, kurz FFH- oder Habitatrichtlinie, ist eine 1992 beschlossene Naturschutz-Richtlinie der Europäischen Union. Sie dient gemeinsam mit der Vogelschutzrichtlinie im Wesentlichen der Umsetzung der Berner Konvention; eines ihrer wesentlichen Instrumente ist ein zusammenhängendes Netz von Schutzgebieten, das Natura 2000 genannt wird.

Die korrekte deutsche Bezeichnung der FFH-Richtlinie lautet Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen. Es wird in Deutschland jedoch fast ausschließlich die Bezeichnung FFH-Richtlinie benutzt, die sich von Fauna (= Tiere), Flora (= Pflanzen) und Habitat (= Lebensraum) ableitet.

Die folgende, sortierbare Liste führt alle FFH-Gebiete innerhalb Tettnangs. Namen und Nummern entsprechen den amtlichen Bezeichnungen.

SG-Nr. Name Ort/e Größe
[ha]
Höhe
ü. NHN
TK NR KO Erfassung Bemerkung/en Bild
DE8323342 Argen und Feuchtgebiete südlich Langnau sechs Gemeinden im Bodenseekreis und Landkreis Ravensburg 508,5
FN: 416,4
RV: 91,1
394–564 8323
8324
8423
BB
WA
53.1136015  01.01.2005 Naturnahe, alpin beeinflusste Flusslandschaft mit angrenzenden bzw. nahegelegenen naturnahen Seen und Niedermoorkomplexen
 
DE8324341 Moore und Weiher um Neukirch vier Gemeinden im Bodenseekreis und Landkreis Ravensburg 240,0
FN: 201,7
RV: 38,3
478–580 8224
8323
8324
BB
WA
53.1136015  01.01.2005 Moore, Weiher und Seen in den Senken der Jungmöränenlandschaft um Neukirch, teils im Offenland, teils im Wald
 
DE8323341 Schussenbecken und Schmalegger Tobel zwölf Gemeinden im Bodenseekreis und Landkreis Ravensburg 904,8
FN: 204,3
RV: 700,5
BB
OH
53.1136015  01.01.2005 Zusammenhängendes Fließgewässersystem mit Gräben, naturnahen und ausgebauten Bächen
 

Vogelschutzgebiete

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Als Europäisches Vogelschutzgebiet oder Special Protection Area (SPA) bezeichnet man Schutzgebiete, deren Grundlage 1979 im Artikel 4 (1) der Vogelschutzrichtlinie der Europäischen Union (EU) gelegt wurde. Diese Gebiete sind Teil des europaweiten Biotopverbunds Natura 2000. Das Konzept der Vogelschutzgebiete in ganz Europa dient besonders dem Schutz der Zugvögel, die auf Raststationen auf ihren Zugwegen angewiesen sind, um Nahrung zu suchen und um sich ausruhen zu können. Die Europäischen Vogelschutzgebiete unterliegen den Schutzkriterien der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie. Da die Umsetzung seitens der EU-Mitgliedsstaaten teils nur sehr langsam voranging, wurden von Naturschutzverbänden sogenannte Important Bird Areas benannt, die man zur Ausweisung als Europäische Vogelschutzgebiete vorschlug.

In Tettnang ist kein Europäisches Vogelschutzgebiet ausgewiesen.

Bannwälder

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Der Begriff Bannwald bedeutet allgemein ein als Ganzes erhaltenswertes Waldstück – oder eine spezielle Form davon. Im deutschsprachigen Raum wird mit dem Ausdruck „Bannwald“ allgemein ein Schutzwald bezeichnet (Lawinen-, Felssturz, Murgang- und Hochwasserschutz), oder geschützte Waldgebiete aus Gründen des Natur- und Umweltschutzes oder als Erholungsraum. Die forstwirtschaftliche Nutzung ist weiterhin erlaubt und bei Schutzwäldern sogar ausdrücklich erwünscht, bei Kerngebieten von Naturschutzgebieten aber untersagt. Im § 32 des Waldgesetzes wird der Bannwald in Baden-Württemberg als „ein sich selbst überlassenes Waldreservat“ definiert.

In Tettnang ist kein Bannwald ausgewiesen.

Schonwälder

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Als Schonwald bezeichnet man in Baden-Württemberg ein geschütztes Waldgebiet, in dem die wirtschaftliche Nutzung des Waldes zwar erlaubt ist, aber gewissen Einschränkungen unterliegt. Der Begriff wird in anderen deutschsprachigen Regionen nicht oder bestenfalls umgangssprachlich verwendet. Schonwald wird in § 32 des baden-württembergischen Waldgesetzes folgendermaßen definiert: „Schonwald ist ein Waldreservat, in dem eine bestimmte Waldgesellschaft mit ihren Tier- und Pflanzenarten, ein bestimmter Bestandsaufbau oder ein bestimmter Waldbiotop zu erhalten, zu entwickeln oder zu erneuern ist. Die Forstbehörde legt Pflegemaßnahmen mit Zustimmung des Waldbesitzers fest.[1]

In Tettnang ist kein Schonwald ausgewiesen.

Naturdenkmale

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Das Naturdenkmal ist ein unter Naturschutz stehendes Landschaftselement. Dabei handelt es sich um ein Einzelobjekt oder ein Gebiet von geringer Flächengröße bis zu fünf Hektar. Letzteres ist ein Flächennaturdenkmal und als solches klar von seiner Umgebung abgegrenzt. Das Naturdenkmal wird oft als Naturschöpfung bezeichnet, kann jedoch gleichzeitig Zeuge der historischen Kulturlandschaft sein, zum Beispiel markante Einzelbäume oder Aufschlüsse mit besonderen geologischen Bildungen. In Deutschland ist der Schutz von Naturdenkmälern in §28 des Bundesnaturschutzgesetzes und in den Länder-Naturschutzgesetzen verankert. Der Schutz begründet sich durch die Seltenheit, Eigenart oder Schönheit des Naturdenkmals sowie seinen Wert für Wissenschaft, Heimatkunde und Naturverständnis und umfasst ein weitgehendes Veränderungsverbot. Näheres regeln Rechtsverordnungen auf der Grundlage des jeweiligen Landesrechtes.

Flächenhafte Naturdenkmale

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In Tettnang sind zwei flächenhafte Naturdenkmale ausgewiesen.

Die folgende, sortierbare Liste führt alle Einzelgebilde innerhalb Tettnangs. Namen und Nummern entsprechen den amtlichen Bezeichnungen.

SG-Nr. Name Ortsteil
Gewann
Lage
Größe
[ha]
Höhe
ü. NHN
K. Erfassung Bemerkung/en Bild
84350570001 Kuppe der Brünnensweiler Höhe Brünnensweiler 5,5 587,5 53.1136015  03.07.52
 
84350570002 Trockenwanne der mittleren Argentrasse am Krippeleboge Tettnanger Wald
Krippeleboge
2,0 53.1136015  03.07.52

Einzelgebilde

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In Tettnang sind 16 Einzelgebilde ausgewiesen.

Die folgende, sortierbare Liste führt alle Einzelgebilde innerhalb Tettnangs. Namen und Nummern entsprechen den amtlichen Bezeichnungen.

SG-Nr. Name Ortsteil
Gewann
Lage
Höhe
ü. NHN
K. Erfassung Bemerkung/en Bild
84350570008 Birkenallee
Betula pendula
(50 Bäume)
Verlängerung der
Kaltenberger Straße
53.1136015  08.05.89 Die Hänge-Birke (Betula pendula), auch Sand-, Weiß- oder Warzenbirke genannt, ist eine sommergrüne Laubbaum-Art aus der Gattung der Birken (Betula).
84350570017 Stieleiche südlich von
Laimnau
53.1136015  08.05.89 Die Stieleiche (Quercus robur), auch Sommereiche oder Deutsche Eiche genannt, ist eine Laubbaumart aus der Gattung der Eichen (Quercus) in der Familie der Buchengewächse (Fagaceae).
84350570022 1 Birnbaum
"Gelbmöstler"
nördlich von
Wiesertweiler
53.1136015  08.05.89 Die Gelbmöstler, auch Möstler, Gälmöstler oder Tropfbirne genannt, ist eine Sorte der Birne (Pyrus communis).
84350570018 1 Birnbaum
"Oberösterreicher"
Oberlangnau
Irisweg
53.1136015  08.05.89
84350570014 1 Feldulme
Ulmus caprinifolia
Stadtmitte
Kirchstraße
53.1136015  08.05.89 Die Feldulme (Ulmus minor) ist ein sommergrüner Laubbaum aus der Familie der Ulmengewächse (Ulmaceae).
84350570015 1 Platane, 1 Buche und 1 Winterlinde Stadtmitte
Loretostraße
53.1136015  08.05.89
84350570012 1 Sommerlinde
Tilia platyphyllos
nördlich von
Oberhof
53.1136015  08.05.89 Die Sommer-Linde (Tilia platyphyllos), auch Großblättrige Linde genannt, ist eine Laubbaum-Art aus der Gattung der Linden (Tilia) in der Familie der Malvengewächse (Malvaceae).
84350570019 1 Sommerlinde
Tilia platyphyllos
Hiltensweiler
Ritter-Arnold-Straße
53.1136015  08.05.89 Die Sommer-Linde (Tilia platyphyllos), auch Großblättrige Linde genannt, ist eine Laubbaum-Art aus der Gattung der Linden (Tilia) in der Familie der Malvengewächse (Malvaceae).
84350570011 1 Stieleiche
Quercus robur
nordwestlich von
Zimmerberg
53.1136015  08.05.89 Die Stieleiche (Quercus robur), auch Sommereiche oder Deutsche Eiche genannt, ist eine Laubbaumart aus der Gattung der Eichen (Quercus) in der Familie der Buchengewächse (Fagaceae).
84350570013 1 Stieleiche
Quercus robur
Bürgermoos
Prinz-Eugen-Straße
53.1136015  08.05.89 Die Stieleiche (Quercus robur), auch Sommereiche oder Deutsche Eiche genannt, ist eine Laubbaumart aus der Gattung der Eichen (Quercus) in der Familie der Buchengewächse (Fagaceae).
84350570021 1 Stieleiche
Quercus robur
Hübschenberg 53.1136015  08.05.89 Die Stieleiche (Quercus robur), auch Sommereiche oder Deutsche Eiche genannt, ist eine Laubbaumart aus der Gattung der Eichen (Quercus) in der Familie der Buchengewächse (Fagaceae).
84350570007 1 Wellingtonie Stadtmitte
Friedhofstraße
bei Haus Nr. 3
53.1136015  08.05.89 Der Riesenmammutbaum (Sequoiadendron giganteum), auch Berg-Mammutbaum oder Wellingtonie genannt, ist die einzige Art in der monotypischen Pflanzengattung Sequoiadendron in der Unterfamilie der Mammutbäume (Sequoioideae) innerhalb der Familie der Zypressengewächse (Cupressaceae).
84350570006 1 Winterlinde
Tilia cordata
Neuhalden 493,8 53.1136015  08.05.89 Die Winter- oder Steinlinde (Tilia cordata) ist eine Pflanzenart aus der Gattung der Linden (Tilia) in der Unterfamilie der Lindengewächse (Tilioideae) innerhalb der Familie der Malvengewächse (Malvaceae). inzwischen gefällt[2]
84350570020 2 Nussbäume Hiltensweiler
Dorfstraße
53.1136015  08.05.89
84350570009 2 Stieleichen
Quercus robur
Reutenen 53.1136015  08.05.89 Die Stieleiche (Quercus robur), auch Sommereiche oder Deutsche Eiche genannt, ist eine Laubbaumart aus der Gattung der Eichen (Quercus) in der Familie der Buchengewächse (Fagaceae).
84350570010 2 Stieleichen
Quercus robur
nördlich von
Baumgarten
53.1136015  08.05.89 Die Stieleiche (Quercus robur), auch Sommereiche oder Deutsche Eiche genannt, ist eine Laubbaumart aus der Gattung der Eichen (Quercus) in der Familie der Buchengewächse (Fagaceae).

Ein Biotop ist ein bestimmter Lebensraum einer in diesem Gebiet vorkommenden Lebensgemeinschaft (Biozönose). Biotope sind die kleinsten Einheiten der Biosphäre. Im Bereich des Naturschutzes und der Landschaftspflege werden Biotope aus pragmatischen Gesichtspunkten zu Biotoptypen zugeordnet. Der Biotopschutz ist eine Strategie innerhalb des Naturschutzes. Sein Ziel ist in der Regel die Erhaltung von Populationen gefährdeter und schutzwürdiger Tier- und Pflanzenarten durch besonderen Schutz und Erhalt ihrer Lebensräume. Gegensatz (bzw.: komplementär dazu) ist der (direkte) Artenschutz. Typisches Instrument des Biotopschutzes ist die Ausweisung von Schutzgebieten. Es sollen Gebiete definiert und erhalten werden, in denen der Schutz der Natur Vorrang gegenüber Landnutzungen besitzt, oder in denen zumindest bei der Nutzung die Naturschutzbelange berücksichtigt werden müssen.

In Tettnang sind 328 Biotope mit einer Gesamtfläche - inklusive Wäldern - von 297,451 Hektar ausgewiesen.

Die folgende, sortierbare und noch unvollständige Liste führt die Biotope innerhalb Tettnangs. Namen und Nummern entsprechen den amtlichen Bezeichnungen.

SG-Nr. Name Ortsteil
Gewann
Lage
Größe
[ha]
Höhe ü. NHN K Erfassung Bemerkung/en Bild
183234356469 Sumpfwaldstreifen und Schilfröhricht westlich Unterlangnau Unterlangnau 0,33 53.1136015  26.06.1995 Sumpfwald (Feuchtwald) und naturnahe Sumpfwälder mit ökologischer Ausgleichsfunktion
183234356510 Mesophytische Feldhecke nördlich Wiesertsweiler Wiesertsweiler 0,12 53.1136015  27.07.1995 Feldhecken und Feldgehölze mit ökologischer Ausgleichsfunktion
183234356545 Röhricht am Graben nordöstlich Schletterholz Schletterholz 0,02 53.1136015  25.07.1995 Ufer-Schilfröhricht und Riede mit ökologischer Ausgleichsfunktion
283234350155 Eichenbestand W Laimnau Laimnau 3,80 53.1136015  08.01.1990 Strukturreicher Waldbestand
183234356570 Mesophytische Feldhecke südlich Vorderreute Vorderreute 0,02 53.1136015  18.07.1995 Feldhecken und Feldgehölze mit ökologischer Ausgleichsfunktion
183234356518 Schilf-Röhricht westlich Baldensweiler Baldensweiler 0,27 53.1136015  26.07.1995 Ufer-Schilfröhricht, Röhrichtbestände und Riede mit ökologischer Ausgleichsfunktion
283244350202 Argenwald N Bleichnau Bleichnau 1,80 53.1136015  15.01.1990 Waldbestand mit schützenswerten Pflanzen
183234356634 Ufer-Schilfröhricht und Seggen-Ried südwestlich Bürgermoos Bürgermoss 0,05 53.1136015  27.06.1995 Ufer-Schilfröhricht und Riede mit ökologischer Ausgleichsfunktion
283234350171 Tobelbach NO Gitzensteig Gitzensteig 0,30 53.1136015  09.02.1991 Natürliche und naturnahe Bereiche an einem Fließgewässer
183234356575 Röhricht und Ried an der Schwarzach östlich Straß Straß 0,02 53.1136015  28.08.1995 Rohrglanzgras-Röhricht-Gebiet entlang der Schwarzach mit ökologischer Ausgleichsfunktion
183234356489 Feuchtgebietskomplex westlicher 'Degersee' südl. Busenhaus Busenhaus
Degersee
8,79 53.1136015  05.08.1995 Pfeifengras-Streuwiese von lokaler Bedeutung und guter Ausprägung
183244356604 Auwaldstreifen an Graben nordwestlich Rappertsweiler Rappertsweiler 0,14 53.1136015  20.06.1995 Gewässerbegleitender Auwaldstreifen von lokaler Bedeutung
183234356441 Teiche südlich Wiesertsweiler Wiesertsweiler 0,10 53.1136015  30.06.1995 Verlandungsbereiche naturnaher Teiche von lokaler Bedeutung
183234356548 Sumpfseggen-Ried nördlich Schletterholz Schletterholz 0,01 53.1136015  25.07.1995 Sumpfseggen-Ried mit ökologischer Ausgleichsfunktion
183234356580 Feuchtgebietskomplex südöstlich Mehrenberg Mehrenberg 0,74 53.1136015  18.07.1995 Seggen- und binsenreiche Nasswiesen von lokaler Bedeutung
283234350127 Steckenbühl NO Tannau Tannau 0,80 53.1136015  15.01.1990 Seltene naturnahe Waldgesellschaft
283234350170 Steilhangwald S Laimnau Laimnau 1,10 53.1136015  09.02.1991 Seltene naturnahe Waldgesellschaft
183234356631 Ufer-Röhricht westlich Bürgermoos Bürgermoos 0,15 53.1136015  26.06.1995 Röhrichtbestände und Riede mit ökologischer Ausgleichsfunktion
183234356415 Feldhecke südlich Blumenrain I Blumenrain 0,07 53.1136015  27.07.1995 Feldhecken und Feldgehölze mit ökologischer Ausgleichsfunktion
183234356485 Hangquellkomplex südlich Oberwolfertsweiler Oberwolfertsweiler 0,17 53.1136015  01.08.1995 Quellbereiche von lokaler Bedeutung und guter Ausprägung
183234356534 Igelkolben-Röhricht an Graben südwestlich Schletterholz Schletterholz 0,01 53.1136015  25.07.1995 Röhrichtbestände und Riede mit ökologischer Ausgleichsfunktion
283234350162 Laimnauer Tobel Laimnau 4,10 53.1136015  15.01.1990 Tobel und Klingen im Wald
283234350167 Argenwald SO Badhütten Badhütten 5,00 53.1136015  15.01.1990 Waldbestand mit schützenswerten Pflanzen
283234350097 Fischteich bei Hagenbuchen Hagenbuchen 2,40 53.1136015  26.01.1990 Natürliche und naturnahe Bereiche eines stehenden Binnengewässers
183244356591 Muttelsee Muttelsee 11,17 492,0 53.1136015  24.05.1995 Muttelsee und die ihn umgebenden Verlandungsbereiche
 

Siehe auch

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Allgemein

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Bann- und Schonwald

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Einzelnachweise

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  1. Waldgesetz für Baden-Württemberg (PDF) bei der Landesforstverwaltung Baden-Württemberg
  2. Lindenbuckel ist entkront: Naturdenkmal ist nicht mehr zu retten“ bei schwaebische.de