Sand- bzw. Baggergruben nördlich und westlich des Bierkellers

Landschaftsschutzgebiet in Baden-Württemberg

Das Gebiet Sand- bzw. Baggergruben nördlich und westlich des Bierkellers ist ein mit Verordnung vom 24. Dezember 1954 des Landratsamts Tettnang als untere Naturschutzbehörde ausgewiesenes Landschaftsschutzgebiet (LSG-Nummer 4.35.022) im Bereich der baden-württembergischen Gemeinde Langenargen im östlichen Bodenseekreis in Deutschland.

Das 15 Hektar große Landschaftsschutzgebiet Sand- bzw. Baggergruben nördlich und westlich des Bierkellers gehört naturräumlich zum Bodenseebecken. Es erstreckt sich in drei Teilflächen nördlich der Ortsmitte Langenargens, zwischen dem Ortsteil Bierkeller-Waldeck im Südosten und den zu Eriskirch gehörenden Ortsteilen Moos im Westen und Schlatt im Norden auf einer Höhe von rund 400 bis 409 m ü. NN.

Schutzzweck

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Wesentlicher Schutzzweck[1] ist die Schonung der auch für den Fremdenverkehr wirtschaftlich bedeutsamen Landschaft mit geologischen Aufschlüssen.

Siehe auch

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Einzelnachweise

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  1. Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen in den Gemeinden Langenargen und Tettnang (Schwäbische Zeitung, Ausgabe Tettnang und Friedrichshafen vom 29. Dezember 1954)

Koordinaten: 47° 36′ 51,6″ N, 9° 32′ 19″ O