Landgericht Königshofen
Das Landgericht Königshofen war ein von 1804 bis 1879 bestehendes bayerisches Landgericht älterer Ordnung mit Sitz in Bad Königshofen im Grabfeld im heutigen Landkreis Rhön-Grabfeld. Die Landgerichte waren im Königreich Bayern Gerichts- und Verwaltungsbehörden, die 1862 in administrativer Hinsicht von den Bezirksämtern und 1879 in juristischer Hinsicht von den Amtsgerichten abgelöst wurden.
Geschichte
BearbeitenIm Jahr 1804 wurde im Verlauf der Verwaltungsneugliederung Bayerns das Landgericht Königshofen errichtet. 1806 bis 1814 war es dann ein Landgericht im Großherzogtum Würzburg. Dieses kam im Jahr 1817 zum neu gegründeten Untermainkreis, dem Vorläufer des späteren Regierungsbezirks Unterfranken.
Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes am 1. Oktober 1879 wurde das Amtsgericht Königshofen im Grabfeld errichtet, dessen Sprengel deckungsgleich mit dem gleichzeitig aufgehobenen Landgerichtsbezirk Königshofen war und aus den Orten Alsleben, Althausen, Aub, Aubstadt, Breitensee, Eyershausen, Gabolshausen, Gollmuthhausen, Großbardorf, Großeibstadt, Herbstadt, Höchheim, Ipthausen, Irmelshausen, Kleinbardorf, Kleineibstadt, Königshofen, Leinach, Merkershausen, Obereßfeld, Ottelmannshausen, Rothausen, Saal an der Saale, Schwanhausen, Serrfeld, Sternberg im Grabfeld, Sulzdorf an der Lederhecke, Sulzfeld, Trappstadt, Untereßfeld, Waltershausen, Wülfershausen an der Saale und Zimmerau bestand.[1][2]
Siehe auch
BearbeitenLiteratur
Bearbeiten- Klaus Reder und Reinhold Albert (Herausgeber): Königshofen. In: Rhön und Grabfeld im Spiegel der Beschreibungen der Bezirksärzte Mitte des 19. Jahrhunderts. Die Bewohner sind gutmüthig, ihre Leidenschaft nicht heftig!: Herausgegeben von Klaus Reder und Reinhold Albert. Würzburg 1995, S. 84–145 (Schriftenreihe des Vereins für Heimatgeschichte im Grabfeld e. V., Heft 8 und Veröffentlichungen zur Volkskunde und Kulturgeschichte. Herausgegeben von Wolfgang Brückner und Lenz Kriss-Rettenbeck, Bd. 58). [nicht ausgewertet]
- Anton Rottmayer (Hrsg.): Statistisch-topographisches Handbuch für den Unter-Mainkreis des Königreichs Bayern. Sartorius’sche Buchdruckerei, Würzburg 1830, OCLC 248968455, S. 260–271 (Digitalisat).
- Pleikard Joseph Stumpf: Landgericht Königshofen. In: Bayern. Ein geographisch-statistisch-historisches Handbuch des Königreiches. Zweiter Theil. München 1853, OCLC 643829991, S. 859–862 (Digitalisat).
- Wilhelm Volkert (Hrsg.): Handbuch der bayerischen Ämter, Gemeinden und Gerichte 1799–1980. C. H. Beck, München 1983, ISBN 3-406-09669-7, S. 498–499.
Einzelnachweise
Bearbeiten- ↑ Königlich Allerhöchste Verordnung vom 2. April 1879, die Bestimmung der Gerichtssitze und die Bildung der Gerichtsbezirke betreffend (GVBl. S. 375)
- ↑ Landgericht Königshofen. In: Königl. Bayer. Statistisches Bureau (Hrsg.): Vollständiges Ortschaften-Verzeichniss des Koenigreichs Bayern. Ackermann, München 1877, Sp. 1329–1334.