Landgericht Gersfeld
Das Landgericht Gersfeld war ein von 1816 bis 1866 bestehendes bayerisches Landgericht älterer Ordnung mit Sitz in Gersfeld (Rhön). Die Landgerichte waren im Königreich Bayern Gerichts- und Verwaltungsbehörden, die 1862 in administrativer Hinsicht von den Bezirksämtern und 1879 in juristischer Hinsicht von den Amtsgerichten abgelöst wurden.
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Die Herrschaft Gersfeld kam 1816 zum Königreich Bayern. Im Friedensvertrag zwischen dem König von Preußen und dem König von Bayern, der am 22. August 1866 in Berlin abgeschlossen wurde,[1] trat Bayern die Bezirke Gersfeld und Orb an Preußen ab, das beide wenig später in seine neue Provinz Hessen-Nassau eingliederte. Gersfeld wurde Kreisstadt des neuen Kreises Gersfeld.
Einzelnachweise
Bearbeiten- ↑ Friedensvertrag zwischen dem König von Preußen und dem König von Bayern vom 22. August 1866 in Berlin ( des vom 26. Oktober 2017 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
Koordinaten: 50° 27′ 4,9″ N, 9° 55′ 9,4″ O