Das Landgericht Rothenbuch war ein von 1814 bis 1879 bestehendes bayerisches Landgericht älterer Ordnung mit Sitz in Rothenbuch im heutigen Landkreis Aschaffenburg. Die Landgerichte waren im Königreich Bayern Gerichts- und Verwaltungsbehörden, die 1862 in administrativer Hinsicht von den Bezirksämtern und 1879 in juristischer Hinsicht von den Amtsgerichten abgelöst wurden.

Geschichte

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Im Jahr 1814 wurde im Verlauf der Verwaltungsneugliederung Bayerns das Landgericht Rothenbuch errichtet. Dieses kam im Jahr 1817 zum neu gegründeten Untermainkreis, dem Vorläufer des späteren Regierungsbezirks Unterfranken.

Siehe auch

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Literatur

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  • Wilhelm Volkert (Hrsg.): Handbuch der bayerischen Ämter, Gemeinden und Gerichte 1799–1980. C. H. Beck, München 1983, ISBN 3-406-09669-7, S. 422–423.
  • Julia Hecht (Bearbeiter): Der Landgerichtsbezirk Rothenbuch 1857–1860. Bericht von Dr. Franz Oefelein. In: Die Landgerichte Aschaffenburg und Rothenbuch um 1860: Amtsärzte berichten. Bearbeitet von Julia Hecht. Mit einem Beitrag von Klaus Reder. Würzburg 2002, S. 81–124 (Veröffentlichungen zur Volkskunde und Kulturgeschichte. Herausgegeben von Heidrun Alzheimer-Haller und Klaus Reder, Bd. 93). [nicht ausgewertet]