Das Landgericht Wiesentheid war ein von 1808 bis 1810 und von 1853 bis 1879[1] bestehendes bayerisches Landgericht älterer Ordnung mit Sitz in Wiesentheid im heutigen Landkreis Kitzingen. Die Landgerichte waren im Königreich Bayern Gerichts- und Verwaltungsbehörden, die 1862 in administrativer Hinsicht von den Bezirksämtern und 1879 in juristischer Hinsicht von den Amtsgerichten abgelöst wurden.

Geschichte Bearbeiten

Im Zuge der Mediatisierung der bisher reichsunmittelbaren Herrschaftsgebiete, wurde die Grafschaft Wiesentheid der Herren von Schönborn 1806 aufgelöst und dem Landgericht Marktsteft im Rezatkreis zugeschlagen. Zwischen 1808 und 1810 wurde allerdings für kurze Zeit ein Landgericht Wiesentheid mit Sitz im Marktort errichtet. Es umfasste zu diesem Zeitpunkt nur sehr wenige Ortschaften, die sich um Wiesentheid, Castell und Markt Einersheim gruppierten.[2]

Obwohl die Grafen von Schönborn keine weltliche Macht über ihre ehemaligen Untertanen ausübten, behielten sie das Recht, kleinere Vergehen ahnden zu können. Die sogenannte Patrimonialgerichtsbarkeit hatte ihren Sitz in Wiesentheid und bestand bis 1846 als Gericht 2. Klasse. 1846 wurde es zu einem Patrimonialgericht 1. Klasse aufgewertet, bevor die Vorrechte im Jahr 1848 endgültig beseitigt wurden und die Gerichte aufgelöst wurden.

Im Jahr 1835 begann die Diskussion, in Wiesentheid wiederum ein Landgericht älterer Ordnung zu installieren. Hierzu trennte man mehrere Gemeinden aus dem bereits bestehenden Landgericht Gerolzhofen heraus. Am 1. Juli 1853 konnte das Landgericht Wiesentheid seine Amtstätigkeit aufnehmen. Im Jahr 1862 wurde das Landgericht als Verwaltungsbehörde aufgelöst, die Gemeinden kamen an das erweiterte und umgewandelte Bezirksamt Kitzingen. Fortan war das Landgericht in Wiesentheid nur noch gerichtlich für die Orte zuständig.[3]

Mit Inkrafttreten des Gerichtsverfassungsgesetzes am 1. Oktober 1879 wurde das Amtsgericht Wiesentheid errichtet, dessen Sprengel aus den Gemeinden Abtswind, Altenschönbach, Atzhausen, Castell, Ebersbrunn, Feuerbach, Geesdorf, Greuth, Kirchschönbach, Neuses am Sand, Prichsenstadt, Rehweiler, Rüdenhausen, Siegendorf, Untersambach, Wiesentheid und Wüstenfelden des bisherigen Landgerichtsbezirks Wiesentheid gebildet wurde.[4][5]

Siehe auch Bearbeiten

Literatur Bearbeiten

  • Wilhelm Volkert (Hrsg.): Handbuch der bayerischen Ämter, Gemeinden und Gerichte 1799–1980. C. H. Beck, München 1983, ISBN 3-406-09669-7.
  • Julia Hecht (Bearbeiter): Landgerichtsbezirk Wiesentheid. In: Der Landkreis Kitzingen um 1860 (Teil 1). Amtsärzte berichten aus den Landgerichten Dettelbach, Kitzingen, Volkach und Wiesentheid. Bearbeitet von Hans Bauer, Gerhard Egert, Julia Hecht und Christian Wolfsberger. Würzburg 2001, S. 253–312 (Veröffentlichungen zur Volkskunde und Kulturgeschichte. Herausgegeben von Heidrun Alzheimer-Haller und Klaus Reder, Bd. 89). [nicht ausgewertet]
  • Fritz Mägerlein: Vom fürstbischöflichem Amt zum Landkreis Kitzingen. In: Landrat und Kreistag des Landkreises Kitzingen (Hrsg.): Landkreis Kitzingen. Münsterschwarzach 1984. S. 140–146.

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Vgl.: Mägerlein, Fritz: Vom fürstbischöflichem Amt zum Landkreis Kitzingen.
  2. Mägerlein, Fritz: Vom fürstbischöflichem Amt zum Landkreis Kitzingen. S. 141.
  3. Mägerlein, Fritz: Vom fürstbischöflichem Amt zum Landkreis Kitzingen. S. 145.
  4. Königlich Allerhöchste Verordnung vom 2. April 1879, die Bestimmung der Gerichtssitze und die Bildung der Gerichtsbezirke betreffend (GVBl. S. 376)
  5. Landgericht Wiesentheid. In: Königl. Bayer. Statistisches Bureau (Hrsg.): Vollständiges Ortschaften-Verzeichniss des Koenigreichs Bayern. Ackermann, München 1877, Sp. 1301–1304.