Das Landgericht Amorbach war ein von 1848 bis 1879 bestehendes bayerisches Landgericht älterer Ordnung mit Sitz in Amorbach im heutigen Landkreis Miltenberg. Die Landgerichte waren im Königreich Bayern Gerichts- und Verwaltungsbehörden, die 1862 in administrativer Hinsicht von den Bezirksämtern und 1879 in juristischer Hinsicht von den Amtsgerichten abgelöst wurden.

Ehemalige mainzische Amtskellerei; von 1848 bis 1879 Sitz des Landgerichts

Das Landgericht Amorbach ging aus dem Fürstl. Leiningen'schen Herrschaftsgericht hervor, das wie alle anderen Adelsgerichte in Bayern während der Revolution 1848 abgeschafft wurde. Zum Gebiet des Landgerichts Amorbach gehörten die Gemeinden Amorbach, Beuchen, Boxbrunn, Hambrunn, Kirchzell, Ohrenbach, Ottorfszell, Preunschen, Reichartshausen, Schneeberg, Watterbach, Weckbach und Weilbach.[1][2]

Siehe auch Bearbeiten

Literatur Bearbeiten

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Königlich Allerhöchste Verordnung vom 2. April 1879, die Bestimmung der Gerichtssitze und die Bildung der Gerichtsbezirke betreffend (GVBl. S. 371)
  2. Landgericht Amorbach. In: Königl. Bayer. Statistisches Bureau (Hrsg.): Vollständiges Ortschaften-Verzeichniss des Koenigreichs Bayern. Ackermann, München 1877, Sp. 1353–1356.

Koordinaten: 49° 38′ 39,5″ N, 9° 13′ 13,3″ O