Das Landgericht Miltenberg war ein von 1816 bis 1879 bestehendes bayerisches Landgericht älterer Ordnung mit Sitz in Miltenberg im heutigen Landkreis Miltenberg in Unterfranken. Die Landgerichte waren im Königreich Bayern Gerichts- und Verwaltungsbehörden, die 1862 in administrativer Hinsicht von den Bezirksämtern und 1879 in juristischer Hinsicht von den Amtsgerichten abgelöst wurden.

Geschichte Bearbeiten

Miltenberg war ursprünglich Besitz der Kurfürsten von Mainz. Mit dem Übergang an das Königreich Bayern 1816 wurde im Verlauf der Verwaltungsneugliederung Bayerns in Miltenberg ein Landgericht älterer Ordnung errichtet. Dieses kam im Jahr 1817 zum neu gegründeten Untermainkreis, dem Vorläufer des späteren Regierungsbezirks Unterfranken. Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes am 1. Oktober 1879 wurde das Amtsgericht Miltenberg errichtet, dessen Sprengel aus dem bisherigen Landgerichtsbezirk gebildet wurde.[1]

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Königlich Allerhöchste Verordnung, die Bestimmung der Gerichtssitze und die Bildung der Gerichtsbezirke betreffend, vom 2. April 1879, Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt.