Bild aus aufgelöster Zeitschrift, ohne Urheberangabe

Liebe Urheberrecht-Spezialisten, ich habe hier ein Exemplar der Zeitschrift "Freizeit im Sattel". Das Exemplar stammt aus 1973. Darin ein abgedrucktes s/w-Bild von einem Reiter (etwa um 1960, gestorben 2005). Zu den Bildern gibt es einen Urheber-Vermerk, aber nicht für dieses Bild, das der Autor des Artikels (ein Portrait über sich selbst) zur Verfügung gestellt, aber nicht selbst gemacht hat. Verlag und Herausgeber: Ursula Bruns (+2016). Die Zeitschrift wurde später eingestellt. Wer hat hier die Rechte? Darf das Bild verwendet werden? Gruss, --Markus (Diskussion) 21:15, 1. Nov. 2017 (CET)

Wer hat hier die Rechte? Gute Frage, Die Rechte liegen in der Regel bei Erben des Fotografen. Hier wäre allerdings auch möglich das der Verlag sich die Verwertungsrechte gesichert hat (Nachfolge Unternehmen? Erben der Verlegerin?). GGf war es sogar die Herausgeberin/der Journalist des Artikel selber, der das Foto gemacht hatte (deshalb kein zusätzlicher Urheberhinweis). Darf das Bild verwendet werden? Einfach so sicher nicht, das braucht eine Freigabe der Rechteinhaber der Verwertungsrechte.
Da wird also eine ordentliche Menge an Recherchearbeit auf dich warten, wenn du das Bild benutzen können möchtest. --Bobo11 (Diskussion) 21:26, 1. Nov. 2017 (CET)
Danke für die prompte Antwort! Da alle Beteiligten schon gestorben sind, und ich keine Ahnung habe, wie ich die Erben finden könnte (und die vermutlich gar nicht wüssten, was ich von ihnen will und wer denn nun wofür zuständig ist ;-) ) werde ich mir das nicht antun. Gruss, --Markus (Diskussion) 23:47, 2. Nov. 2017 (CET) (kann also ins Archiv)
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Schutzdauer einer Schallplatte von 1930

Hi, ich bereite gerade meine Seite Benutzer:Gnom/Public Domain Day für 2018 vor und bin dabei über den Komponisten Walter Donaldson gestolpert, der 1947 starb. Sein größter Song, en:My Baby Just Cares for Me aus dem Jahr 1930 ist auf Youtube zum Beispiel in einer Aufnahme mit Art Jarrett von 1930 zu hören. Sehe ich das richtig, dass ich das am 1. Januar 2018 zumindest bei uns lokal hochladen kann? Das Urheberrecht des Komponisten ist abgelaufen, das des Textdichters Gus Kahn bereits 2012 und die der Musiker und der Plattenfirma schon 2001 (§ 82 UrhG)? Gruß, --Gnom (Diskussion) 23:08, 1. Nov. 2017 (CET)

Ich würde das für die deutsche Wikipedia auch so sehen. Auf Commons geht es wahrscheinlich noch nicht, vermutlich ist da von einem US-amerikanischen Schutz von 95 Jahren nach Erscheinen, also bis 2025, auszugehen? Gestumblindi 23:15, 1. Nov. 2017 (CET)
Der vorgeschlagenen Maximalrechnung würde ich mich anschließen (die Plattenfirma dürfte bei einer Aufnahme aus 1930 allerdings von vornherein leer ausgegangen sein). Gruß, — Pajz (Kontakt) 23:43, 1. Nov. 2017 (CET)
Sehe ich auch so, auf de: geht sollte es ab 1.1.2018 gehen. Der letzte verstorbene Urheber. sprich der Komponist Walter Donaldson. wird per 1.1.2018 genügend lange Tod sein (70 Jahre p.a.m)m Damit wird das Werk aus urheberrechtlicher Sicht ab 1.1.2018 nicht mehr als geschützt sondern als gemeinfrei gelten. Nach dem Leistungsschutzrecht (Musiker, Schallplattenfirma usw.) ist es auch unproblematisch. Die könnten nur 70 bzw. 50 Jahre nach Aufnahme bzw. Veröffentlichung irgendwelche Tantiemen einfordern. Somit ist auch was das Leistungsschutzrecht anbelangt -nach DACH Regeln-, die Sache spätestens seit 2001 klar. Da wir von einem Tonträger reden der 1930 veröffentlicht wurde. Somit liegen auch mit der pessimistischsten Auslegung des DACH Leistungsschutzrechtes, liegen keine Rechte mehr auf der Aufnahme. Für Commons würde ich jetzt auch paar Fragezeichen setzte, nach US-Recht könnte die Plattenfirma durchaus noch Rechte haben.--Bobo11 (Diskussion) 12:14, 3. Nov. 2017 (CET)

Super, danke. Gruß, --Gnom (Diskussion) 12:22, 3. Nov. 2017 (CET)

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Youtube

Hallo Experten u. Expertinnen,

kann Youtube als Quelle verlinkt werden? Es handelt sich um den Artikel Hannah Arendt, in dem ein Kollege folgende Youtube-Datei verlinkt hat: Hannah Arendt im Gespräch mit Joachim Fest (1964) (ab 0:16:11) auf YouTube. Das Original lief im Südwestfunk. Es gibt zahlreiche Tondokumente von Arendt auf Youtube. Bisher habe ich noch keinen Artikel bearbeitet, in dem Youtube unter den Belegen oder Anmerkungen zu finden ist.

Beste Grüße Anima

Hallo Anima, grundsätzlich kann man auch aus Tondokumenten zitieren (siehe dazu Wikipedia:Belege). Allerdings solltest du auf den Link verzichten. Denn für diesen kann kein anderer Grundsatz gelten als der, der im Zusammenhang mit Weblinks gilt: „Keine Links zu rechtswidrigen Websites, solange deren Inhalte nicht selbst Gegenstand des Artikels sind […] Dies betrifft insbesondere auch vereinzelte Seiten auf Video- und Musikplattformen wie z. B. ein Videoportal, wenn auf ihnen eine offensichtlich rechtswidrig zum Download bereitgestellte Vorlage angeboten wird – dies ist dann der Fall, wenn der Uploader offensichtlich keine Berechtigung zum Upload hatte.“ (Wikipedia:Weblinks#Einzelrichtlinien). So wird es hier liegen, da das einstellende Youtube-Konto offenbar privat betrieben wird und eine Vielzahl ganz unterschiedlicher TV- und Radio-Inhalte eingestellt hat. Es kann deswegen nicht vernünftigerweise angenommen werden, dass die Inhalte dort legel stehen. Eine Verlinkung im Artikel halte ich daher nach unseren Richtlinien für unzulässig. Gruß, — Pajz (Kontakt) 12:29, 6. Nov. 2017 (CET)
Vielen Dank für deine hilfreichen Ausführungen. Schöne Grüße --Anima (Diskussion) 12:37, 6. Nov. 2017 (CET)
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William Rappard

Darf dieses Bild (Creative Commons BY-NC-ND) in Wikipedia ohne weitere Abklärungen publiziert werden? --Peteremueller (Diskussion) 16:05, 6. Nov. 2017 (CET)

Peteremueller, nein, da die Lizenz nicht den Anforderungen genügt (Hilfe:FAQ zu Bildern#Welche Lizenzen sind frei für die Wikipedia?). Bei Creative-Commons-Lizenzen sieht man das immer ganz gut an den „NC“- und „ND“-Kürzeln – wenn die gesetzt sind, ist die Wikipedia-Nutzung nicht möglich, weil dann kommerzielle Nutzungen bzw. Änderungen nicht möglich sind. Eine andere Erwägung wäre natürlich, ob das Foto nicht möglicherweise ohnehin gemeinfrei ist. Nach schweizerischem Recht ist dies wahrscheinlich der Fall, weil die Schutzanforderungen recht hoch sind – einigermaßen „gewöhnliche“ Fotos sind dort nicht geschützt. Da aber in der deutschsprachigen Wikipedia das restriktivste „DACH“-Recht zugrunde gelegt wird (Wikipedia:Bildrechte#Wikipedia richtet sich nach DACH-Recht), bleibt dies ohne praktische Wirkung. Denn das deutsche Recht stellt deutlich niedere Anforderungen, sodass auch Porträtaufnahmen regelmäßig Werkschutz genießen, weswegen wir wiederum bei Lichtbildern pauschal von einem 70-jährigen Schutz ab dem Tod des Urhebers ausgehen. Auch wissen wir, dass das Foto auch schon nach damaligem Recht in Deutschland Schutz genossen hätte (vgl. BGH GRUR 1961, 489, 490 – Autohochhaus). So ist das daher leider nicht nutzbar. Gruß, — Pajz (Kontakt) 17:03, 6. Nov. 2017 (CET)
Vielen Dank für die genaue Erklärung! --Peteremueller (Diskussion) 21:42, 6. Nov. 2017 (CET)
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Datei: Pflastermosaike_in_Freiburg_im_Breisgau#/media/File:Pflasterung_der_Augustinergasse_in_Freiburg.jpg

Hallo,

ich habe Interesse an den Pflasterbildern von Andreas Schwarzkopf. Darf ich die komplette Sammlung von ihm nur für meinen privaten Gebrauch auf meinen Rechner herunterladen?

Ich möchte sie nicht weiterverwenden, nur anschauen. Ich habe schon selbst Pflasterbilder fotografiert, und nun bin ich auf seine Seite gestoßen! Denn hier habe ich alle auf einen Rutsch und in guter Qualität.

Danke für Ihre Antwort.

A. Reiser (nicht signierter Beitrag von 217.233.1.27 (Diskussion) 09:45, 1. Nov. 2017 (CET))

Ja, natürlich. Du dürftest sie unter Wahrung der Lizenzbedingungen auch weiterveröffentlichen. --Magnus (Diskussion) 09:51, 1. Nov. 2017 (CET)

Versionslöschungen

Ich möchte mich schnellstmöglich bei Versionslöschungen an URV beteiligen, da mir persönlich eine Urheberrechtsverletzung ein Dorn im Auge ist. Kennne die Technik aus anderen Wikis, welche die selbe Software verwenden. --Preisspecht (Diskussion) 16:35, 17. Nov. 2017 (CET)

Dazu muss man Administrator sein. Und da wird man als frisch Angemeldeter eher nicht gewählt. Gruß Altſprachenfreund; 19:07, 17. Nov. 2017 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Altſprachenfreund; 19:07, 17. Nov. 2017 (CET)

Kann ein Bild auf it:WP mit dieser Lizenz evtl. auch bei uns hochgeladen werden, wenn der Urheber noch keine 70 Jahre tot ist? Wer kann das mal übersetzen (Der untere Teil ist wohl ein "NoCommons-Baustein")? ÅñŧóñŜûŝî (Ð) 21:31, 3. Nov. 2017 (CET)

Leider nein, Antonsusi, wir wenden hier kein ausländisches Recht an. Gruß, --Gnom (Diskussion) 00:12, 4. Nov. 2017 (CET)
Was steht denn da drauf? Es ist doch denkbar, dass es eine dt. Entsprechung gibt. ÅñŧóñŜûŝî (Ð) 05:08, 4. Nov. 2017 (CET)
Antonsusi, die Vorlage nimmt Bezug auf eine verkürzte Schutzdauer für bestimmte „einfache“ lichtbildnerische Erzeugnisse nach italienischem Recht (siehe hierzu auch die englische Parallelvorlage). Dies ist jedoch für unsere Zwecke hier unerheblich. Denn für Zwecke der hiesigen Nutzung (deutschsprachige Wikipedia) ist inländisches (deutsches, österreichisches, Schweizer) Recht zugrunde zu legen. Wikipedia:Bildrechte#Wikipedia richtet sich nach DACH-Recht. Fragen wie die nach der Schutzdauer richten sich i.d.R. – wie auch hier – allein nach diesem (Schutzlandprinzip). Tatsächlich gibt es auch in Deutschland eine verkürzte Schutzdauer für einfache Lichtbilder. Es entspricht jedoch ständiger Übung, dass die Unterscheidung nicht vollzogen wird, da diese enorm schwierig ist und angesichts europäischer Rechtsprechung zu vermuten ist, dass ein Großteil der Lichtbilder Werkschutz genießt. Daher wird einheitlich auf die 70-jährige Schutzdauer abgestellt. Gruß, — Pajz (Kontakt) 12:40, 6. Nov. 2017 (CET)

Hallo, auf die o.g. Karte des Erongo-Vulkankomplexes wurde in Commons ein Löschantrag gestellt, weil die angeblich aus einer Zeitschrift von 1990 kopiert, aber (von Erongoguy) als eigene Arbeit deklariert wurde. Als Vorlage wurde diese Karte (Nach Franco Pirajno, 1990) angegeben.
Nun habe ich zwar schon in der Redaktion Chemie um Hilfe bei der Beurteilung gebeten und in der LD wurde dazu auch einiges geschrieben. Nur um sicher zu gehen, wüsste ich aber doch gern, wie man das hier in UF sieht. Sind die Unterschiede zwischen den beiden Karten groß genug, so dass die neue Karte als eigenes Werk gelten kann? -- Ra'ike Disk. LKU P:MIN 18:27, 6. Nov. 2017 (CET)

Aus welcher Zeitung soll es den kopiert wird sein? Wenn es die selbe ist, wie als Vorlage benutzt wurde. Dann würd ich sagen; "Nein, es ist nicht das selbe Werk, denn Fakten sind nicht schützbar". Denn zwei wissenschaftlich korrekte Karten werden immer ähnlich sein. Hier haben wir es mal mit einer schwarz-weisen und mal mit eine Farbigen Karte zu tun. Und nur eingefärbt schient mir die Farbige Karte definit nicht zu sein. Also zwei unterschiedliche Herangehensweise ans selbe Problem. Aus meiner Sicht somit zwei Werke.--Bobo11 (Diskussion) 18:47, 6. Nov. 2017 (CET)
@Bobo11: Die alte Karte ist in dem oben verlinkten Zeitschriftenartikel zu finden ;-) Gruß -- Ra'ike Disk. LKU P:MIN 14:40, 7. Nov. 2017 (CET)
Nun ja, so sicher ist das bei dem Löschantrag nicht. Ich kann die Sache nur anhand der "alte" Karte beurteilen, die der Datei als Quelle angegeben ist. Und in dem Fall (S/W-Vorlage vs. farbige Karte auf Commons)), sehe ich durchaus zwei Werke. Kann sein, dass das ein Gericht anders sieht, aber echtes Bauchgrummeln will sich bei mir irgendwie nicht einstellen.--Bobo11 (Diskussion) 16:05, 7. Nov. 2017 (CET)
Ra'ike, ich bin nicht ganz sicher, ob ich deinen Kommentar in der Löschdiskussion richtig verstehe, aber zur Sicherheit: Dass es ein „neues“ Werk gibt, bedeutet ja nicht, dass das Urheberrecht am ersten Werk dann „verschwunden“ ist. Es kann durchaus sein, dass der Hochlader das Ursprungswerk – also die Karte im Aufsatz – in einer Weise geändert/ergänzt/anderweitig umgestaltet hat, die zwar neuen Schutz entstehen lässt, dies jedoch in Gestalt eines Bearbeiterurheberrechts. In dem Fall wird eine freie Lizenz für beide Teile benötigt. M.E. spricht aus der Perspektive des deutschen Rechts einiges dafür, dass der Fall auch hier so liegt. Die Gründe für eine schöpferische Tätigkeit des Hochladers gibst du ja auf Commons selbst. Gleichzeitig fehlt es aber m.E. an einer bloß freien Benutzung: Dies würde erfordern, dass die dem älteren Werk entlehnten eigenpersönlichen Züge verblassen, das heißt im neuen Werk so zurücktreten, dass entweder die Benutzung des älteren Werkes durch das neuere nur noch als Anregung zu einem neuen, selbständigen Werkschaffen erscheint, oder das ältere in dem neuen Werk nur noch schwach in urheberrechtlich nicht mehr relevanter Weise durchschimmert (BGHZ 211, 309, Rn. 19 ff. – auf fett getrimmt). Hier geht es über die bloße Anregung bzw. ein schwaches Durchschimmern aber m.E. doch merklich hinaus, denn, wie der Hochlader – wenn ich ihn richtig verstehe – schreibt (und wie es sich auch mir darstellt) wurde die für derartige Karten so charakteristische Linienführung aus der älteren Karte übernommen (also Flüsse, Umrisse der „Ereignisse“, auch diese schwarzen, bildeinteilenden Linien). Die Vereinfachungsarbeit des Urhebers des älteren Werkes bestimmt auf diese Weise weiterhin maßgeblich das Erscheinungsbild auch unserer Darstellung, mag auch der Hochlader die Darstellungsform noch einmal erheblich verbessert und erweitert haben. Von einer Selbständigkeit der Hochladerschaffens scheint mir daher eher nicht ausgegangen werden zu können, sodass nach meiner Einschätzung der Urheber des älteren Werkes ebenfalls frei lizenzieren muss. Ich könnte mir allerdings vorstellen, dass wir uns in anderen Ländern auch in einem noch „graueren“ Bereich befinden könnten; nach den Commons-Regeln ist ja gar nicht klar, dass deutsches Recht überhaupt eine Rolle spielt (man sieht schließlich nicht, von wo hochgeladen wurde), wohl aber amerikanisches und südafrikanisches (commons:Commons:Licensing#Interaction of US and non-US copyright law). Dort fühle ich mich zu kompetenten Einzelfallbetrachtungen nicht berufen. Ich bin sicher, die Löschdiskussion wird für diese sicherlich sehr aufwendige Arbeit auf Grundlage einer nur schwer lesbaren und kaum individuell verwertbaren Illustration aus einem dreißig Jahre alten Zeitschriftenaufsatz ein weises Ergebnis zutage fördern. Gruß, — Pajz (Kontakt) 22:37, 6. Nov. 2017 (CET)
Hallo Pajz, Danke für Deine Einschätzung. Ich finde die Beurteilung in dem Fall eher schwierig, allerdings war ich bisher trotz einiger kleiner Restzweifel, doch recht sicher, dass die obige Karte weit genug von der Quelle weg gezeichnet ist, um nicht als Kopie angesehen zu werden. Bleibt zu hoffen, dass das auch der abarbeitende Commons-Admin so sieht. Viele Grüße -- Ra'ike Disk. LKU P:MIN 14:40, 7. Nov. 2017 (CET)

Ahnentafel Eduard von der Heydt

Ich habe gestern eine Ahnentafel im Lemma entdeckt, die mit Eduard von der Heydt wenig zu tun hat.[1]. ZUsätzlich glaube ich, dass es sich um eine URV handelt, weil große Textteile übernommen wurden. Nach meiner Intervention auf der Disk[2] wurde versucht die Tafel einzuklappen. Das wurde sofort wieder revertiert. Ich finde, auch eine möglichweise eingeklappte Tafel ist eine URV. Gruß Orik (Diskussion) 22:36, 17. Nov. 2017 (CET)

Hallo Orik, Ahnentafeln sind nicht urheberrechtlich schutzfähig. --Gnom (Diskussion) 12:43, 19. Nov. 2017 (CET)
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Es macht Spaß, mit Euch zusammenzuarbeiten. Orik (Diskussion) 12:58, 19. Nov. 2017 (CET)
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Hallo allerseits,

im öffentlichen Bereich der LVR-Webseite habe ich eine Vektorversion von Datei:LVR_Logo_2009.png finden können. Da ich vorher hier in der Wikipedia gesehen hatte, dass das Logo nur als PNG vorliegt, dachte ich, dass ich diese Version direkt zur Wikipedia beitragen kann. Insbesondere, da auf der Dateiseite auch der Hinweis für ein fehlendes Vektorformat angezeigt wird.

Dann habe ich aber den roten Kasten "Hinweis zu Logos und anderen Werken der angewandten Kunst" entdeckt, und war mir unsicher. Kann ich das Logo als SVG hochladen, oder sollte ich das besser lassen? Es ist exakt dasselbe Logo, nur eben als Vektordatei.

Vielen Dank für jegliche Auskunft! --LukeLR (Diskussion) 07:53, 1. Nov. 2017 (CET)

Hallo LukeLR: In diesem Fall gehe ich davon aus, dass du die Datei "gefahrlos" hochladen kannst. Gruß, --Gnom (Diskussion) 12:53, 3. Nov. 2017 (CET)
Hallo, vielen Dank für die Antwort! Das ist toll, dann werde ich das bei der nächsten Gelegenheit tun. Damit kann dieser Thread auch gerne archiviert werden, meine Frage ist beantwortet! Grüße, --LukeLR (Diskussion) 00:01, 8. Nov. 2017 (CET)

Urheberrecht an einer Tabelle/Schaubild

 
eigene Umsetzung. Ok?

Hallo! Ich habe in einem Paper eine sehr anschauliche Tabelle bzw. ein Schaubild vorgefunden zu den Definitionsansätzen zu Manga. Das wäre natürlich eine schöne Illustration für den Artikel. Nur kann einfach eine (ins Deutsche übersetzte) Version davon hochladen oder ist soetwas schon geschützt? Es sind 4 Spalten x 7 Zeilen, aber bei weitem nicht jedes Feld ausgefüllt und ein Paar Pfeile, die Beziehungen zueinander zeigen. Zu finden hier Seite 10. --Don-kun Diskussion 22:17, 1. Nov. 2017 (CET)

Eher bedenklich wegen des Schaubildcharakters. Schaubilder werden „im Regelfall“ geschützt sein (A. Nordemann in Fromm/Nordemann, UrhG, 11. Aufl. 2014, § 2 Rn. 225; Schulze in Dreier/Schulze, UrhG, 5. Aufl. 2015, § 2 Rn. 237). Gegen eine Übernahme der bloßen Tabelle – ohne die verwendete Bildsprache – spräche m.E. aber nichts (falls die denn interessant sein sollte). Wenn man sie als Wiki-Tabelle darstellt, könnte man sie im Zweifel auch zitieren. Gruß, — Pajz (Kontakt) 23:39, 1. Nov. 2017 (CET)
Genau: Einfach "nachzeichnen", Don-kun. Gruß, --Gnom (Diskussion) 12:24, 3. Nov. 2017 (CET)
@Pajz, Gnom: Ich hab das Schaubild nun selbst umgesetzt und war dabei auch so frei, es etwas zusammenzufassen. Und Farbe zu spendieren. Ist das nun erlaubt oder muss es wieder gelöscht werden? --Don-kun Diskussion 18:46, 8. Nov. 2017 (CET)
Wunderbar, Don-kun! Gruß, --Gnom (Diskussion) 18:49, 8. Nov. 2017 (CET)
Was ist denn jetzt die zu empfehlende/mögliche Lizenzangabe? Ist das CC überhaupt möglich oder sollte man sinnvollerweise gleich PD/gemeinfrei wählen? --Don-kun Diskussion 12:32, 9. Nov. 2017 (CET)
Don-kun, na ja, jetzt musst du schon eine Lizenz wählen (also etwa CC), sonst kann man das ja auch wieder nicht nutzen. Ist aufgrund deiner (über bloßes Nachzeichnen hinaus gehenden) Änderungen gegenüber dem Original jetzt m.E. auch urheberrechtlich ok. Gruß, — Pajz (Kontakt) 13:17, 9. Nov. 2017 (CET)
Vielen Dank! --Don-kun Diskussion 17:38, 9. Nov. 2017 (CET)

Im Artikel Aldi wurde ein zuvor auf Commons wegen URV gelöschtes Bild wiedereingefügt. Habe es das Einfügen erstmal rückgängig gemacht. zu einem wegen der Löschbegründung des vorherigen Uploads, zum anderen wegen der lizenzbestimmung von Aldi. Das Bild wurde beidemale auf Commons hochgeladen. Aldis Lizenzbestimmungen sehen vor dass dieses Logo nur für redaktionelle Zwecke innerhalb Deutschlands verwendewt werden darf. Das Wort innerhalb Deutschland bezeichnet schon dass es eigentlich nicht Commons-Fähig ist, weswegen es warscheinlich auch gelöscht wurde. Die Frage stellt sich jetzt allerdings in wie weit es auf der deWikipedia selbst hochgeladen werden darf. Nach meiner Interpretation der lizenzbestimmung von Aldi darf es derzeit nicht hochgeladen werden. Nach meiner Einschätzung gehen die Lizenzbestimmung der Wikipedia über eine rein redaktionelle Nutzung heraus, so dass vorher erst eine Freigabe an die Wikimedia Fondation gestellt werden muss. Bin mir jettzt aber nicht so sicher in wieweit die Schöpfungshöhe hier eine Rolle spielt, ggf ist die Schöpfungshöhe für einen Schutz zu gering. Im konkreten geht es um dieses Logo: https://unternehmen.aldi-sued.de/de/presse/bilddatenbank/unternehmen/aldi-sued-logo/ --Natsu Dragoneel (Diskussion) 00:03, 5. Nov. 2017 (CET)

Natsu Dragoneel, m.E. kann am eigenschöpferischen Charakter des Logos kein vernünftiger Zweifel bestehen, sodass sein urheberrechtlicher Schutz zu bejahen ist. Dies schließt eine Nutzbarkeit in Wikipedia grundsätzlich aus – erforderlich wäre eine ausdrückliche freie Lizenzierung durch den Rechteinhaber (Wikipedia:Textvorlagen). Die Freigabe zu redaktionellen Zwecken genügt den Lizenzanforderungen in diesem Projekt dabei nicht. So ist hier beispielsweise erforderlich, dass die freie Bearbeitbarkeit gewahrt ist (Hilfe:FAQ zu Bildern#Welche Lizenzen sind frei für die Wikipedia?). Dies ist durch „redaktionelle Zwecke“ nicht abgedeckt und wird im Übrigen den Interessen des Unternehmens regelmäßig gerade entgegenstehen. So ist die Datei in Wikipedia also nicht nutzbar. Grüße, — Pajz (Kontakt) 12:23, 6. Nov. 2017 (CET)
Das Problem lässt sich trivial lösen, sobald die ersten Filialen umgelabelt werden. Denn dann kann jemand rausgehen und ein Foto eines Firmenschildes machen, das wegen der Panoramafreiheit genutzt werden darf. Grüße --h-stt !? 16:56, 8. Nov. 2017 (CET)
Ich will keine schlafenden Hunde wecken, aber für die bestehenden Logos halte ich die Lizenz "Gemeinfrei wegen mangelnder Schöpfungshöhe" ebenfalls für sehr fragwürdig. --Nobody Perfect (Diskussion) 17:12, 8. Nov. 2017 (CET)
Also nach der alten Rechtsprechung und der nach wie vor bestehenden Dogmatik ist die Schwelle der Schöpfungshöhe bei all diesen Logos (auch dem neuen von Aldi-Süd) klar nicht erreicht. Die "neue" Rechtsprechung halte ich nach wie vor für sehr unklar, sie ist bisher nicht konkretisiert, so dass ich keinen Grund sehe, bestehende Dateien zu löschen. Bein Neu-Upload vorsichtiger zu sein, kann ich als Grundsatz aber nachvollziehen, auch wenn ich es auch da nicht wirklich für erforderlich halte. Grüße --h-stt !? 16:35, 9. Nov. 2017 (CET)

Was soll daran geschützt sein?

https://de.wikipedia.org/wiki/Diskussion:Paradise_Papers#Wieso_wurde_das_Bild_rausgeworfen_und_kann_mir_jemand_erkl.C3.A4ren.2C_was_daran_gesch.C3.BCtzt_sein_soll --Historiograf (Diskussion) 15:41, 6. Nov. 2017 (CET)

Das in der Grafik enthaltene Foto ist ein geschütztes Lichtbild. Gruß, --Gnom (Diskussion) 15:44, 6. Nov. 2017 (CET)
Wo ist da ein Foto? --Historiograf (Diskussion) 22:04, 6. Nov. 2017 (CET)
Der größte Teil der des Bildes ist doch eine schräge Nahauffnahme eines markierten Dokuments - inkl. geringer Tiefenschärfe. Ein Scan ist das sicher nicht. // Martin K. (Diskussion) 22:21, 6. Nov. 2017 (CET)

Das ist eine 2-D-Vorlage, die nach US-Recht nicht geschützt ist. Da kann man nur eine Schräge sehen, wenn man böswillig ist --Historiograf (Diskussion) 01:36, 7. Nov. 2017 (CET)

Sorry, auch bei gutem Willen ist das ein geschütztes Lichtbild. Gruß, --Gnom (Diskussion) 10:51, 7. Nov. 2017 (CET)
@Historiograf: Du bist lang genug dabei, um zu wissen, dass auf Commons für aus Deutschland stammendes Material neben dem US-Recht auch die Rechtslage in Deutschland zu berücksichtigen ist. Das zu ignorieren und stattdessen anderen Freiwilligen Böswilligkeit zu unterstellen, ist schon sehr daneben.
Abgesehen davon erschließt sich mir nicht, welchen enzyklopädischen Nutzen dieses Modd-Bild überhaupt haben soll?! Lies Dir einfach nochmal WP:Artikel illustrieren durch ;) // Martin K. (Diskussion) 17:20, 9. Nov. 2017 (CET)

Ich sehe sehr wohl einen Nutzen (siehe Diskussionsseite zu Paradise Papers) und vermisse nach wie vor einen Beweis, wieso das ein geschütztes Foto nach deutschem Recht sein soll. Irgendwelche Behauptungen kann ich selbst aufstellen. es gilt ja wohl noch immer

Ein Bild mit deutlichem Schärfe/Unschärfe auf dem zudem das angeblich nur Reproduzierte überhaupt nicht wirklich erkennbar ist, ist eben keine einfache 2D-Reproduktion, sondern eine Lichtbild. Da brauchen wir echt nicht weiter drüber zu diskutieren. Und in diesem Fall kommt noch hinzu, dass dieses Moodbild Teil einer Teasergrafik ist.
Und was den enzyklopädischen Nutzen angeht steht in WP:Artikel illustrieren ausdrücklich „Die Bebilderung eines Artikels sollte immer dem besseren Verständnis des Textes dienen, nie allein der Zierde.“. Welchen Informationswert sollte diese Grafik bitte schön haben? // Martin K. (Diskussion) 22:34, 9. Nov. 2017 (CET)

Pearl Jam - Binaural: Cover besteht aus gemeinfreiem Bild + Text

Ich habe bereits auf der Diskussionsseite des Albums und auf der Diskussionsseite zum Bild in der englischen Wikipedia eine Diskussion eröffnet. Ich kopiere das hier aber nochmal hin, da ich denke, dass ich hier an der besten Adresse bin:

Das Cover des Albums besteht größtenteils aus einem leicht modifizierten gemeinfreien Bild, des Stundenglasnebels. Weiterhin lediglich aus dem Namen des Albums. Doch diese Kombination kann doch wohl nicht die Freiheit dieses Bildes einschränken? Ich bin der Meinung, dass die Veröffentlichung des Covers in der deutschen Wikipedia urheberrechtlich unbedenklich sein müsste. Inspiriert hat mich dieses Bild eines Albumcovers, in dessen Beschreibung folgendes steht: The image is based on a 16th century woodcut; neither the text alone nor the combination of text and image qualify for threshold of originality. Ähnliches sollte hier auch zutreffen. Diejenigen, die das Cover nicht kennen, können es sich auf der englischen Seite anschauen. In dem dort verlinkten Bild steht übrigens "Copyright held by Epic." aber auch das lässt sich ja diskutieren. Hab schonmal angefangen. --Boenki (Diskussion) 13:15, 3. Nov. 2017 (CET)

Hi Boenki, wenn(!) das Nebel-Foto nicht bearbeitet wurde, hast du natürlich Recht. Ein anderes Beispiel ist das Titelfoto im Artikel Nature. Gruß, --Gnom (Diskussion) 15:09, 3. Nov. 2017 (CET)
Es gibt bei den Bildern höchstens Unterschiede im Kontrast. Das war's. Was meint ihr? Soll ich das Bild hier oder bei commons mal als gemeinfrei hochladen und als Erklärung etwas ähnliches wie bei den o.g. Bildern zur Lizenz schreiben? --Boenki (Diskussion) 21:25, 3. Nov. 2017 (CET)
Findest du denn die Originaldatei? Gruß, --Gnom (Diskussion) 00:17, 4. Nov. 2017 (CET)
Ja, in den commons hier: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:MyCn18-crop.png (verlinkt im Artikel Stundenglasnebel). Dort gibt es auch einen Link zur Quelle http://www.spacetelescope.org/images/opo9607a/ mit der Originaldatei. Ich sehe gerade, dass in den commons als Lizenz "public domain" angegeben ist, auf der Seite mit der Quelle allerdings "Creative Commons Attribution 4.0 International license". (http://www.spacetelescope.org/copyright/) --Boenki (Diskussion) 00:37, 4. Nov. 2017 (CET)
Ich bin mir nicht sicher, dass das das Originalfoto ist... Gruß, --Gnom (Diskussion) 01:10, 4. Nov. 2017 (CET)
Datei:Pearl jam-binaural-front-cover-credits.jpg
Angabe der Autoren im Booklet
Jedenfalls stammt das Bild von den selben Autoren (Raghvendra Sahai and John Trauger (JPL), the WFPC2 science team, and NASA/ESA). Diese werden auch im CD-Booklet genannt. Dazu habe ich die betreffende Stelle fotografiert und hier hochgeladen. Außerdem findet man die Autoren des Bildes auch hier bei Discogs. --Boenki (Diskussion) 09:53, 4. Nov. 2017 (CET)
Gibt es hierzu bitte noch weitere Meinungen? Ich weiß nun noch immer nicht, wie ich weitermachen soll. --Boenki (Diskussion) 10:10, 7. Nov. 2017 (CET)
Hallo Boenki, wenn ich dich richtig verstehe, kannst du belegen, dass das Ausgangsbild gemeinfrei ist. Wenn wir jetzt noch davon ausgehen, dass keine "künstlerische" Bearbeitung vorgenommen wurde, kannst du das Cover (zum Beispiel nach dem Vorbild meines Nature-Covers) hier hochladen. Gruß, --Gnom (Diskussion) 10:50, 7. Nov. 2017 (CET)
Ich hab's dann mal hier hochgeladen: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Pearljam-binaural.jpg Alles korrekt so? Ansonsten gerne ändern. Vielen Dank und bis bald: --Boenki (Diskussion) 22:12, 12. Nov. 2017 (CET)

Datei:LoF cross.svg

Kann bitte jemand auf meiner Disk. bestätigen, dass bei Datei:LoF cross.svg keine SH vorliegt und daher {{PD-shape}} korrekt ist? Der Benutzer glaubt mir aufgrund seiner Abneigung gegen mich nicht. --Leyo 21:08, 24. Nov. 2017 (CET)

Hab dort was geschrieben. -- Chaddy · DDÜP 22:11, 24. Nov. 2017 (CET)
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Urheberrechtsfrage zu einem Bild von Angela Merkel

Hallo allerseits,

auf der Diskussionsseite zum Artikel Angela Merkel sind wir uns einig, dass ein prominent platziertes Bild im Artikel eine unglückliche Auswahl ist.

Auf der Homepage der CDU wäre ein passendes Bild zum Download angeboten: https://www.cdu.de/presse/foto-downloads

Dort heißt es: "Das Bild darf auf Facebook und in weiteren Sozialen Netzwerken verwendet werden."

Gilt das auch für die Wikipedia und kann das Bild also ohne Urheberrechtsverstoß hochgeladen und in den Artikel eingefügt werden?

Für eine Einschätzung wären wir dankbar! Chaptagai (Diskussion) 09:51, 28. Nov. 2017 (CET)

Nein. Es gibt aber auch eine reichliche Ausahl in c:Category:Angela Merkel --09:56, 28. Nov. 2017 (CET) (nicht ganz vollständig signierter Beitrag von Tsungam (Diskussion | Beiträge) 09:56, 28. Nov. 2017‎)
Danke für den Hinweis. Problem ist jetzt auch gelöst. VG Chaptagai (Diskussion) 17:22, 28. Nov. 2017 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Diskussion läuft auf der Artikeldisk. emha db 11:43, 28. Nov. 2017 (CET)

Fotos auf Smartphone-Bildschirm

Hallo, ein User überträgt via Flickr2Commons zahlreiche Bilder auf Commons. Darunter sind einige, wo ich mir hinsichtlich der Beurteilung unsicher bin. Sie alle haben gemein, dass ein fotografierender Mensch fotografiert wird und man den Smartphonebildschirm sieht. Beispiele:

Fotos haben immer Schöpfungshöhe, soviel ist klar. Braucht man in diesen beiden Fällen Eurer Meinung nach die Einverständnis des Fotografen für das gezeigte Werk? --emha db 16:23, 29. Nov. 2017 (CET)
PS: Ich habe ihn auf seiner Commons-Userdisk angesprochen, zahlreiche andere wie zum Beispiel Elya haben das auch schon probiert. Findet Ihr verständlich, was ich geschrieben habe? Die Woche Frist, die ich ihm gegeben habe, ist morgen um und eindeutige URVs wie c:File:Pflasterer (24582079038).jpg (wie die meisten ohne Beschreibung und Kategorien) sind nach wie vor online, 29 Files hat er löschen lassen.

Der Benutzer ist schon mehrfach unangenehm aufgefallen wegen mangelhafter Kategorisierung, Bilderspam und seiner unfähigen Mitarbeiter (oder SoPu). Zumindest bei den Wärmebildern sehe ich aber prinzipiell kein Problem: Er wird sich selbst fotografiert haben mit dem Smartphone in der Hand. Die anderen könnten als Beiwerk durchgehen, wäre aber auch kein Verlust, wenn sie gelöscht werden. --Magnus (Diskussion) 16:28, 29. Nov. 2017 (CET)
Magnus: Glaubst Du, dass das alles seine eigenen Fotos sind? Gibt es eine Liste seiner Sockenpuppen? --emha db 16:59, 29. Nov. 2017 (CET)
Die Wärmebilder sind doch Liveaufnahmen, also die Fotokamera zeigt das, was die Wärmebildkamera gerade in dem Moment aufnimmt. Da sehe ich keinen Anlass, das zu bezweifeln. Einige seiner „Mitarbeiter“ sind auf Benutzer Diskussion:Wuestenigel#Arbeitsweise benannt. --Magnus (Diskussion) 17:02, 29. Nov. 2017 (CET)
Ach Du liebe Güte, das sind ja Ausmaße … Da kann ich ja noch froh sein, dass der Nutzer überhaupt mit mir kommuniziert. Magnus, was denkst Du zu den beiden Dom-Fotos? Ich glaube nicht, dass das er selber ist. --emha db 18:04, 29. Nov. 2017 (CET)

-- Moin Leute, bei den Wärmebildfotos bin ich der Urheber. Bei den Dom-Fotos ist es ein Live-Bild = Kein URV. Habe meinen Anwalt gefragt. Ich lade grundsätzlich nur eigene Fotos in die Commons hoch. --Wuestenigel (Diskussion) 20:48, 29. Nov. 2017 (CET)

 Info: Mir wurde das alles zu bunt und ich habe einen Abschnitt auf c:Commons:Administrators' noticeboard/Blocks and protections eröffnet. Hier jedoch gilt:

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Wer auf Commons beitragen mag: gerne! emha db 20:43, 30. Nov. 2017 (CET)

Lizenz SVG-Replikation

Hallo!

Habe den Standardlauf des Weltmodells aus Die Grenzen des Wachstums nachgezeichnet, da so besser lesbar und weiterverwendbar.

 
Standardlauf des Modells

Das Buch, von dessen Grafik diese SVG-Datei nachgezeichnet ist, wurde vor einigen Jahren unter der freien Lizenz Creative Commons BY-NC zur Verfügung gestellt (Siehe Bilddetails). Habt ihr irgendwelche Bedenken hierzu? Vielen Dank und viele Grüße, Quark48 (Diskussion) 21:38, 18. Nov. 2017 (CET)

CC-by-nc ist für uns nicht verwendbar, auch die kommerzielle Nutzung muss erlaubt sein. Allerdings hat das Diagramm keine Schöpfungshöhe und kann daher hier bleiben. -- Chaddy · DDÜP 21:41, 18. Nov. 2017 (CET)
 
Mögliche stabilisierte Simulation

Okay, vielen Dank. Damit man nicht völlig die Hoffnung verliert, sehe ich mich dazu verpflichtet, auch eine der möglichen stabiliserten Simulationsläufe hochzuladen (Siehe Datei:Meadows ltg page168 fig47 world model stabilized 2.svg). Dann fällt dieses zweite Diagramm wohl auch unter dieselbe Kategorie Schöpfungshöhe. Grüße, Quark48 (Diskussion) 21:58, 18. Nov. 2017 (CET)

@Quark48: Ja. Gruß, --Gnom (Diskussion) 12:44, 19. Nov. 2017 (CET)

Urheberrechte an einer Übersetzung eines Online Eintrages einer Enzyklopädie (Biographie)

Hallo,

in unregelmäßigen Abständen versuche ich den Artikel über den finnischen Gemmologen Herbert Tillander fertigzustellen. Um Informationen zu bekommen habe ich die schwedisch-sprachige Online Ausgabe ( http://www.blf.fi/artikel.php?id=9598 ) seiner Biographie übersetzt und meine Übersetzung durch ein schwedisch-deutsch Übersetzerin konrollieren lassen. Irgendwann bin ich soweit, das ich den Artikel in den ANR verschiebe und dann müssten ja die Sichter in die Lage versetzt werden meine Angaben in dem Artikel zu verifizieren. Da ich nicht davon ausgehe, dass da ein Muttersprachler dabei ist wollte ich wissen auf welchem Wege ich die Übersetzung der Allgemeinheit zwecks Kontrolle meiner Angaben zur Verfügung stellen kann ohne evtl. Urheberrechte seitens - der Verfasserin der Biografie (Tochter des Gemmologen) - des Verlages der die finnische Version gedruckt hat oder - der Gesellschaft die die finnische Version in Schwedische übersetzt und das ganze online publiziert hat zu verletzen.

Vielen Dank für eure Antworten

--Yeti-Hunter (Diskussion) 08:28, 19. Nov. 2017 (CET).

Hallo Yeti-Hunter, ich bin mir nicht sicher, ob das deine Frage beantwortet, aber: Am schwedischen Originaltext hält der Autor dieses Textes das Urheberrecht; an deiner deutschen Übersetzung hältst du gemeinsam mit dem Autor des schwedischen Textes die Rechte. Gruß, --Gnom (Diskussion) 12:41, 19. Nov. 2017 (CET)

Hallo Gnom, vielen Dank erst einmal für deine Antwort. Ich habe mal zwar eine Liste der Übersetzer (Finnisch-Schwedisch) gesehen bin aber zur Zeit ratlos wie ich herausbekommen soll wer genau nun die betreffende Biografie übersetzt hat. Mit den besten GrüßenYeti-Hunter (Diskussion) 13:29, 19. Nov. 2017 (CET)

Wenn es nur schwedischsprachige Einzelnachweise gibt, dann ist das halt so. Du musst das nicht ändern. Google translate leistet gute Dienste dabei, den Inhalt einer fremdsprachigen Seite grob zu verstehen, damit sollten sich die wichtigsten Angeban prüfen lassen. --212.71.197.50 09:49, 21. Nov. 2017 (CET)

Bildrechte an Kunstwerken

Ich habe eine Frage zu Ölgemälden, Holzschnitten, Zeichnungen, Aquarellen usw. von lebenden oder bereits gestorbenen Künstlern, die ich (oder Freunde) gekauft haben. Können selbst erstellte Photos/Scanns von solchen Werken hochgeladen und für Artikel verwendet werden? Welche Lizenzangaben wären in einem solchen Fall abzugeben? Vielen Dank!
Viele Grüße von amras.wi

@Amras.wi: Der physische Besitz eines Werkes hat wenig bis nichts mit dessen Urheberrechten zu tun. Das Urheberrecht verbleibt bis zum Ende der Regelschutzfrist (in DACH 70 Jahre nach dem Tode des Urhebers) beim Urheber bzw. seinen Erben. Du benötigst daher die Zustimmung des Urhebers, wenn Du seine Werken scannen/photographieren und hier unter freier Lizenz veröffentlichen willst. Mehr unter WP:Bildrechte // Martin K. (Diskussion) 18:05, 29. Nov. 2017 (CET)

Vielen Dank für die Antwort, ich muss aber noch einmal nachfragen:

1.) Ich kaufe ein Kunstwerk bei einem Künstler oder einem Erben oder einer Galerie. 2.) Ich photographiere das mir nun gehörenden Kunstwerk.

Habe ich mit dem Kauf die Urheberrechte an dem Kunstwerk nicht erworben? Und : Griffe ein Erbe oder eine gewerbliche Bildrechtverwertung in einem solchen Fall nicht in mein Eigentumsrecht ein? Und : wenn es keine Erben und keine gewerbliche Bildrechtverwertung gibt, wer soll in diesem Fall die Genehmigung erteilen? (Ich gehe selbstredend in allen Fällen davon aus, dass ich die Reproduktionen der Kunstwerke selbst erstellt habe)
Viele Grüße von amras.wi

Urheberrecht kann in Deutschland nicht veräußert werden. Du erwirbst nur das physische Kunstwerk. Denk mal nicht an Gemälde sondern Fotos oder Lithographien... Dann besitzen zahlreiche Menschen Kopien des Kunstwerks. --M@rcela   19:22, 29. Nov. 2017 (CET)
Wenn du ein Kunstwerk kaufst, ohne dir zugleich explizit vertraglich vom Rechteinhaber die ausschliesslichen Nutzungsrechte an diesem Werk übertragen zu lassen (das käme in Deutschland einem "Erwerb des Urheberrechts" am nächsten, in anderen Ländern kannst du sogar das Urheberrecht als solches übertragen), dann gehört dir zwar die physische Leinwand und das Öl darauf, aber du hast noch keinerlei Rechte am Bild (dem "Werk") als solchem erworben. Auch wenn das Bild ein Ölgemälde ist, von dem nur ein einziges Exemplar existiert, unterscheidet sich die rechtliche Lage nicht von jener, wenn du z.B. (wie Ralf schon richtig antönt, ich drücke mich nur gerne umständlicher aus) ein Exemplar eines Buches kaufst, sagen wir Band 1 von "Harry Potter". Dann gehört dir zwar das bedruckte Papier, aber du hast keine Rechte am Text erworben. Es gibt auch durchaus Erben von Künstlern, die sehr auf die Wahrung ihrer Urheberrechte erpicht sind und gegen ungenehmigte Reproduktionen vorgehen, auch wenn das jeweilige Bild sich nicht physisch in ihrem Besitz befindet. Die Frage nach fehlenden oder nicht aufzutreibenden Erben berührt schliesslich ein sehr komplexes Gebiet, dazu verweise ich einfach mal auf unseren Artikel Verwaistes Werk. Gestumblindi 23:31, 29. Nov. 2017 (CET)
Es ist bekannt, daß die Erben von (nur um mal Beispiele zu nennen) Loriot, John Lennon, Elvis oder Picasso sehr auf die ihnen übertragenen Urheberrechte achten und Verletzungen auch verfolgen.Wenn du also einen Picasso für 100 Millionen Euro kaufst, dann darfst du deine eigenen Fotos von dem Gemälde nicht verkaufen, darfst keine Postkarten davon anfertigen usw. Das dürfen nur Picassos Erben - bis zum 1. Januar 2044, dann sind die Urheberrechte erloschen. Mit dem Erwerb eines Bildes erwirbt man in den allermeisten Fällen nicht das sogenannte "vollumfängliche Nutzungsrecht", was jedoch erforderlich wäre, um selbst Abbildungen des Bildes selbst zu lizenzieren. Fertigst du eine dreidimensionale Kopie des Kunstwerks an (also z. B. Foto mit Rahmen), dann hältst du zwar das Recht am Foto selbst, das dargestellte Kunstwerk ist aber noch geschützt und wenn du das als dein Werk ausgibst, dann begehst du eine Schutzrechtsberühmung. --M@rcela   23:51, 29. Nov. 2017 (CET)


Vielen Dank! amras.wi

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) 17:14, 3. Dez. 2017 (CET)

Hasenpfanne aus Keramik, Erlaubnis per E-Mail erhalten

Ich habe die Erlaubnis von der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden/ Museum für Sächsische Volkskunst für die Nutzung eines Fotos von einer keramischen Hasenpfanne per E-Mail erhalten. Wer kann mich unterstützen, das Foto hier einzustellen, sodass es keine Urheberrechtsverletzung gibt?--Wagner67 (Diskussion) 19:43, 30. Nov. 2017 (CET)

Hallo Wagner67, kannst Du bitte diese Erlaubnis per Mail ohne Kommentar weiterleiten an permissions-de wikimedia.org? Du erhältst dann eine automatische Antwort mit einer Nummer. Diese Nummer schreibst Du bitte hier rein, dann schaue ich oder jemand anderes vom Support-Team sich das an. Entscheidend ist nämlich, wer der Urheber des Fotos ist, wer die Hasenpfanne (was ist das? Wird darin ein Hase zubereitet?) gemacht hat und was diese Nutzungserlaubnis beinhaltet. Per Mail lässt sich das leichter klären. Danke und Gruß, --emha db 20:48, 30. Nov. 2017 (CET)
Ja, es geht um eine alte keramische Pfanne, darin wurde früher ein Hase oder "falscher Hase" (Hackbraten) zubereitet, welche das Museum für Sächsische Volkskunst in Dresden ausstellt, auch online. Ich benutze Thunderbird, hoffe das Weiterleiten der E-Mail klappt. Danke dir/Euch schon mal. E-Mail kommt.--Wagner67 (Diskussion) 21:03, 30. Nov. 2017 (CET)
Hatte dem Museum das Formular zum Ausfüllen gesendet, hat sich da schon jemand gemeldet? Es geht um dieses Foto einer Hasenpfanne. Gruß --Wagner67 (Diskussion) 17:38, 4. Dez. 2017 (CET)
Hallo Wagner67, Du hast doch am 30.11. um 20.11 Uhr bereits eine Antwort vom System erhalten, warum hast Du hier nicht einfach die Nummer 2017113010013421 genannt, wie ich Dich gebeten hatte? Deine ursprüngliche Mail ist demzufolge im System angekommen, und die Erlaubnis des Museums hast Du als .eml-Anhang weiter geleitet. Wie vermutet reicht diese Erlaubnis nicht aus, weil sie nur für die Wikipedia gilt (Du hast ja auch nix anderes angefragt…). Der bearbeitende Kollege wusste vermutlich nichts von dieser Anfrage, deswegen war seine Antwort an Dich natürlich richtig. Das Museum hat meines Erachtens bislang nicht reagiert, zumindest habe ich keinen Vorgang dazu gefunden. Dadurch, dass wir die Kontakte des o.g. Museums durch die weitergeleitete Mail haben, können wir jedoch eine Rückfrage stellen und genau das habe ich jetzt getan. Du, Wagner67, bist in Kopie. Von der Antwort des Museums hängt es jetzt ab, ob das Foto überhaupt hochgeladen werden darf. Viele Grüße, --emha db 16:34, 5. Dez. 2017 (CET)
Danke dir für die Mithilfe, ich kenne mich noch nicht so gut aus. Und nach dem mir schon mal Urheberrechtsverletzung vorgeworfen wurde, bin ich übervorsichtig :-) Die Nr. hatte ich nicht eingestellt, weil ich sofort nach Erhalt eine zweite E-Mail erhalten hatte, dass sie meine E-Mail nicht lesen können, dabei hatte ich sie ja kommentarlos gesendet so wie das oben steht ... also alles etwas kompliziert. Jetzt hat das Museum gleich zwei Anfragen, hoffe sehr dass das klappt!! --Wagner67 (Diskussion) 17:18, 5. Dez. 2017 (CET) Also, mir reicht es, wenn das nur für Wikipedia gilt. --Wagner67 (Diskussion) 18:00, 5. Dez. 2017 (CET)
Wie geschrieben: die von Dir als EML-Anhang weiter geleitete E-Mail kann man in dem System leider leicht übersehen, und so ist das dem Kollegen wohl ergangen. Die Nummer hättest Du trotzdem hier posten können/sollen, auch um zu signalisieren, dass was weiter geht. Da das Museum das Formular bisher nicht benutzt zu haben scheint, sehe ich die 2. Anfrage unkritisch. Sie ist niedrigschwelliger, so hoffe ich. Zur Lizenz: es mag ja sein, dass es Dir reicht, dass die Erlaubnis für die Wikipedia gilt, aber der Wikipedia reicht das halt nicht. Wir arbeiten hier auf der Basis freier Lizenzen, das bedeutet: alle Inhalte müssen sicher weiterverwendet werden können (auch Deine Beiträge :-), von jedem zu jedem Zweck. Harren wir also der Dinge, Wagner67. Viele Grüße, --emha db 22:07, 5. Dez. 2017 (CET) PS: Du hast VOR dem Upload gefragt. Das ist um 1000-fach besser, als viele andere, die enttäuscht sind, wenn Ihre Uploads gelöscht werden…
Wagner67: wie erhofft war die Ansprache per E-Mail erfolgreich, wir haben eine korrekte Freigabe! Mein Vorschlag ist nun, dass Du die Datei auf die Commons hochlädst und dort in das Permissions-Feld {{subst:OP}} einträgst und im Anschluss hier Bescheid gibst. Ist das okay oder hast Du noch Fragen? Viele Grüße, --emha db 15:59, 6. Dez. 2017 (CET)
Happy sei! Ich versuche das jetzt mit dem (korrekten) Hochladen. Danke dir vorerst mal! --Wagner67 (Diskussion) 17:23, 6. Dez. 2017 (CET) Ich habe das Foto der Hasenpfanne gerade hochgeladen, aber da war kein permission-Feld, hoffe das passt jetzt?!? kannst du bitte prüfen? Dankeschön! --Wagner67 (Diskussion) 17:47, 6. Dez. 2017 (CET)
Hallo Wagner67 , Du hättest den o.g. Baustein irgendwo reinkopieren können (in diesem Fall ist das ja wurscht, weil ich ja live "dabei" war, es geht mir nur um etwaige nächste Male). Ich habe c:File:Hasenpfanne aus Steinzeug, Deutschland um 1810.jpg jetzt noch ein wenig optimiert: korrekte Kategorien vergeben und die Attribution im Lizenzbaustein, schau Dir einfach diesen Edit an. Ich denke, bei der nächsten Datei bist Du schon viel sicherer sein. Du kannst natürlich trotzdem gerne wieder hier anfragen. Viele Grüße, --emha db 18:20, 6. Dez. 2017 (CET):Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Danke an den Uploader und das Museum emha db 18:20, 6. Dez. 2017 (CET)

Bilder aus einem Museum

Ich war mit Photo in einer Sonderausstellung von Industriegütern. Dabei fragte ich die jeweiligen Aussteller von diesen Exponaten ob sie damit einverstanden wären, wenn diese in WP zu finden wären. Einige sagten klar und deutlich, dass sie es nicht erlauben uND beuren sich auf Privateigentum. Soweit ich aber weiß sind Museen öffentlicher Raum und fallen damit unter Panoramafreiheit. Ist es erlaubt oder nicht die Bilder zu publizieren? --Derzno (Diskussion) 12:00, 23. Nov. 2017 (CET)

Museen sind kein öffentlicher Raum, Panoramafreiheit greift nicht. Das Recht am Bild der eigenen Sache gibt es auch nicht. Hindernisse sind ein mögliches Fotografierverbot des Hausherren/Museumsbetreibers und das Urheberrecht. Letzteres lässt sich hier nicht mit Berufung auf Panoramafreiheit aufheben. --Magnus (Diskussion) 12:03, 23. Nov. 2017 (CET)
@Tsungam:, danke und mein "Gefühl" des Graubereiches war leider begründet. Dann bleiben die Bilder besser auf der heimischen Festplatte. --Derzno (Diskussion) 07:33, 24. Nov. 2017 (CET)
Die meisten Industriegüter sind keine Kuntwerke. Somit kann man die Fotos auch frei verwenden. Die meisten Menschen denken, es gäbe ein Recht am Bild der eigenen Sache, dem ist aber nicht so. --M@rcela   09:48, 24. Nov. 2017 (CET)
Es handelt sich hierbei um Modelle von Dampfmaschinen, Eisenbahnen, Schiffen usw. Die wurden von den Ausstellern alle selbst gebaut. Die Begründung von einigen war, wenn ich in einer Fabrik bin, darf ich schliesslich auch nicht knippsen was ich will und das dann auch noch in Netz stellen. Wahrscheinlich haben die nur Angst von Nachbauten aber dann frag mich schon, warum die sowas überhaupt öffentlich ausstellen. --Derzno (Diskussion) 06:31, 25. Nov. 2017 (CET)

Urheberrecht an hundert Jahre alten Tonaufnahmen (vor allem politische Reden)

Bin wegen der Frage von der Auskunft hierher verwiesen worden. Schonmal Danke im Voraus für die Beantwortung. --2003:71:4E07:BB99:F510:9B24:2F28:C211 09:09, 22. Nov. 2017 (CET)

Politische Reden werden grundsätzlich urheberrechtlich geschützt sein. Das Urheberrecht besteht bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers, regelmäßig also bis 70 Jahre nach dem Tod des Redners. Ein Recht des ausübenden Künstlers erscheint bei politischen Reden tatsächlich teilweise denkbar (Grenzfall). Zumindest wenn der Tonträger aber bereits vor mehr als 70 Jahren erschienen und/oder öffentlich wiedergegeben (zum Beispiel im Radio) worden ist, ist ein möglicher Schutz auch bereits ausgelaufen. An Tonträgern besteht darüber hinaus ein Recht des Tonträgerherstellers. Das Recht gibt es grundsätzlich nur für Tonträger aus der Zeit nach 1965. Eine Abweichung kann sich aber aufgrund europäischen Rechts ergeben, wenn der Tonträger am 1. Januar 1995 noch in irgendeinem anderen Mitgliedsstaat geschützt war; dann müsste ihm auch in Deutschland Schutz gewährt werden. Der Schutz erlischt jedoch stets 70 Jahre nach dem Erscheinen des Tonträgers bzw., wenn er nicht innerhalb von 50 Jahren ab Erstellung erschienen ist, 70 Jahre ab erstmaliger öffentlicher Wiedergabe. Wenn die Aufnahme der Rede also beispielsweise schon vor 80 Jahren im Handel erhältlich war, so besteht heuer auch in jedem Fall kein Schutz mehr. Darüber hinaus wird man sich fragen müssen, ob das Rundfunkarchiv einen neuen Tonträgerherstellerschutz ausgelöst hat. Beschränkt sich deren Tätigkeit auf bloßes „Umkopieren“, wie es die Anfrage schildert, so entsteht kein neuer Schutz. Wurden hingegen auch (digitaltechnische) Verbesserungen an dem bestehenden Tonträger vorgenommen, wird die Rechtsfrage umstritten (gegen einen neuen Schutz etwa Vogel in Schricker/Loewenheim, UrhG, 5. Aufl., § 85 Rn. 27 f. m.w.N.; anderer Ansicht etwa Schaefer in Wandtke/Bullinger, UrhR, 4. Aufl., § 85 Rn. 15: „Die bloße Beseitigung von Nebengeräuschen bei Altaufnahmen mittels eines Softwareprogramms dürfte dazu normalerweise nicht ausreichen. Anders kann es aussehen, wenn sie mit eigenem wirtschaftlichem Aufwand unter fachkundiger Betreuung (und Beeinflussung) des technischen Vorgangs geschieht“). Hier ist etwas Fingerspitzengefühl gefragt; möglicherweise kann ja ein kundiger Hörer abschätzen, ob etwas tendenziell „eher stark“ oder „eher schwach“ verbessert wurde. (In Sonderfällen „verschollener“ Reden könnte zusätzlich ggf. noch das Recht am nachgelassenen Werk zu prüfen sein, § 71 UrhG.) — Pajz (Kontakt) 11:27, 22. Nov. 2017 (CET)
Bei Politikerreden darf man davon ausgehen, dass die Lebensdaten des Sprechers bekannt sind. Der Wortlaut wird 70 Jahre nach dessen Tod gemeinfrei. Die Aufnahme ist nach 100 Jahren immer frei, darum musst du dir keine Gedanken machen. Grüße --h-stt !? 18:09, 22. Nov. 2017 (CET)
Naja, es gäbe bei der Weimarer Republik Fälle wie etwa den SPD-Politiker Otto Braun. Der ist erst 1955 gestorben. Wenn es also allein danach ginge, würde das Urheberrecht auch bspw. einer 1921 aufgenommenen Rede von Braun wohl erst 2025 auslaufen. Wie ich im alten, verlinkten Thread erfahren habe, gibt es offenbar eine relative Gemeinfreiheit von öffentlichen Reden wie z. B. im Reichstag, solange man keine Sammlung nur eines einzelnen Redners herausgibt, s. Urheberrecht bei öffentlichen Reden. Die Korpussammlung der CD-Reihe besteht jedenfalls nahezu ausschließlich aus Reichstags-, öffentlichen und Rundfunkreden, die fast ausschließlich schon damals im Radio oder auf Platte veröffentlicht wurden. Es scheint eben nicht alles einfach mit der Regelung der 70 Jahre nach dem Tod geklärt zu sein. Hinzukommt das Problem, daß die Lebensdaten der Tontechniker heute oft nicht mehr eruiert werden können. Aber das scheint ja offenbar kein Problem zu sein, weil nach deutschem Recht erst Aufnahmen ab 1965 ein eigenes Urheberrecht des Tontechnikers begründen?
Soweit ich das mit meiner technischen MGBT-Ausbildung überblicke, wurde an den Aufnahmen auf den CDs, die in den 90ern erschienen sind, digital null bearbeitet: Durchgängig starker bis extremer Rausch- und Knisterteppich; besonders vor Erfindung des Papiertonbands 1929 ist der SNR so schlecht, daß (auch wegen mangelnder Vorverstärkung bzw. linearer Vorverzerrung) im Grunde der Rauschteppich der Aufnahmen meist lauter als das Nutzsignal ist. Allenfalls wurde bei der Überspielung von den Originaltonträgern auf modernes Tonband in den 60ern bis 80ern eine besondere Sorgfalt auf optimale analoge Abspielqualität gelegt (Tonträger gereinigt/gewaschen, gewartete historische Abspielgeräte, höchstens noch mit evtl. Umrüstung von akustischer auf elektronische Tonabnahme vom historischen Tonträger), aber digital wurde da mit ziemlicher Sicherheit null gemacht. --2003:71:4E07:BB99:F510:9B24:2F28:C211 01:05, 23. Nov. 2017 (CET)
Wenn die Rede schon in den Zwanzigern oder Dreißigern erschienen ist, stehen der Nutzung keine der denkbaren Leistungsschutzrechte (Tonträgerherstellerrecht für die Erstfixierung, Recht des ausübenden Künstlers) entgegen. Angesichts der Beschreibung der Überspielungsvorgangs ist von einem neuen Tonträgerherstellerschutz des Rundfunkarchivs nicht auszugehen. Die Rede kann mithin hochgeladen werden unter der Voraussetzung, dass der Urheber – Urheber ist nur der, der sie geschaffen hat, im Zweifel also der Redner – 70 Jahre tot ist. An diesem Erfordernis kommst du realistischerweise nicht vorbei. Denn auf die Schrankenregelung des § 48 Abs. 1 Nr. 2 UrhG werden wir uns in diesem Projekt nicht stützen können, schon weil die Aufnahme in Sammlungen i.S.d. Abs. 2 nicht zulässig ist; dies wird den Lizenzierungsrichtlinien dieses Projekts nicht genügen. Da die gesetzliche Regelung so zu verstehen ist, dass sie auch einem Vorgehen entgegensteht, bei dem ein erheblicher Teil der Reden eines Urhebers aufgenommen wird (Dreier in Dreier/Schulze, UrhG, § 48 Rn. 10 m.w.N.), liefen wir Gefahr, sogar selbst irgendwann in Konflikt mit dieser Schranken-Schranke zu kommen. Im Übrigen gilt die Freistellung ohnedies nur für Reden mit angeschlossener Aussprache (amtl. Begr.). Das mag bei Reichstagsreden erfüllt sein, deckt aber freilich nur einen kleinen Teil des Spektrums politischer Reden ab. — Pajz (Kontakt) 08:53, 23. Nov. 2017 (CET)
"Wir kommen mit der Schranken-Schranke in Konflikt"; anders gesagt: Die Einschränkung gilt sowieso nicht, weil wir keine Sammlung einer Einzelperson (bpw. eines Einzelpoltikers) aufbauen wollen, also ist alles wieder erlaubt? Alles andere würde wohl eh (2) widersprechen. Wahlkampfreden im Rundfunk wären auch wieder ein interessantes Thema, wenn man sich ankuckt, ob der Träger z. B. kommunal i. S. v. (2) war (lt. Hille 1930 war schon der gesamte Weimarer Rundfunk aufgrund der Rundfunkhoheit des Reiches grundsätzlich öffentlich-rechtlich/kommunal/staatlich, jedenfalls gerade nicht privat). Und überhaupt, apropos Wahlkampfreden: Ist bzw. war der Souverän im allgemeinen (nach Art. 1, sowie 73 WRV), als öffentliche Wählerversammlung, nicht auch ein Verfassungsorgan i. S. v. (2)? --2003:71:4E07:BB50:A51B:F4C0:859C:85D4 05:16, 24. Nov. 2017 (CET)
Ich bin nicht ganz sicher, ob ich jetzt richtig verstanden wurde. Mein Punkt war, dass diese Ausnahmeregelung für öffentliche Reden in § 48 Abs. 1 Nr. 2 UrhG für die Wikimedia-Projekte nicht fruchtbar gemacht werden kann, u.a. weil die darunter zulässigen Nutzungen die Anforderungen an die „Freiheit“ von hier akzeptierten Dateien nicht erfüllen. Damit bleibt es bei dem, was oben schon angesprochen wurde, nämlich dass der Urheber 70 Jahre tot sein muss. — Pajz (Kontakt) 21:43, 26. Nov. 2017 (CET)
Auch wenn ich nichts mit dem Thema zu tun habe, finde ich an diesem Beispiel wieder einmal großartig, welche Antwort-Qualität es auf dieser Seite gibt. Ein ausdrückliches Dankeschön an Pajz, der nicht nur profund, sondern immer auch verständlich antwortet. Man lernt hier viel, findet --emha db 10:00, 23. Nov. 2017 (CET)
Emha, freut mich, danke dir. Gebe den Dank an die fleißigen Kolleginnen und Kollegen hier weiter. Gruß, — Pajz (Kontakt) 21:46, 26. Nov. 2017 (CET)

Screenshots

Könnt ihr mal auf Commons vorbeischauen? Die Richtlinien für Screenshots erscheinen mir als grob falsch bzw. unvollständig. --M@rcela   15:16, 26. Nov. 2017 (CET)

Na ja, im zweiten Absatz von commons:Commons:Screenshots/de steht es ja richtig. Der erste Absatz führt in der Tat etwas in die Irre. Die Behauptung, dass bei einem urheberrechtlichen Schutz des Computerprogramms Screenshots generell nicht frei genutzt werden können, mag ihren Ursprung möglicherweise in einer älteren Auslegung der Computerprogramm-Richtlinie haben. Es war auch in Deutschland längere Zeit strittig, ob die Benutzeroberfläche eines Computerprogramms eine sog. „Ausdrucksform“ des Computerprogramms ist. Dann wäre in der Tat davon auszugehen, dass auch Screenshots ungeachtet der Schutzfähigkeit der gezeigten Elemente am Schutz des Programms teilhaben. Die Auffassung ist allerdings seit EuGH, Urt. v. 22.12.2010, C-393/09BSA/Kulturministerium für den Bereich der Europäischen Union überholt. (Eine andere Möglichkeit wäre natürlich, dass es sich bei der Commons-Seite um eine bloße Übersetzung einer Darstellung für irgendeine andere Jurisdiktion handelt, in der eine solche Rechtslage herrscht.) — Pajz (Kontakt) 21:37, 26. Nov. 2017 (CET)

Innenaufnahme einer öffentlichen Bibliothek

In § 51 steht, wenn sich ein Autor wissenschaftlich mit der Architektur eines Gebäudes befasst, ist Vervielfältigung und Verbreitung gestattet. Dem zweiten Bild auf Stadtbibliothek am Mailänder Platz droht die Löschung. BigbossFrin 19:35, 27. Nov. 2017 (CET)

Hallo Bigbossfarin, selbst wenn wir uns in dem zugehörigen Wikipedia-Artikel wissenschaftlich mit der Architektur befassen würden, müssen wir immer an potentielle NachnutzerInnen denken. Unsere Bilder haben wir nicht nur für uns, sondern sie sind aufgrund der Lizenzen explizit für die Weiterverwendung zu jedem Zweck gedacht. Nachdem wir dabei eine wissenschaftliche Auseinandersetzung nicht garantieren können, geht der Löschantrag des Kollegen voll in Ordnung. Wenn der Uploader eine Genehmigung beibringt (hat er ja bereits angekündigt), geht das auch wieder in Ordnung. Viele Grüße, --emha db 11:49, 28. Nov. 2017 (CET)

Logo Klima-Allianz Schweiz

Ich bin dabei einen Artikel über die Klima-Allianz Schweiz zu schreiben. Im Artikel von der Klima-Allianz Deutschland ist auch das Logo abgebildet. Das wollte ich für die Schweiz auch machen, aber ich bin mir nicht sicher, unter welche Bestimmung das fällt.

Siehe auf der Webseite: http://www.klima-allianz.ch/ das Logo links oben im Bild

Danke für eine Rückmeldung wie ich hier am besten vorgehe, bzw. falls es möglich ist, wäre es cool, wenn ihr das Logo gerade hochladen könntet. --Chrifuna (Diskussion) 22:29, 22. Nov. 2017 (CET)

Hallo Chrifuna, das ist aus meiner Sicht ein Grenzfall mit Tendenz zur mangelnden Schöpfungshöhe, weil im Grunde „nur“ Kreise ineinander verschlungen sind. Ich glaube aber, dass es auf den Commons aufgrund der engeren Auslegung keinen Bestand haben könnte, deswegen würde ich es lokal auf der de.WP hochladen. Ich hätte aber gerne Zweit-Meinungen. Viele Grüße, --emha db 10:04, 23. Nov. 2017 (CET)
Ehm, nö: Auch wenn das von einigen immer wieder ignoriert wird, gibt es diese lokale Sonderregelung für Logos schon seit Jahren nicht mehr:

Hinweis zu Logos und anderen Werken der angewandten Kunst

Die Rechtslage zur Schutzfähigkeit von Werken der angewandten Kunst, zu denen auch Logos gehören, ist nach Urteilen des deutschen Bundesgerichtshofes (BGH) und des österreichischen Obersten Gerichtshofes (OGH) derzeit teilweise umstritten. Auf das juristische Risiko beim Hochladen von Logos wird hiermit explizit hingewiesen. Weitere Informationen:

Bei Unklarheiten kannst du auf Wikipedia:Urheberrechtsfragen nachfragen.

Was auf Commons nicht mehr unter {{PD-textlogo}} akzeptiert wird, können wir auch hier auch nicht akzeptieren. // Martin K. (Diskussion) 11:13, 23. Nov. 2017 (CET)
Martin, ich bin im selben Team wie Du ;) und plädiere für eine möglichst sofortige Abschaffung bzw. Deaktivierung von {{Bild-LogoSH}} auf de.WP. Deswegen hätte ich auch {{Bild-PD-Schöpfungshöhe}} in Kombination mit {{Logo}} verwendet. Fakt ist aber auch, dass die Auslegung (nicht: eine Sonderregelung) der Schöpfungshöhe in der hiesigen Community weniger streng erfolgt als auf den Commons. Dort reicht ein Farbverlauf auf Druckbuchstaben, um eine Schöpfungshöhe zu erkennen, hier sicher nicht. --emha db 11:26, 23. Nov. 2017 (CET) PS: Was ist denn Deine Einschätzung hinsichtlich der Schöpfungshöhe? Ich habe ausdrücklich um weitere Meinungen gebeten!
Nun, dass Teile der hiesigen Community seltsame Vorstellungen in Sachen Schöpfungshöhe haben, ist ja nichts Neues. Unsere Richtlinien sind aber eigentlich ziemlich eindeutig: Laut Bildrechte gilt hier die restriktivste Rechtslage im DACH-Raum. Und im Kontext von Logos ist das die Rechtslage in Österreich. Für das dortige OGH reicht es nämlich, wenn in einer Logotype zwei verschiedene Schriften verwendet werden, um einen urhebrrechtlichen Schutz festzustellen. Wenn man unsere Richtlinien ernst nimmt (und das sollte man ja eigentlich) ist die Rechtlage hier als eher strenger anzusehen, als die auf Commons.
Aus gutem Grunde steht deshalb seit drei Jahren nicht nur in {{Bild-LogoSH}} sondern auf unserer lokalen Uploadseite der obige Baustein inklusive des fett gedruckten Satzes „raten wir vorerst davon ab, Logos und andere Werke der angewandten Kunst hier hochzuladen“. MMn wäre es daher widersinnig, hier genau das Gegenteil zu empfehlen.
Doch nun zum Logo selbst: Von der Methode ein Logo in seinen Einzelteile zu zerlegen, um die Gemeinfreiheit der enthaltenen geometrischen Formen, dann auf die Gesamtkomposition zu übertragen, halte ich ehrlich gesagt nicht viel – schon allein, weil man fast alles in irgendwelche Grundformen (und seien es nur Pixel) zerlegen kann. Vielleicht verdeutlicht eine Analogie die Problematik dieses Vorgehens: Auch Einzelteile eines Musikstücks (also die einzelnen Noten) sind gemeinfrei – das hebt aber noch lange nicht der Schutz der aus ihnen erzeugten musikalischen Komposition auf.
Von daher plädiere ich dafür, eine solche Grafik immer als Ganzes auf ihre Schöpfungshöhe hin zu untersuchen. Ich kann nachvollziehen, dass Du hier einen Grenzfall siehst. Da ich persönlich aber hier durchaus Indizien für die vom der Rechtsprechung geforderte Individualität oder Originalität erkennen, würde ich persönlich von einem Upload ohne Zustimmung des Urhebers absehen. // Martin K. (Diskussion) 12:40, 23. Nov. 2017 (CET)
Danke. Ich erkenne ausdrücklich an, dass Du Dir Mühe gibst, ausführlich und verständlich zu antworten. Viele Grüße, --emha db 15:28, 23. Nov. 2017 (CET) PS: Aber das führt in diesem Thread zu weit: wir raten zwar vom Upload ab, aber niemand setzt es um. Insofern ist die Ergänzung der o.g. roten Box m.E. ein digitaler Papiertiger.
@Emha:: Add Umsetzung: Habe diese Umsetzung [1] auf meiner todo-Liste stehen um den digitalen Papiertiger los zu werden. Idee wäre, auch durch Randgespräche am letzten OTRS Workshop motiviert, folgende zwei Punkte:
[1] Logo-SH bei neuen Uploads endet in einer DÜP-Markierung (alternativ SLA). Ähnlich wie auf commons, wo {{Logo}} in einem speedy-delete endet.
[2] Umgestaltung oder Umstellung (Details offen) der Datei-Uploadseite(n) um neue Dateien, welche commonsfähig sind, leichter durch den Uploader nach commons zu bekommen um die commonstransfer zu minimieren. Abseits der bekannten Sonderfälle wie {{Schutzlandprinzip}} und Ausnahmen aus dem Bereich PD-alt und PD-alt-100 (eventuell noch die 1923er-Regel) und einige kleinere Bereiche. Für diesen Randpunkt sind auch die unerwünschte Seiteneffekte zu beachten - nicht das dadurch z.B. die Anzahl der Löschungen auf commons Zufolge dem Problemfeld Panoramafreiheit zunimmt oder gar ein "Commonstransfer im Rückwärtsgang" (commons->de) nötig wird.
Ideen oder Anmerkungen dazu im Vorfeld, gerne.--wdwd (Diskussion) 14:02, 1. Dez. 2017 (CET)

Bilder hochladen

Erstelle einen Eintrag meines verstorbenen Vaters dessen Kunst ich geerbt habe. Möchte nun einige Werke hochladen bekomme aber immer Nachricht, dass es gelöscht wird. Was kann ich tun? Fotos stammen alle von mir. (nicht signierter Beitrag von 93.143.75.125 (Diskussion) 15:47, 30. Nov. 2017‎)

Wenn du der Alleinerbe bist, kannst du die Bilder natürlich unter eine freie Lizenz stellen. Passende Lizenzbausteine findest du auf Commons unter commons:Category:License tags for transferred copyright, je nach gewünschter Lizenz, also z.B. {{Cc-by-sa-4.0-heirs}}. Damit die Bilder nicht gelöscht werden, solltest du dabei klar festhalten, dass du der Erbe bist, und am besten auch per Mail eine Bestätigung ans Support-Team schicken, etwa nach dem Muster dieser Textvorlage. Dann sollte es eigentlich klappen. Gestumblindi 15:31, 2. Dez. 2017 (CET)

da unter Verschiebewünsche nur Komplettverschiebungen stehen und es bei Verschiebungen von ganzen Absätze um wikipedia interne Urheberrechtsfragen geht melde ich mich hier.

Habe mich schon dazu auf den Diskussionseiten geäußert, [3] [4], doch leider ohne Resonanz.

Würde gern noch die Rezeption in Natural Born Killers ergänzen.
Natural Born Killers Micky full interview - YouTube 9:10
regelkonform nicht mit Videolink sondern nur als Hinweis auf den Film.

Ich würde es aber im Artikel zu Charles Manson, wo die Rubrik ja nicht existiert. Es ist meineserachtens fragwürdig, daß die Charles Manson betreffende Rezetion komplett unter Manson Family steht. Klar es geht um die Morde der Family, durch die Charles Manson so bekannt wurde. Doch der Bezug in den Rezetionen war ja zumeist nicht derartig tiefgehend und differenziert. Es ging meist um ihn als Kult Person.

Vielleicht ist es ja sinnvoll in beiden Artikeln die Rezeptionen stehen zu haben, da sie sowohl auf ihn bezogen, wie auf die Morde durch die Family sind.

Ich brauche jetzt Infos wie eine Copie der Rezeptionen auch in das Charles Manson Lemma, mit dem Urheberrechts Schnickschnack zu regeln ist.

Gruß --Über-Blick (Diskussion) 04:11, 28. Nov. 2017 (CET)

Archivierung von Artikeln - Verursacher - Lothar Barth

Guten Tag, in dem Artikel über mich wurden Artikel, die begründet von den Zeitungen gelöscht wurden, mit einem Internetarchiv verlinkt (archiviert). Wie kann ich feststellen, wer diese Archivierung vorgenommen hat? Und sind diese Artikel, wenn sie schon aus dem offiziellen Angebot herausgenommen wurden (mittels eines Rechtsanwaltes den ich einschalten musste) nicht auch in Wikipedia gänzlich zu löschen, also ohne Hinweis auf die Archivierung?

MfG

Lothar Barth Lothar.Barth@kabelbw.de

Welche Links sind denn da problematisch? Ich kann im Artikel keine problematischen Links finden. Das mag aber auch daran liegen, dass bei Ihnen ein WP:IK vorliegt, bei mir hingegen nicht. --Schnabeltassentier (Diskussion) 16:44, 28. Nov. 2017 (CET)