Sozialministerium

Ministerium, zuständig für die Sozialpolitik eines Staates oder Gliedstaates

Ein Sozialministerium ist ein Ministerium, zuständig für die Sozialpolitik eines Staates oder Gliedstaates. Der entsprechende Ressortleiter ist der Sozialminister bzw. die Sozialministerin.

zu den aktuellen Ministern und historischen Ämtern siehe die jeweiligen Ministeriumsartikel

EuropaBearbeiten

Europaische Union  Europäische Union

Anmerkung: Generaldirektion der Europäischen Kommission, kein Ministerium im strengen Sinne, nach dem Vertrag von Lissabon aber in der analogen Funktion, was Portefeuille und Agenden betrifft; siehe auch Sozialpolitik der Europäischen Union

BelgienBearbeiten

Belgien  Belgien

DeutschlandBearbeiten

Deutschland  Deutschland

LiechtensteinBearbeiten

Liechtenstein  Liechtenstein

LitauenBearbeiten

Litauen  Litauen

ÖsterreichBearbeiten

Osterreich  Österreich

TürkeiBearbeiten

Siehe auchBearbeiten