Portal Diskussion:Recht/Archiv 2007-I

Letzter Kommentar: vor 17 Jahren von Alkibiades in Abschnitt Weblinks

Prokura

Hallo Leute, der Artikel Prokura ist leider regelmäßig Opfer von Vandalen. Im Abschnitt "Vertretungsmacht des Prokuristen" wurde der § der Kündigungsschutzgesetzes vandaliert. Ich finde in dem Revert-Wirrwarr die richtige Version nicht mehr. Hat jemand die richtige §-Nummer zur Hand und kann das richten? Danke! Weissbier 12:11, 2. Jan. 2007 (CET)

§ 14 Abs. 2 KSchG [1], werde mich mal an diesem Vandalismus durch Eintragung der Norm beteiligen.--Kriddl 12:22, 2. Jan. 2007 (CET)

Danke! Eventuell wäre es sinnvoll den Artikel für IPs zu sperren, denn das ist ja ein Elend. Weissbier 12:58, 2. Jan. 2007 (CET)

Strafsenat

Der Artikel fehlt noch völlig. Habe leider grade keine Zeit, alles durchzusehen, wo die Liste für Artikelwünsche ist. Vielleicht könntet ihr die im Portal auch verlinken? --Gruß, Constructor 14:47, 5. Jan. 2007 (CET)

Ah, sorry, habs gefunden! --Gruß, Constructor 14:48, 5. Jan. 2007 (CET)

Gubernative

Hier wurde um Stellungnahme gebeten. --Bubo 22:08, 5. Jan. 2007 (CET)

Kopftuchurteil und Eingriffsermächtigung

Könnte sich bitte jemand zu dieser Diskussion äußern? Wäre hilfreich, weil wohl beides vertretbar ist. Danke und schöne Grüße, --103II 12:32, 7. Jan. 2007 (CET)

Ordnung

Hallo Leute, schaut Euch mal die ganzen falschen Links an, z.B. Strafprozessordnung, Versuch, Straßenverkehrsordnung, Strafverfahren, Strafgesetzbuch usw. Ich bin seit Tagen dabei, Ordnung zu schaffen und nun habe ich ehrlich gesagt keine Lust mehr. Am besten, jeder macht ein bißchen. Falsche Links sind kein gutes Aushängeschild für die Wikipedia... PVB 21:04, 7. Jan. 2007 (CET)

Das ist einiges – und da wird auch immer Neues dazu kommen. Sollen wir unter Wikipedia:WikiProjekt Recht/BKL-Auflösung die Begriffsklärungsseiten, auf die gerne verlinkt wird, sammeln, damit man von Zeit zu Zeit mal drüberschauen kann? -- kh80 •?!• 22:24, 7. Jan. 2007 (CET)
Gute Idee. ---Bubo

Artikel aufteilen

Hallo, hat jemand Lust, den Artikel Handelsgesetzbuch in Handelsgesetzbuch (Deutschland) und Handelsgesetzbuch (Österreich) sowie den Artikel Zivilprozessordnung in Zivilprozessordnung (Deutschland) und Zivilprozessordnung (Österreich) aufzuteilen? Grüße -- kh80 •?!• 22:15, 7. Jan. 2007 (CET)

Bearbeitung (Urheberrecht)

Ich habe mehrfach den folgenden Absatz entfernt: "Voraussetzung für die Bearbeitung ist, dass das bearbeitete Werk selbst urheberrechtlich schutzfähig ist - sonst handelt es sich nicht um eine Bearbeitung sondern um eine originäre Neuschöpfung, das dem Schutzbereich des § 2 UrhG unterfällt. Es ist allerdings nicht notwendig, dass das bearbeitete Werk tatsächlich geschützt ist, eine Bearbeitung eines gemeinfreien Werkes fällt beispielsweise ebenfalls unter § 3 UrhG. Um urheberrechtlich geschützt zu werden, muss die Bearbeitung einen eigenen schöpferischen Gehalt aufweisen." Wie man trotz der erheblichen sprachlichen Mängel als Administratorin (meiner Ansicht nach keine besonders wertvolle Mitarbeiterin dieses Projekts) diesen Text jedesmal unverändert wieder einstellen kann, ist mir ein Rätsel. Die Bearbeitung einer bestehenden nicht schutzfähigen Vorlage ist keine "originäre Neuschöpfung", Beispiel: Bearbeitung eines Gerichtsurteils. Verstehen tut diesen abstrakt-verschwurbelten Absatz (z.B. schutzfähig vs. nicht mehr geschützt) ohnehin kein Laie. Da es mir gelungen scheint, mit Schöpfungshöhe einen sowohl juristisch brauchbaren als auch verständlichen Text zu schreiben, denke ich, dass die Forderung nach klaren und anschaulichen Darlegungen, die mit illustrierenden eingängigen Beispielen unterlegt sein sollte, nicht nur für einen Artikel zum Thema im WP-Namensraum Gültigkeit haben sollte. --Histo Bibliotheksrecherche 03:35, 12. Jan. 2007 (CET)

Hinweis:WP:KPA. Frage: Willst Du die Frage sachlich klären oder nur mal auf Poupous Kosten darstellen was für ein toller Hecht Du bist? -- southpark Köm ? | Review? 18:40, 12. Jan. 2007 (CET)
Hier geht es darum, dass der Artikel Schöpfungshöhe zeigt, dass es möglich ist, verständlich und juristisch korrekt zu schreiben. Wenn mir ein anderer juristischer Artikel eingefallen wäre, bei dem ein anderer Hauptautor ist, hätte ich den genannt. Im übrigen sind deine persönlichen Unterstellungen unsachlich und nicht mit WP:KPA zu vereinbaren. In der Zeit, die du auf den Editwar verwendet hast, hättest du dich bemühen können, den hier detailliert begründeten Monita Rechnung zu tragen und den Absatz verständlicher zu formulieren. --Histo Bibliotheksrecherche 19:20, 12. Jan. 2007 (CET)
huch, da wunder ich mich doch. wenn schon ein bebapperlter experte für verständlich geschriebene juraartikel hier ist, wie könnte ich da ahnen, dass er die überarbeitung mir in die hand drückt, während er gleichzeitig über ein halbes dutzend seiten großes thetaer macht. und wieso soll ich text verbessern, den ich inhaltlich und sprachlich in ordnung finde, nur damit er deinen vorstellungen entspricht? -- southpark Köm ? | Review? 19:25, 12. Jan. 2007 (CET)

Die Diskussion über den Artikel sollte ggf. weiterhin hier stattfinden. --Bubo 22:16, 12. Jan. 2007 (CET)

Kategorie für Besatzungsrecht?

Hallo, wir haben zwar wohl erst zwei Artikel (Kontrollratsgesetz Nr. 1 und Kontrollratsgesetz Nr. 46), aber ich fände dennoch eine Kategorie:Rechtsquelle (Besatzungsrecht) o.ä. sinnvoll (für Kontrollratsgesetze, AHK-Gesetze und -Verordnungen sowie Militärregierungsgesetze und -verordnungen). Die Kat "historische Rechtsquelle" passt so pauschal nicht, da einiges Besatzungsrecht noch heute fortgilt. Was meint ihr? --C.Löser Diskussion 16:44, 14. Jan. 2007 (CET)

Ich stehe dem skeptisch gegenüber. Kategorien sollten grds sieben Artikel aufweisen können, sonst ergeben sie wenig Sinn. Wieso genau gilt welches Besatzungsrecht denn noch fort? --Alkibiades 16:48, 14. Jan. 2007 (CET)
Naja bei abgeschlossenen Größen wie bspw. auch bei den Richter- und Gerichtskategorien könnte man von imo den Richtwerten abweichen. Zum fortgeltenden Besatzungsrecht: Spannendes Thema, zu dem ich auch gern mehr wüsste, maW: nicht viel weiß. Aber angesichts der Existenz von Publikationen wie "Dieter Schröder (Hrsg.), Das geltende Besatzungsrecht, Baden-Baden 1990" und "Michael Rensmann, Besatzungsrecht im wiedervereinten Deutschland. Abbauprobleme und Restbestände, Baden-Baden 2002" scheint es da noch geltendes Besatzungsrecht zu geben. --C.Löser Diskussion 16:55, 14. Jan. 2007 (CET)
Jedenfalls gibt es eine Menge Gesetze, die durch Besatzungsrecht geändert wurden. Solange diese Änderungen noch zum geltenden Recht gehören, kann man doch auch sagen, dass das Änderungsgesetz selbst noch fortgilt, oder? Ich kenn es z.B. als Argument zur Zulässigkeit der Wahlfeststellung: weil durch Besatzungsrecht die entsprechende Vorschrift aus der NS-Zeit aufgehoben wurde, kann es (hist. Auslegung) keine unbeschränkte Wahlfeststellung geben. Wirkt also heute schon noch fort. --103II 22:03, 14. Jan. 2007 (CET)
Systematisch glaube ich nicht an eine den Sinn einer solchen Kategorie. Das Zusammenfassen des Besatzungshandelns einschließlich der Gesetzgebung ist ein historisches kein primär juristisches Problem und sollte daher in einer Unterkategorie des Zweiges "Geschichte" nicht einer Unterkategorie von "Recht" behandelt werden. Für uns ist wichtig, ob der Inhalt des Besatzungsgesetzes geltendes Recht ist, dann gehört der Artikel in die Kategorie:Rechtsquelle (Deutschland) oder nicht, dann gehört er in die Kategorie:Historische Rechtsquelle. Stechlin 16:57, 14. Jan. 2007 (CET)
Sehe ich auch so. Schade ist es übrigens, dass wir nicht einmal einen Artikel Besatzungsrecht haben. --Alkibiades 17:00, 14. Jan. 2007 (CET)
Okay, ist halt nur ein wenig unpraktisch, weil man zur Einteilung wissen müsste, ob's noch gilt oder nicht, was sich bei den meisten, aber sicher nicht bei allen Rechtsquellen ohne Weiteres ermitteln lässt. --C.Löser Diskussion 17:03, 14. Jan. 2007 (CET)

Rechtsschutz von Schriftzeichen

Vielleicht fällt jemand noch was ein --Histo Bibliotheksrecherche 22:53, 14. Jan. 2007 (CET)

Gefahr

hallo. ich sähe gerne die rechtswissenschaftlichen aspekte in einen eigenen artikel ausgelagert, um diesen speziellen aspekt besser zusammenzufassen. nun scheint mit aber Gefahr (Recht) kaum passend, weil ja auch gefahr i.S. des Arbeitsschutzes oder des ADR Recht an sich ist. Welches untergebiet wär da passend? Gefahr (Polizeirecht)? bezieht sich der aspekt aber nicht auch auf andere institutionen der Exekutive (Zoll, Justizwache, Militärgendamerie).. es sollten dann natürlich auch die REDIRS Gegenwärtige Gefahr, Gefahr im Verzug, Dringende Gefahr, Konkrete Gefahr, Abstrakte Gefahr, Anscheinsgefahr, Putativgefahr, Scheingefahr, Gefahrverdacht angelegt bzw korrigiert werden. gruß -- W!B: 06:43, 13. Jan. 2007 (CET)

Das ist eine Frage der Terminologie, die sogar in den einzelnen deutschen Bundesländern abweicht. Gefahr (Polizeirecht) ist etwa für Baden-Württemberger richtig und umfasst auch so Dinge wie Bauordnungsrecht ("Baupolizei") oder "Feuerpolizei". Allgemeinverständlich, aber sprachlich nicht so schön wäre Gefahr (Gefahrenabwehr) oder gar Gefahr (Gefahrenabwehrrecht). Als Traditionalist und Baden-Württemberger würde ich für das kurze und schöne Gefahr (Polizeirecht) plädieren. --103II 12:10, 13. Jan. 2007 (CET)
und unter welches recht prinzipell fällt das polizeirecht - falls es das andernorts auch gibt, etwa in der schweiz? da ist ja meisten von Hoheit die rede, es geht um ausübung von Gewalt (Polizei, Richter) - würde dann etwa Gefahr (Staatsrecht) passen? -- W!B: 16:09, 13. Jan. 2007 (CET)
Staatsrecht nicht, eher Verwaltungsrecht. Aber das Polizeirecht bzw. Gefahrenabwehrrecht ist eben nur ein Teil des besonderen Verwaltungsrechts. Wie man es in der Schweiz nennt, weiß ich nicht. --103II 21:12, 13. Jan. 2007 (CET)
So wie der Artikel konzipiert ist, ist es eine Art Begriffsklärung. Dann sollte man im rechtlichen Bereich den Blickwinkel nicht auf einen bestimmten Bereich verengen. Über das Sicherheitsrecht hinaus gibt es das Strafverfahrensrecht (Gefahr im Verzug) und das Zivilrecht (Gefahrübergang, Leistungsgefahr, Preisgefahr, Wiederholungsgefahr (§ 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB), Gefährdungshaftung). --wau > 12:34, 14. Jan. 2007 (CET)
na dann vielleicht doch umgekeht, und doch ein allgemeines Gefahr (Recht), wo unter arbeitsrecht auf den artikel Gefährdung verwiesen wird, und im "Hauptverteiler" Gefahr steht nur das nötigste an definition i.S.d.Rechtsgebers: die meisten leser werden sich doch eher für gefahr interessieren, die ihnen droht, als für rechtliche angelegenheiten und die gefahr, die von ihnen selbst ausgeht.. ;) -- W!B: 13:02, 16. Jan. 2007 (CET)

Btm-Artikel

Liebe Rechtskundige, hab´ da mal ´ne Frage zu Btm-Artikeln, mit der ich Euch belästigen möchte. Aktuell gibt´s neue Infoboxen zu Arzneistoffen und ich hätte bei Betäubungsmitteln tendenziell gerne einen kleinen Hinweis auf deren Sonderstatus dabei; so als kleinen Anhang an der Box, dachte ich. Es gäbe auch die Möglichkeit, das bloß irgendwo im Text zu erwähnen oder sehr prominent in die Box zu setzen oder einen extra Btm-Hinweis unter den Text zu packen. In der Vorlagen Werkstatt wurde angeregt, die kleine Waage als Rechtssymbol für den Hinweis zu verwenden. Mein Textvorschlag wäre aktuell folgender:

  Der Umgang mit diesem Stoff unterliegt besonderen Auflagen gemäß betäubungsmittelrechtlicher Vorgaben.

Was meint Ihr zu alledem? Wäre so ein Hinweis notwendig, verzichtbar, wünschenswert? Wenn ja, in welcher Form und mit welchen Inhalten? Habt Ihr vielleicht bessere Vorschläge? Soll ich lieber jemand anderen mit diesen Fragen nerven? Liebe Grüße --Doudo 02:55, 20. Jan. 2007 (CET)

Nach welcher Rechtsordnung soll dieser Hinweis denn gestaltet werden? Deutschland? Schweiz? Taiwan? Stechlin 09:49, 20. Jan. 2007 (CET)
Ja, das wäre auch schon das Problem. Ansonsten finde ich die Idee gut. Man könnte ja den Hinweis dann anbringen, wenn der Stoff in wenigstens einem deutschsprachigen Land entsprechenden Einschränkungen unterliegt. Das ist natürlich ziemlich mühsam herauszufinden, aber warum nicht? --103II 12:02, 20. Jan. 2007 (CET)
Dem kann ich nicht folgen. Solche Hinweise sind nur beschränkt sinnvoll, weil wir über den Hintergrund der Leser nichts wissen. Im Artikel auf mögliche betäubungsrechtliche Einschränkungen einzugehen ist sicher sinnvoll. Das aber in einer Infobox unterzubringen oder gar einen Baustein auf die Seite zu setzen sehe ich als eher störend als nutzbringend an. sebmol ? ! 12:11, 20. Jan. 2007 (CET)
Ich halte letztlich aus den vorgenannten Argumenten einen solchen Hinweis für überflüssig. Allerdings bin ich schon der Auffassung, dass ein Artikel über solche stoffe einen Hinweis dazu enthalten können, dass der Besitz/der Handel mit einem solchen Stoff strafrechtliche Relevanz besitzt, soweit der Betreffende keine Erlaubnis innehat oder eine solche erforderlich ist (abgesehen von den Btm, die ohnehin nicht verkehrsfähig sind). Man sollte sich mit solchen Hinweisen ohnehin zurückhalten, um nicht Neugierigen die Zukunft zu verhageln. Schließlich kann aus Zucker mit Natriumchlorat (Unkraut-Ex) ein dermaßen gefährlicher Sprengstoff hergestellt werden und diese Information muss auch nicht irgendwo auftauchen. Wenngleich eine Enzyklopädie... --AHK 12:29, 20. Jan. 2007 (CET)
Zum einen denke ich, dass eine solche Vorlage mit der Zeit die Wirkung hätte, dass sie unsere Leser darauf verassen, dass alle Stoffe die verboten sind auch so gekennzeichnet sind, bzw. ale nicht gekennzeichneten Stoffe erlaubt sind (nicht ale lesen den ganzen Text eines Artikels). Und da hinterherzukommen ist nicht unbedingt leicht, zumal teilweise auch pauschal alle Derivate eines Stoffs verboten sind (soweit ich mich recht erinnere). --C.Löser Diskussion 12:33, 20. Jan. 2007 (CET)
Dieser Befürchtung schließe ich mich auch an. Die Vorlagen zum Gesundheits- und Rechtshinweis sind bestes Beispiel dafür, wie ziellos solche Hinweise auf lange Sicht eingesetzt werden. sebmol ? ! 12:36, 20. Jan. 2007 (CET)


Okay, im Moment bin ich eher verwirrt; vielleicht am konkreten Beispiel: Das da ist die Infobox, um dies geht. Das dort beschriebene Methylphenidat ist so ein Btm. Der Hinweis würde direkt an die Box angehängt oder mit eingebaut, was mir jetzt auf die Schnelle leider nicht gelingt, aber möglich sein wird. Stellt Euch das Kästchen bitte direkt unter der Box als weitere Zelle vor. Einen extra Hinweis ans Ende des Artikels zu knallen, wie beim Gesundheits- und Rechtshinweis fände ich auch daneben und habe die Möglichkeit nur der Vollständigkeit halber erwähnt. Das können wir also gerne streichen und uns auf die Frage nach einer Kombination mir der Box beschränken.

Btm´s fallen AFAIK meist länderübergreifend unter Regelungen ähnlich unserem BtMG. Der Hinweis wäre zu setzen, wenn der Stoff im deutschsprachigen Raum so eingestuft wird. Die Details (Verkehrfähigkeit, Länderspezifisches usw.) dazu würden dann im Fließtext ausgeführt; der Hinweis soll anregen, dort nachzulesen.
Liebe Grüße --Doudo 05:35, 21. Jan. 2007 (CET)


  Der Umgang mit diesem Stoff unterliegt besonderen Auflagen gemäß betäubungsmittelrechtlicher Vorgaben.


Oder wie wäre es, in den Kästchen zu schreiben: "Unterliegt besonderen gesetzlichen Beschränkungen" und dann klein die jeweiligen Landesflaggen? Klar, Vollständigkeit und Aktualität ist ein Problem, aber für D müsste es machbar sein. --103II 13:07, 21. Jan. 2007 (CET)
Die Gegenargumente bezogen sich nicht auf die Darstellung, sondern das grundsätzliche Problem solcher Warnungen. Du sprichst von einem „deutschsprachigen Raum“ (ich vermute hier, du meinst hauptsächlich D-A-CH), vergisst aber, dass die deutschsprachige Wikipedia weder einen geografisch begrenzten Leserkreis noch eine geografisch begrenzte Zielgruppe hat. Es stellt sich also die Frage, welchen Sinn so ein Hinweis für jemanden hat, der selbst nicht im von dir bezeichneten „deutschsprachigen Raum“ sesshaft ist?
Alternativ könnte auch die Frage gestellt werden, welche Bedeutung diese Einstufung als kontrollierte Substanz hat. Warum ist es wichtig für den Leser zu wissen, dass es in einigen Gebieten Beschränkungen beim Kauf, Verkauf oder Verbrauch gibt, wenn Wikipedia ja ausdrücklich nicht als Ratgeber gedacht ist? sebmol ? ! 13:19, 21. Jan. 2007 (CET)
Hallo 103II, eine geheimnisvolle Andeutung und bunte Flaggen dürfte IMHO eher verwirren, denn nützen. Liebe Grüße --Doudo 20:47, 21. Jan. 2007 (CET)
Lieber sebmol, zum „deutschsprachigen Raum“: Die Einstufung als Btm o.ä. ist – wie gesagt – AFAIK länderübergreifend ziemlich einheitlich und es sollte bloß heißen, daß im Zweifelsfall nach dem „deutschsprachigen Raum“ entschieden würde; wobei diese Überlegung allerdings eher theoretischer Natur sein dürfte, da ich mir kaum vorstellen kann, daß anderswo Stoffe ähnlich unserem Btm-Status eingestuft werden, die bei uns nicht darunter fallen, wir also sorgloser damit umgingen. Will sagen: Wenn das anderswo so eingestuft wird, dürfte das auch für den „deutschsprachigen Raum“ gelten.
Zudem müßte eh der ungeliebte Rechtshinweis unter den Text, wenn irgendwo im Artikel etwas zu rechtlichen Bestimmungen geschrieben steht, so daß es kein Beinbruch wäre, sollte Mikronesien einen Stoff im Sinne de Btm-Rechtes beschränken, den wir nicht als Btm einstufen und der daher auch den kleinen Hinweis nicht enthält, geschweige denn einen Textabschnitt dazu.
Letztlich würde im Fließtext der Btm-Artikel eh etwas zum Rechtsstatus stehen, auf das die hier genannten Bedenken gleichermaßen zuträfen; daher kann man sagen: wenn eine Darstellung im Text okay ist, müßte dies auch für einen Hinweis an der Box gelten.
Deine zweite Frage ist eine Fangfrage: Darauf falle ich nicht rein, mein Engel;) Gegenfrage: Stellst Du ernsthaft in Frage, ob der rechtliche Satus eines Btm´s ausreichend Relevanz für eine Erwähnung im Rahmen einer Darstellung in einer Enzyklopädie besitzt?
Der rechtliche Status eines Arzneistoffes, ibs. eines Btm´s, ist IMHO ein abolut wesentliches Charakteristikum, das meiner Beobachtung nach ziemlich viele Leute sehr interessiert (Regelfetischismus???). Nun liest aber nicht jeder den gesamten Text und meiner Vermutung nach würde ein kleiner Hinweis die Auffindbarkeit dieser für viele sehr bedeutsamen und wesentlichen Information erheblich erleichtern, die Informationsaufbereitung also verbessern. So könnte außerdem aus unbedarften Fehleinschätzungen resultierenden, nervenzehrenden Diskussionen besser vorgebeut werden.
Ein kleiner Hinweis auf den besonderen rechtlichen Satus ist außerdem keine Warnung, wie Du das jetzt dramatisierst. Liebe Grüße --Doudo 20:47, 21. Jan. 2007 (CET)

Fahrlässiger Falscheid; fahrlässige falsche Versicherung an Eides Statt

Zum Inhalt kann ich nichts weiter sagen (außer, dass er evtl. beim Oma-Test besser abschneiden könnte), aber: Das Lemma erscheint mir unglücklich. Spricht was dagegen, den Artikel nach Fahrlässiger Falscheid zu verschieben, das Lemma zu löschen und unter Fahrlässige falsche Versicherung an Eides Statt einen Redirect nach Fahrlässiger Falscheid einzurichten?

Vielleicht wäre es auch sinnvoll, einen größeren Artikel Aussagedelikte zu konstruieren. Schließlich soll das hier eine Enzyklopädie werden und kein StGB-Kommentar. Was meint Ihr? Stechlin 10:24, 21. Jan. 2007 (CET)
Die Idee ist bestechend. In der Tat können so Falsche uneidliche Aussage, Meineid, Falsche Versicherung an Eides Statt und Fahrlässiger Falscheid; fahrlässige falsche Versicherung an Eides Statt zugefasst und die Artikelwünsche Versuch der Anstiftung zur Falschaussage und Verleitung zur Falschaussage mit erledigt werden. Das hätte auch den Vorteil statt mehrere Artikel zu einzelnen Paragrafen des deutschen StGB mit teilweise recht unbekannten Überschriften einen zentralen Artikel zu erhalten, in den auch Referate über die entsprechende Rechtslage in anderen Staaten eingebaut werden könnten. --Andrsvoss 12:51, 21. Jan. 2007 (CET)
Feut mich, wenn Dir der Gedanke zusagt. Falls mir niemand zuvorkommt werde ich das in den nächsten Tagen in Angriff nehmen. Stechlin 13:39, 21. Jan. 2007 (CET)

Amtshandlung

Dieser Artikel war bis vor wenigen Tagen ein Redirect auf Hoheitsakt. Das ist sicherlich nicht die beste Lösung, aber der Text, der dort jetzt eingesetzt wurde, scheint mir ziemlich ungenießbar. Mag ein Mitstreiter mit größerer Nähe zum öffentlichen Recht sich das einmal ansehen? Stechlin 17:51, 20. Jan. 2007 (CET)

"Amtshandlung" ist weder im Sachverzeichnis von Maurer VwR-AT enthalten, noch findet sich der angeblich für das Staatshaftungsrecht wichtige Begriff bei Ossenbühl im Stichwortverzeichnis. Störung einer Amtshandlung gibt es, und im Kirchenrecht Kasualie; bei Google wird der Begriff sonst eher untechnisch ("Rumsfelds letzte Amtshandlung im Irak") verwendet - also: die Sache ist kompliziert. Ich finde den Begriff eher ungebräuchlich, jedenfalls bei der Amtshaftung sagt man eher "Ausübung eines öffentlichen Amtes". --103II 23:43, 24. Jan. 2007 (CET)

Gubernative

Keine Sorge, jetzt mal was handfesteres: Es geht darum, ob der Begriff "Gubernative" bzw. ab wann ein Begriff in der Rechtswissenschaft als "gebräuchlich" bezeichnet werden kann. Diskussion:Gubernative#.22Standardwerke.22. Eure Meinungen sind erbeten. --C.Löser Diskussion 19:53, 25. Jan. 2007 (CET)

Ist es ein Deja vu oder nur ein Fehler in der Matrix? Bubo hat schon vor knapp drei Wochen auf diese Diskussion hingewiesen. ;-) --Forevermore 19:57, 25. Jan. 2007 (CET)
Na dann aber ran an den Speck, keine falsche Bescheidenheit! *Richtung Diskussion schubs* ;-D --C.Löser Diskussion 20:04, 25. Jan. 2007 (CET)

Feststellung des Jahresabschlusses

Guten Tag, gibt es hier vielleicht jemanden, der die Rolle des Vorstands bei der Feststellung des Jahresabschlusses einer Aktiengesellschaft erläutern kann? Siehe Diskussion:Jahresabschluss#Feststellung des Jahresabschlusses bei der AG und vielen Dank im Voraus. --Centipede 18:35, 28. Jan. 2007 (CET)

Verfassungsgebend / Verfassunggebend

Die Dudenredaktion behauptet, es sei richtig ohne Fugen-S. Die Gesellschaft für deutsche Sprache ist zu dem Ergebnis gelangt, dass beide Schreibweisen vertretbar sind ("Nunmehr liegt jedoch noch eine weitere Stellungnahme der Gesellschaft für deutsche Sprache vor, die zu dem Ergebnis gelangt, dass beide Schreibweisen vertretbar sind", [2]).

Das bedeutet allgemein erstmal, dass man nicht blind auf den Duden als Hüter der deutschen Sprache vertrauen, sondern seinem eigenen Empfinden für Sprachästhetik folgen sollte (meine persönliche Meinung). Traurig genug is es schon, Aufsätze renommierter Professoren zu lesen, in denen beide Versionen vorkommen, die also erst nachträglich (und unvollständig) auf die vermeintlich "richtige" Version umgestellt wurden.

Für die Wikipedia bedeutet das, dass das Argument des Rechtschreibfehlers, mit dem Benutzer:Franz Richter ohne Sinn und Verstand selbst Zitate der Präambel des Grundgesetzes, in der es mit Fugen-S steht, einfach "korrigiert" hat, gegenstandslos ist. Nachdem er nach langer Diskussion davon überzeugt werden konnte, dass man wörtliche Zitate von Schriftstücken nicht einfach "korrigiert", hat er den Artikel Grundgesetz in Ruhe gelassen, ohne allerdings denselben Fehler, den er etwa auch in Artikeln wie Gottesbezug eingebaut hatte, wieder rückgängig zu machen. Solche "Korrekturen" sind natürlich rückgängig zu machen.

Rückgängig gemacht werden sollten diese "Korrekturen" meiner Meinung nach auch dort, wo ein Autor eines Artikels sich für die Version mit Fugen-S entschieden hat. Es kann nicht sein, dass man hier als Autor etwas schreibt, und dann massenweise "verbessert" wird, ohne dass etwas falsch war. Ich wäre daher dafür, alles ebenso pauschal wie die Umstellung auf die Version ohne Fugen-S durchgeführt wurde wieder auf die Version mit Fugen-S zu ändern (jedesmal nachzugucken, wie es der Autor selbst geschrieben hat, würde bei über 200 betroffenen Artikeln schlicht zu viel Zeit kosten; dort wo ein Autor es tatsächlich ohne Fugen-S haben möchte wird er - nun da er hoffentlich mitbekommen hat, dass beide Schreibweise korrekt sind (dazu sollte jeweils etwas in der Kommentarzeile geschrieben werden) - die Umstellung auf die Schreibweise ohne Fugen-S selbst wieder durchführen).

Das hört sich radikal an (ist es auch), jedoch liegt dem meine Überlegung zugrunde, dass Absprachen ex nunc nicht viel bringen, wenn durch die vorhergehenden "Korrekturen" in der Wikipedia bzw. bei deren Autoren die falsche Überzeugung verbreitet wurde, dass die Version mit Fugen-S falsch sei. Dann nämlich hätten die Dudenhörigen ihre Politik erfolgreich durchgesetzt, und das fände ich als Ergebnis nicht vertretbar (unabhängig davon, dass ich persönlich die Version mit Fugen-S präferiere).

Nachprüfen müsste man noch, ob die verfassungsgebenden Nationalversammlungen und Gesetzestitel der Weimarer Republik, Kaiserreich... etc. sich nun "verfassungsgebend" oder "verfassunggebend" genannt haben, bzw. welche Version verwandt wurde. Falls mit Fugen-S müsste auch dort - dann allerdings unabhängig vom Willen des Autors, Beispiel: Weimarer Verfassung - umgestellt werden.

Was ist eure Meinung?

So, und ich schreib jetzt der Gesellschaft für deutsche Sprache, ob sie evtl. ein entsprechendes Gutachten rumliegen haben, dass ich mir unter den Nagel reißen kann. --C.Löser Diskussion 11:42, 25. Jan. 2007 (CET)

s. dazu Benutzer Diskussion:C.Löser#Verfassung.28s.29gebend new european !? 13:18, 25. Jan. 2007 (CET)
Mir wurde heute am Telefon mitgeteilt, dass das Gutachten nicht veröffentlicht werden kann :( --C.Löser Diskussion 18:28, 26. Jan. 2007 (CET)

Schmitt, Verfassungslehre, und die tatsächlichen historischen Benennungen haben mich vom Gegenteil überzeugt. Ab heute Fugen-S bei mir nur noch für die Ausspracheästhetik. Wer behauptet ich hätte jemals etwas anderes gesagt, lügt ;-) --C.Löser Diskussion 11:37, 2. Feb. 2007 (CET)

Beleidigung des Türkentums, der Republik und der Institutionen und Organe des Staates

Beleidigung des Türkentums, der Republik und der Institutionen und Organe des Staates
Hallo,

es wird von türkischer Seite behauptet, dass es in anderen Ländern (z.B. Frankreich) ähnliche Gesetze gäbe. Kennt sich jemand mit dieser Thematik aus? Falls es hier jemanden gibt, der sich damit auskennt, bitte zum Thema äußern. ergebenst, --Général Bum Bum 15:58, 28. Jan. 2007 (CET)

In Deutschland gibt es § 90, § 90a, § 90b StGB. Die Ähnlichkeit will ich nicht beurteilen. --wau > 17:02, 28. Jan. 2007 (CET)
Der Gesetzeswortlaut ist aber nur die eine Seite, die praktische Anwendung die andere. --103II 18:16, 28. Jan. 2007 (CET)

interessanter wär mir die frage, wie offiziell die übersetzung des §301 StGB (TR) ist.. ist das eine EU-übersetzung, oder eine (bundes)deutsche, oder eine der WP? -- W!B: 19:02, 28. Jan. 2007 (CET)

Hallo, ich weiß leider nicht von wo die Übersetzung kommt. ergebenst, --Général Bum Bum 11:42, 3. Feb. 2007 (CET)

AUSSENPOLITIK

Hallo, der Begriff Außenpolitik ist nur für Nationen relevant? Kann z.b. auch eine Provinz eine Außenpolitik haben/machen? ergebenst, --Général Bum Bum 12:49, 3. Feb. 2007 (CET)

Theoretisch, wenn die nationale Verfassung es zulässt durchaus. Für die Bundesrepublik ist es umstritten, ob es möglich ist. Faktisch betreiben die Bundesländer (in geringem Umfang) Außenpolitik, wenn Verwaltungsabkommen über die Grenze hinweg getroffen werden (z.B. im Rahmen des Schüleraustausches).--Kriddl 13:12, 3. Feb. 2007 (CET)
Vgl. dazu Abschluss völkerrechtlicher Verträge. Das gilt nicht nur für Verwaltungsabkommen, Außenpolitik muss ja nicht immer "rechtsförmig" ablaufen. Selbst bei Gemeinden toleriert man es in gewissem Umfang ("Partnerstädte"). Völkerrechtliche Verträge können die Länder übrigens eigenständig mit dem Heiligen Stuhl abschließen (vgl. Staatskirchenvertrag). --103II 17:13, 3. Feb. 2007 (CET)

Hallo, danke für die Antworten. Wie ist es konkret im Fall der Türkei, die Türkei ist ja nicht föderal hat also Provinzen die dem Gouverneur unterstehen, dann kommen die gewählten Bürgermeister. Kann also ein Bürgermeister Außenpolitik betreiben, durch einen Außlandsbesuch bei deutschen oder amerikanischen Politikern? ergebenst, --Général Bum Bum 12:24, 4. Feb. 2007 (CET)

Du hast Fragen ;-) Das richtet sich nach türkischem (Verfassungs)Recht, da bin ich überfragt. --103II 13:32, 4. Feb. 2007 (CET)

Gumball 3000

In welche Kategorie(n) gehören Artikel zu illegalen Veranstaltungen? Ein Autor entfernt Kategorie:Rallye und setzt (auf Anfrage) Kategorie:Kriminalität. Habt ihr bessere Ideen? Liebe Grüße, --Drahreg01 18:40, 4. Feb. 2007 (CET)

"Die juristische Situation ist sehr umstritten. Hauptsächlich, weil jedes Land andere Verkehrsverordnungen hat und/oder unterschiedlich hart bei Verkehrsdelikten durchgreift. In Deutschland ist eine Veranstaltung dieser Art anmeldepflichtig, findet also, ausbleibende Anmeldung vorausgesetzt, auf deutschem Boden illegal statt. Juristisch ist das in etwa wie eine illegale, also z.B. nicht angemeldetete Demonstration zu betrachten. Verschärfend hinzu kommt jedoch der Fakt, der andauernden und vor allem mutwilligen Gesetzesüberschreitungen bei vielen Teilnehmern und eine teilweise erhebliche Gefahr für den übrigen Straßenverkehr." Diese Formulierung gehört weder da noch dort hin... --103II 20:58, 4. Feb. 2007 (CET)
Wenn ich das mal eben sezieren darf ;-)
  • "Die juristische Situation" Situationen sind nicht juristisch. Beurteilungen können es sein.
  • ob der Staat auch tatsächlich "durchgreift" hat nichts damit zu tun, ob es legal oder illegal ist
  • "Demonstration": doch sehr fraglich
  • Fakt: gehört dazu die maskuline Form des bestimmten Artikels? Hört sich komisch an. Jedenfalls das nachstehende Komma gehört da nicht hin
  • "In den letzten Jahren hat die Polizei vor allem in Österreich und in Spanien sehr scharf eingegriffen" (im Artikel selbst, nicht im oben wiedergegebenen Ausschnitt): Aha, so ist das also.
  • insgesamt fehlen da wohl noch die Nachweise und NPOV sowieso.
Und wieder wech... --C.Löser Diskussion 21:13, 4. Feb. 2007 (CET)
Da Rallye ja oder nein nicht davon abhängt, ob Straßenrennen legal oder illegal, hab ich die Kat wieder reingenommen. Ob man die Gumball mag oder nicht ist eine andere Frage, jedenfalls aber POV. (nicht signierter Beitrag von C.Löser (Diskussion | Beiträge) )--Drahreg01 21:35, 4. Feb. 2007 (CET)

Vertiefungsartikel

Ich bin eben auf den Beitrag Gesamtschuld (Vertiefung) gestoßen. Sind derartige Vertiefungsartikel im Bereich Recht üblich? Mir will scheinen, dass sie der Übersichtlichkeit nur vordergründig dienen. Unter Umständen könnten eher inhaltliche Teilaspekte (Gestörte Gesamtschuld?) ausgegliedert werden, als Anfänger- und Fortgeschrittenenartikel einzuführen. Vielleicht wäre eine Diskussion sinnvoll. Scaevola 15:28, 10. Jan. 2007 (CET)

Gesamtschuld (Vertiefung) ist in etwa genauso sinnvoll wie Gesamtschuld (Verflachung). Der Artikel sollte mit Gesamtschuld zusammengeführt werden. Anschließend kann man den „Vertieften“ löschen. --Forevermore 19:06, 10. Jan. 2007 (CET)
Dem stimme ich zu. Der Autor hat auch schon Mehrheit von Schuldnern und Gläubigern erstellt, das ebenso zu einer Verdopplung tendiert. Er gibt sich aber große Mühe, wir sollten ihn nicht gleich verschrecken... --103II 22:58, 10. Jan. 2007 (CET)
Genau. Erst muss sich der Autor vollständig mit dem Wikipedia-Virus infizieren. Anschließend können wir die Artikel ja immer noch löschen! ;-) --Forevermore 23:00, 10. Jan. 2007 (CET)
Und dann bleibt dem Autor immer noch der Wikibooks-Virus :-) --Bubo 23:06, 10. Jan. 2007 (CET)
Vom Stil her würde ich sagen, dass er damit schon infiziert ist. --103II 13:18, 11. Jan. 2007 (CET)

Ich bewundere eure Geduld, aber ich konnte das nicht mehr mitansehen und habe den Autor mal angesprochen. Mal sehen, ob ich den richtigen Ton gefunden habe. --Alkibiades 18:00, 15. Jan. 2007 (CET)

Ich bin anscheinend nicht der einzige, der das nicht mehr mitansehen konnte. Es läuft mittlerweile ein Löschantrag. --Alkibiades 12:33, 16. Jan. 2007 (CET)
  • Ist es nicht ein Jammer? Immer mal wieder wird das Problem angesprochen, wie die Qualität von Wikipedia gesteigert werden kann, wie man fachlich hochqualifizierte Autoren gewinnen kann. Und wenn dann jemand kommt wie JustusP, der offenbar Potential hat (ich behaupte das einfach mal, weil ich das unbestimmte Gefühl habe, er ist nicht nur ein Obdachloser, der im Müll einen Alpmann-Schmidt gefunden und immerhin fehlerlos abgetippt hat), dann bemüht sich die versammelte Gemeinschaft, ihn mit Hilfe der Löschhölle und freundlichen Bemerkungen wie "Textwüste" und anderen Nettigkeiten in spätestens einigen Wochen wieder zu verjagen. Dabei darf Die_Wikipedianer nach Wissensgebieten/Rechtswissenschaft nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Mannschaft in unserem Bereich, die wirklich in größerem Umfang aktiv beiträgt, doch recht klein ist und fachliche kompetente Verstärkung gut gebrauchen könnte.
  • Dabei soll nicht außer Acht gelassen werden, dass die hier zur Diskussion stehenden Artikel Gesamtschuld (Vertiefung) und Mehrheit von Schuldnern und Gläubigern für Wikipedia nicht unproblematisch sind und es daher einer grundsätzlichen Diskussion bedarf, inwieweit solche fachlich in die Tiefe gehenden Artikel in einer Enzyklopädie sinnvoll sind. Das rechte Maß an fachlichem Tiefgang wird wohl weder an der schlichten Oma vom Lande noch am Kommentar von Staudinger zu orientieren sein, allerdings bin ich nicht sicher, ob der intellektuelle und zeitliche Rahmen der Löschdiskussion geeignet ist, hier die richtigen Grenzen auszuloten. Ein erster Diskussionsbeitrag von mir hierzu: So ganz abwegig finde ich den Gedanken nicht, sowohl dem Laien, der nur einen groben Einblick benötigt, als auch dem fachlich Interessierten, der etwas mehr erwartet, etwas bieten zu wollen, eigentlich nicht. Über den richtigen Weg mag noch zu diskutieren sein. Ob es eher sinnvoll ist, einzelne Gedanken zu einer rechtlichen Problematik auszugliedern (etwa in Sinne eines Artikels Gestörte Gesamtschuld, wie oben vorgeschlagen), oder ob der Weg eines vertiefenden Artikels zu einer Gesamtproblematik vorzuziehen wäre, sollten wir in aller Ruhe besprechen.
  • Andererseits, noch ein Appell an JustusP: Wikipedia ist keine Bühne für solistische Meisterleistungen, sondern ein Gemeinschaftsprodukt. Dazu gibt es einiges zu sagen, das schreibe ich nicht hierher, sondern unter Benutzer Diskussion: JustusP.
  • Wäre es nicht sinnvoll, die Löschdiskussion zu den Artikeln Gesamtschuld (Vertiefung) und Mehrheit von Schuldnern und Gläubigern zunächst auszusetzen und hierzu erst einmal - ohne Zeitdruck - eine fachliche Diskussion zu führen, so als wenn wir lauter höfliche Menschen mit gutem Benehmen wären, die an einem Gemeinschaftsprojekt arbeiten? --wau > 02:07, 20. Jan. 2007 (CET)
Ja. --84.172.248.97 20:59, 21. Jan. 2007 (CET). Oh, nicht angemeldet, aber jetzt. --103II 20:59, 21. Jan. 2007 (CET)
Ich denke, Vertiefungen sind sinnvoll. Wikipedia wird nicht nur zum Spaß genutzt, sondern ist für viele wichtiges Instrument in der täglichen Arbeit geworden. Ich z.B. nutze Wikipedia gerne zum Nachschlagen wirtschaftswissenschaftlicher Begriffe. Ich kann mir vorstellen, dass die Rechtsthemen neben Rechtsanwälten und Studenten auch für benachbarte Berufsfelder (z.B. Steuerberater, Verwalter von Wohnungseigentum etc.) interessant sind. Viele Menschen gehen mit Recht um. Die erforderlichen Informationen sind teuer und schwer zugänglich. Dies kann Wikipedia verbessern. Gleichzeitig sollte Wikipedia aber weiterhin einen schnellen Zugriff auf Informationen ermöglichen. Ich habe versucht, dieses Spannungsverhältnis, durch den Übersichtstext Gesamtschuld und den Vertiefungstext Gesamtschuld (Vertiefung) zu lösen. Wenn jemand eine bessere Idee hat, soll er es sagen. Dieser Ansatz übrigens überhaupt nicht neu und nicht auf meinem Mist gewachsen. Vielmehr ist es in der wissenschaftlichen Diskussion (weniger in der juristischen) modern und üblich, zu einem Aufsatz einen Abstract anzubieten, der das Ganze zusammenfasst und einen Überblick bietet. Zu dem erfolgreichsten Buch juristischer Ausbildungsliteratur, Medicus Bürgerliches Recht, gibt es auch ein Buch Medicus, Grundwissen zum Bürgerliches Recht vom selben Autor als Überblick. --JustusP 11:27, 22. Jan. 2007 (CET)
Es ist leider völlig irrelevant, was sinnvoll ist und wofür Leute die Wikipedia brauchen könnten. Letztlich ist Wikipedia eine Enzyklopädie und kein Lehrbuch, Fachaufsatz oder Kommentar. Selbst wenn wir hier zu dem Schluss kommen sollte, dass lehrbuchartige Darstellungen sinnvoll sind, kommen wir damit nicht durch. Denn es gibt auch außerhalb des Fachbereiches Recht genügend Wikipedianer, die peinlich genau auf die Einhaltung des Enzyklopädiestils achten und Verstöße dagegen verfolgen. Ein Wikipdia-Artikel, der sich nicht an Wikipedia:Was Wikipedia nicht ist, Wikipedia:Wie schreibe ich gute Artikel und Wikipedia:Oma-Test hält, wird deshalb über kurz oder lang gelöscht oder überarbeitet werden. Daran kann man nichts ändern. --Alkibiades 11:41, 22. Jan. 2007 (CET)
Das es völlig irrelevant sein soll, was sinnvoll ist. Und dass es auch egal sein soll, wer den fraglichen Text für welche Zwecke braucht, ist eine interessante Meinung. Sie sagt vor allem viel über den, der sie äußert. Ich bin anderer Meinung. Es geht nicht, weil Wikipedia eine Enzyklopädie ist, ist auch kein Argument. Die Frage ist ja gerade, was eine Enzyklopädie ist. Es bringt auch nichts immer dieselben Links zu zitieren. Weder unter Wikipedia:Was Wikipedia nicht ist noch unter Wikipedia:Wie schreibe ich gute Artikel steht irgendetwas, was grundsätzlich gegen diese Art der Aufteilung von Artikeln spricht. --193.174.131.130 12:28, 22. Jan. 2007 (CET). Hoppala - nicht angemeldet - Jetzt aber --JustusP 12:32, 22. Jan. 2007 (CET)
Ich sage ja nicht, dass das gut ist. Ich sage nur, dass es hier so ist. Ich würde mir auch mal vorstellen können, dass es sinnvoller sein könnte, einen juristischen Artikel eher wie in der Kommentarliteratur aufzubauen. Aber das geht nunmal hier nicht. Es handelt sich um verschiedene Literaturgattungen, die eine unterschiedliche Darstellung haben. Wenn ich lieber etwas Aufsatzartiges schreiben will, dann tue ich das, stelle es aber nicht hier rein, sondern schicke es an einen Zeitschriftenverlag. Die würden den Artikel aber auch nicht annehmen, wenn er im Wikipedia-Stil geschrieben wäre. --Alkibiades 12:42, 22. Jan. 2007 (CET)
Nachtrag: Zu deiner Frage, was eine Enzyklopädie ist, gibt es interessante Überlegungen bei Benutzer:P. Birken/Was ist eigentlich eine Enzyklopädie. Dabei handelt es sich zwar um eine vielleicht extreme Ansicht, die nicht unbedingt von allen geteilt wird, aber lesenswert ist es allemal. Das Problem, das wir haben, liegt vielleicht auch darin, dass enzyklopädische Darstellungen in der Rechtswissenschaft bisher unüblich sind. Creifelds und Alpmann-Brockhaus enthalten nur sehr kurze Artikel, die aber auch nirgends in die Tiefe gehen. Dann gibt es noch vom Luchterhand-Verlag ein "Lexikon des Rechts", welches aber bisher kaum auf Resonanz gestoßen ist. Eine laienverständliche Enzyklopädie des Rechts, die dabei nichtmal rein aufs deutsche Recht bezogen sein darf, gab es bislang nicht. Daher bestehen hier vielleicht einige Probleme. Wir dürfen dabei auch nicht vergssen, dass wir hier nicht im Fachbereich bestimmen dürfen, welche Darstellung für juristische Artikel die sinnvollste ist. Es gibt in der Wikipedia eine Vielzahl geschriebener und ungeschriebener Konventionen, die für alle Artikel aus allen Fachbereichen gelten. Alleingänge einzelner und selbst einzelner Fachbereiche werden von "der Wikipedia" meist nicht toleriert. --Alkibiades 13:52, 22. Jan. 2007 (CET)

Neben der begrifflichen Frage ("Enzyklopädie vs. Aufsatz vs. Kommentar), die Alkibiades aufgegriffen hat, gibt es auch praktische Probleme, die gegen Vertiefungsartikel sprechen. Diese resultieren aus der Struktur von Wikipedia. Aus naheliegenden Gründen fehlt es an einer Redaktion, so daß es immer wieder schwierig ist, die Informationswellen in geordnete Bahnen zu lenken. Ein häufiges Ärgernis, das aus diesem Problem folgt, sind redundante Artikel, Widersprüche zwischen verschiedenen Artikeln usf.
Im Interesse der Beherrschbarkeit der Gesamtmenge aller Artikel ist es deswegen dringend wünschenswert, daß Aussagen zu einem Thema in einem Artikel zusammengefaßt sind. Die Abstimmung dieses Artikels im Hinblick auf Neutralität und Schwerpunktsetzung ist mühsam und fordert alle Tugenden des Wikipedianers (Geduld, Assume Good Faith etc.) heraus, ihr Ergebnis ist aber in der Regel eine größere Akzeptanz hinsichtlich des Artikels.
Demgegenüber sind die meisten Versuche, mehrere Artikel aus verschiedenen Blickwinkeln zuzulassen daran gescheitert, daß eine systematische Ordnung der Datenmenge eben nicht mehr möglich war. Ich meine, daß auch die Frage "Überblick-Vertiefung" grundsätzlich ein Problem verschiedener Blickwinkel ist, weil der Vertiefungsartikel Themen des Überblicksartikels aufgreifen muß, um aus sich heraus verständlich zu bleiben, so daß das Nebeneinander womöglich widersprüchlicher Beiträge als Gefahr virulent bleibt.
Zwischenergebnis: Als Grundsatz sollte daher meines Erachtens gelten, daß der Überblick (oder wie JustusP es nennt, das abstract) vorangestellt und die einzelnen Fragen dann im selben Artikel unter separaten Überschriften vertieft werden. Zwar wird der Artikel dann sehr lang, das ist aber vergleichsweise unschädlich, weil der eilige Leser sich mit dem Überblick zu Beginn des Artikels begnügen kann, während derjenige, der nach Vertiefung sucht, bereits genügend in das Thema eingelesen sein dürfte, um sich anhand der Überschriften zu orientieren.
(Abgesehen davon ist es ja auch nicht so gesundheitsschädlich einmal mehr als drei Seiten Text lesen zu müssen.)
Natürlich gibt es für dieses Ziel Grenzen, die ich aber im Fall der Gesamtschuld noch nicht erreicht sehe. Länderartikel beispielsweise sind regelmäßig Überblicksartikel, innerhalb derer auf weiterführende Beiträge verwiesen wird (etwa: Frankreich als Überblicksartikel und Geschichte Frankreichs oder Geographie Frankreichs als "Unterartikel"). Vielleicht werden wir, wenn die rechtsvergleichende Kompetenz zunimmt dereinst ähnliche Aufspaltungen vornehmen müssen. Als Juristen sollten wir es uns aber schuldig sein, dann eine klare Systematik der Beiträge zu finden statt eine Einführung unverbunden neben einen oder mehrere Detailartikel zu setzen. Stechlin 14:18, 22. Jan. 2007 (CET)

Meiner Meinung nach schaden zusätzliche Informationen nie, wenn sie ordentlich aufbereitet sind. Unabhängig von der vielzitierten Oma ist es gerade eine der spannenden Aufgaben, auch kompliziertere Sachverhalte einem größeren Personenkreis näherzubringen. Die Frage ist also eher: Wo hin damit. Wenn man sie unter ein sinnvolles Lemma bringen kann - unter dem sie auch gesucht würden -, dann dorthin und verlinken. Wenn nicht, dann in einen eigenen Abschnitt - "Hintergrund", "Abgrenzung", "Zusammenhang mit anderen Instituten" oder wie auch immer. Nur nicht in die Einleitung, weil sie sonst an Prägnanz und Verständlichkeit verliert, und nicht in Extra-Artikel, deren (Klammer)Lemma niemand eingibt und die Dopplungen erforderlich machen. Die Reaktionen auf die Informationen an sich wären sicherlich nicht so ausgefallen, wenn sie formatiert und strukturiert in einen passenden Artikel eingearbeitet worden wären, was aber einem "Neuling" nicht vorzuwerfen ist. --103II 16:03, 22. Jan. 2007 (CET)

Vielen Dank für diesem Beitrag, bin genau dieser Meinung. Im übrigen hat gerade jemand des Gesamtschuld-Artikel nach Japan verlinkt, wenn ich das mit meinem technischen Verständnis richtig übersehe. --JustusP 18:35, 24. Jan. 2007 (CET)

Die hier diskutierten Artikel sind mittlerweile im Rahmen der LAs gelöscht worden. Ich bin gerne bereit diese im Portal- oder Benutzernamensraum zwecks Einarbeitung in andere Artikel, Verschiebung nach Wikibooks oder was auch immer die Juristen hier wünschen wiederherzustellen (dafür bitte eine kurze Nachricht auf meiner Disk. hinterlassen). Alternativ kann das selbstverständlich auch einer der hier anwesenden Admins übernehmen. Grüße --AT talk 19:05, 26. Jan. 2007 (CET)

Die hier getauschten Argumente mag jeder von uns weit gehend teilen. Jedoch vermögen sie nicht das nun vorliegende Ergebnis in eine anderes Licht zu setzen - es ist sehr unschön.
...Und als Wikipediander wird uns unser kurzes Gedächtnis bald verhelfen ein Wiki-Projekt "Experten in die WP" oder "Geprüfte Version" zu starten, üblicherweise im Frühling / Sommer. So lange bewundere ich die Artikel über den subtilen architektonischen Ausdruck in der Türverankerung des Amtsgerichts Langenfeldhagen oder den Gossip über einen der dortigen Mitarbeiter. Voilà!
--CJB 14:57, 5. Feb. 2007 (CET)

Österreich

Ich habe ein wenig aus dem präsenten Wissen eergänzt, bin aber entschieden kein Verwaltungsrechtler, so daß Verbesserungen in jeder Hinsicht noch wünschenswert sind. Auch fürchte ich, daß wir hier mehrere Artikel zu diesem Themenfeld zusammenführen müssen. Stechlin 16:48, 7. Feb. 2007 (CET)

Kumuliertes Schuldverhältnis

Der Artikel war erfolglos in der QS. Kann sich jemand dem Artikel annehmen?Karsten11 18:09, 6. Feb. 2007 (CET)

Ich sage nur [3]. --103II 22:54, 6. Feb. 2007 (CET)
Ich hab davon ehrlich gesagt noch nie gehört, aber nachdem google auch nicht mehr weiß, bin ich ja beruhigt. Die einzige Quelle, die angegeben wird, ist "Enneccerus, Recht der Schuldverhältnisse, 6. Aufl. 1914, § 113 Fußn.9". Hmmm, hab ich gerade nicht zur Hand. Und ich steig durch das Beispiel auch nicht so recht durch. Satz mit "zweite Ehe" ist unvollständig, oder? --Alkibiades 23:05, 6. Feb. 2007 (CET)
Wenn morgends beim Bäcker zwei Kunden je eine Semmel kaufen, dann kann der Bäcker von jedem 50 Cent verlangen, aber dafür brauchen wir keinen Artikel "Kumuliertes Schuldverhältnis". Wenn Klaus und Peter gemeinsam beim Musikverlag die Noten für ein Klavierstück zu vier Händen bestellen, dann empfiehlt sich, die Frage der Gesamtschuld zu prüfen, wer es genau wissen will, kann zusätzlich noch JustusP befragen, aber ein Artikel "Kumuliertes Schuldverhältnis" ist dafür völlig überflüssig und verwirrt nur. Und für den alle 999 Jahre vorkommenden Fall, dass S1 ein Lehrbuch von Enneccerus aus dem Jahr 1914 für 19,99 Euro an G verkauft, es aber an S2 übereignet, der es seinerseits für 24.99 Euro an G verkauft, brauchen wir den Artikel "Kumuliertes Schuldverhältnis" nach meiner Berechnung erst im Jahr 3006, falls es bis dahin noch eine Wikipedia bzw. Menschen auf der Erde gibt. Die englische Wikipedia in der Zahl der Artikel übertreffen zu wollen, ist aussichtslos, daher kann man den Artikel ruhig löschen. Sollte der Fall sich früher ereignen (die Statistik ist manchmal unberechenbar), müssen unsere Enkel-Omas den Fall nicht selbst mit Hilfe der Wikipedia lösen, sondern können in jeder der weltweit 4999 Filialen der Firma Oldfields, Mueller & McFancie Ltd, New York, für 499$ ein Formular erwerben, mit dem sie einen Prozessauftrag erteilen können, der ihnen im Erfolgsfall, nach Abzug von 98,01% Anwaltskosten, 1,99% des zu erwartenden Strafschadensersatzes von 4,9 Millionen Dollar sichert. (Hab ich schon gesagt, dass man den Artikel löschen kann?) --wau > 00:36, 7. Feb. 2007 (CET)
Löschantrag gestellt. Weitere Wortmeldungen bitte dort. --h-stt !? 19:58, 7. Feb. 2007 (CET)

Kategorie Freiheitsbeschränkung

Ich würde eine Kategorie:Freiheitsbeschränkung interessant finden. Spricht etwas dagegen diese anzulegen und z.B. Artikel wie Vorführung, Verkehrskontrolle, Platzverweis, vorläufige Festnahme oder Polizeigewahrsam dort aufzunehmen? ---85.178.215.56 23:23, 8. Feb. 2007 (CET)

Finde ich nicht so sehr sinnvoll - wir könnten dann für jedes Grundrecht eine Kategorie mit typischen beschränkungen einführen. --103II 00:19, 9. Feb. 2007 (CET)
Sehe ich auch so. Ich denke, dass dann zu sehr ausufert. Welchen Sinn sollte das denn haben? Die typischen Freiheitsbeschränkungen werden schon im Artikel Freiheitsbeschränkung genannt. Insofern ist der Mehrwert gering. Es würde sich eher einmal mehr um eine der berüchtigten Schlagwortkategorien handeln, die immer ziemlich schwer in der Struktur unterzubringen sind. Ich bin also dagegen. Aber danke, dass du wenigstens vorher gefragt hast. --Alkibiades 00:27, 9. Feb. 2007 (CET)
...zumal der Begriff „Freiheitsbeschränkung“ auch nicht gerade sehr klar definiert ist und, nimmt man einmal das Wort auseinander, im Prinzip jedesmal verwendet werden kann, wo Staatsgewalt zum Ausdruck kommt. sebmol ? ! 00:31, 9. Feb. 2007 (CET)
Die Kategorie wäre selber sehr definitionsbedürftig; die hier vorgeschlagene meint wohl nur eine Beschränkung der Freiheit der Person iSd körperlichen Bewegungsfreiheit, nicht aber etwa die allgemeine Handlungsfreiheit die ja praktisch durch jede staatliche Maßnahme begrenzt wird. Eine solche Kategorie würde also nicht unbedingt einem besseren Verständnis/ einer besseren Systematik dienen. --Erzer 12:34, 9. Feb. 2007 (CET)

Alleingeburt

Hallo, in der Medizinredaktion bin ich auf obiges Lemma angesprochen worden. Als ich mich bei einem Geburtshelfer erkundigt habe, hat er behauptet, in Deutschland wären Schwangere verpflichtet, zu Geburt mindestens eine Hebamme hinzuzuziehen. Dies wäre im Hebammengesetz geregelt. Im betreffenden Gesetzestext konnte ich aber keine solche Verpflichtung finden. Weiß hier jemand, ob das in einem anderen Gesetz tatsächlich vorgeschrieben ist, und wenn ja in welchem? --Der Lange 10:35, 1. Feb. 2007 (CET)

Einer meiner Kollegen hat zu diesem Thema promoviert. Ich werde ihn morgen mal fragen. --Forevermore 18:58, 1. Feb. 2007 (CET)
Okay, hier die Antwort des Kollegen: Es existiert in Deutschland keine gesetzliche Verpflichtung, wonach eine Frau zur Geburt (mindestens) eine Hebamme heranziehen muss. Eine Frau kann also grundsätzlich ohne rechtliche Konsequenzen allein gebären. (Wer das Gegenteil behauptet, möge den entsprechenden Paragrafen zitieren oder besser schweigen.) Aber: Sollte es bei der Geburt zu Rechtsgutsverletzungen (Körperverletzung oder Tod des Kindes) kommen, macht sich die Mutter u. U. gemäß §§ 222, 230, 13 StGB strafbar, wenn sie es vorwerfbar versäumt hat, zumutbare Maßnahmen zum Schutz des Kindes (= Beiziehung von Arzt und/oder Hebamme) zu ergreifen, und dadurch die Rechtsgutsverletzung (mit-)verschuldet hat. Das ist letztendlich nichts anderes, als wenn die Mutter tatenlos dabei zusieht, wenn das Kind nach der heißen Herdplatte greift. Solange nichts passiert, macht sich die Mutter nicht strafbar. --Forevermore 16:35, 2. Feb. 2007 (CET)
So habe ich mir das auch gedacht, obwohl die "Hebammenpflicht" durchs Internet geistert. Danke! Vielleicht verwechseln da manche etwas mit der Meldepflicht nach PersonenstandsG. Danke für die Aufklärung! --103II 21:39, 2. Feb. 2007 (CET)
So geisterhaft ist die Behauptung im Internet nicht. Vgl. die Rechtslage in Österreich, dort bestimmt § 3 des Hebammmengesetzes:
Beiziehungspflichten der Schwangeren, Gebärenden und Wöchnerin

§ 3
(1) Jede Schwangere hat zur Geburt und zur Versorgung des Kindes eine Hebamme beizuziehen.
(2) Ist die Beiziehung einer Hebamme bei der Geburt selbst nicht möglich, so hat die Wöchnerin jedenfalls zu ihrer weiteren Pflege und der Pflege des Säuglings unverzüglich eine Hebamme beizuziehen.

--Andrsvoss 11:27, 3. Feb. 2007 (CET)
Und wieder was dazugelernt. Danke! --103II 11:41, 3. Feb. 2007 (CET)
Auch als ursprünglicher Fragesteller bedanke ich mich ganz ausdrücklich für diese differenzierte Benatwortung der Frage. Die unterschiedliche rechtiche Situation in Deutschland und Österreich werde ich bald in den Artikel einbauen! --Der Lange 12:02, 11. Feb. 2007 (CET)

Ne bis in idem

Beobachtet jemand die Änderungen, die Benutzer:Achatos dort vornimmt? Der Artikel mag ja Mängel haben, so ist dem Leser aber auch nicht geholfen. sebmol ? ! 16:42, 11. Feb. 2007 (CET)

Die Entfernung des letzten Absatzes erscheint mir angemessen. Ich glaube wir beide haben uns darüber hier schon irgendwann mal unterhalten. Die Entfernung der Literaturangaben erscheint mir auch sinnvoll. Mir gehen diese Typen, die ihre Diss hier verlinken wollen schon länger auch in anderen juristischen Artikeln auf die Nerven. Allerdings sollte die alte Einleitung wieder hergestellt werden. Ich verstehe nicht, was es daran zu mäkeln gab. Und der nunmehr einleitende "Warnhinweis" ist jedenfalls ziemlich daneben. --Alkibiades 16:58, 11. Feb. 2007 (CET)
Ich jedenfalls beachte die Änderungen; habe dort auch Unterstützung erfahren. Ich kann auch nicht erkennen, dass dem Leser durch fehlerhafte Information mehr geholfen ist als durch Entfernung der Fehler. Im Übrigen scheint mir nach Studium der Versionsgeschichte, dass gerade Sebmol manche der sehr oberflächlichen und teilweise falschen Aussagen dort maßgeblich mitzuverantworten hat. Gerade wegen der vielen Fehler habe ich den Qualitätssicherungsbaustein angebracht; vielleicht wäre sogar ein Löschantrag und völliger Neubeginn sinnvoll.Achatos 17:02, 11. Feb. 2007 (CET)
Löschantrag? Auf keinen Fall. Da du jetzt hier auch bist, sag ich nochmal, was ich gerade in der QS geschrieben habe: Ich denke nicht, dass der Begriff "ne bis in idem" im Zusammenhang mit dem Zivilprozess häufig Erwähnung findet. Das wird unter Rechtskraft abgehandelt. Insofern ist der Artikel so in dieser Schwerpunktsetzung schon in Ordnung. Ansonsten wie gesagt: Der letzte Absatz kann weg bleiben, aber stell bitte die alte Einleitung wieder her. --Alkibiades 17:09, 11. Feb. 2007 (CET)
@ Alkibiades: Würde die Überschrift "Doppelbestrafungsverbot (ne bis in idem)" lauten, dann würde ich Dir zustimmen; freilich gäbe es dann nichts zum Grundsatz ne bis in idem schlechthin. Seinem Ursprung nach hieß er so, wie in der Versionsgeschichte zu lesen und bezog sich gar nicht auf das Strafverfahren. Davon erfuhr man nichts in dem Artikel - und über ne bis in idem im Zivilprozess auch nicht. Daher schien mir der Warnhinweis nötig; die alte Einleitung war mehr als ungenau.
Und Nachtrag: Natürlich gilt das Wiederholungsverbot auch im Zivilprozess! Achatos 17:11, 11. Feb. 2007 (CET)
Ja selbstverständlich wird auch im Zivilprozess nicht zweimal in derselben Sache entschieden. Aber ich erinnere mich jetzt nicht daran, dass das da auch mit dem Begriff "ne bis in idem" umschrieben wird. Ich habe gerade mal die Kommentierung in Thomas/Putzo zu § 322 ZPO überflogen und konnte den Begriff da nicht finden. Insofern muss der Zivilprozess in dem Artikel nicht erwähnt werden. Und zum "Warnhinweis": Das geht wie gesagt gar nicht. Sowas gehört nicht in den Artikel sondern auf die Diskussionsseite, wenns denn sein muss. --Alkibiades 17:17, 11. Feb. 2007 (CET)

Im Creifelds ist unter dem Lemma "ne bis in idem" übrigens ein redirect auf Strafklageverbrauch. Wir müssten uns eigentlich auch mal überlegen, ob die beiden Artikel nicht zusammengeführt werden sollten. --Alkibiades 17:28, 11. Feb. 2007 (CET)

Also um nur eine aktuelle Stelle zu nennen: Jauernig, ZPR, 28. Aufl, § 62 III 1. Natürlich liest man dazu wenig, da das Wiederholungsverbot mit Abstand die unproblematischste Frage der materiellen Rechtskraft ist; bei Präjudizialität usw. lohnt es sich ja viel mehr, etwas zu sagen. Der Warnhinweis soll gerade darauf hinweisen, dass es eben nur um das Doppelbestrafungsverbot geht, was eigentlich von diesem Grundsatz gar nicht gement war. Auch ich hab Dir ansonsten bei QS geantwortet. Und dass der Creifelds Rechtskraftfragen erschöpfend beantwortet, das hast Du auch nicht ernsthaft vermutet - oder? Achatos 17:32, 11. Feb. 2007 (CET)
Ohne albern werden zu wollen hier eine winzig kleine Aufzählung von Fundstellen dafür, dass ne bis in idem ein im Zivilprozess durchaus gängiger Begriff ist:

Lindacher, GRUR 1985, 423 (429); Jauernig, Lehrbuch ZPR, § 62 III 1 (den hatten wir schon); Schack, NJW 1988, 865; Rüßmann/Lange JuS 2001, 988 (992); Foerste, NJW 1996, 345 (351); Habscheid, NJW 1988, 2641 (2644) - allesamt Leute, die im Prozessrecht vermutlich besser bescheidwissen als irgendein Bearbeiter im Creifelds. Achatos 17:47, 11. Feb. 2007 (CET)

Für den Zivilprozess ist Rechtshängigkeit das zutreffendere Stichwort, unter dem in der Sache das gleiche umgesetzt wird. Historisch war nebis in idem auf den Strafprozess bezogen.--Kriddl 21:29, 11. Feb. 2007 (CET)

@ Kriddl: Na dann haben die oben aufgeführten Herren Professoren wohl alle geirrt und sie hätten mal den weisen Kriddl um Rat fragen sollen, der für seine Behauptungen freilich keine Nachweise bringen muss. Richtig ist freilich der Zusammenhang mit der Rechtshängigkeit, stellt doch das Wiederholungsverbot in Wahrheit eine Fortwirkung der Rechtshängigkeitssperre (bzw. früher eben der litis contestatio) dar. Achatos 21:37, 11. Feb. 2007 (CET)

Benutzer:Stepsch hat freundlicherweise eine ganz brauchbare Einleitung geschrieben. Mit dieser können wir hoffe ich alle leben. --Alkibiades 21:43, 11. Feb. 2007 (CET)

Als Einleitung ist das ganz schön, das habe ich ihm auch gesagt. Jetzt müsste es aber weitergehen; auch inhaltlich darf zu dem Grundsatz im Verfahrensrecht allgemein und VOR seiner verfassungsrechtlichen Verankerung als Doppelbestrafungsverbot durchaus ein wenig Inhalt geschrieben werden. Immerhin habe ich mich gefreut, dass es auch noch User gibt, die ein wenig mehr als den Creifelds konsultieren und (dieses "ad personam" nimmt mir Alkibiades nach Lektüre seiner Benutzerseite wohl nicht übel) auch man in Bibliotheken gehen. Solange inhaltlich noch nicht viel mehr dazugekommen ist, würde ich den QS-Baustein stehen lassen. Man soll die Hoffnung auf fortschreitende Verbesserung ja nicht aufgeben.... Achatos 21:55, 11. Feb. 2007 (CET)
Doch, um ehrlich zu sein stört mich dein ad personam schon. Vor allem wenn ich mir anschaue, was du auf Benutzer Diskussion:Stepsch geschrieben hast. Natürlich kann man zur Recherche auch in Bibliotheken gehen. Aber nicht Sonntags und schon gar nicht, nur weil du das für nötig hältst. Wenn du da gerne was zusätzliches stehen hättest, dann musst du das wohl selber machen oder auf Leute wie Stepsch hoffen. Aber nur weil einem ein Artikel nicht völlig gefällt, geht es nicht an, so einen Warnhinweis fett auf die Seite zu packen. Wo kommen wir denn dahin, wenn ich sowas auf jeden Artikel schreiben würde, der mir nicht gefällt? --Alkibiades 22:07, 11. Feb. 2007 (CET)
Natürlich kann ich Dich nicht in die Bibliothek "scheuchen"; aber wenn ich die Quellen des anderen bezweifle und ihn zu widerlegen versuche, dann darf ich schon nach einschlägiger Literatur suchen. Und wenn ich mir nicht so viel Mühe geben will, dann kann ich es ja auch lassen. Die Argumentation "Im Creifelds steht das aber gar nicht." hat mich jedenfalls nicht überzeugt. Gerade jemand, der das Lemma zum Bettermann angelegt hat, sollte doch auch hier ein wenig mehr Tiefgang in die Diskussion einbringen können. Wo Du sonst als Referendar Deine Prozessrechtskenntnisse vertiefst (und sei es im Creifelds!), das geht mich natürlich nichts an. Aber hier im Artikel muss nicht alles falsch sein, was dort nicht drinsteht; so viel Ehrgeiz dürfen wir schon haben. Im Übrigen geht und ging es nie um bloßes "Gefallen" sondern um eine nicht zutreffende, da nur einen Teilaspekt beleuchtende Definition. Vor der fälschlichen unbedingten Gleichsetzung der Begriffe, so wie sie im ursprünglichen Artikel stand, habe ich warnen wollen. Der Hinweis war - wie ich oben ausgeführt habe - das mildere Mittel ggü einem LA.Achatos 22:24, 11. Feb. 2007 (CET)

@Achatos: mein Hintergrund, was Kontinentalrecht angeht, ist eher bescheiden. Mein Absatz sollte nur zum Ausdruck bringen, dass das Einlegen von Rechtsmitteln durch die Staatsanwaltschaft gegen einen Freispruch im amerikanischen Recht i.A. nicht zulässig ist, im deutschen aber schon. Wenn das nicht in diesen Artikel passt, bin ich gern bereit zu lernen, wo man das besser unterbringen kann. Ich bin auf Ne bis in idem nur gestoßen, weil der Artikel unter Double Jeopardy verlinkt ist. sebmol ? ! 21:36, 11. Feb. 2007 (CET)

Der Artikel ist angängig und wird hoffentlich mit der Zeit weiter wachsen und gedeihen. Wenn Benutzer:Achatos hierzu etwas beitragen möchte, werden solche Beiträge wohlwollend geprüft werden ujnd einem sachlichen Arbeitsklima sicherlich zuträglicher sein als seine unnötigen Angriffe in dieser Debatte. Der QS-Baustein könnte an sich entfernt werden, das Ganze wird aber ohnehin in zwei Tagen abgearbeitet und bei dieser Gelegenheit sicherlich verschwinden. Kurzum: Kein Grundz zur Aufregung. Stechlin 11:17, 14. Feb. 2007 (CET)

Internet Grooming

Ich bin beim Verfassen des Artikels Komfortverhalten (engl.: personal grooming) auf "Internet grooming" (auf dt. s. z.B. [4] gestoßen. Im Engl. scheint der Begriff etabliert zu sein, für den dt. Sprachgebrauch wäre zu prüfen, ob's ein eigenes Lemma (schon) rechtfertigt. --Gerbil 14:30, 13. Feb. 2007 (CET)

Diese Verhaltensweise – die pädophil motivierte "Pflege" von Online-Kontakten zu Minderjährigen und ihre Strafbarkeit – ist in Deutschland (noch) nicht das Thema. Insofern sehe ich derzeit keinen Bedarf an einem derartigen Artikel. --Forevermore 23:37, 14. Feb. 2007 (CET)

Rechtliche Aspekte der Hauskatzenhaltung

Kurz gefragt: Ist das ein enzyklopädisches Lemma?
Ich möchte das Engagement des Autors nicht bestreiten, aber ich fürchte, wenn wir anfangen, juristische Kruzratgeber (Jur. Aspekte der Unternehmensveräußerung, jur. Aspekte der Pauschalreise etc.) aufzunehmen, überfordern wir uns und das Projekt. Stechlin 11:14, 14. Feb. 2007 (CET)

Die Befürchtung teile ich, zumal noch bedacht werden müsste, dass es solche Artikel eigenlich für jeden erdenklichen Rechtskreis geben müsste, wenn man Vollständigkeit erreichen will. sebmol ? ! 11:16, 14. Feb. 2007 (CET)

Ausweislich der Versionsgeschichte wurde der Artikel aus Hauskatze ausgegliedert. Jener Artikel selbst ist in der Tat lang genug. Insofern ist es gerechtfertigt, Unterartikel auszugliedern. Ich gebe allerdings zu, dass es meinerseits vielleicht ein bisschen übertreiben war, ihn in die Kategorie:Juristisches Querschnittsgebiet einzuordnen. Mir fiel aber partout keine passendere ein. --Alkibiades 12:11, 14. Feb. 2007 (CET)

Wäre der Artikel nicht ausgegliedert worden, hätte ich bereits einen Löschantrag gestellt. Geht ein bisschen Richtung Ratgeber und mir wäre es am liebsten, wenn der Inhalt zurück in die Hauskatze wandert und dieser Artikel anschließend wieder verschwindet. Alternativ wäre auch ein Artikel Rechtliche Aspekte der Tierhaltung denkbar. Oder wollen wir für jedes (Haus)tier einen eigenen Rechtsartikel? Was ist mit den Aquariumliebhabern, den Hamsterhaltern und den Kaninchenzüchtern? --Forevermore 12:49, 14. Feb. 2007 (CET)
Ich tendiere zur Schnelllöschung. Mit einer Enzyklopädie hat das nicht viel zu tun. LA? --h-stt !? 21:42, 14. Feb. 2007 (CET)
Trau Dich, stell den Löschantrag, mach Dir die Katzenfreunde zu Feinden! Wir alle hier unterstützen Dich! ;-) --Forevermore 23:33, 14. Feb. 2007 (CET)

Verbandsbeschwerderecht

Vor einigen Monaten wurde hier nachgefragt, ob es in Deutschland oder Österreich etwas analoges gebe. Die Frage blieb bis dato unbeantwortet. Vielleicht weiss ja hier jemand mehr. Vielen Dank. --Leyo 02:10, 15. Feb. 2007 (CET)

In Deutschland läuft das Thema unter dem Lemma Verbandsklagerecht. Ich sehe aber gerade, dass der Artikel nicht auf dem neuesten Stand ist. Seitdem das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz in Kraft ist, gibt es für Umweltverbände noch mehr Klagemöglichkeiten. Gegen eine einfache Baugenehmigung kann man aber hierzulande auch weiterhin von Dritter Seite nicht mit dem Argument vorgehen, dass das Vorhaben nur ungenügend an öffentliche Verkehrsmittel angeschlossen ist. Ist das in der Schweiz wirklich so? --Alkibiades 08:39, 15. Feb. 2007 (CET)
Danke für die Info. Ich glaube, es müssen schon grössere Projekte sein, damit das Verbandsbeschwerderecht angewendet werden kann. Leider weiss ich da nicht genau Bescheid. --Leyo 11:38, 15. Feb. 2007 (CET)

Kategorie:Richter (Internationaler Gerichtshof Den Haag)

Im Zuge einer geplanten Überarbeitung der Kategorien im Bereich der Vereinten Nationen tritt hier folgendes Problem auf: Wo sollen Richter einsortiert werden, die am Tribunal für Ruanda tätig sind. Desweiteren haben wir da Ermittler/Sonderermittler/Ankläger, etwa Detlev Mehlis, Serge Brammertz, Carla del Ponte oder Hassan Bubacar Jallow, die auch nicht in einen anderen Zweig des Hierarchienbaumes im Bereich Vereinte Nationen passen. Vorschlag deswegen:

Die mit † markierten Kats sind derzeit mangels Artikel nur vorgesehen.

Spricht da etwas dagegen? --Matthiasb 10:57, 15. Feb. 2007 (CET)

Wozu ist denn die Kategorie:Richter (Internationaler Strafgerichtshof) gut? Passt das nicht auch für Ruanda? Ansonsten bin ich immer der Ansicht, neue Kategorien erst aufzumachen, wenn genügend Artikel vorhanden sind (ca. sieben). Vorher kann das alles in die Oberkategorien, hier also Kategorie:Richter (International). Aber da scheiden sich die Geister. Außerdem hat das den Nachteil, dass diese Kategorie nicht unterhalb der UN-Kategorien steht. Aber kann man dann nicht auch die Kategorie:Funktionär der Vereinten Nationen heranziehen? Carla del Ponte ist momentan in der Kategorie:Staatsanwalt sicherlich etwas unterbewertet kategorisiert. Aber nur wegen ihr will ich keine neue Kategorie aufmachen. --Alkibiades 11:06, 15. Feb. 2007 (CET)
Kategorie:Richter (Internationaler Strafgerichtshof) ist dem Portal:Vereinte Nationen bislang unbekannt. Das Problem mit der OberKategorie:Richter (International) ist, daß diese nicht in die UN-Hierarchie paßt, weil bspw. Richter am EuGH nicht zu den Vereinten Nationen gehören. Der Grund für meine Anfrage ist, daß in der Kategorie:Politiker (UN) eben so ziemlich jeder eingetragen ist, der irgendetwas für die Vereinten Nationen macht, etwa auch Kommandierende von UN-Missionen, was total falsch ist. Ideal wäre es wohl, wenn wir zu einem Konsens kämen, sodaß die Kat-Sortierung für beide Fachbereiche verwendbar ist. Ansonsten müßte man innerhalb des UN-Kat-Zweiges eine eigene Kategorie anlegen (etwa Juristisches Personal der Vereinten Nationen, die dann in alle relevanten Artikel eingetragen wird. --Matthiasb 21:06, 15. Feb. 2007 (CET)
Stimmt schon, die Kategorie:Richter (Internationaler Strafgerichtshof) ist bisher wenig beachtet geblieben. Ich würde mich aber freuen, wenn da noch mehr Artikel rein kommen. Die muss es doch geben. Könnt ihr vom Portal:UN euch mal darum kümmern? Und zu den UN-Juristen: Nochmal mein Vorschlag, die doch einfach in die Kategorie:Funktionär der Vereinten Nationen zu packen. Falsch ist das doch nicht, oder? Wenn ihr wollt könnt ihr da ja auch Unterkategorien für Juristen machen, aber im juristischen Kategoriensystem halte ich das für überflüssig. --Alkibiades 22:40, 15. Feb. 2007 (CET)
Eigentlich eher eine Sammelkategorie für Ämter der Vereinten Nationen, etwa Generalsekretär der Vereinten Nationen, auch wenn da derzeit auch Personen eingetragen sind. Was Richter am internationalen Strafgerichtshof angeht, da gibt es schon einige, eine Auswahl für Ruanda findet sich da: Resolution 1717 des UN-Sicherheitsrates - leider aber alles rote Links. Das UN-Portal ist nur eine 1 3/4-Personen-Veranstaltung. --Matthiasb 00:11, 16. Feb. 2007 (CET)
Lass uns das Thema mal unter Portal_Diskussion:Vereinte_Nationen#Kategorien weiterführen. Hier driftet die Diskussion sonst zu sehr ab. Mit Recht hat das dann nichts mehr zu tun. --Alkibiades 13:22, 16. Feb. 2007 (CET)

Vorlagen

hallo, könnten wir mal eine sammelkategorie für die rechtlichen vorlagen als unterkat zu Kategorie:Vorlage:nach Artikelthema (Vorlagen-Sytematik) erstellen? sichtung ergibt:

daneben gibt es natürlich zahlreiche rechtliche aspekte, die zumindest verlinkt sein, oder aber miterfasst werden könnten: Kategorie:Vorlage:Gefahrstoff, indirekt vielleicht auch die rechtlich/politischen Geovorlagen, auch in Kategorie:Vorlage:Verkehr findet sich etwas. es gibt da sicher auch noch manch vergessenes, dass sich dann zu sichtung schnell miteintragen liesse. gruß -- W!B: 13:26, 16. Feb. 2007 (CET)

Vorlage:Literatur

Ich möchte auf die Vorlage:Literatur hinweisen, mit der wir möglicherweise demnächst verstärkt konfrontiert werden. Ich bin im Artikel obiter dictum darüber gestolpert. Nachdem ich selbigen ergänzt und die Ergänzung mit einem Quellennachweis belegt hatte, wurde kurze Zeit die Literaturvorlage eingefügt. Da die Vorlage viele Paramenter beinhaltet, führt sie dazu, dass der Text zerissen wird und damit schwieriger zu lesen ist. Ich halte die Vorlage daher für nicht zielführend. Was meinen die Leser des Portals Recht dazu? --Forevermore 21:14, 18. Feb. 2007 (CET)

Der Sinn der Vorlage ist es, Literaturangaben einfach zu formatieren, ohne dass man sich groß Gedanken darüber machen muss, wo nun Kommata, Punkte, Klammern, Anführungszeichen, Kursivzeichen, etc. landen. In der Hinsicht habe ich kein Problem mit der Vorlage und würde ihre Benutzung eher noch begrüßen. sebmol ? ! 21:20, 18. Feb. 2007 (CET)

LA für diverse Artikel

Ich möchte auf verschiedene LAe durch Benutzer:Achatos hinweisen:

Bitte drum kümmern. --Matthiasb 19:04, 19. Feb. 2007 (CET)

Ich habs der Form halber noch bei Wikipedia:WikiProjekt Recht/Von Löschung bedroht eingetragen. --Alkibiades 19:18, 19. Feb. 2007 (CET)
Ist vielleicht ne etwas sehr direkte Form von "Qualitätsmanagement" (wenn man das so nennen will). Aber wenn ich mal nur bei dem Artikel zur Haager Konferenz für IPR die englische Version mit der deutschen vergleiche, dann verstehe ich schon, wieso man drauf kommt, dass bei der deutschen nix zu retten ist. Gerade in diesem Portal hier sollte man doch auf User treffen, denen es auch so geht und denen diese deutschen Artikelchen auch eher peinlich vorkommen. Jetzt werde ich mir hier zwar wenig Freunde machen, aber ich sag es trotzdem: Speziell bei Artikeln mit juristischem Bezug ist die deutschsprachige Wikipedia ziemlich schlecht aufgestellt. Naja - vielleicht ist Kritik ein Ansatz zur Verbesserung. BerlinJournalist 21:27, 19. Feb. 2007 (CET)
Vielleicht. Ein direkterer Weg der Verbesserung wäre übrigens die Mitarbeit an den Artikeln. Stechlin 07:33, 20. Feb. 2007 (CET)
Was aber gerade in unserem Bereich eine sehr hohe Frustrationstoleranz gegen von keiner Sachkenntnis getrübter Besserwisserei erfordert, über die nicht alle verfügen, weshalb ich schon vor einiger Zeit die inhaltliche Mitwirkung bei allen juristischen Sachgebieten, in denen ich mich als Experte einschätze, aufgegeben habe und mich in diesem Bereich (gewerblicher Rechtsschutz) auf Formalia und Vandalismus beschränke. Vielleicht geht es Benutzer:Achatos ähnlich. --Andrsvoss 09:09, 20. Feb. 2007 (CET)
Das ist genau der Punkt. Bei manchen Artikeln hat man den Eindruck, es fühle sich jeder, der einen Begriff zum ersten Mal hört, berufen, einen Artikel dazu zu schreiben. Dass er selbst die Materie noch nicht im Ansatz verstanden hat, hindert ihn nicht. In Diskussionen geht es dann auch nicht darum, was richtig ist, sondern man trommelt, wie auch gestern hier, eine Truppe von Leuten zusammen, die ohne irgendwo nachzusehen eine konzertierte Aktion starten und gegen die Löschung stimmen. Das mag sehr basisdemokratisch sein, zu einer brauchbaren Enzyklopädie führt solch ein Vorgehen allerdings nie. Enthält ein Artikel überhaupt keine zutreffende Information, dann sollte man ihn auch dafür kritisieren und ggf einen Löschantrag stellen dürfen. Absolut kontraproduktiv ist in dieser Hinsicht etwa die Herangehensweise von Benutzer:Stechlin, der bei der Löschdiskussion schon angekündigt hat, künftige Löschanträge von mir ohne weitere Lektüre abzulehnen. In meinen Augen ist dieses Vorgehen auch eine Form von Vandalismus. Achatos 10:19, 20. Feb. 2007 (CET)
...und vermutlich ist der resignierte Rückzug von Experten wie Benutzer:Andrsvoss der Grund dafür, dass hier mittlerweile diejenigen Benutzer den Ton angeben, deren einzige Fachliteratur das kleine Wörterbuch von Creifelds ist, falls sie sich überhaupt die Mühe machen, irgendwo nachzusehen. (Dieses Vorgehen lässt sich bei mehreren Usern beobachten, es muss sich also nicht ein bestimmter allein angesprochen fühlen.)Achatos 10:38, 20. Feb. 2007 (CET)
Ey Achatos! Es langt. Dein Diskussionsstil gefällt mir überhaupt nicht. --Alkibiades 10:40, 20. Feb. 2007 (CET)

@Alkibiades: Du bist zwar im Recht, aber ich denke, Achatos lohnt keinen weiteren Eifer. Wir sollten ihn nach Bedarf ignorieren oder revertieren, keinesfalls aber die zumindest in diesem Portal erreichte Diskussionsebene durch seine Ausfälle beeinträchtigen lassen. Stechlin 18:10, 20. Feb. 2007 (CET)

Wenn es eines weiteren Beweises für die von Andrsvoss beschriebene "von keiner Sachkenntnis getrübter Besserwisserei" bzw schlichte Ignoranz und Beratungsresistenz bedurft hätte, wäre er mit diesem Stechlin-Satz nun auch erbracht. Die in diesem Portal erreichte Diskussionsebene, die eben schon etliche Experten wie den o.g. User zur Aufgabe bewogen haben, könnt ihr natürlich gerne beibehalten. Und natürlich kann Stechlin auch nach Bedarf revertieren wie er will. Aber zur Klarstellung darf hier gerne nochmals gezeigt werden, welche Qualitätsartikel Stechlin auf der stolz von ihm geschätzten Diskussionsebene so vehement verteidigt und gegen die er Verbesserungsaktionen wegrevertieren will: [5] und [6] und [7] und [8] und [9]. Wenn das das hier angestrebte Niveau ist, dann darf ich nur viel Spaß dabei wünschen, die User mit einer solchen "Enzyklopädie" zu verarschen!Achatos 18:41, 20. Feb. 2007 (CET)
Du irrst, natürlich hat Benutzer:Stechlin in der Sache Recht, wenn er Verbesserung statt Löschung fordert. Ich wollte nur aufzeigen, was die Experten davon abhalten könnte. Mir lag fern, Deine in unangemessenem Ton vorgebrachten und sachlich nicht begründeten Attacken zu unterstützen. --Andrsvoss 19:33, 20. Feb. 2007 (CET)
Ich wollte Dich auch nicht in der Sache für meine Argumentation einspannen. Fakt ist aber, dass an den meisten der Artikel nichts Gehaltvolles erhaltenswert war, teilweise enthielten sie (und enthalten) sie gar keine zutreffenden Informationen. Wie man das in den Griff bekommen könnte, habe ich unter der nächsten Überschrift angedeutet. Dann würde jedenfalls auch der Leser sofort die Spreu vom Weitzen trennen können, wenn er sieht, dass ohne jegliche Quellenangaben irgendwas schnell zusammengeschrieben wurde. Solche Passagen könnten dann ohne viel Geschrei vielleicht auch schneller gelöscht werden - jedenfalls wenn uns an inhaltlicher Richtigkeit etwas liegt. Es sollte mich jedenfalls wundern, auch in diesem Punkt wieder (wohl schlicht aus Gewohnheit) bei einigen der Diskutanten auf Widerspruch zu stoßen. Achatos 20:55, 20. Feb. 2007 (CET)
Ohne unkollegiale Bemerkungen gehts wohl nicht. Da hat man schlicht aus Gewohnheit keine Lust zur Zusammenarbeit. --wau > 21:24, 20. Feb. 2007 (CET)

Benutzer Stechlin befindet sich bei der Forderung, Artikel zu verbessern statt zu löschen, auf dem Boden des Selbstverständnisses der Wikipedia. Das Gebiet ist freilich zu groß und die Zahl der hier aktiv Mitwirkenden leider zu klein, um ein wirksames Qualitätsmanagement zu gewährleisten. Gerade unter Juristen (ich bin ja bekanntlich keiner) achtet man aber auf den guten Ton, der für die Projektmotivation wichtig ist, und da sollte man Pöbeleien Externen wie mir überlassen ;-) --Histo Wikisource braucht Hilfe! 21:30, 20. Feb. 2007 (CET)

Sachlichkeit und Qualitätskontrolle

Um den weiter oben zur Sprache gekommenen Qualitätsmangel abzustellen, wäre zu überlegen, ob nicht generell in besonders fachlichen Bereichen (Jura, Medizin, wo noch?) eine Quellenpflicht einzuführen wäre, die sowohl für Artikel als auch für Diskussionen gilt. Dadurch könnte man dreierlei erreichen: 1. Wenn die Quelle genannt werden muss, kann zumindest die einfachste Form einer URV, bei der man einfach zu nahe an der Quelle kleben bleibt, ausgeschlossen werden, weil die Quelle (nicht sicher, aber wahrscheinlich) dort genannt ist. 2. Man kann ausschließen, dass ein völlig Uninformierter einfach aus dem Bauch heraus fachliche Artikel schreibt oder zu fachlichen Problemen herumdiskutiert. 3. Der momentan notwendige, für den Leser aber nur bedingt hilfreiche Baustein, der bei rechtlichen oder medizinischen Artikeln darauf hinweist, dass alles auch total falsch sein kann, würde um einen Hinweis auf Quellen (in der Regel wohl Fachbücher etc.) ergänzt, die mit einiger Wahrscheinlichkeit zuverlässiger sind. Damit ist niemand mit dem Baustein alleine gelassen und man bekommt Tipps, wo man die hier gefundenen Aussagen ggf verifizieren kann.Achatos 11:18, 20. Feb. 2007 (CET)

Ist es nicht jetzt schon geboten, Quellen zu nennen? Ich jedenfalls trage sie, so oft ich kann, bei "Zusammenfassung und Quellen" ein, bevor ich die Seite speichere. --Fehlerteufel 11:35, 20. Feb. 2007 (CET)
P.S: Dies nur in der Sorge, dass die Bekräftigung eines Gebotes auch nicht mehr als das Gebot selbst zur Einhaltung bewegt. --Fehlerteufel 17:55, 20. Feb. 2007 (CET)

Redaktionen

An den Redaktionen sind wir ja auch beteiligt mit unserer Wikipedia:Redaktion Recht und Soziales. Die Redaktionen Modernes Leben und Naturwissenschaft und Technik wurden nicht recht angenommen, für beide wurden Löschanträge gestellt, die allerdings vorerst nicht zur Löschung geführt haben, "Naturwissenschaft und Technik" ist im Umbau begriffen, ein einheitliches System besteht nicht mehr. Ich habe in der Absicht, eine Diskussion über eine einheitliche Gestaltung der Strukturen in die Wege zu leiten, eine vorbereitende Diskussion für ein Meinungsbild gestartet. Auch hier wurde diskutiert. Die Beteiligung ist allerdings gering, so dass das Ganze möglicherweise bald einschläft. Für diesen Fall wollte ich nur hier einen Hinweis niederlegen, damit wir später was in unserem Archiv haben. --wau > 17:53, 20. Feb. 2007 (CET)

Ich will kein Grabeslied auf die "Redaktionen" singen, denn die Idee halte ich für nicht falsch, allerdings bin ich der Meinung, dass durch die Etablierung von Redaktionen von den Redakteuren erwartet wird - und m.E. dann auch erwartet werden kann -, dass sie kontinuierlich an den Texten arbeiten. Ob dies mit den Grundsätzen der Wikipedia parallel geht, bezweifle ich. Ich fühle mich in unserem Projekt Recht wohl, auch wenn ich dadurch in Kauf nehme, dass es möglicherweise an Strukturen fehlt, die eine Redaktion üblicherweise bietet. --AHK 17:58, 20. Feb. 2007 (CET)

Über die Redaktionen kann man verschieden denken. Die Diskussion kann insoweit auch in jede Richtung offen sein. Was gegenwärtig nachteilig erscheint, ist, dass insgesamt eine unübersichtliche und uneinheitliche Situation in den verschiedenen Fachbereichen besteht. An wen kann man sich wenden, wenn man eine fachliche Frage hat? In manchen Bereichen gibt es eine (zum Teil mehrere Fachbereiche umfassende) Redaktion, in manchen Bereichen spielt sich das Leben in Wikiprojekten oder Diskussionen auf Portaldiskussionsseiten ab. Bei uns gibt es von allem, dadurch findet man einerseits schon leicht eine Anlaufstelle, andererseits ist das Nebeneinander Portaldiskussion/Redaktion auch nicht gerade praktisch. Durch diese Uneinheitlichkeit ist es schwer, durch geeignete Übersichtsseiten/Navigationselemente ein Zurechtfinden in allen Fächern wikipediaweit zu ermöglichen. Ich wollte gerne eine Diskussion in Gang setzen, um das in Verbindung mit einer sinnvollen Einteilung der Fachbereiche zu vereinheitlichen. Natürlich ist das nicht allein unser Problem. Ein sicheres Zurechtfinden ist aber schon nützlich. In der Redaktion "Recht und Soziales" kamen schon Anfragen, die annahmen, wegen des Bestandteils "Soziales" hier auf Soziologen zu stoßen. --wau > 19:39, 20. Feb. 2007 (CET)

Fremdhaftung

Im Common Law gibt es den Grundsatz w:Respondeat superior, der im Prinzip besagt, dass Arbeitgeber für die Handlungen ihrer Arbeitnehmer haften müssen, wenn die Handlung im Bezug zum Arbeitsverhältnis steht. Ich kann in den Wikipedia-Artikeln nichts in der Richtung finden und wollte entsprechend hier nachfragen, ob es diesen Grundsatz bspw. im deutschen Recht auch gibt. Um ein Beispiel zu geben: wenn eine Kellnerin in einem Café einem Gast aus Versehen heißen Kaffee in den Schoß kippt, wer muss für eventuelle Reinigungskosten, medizinische Versorgung und Schmerzensgeld aufkommen? Die Kellnerin oder ihr Arbeitgeber? Ma'am 14:38, 25. Feb. 2007 (CET)

Der geschädigte Dritte hat einen deliktischen Anspruch gegen den Schädiger, also den Arbeitnehmer. Der innerbetriebliche Schadensausgleich kann jedoch dazu führen, dass der Arbeitnehmer gegen den Arbeitgeber einen Freistellungsanspruch hat. Diesen Anspruch kann der Arbeitnehmer an den Gast abtreten. -- kh80 •?!• 15:27, 25. Feb. 2007 (CET)
Das greift etwas kurz. Auch nach deutschem Recht hat der Arbeitgeber für seinen Arbeitnehmer grundsätzlich einstehen. Bei vertraglicher Haftung ist der Arbeitnehmer in der Regel Erfüllungsgehilfe, bei deliktischer Haftung in der Regel Verrichtungsgehilfe. --Andrsvoss 16:19, 25. Feb. 2007 (CET)
Oh, da hatte ich die Frage falsch verstanden. – Natürlich kann es einen Anspruch gegen den Arbeitgeber wegen Pflichtverletzung oder unerlaubter Handlung geben (wobei die Haftung nach § 831 I 1 BGB doch sehr eingeschränkt ist), was aber eben nicht bedeutet, dass der Geschädigte keinen Anspruch gegen den Arbeitnehmer haben kann. -- kh80 •?!• 18:22, 25. Feb. 2007 (CET)

Gute fachliche Praxis

...der Artikel steht seit Wochen in der QS mit dem Hinweis, dass er nur einen Teil der Wirklichkeit wiedergibt. Ich habe ihn auf Überarbeiten gesetzt, denn da hilft eigentlich nur die Überarbeitung eines fachlich Kompetenten Menschen, die die QS nicht leisten kann. Wäre schön, wenn sich jemand hier des Artikels annehmen könnte. --seismos 20:58, 28. Feb. 2007 (CET)

Betriebsfinanzamt

Könnte mal eine allgemeine Überarbeitung brauchen. War in der QS vom 10.2. kein Erfolg. -- Cecil 20:26, 1. Mär. 2007 (CET)

Aleatorischer Vertrag

Bei diesem verwaisten Artikel fehlen Quellen, und er müsste sinnvoll eingebunden werden. -- Engeser 10:49, 2. Mär. 2007 (CET)

Ich habe ihn mit Online-Quellen zum deutschen und öserreichischem Recht versehen, auf das Singularlemma verschoben und gucke, wo ich ihn noch einbinde.--Kriddl Diskussion 11:15, 2. Mär. 2007 (CET)

Bei der weiteren Quellensuche habe ich entdeckt, dass es eine URV ist.--Kriddl Diskussion 11:27, 2. Mär. 2007 (CET)

Stiftung & Co. KG

Die Firma Lidl firmiert unter der Rechtsform einer Stiftung & Co. KG - diese Konstruktion scheint mir sehr ungewöhnlich zu sein und sollte wohl in WP irgendwo mal erläutert werden. --Gerbil 15:39, 2. Mär. 2007 (CET)

Oder die Stiftung, die unter Rechtsform genannt ist, ist die im Artikel genannte gemeinnützige Dieter-Schwarz-Stiftung GmbH mit der Folge, dass es sich um eine ganz normale GmbH & Co. KG handelt (dann sollten wir die Rechtsform freilich anders benennen). --Fehlerteufel 15:46, 2. Mär. 2007 (CET)
Stiftung heißt das wohl nur, weil es gut klingt, siehe hier. --Forevermore 16:05, 2. Mär. 2007 (CET)
Soweit ich weiß ist Lidl tatsächlich eine Kommanditgesellschaft, dessen einziger Komplementär eine Stiftung ist - also keine normale GmbH & Co. KG. Speziell zur Stiftung & Co. KG gibt es auch juristische Literatur, weil es sich wohl um eine recht seltsame Konstruktion handelt. Z.B: Petra Höfner-Byok, Die Stiftung & Co. KG, Lang 1996 ISBN 3-631-48553-0 --Erzer 17:14, 2. Mär. 2007 (CET)
Erzer hatte das richtige Näschen! Das Europäische Gericht erster Instanz (EuG, Urteil v. 07.06.2005 T 303/03, GRUR Int 2005, 701-704, Rn. 5) nennt tatsächlich die "Lidl Stiftung & Co. KG" als Widerspruchsführerin. Laut LexisNexis Fachbuch Wirtschaftsrecht ist die Stiftung & Co. KG eine besondere Form der Unternehmensstiftung. Erman nennt aus der Lit Delp: Die Stiftung & Co KG: Eine Unternehmensform der rechtsgestaltenden Beratungspraxis, 1991. Außerdem erscheint einschlägig Andreas Richter und Sebastian Sturm: Die Unternehmensstiftung nach der Stiftungsrechtsreform, ZErb 2006, 75 - 82 (Ausgabe 3). --Fehlerteufel 17:31, 2. Mär. 2007 (CET)

Lemmafrage People v. Jovanovic

Gibt es eine Regel, unter welchem Lemma amerikanische Gerichtsprozesse angesetzt werden? Konkretes Beispiel: der Artikel über den Prozess People v. Jovanovic, der so auch in der engl. WP angesetzt ist und in den USA auch so zitiert wird, aber jetzt auf das Lemma „People vs. Jovanovic“ verschoben wurde. Wird das Wort versus mit v. abgekürzt, wie in den USA bei Gerichtsprozessen anscheinend üblich, oder mit vs., wie in anderen Zusammenhängen gebräuchlich? --Rosenzweig δ 18:48, 15. Feb. 2007 (CET)


Die allgemeinen Namenskonventionene sehen eigentlich vor, dass bei Eigennamen, die keine übliche deutsche Übersetzung haben, der Name in der Ursprungssprache benutzt wird, hier also People v. Jovanovic. sebmol ? ! 20:25, 15. Feb. 2007 (CET)
Es könnte allerdings auch eine Regel geben (oder man sollte sie erfinden), dass dann, wenn unter einer Abkürzung die Verständlichkeit leidet, man das Wort ausschreiben sollte. Wer nicht gerade Erfahrung mit englischen oder amerikanischen Prozessen hat (wer hat das schon unter den deutschen Lesern?) wird dem Lemma nicht ansehen, dass es ein Rubrum eines Rechtsstreits ist. Das wäre bei "versus" zwar nicht viel besser, aber ein wenig. Aber wenn es ein Eigenname ist, könnte sich natürlich Herr People v. Jovanovic im Grabe rumdrehen. Das ganze haben wir an dieser Stelle schon mal lang und breit diskutiert. --wau > 21:04, 15. Feb. 2007 (CET)
Mal noch etwas gestöbert: Die Urteile des US Supreme Court, die Artikel haben (siehe hier), sind auch alle mit v., eines allerdings komplett auf Deutsch (Hamdan gegen Rumsfeld). --Rosenzweig δ 21:26, 15. Feb. 2007 (CET)

Mal im Archiv gekramt: unter Portal_Diskussion:Recht/Archiv_2006-III#Bezeichnung_amerikanischer_Fälle gab es dazu doch schon einmal eine größere Diskussion. Ich hab das nicht so recht verfolgt. Aber ist das ohne Ergebnis geblieben? --Alkibiades 21:44, 15. Feb. 2007 (CET)

(BK) „Gegen“ war nach meiner Erinnerung der Diskussionsstand. --Bubo 21:47, 15. Feb. 2007 (CET)
Sicher? ;-) Manche dieser Namen sind quasi feststehende Begriffe, zB Marbury v. Madison. --C.Löser Diskussion 21:55, 15. Feb. 2007 (CET)
(BK again) Natürlich nicht. Für künftige Lemmata aber schon ein bisschen :-) --Bubo 22:10, 15. Feb. 2007 (CET)
Diskussionsstand zum Schluß ist m. E., dass man sich nicht geeinigt hat, aber keine Verschiebungen oder Reverts von einer Form zur anderen vornehmen wollte (zumindest hatten sich manche darauf geeinigt). Besten Dank für den Link, jetzt weiß ich immerhin, dass alles unklar ist :-) --Rosenzweig δ 22:06, 15. Feb. 2007 (CET)
Sehr gut :-) Das bedeutet, dass alle, die Wert auf die eine oder andere Form legen einen Anreiz haben, möglichst viele Artikel über Gerichtsentscheidungen anzulegen, um ihre Form faktisch durchzusetzen und am Ende aus Vereinheitlichungsgründen auch die dann nur noch in Minderzahl vertretenen anderen Formen ändern zu können. MaW: Ran an die Bouletten - wer zuerst eine weit überwiegende Population von Gerichtsentscheidungsartikeln seiner präferierten Form etabliert hat hat gewonnen :-)) --C.Löser Diskussion 22:14, 15. Feb. 2007 (CET)
(DIe ToDo-Liste findet sich hier)

Update: Inzwischen wurde dies auch woanders problematisiert, in den Portalen für Autoren, Portal USA etc., und wir haben den Usus entwickelt, dass umfassend bearbeitete Artikel bei der Lemmatisierung des Autors belassen werden, wenn sie nicht völlig abwegig ist und abweichende Bezeichnungen und/oder thematische Lemmata als Redirect erstellt werden. ...Und das funktioniert gut. --CJB 17:13, 7. Mär. 2007 (CET)

Opferlose Straftat

Ich bin in der Kategorie:Allgemeine Strafrechtslehre auf das Juwel "Opferlose" Straftat gestoßen. Sind meine Vorlesungen zum AT zu lange her oder gibt das tatsächlich (rechtlich) keinen Sinn?--Kriddl Diskussion 16:32, 2. Mär. 2007 (CET)

Definiert man "Opfer" als Person i. w. S., dann gibt es tatsächlich opferlose Straftaten. Obwohl mir der Begriff nicht aus dem Studium oder der Praxis geläufig ist. --Forevermore 17:40, 2. Mär. 2007 (CET)
Mir auch icht, mir verschließt sich auch der dogmatische Sinn dieses letztlich Sammelsuriums (Theoriefindung?)--Kriddl Diskussion 17:41, 2. Mär. 2007 (CET)
Jetzt lag ich bei der Stiftung schon daneben, da sollte ich für heute eigentlich lieber die Klappe halten. Und dann auch noch Strafrecht! Trotzdem: Ist nicht jede Straftat, die im Versuchsstadium "stecken" bleibt, eine opferlose Straftat? Jedenfalls in dem Sinn, dass niemand geschädigt wurde? Aber bestimmt sind Taten gemeint, bei denen auch bei Vollendung niemand zu Schaden kommt ... --Fehlerteufel 17:47, 2. Mär. 2007 (CET)
Der Begriff ist mir durchaus bekannt. Aber warum sollte das rechtlich keinen Sinn ergeben? sebmol ? ! 18:09, 2. Mär. 2007 (CET)
Weil das Strafrecht (soweit ich es kenne) sich danach aufbaut, welches Gut durch den Straftatbetand geschützt wird. Das kann ein sehr abstraktes Rechtsgut sein ("Erhalten der Sittenordnung", was damals als Rechtfertigung des des Verbots der Homosexualität herangezogen wurde) oder sehr konkret (wie bei der Körperverletzung), aber nicht danach, dass nichts geschützt wird. Grund hierfür ist, dass der Eingriff in die Rechte des Straftäters gerechtfertigt werden muss, sonst kann das Strafgesetzt nicht bestehen. Die angeführten Beispiele sind auch erkennbar bestimmte Konstellationen bei Gefährdungsdelikten (das Rechtsgut wird gefährdet und die Gefahr soll schon verhindert werden), bei denen alles gut gegangen ist (Beischlaf unter Verwanten mit Verhütung, Sprengstoffexplosion, bei der nichts kaputt ging, Herstellung von Betäubungsmitteln zum Eigenverbrauch). Damit ist diese Beschreibung zumindest aus meiner Sicht Theoriefindung. --Kriddl Diskussion 18:32, 2. Mär. 2007 (CET)
Damit gehst du aber von der Rechtsphilosophie des deutschen Strafrechts aus, oder? sebmol ? ! 18:35, 2. Mär. 2007 (CET)
Wenn ich von einer anderen ausgehen würde, bei der es nicht auf den Schutz von Rechtsgütern ankommt würde die Bezeichnung noch weniger Sinn machen, wenn es egal ist, ob eine Straftat etwas schütz, dann ist es auch egal ob nichts durch die Straftat geschützt wird - so oder so sehe ich nicht den Sinn. Ich habe es nebenbei hier (und nicht in der Löschhölle) angesprochen, falls doch ein versteckter Sinn zu finden ist.--Kriddl Diskussion 18:47, 2. Mär. 2007 (CET)
Mit meiner Bedeutung wollte ich nur ausdrücken, dass der Zweck des Strafrechts verschiedener Natur sein kann. Einerseits kann man argumentieren, dass der Zweck des Strafrechts der Schutz von als schützenswert angesehene Rechtsgüter ist. Andererseits kann man eingeschränkter argumentieren, dass das Strafrecht einen Menschen oder eine Gruppe von Menschen (die Opfer) vor Schaden durch andere Menschen (die Täter) beschützen soll. Wenn man von letzterem ausgeht, dann ist der Begriff „operflose Straftat“ für Straftaten, die kein direktes Opfer haben, durchaus sinnvoll. sebmol ? ! 18:52, 2. Mär. 2007 (CET)
Dann kommt Du bei Deinem zweiten Modell auf eine Einteilung nach zu schützenden Personen/Personengruppen in dem gedachten Strafrechtssystem, auch ein solches Strafrechtssystem würde, da es solche Strafen ohne Opfer ja nicht bestraft, eine derartige rechtliche Kategorie nicht haben und nicht haben können, weil es da sogar ein logischer Widerspruch in sich wäre.--Kriddl Diskussion 18:57, 2. Mär. 2007 (CET)
Diese Einteilung ist eher politischer als rechtlicher Natur. Sie wird meist von Personen vorgenommen, die das zweite Strafrechtsmodell befürworten und entsprechend für die Abschaffung von durch sie als opferlos bezeichnete Straftatbestände plädieren. sebmol ? ! 19:06, 2. Mär. 2007 (CET)
Im deutschsprachigem Raum habe ich per Google[10] leider nur allgemein-olitische aussagen gefunden, im wesentlichen, dass dieses oder jenes eben nicht eine solche opferlose Straftat ist. Google Scholar gibt sogar garnichts her.[11] Falls in nichtdeutschsprachigen Räumen der Begriff auftaucht wäre eine stumpfe Übersetzung ins Deutsche allerdings auch hart an der Begriffsbildung.--Kriddl Diskussion 19:31, 2. Mär. 2007 (CET)
Ich kenne den Begriff zugegebenermaßen auch nur aus der amerikanischen Lokalpolitik, wo er auch aufgrund der herrschenden Rechtsphilosophie und politischen Mehrheitsverhältnisse besser in den Diskurs passt. Bitt mich jetzt aber nicht, daraus einen Artikel zu machen. Ich muss erstmal an meinem Schreibwettbewerbsartikel arbeiten. sebmol ? ! 19:33, 2. Mär. 2007 (CET)
Feigling ;o) --Kriddl Diskussion 19:40, 2. Mär. 2007 (CET)
Der Artikel ist natürlich problematisch, aber der Begriff existiert in der Rechtspolitik, insbesondere in der angelsächsischen Welt: en:Victimless crime (political philosophy). --h-stt !? 10:10, 3. Mär. 2007 (CET)
Ihr habt doch alle keine Ahnung:
Grundsätzlich ist die Geldwäscherei eine opferlose Straftat. Sie erleichtert zum Beispiel ein grundsätzlich vollkommen legitimes Geschäft, nämlich der Handel mit Drogen. Friedlicher Drogenhandel ist legitim, weil er freiwillig ist. Weder der Verkäufer noch der Käufer ist gezwungen, den Handel einzugehen. Die aggressiven Handlungen, von denen der Drogenhandel meist umgeben wird, sind nicht eine direkte Eigenschaft von diesem, sondern die Folge von Betäubungsmittelverboten.
Quelle: http://magazin.derfreiemarkt.ch/?p=60 So, jetzt wisst ihr es! ;) --Berlin-Jurist 10:32, 3. Mär. 2007 (CET)
Hm ich hätte da den Schwerpunkt nicht so sehr auf das Opfer gelegt, sondern mehr auf das Rechtsgut. Strafrecht schützt Rechtsgüter. Der Staat kann auch Rechtsgüter selber schaffen, deren Beeinträchtigung verhindert werden soll. Ob es jetzt Delikte gibt ohne Rechtsgutbeeinträchtigung? hm müsst man mal durchdenken. --Caijiao 22:24, 4. Mär. 2007 (CET)
Du machst den gleichen Fehler wir Kriddl oben: du gehst vom deutschen Rechtsverständnis aus. Dass das Strafrecht explizit Rechtsgüter schützt, ist eine Annahme, die nicht unbedingt zutreffen muss. Nicht selten entstehen Strafgesetze einfach, weil die Mehrheit dis in Frage stehende Tat nicht (unterstützen) will. Daraus kann man sicher wilde Theorien eruieren, oder man sieht das heutige Strafrecht einfach als die Politik von gestern. sebgrippe ? ! 02:25, 5. Mär. 2007 (CET)
Willst Du uns ewig Gestrigen vielleicht stattdessen das amerikanische Rechtsverständnis schmackhaft machen? Jedenfalls macht es wenig Sinn, dem strafrechtlichen Laien hier einen Artikel vorzusetzen, der mit der deutschsprachigen Rechtsverständnis nichts gemein hat und deshalb keine praktische Bedeutung hat, ohne die Bedeutung des Geschriebenen irgendwie einzuordnen.--wau > 14:39, 5. Mär. 2007 (CET)
Siehe meinen Beitrag oben vom 2. März, 19:33...da habe ich mich recht feige aus der Verantwortung gedrückt. Aber im Ernst, so ist der Artikel auch kaum brauchbar, weil er ohne einen Kontext zu geben einen Umstand beschreibt, der im mitteleuropäischen juristischen als auch politischen Diskurs so nicht präsent ist. sebgrippe ? ! 17:12, 5. Mär. 2007 (CET)
So wie er jetzt aufgebaut ist, bezieht sich der Artikel selbst auf das deutsche Strafrecht. Die Deliktsaufzählung ist willkürlich und nahe an der Theorienfindung. Wenn die Volksverhetzung als "opferlose Straftat" bezeichnet wird, hört´s eigentlich bei mir auf. Im Grunde ist das ein Fall für den Löschantrag... --103II 10:22, 7. Mär. 2007 (CET)
Richtig, aber vielleicht gelingt es uns mit weniger Aufwand als es die Durchführung eines Löschverfahrens erfordern würde, einen erträglichen Beitrag zu dem Lemma zu konzipieren. Ich könnte mir etwa folgende Fassung vorstellen:
Der Begriff der opferlosen Straftat entstammt der rechtspolitischen Diskussion um die Abschaffung bestimmter, jeweils als opferlos bezeichneter Straftatbestände. Dem Begriff liegt die Vorstellung zu Grunde, daß das Strafrecht (ausschließlich) dem Opferschutz verpflichtet sein soll, so daß ein Eingreifen des Strafrechts immer dann unverhältnismäßig ist, wenn in Wahrheit kein Opfer existiert.
Der Begriff ist bislang kaum wissenschaftlich referenziert. Den jeweiligen Diskussionen lassen sich folgende Fallgruppen entnehmen:
1. Fälle, in denen das durch den Straftatbestand bestimmte Rechtsgut kein Individualrechtsgut ist.
An diesem Beispiel wird das Problem des Begriffs der opferlosen Straftat im Hinblick auf das deutsche Strafrecht deutlich: Dieses bezweckt nämlich nicht primär den Opferschutz, sondern den Rechtsgüterschutz. So befaßt sich der Zwölfte Abschnitt des Strafgesetzbuchs mit Straftaten gegen den Personenstand, die Ehe und die Familie, in welchem Zusammenhang beispielsweise die Bigamie und der Beischlaf zwischen Verwandten unter Strafe gestellt sind. Gerade hier sprechen die Befürworter einer Abschaffung dieser Straftatbestände davon, daß es sich um opferlose Straftaten handele, was insoweit kein individuell Verletzter zu bestimmen sein wird, in gewisser Weise zutrifft, jedoch nicht ausschließt, daß gleichwohl ein Rechtsgut verletzt ist, so daß nach herkömmlichen Verständnis durchaus Raum für das Eingreifen des Strafrechts gegeben ist. In Wahrheit führt die Einordnung dieser Delikte als opferlose Straftaten also nicht zu einer bestimmten systematischen Erkenntnis, sondern bringt schlagwortartig die Überzeugung dessen, der sich des Begriffs bedient, zum Ausdruck, daß derlei abstrakte Rechtsgüter nicht mit dem die ultima ratio der Rechtsordnung darstellendem Strafrecht verteidigt werden sollte.
2. Ebenfalls von opferlosen Straftaten wird bei Fällen einvernehmlicher Schädigung gesprochen. Hierbei handelt es sich nach herkömmlicher Vorstellung des Strafrechts aber nicht um ein Problem des geschützten Rechtsguts, sondern des Verständnisses der Einwilligung zum einen und der aus ihr zu ziehenden Konsequenzen zum anderen. Systematisch geht es dabei etwa um die unterschiedlich beantwortete Frage, ob eine Einwilligung zum Ausschluß der Tatbestandsmäßigkeit oder der Rechtswidrigkeit einer Handlung führt. Im Kontext der Diskussion um vermeintlich opferlose Straftaten bedeutsamer ist noch die Frage, ob es Rechtsgüter gibt, in deren Verletzung der Betroffene gar nicht einwilligen kann. Das geltende Recht nimmt dies etwa im Hinblick auf das Rechtsut des Lebens an, weswegen aktive Sterbehilfe nicht legal ist, ebenso für alle Fälle, die mit einem Eingriff in die Menschenwürde verbunden sind.
3.Eng mit diesen Delikten verknüpft sind die Fälle der eigenverantwortlichen Selbstschädigung. Ein Beispiel hierfür wäre der nach geltendem Recht strafbare Erwerb von Betäubungsmitteln. Auch hier kann mit einer gewissen Berechtigung von einer opferlosen Straftat gesprochen werden, weil es schwer fällt, denjenigen, der wissentlich und willentlich eine ihn schädigende Handlung verübt, als Opfer zu betrachten. Wiederum bedarf es aber nach herkömmlichen Verständnis des deutschen Strafrechts des Begriffs des Opfers nicht, weil das Verhalten dann und nur dann strafbar sein kann, wenn ein Rechtsgut betroffen ist, wobei als verletztes Rechtsgut im Sinne des Betäubungsmittelstrafrechts stets über das individuelle Befinden des Drogenkonsumenten hinaus auch die Volksgesundheit angenommen wird.
Zusammengefaßt läßt sich konstatieren, daß dem Begriff eine gewisse argumentative Kraft innewohnt, es jedoch im kontext des kontinentalen Strafrechtsverständnisses keinen systematischen Bedarf an einer Einordnung von Straftaten nach mit Opfern verbundenen und opferlosen Taten gibt. Das schließt die Feststellung nicht aus, daß es mit zunehmender Liberalisierung einer Gesellschaftsordnung weniger "opferlose" Straftaten geben wird als in weltanschaulich determinierten Staatswesen, wie sich etwa am Beispiel des bis in das 20 Jahrhundert weitgehend Bestehenden Strafbarkeit der Homosexualität verdeutlichen läßt.
Das ist sicherlich nicht der Weisheit letzter Schluß aber vielleicht etwas systematischer als der gegenwärtige Artikel.
Das Hauptproblem scheint mir zu sein, daß es bislyng trotz des entsprechenden Bausteins keine Quellenangaben zu dem Artikel gibt. Präsente Quellen liegen auch mir nicht vor. Solange diese Fehlen bleibt der Verdacht der Theoriebildung. Das betrifft vor allem die gegenwärtige Deliktsaufzählung, die in dieser Form meines Erachtens keinen Bestand haben kann.
Außerdem klingt in dieser Diskussion zwar an, daß es sich in Wahrheit um einen US-amerikanischen Begriff handelt, aber auch insoweit ist er nicht referenziert, wobei der Parallelartikel auf en: hier leider wenig Schützenhilfe bietet.
Stechlin 11:19, 7. Mär. 2007 (CET)
Hm, eventuell ein Hinweis, dass es sich um ein im angelsächsischen Raum unter "victimless crime" problematisierte rechtspolitische Frage handelt, die Kategorie Rechtspolitik, anstatt Allgemeine Strafrechtslehre drunter und ich könnte (solange der Quellenbapperl bleibt) damit vorerst leben.--Kriddl Diskussion 17:25, 7. Mär. 2007 (CET)
Stechlins Vorschlag ist ein guter Anfang (wobei man ohnehin fragen kann, ob Drogenkonsumenten immer eigenverantwortlich handeln). Ein weiterer Verwendungsgrund des Begriffs dürfte auch das Bedürfnis nach Relativierung der eigenen Schuld sein, wenn etwa ein Dieb meint,

Ladendiebstahl sei sowieso eine opferlose Straftat. --103II 12:33, 8. Mär. 2007 (CET)

Infobox Gesetz und GESTA

Vorlage Diskussion:Infobox Gesetz zur allgemeinen Kenntnisnahme. Habt ihr Vorschläge? --C.Löser Diskussion 20:44, 13. Mär. 2007 (CET)

Portal

zum ersten mal hat eine moderne Droge ein eigenes Portal. Leider kam sofort ein Löschantrag. Bitte helft das Portal zu erhalten. -- 195.93.60.8 21:00, 13. Mär. 2007 (CET)

Erstens brauchen wir kein solches Portal, es gibt schon das Portal:Drogen, und ausserdem: was hat das auf Portal:Recht zu suchen? --C.Löser Diskussion 21:12, 13. Mär. 2007 (CET)

Artikel 1 GG

Unter diesem Lemma findet sich ein Artikel, ebenso zu Artikel 20 GG. Was es sonst noch so alles gibt, habe ich jetzt mal nicht ausgetüftelt - aber sollten wir solche Lemmata wirklich lassen bzw. fällt jemandem was Besseres ein? --103II 21:40, 17. Mär. 2007 (CET)

Zu Artikel 1 GG ist mir spontan eingefallen: "Könnte man auch "Menschenwürde" nennen - jenen Artikel gibt es aber natürlich schon, er ist um Klassen besser, auch bez. des GG viel umfangreicher - Artikel 1 GG ist vollkommen redundant und als Artikel verzichtbar. Artikel 20 GG ist vom Ansatz her als eigenständiger Artikel brauchbar - eine Umbenennung ist wegen der Vielschichtigkeit des Artikels schwer, kaum ein Lemma dürfte nämlich dem Gesamtinhalt ohne Inhaltsverfälschung gerecht werden. In Politischer Weltkunde (Gymnasium, 12. Jahrgang) haben wir diesen Artikel als sog. "Verfassung im Kleinen" kennengelernt - sowas ist aber wohl als Lemma zu unenzyklopädisch.--Berlin-Jurist
Ich denke, Artikel zu einzelnen Grundgesetzartikeln wären dann sinnvoll, wenn es dazu auch im Kontext des Grundgesetzes und seiner Geschichte etwas zu sagen gibt. Er müsste also Fragen beantworten wie:
  • Wie ist der Artikel entstanden?
  • Was haben sich die Verfasser dabei gedacht?
  • Welche Änderungen hat es im Wortlaut gegeben?
  • Wie hat sich die Bedeutung des Artikels in der Rechtsprechung entwickelt?
Dann wird das ganze auch erst interessant und für einen eigenen Artikel genug, um ein paar Redundanzen zu verschmerzen. sebmol ? ! 22:06, 17. Mär. 2007 (CET)
Für die Frage, welche Änderungen es im Wortlaut gegeben habe, ist bis 1997 extrem hilfreich Angela Bauer und Matthias Jestaedt: Das Grundgesetz im Wortlaut. Änderungsgesetze, Synopse, Textstufen und Vokabular zum Grundgesetz, Heidelberg (C.F. Müller), 1997, 498 S., ISBN 978-3-8114-7197-9 --Fehlerteufel 08:41, 18. Mär. 2007 (CET)

Einbürgerung Adolf Hitlers

Drei Fragen zum Artikel:

  1. an (österreichische) Staatsrechtler: Welches Recht galt 1889 in Östereich-Ungarn: ius soli oder ius sanguis?
  2. an deutsche Staats- bzw. Zivilrechtler: Ist der Inhalt dieses Abschnitts korrekt?
  3. an deutsche Staats- bzw. Beamtenrechtler: Sind die Aussagen dieses Abschnitts korrekt?

--Brunswyk 12:26, 18. Mär. 2007 (CET)

Die Fragen in dem Abschnitt "Formalrechtliche Konsequenzen" finde ich unezyklopädisch und teilweise auch unpassend. Der Begriff Scheingeschäft ist mir nur aus dem Zivilrecht bekannt. Im Verwaltungsrecht habe ich davon noch nie gehört. Im übrigen wäre es nach zivilrechtlichen Maßstäben auch kein Scheingeschäft, da ja beide Seiten die Rechtsfolgen des "Geschäfts" wollten (zumindest teilweise). Bei einem Scheingeschäft ist das aber typischerweise nicht der Fall. Hitler wurde nach dem damaligen Beamtenrecht tatsächlich Deutscher. Danach musste grundsätzlich jeder Beamte Deutscher sein. Ist er dies nicht, wird er es durch die Ernennung automatisch. In dem Artikel wird das etwas knapp unter #Weimar:_Kunstprofessor abgehandelt. Heute ist das übrigens anders. Nach §§ 11, 7 Bundesbeamtengesetz [12] [13] (bzw. den entsprechenden Landesgesetzen) ist die Ernennung nichtig, wenn der Ernannte nicht Deutscher ist. Die Sache mit dem Zerreißen der Ernennungsurkunde will mir nicht recht einleuchten. Wozu ist das wichtig? Jedenfalls wird ein Verwaltungsakt nicht nichtig, nur weil man die Urkunde zerreißt. --Alkibiades 13:00, 18. Mär. 2007 (CET)
Nachtrag: Zu der Unmöglichkeit der Rücknahme: Wenn das Niedersächsische Innenministerium das so sagt, dann ist es selbstverständlich auch so. Unabhängig von der Frage, ob ein Entzugs-Verwaltungsakt bei einem Toten möglich ist, dürfte zumindest die für die Wirksamkeit nötige Bekanntgabe schwierig werden. --Alkibiades 13:06, 18. Mär. 2007 (CET)
Noch ein Nachtrag: Die Rechtsgrundlage für die Einbürgung findet sich wie in dem Artikel ausgeführt in § 14 des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22. Juli 1913. Diese Norm kann man übrigens hier nachlesen. Dort steht "Die von der Regierung oder der Zentral- oder höheren Verwaltungsbehörde eines Bundesstaats vollzogene oder bestätigte Anstellung im unmittelbaren oder mittelbaren Staatsdienst, im Dienste einer Gemeinde oder eines Gemeindeverbandes, im öffentlichen Schuldienst oder im Dienste einer von dem Bundesstaat anerkannten Religionsgemeinschaft gilt für einen Deutschen als Aufnahme, für einen Ausländer als Einbürgerung, sofern nicht in der Anstellungs- oder Bestätigungsurkunde ein Vorbehalt gemacht wird." --Alkibiades 13:12, 18. Mär. 2007 (CET)

(BK) Zusätzlich zum Vorgenannten: Ein scheingeschäft (wenn man es so nennen will) war es mit Sicherheit nicht - es wurde das gemacht, was gewollt war. Käme allenfalls noch das Insichgeschäft in Betracht (wenn man schon das Zivilrecht bemüht). Da aber A.H. nicht selbst in der Regierung von Braunschweig saß dürfte auch das nicht durchgreifen.--Kriddl Diskussion 13:14, 18. Mär. 2007 (CET)

Anordnung (Recht)

Klingt sehr laienhaft. Ist da was zu retten? --wau > 14:17, 22. Mär. 2007 (CET)

Der Satz "Ist eine örtliche und sachliche Zuständigkeit gegeben, so ist der Adressat bindend an die Anordnung gebunden." passt so nicht zu §§ 43 Abs. 3, 44 VwVfG. Den VA mit dem Sonderfall der Allgemeinverfügung zu erläutern, ist unglücklich. --Fehlerteufel 14:30, 24. Mär. 2007 (CET)

Religionsunterricht in der Bundesrepublik Deutschland

Wieder mal ein Hilferuf aus dem emotionsgeladenen Bereich des Staatskirchenrechts - könnte jemand bitte Benutzer:Wolfgang Deppert davon überzeugen, dass seine Änderungen [14] unzutreffend sind? Vielen Dank, --103II 14:15, 24. Mär. 2007 (CET)

Bin Dir auf Depperts Diskussionsseite unter Berufung auf den Wortlaut des art. 7 GG schon beigesprungen.--Kriddl Diskussion Tutorenprogramm 16:02, 24. Mär. 2007 (CET)
Danke, aber es wird jetzt immer komplizierter, immer mehr Leute editieren daran herum. Ich kann jede neutrale Unterstützung dringend brauchen. --103II 14:52, 25. Mär. 2007 (CEST)

Gentechnisch veränderter Organismus

Angesichts des Presserümmelchens um den leuchtenden Zebrabärbling (en:GloFish®) wäre es mal an der Zeit, im o. a. Artikel etwas über Zulassungspflicht und illegalen Handel zu schreiben. Oder gibt es dazu andernorts schon etwas, das bloß nirgends verlinkt ist? -- Olaf Studt 22:22, 26. Mär. 2007 (CEST)

Ich weiß zwar nicht genau, was du suchst, aber vielleicht ist dir ja mit dem Artikel Gentechnikgesetz geholfen. Der Artikel ist nicht sehr umfangreich, aber soweit ich das mitgekriegt habe, ist das eine komplizierte Materie, von der die meisten Juristen nur wenig Ahnung haben. --Alkibiades 23:19, 26. Mär. 2007 (CEST)

Vorlage:Navigationsleiste Gesellschaftsformen in Deutschland

... für die Gesellschaftsrechtler unter uns... --103II 21:38, 27. Mär. 2007 (CEST)

Sekundärhaftung

In dieser Form ist das leider kein Artikel. Kann das bitte jemand fachkundig überarbeiten? --AT talk 20:24, 20. Mär. 2007 (CET)

Der Bearbeiter (ich werde es nicht sein) kann dann gleich die Redundanzen zum Artikel Anwaltshaftung prüfen. Oder einen Löschantrag stellen. --Forevermore 15:09, 21. Mär. 2007 (CET)

Die Sekundärhaftung gilt ja nicht nur für Rechtsanwälte, so dass wohl beide Artikel ihre Berechtigung haben. Ich werde versuchen, zeitnah die Sekundärhaftung für Nicht-RAé ein wenig auszubauen. --Kobschaetzki 02:08, 30. Mär. 2007 (CEST)

Bitte um Klarstellung

Im Artikel Non decipitur, qui scit se decipi ist der zweite Satz ein rechter Wirrwarr, der sicherlich von einem Rechtskundigen leicht geradegerückt werden kann. Da ich das nicht bin: wer wäre mal bitte so freundlich? --Wolli 11:19, 29. Mär. 2007 (CEST)

Das kam durch die Veränderung der ursprünglichen Version. So müsste es jetzt verständlicher sein. --103II 14:31, 29. Mär. 2007 (CEST)

Allgemeine Rechtsschutzbedingungen

Da ist einiges im argen mit dem Artikel (u.a. die Änderung imVAG, nachder Versicherungsbedingungen nicht mehr genehmigt werden müssen fehlt, die Formulierungen sind missglückt. Heute habe ich keine Lust das auszubügeln, vielleicht kommt mir ja jemand zuvor ;-) --Kriddl Diskussion Tutorenprogramm 23:07, 30. Mär. 2007 (CEST)

Ehrenbürger auf Lebenszeit und nach dem Tod?

In einem Sternartikel las ich soeben, ""Die Ehrenbürgerwürde ist zwingend daran gebunden, dass der Ehrenbürger am Leben ist", erklärt Jens Metzger vom Deutschen Städtetag die Sichtweise der Juristen. "Sie wird zu Lebzeiten verliehen und erlischt mit dem Tod" [15], kann das mal ein Jurist bestätigen bzw dann auch in den Artikel einfügen?--89.48.54.51 11:42, 19. Mär. 2007 (CET)

Weblinks

Überall finden sich Weblinks von besonders eifrigen Rechtsanwaltskanzleien und Anwälten. Diese gehören auf der Wikipedia gelöscht und die Mitarbeiter hier im Portal seien darauf hingewiesen. Besonders oft finden sich die Weblinks der Kanzleien: www.buzer.de www.justlaw.de Beide gehören gelöscht. GLGerman 00:46, 28. Mär. 2007 (CEST) Gibt es eine Möglichkeit bestimmt Weblinks grundsätzlich zu sperren wegen Werbespam ? GLGerman 00:47, 28. Mär. 2007 (CEST)

Gibt es: http://meta.wikimedia.org/wiki/Spam_blacklist --schreibvieh muuuhhhh 01:07, 28. Mär. 2007 (CEST)
Ja, Justlaw hatte ich letztens auch bemerkt. Eine Göttinger Kleinkanzlei, die auf ihrer Homepage ein paar Gesetzestexte bereithält. Die Seite war über 100 Mal verlinkt. Meistens passten die Links auf die Gesetzestexte in dem Artikel nicht so gut. Der passende Artikel zu dem Gesetz war nämlich schon mit einem Link nach Juris ausgestattet Beispiel. Ich habe ca. 50 Links neulich schon selbst entfernt und die IP, die ich in flagranti erwischt hatte, angesprochen. Aber die Weblink-Suche enthält immer noch 50 Links, die mir zumindest nicht gänzlich unbrauchbar erschienen, daher habe ich sie nicht gelöscht, sie müssten aber durch Links auf Juris ersetzt werden, wozu ich erstmal keine Lust hatte. --Alkibiades 09:41, 28. Mär. 2007 (CEST)
Nachtrag zu Buzer.de. Die Weblink Suche ergibt über 60 Links. Auch hier könnte man wohl die meisten auf Links durch Juris ersetzen. Andererseits ist Buzer nicht so kritisch wie justlaw, da Buzer keine Werbeseite eines Rechtsanwaltes ist. Eine IP hatte sogar neulich Buzer.de auf Wikipedia:Rechtsquellenverweise eingetragen. [16] Ich habe das jetzt revertiert, da müsste man zumindest mal drüber reden. --Alkibiades 10:54, 28. Mär. 2007 (CEST)
Hallo, ich bin der Betreiber von buzer.de. Ich würde empfehlen, daß Du GLGerman Dir erstmal ein Bild von dem machst, was Du hier meinst ausposaunen zu müssen. Ich bin kein Anwalt und ich betreibe auch keine Anwaltsseite. Wie Du darauf kommst ist mir schleierhaft bzw. ein sicherer Beleg dafür, daß Deine Recherche nichtmal oberflächlich ist! Aber als Prangerbetreiber darf man nicht so genau sein. Welchen Zugewinn Deine reverts bzw. Löschungen für den Leser bringen sollen, leuchtet mir auch nicht ein. Entweder solltest Du dann wenigstens ein Ersatzlink (z.B. BMJ) plazieren oder die Löschung sollte ganz unterbleiben, wenn kein Ersatzlink verfügbar oder die Benutzung arg eingeschränkt ist (BGBl.-Pdf). Die Änderungstexte wirst Du nämlich außer in diesem Pdf sonst nirgendwo finden. Und wenn Änderungstexte vor Inkrafttreten wieder geändert werden, findest Du das gar nicht. Aus dem Grunde sehe ich auch die Löschung des von mir gesetzten Links unter "Rechtsquellenverweise" nicht nur subjektiv kritisch. Auch wenn sich die Fachleute mit dem Umgang des einfach gestrickten BMJ-Angebots abgefunden haben, soll des durchaus Menschen geben, die Wikipedia lesen und dann ganz schnell an der hier als DIE Quelle geführten Seite verenden, weil es keinen einzigen Link gibt. Ich weiß, die will man auch nicht erreichen ... Hier, für Deine Prangerliste: Buzer 14:09, 28. Mär. 2007 (CEST)
Hallo Buzer, wie ich schon angedeutet habe, sehe ich deine Seite nicht so kritisch wie die von Justlaw. Du hast aber sicherlich Verständnis dafür, dass wir in der Wikipedia mit den Weblinks vorsichtig und zurückhaltend sein müssen. Meine Löschung des Links auf Wikipedia:Rechtsquellenverweise erfolgte wie angedeutet zunächst provisorisch, man kann aber durchaus darüber reden, das wieder reinzunehmen. Du hast die Angelegenheit anscheinend schon vor knapp einem Jahr einmal mit Pelz diskutiert [17] Da deine Seite anscheinend schon so lange auf einem konstant ordentlichen Niveau ist, könnte man sie durchaus als Quelle für Gesetzestexte mit heranziehen. Da würde mich aber die Meinung anderer zu interessieren. Grüße --Alkibiades 15:59, 28. Mär. 2007 (CEST)
Hallo Alkibiades, die Bedenken, die Pelz damals anführte sind absolut nachvollziehbar, aber diese undifferenzierten Statements, wie sie hier in dieser Diskussion und ebenso an verschiedenen anderen Stellen von GLGerman abgelassen wurden, kann ich nicht akzeptieren. Erst recht nicht, weil er mit seinen Worten nachweist, daß er sich selbst absolut nicht mit dem Thema beschäftigt. Zudem - wie kann man bei einem Artikel ohne Link das Hinzufügen von Links auf eine Seite, die sich exakt mit dem Thema beschäftigt, Spam nennen? Wenn man meint, es gäbe bessere Quellen, ok, darüber kann man geteilter Meinung sein (s.o.) und diese dann auch einsetzen, aber erstmal ersatzlos raus und gleichzeitig an verschiedenen Orten noch ein riesen Geschrei veranstalten - keine Ahnung wie ich das nennen soll. Das "noch" in Deinem revert habe ich jetzt gesehen, sorry. Gruß Daniel Buzer 20:58, 28. Mär. 2007 (CEST)
Es ist für WP nicht akzeptabel, wenn bei Gesetzestexten die Links auf bundesrecht.juris.de ersetzt werden durch Links auf z.B. www.justlaw.de wie hier Die offizielle Version ist immer einer privaten vorzuziehen, wer garantiert denn für die Richtigkeit und Aktualität der Texte?--Rufus46 09:57, 31. Mär. 2007 (CEST)

Die Bearbeitungskommentare werden auch immer dreister. --C.Löser Diskussion 14:44, 31. Mär. 2007 (CEST)

Wieso? Die IP räumt doch ein, dass es sich bei dem neuen Link um Werbung handelt … /ironie off --Forevermore 14:55, 31. Mär. 2007 (CEST)

Den Austausch von Juris-Links auf Werbe-Links halte ich für eine Frechheit, die wir uns nicht bieten lassen müssen. Ich denke daher daran, alle Links auf Justlaw, selbst wenn sie inhaltlich sinnvoll sind, zu entfernen. Hat jemand Einwände? Wenn die weiterhin spammen, müssen wir sie auf die Spam-Blacklist setzen. --Alkibiades 16:05, 31. Mär. 2007 (CEST)

Einfach löschen ist nicht optimal, besser wäre es, sie durch die Juris-Links zu ersetzen. Die Gesetzestexte als Weblink anzubieten, darauf sollte man nicht verzichten. Ich habe schon mal angefangen.--Rufus46 16:27, 31. Mär. 2007 (CEST)
Das hier ist ja wohl echt eine Frechheit. Fast schon standeswidrig. --Alkibiades 10:27, 1. Apr. 2007 (CEST)