Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen

Spitze der Verwaltungsgerichtsbarkeit von NRW
(Weitergeleitet von OVG Nordrhein-Westfalen)

Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) ist das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen und bildet die Spitze der Verwaltungsgerichtsbarkeit dieses Landes. Von 2013 bis Ende Mai 2021 stand mit Ricarda Brandts als Präsidentin erstmals eine Frau an der Spitze des Gerichts. Da die Nachfolge ungeklärt ist, hat die Vorsitzende Richterin am OVG Kathrin Junkerkalefeld seit November 2024 die Leitung inne.

Sitz des Oberverwaltungsgerichts (2010)

Gerichtssitz und -bezirk

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Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat seinen Sitz in Münster, weshalb es auch immer wieder als OVG Münster bezeichnet wird.[1] Der Gerichtsbezirk umfasst das gesamte Gebiet des Bundeslandes.

Instanzenzug

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Das Oberverwaltungsgericht ist dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig nachgeordnet.

Nachgeordnete Verwaltungsgerichte sind das Verwaltungsgericht Aachen, das Verwaltungsgericht Arnsberg, das Verwaltungsgericht Düsseldorf, das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, das Verwaltungsgericht Köln, das Verwaltungsgericht Minden und das Verwaltungsgericht Münster.

Name des Präsidenten Lebensdaten Amtszeit
Paulus van Husen 1891–1971 1949–1959
Wilhelm Pötter 1904–2002 1959–1969
Diether Bischoff 1922–2014 1969–1987
Max Josef Dietlein 1931–2013 1987–1994
Michael Bertrams * 1947 1994–2013
Ricarda Brandts * 1955 2013–2021

Für die Nachfolge von Ricarda Brandts haben sich mehrere Juristen beworben und nach der Auswahl einer Bewerberin durch den Justizminister des Landes Nordrhein-Westfalen Benjamin Limbach mindestens einer der unterlegenen Bewerber Konkurrentenklage eingelegt. Das Oberverwaltungsgericht hat im Februar 2024 entschieden, dass die von Justizminister Benjamin Limbach favorisierte Bewerberin zur Präsidentin des Gerichtes ernannt werden darf.[2] Das Bundesverfassungsgericht hat diesen Beschluss im August 2024 aufgehoben und die Sache an das Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen, weil es die Umstände des Auswahlverfahrens nicht hinreichend gewürdigt habe.[3][4] Im November 2024 wurde bekannt gegeben, dass das Verfahren von vorne beginnen wird, da es bei der Beurteilung der zunächst erfolgreichen Kandidatin erhebliche Fehler gegeben habe.[5]

Zunächst hatte Vizepräsident Sebastian Beimesche die Leitung des OVG inne,[6] nachdem er Ende September 2024 in den Ruhestand gegangen war, übernahm die Vorsitzende Richterin am OVG Kathrin Junkerkalefeld die Leitung.[7]

Sonstiges

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  • Bekannt wurde das OVG NRW für seine von der Meinung der 1. Kammer des 1. Senats des Bundesverfassungsgerichts abweichende Haltung zu Versammlungsverboten: Während der 5. Senat des OVG ein Verbot von Aufmärschen allein aufgrund der Gefährdung der öffentlichen Ordnung für verhältnismäßig hält, ist ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, dass die alleinige Gefährdung der öffentlichen Ordnung zwar Auflagen, nicht jedoch ein Verbot rechtfertigen können. Das Bundesverfassungsgericht hob in mehreren Fällen durch eine einstweilige Anordnung die zuvor durch das OVG bestätigten Verbote rechtsextremer Demonstrationen auf (siehe unten Weblinks). Dieser Streit wurde überaus intensiv geführt. Die Richter des OVG Münster warfen beispielsweise dem BVerfG eine Verharmlosung von Nationalsozialisten vor. Das Bundesverfassungsgericht drohte nach zahlreichen Aufhebungen der Entscheidungen des OVG Münster sogar mit dem Straftatbestand der Rechtsbeugung. Daraufhin gab der 5. Senat des OVG seine Rechtsauffassung, soweit ersichtlich, auf.
  • Der Präsident des OVG NRW war bis Juni 2017 nach der bis dahin geltenden Fassung des Artikels 76 der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen qua Amt Mitglied des Verfassungsgerichtshofes für das Land Nordrhein-Westfalen. Seit der Verfassungsänderung werden alle Mitglieder vom Landtag gewählt.
  • Bundesweite Aufmerksamkeit bekam das Gericht im Frühjahr 2024. In einem Berufungsprozess verhandelte der 5. Senat über die Einstufung der Partei AfD als „rechtsextremistischer Verdachtsfall“. Gegen das vorinstanzliche Urteil des Verwaltungsgerichts Köln hatte die Partei Rechtsmittel eingelegt.[8][9] Im Mai 2024 bestätigte der Senat das Urteil des Verwaltungsgerichts und die Einstufung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz.[10]

Siehe auch

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Einzelnachweise

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  1. vgl. beispielsweise Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgericht oder Pressemitteilung der Landesregierung Nordrhein-Westfalen
  2. OVG NRW: Limbachs Wunschkandidatin wird Präsidentin. In: Legal Tribune Online. Abgerufen am 22. März 2024.
  3. Bundesverfassungsgericht: Verfassungsbeschwerde gegen die Besetzung der OVG-Präsidentenstelle in Nordrhein-Westfalen teilweise erfolgreich. Abgerufen am 29. August 2024.
  4. Hasso Suliak, Druck auf NRW-Justizminister Limbach steigt: BVerfG verlangt genaue Aufklärung im Streit um OVG-Präsidentenposten, Legal Tribune Online vom 29. August 2024
  5. LTO: OVG NRW: Limbach startet Besetzungsverfahren von vorne. Abgerufen am 15. November 2024.
  6. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen: Gerichtsleitung. Abgerufen am 15. November 2024.
  7. LTO: Postenstreit in Münster: OVG hat keine Präsidenten mehr. Abgerufen am 15. November 2024.
  8. Gericht: AfD fragt nach Einfluss von V-Leuten auf die Partei. In: Süddeutsche Zeitung. 13. März 2024, abgerufen am 22. März 2024.
  9. Berufungsverfahren - OVG in Münster setzt Verhandlung im Streit der AfD mit dem Verfassungsschutz fort. In: deutschlandfunk.de. Abgerufen am 22. März 2024.
  10. Bundesamt für Verfassungsschutz darf AfD und JA als Verdachtsfall beobachten. Pressemitteilung. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, abgerufen am 14. Mai 2024.

Koordinaten: 51° 57′ 36″ N, 7° 37′ 29,5″ O